PROTOKOLL DER XL. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION
Präambel/Promulgationsklausel
Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XL. Tagung in der Zeit vom 21. bis 22. Juni 1989 in Riva del Garda abgehalten.
Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:
Artikel 1
Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten die bisher geltenden Listen A und B außer Kraft.
Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten mit 1. Oktober 1989 in Kraft und gelten bis 30. September 1990.
Artikel 2
Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben, soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.
Artikel 3
Die in den diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.
Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus - und zwar bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur Verzollung) - durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden, welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.
Die Kontingenterhöhungen, die auf diplomatischem Wege im laufenden Vertragsjahr oder während der Gültigkeitsdauer dieses Protokolls im Sinne des dem Protokoll vom 29. Mai 1964 beigeschlossenen Briefwechsels genehmigt werden, finden auf die nach Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres neu in Kraft tretenden Kontingente keine Anrechnung.
Artikel 4
Auf Grund der im Dezember 1987 in Klagenfurt erfolgten Zustimmung des italienischen Außenministers, on. Giulio Andreotti, zum Vorschlag des österreichischen Außenministers, Vizekanzler Dr. Alois Mock, hat die Gemischte Kommission Möglichkeiten einer erweiterten Anwendung des Art. 3 lit. d des Gruber-Degasperi-Abkommens überprüft.
Unter Bedachtnahme auf die in den Jahren 1988 und 1989 erfolgten Treffen der Vorsitzenden der beiden Delegationen sind folgende Themen überprüft worden:
Rettungsflugverkehr:
Funk- und Telefongeräte in Fahrzeugen:
Tagesrandverbindungen zwischen den begünstigten Regionen:
Zweigstellengründungen von Banken:
Erweiterte Warenverzollung am Zollamt Brenner:
Gleichstellung von Bürgern der begünstigten Gebiete auf dem Arbeitsmarkt:
Erleichterungen bei der Ein- und Ausfuhr von Kunstgütern zu Ausstellungszwecken:
Fragen der Berufsausbildung und des Gewerberechts:
Sichtflugkorridor durch das Pustertal:
Engere Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Land- und Forstwirtschaft:
Grenzüberschreitung außerhalb der Grenzübertrittsstellen:
Autobahn-Maut:
Telefongebühren:
Artikel 5
Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1989 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1990.
Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission nicht stattfinden sollte.
Gegeben zu Riva del Garda am 22. Juni 1989 in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste A
```
```
Nr. Waren Kontingente
```
```
1 Frisches Gemüse......................... 3 000 t
2 Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel... 3 000 t
3 Tafeläpfel.............................. 5 500 t
4 Industrieobst........................... 500 t
5 Weine und Traubenmost................... 29 228 hl
6 Kleie oder andere Rückstände vom Sieben
oder Mahlen von Getreide................ 500 t
7 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu
100 Mio. Lire).......................... 2 000 Mio. Lire
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste A
```
```
Nr. Waren Kontingente
```
```
1 Männliches Einstellvieh der
Höhenviehrassen soweit in Italien
zugelassen............................... 3 725 Stück
2 Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen
soweit in Italien zugelassen............. 4 725 Stück
3 Butter................................... 100 t
4 Bier..................................... 1 200 hl
5 Nadelsägerundholz........................ 5 000 m3
6 Schnittholz.............................. 30 000 m3
7 Bezimmertes Bauholz...................... 12 000 m3
8 Brennholz................................ 1 000 t
9 Sägeabfälle.............................. 2 000 t
10 Stangen aus Holz......................... 8 000 m3
11 Rebstangen............................... 1 000 m3
12 Schalter und Säulen aus Nadelholz........ 8 000 m3
13 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu
100 Mio. Lire)........................... 2 000 Mio. Lire
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste B
```
```
Kontingent
Pos. Ware Menge Wert in
Nr. Mio. Lire
```
```
1 Kalbfleisch............................ 105 t
2 Rindfleisch............................ 203 t
3 Schweinefleisch........................ 142 t
4 Schinken, roh, gekocht, geräuchert,
Ossocollo.............................. 53 t
5 Lebende oder tote Forellen;
Forelleneier........................... 210 t
6 Zier-, Obst- und Aufforstungspflanzen
mit bloßen Wurzeln und/oder daran
haftendem Erdreich, in Stroh
eingewickelt........................... 840 000 Stk.
7 Pilze, frisch oder getrocknet,
auch zerkleinert....................... 11 t
8 a) Obst, frisch (falls Äpfel, nur
Handelsklasse I).................... 2 625 t
```
Industrieobst....................... 525 t
```
9 Maisgrieß und Maismehl; Heidenmehl,
Polenta................................ 105 t
10 Traubenkern- oder Maiskeimöl
```
roh................................. 105 t
```
```
gereinigt oder raffiniert........... 89 t
```
11 Salami, Knoblauchwurst und Mortadella;
Speck.................................. 331 t
12 Knödel, auch tiefgekühlt 13 t
13 Fischzubereitungen und Fischkonserven.. 17 t
14 Teigwaren, auch gefüllt
```
Strudelteigblätter, Spätzle......... 35 t
```
```
sonstige Teigwaren.................. 420 t
```
15 Backwaren und feine Backwaren,
auch tiefgekühlt....................... 191 t
16 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,
vorübergehend haltbar gemacht,
getrocknet, zerkleinert, gemahlen,
zubereitet, auch in luftdicht
verschlossenen Behältnissen (davon
Kartoffelverarbeitungserzeugnisse
bis zu einer Maximalmenge von 340 t),
mit Ausnahme von Gemüse, frisch........ 735 t
17 Konfitüren, Gelees und Marmeladen,
Fruchtmus und Fruchtpasten, eingekocht,
auch mit Zuckerzusatz; Früchte in
anderer Weise zubereitet oder haltbar
gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder
Alkohol; Fruchteiskremen und -pasten;
kandierte Früchte und kandierte
Fruchtschalen.......................... 1 245 t
18 Erdnuß-, Mandel- oder Haselnußkaramel,
Zuckererdnüsse, Zuckermandeln,
geröstete und gesalzene Erdnuß- oder
Mandelkerne............................ 27 300 kg
19 Fruchtsäfte (inbegriffen Traubensaft),
Gemüsesäfte, auch mit Zuckerzusatz;
jedoch weder gegoren, noch mit einem
Zusatz von Alkohol; Fruchtkonzentrate;
einschlägiges Aroma; Fruchtsaft- oder
Gemüsesaftgetränke und Getränke aus
aromatischen Kräutern ohne Zusatz von
Alkohol, einschließlich jener mit
einem über dem natürlichen Prozentsatz
liegenden Wassergehalt................. 1 193 t
20 Mineral- und Tafelwasser............... 8 400 hl
21 Bier................................... 13 650 hl
22 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete. 21 657 hl (3 603)
23 Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete
und Weine mit geographischer Bezeichnung;
Schaumweine
```
in 0,7 l-, 0,75 l- und 0,35
```
l-Flaschen.......................... 13 100 hl
```
in 1,0 l-Flaschen................... 6 300 hl
```
24 Branntweine aus Früchten............... 420 hl
25 Weinessig, auch in Flaschen............ 5 775 hl
26 Extraktionsschrot aus Sesamsamen,
Maiskeimen und Traubenkernen für
Futtermittelzwecke..................... 263 t
27 Papier aller Art; Pappe, auch für
bestimmte Zwecke zugeschnitten;
Wellpappe.............................. 215
28 Schachteln und andere Umschließungen
aus Papier oder Pappe.................. 195
29 Glückwunschbillets, Bildpost- und
Glückwunschkarten aller Art, auch in
gefalteten Serien und in Blockform;
Posters; Prospekte und Kalender
aller Art............................... 475
30-50 - - -
51 Marmor, Travertin und andere Kalksteine
(Werk- oder Hausteine) mit einer
scheinbaren Dichte von 2,5 oder mehr;
Schiefer, Granit, Basalt, Sandstein,
Serpentin, Quarzit und andere Werk-
oder Hausteine mit einer scheinbaren
Dichte unter 2,5, natürliche
Konglomerate; Kunststein; alle diese
roh, gespalten, grob behauen, durch
Sägen zerteilt, in jeder Form und Größe
bearbeitet und Waren daraus ............ 1 025
52 Steine aus Porphyr sowie Waren daraus... 255
53 Kerzen und andere Wachswaren, auch
kunstgewerbliche........................ 200
54 Platten und Folien aus Polyvinylchlorid. 125
55 Profile und Waren aus plastischem
Material................................ 600
56 Runderneuerte Reifen; auswechselbare
Reifenprofile; Platten, Blätter,
Streifen und Profile, aus vulkanisiertem
Weichkautschuk.......................... 125
57 Bekleidungsstücke, Handschuhe, Mützen und
Taschen, aus Leder oder Pelz............ 125
58 Parkettbrettchen, Kurzriemen,
Schwedenschalungen und Kehrleisten...... 400
59 Rolläden aus Holz oder Kunststoff und
deren Zubehör, auch zerlegt;
Kunststoffprofile für Rolläden.......... 210
60 Vorgefertigte Häuser und deren Teile.... 680
61 Spanplatten, kunststoffbeschichtete
Platten................................. 500
62 Türen und Fenster und die dazugehörigen
Rahmen.................................. 698
63 Gewebe und Bänder aus Seide, Baumwolle
und/oder synthetischen und/oder
künstlichen Spinnstoffen, auch mit
Metallfäden............................. 200
64 Wollgarne und Wollmischgarne............ 281
65 Wollgewebe, auch gemischt mit anderen
Textilfasern............................ 300
66 Baumwollgarne, von Nr. 0 bis
einschließlich Nr. 50 englisch.......... 400
67 Erzeugnisse der Kunstweberei............ 125
68 Teppiche und Spannteppiche.............. 800
69 Wirk- und Strickwaren................... 450
70 Strümpfe, Socken und Strumpfhosen....... 125
71 Krawatten und Foulards.................. 125
72 Konfektionswaren aus Textilien, auch mit
Gummi oder Plastik überzogen;
Daunendecken und Kissen................. 550
73 Schuhe und deren Teile.................. 125
74 Platten, Fliesen, Blöcke und Tafeln für
Bauzwecke, auch aus Holzabfällen, mit
Magnesium oder anderen Bindemitteln
hergestellt............................. 150
75 Waren aus Zement, Beton oder Kunststein,
auch bewehrt............................ 381
76 Ziegel.................................. 125
77 Rohre, Rohrverbindungsstücke und andere
Teile für Kanalisations-, Entwässerungs-
und ähnliche Zwecke, Platten und Fliesen,
aus Steinzeug........................... 125
78 Glasierte Boden- und Wandbelagsplatten
(Fliesen) aus Keramik................... 125
79 Weinflaschen aus Glas................... 125
80 Spiegel, Isolierglas, Flachglas
bearbeitet.............................. 260
81 Baustahlmatten, sowie Erzeugnisse
daraus.................................. 125
82 Garagenkipptore, Gittertore und Rolläden
aus Eisen oder Stahl; Wellblechgaragen,
auch unvollständig, auch nicht
zusammengesetzt,und deren Teile......... 340
83 Fundamentzwingen, deren Zubehör......... 125
84 Stahlkonstruktionen und deren Teile..... 200
85 Metallregale; deren Bestandteile und
Verbindungsstücke....................... 230
86 Deckenstahlgitterträger................. 125
87 Steckrahmenschalungen mit Zubehör....... 300
88 Heizöl-, Haushalts- sowie Lagertanks und
deren Zubehör........................... 175
89 Gas- oder Elektroherde, Gaskochkessel;
Elektrobacköfen; Gasfriteusen,
Kippbratpfannen; Wärmegeräte
(Tellerwärmer, Wasserbäder usw.);
Grillgeräte............................. 125
90 Drücker, Schilder und Beschläge,
Kleiderhaken in Messing, poliert,
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