Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Oktober 1987 über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1988-01-01
Letzte Aktualisierung 1993-03-01
Status Aufgehoben · 1995-03-09
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 19
Änderungshistorie JSON API

9202 -- Andere Saiteninstrumente (zB Gitarren,

Geigen und Harfen) ..................... *

9203 00 Pfeifenorgeln mit Klaviatur; Harmonien

und ähnliche Instrumente mit Klaviatur

und freischwingenden Metallzungen ...... *

9204 -- Akkordeons und ähnliche Instrumente;

Mundharmonikas ......................... *

9205 -- Andere Blasinstrumente (zB

Klarinetten, Trompeten und Dudelsäcke) . *

9206 00 Schlaginstrumente (zB Trommeln,

Xylophone, Becken, Kastagnetten und

Rumbakugeln) ........................... *

9207 -- Musikinstrumente, bei denen der Ton

elektrisch erzeugt wird oder

elektrisch verstärkt werden muß (zB

Orgeln, Gitarren und Akkordeons) ....... *

9208 -- Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln,

mechanische singende Vögel, singende

Sägen und andere Musikinstrumente, in

anderen Nummern dieses Kapitels nicht

erfaßt; Lockpfeifen aller Art;

Signalpfeifen, Signalhörner und andere

Mundblasinstrumente für Signalzwecke ... *

9209 -- Teile (zB Musikwerke für Spieldosen)

und Zubehör (zB Karten, Scheiben und

Walzen für mechanische Instrumente)

von Musikinstrumenten; Metronome,

Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art . *

9301 00 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver,

Pistolen sowie Waffen der Nummer 9307 .. *

9303 -- Andere Feuerwaffen und ähnliche

Vorrichtungen, deren Wirkungsweise auf

der Zündung einer Treibladung beruht

(zB Sportgewehre und Sportflinten,

Vorderlader, Leuchtpistolen und andere

Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

abfeuern, Schreckschußpistolen und

-revolver, Viehschlachtapparate und

Kanonen zum Schießen von Fangleinen) ... *

9304 00 Andere Waffen (zB Gewehre und

Pistolen, die mit Feder-, Luft- oder

Gasdruck arbeiten, Schlagstöcke),

ausgenommen solche der Nummer 9307 ..... *

9305 -- Teile und Zubehör von Waren der

Nummern 9301 bis 9304 .................. *

9306 -- Bomben, Granaten, Torpedos, Minen,

Raketen und ähnliche Kriegsmunition

und Teile davon; Patronen und andere

Munition und Geschosse sowie deren

Teile, einschließlich Schrot und

Patronenpfropfen ....................... *

9307 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und

ähnliche Waffen sowie deren Teile und

Scheiden für diese Waren ............... *

9401 -- Sitzmöbel (ausgenommen Waren der

Nr. 9402), einschließlich solcher, die

in Liegemöbel umgewandelt werden

können, und Teile davon ................ *

9402 -- Medizinische, chirurgische,

zahnmedizinische oder

veterinärmedizinische Möbel (zB

Operationstische, Untersuchungstische

und Spitalsbetten mit mechanischen

Vorrichtungen, zahnärztliche

Behandlungsstühle); Stühle für

Friseursalons und ähnliche Stühle, die

sowohl Schwenk- als auch Kipp- und

Hebevorrichtungen besitzen; Teile

dieser Waren ........................... *

9403 -- Andere Möbel und Teile davon ........... *

9404 -- Betteinsätze; Bettwaren und ähnliche

Waren (zB Matratzen, Steppdecken,

Tuchenten, Polster, Sitzkissen), mit

Federkernen oder gepolstert oder mit

Füllungen aus Stoffen aller Art,

einschließlich Zellkautschuk oder

Zellkunststoff, auch überzogen ......... *

9405 -- Beleuchtungskörper (einschließlich

Scheinwerfer) und Teile davon,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen; Reklameleuchten,

Leuchtschilder, beleuchtete

Namensschilder und dergleichen,

mit fest montierter Lichtquelle,

sowie anderweitig weder genannte

noch inbegriffene Teile davon ............. *

9406 00 Vorgefertigte Gebäude .................. *

9503 -- Anderes Spielzeug; maßstabsgetreu

verkleinerte Modelle und ähnliche

Modelle für Spiel oder Unterhaltung,

auch mit Antrieb; Puzzles aller Art .... *

9504 -- Gesellschaftsspiele, einschließlich

mechanisch oder anders betriebene

Spiele, Kegeltische, Billards,

Spezialtische für Spielkasinos, sowie

automatische Kegelbahnen und

Bowlingbahnen .......................... *

9506 -- Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik,

Athletik, andere Sportarten (einschließlich

Tischtennis) und Freiluftspiele, nicht in

anderen Nummern dieses Kapitels genannt oder

inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken:

40 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände

für Tischtennis ...................... *

70 - Schlittschuhe und Rollschuhe,

einschließlich Schuhe mit fest

angebrachten Schlittschuhen oder

Rollschuhen .......................... *

9507 -- Angelruten, Angelhaken und andere

Angelgeräte; kleine Fangnetze

(Handnetze) aller Art; Lockgeräte

(andere als solche der Nr. 9208 oder

9705) und ähnliche Jagdgeräte .......... *

9508 00 Ringelspiele, Luftschaukeln,

Schießbuden und andere Anlagen für

Jahrmärkte und Vergnügungsparks;

Zirkusse, Tierschauen und Wanderbühnen . *

9601 -- Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn,

Geweihe, Korallen, Perlmutter und

andere tierische Schnitzstoffe,

bearbeitet, und Waren aus diesen

Stoffen (einschließlich durch Formen

erhaltene Waren) ....................... *

9602 00 Pflanzliche oder mineralische

Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren

aus diesen Stoffen; geformte oder

geschnitzte Waren aus Wachsen,

Stearin, natürlichen Gummen oder

Harzen, Modelliermassen und andere

geformte oder geschnitzte Waren,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen; bearbeitete,

nichtgehärtete Gelatine (ausgenommen

Gelatine der Nr. 3503) und Waren aus

nichtgehärteter Gelatine ............... *

9603 -- Besen, Bürsten und Pinsel

(einschließlich solcher, die Teile von

Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen

darstellen), mechanische, nicht

motorbetriebene Teppichkehrer zum

Handgebrauch, Mops und Staubwedel;

Pinselköpfe und ähnliche Waren zur

Herstellung von Pinseln und ähnlichen

Waren; Farbtupfer und Farbroller;

Wischer aus Weichkautschuk oder

ähnlichen geschmeidigen Stoffen ........ *

9604 00 Handsiebe .............................. *

9605 00 Reisezusammenstellungen von Waren

(Necessaires) für die Körperpflege,

für Näharbeiten oder für das Reinigen

von Schuhen oder Kleidern .............. *

9606 -- Knöpfe, Preßverschlüsse,

Schnappverschlüsse und Druckknöpfe,

Knopfformen und andere Teile dieser

Waren; Knopfrohlinge ................... *

9607 -- Reißverschlüsse und Teile davon ........ *

9608 -- Kugelschreiber; Schreiber und

Markierstifte, mit Filzspitze oder

anderer poröser Spitze; Füllfedern und

andere Füllhalter; Durchschreibstifte;

Füllstifte (Dreh- und Druckstifte);

Federhalter, Bleistifthalter und

ähnliche Halter; Teile (einschließlich

Schutzkappen und Klipse) für die

vorstehend genannten Waren,

ausgenommen jene der Nummer 9609 ....... *

9609 -- Bleistifte (ausgenommen solcher der

Nr. 9608), Minen, Pastellstifte,

Zeichenkohle, Schreib- oder

Zeichenkreide und Schneiderkreide ...... *

9610 00 Schiefertafeln und Tafeln, zum

Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt .. *

9611 00 Datum-, Siegel- oder Nummernstempel

und ähnliche Waren (einschließlich

Vorrichtungen zum Drucken oder Prägen

von Etiketten), für den Handgebrauch;

Zusammensetzstempel zum Handgebrauch

und Handdruckereien, die solche

Stempel enthalten ...................... *

9612 -- Farbbänder für Schreibmaschinen und

ähnliche Farbbänder, mit Tinte oder

anderen Stoffen für Abdrucke

präpariert, auch auf Spulen oder in

Kassetten; Stempelkissen, auch

getränkt, auch in Schachteln ........... *

9613 -- Feuerzeuge und Anzünder (ausgenommen

solche der Nr. 3603), auch mechanisch

oder elektrisch, und Teile davon,

ausgenommen Feuersteine und Dochte ..... *

9614 -- Tabakspfeifen (einschließlich

Pfeifenköpfe) und Zigarren- oder

Zigarettenspitze, sowie Teile davon .... *

9615 -- Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren;

Haarnadeln; Frisiernadeln,

Haarklammern, Lockenwickler und

ähnliche Waren, ausgenommen solche der

Nummer 8516, sowie Teile davon ......... *

9616 -- Parfümzerstäuber und ähnliche

Zerstäuber für Toilettezwecke, sowie

Zerstäubervorrichtungen und

Zerstäuberköpfe dafür; Puderquasten

und Kissen zum Auftragen von Kosmetik-

oder Toilettezubereitungen ............. *

9617 00 Vakuumisolierflaschen und andere

Behälter mit Vakuumisolierung, mit

Gehäuse; Teile davon, ausgenommen

Glaskolben ............................. *

9618 00 Schneiderpuppen und andere

Modellfiguren; automatisch oder anders

sich bewegende Figuren und

Ausstellungsstücke, für Schaufenster ... *

Anlage 3

```

```

```

```

TARIF Warenbezeichnung

Nr./UNr.

```

```

0101 -- Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel,

lebend:

(10) - Pferde:

11 - - reinrassige Zuchttiere .............. *

19 - - sonstige:

B - andere .......................... *

0104 -- Schafe und Ziegen, lebend:

10 - Schafe ................................ *

0105 -- Hausgeflügel, lebend, und zwar Hühner,

Enten, Gänse, Truthühner und

Perlhühner .............................. *

0207 -- Fleisch, Innereien und anderer

genießbarer Schlachtanfall von

Hausgeflügel der Nummer 0105, frisch,

gekühlt oder gefroren ................... *

0208 -- Anderes Fleisch sowie andere Innereien

und anderer genießbarer

Schlachtanfall, frisch, gekühlt oder

gefroren:

10 - von Kaninchen und Hasen ............... *

90 - andere:

A - von Wild:

ex A - von anderem Wild als

Federwild .................. *

0209 00 Schweinespeck (nicht durchwachsen),

Schweinefett und Geflügelfett (nicht

ausgeschmolzen), frisch, gekühlt,

gefroren, gesalzen, in Salzlake,

getrocknet oder geräuchert:

B - Geflügelfett ........................ *

0210 -- Fleisch sowie Innereien und anderer

genießbarer Schlachtanfall, gesalzen,

in Salzlake, getrocknet oder

geräuchert; genießbares Mehl und

Pulver aus Fleisch, Innereien oder

anderem Schlachtanfall:

90 - andere, einschließlich genießbares

Mehl und Pulver aus Fleisch,

Innereien oder anderem

Schlachtanfall:

A - von Hausgeflügel der Nummer

0105, ausgenommen Lebern .......... *

B - Lebern von Hausgeflügel der

Nummer 0105 ....................... *

0301 -- Fische, lebend:

(90) - andere lebende Fische:

93 - - Karpfen:

B - andere .......................... V*

0302 -- Fische, frisch oder gekühlt,

ausgenommen Fischfilets und anderes

Fischfleisch der Nummer 0304:

(60) - andere Fische, ausgenommen deren

Lebern, Rogen und Milch:

69 - - sonstige:

A - Karpfen ......................... V*

0303 -- Fische, gefroren, ausgenommen

Fischfilets und anderes Fischfleisch

der Nummer 0304:

(70) - andere Fische, ausgenommen deren

Lebern, Rogen und Milch:

79 - - sonstige:

A - Karpfen ......................... *

0304 -- Fischfilets und anderes Fischfleisch

(auch zerkleinert), frisch, gekühlt

oder gefroren:

10 - frisch oder gekühlt:

B - von Karpfen ....................... V*

20 - gefrorene Fischfilets:

B - von Karpfen ....................... V*

90 - andere:

B - von Karpfen ....................... V*

0403 -- Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm,

Joghurt, Kefir sowie andere

fermentierte oder gesäuerte Milch und

Rahm, auch eingedickt oder mit Zusatz

von Zucker oder anderen Süßungsmitteln

oder mit Geruchs- und

Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von

Früchten oder Kakao:

10 - Joghurt:

B - anderes ........................... *

90 - andere:

B - andere ............................ *

0406 -- Käse und Topfen:

10 - Frischkäse (ungereifte Käse),

einschließlich Molkenkäse, und

Topfen:

A - aus Kuhmilch ...................... V*

B - andere ............................ *

20 - Käse aller Art, gerieben oder

pulverförmig:

A - aus Kuhmilch ...................... V*

B - andere ............................ *

30 - Schmelzkäse, weder gerieben noch

pulverförmig:

A - aus Kuhmilch ...................... V*

B - andere ............................ *

40 - Käse mit Schimmelbildung im Teig:

A - aus Kuhmilch ...................... V*

B - andere ............................ *

90 - andere Käse:

A - aus Kuhmilch ...................... V*

B - andere ............................ *

0407 00 Vogeleier in der Schale, frisch,

haltbar gemacht oder gekocht ............ *

0408 -- Vogeleier, nicht in der Schale, und

Eigelb, frisch, getrocknet, im

Wasserdampf oder Wasser gekocht,

geformt, gefroren oder in aderer Weise

haltbar gemacht, auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln ...... *

0409 00 Natürlicher Honig ....................... *

0601 -- Bulben, Zwiebeln, Knollen,

Wurzelknollen und Wurzelstöcke, in

Ruhe, im Wachstum oder in Blüte;

Zichorienpflanzen, -setzlinge und

-wurzeln, andere als Wurzeln der

Nummer 1212:

10 - Bulben, Zwiebeln, Knollen,

Wurzelknollen und Wurzelstöcke, in

Ruhe .................................. *

20 - Bulben, Zwiebeln, Knollen,

Wurzelknollen und Wurzelstöcke, im

Wachstum oder in Blüte;

Zichorienpflanzen, -setzlinge und

-wurzeln:

B - andere ............................ *

0602 -- Andere lebende Pflanzen

(einschließlich ihrer Wurzeln),

Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel .. *

0603 -- Blumen, Blüten und Knospen davon,

abgeschnitten, wie sie für Binde- oder

Zierzwecke verwendet werden, frisch,

getrocknet, gefärbt, gebleicht,

imprägniert oder anders behandelt:

10 - frisch ................................ *

0604 -- Blattwerk, Blätter, Zweige und andere

Pflanzenteile, ohne Blumen, Blüten

oder Knospen davon sowie Gräser, Moose

und Flechten, wie sie für Binde- oder

Zierzwecke verwendet werden, frisch,

getrocknet, gefärbt, gebleicht,

imprägniert oder anders behandelt:

10 - Moose und Flechten:

A - frisch ............................ *

(90) - andere:

91 - - frisch .............................. *

0701 -- Kartoffeln, frisch oder gekühlt:

10 - Saatkartoffeln ........................ V*

0702 00 Tomaten, frisch oder gekühlt:

A - vom 1. November bis 31. Mai ........ *

B - vom 1. Juni bis 15. Juli:

ex B - vom 1. Juni bis 30. Juni ..... *

F - vom 1. Oktober bis 31. Oktober:

ex F - vom 9. Oktober bis 31.

Oktober ...................... *

0703 -- Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch,

Lauch (Porree) und andere Alliumarten,

frisch oder gekühlt:

10 - Speisezwiebeln und Schalotten:

A - vom 16. März bis 30. Juni:

ex A - vom 22. Juni bis 30. Juni .. *

B - vom 1. Juli bis 31. Juli:

ex B - vom 1. Juli bis 10. Juli ... *

90 - Lauch (Porree) und andere

Alliumarten:

B - andere:

ex B - Schnittlauch, vom

```

1.

April bis 31. Oktober ... *

```

0704 -- Genießbare Kohlarten der Gattung

Brassica (einschließlich Kraut),

frisch oder gekühlt:

10 - Blumenkohl (Karfiol) und Brokkoli:

A - Blumenkohl (Karfiol):

1 - vom 16. Dezember bis 15. Mai .. *

2 - vom 16. Mai bis 31. Mai ....... *

B - Brokkoli:

1 - vom 1. Feber bis 15. Juni:

ex 1 - vom 16. März bis

```

15.

Juni ............... *

```

2 - vom 16. Juni bis 31. Juli:

ex 2 - vom 16. Juni bis

```

15.

Juli ............... *

```

20 - Rosenkohl (Kohlsprossen):

A - vom 1. März bis 31. Juli .......... *

90 - andere:

B - Kraut:

1 - vom 1. März bis 15. Juni:

ex 1 - vom 27. April bis

```

20.

Mai ................ *

```

C - andere:

1 - vom 1. Feber bis 15. Juni:

ex 1 - Chinakohl (brassica

chinensis und

brassica pekinensis),

vom 1. April bis

```

15.

Juni ............... *

```

ex 1 - anderer Kohl, vom

```

16.

März bis 15. Juni .. *

```

2 - vom 16. Juni bis 31. Juli:

ex 2 - Chinakohl (brassica

chinensis und

brassica pekinensis) ... *

ex 2 - anderer Kohl, vom

```

16.

Juni bis 15. Juli .. *

```

0705 -- Salate (Lactuca sativa) sowie

Zichorien- und Endiviensalate

(Cichorium spp.), frisch oder gekühlt:

(10) - Salate (Lactuca sativa):

19 - - sonstige ............................ *

(20) - Zichorien- und Endiviensalate:

21 - - Chicoree Witloof (Cicorium intybus

var. foliosum) ...................... *

29 - - sonstige:

A - Endiviensalat:

1 - vom 16. Jänner bis

```

31.

Juli .................... *

```

B - andere .......................... *

0706 -- Karotten, Weiße Rüben, Rote Rüben,

Schwarzwurzeln, Knollensellerie,

Rettiche sowie Radieschen und ähnliche

genießbare Wurzeln, frisch oder

gekühlt:

10 - Karotten und Weiße Rüben

A - Karotten:

2 - vom 1. Juni bis 15. Juli:

ex 2 - vom 1. Juni bis

```

30.

Juni ............... *

```

B - Weiße Rüben ....................... *

90 - andere:

A - Rote Rüben:

1 - vom 1. April bis 30. Juni ..... *

B - Knollensellerie:

1 - vom 1. März bis 31. Juli:

ex 1 - vom 1. April bis

```

31.

Juli ............... *

```

D - Kren .............................. V*

E - sonstige .......................... *

0708 -- Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch

oder gekühlt:

10 - Erbsen (Pisum sativum):

A - vom 1. Oktober bis 31. Jänner ..... *

B - vom 1. Feber bis 31. März ......... *

C - vom 1. April bis 15. Mai .......... *

20 - Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.):

A - nicht ausgelöst:

1 - vom 16. Oktober bis

```

31.

Jänner .................... *

```

2 - vom 1. Feber bis 31. März ..... *

3 - vom 1. April bis 31. Mai ...... *

B - andere ............................ *

90 - andere Hülsenfrüchte .................. *

0709 -- Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:

20 - Spargel ............................... *

30 - Auberginen (Eierfrüchte) .............. *

(50) - Pilze und Trüffeln:

51 - - Pilze:

A - Champignons (Agaricus

campestris, Agaricus bisporus) .. V*

B - andere .......................... *

70 - Spinat, Neuseelandspinat und

Gartenmelde:

A - Spinat:

1 - vom 1. Dezember bis 31. März .. *

B - andere ............................ *

90 - andere:

A - Kürbisse aller Art ................ *

D - andere ............................ *

0710 -- Gemüse (auch im Wasserdampf oder

Wasser gekocht), gefroren:

10 - Kartoffeln ............................... V*, UZ

(20) - Hülsenfrüchte, auch ausgelöst:

21 - - Erbsen (Pisum sativum) ................. V*, UZ

22 - - Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.). V*, UZ

29 - - sonstige ............................... V*, UZ

30 - Spinat, Neuseelandspinat und

Gartenmelde .............................. V*, UZ

40 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)..... V*

80 - andere Gemüse:

A - Früchte der Gattung Capsicum:

1 - Süßer Paprika ................ V*, UZ

C - Karotten ......................... V*, UZ

D - Sellerie, Tomaten, Champignons

(Agaricus campestris, Agaricus

bisporus), Zucchini,

Speisezwiebeln, Schalotten und

genießbare Kohlarten der Gattung

Brassica (einschließlich Kraut),

ausgenommen Brokkoli ............. V*, UZ

E - anderes .......................... V*, UZ

90 - Gemüsemischungen:

A - Kartoffeln ....................... V*, UZ

B - Zuckermais (Zea mays var.

saccharata) ...................... V*

C - andere ........................... V*, UZ

0711 -- Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht

(zB durch gasförmiges Schwefeldioxid,

in Salzlake, schwefeliger Säure oder

anderen Konservierungsmitteln), in

diesem Zustand für den unmittelbaren

Genuß nicht geeignet:

90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

E - Zuckermais (Zea mays var.

saccharata) ...................... *

0806 -- Weintrauben, frisch oder getrocknet:

10 - frisch:

A - Tafeltrauben:

1 - in Einzelpackungen mit einem

Rohgewicht von 15 kg oder

weniger:

a - vom 11. Oktober bis

```

20.

August ................ *

```

0807 -- Melonen (einschließlich Wassermelonen)

und Papawfrüchte (Papayafrüchte),

frisch .................................. *

0808 -- Äpfel, Birnen und Quitten, frisch:

20 - Birnen und Quitten:

A - Birnen:

1 - feines Tafelobst:

a - vom 1. Jänner bis Ende

Feber ..................... *

b - vom 1. März bis 31. Mai ... *

c - vom 1. Juni bis 31. Juli .. *

2 - Mostbirnen:

a - vom 1. Jänner bis

```

31.

Juli .................. *

```

3 - sonstige:

a - vom 1. Jänner bis Ende

Feber ..................... *

b - vom 1. März bis 31. Mai ... *

c - vom 1. Juni bis 31. Juli .. *

B - Quitten ........................... *

0809 -- Marillen, Kirschen (einschließlich

Weichseln), Pfirsiche (einschließlich

Nektarinen und Brugnolen), Pflaumen,

Zwetschken und Schlehen, frisch:

10 - Marillen:

A - vom 1. September bis 31. Mai ...... *

B - vom 1. Juni bis 30. Juni:

ex B - vom 1. Juni bis 20. Juni ... *

F - vom 16. August bis 31. August:

ex F - vom 21. August bis

```

31.

August ................. *

```

20 - Kirschen (einschließlich Weichseln):

A - Weichseln:

1 - vom 16. August bis 15. Juli:

ex 1 - vom 1. September bis

```

15.

Juni ............... *

```

B - andere:

1 - vom 1. August bis 30. April ... *

2 - vom 1. Mai bis 25. Mai ........ *

30 - Pfirsiche (einschließlich Nektarinen

und Brugnolen):

A - vom 1. Oktober bis 31. Mai ........ *

B - vom 1. Juni bis 15. Juli .......... *

40 - Pflaumen, Zwetschken und Schlehen:

A - Pflaumen und Zwetschken:

1 - vom 1. November bis 31. Mai ... *

2 - vom 1. Juni bis 31. Juli:

ex 2 - vom 1. Juni bis

```

15.

Juli ............... *

```

B - Schlehen .......................... *

0810 -- Andere Früchte, frisch:

10 - Erdbeeren:

A - vom 1. August bis 30. April ....... *

B - vom 1. Mai bis 31. Mai:

ex B - vom 1. Mai bis 15. Mai ..... *

E - vom 16. Juli bis 31. Juli ......... *

20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren

und Loganbeeren ....................... *

30 - schwarze, weiße oder rote

Johannisbeeren und Stachelbeeren:

ex 30 - Stachelbeeren ................. *

40 - Preiselbeeren, Heidelbeeren und

andere Früchte der Gattung Vaccinium .. *

90 - andere:

A - Steinobst (ausgenommen solches

der Nr. 0809) ..................... *

B - andere Beeren:

ex B - Holunderbeeren ............. V*

ex B - andere Beeren .............. *

C - Kakifrüchte (Diospyrus Kaki L.) ... *

D - andere ............................ *

0811 -- Früchte (auch im Wasserdampf oder

Wasser gekocht), gefroren, auch mit

Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln ............................. *

0901 -- Kaffee, auch geröstet oder

entkoffeiniert; Kaffeeschalen und

Kaffeehäutchen; Kaffee-Ersatz mit

beliebigem Gehalt an Kaffee .............. *

1104 -- Getreidekörner, anders bearbeitet (zB

geschält, gequetscht, gewalzt, in

Flocken oder Perlen, geschnitten oder

geschrotet), ausgenommen Reis der

Nummer 1006; Getreidekeime, ganz,

gequetscht, gewalzt, in Flocken oder

gemahlen:

(10) - Körner, gequetscht, gewalzt oder in

Flocken:

12 - - aus Hafer:

A - Haferflocken .................... *

1106 -- Mehl und Grieß aus getrockneten

Hülsenfrüchten der Nummer 0713, aus

Sagomark oder aus Wurzeln oder Knollen

der Nummer 0714; Mehl, Grieß und

Pulver, aus Waren des Kapitels 8:

10 - Mehl und Grieß aus getrockneten

Hülsenfrüchten der Nummer 0713 ........ *

20 - Mehl und Grieß aus Sagomark oder aus

Wurzeln oder Knollen der Nummer 0714 .. *

30 - Mehl, Grieß und Pulver, aus Waren

des Kapitels 8 ........................ *

1107 -- Malz, auch geröstet .................... *

1108 -- Stärken; Inulin:

(10) - Stärken:

14 - - Maniokstärke (Cassava) ............. *

19 - - sonstige Stärken ................... *

20 - Inulin ............................... *

1109 00 Weizenkleber, auch getrocknet .......... *

1208 -- Mehl und Grieß aus Ölsaaten oder

ölhaltigen Früchten, ausgenommen aus

Senfsamen .............................. *

1209 -- Samen, Früchte und Sporen, wie sie zur

Aussaat verwendet werden ................ *

1212 -- Johannisbrot, Algen und Tange,

Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch

oder getrocknet, auch gemahlen;

Fruchtsteine, Fruchtkerne und andere

pflanzliche Waren (einschließlich

nicht geröstete Zichorienwurzeln der

Varietät Cichorium intybus sativum),

die hauptsächlich für die menschliche

Ernährung verwendet werden,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

(90) - andere:

91 - - Zuckerrüben:

A - frisch .......................... *

1214 -- Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu

Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee,

Esparsette, Futterkohl, Lupinen,

Wicken und ähnliches pflanzliches

Futter, auch in Form von Pellets:

90 - andere:

C - andere:

ex C - Steckrüben, Futterrüben,

Wurzeln zu Futterzwecken ... *

1302 -- Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge;

Pektinstoffe, Pektinate und Pektate;

Agar-Agar und andere pflanzliche

Schleime und Verdickungsstoffe, auch

modifiziert:

(10) - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:

11 - - Opium:

A - Pflanzensaft ................... *

20 - Pektinstoffe, Pektinate und Pektate .. *

1501 00 Schweineschmalz; andere Fette von

Schweinen und Fette von Geflügel,

ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder

mit Lösungsmitteln extrahiert:

A - Knochenfett ........................ *

B - Abfallfett .......................... *

C - andere:

3 - Fette von Geflügel .............. *

1502 00 Fette von Rindern (einschließlich

Kälbern), Schafen oder Ziegen, roh

oder ausgeschmolzen, auch ausgepreßt

oder mit Lösungsmitteln extrahiert:

A - Premier jus, Speisetalg:

ex A - Talg von Schafen und Ziegen

sowie sog. Prime Tallow,

Fancy Tallow und Yellow

Grease ....................... *

B - Knochenfett ......................... *

C - Abfallfett .......................... *

D - andere:

2 - sonstige:

ex 2 - Talg von Schafen und Ziegen

sowie sog. Prime Tallow,

Fancy Tallow und Yellow

Grease ....................... *

1503 00 Schmalzstearin, Schmalzöl,

Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl,

weder emulgiert noch gemischt noch in

anderer Weise zubereitet ............... *

1506 00 Andere tierische Fette und Öle sowie

deren Fraktionen, auch raffiniert,

aber nicht chemisch modifiziert:

A - Knochenfett ........................ *

B - andere Fette und Öle ............... *

1507 -- Sojaöl sowie dessen Fraktionen, auch

raffiniert, aber nicht chemisch

modifiziert:

10 - rohes Öl, auch entschleimt:

B - anders ........................... *, UZ

90 - andere:

B - anders:

1 - Öle .......................... *, UZ

1508 -- Erdnußöl sowie dessen Fraktionen, auch

raffiniert, aber nicht chemisch

modifiziert:

10 - rohes Öl:

B - anders ........................... *

90 - andere:

B - anders:

1 - Öle .......................... *

1509 -- Olivenöl sowie dessen Fraktionen, auch

raffiniert, aber nicht chemisch

modifiziert:

10 - Jungfernöl:

B - anders ........................... *

90 - anderes:

B - anders:

1 - Öle .......................... *

1510 00 Andere Öle sowie deren Fraktionen, die

ausschließlich von Oliven stammen,

auch raffiniert, aber nicht chemisch

modifiziert, einschließlich Mischungen

von diesen Ölen oder Fraktionen mit

Ölen oder Fraktionen der Nummer 1509:

B - anders:

1 - Öle ............................ *

1511 -- Palmöl sowie dessen Fraktionen, auch

raffiniert, aber nicht chemisch

modifiziert:

10 - rohes Öl:

B - anders ........................... *

90 - andere:

B - anders:

1 - Öle .......................... *

1512 -- Sonnenblumenöl, Safloröl und

Baumwollsamenöl sowie

Fraktionen davon, auch raffiniert, aber

nicht chemisch modifiziert:

(10) - Sonnenblumenöl oder Safloröl sowie

Fraktionen davon:

11 - - rohes Öl:

B - anders ......................... *

19 - - sonstige:

B - anders:

1 - Öle ........................ *

(20) - Baumwollsamenöl sowie dessen

Fraktionen:

21 - - rohes Öl, auch ohne Gossypol:

B - anders ......................... *

29 - - sonstige:

B - anders:

1 - Öle ........................ *

1513 -- Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und

Babassuöl sowie Fraktionen davon, auch

raffiniert, aber nicht chemisch

modifiziert:

(10) - Kokosöl (Kopraöl) sowie dessen

Fraktionen:

11 - - rohes Öl:

B - anders ......................... *

19 - - sonstige:

B - anders:

1 - Öle ........................ *

(20) - Palmkernöl und Babassuöl sowie

Fraktionen davon:

21 - - rohes Öl:

B - anders ......................... *

29 - - sonstige:

B - anders:

1 - Öle ........................ *

1514 -- Rapsöl, Rüböl oder Senföl sowie

Fraktionen davon, auch raffiniert, aber

nicht chemisch modifiziert:

10 - rohes Öl:

B - anders ........................... *

90 - andere:

B - anders:

1 - Öle .......................... *

1515 -- Andere pflanzliche Fette und fette Öle

(einschließlich Jojobaöl) sowie deren

Fraktionen, auch raffiniert, aber

nicht chemisch modifiziert:

(20) - Maisöl sowie dessen Fraktionen:

21 - - rohes Öl:

B - anders ......................... *

29 - - sonstige:

B - anders:

1 - Öle ........................ *

50 - Sesamöl sowie dessen Fraktionen:

B - anders:

1 - Öle .......................... *

90 - andere:

A - Fette und Öle:

2 - Kürbiskernöl ................. *

3 - sonstige:

b - anders ................... *

1516 -- Tierische oder pflanzliche Fette und

Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder

teilweise hydriert, umgeestert,

rückgeestert oder elaidinisiert, auch

raffiniert, aber nicht weiter

zubereitet:

10 - tierische Fette und Öle sowie deren

Fraktionen:

A - rückgeestert:

3 - andere tierische Fette und

Öle .......................... *

20 - pflanzliche Fette und Öle sowie

deren Fraktionen:

B - rückgeestert:

4 - sonstige:

b - anders ................... *

1517 -- Margarine; genießbare Mischungen oder

Zubereitungen von tierischen oder

pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von

Fraktionen verschiedener Fette oder

Öle dieses Kapitels, ausgenommen

genießbare Fette oder Öle sowie deren

Fraktionen der Nummer 1516:

10 - Margarine, ausgenommen flüssige ...... *

90 - andere:

A - mit einem Gehalt an Milchfett

von mehr als 10 Gewichtsprozent,

aber nicht mehr als

15 Gewichtsprozent ............... *

B - andere:

1 - Mischungen von flüssigen,

fetten pflanzlichen Ölen ..... *

3 - sonstige ..................... *

1602 -- Fleisch, Innereien oder anderer

Schlachtanfall oder Blut, anders

zubereitet oder haltbar gemacht:

20 - von Lebern von Tieren aller Art:

B - von Tieren der Nummer 0104 ........ *

C - von Geflügel der Nummer 0105 ...... *

(30) - von Geflügel der Nummer 0105:

31 - - von Truthühnern ..................... *

39 - - sonstige:

ex 39 - von Hühnern und Perlhühnern,

unmittelbar in

Glasbehältnissen oder luftdicht

verschlossenen

Metallumschließungen, sowie

von Enten und Gänsen ........ *

90 - andere, einschließlich Zubereitungen

von Blut von Tieren aller Art:

B - andere:

2 - von Tieren der Nummer 0104 .... *

1604 -- Fische, zubereitet oder haltbar

gemacht; Kaviar und Kaviarersatz aus

Fischeiern:

(10) - Fische, ganz oder in Stücken, aber

nicht fein zerkleinert:

11 - - Lachse ............................. *

12 - - Heringfische ....................... *

13 - - Sardinen oder Pilcharde,

Sardinellen, Sprotten oder

Brislinge .......................... *

14 - - Thunfische, Skipjack oder

Streifenbauch-Bonito und

Bonito (Sarda spp.) ................ *

15 - - Makrelen ........................... *

16 - - Sardellen .......................... *

19 - - sonstige ........................... *

20 - Fische, anders zubereitet oder

haltbar gemacht ...................... *

1702 -- Andere Zucker, einschließlich chemisch

reine Lactose, Maltose, Glucose und

Fructose (Lävulose), fest;

Zuckersirupe ohne Zusatz von Geruchs-,

Geschmacks- oder Farbstoffen;

Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig

gemischt; Zucker und Melassen,

karamelisiert:

10 - Lactose und Lactosesirup ............. *

20 - Ahornzucker und Ahornsirup ........... *

30 - Glucose und Glucosesirup, keine

Fructose enthaltend oder mit einem

Fructosegehalt in der

Trockensubstanz von weniger als

20 Gewichtsprozent:

A - mit einer Reinheit von

mindestens 96% ................... *

50 - chemisch reine Fructose (Lävulose) ... *

60 - andere Fructose (Lävulose) und

Fructosesirup, mit einem

Fructosegehalt in der

Trockensubstanz von mehr als

50 Gewichtsprozent:

A - Fructose (Lävulose) .............. *

B - andere ........................... *

90 - andere, einschließlich Invertzucker:

A - Invertzucker, Maltodextrine ...... *

B - Malzzucker (Maltose):

1 - chemisch rein ................ *

2 - sonstige ..................... *

C - Zucker und Melassen,

karamelisiert .................... *

D - andere ........................... *

1703 -- Melassen aus der Gewinnung oder

Raffination von Zucker ................. *

1704 -- Zuckerwaren (einschließlich weiße

Schokolade), nicht kakaohaltig ......... *

1901 -- Malzextrakt;

Nahrungsmittelzubereitungen von Mehl,

Grieß, Stärke oder Malzextrakt, die

kein Kakaopulver oder weniger als

50 Gewichtsprozent Kakaopulver

enthalten, anderweitig weder genannt

noch inbegriffen;

Nahrungsmittelzubereitungen von Waren

der Nummern 0401 bis 0404, die kein

Kakaopulver oder weniger als

10 Gewichtsprozent Kakaopulver

enthalten, anderweitig weder genannt

noch inbegriffen ....................... *

1902 -- Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt

(mit Fleisch oder anderen Stoffen)

oder in anderer Weise zubereitet, wie

zB Spaghetti, Makkaroni, Nudeln,

Lasagne, Gnocchi, Ravioli und

Canneloni; Couscous, auch zubereitet:

(10) - ungekochte Teigwaren, weder gefüllt

noch in anderer Weise zubereitet:

11 - - Eier enthaltend .................... V*

19 - - sonstige ........................... V*

20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht

oder in anderer Weise zubereitet:

A - mehr als 20 Gewichtsprozent

Wurst, Fleisch, Innereien oder

anderen Schlachtanfall, Fisch,

Krebstiere oder andere

wirbellose Wassertiere

enthaltend:

2 - Fisch ........................ *

B - andere ........................... V*

30 - andere Teigwaren ..................... V*

40 - Couscous ............................. V*

1903 00 Tapioka und Tapioka-Ersatzstoffe aus

Stärke zubereitet, in Form von

Flocken, Graupen, Perlen und

dergleichen ............................ *

1904 -- Nahrungsmittelzubereitungen,

hergestellt durch Aufblähen oder

Rösten von Getreide oder

Getreideerzeugnissen (zB Corn Flakes);

Getreidekörner, ausgenommen Mais,

vorgekocht oder in anderer Weise

zubereitet ............................. *

1905 -- Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren und

andere Backwaren, auch kakaohaltig;

Hostien, leere Oblatenkapseln, wie sie

für Arzneiwaren verwendet werden,

Siegeloblaten, getrockneter Mehl- oder

Stärkemehlteig in Blättern und

ähnliche Erzeugnisse ................... *

2001 -- Gemüse, Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, mit Essig oder

Essigsäure zubereitet oder haltbar

gemacht:

10 - Gurken ............................... V*, UZ

20 - Speisezwiebeln ....................... *

90 - andere:

B - Pilze ............................ V*, UZ

C - Früchte der Gattung Capsicum:

1 - süßer Paprika ................ V*, UZ

2 - sonstige ..................... V*

E - Zuckermais (Zea mays var.

saccharata) ...................... V*

F - andere ........................... V*, UZ

2002 -- Tomaten, ohne Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar gemacht ........ *

2004 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder

Essigsäure zubereitet oder haltbar

gemacht, gefroren ...................... *

2005 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder

Essigsäure zubereitet oder haltbar

gemacht, nicht gefroren ................ *

2006 00 Früchte, Fruchtschalen und andere

Pflanzenteile, mit Zucker haltbar

gemacht (durchtränkt, glaciert oder

kandiert) .............................. *

2007 -- Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen,

Fruchtmus und Fruchtpasten, durch

Kochen hergestellt, auch mit Zusatz

von Zucker oder anderen Süßungsmitteln . V*

2008 -- Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, in anderer Weise

zubereitet oder haltbar gemacht, auch

mit Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln oder von Alkohol,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

(10) - Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere

Samen oder Saaten, auch

untereinander gemischt:

11 - - Erdnüsse ........................... *

19 - - sonstige, einschließlich

Mischungen ......................... *

20 - Ananas:

B - andere ........................... *

30 - Zitrusfrüchte:

B - andere ........................... *

40 - Birnen:

B - andere ........................... *

50 - Marillen ............................. *

60 - Kirschen (einschließlich Weichseln):

B - andere ........................... *

70 - Pfirsiche:

B - andere ........................... *

80 - Erdbeeren ............................ *

(90) - andere, einschließlich Mischungen,

ausgenommen die der

Unternummer 2008 19:

91 - - Palmherzen ......................... *

92 - - Mischungen:

B - andere ......................... *

99 - - sonstige:

A - Früchte:

2 - sonstige ................... *

B - andere genießbare

Pflanzenteile .................. *

2009 -- Fruchtsäfte (einschließlich

Traubenmost) und Gemüsesäfte, weder

gegoren noch mit einem Zusatz von

Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker

oder anderen Süßungsmitteln:

(10) - Orangensaft:

11 - - gefroren:

B - andere:

2 - mit Zusatz von Zucker ...... *

19 - - sonstige:

B - andere:

2 - mit Zusatz von Zucker ...... *

20 - Grapefruitsaft:

B - andere:

2 - mit Zusatz von Zucker ........ *

30 - Saft von anderen Zitrusfrüchten,

ausgenommen Mischungen:

A - Saft von Früchten der

Unternummern 0805 20 und

0805 30:

2 - sonstige:

b - mit Zusatz von Zucker .... *

B - andere:

2 - sonstige:

b - mit Zusatz von Zucker .... *

40 - Ananassaft:

B - andere:

2 - mit Zusatz von Zucker ........ *

50 - Tomatensaft .......................... *

80 - Saft von anderen Früchten oder anderem

Gemüse, ausgenommen Mischungen:

A - Birnensaft ....................... *

B - Saft von Früchten der Nummern

0801 und 0803 sowie der

Unternummern 0804 10, 0804 40

und 0804 50:

2 - sonstige:

b - mit Zusatz von Zucker .... *

C - Saft von anderen Früchten:

2 - sonstige:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von weniger als

20 Liter:

2 - sonstige von schwarzen

Johannisbeeren, mit Zusatz

von Zucker ................... *

3 - sonstige ..................... *

b - andere ................... *

D - Saft von anderen Gemüsen ......... *

90 - Mischungen von Säften:

A - Dicksäfte:

1 - von Äpfeln oder Birnen:

ex 1 - von Birnen ............ *

7 - von Gemüsen .................. *

B - andere:

1 - von Äpfeln oder Birnen:

ex 1 - von Birnen ............ *

3 - von Früchten der Nummern

0801 und 0803 sowie der

Unternummern 0804 10,

0804 30, 0804 40, 0804 50,

0805 40 und 0805 90:

b - mit Zusatz von Zucker .... *

4 - von Früchten der

Unternummern 0805 10,

0805 20 und 0805 30:

b - mit Zusatz von Zucker .... *

5 - von anderen Früchten ......... *

6 - von Tomaten .................. *

7 - von anderen Gemüsen .......... *

2101 -- Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Kaffee, Tee oder Mate und

Zubereitungen auf der Grundlage dieser

Waren oder auf der Grundlage von

Kaffee, Tee oder Mate; geröstete

Zichorie und anderer gerösteter

Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und

Konzentrate davon:

10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate

aus Kaffee, und Zubereitungen auf

der Grundlage solcher Auszüge,

Essenzen oder Konzentrate oder auf

der Grundlage von Kaffee ............. *

20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate

aus Tee oder Mate, und Zubereitungen

auf der Grundlage solcher Auszüge,

Essenzen oder Konzentrate oder auf

der Grundlage von Tee oder Mate ...... *

2102 -- Hefen (aktiv oder nicht); andere

einzellige Mikroorganismen, tot

(ausgenommen Vaccine der Nr. 3002);

zubereitete Backtreibmittel in

Pulverform:

10 - Hefen, aktiv ......................... V *

20 - Hefen, nicht aktiv; andere

einzellige Mikroorganismen, tot:

A - Hefen, nicht aktiv ............... V *

B - andere einzellige

Mikroorganismen, tot.............. *

30 - zubereitete Backtreibmittel in

Pulverform ........................... V *

2103 -- Zubereitungen für Gewürzsoßen und

zubereitete Gewürzsoßen;

zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl,

auch zubereitet, und Senf .............. *

2104 -- Suppen und Brühen sowie Zubereitungen

dafür; zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen:

10 - Suppen und Brühen sowie

Zubereitungen dafür .................. *

20 - zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen:

B - andere ........................... *

2105 00 Speiseeis, auch mit Kakaogehalt ........ *

2106 -- Nahrungsmittelzubereitungen,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen .......................... *

2203 00 Bier, aus Malz hergestellt ............. *

2204 -- Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich

mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost,

anderer als jener der Nummer 2009:

10 - Schaumwein ............................... *

(20) - anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung

durch Zusatz von Alkohol verhindert oder

gehemmt wurde:

21 - - in Behältnissen mit einem Inhalt von

2 Litern oder weniger:

A - anderer Wein:

ex A - anderer Wein, wenn ein

Kontingentschein gemäß der

Verordnung des Bundesministers

für Land- und Forstwirtschaft

BGBl. Nr. 395/1993 vorgelegt

wird ........................ *

ex A - anderer Wein, sofern dieser im

Rahmen des Kontingentes gemäß der

```

18.

IDG-Verordnung, BGBl.

```

Nr. 733/1992, abgefertigt wird *

ex A 1 a - Retsina in Flaschen ..... *

29 - - sonstige:

A - anderer Wein:

1 - mit einem Alkoholgehalt in

Volumenteilen von 18% Vol. oder

weniger:

b - anders:

2 - in Flaschen:

ex 2 - Retsina ......... *

2205 -- Wermutwein und anderer Wein aus

frischen Weintrauben, mit Pflanzen

oder anderen Stoffen aromatisiert:

10 - in Behältnissen mit einem Inhalt von

2 Litern oder weniger:

A - Schaumwein:

1 - in Flaschen mit einem Inhalt

von 1 Liter oder weniger ...... *

B - anderer, mit einem Alkoholgehalt

in Volumenteilen von 18% Vol.

oder weniger:

1 - in Flaschen ................... *

C - anderer, mit einem Alkoholgehalt

in Volumenteilen von mehr als

18% Vol.:

ex C - in Flaschen ................ *

90 - andere:

A - Schaumwein:

1 - in Flaschen ................... *

B - anderer, mit einem Alkoholgehalt

in Volumenteilen von 18% Vol.

oder weniger:

2 - sonstige:

b - in Flaschen ............... *

C - anderer, mit einem Alkoholgehalt

in Volumenteilen von mehr als

18% Vol.:

ex C - in Flaschen ................ *

2206 00 Andere gegorene Getränke (zB Apfelwein,

Birnenwein und Met); Mischungen von gegorenen

Getränken und Mischungen von gegorenen Getränken

und nichtalkoholischen Getränken,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen..... *

2207 -- Ethylalkohol, unvergällt, mit einem

Alkoholgehalt in Volumenteilen von 80%

Vol. oder mehr; Ethylalkohol und

Branntwein, vergällt, ohne Rücksicht

auf den Alkoholgehalt .................. *

2208 -- Ethylalkohol, unvergällt, mit einem

Alkoholgehalt in Volumenteilen von

weniger als 80% Vol.; Branntwein,

Liköre und andere Getränke, die

Destillationsalkohol enthalten;

zusammengesetzte alkoholische

Zubereitungen, wie sie für die

Herstellung von Getränken verwendet

werden ................................. *

2301 -- Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch,

Innereien und anderem Schlachtanfall,

von Fischen, Krebstieren, Weichtieren

oder anderen wirbellosen Wassertieren,

für den menschlichen Genuß nicht

geeignet; Grammeln:

10 - Mehl, Grieß und Pellets, aus

Fleisch, Innereien oder anderem

Schlachtanfall; Grammeln:

A - Grammeln .......................... *

2302 -- Kleie und andere Rückstände vom Sieben,

Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von

Getreide oder Hülsenfrüchten, auch in Form

von Pellets:

40 - von anderem Getreide:

B - andere ............................. *

2303 -- Rückstände von der Stärkeerzeugung und

ähnliche Rückstände, ausgelaugte

Zuckerrübenschnitzel, ausgepreßtes

Zuckerrohr (Bagasse) und andere

Abfälle von der Zuckerherstellung,

Treber und andere Rückstände aus

Brauereien oder Brennereien, auch in

Form von Pellets:

20 - ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel,

ausgepreßtes Zuckerrohr (Bagasse)

und andere Abfälle von der

Zuckerherstellung:

A - ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel .. *

30 - Treber und andere Rückstände aus

Brauereien oder Brennereien ........... *

2307 00 Weingeläger; Weinstein, roh ............ *

2309 -- Zubereitungen, wie sie zur

Tierfütterung verwendet werden .......... *

2401 -- Tabak, roh oder unverarbeitet;

Tabakabfälle ........................... *

2402 -- Zigarren, Stumpen, Zigarillos und

Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatz . *

2403 -- Anderer verarbeiteter Tabak und

anderer verarbeiteter Tabakersatz;

„homogenisierter'' oder

„rekonstituierter'' Tabak;

Tabakextrakte und Tabaklaugen .......... *

2501 00 Salz (einschließlich Speisesalz und

denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid,

auch in wässeriger Lösung oder zugesetzte

Antibackmittel oder Rieselhilfen enthaltend;

Meerwasser.............................. *

2507 -- Kaolin und andere kaolinische Tone,

auch gebrannt .......................... *

2509 00 Kreide ................................. *

2515 -- Marmor, Travertin, Ecaussine und

andere Werk- oder Hausteine aus

Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von

2,5 oder mehr, und Alabaster, alle

diese auch grob behauen oder durch

Sägen oder auf andere Weise zu

rechteckigen (einschließlich

quadratischen ) Blöcken oder Platten

lediglich zerteilt:

(10) - Marmor und Travertin:

12 - - durch Sägen oder auf andere Weise

zu rechteckigen (einschließlich

quadratischen) Blöcken oder

Platten lediglich zerteilt ......... *

20 - Ecaussine und andere Werk- oder

Hausteine aus Kalkstein; Alabaster ... *

2516 -- Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und

andere Werk- oder Hausteine, auch grob

behauen oder durch Sägen oder auf

andere Weise zu rechteckigen

(einschließlich quadratischen) Blöcken

oder Platten lediglich zerteilt:

(10) - Granit:

12 - - durch Sägen oder auf andere Weise

zu rechteckigen (einschließlich

quadratischen) Blöcken oder

Platten lediglich zerteilt ......... *

(20) - Sandstein:

22 - - durch Sägen oder auf andere Weise

zu rechteckigen (einschließlich

quadratischen) Blöcken oder

Platten lediglich zerteilt ......... *

90 - andere Werk- und Hausteine ........... *

2518 -- Dolomit, auch gebrannt oder gesintert;

Dolomit, grob behauen oder durch Sägen

oder auf andere Weise zu rechteckigen

(einschließlich quadratischen) Blöcken

oder Platten lediglich zerteilt;

Dolomitstampfmasse ..................... *

2522 -- Gebrannter Kalk, auch gelöscht, und

hydraulischer Kalk, ausgenommen

Calcimoxid und Calciumhydroxid der

Nummer 2825:

30 - hydraulischer Kalk ................... *

2523 - - Portlandzement, Tonerdezement,

Schlackenzement,

Sulfathüttenzement und ähnliche hydraulische

Zemente, auch gefärbt oder in Form von

Klinker:

10 - Zementklinker................................ V*, UZ

(20) - Portlandzement:

29 - - sonstiger.................................. V*, UZ

30 Tonerdezement ............................... *

90 - andere hydraulische Zemente.................. V*, UZ

2528 -- Natürliche Borate und ihre Konzentrate

(auch kalziniert), ausgenommen Borate,

die aus natürlichen wässerigen

Salzlösungen gewonnen wurden;

natürliche Borsäure mit einem Gehalt

von nicht mehr als 85 Gewichtsprozent

H3BO3, berechnet auf das Gewicht der

Trockensubstanz:

90 - andere:

A - Rohborsäure ...................... *

2530 -- Mineralische Stoffe, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen:

30 - Farberden ............................ *

40 - natürlicher Eisenglimmer ............. *

2601 -- Eisenerze und deren Konzentrate,

einschließlich Schwefelkiesabbrände .... *

2602 00 Manganerze und deren Konzentrate,

einschließlich manganhaltiger

Eisenerze und Konzentrate mit einem

Mangangehalt von 20 Gewichtsprozent

oder mehr, berechnet auf das Gewicht

der Trockensubstanz .................... *

2603 00 Kupfererze und deren Konzentrate ....... *

2604 00 Nickelerze und deren Konzentrate ....... *

2605 00 Cobalterze und deren Konzentrate ....... *

2606 00 Aluminiumerze und deren Konzentrate .... *

2607 00 Bleierze und deren Konzentrate ......... *

2608 00 Zinkerze und deren Konzentrate ......... *

2609 00 Zinnerze und deren Konzentrate ......... *

2610 00 Chromerze und deren Konzentrate ........ *

2611 00 Wolframerze (Tungstenerze) und deren

Konzentrate ............................ *

2612 -- Uranerze oder Thoriumerze und deren

Konzentrate ............................ *

2613 -- Molybdänerze und deren Konzentrate ..... *

2614 00 Titanerze und deren Konzentrate ........ *

2615 -- Nioberze, Tantalerze, Vanadiumerze

oder Zirkonerze und deren Konzentrate .. *

2616 -- Edelmetallerze und deren Konzentrate ... *

2617 -- Andere Erze und deren Konzentrate ...... *

2701 -- Steinkohle; Briketts und ähnliche

feste Brennstoffe, aus Steinkohle ...... *

2702 -- Braunkohle, auch agglomeriert,

ausgenommen Gagat (Jet):

20 - agglomerierte Braunkohle ............. *

2704 00 Koks und Halbkoks (Schwelkoks), aus

Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch

agglomeriert; Retortenkohle ............ *

2705 00 Steinkohlengas, Wassergas,

Generatorgas und ähnliche Gase,

ausgenommen Erdölgase und andere

gasförmige Kohlenwasserstoffe .......... *

2709 00 Erdöle und Öle aus bituminösen

Mineralien, roh ........................ *, M

2710 00 Erdöle und Öle aus bituminösen

Mineralien, ausgenommen rohe;

anderweitig weder genannte noch

inbegriffene Zubereitungen, die 70

Gewichtsprozent oder mehr Erdöle oder

Öle aus bituminösen Mineralien

enthalten, soweit diese Öle den

wesentlichen Bestandteil dieser

Zubereitungen bilden:

A - Petrolether und Benzine,

ausgenommen Testbenzine:

ex A - Petrolether und

Flugbenzine; andere Benzine

mit nicht mehr Gehalt an

Benzol als 5 Volumsprozent

und nicht mehr Gehalt an

Bleiverbindungen, berechnet

als Blei, als 0,21 Gramm/kg

bei Motorenbenzin, super,

0,018 Gramm/kg bei anderen

Benzinen, laut Bestätigung

des Herstellers ............. *, M

B - Testbenzine:

ex B - nicht mehr als insgesamt 5

ppm polychlorierte

Biphenyle oder Terphenyle

(PCB, PCT) enthaltend, mit

gewichtsmäßig nicht mehr

als 0,03%

Gesamthalogengehalt, keine

gebrauchten Öle oder deren

Folgeprodukte enthaltend,

laut Bestätigung des

Herstellers ................. *, M

C - Petroleum:

ex C - nicht mehr als insgesamt 5

ppm polychlorierte

Biphenyle oder Terphenyle

(PCB, PCT) enthaltend, mit

gewichtsmäßig nicht mehr

als 0,03%

Gesamthalogengehalt, keine

gebrauchten Öle oder deren

Folgeprodukte enthaltend,

laut Bestätigung des

Herstellers ................. *, M

D - Gasöle:

ex D - nicht mehr als insgesamt 5

ppm polychlorierte

Biphenyle oder Terphenyle

(PCB, PCT) enthaltend, mit

gewichtsmäßig nicht mehr

als 0,03%

Gesamthalogengehalt und mit

gewichtsmäßig nicht mehr

als 0,15% Schwefelgehalt,

keine gebrauchten Öle oder

deren Folgeprodukte

enthaltend, laut

Bestätigung des Herstellers . *, M

E - Heizöle und ähnliche Rückstände

von der Erdölverarbeitung:

ex E - nicht mehr als insgesamt 5

ppm polychlorierte

Biphenyle oder Terphenyle

(PCB, PCT) enthaltend, mit

gewichtsmäßig nicht mehr

als 0,03%

Gesamthalogengehalt und mit

gewichtsmäßig nicht mehr

Schwefelgehalt als

0,3% bei Heizöl leicht,

0,6% bei Heizöl mittel,

1,0% bei Heizöl schwer,

keine gebrauchten Öle oder

deren Folgeprodukte

enthaltend, laut

Bestätigung des Herstellers . *, M

F - Spindelöle und Schmieröle:

ex F - nicht mehr als insgesamt 5

ppm polychlorierte

Biphenyle oder Terphenyle

(PCB, PCT) enthaltend, mit

gewichtsmäßig nicht mehr

als 0,03%

Gesamthalogengehalt, keine

gebrauchten Öle oder deren

Folgeprodukte enthaltend,

laut Bestätigung des

Herstellers ................. *, M

H - Weißöle (Vaselinöl, Paraffinöl) .... *

I - Transformatorenöle:

ex I - nicht mehr als insgesamt 5

ppm polychlorierte

Biphenyle oder Terphenyle

(PCB, PCT) enthaltend, mit

gewichtsmäßig nicht mehr

als 0,03%

Gesamthalogengehalt, keine

gebrauchten Öle oder deren

Folgeprodukte enthaltend,

laut Bestätigung des

Herstellers ................. *

K - andere:

ex K - nicht mehr als insgesamt 5

ppm polychlorierte

Biphenyle oder Terphenyle

(PCB, PCT) enthaltend, mit

gewichtsmäßig nicht mehr

als 0,03%

Gesamthalogengehalt, keine

gebrauchten Öle oder deren

Folgeprodukte enthaltend,

laut Bestätigung des

Herstellers ................. *, M

2711 -- Erdölgase und andere gasförmige

Kohlenwasserstoffe:

(10) - verflüssigt:

12 - - Propan ............................. *

2801 -- Fluor, Chlor, Brom und Iod:

10 - Chlor ................................ *

2804 -- Wasserstoff, Edelgase und andere

Nichtmetalle:

10 - Wasserstoff .......................... *

(20) - Edelgase:

21 - Argon ................................ *

30 - Stickstoff ........................... *

40 - Sauerstoff ........................... *

2807 00 Schwefelsäure; Oleum ................... *

2809 -- Diphosphorpentaoxid

(Phosphorsäureanhydrid); Phosphorsäure

und Polyphosphorsäuren:

20 - Phosphorsäure und Polyphosphorsäuren . *

2810 00 Boroxide; Borsäuren .................... *

2811 -- Andere anorganische Säuren und andere

anorganische Sauerstoffverbindungen

der Nichtmetalle:

(10) - andere anorganische Säuren:

19 - - sonstige ........................... *

(20) - andere anorganische

Sauerstoffverbindungen der

Nichtmetalle:

29 - - sonstige:

B - andere ......................... *

2813 -- Sulfide der Nichtmetalle;

handelsübliches Phosphortrisulfid ...... *

2814 -- Ammoniak, wasserfrei oder in

wässeriger Lösung (Salmiakgeist) ....... *

2815 -- Natriumhydroxid (Ätznatron);

Kaliumhydroxid (Ätzkali); Natrium-

oder Kaliumperoxid:

(10) - Natriumhydroxid (Ätznatron) .......... *

2816 -- Hydroxid und Peroxid des Magnesiums;

Oxid, Hydroxid und Peroxid, des

Strontiums oder des Bariums ............ *

2817 00 Zinkoxid; Zinkperoxid .................. *

2818 -- Künstlicher Korund, auch von chemisch nicht

eindeutig bestimmter Konstitution;

Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid........ *

2819 -- Chromoxide und Chromhydroxide .......... *

2820 -- Manganoxide ............................ *

2821 -- Eisenoxide und Eisenhydroxide;

Farberden mit einem Gehalt an

gebundenem Eisen von 70

Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet

als Fe2O3 .............................. *

2824 -- Bleioxide; Minium (rote Mennige) und

Orange-Mennige:

10 - Bleimonoxid (Lithargyrum, Massicot) .. *

90 - andere ............................... *

2825 -- Hydrazin und Hydroxylamin und deren

anorganische Salze; andere

anorganische Basen; andere Oxide,

Hydroxide und Peroxide, der Metalle .... *

2826 -- Fluoride; Fluorosilicate,

Fluoroaluminate und andere komplexe

Fluorsalze ............................. *

2827 -- Chloride, Chloridoxide und

Chloridhydroxide; Bromide und

Bromidoxide; Iodide und Iodidoxide:

10 - Ammoniumchlorid ...................... *

(30) - andere Chloride:

36 - - des Zinks .......................... *

37 - - des Zinns .......................... *

(40) - Chloridoxide und Chloridhydroxide:

41 - - des Kupfers ........................ *

49 - - sonstige ........................... *

2830 -- Sulfide, Polysulfide ................... *

2832 -- Sulfite; Thiosulfate:

10 - Natriumsulfite ....................... *

20 - andere Sulfite ....................... *

2833 -- Sulfate; Alaune; Peroxosulfate

(Persulfate) ........................... *

2834 -- Nitrite; Nitrate:

(20) - Nitrate:

21 - - des Kaliums ........................ *

22 - - des Bismuts ........................ *

29 - - sonstige ........................... *

2835 -- Phosphinate (Hypophosphite),

Phosphonate (Phosphite), Phosphate und

Polyphosphate:

(20) - Phosphate:

22 - - Mono- und Dinatriumphosphate ....... *

23 - - Trinatriumphosphat ................. *

24 - - Kaliumphosphat ..................... *

25 - - Calciumhydrogenorthophosphat

(Dicalciumphosphat) ................ *

26 - - andere Calciumphosphate ............ *

29 - - sonstige ........................... *

(30) - Polyphosphate:

31 - - Natriumtriphosphat

(Natriumtripolyphosphat) ........... *

39 - - sonstige ........................... *

2836 -- Carbonate; Peroxocarbonate

(Percarbonate); handelsübliches

Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat

enthaltend:

20 - Dinatriumcarbonat (Soda):

A - kalziniert.................. V*

30 - Natriumhydrogencarbonat

(Natriumbicarbonat)............. *

50 - Calciumcarbonat................. *

70 - Bleicarbonat.................... *

(90) - andere:

91 - - Lithiumcarbonate.............. *

92 - - Strontiumcarbonat............. *

93 - - Bismutcarbonat................ *

99 - - sonstige...................... *

2839 -- Silicate; handelsübliche

Alkalimetallsilicate ................... *

2840 -- Borate; Peroxoborate (Perborate) ....... *

2841 -- Salze der Säuren der Metalloxide oder

Metallperoxide:

10 - Aluminate ............................ *

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