Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Reisebüroassistent erlassen werden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1991-07-01
Status Aufgehoben · 2003-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 6
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl. Nr. 232, und des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 381/1986 werden für den Lehrberuf Reisebüroassistent folgende Ausbildungsvorschriften - bezüglich der Verhältniszahlen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales - verordnet:

Berufsbild

§ 1. Für den Lehrberuf Reisebüroassistent wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten, nach Abschnitten und Absätzen geordneten und gereihten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert, vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis fachgerecht angewendet werden.

```

1.

Der Lehrbetrieb

```

```

```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```

```

1.1. Marktstellung des Lehrbetriebes

```

```

1.1.1. Einführung in die ! - -

Aufgaben, Einrich- !

tungen, Branchen- !

stellung und in das !

Leistungsangebot !

```

```

1.1.2. - ! Kenntnis der Marktposition, der Stand-

! orteinflüsse, des Kundenkreises mit

! seinen Gewohnheiten, seinem Verhalten

! und seinen Erwartungen

```

```

1.1.3. Kenntnis der Rechts-! - ! -

form ! !

```

```

1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung

```

```

1.2.1. Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen

Einrichtungen

```

```

1.2.2. Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen

Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der

Gesundheit

```

```

1.2.3. Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen

Vorschriften

```

```

1.2.4. Kenntnis über die funktionell geeignete ! -

und ergonomische Gestaltung des Arbeits-!

platzes

```

```

1.3. Ausbildung im dualen System

```

```

1.3.1. Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

```

```

1.3.2. Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über

wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

```

```

```

2.

Verwaltung und Organisation

```

```

```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```

```

2.1. Verwaltung

```

```

2.1.1. Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe

```

```

2.1.2. Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten (Deutsch, Fremdsprachen),

Arbeiten bei Posteingang, Postausgang, Ablage, Evidenz und

Registratur, Arbeiten mit Formularen und Vordrucken

```

```

2.1.3. - ! Zusammenstellen und Auswerten von

! Berichten, Formulieren von Schrift-

! stücken und Briefen

```

```

2.1.4. - ! Schreiben nach Diktat und allgemeinen

! Angaben, Schreiben von Standardbriefen,

! Ausfüllen von Formularen

```

```

2.1.5. Kenntnis über das Anlegen und Führen von! -

Statistiken, Karteien und Dateien !

```

```

2.1.6. - ! Führen und Verwalten von Karteien,

! Dateien und Statistiken

```

```

2.1.7. Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise, Führen von zielge-

richteten Gesprächen (Deutsch, Fremdsprachen)

```

```

2.1.8. - ! Kenntnis der betriebsüblichen Behandlung

! von Reklamationen und des Verhaltens bei

! Reklamationen

```

```

2.2. Organisation

```

```

2.2.1. Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben und

Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche und der

Beziehungen zu außerbetrieblichen einschlägigen Unternehmen

```

```

2.2.2. Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der

betrieblichen technischen Organisations- und Arbeitsmittel

sowie Kommunikationsmittel

```

```

2.2.3. Grundkenntnisse über! - ! -

die Anwendung und ! !

Aufgabe von betrieb-! !

lichen rechnerge- ! !

stützten Systemen ! !

```

```

2.2.4. - ! Kenntnis und Durchführen von arbeits-

! platzspezifischen betrieblichen rechner-

! gestützten Anwendungen (wie Textver-

! arbeitung, Buchhaltung, Reservierung,

! Abrechnung)

```

```

2.2.5. - ! - ! Grundkenntnisse über

! ! betriebliche Risken

! ! und deren Versiche-

! ! rungsmöglichkeiten

! ! sowie über Schaden-

! ! meldungen

```

```

2.2.6. Grundkenntnisse über! - ! -

den Verkehr mit den ! !

für den Lehrbetrieb ! !

und den Lehrling ! !

wichtigen Behörden, ! !

Sozialversicherungs-! !

trägern und Organi- ! !

sationen der Arbeit-! !

geber und Arbeit- ! !

nehmer ! !

```

```

```

3.

Beschaffung von Leistungen

```

```

```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```

```

3.1. Angebotsermittlung

```

```

3.1.1. Grundkenntnisse der ! Kenntnis der branchen- und betriebs-

branchen- und be- ! spezifischen Beschaffungsmöglichkeiten,

triebsspezifischen ! der organisatorischen Durchführung der

Beschaffungsmöglich-! Beschaffung und über die Ermittlung des

keiten und über die ! Bedarfs

Ermittlung des Be- !

darfs

```

```

3.1.2. - ! Einholen von notwendigen Marktinforma-

! tionen

```

```

3.1.3. - ! Einholen, Bearbeiten und Prüfen von

! Angeboten, Prüfen von Auftragsbestäti-

! gungen

```

```

3.2. Beschaffung

```

```

3.2.1. - ! Vorbereiten von und Mitwirkung bei der

! Beschaffung von Leistungen

```

```

3.2.2. - ! Grundkenntnisse über die branchen- und

! betriebsspezifischen rechtlichen

! Bestimmungen für die Beschaffung

```

```

```

4.

Leistungen des Betriebes

```

```

```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```

```

4.1 Betriebliches Leistungssortiment

```

```

4.1.1. Kenntnis des betrieblichen Leistungssortiments und der hiefür

maßgebenden Faktoren, die sich aus Standort, Kundenkreis,

Wettbewerbssituation, Preisgestaltung sowie Beschaffungs- und

Absatzmöglichkeiten ergeben

```

```

4.1.2. Grundkenntnisse über! Kenntnis über die für den Verkauf von

die für den Verkauf ! in- und ausländischen Fahrausweisen

von Fahrausweisen ! erforderlichen Tarife, Fahrpläne und

erforderlichen ! Kursbücher

Tarife, Fahrpläne !

und Kursbücher !

```

```

4.1.3. Grundkenntnisse über! Kenntnis über die Arten der Reisen die Arten der Reisen! entsprechend den Beförderungsmitteln, entsprechend den Be-! Organisationsformen und Zwecken förderungsmitteln, !

Organisationsformen !

und Zwecken !

```

```

4.1.4. - ! Kenntnis der in- und ausländischen

! Reisebüroorganisationen und Vertrags-

! partner

```

```

4.1.5. Grundkenntnisse über! Kenntnis der wichtigen Verkehrsverbin-

die wichtigsten Ver-! dungen, klimatischen und politischen

kehrsverbindungen, ! Gegebenheiten, Verkehrsbehinderungen so-

Klimazonen, Ver- ! wie über die Saisonzeiten in den be-

kehrsbehinderungen ! deutendsten in- und ausländischen

und Saisonzeiten ! Fremdenverkehrsgebieten und in den dem

der bedeutendsten ! Leistungsangebot entsprechenden in- und

Fremdenverkehrsge- ! ausländischen Gebieten und Reise-

biete ! destinationen

```

```

4.2. Verkauf

```

```

4.2.1. Mitarbeit beim Buchen und Ausfertigen ! -

von Fahr- und Beförderungsausweisen, !

Passagedokumenten und Platzreservie- !

rungen und bei deren Reservierung, auch !

unter Berücksichtigung der betrieblichen!

rechnergestützten Systeme !

```

```

4.2.2. - ! Buchen, Ausfertigen und Reservieren von

! Fahr- und Beförderungsausweisen,

! Passagedokumenten und Platzreservie-

! rungen, auch unter Berücksichtigung der

! betrieblichen rechnergestützten Systeme

```

```

4.2.3. Mitarbeit beim Buchen und Ausfertigen ! -

von Gutscheinen (Vouchers) für die !

Beherbergung und sonstige Zusatz- !

leistungen, auch unter Berücksichtigung !

der betrieblichen rechnergestützten !

Systeme

```

```

4.2.4. - ! Buchen und Ausfertigen von Gutscheinen

! (Vouchers) für die Beherbergung und für

! sonstige Zusatzleistungen, auch unter

! Berücksichtigung der betrieblichen

! rechnergestützten Systeme

```

```

4.2.5. Mitarbeit bei der Abrechnung von Fahr- ! -

und Beförderungsausweisen, Passage- !

dokumenten, Platzreservierungen und !

Gutscheinen (Vouchers), auch unter Be- !

rücksichtigung der betrieblichen !

rechnergestützten Systeme !

```

```

4.2.6. - ! - ! Abrechnung von Fahr-

! ! und Beförderungsaus-

! ! weisen, Passagedoku-

! ! menten, Platzreser-

! ! vierungen und Gut-

! ! scheinen (Vouchers),

! ! auch unter Berück-

! ! sichtigung der

! ! betrieblichen

! ! rechnergestützten

! ! Systeme

```

```

4.2.7. - ! Mitarbeit beim Abschluß und bei der

! Abrechnung von branchenspezifischen

! Versicherungen

```

```

4.3. Einschlägige rechtliche Bestimmungen

```

```

4.3.1. Grundkenntnisse über! Kenntnis über wichtige Paß-, Visa-,

die wichtigsten ! Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizei-

Paß-, Visa-, ! liche Vorschriften

Devisen-, Zoll- und !

gesundheitspolizei- !

lichen Vorschriften !

```

```

4.3.2. Grundkenntnisse über! Kenntnis über die Allgemeinen Reisebe-

die Allgemeinen ! dingungen und die einschlägigen Bestim-

Reisebedingungen ! mungen des Konsumentenschutzes

und die ein- !

schlägigen Bestim- !

mungen des Konsumen-!

tenschutzes !

```

```

4.3.3. Grundkenntnisse über! Kenntnis über die wesentlichen Bestand-

die wesentlichsten ! teile der Verträge mit Leistungsträgern

Bestandteile der ! im Beherbergungswesen und Transportwesen

Verträge mit ! im nationalen und internationalen

Leistungsträgern im ! Bereich

Beherbergungswesen !

und Transportwesen !

```

```

4.3.4. Grundkenntnisse über! Kenntnis über die Reisevermittlung und

die Reisevermittlung! Reiseveranstaltung

und Reiseveranstal- !

tung !

```

```

4.3.5. - ! Kenntnis über die Aufgaben der

! Reisebetreuer

```

```

```

5.

Kundenbetreuung und Werbung

```

```

```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```

```

5.1. Kundenbetreuung und Kundenberatung

```

```

5.1.1 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber Kunden

```

```

5.1.2 Führen von Verkaufsgesprächen:

Bedarf und Wünsche der Kunden ermitteln, Verkaufsargumente

ableiten, Fragen und Einwände der Kunden berücksichtigen

```

```

5.1.3. - ! Kenntnis der betriebsüblichen Behandlung

! von Anregungen und Reklamationen

```

```

5.1.4. - ! Mitwirken bei der Behandlung von

! Reklamationen

```

```

5.1.5. - ! Zielgerichtetes Anbieten von Zusatz-

! leistungen

```

```

5.2. Verkaufsförderung

```

```

5.2.1. Grundkenntnisse der ! Kenntnis der branchen- und betriebs-

branchen- und be- ! spezifischen Mittel und Möglichkeiten

triebsspezifischen ! von Werbung und Marketing

Werbemaßnahmen !

```

```

5.2.2. - ! Mitwirken bei der Planung und Durch-

! führung von Werbemaßnahmen

```

```

5.2.3. - ! Mitwirken bei der Erstellung von

! Katalogen und Prospekten

```

```

5.3. Abrechnung

```

```

5.3.1. Kenntnis des betrieblichen Abrechnungs-,! -

Kontroll- und Kassensystems !

```

```

5.3.2. - ! Ausfertigen von Buchungsscheinen und

! Rechnungen, auch unter Berücksichtigung

! betrieblicher rechnergestützter Systeme,

! Ausrechnen der Umsatzsteuer

```

```

5.3.3. - ! Abwicklung von Barzahlung, unbarer

! Zahlung sowie von Zahlung in Fremd-

! währung. Bedienen der Kassa

```

```

```

6.

Betriebliches Rechnungswesen

```

```

```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```

```

6.1. Kostenrechnung und Kalkulation

```

```

6.1.1. - ! Grundkenntnisse über die betrieblichen

! Kosten, deren Beeinflußbarkeit und

! deren Auswirkung auf die Rentabilität

```

```

6.1.2. - ! - ! Kenntnis der Kosten-

! ! rechnung

```

```

6.1.3 - ! Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten

```

```

6.2 Steuern und Abgaben

```

```

6.2.1. - ! - ! Grundkenntnisse über

! ! einschlägige Steuern

! ! und Abgaben

```

```

6.3. Rechnungswesen

```

```

6.3.1. Grundkenntnisse über! Kenntnis über Aufgaben und Funktion des

Aufgaben und Funk- ! betrieblichen Rechnungswesens

tion des betrieb- !

lichen Rechnungs- !

wesens !

```

```

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