Transponierung von einseitigen EFTA-Agrarzugeständnissen in das Harmonisierte System
zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos
zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos
(Übersetzung)
AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL DES EFTA-RATES DOK. EFTA/C. SR 15/88
VOM 5. OKTOBER 1988:
Der EFTA-Rat nahm Dok. EFTA/CTE 9/88 zur Kenntnis. Er genehmigte die Liste im Annex betreffend die Transponierung von Maßnahmen in das Harmonisierte System, die sich auf den Bericht bezogen.
zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos
EUROPÄISCHE EFTA/CTE 9/88
FREIHANDELSASSOZIATION 1 Anlage
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Juni 1988
```
KOMITEE DER HANDELSEXPERTEN
BEHANDLUNG BESTIMMTER WAREN DER ANHÄNGE D UND E
BERICHT DES KOMITEES
Einleitung
Einseitige Zugeständnisse für bestimmte Waren der Anhänge D und
EFTA/DC 8/66, 11/71, 3/76, 17/76;
FINEFTA/DJC 6/66, 5/71.
Diese Beschlüsse, die nach wie vor gelten, sind gemäß Artikel 23 des Übereinkommens auf alle anderen EFTA-Länder anwendbar.
Im Anschluß an die Einführung des Harmonisierten Systems, wurde es für zweckmäßig und angemessen erachtet, die von der Nomenklatur des Zollrates erfaßten Listen der Waren in das Harmonisierte System zu transponieren.
Liste der einseitigen EFTA-Zugeständnisse, die in das Harmonisierte
System transponiert werden
Das Komitee der Handelsexperten hat sich auf eine Liste der einseitigen EFTA-Zugeständnisse geeinigt, die in das Harmonisierte System transponiert worden ist. Die Liste, die dem Dokument EFTA/CTE/W 3/88 (Rev.) beigeschlossen wurde, berücksichtigt:
daß die Portugal eingeräumten Zugeständnisse (EFTA/DC 3/76 und EFTA/DC 17/76) nach dem Austritt Portugals aus der EFTA zwischen den EFTA-Ländern gültig bleiben;
einige der Zugeständnisse (EFTA/CJC. SR 29/74 und EFTA 61/74) ursprünglich in bilateralen landwirtschaftlichen Abkommen mit Dänemark enthalten waren;
daß die Anhänge D und E zum Übereinkommen durch den Beschluß des Rates Nr. 12 aus 1987 geändert worden sind.
Empfehlung
Das Komitee der Handelsexperten empfiehlt, daß der Rat die als
Vom Rat erforderliche Schritte
Der Rat wird ersucht:
diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen;
die als Anhang beiliegende Liste, wie in Absatz 5 dieses Berichtes empfohlen, anzunehmen.
zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos
Anhang zu
EFTA/CTE 9/88
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Juni 1988
```
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TRANSPONIERUNG VON EINSEITIGEN EFTA-ZUGESTÄNDNISSEN IN DAS
HARMONISIERTE SYSTEM
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```
HS-Tarif Warenbeschreibung Zugeständnis Bemerkung
Nr.
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ÖSTERREICH:
0604 Blattwerk, Blätter, Zweige
und andere Pflanzenteile,
ohne Blumen, Blüten oder
Knospen davon sowie Gräser,
Moose und Flechten, wie sie
für Binde- oder Zierzwecke
verwendet werden, frisch,
getrocknet, gefärbt,
gebleicht, imprägniert oder
anders behandelt:
10 - Moose und Flechten:
ex 10 - - nur getrocknet ......... frei EFTA/DC 11/71
- andere:
99 - - sonstige:
ex 99 - - - nur getrocknet ....... frei EFTA/DC 11/71
0711 Gemüse, vorübergehend
haltbar gemacht (zB durch
gasförmiges Schwefeldioxid,
in Salzlake, schwefeliger
Säure oder anderen
Konservierungsmitteln), in
diesem Zustand für den
unmittelbaren Genuß nicht
geeignet:
20 - Oliven ................... frei EFTA/DC 11/71
30 - Kapern ................... frei EFTA/DC 11/71
0712 Gemüse, getrocknet, auch
geschnitten, gebrochen oder
pulverisiert, aber nicht
weiter zubereitet:
10 - Kartoffeln, auch
geschnitten, aber nicht
weiter zubereitet ........ b. T. *1) EFTA/DC 11/71
30 - Pilze und Trüffeln ....... frei EFTA/DC 11/71
90 - andere Gemüse;
Gemüsemischungen:
ex 90 - - Oliven ................. frei EFTA/DC 11/71
- - andere:
ex 90 - - - Mischungen,
überwiegend Kartoffeln
enthaltend ........... b. T. *1) EFTA/DC 11/71
ex 90 - - - andere als Tomaten,
Bohnen (nicht
ausgelöst), Zuckermais
(Zea mays var.
saccharata) und
Knoblauch ............ frei EFTA/DC 11/71
0804 Datteln, Feigen, Ananas,
Avocadofrüchte, Guaven,
Mangofrüchte und
Mangostanfrüchte, frisch
oder getrocknet:
20 - Feigen:
ex 20 - - getrocknet, in Kisten .. frei EFTA/DC 11/71
30 - Ananas ................... frei EFTA/DC 11/71
0811 Früchte (auch im Wasserdampf
oder Wasser gekocht),
gefroren, auch mit Zusatz
von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln:
20 - Himbeeren, Brombeeren,
Maulbeeren, Loganbeeren,
schwarze, weiße oder rote
Johannisbeeren und
Stachelbeeren:
ex 20 - - Brombeeren, ohne Zusatz
von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln ......... frei EFTA/DC 11/71
90 - andere:
ex 90 - - Bickbeeren (vaccinium
myrtillus L.),
Blaubeeren (vaccinium
myrtillus L.),
Multbeeren (rubus
chamaemorus L.),
Moosbeeren (vaccinium
oxycoccus L.),
Heidelbeeren (vaccinium
myrtillus L.) und
Preiselbeeren (vaccinium
vitis idea L.), ohne
Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln . frei EFTA/DC 11/71
0901 Kaffee, auch geröstet oder
entkoffeiniert;
Kaffeeschalen und
Kaffeehäutchen;
Kaffee-Ersatz mit beliebigem
Gehalt an Kaffee:
- Kaffee, nicht geröstet:
11 - - nicht entkoffeiniert ... frei EFTA/DC 11/71
12 - - entkoffeiniert ......... frei EFTA/DC 11/71
0910 Ingwer, Safran, Kurkuma,
Thymian, Lorbeerblätter,
Curry und andere Gewürze:
20 - Safran ................... frei EFTA/DC 11/71
40 - Thymian; Lorbeerblätter .. frei EFTA/DC 11/71
1801 Kakaobohnen, auch Bruch, roh
oder geröstet .............. frei EFTA/DC 11/71
1802 Kakaoschalen, Kakaohäutchen
und anderer Kakaoabfall .... frei EFTA/DC 11/71
2001 Gemüse, Früchte und andere
genießbare Pflanzenteile,
mit Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar
gemacht:
90 - andere:
ex 90 - - Kapern und Oliven,
anders als in luftdicht
verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................ frei EFTA/DC 11/71
2003 Pilze und Trüffeln, ohne
Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar
gemacht:
10 - Pilze:
ex 10 - - Pilze in luftdicht
verschlossenen
Umschließungen,
ausgenommen Champignons
(Agaricus campestris,
Agaricus bisporus) ..... frei EFTA/DC 11/71
20 - Trüffeln ................. frei EFTA/DC 11/71
2004 Anderes Gemüse, ohne Essig
oder Essigsäure zubereitet
oder haltbar gemacht,
gefroren:
90 - anderes Gemüse und
Gemüsemischungen:
ex 90 - - Kapern und Oliven,
anders als in luftdicht
verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................ frei EFTA/DC 11/71
2005 Anderes Gemüse, ohne Essig
oder Essigsäure zubereitet
oder haltbar gemacht, nicht
gefroren:
70 - Oliven:
ex 70 - - anders als in luftdicht
verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................ frei EFTA/DC 11/71
90 - anderes Gemüse und
Gemüsemischungen:
ex 90 - - Kapern, anders als in
luftdicht verschlossenen
Umschließungen mit einem
Gewicht von 15 kg oder
weniger ................ frei EFTA/DC 11/71
2007 Konfitüren, Fruchtgelees,
Marmeladen, Fruchtmus und
Fruchtpasten, durch Kochen
hergestellt, auch mit Zusatz
von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln:
10 - homogenisierte
Zubereitungen:
ex 10 - - mit Zusatz von Zucker .. 10% + b.T. *1) EFTA/DC 11/71
- andere:
91 - - von Zitrusfrüchten:
ex 91 - - - Konfitüren,
Fruchtgelees und
Marmeladen, mit Zusatz
von Zucker ........... 10% + b.T. *1) EFTA/DC 11/71
99 - - sonstige:
ex 99 - - - Konfitüren,
Fruchtgelees und
Marmeladen, mit Zusatz
von Zucker,
ausgenommen
Pflaumenmus .......... 10% + b.T. *1) EFTA/DC 11/71
2204 Wein aus frischen
Weintrauben, einschließlich
mit Alkohol angereicherter
Wein; Traubenmost, anderer
als jener der Nummer 2009:
- anderer Wein; Traubenmost,
dessen Gärung durch Zusatz
von Alkohol verhindert
oder gehemmt wurde:
21 - - in Behältnissen mit
einem Inhalt von 2
Litern oder weniger:
ex 21 - - - Portwein mit einem
Alkoholgehalt in
Volumenteilen von mehr
als 18% Vol. (Die
Zulassung zu dieser
Unternummer unterliegt
den von den
zuständigen Behörden
festzulegenden öS 300,-
Bedingungen.) ........ für 100 kg EFTA/DC 3/76
FINNLAND:
0207 Fleisch, Innereien und
anderer genießbarer
Schlachtanfall von
Hausgeflügel der Nummer 0105,
frisch, gekühlt oder
gefroren:
- Geflügel, zerteilt sowie
Innereien und anderer
Schlachtanfall
(einschließlich Lebern)
von Geflügel, frisch oder
gekühlt:
39 - - sonstige:
ex 39 - - - Lebern, frisch ....... frei FINEFTA/DJC
5/71
0601 Bulben, Zwiebeln, Knollen,
Wurzelknollen und
Wurzelstöcke, in Ruhe, im
Wachstum oder in Blüte;
Zichorienpflanzen,
-setzlinge und -wurzeln,
andere als Wurzeln der
Nummer 1212:
20 - Bulben, Zwiebeln, Knollen,
Wurzelknollen und
Wurzelstöcke, im Wachstum
oder in Blüte;
Zichorienpflanzen,
-setzlinge und -wurzeln:
ex 20 - - Zichorienwurzeln ....... frei FINEFTA/DJC
6/66
0711 Gemüse, vorübergehend
haltbar gemacht (zB durch
gasförmiges Schwefeldioxid,
in Salzlake, schwefeliger
Säure oder anderen
Konservierungsmitteln), in
diesem Zustand für den
unmittelbaren Genuß nicht
geeignet:
30 - Kapern:
ex 30 - - vorübergehend mit
gasförmigem
Schwefeldioxid haltbar
gemacht ................ frei FINEFTA/DJC
5/71
90 - anderes Gemüse;
Gemüsemischungen:
ex 90 - - geschälte Tomaten;
vorübergehend mit
gasförmigem
Schwefeldioxid haltbar
gemacht ................ frei FINEFTA/DJC
6/66
0804 Datteln, Feigen, Ananas,
Avocadofrüchte, Guaven,
Mangofrüchte und
Mangostanfrüchte, frisch
oder getrocknet:
20 - Feigen:
ex 20 - - getrocknet ............. frei FINEFTA/DJC
6/66
1207 Andere Ölsaaten und
ölhaltige Früchte, auch
gebrochen oder geschrotet:
50 - Senfsamen ................ frei FINEFTA/DJC
6/66
1209 Samen, Früchte und Sporen,
wie sie zur Aussaat
verwendet werden:
- Rübensamen: ) FINEFTA/DJC
11 - - Zuckerrübensamen ....... frei ) 6/66
) EFTA 61/74
19 - - sonstige ............... frei )
- Samen von Futterpflanzen, )
ausgenommen Rübensamen: )
21 - - Luzernesamen ........... frei )
22 - - Kleesamen (Trifolium )
spp.): )
ex 22 - - - Kleesamen, ausgenommen )
Rotkleesamen und )
Bastardkleesamen ..... frei )
23 - - Schwingelsamen ......... frei )
24 - - Wiesenrispengrassamen ) FINEFTA/DJC
(Poa pratensis L.) ..... frei ) 6/66
25 - - Weidelgrassamen (Lolium ) EFTA 61/74
multiflorum Lam., Lolium )
perenne L.) ............ frei )
29 - - sonstige ............... frei )
30 - Samen von krautartigen )
Pflanzen, die hauptsächlich )
wegen ihrer Blüten )
kultiviert werden ........ frei )
- andere: )
91 - - Gemüsesamen ............ frei )
99 - - sonstige ............... frei )
1212 Johannisbrot, Algen und
Tange, Zuckerrüben und
Zuckerrohr, frisch oder
getrocknet, auch gemahlen;
Fruchtsteine, Fruchtkerne und
andere pflanzliche Waren
(einschließlich nicht
geröstete Zichorienwurzeln
der Varietät Cichorium
intybus sativum), die
hauptsächlich für die
menschliche Ernährung
verwendet werden, anderweitig
weder genannt noch
inbegriffen:
- andere:
99 - - sonstige:
ex 99 - - - Zichorienwurzeln ..... frei FINEFTA/DJC
6/66
1502 Fette von Rindern
(einschließlich Kälbern),
Schafen oder Ziegen, roh
oder ausgeschmolzen, auch
ausgepreßt oder mit
Lösungsmitteln extrahiert:
ex 1502 - Talg für technische Zwecke Zollsatz
höchstens 6%
beim Import
durch die
Industrie zur
Verwendung
bei der
Herstellung
von Seifen,
Schmierölen,
sulforierten
Ölen und der
Bearbeitung
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