Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Juni 1990, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buchhändler erlassen werden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1990-07-01
Status Aufgehoben · 2003-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 6
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl. Nr. 232, und des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 381/1986 werden für den Lehrberuf Buchhändler folgende Ausbildungsvorschriften - bezüglich der Verhältniszahlen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales - verordnet:

Berufsbild

§ 1. Für den Lehrberuf Buchhändler wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten, nach Abschnitten und Absätzen geordneten und gereihten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert, vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis fachgerecht angewendet werden.

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1.

Der Lehrbetrieb

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Pos. 1.Lehrjahr 2.Lehrjahr 3.Lehrjahr

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Marktstellung des Lehrbetriebes

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1.1.1 Einführung in die

Aufgaben, die Branchen-

stellung und das

Warensortiment

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```

1.1.2 Kenntnis der Marktposition, der

Standorteinflüsse, des Kundenkreises

mit seinen Einkaufsgewohnheiten sowie

des Kundenverhaltens

```


```

1.1.3 Kenntnis der Berufsorganisationen des Buch-

handels in Österreich und im deutsch-

sprachigen Ausland

```


```

1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen

Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und

Hilfsmittel

```


```

1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen

Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der

Gesundheit

```


```

1.2.3 Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen

Vorschriften

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```

1.3 Ausbildung im dualen System

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```

1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsbildungsgesetzes)

```


```

1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über

wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

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```

1.4 Organisation und Warenwirtschaft

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```

1.4.1 Kenntnis des or- Kenntnis über die be- Kenntnis der Betriebs-

ganisatorischen trieblichen Arbeits- und Rechtsform des

Aufbaus sowie der abläufe und die be- Lehrbetriebes

Aufgaben und Zu- triebliche Warenbe-

ständigkeiten der bewegung

einzelnen Betriebs-

bereiche

```


```

1.4.2 Grundkenntnisse einer

rechnergestützten Er-

fassung, Steuerung und

Kontrolle der betrieb-

lichen Warenbewegung

```


```

Verwaltung

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1.5.1 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten mit Formularen

Arbeiten bei Posteingang, Postausgang, und Vordrucken

Ablage und Evidenz

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1.5.2 Kenntnis über das Anlegen und Führen von

Statistiken, Karteien oder Dateien

```


```

1.5.3 Grundkenntnisse über

betriebliche Risken

und deren Versiche-

rungsmöglichkeiten so-

wie über Schadenmel-

dungen

```


```

1.5.4 Grundkenntnisse über den

Verkehr mit den für den

Lehrbetrieb und den Lehrling

wichtigen Behörden, Sozial

versicherungsträgern und Or

ganisationen der Arbeitgeber

und Arbeitnehmer

```


```

```

2.

Die Ware

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2.1 Warensortiment

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```

2.1.1 Kenntnis der betrieblichen Warensortiments hinsichtlich der

fachlichen Zusammensetzung, Breite und Tiefe

```


```

2.1.2 Kenntnis der handels- und branchenüblichen Warenbezeichnungen

und Fachausdrücke

```


```

2.1.3 Kenntnis der das betriebliche Waren-

sortiment bestimmenden Faktoren, die sich

aus Standort, Kundenkreis, Wettbewerbs-

situation, Preisgestaltung, Einkaufs- und

Verkaufsmöglichkeiten ergeben

```


```

2.1.4 Kenntnis der wichtigsten Kategorien und Epochen der deutsch-

sprachigen, insbesondere der österreichischen Literatur

```


```

2.1.5 Kenntnis der wichtigsten Kategorien und

Epochen der Weltliteratur

```


```

2.1.6 Grundkenntnisse über die wichtigsten

Strömungen und Entwicklungsabschnitte der

Kulturgebiete

```


```

2.1.7 Kenntnis über die Einteilung der Fachge-

biete des Buchhandels und über die

wesentlichen Kriterien der Zuordnung

```


```

2.1.8 Grundkenntnisse über die Arbeitsverfahren

zur Herstellung von Büchern, Zeitschriften,

Zeitungen und kartografischen Erzeugnissen

```


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3.

Einkauf und Verkauf

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3.1 Warenbeschaffung

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3.1.1 Grundkenntnisse der bran- Kenntnis der branchen-

chen- und betriebsspezi- und betriebsspezifischen

fischen Einkaufsmöglich- Einkaufsmöglichkeiten

keiten und Bezugsquel- und Bezugsquellen und

len und über die Ermitt- der organisatorischen

lung des Bedarfs Durchführung des Ein-

kaufs

```


```

3.1.2 Mitwirken bei der Er-

mittlung des Bedarfs

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```

3.1.3 Kenntnis der wichtigsten Verlage, Grundkenntnisse über

ihrer aktuellen Programme und buchhändlerische Be-

ihrer Vertriebsformen stellsysteme

```


```

3.1.4 Kenntnis und fachgerechte Anwendung der wichtigsten

Bibliografien, Nachschlagwerke und Bestellkataloge

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```

3.1.5 Vorbereiten von Waren Bestellen der Waren

bestellungen, Mitwirken

bei Warenbestellungen

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```

3.1.6 Überwachen der Liefer- Maßnahmen bei Liefer-

termine verzug

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```

3.1.7 Einholen, Bearbeiten und

Prüfen von Angeboten

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```

3.1.8 Grundkenntnisse über wichtige Vereinbarungen im

Zusammenhang mit dem Einkauf wie Einkaufskon-

ditionen, Liefer- und Zahlungsbedingungen

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```

3.1.9 Kenntnis der einkaufsbezogenen Bestimmungen der

Buchhändlerischen Verkehrs- und Verkaufsordnung

(VVO)

```


```

3.2 Warenannahme und Warenübernahme

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```

3.2.1 Kenntnis der betriebsüblichen

Warenannahme und Waren

übernahme

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3.2.2 Warenannahme, Vergleichen der gelieferten Waren mit

Lieferpapieren, Arbeiten bei der Behandlung der

Wareneingangsbelege

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```

3.2.3 Feststellen von Mängeln Ergreifen von Maßnahmen

und Schäden bei Waren bei Mängeln und Schäden

und Verpackung bei Waren und Verpackung

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```

3.3 Warenlagerung

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```

3.1 Kenntnis der branchen-, betriebs- und produktspezifischen

Lagerungsvorschriften

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```

3.3.2 Fachgerechtes Lagern und Pflegen der Waren unter Bedachtnahme

auf Ordnung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit

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```

3.3.3 Kenntnis der Lager-

ordnung

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```

3.3.4 Verwalten und Kontrollieren des Lagers, Feststellen

des Lagerbedarfs, Überwachen des Lagerbestandes

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```

3.4 Verkaufsvorbereitung

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3.4.1 Vorbereiten der Waren und Verpackungsmaterialien zum Verkauf

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3.4.2 Kenntnis der Preisauszeichnungsvorschiften, Durchführen der

Preisauszeichnung

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3.5 Warenpräsentation und Verkaufsförderung

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```

3.5.1 Gestaltung und verkaufsgerechtes Darbieten des Warenangebotes

unter Berücksichtigung der Stellung des Betriebes, einfache

Dekorationsarbeiten

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```

3.5.2 Kenntnis der branchen- und betriebsüblichen Mittel und

Möglichkeiten der Werbung und deren Anwendung

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```

3.5.3 Mitwirkung bei der Planung, Organisation und

Durchführung von werbe- und verkaufsfördernden

Maßnahmen

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```

3.5.4 Anbieten und Durchführen von betrieblichen Serviceleistungen

beim Verkauf

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```

3.5.5 Kenntnis und Handhabung

von Kundenkarteien

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```

3.5.6 Kenntnis über das Mitwirkung beim Führen von Zeitschriften

Anlegen und Führen Führen von Zeit- und Fortsetzungskarteien

von Zeitschriften- schriften- und Fort-

und Fortsetzungs- setzungskarteien

karteien

```


```

3.5.7 Mitwirkung beim Zusammen-

stellen von Fachlisten und

Katalogen

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```

3.6 Warenverkauf und Kundenberatung

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```

3.6.1 Kenntnis der organisatorischen Abwicklung des

Verkaufs

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```

3.6.2 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber Kunden

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```

3.6.3 Führen von Verkaufsgesprächen: Bedarf und Wünsche der Kunden

Ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und Einwände der

Kunden berücksichtigen

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```

3.6.4 Bedarfs- und wunschgemäße Warenvorlage auf Grund der Waren- und

Verkaufskenntnisse, Information der Kunden über Fachgebiete,

Qualitäts- und Preisunterschiede

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```

3.6.5 Anbieten von Ergänzungs- und Ersatzartikeln, fachgerechtes

Verpacken und Ausfolgen der Waren

```


```

3.6.6 Grundkenntnisse über Möglich-

keiten der Warenzustellung

und des Warenversands

```


```

3.6.7 Kenntnis über Subskriptionsbe-

stellungen

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```

3.6.8 Kenntnis der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen

```


```

3.6.9 Grundkenntnisse über das Urheberrecht

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3.6.10 Kenntnis der verkaufsbezogenen Bestimmungen

der Buchhändlerischen Verkehrs- und

Verkaufsordnung (VVO)

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```

3.6.11 Kenntnis der betriebsüblichen Behandlung von

Reklamationen und des betriebsüblichen

Warenumtausches, Verhalten bei Reklamationen

```


```

3.6.12 Kenntnis der betriebsüblichen Maßnahmen gegen

Ladendiebstahl und des Verhaltens bei

Ladendiebstahl

```


```

3.7 Verkaufsabrechnung

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```

3.7.1 Ermitteln des Verkaufspreises, Ausfertigen

von Kassazetteln und Rechnungen, Ausrechnen

der Umsatzsteuer

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```

3.7.2 Kenntnis der im Betrieb ange-

wandten Kassensysteme,

Bedienen der Kasse

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3.7.3 Abwickeln von Barzahlung,

unbarer Zahlung und von

Zahlung in Fremdwährung

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4.

Betriebliches Rechnungswesen

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4.1 Kostenrechnung und Kalkulation

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4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen

Kosten, deren Beeinflußbarkeit und deren

Auswirkung auf die Rentabilität

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```

4.1.2 Kenntnis der VVO-Bestimmungen

über den festen Laden-

preis

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```

4.1.3 Grundkenntnisse über die Bil-

dung des festen Ladenpreises

auf Grund der VVO-Bestimmungen

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4.1.4 Kalkulieren des Verkaufs-

preises bei ladenpreisfreier

Ware

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4.2 Steuern und Abgaben

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```

4.2.1 Grundkenntnisse der einschlägigen Steuern und Abgaben

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4.3 Rechnungswesen

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4.3.1 Grundkenntnisse über Bedeutung und Aufgabe der

Inventur, Mitarbeit bei der Inventur

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```

4.3.2 Grundkenntnisse über Aufga- Grundkenntnisse über

ben und Funktion des be- rechnergestützte Abläufe

trieblichen Rechnungswesens im betrieblichen

Rechnungswesen

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```

4.4 Zahlungsverkehr

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4.4.1 Kenntnis des Zahlungsverkehrs

mit Lieferanten, Kunden, Be-

hörden, Post, Geld- und

Kreditinstituten

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4.4.2 Mitwirken beim Zahlungsverkehr

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4.4.3 Kenntnis des betriebsüblichen

Verfahrens bei Zahlungsverzug,

Durchführen einfacher ein-

schlägiger Arbeiten

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4.5 Buchführung

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4.5.1 Grundkenntnisse über die betriebliche Buchführung

und die betrieblichen Buchungsunterlagen

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§ 2. In Fällen der gleichzeitigen Ausbildung eines Lehrlings in zwei Lehrberufen sind dem Lehrling die Fertigkeiten und Kenntnisse beider Lehrberufe in der in den beiden Berufsbildern festgelegten zeitlichen Reihenfolge unter Bedachtnahme auf die sich gemäß § 6 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes ergebende Lehrzeitdauer zu vermitteln.

Verhältniszahlen

§ 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Buchhändler werden folgende Verhältniszahlen gemäß § 8 Abs. 3 lit. a des Berufsausbildungsgesetzes (fachlich einschlägig ausgebildete Personen - Lehrlinge) festgelegt:

1 fachlich einschlägig ausgebildete Person 1 Lehrling

2 bis 3 fachlich einschlägig ausgebildete Personen 2 Lehrlinge

4 fachlich einschlägig ausgebildete Personen 3 Lehrlinge

5 bis 6 fachlich einschlägig ausgebildete Personen 4 Lehrlinge

7 bis 8 fachlich einschlägig ausgebildete Personen 5 Lehrlinge

9 bis 11 fachlich einschlägig ausgebildete Personen 6 Lehrlinge

ab 12 fachlich einschlägig ausgebildete

Personen für je 3 Personen 1 weiterer Lehrling

(2) Fachlich einschlägig ausgebildete Personen sind:

a)

der Lehrberechtigte,

b)

der gewerberechtliche Geschäftsführer,

c)

einschlägige Ausbilder,

d)

Personen, die die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Buchhändler abgelegt haben,

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