Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Oktober 1987 über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
Betonmischwagen, Straßenkehrwagen,
Spreng- und Berieselungswagen,
Werkstattwagen und Röntgenwagen) ....... *
8706 00 Fahrgestelle (Chassis) mit Motor, für
Kraftfahrzeuge der Nummern 8701 bis
8705 ................................... *
8707 -- Karosserien (einschließlich
Führerhäuser) für Kraftfahrzeuge der
Nummern 8701 bis 8705 .................. *
8708 -- Teile und Zubehör, für Kraftfahrzeuge
der Nummern 8701 bis 8705 .............. *
8709 -- Werkskarren, mit eigenem Antrieb, ohne
Hebe- oder Arbeitsvorrichtungen, wie
sie in Fabriken, Lagerhäusern,
Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum
Befördern von Waren auf kurzen
Strecken verwendet werden; Zugkarren,
wie sie auf Bahnsteigen verwendet
werden; Teile davon .................... *
8710 00 Panzerkampfwagen und andere gepanzerte
Kampffahrzeuge, motorisiert, auch
bewaffnet; Teile davon ................. *
8711 -- Motorräder (einschließlich
Motorfahrräder) und Fahrräder mit
Hilfsmotor, auch mit Beiwagen;
Beiwagen:
10 - mit Hubkolbenverbrennungsmotoren mit
einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger *
20 - mit Hubkolbenverbrennungsmotoren mit
einem Hubraum von mehr als 50 cm3,
aber nicht mehr als 250 cm3 .......... *
8712 00 Zweirädrige Fahrräder und andere
Fahrräder (einschließlich
Lieferdreiräder), nicht motorisiert .... V*
8714 -- Teile und Zubehör von Fahrzeugen der
Nummern 8711 bis 8713 .................. *
8715 00 Kinderwagen und Teile davon ............ *
8716 - - Anhänger und Sattelanhänger; andere Fahrzeuge
ohne mechanischen Antrieb; Teile davon:
10 - Anhänger und Sattelanhänger für Wohn- oder
Campingzwecke................................... *
20 - Selbstlade- oder Selbstentladeanhänger und
-sattelanhänger für landwirtschaftliche
Zwecke.......................................... *
30 - andere Anhänger und Sattelanhänger für die
Beförderung von Waren:
31 - - Tankanhänger und Tanksattelan-
hänger........................................ *
39 - - sonstige...................................... *
ex 39 - Anhänger mit Kippvorrichtung,
einer Brückenlänge von 2,5 m bis 6 m
und einem Eigengewicht von 1 000 kg
oder mehr, aber nicht mehr als
3 500kg............................... V*
40 - andere Anhänger und Sattelanhänger.............. *
80 - andere Fahrzeuge................................ *
90 - Teile........................................... *
8801 -- Ballons und Luftschiffe; Segelflugzeuge,
Hängegleiter und andere Luftfahrzeuge ohne
eigenen Antrieb:
10 - Segelflugzeuge und Hängegleiter.................. *
8802 -- Andere Luftfahrzeuge (zB Hubschrauber,
Flugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich
Satelliten) und ihre Träger für den Raumstart...... *
8804 00 Fallschirme (einschließlich lenkbare
Fallschirme) und rotierende
Fallschirme; Teile und Zubehör davon ... *
8805 -- Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge;
Apparate und Vorrichtungen für
Decklandungen von Luftfahrzeugen und
ähnliche Apparate und Vorrichtungen;
Flugsimulatoren; Teile dieser Waren .... *
8901 -- Passagierschiffe, Ausflugsschiffe,
Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne
und ähnliche Schiffe für die
Beförderung von Personen oder Waren .... *
8902 00 Fischereischiffe; schwimmende Fabriken
und andere Schiffe, für die
Verarbeitung oder Konservierung von
Fischereierzeugnissen .................. *
8903 -- Yachten und andere Boote für
Vergnügungs- und Sportzwecke;
Ruderboote und Kanus ................... *
8904 00 Schlepper und Schubschiffe ............. *
8905 -- Leuchtschiffe, Feuerlöschschiffe,
Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere
Schiffe, deren Fahreigenschaft im
Vergleich zu ihrem
Hauptverwendungszweck von
untergeordneter Bedeutung ist;
Schwimmdocks; schwimmende oder unter
Wasser absenkbare Bohr- oder
Förderplattformen ...................... *
8906 00 Andere Schiffe, einschließlich
Kriegsschiffe und Rettungsschiffe,
ausgenommen Ruderboote ................. *
8908 00 Schiffe und andere schwimmende
Konstruktionen, zum Abwracken .......... *
9001 -- Optische Fasern und optische
Faserbündel, optische Faserkabel,
andere als die der Nummer 8544; Folien
und Platten aus polarisierenden
Stoffen; Linsen (einschließlich
Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und
andere optische Elemente, aus Stoffen
aller Art, nicht gefaßt, ausgenommen
nicht optisch bearbeitete Elemente aus
Glas ................................... *
9002 -- Linsen, Prismen, Spiegel und andere
optische Elemente, aus Stoffen aller
Art, gefaßt, für Instrumente oder
Apparate, ausgenommen nicht optisch
bearbeitete Elemente aus Glas .......... *
9003 -- Fassungen für Brillen, Schutzbrillen
oder ähnliche Waren; Teile davon ....... *
9004 -- Brillen, Schutzbrillen und ähnliche
Waren, zur Korrektur und zum Schutz
der Augen oder für andere Zwecke ....... *
9005 -- Ferngläser, Fernrohre, astronomische
Fernrohre, optische Teleskope und
Gestelle dafür; andere astronomische
Instrumente und Gestelle dafür,
ausgenommen jedoch Instrumente,
Apparate und Geräte für die
Radioastronomie ........................ *
9007 -- Kinematographische Aufnahmeapparate
und Projektoren, auch mit eingebauten
Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten . *
9008 -- Stehbildprojektoren; photographische
(andere als kinematographische)
Vergrößerungs- und
Verkleinerungsapparate:
10 - Projektoren für Diapositive .......... *
20 - Lesegeräte für Mikrofilm, Mikrofiche
oder andere Mikroträger, auch für
die Herstellung von Kopien geeignet .. *
40 - photographische (andere als
kinematographische) Vergrößerungs-
und Verkleinerungsapparate ........... *
90 - Teile und Zubehör .................... *
9009 -- Photokopierapparate mit optischem
System oder für das Kontaktverfahren
sowie Thermokopiergeräte:
(20) - andere Photokopiergeräte:
22 - - für das Kontaktverfahren ........... *
30 - Thermokopiergeräte ................... *
9010 -- Apparate und Ausrüstungen für
photographische oder
kinematographische Laboratorien
(einschließlich Apparate für die
Projektion von Schaltbildern auf
sensibilisierte
Halbleitermaterialien), in anderen
Nummern dieses Kapitels nicht genannt
oder inbegriffen; Negativbetrachter;
Projektionsschirme und
Projektionswände ....................... *
9011 -- Optische Mikroskope, einschließlich
solche für die Mikrophotographie,
Mikrokinematographie oder
Mikroprojektion ........................ *
9013 -- Flüssigkristallanzeigen, die keine in
anderen Nummern genauer erfaßten Waren
darstellen; Vorrichtungen zur
Erzeugung von Laserstrahlen,
ausgenommen Laserdioden; andere
optische Instrumente, Apparate und
Geräte, in diesem Kapitel anderwertig
weder genannt noch inbegriffen ......... *
9014 -- Kompasse, einschließlich
Navigationskompasse; andere
Navigationsinstrumente und -apparate ... *
9015 -- Instrumente, Apparate und Geräte für
die Geodäsie, Topographie, Feld- und
Höhenvermessung, Photogrammetrie,
Hydrographie, Ozeanographie,
Hydrologie, Meteorologie oder
Geophysik, ausgenommen Kompasse;
Entfernungsmesser ...................... *
9017 -- Zeichen-, Anreiß- oder
Recheninstrumente (zB
Zeichenmaschinen, Pantographen,
Winkelmesser, Reißzeuge,
Rechenschieber und Rechenscheiben);
Instrumente für die Längenmessung mit
der Hand (zB Maßstäbe und Maßbänder,
Mikrometer und Schiebelehren und
andere Lehren), in diesem Kapitel
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen ............................ *
9018 -- Instrumente, Apparate und Geräte, für
medizinische, chirurgische,
zahnmedizinische oder
veterinärmedizinische Verwendung,
einschließlich Szintigraphen und
andere elektromedizinische Apparate
sowie Apparate zur Prüfung des
Sehvermögens ........................... *
9019 -- Apparate und Geräte für die
Mechanotherapie; Massageapparate und
-geräte; Apparate und Geräte für
Psychotechnik, Ozontherapie,
Sauerstofftherapie, Aerosoltherapie
und künstliche Beatmung sowie andere
Apparate und Geräte für die
Atmungstherapie ........................ *
9020 00 Andere Atmungsgeräte und Gasmasken,
ausgenommen Schutzmasken, die weder
mechanische Teile noch auswechselbare
Filter aufweisen ....................... *
9021 -- Orthopädische Apparate und
Vorrichtungen, einschließlich Krücken,
medizinisch-chirurgische Gürtel und
Bänder; Schienen und andere
Vorrichtungen zur Behandlung von
Knochenbrüchen; künstliche
Körperteile; Schwerhörigengeräte und
andere Apparate und Vorrichtungen, die
zur Behebung von Funktionsschäden oder
Gebrechen in der Hand oder am Körper
getragen oder in diesen eingepflanzt
werden ................................. *
9022 -- Röntgenapparate oder Apparate, die
Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen
verwenden, auch für medizinische,
chirurgische, zahnmedizinische oder
veterinärmedizinische Zwecke,
einschließlich der Apparate für die
Strahlenphotographie oder die
Strahlentherapie, Röntgenröhren und
andere Vorrichtungen zur Erzeugung von
Röntgenstrahlen,
Hochspannungsgeneratoren, Steuerpulte
und Bedienungstische, Bildschirme,
Tische, Sessel und dergleichen, für
die Untersuchung und Behandlung ........ *
9023 00 Instrumente, Apparate und Modelle für
Vorführzwecke (zB in Schulen oder
Ausstellungen), für andere Zwecke
nicht verwendbar ....................... *
9024 -- Maschinen, Apparate und Geräte zum
Prüfen der Härte, Zugfestigkeit,
Druckfestigkeit, Elastizität oder
anderer mechanischer Eigenschaften von
Materialien (zB Metallen, Holz,
Spinnstoffen, Papier und Kunststoffen) . *
9025 -- Dichtemesser, Aräometer, Senkwaagen
und ähnliche schwimmende Instrumente,
Thermometer, Pyrometer, Barometer,
Hygrometer und Psychrometer, auch mit
Registriervorrichtung, auch
miteinander kombiniert ................. *
9026 -- Instrumente und Apparate zum Messen
oder Kontrollieren von Durchfluß,
Standhöhe, Druck oder von anderen
veränderlichen Größen von
Flüssigkeiten oder Gasen (zB
Durchflußmengenmesser, Standanzeiger,
Manometer und Wärmemengenmesser),
ausgenommen Instrumente und Apparate
der Nummer 9014, 9015, 9028 oder 9032 .. *
9027 -- Instrumente, Apparate und Geräte für
physikalische oder chemische
Untersuchungen (zB Polarimeter,
Refraktometer, Spektrometer oder Gas-
oder Rauchanalysenapparate);
Instrumente, Apparate und Geräte zum
Messen oder Prüfen der Viskosität,
Porosität, Dehnung,
Oberflächenspannung oder dergleichen;
Instrumente und Apparate für
kalorimetrische, akustische oder
photometrische Messungen
(einschließlich Belichtungsmesser);
Mikrotome .............................. *
9028 -- Verbrauchs- oder Produktionszähler für
Gas, Flüssigkeiten und Elektrizität,
einschließlich derartiger Prüf- und
Eichzähler für diese Geräte ............ *
9029 -- Andere Zähler (Tourenzähler, Produktionszähler,
Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler
und dergleichen); Tachometer und andere
Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche
der Nummer 9014 oder 9015; Stroboskope........ *
9030 -- Oszilloskope, Spektralanalysengeräte
und andere Instrumente, Apparate und
Geräte zum Messen oder Kontrollieren
elektrischer Größen, ausgenommen
Zähler der Nummer 9028; Instrumente
und Apparate zum Messen oder zum
Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-,
Röntgen-, kosmischen oder anderen
ionisierenden Strahlen ................. *
9031 -- Instrumente, Apparate, Geräte und
Maschinen zum Messen oder
Kontrollieren, in diesem Kapitel
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen; Profilprojektoren ......... *
9032 -- Instrumente, Apparate und Geräte zum
selbsttätigen Regeln oder
Kontrollieren .......................... *
9033 00 Teile und Zubehör von Maschinen,
Apparaten, Geräten und Instrumenten
des Kapitels 90, in diesem Kapitel
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen ............................ *
9101 -- Armbanduhren, Taschenuhren und
ähnliche Uhren (einschließlich
Stoppuhren vom gleichen Typ), mit
einem Gehäuse aus Edelmetall oder
Edelmetallplattierung .................. *
9102 -- Armbanduhren, Taschenuhren und
ähnliche Uhren (einschließlich
Stoppuhren vom gleichen Typ),
ausgenommen solche der Nummer 9101 ..... *
9103 -- Uhren mit Kleinuhrwerk, ausgenommen
solche der Nummern 9101, 9102 und 9104 . *
9104 00 Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren
für Land-, Luft-, Raum- oder
Wasserfahrzeuge ........................ *
9105 -- Andere Uhren mit anderen als
Kleinuhrwerken ......................... *
9106 -- Zeitkontrollapparate und Zeitmesser
mit Uhrwerk oder Synchronmotor (zB
Zeitkontrolluhren, Zeit- und
Datumstempeluhren) ..................... *
9107 00 Zeitschalter und andere Zeitauslöser,
mit Uhrwerk oder Synchronmotor ......... *
9108 -- Kleinuhrwerke, vollständig und
zusammengebaut ......................... *
9109 -- Andere Uhrwerke, vollständig und
zusammengebaut ......................... *
9111 -- Gehäuse für Uhren der Nummer 9101 oder
9102, und Teile davon .................. *
9112 -- Gehäuse für andere Uhren und ähnliche
Gehäuse für andere Waren dieses
Kapitels; Teile davon .................. *
9113 -- Uhrarmbänder und Teile davon ........... *
9201 -- Klaviere, einschließlich selbsttätige
Klaviere; Cembalos und andere
Saiteninstrumente mit Klaviatur ........ *
9202 -- Andere Saiteninstrumente (zB Gitarren,
Geigen und Harfen) ..................... *
9203 00 Pfeifenorgeln mit Klaviatur; Harmonien
und ähnliche Instrumente mit Klaviatur
und freischwingenden Metallzungen ...... *
9204 -- Akkordeons und ähnliche Instrumente;
Mundharmonikas ......................... *
9205 -- Andere Blasinstrumente (zB
Klarinetten, Trompeten und Dudelsäcke) . *
9206 00 Schlaginstrumente (zB Trommeln,
Xylophone, Becken, Kastagnetten und
Rumbakugeln) ........................... *
9207 -- Musikinstrumente, bei denen der Ton
elektrisch erzeugt wird oder
elektrisch verstärkt werden muß (zB
Orgeln, Gitarren und Akkordeons) ....... *
9208 -- Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln,
mechanische singende Vögel, singende
Sägen und andere Musikinstrumente, in
anderen Nummern dieses Kapitels nicht
erfaßt; Lockpfeifen aller Art;
Signalpfeifen, Signalhörner und andere
Mundblasinstrumente für Signalzwecke ... *
9209 -- Teile (zB Musikwerke für Spieldosen)
und Zubehör (zB Karten, Scheiben und
Walzen für mechanische Instrumente)
von Musikinstrumenten; Metronome,
Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art . *
9301 00 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver,
Pistolen sowie Waffen der Nummer 9307 .. *
9303 -- Andere Feuerwaffen und ähnliche
Vorrichtungen, deren Wirkungsweise auf
der Zündung einer Treibladung beruht
(zB Sportgewehre und Sportflinten,
Vorderlader, Leuchtpistolen und andere
Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale
abfeuern, Schreckschußpistolen und
-revolver, Viehschlachtapparate und
Kanonen zum Schießen von Fangleinen) ... *
9304 00 Andere Waffen (zB Gewehre und
Pistolen, die mit Feder-, Luft- oder
Gasdruck arbeiten, Schlagstöcke),
ausgenommen solche der Nummer 9307 ..... *
9305 -- Teile und Zubehör von Waren der
Nummern 9301 bis 9304 .................. *
9306 -- Bomben, Granaten, Torpedos, Minen,
Raketen und ähnliche Kriegsmunition
und Teile davon; Patronen und andere
Munition und Geschosse sowie deren
Teile, einschließlich Schrot und
Patronenpfropfen ....................... *
9307 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und
ähnliche Waffen sowie deren Teile und
Scheiden für diese Waren ............... *
9401 -- Sitzmöbel (ausgenommen Waren der
Nr. 9402), einschließlich solcher, die
in Liegemöbel umgewandelt werden
können, und Teile davon ................ *
9402 -- Medizinische, chirurgische,
zahnmedizinische oder
veterinärmedizinische Möbel (zB
Operationstische, Untersuchungstische
und Spitalsbetten mit mechanischen
Vorrichtungen, zahnärztliche
Behandlungsstühle); Stühle für
Friseursalons und ähnliche Stühle, die
sowohl Schwenk- als auch Kipp- und
Hebevorrichtungen besitzen; Teile
dieser Waren ........................... *
9403 -- Andere Möbel und Teile davon ........... *
9404 -- Betteinsätze; Bettwaren und ähnliche
Waren (zB Matratzen, Steppdecken,
Tuchenten, Polster, Sitzkissen), mit
Federkernen oder gepolstert oder mit
Füllungen aus Stoffen aller Art,
einschließlich Zellkautschuk oder
Zellkunststoff, auch überzogen ......... *
9405 -- Beleuchtungskörper (einschließlich
Scheinwerfer) und Teile davon,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen; Reklameleuchten,
Leuchtschilder, beleuchtete
Namensschilder und dergleichen,
mit fest montierter Lichtquelle,
sowie anderweitig weder genannte
noch inbegriffene Teile davon ............. *
9406 00 Vorgefertigte Gebäude .................. *
9503 -- Anderes Spielzeug; maßstabsgetreu
verkleinerte Modelle und ähnliche
Modelle für Spiel oder Unterhaltung,
auch mit Antrieb; Puzzles aller Art .... *
9504 -- Gesellschaftsspiele, einschließlich
mechanisch oder anders betriebene
Spiele, Kegeltische, Billards,
Spezialtische für Spielkasinos, sowie
automatische Kegelbahnen und
Bowlingbahnen .......................... *
9506 -- Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik,
Athletik, andere Sportarten (einschließlich
Tischtennis) und Freiluftspiele, nicht in
anderen Nummern dieses Kapitels genannt oder
inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken:
40 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände
für Tischtennis ...................... *
70 - Schlittschuhe und Rollschuhe,
einschließlich Schuhe mit fest
angebrachten Schlittschuhen oder
Rollschuhen .......................... *
9507 -- Angelruten, Angelhaken und andere
Angelgeräte; kleine Fangnetze
(Handnetze) aller Art; Lockgeräte
(andere als solche der Nr. 9208 oder
9705) und ähnliche Jagdgeräte .......... *
9508 00 Ringelspiele, Luftschaukeln,
Schießbuden und andere Anlagen für
Jahrmärkte und Vergnügungsparks;
Zirkusse, Tierschauen und Wanderbühnen . *
9601 -- Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn,
Geweihe, Korallen, Perlmutter und
andere tierische Schnitzstoffe,
bearbeitet, und Waren aus diesen
Stoffen (einschließlich durch Formen
erhaltene Waren) ....................... *
9602 00 Pflanzliche oder mineralische
Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren
aus diesen Stoffen; geformte oder
geschnitzte Waren aus Wachsen,
Stearin, natürlichen Gummen oder
Harzen, Modelliermassen und andere
geformte oder geschnitzte Waren,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen; bearbeitete,
nichtgehärtete Gelatine (ausgenommen
Gelatine der Nr. 3503) und Waren aus
nichtgehärteter Gelatine ............... *
9603 -- Besen, Bürsten und Pinsel
(einschließlich solcher, die Teile von
Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen
darstellen), mechanische, nicht
motorbetriebene Teppichkehrer zum
Handgebrauch, Mops und Staubwedel;
Pinselköpfe und ähnliche Waren zur
Herstellung von Pinseln und ähnlichen
Waren; Farbtupfer und Farbroller;
Wischer aus Weichkautschuk oder
ähnlichen geschmeidigen Stoffen ........ *
9604 00 Handsiebe .............................. *
9605 00 Reisezusammenstellungen von Waren
(Necessaires) für die Körperpflege,
für Näharbeiten oder für das Reinigen
von Schuhen oder Kleidern .............. *
9606 -- Knöpfe, Preßverschlüsse,
Schnappverschlüsse und Druckknöpfe,
Knopfformen und andere Teile dieser
Waren; Knopfrohlinge ................... *
9607 -- Reißverschlüsse und Teile davon ........ *
9608 -- Kugelschreiber; Schreiber und
Markierstifte, mit Filzspitze oder
anderer poröser Spitze; Füllfedern und
andere Füllhalter; Durchschreibstifte;
Füllstifte (Dreh- und Druckstifte);
Federhalter, Bleistifthalter und
ähnliche Halter; Teile (einschließlich
Schutzkappen und Klipse) für die
vorstehend genannten Waren,
ausgenommen jene der Nummer 9609 ....... *
9609 -- Bleistifte (ausgenommen solcher der
Nr. 9608), Minen, Pastellstifte,
Zeichenkohle, Schreib- oder
Zeichenkreide und Schneiderkreide ...... *
9610 00 Schiefertafeln und Tafeln, zum
Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt .. *
9611 00 Datum-, Siegel- oder Nummernstempel
und ähnliche Waren (einschließlich
Vorrichtungen zum Drucken oder Prägen
von Etiketten), für den Handgebrauch;
Zusammensetzstempel zum Handgebrauch
und Handdruckereien, die solche
Stempel enthalten ...................... *
9612 -- Farbbänder für Schreibmaschinen und
ähnliche Farbbänder, mit Tinte oder
anderen Stoffen für Abdrucke
präpariert, auch auf Spulen oder in
Kassetten; Stempelkissen, auch
getränkt, auch in Schachteln ........... *
9613 -- Feuerzeuge und Anzünder (ausgenommen
solche der Nr. 3603), auch mechanisch
oder elektrisch, und Teile davon,
ausgenommen Feuersteine und Dochte ..... *
9614 -- Tabakspfeifen (einschließlich
Pfeifenköpfe) und Zigarren- oder
Zigarettenspitze, sowie Teile davon .... *
9615 -- Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren;
Haarnadeln; Frisiernadeln,
Haarklammern, Lockenwickler und
ähnliche Waren, ausgenommen solche der
Nummer 8516, sowie Teile davon ......... *
9616 -- Parfümzerstäuber und ähnliche
Zerstäuber für Toilettezwecke, sowie
Zerstäubervorrichtungen und
Zerstäuberköpfe dafür; Puderquasten
und Kissen zum Auftragen von Kosmetik-
oder Toilettezubereitungen ............. *
9617 00 Vakuumisolierflaschen und andere
Behälter mit Vakuumisolierung, mit
Gehäuse; Teile davon, ausgenommen
Glaskolben ............................. *
9618 00 Schneiderpuppen und andere
Modellfiguren; automatisch oder anders
sich bewegende Figuren und
Ausstellungsstücke, für Schaufenster ... *
Anlage 3
```
```
```
```
TARIF Warenbezeichnung
Nr./UNr.
```
```
0101 -- Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel,
lebend:
(10) - Pferde:
11 - - reinrassige Zuchttiere .............. *
19 - - sonstige:
B - andere .......................... *
0104 -- Schafe und Ziegen, lebend:
10 - Schafe ................................ *
0105 -- Hausgeflügel, lebend, und zwar Hühner,
Enten, Gänse, Truthühner und
Perlhühner .............................. *
0207 -- Fleisch, Innereien und anderer
genießbarer Schlachtanfall von
Hausgeflügel der Nummer 0105, frisch,
gekühlt oder gefroren ................... *
0208 -- Anderes Fleisch sowie andere Innereien
und anderer genießbarer
Schlachtanfall, frisch, gekühlt oder
gefroren:
10 - von Kaninchen und Hasen ............... *
90 - andere:
A - von Wild:
ex A - von anderem Wild als
Federwild .................. *
0209 00 Schweinespeck (nicht durchwachsen),
Schweinefett und Geflügelfett (nicht
ausgeschmolzen), frisch, gekühlt,
gefroren, gesalzen, in Salzlake,
getrocknet oder geräuchert:
B - Geflügelfett ........................ *
0210 -- Fleisch sowie Innereien und anderer
genießbarer Schlachtanfall, gesalzen,
in Salzlake, getrocknet oder
geräuchert; genießbares Mehl und
Pulver aus Fleisch, Innereien oder
anderem Schlachtanfall:
90 - andere, einschließlich genießbares
Mehl und Pulver aus Fleisch,
Innereien oder anderem
Schlachtanfall:
A - von Hausgeflügel der Nummer
0105, ausgenommen Lebern .......... *
B - Lebern von Hausgeflügel der
Nummer 0105 ....................... *
0301 -- Fische, lebend:
(90) - andere lebende Fische:
93 - - Karpfen:
B - andere .......................... V*
0302 -- Fische, frisch oder gekühlt,
ausgenommen Fischfilets und anderes
Fischfleisch der Nummer 0304:
(60) - andere Fische, ausgenommen deren
Lebern, Rogen und Milch:
69 - - sonstige:
A - Karpfen ......................... V*
0303 -- Fische, gefroren, ausgenommen
Fischfilets und anderes Fischfleisch
der Nummer 0304:
(70) - andere Fische, ausgenommen deren
Lebern, Rogen und Milch:
79 - - sonstige:
A - Karpfen ......................... *
0304 -- Fischfilets und anderes Fischfleisch
(auch zerkleinert), frisch, gekühlt
oder gefroren:
10 - frisch oder gekühlt:
B - von Karpfen ....................... V*
20 - gefrorene Fischfilets:
B - von Karpfen ....................... V*
90 - andere:
B - von Karpfen ....................... V*
0403 -- Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm,
Joghurt, Kefir sowie andere
fermentierte oder gesäuerte Milch und
Rahm, auch eingedickt oder mit Zusatz
von Zucker oder anderen Süßungsmitteln
oder mit Geruchs- und
Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von
Früchten oder Kakao:
10 - Joghurt:
B - anderes ........................... *
90 - andere:
B - andere ............................ *
0406 -- Käse und Topfen:
10 - Frischkäse (ungereifte Käse),
einschließlich Molkenkäse, und
Topfen:
A - aus Kuhmilch ...................... V*
B - andere ............................ *
20 - Käse aller Art, gerieben oder
pulverförmig:
A - aus Kuhmilch ...................... V*
B - andere ............................ *
30 - Schmelzkäse, weder gerieben noch
pulverförmig:
A - aus Kuhmilch ...................... V*
B - andere ............................ *
40 - Käse mit Schimmelbildung im Teig:
A - aus Kuhmilch ...................... V*
B - andere ............................ *
90 - andere Käse:
A - aus Kuhmilch ...................... V*
B - andere ............................ *
0407 00 Vogeleier in der Schale, frisch,
haltbar gemacht oder gekocht ............ *
0408 -- Vogeleier, nicht in der Schale, und
Eigelb, frisch, getrocknet, im
Wasserdampf oder Wasser gekocht,
geformt, gefroren oder in aderer Weise
haltbar gemacht, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln ...... *
0409 00 Natürlicher Honig ....................... *
0601 -- Bulben, Zwiebeln, Knollen,
Wurzelknollen und Wurzelstöcke, in
Ruhe, im Wachstum oder in Blüte;
Zichorienpflanzen, -setzlinge und
-wurzeln, andere als Wurzeln der
Nummer 1212:
10 - Bulben, Zwiebeln, Knollen,
Wurzelknollen und Wurzelstöcke, in
Ruhe .................................. *
20 - Bulben, Zwiebeln, Knollen,
Wurzelknollen und Wurzelstöcke, im
Wachstum oder in Blüte;
Zichorienpflanzen, -setzlinge und
-wurzeln:
B - andere ............................ *
0602 -- Andere lebende Pflanzen
(einschließlich ihrer Wurzeln),
Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel .. *
0603 -- Blumen, Blüten und Knospen davon,
abgeschnitten, wie sie für Binde- oder
Zierzwecke verwendet werden, frisch,
getrocknet, gefärbt, gebleicht,
imprägniert oder anders behandelt:
10 - frisch ................................ *
0604 -- Blattwerk, Blätter, Zweige und andere
Pflanzenteile, ohne Blumen, Blüten
oder Knospen davon sowie Gräser, Moose
und Flechten, wie sie für Binde- oder
Zierzwecke verwendet werden, frisch,
getrocknet, gefärbt, gebleicht,
imprägniert oder anders behandelt:
10 - Moose und Flechten:
A - frisch ............................ *
(90) - andere:
91 - - frisch .............................. *
0701 -- Kartoffeln, frisch oder gekühlt:
10 - Saatkartoffeln ........................ V*
0702 00 Tomaten, frisch oder gekühlt:
A - vom 1. November bis 31. Mai ........ *
B - vom 1. Juni bis 15. Juli:
ex B - vom 1. Juni bis 30. Juni ..... *
F - vom 1. Oktober bis 31. Oktober:
ex F - vom 9. Oktober bis 31.
Oktober ...................... *
0703 -- Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch,
Lauch (Porree) und andere Alliumarten,
frisch oder gekühlt:
10 - Speisezwiebeln und Schalotten:
A - vom 16. März bis 30. Juni:
ex A - vom 22. Juni bis 30. Juni .. *
B - vom 1. Juli bis 31. Juli:
ex B - vom 1. Juli bis 10. Juli ... *
90 - Lauch (Porree) und andere
Alliumarten:
B - andere:
ex B - Schnittlauch, vom
```
April bis 31. Oktober ... *
```
0704 -- Genießbare Kohlarten der Gattung
Brassica (einschließlich Kraut),
frisch oder gekühlt:
10 - Blumenkohl (Karfiol) und Brokkoli:
A - Blumenkohl (Karfiol):
1 - vom 16. Dezember bis 15. Mai .. *
2 - vom 16. Mai bis 31. Mai ....... *
B - Brokkoli:
1 - vom 1. Feber bis 15. Juni:
ex 1 - vom 16. März bis
```
Juni ............... *
```
2 - vom 16. Juni bis 31. Juli:
ex 2 - vom 16. Juni bis
```
Juli ............... *
```
20 - Rosenkohl (Kohlsprossen):
A - vom 1. März bis 31. Juli .......... *
90 - andere:
B - Kraut:
1 - vom 1. März bis 15. Juni:
ex 1 - vom 27. April bis
```
Mai ................ *
```
C - andere:
1 - vom 1. Feber bis 15. Juni:
ex 1 - Chinakohl (brassica
chinensis und
brassica pekinensis),
vom 1. April bis
```
Juni ............... *
```
ex 1 - anderer Kohl, vom
```
März bis 15. Juni .. *
```
2 - vom 16. Juni bis 31. Juli:
ex 2 - Chinakohl (brassica
chinensis und
brassica pekinensis) ... *
ex 2 - anderer Kohl, vom
```
Juni bis 15. Juli .. *
```
0705 -- Salate (Lactuca sativa) sowie
Zichorien- und Endiviensalate
(Cichorium spp.), frisch oder gekühlt:
(10) - Salate (Lactuca sativa):
19 - - sonstige ............................ *
(20) - Zichorien- und Endiviensalate:
21 - - Chicoree Witloof (Cicorium intybus
var. foliosum) ...................... *
29 - - sonstige:
A - Endiviensalat:
1 - vom 16. Jänner bis
```
Juli .................... *
```
B - andere .......................... *
0706 -- Karotten, Weiße Rüben, Rote Rüben,
Schwarzwurzeln, Knollensellerie,
Rettiche sowie Radieschen und ähnliche
genießbare Wurzeln, frisch oder
gekühlt:
10 - Karotten und Weiße Rüben
A - Karotten:
2 - vom 1. Juni bis 15. Juli:
ex 2 - vom 1. Juni bis
```
Juni ............... *
```
B - Weiße Rüben ....................... *
90 - andere:
A - Rote Rüben:
1 - vom 1. April bis 30. Juni ..... *
B - Knollensellerie:
1 - vom 1. März bis 31. Juli:
ex 1 - vom 1. April bis
```
Juli ............... *
```
D - Kren .............................. V*
E - sonstige .......................... *
0708 -- Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch
oder gekühlt:
10 - Erbsen (Pisum sativum):
A - vom 1. Oktober bis 31. Jänner ..... *
B - vom 1. Feber bis 31. März ......... *
C - vom 1. April bis 15. Mai .......... *
20 - Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.):
A - nicht ausgelöst:
1 - vom 16. Oktober bis
```
Jänner .................... *
```
2 - vom 1. Feber bis 31. März ..... *
3 - vom 1. April bis 31. Mai ...... *
B - andere ............................ *
90 - andere Hülsenfrüchte .................. *
0709 -- Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:
20 - Spargel ............................... *
30 - Auberginen (Eierfrüchte) .............. *
(50) - Pilze und Trüffeln:
51 - - Pilze:
A - Champignons (Agaricus
campestris, Agaricus bisporus) .. V*
B - andere .......................... *
70 - Spinat, Neuseelandspinat und
Gartenmelde:
A - Spinat:
1 - vom 1. Dezember bis 31. März .. *
B - andere ............................ *
90 - andere:
A - Kürbisse aller Art ................ *
D - andere ............................ *
0710 -- Gemüse (auch im Wasserdampf oder
Wasser gekocht), gefroren:
10 - Kartoffeln ............................... V*, UZ
(20) - Hülsenfrüchte, auch ausgelöst:
21 - - Erbsen (Pisum sativum) ................. V*, UZ
22 - - Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.). V*, UZ
29 - - sonstige ............................... V*, UZ
30 - Spinat, Neuseelandspinat und
Gartenmelde .............................. V*, UZ
40 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)..... V*
80 - andere Gemüse:
A - Früchte der Gattung Capsicum:
1 - Süßer Paprika ................ V*, UZ
C - Karotten ......................... V*, UZ
D - Sellerie, Tomaten, Champignons
(Agaricus campestris, Agaricus
bisporus), Zucchini,
Speisezwiebeln, Schalotten und
genießbare Kohlarten der Gattung
Brassica (einschließlich Kraut),
ausgenommen Brokkoli ............. V*, UZ
E - anderes .......................... V*, UZ
90 - Gemüsemischungen:
A - Kartoffeln ....................... V*, UZ
B - Zuckermais (Zea mays var.
saccharata) ...................... V*
C - andere ........................... V*, UZ
0711 -- Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht
(zB durch gasförmiges Schwefeldioxid,
in Salzlake, schwefeliger Säure oder
anderen Konservierungsmitteln), in
diesem Zustand für den unmittelbaren
Genuß nicht geeignet:
90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:
E - Zuckermais (Zea mays var.
saccharata) ...................... *
0806 -- Weintrauben, frisch oder getrocknet:
10 - frisch:
A - Tafeltrauben:
1 - in Einzelpackungen mit einem
Rohgewicht von 15 kg oder
weniger:
a - vom 11. Oktober bis
```
August ................ *
```
0807 -- Melonen (einschließlich Wassermelonen)
und Papawfrüchte (Papayafrüchte),
frisch .................................. *
0808 -- Äpfel, Birnen und Quitten, frisch:
20 - Birnen und Quitten:
A - Birnen:
1 - feines Tafelobst:
a - vom 1. Jänner bis Ende
Feber ..................... *
b - vom 1. März bis 31. Mai ... *
c - vom 1. Juni bis 31. Juli .. *
2 - Mostbirnen:
a - vom 1. Jänner bis
```
Juli .................. *
```
3 - sonstige:
a - vom 1. Jänner bis Ende
Feber ..................... *
b - vom 1. März bis 31. Mai ... *
c - vom 1. Juni bis 31. Juli .. *
B - Quitten ........................... *
0809 -- Marillen, Kirschen (einschließlich
Weichseln), Pfirsiche (einschließlich
Nektarinen und Brugnolen), Pflaumen,
Zwetschken und Schlehen, frisch:
10 - Marillen:
A - vom 1. September bis 31. Mai ...... *
B - vom 1. Juni bis 30. Juni:
ex B - vom 1. Juni bis 20. Juni ... *
F - vom 16. August bis 31. August:
ex F - vom 21. August bis
```
August ................. *
```
20 - Kirschen (einschließlich Weichseln):
A - Weichseln:
1 - vom 16. August bis 15. Juli:
ex 1 - vom 1. September bis
```
Juni ............... *
```
B - andere:
1 - vom 1. August bis 30. April ... *
2 - vom 1. Mai bis 25. Mai ........ *
30 - Pfirsiche (einschließlich Nektarinen
und Brugnolen):
A - vom 1. Oktober bis 31. Mai ........ *
B - vom 1. Juni bis 15. Juli .......... *
40 - Pflaumen, Zwetschken und Schlehen:
A - Pflaumen und Zwetschken:
1 - vom 1. November bis 31. Mai ... *
2 - vom 1. Juni bis 31. Juli:
ex 2 - vom 1. Juni bis
```
Juli ............... *
```
B - Schlehen .......................... *
0810 -- Andere Früchte, frisch:
10 - Erdbeeren:
A - vom 1. August bis 30. April ....... *
B - vom 1. Mai bis 31. Mai:
ex B - vom 1. Mai bis 15. Mai ..... *
E - vom 16. Juli bis 31. Juli ......... *
20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren
und Loganbeeren ....................... *
30 - schwarze, weiße oder rote
Johannisbeeren und Stachelbeeren:
ex 30 - Stachelbeeren ................. *
40 - Preiselbeeren, Heidelbeeren und
andere Früchte der Gattung Vaccinium .. *
90 - andere:
A - Steinobst (ausgenommen solches
der Nr. 0809) ..................... *
B - andere Beeren:
ex B - Holunderbeeren ............. V*
ex B - andere Beeren .............. *
C - Kakifrüchte (Diospyrus Kaki L.) ... *
D - andere ............................ *
0811 -- Früchte (auch im Wasserdampf oder
Wasser gekocht), gefroren, auch mit
Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln ............................. *
0901 -- Kaffee, auch geröstet oder
entkoffeiniert; Kaffeeschalen und
Kaffeehäutchen; Kaffee-Ersatz mit
beliebigem Gehalt an Kaffee .............. *
1104 -- Getreidekörner, anders bearbeitet (zB
geschält, gequetscht, gewalzt, in
Flocken oder Perlen, geschnitten oder
geschrotet), ausgenommen Reis der
Nummer 1006; Getreidekeime, ganz,
gequetscht, gewalzt, in Flocken oder
gemahlen:
(10) - Körner, gequetscht, gewalzt oder in
Flocken:
12 - - aus Hafer:
A - Haferflocken .................... *
1106 -- Mehl und Grieß aus getrockneten
Hülsenfrüchten der Nummer 0713, aus
Sagomark oder aus Wurzeln oder Knollen
der Nummer 0714; Mehl, Grieß und
Pulver, aus Waren des Kapitels 8:
10 - Mehl und Grieß aus getrockneten
Hülsenfrüchten der Nummer 0713 ........ *
20 - Mehl und Grieß aus Sagomark oder aus
Wurzeln oder Knollen der Nummer 0714 .. *
30 - Mehl, Grieß und Pulver, aus Waren
des Kapitels 8 ........................ *
1107 -- Malz, auch geröstet .................... *
1108 -- Stärken; Inulin:
(10) - Stärken:
14 - - Maniokstärke (Cassava) ............. *
19 - - sonstige Stärken ................... *
20 - Inulin ............................... *
1109 00 Weizenkleber, auch getrocknet .......... *
1208 -- Mehl und Grieß aus Ölsaaten oder
ölhaltigen Früchten, ausgenommen aus
Senfsamen .............................. *
1209 -- Samen, Früchte und Sporen, wie sie zur
Aussaat verwendet werden ................ *
1212 -- Johannisbrot, Algen und Tange,
Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch
oder getrocknet, auch gemahlen;
Fruchtsteine, Fruchtkerne und andere
pflanzliche Waren (einschließlich
nicht geröstete Zichorienwurzeln der
Varietät Cichorium intybus sativum),
die hauptsächlich für die menschliche
Ernährung verwendet werden,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
(90) - andere:
91 - - Zuckerrüben:
A - frisch .......................... *
1214 -- Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu
Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee,
Esparsette, Futterkohl, Lupinen,
Wicken und ähnliches pflanzliches
Futter, auch in Form von Pellets:
90 - andere:
C - andere:
ex C - Steckrüben, Futterrüben,
Wurzeln zu Futterzwecken ... *
1302 -- Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge;
Pektinstoffe, Pektinate und Pektate;
Agar-Agar und andere pflanzliche
Schleime und Verdickungsstoffe, auch
modifiziert:
(10) - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:
11 - - Opium:
A - Pflanzensaft ................... *
20 - Pektinstoffe, Pektinate und Pektate .. *
1501 00 Schweineschmalz; andere Fette von
Schweinen und Fette von Geflügel,
ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder
mit Lösungsmitteln extrahiert:
A - Knochenfett ........................ *
B - Abfallfett .......................... *
C - andere:
3 - Fette von Geflügel .............. *
1502 00 Fette von Rindern (einschließlich
Kälbern), Schafen oder Ziegen, roh
oder ausgeschmolzen, auch ausgepreßt
oder mit Lösungsmitteln extrahiert:
A - Premier jus, Speisetalg:
ex A - Talg von Schafen und Ziegen
sowie sog. Prime Tallow,
Fancy Tallow und Yellow
Grease ....................... *
B - Knochenfett ......................... *
C - Abfallfett .......................... *
D - andere:
2 - sonstige:
ex 2 - Talg von Schafen und Ziegen
sowie sog. Prime Tallow,
Fancy Tallow und Yellow
Grease ....................... *
1503 00 Schmalzstearin, Schmalzöl,
Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl,
weder emulgiert noch gemischt noch in
anderer Weise zubereitet ............... *
1506 00 Andere tierische Fette und Öle sowie
deren Fraktionen, auch raffiniert,
aber nicht chemisch modifiziert:
A - Knochenfett ........................ *
B - andere Fette und Öle ............... *
1507 -- Sojaöl sowie dessen Fraktionen, auch
raffiniert, aber nicht chemisch
modifiziert:
10 - rohes Öl, auch entschleimt:
B - anders ........................... *, UZ
90 - andere:
B - anders:
1 - Öle .......................... *, UZ
1508 -- Erdnußöl sowie dessen Fraktionen, auch
raffiniert, aber nicht chemisch
modifiziert:
10 - rohes Öl:
B - anders ........................... *
90 - andere:
B - anders:
1 - Öle .......................... *
1509 -- Olivenöl sowie dessen Fraktionen, auch
raffiniert, aber nicht chemisch
modifiziert:
10 - Jungfernöl:
B - anders ........................... *
90 - anderes:
B - anders:
1 - Öle .......................... *
1510 00 Andere Öle sowie deren Fraktionen, die
ausschließlich von Oliven stammen,
auch raffiniert, aber nicht chemisch
modifiziert, einschließlich Mischungen
von diesen Ölen oder Fraktionen mit
Ölen oder Fraktionen der Nummer 1509:
B - anders:
1 - Öle ............................ *
1511 -- Palmöl sowie dessen Fraktionen, auch
raffiniert, aber nicht chemisch
modifiziert:
10 - rohes Öl:
B - anders ........................... *
90 - andere:
B - anders:
1 - Öle .......................... *
1512 -- Sonnenblumenöl, Safloröl und
Baumwollsamenöl sowie
Fraktionen davon, auch raffiniert, aber
nicht chemisch modifiziert:
(10) - Sonnenblumenöl oder Safloröl sowie
Fraktionen davon:
11 - - rohes Öl:
B - anders ......................... *
19 - - sonstige:
B - anders:
1 - Öle ........................ *
(20) - Baumwollsamenöl sowie dessen
Fraktionen:
21 - - rohes Öl, auch ohne Gossypol:
B - anders ......................... *
29 - - sonstige:
B - anders:
1 - Öle ........................ *
1513 -- Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und
Babassuöl sowie Fraktionen davon, auch
raffiniert, aber nicht chemisch
modifiziert:
(10) - Kokosöl (Kopraöl) sowie dessen
Fraktionen:
11 - - rohes Öl:
B - anders ......................... *
19 - - sonstige:
B - anders:
1 - Öle ........................ *
(20) - Palmkernöl und Babassuöl sowie
Fraktionen davon:
21 - - rohes Öl:
B - anders ......................... *
29 - - sonstige:
B - anders:
1 - Öle ........................ *
1514 -- Rapsöl, Rüböl oder Senföl sowie
Fraktionen davon, auch raffiniert, aber
nicht chemisch modifiziert:
10 - rohes Öl:
B - anders ........................... *
90 - andere:
B - anders:
1 - Öle .......................... *
1515 -- Andere pflanzliche Fette und fette Öle
(einschließlich Jojobaöl) sowie deren
Fraktionen, auch raffiniert, aber
nicht chemisch modifiziert:
(20) - Maisöl sowie dessen Fraktionen:
21 - - rohes Öl:
B - anders ......................... *
29 - - sonstige:
B - anders:
1 - Öle ........................ *
50 - Sesamöl sowie dessen Fraktionen:
B - anders:
1 - Öle .......................... *
90 - andere:
A - Fette und Öle:
2 - Kürbiskernöl ................. *
3 - sonstige:
b - anders ................... *
1516 -- Tierische oder pflanzliche Fette und
Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder
teilweise hydriert, umgeestert,
rückgeestert oder elaidinisiert, auch
raffiniert, aber nicht weiter
zubereitet:
10 - tierische Fette und Öle sowie deren
Fraktionen:
A - rückgeestert:
3 - andere tierische Fette und
Öle .......................... *
20 - pflanzliche Fette und Öle sowie
deren Fraktionen:
B - rückgeestert:
4 - sonstige:
b - anders ................... *
1517 -- Margarine; genießbare Mischungen oder
Zubereitungen von tierischen oder
pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von
Fraktionen verschiedener Fette oder
Öle dieses Kapitels, ausgenommen
genießbare Fette oder Öle sowie deren
Fraktionen der Nummer 1516:
10 - Margarine, ausgenommen flüssige ...... *
90 - andere:
A - mit einem Gehalt an Milchfett
von mehr als 10 Gewichtsprozent,
aber nicht mehr als
15 Gewichtsprozent ............... *
B - andere:
1 - Mischungen von flüssigen,
fetten pflanzlichen Ölen ..... *
3 - sonstige ..................... *
1602 -- Fleisch, Innereien oder anderer
Schlachtanfall oder Blut, anders
zubereitet oder haltbar gemacht:
20 - von Lebern von Tieren aller Art:
B - von Tieren der Nummer 0104 ........ *
C - von Geflügel der Nummer 0105 ...... *
(30) - von Geflügel der Nummer 0105:
31 - - von Truthühnern ..................... *
39 - - sonstige:
ex 39 - von Hühnern und Perlhühnern,
unmittelbar in
Glasbehältnissen oder luftdicht
verschlossenen
Metallumschließungen, sowie
von Enten und Gänsen ........ *
90 - andere, einschließlich Zubereitungen
von Blut von Tieren aller Art:
B - andere:
2 - von Tieren der Nummer 0104 .... *
1604 -- Fische, zubereitet oder haltbar
gemacht; Kaviar und Kaviarersatz aus
Fischeiern:
(10) - Fische, ganz oder in Stücken, aber
nicht fein zerkleinert:
11 - - Lachse ............................. *
12 - - Heringfische ....................... *
13 - - Sardinen oder Pilcharde,
Sardinellen, Sprotten oder
Brislinge .......................... *
14 - - Thunfische, Skipjack oder
Streifenbauch-Bonito und
Bonito (Sarda spp.) ................ *
15 - - Makrelen ........................... *
16 - - Sardellen .......................... *
19 - - sonstige ........................... *
20 - Fische, anders zubereitet oder
haltbar gemacht ...................... *
1702 -- Andere Zucker, einschließlich chemisch
reine Lactose, Maltose, Glucose und
Fructose (Lävulose), fest;
Zuckersirupe ohne Zusatz von Geruchs-,
Geschmacks- oder Farbstoffen;
Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig
gemischt; Zucker und Melassen,
karamelisiert:
10 - Lactose und Lactosesirup ............. *
20 - Ahornzucker und Ahornsirup ........... *
30 - Glucose und Glucosesirup, keine
Fructose enthaltend oder mit einem
Fructosegehalt in der
Trockensubstanz von weniger als
20 Gewichtsprozent:
A - mit einer Reinheit von
mindestens 96% ................... *
50 - chemisch reine Fructose (Lävulose) ... *
60 - andere Fructose (Lävulose) und
Fructosesirup, mit einem
Fructosegehalt in der
Trockensubstanz von mehr als
50 Gewichtsprozent:
A - Fructose (Lävulose) .............. *
B - andere ........................... *
90 - andere, einschließlich Invertzucker:
A - Invertzucker, Maltodextrine ...... *
B - Malzzucker (Maltose):
1 - chemisch rein ................ *
2 - sonstige ..................... *
C - Zucker und Melassen,
karamelisiert .................... *
D - andere ........................... *
1703 -- Melassen aus der Gewinnung oder
Raffination von Zucker ................. *
1704 -- Zuckerwaren (einschließlich weiße
Schokolade), nicht kakaohaltig ......... *
1901 -- Malzextrakt;
Nahrungsmittelzubereitungen von Mehl,
Grieß, Stärke oder Malzextrakt, die
kein Kakaopulver oder weniger als
50 Gewichtsprozent Kakaopulver
enthalten, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen;
Nahrungsmittelzubereitungen von Waren
der Nummern 0401 bis 0404, die kein
Kakaopulver oder weniger als
10 Gewichtsprozent Kakaopulver
enthalten, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen ....................... *
1902 -- Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt
(mit Fleisch oder anderen Stoffen)
oder in anderer Weise zubereitet, wie
zB Spaghetti, Makkaroni, Nudeln,
Lasagne, Gnocchi, Ravioli und
Canneloni; Couscous, auch zubereitet:
(10) - ungekochte Teigwaren, weder gefüllt
noch in anderer Weise zubereitet:
11 - - Eier enthaltend .................... V*
19 - - sonstige ........................... V*
20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht
oder in anderer Weise zubereitet:
A - mehr als 20 Gewichtsprozent
Wurst, Fleisch, Innereien oder
anderen Schlachtanfall, Fisch,
Krebstiere oder andere
wirbellose Wassertiere
enthaltend:
2 - Fisch ........................ *
B - andere ........................... V*
30 - andere Teigwaren ..................... V*
40 - Couscous ............................. V*
1903 00 Tapioka und Tapioka-Ersatzstoffe aus
Stärke zubereitet, in Form von
Flocken, Graupen, Perlen und
dergleichen ............................ *
1904 -- Nahrungsmittelzubereitungen,
hergestellt durch Aufblähen oder
Rösten von Getreide oder
Getreideerzeugnissen (zB Corn Flakes);
Getreidekörner, ausgenommen Mais,
vorgekocht oder in anderer Weise
zubereitet ............................. *
1905 -- Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren und
andere Backwaren, auch kakaohaltig;
Hostien, leere Oblatenkapseln, wie sie
für Arzneiwaren verwendet werden,
Siegeloblaten, getrockneter Mehl- oder
Stärkemehlteig in Blättern und
ähnliche Erzeugnisse ................... *
2001 -- Gemüse, Früchte und andere genießbare
Pflanzenteile, mit Essig oder
Essigsäure zubereitet oder haltbar
gemacht:
10 - Gurken ............................... V*, UZ
20 - Speisezwiebeln ....................... *
90 - andere:
B - Pilze ............................ V*, UZ
C - Früchte der Gattung Capsicum:
1 - süßer Paprika ................ V*, UZ
2 - sonstige ..................... V*
E - Zuckermais (Zea mays var.
saccharata) ...................... V*
F - andere ........................... V*, UZ
2002 -- Tomaten, ohne Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar gemacht ........ *
2004 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder
Essigsäure zubereitet oder haltbar
gemacht, gefroren ...................... *
2005 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder
Essigsäure zubereitet oder haltbar
gemacht, nicht gefroren ................ *
2006 00 Früchte, Fruchtschalen und andere
Pflanzenteile, mit Zucker haltbar
gemacht (durchtränkt, glaciert oder
kandiert) .............................. *
2007 -- Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen,
Fruchtmus und Fruchtpasten, durch
Kochen hergestellt, auch mit Zusatz
von Zucker oder anderen Süßungsmitteln . V*
2008 -- Früchte und andere genießbare
Pflanzenteile, in anderer Weise
zubereitet oder haltbar gemacht, auch
mit Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln oder von Alkohol,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
(10) - Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere
Samen oder Saaten, auch
untereinander gemischt:
11 - - Erdnüsse ........................... *
19 - - sonstige, einschließlich
Mischungen ......................... *
20 - Ananas:
B - andere ........................... *
30 - Zitrusfrüchte:
B - andere ........................... *
40 - Birnen:
B - andere ........................... *
50 - Marillen ............................. *
60 - Kirschen (einschließlich Weichseln):
B - andere ........................... *
70 - Pfirsiche:
B - andere ........................... *
80 - Erdbeeren ............................ *
(90) - andere, einschließlich Mischungen,
ausgenommen die der
Unternummer 2008 19:
91 - - Palmherzen ......................... *
92 - - Mischungen:
B - andere ......................... *
99 - - sonstige:
A - Früchte:
2 - sonstige ................... *
B - andere genießbare
Pflanzenteile .................. *
2009 -- Fruchtsäfte (einschließlich
Traubenmost) und Gemüsesäfte, weder
gegoren noch mit einem Zusatz von
Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker
oder anderen Süßungsmitteln:
(10) - Orangensaft:
11 - - gefroren:
B - andere:
2 - mit Zusatz von Zucker ...... *
19 - - sonstige:
B - andere:
2 - mit Zusatz von Zucker ...... *
20 - Grapefruitsaft:
B - andere:
2 - mit Zusatz von Zucker ........ *
30 - Saft von anderen Zitrusfrüchten,
ausgenommen Mischungen:
A - Saft von Früchten der
Unternummern 0805 20 und
0805 30:
2 - sonstige:
b - mit Zusatz von Zucker .... *
B - andere:
2 - sonstige:
b - mit Zusatz von Zucker .... *
40 - Ananassaft:
B - andere:
2 - mit Zusatz von Zucker ........ *
50 - Tomatensaft .......................... *
80 - Saft von anderen Früchten oder anderem
Gemüse, ausgenommen Mischungen:
A - Birnensaft ....................... *
B - Saft von Früchten der Nummern
0801 und 0803 sowie der
Unternummern 0804 10, 0804 40
und 0804 50:
2 - sonstige:
b - mit Zusatz von Zucker .... *
C - Saft von anderen Früchten:
2 - sonstige:
a - in unmittelbaren
Umschließungen mit einem
Inhalt von weniger als
20 Liter:
2 - sonstige von schwarzen
Johannisbeeren, mit Zusatz
von Zucker ................... *
3 - sonstige ..................... *
b - andere ................... *
D - Saft von anderen Gemüsen ......... *
90 - Mischungen von Säften:
A - Dicksäfte:
1 - von Äpfeln oder Birnen:
ex 1 - von Birnen ............ *
7 - von Gemüsen .................. *
B - andere:
1 - von Äpfeln oder Birnen:
ex 1 - von Birnen ............ *
3 - von Früchten der Nummern
0801 und 0803 sowie der
Unternummern 0804 10,
0804 30, 0804 40, 0804 50,
0805 40 und 0805 90:
b - mit Zusatz von Zucker .... *
4 - von Früchten der
Unternummern 0805 10,
0805 20 und 0805 30:
b - mit Zusatz von Zucker .... *
5 - von anderen Früchten ......... *
6 - von Tomaten .................. *
7 - von anderen Gemüsen .......... *
2101 -- Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee, Tee oder Mate und
Zubereitungen auf der Grundlage dieser
Waren oder auf der Grundlage von
Kaffee, Tee oder Mate; geröstete
Zichorie und anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und
Konzentrate davon:
10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate
aus Kaffee, und Zubereitungen auf
der Grundlage solcher Auszüge,
Essenzen oder Konzentrate oder auf
der Grundlage von Kaffee ............. *
20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate
aus Tee oder Mate, und Zubereitungen
auf der Grundlage solcher Auszüge,
Essenzen oder Konzentrate oder auf
der Grundlage von Tee oder Mate ...... *
2102 -- Hefen (aktiv oder nicht); andere
einzellige Mikroorganismen, tot
(ausgenommen Vaccine der Nr. 3002);
zubereitete Backtreibmittel in
Pulverform:
10 - Hefen, aktiv ......................... V *
20 - Hefen, nicht aktiv; andere
einzellige Mikroorganismen, tot:
A - Hefen, nicht aktiv ............... V *
B - andere einzellige
Mikroorganismen, tot.............. *
30 - zubereitete Backtreibmittel in
Pulverform ........................... V *
2103 -- Zubereitungen für Gewürzsoßen und
zubereitete Gewürzsoßen;
zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl,
auch zubereitet, und Senf .............. *
2104 -- Suppen und Brühen sowie Zubereitungen
dafür; zusammengesetzte homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen:
10 - Suppen und Brühen sowie
Zubereitungen dafür .................. *
20 - zusammengesetzte homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen:
B - andere ........................... *
2105 00 Speiseeis, auch mit Kakaogehalt ........ *
2106 -- Nahrungsmittelzubereitungen,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen .......................... *
2203 00 Bier, aus Malz hergestellt ............. *
2204 -- Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich
mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost,
anderer als jener der Nummer 2009:
10 - Schaumwein ............................... *
(20) - anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung
durch Zusatz von Alkohol verhindert oder
gehemmt wurde:
21 - - in Behältnissen mit einem Inhalt von
2 Litern oder weniger:
A - anderer Wein:
ex A - anderer Wein, wenn ein
Kontingentschein gemäß der
Verordnung des Bundesministers
für Land- und Forstwirtschaft
BGBl. Nr. 395/1993 vorgelegt
wird ........................ *
ex A - anderer Wein, sofern dieser im
Rahmen des Kontingentes gemäß der
```
IDG-Verordnung, BGBl.
```
Nr. 733/1992, abgefertigt wird *
ex A 1 a - Retsina in Flaschen ..... *
29 - - sonstige:
A - anderer Wein:
1 - mit einem Alkoholgehalt in
Volumenteilen von 18% Vol. oder
weniger:
b - anders:
2 - in Flaschen:
ex 2 - Retsina ......... *
2205 -- Wermutwein und anderer Wein aus
frischen Weintrauben, mit Pflanzen
oder anderen Stoffen aromatisiert:
10 - in Behältnissen mit einem Inhalt von
2 Litern oder weniger:
A - Schaumwein:
1 - in Flaschen mit einem Inhalt
von 1 Liter oder weniger ...... *
B - anderer, mit einem Alkoholgehalt
in Volumenteilen von 18% Vol.
oder weniger:
1 - in Flaschen ................... *
C - anderer, mit einem Alkoholgehalt
in Volumenteilen von mehr als
18% Vol.:
ex C - in Flaschen ................ *
90 - andere:
A - Schaumwein:
1 - in Flaschen ................... *
B - anderer, mit einem Alkoholgehalt
in Volumenteilen von 18% Vol.
oder weniger:
2 - sonstige:
b - in Flaschen ............... *
C - anderer, mit einem Alkoholgehalt
in Volumenteilen von mehr als
18% Vol.:
ex C - in Flaschen ................ *
2206 00 Andere gegorene Getränke (zB Apfelwein,
Birnenwein und Met); Mischungen von gegorenen
Getränken und Mischungen von gegorenen Getränken
und nichtalkoholischen Getränken,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen..... *
2207 -- Ethylalkohol, unvergällt, mit einem
Alkoholgehalt in Volumenteilen von 80%
Vol. oder mehr; Ethylalkohol und
Branntwein, vergällt, ohne Rücksicht
auf den Alkoholgehalt .................. *
2208 -- Ethylalkohol, unvergällt, mit einem
Alkoholgehalt in Volumenteilen von
weniger als 80% Vol.; Branntwein,
Liköre und andere Getränke, die
Destillationsalkohol enthalten;
zusammengesetzte alkoholische
Zubereitungen, wie sie für die
Herstellung von Getränken verwendet
werden ................................. *
2301 -- Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch,
Innereien und anderem Schlachtanfall,
von Fischen, Krebstieren, Weichtieren
oder anderen wirbellosen Wassertieren,
für den menschlichen Genuß nicht
geeignet; Grammeln:
10 - Mehl, Grieß und Pellets, aus
Fleisch, Innereien oder anderem
Schlachtanfall; Grammeln:
A - Grammeln .......................... *
2302 -- Kleie und andere Rückstände vom Sieben,
Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von
Getreide oder Hülsenfrüchten, auch in Form
von Pellets:
40 - von anderem Getreide:
B - andere ............................. *
2303 -- Rückstände von der Stärkeerzeugung und
ähnliche Rückstände, ausgelaugte
Zuckerrübenschnitzel, ausgepreßtes
Zuckerrohr (Bagasse) und andere
Abfälle von der Zuckerherstellung,
Treber und andere Rückstände aus
Brauereien oder Brennereien, auch in
Form von Pellets:
20 - ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel,
ausgepreßtes Zuckerrohr (Bagasse)
und andere Abfälle von der
Zuckerherstellung:
A - ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel .. *
30 - Treber und andere Rückstände aus
Brauereien oder Brennereien ........... *
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.