PROTOKOLL DER XL. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1989-10-01
Status Aufgehoben · 1990-09-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 5
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Präambel/Promulgationsklausel

Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XL. Tagung in der Zeit vom 21. bis 22. Juni 1989 in Riva del Garda abgehalten.

Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:

Artikel 1

Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten die bisher geltenden Listen A und B außer Kraft.

Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten mit 1. Oktober 1989 in Kraft und gelten bis 30. September 1990.

Artikel 2

Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben, soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.

Artikel 3

Die in den diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.

Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus - und zwar bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur Verzollung) - durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden, welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.

Die Kontingenterhöhungen, die auf diplomatischem Wege im laufenden Vertragsjahr oder während der Gültigkeitsdauer dieses Protokolls im Sinne des dem Protokoll vom 29. Mai 1964 beigeschlossenen Briefwechsels genehmigt werden, finden auf die nach Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres neu in Kraft tretenden Kontingente keine Anrechnung.

Artikel 4

Auf Grund der im Dezember 1987 in Klagenfurt erfolgten Zustimmung des italienischen Außenministers, on. Giulio Andreotti, zum Vorschlag des österreichischen Außenministers, Vizekanzler Dr. Alois Mock, hat die Gemischte Kommission Möglichkeiten einer erweiterten Anwendung des Art. 3 lit. d des Gruber-Degasperi-Abkommens überprüft.

Unter Bedachtnahme auf die in den Jahren 1988 und 1989 erfolgten Treffen der Vorsitzenden der beiden Delegationen sind folgende Themen überprüft worden:

1.

Rettungsflugverkehr:

2.

Funk- und Telefongeräte in Fahrzeugen:

3.

Tagesrandverbindungen zwischen den begünstigten Regionen:

4.

Zweigstellengründungen von Banken:

5.

Erweiterte Warenverzollung am Zollamt Brenner:

6.

Gleichstellung von Bürgern der begünstigten Gebiete auf dem Arbeitsmarkt:

7.

Erleichterungen bei der Ein- und Ausfuhr von Kunstgütern zu Ausstellungszwecken:

8.

Fragen der Berufsausbildung und des Gewerberechts:

9.

Sichtflugkorridor durch das Pustertal:

10.

Engere Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Land- und Forstwirtschaft:

11.

Grenzüberschreitung außerhalb der Grenzübertrittsstellen:

12.

Autobahn-Maut:

13.

Telefongebühren:

Artikel 5

Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1989 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1990.

Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission nicht stattfinden sollte.

Gegeben zu Riva del Garda am 22. Juni 1989 in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste A

```

```

Nr. Waren Kontingente

```

```

1 Frisches Gemüse......................... 3 000 t

2 Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel... 3 000 t

3 Tafeläpfel.............................. 5 500 t

4 Industrieobst........................... 500 t

5 Weine und Traubenmost................... 29 228 hl

6 Kleie oder andere Rückstände vom Sieben

oder Mahlen von Getreide................ 500 t

7 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu

100 Mio. Lire).......................... 2 000 Mio. Lire

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste A

```

```

Nr. Waren Kontingente

```

```

1 Männliches Einstellvieh der

Höhenviehrassen soweit in Italien

zugelassen............................... 3 725 Stück

2 Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen

soweit in Italien zugelassen............. 4 725 Stück

3 Butter................................... 100 t

4 Bier..................................... 1 200 hl

5 Nadelsägerundholz........................ 5 000 m3

6 Schnittholz.............................. 30 000 m3

7 Bezimmertes Bauholz...................... 12 000 m3

8 Brennholz................................ 1 000 t

9 Sägeabfälle.............................. 2 000 t

10 Stangen aus Holz......................... 8 000 m3

11 Rebstangen............................... 1 000 m3

12 Schalter und Säulen aus Nadelholz........ 8 000 m3

13 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu

100 Mio. Lire)........................... 2 000 Mio. Lire

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG

Liste B

```

```

Kontingent

Pos. Ware Menge Wert in

Nr. Mio. Lire

```

```

1 Kalbfleisch............................ 105 t

2 Rindfleisch............................ 203 t

3 Schweinefleisch........................ 142 t

4 Schinken, roh, gekocht, geräuchert,

Ossocollo.............................. 53 t

5 Lebende oder tote Forellen;

Forelleneier........................... 210 t

6 Zier-, Obst- und Aufforstungspflanzen

mit bloßen Wurzeln und/oder daran

haftendem Erdreich, in Stroh

eingewickelt........................... 840 000 Stk.

7 Pilze, frisch oder getrocknet,

auch zerkleinert....................... 11 t

8 a) Obst, frisch (falls Äpfel, nur

Handelsklasse I).................... 2 625 t

```

b)

Industrieobst....................... 525 t

```

9 Maisgrieß und Maismehl; Heidenmehl,

Polenta................................ 105 t

10 Traubenkern- oder Maiskeimöl

```

a)

roh................................. 105 t

```

```

b)

gereinigt oder raffiniert........... 89 t

```

11 Salami, Knoblauchwurst und Mortadella;

Speck.................................. 331 t

12 Knödel, auch tiefgekühlt 13 t

13 Fischzubereitungen und Fischkonserven.. 17 t

14 Teigwaren, auch gefüllt

```

a)

Strudelteigblätter, Spätzle......... 35 t

```

```

b)

sonstige Teigwaren.................. 420 t

```

15 Backwaren und feine Backwaren,

auch tiefgekühlt....................... 191 t

16 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,

vorübergehend haltbar gemacht,

getrocknet, zerkleinert, gemahlen,

zubereitet, auch in luftdicht

verschlossenen Behältnissen (davon

Kartoffelverarbeitungserzeugnisse

bis zu einer Maximalmenge von 340 t),

mit Ausnahme von Gemüse, frisch........ 735 t

17 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,

Fruchtmus und Fruchtpasten, eingekocht,

auch mit Zuckerzusatz; Früchte in

anderer Weise zubereitet oder haltbar

gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder

Alkohol; Fruchteiskremen und -pasten;

kandierte Früchte und kandierte

Fruchtschalen.......................... 1 245 t

18 Erdnuß-, Mandel- oder Haselnußkaramel,

Zuckererdnüsse, Zuckermandeln,

geröstete und gesalzene Erdnuß- oder

Mandelkerne............................ 27 300 kg

19 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),

Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz;

jedoch weder gegoren, noch mit einem

Zusatz von Alkohol; Fruchtkonzentrate;

einschlägiges Aroma; Fruchtsaft- oder

Gemüsesaftgetränke und Getränke aus

aromatischen Kräutern ohne Zusatz von

Alkohol, einschließlich jener mit

einem über dem natürlichen Prozentsatz

liegenden Wassergehalt................. 1 193 t

20 Mineral- und Tafelwasser............... 8 400 hl

21 Bier................................... 13 650 hl

22 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete. 21 657 hl (3 603)

23 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete

und Weine mit geographischer Bezeichnung;

Schaumweine

```

a)

in 0,7 l-, 0,75 l- und 0,35

```

l-Flaschen.......................... 13 100 hl

```

b)

in 1,0 l-Flaschen................... 6 300 hl

```

24 Branntweine aus Früchten............... 420 hl

25 Weinessig, auch in Flaschen............ 5 775 hl

26 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,

Maiskeimen und Traubenkernen für

Futtermittelzwecke..................... 263 t

27 Papier aller Art; Pappe, auch für

bestimmte Zwecke zugeschnitten;

Wellpappe.............................. 215

28 Schachteln und andere Umschließungen

aus Papier oder Pappe.................. 195

29 Glückwunschbillets, Bildpost- und

Glückwunschkarten aller Art, auch in

gefalteten Serien und in Blockform;

Posters; Prospekte und Kalender

aller Art............................... 475

30-50 - - -

51 Marmor, Travertin und andere Kalksteine

(Werk- oder Hausteine) mit einer

scheinbaren Dichte von 2,5 oder mehr;

Schiefer, Granit, Basalt, Sandstein,

Serpentin, Quarzit und andere Werk-

oder Hausteine mit einer scheinbaren

Dichte unter 2,5, natürliche

Konglomerate; Kunststein; alle diese

roh, gespalten, grob behauen, durch

Sägen zerteilt, in jeder Form und Größe

bearbeitet und Waren daraus ............ 1 025

52 Steine aus Porphyr sowie Waren daraus... 255

53 Kerzen und andere Wachswaren, auch

kunstgewerbliche........................ 200

54 Platten und Folien aus Polyvinylchlorid. 125

55 Profile und Waren aus plastischem

Material................................ 600

56 Runderneuerte Reifen; auswechselbare

Reifenprofile; Platten, Blätter,

Streifen und Profile, aus vulkanisiertem

Weichkautschuk.......................... 125

57 Bekleidungsstücke, Handschuhe, Mützen und

Taschen, aus Leder oder Pelz............ 125

58 Parkettbrettchen, Kurzriemen,

Schwedenschalungen und Kehrleisten...... 400

59 Rolläden aus Holz oder Kunststoff und

deren Zubehör, auch zerlegt;

Kunststoffprofile für Rolläden.......... 210

60 Vorgefertigte Häuser und deren Teile.... 680

61 Spanplatten, kunststoffbeschichtete

Platten................................. 500

62 Türen und Fenster und die dazugehörigen

Rahmen.................................. 698

63 Gewebe und Bänder aus Seide, Baumwolle

und/oder synthetischen und/oder

künstlichen Spinnstoffen, auch mit

Metallfäden............................. 200

64 Wollgarne und Wollmischgarne............ 281

65 Wollgewebe, auch gemischt mit anderen

Textilfasern............................ 300

66 Baumwollgarne, von Nr. 0 bis

einschließlich Nr. 50 englisch.......... 400

67 Erzeugnisse der Kunstweberei............ 125

68 Teppiche und Spannteppiche.............. 800

69 Wirk- und Strickwaren................... 450

70 Strümpfe, Socken und Strumpfhosen....... 125

71 Krawatten und Foulards.................. 125

72 Konfektionswaren aus Textilien, auch mit

Gummi oder Plastik überzogen;

Daunendecken und Kissen................. 550

73 Schuhe und deren Teile.................. 125

74 Platten, Fliesen, Blöcke und Tafeln für

Bauzwecke, auch aus Holzabfällen, mit

Magnesium oder anderen Bindemitteln

hergestellt............................. 150

75 Waren aus Zement, Beton oder Kunststein,

auch bewehrt............................ 381

76 Ziegel.................................. 125

77 Rohre, Rohrverbindungsstücke und andere

Teile für Kanalisations-, Entwässerungs-

und ähnliche Zwecke, Platten und Fliesen,

aus Steinzeug........................... 125

78 Glasierte Boden- und Wandbelagsplatten

(Fliesen) aus Keramik................... 125

79 Weinflaschen aus Glas................... 125

80 Spiegel, Isolierglas, Flachglas

bearbeitet.............................. 260

81 Baustahlmatten, sowie Erzeugnisse

daraus.................................. 125

82 Garagenkipptore, Gittertore und Rolläden

aus Eisen oder Stahl; Wellblechgaragen,

auch unvollständig, auch nicht

zusammengesetzt,und deren Teile......... 340

83 Fundamentzwingen, deren Zubehör......... 125

84 Stahlkonstruktionen und deren Teile..... 200

85 Metallregale; deren Bestandteile und

Verbindungsstücke....................... 230

86 Deckenstahlgitterträger................. 125

87 Steckrahmenschalungen mit Zubehör....... 300

88 Heizöl-, Haushalts- sowie Lagertanks und

deren Zubehör........................... 175

89 Gas- oder Elektroherde, Gaskochkessel;

Elektrobacköfen; Gasfriteusen,

Kippbratpfannen; Wärmegeräte

(Tellerwärmer, Wasserbäder usw.);

Grillgeräte............................. 125

90 Drücker, Schilder und Beschläge,

Kleiderhaken in Messing, poliert,

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