ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN ÜBER DIE FRÜHZEITIGE BENACHRICHTIGUNG BEI EINEM NUKLEAREN UNFALL UND DEN INFORMATIONSAUSTAUSCH ÜBER KERNANLAGEN(NR: GP XVII RV 989 AB 1065 S. 114. BR: AB 3739 S. 520.)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1991-08-24
Status Aufgehoben · 1998-08-17
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
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