Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Juni 1990, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler erlassen werden
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl. Nr. 232, und des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 381/1986 werden für den Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler folgende Ausbildungsvorschriften – bezüglich der Verhältniszahlen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales – verordnet:
Berufsbild
§ 1. Für den Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten, nach Abschnitten und Absätzen geordneten und gereihten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert, vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis fachgerecht angewendet werden.
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Der Lehrbetrieb
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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
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1.1 Marktstellung des Lehrbetriebes
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1.1.1 Einführung in die - -
Aufgaben, die Bran-
chenstellung und
das Warensortiment
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1.1.2 - Kenntnis der Marktposition, der Standort-
einflüsse, des Kundenkreises mit seinen
Einkaufsgewohnheiten sowie des Kundenverhaltens
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1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
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1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und
Hilfsmittel
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1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen Sicher-
heitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
```
```
1.2.3 Grundkenntnisse der aushangspflichtigen arbeitsrechtlichen
Vorschriften
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1.3 Ausbildung im dualen System
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1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflich-
tungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
```
```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
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1.4 Organisation und Warenwirtschaft
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```
1.4.1 Kenntnis des or- Kenntnis über die be- Kenntnis der Betriebs-
ganisatorischen trieblichen Arbeits- und Rechtsform des
Aufbaus sowie der abläufe und die be- Lehrbetriebes
Aufgaben und Zu- triebliche Warenbe-
ständigkeiten der bewegung
einzelnen Betriebs-
bereiche
```
```
1.4.2 - - Grundkenntnisse einer
rechnergestützten Er-
fassung, Steuerung und
Kontrolle der betrieb-
lichen Warenbewegung
```
```
Verwaltung
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1.5.1 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten mit Formularen
Arbeiten bei Posteingang, Postausgang, und Vordrucken
Ablage und Evidenz
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```
1.5.2 - Kenntnis über das Anlegen und Führen von
Statistiken, Karteien oder Dateien
```
```
1.5.3 - - Grundkenntnisse über
betriebliche Risken
und deren Versiche-
rungsmöglichkeiten so-
wie über Schadenmel-
dungen
```
```
1.5.4 Grundkenntnisse über den - -
Verkehr mit den für den
Lehrbetrieb und den Lehrling
wichtigen Behörden, Sozial
versicherungsträgern und Or
ganisationen der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer
```
```
```
Die Ware
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```
```
2.1 Warensortiment
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```
2.1.1 Kenntnis der betrieblichen Warensortiments hinsichtlich der
fachlichen Zusammensetzung, Breite und Tiefe und Herkunft,
Eigenschaften, Beschaffenheit, Form Ausführung, Sorten Größen
sowie Verwendungsmöglichkeiten der jeweiligen Waren
```
```
2.1.2 Kenntnis der handels- und branchenüblichen Warenbezeichnungen
und Fachausdrücke, der handels- und branchenüblichen Maße,
Mengen- und Verpackungseinheiten
```
```
2.1.3 - Kenntnis der das betriebliche Waren-
sortiment bestimmenden Faktoren, die sich
aus Standort, Kundenkreis, Wettbewerbs-
situation, Preisgestaltung, Einkaufs- und
Verkaufsmöglichkeiten ergeben
```
```
2.1.4 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normen
und Produktdeklaration
```
```
2.1.5 Kenntnis der Waffen und Munition und der Schieß- und
Sprengmittel
```
```
2.1.6 Kenntnis der Beschußzeichen
```
```
2.1.7 - Grundkenntnisse der Schießtechnik
```
```
2.1.8 Kenntnis der verkaufsbezogenen waffenrechtlichen Vorschriften
```
```
```
Einkauf und Verkauf
```
```
```
3.1 Warenbeschaffung
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```
3.1.1 - Grundkenntnisse der bran- Kenntnis der branchen-
chen- und betriebsspezi- und betriebsspezifischen
fischen Einkaufsmöglich- Einkaufsmöglichkeiten
keiten und Bezugsquel- und Bezugsquellen und
len und über die Ermitt- der organisatorischen
lung des Bedarfs Durchführung des Ein-
kaufs
```
```
3.1.2 - - Mitwirken bei der Er-
mittlung des Bedarfs
```
```
3.1.3 - Vorbereiten von Waren- Bestellen der Waren
bestellungen, Mitwirken
bei Warenbestellungen
```
```
3.1.4 - Überwachen der Liefer- Maßnahmen bei Liefer-
termine verzug
```
```
3.1.5 - - Einholen, Bearbeiten und
Prüfen von Angeboten
```
```
3.1.6 - Grundkenntnisse über wichtige Vereinbarungen im
Zusammenhang mit dem Einkauf wie Einkaufskon-
ditionen, Liefer- und Zahlungsbedingungen
```
```
3.2 Warenannahme und Warenübernahme
```
```
- Kenntnis der betriebs- -
üblichen Warenannahme
und Warenübernahme
```
```
3.2.2 - Warenannahme, Vergleichen der gelieferten Waren
mit Lieferpapieren, Arbeiten bei der Behandlung
der Wareneingangsbelege
```
```
3.2.3 - Feststellen von Män- Ergreifen von Maßnahmen
geln und Schäden bei bei Mängeln und Schäden
Waren und Verpackung bei Waren und Ver-
packung
```
```
3.3 Warenlagerung
```
```
3.3.1 Kenntnis der branchen-, betriebs- und produktspezifischen
Lagerungsvorschriften, insbesondere auch für Schieß- und
Sprengmittel, Munition und pyrotechnische Waren
```
```
3.3.2 Fachgerechtes Lagern und Pflegen der Waren unter Bedachtnahme
auf Ordnung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit, Überprüfen der
Warenverbrauchsfristen und Ablauftermine
```
```
3.3.3 - Kenntnis der Lagerorganisation, Kenntnis und
Anwendung der technischen und rechnergestützten
Lagerhilfsmittel
```
```
3.3.4 - Verwalten und Kontrollieren des Lagers,
Feststellen des Lagerbedarfs, Überwachen des
Lagerbestandes
```
```
3.4 Verkaufsvorbereitung
```
```
3.4.1 Vorbereiten der Waren und Verpackungsmaterialien zum Verkauf
```
```
3.4.2 Kenntnis der Preisauszeichnungsvorschriften, Durchführen der
Preisauszeichnung
```
```
3.5 Warenpräsentation und Verkaufsförderung
```
```
3.5.1 Gestaltung und verkaufsgerechtes Darbieten des Warenangebotes
unter Berücksichtigung der Stellung des Betriebes, einfache
Dekorationsarbeiten
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```
3.5.2 Kenntnis der branchen- und betriebsüblichen Mittel und
Möglichkeiten der Werbung und deren Anwendung
```
```
3.5.3 - Mitwirkung bei der Planung, Organisation und
Durchführung von Werbe- und verkaufsfördernden
Maßnahmen
```
```
3.5.4 Anbieten und Durchführen von betrieblichen Serviceleistungen
beim Verkauf
```
```
3.6 Warenverkauf und Kundenberatung
```
```
3.6.1 - Kenntnis der organisatorischen Abwicklung des
Verkaufs
```
```
3.6.2 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber Kunden
```
```
3.6.3 Führen von Verkaufsgesprächen: Bedarf und Wünsche der Kunden
ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und Einwände der
Kunden berücksichtigen
```
```
3.6.4 Bedarfs- und wunschgemäße Warenvorlage auf Grund der Waren-
und Verkaufskenntnisse, Information der Kunden über Waren-
eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Warenpflege,
Warenqualität, Qualitäts- und Preisunterschiede
```
```
3.6.5 - Kenntnis und fachgerechte Beratung in der
Ballistik und Zieloptik
```
```
3.6.6 Anbieten von Ergänzungs- und Ersatzartikeln, fachgerechtes
Verpacken und Ausfolgen der Waren
```
```
3.6.7 - - Kenntnis über Möglich-
keiten der Warenzu-
stellung
```
```
3.6.8 Kenntnis der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen
```
```
3.6.9 - Kenntnis der besonderen Abgabevorschriften für
Waffen, Munition und pyrotechnische Artikel
```
```
3.6.10 - Kenntnis der betriebsüblichen Behandlung von
Reklamationen und des betriebsüblichen Waren-
umtausches, Verhalten bei Reklamationen
```
```
3.6.11 - Kenntnis der betriebsüblichen Maßnahmen gegen
Ladendiebstahl und des Verhaltens bei Laden-
diebstahl
```
```
3.7 Verkaufsabrechnung
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3.7.1 - Ermitteln des Verkaufspreises, Ausfertigen von
Kassazetteln und Rechnungen, Ausrechnen der
Umsatzsteuer
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3.7.2 - - Kenntnis der im Betrieb
angewandten Kassensy-
steme, Bedienen der
Kasse
```
```
3.7.3 - - Abwickeln von Barzah-
lung, unbarer Zahlung
und von Zahlung in
Fremdwährung
```
```
```
Betriebliches Rechnungswesen
```
```
```
4.1 Kostenrechnung und Kalkulation
```
```
4.1.1 - Grundkenntnisse über die betrieblichen
Kosten, deren Beeinflußbarkeit und deren
Auswirkung auf die Rentabilität
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```
4.1.2 - - Kalkulieren des Ver-
kaufspreises
```
```
4.2 Steuern und Abgaben
```
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4.2.1 - - Grundkenntnisse der
einschlägigen Steuern
und Abgaben
```
```
4.3 Rechnungswesen
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```
4.3.1 - Grundkenntnisse über Bedeutung und Aufgabe der
Inventur, Mitarbeit bei der Inventur
```
```
4.3.2 - Grundkenntnisse über Grundkenntnisse über
Aufgaben und Funk- rechnergestützte Ab-
tion des betrieblichen läufe im betriebli-
Rechnungswesens chen Rechnungswesen
```
```
4.4 Zahlungsverkehr
```
```
4.4.1 - - Kenntnis des Zah-
lungsverkehrs mit Lie-
feranten, Kunden, Be-
hörden, Post, Geld- und
Kreditinstituten
```
```
4.4.2 - - Mitwirken beim Zah-
lungsverkehr
```
```
4.4.3 - - Kenntnis des betriebs-
üblichen Verfahrens
bei Zahlungsverzug,
Durchführen einfacher
einschlägiger Arbeiten
```
```
4.5 Buchführung
```
```
4.5.1 - Grundkenntnisse über die betriebliche Buch-
führung und die betrieblichen Buchungsunter-
lagen
```
```
§ 2. In Fällen der gleichzeitigen Ausbildung eines Lehrlings in zwei Lehrberufen sind dem Lehrling die Fertigkeiten und Kenntnisse beider Lehrberufe in der in den beiden Berufsbildern festgelegten zeitlichen Reihenfolge unter Bedachtnahme auf die sich gemäß § 6 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes ergebende Lehrzeitdauer zu vermitteln.
Verhältniszahlen
§ 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler werden folgende Verhältniszahlen gemäß § 8 Abs. 3 lit. a des Berufsausbildungsgesetzes (fachlich einschlägig ausgebildete Personen - Lehrlinge) festgelegt:
1 fachlich einschlägig ausgebildete Person...............1 Lehrling
2 bis 3 fachlich einschlägig ausgebildete Personen.......2 Lehrlinge
4 fachlich einschlägig ausgebildete Personen.............3 Lehrlinge
5 bis 6 fachlich einschlägig ausgebildete Personen.......4 Lehrlinge
7 bis 8 fachlich einschlägig ausgebildete Personen.......5 Lehrlinge
9 bis 11 fachlich einschlägig ausgebildete Personen......6 Lehrlinge
ab 12 fachlich einschlägig ausgebildete Personen
für je 3 Personen................................1 weiterer Lehrling
(2) Fachlich einschlägig ausgebildete Personen sind:
der Lehrberechtigte,
der gewerberechtliche Geschäftsführer,
einschlägige Ausbilder,
Personen, die die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler abgelegt haben,
Personen, die eine Lehrabschlußprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf abgelegt haben und zumindest zwei Jahre fachlich einschlägig tätig waren,
Personen, die zumindest vier Jahre einschlägige kaufmännische Tätigkeiten oder höhere nichtkaufmännische Tätigkeiten im Sinne des Angestelltengesetzes verrichtet haben.
(3) Auf die Verhältniszahlen sind Lehrlinge in den letzten vier Monaten ihrer Lehrzeit und Lehrlinge, denen unter Anwendung des § 28 oder/und § 29 des Berufsausbildungsgesetzes mindestens zwei Lehrjahre ersetzt wurden, nicht anzurechnen.
(4) Auf die Verhältniszahlen sind fachlich einschlägig ausgebildete Personen, die nur vorübergehend oder aushilfsweise im Betrieb beschäftigt sind, nicht anzurechnen.
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