Bundesgesetz vom 17. Mai 1990 über die Errichtung, Verwaltung und Beaufsichtigung von Pensionskassen (Pensionskassengesetz – PKG)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1990-07-01
Letzte Aktualisierung 2026-02-19
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 461
Änderungshistorie JSON API

(36) § 3 Abs. 3, § 5 Z 4a, § 7 Abs. 2a, § 12 Abs. 1, 6 und 7, § 12a samt Überschrift, § 15 Abs. 3 Z 7a und 15a und Abs. 3a, § 16 Abs. 4, § 16a Abs. 4a, 4b und 6, § 17 Abs. 1, 3 und 4, § 19 Abs. 2, 5a bis 5c und 7, § 19b, § 20 Abs. 2a, § 20a Abs. 1, § 23 Abs. 1 Z 3a, § 24 Abs. 2, § 24a Abs. 3, § 25 Abs. 1 Z 5 lit. b, Abs. 2 Z 1, Abs. 5, 7 bis 10, § 25a Abs. 1a und 3, § 26 Abs. 1 und 1a, § 27 Abs. 1a und 5 Z 2a, 2b und 3a, § 29 Abs. 1 und 2, § 31 Abs. 4 Z 3a, § 36 Abs. 1 Z 8 und 10a und Abs. 2, § 36a samt Überschrift, § 46a Abs. 1 sowie § 49 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 54/2012 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft. § 9 Z 12, § 25 Abs. 11 sowie die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 22. September 2006 über die besonderen Veranlagungsvorschriften für Pensionskassen, BGBl. II Nr. 361, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

(37) § 47a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(38) § 23 Abs. 1 Z 3a, § 25 Abs. 1 Z 5 lit. a, § 27 Abs. 5 Z 2b und § 33 Abs. 8 bis 8b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 184/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(39) § 23 Abs. 1 Z 3a, § 25 Abs. 3 Z 2 und Abs. 11 und § 46a Abs. 1 Z 5a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2014 treten mit 21. Dezember 2014 in Kraft.

(40) § 16 Abs. 4, § 17 Abs. 1 und 3 und § 19b Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(41) § 23 Abs. 1 Z 3a, § 25 Abs. 9, § 30 Abs. 2, § 30a Abs. 3 Z 2, § 31 Abs. 1, 2 und 3 und § 31a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2015 treten mit 20. Juli 2015 in Kraft.

(42) § 6a Abs. 8, § 19 Abs. 7, § 19b Abs. 1 und § 46 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 107/2017 treten mit 3. Jänner 2018 in Kraft. § 45 und § 47a treten mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft.

(43) § 5 Z 2a und 4 bis 8, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1, 2a, 6 und 7, § 8 Abs. 2 Z 1 und Abs. 4, § 9 Z 6 und 9, § 11a Abs. 2 Z 2, Abs. 6 und 7, § 11b Abs. 1, 4, 5 und 9, §§ 11c bis 11h samt Überschriften, § 12 Abs. 1, § 12a Abs. 1 Z 5, § 14 Abs. 1 und 2, § 16a Abs. 4b, § 17, Abs. 1a bis 1c, § 19 Abs. 1a, 2, 2a, 3 bis 5b und 6, § 20 Abs. 1, 2a Z 2 und Abs. 3, § 21 samt Überschrift, §§ 21a bis 21e samt Überschriften, § 22a samt Überschrift, § 23 Abs. 1 Z 3, § 24a Abs. 8, § 25, § 25a Abs. 3, § 26 Abs. 1, 1a bis 1c und 4 bis 6, § 30 Abs. 4 und 5, § 30a Abs. 1, 1a und 2, § 33 Abs. 2 bis 2b, 3 und 8, § 33a Abs. 1, 3 Z 1 und 1a und Abs. 5, § 33c Abs. 5, § 33f Abs. 5, § 33g Abs. 1, 2 Z 1 und Abs. 4, §§ 33h und 33i samt Überschriften, § 34, § 35 Abs. 1, § 36, § 36a, § 46a Abs. 1 und 2, § 47, §§ 47a und 47b samt Überschriften, § 49 Abs. 3 und § 49b Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft. § 9 Z 10, § 11a Abs. 8, § 19 Abs. 7, § 20a samt Überschrift, § 25a Abs. 4, § 30a Abs. 4, § 32 samt Überschrift, § 33 Abs. 8a und 8b, die Anlage 1 und 2 zu Artikel I, § 30, sowie die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Mindeststandards für das Risikomanagement bei Pensionskassen, BGBl. II Nr. 360/2006, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 145/2015, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.

(44) § 7 Abs. 2, Z 9 Z 10, § 19 Abs. 2 Z 2 und 2a, § 30 Abs. 3, § 33 Abs. 2c und 2d, § 46a Abs. 1, § 49b Abs. 1 Z 9 bis 11 und § 49c samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 36/2022 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. § 12a Abs. 1 Z 8 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung außer Kraft.

(45) § 11e Abs. 5, § 49b Abs. 1a Z 11 und 12 und § 49c Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2024 treten mit 17. Jänner 2025 in Kraft.

Abkürzung

PKG

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

§ 51. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft, die §§ 2 Abs. 2, 24 Abs. 1, 3, 4, 6 und 7 sowie 48 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 20/1992 treten mit 1. Jänner 1991 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 2 und 2a, § 2 Abs. 2, § 5 samt Überschrift, § 6 Abs. 1, § 6a samt Überschrift, § 7 Abs. 2, der Entfall des § 8 Abs. 2 Z 7, § 8 Abs. 2 Z 8, § 8 Abs. 3, § 9, § 10 Abs. 1 Z 5, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1 Z 5, § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 2 bis 5, § 15 Abs. 1, § 15 Abs. 3 Z 9, § 15 Abs. 3a, § 15a, § 17, § 18 Abs. 1, § 18 Abs. 2, § 20 Abs. 2 und 4, der Entfall des § 20 Abs. 5, § 20a samt Überschrift, § 21, § 23, § 24 samt Überschrift, § 24a samt Überschrift, § 25, § 26, § 27 Abs. 2 und 4 bis 6, der Entfall des § 27 Abs. 3, § 28 Abs. 3, § 29 Abs. 1 und 3, § 30, § 30a, § 31 Abs. 2 bis 4, § 32 samt Überschrift, § 33 Abs. 3 bis 8, § 33a, der Entfall des § 35, § 36, § 41 Abs. 1 Z 1, § 46 Abs. 1, § 46a, § 48 Abs. 1, § 48 Abs. 6 bis 8, § 49, § 50 Z 1 und 2, § 51 Abs. 1a und 1b und die Anlagen 1 und 2 zu § 30 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 755/1996 treten mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

(3) Die Verordnung des Bundesministers für Justiz über die von den Pensionskassen zu verwendenden Formblätter für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, BGBl. Nr. 198/1991, und die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Änderung von Formblättern für Pensionskassen, BGBl. Nr. 93/1991, treten mit Ablauf des 31. Dezember 1996 außer Kraft.

(4) § 1 Abs. 5, § 5 Z 1 lit. d, § 15b, § 25 Abs. 2 Z 10 und § 48 Abs. 1 erster Satz dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 64/1997 treten mit 1. August 1997 in Kraft.

(5) Der Entfall des § 9 Z 8, § 25 Abs. 2 Z 1, § 25 Abs. 2 Z 12, § 25 Abs. 4, § 25 Abs. 5 Z 2, § 25 Abs. 5a und § 49 Z 4 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 126/1998 treten mit 1. August 1998, § 2 Abs. 2, § 23 Abs. 1 Z 2, § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b sublit. aa und bb, § 25 Abs. 2 Z 2, § 25 Abs. 2 Z 6, § 25 Abs. 7 und § 49 Z 5 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 126/1998 treten mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

(6) § 1 Abs. 6 und 7, § 3 Abs. 4, § 5 Z 1 lit. a sublit. bb und cc und § 25 Abs. 5a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 127/1999 treten mit 1. August 1999 in Kraft.

(7) § 1 Abs. 2a, § 1 Abs. 8 und § 5 Z 1 lit. a sublit. cc und dd dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2000 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(8) § 19a, § 20 Abs. 5, § 24a Abs. 7, § 25 Abs. 1 Z 2, § 25 Abs. 2 Z 2, 3, 5, 6, 6a, 7, 12 und 13, § 25 Abs. 5 Z 1 und § 25 Abs. 5a dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2000 treten mit 1. September 2000 in Kraft.

(9) § 5 Z 1 lit. e und § 15a Abs. 3 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 treten mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(10) § 24a Abs. 3 dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 97/2001 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2000 beginnen.

(11) § 23 Abs. 1 Z 6 und § 25 Abs. 2 Z 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 97/2001 treten mit 1. September 2001 in Kraft.

(12) § 1 Abs. 2 Z 1 und Abs. 2a, § 7 Abs. 2, § 21 Abs. 8, § 22 Abs. 2, § 31 Abs. 1 und § 45 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 97/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(13) § 6a Abs. 1, 2, 3, 5, 6 und 7, § 8 Abs. 1 (Anm.: § 8 von Novelle nicht betroffen), § 10 Abs. 1, 2 und 3, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 5, § 15 Abs. 4, § 20 Abs. 4 und 5, § 20a Abs. 3 und 4, § 21 Abs. 3, 4, 5, 9 und 10, § 30 Abs. 4, § 30a Abs. 1 und 4, § 31 Abs. 2 und 3, § 33 Abs. 1, 2, 3, 4, 4a, 5, 6, 7, 8 und 9, § 35, § 36 Abs. 1 und 2, § 37 Abs. 3, § 40, § 41 Abs. 1 und 4, § 42, § 46 Abs. 1, § 46a, § 47 Abs. 2 und § 49 Z 6 bis 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 97/2001 treten mit 1. April 2002 in Kraft.

(14) § 3 Abs. 4 Z 1 lit. a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 9/2002 tritt mit 1. Dezember 2001 in Kraft.

(15) § 6a Abs. 2, § 8 Abs. 1 und § 36 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 9/2002 treten mit 1. April 2002 in Kraft.

(16) § 2 Abs. 2, 3 und 4, die Überschrift vor § 7, § 7 Abs. 1, 1a und 4 bis 7, § 20 Abs. 2 Z 7, § 35 Abs. 2 und die Anlage 1 zu Art. I, § 30 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2002 beginnen.

(17) § 23 Abs. 1 Z 4a und § 25 Abs. 5a und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft.

(18) § 25 Abs. 5 Z 1 lit. b und Abs. 5a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 135/2003 tritt mit 13. Februar 2004 in Kraft.

(19) § 34 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2004 tritt mit 1. August 2004 in Kraft.

(20) § 2 Abs. 1, § 5 Z 3, § 7 Abs. 1 bis 8, § 24 Abs. 2, § 24a Abs. 5 bis 9, § 49 Z 14, 15 und 17, die Pos. G. I. der Anlage 1 zu Artikel I, § 30 Formblatt A – Bilanz der Pensionskasse, Passiva und die Pos. I. der Anlage 2 zu Artikel I, § 30 Formblatt A – Vermögensaufstellung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, Passiva in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 8/2005 sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen.

(21) § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 (Anm.: richtig: § 1 Abs. 2 Z 1 und 2), § 5 Z 4 bis 6, § 7 Abs. 9, § 9 Z 5, § 11a samt Überschrift, § 11b samt Überschrift, § 15 Abs. 1, 2 und 3 Z 7 bis 9 und 14, § 16a samt Überschrift, § 17 Abs. 1 bis 3, § 18, § 19, § 20 Abs. 2 Z 7, Abs. 3, 3a, 3b und 4, § 23 Abs. 1 Z 3 und 6, § 24 Abs. 4, § 25, § 25a samt Überschrift, § 26 Abs. 1 und 3, § 27 Abs. 2 und 6, § 30a Abs. 1 und 2, § 32 Abs. 3, § 33b samt Überschrift, § 33c samt Überschrift, § 33d, § 33e samt Überschrift, § 33f samt Überschrift, § 36 Abs. 1 Z 8 und 9, Abs. 2 und 4, § 43 Abs. 1 und 2, § 46a Abs. 1 und 5, § 47, § 47a, § 49 Z 16, 18 und 19, § 49a samt Überschrift, § 49b samt Überschrift, § 50 Z 3, die Pos. E. der Anlage 1 zu Artikel I, § 30 Formblatt A – Bilanz der Pensionskasse, Aktiva, die Anlage 2 zu Artikel I, § 30 Formblatt A – Vermögensaufstellung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, Aktiva und die Pos. IIa. der Anlage 2 zu Artikel I, § 30 Formblatt A – Vermögensaufstellung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft und die Pos. B. IIa. und C. VIa. der Anlage 2 zu Artikel I, § 30 Formblatt B – Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 8/2005 treten mit 23. September 2005 in Kraft.

(22) Die Wortfolge in § 20 Abs. 2 Z 3, § 46 Abs. 3 und die Pos. A. II. der Anlage 2 zu Artikel I, § 30 Formblatt B – Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft treten mit Ablauf des 22. September 2005 außer Kraft.

(23) Die Quartalsmeldungsverordnung BGBl. II Nr. 75/1997 in der Fassung BGBl. II Nr. 444/1998 tritt mit Ablauf des 30. Dezember 2005 außer Kraft.

(24) § 12 Abs. 4 Z 3 und Abs. 5, § 20a Abs. 4, § 21 Abs. 3, Abs. 5, Abs. 8 und Abs. 9, § 31 Abs. 3 und Abs. 4 Z 2 bis 4 und § 33 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2005 treten mit 1. Juli 2005 in Kraft. § 21 Abs. 10 tritt mit 1. Juli 2005 außer Kraft.

(25) § 7 Abs. 5 Z 5, § 19 Abs. 4, § 20 Abs. 4, § 25a Abs. 1 Z 6, § 30a Abs. 1, § 36 Abs. 3 und § 46a Abs. 1 Z 5 und 5a und Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2005 treten mit 24. September 2005 in Kraft.

(26) § 31 Abs. 1 und 2, § 31a und § 49 Z 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

(27) § 25 Abs. 3, § 49 Z 18 lit. e und die Pos. VII. 3. und VIII. 3. der Anlage 2 zu Artikel I, § 30 Formblatt A – Vermögensaufstellung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, Aktiva, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2005 treten mit 24. September 2005 in Kraft.

(28) § 23 Abs. 1 Z 3a lit. b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 141/2006 tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(29) § 20 Abs. 3a bis 3d in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 107/2007 tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

(30) § 1 Abs. 6 und § 3 Abs. 4 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2009 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(31) § 9 Z 9 und § 37 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.

(32) § 7 Abs. 3 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2010 treten mit 23. September 2010 in Kraft. § 7 Abs. 9 tritt mit Ablauf des 22. September 2010 außer Kraft.

(33) § 23 Abs. 1 Z 3a, 4 und 6 und § 25 Abs. 1 Z 6 und Abs. 7 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2011 treten mit 1. September 2011 in Kraft.

(34) § 33g in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2011 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

(35) § 46 Abs. 1, § 46 Abs. 1 bis 5 (Anm.: richtig: § 46a Abs. 1 bis 5), § 47 und die Überschrift zu § 51 in der Fassung des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 35/2012, treten mit 1. Mai 2012 in Kraft.

(36) § 3 Abs. 3, § 5 Z 4a, § 7 Abs. 2a, § 12 Abs. 1, 6 und 7, § 12a samt Überschrift, § 15 Abs. 3 Z 7a und 15a und Abs. 3a, § 16 Abs. 4, § 16a Abs. 4a, 4b und 6, § 17 Abs. 1, 3 und 4, § 19 Abs. 2, 5a bis 5c und 7, § 19b, § 20 Abs. 2a, § 20a Abs. 1, § 23 Abs. 1 Z 3a, § 24 Abs. 2, § 24a Abs. 3, § 25 Abs. 1 Z 5 lit. b, Abs. 2 Z 1, Abs. 5, 7 bis 10, § 25a Abs. 1a und 3, § 26 Abs. 1 und 1a, § 27 Abs. 1a und 5 Z 2a, 2b und 3a, § 29 Abs. 1 und 2, § 31 Abs. 4 Z 3a, § 36 Abs. 1 Z 8 und 10a und Abs. 2, § 36a samt Überschrift, § 46a Abs. 1 sowie § 49 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 54/2012 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft. § 9 Z 12, § 25 Abs. 11 sowie die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 22. September 2006 über die besonderen Veranlagungsvorschriften für Pensionskassen, BGBl. II Nr. 361, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

(37) § 47a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(38) § 23 Abs. 1 Z 3a, § 25 Abs. 1 Z 5 lit. a, § 27 Abs. 5 Z 2b und § 33 Abs. 8 bis 8b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 184/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(39) § 23 Abs. 1 Z 3a, § 25 Abs. 3 Z 2 und Abs. 11 und § 46a Abs. 1 Z 5a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2014 treten mit 21. Dezember 2014 in Kraft.

(40) § 16 Abs. 4, § 17 Abs. 1 und 3 und § 19b Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(41) § 23 Abs. 1 Z 3a, § 25 Abs. 9, § 30 Abs. 2, § 30a Abs. 3 Z 2, § 31 Abs. 1, 2 und 3 und § 31a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2015 treten mit 20. Juli 2015 in Kraft.

(42) § 6a Abs. 8, § 19 Abs. 7, § 19b Abs. 1 und § 46 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 107/2017 treten mit 3. Jänner 2018 in Kraft. § 45 und § 47a treten mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft.

(43) § 5 Z 2a und 4 bis 8, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1, 2a, 6 und 7, § 8 Abs. 2 Z 1 und Abs. 4, § 9 Z 6 und 9, § 11a Abs. 2 Z 2, Abs. 6 und 7, § 11b Abs. 1, 4, 5 und 9, §§ 11c bis 11h samt Überschriften, § 12 Abs. 1, § 12a Abs. 1 Z 5, § 14 Abs. 1 und 2, § 16a Abs. 4b, § 17, Abs. 1a bis 1c, § 19 Abs. 1a, 2, 2a, 3 bis 5b und 6, § 20 Abs. 1, 2a Z 2 und Abs. 3, § 21 samt Überschrift, §§ 21a bis 21e samt Überschriften, § 22a samt Überschrift, § 23 Abs. 1 Z 3, § 24a Abs. 8, § 25, § 25a Abs. 3, § 26 Abs. 1, 1a bis 1c und 4 bis 6, § 30 Abs. 4 und 5, § 30a Abs. 1, 1a und 2, § 33 Abs. 2 bis 2b, 3 und 8, § 33a Abs. 1, 3 Z 1 und 1a und Abs. 5, § 33c Abs. 5, § 33f Abs. 5, § 33g Abs. 1, 2 Z 1 und Abs. 4, §§ 33h und 33i samt Überschriften, § 34, § 35 Abs. 1, § 36, § 36a, § 46a Abs. 1 und 2, § 47, §§ 47a und 47b samt Überschriften, § 49 Abs. 3 und § 49b Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft. § 9 Z 10, § 11a Abs. 8, § 19 Abs. 7, § 20a samt Überschrift, § 25a Abs. 4, § 30a Abs. 4, § 32 samt Überschrift, § 33 Abs. 8a und 8b, die Anlage 1 und 2 zu Artikel I, § 30, sowie die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Mindeststandards für das Risikomanagement bei Pensionskassen, BGBl. II Nr. 360/2006, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 145/2015, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.

(44) § 7 Abs. 2, Z 9 Z 10, § 19 Abs. 2 Z 2 und 2a, § 30 Abs. 3, § 33 Abs. 2c und 2d, § 46a Abs. 1, § 49b Abs. 1 Z 9 bis 11 und § 49c samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 36/2022 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. § 12a Abs. 1 Z 8 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung außer Kraft.

(45) § 11e Abs. 5, § 49b Abs. 1a Z 11 und 12 und § 49c Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2024 treten mit 17. Jänner 2025 in Kraft.

(46) § 5 Z 8 bis 12, § 11g Abs. 4, § 25a Abs. 4, § 30a Abs. 4, § 36a, § 36b, § 36c, § 46a Abs. 1 Z 19 bis 23, § 46a Abs. 1 Schlussteil, § 47b Abs. 6 und 7, § 49b Abs. 1a Z 1, 8, 10, 12 bis 14 und § 49c Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2026 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. § 11g Abs. 4, § 25a Abs. 4, § 30a Abs. 4, § 36b Abs. 1 und 2 und § 47b Abs. 6 in der Fassung BGBl. I Nr. 5/2026 sind ab 10. Jänner 2030 anzuwenden. Die FMA hat der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bis zum 9. Jänner 2028 mitzuteilen, dass sie ESAPSammelstelle gemäß Art. 18a Abs. 3 der Verordnung (EU) 2019/2088 für Pensionskassen ist und bis zum 9. Jänner 2030 mitzuteilen, dass sie ESAP-Sammelstelle für die Informationen gemäß Art. 63a Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2016/2341 ist und dass sie ESAPSammelstelle gemäß Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2023/2859 für die Erhebung freiwillig übermittelter, in der Richtlinie (EU) 2016/2341, sowie für die Erhebung freiwillig übermittelter, in der Verordnung (EU) 2019/2088 angeführter Informationen, sofern sie von Pensionskassen übermittelt werden, ist.

Abkürzung

PKG

Anlage

```

```

zu § 30 PKG

Formblatt A - Vermögensaufstellung einer Veranlagungs- und

Risikogemeinschaft einer Pensionskasse

Aktiva:

Stand Abschluß- Stand Abschluß-

stichtag des stichtag des

Berichtsjahres Vorjahres

I. Bargeld und Guthaben auf

Schilling lautend

```

1.

Bargeld ...........................

```

```

2.

Sichteinlagen .....................

```

```

3.

Termineinlagen ....................

```

```

4.

Spareinlagen ......................

```

II. Bargeld und Guthaben auf

ausländische Währungen lautend

(getrennt nach Währungen)

```

1.

Bargeld ...........................

```

```

2.

Sichteinlagen .....................

```

```

3.

Termineinlagen ....................

```

```

4.

Spareinlagen ......................

```

III. Schuldverschreibungen und

Darlehen auf Schilling lautend

```

1.

Schuldverschreibungen .............

```

```

2.

Darlehen des Bundes und der Länder

```

sowie Darlehen mit Bundes- oder

Landeshaftung .....................

```

3.

Pfandbriefe .......................

```

```

4.

Kommunalschuldverschreibungen .....

```

```

5.

Fundierte Bankschuldverschreibungen

```

```

6.

Hypothekarkredite .................

```

IV. Schuldverschreibungen auf

ausländische Währungen lautend

(getrennt nach Währungen)

V. Sonstige Wertpapiere auf

Schilling lautend

```

1.

Aktien ............................

```

```

2.

Partizipationskapital .............

```

```

3.

Ergänzungskapital .................

```

```

4.

Genußrechte .......................

```

```

5.

Optionsrechte .....................

```

```

6.

Wandelschuldverschreibungen .......

```

```

7.

Genußscheine ......................

```

VI. Sonstige Wertpapiere auf

ausländische Währungen lautend

(getrennt nach Währungen)

```

1.

Aktien ............................

```

```

2.

Partizipationskapital .............

```

```

3.

Ergänzungskapital .................

```

```

4.

Genußrechte .......................

```

```

5.

Optionsrechte .....................

```

```

6.

Wandelschuldverschreibungen .......

```

```

7.

Genußscheine ......................

```

VII. Grundstücke und Gebäude im Inland

VIII. Grundstücke und Gebäude im Ausland

IX. Darlehen an Arbeitgeber

X. Investmentzertifikate auf

Schilling lautend

XI. Investmentzertifikate auf

ausländische Währungen lautend

(getrennt nach Währungen)

XII. Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 4

auf Schilling lautend

XIII. Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 4

auf ausländische Währungen lautend

(getrennt nach Währungen)

XIV. Forderungen auf ausstehende Beiträge

```

1.

laufende Beiträge .................

```

```

2.

Beiträge aus einer Übertragung

```

gemäß § 48 ........................

XV. Sonstige Aktiva

Passiva:

Stand Abschluß- Stand Abschluß-

stichtag des stichtag des

Berichtsjahres Vorjahres

I. Deckungsrückstellung

```

1.

für Anwartschaften

```

```

a)

Arbeitgeberanteil ......

```

```

b)

Arbeitnehmeranteil .....

```

```

2.

für laufende Leistungen

```

```

a)

Arbeitgeberanteil ......

```

```

b)

Arbeitnehmeranteil .....

```

II. Schwankungsrückstellung

III. Verbindlichkeiten

```

1.

Verbindlichkeiten aus dem

```

Ankauf von Vermögenswerten

```

2.

Sonstige ..................

```

IV. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

V. Sonstige Passiva

Formblatt B - Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und

Risikogemeinschaft

Dividenden

Beteiligungserträge

Zinserträge

Aufwertungserträge Veranlagung

Mieterträge (nach Abzug von Aufwendungen)

Sonstige Veranlagungserträge

```

```

Summe Veranlagungserträge

```

```

```

```

- Zinsaufwand

- Kosten der Veranlagung (Depotgebühren usw.)

- Abwertungserfordernisse Veranlagung

- Sonstige Veranlagungsaufwendungen

```

```

Veranlagungsüberschuß I

```

```

```

```

-/+ Dotierung/Auflösung der Schwankungsrückstellung für

Über-/Unterschreitung des rechnungsmäßigen

Veranlagungsüberschusses

```

```

Veranlagungsüberschuß II

```

```

```

```

-/+ Dotierung/Auflösung der Schwankungsrückstellung für

versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

```

```

Veranlagungsüberschuß III

```

```

```

```

-/+ Sonstige Aufwendungen/Erträge


Überschuß (= Zuführung zur Deckungsrückstellung bei

Beitragsprimat)



Formblatt C - Rechenschaftsbericht gemäß § 30

I. Erläuterungen zur Vermögensaufstellung der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft nach Formblatt A

II. Erläuterungen zur Ertragsrechnung der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft nach Formblatt B

III. Erläuterungen zur Schwankungsrückstellung

1.

Höhe des Sollwertes der Schwankungsrückstellung (als Vomhundertsatz und betragsmäßig)

2.

Ausmaß der Schwankungsrückstellung

3.

Zuführung zur und Auflösung der Schwankungsrückstellung

4.

Auswirkungen der versicherungstechnischen Gewinne und Verluste auf die Schwankungsrückstellung

IV. Erläuterungen zur Bewertung

1.

Allgemeines

2.

Berücksichtigung erkennbarer Risiken und drohender Verluste sowie Vornahme notwendiger Wertberichtigungen (§ 23 Abs. 2)

V. Invaliditätsvorsorge

VI. Erläuterungen zur Führung der Pensionskonten

VII. Erläuterungen zur Internen Kontrolle

VIII. Anzahl der

IX. Bestätigung der Übereinstimmung der Pensionskassenverträge mit dem Pensionskassengesetz sowie mit § 3 Betriebspensionsgesetz

X. Bericht des Prüfaktuars

XI. Bestätigung des Abschlußprüfers

Abkürzung

PKG

Anlage 1

```

```

zu Artikel I, § 30

Formblatt A - Bilanz der Pensionskasse

AKTIVA

A. Anlagevermögen *1)

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen *1)

I. Vorräte

II. Forderungen

III. Wertpapiere und Anteile

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Aktiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

I. Bargeld und Guthaben auf Schilling lautend

II. Bargeld und Guthaben auf ausländische Währungen lautend

III. Darlehen auf Schilling lautend

IV. Darlehen auf ausländische Währungen lautend

V. Schuldverschreibungen auf Schilling lautend

VI. Schuldverschreibungen auf ausländische Währungen lautend

VII. Sonstige Wertpapiere auf Schilling lautend

VIII. Sonstige Wertpapiere auf ausländische Währungen lautend

IX. Grundstücke und Gebäude im Inland

X. Grundstücke und Gebäude im Ausland

XI. Forderungen

XII. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

XIII. Sonstige Aktiva

PASSIVA

A. Eigenkapital

I. Grundkapital

II. Kapitalrücklagen *1)

III. Gewinnrücklagen *1)

IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

B. Unversteuerte Rücklagen *1)

C. Rückstellungen

I. Geschäftsplanmäßige Rückstellung für die nach Pensionsbeginn anfallenden Verwaltungskosten

II. Andere Rückstellungen *1)

D. Verbindlichkeiten *1)

E. Rechnungsabgrenzungsposten

F. Passiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

I. Deckungsrückstellung

II. Schwankungsrückstellung

III. Verbindlichkeiten

IV. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

V. Sonstige Passiva

Formblatt B - Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse

I. Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

1.

Veranlagungsergebnis +-............

2.

Beiträge + ............

```

3.

Leistungen - ............

```

```

4.

Veränderung der

```

Deckungsrückstellung +-............

```

5.

Veränderung der

```

Schwankungsrückstellung +-............

```

6.

Sonstige Aufwendungen

```

und Erträge +- -----------

```

7.

Verbleibendes Ergebnis 0

```

```

```

II. Erträge und Aufwendungen

der Pensionskasse

```

1.

Vergütung zur Deckung der

```

Betriebsaufwendungen + ............

```

2.

Betriebsaufwendungen

```

```

a)

Personalaufwand

```

- Löhne - ............

- Gehälter - ............

- Aufwendungen für

Abfertigungen - ............

- Aufwendungen für

Altersversorgung - ............

- Aufwendungen für

gesetzlich

vorgeschriebene

Sozialabgaben sowie

vom Entgelt abhängige

Abgaben und

Pflichtbeiträge - ............

- sonstige

Sozialaufwendungen - ------------

- ............

```

b)

Abschreibungen auf das

```

Anlagevermögen - ............

```

c)

sonstige Betriebs-

```

Verwaltungs- und

Vertriebsaufwendungen - ------------ - ............

```

3.

Veränderung der

```

geschäftsplanmäßigen

Verwaltungskostenrückstellung +- ...........

```

4.

Finanzerträge

```

```

a)

Erträge aus Beteiligungen + ............

```

```

b)

Zinsenerträge und sonstige

```

laufende Erträge aus der

Veranlagung der Eigenmittel

und der nicht zu

Veranlagungs- und

Risikogemeinschaften

zugeordneten Fremdmittel + ............

```

c)

Erträge aus dem Abgang von

```

und der Zuschreibung zu

Finanzanlagen, die nicht

den Veranlagungs- und

Risikogemeinschaften

zugeordnet sind + ------------ + ............

```

5.

Finanzaufwendungen

```

```

a)

Aufwendungen aus

```

Beteiligungen - ............

```

b)

Abschreibungen auf

```

sonstige Finanzanlagen,

die nicht den Veranlagungs-

und Risikogemeinschaften

zugeordnet sind - ............

```

c)

Zinsen und ähnliche

```

Aufwendungen - ------------

6.

Sonstige Erträge und Aufwendungen

a)

Erträge + ............

b)

Aufwendungen - ------------ +- -----------

7.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit +- ...........

8.

Außerordentliches Ergebnis

a)

außerordentliche Erträge + ............

b)

außerordentliche

Aufwendungen - ------------ +- ...........

```

9.

Steuern von Einkommen und vom

```

Ertrag - ------------

```

10.

Jahresüberschuß/

```

Jahresfehlbetrag +- ...........

```

11.

Veränderung von Rücklagen

```

```

a)

Zuweisungen

```

- zu unversteuerten

Rücklagen + ............

- zu Gewinnrücklagen + ............

```

b)

Auflösungen

```

- unversteuerter Rücklagen - ............

- von Kapitalrücklagen - ............

- von Gewinnrücklagen - ------------ +- -----------

```

12.

Gewinn-/Verlustvortrag +- -----------

```

```

13.

Bilanzgewinn/-verlust +- -----------

```

```

```

```

```

*1) Die mit Fußnote „1)” gekennzeichneten, mit Buchstaben oder römischen Zahlen bezeichneten Hauptposten sind in die im HGB mit arabischen Zahlen bezeichneten Einzelposten zu untergliedern.

Abkürzung

PKG

Ist erstmals auf nach dem 31. Dezember 2001 endende Geschäftsjahre

anzuwenden (vgl. § 3, BGBl. II Nr. 14/2002).

Anlage 1

```

```

zu Artikel I, § 30

Formblatt A - Bilanz der Pensionskasse

AKTIVA

A. Anlagevermögen *1)

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen *1)

I. Vorräte

II. Forderungen

III. Wertpapiere und Anteile

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Aktiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

I. Bargeld und Guthaben auf Euro lautend

II. Bargeld und Guthaben auf ausländische Währungen lautend

III. Darlehen auf Euro lautend

IV. Darlehen auf ausländische Währungen lautend

V. Schuldverschreibungen auf Euro lautend

VI. Schuldverschreibungen auf ausländische Währungen lautend

VII. Sonstige Wertpapiere auf Euro lautend

VIII. Sonstige Wertpapiere auf ausländische Währungen lautend

IX. Grundstücke und Gebäude im Inland

X. Grundstücke und Gebäude im Ausland

XI. Forderungen

XII. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

XIII. Sonstige Aktiva

PASSIVA

A. Eigenkapital

I. Grundkapital

II. Kapitalrücklagen *1)

III. Gewinnrücklagen *1)

IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

B. Unversteuerte Rücklagen *1)

C. Rückstellungen

I. Geschäftsplanmäßige Rückstellung für die nach Pensionsbeginn anfallenden Verwaltungskosten

II. Andere Rückstellungen *1)

D. Verbindlichkeiten *1)

E. Rechnungsabgrenzungsposten

F. Passiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

I. Deckungsrückstellung

II. Schwankungsrückstellung

III. Verbindlichkeiten

IV. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

V. Sonstige Passiva

Formblatt B - Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse

I. Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

1.

Veranlagungsergebnis +-............

2.

Beiträge + ............

```

3.

Leistungen - ............

```

```

4.

Veränderung der

```

Deckungsrückstellung +-............

```

5.

Veränderung der

```

Schwankungsrückstellung +-............

```

6.

Sonstige Aufwendungen

```

und Erträge +- -----------

```

7.

Verbleibendes Ergebnis 0

```

```

```

II. Erträge und Aufwendungen

der Pensionskasse

```

1.

Vergütung zur Deckung der

```

Betriebsaufwendungen + ............

```

2.

Betriebsaufwendungen

```

```

a)

Personalaufwand

```

- Löhne - ............

- Gehälter - ............

- Aufwendungen für

Abfertigungen - ............

- Aufwendungen für

Altersversorgung - ............

- Aufwendungen für

gesetzlich

vorgeschriebene

Sozialabgaben sowie

vom Entgelt abhängige

Abgaben und

Pflichtbeiträge - ............

- sonstige

Sozialaufwendungen - ------------

- ............

```

b)

Abschreibungen auf das

```

Anlagevermögen - ............

```

c)

sonstige Betriebs-

```

Verwaltungs- und

Vertriebsaufwendungen - ------------ - ............

```

3.

Veränderung der

```

geschäftsplanmäßigen

Verwaltungskostenrückstellung +- ...........

```

4.

Finanzerträge

```

```

a)

Erträge aus Beteiligungen + ............

```

```

b)

Zinsenerträge und sonstige

```

laufende Erträge aus der

Veranlagung der Eigenmittel

und der nicht zu

Veranlagungs- und

Risikogemeinschaften

zugeordneten Fremdmittel + ............

```

c)

Erträge aus dem Abgang von

```

und der Zuschreibung zu

Finanzanlagen, die nicht

den Veranlagungs- und

Risikogemeinschaften

zugeordnet sind + ------------ + ............

```

5.

Finanzaufwendungen

```

```

a)

Aufwendungen aus

```

Beteiligungen - ............

```

b)

Abschreibungen auf

```

sonstige Finanzanlagen,

die nicht den Veranlagungs-

und Risikogemeinschaften

zugeordnet sind - ............

```

c)

Zinsen und ähnliche

```

Aufwendungen - ------------

6.

Sonstige Erträge und Aufwendungen

a)

Erträge + ............

b)

Aufwendungen - ------------ +- -----------

7.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit +- ...........

8.

Außerordentliches Ergebnis

a)

außerordentliche Erträge + ............

b)

außerordentliche

Aufwendungen - ------------ +- ...........

```

9.

Steuern von Einkommen und vom

```

Ertrag - ------------

```

10.

Jahresüberschuß/

```

Jahresfehlbetrag +- ...........

```

11.

Veränderung von Rücklagen

```

```

a)

Zuweisungen

```

- zu unversteuerten

Rücklagen + ............

- zu Gewinnrücklagen + ............

```

b)

Auflösungen

```

- unversteuerter Rücklagen - ............

- von Kapitalrücklagen - ............

- von Gewinnrücklagen - ------------ +- -----------

```

12.

Gewinn-/Verlustvortrag +- -----------

```

```

13.

Bilanzgewinn/-verlust +- -----------

```

```

```

```

```

*1) Die mit Fußnote „1)” gekennzeichneten, mit Buchstaben oder römischen Zahlen bezeichneten Hauptposten sind in die im HGB mit arabischen Zahlen bezeichneten Einzelposten zu untergliedern.

Abkürzung

PKG

Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem

31.

Dezember 2002 beginnen (vgl. § 51 Abs. 1o idF BGBl. I Nr.

71/2003).

Anlage 1

```

```

zu Artikel I, § 30

Formblatt A - Bilanz der Pensionskasse

AKTIVA

A. Unterschiedsbetrag nach § 7 Abs. 6 PKG

B. Anlagevermögen *1)

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

C. Umlaufvermögen *1)

I. Vorräte

II. Forderungen

III. Wertpapiere und Anteile

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Aktiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

I. Bargeld und Guthaben auf Euro lautend

II. Bargeld und Guthaben auf ausländische Währungen lautend

III. Darlehen auf Euro lautend

IV. Darlehen auf ausländische Währungen lautend

V. Schuldverschreibungen auf Euro lautend

VI. Schuldverschreibungen auf ausländische Währungen lautend

VII. Sonstige Wertpapiere auf Euro lautend

VIII. Sonstige Wertpapiere auf ausländische Währungen lautend

IX. Grundstücke und Gebäude im Inland

X. Grundstücke und Gebäude im Ausland

XI. Forderungen

XII. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

XIII. Sonstige Aktiva

PASSIVA

A. Eigenkapital

I. Grundkapital

II. Kapitalrücklagen *1)

III. Gewinnrücklagen *1)

IV. Mindestertragsrücklage

V. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

B. Unversteuerte Rücklagen *1)

C. Ergänzungskapital gemäß § 7 Abs. 4 PKG

D. Rückstellungen

I. Geschäftsplanmäßige Rückstellung für die nach Pensionsbeginn anfallenden Verwaltungskosten

II. Andere Rückstellungen *1)

E. Verbindlichkeiten *1)

F. Rechnungsabgrenzungsposten

G. Passiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

I. Deckungsrückstellung

II. Schwankungsrückstellung

III. Verbindlichkeiten

IV. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

V. Sonstige Passiva

Formblatt B - Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse

I. Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

1.

Veranlagungsergebnis +-............

2.

Beiträge + ............

```

3.

Leistungen - ............

```

```

4.

Veränderung der

```

Deckungsrückstellung +-............

```

5.

Veränderung der

```

Schwankungsrückstellung +-............

```

6.

Sonstige Aufwendungen

```

und Erträge +- -----------

```

7.

Verbleibendes Ergebnis 0

```

```

```

II. Erträge und Aufwendungen

der Pensionskasse

```

1.

Vergütung zur Deckung der

```

Betriebsaufwendungen + ............

```

2.

Betriebsaufwendungen

```

```

a)

Personalaufwand

```

- Löhne - ............

- Gehälter - ............

- Aufwendungen für

Abfertigungen - ............

- Aufwendungen für

Altersversorgung - ............

- Aufwendungen für

gesetzlich

vorgeschriebene

Sozialabgaben sowie

vom Entgelt abhängige

Abgaben und

Pflichtbeiträge - ............

- sonstige

Sozialaufwendungen - ------------

- ............

```

b)

Abschreibungen auf das

```

Anlagevermögen - ............

```

c)

sonstige Betriebs-

```

Verwaltungs- und

Vertriebsaufwendungen - ------------ - ............

```

3.

Veränderung der

```

geschäftsplanmäßigen

Verwaltungskostenrückstellung +- ...........

```

4.

Finanzerträge

```

```

a)

Erträge aus Beteiligungen + ............

```

```

b)

Zinsenerträge und sonstige

```

laufende Erträge aus der

Veranlagung der Eigenmittel

und der nicht zu

Veranlagungs- und

Risikogemeinschaften

zugeordneten Fremdmittel + ............

```

c)

Erträge aus dem Abgang von

```

und der Zuschreibung zu

Finanzanlagen, die nicht

den Veranlagungs- und

Risikogemeinschaften

zugeordnet sind + ------------ + ............

```

5.

Finanzaufwendungen

```

```

a)

Aufwendungen aus

```

Beteiligungen - ............

```

b)

Abschreibungen auf

```

sonstige Finanzanlagen,

die nicht den Veranlagungs-

und Risikogemeinschaften

zugeordnet sind - ............

```

c)

Zinsen und ähnliche

```

Aufwendungen - ------------

6.

Sonstige Erträge und Aufwendungen

a)

Erträge + ............

b)

Aufwendungen - ------------ +- -----------

7.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit +- ...........

8.

Außerordentliches Ergebnis

a)

außerordentliche Erträge + ............

b)

außerordentliche

Aufwendungen - ------------ +- ...........

```

9.

Steuern von Einkommen und vom

```

Ertrag - ------------

```

10.

Jahresüberschuß/

```

Jahresfehlbetrag +- ...........

```

11.

Veränderung von Rücklagen

```

```

a)

Zuweisungen

```

- zu unversteuerten

Rücklagen + ............

- zu Gewinnrücklagen + ............

- zur Mindestertragsrücklage

```

b)

Auflösungen

```

- unversteuerter Rücklagen - ............

- von Kapitalrücklagen - ............

12.

Gewinn-/Verlustvortrag +- -----------

13.

Bilanzgewinn/-verlust +- -----------



*1) Die mit Fußnote „1)” gekennzeichneten, mit Buchstaben oder römischen Zahlen bezeichneten Hauptposten sind in die im HGB mit arabischen Zahlen bezeichneten Einzelposten zu untergliedern.

Abkürzung

PKG

Anlage 1

```

```

zu Artikel I, § 30

Formblatt A - Bilanz der Pensionskasse

AKTIVA

A. Unterschiedsbetrag nach § 7 Abs. 6 PKG

B. Anlagevermögen *1)

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

C. Umlaufvermögen *1)

I. Vorräte

II. Forderungen

III. Wertpapiere und Anteile

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Aktiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

I. Bargeld und Guthaben auf Euro lautend

II. Bargeld und Guthaben auf ausländische Währungen lautend

III. Darlehen auf Euro lautend

IV. Darlehen auf ausländische Währungen lautend

V. Schuldverschreibungen auf Euro lautend

VI. Schuldverschreibungen auf ausländische Währungen lautend

VII. Sonstige Wertpapiere auf Euro lautend

VIII. Sonstige Wertpapiere auf ausländische Währungen lautend

IX. Grundstücke und Gebäude im Inland

X. Grundstücke und Gebäude im Ausland

XI. Forderungen

XII. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

XIII. Sonstige Aktiva

PASSIVA

A. Eigenkapital

I. Grundkapital

II. Kapitalrücklagen *1)

III. Gewinnrücklagen *1)

IV. Mindestertragsrücklage

V. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

B. Unversteuerte Rücklagen *1)

C. Ergänzungskapital gemäß § 7 Abs. 4 PKG

D. Rückstellungen

I. Geschäftsplanmäßige Rückstellung für die nach Pensionsbeginn anfallenden Verwaltungskosten

II. Andere Rückstellungen *1)

E. Verbindlichkeiten *1)

F. Rechnungsabgrenzungsposten

G. Passiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

I. Deckungsrückstellung

II. Schwankungsrückstellung

III. Verbindlichkeiten

IV. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

V. Sonstige Passiva

Formblatt B - Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse

I. Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

1.

Veranlagungsergebnis +-............

2.

Beiträge + ............

```

3.

Leistungen - ............

```

```

4.

Veränderung der

```

Deckungsrückstellung +-............

```

5.

Veränderung der

```

Schwankungsrückstellung +-............

```

6.

Sonstige Aufwendungen

```

und Erträge +- -----------

```

7.

Verbleibendes Ergebnis 0

```

```

```

II. Erträge und Aufwendungen

der Pensionskasse

```

1.

Vergütung zur Deckung der

```

Betriebsaufwendungen + ............

```

2.

Betriebsaufwendungen

```

```

a)

Personalaufwand

```

- Löhne - ............

- Gehälter - ............

- Aufwendungen für

Abfertigungen und

Leistungen an betriebliche

Mitarbeitervorsorgekassen - ............

- Aufwendungen für

Altersversorgung - ............

- Aufwendungen für

gesetzlich

vorgeschriebene

Sozialabgaben sowie

vom Entgelt abhängige

Abgaben und

Pflichtbeiträge - ............

- sonstige

Sozialaufwendungen - ------------

- ............

```

b)

Abschreibungen auf das

```

Anlagevermögen - ............

```

c)

sonstige Betriebs-

```

Verwaltungs- und

Vertriebsaufwendungen - ------------ - ............

```

3.

Veränderung der

```

geschäftsplanmäßigen

Verwaltungskostenrückstellung +- ...........

```

4.

Finanzerträge

```

```

a)

Erträge aus Beteiligungen + ............

```

```

b)

Zinsenerträge und sonstige

```

laufende Erträge aus der

Veranlagung der Eigenmittel

und der nicht zu

Veranlagungs- und

Risikogemeinschaften

zugeordneten Fremdmittel + ............

```

c)

Erträge aus dem Abgang von

```

und der Zuschreibung zu

Finanzanlagen, die nicht

den Veranlagungs- und

Risikogemeinschaften

zugeordnet sind + ------------ + ............

```

5.

Finanzaufwendungen

```

```

a)

Aufwendungen aus

```

Beteiligungen - ............

```

b)

Abschreibungen auf

```

sonstige Finanzanlagen,

die nicht den Veranlagungs-

und Risikogemeinschaften

zugeordnet sind - ............

```

c)

Zinsen und ähnliche

```

Aufwendungen - ------------

6.

Sonstige Erträge und Aufwendungen

a)

Erträge + ............

b)

Aufwendungen - ------------ +- -----------

7.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit +- ...........

8.

Außerordentliches Ergebnis

a)

außerordentliche Erträge + ............

b)

außerordentliche

Aufwendungen - ------------ +- ...........

```

9.

Steuern von Einkommen und vom

```

Ertrag - ------------

```

10.

Jahresüberschuß/

```

Jahresfehlbetrag +- ...........

```

11.

Veränderung von Rücklagen

```

```

a)

Zuweisungen

```

- zu unversteuerten

Rücklagen + ............

- zu Gewinnrücklagen + ............

- zur Mindestertragsrücklage

```

b)

Auflösungen

```

- unversteuerter Rücklagen - ............

- von Kapitalrücklagen - ............

12.

Gewinn-/Verlustvortrag +- -----------

13.

Bilanzgewinn/-verlust +- -----------



*1) Die mit Fußnote “1)” gekennzeichneten, mit Buchstaben oder römischen Zahlen bezeichneten Hauptposten sind in die im HGB mit arabischen Zahlen bezeichneten Einzelposten zu untergliedern.

Abkürzung

PKG

Pos. G. I. in Formblatt A, Passiva ist erstmals auf Geschäftsjahre

anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen (vgl. 51 Abs. 20

idF BGBl. I Nr. 8/2005).

Anlage 1

```

```

zu Artikel I, § 30

Formblatt A - Bilanz der Pensionskasse

AKTIVA

A. Unterschiedsbetrag nach § 7 Abs. 6 PKG

B. Anlagevermögen *1)

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

C. Umlaufvermögen *1)

I. Vorräte

II. Forderungen

III. Wertpapiere und Anteile

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Aktiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

I. Bargeld und Guthaben auf Euro lautend

II. Bargeld und Guthaben auf ausländische Währungen lautend

III. Darlehen auf Euro lautend

IV. Darlehen auf ausländische Währungen lautend

V. Schuldverschreibungen auf Euro lautend

VI. Schuldverschreibungen auf ausländische Währungen lautend

VII. Sonstige Wertpapiere auf Euro lautend

VIII. Sonstige Wertpapiere auf ausländische Währungen lautend

IX. Grundstücke und Gebäude im Inland

X. Grundstücke und Gebäude im Ausland

XI. Forderungen

XII. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

XIII. Sonstige Aktiva

PASSIVA

A. Eigenkapital

I. Grundkapital

II. Kapitalrücklagen *1)

III. Gewinnrücklagen *1)

IV. Mindestertragsrücklage

V. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

B. Unversteuerte Rücklagen *1)

C. Ergänzungskapital gemäß § 7 Abs. 4 PKG

D. Rückstellungen

I. Geschäftsplanmäßige Rückstellung für die nach Pensionsbeginn anfallenden Verwaltungskosten

II. Andere Rückstellungen *1)

E. Verbindlichkeiten *1)

F. Rechnungsabgrenzungsposten

G. Passiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

I. Deckungsrückstellung

1.

Deckungsrückstellung mit Mindestertragsgarantie

2.

Deckungsrückstellung ohne Mindestertragsgarantie

II. Schwankungsrückstellung

III. Verbindlichkeiten

IV. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

V. Sonstige Passiva

Formblatt B - Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse

I. Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

1.

Veranlagungsergebnis +-............

2.

Beiträge + ............

```

3.

Leistungen - ............

```

```

4.

Veränderung der

```

Deckungsrückstellung +-............

```

5.

Veränderung der

```

Schwankungsrückstellung +-............

```

6.

Sonstige Aufwendungen

```

und Erträge +- -----------

```

7.

Verbleibendes Ergebnis 0

```

```

```

II. Erträge und Aufwendungen

der Pensionskasse

```

1.

Vergütung zur Deckung der

```

Betriebsaufwendungen + ............

```

2.

Betriebsaufwendungen

```

```

a)

Personalaufwand

```

- Löhne - ............

- Gehälter - ............

- Aufwendungen für

Abfertigungen und

Leistungen an betriebliche

Mitarbeitervorsorgekassen - ............

- Aufwendungen für

Altersversorgung - ............

- Aufwendungen für

gesetzlich

vorgeschriebene

Sozialabgaben sowie

vom Entgelt abhängige

Abgaben und

Pflichtbeiträge - ............

- sonstige

Sozialaufwendungen - ------------

- ............

```

b)

Abschreibungen auf das

```

Anlagevermögen - ............

```

c)

sonstige Betriebs-

```

Verwaltungs- und

Vertriebsaufwendungen - ------------ - ............

```

3.

Veränderung der

```

geschäftsplanmäßigen

Verwaltungskostenrückstellung +- ...........

```

4.

Finanzerträge

```

```

a)

Erträge aus Beteiligungen + ............

```

```

b)

Zinsenerträge und sonstige

```

laufende Erträge aus der

Veranlagung der Eigenmittel

und der nicht zu

Veranlagungs- und

Risikogemeinschaften

zugeordneten Fremdmittel + ............

```

c)

Erträge aus dem Abgang von

```

und der Zuschreibung zu

Finanzanlagen, die nicht

den Veranlagungs- und

Risikogemeinschaften

zugeordnet sind + ------------ + ............

```

5.

Finanzaufwendungen

```

```

a)

Aufwendungen aus

```

Beteiligungen - ............

```

b)

Abschreibungen auf

```

sonstige Finanzanlagen,

die nicht den Veranlagungs-

und Risikogemeinschaften

zugeordnet sind - ............

```

c)

Zinsen und ähnliche

```

Aufwendungen - ------------

6.

Sonstige Erträge und Aufwendungen

a)

Erträge + ............

b)

Aufwendungen - ------------ +- -----------

7.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit +- ...........

8.

Außerordentliches Ergebnis

a)

außerordentliche Erträge + ............

b)

außerordentliche

Aufwendungen - ------------ +- ...........

```

9.

Steuern von Einkommen und vom

```

Ertrag - ------------

```

10.

Jahresüberschuß/

```

Jahresfehlbetrag +- ...........

```

11.

Veränderung von Rücklagen

```

```

a)

Zuweisungen

```

- zu unversteuerten

Rücklagen + ............

- zu Gewinnrücklagen + ............

- zur Mindestertragsrücklage

```

b)

Auflösungen

```

- unversteuerter Rücklagen - ............

- von Kapitalrücklagen - ............

12.

Gewinn-/Verlustvortrag +- -----------

13.

Bilanzgewinn/-verlust +- -----------



*1) Die mit Fußnote “1)” gekennzeichneten, mit Buchstaben oder römischen Zahlen bezeichneten Hauptposten sind in die im HGB mit arabischen Zahlen bezeichneten Einzelposten zu untergliedern.

Abkürzung

PKG

Pos. G. I. in Formblatt A, Passiva ist erstmals auf Geschäftsjahre

anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen (vgl. 51 Abs. 20 idF BGBl. I Nr. 8/2005).

Anlage 1

zu Artikel I, § 30

Formblatt A – Bilanz der Pensionskasse

AKTIVA

A. Unterschiedsbetrag nach § 7 Abs. 6 PKG

B. Anlagevermögen 1)

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

C. Umlaufvermögen 1)

I. Vorräte

II. Forderungen

III. Wertpapiere und Anteile

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Aktiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

I. Guthaben und Kassenbestände auf Euro lautend

II. Guthaben und Kassenbestände auf ausländische Währung lautend

III. Darlehen und Kredite auf Euro lautend

IV. Darlehen und Kredite auf ausländische Währung lautend

V. Forderungswertpapiere auf Euro lautend

VI. Forderungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend

VII. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate bonds und sonstige

Beteiligungswertpapiere auf Euro lautend

VIII. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate bonds und sonstige

Beteiligungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend

IX. Immobilien im Inland

X. Immobilien im Ausland

XI. sonstige Vermögenswerte auf Euro lautend

XII. sonstige Vermögenswerte auf ausländische Währungen lautend

XIII. Forderungen

XIV. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

XV. Sonstige Aktiva

PASSIVA

A. Eigenkapital

I. Grundkapital

II. Kapitalrücklagen 1)

III. Gewinnrücklagen 1)

IV. Mindestertragsrücklage

V. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

B. Unversteuerte Rücklagen 1)

C. Ergänzungskapital gemäß § 7 Abs. 4 PKG

D. Rückstellungen

I. Geschäftsplanmäßige Rückstellung für die nach Pensionsbeginn anfallenden Verwaltungskosten

II. Andere Rückstellungen 1)

E. Verbindlichkeiten 1)

F. Rechnungsabgrenzungsposten

G. Passiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

I. Deckungsrückstellung

1.

Deckungsrückstellung mit Mindestertragsgarantie

– Anteil der Deckungsrückstellung mit unbeschränkter Nachschusspflicht des Arbeitgebers und Übernahme der Verpflichtung gem. § 2 Abs. 2 und 3

2.

Deckungsrückstellung ohne Mindestertragsgarantie

– Anteil der Deckungsrückstellung mit unbeschränkter Nachschusspflicht des Arbeitgebers

II. Schwankungsrückstellung

III. Verbindlichkeiten

IV. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

V. Sonstige Passiva

Formblatt B – Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse

I. Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

±
2. Beiträge +
3. Leistungen
4. Veränderung der Deckungsrückstellung ±
5. Veränderung der Schwankungsrückstellung ±
6. Sonstige Aufwendungen und Erträge ±
7. Verbleibendes Ergebnis 0

II. Erträge und Aufwendungen der Pensionskasse

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.