Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Juni 1990, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buchhändler erlassen werden
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl. Nr. 232, und des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 381/1986 werden für den Lehrberuf Buchhändler folgende Ausbildungsvorschriften - bezüglich der Verhältniszahlen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales - verordnet:
Berufsbild
§ 1. Für den Lehrberuf Buchhändler wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten, nach Abschnitten und Absätzen geordneten und gereihten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert, vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis fachgerecht angewendet werden.
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Der Lehrbetrieb
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Pos. 1.Lehrjahr 2.Lehrjahr 3.Lehrjahr
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```
Marktstellung des Lehrbetriebes
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```
1.1.1 Einführung in die
Aufgaben, die Branchen-
stellung und das
Warensortiment
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```
1.1.2 Kenntnis der Marktposition, der
Standorteinflüsse, des Kundenkreises
mit seinen Einkaufsgewohnheiten sowie
des Kundenverhaltens
```
```
1.1.3 Kenntnis der Berufsorganisationen des Buch-
handels in Österreich und im deutsch-
sprachigen Ausland
```
```
1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und
Hilfsmittel
```
```
1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen
Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der
Gesundheit
```
```
1.2.3 Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen
Vorschriften
```
```
1.3 Ausbildung im dualen System
```
```
1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsbildungsgesetzes)
```
```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
```
1.4 Organisation und Warenwirtschaft
```
```
1.4.1 Kenntnis des or- Kenntnis über die be- Kenntnis der Betriebs-
ganisatorischen trieblichen Arbeits- und Rechtsform des
Aufbaus sowie der abläufe und die be- Lehrbetriebes
Aufgaben und Zu- triebliche Warenbe-
ständigkeiten der bewegung
einzelnen Betriebs-
bereiche
```
```
1.4.2 Grundkenntnisse einer
rechnergestützten Er-
fassung, Steuerung und
Kontrolle der betrieb-
lichen Warenbewegung
```
```
Verwaltung
```
```
1.5.1 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten mit Formularen
Arbeiten bei Posteingang, Postausgang, und Vordrucken
Ablage und Evidenz
```
```
1.5.2 Kenntnis über das Anlegen und Führen von
Statistiken, Karteien oder Dateien
```
```
1.5.3 Grundkenntnisse über
betriebliche Risken
und deren Versiche-
rungsmöglichkeiten so-
wie über Schadenmel-
dungen
```
```
1.5.4 Grundkenntnisse über den
Verkehr mit den für den
Lehrbetrieb und den Lehrling
wichtigen Behörden, Sozial
versicherungsträgern und Or
ganisationen der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer
```
```
```
Die Ware
```
```
```
2.1 Warensortiment
```
```
2.1.1 Kenntnis der betrieblichen Warensortiments hinsichtlich der
fachlichen Zusammensetzung, Breite und Tiefe
```
```
2.1.2 Kenntnis der handels- und branchenüblichen Warenbezeichnungen
und Fachausdrücke
```
```
2.1.3 Kenntnis der das betriebliche Waren-
sortiment bestimmenden Faktoren, die sich
aus Standort, Kundenkreis, Wettbewerbs-
situation, Preisgestaltung, Einkaufs- und
Verkaufsmöglichkeiten ergeben
```
```
2.1.4 Kenntnis der wichtigsten Kategorien und Epochen der deutsch-
sprachigen, insbesondere der österreichischen Literatur
```
```
2.1.5 Kenntnis der wichtigsten Kategorien und
Epochen der Weltliteratur
```
```
2.1.6 Grundkenntnisse über die wichtigsten
Strömungen und Entwicklungsabschnitte der
Kulturgebiete
```
```
2.1.7 Kenntnis über die Einteilung der Fachge-
biete des Buchhandels und über die
wesentlichen Kriterien der Zuordnung
```
```
2.1.8 Grundkenntnisse über die Arbeitsverfahren
zur Herstellung von Büchern, Zeitschriften,
Zeitungen und kartografischen Erzeugnissen
```
```
```
Einkauf und Verkauf
```
```
```
3.1 Warenbeschaffung
```
```
3.1.1 Grundkenntnisse der bran- Kenntnis der branchen-
chen- und betriebsspezi- und betriebsspezifischen
fischen Einkaufsmöglich- Einkaufsmöglichkeiten
keiten und Bezugsquel- und Bezugsquellen und
len und über die Ermitt- der organisatorischen
lung des Bedarfs Durchführung des Ein-
kaufs
```
```
3.1.2 Mitwirken bei der Er-
mittlung des Bedarfs
```
```
3.1.3 Kenntnis der wichtigsten Verlage, Grundkenntnisse über
ihrer aktuellen Programme und buchhändlerische Be-
ihrer Vertriebsformen stellsysteme
```
```
3.1.4 Kenntnis und fachgerechte Anwendung der wichtigsten
Bibliografien, Nachschlagwerke und Bestellkataloge
```
```
3.1.5 Vorbereiten von Waren Bestellen der Waren
bestellungen, Mitwirken
bei Warenbestellungen
```
```
3.1.6 Überwachen der Liefer- Maßnahmen bei Liefer-
termine verzug
```
```
3.1.7 Einholen, Bearbeiten und
Prüfen von Angeboten
```
```
3.1.8 Grundkenntnisse über wichtige Vereinbarungen im
Zusammenhang mit dem Einkauf wie Einkaufskon-
ditionen, Liefer- und Zahlungsbedingungen
```
```
3.1.9 Kenntnis der einkaufsbezogenen Bestimmungen der
Buchhändlerischen Verkehrs- und Verkaufsordnung
(VVO)
```
```
3.2 Warenannahme und Warenübernahme
```
```
3.2.1 Kenntnis der betriebsüblichen
Warenannahme und Waren
übernahme
```
```
3.2.2 Warenannahme, Vergleichen der gelieferten Waren mit
Lieferpapieren, Arbeiten bei der Behandlung der
Wareneingangsbelege
```
```
3.2.3 Feststellen von Mängeln Ergreifen von Maßnahmen
und Schäden bei Waren bei Mängeln und Schäden
und Verpackung bei Waren und Verpackung
```
```
3.3 Warenlagerung
```
```
3.1 Kenntnis der branchen-, betriebs- und produktspezifischen
Lagerungsvorschriften
```
```
3.3.2 Fachgerechtes Lagern und Pflegen der Waren unter Bedachtnahme
auf Ordnung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
```
```
3.3.3 Kenntnis der Lager-
ordnung
```
```
3.3.4 Verwalten und Kontrollieren des Lagers, Feststellen
des Lagerbedarfs, Überwachen des Lagerbestandes
```
```
3.4 Verkaufsvorbereitung
```
```
3.4.1 Vorbereiten der Waren und Verpackungsmaterialien zum Verkauf
```
```
3.4.2 Kenntnis der Preisauszeichnungsvorschiften, Durchführen der
Preisauszeichnung
```
```
3.5 Warenpräsentation und Verkaufsförderung
```
```
3.5.1 Gestaltung und verkaufsgerechtes Darbieten des Warenangebotes
unter Berücksichtigung der Stellung des Betriebes, einfache
Dekorationsarbeiten
```
```
3.5.2 Kenntnis der branchen- und betriebsüblichen Mittel und
Möglichkeiten der Werbung und deren Anwendung
```
```
3.5.3 Mitwirkung bei der Planung, Organisation und
Durchführung von werbe- und verkaufsfördernden
Maßnahmen
```
```
3.5.4 Anbieten und Durchführen von betrieblichen Serviceleistungen
beim Verkauf
```
```
3.5.5 Kenntnis und Handhabung
von Kundenkarteien
```
```
3.5.6 Kenntnis über das Mitwirkung beim Führen von Zeitschriften
Anlegen und Führen Führen von Zeit- und Fortsetzungskarteien
von Zeitschriften- schriften- und Fort-
und Fortsetzungs- setzungskarteien
karteien
```
```
3.5.7 Mitwirkung beim Zusammen-
stellen von Fachlisten und
Katalogen
```
```
3.6 Warenverkauf und Kundenberatung
```
```
3.6.1 Kenntnis der organisatorischen Abwicklung des
Verkaufs
```
```
3.6.2 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber Kunden
```
```
3.6.3 Führen von Verkaufsgesprächen: Bedarf und Wünsche der Kunden
Ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und Einwände der
Kunden berücksichtigen
```
```
3.6.4 Bedarfs- und wunschgemäße Warenvorlage auf Grund der Waren- und
Verkaufskenntnisse, Information der Kunden über Fachgebiete,
Qualitäts- und Preisunterschiede
```
```
3.6.5 Anbieten von Ergänzungs- und Ersatzartikeln, fachgerechtes
Verpacken und Ausfolgen der Waren
```
```
3.6.6 Grundkenntnisse über Möglich-
keiten der Warenzustellung
und des Warenversands
```
```
3.6.7 Kenntnis über Subskriptionsbe-
stellungen
```
```
3.6.8 Kenntnis der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen
```
```
3.6.9 Grundkenntnisse über das Urheberrecht
```
```
3.6.10 Kenntnis der verkaufsbezogenen Bestimmungen
der Buchhändlerischen Verkehrs- und
Verkaufsordnung (VVO)
```
```
3.6.11 Kenntnis der betriebsüblichen Behandlung von
Reklamationen und des betriebsüblichen
Warenumtausches, Verhalten bei Reklamationen
```
```
3.6.12 Kenntnis der betriebsüblichen Maßnahmen gegen
Ladendiebstahl und des Verhaltens bei
Ladendiebstahl
```
```
3.7 Verkaufsabrechnung
```
```
3.7.1 Ermitteln des Verkaufspreises, Ausfertigen
von Kassazetteln und Rechnungen, Ausrechnen
der Umsatzsteuer
```
```
3.7.2 Kenntnis der im Betrieb ange-
wandten Kassensysteme,
Bedienen der Kasse
```
```
3.7.3 Abwickeln von Barzahlung,
unbarer Zahlung und von
Zahlung in Fremdwährung
```
```
```
Betriebliches Rechnungswesen
```
```
```
4.1 Kostenrechnung und Kalkulation
```
```
4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen
Kosten, deren Beeinflußbarkeit und deren
Auswirkung auf die Rentabilität
```
```
4.1.2 Kenntnis der VVO-Bestimmungen
über den festen Laden-
preis
```
```
4.1.3 Grundkenntnisse über die Bil-
dung des festen Ladenpreises
auf Grund der VVO-Bestimmungen
```
```
4.1.4 Kalkulieren des Verkaufs-
preises bei ladenpreisfreier
Ware
```
```
4.2 Steuern und Abgaben
```
```
4.2.1 Grundkenntnisse der einschlägigen Steuern und Abgaben
```
```
4.3 Rechnungswesen
```
```
4.3.1 Grundkenntnisse über Bedeutung und Aufgabe der
Inventur, Mitarbeit bei der Inventur
```
```
4.3.2 Grundkenntnisse über Aufga- Grundkenntnisse über
ben und Funktion des be- rechnergestützte Abläufe
trieblichen Rechnungswesens im betrieblichen
Rechnungswesen
```
```
4.4 Zahlungsverkehr
```
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4.4.1 Kenntnis des Zahlungsverkehrs
mit Lieferanten, Kunden, Be-
hörden, Post, Geld- und
Kreditinstituten
```
```
4.4.2 Mitwirken beim Zahlungsverkehr
```
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4.4.3 Kenntnis des betriebsüblichen
Verfahrens bei Zahlungsverzug,
Durchführen einfacher ein-
schlägiger Arbeiten
```
```
4.5 Buchführung
```
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4.5.1 Grundkenntnisse über die betriebliche Buchführung
und die betrieblichen Buchungsunterlagen
```
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§ 2. In Fällen der gleichzeitigen Ausbildung eines Lehrlings in zwei Lehrberufen sind dem Lehrling die Fertigkeiten und Kenntnisse beider Lehrberufe in der in den beiden Berufsbildern festgelegten zeitlichen Reihenfolge unter Bedachtnahme auf die sich gemäß § 6 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes ergebende Lehrzeitdauer zu vermitteln.
Verhältniszahlen
§ 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Buchhändler werden folgende Verhältniszahlen gemäß § 8 Abs. 3 lit. a des Berufsausbildungsgesetzes (fachlich einschlägig ausgebildete Personen - Lehrlinge) festgelegt:
1 fachlich einschlägig ausgebildete Person 1 Lehrling
2 bis 3 fachlich einschlägig ausgebildete Personen 2 Lehrlinge
4 fachlich einschlägig ausgebildete Personen 3 Lehrlinge
5 bis 6 fachlich einschlägig ausgebildete Personen 4 Lehrlinge
7 bis 8 fachlich einschlägig ausgebildete Personen 5 Lehrlinge
9 bis 11 fachlich einschlägig ausgebildete Personen 6 Lehrlinge
ab 12 fachlich einschlägig ausgebildete
Personen für je 3 Personen 1 weiterer Lehrling
(2) Fachlich einschlägig ausgebildete Personen sind:
der Lehrberechtigte,
der gewerberechtliche Geschäftsführer,
einschlägige Ausbilder,
Personen, die die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Buchhändler abgelegt haben,
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