Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Oktober 1987 über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1988-01-01
Letzte Aktualisierung 1993-03-01
Status Aufgehoben · 1995-03-09
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 19
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90 - andere ............................... *

3105 -- Mineralische oder chemische Düngemittel, die

zwei oder drei der düngenden Elemente

Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten;

andere Düngemittel; Waren dieses Kapitels in

Tabletten oder ähnlichen Formen oder in

Einzelpackungen mit einem Rohgewicht von

10 kg oder weniger:

10 - Waren dieses Kapitels in Tabletten oder

ähnlichen Formen oder in Einzelpackungen

mit einem Rohgewicht von 10 kg oder

weniger .................................. V*

20 - mineralische oder chemische Düngemittel,

welche die drei düngenden Elemente

Stickstoff, Phosphor und Kalium enthalten *,M

30 - Diammoniumhydrogenorthophosphat

(Diammoniumphosphat) ..................... V*

40 - Ammoniumdihydrogenorthophosphat

(Monoammoniumphosphat), auch gemischt mit

Diammoniumhydrogenorthophosphat

(Diammoniumphosphat) ..................... V*

(50) - andere mineralische oder chemische

Düngemittel, welche die zwei düngenden

Elemente Stickstoff und Phosphor

enthalten:

51 -- Nitrate und Phosphate enthaltend ........ *,M

59 -- sonstige ................................ V*

60 - mineralische oder chemische Düngemittel,

welche die zwei düngenden Elemente

Phosphor und Kalium enthalten ............ *,M

90 - andere ................................... V*

3202 -- Synthetische organische Gerbstoffe;

anorganische Gerbstoffe;

Gerbstoffzubereitungen, auch

natürliche Gerbstoffe enthaltend;

enzymatische Zubereitungen zum

Vorgerben .............................. *

3205 00 Farblacke; Zubereitungen im Sinne der

Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der

Grundlage von Farblacken................ *

3206 -- Andere Färbemittel; Zubereitungen im

Sinne der Anmerkung 3 zu diesem

Kapitel, ausgenommen solche der Nummer

3203, 3204 oder 3205; anorganische

Erzeugnisse, wie sie als Luminophore

verwendet werden, auch von chemisch

eindeutig bestimmter Konstitution ...... *

3207 -- Zubereitete Pigmente, zubereitete

Trübungsmittel und zubereitete Farben,

Schmelzglasuren, Engoben, flüssige

Glanzmittel und ähnliche

Zubereitungen, wie sie für die

Keramik-, Email- oder Glasindustrie

verwendet werden; Glasfritten und

anderes Glas in Form von Pulver,

Granalien, Schuppen oder Flocken ....... *

3208 -- Anstrichfarben und Lacke

(einschließlich Lackfarben) auf der

Grundlage von synthetischen Polymeren

oder chemisch modifizierten

natürlichen Polymeren, in

nichtwässerigen Medien dispergiert

oder gelöst; Lösungen, im Sinne der

Anmerkung 4 zu diesem Kapitel .......... *

3209 -- Anstrichfarben und Lacke

(einschließlich Lackfarben) auf der

Grundlage von synthetischen Polymeren

oder chemisch modifizierten

natürlichen Polymeren, in wässerigen

Medien dispergiert oder gelöst ......... *

3210 00 Andere Anstrichfarben und Lacke

(einschließlich Lackfarben und

Wasserfarben); zubereitete

Wasserpigmentfarben, wie sie bei der

Endausrüstung von Leder verwendet

werden ................................. *

3212 -- Pigmente (einschließlich Metallpulver

und -flitter), in nichtwässerigen

Medien dispergiert, flüssig oder

pastenförmig, wie sie bei der

Herstellung von Anstrichfarben

(einschließlich Lackfarben) verwendet

werden; Prägefolien, Farbstoffe und

andere Färbemittel, in Formen oder

Packungen für den Kleinverkauf ......... *

3213 -- Farben für Kunstmaler, für

Plakatmaler, für Farbtönungen, für den

Unterricht, für die Unterhaltung und

dergleichen, in Tabletten, Tuben,

Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder

ähnlichen Formen oder Packungen ........ *

3214 -- Glaserkitt, Pfropfkitt, Harzzement,

Dichtungsmassen und ähnliche Massen;

Malerspachtelkitte; nichtfeuerfeste

Verputzzubereitungen für Fassaden,

Innenwände, Fußböden, Decken und

dergleichen ............................ *

3215 -- Druckfarben, Tinten und Tuschen zum

Schreiben oder Zeichnen sowie andere

Tinten und Tuschen, auch konzentriert

oder fest .............................. *

3401 -- Seifen; als Seifen verwendbare

organische grenzflächenaktive

Erzeugnisse und Zubereitungen, in

Stücken (Blöcken, Stangen, Riegeln,

Figuren u. dgl.), auch Seife

enthaltend; Papier, Watte, Filz und

Vliesstoffe, mit Seife oder

Reinigungsmitteln imprägniert,

bestrichen oder überzogen .............. *

3402 -- Organische grenzflächenaktive Stoffe

(ausgenommen Seifen);

grenzflächenaktive Zubereitungen,

zubereitete Waschmittel

(einschließlich zubereiteter

Waschhilfsmittel) und zubereitete

Reinigungsmittel, auch Seife

enthaltend, andere als solche der

Nummer 3401 ............................ *

3406 00 Kerzen, Lichte und ähnliche Waren ...... *

3501 -- Kasein, Kaseinate und andere

Kaseinderivate; Kaseinleime ............. *

3502 -- Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei

oder mehr Molkenproteinen, die, berechnet auf

die Trockensubstanz, mehr als 80 Gewichtsprozent

Molkenproteine enthalten), Albuminate und

andere Albuminderivate..................... *

3503 00 Gelatine (auch in rechteckigen oder

quadratischen Blättern, auch gefärbt

oder an der Oberfläche bearbeitet) und

Gelatinederivate; Hausenblase; andere

Leime tierischen Ursprungs,

ausgenommen Kaseinleime der

Nummer 3501:

A - Gelatine (auch in rechteckigen

oder quadratischen Blättern, auch

gefärbt oder an der Oberfläche

bearbeitet) ........................ *

C - andere ............................. *

3504 00 Peptone und deren Derivate; andere

Eiweißstoffe und deren Derivate,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen; Hautpulver, auch

chromiert .............................. *

3505 -- Dextrine und andere modifizierte

Stärken(zB Quellstärke oder veresterte

Stärke); Leime auf der Grundlage von

Stärken, Dextrinen oder anderen

modifizierten Stärken .................. *

3506 -- Zubereitete Leime und andere

zubereitete Klebstoffe, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen; zur

Verwendung als Leime oder Klebstoffe

geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen

für den Kleinverkauf als Leime oder

Klebstoffe, die 1 kg oder weniger

enthalten .............................. *

3507 -- Enzyme; zubereitete Enzyme,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen ............................ *

3601 00 Schießpulver ........................... *

3602 00 Zubereitete Explosivstoffe,

ausgenommen Schießpulver ............... *

3603 00 Zündschnüre; Sprengschnüre;

Zündhütchen und Sprengkapseln; Zünder;

elektrische Sprengzünder ............... *

3604 -- Feuerwerkskörper, Signalraketen,

Hagelraketen, Nebelsignalkörper und

andere pyrotechnische Waren ............ *

3605 00 Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische

Waren der Nummer 3604 .................. *

3606 -- Cereisen und andere

Zündmetallegierungen, in jeder Form;

Waren aus leicht entzündlichen

Stoffen, im Sinne der Anmerkung 2 zu

diesem Kapitel ......................... *

3703 -- Photographische Papiere, Pappen und

Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht

belichtet .............................. *

3704 00 Photographische Platten, Filme,

Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren,

belichtet, aber nicht entwickelt ....... *

3706 -- Kinematographische Filme, belichtet

und entwickelt, auch mit

Tonaufzeichnungen oder nur mit

Tonaufzeichnungen ...................... *

3707 -- Chemische Zubereitungen für

photographische Zwecke (ausgenommen

Lacke, Leime, Klebstoffe und ähnliche

Zubereitungen); ungemischte

Erzeugnisse für photographische

Zwecke, dosiert oder für den

Kleinverkauf gebrauchsfertig

aufgemacht

90 - andere:

B - andere ........................... *

3802 -- Aktivkohle; aktivierte natürliche

mineralische Stoffe; tierische

Schwärze, einschließlich ausgebrauchte

Tierkohle:

90 - andere ............................... *

3803 00 Tallöl, auch raffiniert ................ *

3805 -- Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und

Sulfatterpentinöl sowie andere

terpenhaltige Öle aus der Destillation

oder einer anderen Behandlung von

Nadelhölzern; rohes Dipenten;

Sulfitterpentinöl und anderes rohes

para-Cymol; Pine-Oil, das als

Hauptbestandteil alpha-Terpineol

enthält:

10 - Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl

und Sulfatterpentinöl ................ *

3806 -- Kolophonium und Harzsäuren sowie deren

Derivate; Harzgeist und Harzöle;

Schmelzharze ........................... *

3807 00 Holzteer; Holzteeröle; Holzkreosot;

Holzgeist; pflanzliches Pech;

Brauerpech und ähnliche Zubereitungen

auf der Grundlage von Kolophonium,

Harzsäuren oder pflanzlichem Pech:

B - andere ............................. *

3808 -- Insekticide, Rodenticide, Fungicide,

Herbicide, Keimhemmungsmittel und

Pflanzenwuchsregulatoren,

Desinfektionsmittel und ähnliche

Erzeugnisse, in Formen oder

Aufmachungen für den Kleinverkauf,

sowie als Zubereitungen oder Waren wie

Schwefelbänder, -dochte und -kerzen

sowie Fliegenfänger .................... *

3809 -- Appretur- oder Endausrüstungsmittel,

Farbstoffträger zur Beschleunigung des

Färbens oder des Fixierens der

Farbstoffe und andere Erzeugnisse und

Zubereitungen (zB Appretur- und

Beizmittel), wie sie in der Textil-,

Papier- und Lederindustrie oder in

ähnlichen Industrien verwendet werden,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen ............................ *

3810 -- Zubereitungen zum Abbeizen von

Metalloberflächen; Flußmittel und

andere zubereitete Hilfsmittel zum

Löten oder Schweißen von Metallen;

Pulver und Pasten zum Löten oder

Schweißen, aus Metall und anderen

Stoffen; Zubereitungen, wie sie als

Füll- oder Überzugsmasse für

Schweißelektroden oder Schweißstäbe

verwendet werden ....................... *

3814 00 Zusammengesetzte organische Lösungs-

und Verdünnungsmittel, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen;

zubereitete Farb- oder

Lackentfernungsmittel .................. *

3815 -- Reaktionsstarter,

Reaktionsbeschleuniger und

katalytische Zubereitungen,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen ............................ *

3818 00 Chemische Elemente, für die Verwendung

in der Elektronik dotiert, in

Scheiben, Täfelchen oder ähnlichen

Formen; chemische Verbindungen, für

die Verwendung in der Elektronik

dotiert ................................ *

3821 00 Zubereitete Nährsubstrate für die

Züchtung von Mikroorganismen ........... *

3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen

oder Gießereikerne; chemische Erzeugnisse

und Zubereitungen der chemischen Industrie

oder verwandter Industrien (einschließlich

solcher, die nur aus Mischungen natürlicher

Erzeugnisse bestehen), anderweitig weder

genannt noch inbegriffen; Rückstände der

chemischen Industrie oder verwandter

Industrien, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

10 - zubereitete Bindemittel für Gießereiformen

oder Gießereikerne ....................... *

20 - Naphthensäuren, deren wasserunlösliche

Salze und deren Ester .................... *

30 - nicht agglomerierte Metallcarbide,

untereinander oder metallischen

Bindemitteln gemischt .................... *

40 - zubereitete Additives für Zemente, Mörtel

oder Betone .............................. *

50 - nicht feuerfeste Mörtel und Betone ....... *,M

60 - D-Sorbit (D-Glucit), ausgenommen solches

der Unternummer 2905 44 .................. *

90 - andere:

ex 90 - Zement, gemischt mit anderen

Waren, keine gebrauchten Öle oder

deren Folgeprodukte enthaltend,

laut Bestätigung des Herstellers . *,M

ex 90 - andere Waren dieser Unternummer,

keine gebrauchten Öle oder deren

Folgeprodukte enthaltend, laut

Bestätigung des Herstellers ...... *

3901 -- Polymere von Ethylen, in Rohformen ..... *

3902 -- Polymere von Propylen oder anderen

Olefinen, in Rohformen ................. *

3903 -- Polymere von Styrol, in Rohformen ...... *

3904 -- Polymere von Vinylchlorid oder von anderen

halogenierten Olefinen, in Rohformen ... *

3905 -- Polymere von Vinylacetat oder von

anderen Vinylestern, in Rohformen;

andere Vinylpolymere, in Rohformen ..... *

3906 -- Acrylpolymere, in Rohformen ............ *

3907 -- Polyacetale, andere Polyether und

Epoxidharze, in Rohformen;

Polycarbonate, Alkydharze,

Polyallylester und andere Polyester,

in Rohformen ........................... *

3908 -- Polyamide, in Rohformen ................ *

3909 -- Aminoharze, Phenolharze und

Polyurethane, in Rohformen ............. *

3910 00 Silicone, in Rohformen ................. *

3911 -- Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,

Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone

und andere Waren im Sinne der

Anmerkung 3 zu diesem Kapitel,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen, in Rohformen .............. *

3912 -- Cellulose und deren chemische

Derivate, anderweitig weder genannt

noch inbegriffen, in Rohformen ......... *

3913 -- Natürliche Polymere (zB Alginsäure)

und modifizierte natürliche Polymere

(zB gehärtete Eiweißstoffe, chemische

Derivate des Naturkautschuks),

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen, in Rohformen .............. *

3914 00 Ionenaustauscher auf der Grundlage von

Polymeren der Nummern 3901 bis 3913,

in Rohformen ........................... *

3915 -- Abfälle, Abschnitzel und Bruch, von

Kunststoffen ........................... *

3916 -- Monofile, mit einem größten

Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe,

Stangen und Profile, auch mit

Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht

anders bearbeitet, aus Kunststoffen .... *

3917 -- Rohre und Schläuche sowie Fittings

dafür (zB Verbindungsstücke,

Kniestücke und Flanschen), aus

Kunststoffen ........................... *

3918 -- Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch

selbstklebend, in Rollen oder in Form

von Fliesen oder Platten; Wand- oder

Deckenbeläge aus Kunststoffen, im

Sinne der Anmerkung 9 zu diesem

Kapitel ................................ *

3919 -- Platten, Blätter, Filme, Folien,

Bänder, Streifen und andere

Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus

Kunststoffen, auch in Rollen ........... *

3920 -- Andere Platten, Blätter, Filme, Folien

und Streifen, nicht aus

Zellkunststoffen, weder verstärkt,

geschichtet, unterlegt noch mit

anderen Stoffen verbunden .............. *

3921 -- Andere Platten, Blätter, Filme, Folien

und Streifen, aus Kunststoffen ......... *

3922 -- Badewannen, Duschen, Waschbecken,

Bidets, Klosettmuscheln, -sitze,

-deckel, -spülkästen und ähnliche

sanitäre Waren, aus Kunststoffen ....... *

3923 -- Waren für den Transport oder die

Verpackung von Erzeugnissen, aus

Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kappen

und andere Verschlüsse, aus

Kunststoffen ........................... *

3924 -- Tisch-, Küchen- und andere

Haushaltswaren sowie Toiletteartikel,

aus Kunststoffen ....................... *

3925 -- Baubedarf aus Kunststoffen,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen ............................ *

3926 -- Andere Waren aus Kunststoffen und

Waren aus anderen Stoffen der

Nummern 3901 bis 3914 .................. *

4005 -- Kautschukmischungen, nicht

vulkanisiert, in Rohformen oder in

Platten, Blättern oder Streifen ........ *

4006 -- Andere Formen (zB Stäbe, Rohre und

Profile) und Waren (zB Scheiben und

Ringe), aus nichtvulkanisiertem

Kautschuk .............................. *

4007 00 Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem

Kautschuk .............................. *

4008 -- Platten, Blätter, Streifen, Stangen

und Profile, aus vulkanisiertem

Weichkautschuk ......................... *

4009 -- Rohre und Schläuche, aus

vulkanisiertem Weichkautschuk, auch

mit Fittings (zB Verbindungsstücke,

Kniestücke und Flanschen) .............. *

4010 -- Förderbänder und Treibriemen, aus

vulkanisiertem Kautschuk ............... *

4011 -- Luftreifen aus Kautschuk, neu .......... *

4012 -- Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert

oder gebraucht; Vollgummi- oder

Hohlkammerreifen, auswechselbare

Reifenprofile und Felgenbänder, aus

Kautschuk .............................. *

4013 -- Luftschläuche aus Kautschuk ............ *

4015 -- Bekleidung und Bekleidungszubehör

(einschließlich Handschuhe), für alle

Zwecke, aus vulkanisiertem

Weichkautschuk ......................... *

4016 -- Andere Waren aus vulkanisiertem

Weichkautschuk ......................... *

4017 00 Hartkautschuk (zB Ebonit) in allen

Formen, einschließlich Abfälle und

Bruch; Waren aus Hartkautschuk ......... *

4104 -- Leder von Rindern (einschließlich

Kälbern), Pferden oder anderen

Einhufern, enthaart, ausgenommen Leder

der Nummer 4108 oder 4109 .............. *

4105 -- Schafleder oder Lammleder, enthaart,

ausgenommen Leder der Nummer 4108 oder

4109 ................................... *

4106 -- Ziegenleder oder Zickelleder,

enthaart, ausgenommen Leder der

Nummer 4108 oder 4109 .................. *

4107 -- Leder von anderen Tieren, ohne Haare,

ausgenommen Leder der Nummer 4108 oder

4109:

10 - von Schweinen ........................ *

90 - von anderen Tieren ................... *

4108 00 Sämischleder (Chamoisleder),

einschließlich Neusämischleder ......... *

4110 00 Abschnitzel und andere Abfälle von

Leder oder Kunstleder

(rekonstituiertes Leder), nicht zur

Herstellung von Lederwaren geeignet;

Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl .. *

4111 00 Kunstleder (rekonstituiertes Leder),

auf der Grundlage von nicht

zerfasertem oder zerfasertem Leder

hergestellt, in Platten, Blättern oder

Streifen, auch in Rollen ............... *

4201 00 Sattler- und Riemerwaren für Tiere

(einschließlich Zügel, Zaumzeug,

Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken,

Satteltaschen, Hundedecken und

dergleichen), aus Stoffen aller Art .... *

4202 -- Reisekoffer, Handkoffer aller Art, einschließlich

Kosmetikkoffer, Aktenkoffer, Aktentaschen,

Schultaschen, Etuis für Brillen, Ferngläser,

Photoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente

oder Waffen, Pistolenhalfter, ähnliche

Behältnisse; Reisetaschen, Toilettetaschen,

Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen,

Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen,

Zigarettenetuis, Tabaksbeutel, Werkzeugtaschen,

Taschen für Sportartikel, Schatullen für

Fläschchen oder Schmuck, Puderdosen, Etuis für

Messerschmiedwaren, ähnliche Behältnisse, aus

Leder, Kunstleder (rekonstituiertes Leder),

Kunststoffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber

oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit

diesen Stoffen oder mit Papier überzogen...... *

4203 -- Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus

Leder oder Kunstleder

(rekonstituiertes Leder) ............... *

4204 00 Waren aus Leder oder Kunstleder

(rekonstituiertes Leder), wie sie in

Maschinen, mechanischen Apparaten oder

für andere technische Zwecke verwendet

werden ................................. *

4205 00 Andere Waren aus Leder oder Kunstleder

(rekonstituiertes Leder) ............... *

4302 -- Pelzfelle (einschließlich Köpfe,

Schwänze, Klauen und andere Teile,

Abfälle oder Überreste), gegerbt oder

zugerichtet, auch zusammengesetzt

(ohne Zufügung anderer Stoffe),

ausgenommen solche der Nummer 4303 ..... *

4303 -- Bekleidung, Bekleidungszubehör und

andere Waren, aus Pelzfellen ........... *

4304 00 Künstliches Pelzwerk und Waren daraus .. *

4401 -- Brennholz, in Form von Rundlingen,

Scheitern, Prügeln, Reisigbündeln oder

in ähnlichen Formen; Holz in

Abschnitzeln oder Teilchen; Sägespäne

und Holzabfälle, auch zu Pellets,

Briketts, Scheitern oder ähnlichen

Formen agglomeriert:

10 - Brennholz, in Form von Rundlingen,

Scheitern, Prügeln, Reisigbündeln

oder in ähnlichen Formen ............. *

30 - Sägespäne und Holzabfälle, auch zu

Pellets, Briketts, Scheitern oder

ähnlichen Formen agglomeriert ........ *

4403 -- Rohholz, auch entrindet, entsplintet

oder grob zwei- oder vierseitig

zugerichtet:

20 - anderes, von Nadelbäumen ............. *

(90) - anderes:

92 - - Buchen (Fagus spp.) ................ *

4407 -- Holz, in der Längsrichtung gesägt oder

mit dem Profilzerspaner besäumt,

gemessert oder geschält, auch

gehobelt, geschliffen oder

keilverzinkt verleimt, mit einer

Stärke von mehr als 6 mm ............... *

4408 -- Furniere, Platten für die Herstellung

von Sperrholz (auch verspleißt) und

anderes Holz, in der Längsrichtung

gesägt, gemessert oder geschält, auch

gehobelt, geschliffen oder

keilverzinkt verleimt, mit einer

Stärke von 6 mm oder weniger ........... *

4409 -- Holz (einschließlich Riemen und Friese

für Parkettfußböden, nicht

zusammengesetzt), auf der ganzen Länge

einer oder mehrerer Kanten oder

Oberflächen bearbeitet (gefedert,

genutet, gekehlt, gefalzt,

abgeschrägt, gefräst, profiliert,

abgerundet oder dergleichen), auch

gehobelt, geschliffen oder

keilverzinkt verleimt .................. *

4410 -- Spanplatten und ähnliche Platten aus

Holz oder anderen holzigen Stoffen,

auch mit Harzen oder anderen

organischen Bindemitteln agglomeriert .. V*

4411 -- Faserplatten aus Holz oder anderen

holzigen Stoffen, auch mit Harzen oder

anderen organischen Stoffen

agglomeriert:

(10) - Faserplatten mit einer Dichte von

mehr als 0,8 g/cm:

11 - - weder mechanisch bearbeitet noch

auf der Oberfläche überzogen ....... V*

19 - - sonstige ........................... *

(20) - Faserplatten mit einer Dichte von

mehr als 0,5 g/cm, aber nicht mehr

als 0,8 g/cm:

21 - - weder mechanisch bearbeitet noch

auf der Oberfläche überzogen ....... *

29 - - sonstige ........................... *

(30) - Faserplatten mit einer Dichte von

mehr als 0,35 g/cm, aber nicht mehr

als 0,5 g/cm:

31 - - weder mechanisch bearbeitet noch

auf der Oberfläche überzogen ....... *

39 - - sonstige ........................... *

(90) - andere:

91 - - weder mechanisch bearbeitet noch

auf der Oberfläche überzogen ....... *

99 - - sonstige ........................... *

4412 -- Sperrholz, furniertes Holz und

ähnliches Lagenholz .................... *

4414 00 Holzrahmen für Gemälde, Photographien,

Spiegel oder ähnliche Waren ............ *

4415 -- Kisten, Schachteln, Verschläge,

Trommeln und ähnliche

Verpackungsmittel, aus Holz;

Kabeltrommeln aus Holz; Paletten aller

Art und dergleichen Lademittel, aus

Holz:

10 - Kisten, Schachteln, Verschläge,

Trommeln und ähnliche

Verpackungsmittel; Kabeltrommeln .... *

20 - Paletten aller Art und dergleichen

Lademittel .......................... V*

4416 00 Fässer, Bottiche, Kübel und andere

Binderwaren sowie Teile davon

(einschließlich Faßdauben), aus Holz ... *

4417 00 Werkzeuge, Werkzeugfassungen,

Werkzeugstiele, Werkzeuggriffe sowie

Fassungen und Griffe für Besen,

Bürsten und Pinsel, aus Holz;

Schuhformen, Schuhleisten und

Schuhspanner, aus Holz ................. *

4418 -- Bautischler- und Zimmermannsarbeiten,

einschließlich Zellholzplatten,

zusammengesetzte Parkettplatten sowie

gesägte und gespaltene Schindeln, aus

Holz ................................... *

4419 00 Tisch- und Küchenwaren, aus Holz ....... *

4420 -- Holzmarketerien und Holzintarsien;

Kassetten und Schatullen, aus Holz,

für Schmuck- und Juwelierwaren,

Messerschmiedwaren und ähnliche Waren;

Statuetten und andere Ziergegenstände,

aus Holz; Einrichtungsgegenstände aus

Holz, soweit sie nicht in das

Kapitel 94 fallen ...................... *

4421 -- Andere Waren aus Holz .................. *

4503 -- Waren aus Naturkork .................... *

4504 -- Preßkork (auch mit Bindemitteln) und

Waren aus Preßkork ..................... *

4602 -- Korbwaren, Flechtwaren und andere

Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen

geformt oder aus Waren der Nummer 4601

hergestellt; Waren aus Luffa ........... *

4701 00 Mechanische Halbstoffe aus Holz

(Holzschliff) .......................... *

4702 00 Chemiezellstoff ........................ *

4703 -- Halbstoffe aus Holz, im Natron- oder

Sulfatverfahren chemisch hergestellt,

ausgenommen Chemiezellstoff ............ *

4704 -- Halbstoffe aus Holz, im

Sulfitverfahren chemisch hergestellt,

ausgenommen Chemiezellstoff ............ *

4705 00 Halbstoffe aus Holz, halbchemisch

hergestellt ............................ *

4706 -- Halbstoffe aus anderem

cellulosehaltigem Fasermaterial ........ *

4801 00 Zeitungsdruckpapier, in Rollen oder

Bogen .................................. *

4802 -- Papiere und Pappen, weder gestrichen

noch überzogen, wie sie für Schreib-,

Druck- oder andere graphische Zwecke

verwendet werden, sowie Papiere und

Pappen, für Lochkarten und

Lochstreifen, in Rollen oder Bogen,

ausgenommen Papiere der Nummer 4801

oder 4803; handgeschöpfte Papiere und

Pappen:

20 - Papiere und Pappen, wie sie zur

Herstellung lichtempfindlicher,

wärmeempfindlicher oder

elektroempfindlicher Papiere oder

Pappen verwendet werden .............. *

30 - Papiere zur Herstellung von

Kohlepapieren ........................ *

40 - Papiere zur Herstellung von Tapeten .. *

(50) - andere Papiere und Pappen, ohne

mechanisch gewonnene Fasern oder mit

höchstens 10 Gewichtsprozent

(bezogen auf die Gesamtfasermenge)

solcher Fasern ....................... *

60 - andere Papiere und Pappen, mit mehr

als 10 Gewichtsprozent (bezogen auf

die Gesamtfasermenge) mechanisch

gewonnenen Fasern .................... *

4803 00 Papiere, wie sie für die Herstellung

von Toilette- oder Gesichtstüchern,

Handtüchern, Servietten und ähnlichen

Papiererzeugnissen für den Haushalt

oder für hygienische Zwecke verwendet

werden, sowie Zellstoffwatte und

Vliese aus Zellstoffasern, auch

gekreppt, plissiert, geprägt,

perforiert, auf der Oberfläche

gefärbt, verziert oder bedruckt, in

Rollen mit einer Breite von mehr als

36 cm oder in rechteckigen

(einschließlich quadratischen) Bogen,

die ungefaltet mindestens auf einer

Seite mehr als 36 cm messen ............ *

4804 -- Kraftpapiere und Kraftpappen, weder

gestrichen noch überzogen, in Rollen

oder Bogen, andere als solche der

Nummer 4802 oder 4803 .................. *

4805 -- Andere Papiere und Pappen, weder

gestrichen noch überzogen, in Rollen

oder Bogen ............................. *

4806 -- Pflanzliches Pergament, fettdichte

Papiere, Pauspapiere,

Transparentpapiere und andere

satinierte durchsichtige oder

durchscheinende Papiere, in Rollen und

Bogen:

20 - fettdichte Papiere ................... *

30 - Pauspapiere .......................... *

40 - Transparentpapiere und andere

satinierte durchsichtige oder

durchscheinende Papiere .............. *

4807 -- Papiere und Pappen, aus flachen Bogen

aus Papier oder Pappe zusammengeklebt,

jedoch weder auf der Oberfläche

gestrichen, überzogen noch

imprägniert, auch mit

Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen . *

4808 -- Papiere und Pappen, gewellt (auch mit

aufgeklebten flachen Deckschichten),

gekreppt, plissiert, geprägt oder

perforiert, in Rollen oder Bogen,

andere als solche der Nummer 4803 oder

4818 ................................... *

4809 -- Kohlepapiere, selbstdurchschreibende

Papiere und andere Vervielfältigungs-

oder Umdruckpapiere (einschließlich

gestrichenes oder getränktes Papier

für Vervielfältigungsmatrizen oder

Offsetplatten), auch bedruckt, in

Rollen mit einer Breite von mehr als

36 cm oder in rechteckigen

(einschließlich quadratischen) Bogen,

die ungefaltet mindestens auf einer

Seite mehr als 36 cm messen ............ *

4810 -- Papiere und Pappen, auf einer oder

beiden Seiten mit Kaolin oder anderen

anorganischen Stoffen gestrichen, auch

mit Bindemitteln, jedoch mit keiner

anderen Beschichtung, auch auf der

Oberfläche gefärbt, verziert oder

bedruckt, in Rollen oder Bogen ......... *

4811 -- Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und

Vliese aus Zellstoff-

fasern, gestrichen, imprägniert,

überzogen, auf der Oberfläche gefärbt,

verziert oder bedruckt, in Rollen oder

Bogen, andere als solche der Nummer

4803, 4809, 4810 oder 4818 ............. *

4813 -- Zigarettenpapiere, auch auf Größen

zugeschnitten oder in Form von

Heftchen oder Hülsen ................... *

4814 -- Papiertapeten und ähnliche Wandbeläge

aus Papier; Buntglaspapier ............. *

4815 00 Fußbodenbeläge mit Papier- oder

Pappeunterlage, auch zugeschnitten ..... *

4816 -- Kohlepapiere,

Selbstdurchschreibepapiere und andere

Vervielfältigungs- und Umdruckpapiere,

ausgenommen solche der Nummer 4809,

einschließlich

Vervielfältigungsmatrizen und

Offsetplatten aus Papier, auch in

Schachteln ............................. *

4817 -- Briefumschläge, Kartenbriefe, nicht

illustrierte Postkarten und

Korrespondenzkarten, aus Papier oder

Pappe; Schachteln, Taschen oder

ähnliche Umschließungen, aus Papier

oder Pappe, die eine Zusammenstellung

von Korrespondenzwaren enthalten:

10 - Briefumschläge ....................... *

30 - Schachteln, Taschen oder ähnliche

Umschließungen, aus Papier oder

Pappe, die eine Zusammenstellung von

Korrespondenzwaren enthalten ......... *

4818 -- Toilettepapiere, Taschentücher,

Reinigungstücher, Handtücher,

Tischtücher, Servietten, Windeln,

Tampons, Bettücher und ähnliche

Haushalts-, Hygiene- oder

Krankenhauswaren, Bekleidung und

Bekleidungszubehör, aus Papiermasse,

Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen

aus Zellstoffasern ..................... *

4819 -- Schachteln, Säcke, Beutel und andere

Umschließungen für Verpackungszwecke,

aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder

Vliesen aus Zellstoffasern; Papier-

und Pappewaren, wie sie in Büros,

Geschäften und dergleichen verwendet

werden:

10 - Schachteln, aus Wellpapier oder

Wellpappe ............................ *

20 - Faltschachteln aus nichtgewellten

Papieren oder Pappen ................. *

30 - Säcke und Beutel, mit einer

Bodenbreite von 40 cm oder mehr ...... *

40 - andere Säcke und Beutel (ausgenommen

Schallplattenhüllen), einschließlich

Spitztüten ........................... *

50 - andere Umschließungen für

Verpackungszwecke, einschließlich

Schallplattenhüllen .................. *

4820 -- Register, Rechnungsbücher,

Notizbücher, Auftragsbücher,

Quittungsbücher, Briefpapierblöcke,

Notizblöcke, Tagebücher und ähnliche

Waren, Hefte, Löschunterlagen, Ordner

(für Lose-Blatt-Systeme oder andere),

Schnellhefter, Aktenmappen,

Geschäftsformulare, Formulare mit

eingelegtem Vervielfältigungspapier

und andere Waren des Papierhandels,

aus Papier oder Pappe; Alben für

Muster oder für Sammlungen und

Buchhüllen, aus Papier oder Pappe ...... *

4821 -- Etiketten aller Art, aus Papier oder

Pappe, auch bedruckt ................... *

4822 -- Spulen, Rollen, Hülsen und ähnliche

Warenträger, aus Papiermasse, Papier

oder Pappe (auch perforiert oder

gehärtet) .............................. *

4823 -- Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte

und Vliese aus Zellulosefasern, auf

Formen oder Größen zugeschnitten;

andere Waren aus Papiermasse, Papier,

Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus

Zellstoffasern ......................... *

4901 -- Bücher, Broschüren und ähnliche

Druckerzeugnisse, auch in losen Bogen .. *

4902 -- Zeitungen, Zeitschriften und andere

periodische Druckschriften, auch

illustriert, auch mit Werbung .......... *

4903 00 Bilderbücher, Zeichenbücher oder

Malbücher, für Kinder .................. *

4904 00 Musikalien (Noten), gedruckt oder

handgeschrieben, auch gebunden, auch

illustriert ............................ *

4905 -- Kartographische Erzeugnisse aller Art,

einschließlich Wandkarten,

topographische Pläne und Globen,

gedruckt ............................... *

4906 00 Originalpläne und Originalzeichnungen

für architektonische, technische,

industrielle, gewerbliche,

topographische oder ähnliche Zwecke,

mit der Hand hergestellt;

handgeschriebene Schriftstücke;

photographische Reproduktionen auf

sensibilisierten Papieren und mit

Kohlepapier hergestellte

Durchschriften der vorstehend

genannten Waren ........................ *

4908 -- Abziehbilder aller Art ................. *

4909 00 Postkarten, gedruckt oder illustriert;

gedruckte Karten mit Glückwünschen,

Mitteilungen oder Ankündigungen

persönlicher Art, auch illustriert,

auch mit Umschlägen oder Verzierungen .. *

Anlage 3a

```

```

MELDESCHEIN

für die Einfuhr von Erdöl und Erdölprodukten der

TNrn./UNrn. 2709 00, 2710 00 ex A bis ex F

und 2710 00 ex K

```

```

Anlage 3a nicht darstellbar!

Es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.

```

```

Anlage 3b

```

```

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 253/1991)

Anlage 3b

```

```

MELDESCHEIN

für die Einfuhr von Waren der TNrn./UNrn.

- 2523 10, 2523 29, 2523 90, 3823 50, 3823 ex 90

- 2709 00, 2710 00 ex A bis ex F und ex K

- 3102 40, 3105 20, 3105 51, 3105 60

```

```

Zolltarifnummer Menge

```

```

Handelsübliche Warenbezeichnung

```

```

Handelsland Ursprungsland

```

```

Name und Anschrift des inländischen Warenempfängers

```

```

Datum des Abfertigungsantrages Firmenmäßige Unterschrift des

Anmelders

```

```

Hinweise:

1.

Gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten wird die Bewilligung zur Einfuhr (das heißt zur Abfertigung zum freien Verkehr oder zum Vormerkverkehr zum ungewissen Verkauf) vom Zollamt nur erteilt, wenn vom Anmelder anläßlich der Abfertigung ein ordnungsgemäß ausgefüllter Meldeschein vorgelegt wird.

2.

Der Meldeschein ist vom Abfertigungszollamt dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten einzusenden.

Anlage 3c

```

```

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 520/1992)

Anlage 3c

```

```

MELDESCHEIN

```

```

Zolltarifnummer Menge

```

```

Handelsübliche Warenbezeichnung

```

```

Handelsland Ursprungsland

```

```

Name und Anschrift des inländischen Warenempfängers

```

```

Datum des Abfertigungsantrages Firmenmäßige Unterschrift

des Anmelders

Hinweise:

1.

Gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten wird die Bewilligung zur Einfuhr (das heißt zur Abfertigung zum freien Verkehr oder zum Vormerkverkehr zum ungewissen Verkauf) vom Zollamt nur erteilt, wenn vom Anmelder anläßlich der Abfertigung ein ordnungsgemäß ausgefüllter Meldeschein vorgelegt wird.

2.

Der Meldeschein ist vom Abfertigungszollamt dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten einzusenden.

Anlage 3d

```

```

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 520/1992)

Anlage 4

```

```

Die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen gilt nicht für nachstehende Waren:

```

```

TARIF Warenbezeichnung mit Handels- oder

Nr./UNr. Ursprungsland

```

```

2523 -- Portlandzement, Tonerdezement, Schlackenzement,

Sulfathüttenzement und ähnliche hydraulische

Zemente, auch gefärbt oder in Form von Klinker:

(20) - Portlandzement:

29 - sonstiger ................................. Polen,

Rumänien,

Slowakei,

Tschechien

90 - andere hydraulische Zemente ............... Polen,

Rumänien,

Slowakei,

Tschechien

3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder

Gießereikerne;

chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der

chemischen Industrie oder verwandter Industrien

(einschließlich solcher, die nur aus

Mischungen natürlicher Erzeugnisse bestehen),

anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Rückstände der chemischen Industrie oder

verwandter Industrien, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen:

50 - nicht feuerfeste Mörtel und Betone ........ Polen,

Rumänien,

Slowakei,

Tschechien

90 - andere:

ex 90 - Zement, gemischt mit anderen

Waren, keine gebrauchten Öle

oder deren Folgeprodukte

enthaltend ...................... Polen,

Rumänien,

Slowakei,

Tschechien

4202 -- Reisekoffer, Handkoffer aller Art,

einschließlich Kosmetikkoffer,

Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen,

Etuis für Brillen, Ferngläser,

Photoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente

oder Waffen, Pistolenhalfter, ähnliche

Behältnisse; Reisetaschen, Toilettetaschen,

Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen,

Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen,

Zigarettenetuis, Tabaksbeutel, Werkzeugtaschen,

Taschen für Sportartikel, Schatullen für

Fläschchen oder Schmuck, Puderdosen, Etuis für

Messerschmiedwaren, ähnliche Behältnisse,

aus Leder, Kunstleder (rekonstituiertes Leder),

Kunststoffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder

Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen

Stoffen oder mit Papier überzogen

(10) - Reisekoffer, Handkoffer

aller Art, einschließlich

Kosmetikkoffer,

Aktenkoffer, Aktentaschen,

Schultaschen und ähnliche

Behältnisse:

11 - - mit einer Außenseite aus

Leder, Kunstleder

(rekonstituiertes Leder)

oder Lackleder

(Patentleder) .......... Taiwan

(20) - Handtaschen, auch mit

Schulterriemen,

einschließlich solcher

ohne Handgriff:

21 - - mit einer Außenseite aus

Leder, Kunstleder

(rekonstituiertes Leder)

oder Lackleder

(Patentleder) .......... Taiwan

(30) - Waren, wie sie

üblicherweise in der

Tasche oder in der

Handtasche getragen

werden:

31 - - mit einer Außenseite aus

Leder, Kunstleder

(rekonstituiertes Leder)

oder Lackleder

(Patentleder) .......... Taiwan

(90) - andere:

91 - - mit einer Außenseite aus

Leder, Kunstleder

(rekonstituiertes Leder)

oder Lackleder

(Patentleder) .......... Taiwan

4203 -- Bekleidung und

Bekleidungszubehör, aus

Leder oder Kunstleder

(rekonstituiertes Leder):

(20) - Handschuhe aller Art

(einschließlich

Fäustlinge):

21 - - Spezialhandschuhe zur

Ausübung bestimmter

Sportarten ............. Taiwan

29 - - sonstige ............... Taiwan

5204 -- Nähgarne aus Baumwolle, auch

in Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

(10) - nicht in Aufmachungen für

den Kleinverkauf:

11 - - 85 Gewichtsprozent oder

mehr Baumwolle

enthaltend ............. Ägypten, Brasilien,

Pakistan

19 - - sonstige ............... Ägypten, Brasilien,

Pakistan

20 - in Aufmachungen für den

Kleinverkauf ............. Pakistan

5205 -- Garne aus Baumwolle

(ausgenommen Nähgarne), 85

Gewichtsprozent oder mehr

Baumwolle enthaltend, nicht

in Aufmachungen für den

Kleinverkauf ............... Ägypten, Brasilien,

Pakistan

5206 -- Garne aus Baumwolle

(ausgenommen Nähgarne),

weniger als

85 Gewichtsprozent Baumwolle

enthaltend, nicht in

Aufmachungen für den

Kleinverkauf ............... Ägypten, Brasilien,

Pakistan

5207 -- Garne aus Baumwolle

(ausgenommen Nähgarne), in

Aufmachungen für den

Kleinverkauf ............... Pakistan

5208 -- Gewebe aus Baumwolle,

85 Gewichtsprozent oder mehr

Baumwolle enthaltend, mit

einem Quadratmetergewicht

von 200 g oder weniger:

(10) - roh:

11 - - in Leinwandbindung, mit

einem

Quadratmetergewicht von

100 g oder weniger ..... Indien,

Korea (Republik),

Pakistan, Taiwan

12 - - in Leinwandbindung, mit

einem

Quadratmetergewicht von

mehr als 100 g ......... Indien,

Korea (Republik),

Pakistan, Taiwan

13 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Indien,

Korea (Republik),

Pakistan, Taiwan

19 - - andere Gewebe .......... Indien,

Korea (Republik),

Pakistan, Taiwan

(20) - gebleicht:

21 - - in Leinwandbindung, mit

einem

Quadratmetergewicht von

100 g oder weniger ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

22 - - in Leinwandbindung, mit

einem

Quadratmetergewicht von

mehr als 100 g ......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

23 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

29 - - andere Gewebe .......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

(30) - gefärbt:

31 - - in Leinwandbindung, mit

einem

Quadratmetergewicht von

100 g oder weniger ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

32 - - in Leinwandbindung, mit

einem

Quadratmetergewicht von

mehr als 100 g ......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

33 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

39 - - andere Gewebe .......... Japan, Brasilien,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

(40) - bunt gewebt:

41 - - in Leinwandbindung, mit

einem

Quadratmetergewicht von

100 g oder weniger ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

42 - - in Leinwandbindung, mit

einem

Quadratmetergewicht von

mehr als 100 g ......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

43 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

49 - - andere Gewebe .......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

(50) - bedruckt:

51 - - in Leinwandbindung, mit

einem

Quadratmetergewicht von

100 g oder weniger ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

52 - - in Leinwandbindung, mit

einem

Quadratmetergewicht von

mehr als 100 g ......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

53 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

59 - - andere Gewebe .......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

5209 -- Gewebe aus Baumwolle,

85 Gewichtsprozent oder mehr

Baumwolle enthaltend, mit

einem Quadratmetergewicht

von mehr als 200 g:

(10) - roh:

11 - - in Leinwandbindung ..... Indien,

Korea (Republik),

Pakistan, Taiwan

12 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Indien,

Korea (Republik),

Pakistan, Taiwan

19 - - andere Gewebe .......... Indien,

Korea (Republik),

Pakistan, Taiwan

(20) - gebleicht:

21 - - in Leinwandbindung ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

22 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

29 - - andere Gewebe .......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

(30) - gefärbt:

31 - - in Leinwandbindung ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

32 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

39 - - andere Gewebe .......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

(40) - bunt gewebt:

41 - - in Leinwandbindung ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

42 - - Denim .................. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

43 - - andere Gewebe in 3- oder

4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

49 - - andere Gewebe .......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

(50) - bedruckt:

51 - - in Leinwandbindung ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

52 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

59 - - andere Gewebe .......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

5210 -- Gewebe aus Baumwolle,

weniger als

85 Gewichtsprozent Baumwolle

enthaltend, überwiegend oder

ausschließlich mit

Chemiefasern gemischt, mit

einem Quadratmetergewicht

von 200 g oder weniger:

(10) - roh:

11 - - in Leinwandbindung ..... Indien,

Korea (Republik),

Pakistan, Taiwan

12 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Indien,

Korea (Republik),

Pakistan, Taiwan

19 - - andere Gewebe .......... Indien,

Korea (Republik),

Pakistan, Taiwan

(20) - gebleicht:

21 - - in Leinwandbindung ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

22 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

29 - - andere Gewebe .......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

(30) - gefärbt:

31 - - in Leinwandbindung ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

32 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

39 - - andere Gewebe .......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

(40) - bunt gewebt:

41 - - in Leinwandbindung ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

42 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

49 - - andere Gewebe .......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

(50) - bedruckt:

51 - - in Leinwandbindung ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

52 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

59 - - andere Gewebe .......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

5211 -- Gewebe aus Baumwolle,

weniger als

85 Gewichtsprozent Baumwolle

enthaltend, überwiegend oder

ausschließlich mit

Chemiefasern gemischt, mit

einem Quadratmetergewicht

von mehr als 200 g:

(10) - roh:

11 - - in Leinwandbindung ..... Indien,

Korea (Republik),

Pakistan, Taiwan

12 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Indien,

Korea (Republik),

Pakistan, Taiwan

19 - - andere Gewebe .......... Indien,

Korea (Republik),

Pakistan, Taiwan

(20) - gebleicht:

21 - - in Leinwandbindung ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

22 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

29 - - andere Gewebe .......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

(30) - gefärbt:

31 - - in Leinwandbindung ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

32 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

39 - - andere Gewebe .......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

(40) - bunt gewebt:

41 - - in Leinwandbindung ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

42 - - Denim .................. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

43 - - andere Gewebe in 3- oder

4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

49 - - andere Gewebe .......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

(50) - bedruckt:

51 - - in Leinwandbindung ..... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

52 - - in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

59 - - andere Gewebe .......... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

5212 -- Andere Gewebe aus Baumwolle:

(10) - mit einem

Quadratmetergewicht von

200 g oder weniger:

11 - - roh .................... Indien,

Korea (Republik),

Pakistan, Taiwan

12 - - gebleicht .............. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

13 - - gefärbt ................ Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

14 - - bunt gewebt ............ Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

15 - - bedruckt ............... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

(20) - mit einem

Quadratmetergewicht von

mehr als 200 g:

21 - - roh .................... Indien,

Korea (Republik),

Pakistan, Taiwan

22 - - gebleicht .............. Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

23 - - gefärbt ................ Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

24 - - bunt gewebt ............ Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

25 - - bedruckt ............... Japan,

Indien, Korea

(Republik), Pakistan,

Taiwan

5407 -- Gewebe aus Garnen aus

synthetischen Filamenten,

einschließlich Gewebe aus

Erzeugnissen der

Nummer 5404:

10 - Gewebe aus hochfesten

Garnen aus Nylon oder

anderen Polyamiden oder

aus Polyester ............ Japan, Taiwan

20 - Gewebe aus Streifen oder

dergleichen .............. Japan, Taiwan

30 - Gewebe im Sinn der

Anmerkung 9 zum

Abschnitt XI ............. Japan, Taiwan

(40) - andere Gewebe,

85 Gewichtsprozent oder

mehr Nylon- oder andere

Polyamidfilamente

enthaltend:

41 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan

42 - - gefärbt ................ Japan

43 - - bunt gewebt ............ Japan

44 - - bedruckt ............... Japan

(50) - andere Gewebe,

85 Gewichtsprozent oder

mehr texturierte

Polyesterfilamente

enthaltend:

51 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan

52 - - gefärbt ................ Japan

53 - - bunt gewebt ............ Japan

54 - - bedruckt ............... Japan

60 - andere Gewebe,

85 Gewichtsprozent oder

mehr nicht texturierte

Polyesterfilamente

enthaltend ............... Japan, Taiwan

(70) - andere Gewebe,

85 Gewichtsprozent oder

mehr andere synthetische

Filamente enthaltend:

71 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan

72 - - gefärbt ................ Japan

73 - - bunt gewebt ............ Japan

74 - - bedruckt ............... Japan

(80) - andere Gewebe, weniger als

85 Gewichtsprozent

synthetische Filamente

enthaltend, überwiegend

oder ausschließlich mit

Baumwolle gemischt:

81 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan

82 - - gefärbt ................ Japan

83 - - bunt gewebt ............ Japan

84 - - bedruckt ............... Japan

(90) - andere Gewebe:

91 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan

92 - - gefärbt ................ Japan

93 - - bunt gewebt ............ Japan

94 - - bedruckt ............... Japan

5408 -- Gewebe aus Garnen aus

künstlichen Filamenten,

einschließlich Gewebe aus

Erzeugnissen der Nummer 5405 Japan

5512 -- Gewebe, 85 Gewichtsprozent

oder mehr synthetische

Stapelfasern enthaltend:

(10) - 85 Gewichtsprozent oder

mehr Polyesterstapelfasern

enthaltend:

11 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan

19 - - anders ................. Japan, Taiwan

(20) - 85 Gewichtsprozent oder

mehr Polyacryl- oder

Modacrylstapelfasern

enthaltend:

21 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan

29 - - anders ................. Japan, Taiwan

(90) - andere:

91 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan

99 - - anders ................. Japan, Taiwan

5513 -- Gewebe, weniger als

85 Gewichtsprozent

synthetische Stapelfasern

enthaltend, überwiegend oder

ausschließlich mit Baumwolle

gemischt, mit einem

Quadratmetergewicht von

170 g oder weniger:

(10) - roh oder gebleicht:

11 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in Leinwandbindung ..... Taiwan

12 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Taiwan

13 - - andere Gewebe aus

Polyesterstapelfasern .. Taiwan

19 - - sonstige Gewebe ........ Taiwan

(20) - gefärbt:

21 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in Leinwandbindung ..... Japan, Taiwan

22 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan, Taiwan

23 - - andere Gewebe aus

Polyesterstapelfasern .. Japan, Taiwan

29 - - sonstige Gewebe ........ Japan, Taiwan

(30) - bunt gewebt:

31 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in Leinwandbindung ..... Japan, Taiwan

32 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem Köper ... Japan, Taiwan

33 - - andere Gewebe aus

Polyesterstapelfasern .. Japan, Taiwan

39 - - sonstige Gewebe ........ Japan, Taiwan

(40) - bedruckt:

41 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in Leinwandbindung ..... Japan, Taiwan

42 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem Köper ... Japan, Taiwan

43 - - andere Gewebe aus

Polyesterstapelfasern .. Japan, Taiwan

49 - - sonstige Gewebe ........ Japan, Taiwan

5514 -- Gewebe, weniger als

85 Gewichtsprozent

synthetische Stapelfasern

enthaltend, überwiegend oder

aus schließlich mit

Baumwolle gemischt, mit

einem Quadratmetergewicht

von mehr als 170 g:

(10) - roh oder gebleicht:

11 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in Leinwandbindung ..... Taiwan

12 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Taiwan

13 - - andere Gewebe aus

Polyesterstapelfasern .. Taiwan

19 - - sonstige Gewebe ........ Taiwan

(20) - gefärbt:

21 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in Leinwandbindung ..... Japan, Taiwan

22 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan, Taiwan

23 - - andere Gewebe aus

Polyesterstapelfasern .. Japan, Taiwan

29 - - sonstige Gewebe ........ Japan, Taiwan

(30) - bunt gewebt:

31 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in Leinwandbindung ..... Japan, Taiwan

32 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan, Taiwan

33 - - andere Gewebe aus

Polyesterstapelfasern .. Japan, Taiwan

39 - - sonstige Gewebe ........ Japan, Taiwan

(40) - bedruckt:

41 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in Leinwandbindung ..... Japan, Taiwan

42 - - aus

Polyesterstapelfasern,

in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich

gleichseitigem) Köper .. Japan, Taiwan

43 - - andere Gewebe aus

Polyesterstapelfasern .. Japan, Taiwan

49 - - sonstige Gewebe ........ Japan, Taiwan

5515 -- Andere Gewebe aus

synthetischen Stapelfasern . Japan, Taiwan

5516 -- Gewebe aus künstlichen

Stapelfasern:

(10) - 85 Gewichtsprozent oder

mehr künstliche

Stapelfasern enthaltend:

11 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan

12 - - gefärbt ................ Japan, Taiwan

13 - - bunt gewebt ............ Japan, Taiwan

14 - - bedruckt ............... Japan, Taiwan

(20) - weniger als

85 Gewichtsprozent

künstliche Stapelfasern

enthaltend, überwiegend

oder ausschließlich mit

synthetischen oder

künstlichen Filamenten

gemischt:

21 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan

22 - - gefärbt ................ Japan, Taiwan

23 - - bunt gewebt ............ Japan, Taiwan

24 - - bedruckt ............... Japan, Taiwan

(30) - weniger als

85 Gewichtsprozent

künstliche Stapelfasern

enthaltend, überwiegend

oder ausschließlich mit

Wolle oder feinen

Tierhaaren gemischt:

31 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan

32 - - gefärbt ................ Japan, Taiwan

33 - - bunt gewebt ............ Japan, Taiwan

34 - - bedruckt ............... Japan, Taiwan

(40) - weniger als

85 Gewichtsprozent

künstliche Stapelfasern

enthaltend, überwiegend

oder ausschließlich mit

Baumwolle gemischt:

41 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan

42 - - gefärbt ................ Japan, Taiwan

43 - - bunt gewebt ............ Japan, Taiwan

44 - - bedruckt ............... Japan, Taiwan

(90) - andere:

91 - - roh oder gebleicht ..... Taiwan

92 - - gefärbt ................ Japan, Taiwan

93 - - bunt gewebt ............ Japan, Taiwan

94 - - bedruckt ............... Japan, Taiwan

5801 -- Gewebte Samte und Plüsche

sowie Chenillegewebe,

ausgenommen Waren der Nummer

5802 oder 5806:

(20) - aus Baumwolle:

21 - - Schußsamte und Schußplüsche,

nicht aufgeschnitten ... Japan

(30) - aus Chemiefasern:

31 - - Schußsamte und Schußplüsche,

nicht aufgeschnitten ... Taiwan, Japan

34 - - Kettsamte und Kettplüsche,

nicht aufgeschnitten ... Japan

5802 -- Schlingengewebe nach Art der

Frottiergewebe, ausgenommen

gewebte Bänder der Nummer

5806; getuftete

Flächenerzeugnisse aus

Spinnstoffen, ausgenommen

Erzeugnisse der Nummer 5703:

(10) - Schlingengewebe nach Art

der Frottiergewebe, aus

Baumwolle:

11 - - roh .................... Indien, Korea

(Republik), Pakistan

19 - - sonstige ............... Indien, Korea

(Republik), Pakistan

5803 -- Drehergewebe (Gaze),

ausgenommen gewebte Bänder

der Nummer 5806:

10 - aus Baumwolle ............ Pakistan

90 - aus anderen Spinnstoffen . Japan

6001 -- Samte, Plüsche

einschließlich

Hochflorerzeugnisse und

Schlingenerzeugnisse,

gewirkt oder gestrickt:

(20) - Schlingenerzeugnisse:

21 - - aus Baumwolle .......... Pakistan

(90) - andere:

91 - - aus Baumwolle .......... Pakistan

6002 -- Andere gewirkte oder

gestrickte

Flächenerzeugnisse:

(40) - andere, kettengewirkt

(einschließlich

Erzeugnisse der

Häkelgalonmaschine):

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