Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland
von Super High Power Laser
(SHPL)-Systemen von gleich
oder weniger als 10 myrad zu
messen;
```
optische Geräte, Baugruppen
```
oder Bauteile, speziell
entwickelt für SHPL-Systeme
mit phasengesteuerter
Anordnung für kohärente
Strahlenkombination bis zu
einer Genauigkeit von
Lambda/10 auf der bezeichneten
Wellenlänge oder von 0,1 mym,
je nachdem welcher Wert der
kleinere ist;
```
Projektionsteleskope, speziell
```
entwickelt zur Verwendung mit
SHPL-Systemen.
6A06 Magnetometer, magnetische
Neigungsmesser, eigenmagnetische
Neigungsmesser und
Kompensationssysteme sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür, wie folgt:
```
Magnetometer mit
```
supraleitfähiger, optisch
gepumpter oder nuklearer
Präzessionstechnologie
(Proton/Overhauser-Technologie),
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) niedriger
(besser) als 0,05 nT
rms/Quadratwurzel Hz;
```
Induktionsspulen-Magnetometer
```
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) niedriger
(besser) als:
```
0,05 nT rms/Quadratwurzel Hz
```
bei Frequenzen von weniger als
1 Hz;
```
1 x 10 hoch -3 nT
```
rms/Quadratwurzel Hz bei
Frequenzen von 1 Hz oder mehr
bis höchstens 10 Hz; oder
```
1 x 10 hoch -4 nT
```
rms/Quadratwurzel Hz bei
Frequenzen von mehr als 10 Hz;
```
Lichtwellenleiter-Magnetometer
```
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) niedriger
(besser) als 1 nT
rms/Quadratwurzel Hz;
```
Magnetische Neigungsmesser, mit
```
mehreren Magnetometern, die in
Nummer 6A06.a, b oder c erfaßt
sind;
```
eigenmagnetische
```
Lichtwellenleiter-Neigungsmesser
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) des
magnetischen Neigungsfeldes
niedriger (besser) als 0,3 nT/m
rms/Quadratwurzel Hz;
```
eigenmagnetische Neigungsmesser,
```
die nicht die
Lichtwellenleiter-Technologie
einsetzen und einen Rauschpegel
(Empfindlichkeit) des
magnetischen Neigungsfeldes
niedriger (besser) als
0,015 nT/m rms/Quadratwurzel Hz
besitzen;
```
magnetische Kompensationssysteme
```
für magnetische Sensoren,
entwickelt für einen Einsatz auf
mobilen Plattformen;
```
supraleitfähige
```
elektromagnetische Sensoren mit
Bauteilen, die aus
supraleitfähigen Materialien
gefertigt sind:
```
entwickelt für einen Betrieb
```
bei Temperaturen unter der
kritischen Temperatur von
mindestens einem ihrer
supraleitfähigen Bestandteile
(einschließlich
Josephson-Effekt-Geräte oder
supraleitfähige
Quanten-Interferenz-Geräte
(SQUIDS);
```
entwickelt zum Messen
```
elektromagnetischer
Feldschwankungen auf
Frequenzen von 1 kHz oder
weniger, und:
```
mit einem der folgenden
```
Merkmale:
```
mit integrierten
```
Dünnschicht-SQUIDS mit einer
Mindestgröße von weniger als
2 mym und mit zugehörigen
Eingangs- und Ausgangs-
Kopplungsschaltungen;
```
entwickelt für einen Betrieb
```
bei einer Magnetfeld-
Anstiegsgeschwindigkeit von
mehr als 1 x 10 hoch 6
Induktionsflußquanten/s;
```
entwickelt, um ohne
```
magnetische Abschirmung im
Erdmagnetfeld arbeiten zu
können; oder
```
mit einem
```
Temperaturkoeffizienten von
weniger (kleiner) als 0,1
Induktionsflußquantum/K.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A06 erfaßt keine für
biomagnetische Messungen zu
medizinischen Zwecken speziell
entwickelte Instrumente, sofern sie
keine nichteingebetteten Sensoren,
wie sie in Nummer 6A06.h erfaßt
sind, enthalten.
```
```
6A07 Schwerkraftmesser 6R02 Schweremesser (Gravimeter),
(Gravimeter) und Schwerkraft-Gradiometer und
Schwerkraft-Gradiometer wie speziell konstruierte
folgt. Komponenten dafür, konstruiert
```
Schwerkraftmesser zur Verwendung oder modifiziert für den
```
am Boden mit einer statischen Lufteinsatz oder die Verwendung
Genauigkeit von weniger (besser) in der Marine, mit einer
als 10 mygal, ausgenommen statischen oder operationellen
Gravitationsmesser des Genauigkeit von 7 x 10 hoch -6
Quartzelement-Typs (Worden-Typ); m/sec2 (0,7 mgal*)) oder
```
Schwerkraftmesser für mobile besser, mit einer
```
Plattformen für Boden, Marine, Einschwingzeit für die
U-Boote, Luft- oder Raumfahrt Daueraufzeichnung von zwei
mit: Minuten oder weniger.
```
```
*) Einheit für Beschleunigung)
```
einer statischen Genauigkeit
```
von weniger (besser) als
0,7 mgal; und
```
einer Betriebsgenauigkeit von
```
weniger (besser) als
0,7 mgal mit einer
Aufzeichnungszeit im
stabilisierten Zustand von
weniger als 2 Minuten bei
jeder Kombination von
begleitenden
Korrekturausgleichen und
Bewegungseinflüssen;
```
Schwerkraft-Gradiometer.
```
6A08 Radarsysteme, -geräte und
-baugruppen mit einem der
folgenden Merkmale sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür:
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A08 erfaßt nicht:
```
Rundsicht-Sekundärradar (SSR);
```
```
Eisenbahnradar zur
```
Kollisionsverhütung;
```
Anzeigen und Monitore zur
```
Luftverkehrsüberwachung, die
nicht mehr als
12 Auflösungselemente/mm
besitzen.
```
```
```
mit Betriebsfrequenzen von
```
40 GHz bis 230 GHz und mit einer
mittleren Ausgangsleistung von
mehr als 100 mW;
```
mit einer abstimmbaren
```
Bandbreite von mehr als +-6,25%
der Mittenbetriebsfrequenz;
```
```
ANMERKUNG
Die Mittenbetriebsfrequenz ist
gleich der Hälfte der Summe aus der
höchsten plus der niedrigsten
spezifizierten Betriebsfrequenz.
```
```
```
geeignet, simultan auf mehr als
```
zwei Trägerfrequenzen zu
arbeiten;
```
geeignet, mit künstlicher
```
Apertur (SAR), inverser
künstlicher Apertur (ISAR) oder
in
Schrägsicht-Flugzeugradar-Modus
(SLAR) zu arbeiten;
```
mit eingebauten elektronisch
```
lenkbaren phasengesteuerten
Antennen;
```
geeignet zur Höhenmessung
```
nichtzusammengehöriger Ziele;
```
```
ANMERKUNG: Nummer 6A08.f erfaßt
nicht:
```
Präzisionsanflugradargeräte
```
(PAR) gemäß den ICAO-Normen;
```
Meteorologische Radargeräte.
```
```
```
```
speziell entwickelt für Luft- 6R03 Präzisionsverfolgungssysteme
```
und Schwebefahrzeuge (auf a) Verfolgungssysteme mit einem
Ballons oder Flugzeugen Umsetzer, der im Raketensystem
montiert) und mit einer oder unbemannten Luftfahrzeug
Doppler-Signal-Verarbeitung zur in Verbindung mit Oberflächen-
Aufspürung bewegter Ziele; oder Luftreferenzsystemen oder
```
mit Verarbeitung von Navigationssatellitensystemen
```
Radarsignalen mittels folgender für die Lieferung von
Techniken: Echtzeitmessungen der
```
Radar-Spread-Spectrum-Techniken; Flugposition und
```
oder Geschwindigkeit eingebaut wird,
Radar-Springfrequenz-Techniken;
Betrieb am Boden mit einem
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.i erfaßt keine
Rundsichtradarsysteme für die Fischerei.
Laserradar oder LIDAR-Geräte,
raumfahrtqualifiziert; oder
mit kohärenten Heterodyn- oder Homodyn-Erkennungstechniken
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.j erfaßt keine
LIDAR-Geräte, die speziell für
Zwecke des Vermessungswesens oder
meteorologische Beobachtungen
entwickelt sind.
```
mit signalverarbeitenden b) Entfernungsmeßradare mit
```
Subsystemen mit zugehörigen optischen Infrarot-
Impulskompression mit: Trackern und der speziell dafür
```
einem Impulskompressionsanteil konstruierten Software mit den
```
von mehr als 150; oder folgenden Fähigkeiten:
```
einer Impulsbreite von weniger
```
als 200 ns;
l. mit datenverarbeitenden 1. Winkelauflösung besser als
Untersystemen mit: 3 mrad (0,5 mils);
```
automatischer Zielverfolgung, 2. Entfernung von 30 km oder
```
die bei jeder Antennendrehung größer mit einer
die prognostizierte Entfernungsauflösung besser
Zielposition unterhalb der als 10 m rms (quadratischer
Zeit des nächsten Mittelwert);
Antennenkeulendurchgangs 3. Geschwindigkeitsauflösung
liefert; besser als 3 m/s.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.l.1 erfaßt keine
Konfliktwarneinrichtungen in
Luftverkehrsüberwachungssystemen,
oder Marine- bzw.
Hafenradaranlagen.
```
```
```
Berechnung der
```
Target-Geschwindigkeit vom
Hauptradar mit
nichtperiodischen (variablen)
Abtastfrequenzen;
```
Verarbeitung zur automatischen
```
Bilderkennung
(Feature-Extraktion) und
Vergleich mit den
charakteristischen Target-
Daten (in Wellen- oder
Bildform) zur Identifizierung
oder Klassifizierung des
Targets; oder
```
Überlagerung und Korrelation,
```
oder Fusion von Objekt-Daten
aus zwei oder mehr
geographisch zerstreuten und
miteinander verknüpften
Radarsensoren zur besseren
Erfassung und Unterscheidung
von Objekten.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.l.4. erfaßt keine
Kontrollsysteme, -geräte und
-baugruppen zur
Seeverkehrsüberwachung.
```
```
6R04 Fernmeß- und
Fernsteuerungsausrüstung,
verwendbar für unbemannte
Luftfahrzeuge oder
Raketensysteme.
6N05 Drucksensoren für
hydrodynamische Versuche mit
Drücken größer als 100 kbar wie
folgt:
```
Mangan-Sensorelemente;
```
```
Quarz-Sensorelemente.
```
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
6B04 Optik:
Geräte zur Messung des absoluten
Reflexionsvermögens bis zu einer
Genauigkeit von +-0,1% des
Reflexionswertes.
6B05 Laser
Speziell entwickelte oder
abgeänderte Geräte, einschließlich
Werkzeuge, Prägeformen,
Befestigungen oder Meßgeräte, wie
folgt, sowie speziell entwickelte
Bauteile und Zubehöre hierfür:
```
zur Fertigung und Überprüfung
```
von:
```
Frei-Elektron-Laser-Magnet-
```
Wigglern;
```
Frei-Elektron-Laser-
```
Photoinjektoren;
```
zur Justierung auf erforderliche
```
Toleranzen des longitudinalen
Magnetfeldes von
Frei-Elektron-Lasern.
6B07 Schwerkraftmesser:
Geräte zur Fertigung, Ausrichtung
und Eichung von landgestützten
Schwerkraftmessern mit einer
statischen Genauigkeit besser als
0,1 mgal.
6B08 Radar: 6R05 Speziell konstruierte
Systeme zur Messung von
Radarquerschnitten.
Impulsradar-Querschnitt-
Meßsysteme mit Sendeimpulsbreiten
von 100 ns oder weniger und
speziell entwickelte Bauteile
hierfür.
C. MATERIALIEN
6C02 Optische Sensoren:
```
Elementares Tellur (Te) mit
```
einer Reinheit gleich oder
größer als 99,9995%;
```
Einkristalle aus
```
Cadmiumtellurid (CdTe) oder
Quecksilber-Cadmium-Tellurid
(CdHgTe) mit jedem beliebigen
Reinheitsgrad, einschließlich
epitaxialer Halbleiterscheiben
hiervon;
```
```
ANMERKUNG
Die Reinheit wird gemäß ASTM
F574-83 oder entsprechender anderer
Normen überprüft.
```
```
```
Lichtwellenleiter-Vorformen,
```
speziell entwickelt zur
Fertigung von Fasern mit hoher
Doppelbrechung, wie sie in
Nummer 6A02.d.3 erfaßt sind.
6C04 Optik
```
Zinkselenid (ZnSe) und
```
Zinksulfid
(ZnS)-Substratrohlinge,
hergestellt mittels chemischen
Dampfsedimentationsverfahren
(CVD):
```
Volumen größer als 100 cm3;
```
oder
```
Durchmesser größer als 80 mm
```
bei einer Dicke gleich oder
größer als 20 mm;
```
Boules aus folgenden
```
elektrooptischen Materialien:
```
Kalium-Titanyl-Arsenat
```
(KTiAs, auch bekannt als
KTA);
```
Silber-Gallium-Selenid
```
(AgGaSe2);
```
Thallium-Arsen-Selenid
```
(Tl3AsSe3, auch bekannt als
TAS);
```
nichtlineare optische
```
Materialien mit:
```
Suszeptibilität der dritten
```
Ordnung (Chi 3) gleich oder
kleiner als 1 W/m2; und
```
einer Ansprechzeit von
```
weniger als 1 ms;
```
Substratrohlinge aus
```
Siliciumcarbid oder
Beryllium-Beryllium (Be/Be)
sedimentierten Materialien
mit mehr als 300 mm
Durchmesser oder
Hauptachsenlänge;
```
schwach optisch-absorbierende
```
Materialien wie folgt:
```
Fluoridverbindungen als
```
Grundmaterial, mit
Bestandteilen mit einer
Reinheit von 99,999% oder
besser; oder
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6C04.e.1. erfaßt Fluoride
aus Zirkonium oder Aluminium und
Varianten davon.
```
```
```
Fluoridglas als Grundmaterial,
```
hergestellt aus Verbindungen,
die in Nummer 6c04.e.1. erfaßt
sind;
```
Glas, einschließlich
```
geschmolzener Silika,
Phosphatglas, Fluorphosphatglas,
Zirkoniumfluorid (ZrF4) und
Hafniumfluorid (HfF4) mit:
```
einer Hydroxylionen-(OH-)-
```
Konzentration von weniger als
5 ppm;
```
integrierten metallischen
```
Reinheitsgraden von weniger
als 1 ppm; und
```
hoher Homogenität
```
(Refraktionsvarianzindex) von
weniger als 5 x 10 hoch -6;
```
synthetisch hergestellte
```
Diamantmaterialien mit einer
Absorption von weniger als 10
hoch -5 cm hoch -1 für
Wellenlängen von mehr als 200 nm
bis höchstens 14 000 nm;
```
Lichtwellenleiter-Vorformen,
```
hergestellt aus
Fluoridverbindungen als
Grundmaterial, die Bestandteile
mit einer Reinheit von 99,999%
oder besser enthalten, speziell
entwickelt zur Herstellung von
Fluoridfasern, wie sie in
Nummer 6A04.f. erfaßt sind.
6C05 Laser:
Kristalline
Laser-Wirtsmaterialien in
nichtfertiger Form, wie folgt:
```
Titandotierte Saphire;
```
```
Alexandrit.
```
D. SOFTWARE
6D01 Software, speziell entwickelt
zur Entwicklung oder Fertigung
von in Nummern 6A04, 6A05, 6A08
oder 6B08 erfaßten Geräten.
6R06
```
Software zur Verarbeitung der
```
aufgezeichneten Daten nach dem
Flug zur Bestimmung der
Position des Fluggeräts auf
seiner ganzen Flugbahn,
```
Speziell konstruierte Software
```
oder speziell konstruierte
Software mit entsprechenden
speziell konstruierten
Hybridrechnern (kombinierten
Analog-Digital-Rechnern) für
die Modelldarstellung,
Simulation oder
Entwurfsintegration der Systeme
laut 9R01,
```
Speziell konstruierte Software
```
oder Datenbanken zur Analyse
von Signaturreduzierung.
6D02 Software, speziell entwickelt
zur Verwendung von in Nummern
6A02.b, 6A08 oder 6B08 erfaßten
Geräten.
6D03 Andere Software wie folgt:
```
Akustik:
```
```
Software, speziell entwickelt
```
für akustische Strahlformung,
zur Echtzeit-Verarbeitung von
akustischen Daten für einen
passiven Empfang unter
Verwendung von geschleppten
Hydrophon-Anordnungen;
```
Quellencodes zur
```
Echtzeit-Verarbeitung von
akustischen Daten für einen
passiven Empfang unter
Verwendung von geschleppten
Hydrophon-Anordnungen;
```
Magnetometer:
```
```
Software, speziell entwickelt
```
für magnetische
Kompensationssysteme für
magnetische Sensoren, die für
einen Betrieb auf mobilen
Plattformen entwickelt sind;
```
Software, speziell entwickelt
```
für magnetische
Anomalie-Erkennung auf mobilen
Plattformen;
```
Schwerkraftmesser:
```
Software, speziell entwickelt
zur Korrektur von
Bewegungseinflüssen von
Schwerkraftmessern oder
Schwerkraft-Gradiometer;
```
Radar:
```
```
Luftverkehrsüberwachungs-
```
Anwendungs-Software, die sich
in Universalrechnern von
Luftfahrtskontrollstellen
befinden, mit einem der
folgenden Merkmale:
```
simultane Verarbeitung und
```
Anzeige von mehr als
150 Objektwegen;
```
Aufnahmefähigkeit von
```
Radarobjektdaten von mehr
als vier
Hauptradareinrichtungen;
oder
```
automatische Weitergabe von
```
Hauptradarobjektdaten (wenn
nicht mit Rundsicht-
Sekundärradar-(SSR)-Daten
korreliert) vom Hauptzentrum
der Flugverkehrskontrolle
(ATC) an ein anderes
Flugverkehrskontroll-
zentrum;
```
Software zur Konstruktion oder
```
Fertigung von Radomen, die:
```
speziell entwickelt sind zum
```
Schutz der elektronisch
lenkbaren phasengesteuerten
Antennen, wie sie in
Nummer 6A08.e erfaßt sind;
und
```
den mittleren
```
Nebenkeulenpegelanstieg um
weniger als 13 dB für
Frequenzen gleich oder höher
als 2 GHz begrenzen.
E. TECHNOLOGIE
6E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Entwicklung von Geräten,
Materialien oder Software, die
in den Nummern 6A01, 6A02, 6A03,
6A04, 6A05, 6A06, 6A07, 6A08,
6B04, 6B05, 6B07, 6B08, 6C02,
6C04, 6C05, 6D01, 6D02 oder 6D03
erfaßt sind.
6E02 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Fertigung von Geräten oder
Materialien, die in den Nummern
6A01, 6A02, 6A03, 6A04, 6A05,
6A06, 6A07, 6A08, 6B04, 6B05,
6B07, 6B08, 6C02, 6C04 oder 6C05
erfaßt sind.
6E03 Andere Technologie:
```
Optik:
```
```
Optik-Oberflächen-
```
Beschichtungs- und
-Behandlungstechnologie,
erforderlich zur Erreichung
einer Gleichmäßgikeit von
99,5% oder besser für optische
Beschichtungen von 500 mm oder
mehr Durchmesser oder
Hauptachsenlänge und mit einem
Gesamtschwund (Absorption und
Streuung) von weniger als 5 x
10 hoch -3;
```
optische
```
Fertigungstechnologien wie
folgt:
```
zur Serienfertigung von
```
optischen Bauteilen mit
einer Rate von mehr als
10 m2 Fläche/Jahr auf einer
einzelnen Spindel und mit:
```
einer Fläche von mehr als
```
1 m2; und
```
einer Oberflächenkrümmung
```
von mehr als Lambda/10 rms
auf der bezeichneten
Wellenlänge;
```
Einschneid-
```
Diamantdrehtechniken mit
Genauigkeiten bei der
Oberflächenendfertigung von
besser als 10 nm rms auf
nicht-ebenen Oberflächen von
mehr als 0,5 m2;
```
Laser:
```
```
Technologie für optische
```
Filter mit einer Bandbreite
gleich oder kleiner als 10 nm,
einem Sehfeld (FOV) von mehr
als 40 Grad, sowie einer
Auflösung von mehr als 0,75
Linienpaaren/mm;
```
Technologie, erforderlich zur
```
Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von speziell
entwickelten
Diagnoseinstrumenten oder
Targets in Testvorrichtungen
zur SHPL-Prüfung oder Prüfung
bzw. Bewertung von durch SHPL-
Strahlen bestrahlten
Materialien;
```
Magnetometer:
```
Technologie, erforderlich zur
Entwicklung oder Fertigung von
Feldmesser-Magnetometern oder
Feldmesser-Magnetometersystemen
mit einem Rauschpegel von:
```
weniger als 0,05 nT rms/Wurzel
```
Hz auf Frequenzen von weniger
als 1 Hz; oder
```
1 x 10 hoch -3 nT
```
rms/Quadratwurzel Hz auf
Frequenzen von 1 Hz oder mehr.
7 - NAVIGATION UND AVIONIK
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ANMERKUNG:
Die Nummern 7R01 bis 7R09 erfassen
Einrichtungen, die entwickelt
sind für den Gebrauch in
Raketensystemen der Nummer
9R01.
```
```
7A01 Beschleunigungsmesser, 7R01
entwickelt für einen Einsatz in
Trägheitsnavigations- oder
Lenksystemen; mit einem der
folgenden Merkmale, sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür:
```
einer Nullabgleich-Stabilität a) Beschleunigungsmesser mit einem
```
von kleiner (besser) als Schwellwert von 0,05 g oder
130 myg, bezogen auf einen weniger, einem
festen Eichwert über den Linearitätsfehler innerhalb von
Zeitraum von einem Jahr; 0,25% der vollen Skalenleistung
oder beidem, konstruiert für
die Verwendung in
Trägheitsnavigationssystemen
oder Lenksystemen aller Art.
```
einer Skalenfaktor-Stabilität b) Beschleunigungsmesser oder
```
von kleiner (besser) als Kreisel aller Art mit
130 ppm, bezogen auf einen Dauerausgabe, die für
festen Eichwert über den Beschleunigungen über 100 g
Zeitraum von einem Jahr; spezifiziert sind;
```
spezifiziert, für c) Trägheits- oder sonstige
```
Beschleunigungswerte von mehr Geräte, die
als 100 g. Beschleunigungsmesser nach a)
und b) oder Kreisel nach b)
verwenden, sowie Systeme, in
denen solche Geräte eingebaut
sind, und speziell dafür
konstruierte
Integrationssoftware.
7A02 Kreisel mit einem der 7R02
folgenden Merkmale, sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür:
```
einer Drift-Stabilität, gemessen Kreiselkompasse und andere
```
in einer 1-g-Umgebung über den Geräte, mit denen die Position
Zeitraum von drei Monaten und oder Orientierung über die
bezogen auf einen festen automatische Verfolgung von
Eichwert, von: Himmelskörpern oder Satelliten
ermittelt werden,
```
kleiner (besser) als b) Alle Arten von Kreiseln, die
```
0,1 Grad/Stunde, wenn für sich für die Verwendung in den
kontinuierliche Funktion bei in Nummer 9R01 genannten
unter 10 g spezifiziert; oder Systemen eignen und eine
```
kleiner (besser) als Nenndriftratenstabilität von
```
0,5 Grad/Stunde, wenn für weniger als 0,5 Grad (1 Sigma
kontinuierliche Funktion oder rms)/Stunde bei 1 g
zwischen 10 bis einschließlich aufweisen.
100 g spezifiziert;
```
spezifiziert für kontinuierliche
```
Funktion bei
Beschleunigungsraten von über
100 g.
7A03 Trägheitsnavigationssysteme 7R03 Integrierte
(kardanisch aufgehängt und Fluginstrumentensysteme, die
flugkörperfest) und Stabilisierungskreisel oder
Trägheitsgeräte für Höhe, Autopiloten sowie
Lenkung oder Steuerung sowie Integrationssoftware dafür
speziell entwickelte Bauteile beinhalten, konstruiert oder
hierfür, mit einem der folgenden modifiziert für die Verwendung
Merkmale: in Systemen der Nummer 9R01.
```
für Luftfahrzeuge:
```
```
Navigationsfehler
```
(frei-inertial) nach erfolgter
Normalausrichtung von 0,8
nautischen Meilen/Stunde (50%
Circular Error Possible (CEP))
oder kleiner (besser); oder
```
nicht freigegeben durch die
```
Zivilluftfahrbehörden für
„zivile Luftfahrzeuge''; oder
```
spezifiziert für
```
Beschleunigungswerte von mehr
als 10 g;
```
für Land- oder
```
„Raumfahrzeuge'':
```
Navigationsfehler
```
(frei-inertial) nach erfolgter
Normalausrichtung von 0,8
nautischen Meilen/Stunde (50%
Circular Error Possible (CEP))
oder kleiner (besser); oder
```
spezifiziert für
```
Beschleunigungswerte von mehr
als 10 g.
7A04 Kreisel-Astrokompasse und
andere Vorrichtungen, die
Position und Orientierung
mittels automatischer Verfolgung
von Himmelskörpern oder
Satelliten bestimmen, mit einer
Azimutgenauigkeit von gleich
oder kleiner (besser) als
5 Bogensekunden.
7A05 Global-Positionierungs- 7R04 Globales
Satelliten-(GPS)-Empfangsgeräte Positionierungsbestimmungs-
mit einer system GPS (Global Positioning
Nullstellenschwenkungsantenne, System) oder ähnliche
sowie speziell entwickelte Satellitenempfänger:
Bauteile hierfür. a) tauglich für die Lieferung von
Navigationsdaten unter den
folgenden Betriebsbedingungen:
```
bei Geschwindigkeiten über
```
515 m/s (1 000 nautische
Meilen/Stunde), und
```
in Höhen über 18 km
```
(60 000 Fuß); oder
```
konstruiert oder modifiziert
```
für die Verwendung in
unbemannten Fluggeräten laut
Nummer 9R01.
7A06 Bord-Höhenmesser, die auf
anderen Frequenzen als 4,2 bis
einschließlich 4,4 GHz arbeiten,
mit einem der folgenden
Merkmale:
Leistungsmanagement; oder
mit Phasenumtastungsmodulation.
7R05 Radar und Laserradarsysteme
einschließlich Höhenmesser.
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
7B01 Prüf-, Eich- oder
Abgleichgeräte, speziell
entwickelt für Einrichtungen der Nummer 7A, ausgenommen Geräte
der Klassen „Wartungsebene I''
oder „Wartungsebene II''.
ANMERKUNGEN:
„Wartungsebene I'':
„Wartungsebene II'':
ANMERKUNG:
Wartungsebene II beinhaltet nicht
den Austausch von erfaßten
Beschleunigungsmessern oder
Kreiselsensoren der SRA.
7B02 Geräte, wie folgt, speziell 7R06 Speziell konstruierte Prüf-,
entwickelt zur Beurteilung von Kalibrier- und Justiergeräte
Spiegeln für sowie „Fertigungsausrüstung''
Ring-Laser-Kreiselgeräten: dafür, einschließlich der
folgenden:
```
Streustrahlungsmesser mit einer a) Folgende Geräte für
```
Meßgenauigkeit von 10 ppm oder Laserkreisel zur
kleiner (besser); Charakterisierung von Spiegeln,
```
Profilometer mit einer wenn sie mindestens folgende
```
Meßgenauigkeit von 0,5 nm Genauigkeitsgrenzen aufweisen:
(5 Angström) oder kleiner 1. Streustrahlungsmesser
(besser). (10 ppm),
```
Reflektometer (50 ppm),
```
```
Profilmesser (5 Angström),
```
7B03 Geräte, speziell entwickelt b) Für sonstige Trägheitsgeräte:
zur Fertigung von Einrichtungen 1. Trägheitsmeßgerät (IMU
unter Nummer 7A, einschließlich: = Inertial Measurement
```
Kreisel-Abstimm-Prüfstationen; Unit),
```
```
Kreisel-Dynamik-Auswucht- 2. IMU-Plattformtester,
```
Stationen; 3. IMU-Handhabungsvorrichtung
```
Kreisel-Einlauf/Motor- für stabile Elemente,
```
Prüfstationen; 4. IMU-Plattform-
```
Kreisel-Ausgangs- und Wuchtvorrichtung,
```
Füllstationen; 5. Teststation für
```
Zentrifugenhalterungen für Kreisel-Tuning,
```
Kreisellager; 6. Station für dynamisches
```
Stationen zur Achsenausrichtung Wuchten von Kreiseln,
```
von Beschleunigungsmessern. 7. Teststation für
Motor/Kreisel-Einlaufen,
```
Kreiselevakuierungs- und
```
-füllstation,
```
Zentrifugenvorrichtung für
```
Kreisellager,
```
Achsenausrichtstation für
```
Beschleunigungsmesser,
```
Teststation für
```
Beschleunigungsmesser.
C. MATERIALIEN (keine)
D. SOFTWARE
7D01 Software, speziell entwickelt
oder abgeändert zur Entwicklung
oder Fertigung von Geräten der
Nummern 7A oder 7B.
7D02 Quellencodes zur Verwendung
jeglicher Navigationsgeräte oder
Fluglagen-Kursbezugssysteme
(AHRS) (ausgenommen kardanisch
aufgehängte AHRS) einschließlich
Trägheitsgeräte, die nicht in
den Nummern 7A03 oder 7A04
erfaßt sind.
7D03 Andere Software wie folgt:
```
Software, speziell entwickelt
```
oder abgeändert zur
Leistungsverbesserung oder zur
Verminderung des
Navigationsfehlers des Systems
auf jene Werte, wie sie in den
Nummern 7A03 oder 7A04
spezifiziert sind;
```
Quellencodes für hybride
```
integrierte Systeme zur
Leistungsverbesserung oder zur
Verminderung des
Navigationsfehlers des Systems
auf in Nummer 7A03 spezifizierte
Werte durch kontinuierliche
Kombination von Trägheitsdaten
mit einer der folgenden
Navigationsdatenarten:
```
Dopplerradar-Geschwindigkeit;
```
```
Globaler-Positionierungs-
```
Satelliten-(GPS)-
Referenzdaten; oder
```
Terrain-Datenbank;
```
```
Quellencodes für integrierte
```
Luft- und Raumfahrt-Elektronik,
die Sensordaten und
wissensbasierte Expertensysteme
kombinieren;
```
Quellencodes zur Entwicklung
```
von:
```
digitalen
```
Flugmanagementsystemen zur
Flugbahnoptimierung;
```
integrierten Antriebs- und
```
Flugregelungssystemen;
```
„Fly by wire'' oder „Fly by
```
light''-Regelsystemen;
```
aktiven fehlertoleranten oder
```
selbsttätig rekonfigurierenden
Flugregelungssystemen;
```
automatischen
```
Radiokompaß-Bordsystemen;
```
Flugdatensystemen auf der
```
Basis von statischen
Oberflächendaten
```
Raster-Frontscheibenanzeigen
```
oder dreidimensionalen
Anzeigen.
E. TECHNOLOGIE
7E01 Technologie gemäß der 7R07 Konstruktionstechnologie für
„General Technology Note'' die Integration von Rumpf,
(Allgemeine Technologienote) zur Antriebssystem und
Entwicklung von Geräten oder von Auftriebssteuerflächen zur
Software der Nummern 7A, 7B oder Optimierung der aerodynamischen
7D. Leistung im gesamten
Flugbereich eines unbemannten
Luftfahrzeugs.
7R08 Konstruktionstechnologie für
die Integration von
Flugsteuerungs-, Lenk- und
Antriebsdaten in ein
Flug-Managementsystem zur
Optimierung der Flugbahn eines
Raketensystems.
7R09 Konstruktionstechnologie für
den Schutz von Avionik- und
elektrischen Subsystemen gegen
Gefahren von EMP
(elektromagnetischer Impuls)
und EMI (elektromagnetische
Störung) von externen Quellen
wie folgt:
```
Konstruktionstechnologie für
```
Abschirmungssysteme,
```
Konstruktionstechnologie für
```
die Konfiguration von
gehärteten elektrischen
Schaltkreisen und
Subsystemen,
```
Ermittlung der
```
Härtungskriterien für die
oben genannten Positionen.
7E03 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Reparatur, Adaptierung oder
Überholung von in Nummern 7A01
bis 7A04 erfaßten Geräten, außer
für Zwecke der Wartungstechnologie, die in
einem direkten Zusammenhang mit
Eichung, Entfernung oder
Austausch von beschädigten oder
unverwendbaren, an Bord
austauschfähigen Einheiten (line
replaceable unitd = LRU) oder
werkstättenaustauschfähigen
Baugruppen (shop replaceable
assemblies = SRA) eines zivilen
Luftfahrzeuges, wie in den Anmerkungen „Wartungsebene I''
und „Wartungsebene II''
beschrieben, steht.
7E04 Andere Technologie:
Technologie zur Entwicklung oder
Radiokompaß-Bordsystemen mit Betriebsfrequenzen von mehr
Flugdatensystemen nur auf der Basis von Bodenstationsdaten,
Raster-Frontscheibenanzeigen
Trägheitsnavigationssystemen
Fertigungstechnologie, wie
Konfigurationserstellung zur Verknüpfung von mehreren
Steuerungsvorgaben-Kompensationen für
elektronisches Management von
ANMERKUNG:
Nummer 7E04.b.3 erfaßt keine
Technologie zur Erstellung einer
gerätespezifischen Redundanz.
Flugsteuerungen, die eine Rekonfiguration von Kraft- und Momentsteuerung während des Fluges zur Echtzeit-Autopilot-Steuerung ermöglichen;
Integration von digitalen
Unabhängige digitale
Technologie zur Entwicklung von Helikoptersystemen, wie folgt:
Mehrfach-Achsen-Fly by wire- oder Fly by light-Steuerungen,
Kollektivsteuerungen;
zyklische Steuerungen;
Giersteuerungen;
Drehmomentausgleichs- und Kurssteuerungssysteme;
Rotorblätter mit
8 - MARINETECHNOLOGIE
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
8A01 Unterwasser- oder
Überwasserfahrzeuge:
bemannte, kabelgeführte
bemannte, freifahrende
entwickelt für einen autonomen
10% oder mehr ihres
15 kN oder mehr;
ANMERKUNG:
Autonomer Betrieb bedeutet:
voll eingetaucht, ohne Schnorchel,
alle Systeme arbeiten und kreuzen
mit jener Minimalgeschwindigkeit,
bei der das Unterwasserfahrzeug
seine Fahrtiefe sicher, dynamisch
und nur unter Verwendung seiner
Tiefensteuerung steuern kann, ohne
daß es als Stützpunkt ein Schiff
oder eine Basis auf der Oberfläche,
dem Meeresgrund oder der Küste
benötigt sowie ausgerüstet mit
einem Vortriebssystem für
Unterwasser- oder
Überwassereinsatz.
entwickelt für einen Betrieb
entwickelt für eine Bemannung mit vier oder mehr
entwickelt für einen
mit einer Reichweite von
ANMERKUNG:
Reichweite bedeutet hier:
die Hälfte der maximalen
Entfernung, die das Unterwasserfahrzeug zurückzulegen
imstande ist.
mit einer Länge von 21 m
unbemannte, kabelgeführte
entwickelt für Manöver mittels
mit einer Lichtwellenleiter-Datenübertragung;
unbemannte, freifahrende
entwickelt, einen Kurs relativ
mit einer akustischen Daten- oder Befehlsübertragung; oder
mit einer Lichtwellenleiter-Daten- oder Befehlsübertragung über mehr
Ozean-Bergungssysteme mit einem Tragvermögen von mehr als 5 MN
dynamischen
Meeresboden-Navigations- und
Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit variablen Verkleidungen),
Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit festen Seitenwänden), ausgelegt
Tragflügelboote mit aktiven
„Small Waterplane
einer Wasserverdrängung bei
einer Wasserverdrängung bei
ANMERKUNG:
Ein „Small Waterplane
Area''-Schiff ist durch die
folgende Formel definiert:
Wasserebenenfläche bei einem Betriebs-Konstruktionstiefgang von
weniger als 2 x (verdrängtes
Volumen bei
Betriebskonstruktionstiefgang) 2/3.
ANMERKUNG:
Bezüglich Erfassungstatus von
Marine-Gasturbinenmotoren siehe
Gruppe 9.
8A02 Systeme oder Geräte:
Systeme oder Geräte, speziell
Druckbehälter oder Druckkörper
Gleichstrom-Vortriebsmotoren
„Umbilical''-Kabel und
Systeme, speziell entwickelt
es dem Fahrzeug zu
die Position des Fahrzeuges
die Position des Fahrzeuges in
Lichtwellenleiter-Schiffskörper-Durchführungen oder -Stecker;
Unterwasser-Beobachtungssysteme:
a) Fernsehsysteme (bestehend
Unterwasser-Fernsehkameras
ANMERKUNG:
Der Begriff „Grenzauflösung''
ist in der Fernsehtechnik ein Maß
der horizontalen Auflösung, das
normalerweise ausgedrückt wird in
der in einem Versuch
unterscheidbaren maximalen
Zeilenanzahl/Bildhöhe, wobei für
einen solchen Versuch
IEEE-Norm 208/1960 (DIN/IEC
84(CO)103E) oder eine entsprechende
andere Norm herangezogen wird.
Systeme, speziell entwickelt
Restlicht-Fernsehkameras,
Bildverstärkerröhren, der Nummer 6A02.a.2, und
mehr als 150 000 aktiven
Stehbild-Photokameras, speziell
mit Markierung des Films mit
mit Autofokus oder Telefokus,
mit automatischer Angleichung
mit automatischer
Elektronische
Beleuchtungssysteme wie folgt,
Stroboskopleuchten mit einer Lichtausgangsenergie von mehr
Argon-Bogenleuchten, speziell
Roboter, speziell entwickelt für
mit Systemen ausgerüstet, die
geeignet, eine Kraft von 250 N
ferngesteuerte
mit Systemen ausgerüstet, die
gesteuert durch proportionale Master-Slave-Techniken oder
ANMERKUNG:
Nur Funktionen mit proportionaler
Steuerung unter Verwendung von
Positionsrückführung oder
spezifischen speicherprogrammierten
Rechnern werden gezählt, wenn die Anzahl der Bewegungsfreiheitsgrade
bestimmt werden soll.
luftunabhängige
Brayton-, Stirling- oder
chemischen Reinigungs- oder
Systemen, speziell
Vorrichtungen, speziell
Systemen, speziell
zur Verdichtung von
zur Speicherung von
zur Entnahme der Reaktionsprodukte unter
luftunabhängige
chemischen Reinigungs- oder
Systemen, speziell
Vorrichtungen oder
speziell entwickelte
luftunabhängige
Vorrichtungen, speziell
Systemen, speziell
zur Verdichtung von
zur Speicherung von
zur Entnahme der Reaktionsprodukte unter
Einfassungen, Dichtungen und Finger:
entwickelt für
entwickelt für
Hubgebläse, ausgelegt für mehr
volleingetauchte
aktive Systeme, speziell
- Wasserschrauben-Propeller
superkavitierende,
gegenläufige
Systeme mit pre-Swirl- oder post-Swirl-Technik zur Glättung der in eine Schiffsschraube fließenden
leichte Hochleistungs-Untersetzungsgetriebe
Kraftübertragungswellen aus Verbundwerkstoffen und
Wasserschrauben-Propeller,
Verstellschrauben und Nabenbaugruppen, ausgelegt
elektrische Vortriebsmotoren
supraleitende
Kraftübertragungswellen mit Verbundwerkstoffen und
belüftete oder
Lärmdämmungseinrichtungen zur Verwendung auf Schiffen von
Lärmdämmungseinrichtungen,
aktive Lärmdämmungs- oder Lärmunterdrückungseinrichtungen oder Magnetlager,
Pumpstrahl-Vortriebssysteme mit
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
8B01 Wasserkanäle mit einem Hintergrundlärmpegel von weniger
als 100 dB (Referenz 1 myPa, 1 Hz) im Frequenzbereich von 0
bis 500 Hz, entwickelt zur Messung akustischer Felder, die
von der Strömung rund um Modelle
von Vortriebssystemen erzeugt
werden.
C. MATERIALIEN
8C01 Syntaktischer Schaum für
einen Einsatz unter Wasser:
entwickelt für Meerestiefen von
mit einer Dichte von weniger als
ANMERKUNG:
Syntaktischer Schaum besteht aus
Hohlkugeln aus Kunststoff oder
Glas, die in eine Harzmatrix
eingebettet sind.
D. SOFTWARE
8D01 Software, speziell entwickelt
oder abgeändert zur Entwicklung,
Fertigung oder Verwendung von
Geräten oder Materialien der Nummern 8A, 8B oder 8C.
8D02 Spezifische Software,
speziell entwickelt oder
abgeändert zur Entwicklung,
Fertigung, Reparatur, Überholung
oder Adaptierung (Erneuerung)
von Schiffsschrauben, speziell
entwickelt zur Unterwasser-Lärmdämmung.
E. TECHNOLOGIE
8E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung oder Fertigung von
Geräten oder Materialien der Nummern 8A, 8B oder 8C.
8E02 Andere Technologie:
Technologie zur Entwicklung,
Technologie zur Überholung oder
9 - VORTRIEBSSYSTEME UND TRANSPORTEINRICHTUNGEN
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
------------------------------- ----------------------------------
ANMERKUNG: ANMERKUNG:
Bezüglich Erfassung von Die Nummern 9R02 bis 9R10
Fahrzeugen, die mit einem der erfassen Einrichtungen, die
Kontrolle unterliegenden entwickelt sind für den Gebrauch
Bestandteil ausgerüstet sind, siehe in Raketensystemen der
diesbezügliche Gerätegruppe. Nummer 9R01.
--------------------------------- ---------------------------------
9R01 Komplette Raketensysteme
(einschließlich ballistische
Raketensysteme, Trägerfahrzeuge
für die Raumfahrt und
Sondenraketen) und unbemannte
Luftfahrzeugsysteme
(einschließlich
Marschflugkörpersysteme, Ziel-
und Aufklärungsdronen), die für
die Beförderung einer Nutzlast
von mindestens 500 kg über eine
Entfernung von mindestens 300
km verwendbar sind, sowie die
für diese Systeme speziell
konstruierten
„Fertigungsanlagen''.
9R02 Einzelne Raketenstufen der
Nummer 9R01.
9R03 Wiedereintrittsfahrzeuge
sowie dafür konstruierte oder
modifizierte Geräte:
```
Hitzeschilder aus Keramik oder
```
Ablationsmaterial und deren
Komponenten,
```
Kühlkörper aus leichtem, hoch
```
hitzefestem Material und deren
Komponenten,
```
Speziell für
```
Wiedereintrittsfahrzeuge
konstruierte elektronische
Ausrüstung.
9A01 Gasturbinentriebwerke mit 9R04 Flüssig- oder
einer in Nummer 9E03.a erfaßten Feststoffraketentriebwerke mit
und in Absätzen a, b oder c einer Gesamtschubkraft von
dieser Liste beschriebenen 1,1 x 10 hoch 6 Ns (2,5 x 10
Technologie: hoch 5 lbs) oder mehr.
```
nicht amtlich zugelassen für das
```
spezifische zivile Luftfahrzeug,
für das sie bestimmt sind;
```
nicht amtlich zugelassen für
```
zivile Verwendung durch die
Luftfahrtsbehörden eines
OECD-Landes;
```
entwickelt für Geschwindigkeiten
```
von mehr als Mach 1,2 über einen
Zeitraum von mehr als
30 Minuten.
9R05
```
„Lenkteile'', die sich für die
```
Realisierung einer
Systemgenauigkeit von bis zu
3,33% der Reichweite eignen
(dh. ein CEP von 10 km oder
weniger bei einer Reichweite
von 300 km).
```
Schubvektorsteuerungs-
```
Subsysteme,
```
Sicherheits- und
```
Zündeinrichtungen für
Gefechtsköpfe.
```
```
ANMERKUNGEN:
```
CEP (Circle of Equal
```
Probability) ist ein Maß für die
Genauigkeit: Radius des bei einer
spezifischen Entfernung auf das
Ziel zentrierten Kreises,
innerhalb dessen 50% der Nutzlast
auftreffen.
```
Ein „Lenkteil'' integriert
```
das Meß- und Berechnungsverfahren
zur Ermittlung der Nummer und
Geschwindigkeit (dh. Navigation)
eines Fahrzeugs mit dem Verfahren,
das für die Berechnung und
Übertragung von Kommandos zu den
Flugsteuerungssystemen des
Fahrzeugs eingesetzt wird, um die
Flugbahn zu korrigieren.
```
Beispiele für die durch b)
```
erfaßten Methoden der
Schubvektorsteuerung:
```
Flexible Düse,
```
```
Flüssig- oder
```
Sekundärgaseinspritzung,
```
Bewegliches Triebwerk oder
```
bewegliche Düse,
```
Ablenkung des Abgasstroms
```
(Strahlschaufeln oder Sonden)
oder
```
Verwendung von Schubklappen.
```
```
```
9R06 Antriebskomponenten und
-geräte die in Systemen der
Nummer R901 verwendbar sind,
sowie speziell dafür
konstruierte
„Fertigungsanlagen'' und
„Fertigungsausrüstung'':
```
Kleine, treibstoffeffiziente
```
Turbojet- und
Turbofan-Triebwerke
(einschließlich Turbo-Compound-
Triebwerke) mit geringem
Gewicht,
```
Ramjet-/Scramjet-/
```
Pulsstrahltriebwerke und
Triebwerke mit kombiniertem
Arbeitszyklus, einschließlich
Geräte zur
Verbrennungsregelung, sowie
speziell dafür konstruierte
Komponenten,
```
Raketenmotorgehäuse, deren
```
„Innenbeschichtung'',
„Isolierung'' und Düsen,
```
Stufenmechanismen,
```
Trennmechanismen und deren
Zwischenstufen,
```
Regelungssysteme für Flüssig-
```
und Suspensionstreibstoff
(einschließlich Oxidatoren)
sowie speziell dafür
konstruierte Komponenten, die
für den Betrieb in
Vibrationsumgebungen von mehr
als 10 g rms zwischen 20 Hz und
2 000 Hz konstruiert und
modifiziert sind,
```
Hybridraketenmotoren und
```
speziell dafür konstruierte
Komponenten.
```
```
ANMERKUNGEN:
```
„Fertigungsausrüstung'' in
```
der Überschrift dieser Nummer
erstreckt sich auf:
Fließdrückmaschinen und speziell
dafür konstruierte Komponenten und
Software, die
```
nach der technischen
```
Spezifikation des Herstellers
mit einer numerischen
Steuerungseinheit oder einem
Steuerungsrechner ausgerüstet
werden können, selbst wenn sie
zum Zeitpunkt der Lieferung
nicht damit ausgestattet sind,
und
```
über mehr als zwei gleichzeitig
```
koordinierbare Achsen zur
Bahnsteuerung verfügen.
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Maschinen mit kombinierter
Fließdrück- und Schleuderfunktion
werden im Rahmen dieser Nummer als
Fließdrückmaschinen betrachtet.
```
Triebwerke, die unter a)
```
fallen, können als Bestandteil
eines bemannten Flugzeugs
ausgeführt werden bzw. in
entsprechenden Stückzahlen als
Ersatzteile für bemannte
Flugzeuge.
```
„Innenbeschichtung'' in c),
```
verwendbar für die Nahtstelle
zwischen dem Feststoff und dem
Gehäuse oder der Isolierschicht,
ist normalerweise eine flüssige
Dispersion auf Polymerbasis aus
feuerfestem oder isolierendem
Material, zB kohlenstoffgefülltes
HTPB oder ein anderes Polymer mit
Aushärtungszusatz, mit dem das
Gehäuseinnere durch Besprühen oder
Aufziehen beschichtet wird.
```
„Isolierung'' in c) für die
```
Komponenten eines Raketenmotors,
dh. Gehäuse, Düseneinlaß,
Gehäusedeckel, beinhaltet
gehärtetes oder halbgehärtetes
Gummiverbandmaterial, das Isolier-
oder feuerfestes Material enthält.
Sie kann auch zur
Spannungsentlastung („Stress
relief boots'' oder „Flaps'')
eingebracht sein.
```
e) umfaßt nur die folgenden
```
Servoventile und Pumpen:
```
Servoventile, die bei einem
```
absoluten Druck von mindestens
7 000 kPa (1 000 psi) für einen
Durchfluß von mindestens
24 l/min konstruiert sind und
eine Stellzeit von weniger als
100 msec aufweisen,
```
Pumpen für Flüssigtreibstoff
```
mit einer Wellengeschwindigkeit
von mindestens 8 000 U/min oder
einem Pumpendruck von
mindestens 7 000 kPa
(1 000 psi).
```
Systeme und Komponenten in e)
```
können als Bestandteil eines
Satelliten ausgeführt werden.
```
```
9R07 Geräte und Vorrichtungen,
konstruiert oder modifiziert
für die Handhabung, Kontrolle,
Aktivierung und den Start von
Systemen der Nummer 9R01.
9R08 Fahrzeuge, konstruiert oder
modifiziert für den Transport,
die Handhabung, Kontrolle,
Aktivierung und den Start von
Systemen der Nummer 9R01.
9A02 Marine-Gasturbinentriebwerke
mit einer nominellen
Dauerleistung (ISO-Norm) von
13 795 kW oder mehr und einem
spezifischen Treibstoffverbrauch
von weniger als 0,243 kg/kWh,
sowie speziell entwickelte
Baugruppen und Bauteile hierfür.
9A03 Speziell entwickelte
Baugruppen und Bauteile mit
einer in Nummer 9E03.a. erfaßten
Technologie, für die folgenden
Gasturbinentriebwerkssysteme:
```
Baugruppen und Bauteile,
```
speziell entwickelt für
Gasturbinentriebwerkssysteme,
erfaßt in Nummer 9A01; oder
```
die in einem Nicht-OECD-Land
```
entwickelt oder gefertigt
wurden, oder deren Herkunft dem
Hersteller unbekannt ist.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 9A03 erfaßt keine
Combustoren mit Mehrfachdomen, die
bei durchschnittlichen
Brennerauslaß-Temperaturen gleich
oder kleiner als 1 813 K
(1 540 Grad C) arbeiten.
```
```
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
9B01 speziell entwickelte Geräte,
Werkzeuge oder Befestigungen,
wie folgt, zur Herstellung oder
Messung von
Gasturbinen-Leitschaufeln,
Laufschaufeln oder
Deckband-Gußteilen:
```
automatisierte Geräte, die
```
nicht-mechanische Methoden zur
Messung der
Laufschaufel-Wanddicken
verwenden;
```
Werkzeuge, Befestigungen oder
```
Meßeinrichtungen für Laser-,
Wasserstrahl- oder
ECM/EDM-Lochbohrverfahren, die
in Nummer 9E03.c erfaßt sind;
```
Gußeinrichtungen für orientierte
```
Erstarrung oder
Einkristall-Gußeinrichtungen;
```
Keramikkerne oder -kokillen;
```
```
Keramikkernfertigungs-Geräte
```
oder -Werkzeuge;
```
Keramikkernlaugungsgeräte;
```
```
Keramikkokillen-Wachsmuster-
```
Aufbereitungseinrichtungen;
```
Keramikkokillen-Ausbrenn- oder
```
-Feuerungseinrichtungen.
9B02 On-line-(Echtzeit-)-
Steuersysteme, -Meßgeräte
(einschließlich Sensoren) oder
automatisierte Datenerfassungs-
und
Datenverarbeitungseinrichtungen,
speziell entwickelt zur
Entwicklung von
Gasturbinentriebwerken,
Baugruppen oder Bauteilen
hiervon, die in Nummer 9E03.a
erfaßte Technologien beinhalten.
9B03 Geräte, speziell entwickelt
zur Fertigung oder Prüfung von
Gasturbinentriebwerks-
Bürstendichtungen, entwickelt
für einen Betrieb bei
Umfangsgeschwindigkeiten von
mehr als 335 m/s, sowie speziell
entwickelte Teile und Zubehöre
hierfür.
9B04 Werkzeuge, Prägeformen oder
Befestigungen für
Festkörper-Verbindungen von
Superlegierungen oder
Titanbauteilen für Gasturbinen.
9B05 On-line-(Echtzeit-)-
Steuersysteme, -Meßgeräte
(einschließlich Sensoren) oder
automatisierte Datenerfassungs-
und
Datenverarbeitungseinrichtungen,
speziell entwickelt zur
Verwendung mit den folgenden
Windkanälen oder Vorrichtungen:
```
Windkanäle, entwickelt für 9R09
```
Geschwindigkeiten von Mach 1,2 a) Windkanäle für
oder mehr, ausgenommen solche, Geschwindigkeiten von 0,9 Mach
die speziell für Schulungszwecke oder mehr;
entwickelt sind und eine
Prüfabschnittsgröße (seitlich
gemessen) von weniger als 250 mm
haben;
```
```
ANMERKUNG:
Prüfabschnittsgröße: der
Durchmesser des Kreises, die Seite
des Quadrates oder die längste
Seite des Rechteckes an der
breitesten Stelle des
Prüfabschnittes.
```
```
```
Vorrichtungen zur Simulierung
```
von Strömungsumgebungen bei
Geschwindigkeiten von mehr als
Mach 5, einschließlich
Hot-Shot-Kanäle,
Plasmalichtbogenkanäle,
Stoßwellenrohre,
Stoßwellenkanäle, Gaskanäle und
Leichtgaskanonen;
```
Windkanäle oder
```
nicht-zweidimensionale
Vorrichtungen, die fähig sind,
Strömungen mit einer
Reynoldsschen Zahl von mehr als
25 x 10 hoch 6 zu simulieren;
```
Prüfstände, die für die
```
Erprobung von Feststoff- oder
Flüssigkeitsraketen oder
Raketenmotoren mit einem Schub
von mehr als 90 kN
(20 000 Pfund) geeignet sind,
oder die in der Lage sind,
gleichzeitig die drei axialen
Schubkomponenten zu messen;
```
Umweltkammern und schalltote
```
Räume, tauglich für die
Simulation der folgenden
Flugbedingungen:
```
Höhe 15 000 m oder mehr;
```
oder
```
Temperatur mindestens -
```
50 Grad C bis +125 Grad C,
und entweder
```
Vibrationsumwelt 10 g rms
```
oder mehr zwischen 20 Hz und
2 000 Hz mit Aufbringung von
Kräften von 5 kN oder mehr
für Umweltkammern; oder
```
akustische Umweltbedingungen
```
mit einem
Gesamt-Schalldruckpegel von
140 dB oder mehr (bezogen
auf 2 x 10 hoch -5 N/m2)
oder mit einem ausgelegten
Leistungsausgang von 4 KW
oder mehr für schalltote
Räume.
9B06 Speziell entwickelte
akustische
Vibrations-Prüfgeräte, die fähig
sind, Schalldruckpegel von mehr
als 160 dB oder mehr (bezogen auf 20 myPa) mit einer Nennleistung von 4 kW oder mehr
bei einer Prüfzellentemperatur
von mehr als 1 273 K (1 000 Grad C) zu erzeugen, sowie speziell
entwickelte Meßwandler,
Dehnungsmeßgeräte,
Beschleunigungsmesser,
Thermoelemente oder
Quarzheizelemente hierfür.
9B07 Geräte, speziell entwickelt
zur Überprüfung von
Raketenmotoren mit Hilfe
zerstörungsfreier Prüftechniken
(NDT-Techniken), außer
Planar-Röntgenstrahlanalyse oder
bekannte physikalische oder
chemische Verfahren.
9R10 Röntgenausrüstung, tauglich
für die Lieferung einer
elektromagnetischen Strahlung,
die durch „Bremsstrahlung''
von beschleunigten Elektronen
von 2 MeV oder mehr, oder durch
Verwendung von radioaktiven
Strahlungsquellen von 1 MeV
oder mehr, erzeugt wird, mit
Ausnahme der speziell für
medizinische Zwecke
konstruierten.
9B08 Meßwandler, speziell
entwickelt zur direkten Messung
der Oberflächenreibung der Prüfströmung mit einer Stagnationstemperatur von mehr
als 833 K (560 Grad C).
9B09 Werkzeuge, speziell
entwickelt zur
pulvermetallurgischen
Herstellung von Rotorbauteilen
für Turbinen, ausgelegt für
Beanspruchungen von 60% der
spezifischen Zugfestigkeit oder
mehr und bei Metalltemperaturen
von 873 K (600 Grad C) oder mehr
zu arbeiten.
C. MATERIALIEN (keine)
D. SOFTWARE
9D01 Software, erforderlich zur Entwicklung von Geräten oder von
Technologie, die in den Nummern 9A, 9B oder 9E03 erfaßt
sind.
9D02 Software, erforderlich zur Fertigung von Geräten, die in
den Nummern 9A und 9B erfaßt
sind.
9D03 Software, erforderlich zur Verwendung von voll-unabhängigen
digitalen elektronischen
Triebwerkssteuerungen (FADEC)
für in Nummer 9A erfaßte
Antriebssysteme oder in 9B
erfaßte Geräte, wie folgt:
Software in digitalen
Fehlertolerante Software zur Verwendung in FADEC-Systemen für
9D04 Andere Software:
Software, speziell entwickelt
Software für eine detaillierte
Software, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung von
Software zur Prüfung von
Software, speziell entwickelt
Software in Quellcodes,
ANMERKUNG:
Nummer 9D04.f erfaßt keine
Software, die in nicht der Kontrolle unterliegenden Geräten
eingebettet oder für Wartungszwecke
im Zusammenhang mit Eichung,
Reparatur der aktiv-kompensierenden
Sicherheitskontrollsysteme
erforderlich ist.
E. TECHNOLOGIE
9E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung von Geräten oder
Software, die in den Nummern 9A01.c, 9B oder 9D
erfaßt sind.
9E02 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Fertigung von Geräten, die in Nummer 9A01.c oder 9B erfaßt
sind.
ANMERKUNG:
Entwicklung oder Fertigung von in Nummer 9E erfaßter Technologie für
Gasturbinentriebwerke gilt auch
dann vom Embargo erfaßt, wenn sie
als Verwendungstechnologie zu
Reparatur-, Adaptierungs- und Überholungszwecken eingesetzt wird.
Ausgenommen vom Embargo sind:
technische Daten, Zeichnungen oder
Dokumentationen für
Wartungsaktivitäten, die in einem
direkten Zusammenhang mit Eichung,
Entfernung oder Austausch von
beschädigten oder unbrauchbaren, an
Bord austauschfähigen Einheiten
(line replaceable units = LRU)
stehen, einschließlich Austausch
ganzer Maschinen oder
Maschinenmodule.
9E03 Andere Technologie wie folgt:
Technologie, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung der
im gerichteten
Einkristall-Leit- und Laufschaufeln oder Deckbänder;
Combustoren mit Mehrfachdomen,
Bauteile, hergestellt aus
Ungekühlte Leitschaufeln,
Gekühlte Leitschaufeln,
Laufschaufel/Naben-Kombinationen mittels
Gasturbinentriebwerks-Bauteile, die Diffusions-Technologie zur Kontaktherstellung (erfaßt in Nummer 1E03.b) verwenden;
schadentolerante
selbstständige digitale
justierbare
Gasgeneratorturbinen;
Ventilator- oder
Vortriebsdüsen;
ANMERKUNGEN:
Justierbare
Nummer 9E03.a.11 erfaßt weder
Schubumkehr.
Laufschaufelenden-Abstandskontrollsysteme mit
aerostatische Lager für
weitspannende
Technologie, zur Entwicklung
Windkanal-Flugmodellen,
Propellerblätter oder
Technologie, zur Entwicklung
a) Tiefen mehr als ihr
Durchmesser von weniger
Anstellwinkel gleich oder
a) Tiefen mehr als ihr
Durchmesser von weniger als
Anstellwinkel von mehr als
ANMERKUNG:
Im Sinne der Nummer 9E03.c wird
der Anstellwinkel von einer zur Tragflügel-Oberfläche tangentialen
Ebene an dem Punkt gemessen, an dem
die Lochachse in die Tragflächen-Oberfläche eintritt.
Technologie, zur Entwicklung
geeignet zum Betrieb nach
mit einem Antriebsleistung/Gewicht-Verhältnis gleich oder größer
- Technologie zur Entwicklung
einem Gehäusevolumen von
einer Gesamtnutzleistung von
einer Leistungsdichte von
ANMERKUNG:
Gehäusevolumen: das Produkt aus
drei vertikalen Abmessungen,
gemessen in der folgenden Weise:
Länge: die Länge der Kurbelwelle
vom Vorderflansch zur Schwungradseite;
Breite: die breiteste der folgenden
Abmessungen:
Außenmaß von Ventildeckel zu
Maße von den Außenkanten der Zylinderköpfe; oder
Durchmesser des Schwungradgehäuses;
Maß der Kurbelwelle-Mittellinie
Durchmesser des Schwungradgehäuses;
Technologie, zur Fertigung von
Technologie, zur Fertigung
Zylinderlaufbüchsen;
Kolben;
Zylinderköpfe, und
einen oder mehrere weitere
Technologie, zur Fertigung
die mit
mit einem Mengenfluß im Bereich von 30 bis
mit veränderbarer
Technologie, zur Fertigung von Kraftstoffeinspritzsystemen
Einspritzmenge über
speziell entwickelte
Technologie, zur Entwicklung oder Fertigung
ABSCHNITT III
Waffen, Munition und Sprengmittel sowie Waren einschließlich Anlagen und anlagenspezifische Teile, die auch zur Herstellung, Verbreitung, Prüfung und Instandhaltung von Waffen, Munition und Sprengmitteln
geeignet sind
```
```
2904 -- Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der
Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert:
20 - Derivate, die nur Nitro- oder nur
Nitrosogruppen enthalten:
ex 20 - Trinitrotoluol (2,4,6-Trinitrotoluol, TNT,
Tri, Trotyl)
2908 -- Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
der Phenole oder Phenolalkohole:
90 - andere:
ex 90 - Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol, Lyddit,
Ekrasit), Ammoniumpikrat, Bleipikrat
(Trinitrophenolblei), Trinitroresorcinblei
(Bleinitroresorcinat, Bleistyphnat, Trizinat),
Bleitrinitrophloroglucinat (Bleiglucinat)
2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;
deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
90 - andere:
ex 90 - Tränengas in Ampullen (Bromessigsäureethylester
und Bromessigsäuremethylester)
2920 -- Ester der anderen anorganischen Säuren
(ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und
deren Salze; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
90 - andere:
ex 90 - Nitroglycerin (Glycerintrinitrat), Nitroglykol
(Ethylenglykoldinitrat), Diglykoldinitrat,
Pentaerythrittetranitrat (Nitropenta, Pentrit,
Niperyt), Hexanitromannit (Nitromannit)
2921 -- Verbindungen mit Aminofunktion:
(40) - aromatische Monoamine und deren Derivate;
deren Salze:
42 -- Anilinderivate und deren Salze:
ex 42 - 2,4,6-Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl,
Tetranitromethylanilin)
44 -- Diphenylamin und dessen Derivate; deren Salze:
ex 44 - Hexanitrodiphenylamin (Dipicrylamin, Hexamin)
2925 -- Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion
(einschließlich Saccharin und dessen Salze) oder mit
Iminfunktion:
20 - Imine und deren Derivate; deren Salze:
ex 20 - Nitroguanidin, Guanylnitrosamino-guanyltetrazen
(Tetrazen)
2927 00 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen:
ex 00 - 4,6-Dinitrobenzol-2-diazo-1-oxid
(Diazonitrophenol)
2933 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder
mehreren Stickstoffheteroatomen; Nucleinsäuren
und deren Salze:
(60) - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch
hydriertem) Triazinring in der Struktur:
69 -- sonstige:
ex 69 - Trimethylentrinitramin (Hexogen, RDX,
Cyclonite, Hexahydro-1,3,5-trinitro-s-triazin)
90 - andere:
ex 90 - Cyclotetramethylentetranitramin (Octogen)
3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken
(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);
Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen
oder anderen modifizierten Stärken:
10 - Dextrine und andere modifizierte Stärken:
A - Stärkeether und Stärkeester:
1 - wasserlösliche:
ex 1 - Nitrostärke (Stärkenitrat, Xyloidin)
3601 00 Schießpulver:
ex 00 - Waren dieser Nummer
ausgenommen:
Treibladungen und Treibsätze für Raketen und
andere Flugkörper mit Waffenwirkung, für Minen,
Bomben und Torpedos sowie für die Munition für
Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art, für
Granat-, Minen- und Nebelwerfer und für
Granatgewehre
3602 00 Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen
Schießpulver
3603 00 Zündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen und
Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder:
ex 00 - Waren dieser Nummer
ausgenommen :
- Zündladungen für die Munition von Haubitzen,
Mörser und Kanonen aller Art
- Zünder für Pioniersprengmittel (wie
Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen,
Hohlladungen, Prismen- bzw. Schneidladungen,
Sprengrohre und Minenräumbänder), sofern die
Sprengmittel selbst ausschließlich für den
Kampfeinsatz bestimmt sind
3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder
Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und
Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter
Industrien (einschließlich solcher, die nur aus
Mischungen natürlicher Erzeugnisse bestehen),
anderweitig weder genannt noch inbegriffen;
Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter
Industrien, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
90 - andere:
B - andere:
ex B - Tränengas in Ampullen (bestehend aus
Gemischen organisch-chemischer
Verbindungen)
3912 -- Cellulose und deren chemische Derivate,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in
Rohformen:
20 - Cellulosenitrate (einschließlich Collodium):
ex 20 - Nitrocellulose, ausgenommen solche mit einem
Stickstoffgehalt von höchstens 12,6%, wenn
der Lösungsmittelgehalt mindestens 25%
beträgt, sowie solche mit einem Stickstoffgehalt
von höchstens 12,6% und mit mindestens 18%
plastifizierendem Stoff (wie Butylphthalat
oder einem dem Butylphthalat mindestens
gleichwertigen plastifizierenden Stoff), sowie
plastifizierte Nitrocellulose, pigmentiert oder
nicht pigmentiert, auch in Form von Blättchen
(Schnitzeln, Chips)
6210 Bekleidung aus Erzeugnissen der Nummer 5602, 5603,
5903, 5906 oder 5907:
40 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:
ex 40 - Splitterschutzwesen
6211 Trainingsanzüge, Schianzüge und Badebekleidung; andere
Bekleidung:
30 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:
ex 30 - Splitterschutzwesen
8543 Elektrische Maschinen und Apparate mit eigener
Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weger (Anm:
richtig: weder) genannt
noch inbegriffen:
80 - andere Maschinen und Apparate:
ex 80 - Minensuchgeräte
9020 00 Andere Atmungsgeräte und Gasmasken, ausgenommen
Schutzmasken, die weder mechanische Teile noch
auswechselbare Filter aufweisen:
ex 00 - Gasmasken
- Anzüge mit eingebautem Atmungsgeräten zum Schutz
vor radioaktiver, bakterieller oder chemischer
Kontamination
9301 00 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen
sowie Waffen der Nummer 9307:
ex 00 - Waren dieser Nummer
ausgenommen:
- halbautomatische Gewehre (auch Karabiner),
ausgenommen Jagd- und Sportgewehre
- vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,
Maschinenkarabiner und Maschinengewehre
- Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,
Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen
- Startanlagen (Abschußrampen, Abschußrohre,
elektrische und mechanische
Abschußvorrichtungen) für Raketen (gelenkt oder
ungelenkt) und andere Flugkörper mit
Waffenwirkung; Raketenwerfer
- Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art
- Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer;
Granatgewehre
- Torpedoabschußrohre
- Minenverlegegeräte, einschließlich
Vorrichtungen zum Verschießen oder Abwerfen von
Minen, und Minenräumgeräte
9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der
Nummer 9303 oder 9304
9303 -- Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen,
deren Wirkungsweise auf der Zündung einer
Treibladung beruht (zB Sportgewehre und
Sportflinten, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere
Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale abfeuern,
Schreckschußpistolen und -revolver,
Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von
Fangleinen):
10 - Vorderlader
20 - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre,
einschließlich der kombinierten Gewehre mit mindestens
einem glatten Lauf
30 - andere Sport- und Jagdgewehre
90 - andere:
ex 90 - Waren dieser Unternummer
ausgenommen:
Alarm- und Startpistolen, Leuchtpistolen und
andere Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale
abfeuern, Schreckschußpistolen und
-revolver, Viehschlachtapparate
9304 00 Andere Waffen (zB Gewehre und Pistolen, die
mit Feder-, Luft- oder Gasdruck arbeiten,
Schlagstöcke), ausgenommen solche der Nummer 9307
9305 -- Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301
bis 9304:
10 - von Revolvern oder Pistolen
(20) - von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:
21 - - glatte Läufe
29 - - sonstige
90 - andere:
ex 90 - Waren dieser Unternummer
ausgenommen:
- Teile und Zubehör für Alarm- und
Startpistolen, Leuchtpistolen und anderen
Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale
abfeuern, Schreckschußpistolen und
-revolver, Viehschlachtapparate
- Läufe, Verschlüsse und Lafetten für
halbautomatische Karabiner und Gewehre
(ausgenommen Jagd- und Sportgewehre),
vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,
Maschinenkarabiner, Maschinengewehre,
Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,
Panzerabwehrrohre oder ähnliche
Panzerabwehrwaffen
- Rohre, Verschlüsse und Lafetten für Haubitzen,
Mörser und Kanonen aller Art
- Rohre, Verschlüsse, Bodenplatten, Zweibeine
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.