Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 30. Dezember 1987 über Bürgschaftsurkunden im gemeinsamen/gemeinschaftlichen Versandverfahren

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1988-01-01
Status Aufgehoben · 1992-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Versandverfahren-Durchführungsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 633/1987, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz verordnet:

Artikel I

Bürgschaftsurkunden betreffend die Gesamtbürgschaft für mehrere gemeinsame/gemeinschaftliche Versandverfahren haben dem als Muster I, Bürgschaftsurkunden betreffend Bürgschaft für ein einzelnes gemeinsames/gemeinschaftliches Versandverfahren dem als Muster II und Bürgschaftsurkunden im Rahmen des Systems der Pauschalbürgschaft dem als Muster III angeschlossenen Vordruckmuster zu entsprechen.

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.

(2) Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 16. Dezember 1983, BGBl. Nr. 635/1983, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 354/1986, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1987 außer Kraft.

MUSTER I

GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN

BÜRGSCHAFTSURKUNDE

(Gesamtbürgschaft für mehrere Versandverfahren im Rahmen des

Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren/mehrere

gemeinschaftliche Versandverfahren im Rahmen der einschlägigen

Gemeinschaftsvorschriften)

I. BÜRGSCHAFTSERKLÄRUNG

```

1.

Der (Die) Unterzeichnete ................................... *1)

```

mit Wohnsitz (Sitz) in ..................................... *2)

leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ....

........................ bis zum Höchstbetrag von .............

Bürgschaft als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB gegenüber dem

Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik

Deutschland, der Republik Griechenland, dem Königreich Spanien,

der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik,

dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande,

der Portugiesischen Republik, dem Vereinigten Königreich

Großbritannien und Nordirland, der Republik Österreich, der

Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich

Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen

Eidgenossenschaft *3) für die Beträge, die der

Hauptverpflichtete ........................................ *4)

den genannten Staaten auf Grund von Zuwiderhandlungen, die im Verlauf eines von ihm durchgeführten Versandverfahrens im Rahmen des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren oder eines gemeinschaftlichen Versandverfahrens begangen worden sind, insgesamt an Zöllen, Steuern, Abschöpfungen und anderen Abgaben - mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bußgeldern - schuldet oder schulden wird, und zwar bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten, der Kosten und der Zuschläge.

2.

Der (Die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung der zuständigen Behörde der unter Nummer 1 genannten Staaten die geforderten Beträge bis zu dem angeführten Höchstbetrag ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, daß im Verlauf des Versandverfahrens nach dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren oder des gemeinschaftlichen Versandverfahrens keine Zuwiderhandlung im Sinne der Nummer 1 begangen worden ist.

3.

Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Zollstelle der Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der Bürgschaftsvertrag kann von dem (der) Unterzeichneten sowie von dem Staat, in dem die Zollstelle der Bürgschaftsleistung liegt, jederzeit aufgelöst werden.

4.

Für diese Bürgschaftserklärung benennt der (die) Unterzeichnete außerhalb der Republik Österreich in den in Nummer 1 genannten Staaten die nachstehend genannten Zustellungsbevollmächtigten:

```

```

Staat Name und Vorname, bzw. Firma, und

vollständige Anschrift

```

```

.................... .............................................

.................... .............................................

.................... .............................................

.................... .............................................

.................... .............................................

```

```

(Ort) .................. , den ...........

..........................................

Rechtsverbindliche Unterschrift

II. ANNAHME DURCH DIE ZOLLSTELLE DER BÜRGSCHAFTSLEISTUNG

Zollstelle der Bürgschaftsleistung ..................................

Bürgschaftserklärung angenommen am .................... , VTB: ......

..........................................

(Stempel und Unterschrift)

```

```

MUSTER II

GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN

BÜRGSCHAFTSURKUNDE

(Bürgschaft für ein einzelnes Versandverfahren nach dem Übereinkommen

für ein gemeinsames Versandverfahren/gemeinschaftliches

Versandverfahren)

I. BÜRGSCHAFTSERKLÄRUNG

```

1.

Der (Die) Unterzeichnete .................................. *1)

```

mit Wohnsitz (Sitz) in .................................... *2)

leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ....

........................ bis zum Höchstbetrag von .............

Bürgschaft als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB gegenüber dem

Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik

Deutschland, der Republik Griechenland, dem Königreich Spanien,

der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik,

dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande,

der Portugiesischen Republik, dem Vereinigten Königreich

Großbritannien und Nordirland, der Republik Österreich, der

Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich

Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen

Eidgenossenschaft *3) für die Beträge, die der

Hauptverpflichtete ........................................ *4)

den genannten Staaten auf Grund von Zuwiderhandlungen, die im

Verlauf eines von ihm mit den unten bezeichneten Waren von der

Abgangszollstelle ......................................... zur

Bestimmungszollstelle .......................... durchgeführten

Versandverfahrens nach dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren oder gemeinschaftlichen Versandverfahrens begangen worden sind, insgesamt an Zöllen, Steuern, Abschöpfungen und anderen Abgaben - mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bußgeldern - schuldet oder schulden wird, und zwar bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten, der Kosten und der Zuschläge.

2.

Der (Die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung der zuständigen Behörde der unter Nummer 1 genannten Staaten die geforderten Beträge ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, daß im Verlauf des Versandverfahrens nach dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren oder des gemeinschaftlichen Versandverfahrens keine Zuwiderhandlung im Sinne der Nummer 1 begangen worden ist.

3.

Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Zollstelle der Bürgschaftsleistung an verbindlich.

4.

Für diese Bürgschaftserklärung benennt der (die) Unterzeichnete außerhalb der Republik Österreich in den in Nummer 1 genannten Staaten die nachstehend genannten Zustellungsbevollmächtigten:

```

```

Staat Name und Vorname, bzw. Firma, und

vollständige Anschrift

```

```

.................... .............................................

.................... .............................................

.................... .............................................

.................... .............................................

.................... .............................................

```

```

(Ort) .................. , den ...........

..........................................

Rechtsverbindliche Unterschrift

II. ANNAHME DURCH DIE ABGANGSZOLLSTELLE

Abgangszollstelle ...................................................

Bürgschaftserklärung angenommen am ..................................

für das Versandverfahren T1/T2 *1) ausgestellt am ...................

unter Nr. ..............................

..........................................

(Stempel und Unterschrift)

```

```

*1) Nichtzutreffendes streichen.

```

```

MUSTER III

GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN

BÜRGSCHAFTSURKUNDE

(System der Pauschalbürgschaft)

I. BÜRGSCHAFTSERKLÄRUNG

```

1.

Der (Die) Unterzeichnete .................................. *1)

```

mit Wohnsitz (Sitz) in .................................... *2)

leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ....

................................ Bürgschaft als Bürge und

Zahler gemäß § 1357 ABGB gegenüber dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Griechenland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Portugiesischen Republik, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft für die Beträge, die der Hauptverpflichtete den genannten Staaten auf Grund von Zuwiderhandlungen, die im Verlauf von Versandverfahren nach dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren oder von gemeinschaftlichen Versandverfahren begangen worden sind, für die der (die) Unterzeichnete durch Ausstellung eines Sicherheitstitels eine Bürgschaft übernommen hat, insgesamt an Zöllen, Steuern, Abschöpfungen und anderen Abgaben - mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bußgeldern - schulden wird, und zwar bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten, der Kosten und der Zuschläge - bis zu einem Höchstbetrag von 7 000 ECU je Sicherheitstitel.

2.

Der (Die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreißig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung der zuständigen Behörden der unter Nummer 1 genannten Staaten die geforderten Beträge bis einem Höchstbetrag von 7 000 ECU je Sicherheitstitel ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, daß im Verlauf des Versandverfahrens nach dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren oder des gemeinschaftlichen Versandverfahrens keine Zuwiderhandlung im Sinne der Nummer 1 begangen worden ist.

3.

Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Zollstelle der Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der Bürgschaftsvertrag kann von dem (der) Unterzeichneten sowie von dem Staat, in dem die Zollstelle der Bürgschaftsleistung liegt, jederzeit aufgelöst werden.

4.

Für diese Bürgschaftserklärung benennt der (die) Unterzeichnete außerhalb der Republik Österreich in den in Nummer 1 genannten Staaten die nachstehend genannten Zustellungsbevollmächtigten:

```

```

Staat Name und Vorname, bzw. Firma, und

vollständige Anschrift

```

```

.................... .............................................

.................... .............................................

.................... .............................................

.................... .............................................

.................... .............................................

```

```

(Ort) .................. , den ...........

..........................................

Rechtsverbindliche Unterschrift

II. ANNAHME DURCH DIE ZOLLSTELLE DER BÜRGSCHAFTSLEISTUNG

Zollstelle der Bürgschaftsleistung ..................................

Bürgschaftserklärung angenommen am .................... , VTB: ......

..........................................

(Stempel und Unterschrift)

```

```

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