Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Juni 1990, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Musikalienhändler erlassen werden
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl. Nr. 232, und des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 381/1986 werden für den Lehrberuf Musikalienhändler folgende Ausbildungsvorschriften - bezüglich der Verhältniszahlen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales - verordnet:
Berufsbild
§ 1. Für den Lehrberuf Musikalienhändler wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten, nach Abschnitten und Absätzen geordneten und gereihten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert, vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis fachgerecht angewendet werden.
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Der Lehrbetrieb
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```
```
Pos. 1.Lehrjahr 2.Lehrjahr 3.Lehrjahr
```
```
1.1 Marktstellung des Lehrbetriebes
```
```
1.1.1 Einführung in die - -
Aufgaben, die
Branchenstellung
und das Waren-
sortiment
```
```
1.1.2 - Kenntnis der Marktposition, der Standortein-
flüsse, des Kundenkreises mit seinen
Einkaufsgewohnheiten sowie des Kunden-
verhaltens
```
```
1.1.3 Kenntnis der Stellung des Musikalienhandels im Rahmen der buch-
händlerischen Berufsorganisationen in Österreich und im
deutschsprachigen Ausland
```
```
1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
```
```
1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und Hilfs-
mittel
```
```
1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen Sicher-
heitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
```
```
1.2.3 Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen
Vorschriften
```
```
1.3 Ausbildung im dualen System
```
```
1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflich-
tungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
```
```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
```
1.4 Organisation und Warenwirtschaft
```
```
1.4.1 Kenntnis des or- Kenntnis über die be- Kenntnis der Be-
ganisatorischen trieblichen Arbeits- triebs- und Rechts-
Aufbaus sowie der abläufe und die betrieb- form des Lehrbe-
Aufgaben und Zu- liche Warenbewegung triebs
ständigkeiten der
einzelnen Betriebs-
bereiche
```
```
1.4.2 - - Grundkenntnisse einer
rechnergestützten Er-
fassung, Steuerung und
Kontrolle der betrieb-
lichen Warenbewegung
```
```
1.5 Verwaltung
```
```
1.5.1 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten mit Formularen
Arbeiten bei Posteingang, Post- und Vordrucken
ausgang, Ablage und Evidenz
```
```
1.5.2 - Kenntnis über das Anlegen und Führen von
Statistiken, Karteien oder Dateien
```
```
1.5.3 - - Grundkenntnisse über
betriebliche Risken und
deren Versicherungs-
möglichkeiten sowie
über Schadenmeldungen
```
```
1.5.4 Grundkenntnisse über - -
den Verkehr mit den
für den Lehrbetrieb
und den Lehrling
wichtigen Behörden,
Sozialversicherungs-
trägern und Organi-
sationen der Arbeit-
geber und Arbeit-
nehmer
```
```
```
Die Ware
```
```
```
2.1 Warensortiment
```
```
2.1.1 Kenntnis des betrieblichen Warensortiments hinsichtlich der
fachlich Zusammensetzung, Breite und Tiefe
```
```
2.1.2 Kenntnis der handels- und branchenüblichen Warenbezeichnungen
und Fachausdrücke
```
```
2.1.3 - Kenntnis der das betriebliche Warensortiment
bestimmenden Faktoren, die sich aus Standort,
Kundenkreis, Wettbewerbssituation, Preis-
gestaltung, Einkaufs- und Verkaufsmöglichkeiten
ergeben
```
```
2.1.4 Kenntnis der wichtigsten Kategorien und Epochen der
europäischen Musik
```
```
2.1.5 - Grundkenntnisse über die wichtigsten Kategorien
und Epochen der außereuropäischen Musik
```
```
2.1.6 - Grundkenntnisse der wichtigsten Epochen und
deren Niederschlag im Musikschaffen
```
```
2.1.7 - Kenntnis über die Einteilung der Fachgebiete
des Musikalienhandels und über die wesentlichen
Kriterien der Zuordnung
```
```
2.1.8 - Grundkenntnisse der wichtigsten Musikformen,
der Notation und der Fachausdrücke der Musik
```
```
```
Einkauf und Verkauf
```
```
```
3.1 Warenbeschaffung
```
```
3.1.1 - Grundkenntnisse der Kenntnis der branchen-
branchen- und be- und betriebsspezifi-
triebsspezifischen schen Einkaufsmöglich-
Einkaufsmöglichkeiten keiten und Bezugsquel-
und Bezugsquellen len und der organisa-
und über die Ermitt- torischen Durchführung
lung des Bedarfs des Einkaufs
```
```
3.1.2 - - Mitwirken bei der Er-
mittlung des Bedarfs
```
```
3.1.3 Kenntnis der wichtigsten Verlage, Grundkenntnisse über
ihrer aktuellen Programme und einschlägige Bestell-
ihrer Vertriebsformen systeme
```
```
3.1.4 Kenntnis und fachgerechte Anwendung der wichtigsten
Bibliografien, Nachschlagwerke und Bestellkataloge
```
```
3.1.5 - Vorbereiten von Waren Bestellen der Waren
bestellungen, Mitwirken
bei Warenbestellungen
```
```
3.1.6 - Überwachen der Liefer- Maßnahmen bei Liefer-
termine verzug
```
```
3.1.7 - - Einholen, Bearbeiten
und Prüfen von Ange-
boten
```
```
3.1.8 - Grundkenntnisse über wichtige Vereinbarungen im
Zusammenhang mit dem Einkauf wie Einkaufskon-
ditionen, Liefer- und Zahlungsbedingungen
```
```
3.1.9 - Kenntnis der einkaufsbezogenen Bestimmungen der
Buchhändlerischen Verkehrs- und Verkaufsordnung
(VVO)
```
```
3.2 Warenannahme und Warenübernahme
```
```
3.2.1 - Kenntnis der betriebs- -
üblichen Warenannahme
und Warenübernahme
```
```
3.2.2 - Warenannahme, Vergleichen der gelieferten Waren
mit Lieferpapieren, Arbeiten bei der Behandlung
der Wareneingangsbelege
```
```
3.2.3 - Feststellen von Män- Ergreifen von Maßnahmen
geln und Schäden bei bei Mängeln und Schäden
Waren und Verpackung bei Waren und Ver-
packung
```
```
3.3 Warenlagerung
```
```
3.3.1 Kenntnis der branchen-, betriebs- und produktspezifischen
Lagerungsvorschriften
```
```
3.3.2 Fachgerechtes Lagern und Pflegen der Waren unter Bedachtnahme
auf Ordnung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
```
```
3.3.3 - Kenntnis der Lagerordnung
```
```
3.3.4 - Verwalten und Kontrollieren des Lagers, Fest-
stellen des Lagerbedarfs, Überwachen des
Lagerbestandes
```
```
3.4 Verkaufsvorbereitung
```
```
3.4.1 Vorbereiten der Waren und Verpackungsmaterialien zum Verkauf
```
```
3.4.2 Kenntnis der Preisauszeichnungsvorschiften, Durchführen der
Preisauszeichnung
```
```
3.5 Warenpräsentation und Verkaufsförderung
```
```
3.5.1 Gestaltung und verkaufsgerechtes Darbieten des Warenangebotes
unter Berücksichtigung der Stellung des Betriebes, einfache
Dekorationsarbeiten
```
```
3.5.2 Kenntnis der branchen- und betriebsüblichen Mittel und Möglich-
keiten der Werbung und deren Anwendung
```
```
3.5.3 - Mitwirkung bei der Planung, Organisation und
Durchführung von werbe- und verkaufsfördernden
Maßnahmen
```
```
3.5.4 Anbieten und Durchführen von betrieblichen Serviceleistungen
beim Verkauf
```
```
3.5.5 Kenntnis und Handhabung von Kunden- -
karteien
```
```
3.5.6 Kenntnis über das Mitwirkung beim Führen von Zeitschriften
Anlegen und Führen Führen von Zeit- und Fortsetzungskarteien
von Zeitschriften- schriften- und Fort-
und Fortsetzungs- setzungskarteien
karteien
```
```
3.5.7 - - Mitwirkung beim Zu-
sammenstellen von Fach-
listen und Katalogen
```
```
3.6 Warenverkauf und Kundenberatung
```
```
3.6.1 - Kenntnis der organisatorischen Abwicklung des
Verkaufs
```
```
3.6.2 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber Kunden
```
```
3.6.3 Führen von Verkaufsgesprächen: Bedarf und Wünsche der Kunden
Ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und Einwände der
Kunden berücksichtigen
```
```
3.6.4 Bedarfs- und wunschgemäße Warenvorlage auf Grund der Waren- und
Verkaufskenntnisse, Information der Kunden über Fachgebiete,
Qualitäts- und Preisunterschiede
```
```
3.6.5 Anbieten von Ergänzungs- und Ersatzartikeln, fachgerechtes
Verpacken und Ausfolgen der Waren
```
```
3.6.6 - - Kenntnisse über Sub-
skriptionsbestellungen
```
```
3.6.7 Kenntnis der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen
```
```
3.6.8 - Grundkenntnisse über das Urheberrecht und über
die Organisationen zur Wahrung von einschlägi-
gen Urheberrechten
```
```
3.6.9 - Kenntnis der verkaufsbezogenen Bestimmungen
der Buchhändlerischen Verkehrs- und Verkaufs-
ordnung (VVO)
```
```
3.6.10 - Kenntnis der betriebsüblichen Behandlung von
Reklamationen und des betriebsüblichen
Warenumtausches, Verhalten bei Reklamationen
```
```
3.6.11 - Kenntnis der betriebsüblichen Maßnahmen gegen
Ladendiebstahl und des Verhaltens bei
Ladendiebstahl
```
```
3.7 Verkaufsabrechnung
```
```
3.7.1 - Ermitteln des Verkaufspreises, Ausfertigen
von Kassazetteln und Rechnungen, Ausrechnen
der Umsatzsteuer
```
```
3.7.2 - - Kenntnis der im Betrieb
angewandten Kassen-
systeme, Bedienen der
Kasse
```
```
3.7.3 - - Abwickeln von Barzah-
lung, unbarer Zahlung
und von Zahlung in
Fremdwährung
```
```
```
Betriebliches Rechnungswesen
```
```
```
4.1 Kostenrechnung und Kalkulation
```
```
4.1.1 - Grundkenntnisse über die betrieblichen
Kosten, deren Beeinflußbarkeit und deren
Auswirkung auf die Rentabilität
```
```
4.1.2 - - Kenntnis der VVO-Be-
stimmungen über den
festen Ladenpreis
```
```
4.1.3 - - Grundkenntnisse über
die Bildung des festen
Ladenpreises auf Grund
der VVO-Bestimmungen
```
```
4.1.4 - - Kalkulieren des Ver-
kaufspreises bei laden-
preisfreier Ware
```
```
4.2 Steuern und Abgaben
```
```
4.2.1 - - Grundkenntnisse der
einschlägigen Steuern
und Abgaben
```
```
4.3 Rechnungswesen
```
```
4.3.1 - Grundkenntnisse über Bedeutung und Aufgabe der
Inventur, Mitarbeit bei der Inventur
```
```
4.3.2 - Grundkenntnisse über Grundkenntnisse über
Aufgaben und Funk- rechnergestützte Ab-
tion des betrieblichen läufe im betriebli-
Rechnungswesens chen Rechnungswesen
```
```
4.4 Zahlungsverkehr
```
```
4.4.1 - - Kenntnis des Zah-
lungsverkehrs mit Lie-
feranten, Kunden, Be-
hörden, Post, Geld- und
Kreditinstituten
```
```
4.4.2 - - Mitwirken beim Zah-
lungsverkehr
```
```
4.4.3 - - Kenntnis des betriebs-
üblichen Verfahrens
bei Zahlungsverzug,
Durchführen einfacher
einschlägiger Arbeiten
```
```
4.5 Buchführung
```
```
4.5.1 - Grundkenntnisse über die betriebliche Buch-
führung und die betrieblichen Buchungsunter-
lagen
```
```
§ 2. In Fällen der gleichzeitigen Ausbildung eines Lehrlings in zwei Lehrberufen sind dem Lehrling die Fertigkeiten und Kenntnisse beider Lehrberufe in der in den beiden Berufsbildern festgelegten zeitlichen Reihenfolge unter Bedachtnahme auf die sich gemäß § 6 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes ergebende Lehrzeitdauer zu vermitteln.
Verhältniszahlen
§ 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Musikalienhändler werden folgende Verhältniszahlen gemäß § 8 Abs. 3 lit. a des Berufsausbildungsgesetzes (fachlich einschlägig ausgebildete Personen - Lehrlinge) festgelegt:
1 fachlich einschlägig ausgebildete Person...............1 Lehrling
2 bis 3 fachlich einschlägig ausgebildete Personen.......2 Lehrlinge
4 fachlich einschlägig ausgebildete Personen.............3 Lehrlinge
5 bis 6 fachlich einschlägig ausgebildete Personen.......4 Lehrlinge
7 bis 8 fachlich einschlägig ausgebildete Personen.......5 Lehrlinge
9 bis 11 fachlich einschlägig ausgebildete Personen......6 Lehrlinge
ab 12 fachlich einschlägig ausgebildete Personen
für je 3 Personen...............................1 weiterer Lehrling
(2) Fachlich einschlägig ausgebildete Personen sind:
der Lehrberechtigte,
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