Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Oktober 1987 über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
90 - andere ............................... *
3105 -- Mineralische oder chemische Düngemittel, die
zwei oder drei der düngenden Elemente
Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten;
andere Düngemittel; Waren dieses Kapitels in
Tabletten oder ähnlichen Formen oder in
Einzelpackungen mit einem Rohgewicht von
10 kg oder weniger:
10 - Waren dieses Kapitels in Tabletten oder
ähnlichen Formen oder in Einzelpackungen
mit einem Rohgewicht von 10 kg oder
weniger .................................. V*
20 - mineralische oder chemische Düngemittel,
welche die drei düngenden Elemente
Stickstoff, Phosphor und Kalium enthalten *,M
30 - Diammoniumhydrogenorthophosphat
(Diammoniumphosphat) ..................... V*
40 - Ammoniumdihydrogenorthophosphat
(Monoammoniumphosphat), auch gemischt mit
Diammoniumhydrogenorthophosphat
(Diammoniumphosphat) ..................... V*
(50) - andere mineralische oder chemische
Düngemittel, welche die zwei düngenden
Elemente Stickstoff und Phosphor
enthalten:
51 -- Nitrate und Phosphate enthaltend ........ *,M
59 -- sonstige ................................ V*
60 - mineralische oder chemische Düngemittel,
welche die zwei düngenden Elemente
Phosphor und Kalium enthalten ............ *,M
90 - andere ................................... V*
3202 -- Synthetische organische Gerbstoffe;
anorganische Gerbstoffe;
Gerbstoffzubereitungen, auch
natürliche Gerbstoffe enthaltend;
enzymatische Zubereitungen zum
Vorgerben .............................. *
3205 00 Farblacke; Zubereitungen im Sinne der
Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der
Grundlage von Farblacken................ *
3206 -- Andere Färbemittel; Zubereitungen im
Sinne der Anmerkung 3 zu diesem
Kapitel, ausgenommen solche der Nummer
3203, 3204 oder 3205; anorganische
Erzeugnisse, wie sie als Luminophore
verwendet werden, auch von chemisch
eindeutig bestimmter Konstitution ...... *
3207 -- Zubereitete Pigmente, zubereitete
Trübungsmittel und zubereitete Farben,
Schmelzglasuren, Engoben, flüssige
Glanzmittel und ähnliche
Zubereitungen, wie sie für die
Keramik-, Email- oder Glasindustrie
verwendet werden; Glasfritten und
anderes Glas in Form von Pulver,
Granalien, Schuppen oder Flocken ....... *
3208 -- Anstrichfarben und Lacke
(einschließlich Lackfarben) auf der
Grundlage von synthetischen Polymeren
oder chemisch modifizierten
natürlichen Polymeren, in
nichtwässerigen Medien dispergiert
oder gelöst; Lösungen, im Sinne der
Anmerkung 4 zu diesem Kapitel .......... *
3209 -- Anstrichfarben und Lacke
(einschließlich Lackfarben) auf der
Grundlage von synthetischen Polymeren
oder chemisch modifizierten
natürlichen Polymeren, in wässerigen
Medien dispergiert oder gelöst ......... *
3210 00 Andere Anstrichfarben und Lacke
(einschließlich Lackfarben und
Wasserfarben); zubereitete
Wasserpigmentfarben, wie sie bei der
Endausrüstung von Leder verwendet
werden ................................. *
3212 -- Pigmente (einschließlich Metallpulver
und -flitter), in nichtwässerigen
Medien dispergiert, flüssig oder
pastenförmig, wie sie bei der
Herstellung von Anstrichfarben
(einschließlich Lackfarben) verwendet
werden; Prägefolien, Farbstoffe und
andere Färbemittel, in Formen oder
Packungen für den Kleinverkauf ......... *
3213 -- Farben für Kunstmaler, für
Plakatmaler, für Farbtönungen, für den
Unterricht, für die Unterhaltung und
dergleichen, in Tabletten, Tuben,
Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder
ähnlichen Formen oder Packungen ........ *
3214 -- Glaserkitt, Pfropfkitt, Harzzement,
Dichtungsmassen und ähnliche Massen;
Malerspachtelkitte; nichtfeuerfeste
Verputzzubereitungen für Fassaden,
Innenwände, Fußböden, Decken und
dergleichen ............................ *
3215 -- Druckfarben, Tinten und Tuschen zum
Schreiben oder Zeichnen sowie andere
Tinten und Tuschen, auch konzentriert
oder fest .............................. *
3401 -- Seifen; als Seifen verwendbare
organische grenzflächenaktive
Erzeugnisse und Zubereitungen, in
Stücken (Blöcken, Stangen, Riegeln,
Figuren u. dgl.), auch Seife
enthaltend; Papier, Watte, Filz und
Vliesstoffe, mit Seife oder
Reinigungsmitteln imprägniert,
bestrichen oder überzogen .............. *
3402 -- Organische grenzflächenaktive Stoffe
(ausgenommen Seifen);
grenzflächenaktive Zubereitungen,
zubereitete Waschmittel
(einschließlich zubereiteter
Waschhilfsmittel) und zubereitete
Reinigungsmittel, auch Seife
enthaltend, andere als solche der
Nummer 3401 ............................ *
3406 00 Kerzen, Lichte und ähnliche Waren ...... *
3501 -- Kasein, Kaseinate und andere
Kaseinderivate; Kaseinleime ............. *
3502 -- Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei
oder mehr Molkenproteinen, die, berechnet auf
die Trockensubstanz, mehr als 80 Gewichtsprozent
Molkenproteine enthalten), Albuminate und
andere Albuminderivate..................... *
3503 00 Gelatine (auch in rechteckigen oder
quadratischen Blättern, auch gefärbt
oder an der Oberfläche bearbeitet) und
Gelatinederivate; Hausenblase; andere
Leime tierischen Ursprungs,
ausgenommen Kaseinleime der
Nummer 3501:
A - Gelatine (auch in rechteckigen
oder quadratischen Blättern, auch
gefärbt oder an der Oberfläche
bearbeitet) ........................ *
C - andere ............................. *
3504 00 Peptone und deren Derivate; andere
Eiweißstoffe und deren Derivate,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen; Hautpulver, auch
chromiert .............................. *
3505 -- Dextrine und andere modifizierte
Stärken(zB Quellstärke oder veresterte
Stärke); Leime auf der Grundlage von
Stärken, Dextrinen oder anderen
modifizierten Stärken .................. *
3506 -- Zubereitete Leime und andere
zubereitete Klebstoffe, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen; zur
Verwendung als Leime oder Klebstoffe
geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen
für den Kleinverkauf als Leime oder
Klebstoffe, die 1 kg oder weniger
enthalten .............................. *
3507 -- Enzyme; zubereitete Enzyme,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen ............................ *
3601 00 Schießpulver ........................... *
3602 00 Zubereitete Explosivstoffe,
ausgenommen Schießpulver ............... *
3603 00 Zündschnüre; Sprengschnüre;
Zündhütchen und Sprengkapseln; Zünder;
elektrische Sprengzünder ............... *
3604 -- Feuerwerkskörper, Signalraketen,
Hagelraketen, Nebelsignalkörper und
andere pyrotechnische Waren ............ *
3605 00 Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische
Waren der Nummer 3604 .................. *
3606 -- Cereisen und andere
Zündmetallegierungen, in jeder Form;
Waren aus leicht entzündlichen
Stoffen, im Sinne der Anmerkung 2 zu
diesem Kapitel ......................... *
3703 -- Photographische Papiere, Pappen und
Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht
belichtet .............................. *
3704 00 Photographische Platten, Filme,
Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren,
belichtet, aber nicht entwickelt ....... *
3706 -- Kinematographische Filme, belichtet
und entwickelt, auch mit
Tonaufzeichnungen oder nur mit
Tonaufzeichnungen ...................... *
3707 -- Chemische Zubereitungen für
photographische Zwecke (ausgenommen
Lacke, Leime, Klebstoffe und ähnliche
Zubereitungen); ungemischte
Erzeugnisse für photographische
Zwecke, dosiert oder für den
Kleinverkauf gebrauchsfertig
aufgemacht
90 - andere:
B - andere ........................... *
3802 -- Aktivkohle; aktivierte natürliche
mineralische Stoffe; tierische
Schwärze, einschließlich ausgebrauchte
Tierkohle:
90 - andere ............................... *
3803 00 Tallöl, auch raffiniert ................ *
3805 -- Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und
Sulfatterpentinöl sowie andere
terpenhaltige Öle aus der Destillation
oder einer anderen Behandlung von
Nadelhölzern; rohes Dipenten;
Sulfitterpentinöl und anderes rohes
para-Cymol; Pine-Oil, das als
Hauptbestandteil alpha-Terpineol
enthält:
10 - Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl
und Sulfatterpentinöl ................ *
3806 -- Kolophonium und Harzsäuren sowie deren
Derivate; Harzgeist und Harzöle;
Schmelzharze ........................... *
3807 00 Holzteer; Holzteeröle; Holzkreosot;
Holzgeist; pflanzliches Pech;
Brauerpech und ähnliche Zubereitungen
auf der Grundlage von Kolophonium,
Harzsäuren oder pflanzlichem Pech:
B - andere ............................. *
3808 -- Insekticide, Rodenticide, Fungicide,
Herbicide, Keimhemmungsmittel und
Pflanzenwuchsregulatoren,
Desinfektionsmittel und ähnliche
Erzeugnisse, in Formen oder
Aufmachungen für den Kleinverkauf,
sowie als Zubereitungen oder Waren wie
Schwefelbänder, -dochte und -kerzen
sowie Fliegenfänger .................... *
3809 -- Appretur- oder Endausrüstungsmittel,
Farbstoffträger zur Beschleunigung des
Färbens oder des Fixierens der
Farbstoffe und andere Erzeugnisse und
Zubereitungen (zB Appretur- und
Beizmittel), wie sie in der Textil-,
Papier- und Lederindustrie oder in
ähnlichen Industrien verwendet werden,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen ............................ *
3810 -- Zubereitungen zum Abbeizen von
Metalloberflächen; Flußmittel und
andere zubereitete Hilfsmittel zum
Löten oder Schweißen von Metallen;
Pulver und Pasten zum Löten oder
Schweißen, aus Metall und anderen
Stoffen; Zubereitungen, wie sie als
Füll- oder Überzugsmasse für
Schweißelektroden oder Schweißstäbe
verwendet werden ....................... *
3814 00 Zusammengesetzte organische Lösungs-
und Verdünnungsmittel, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen;
zubereitete Farb- oder
Lackentfernungsmittel .................. *
3815 -- Reaktionsstarter,
Reaktionsbeschleuniger und
katalytische Zubereitungen,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen ............................ *
3818 00 Chemische Elemente, für die Verwendung
in der Elektronik dotiert, in
Scheiben, Täfelchen oder ähnlichen
Formen; chemische Verbindungen, für
die Verwendung in der Elektronik
dotiert ................................ *
3821 00 Zubereitete Nährsubstrate für die
Züchtung von Mikroorganismen ........... *
3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen
oder Gießereikerne; chemische Erzeugnisse
und Zubereitungen der chemischen Industrie
oder verwandter Industrien (einschließlich
solcher, die nur aus Mischungen natürlicher
Erzeugnisse bestehen), anderweitig weder
genannt noch inbegriffen; Rückstände der
chemischen Industrie oder verwandter
Industrien, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
10 - zubereitete Bindemittel für Gießereiformen
oder Gießereikerne ....................... *
20 - Naphthensäuren, deren wasserunlösliche
Salze und deren Ester .................... *
30 - nicht agglomerierte Metallcarbide,
untereinander oder metallischen
Bindemitteln gemischt .................... *
40 - zubereitete Additives für Zemente, Mörtel
oder Betone .............................. *
50 - nicht feuerfeste Mörtel und Betone ....... *,M
60 - D-Sorbit (D-Glucit), ausgenommen solches
der Unternummer 2905 44 .................. *
90 - andere:
ex 90 - Zement, gemischt mit anderen
Waren, keine gebrauchten Öle oder
deren Folgeprodukte enthaltend,
laut Bestätigung des Herstellers . *,M
ex 90 - andere Waren dieser Unternummer,
keine gebrauchten Öle oder deren
Folgeprodukte enthaltend, laut
Bestätigung des Herstellers ...... *
3901 -- Polymere von Ethylen, in Rohformen ..... *
3902 -- Polymere von Propylen oder anderen
Olefinen, in Rohformen ................. *
3903 -- Polymere von Styrol, in Rohformen ...... *
3904 -- Polymere von Vinylchlorid oder von anderen
halogenierten Olefinen, in Rohformen ... *
3905 -- Polymere von Vinylacetat oder von
anderen Vinylestern, in Rohformen;
andere Vinylpolymere, in Rohformen ..... *
3906 -- Acrylpolymere, in Rohformen ............ *
3907 -- Polyacetale, andere Polyether und
Epoxidharze, in Rohformen;
Polycarbonate, Alkydharze,
Polyallylester und andere Polyester,
in Rohformen ........................... *
3908 -- Polyamide, in Rohformen ................ *
3909 -- Aminoharze, Phenolharze und
Polyurethane, in Rohformen ............. *
3910 00 Silicone, in Rohformen ................. *
3911 -- Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,
Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone
und andere Waren im Sinne der
Anmerkung 3 zu diesem Kapitel,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen, in Rohformen .............. *
3912 -- Cellulose und deren chemische
Derivate, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen, in Rohformen ......... *
3913 -- Natürliche Polymere (zB Alginsäure)
und modifizierte natürliche Polymere
(zB gehärtete Eiweißstoffe, chemische
Derivate des Naturkautschuks),
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen, in Rohformen .............. *
3914 00 Ionenaustauscher auf der Grundlage von
Polymeren der Nummern 3901 bis 3913,
in Rohformen ........................... *
3915 -- Abfälle, Abschnitzel und Bruch, von
Kunststoffen ........................... *
3916 -- Monofile, mit einem größten
Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe,
Stangen und Profile, auch mit
Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht
anders bearbeitet, aus Kunststoffen .... *
3917 -- Rohre und Schläuche sowie Fittings
dafür (zB Verbindungsstücke,
Kniestücke und Flanschen), aus
Kunststoffen ........................... *
3918 -- Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch
selbstklebend, in Rollen oder in Form
von Fliesen oder Platten; Wand- oder
Deckenbeläge aus Kunststoffen, im
Sinne der Anmerkung 9 zu diesem
Kapitel ................................ *
3919 -- Platten, Blätter, Filme, Folien,
Bänder, Streifen und andere
Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus
Kunststoffen, auch in Rollen ........... *
3920 -- Andere Platten, Blätter, Filme, Folien
und Streifen, nicht aus
Zellkunststoffen, weder verstärkt,
geschichtet, unterlegt noch mit
anderen Stoffen verbunden .............. *
3921 -- Andere Platten, Blätter, Filme, Folien
und Streifen, aus Kunststoffen ......... *
3922 -- Badewannen, Duschen, Waschbecken,
Bidets, Klosettmuscheln, -sitze,
-deckel, -spülkästen und ähnliche
sanitäre Waren, aus Kunststoffen ....... *
3923 -- Waren für den Transport oder die
Verpackung von Erzeugnissen, aus
Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kappen
und andere Verschlüsse, aus
Kunststoffen ........................... *
3924 -- Tisch-, Küchen- und andere
Haushaltswaren sowie Toiletteartikel,
aus Kunststoffen ....................... *
3925 -- Baubedarf aus Kunststoffen,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen ............................ *
3926 -- Andere Waren aus Kunststoffen und
Waren aus anderen Stoffen der
Nummern 3901 bis 3914 .................. *
4005 -- Kautschukmischungen, nicht
vulkanisiert, in Rohformen oder in
Platten, Blättern oder Streifen ........ *
4006 -- Andere Formen (zB Stäbe, Rohre und
Profile) und Waren (zB Scheiben und
Ringe), aus nichtvulkanisiertem
Kautschuk .............................. *
4007 00 Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem
Kautschuk .............................. *
4008 -- Platten, Blätter, Streifen, Stangen
und Profile, aus vulkanisiertem
Weichkautschuk ......................... *
4009 -- Rohre und Schläuche, aus
vulkanisiertem Weichkautschuk, auch
mit Fittings (zB Verbindungsstücke,
Kniestücke und Flanschen) .............. *
4010 -- Förderbänder und Treibriemen, aus
vulkanisiertem Kautschuk ............... *
4011 -- Luftreifen aus Kautschuk, neu .......... *
4012 -- Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert
oder gebraucht; Vollgummi- oder
Hohlkammerreifen, auswechselbare
Reifenprofile und Felgenbänder, aus
Kautschuk .............................. *
4013 -- Luftschläuche aus Kautschuk ............ *
4015 -- Bekleidung und Bekleidungszubehör
(einschließlich Handschuhe), für alle
Zwecke, aus vulkanisiertem
Weichkautschuk ......................... *
4016 -- Andere Waren aus vulkanisiertem
Weichkautschuk ......................... *
4017 00 Hartkautschuk (zB Ebonit) in allen
Formen, einschließlich Abfälle und
Bruch; Waren aus Hartkautschuk ......... *
4104 -- Leder von Rindern (einschließlich
Kälbern), Pferden oder anderen
Einhufern, enthaart, ausgenommen Leder
der Nummer 4108 oder 4109 .............. *
4105 -- Schafleder oder Lammleder, enthaart,
ausgenommen Leder der Nummer 4108 oder
4109 ................................... *
4106 -- Ziegenleder oder Zickelleder,
enthaart, ausgenommen Leder der
Nummer 4108 oder 4109 .................. *
4107 -- Leder von anderen Tieren, ohne Haare,
ausgenommen Leder der Nummer 4108 oder
4109:
10 - von Schweinen ........................ *
90 - von anderen Tieren ................... *
4108 00 Sämischleder (Chamoisleder),
einschließlich Neusämischleder ......... *
4110 00 Abschnitzel und andere Abfälle von
Leder oder Kunstleder
(rekonstituiertes Leder), nicht zur
Herstellung von Lederwaren geeignet;
Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl .. *
4111 00 Kunstleder (rekonstituiertes Leder),
auf der Grundlage von nicht
zerfasertem oder zerfasertem Leder
hergestellt, in Platten, Blättern oder
Streifen, auch in Rollen ............... *
4201 00 Sattler- und Riemerwaren für Tiere
(einschließlich Zügel, Zaumzeug,
Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken,
Satteltaschen, Hundedecken und
dergleichen), aus Stoffen aller Art .... *
4202 -- Reisekoffer, Handkoffer aller Art, einschließlich
Kosmetikkoffer, Aktenkoffer, Aktentaschen,
Schultaschen, Etuis für Brillen, Ferngläser,
Photoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente
oder Waffen, Pistolenhalfter, ähnliche
Behältnisse; Reisetaschen, Toilettetaschen,
Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen,
Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen,
Zigarettenetuis, Tabaksbeutel, Werkzeugtaschen,
Taschen für Sportartikel, Schatullen für
Fläschchen oder Schmuck, Puderdosen, Etuis für
Messerschmiedwaren, ähnliche Behältnisse, aus
Leder, Kunstleder (rekonstituiertes Leder),
Kunststoffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber
oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit
diesen Stoffen oder mit Papier überzogen...... *
4203 -- Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus
Leder oder Kunstleder
(rekonstituiertes Leder) ............... *
4204 00 Waren aus Leder oder Kunstleder
(rekonstituiertes Leder), wie sie in
Maschinen, mechanischen Apparaten oder
für andere technische Zwecke verwendet
werden ................................. *
4205 00 Andere Waren aus Leder oder Kunstleder
(rekonstituiertes Leder) ............... *
4302 -- Pelzfelle (einschließlich Köpfe,
Schwänze, Klauen und andere Teile,
Abfälle oder Überreste), gegerbt oder
zugerichtet, auch zusammengesetzt
(ohne Zufügung anderer Stoffe),
ausgenommen solche der Nummer 4303 ..... *
4303 -- Bekleidung, Bekleidungszubehör und
andere Waren, aus Pelzfellen ........... *
4304 00 Künstliches Pelzwerk und Waren daraus .. *
4401 -- Brennholz, in Form von Rundlingen,
Scheitern, Prügeln, Reisigbündeln oder
in ähnlichen Formen; Holz in
Abschnitzeln oder Teilchen; Sägespäne
und Holzabfälle, auch zu Pellets,
Briketts, Scheitern oder ähnlichen
Formen agglomeriert:
10 - Brennholz, in Form von Rundlingen,
Scheitern, Prügeln, Reisigbündeln
oder in ähnlichen Formen ............. *
30 - Sägespäne und Holzabfälle, auch zu
Pellets, Briketts, Scheitern oder
ähnlichen Formen agglomeriert ........ *
4403 -- Rohholz, auch entrindet, entsplintet
oder grob zwei- oder vierseitig
zugerichtet:
20 - anderes, von Nadelbäumen ............. *
(90) - anderes:
92 - - Buchen (Fagus spp.) ................ *
4407 -- Holz, in der Längsrichtung gesägt oder
mit dem Profilzerspaner besäumt,
gemessert oder geschält, auch
gehobelt, geschliffen oder
keilverzinkt verleimt, mit einer
Stärke von mehr als 6 mm ............... *
4408 -- Furniere, Platten für die Herstellung
von Sperrholz (auch verspleißt) und
anderes Holz, in der Längsrichtung
gesägt, gemessert oder geschält, auch
gehobelt, geschliffen oder
keilverzinkt verleimt, mit einer
Stärke von 6 mm oder weniger ........... *
4409 -- Holz (einschließlich Riemen und Friese
für Parkettfußböden, nicht
zusammengesetzt), auf der ganzen Länge
einer oder mehrerer Kanten oder
Oberflächen bearbeitet (gefedert,
genutet, gekehlt, gefalzt,
abgeschrägt, gefräst, profiliert,
abgerundet oder dergleichen), auch
gehobelt, geschliffen oder
keilverzinkt verleimt .................. *
4410 -- Spanplatten und ähnliche Platten aus
Holz oder anderen holzigen Stoffen,
auch mit Harzen oder anderen
organischen Bindemitteln agglomeriert .. V*
4411 -- Faserplatten aus Holz oder anderen
holzigen Stoffen, auch mit Harzen oder
anderen organischen Stoffen
agglomeriert:
(10) - Faserplatten mit einer Dichte von
mehr als 0,8 g/cm:
11 - - weder mechanisch bearbeitet noch
auf der Oberfläche überzogen ....... V*
19 - - sonstige ........................... *
(20) - Faserplatten mit einer Dichte von
mehr als 0,5 g/cm, aber nicht mehr
als 0,8 g/cm:
21 - - weder mechanisch bearbeitet noch
auf der Oberfläche überzogen ....... *
29 - - sonstige ........................... *
(30) - Faserplatten mit einer Dichte von
mehr als 0,35 g/cm, aber nicht mehr
als 0,5 g/cm:
31 - - weder mechanisch bearbeitet noch
auf der Oberfläche überzogen ....... *
39 - - sonstige ........................... *
(90) - andere:
91 - - weder mechanisch bearbeitet noch
auf der Oberfläche überzogen ....... *
99 - - sonstige ........................... *
4412 -- Sperrholz, furniertes Holz und
ähnliches Lagenholz .................... *
4414 00 Holzrahmen für Gemälde, Photographien,
Spiegel oder ähnliche Waren ............ *
4415 -- Kisten, Schachteln, Verschläge,
Trommeln und ähnliche
Verpackungsmittel, aus Holz;
Kabeltrommeln aus Holz; Paletten aller
Art und dergleichen Lademittel, aus
Holz:
10 - Kisten, Schachteln, Verschläge,
Trommeln und ähnliche
Verpackungsmittel; Kabeltrommeln .... *
20 - Paletten aller Art und dergleichen
Lademittel .......................... V*
4416 00 Fässer, Bottiche, Kübel und andere
Binderwaren sowie Teile davon
(einschließlich Faßdauben), aus Holz ... *
4417 00 Werkzeuge, Werkzeugfassungen,
Werkzeugstiele, Werkzeuggriffe sowie
Fassungen und Griffe für Besen,
Bürsten und Pinsel, aus Holz;
Schuhformen, Schuhleisten und
Schuhspanner, aus Holz ................. *
4418 -- Bautischler- und Zimmermannsarbeiten,
einschließlich Zellholzplatten,
zusammengesetzte Parkettplatten sowie
gesägte und gespaltene Schindeln, aus
Holz ................................... *
4419 00 Tisch- und Küchenwaren, aus Holz ....... *
4420 -- Holzmarketerien und Holzintarsien;
Kassetten und Schatullen, aus Holz,
für Schmuck- und Juwelierwaren,
Messerschmiedwaren und ähnliche Waren;
Statuetten und andere Ziergegenstände,
aus Holz; Einrichtungsgegenstände aus
Holz, soweit sie nicht in das
Kapitel 94 fallen ...................... *
4421 -- Andere Waren aus Holz .................. *
4503 -- Waren aus Naturkork .................... *
4504 -- Preßkork (auch mit Bindemitteln) und
Waren aus Preßkork ..................... *
4602 -- Korbwaren, Flechtwaren und andere
Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen
geformt oder aus Waren der Nummer 4601
hergestellt; Waren aus Luffa ........... *
4701 00 Mechanische Halbstoffe aus Holz
(Holzschliff) .......................... *
4702 00 Chemiezellstoff ........................ *
4703 -- Halbstoffe aus Holz, im Natron- oder
Sulfatverfahren chemisch hergestellt,
ausgenommen Chemiezellstoff ............ *
4704 -- Halbstoffe aus Holz, im
Sulfitverfahren chemisch hergestellt,
ausgenommen Chemiezellstoff ............ *
4705 00 Halbstoffe aus Holz, halbchemisch
hergestellt ............................ *
4706 -- Halbstoffe aus anderem
cellulosehaltigem Fasermaterial ........ *
4801 00 Zeitungsdruckpapier, in Rollen oder
Bogen .................................. *
4802 -- Papiere und Pappen, weder gestrichen
noch überzogen, wie sie für Schreib-,
Druck- oder andere graphische Zwecke
verwendet werden, sowie Papiere und
Pappen, für Lochkarten und
Lochstreifen, in Rollen oder Bogen,
ausgenommen Papiere der Nummer 4801
oder 4803; handgeschöpfte Papiere und
Pappen:
20 - Papiere und Pappen, wie sie zur
Herstellung lichtempfindlicher,
wärmeempfindlicher oder
elektroempfindlicher Papiere oder
Pappen verwendet werden .............. *
30 - Papiere zur Herstellung von
Kohlepapieren ........................ *
40 - Papiere zur Herstellung von Tapeten .. *
(50) - andere Papiere und Pappen, ohne
mechanisch gewonnene Fasern oder mit
höchstens 10 Gewichtsprozent
(bezogen auf die Gesamtfasermenge)
solcher Fasern ....................... *
60 - andere Papiere und Pappen, mit mehr
als 10 Gewichtsprozent (bezogen auf
die Gesamtfasermenge) mechanisch
gewonnenen Fasern .................... *
4803 00 Papiere, wie sie für die Herstellung
von Toilette- oder Gesichtstüchern,
Handtüchern, Servietten und ähnlichen
Papiererzeugnissen für den Haushalt
oder für hygienische Zwecke verwendet
werden, sowie Zellstoffwatte und
Vliese aus Zellstoffasern, auch
gekreppt, plissiert, geprägt,
perforiert, auf der Oberfläche
gefärbt, verziert oder bedruckt, in
Rollen mit einer Breite von mehr als
36 cm oder in rechteckigen
(einschließlich quadratischen) Bogen,
die ungefaltet mindestens auf einer
Seite mehr als 36 cm messen ............ *
4804 -- Kraftpapiere und Kraftpappen, weder
gestrichen noch überzogen, in Rollen
oder Bogen, andere als solche der
Nummer 4802 oder 4803 .................. *
4805 -- Andere Papiere und Pappen, weder
gestrichen noch überzogen, in Rollen
oder Bogen ............................. *
4806 -- Pflanzliches Pergament, fettdichte
Papiere, Pauspapiere,
Transparentpapiere und andere
satinierte durchsichtige oder
durchscheinende Papiere, in Rollen und
Bogen:
20 - fettdichte Papiere ................... *
30 - Pauspapiere .......................... *
40 - Transparentpapiere und andere
satinierte durchsichtige oder
durchscheinende Papiere .............. *
4807 -- Papiere und Pappen, aus flachen Bogen
aus Papier oder Pappe zusammengeklebt,
jedoch weder auf der Oberfläche
gestrichen, überzogen noch
imprägniert, auch mit
Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen . *
4808 -- Papiere und Pappen, gewellt (auch mit
aufgeklebten flachen Deckschichten),
gekreppt, plissiert, geprägt oder
perforiert, in Rollen oder Bogen,
andere als solche der Nummer 4803 oder
4818 ................................... *
4809 -- Kohlepapiere, selbstdurchschreibende
Papiere und andere Vervielfältigungs-
oder Umdruckpapiere (einschließlich
gestrichenes oder getränktes Papier
für Vervielfältigungsmatrizen oder
Offsetplatten), auch bedruckt, in
Rollen mit einer Breite von mehr als
36 cm oder in rechteckigen
(einschließlich quadratischen) Bogen,
die ungefaltet mindestens auf einer
Seite mehr als 36 cm messen ............ *
4810 -- Papiere und Pappen, auf einer oder
beiden Seiten mit Kaolin oder anderen
anorganischen Stoffen gestrichen, auch
mit Bindemitteln, jedoch mit keiner
anderen Beschichtung, auch auf der
Oberfläche gefärbt, verziert oder
bedruckt, in Rollen oder Bogen ......... *
4811 -- Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und
Vliese aus Zellstoff-
fasern, gestrichen, imprägniert,
überzogen, auf der Oberfläche gefärbt,
verziert oder bedruckt, in Rollen oder
Bogen, andere als solche der Nummer
4803, 4809, 4810 oder 4818 ............. *
4813 -- Zigarettenpapiere, auch auf Größen
zugeschnitten oder in Form von
Heftchen oder Hülsen ................... *
4814 -- Papiertapeten und ähnliche Wandbeläge
aus Papier; Buntglaspapier ............. *
4815 00 Fußbodenbeläge mit Papier- oder
Pappeunterlage, auch zugeschnitten ..... *
4816 -- Kohlepapiere,
Selbstdurchschreibepapiere und andere
Vervielfältigungs- und Umdruckpapiere,
ausgenommen solche der Nummer 4809,
einschließlich
Vervielfältigungsmatrizen und
Offsetplatten aus Papier, auch in
Schachteln ............................. *
4817 -- Briefumschläge, Kartenbriefe, nicht
illustrierte Postkarten und
Korrespondenzkarten, aus Papier oder
Pappe; Schachteln, Taschen oder
ähnliche Umschließungen, aus Papier
oder Pappe, die eine Zusammenstellung
von Korrespondenzwaren enthalten:
10 - Briefumschläge ....................... *
30 - Schachteln, Taschen oder ähnliche
Umschließungen, aus Papier oder
Pappe, die eine Zusammenstellung von
Korrespondenzwaren enthalten ......... *
4818 -- Toilettepapiere, Taschentücher,
Reinigungstücher, Handtücher,
Tischtücher, Servietten, Windeln,
Tampons, Bettücher und ähnliche
Haushalts-, Hygiene- oder
Krankenhauswaren, Bekleidung und
Bekleidungszubehör, aus Papiermasse,
Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen
aus Zellstoffasern ..................... *
4819 -- Schachteln, Säcke, Beutel und andere
Umschließungen für Verpackungszwecke,
aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder
Vliesen aus Zellstoffasern; Papier-
und Pappewaren, wie sie in Büros,
Geschäften und dergleichen verwendet
werden:
10 - Schachteln, aus Wellpapier oder
Wellpappe ............................ *
20 - Faltschachteln aus nichtgewellten
Papieren oder Pappen ................. *
30 - Säcke und Beutel, mit einer
Bodenbreite von 40 cm oder mehr ...... *
40 - andere Säcke und Beutel (ausgenommen
Schallplattenhüllen), einschließlich
Spitztüten ........................... *
50 - andere Umschließungen für
Verpackungszwecke, einschließlich
Schallplattenhüllen .................. *
4820 -- Register, Rechnungsbücher,
Notizbücher, Auftragsbücher,
Quittungsbücher, Briefpapierblöcke,
Notizblöcke, Tagebücher und ähnliche
Waren, Hefte, Löschunterlagen, Ordner
(für Lose-Blatt-Systeme oder andere),
Schnellhefter, Aktenmappen,
Geschäftsformulare, Formulare mit
eingelegtem Vervielfältigungspapier
und andere Waren des Papierhandels,
aus Papier oder Pappe; Alben für
Muster oder für Sammlungen und
Buchhüllen, aus Papier oder Pappe ...... *
4821 -- Etiketten aller Art, aus Papier oder
Pappe, auch bedruckt ................... *
4822 -- Spulen, Rollen, Hülsen und ähnliche
Warenträger, aus Papiermasse, Papier
oder Pappe (auch perforiert oder
gehärtet) .............................. *
4823 -- Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte
und Vliese aus Zellulosefasern, auf
Formen oder Größen zugeschnitten;
andere Waren aus Papiermasse, Papier,
Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus
Zellstoffasern ......................... *
4901 -- Bücher, Broschüren und ähnliche
Druckerzeugnisse, auch in losen Bogen .. *
4902 -- Zeitungen, Zeitschriften und andere
periodische Druckschriften, auch
illustriert, auch mit Werbung .......... *
4903 00 Bilderbücher, Zeichenbücher oder
Malbücher, für Kinder .................. *
4904 00 Musikalien (Noten), gedruckt oder
handgeschrieben, auch gebunden, auch
illustriert ............................ *
4905 -- Kartographische Erzeugnisse aller Art,
einschließlich Wandkarten,
topographische Pläne und Globen,
gedruckt ............................... *
4906 00 Originalpläne und Originalzeichnungen
für architektonische, technische,
industrielle, gewerbliche,
topographische oder ähnliche Zwecke,
mit der Hand hergestellt;
handgeschriebene Schriftstücke;
photographische Reproduktionen auf
sensibilisierten Papieren und mit
Kohlepapier hergestellte
Durchschriften der vorstehend
genannten Waren ........................ *
4908 -- Abziehbilder aller Art ................. *
4909 00 Postkarten, gedruckt oder illustriert;
gedruckte Karten mit Glückwünschen,
Mitteilungen oder Ankündigungen
persönlicher Art, auch illustriert,
auch mit Umschlägen oder Verzierungen .. *
Anlage 3a
```
```
MELDESCHEIN
für die Einfuhr von Erdöl und Erdölprodukten der
TNrn./UNrn. 2709 00, 2710 00 ex A bis ex F
und 2710 00 ex K
```
```
Anlage 3a nicht darstellbar!
Es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.
```
```
Anlage 3b
```
```
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 253/1991)
Anlage 3b
```
```
MELDESCHEIN
für die Einfuhr von Waren der TNrn./UNrn.
- 2523 10, 2523 29, 2523 90, 3823 50, 3823 ex 90
- 2709 00, 2710 00 ex A bis ex F und ex K
- 3102 40, 3105 20, 3105 51, 3105 60
```
```
Zolltarifnummer Menge
```
```
Handelsübliche Warenbezeichnung
```
```
Handelsland Ursprungsland
```
```
Name und Anschrift des inländischen Warenempfängers
```
```
Datum des Abfertigungsantrages Firmenmäßige Unterschrift des
Anmelders
```
```
Hinweise:
Gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten wird die Bewilligung zur Einfuhr (das heißt zur Abfertigung zum freien Verkehr oder zum Vormerkverkehr zum ungewissen Verkauf) vom Zollamt nur erteilt, wenn vom Anmelder anläßlich der Abfertigung ein ordnungsgemäß ausgefüllter Meldeschein vorgelegt wird.
Der Meldeschein ist vom Abfertigungszollamt dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten einzusenden.
Anlage 3c
```
```
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 520/1992)
Anlage 3c
```
```
MELDESCHEIN
```
```
Zolltarifnummer Menge
```
```
Handelsübliche Warenbezeichnung
```
```
Handelsland Ursprungsland
```
```
Name und Anschrift des inländischen Warenempfängers
```
```
Datum des Abfertigungsantrages Firmenmäßige Unterschrift
des Anmelders
Hinweise:
Gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten wird die Bewilligung zur Einfuhr (das heißt zur Abfertigung zum freien Verkehr oder zum Vormerkverkehr zum ungewissen Verkauf) vom Zollamt nur erteilt, wenn vom Anmelder anläßlich der Abfertigung ein ordnungsgemäß ausgefüllter Meldeschein vorgelegt wird.
Der Meldeschein ist vom Abfertigungszollamt dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten einzusenden.
Anlage 3d
```
```
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 520/1992)
Anlage 4
```
```
Die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen gilt nicht für nachstehende Waren:
```
```
TARIF Warenbezeichnung mit Handels- oder
Nr./UNr. Ursprungsland
```
```
2523 -- Portlandzement, Tonerdezement, Schlackenzement,
Sulfathüttenzement und ähnliche hydraulische
Zemente, auch gefärbt oder in Form von Klinker:
(20) - Portlandzement:
29 - sonstiger ................................. Polen,
Rumänien,
Slowakei,
Tschechien
90 - andere hydraulische Zemente ............... Polen,
Rumänien,
Slowakei,
Tschechien
3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder
Gießereikerne;
chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der
chemischen Industrie oder verwandter Industrien
(einschließlich solcher, die nur aus
Mischungen natürlicher Erzeugnisse bestehen),
anderweitig weder genannt noch inbegriffen;
Rückstände der chemischen Industrie oder
verwandter Industrien, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen:
50 - nicht feuerfeste Mörtel und Betone ........ Polen,
Rumänien,
Slowakei,
Tschechien
90 - andere:
ex 90 - Zement, gemischt mit anderen
Waren, keine gebrauchten Öle
oder deren Folgeprodukte
enthaltend ...................... Polen,
Rumänien,
Slowakei,
Tschechien
4202 -- Reisekoffer, Handkoffer aller Art,
einschließlich Kosmetikkoffer,
Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen,
Etuis für Brillen, Ferngläser,
Photoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente
oder Waffen, Pistolenhalfter, ähnliche
Behältnisse; Reisetaschen, Toilettetaschen,
Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen,
Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen,
Zigarettenetuis, Tabaksbeutel, Werkzeugtaschen,
Taschen für Sportartikel, Schatullen für
Fläschchen oder Schmuck, Puderdosen, Etuis für
Messerschmiedwaren, ähnliche Behältnisse,
aus Leder, Kunstleder (rekonstituiertes Leder),
Kunststoffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder
Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen
Stoffen oder mit Papier überzogen
(10) - Reisekoffer, Handkoffer
aller Art, einschließlich
Kosmetikkoffer,
Aktenkoffer, Aktentaschen,
Schultaschen und ähnliche
Behältnisse:
11 - - mit einer Außenseite aus
Leder, Kunstleder
(rekonstituiertes Leder)
oder Lackleder
(Patentleder) .......... Taiwan
(20) - Handtaschen, auch mit
Schulterriemen,
einschließlich solcher
ohne Handgriff:
21 - - mit einer Außenseite aus
Leder, Kunstleder
(rekonstituiertes Leder)
oder Lackleder
(Patentleder) .......... Taiwan
(30) - Waren, wie sie
üblicherweise in der
Tasche oder in der
Handtasche getragen
werden:
31 - - mit einer Außenseite aus
Leder, Kunstleder
(rekonstituiertes Leder)
oder Lackleder
(Patentleder) .......... Taiwan
(90) - andere:
91 - - mit einer Außenseite aus
Leder, Kunstleder
(rekonstituiertes Leder)
oder Lackleder
(Patentleder) .......... Taiwan
4203 -- Bekleidung und
Bekleidungszubehör, aus
Leder oder Kunstleder
(rekonstituiertes Leder):
(20) - Handschuhe aller Art
(einschließlich
Fäustlinge):
21 - - Spezialhandschuhe zur
Ausübung bestimmter
Sportarten ............. Taiwan
29 - - sonstige ............... Taiwan
5204 -- Nähgarne aus Baumwolle, auch
in Aufmachungen für den
Kleinverkauf:
(10) - nicht in Aufmachungen für
den Kleinverkauf:
11 - - 85 Gewichtsprozent oder
mehr Baumwolle
enthaltend ............. Ägypten, Brasilien,
Pakistan
19 - - sonstige ............... Ägypten, Brasilien,
Pakistan
20 - in Aufmachungen für den
Kleinverkauf ............. Pakistan
5205 -- Garne aus Baumwolle
(ausgenommen Nähgarne), 85
Gewichtsprozent oder mehr
Baumwolle enthaltend, nicht
in Aufmachungen für den
Kleinverkauf ............... Ägypten, Brasilien,
Pakistan
5206 -- Garne aus Baumwolle
(ausgenommen Nähgarne),
weniger als
85 Gewichtsprozent Baumwolle
enthaltend, nicht in
Aufmachungen für den
Kleinverkauf ............... Ägypten, Brasilien,
Pakistan
5207 -- Garne aus Baumwolle
(ausgenommen Nähgarne), in
Aufmachungen für den
Kleinverkauf ............... Pakistan
5208 -- Gewebe aus Baumwolle,
85 Gewichtsprozent oder mehr
Baumwolle enthaltend, mit
einem Quadratmetergewicht
von 200 g oder weniger:
(10) - roh:
11 - - in Leinwandbindung, mit
einem
Quadratmetergewicht von
100 g oder weniger ..... Indien,
Korea (Republik),
Pakistan, Taiwan
12 - - in Leinwandbindung, mit
einem
Quadratmetergewicht von
mehr als 100 g ......... Indien,
Korea (Republik),
Pakistan, Taiwan
13 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Indien,
Korea (Republik),
Pakistan, Taiwan
19 - - andere Gewebe .......... Indien,
Korea (Republik),
Pakistan, Taiwan
(20) - gebleicht:
21 - - in Leinwandbindung, mit
einem
Quadratmetergewicht von
100 g oder weniger ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
22 - - in Leinwandbindung, mit
einem
Quadratmetergewicht von
mehr als 100 g ......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
23 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
29 - - andere Gewebe .......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
(30) - gefärbt:
31 - - in Leinwandbindung, mit
einem
Quadratmetergewicht von
100 g oder weniger ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
32 - - in Leinwandbindung, mit
einem
Quadratmetergewicht von
mehr als 100 g ......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
33 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
39 - - andere Gewebe .......... Japan, Brasilien,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
(40) - bunt gewebt:
41 - - in Leinwandbindung, mit
einem
Quadratmetergewicht von
100 g oder weniger ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
42 - - in Leinwandbindung, mit
einem
Quadratmetergewicht von
mehr als 100 g ......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
43 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
49 - - andere Gewebe .......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
(50) - bedruckt:
51 - - in Leinwandbindung, mit
einem
Quadratmetergewicht von
100 g oder weniger ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
52 - - in Leinwandbindung, mit
einem
Quadratmetergewicht von
mehr als 100 g ......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
53 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
59 - - andere Gewebe .......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
5209 -- Gewebe aus Baumwolle,
85 Gewichtsprozent oder mehr
Baumwolle enthaltend, mit
einem Quadratmetergewicht
von mehr als 200 g:
(10) - roh:
11 - - in Leinwandbindung ..... Indien,
Korea (Republik),
Pakistan, Taiwan
12 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Indien,
Korea (Republik),
Pakistan, Taiwan
19 - - andere Gewebe .......... Indien,
Korea (Republik),
Pakistan, Taiwan
(20) - gebleicht:
21 - - in Leinwandbindung ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
22 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
29 - - andere Gewebe .......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
(30) - gefärbt:
31 - - in Leinwandbindung ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
32 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
39 - - andere Gewebe .......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
(40) - bunt gewebt:
41 - - in Leinwandbindung ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
42 - - Denim .................. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
43 - - andere Gewebe in 3- oder
4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
49 - - andere Gewebe .......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
(50) - bedruckt:
51 - - in Leinwandbindung ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
52 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
59 - - andere Gewebe .......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
5210 -- Gewebe aus Baumwolle,
weniger als
85 Gewichtsprozent Baumwolle
enthaltend, überwiegend oder
ausschließlich mit
Chemiefasern gemischt, mit
einem Quadratmetergewicht
von 200 g oder weniger:
(10) - roh:
11 - - in Leinwandbindung ..... Indien,
Korea (Republik),
Pakistan, Taiwan
12 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Indien,
Korea (Republik),
Pakistan, Taiwan
19 - - andere Gewebe .......... Indien,
Korea (Republik),
Pakistan, Taiwan
(20) - gebleicht:
21 - - in Leinwandbindung ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
22 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
29 - - andere Gewebe .......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
(30) - gefärbt:
31 - - in Leinwandbindung ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
32 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
39 - - andere Gewebe .......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
(40) - bunt gewebt:
41 - - in Leinwandbindung ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
42 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
49 - - andere Gewebe .......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
(50) - bedruckt:
51 - - in Leinwandbindung ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
52 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
59 - - andere Gewebe .......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
5211 -- Gewebe aus Baumwolle,
weniger als
85 Gewichtsprozent Baumwolle
enthaltend, überwiegend oder
ausschließlich mit
Chemiefasern gemischt, mit
einem Quadratmetergewicht
von mehr als 200 g:
(10) - roh:
11 - - in Leinwandbindung ..... Indien,
Korea (Republik),
Pakistan, Taiwan
12 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Indien,
Korea (Republik),
Pakistan, Taiwan
19 - - andere Gewebe .......... Indien,
Korea (Republik),
Pakistan, Taiwan
(20) - gebleicht:
21 - - in Leinwandbindung ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
22 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
29 - - andere Gewebe .......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
(30) - gefärbt:
31 - - in Leinwandbindung ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
32 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
39 - - andere Gewebe .......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
(40) - bunt gewebt:
41 - - in Leinwandbindung ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
42 - - Denim .................. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
43 - - andere Gewebe in 3- oder
4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
49 - - andere Gewebe .......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
(50) - bedruckt:
51 - - in Leinwandbindung ..... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
52 - - in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
59 - - andere Gewebe .......... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
5212 -- Andere Gewebe aus Baumwolle:
(10) - mit einem
Quadratmetergewicht von
200 g oder weniger:
11 - - roh .................... Indien,
Korea (Republik),
Pakistan, Taiwan
12 - - gebleicht .............. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
13 - - gefärbt ................ Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
14 - - bunt gewebt ............ Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
15 - - bedruckt ............... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
(20) - mit einem
Quadratmetergewicht von
mehr als 200 g:
21 - - roh .................... Indien,
Korea (Republik),
Pakistan, Taiwan
22 - - gebleicht .............. Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
23 - - gefärbt ................ Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
24 - - bunt gewebt ............ Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
25 - - bedruckt ............... Japan,
Indien, Korea
(Republik), Pakistan,
Taiwan
5407 -- Gewebe aus Garnen aus
synthetischen Filamenten,
einschließlich Gewebe aus
Erzeugnissen der
Nummer 5404:
10 - Gewebe aus hochfesten
Garnen aus Nylon oder
anderen Polyamiden oder
aus Polyester ............ Japan, Taiwan
20 - Gewebe aus Streifen oder
dergleichen .............. Japan, Taiwan
30 - Gewebe im Sinn der
Anmerkung 9 zum
Abschnitt XI ............. Japan, Taiwan
(40) - andere Gewebe,
85 Gewichtsprozent oder
mehr Nylon- oder andere
Polyamidfilamente
enthaltend:
41 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan
42 - - gefärbt ................ Japan
43 - - bunt gewebt ............ Japan
44 - - bedruckt ............... Japan
(50) - andere Gewebe,
85 Gewichtsprozent oder
mehr texturierte
Polyesterfilamente
enthaltend:
51 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan
52 - - gefärbt ................ Japan
53 - - bunt gewebt ............ Japan
54 - - bedruckt ............... Japan
60 - andere Gewebe,
85 Gewichtsprozent oder
mehr nicht texturierte
Polyesterfilamente
enthaltend ............... Japan, Taiwan
(70) - andere Gewebe,
85 Gewichtsprozent oder
mehr andere synthetische
Filamente enthaltend:
71 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan
72 - - gefärbt ................ Japan
73 - - bunt gewebt ............ Japan
74 - - bedruckt ............... Japan
(80) - andere Gewebe, weniger als
85 Gewichtsprozent
synthetische Filamente
enthaltend, überwiegend
oder ausschließlich mit
Baumwolle gemischt:
81 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan
82 - - gefärbt ................ Japan
83 - - bunt gewebt ............ Japan
84 - - bedruckt ............... Japan
(90) - andere Gewebe:
91 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan
92 - - gefärbt ................ Japan
93 - - bunt gewebt ............ Japan
94 - - bedruckt ............... Japan
5408 -- Gewebe aus Garnen aus
künstlichen Filamenten,
einschließlich Gewebe aus
Erzeugnissen der Nummer 5405 Japan
5512 -- Gewebe, 85 Gewichtsprozent
oder mehr synthetische
Stapelfasern enthaltend:
(10) - 85 Gewichtsprozent oder
mehr Polyesterstapelfasern
enthaltend:
11 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan
19 - - anders ................. Japan, Taiwan
(20) - 85 Gewichtsprozent oder
mehr Polyacryl- oder
Modacrylstapelfasern
enthaltend:
21 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan
29 - - anders ................. Japan, Taiwan
(90) - andere:
91 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan
99 - - anders ................. Japan, Taiwan
5513 -- Gewebe, weniger als
85 Gewichtsprozent
synthetische Stapelfasern
enthaltend, überwiegend oder
ausschließlich mit Baumwolle
gemischt, mit einem
Quadratmetergewicht von
170 g oder weniger:
(10) - roh oder gebleicht:
11 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in Leinwandbindung ..... Taiwan
12 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Taiwan
13 - - andere Gewebe aus
Polyesterstapelfasern .. Taiwan
19 - - sonstige Gewebe ........ Taiwan
(20) - gefärbt:
21 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in Leinwandbindung ..... Japan, Taiwan
22 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan, Taiwan
23 - - andere Gewebe aus
Polyesterstapelfasern .. Japan, Taiwan
29 - - sonstige Gewebe ........ Japan, Taiwan
(30) - bunt gewebt:
31 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in Leinwandbindung ..... Japan, Taiwan
32 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem Köper ... Japan, Taiwan
33 - - andere Gewebe aus
Polyesterstapelfasern .. Japan, Taiwan
39 - - sonstige Gewebe ........ Japan, Taiwan
(40) - bedruckt:
41 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in Leinwandbindung ..... Japan, Taiwan
42 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem Köper ... Japan, Taiwan
43 - - andere Gewebe aus
Polyesterstapelfasern .. Japan, Taiwan
49 - - sonstige Gewebe ........ Japan, Taiwan
5514 -- Gewebe, weniger als
85 Gewichtsprozent
synthetische Stapelfasern
enthaltend, überwiegend oder
aus schließlich mit
Baumwolle gemischt, mit
einem Quadratmetergewicht
von mehr als 170 g:
(10) - roh oder gebleicht:
11 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in Leinwandbindung ..... Taiwan
12 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Taiwan
13 - - andere Gewebe aus
Polyesterstapelfasern .. Taiwan
19 - - sonstige Gewebe ........ Taiwan
(20) - gefärbt:
21 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in Leinwandbindung ..... Japan, Taiwan
22 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan, Taiwan
23 - - andere Gewebe aus
Polyesterstapelfasern .. Japan, Taiwan
29 - - sonstige Gewebe ........ Japan, Taiwan
(30) - bunt gewebt:
31 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in Leinwandbindung ..... Japan, Taiwan
32 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan, Taiwan
33 - - andere Gewebe aus
Polyesterstapelfasern .. Japan, Taiwan
39 - - sonstige Gewebe ........ Japan, Taiwan
(40) - bedruckt:
41 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in Leinwandbindung ..... Japan, Taiwan
42 - - aus
Polyesterstapelfasern,
in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich
gleichseitigem) Köper .. Japan, Taiwan
43 - - andere Gewebe aus
Polyesterstapelfasern .. Japan, Taiwan
49 - - sonstige Gewebe ........ Japan, Taiwan
5515 -- Andere Gewebe aus
synthetischen Stapelfasern . Japan, Taiwan
5516 -- Gewebe aus künstlichen
Stapelfasern:
(10) - 85 Gewichtsprozent oder
mehr künstliche
Stapelfasern enthaltend:
11 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan
12 - - gefärbt ................ Japan, Taiwan
13 - - bunt gewebt ............ Japan, Taiwan
14 - - bedruckt ............... Japan, Taiwan
(20) - weniger als
85 Gewichtsprozent
künstliche Stapelfasern
enthaltend, überwiegend
oder ausschließlich mit
synthetischen oder
künstlichen Filamenten
gemischt:
21 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan
22 - - gefärbt ................ Japan, Taiwan
23 - - bunt gewebt ............ Japan, Taiwan
24 - - bedruckt ............... Japan, Taiwan
(30) - weniger als
85 Gewichtsprozent
künstliche Stapelfasern
enthaltend, überwiegend
oder ausschließlich mit
Wolle oder feinen
Tierhaaren gemischt:
31 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan
32 - - gefärbt ................ Japan, Taiwan
33 - - bunt gewebt ............ Japan, Taiwan
34 - - bedruckt ............... Japan, Taiwan
(40) - weniger als
85 Gewichtsprozent
künstliche Stapelfasern
enthaltend, überwiegend
oder ausschließlich mit
Baumwolle gemischt:
41 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan
42 - - gefärbt ................ Japan, Taiwan
43 - - bunt gewebt ............ Japan, Taiwan
44 - - bedruckt ............... Japan, Taiwan
(90) - andere:
91 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan
92 - - gefärbt ................ Japan, Taiwan
93 - - bunt gewebt ............ Japan, Taiwan
94 - - bedruckt ............... Japan, Taiwan
5801 -- Gewebte Samte und Plüsche
sowie Chenillegewebe,
ausgenommen Waren der Nummer
5802 oder 5806:
(20) - aus Baumwolle:
21 - - Schußsamte und Schußplüsche,
nicht aufgeschnitten ... Japan
(30) - aus Chemiefasern:
31 - - Schußsamte und Schußplüsche,
nicht aufgeschnitten ... Taiwan, Japan
34 - - Kettsamte und Kettplüsche,
nicht aufgeschnitten ... Japan
5802 -- Schlingengewebe nach Art der
Frottiergewebe, ausgenommen
gewebte Bänder der Nummer
5806; getuftete
Flächenerzeugnisse aus
Spinnstoffen, ausgenommen
Erzeugnisse der Nummer 5703:
(10) - Schlingengewebe nach Art
der Frottiergewebe, aus
Baumwolle:
11 - - roh .................... Indien, Korea
(Republik), Pakistan
19 - - sonstige ............... Indien, Korea
(Republik), Pakistan
5803 -- Drehergewebe (Gaze),
ausgenommen gewebte Bänder
der Nummer 5806:
10 - aus Baumwolle ............ Pakistan
90 - aus anderen Spinnstoffen . Japan
6001 -- Samte, Plüsche
einschließlich
Hochflorerzeugnisse und
Schlingenerzeugnisse,
gewirkt oder gestrickt:
(20) - Schlingenerzeugnisse:
21 - - aus Baumwolle .......... Pakistan
(90) - andere:
91 - - aus Baumwolle .......... Pakistan
6002 -- Andere gewirkte oder
gestrickte
Flächenerzeugnisse:
(40) - andere, kettengewirkt
(einschließlich
Erzeugnisse der
Häkelgalonmaschine):
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