Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-01-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 1995-03-09
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 8
Änderungshistorie JSON API

von Super High Power Laser

(SHPL)-Systemen von gleich

oder weniger als 10 myrad zu

messen;

```

3.

optische Geräte, Baugruppen

```

oder Bauteile, speziell

entwickelt für SHPL-Systeme

mit phasengesteuerter

Anordnung für kohärente

Strahlenkombination bis zu

einer Genauigkeit von

Lambda/10 auf der bezeichneten

Wellenlänge oder von 0,1 mym,

je nachdem welcher Wert der

kleinere ist;

```

4.

Projektionsteleskope, speziell

```

entwickelt zur Verwendung mit

SHPL-Systemen.

6A06 Magnetometer, magnetische

Neigungsmesser, eigenmagnetische

Neigungsmesser und

Kompensationssysteme sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, wie folgt:

```

a)

Magnetometer mit

```

supraleitfähiger, optisch

gepumpter oder nuklearer

Präzessionstechnologie

(Proton/Overhauser-Technologie),

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) niedriger

(besser) als 0,05 nT

rms/Quadratwurzel Hz;

```

b)

Induktionsspulen-Magnetometer

```

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) niedriger

(besser) als:

```

1.

0,05 nT rms/Quadratwurzel Hz

```

bei Frequenzen von weniger als

1 Hz;

```

2.

1 x 10 hoch -3 nT

```

rms/Quadratwurzel Hz bei

Frequenzen von 1 Hz oder mehr

bis höchstens 10 Hz; oder

```

3.

1 x 10 hoch -4 nT

```

rms/Quadratwurzel Hz bei

Frequenzen von mehr als 10 Hz;

```

c)

Lichtwellenleiter-Magnetometer

```

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) niedriger

(besser) als 1 nT

rms/Quadratwurzel Hz;

```

d)

Magnetische Neigungsmesser, mit

```

mehreren Magnetometern, die in

Nummer 6A06.a, b oder c erfaßt

sind;

```

e)

eigenmagnetische

```

Lichtwellenleiter-Neigungsmesser

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) des

magnetischen Neigungsfeldes

niedriger (besser) als 0,3 nT/m

rms/Quadratwurzel Hz;

```

f)

eigenmagnetische Neigungsmesser,

```

die nicht die

Lichtwellenleiter-Technologie

einsetzen und einen Rauschpegel

(Empfindlichkeit) des

magnetischen Neigungsfeldes

niedriger (besser) als

0,015 nT/m rms/Quadratwurzel Hz

besitzen;

```

g)

magnetische Kompensationssysteme

```

für magnetische Sensoren,

entwickelt für einen Einsatz auf

mobilen Plattformen;

```

h)

supraleitfähige

```

elektromagnetische Sensoren mit

Bauteilen, die aus

supraleitfähigen Materialien

gefertigt sind:

```

1.

entwickelt für einen Betrieb

```

bei Temperaturen unter der

kritischen Temperatur von

mindestens einem ihrer

supraleitfähigen Bestandteile

(einschließlich

Josephson-Effekt-Geräte oder

supraleitfähige

Quanten-Interferenz-Geräte

(SQUIDS);

```

2.

entwickelt zum Messen

```

elektromagnetischer

Feldschwankungen auf

Frequenzen von 1 kHz oder

weniger, und:

```

3.

mit einem der folgenden

```

Merkmale:

```

a)

mit integrierten

```

Dünnschicht-SQUIDS mit einer

Mindestgröße von weniger als

2 mym und mit zugehörigen

Eingangs- und Ausgangs-

Kopplungsschaltungen;

```

b)

entwickelt für einen Betrieb

```

bei einer Magnetfeld-

Anstiegsgeschwindigkeit von

mehr als 1 x 10 hoch 6

Induktionsflußquanten/s;

```

c)

entwickelt, um ohne

```

magnetische Abschirmung im

Erdmagnetfeld arbeiten zu

können; oder

```

d)

mit einem

```

Temperaturkoeffizienten von

weniger (kleiner) als 0,1

Induktionsflußquantum/K.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A06 erfaßt keine für

biomagnetische Messungen zu

medizinischen Zwecken speziell

entwickelte Instrumente, sofern sie

keine nichteingebetteten Sensoren,

wie sie in Nummer 6A06.h erfaßt

sind, enthalten.

```

```

6A07 Schwerkraftmesser 6R02 Schweremesser (Gravimeter),

(Gravimeter) und Schwerkraft-Gradiometer und

Schwerkraft-Gradiometer wie speziell konstruierte

folgt. Komponenten dafür, konstruiert

```

a)

Schwerkraftmesser zur Verwendung oder modifiziert für den

```

am Boden mit einer statischen Lufteinsatz oder die Verwendung

Genauigkeit von weniger (besser) in der Marine, mit einer

als 10 mygal, ausgenommen statischen oder operationellen

Gravitationsmesser des Genauigkeit von 7 x 10 hoch -6

Quartzelement-Typs (Worden-Typ); m/sec2 (0,7 mgal*)) oder

```

b)

Schwerkraftmesser für mobile besser, mit einer

```

Plattformen für Boden, Marine, Einschwingzeit für die

U-Boote, Luft- oder Raumfahrt Daueraufzeichnung von zwei

mit: Minuten oder weniger.

```

```

*) Einheit für Beschleunigung)

```

1.

einer statischen Genauigkeit

```

von weniger (besser) als

0,7 mgal; und

```

2.

einer Betriebsgenauigkeit von

```

weniger (besser) als

0,7 mgal mit einer

Aufzeichnungszeit im

stabilisierten Zustand von

weniger als 2 Minuten bei

jeder Kombination von

begleitenden

Korrekturausgleichen und

Bewegungseinflüssen;

```

c)

Schwerkraft-Gradiometer.

```

6A08 Radarsysteme, -geräte und

-baugruppen mit einem der

folgenden Merkmale sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08 erfaßt nicht:

```

a)

Rundsicht-Sekundärradar (SSR);

```

```

b)

Eisenbahnradar zur

```

Kollisionsverhütung;

```

c)

Anzeigen und Monitore zur

```

Luftverkehrsüberwachung, die

nicht mehr als

12 Auflösungselemente/mm

besitzen.

```

```

```

a)

mit Betriebsfrequenzen von

```

40 GHz bis 230 GHz und mit einer

mittleren Ausgangsleistung von

mehr als 100 mW;

```

b)

mit einer abstimmbaren

```

Bandbreite von mehr als +-6,25%

der Mittenbetriebsfrequenz;

```

```

ANMERKUNG

Die Mittenbetriebsfrequenz ist

gleich der Hälfte der Summe aus der

höchsten plus der niedrigsten

spezifizierten Betriebsfrequenz.

```

```

```

c)

geeignet, simultan auf mehr als

```

zwei Trägerfrequenzen zu

arbeiten;

```

d)

geeignet, mit künstlicher

```

Apertur (SAR), inverser

künstlicher Apertur (ISAR) oder

in

Schrägsicht-Flugzeugradar-Modus

(SLAR) zu arbeiten;

```

e)

mit eingebauten elektronisch

```

lenkbaren phasengesteuerten

Antennen;

```

f)

geeignet zur Höhenmessung

```

nichtzusammengehöriger Ziele;

```

```

ANMERKUNG: Nummer 6A08.f erfaßt

nicht:

```

a)

Präzisionsanflugradargeräte

```

(PAR) gemäß den ICAO-Normen;

```

b)

Meteorologische Radargeräte.

```

```

```

```

g)

speziell entwickelt für Luft- 6R03 Präzisionsverfolgungssysteme

```

und Schwebefahrzeuge (auf a) Verfolgungssysteme mit einem

Ballons oder Flugzeugen Umsetzer, der im Raketensystem

montiert) und mit einer oder unbemannten Luftfahrzeug

Doppler-Signal-Verarbeitung zur in Verbindung mit Oberflächen-

Aufspürung bewegter Ziele; oder Luftreferenzsystemen oder

```

h)

mit Verarbeitung von Navigationssatellitensystemen

```

Radarsignalen mittels folgender für die Lieferung von

Techniken: Echtzeitmessungen der

```

1.

Radar-Spread-Spectrum-Techniken; Flugposition und

```

oder Geschwindigkeit eingebaut wird,

2.

Radar-Springfrequenz-Techniken;

i)

Betrieb am Boden mit einem


ANMERKUNG:

Nummer 6A08.i erfaßt keine

Rundsichtradarsysteme für die Fischerei.


j)

Laserradar oder LIDAR-Geräte,

1.

raumfahrtqualifiziert; oder

2.

mit kohärenten Heterodyn- oder Homodyn-Erkennungstechniken


ANMERKUNG:

Nummer 6A08.j erfaßt keine

LIDAR-Geräte, die speziell für

Zwecke des Vermessungswesens oder

meteorologische Beobachtungen

entwickelt sind.


```

k)

mit signalverarbeitenden b) Entfernungsmeßradare mit

```

Subsystemen mit zugehörigen optischen Infrarot-

Impulskompression mit: Trackern und der speziell dafür

```

1.

einem Impulskompressionsanteil konstruierten Software mit den

```

von mehr als 150; oder folgenden Fähigkeiten:

```

2.

einer Impulsbreite von weniger

```

als 200 ns;

l. mit datenverarbeitenden 1. Winkelauflösung besser als

Untersystemen mit: 3 mrad (0,5 mils);

```

1.

automatischer Zielverfolgung, 2. Entfernung von 30 km oder

```

die bei jeder Antennendrehung größer mit einer

die prognostizierte Entfernungsauflösung besser

Zielposition unterhalb der als 10 m rms (quadratischer

Zeit des nächsten Mittelwert);

Antennenkeulendurchgangs 3. Geschwindigkeitsauflösung

liefert; besser als 3 m/s.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.l.1 erfaßt keine

Konfliktwarneinrichtungen in

Luftverkehrsüberwachungssystemen,

oder Marine- bzw.

Hafenradaranlagen.

```

```

```

2.

Berechnung der

```

Target-Geschwindigkeit vom

Hauptradar mit

nichtperiodischen (variablen)

Abtastfrequenzen;

```

3.

Verarbeitung zur automatischen

```

Bilderkennung

(Feature-Extraktion) und

Vergleich mit den

charakteristischen Target-

Daten (in Wellen- oder

Bildform) zur Identifizierung

oder Klassifizierung des

Targets; oder

```

4.

Überlagerung und Korrelation,

```

oder Fusion von Objekt-Daten

aus zwei oder mehr

geographisch zerstreuten und

miteinander verknüpften

Radarsensoren zur besseren

Erfassung und Unterscheidung

von Objekten.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.l.4. erfaßt keine

Kontrollsysteme, -geräte und

-baugruppen zur

Seeverkehrsüberwachung.

```

```

6R04 Fernmeß- und

Fernsteuerungsausrüstung,

verwendbar für unbemannte

Luftfahrzeuge oder

Raketensysteme.

6N05 Drucksensoren für

hydrodynamische Versuche mit

Drücken größer als 100 kbar wie

folgt:

```

a)

Mangan-Sensorelemente;

```

```

b)

Quarz-Sensorelemente.

```

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

6B04 Optik:

Geräte zur Messung des absoluten

Reflexionsvermögens bis zu einer

Genauigkeit von +-0,1% des

Reflexionswertes.

6B05 Laser

Speziell entwickelte oder

abgeänderte Geräte, einschließlich

Werkzeuge, Prägeformen,

Befestigungen oder Meßgeräte, wie

folgt, sowie speziell entwickelte

Bauteile und Zubehöre hierfür:

```

a)

zur Fertigung und Überprüfung

```

von:

```

1.

Frei-Elektron-Laser-Magnet-

```

Wigglern;

```

2.

Frei-Elektron-Laser-

```

Photoinjektoren;

```

b)

zur Justierung auf erforderliche

```

Toleranzen des longitudinalen

Magnetfeldes von

Frei-Elektron-Lasern.

6B07 Schwerkraftmesser:

Geräte zur Fertigung, Ausrichtung

und Eichung von landgestützten

Schwerkraftmessern mit einer

statischen Genauigkeit besser als

0,1 mgal.

6B08 Radar: 6R05 Speziell konstruierte

Systeme zur Messung von

Radarquerschnitten.

Impulsradar-Querschnitt-

Meßsysteme mit Sendeimpulsbreiten

von 100 ns oder weniger und

speziell entwickelte Bauteile

hierfür.

C. MATERIALIEN

6C02 Optische Sensoren:

```

a)

Elementares Tellur (Te) mit

```

einer Reinheit gleich oder

größer als 99,9995%;

```

b)

Einkristalle aus

```

Cadmiumtellurid (CdTe) oder

Quecksilber-Cadmium-Tellurid

(CdHgTe) mit jedem beliebigen

Reinheitsgrad, einschließlich

epitaxialer Halbleiterscheiben

hiervon;

```

```

ANMERKUNG

Die Reinheit wird gemäß ASTM

F574-83 oder entsprechender anderer

Normen überprüft.

```

```

```

c)

Lichtwellenleiter-Vorformen,

```

speziell entwickelt zur

Fertigung von Fasern mit hoher

Doppelbrechung, wie sie in

Nummer 6A02.d.3 erfaßt sind.

6C04 Optik

```

a)

Zinkselenid (ZnSe) und

```

Zinksulfid

(ZnS)-Substratrohlinge,

hergestellt mittels chemischen

Dampfsedimentationsverfahren

(CVD):

```

1.

Volumen größer als 100 cm3;

```

oder

```

2.

Durchmesser größer als 80 mm

```

bei einer Dicke gleich oder

größer als 20 mm;

```

b)

Boules aus folgenden

```

elektrooptischen Materialien:

```

1.

Kalium-Titanyl-Arsenat

```

(KTiAs, auch bekannt als

KTA);

```

2.

Silber-Gallium-Selenid

```

(AgGaSe2);

```

3.

Thallium-Arsen-Selenid

```

(Tl3AsSe3, auch bekannt als

TAS);

```

c)

nichtlineare optische

```

Materialien mit:

```

1.

Suszeptibilität der dritten

```

Ordnung (Chi 3) gleich oder

kleiner als 1 W/m2; und

```

2.

einer Ansprechzeit von

```

weniger als 1 ms;

```

d)

Substratrohlinge aus

```

Siliciumcarbid oder

Beryllium-Beryllium (Be/Be)

sedimentierten Materialien

mit mehr als 300 mm

Durchmesser oder

Hauptachsenlänge;

```

e)

schwach optisch-absorbierende

```

Materialien wie folgt:

```

1.

Fluoridverbindungen als

```

Grundmaterial, mit

Bestandteilen mit einer

Reinheit von 99,999% oder

besser; oder

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6C04.e.1. erfaßt Fluoride

aus Zirkonium oder Aluminium und

Varianten davon.

```

```

```

2.

Fluoridglas als Grundmaterial,

```

hergestellt aus Verbindungen,

die in Nummer 6c04.e.1. erfaßt

sind;

```

f)

Glas, einschließlich

```

geschmolzener Silika,

Phosphatglas, Fluorphosphatglas,

Zirkoniumfluorid (ZrF4) und

Hafniumfluorid (HfF4) mit:

```

1.

einer Hydroxylionen-(OH-)-

```

Konzentration von weniger als

5 ppm;

```

2.

integrierten metallischen

```

Reinheitsgraden von weniger

als 1 ppm; und

```

3.

hoher Homogenität

```

(Refraktionsvarianzindex) von

weniger als 5 x 10 hoch -6;

```

g)

synthetisch hergestellte

```

Diamantmaterialien mit einer

Absorption von weniger als 10

hoch -5 cm hoch -1 für

Wellenlängen von mehr als 200 nm

bis höchstens 14 000 nm;

```

h)

Lichtwellenleiter-Vorformen,

```

hergestellt aus

Fluoridverbindungen als

Grundmaterial, die Bestandteile

mit einer Reinheit von 99,999%

oder besser enthalten, speziell

entwickelt zur Herstellung von

Fluoridfasern, wie sie in

Nummer 6A04.f. erfaßt sind.

6C05 Laser:

Kristalline

Laser-Wirtsmaterialien in

nichtfertiger Form, wie folgt:

```

a)

Titandotierte Saphire;

```

```

b)

Alexandrit.

```

D. SOFTWARE

6D01 Software, speziell entwickelt

zur Entwicklung oder Fertigung

von in Nummern 6A04, 6A05, 6A08

oder 6B08 erfaßten Geräten.

6R06

```

a)

Software zur Verarbeitung der

```

aufgezeichneten Daten nach dem

Flug zur Bestimmung der

Position des Fluggeräts auf

seiner ganzen Flugbahn,

```

b)

Speziell konstruierte Software

```

oder speziell konstruierte

Software mit entsprechenden

speziell konstruierten

Hybridrechnern (kombinierten

Analog-Digital-Rechnern) für

die Modelldarstellung,

Simulation oder

Entwurfsintegration der Systeme

laut 9R01,

```

c)

Speziell konstruierte Software

```

oder Datenbanken zur Analyse

von Signaturreduzierung.

6D02 Software, speziell entwickelt

zur Verwendung von in Nummern

6A02.b, 6A08 oder 6B08 erfaßten

Geräten.

6D03 Andere Software wie folgt:

```

a)

Akustik:

```

```

1.

Software, speziell entwickelt

```

für akustische Strahlformung,

zur Echtzeit-Verarbeitung von

akustischen Daten für einen

passiven Empfang unter

Verwendung von geschleppten

Hydrophon-Anordnungen;

```

2.

Quellencodes zur

```

Echtzeit-Verarbeitung von

akustischen Daten für einen

passiven Empfang unter

Verwendung von geschleppten

Hydrophon-Anordnungen;

```

b)

Magnetometer:

```

```

1.

Software, speziell entwickelt

```

für magnetische

Kompensationssysteme für

magnetische Sensoren, die für

einen Betrieb auf mobilen

Plattformen entwickelt sind;

```

2.

Software, speziell entwickelt

```

für magnetische

Anomalie-Erkennung auf mobilen

Plattformen;

```

c)

Schwerkraftmesser:

```

Software, speziell entwickelt

zur Korrektur von

Bewegungseinflüssen von

Schwerkraftmessern oder

Schwerkraft-Gradiometer;

```

d)

Radar:

```

```

1.

Luftverkehrsüberwachungs-

```

Anwendungs-Software, die sich

in Universalrechnern von

Luftfahrtskontrollstellen

befinden, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

simultane Verarbeitung und

```

Anzeige von mehr als

150 Objektwegen;

```

b)

Aufnahmefähigkeit von

```

Radarobjektdaten von mehr

als vier

Hauptradareinrichtungen;

oder

```

c)

automatische Weitergabe von

```

Hauptradarobjektdaten (wenn

nicht mit Rundsicht-

Sekundärradar-(SSR)-Daten

korreliert) vom Hauptzentrum

der Flugverkehrskontrolle

(ATC) an ein anderes

Flugverkehrskontroll-

zentrum;

```

2.

Software zur Konstruktion oder

```

Fertigung von Radomen, die:

```

a)

speziell entwickelt sind zum

```

Schutz der elektronisch

lenkbaren phasengesteuerten

Antennen, wie sie in

Nummer 6A08.e erfaßt sind;

und

```

b)

den mittleren

```

Nebenkeulenpegelanstieg um

weniger als 13 dB für

Frequenzen gleich oder höher

als 2 GHz begrenzen.

E. TECHNOLOGIE

6E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Entwicklung von Geräten,

Materialien oder Software, die

in den Nummern 6A01, 6A02, 6A03,

6A04, 6A05, 6A06, 6A07, 6A08,

6B04, 6B05, 6B07, 6B08, 6C02,

6C04, 6C05, 6D01, 6D02 oder 6D03

erfaßt sind.

6E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Fertigung von Geräten oder

Materialien, die in den Nummern

6A01, 6A02, 6A03, 6A04, 6A05,

6A06, 6A07, 6A08, 6B04, 6B05,

6B07, 6B08, 6C02, 6C04 oder 6C05

erfaßt sind.

6E03 Andere Technologie:

```

a)

Optik:

```

```

1.

Optik-Oberflächen-

```

Beschichtungs- und

-Behandlungstechnologie,

erforderlich zur Erreichung

einer Gleichmäßgikeit von

99,5% oder besser für optische

Beschichtungen von 500 mm oder

mehr Durchmesser oder

Hauptachsenlänge und mit einem

Gesamtschwund (Absorption und

Streuung) von weniger als 5 x

10 hoch -3;

```

2.

optische

```

Fertigungstechnologien wie

folgt:

```

a)

zur Serienfertigung von

```

optischen Bauteilen mit

einer Rate von mehr als

10 m2 Fläche/Jahr auf einer

einzelnen Spindel und mit:

```

1.

einer Fläche von mehr als

```

1 m2; und

```

2.

einer Oberflächenkrümmung

```

von mehr als Lambda/10 rms

auf der bezeichneten

Wellenlänge;

```

b)

Einschneid-

```

Diamantdrehtechniken mit

Genauigkeiten bei der

Oberflächenendfertigung von

besser als 10 nm rms auf

nicht-ebenen Oberflächen von

mehr als 0,5 m2;

```

b)

Laser:

```

```

1.

Technologie für optische

```

Filter mit einer Bandbreite

gleich oder kleiner als 10 nm,

einem Sehfeld (FOV) von mehr

als 40 Grad, sowie einer

Auflösung von mehr als 0,75

Linienpaaren/mm;

```

2.

Technologie, erforderlich zur

```

Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von speziell

entwickelten

Diagnoseinstrumenten oder

Targets in Testvorrichtungen

zur SHPL-Prüfung oder Prüfung

bzw. Bewertung von durch SHPL-

Strahlen bestrahlten

Materialien;

```

c)

Magnetometer:

```

Technologie, erforderlich zur

Entwicklung oder Fertigung von

Feldmesser-Magnetometern oder

Feldmesser-Magnetometersystemen

mit einem Rauschpegel von:

```

1.

weniger als 0,05 nT rms/Wurzel

```

Hz auf Frequenzen von weniger

als 1 Hz; oder

```

2.

1 x 10 hoch -3 nT

```

rms/Quadratwurzel Hz auf

Frequenzen von 1 Hz oder mehr.

7 - NAVIGATION UND AVIONIK

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ANMERKUNG:

Die Nummern 7R01 bis 7R09 erfassen

Einrichtungen, die entwickelt

sind für den Gebrauch in

Raketensystemen der Nummer

9R01.

```

```

7A01 Beschleunigungsmesser, 7R01

entwickelt für einen Einsatz in

Trägheitsnavigations- oder

Lenksystemen; mit einem der

folgenden Merkmale, sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür:

```

a)

einer Nullabgleich-Stabilität a) Beschleunigungsmesser mit einem

```

von kleiner (besser) als Schwellwert von 0,05 g oder

130 myg, bezogen auf einen weniger, einem

festen Eichwert über den Linearitätsfehler innerhalb von

Zeitraum von einem Jahr; 0,25% der vollen Skalenleistung

oder beidem, konstruiert für

die Verwendung in

Trägheitsnavigationssystemen

oder Lenksystemen aller Art.

```

b)

einer Skalenfaktor-Stabilität b) Beschleunigungsmesser oder

```

von kleiner (besser) als Kreisel aller Art mit

130 ppm, bezogen auf einen Dauerausgabe, die für

festen Eichwert über den Beschleunigungen über 100 g

Zeitraum von einem Jahr; spezifiziert sind;

```

c)

spezifiziert, für c) Trägheits- oder sonstige

```

Beschleunigungswerte von mehr Geräte, die

als 100 g. Beschleunigungsmesser nach a)

und b) oder Kreisel nach b)

verwenden, sowie Systeme, in

denen solche Geräte eingebaut

sind, und speziell dafür

konstruierte

Integrationssoftware.

7A02 Kreisel mit einem der 7R02

folgenden Merkmale, sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür:

```

a)

einer Drift-Stabilität, gemessen Kreiselkompasse und andere

```

in einer 1-g-Umgebung über den Geräte, mit denen die Position

Zeitraum von drei Monaten und oder Orientierung über die

bezogen auf einen festen automatische Verfolgung von

Eichwert, von: Himmelskörpern oder Satelliten

ermittelt werden,

```

1.

kleiner (besser) als b) Alle Arten von Kreiseln, die

```

0,1 Grad/Stunde, wenn für sich für die Verwendung in den

kontinuierliche Funktion bei in Nummer 9R01 genannten

unter 10 g spezifiziert; oder Systemen eignen und eine

```

2.

kleiner (besser) als Nenndriftratenstabilität von

```

0,5 Grad/Stunde, wenn für weniger als 0,5 Grad (1 Sigma

kontinuierliche Funktion oder rms)/Stunde bei 1 g

zwischen 10 bis einschließlich aufweisen.

100 g spezifiziert;

```

b)

spezifiziert für kontinuierliche

```

Funktion bei

Beschleunigungsraten von über

100 g.

7A03 Trägheitsnavigationssysteme 7R03 Integrierte

(kardanisch aufgehängt und Fluginstrumentensysteme, die

flugkörperfest) und Stabilisierungskreisel oder

Trägheitsgeräte für Höhe, Autopiloten sowie

Lenkung oder Steuerung sowie Integrationssoftware dafür

speziell entwickelte Bauteile beinhalten, konstruiert oder

hierfür, mit einem der folgenden modifiziert für die Verwendung

Merkmale: in Systemen der Nummer 9R01.

```

a)

für Luftfahrzeuge:

```

```

1.

Navigationsfehler

```

(frei-inertial) nach erfolgter

Normalausrichtung von 0,8

nautischen Meilen/Stunde (50%

Circular Error Possible (CEP))

oder kleiner (besser); oder

```

2.

nicht freigegeben durch die

```

Zivilluftfahrbehörden für

„zivile Luftfahrzeuge''; oder

```

3.

spezifiziert für

```

Beschleunigungswerte von mehr

als 10 g;

```

b)

für Land- oder

```

„Raumfahrzeuge'':

```

1.

Navigationsfehler

```

(frei-inertial) nach erfolgter

Normalausrichtung von 0,8

nautischen Meilen/Stunde (50%

Circular Error Possible (CEP))

oder kleiner (besser); oder

```

2.

spezifiziert für

```

Beschleunigungswerte von mehr

als 10 g.

7A04 Kreisel-Astrokompasse und

andere Vorrichtungen, die

Position und Orientierung

mittels automatischer Verfolgung

von Himmelskörpern oder

Satelliten bestimmen, mit einer

Azimutgenauigkeit von gleich

oder kleiner (besser) als

5 Bogensekunden.

7A05 Global-Positionierungs- 7R04 Globales

Satelliten-(GPS)-Empfangsgeräte Positionierungsbestimmungs-

mit einer system GPS (Global Positioning

Nullstellenschwenkungsantenne, System) oder ähnliche

sowie speziell entwickelte Satellitenempfänger:

Bauteile hierfür. a) tauglich für die Lieferung von

Navigationsdaten unter den

folgenden Betriebsbedingungen:

```

1.

bei Geschwindigkeiten über

```

515 m/s (1 000 nautische

Meilen/Stunde), und

```

2.

in Höhen über 18 km

```

(60 000 Fuß); oder

```

b)

konstruiert oder modifiziert

```

für die Verwendung in

unbemannten Fluggeräten laut

Nummer 9R01.

7A06 Bord-Höhenmesser, die auf

anderen Frequenzen als 4,2 bis

einschließlich 4,4 GHz arbeiten,

mit einem der folgenden

Merkmale:

a)

Leistungsmanagement; oder

b)

mit Phasenumtastungsmodulation.

7R05 Radar und Laserradarsysteme

einschließlich Höhenmesser.

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

7B01 Prüf-, Eich- oder

Abgleichgeräte, speziell

entwickelt für Einrichtungen der Nummer 7A, ausgenommen Geräte

der Klassen „Wartungsebene I''

oder „Wartungsebene II''.


ANMERKUNGEN:

1.

„Wartungsebene I'':

2.

„Wartungsebene II'':

ANMERKUNG:

Wartungsebene II beinhaltet nicht

den Austausch von erfaßten

Beschleunigungsmessern oder

Kreiselsensoren der SRA.


7B02 Geräte, wie folgt, speziell 7R06 Speziell konstruierte Prüf-,

entwickelt zur Beurteilung von Kalibrier- und Justiergeräte

Spiegeln für sowie „Fertigungsausrüstung''

Ring-Laser-Kreiselgeräten: dafür, einschließlich der

folgenden:

```

a)

Streustrahlungsmesser mit einer a) Folgende Geräte für

```

Meßgenauigkeit von 10 ppm oder Laserkreisel zur

kleiner (besser); Charakterisierung von Spiegeln,

```

b)

Profilometer mit einer wenn sie mindestens folgende

```

Meßgenauigkeit von 0,5 nm Genauigkeitsgrenzen aufweisen:

(5 Angström) oder kleiner 1. Streustrahlungsmesser

(besser). (10 ppm),

```

2.

Reflektometer (50 ppm),

```

```

3.

Profilmesser (5 Angström),

```

7B03 Geräte, speziell entwickelt b) Für sonstige Trägheitsgeräte:

zur Fertigung von Einrichtungen 1. Trägheitsmeßgerät (IMU

unter Nummer 7A, einschließlich: = Inertial Measurement

```

a)

Kreisel-Abstimm-Prüfstationen; Unit),

```

```

b)

Kreisel-Dynamik-Auswucht- 2. IMU-Plattformtester,

```

Stationen; 3. IMU-Handhabungsvorrichtung

```

c)

Kreisel-Einlauf/Motor- für stabile Elemente,

```

Prüfstationen; 4. IMU-Plattform-

```

d)

Kreisel-Ausgangs- und Wuchtvorrichtung,

```

Füllstationen; 5. Teststation für

```

e)

Zentrifugenhalterungen für Kreisel-Tuning,

```

Kreisellager; 6. Station für dynamisches

```

f)

Stationen zur Achsenausrichtung Wuchten von Kreiseln,

```

von Beschleunigungsmessern. 7. Teststation für

Motor/Kreisel-Einlaufen,

```

8.

Kreiselevakuierungs- und

```

-füllstation,

```

9.

Zentrifugenvorrichtung für

```

Kreisellager,

```

10.

Achsenausrichtstation für

```

Beschleunigungsmesser,

```

11.

Teststation für

```

Beschleunigungsmesser.

C. MATERIALIEN (keine)

D. SOFTWARE

7D01 Software, speziell entwickelt

oder abgeändert zur Entwicklung

oder Fertigung von Geräten der

Nummern 7A oder 7B.

7D02 Quellencodes zur Verwendung

jeglicher Navigationsgeräte oder

Fluglagen-Kursbezugssysteme

(AHRS) (ausgenommen kardanisch

aufgehängte AHRS) einschließlich

Trägheitsgeräte, die nicht in

den Nummern 7A03 oder 7A04

erfaßt sind.

7D03 Andere Software wie folgt:

```

a)

Software, speziell entwickelt

```

oder abgeändert zur

Leistungsverbesserung oder zur

Verminderung des

Navigationsfehlers des Systems

auf jene Werte, wie sie in den

Nummern 7A03 oder 7A04

spezifiziert sind;

```

b)

Quellencodes für hybride

```

integrierte Systeme zur

Leistungsverbesserung oder zur

Verminderung des

Navigationsfehlers des Systems

auf in Nummer 7A03 spezifizierte

Werte durch kontinuierliche

Kombination von Trägheitsdaten

mit einer der folgenden

Navigationsdatenarten:

```

1.

Dopplerradar-Geschwindigkeit;

```

```

2.

Globaler-Positionierungs-

```

Satelliten-(GPS)-

Referenzdaten; oder

```

3.

Terrain-Datenbank;

```

```

c)

Quellencodes für integrierte

```

Luft- und Raumfahrt-Elektronik,

die Sensordaten und

wissensbasierte Expertensysteme

kombinieren;

```

d)

Quellencodes zur Entwicklung

```

von:

```

1.

digitalen

```

Flugmanagementsystemen zur

Flugbahnoptimierung;

```

2.

integrierten Antriebs- und

```

Flugregelungssystemen;

```

3.

„Fly by wire'' oder „Fly by

```

light''-Regelsystemen;

```

4.

aktiven fehlertoleranten oder

```

selbsttätig rekonfigurierenden

Flugregelungssystemen;

```

5.

automatischen

```

Radiokompaß-Bordsystemen;

```

6.

Flugdatensystemen auf der

```

Basis von statischen

Oberflächendaten

```

7.

Raster-Frontscheibenanzeigen

```

oder dreidimensionalen

Anzeigen.

E. TECHNOLOGIE

7E01 Technologie gemäß der 7R07 Konstruktionstechnologie für

„General Technology Note'' die Integration von Rumpf,

(Allgemeine Technologienote) zur Antriebssystem und

Entwicklung von Geräten oder von Auftriebssteuerflächen zur

Software der Nummern 7A, 7B oder Optimierung der aerodynamischen

7D. Leistung im gesamten

Flugbereich eines unbemannten

Luftfahrzeugs.

7R08 Konstruktionstechnologie für

die Integration von

Flugsteuerungs-, Lenk- und

Antriebsdaten in ein

Flug-Managementsystem zur

Optimierung der Flugbahn eines

Raketensystems.

7R09 Konstruktionstechnologie für

den Schutz von Avionik- und

elektrischen Subsystemen gegen

Gefahren von EMP

(elektromagnetischer Impuls)

und EMI (elektromagnetische

Störung) von externen Quellen

wie folgt:

```

1.

Konstruktionstechnologie für

```

Abschirmungssysteme,

```

2.

Konstruktionstechnologie für

```

die Konfiguration von

gehärteten elektrischen

Schaltkreisen und

Subsystemen,

```

3.

Ermittlung der

```

Härtungskriterien für die

oben genannten Positionen.

7E03 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Reparatur, Adaptierung oder

Überholung von in Nummern 7A01

bis 7A04 erfaßten Geräten, außer

für Zwecke der Wartungstechnologie, die in

einem direkten Zusammenhang mit

Eichung, Entfernung oder

Austausch von beschädigten oder

unverwendbaren, an Bord

austauschfähigen Einheiten (line

replaceable unitd = LRU) oder

werkstättenaustauschfähigen

Baugruppen (shop replaceable

assemblies = SRA) eines zivilen

Luftfahrzeuges, wie in den Anmerkungen „Wartungsebene I''

und „Wartungsebene II''

beschrieben, steht.

7E04 Andere Technologie:

a)

Technologie zur Entwicklung oder

1.

Radiokompaß-Bordsystemen mit Betriebsfrequenzen von mehr

2.

Flugdatensystemen nur auf der Basis von Bodenstationsdaten,

3.

Raster-Frontscheibenanzeigen

4.

Trägheitsnavigationssystemen

b)

Fertigungstechnologie, wie

1.

Konfigurationserstellung zur Verknüpfung von mehreren

2.

Steuerungsvorgaben-Kompensationen für

3.

elektronisches Management von


ANMERKUNG:

Nummer 7E04.b.3 erfaßt keine

Technologie zur Erstellung einer

gerätespezifischen Redundanz.


4.

Flugsteuerungen, die eine Rekonfiguration von Kraft- und Momentsteuerung während des Fluges zur Echtzeit-Autopilot-Steuerung ermöglichen;

5.

Integration von digitalen

6.

Unabhängige digitale

c)

Technologie zur Entwicklung von Helikoptersystemen, wie folgt:

1.

Mehrfach-Achsen-Fly by wire- oder Fly by light-Steuerungen,

a)

Kollektivsteuerungen;

b)

zyklische Steuerungen;

c)

Giersteuerungen;

2.

Drehmomentausgleichs- und Kurssteuerungssysteme;

3.

Rotorblätter mit

8 - MARINETECHNOLOGIE


A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

8A01 Unterwasser- oder

Überwasserfahrzeuge:

a)

bemannte, kabelgeführte

b)

bemannte, freifahrende

1.

entwickelt für einen autonomen

a)

10% oder mehr ihres

b)

15 kN oder mehr;


ANMERKUNG:

Autonomer Betrieb bedeutet:

voll eingetaucht, ohne Schnorchel,

alle Systeme arbeiten und kreuzen

mit jener Minimalgeschwindigkeit,

bei der das Unterwasserfahrzeug

seine Fahrtiefe sicher, dynamisch

und nur unter Verwendung seiner

Tiefensteuerung steuern kann, ohne

daß es als Stützpunkt ein Schiff

oder eine Basis auf der Oberfläche,

dem Meeresgrund oder der Küste

benötigt sowie ausgerüstet mit

einem Vortriebssystem für

Unterwasser- oder

Überwassereinsatz.


2.

entwickelt für einen Betrieb

a)

entwickelt für eine Bemannung mit vier oder mehr

b)

entwickelt für einen

c)

mit einer Reichweite von


ANMERKUNG:

Reichweite bedeutet hier:

die Hälfte der maximalen

Entfernung, die das Unterwasserfahrzeug zurückzulegen

imstande ist.


d)

mit einer Länge von 21 m

c)

unbemannte, kabelgeführte

1.

entwickelt für Manöver mittels

2.

mit einer Lichtwellenleiter-Datenübertragung;

d)

unbemannte, freifahrende

1.

entwickelt, einen Kurs relativ

2.

mit einer akustischen Daten- oder Befehlsübertragung; oder

3.

mit einer Lichtwellenleiter-Daten- oder Befehlsübertragung über mehr

e)

Ozean-Bergungssysteme mit einem Tragvermögen von mehr als 5 MN

1.

dynamischen

2.

Meeresboden-Navigations- und

f)

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit variablen Verkleidungen),

g)

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit festen Seitenwänden), ausgelegt

h)

Tragflügelboote mit aktiven

i)

„Small Waterplane

1.

einer Wasserverdrängung bei

2.

einer Wasserverdrängung bei


ANMERKUNG:

Ein „Small Waterplane

Area''-Schiff ist durch die

folgende Formel definiert:

Wasserebenenfläche bei einem Betriebs-Konstruktionstiefgang von

weniger als 2 x (verdrängtes

Volumen bei

Betriebskonstruktionstiefgang) 2/3.

ANMERKUNG:

Bezüglich Erfassungstatus von

Marine-Gasturbinenmotoren siehe

Gruppe 9.


8A02 Systeme oder Geräte:

a)

Systeme oder Geräte, speziell

1.

Druckbehälter oder Druckkörper

2.

Gleichstrom-Vortriebsmotoren

3.

„Umbilical''-Kabel und

b)

Systeme, speziell entwickelt

1.

es dem Fahrzeug zu

2.

die Position des Fahrzeuges

3.

die Position des Fahrzeuges in

c)

Lichtwellenleiter-Schiffskörper-Durchführungen oder -Stecker;

d)

Unterwasser-Beobachtungssysteme:

1.

a) Fernsehsysteme (bestehend

b)

Unterwasser-Fernsehkameras


ANMERKUNG:

Der Begriff „Grenzauflösung''

ist in der Fernsehtechnik ein Maß

der horizontalen Auflösung, das

normalerweise ausgedrückt wird in

der in einem Versuch

unterscheidbaren maximalen

Zeilenanzahl/Bildhöhe, wobei für

einen solchen Versuch

IEEE-Norm 208/1960 (DIN/IEC

84(CO)103E) oder eine entsprechende

andere Norm herangezogen wird.


2.

Systeme, speziell entwickelt

3.

Restlicht-Fernsehkameras,

a)

Bildverstärkerröhren, der Nummer 6A02.a.2, und

b)

mehr als 150 000 aktiven

e)

Stehbild-Photokameras, speziell

1.

mit Markierung des Films mit

2.

mit Autofokus oder Telefokus,

3.

mit automatischer Angleichung

4.

mit automatischer

f)

Elektronische

g)

Beleuchtungssysteme wie folgt,

1.

Stroboskopleuchten mit einer Lichtausgangsenergie von mehr

2.

Argon-Bogenleuchten, speziell

h)

Roboter, speziell entwickelt für

1.

mit Systemen ausgerüstet, die

2.

geeignet, eine Kraft von 250 N

i)

ferngesteuerte

1.

mit Systemen ausgerüstet, die

2.

gesteuert durch proportionale Master-Slave-Techniken oder


ANMERKUNG:

Nur Funktionen mit proportionaler

Steuerung unter Verwendung von

Positionsrückführung oder

spezifischen speicherprogrammierten

Rechnern werden gezählt, wenn die Anzahl der Bewegungsfreiheitsgrade

bestimmt werden soll.


j)

luftunabhängige

1.

Brayton-, Stirling- oder

a)

chemischen Reinigungs- oder

b)

Systemen, speziell

c)

Vorrichtungen, speziell

d)

Systemen, speziell

1.

zur Verdichtung von

2.

zur Speicherung von

3.

zur Entnahme der Reaktionsprodukte unter

2.

luftunabhängige

a)

chemischen Reinigungs- oder

b)

Systemen, speziell

c)

Vorrichtungen oder

d)

speziell entwickelte

3.

luftunabhängige

a)

Vorrichtungen, speziell

b)

Systemen, speziell

1.

zur Verdichtung von

2.

zur Speicherung von

3.

zur Entnahme der Reaktionsprodukte unter

k)

Einfassungen, Dichtungen und Finger:

1.

entwickelt für

2.

entwickelt für

l)

Hubgebläse, ausgelegt für mehr

m)

volleingetauchte

n)

aktive Systeme, speziell

o)
  1. Wasserschrauben-Propeller
a)

superkavitierende,

b)

gegenläufige

c)

Systeme mit pre-Swirl- oder post-Swirl-Technik zur Glättung der in eine Schiffsschraube fließenden

d)

leichte Hochleistungs-Untersetzungsgetriebe

e)

Kraftübertragungswellen aus Verbundwerkstoffen und

2.

Wasserschrauben-Propeller,

a)

Verstellschrauben und Nabenbaugruppen, ausgelegt

b)

elektrische Vortriebsmotoren

c)

supraleitende

d)

Kraftübertragungswellen mit Verbundwerkstoffen und

e)

belüftete oder

3.

Lärmdämmungseinrichtungen zur Verwendung auf Schiffen von

a)

Lärmdämmungseinrichtungen,

b)

aktive Lärmdämmungs- oder Lärmunterdrückungseinrichtungen oder Magnetlager,

p)

Pumpstrahl-Vortriebssysteme mit

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

8B01 Wasserkanäle mit einem Hintergrundlärmpegel von weniger

als 100 dB (Referenz 1 myPa, 1 Hz) im Frequenzbereich von 0

bis 500 Hz, entwickelt zur Messung akustischer Felder, die

von der Strömung rund um Modelle

von Vortriebssystemen erzeugt

werden.

C. MATERIALIEN

8C01 Syntaktischer Schaum für

einen Einsatz unter Wasser:

a)

entwickelt für Meerestiefen von

b)

mit einer Dichte von weniger als


ANMERKUNG:

Syntaktischer Schaum besteht aus

Hohlkugeln aus Kunststoff oder

Glas, die in eine Harzmatrix

eingebettet sind.


D. SOFTWARE

8D01 Software, speziell entwickelt

oder abgeändert zur Entwicklung,

Fertigung oder Verwendung von

Geräten oder Materialien der Nummern 8A, 8B oder 8C.

8D02 Spezifische Software,

speziell entwickelt oder

abgeändert zur Entwicklung,

Fertigung, Reparatur, Überholung

oder Adaptierung (Erneuerung)

von Schiffsschrauben, speziell

entwickelt zur Unterwasser-Lärmdämmung.

E. TECHNOLOGIE

8E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung oder Fertigung von

Geräten oder Materialien der Nummern 8A, 8B oder 8C.

8E02 Andere Technologie:

a)

Technologie zur Entwicklung,

b)

Technologie zur Überholung oder

9 - VORTRIEBSSYSTEME UND TRANSPORTEINRICHTUNGEN

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

------------------------------- ----------------------------------

ANMERKUNG: ANMERKUNG:

Bezüglich Erfassung von Die Nummern 9R02 bis 9R10

Fahrzeugen, die mit einem der erfassen Einrichtungen, die

Kontrolle unterliegenden entwickelt sind für den Gebrauch

Bestandteil ausgerüstet sind, siehe in Raketensystemen der

diesbezügliche Gerätegruppe. Nummer 9R01.

--------------------------------- ---------------------------------

9R01 Komplette Raketensysteme

(einschließlich ballistische

Raketensysteme, Trägerfahrzeuge

für die Raumfahrt und

Sondenraketen) und unbemannte

Luftfahrzeugsysteme

(einschließlich

Marschflugkörpersysteme, Ziel-

und Aufklärungsdronen), die für

die Beförderung einer Nutzlast

von mindestens 500 kg über eine

Entfernung von mindestens 300

km verwendbar sind, sowie die

für diese Systeme speziell

konstruierten

„Fertigungsanlagen''.

9R02 Einzelne Raketenstufen der

Nummer 9R01.

9R03 Wiedereintrittsfahrzeuge

sowie dafür konstruierte oder

modifizierte Geräte:

```

a)

Hitzeschilder aus Keramik oder

```

Ablationsmaterial und deren

Komponenten,

```

b)

Kühlkörper aus leichtem, hoch

```

hitzefestem Material und deren

Komponenten,

```

c)

Speziell für

```

Wiedereintrittsfahrzeuge

konstruierte elektronische

Ausrüstung.

9A01 Gasturbinentriebwerke mit 9R04 Flüssig- oder

einer in Nummer 9E03.a erfaßten Feststoffraketentriebwerke mit

und in Absätzen a, b oder c einer Gesamtschubkraft von

dieser Liste beschriebenen 1,1 x 10 hoch 6 Ns (2,5 x 10

Technologie: hoch 5 lbs) oder mehr.

```

a)

nicht amtlich zugelassen für das

```

spezifische zivile Luftfahrzeug,

für das sie bestimmt sind;

```

b)

nicht amtlich zugelassen für

```

zivile Verwendung durch die

Luftfahrtsbehörden eines

OECD-Landes;

```

c)

entwickelt für Geschwindigkeiten

```

von mehr als Mach 1,2 über einen

Zeitraum von mehr als

30 Minuten.

9R05

```

a)

„Lenkteile'', die sich für die

```

Realisierung einer

Systemgenauigkeit von bis zu

3,33% der Reichweite eignen

(dh. ein CEP von 10 km oder

weniger bei einer Reichweite

von 300 km).

```

b)

Schubvektorsteuerungs-

```

Subsysteme,

```

c)

Sicherheits- und

```

Zündeinrichtungen für

Gefechtsköpfe.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

CEP (Circle of Equal

```

Probability) ist ein Maß für die

Genauigkeit: Radius des bei einer

spezifischen Entfernung auf das

Ziel zentrierten Kreises,

innerhalb dessen 50% der Nutzlast

auftreffen.

```

2.

Ein „Lenkteil'' integriert

```

das Meß- und Berechnungsverfahren

zur Ermittlung der Nummer und

Geschwindigkeit (dh. Navigation)

eines Fahrzeugs mit dem Verfahren,

das für die Berechnung und

Übertragung von Kommandos zu den

Flugsteuerungssystemen des

Fahrzeugs eingesetzt wird, um die

Flugbahn zu korrigieren.

```

3.

Beispiele für die durch b)

```

erfaßten Methoden der

Schubvektorsteuerung:

```

a)

Flexible Düse,

```

```

b)

Flüssig- oder

```

Sekundärgaseinspritzung,

```

c)

Bewegliches Triebwerk oder

```

bewegliche Düse,

```

d)

Ablenkung des Abgasstroms

```

(Strahlschaufeln oder Sonden)

oder

```

e)

Verwendung von Schubklappen.

```

```

```

9R06 Antriebskomponenten und

-geräte die in Systemen der

Nummer R901 verwendbar sind,

sowie speziell dafür

konstruierte

„Fertigungsanlagen'' und

„Fertigungsausrüstung'':

```

a)

Kleine, treibstoffeffiziente

```

Turbojet- und

Turbofan-Triebwerke

(einschließlich Turbo-Compound-

Triebwerke) mit geringem

Gewicht,

```

b)

Ramjet-/Scramjet-/

```

Pulsstrahltriebwerke und

Triebwerke mit kombiniertem

Arbeitszyklus, einschließlich

Geräte zur

Verbrennungsregelung, sowie

speziell dafür konstruierte

Komponenten,

```

c)

Raketenmotorgehäuse, deren

```

„Innenbeschichtung'',

„Isolierung'' und Düsen,

```

d)

Stufenmechanismen,

```

Trennmechanismen und deren

Zwischenstufen,

```

e)

Regelungssysteme für Flüssig-

```

und Suspensionstreibstoff

(einschließlich Oxidatoren)

sowie speziell dafür

konstruierte Komponenten, die

für den Betrieb in

Vibrationsumgebungen von mehr

als 10 g rms zwischen 20 Hz und

2 000 Hz konstruiert und

modifiziert sind,

```

f)

Hybridraketenmotoren und

```

speziell dafür konstruierte

Komponenten.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

„Fertigungsausrüstung'' in

```

der Überschrift dieser Nummer

erstreckt sich auf:

Fließdrückmaschinen und speziell

dafür konstruierte Komponenten und

Software, die

```

a)

nach der technischen

```

Spezifikation des Herstellers

mit einer numerischen

Steuerungseinheit oder einem

Steuerungsrechner ausgerüstet

werden können, selbst wenn sie

zum Zeitpunkt der Lieferung

nicht damit ausgestattet sind,

und

```

b)

über mehr als zwei gleichzeitig

```

koordinierbare Achsen zur

Bahnsteuerung verfügen.

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Maschinen mit kombinierter

Fließdrück- und Schleuderfunktion

werden im Rahmen dieser Nummer als

Fließdrückmaschinen betrachtet.

```

2.

Triebwerke, die unter a)

```

fallen, können als Bestandteil

eines bemannten Flugzeugs

ausgeführt werden bzw. in

entsprechenden Stückzahlen als

Ersatzteile für bemannte

Flugzeuge.

```

3.

„Innenbeschichtung'' in c),

```

verwendbar für die Nahtstelle

zwischen dem Feststoff und dem

Gehäuse oder der Isolierschicht,

ist normalerweise eine flüssige

Dispersion auf Polymerbasis aus

feuerfestem oder isolierendem

Material, zB kohlenstoffgefülltes

HTPB oder ein anderes Polymer mit

Aushärtungszusatz, mit dem das

Gehäuseinnere durch Besprühen oder

Aufziehen beschichtet wird.

```

4.

„Isolierung'' in c) für die

```

Komponenten eines Raketenmotors,

dh. Gehäuse, Düseneinlaß,

Gehäusedeckel, beinhaltet

gehärtetes oder halbgehärtetes

Gummiverbandmaterial, das Isolier-

oder feuerfestes Material enthält.

Sie kann auch zur

Spannungsentlastung („Stress

relief boots'' oder „Flaps'')

eingebracht sein.

```

5.

e) umfaßt nur die folgenden

```

Servoventile und Pumpen:

```

a)

Servoventile, die bei einem

```

absoluten Druck von mindestens

7 000 kPa (1 000 psi) für einen

Durchfluß von mindestens

24 l/min konstruiert sind und

eine Stellzeit von weniger als

100 msec aufweisen,

```

b)

Pumpen für Flüssigtreibstoff

```

mit einer Wellengeschwindigkeit

von mindestens 8 000 U/min oder

einem Pumpendruck von

mindestens 7 000 kPa

(1 000 psi).

```

6.

Systeme und Komponenten in e)

```

können als Bestandteil eines

Satelliten ausgeführt werden.

```

```

9R07 Geräte und Vorrichtungen,

konstruiert oder modifiziert

für die Handhabung, Kontrolle,

Aktivierung und den Start von

Systemen der Nummer 9R01.

9R08 Fahrzeuge, konstruiert oder

modifiziert für den Transport,

die Handhabung, Kontrolle,

Aktivierung und den Start von

Systemen der Nummer 9R01.

9A02 Marine-Gasturbinentriebwerke

mit einer nominellen

Dauerleistung (ISO-Norm) von

13 795 kW oder mehr und einem

spezifischen Treibstoffverbrauch

von weniger als 0,243 kg/kWh,

sowie speziell entwickelte

Baugruppen und Bauteile hierfür.

9A03 Speziell entwickelte

Baugruppen und Bauteile mit

einer in Nummer 9E03.a. erfaßten

Technologie, für die folgenden

Gasturbinentriebwerkssysteme:

```

a)

Baugruppen und Bauteile,

```

speziell entwickelt für

Gasturbinentriebwerkssysteme,

erfaßt in Nummer 9A01; oder

```

b)

die in einem Nicht-OECD-Land

```

entwickelt oder gefertigt

wurden, oder deren Herkunft dem

Hersteller unbekannt ist.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 9A03 erfaßt keine

Combustoren mit Mehrfachdomen, die

bei durchschnittlichen

Brennerauslaß-Temperaturen gleich

oder kleiner als 1 813 K

(1 540 Grad C) arbeiten.

```

```

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

9B01 speziell entwickelte Geräte,

Werkzeuge oder Befestigungen,

wie folgt, zur Herstellung oder

Messung von

Gasturbinen-Leitschaufeln,

Laufschaufeln oder

Deckband-Gußteilen:

```

a)

automatisierte Geräte, die

```

nicht-mechanische Methoden zur

Messung der

Laufschaufel-Wanddicken

verwenden;

```

b)

Werkzeuge, Befestigungen oder

```

Meßeinrichtungen für Laser-,

Wasserstrahl- oder

ECM/EDM-Lochbohrverfahren, die

in Nummer 9E03.c erfaßt sind;

```

c)

Gußeinrichtungen für orientierte

```

Erstarrung oder

Einkristall-Gußeinrichtungen;

```

d)

Keramikkerne oder -kokillen;

```

```

e)

Keramikkernfertigungs-Geräte

```

oder -Werkzeuge;

```

f)

Keramikkernlaugungsgeräte;

```

```

g)

Keramikkokillen-Wachsmuster-

```

Aufbereitungseinrichtungen;

```

h)

Keramikkokillen-Ausbrenn- oder

```

-Feuerungseinrichtungen.

9B02 On-line-(Echtzeit-)-

Steuersysteme, -Meßgeräte

(einschließlich Sensoren) oder

automatisierte Datenerfassungs-

und

Datenverarbeitungseinrichtungen,

speziell entwickelt zur

Entwicklung von

Gasturbinentriebwerken,

Baugruppen oder Bauteilen

hiervon, die in Nummer 9E03.a

erfaßte Technologien beinhalten.

9B03 Geräte, speziell entwickelt

zur Fertigung oder Prüfung von

Gasturbinentriebwerks-

Bürstendichtungen, entwickelt

für einen Betrieb bei

Umfangsgeschwindigkeiten von

mehr als 335 m/s, sowie speziell

entwickelte Teile und Zubehöre

hierfür.

9B04 Werkzeuge, Prägeformen oder

Befestigungen für

Festkörper-Verbindungen von

Superlegierungen oder

Titanbauteilen für Gasturbinen.

9B05 On-line-(Echtzeit-)-

Steuersysteme, -Meßgeräte

(einschließlich Sensoren) oder

automatisierte Datenerfassungs-

und

Datenverarbeitungseinrichtungen,

speziell entwickelt zur

Verwendung mit den folgenden

Windkanälen oder Vorrichtungen:

```

a)

Windkanäle, entwickelt für 9R09

```

Geschwindigkeiten von Mach 1,2 a) Windkanäle für

oder mehr, ausgenommen solche, Geschwindigkeiten von 0,9 Mach

die speziell für Schulungszwecke oder mehr;

entwickelt sind und eine

Prüfabschnittsgröße (seitlich

gemessen) von weniger als 250 mm

haben;

```

```

ANMERKUNG:

Prüfabschnittsgröße: der

Durchmesser des Kreises, die Seite

des Quadrates oder die längste

Seite des Rechteckes an der

breitesten Stelle des

Prüfabschnittes.

```

```

```

b)

Vorrichtungen zur Simulierung

```

von Strömungsumgebungen bei

Geschwindigkeiten von mehr als

Mach 5, einschließlich

Hot-Shot-Kanäle,

Plasmalichtbogenkanäle,

Stoßwellenrohre,

Stoßwellenkanäle, Gaskanäle und

Leichtgaskanonen;

```

c)

Windkanäle oder

```

nicht-zweidimensionale

Vorrichtungen, die fähig sind,

Strömungen mit einer

Reynoldsschen Zahl von mehr als

25 x 10 hoch 6 zu simulieren;

```

b)

Prüfstände, die für die

```

Erprobung von Feststoff- oder

Flüssigkeitsraketen oder

Raketenmotoren mit einem Schub

von mehr als 90 kN

(20 000 Pfund) geeignet sind,

oder die in der Lage sind,

gleichzeitig die drei axialen

Schubkomponenten zu messen;

```

c)

Umweltkammern und schalltote

```

Räume, tauglich für die

Simulation der folgenden

Flugbedingungen:

```

1.

Höhe 15 000 m oder mehr;

```

oder

```

2.

Temperatur mindestens -

```

50 Grad C bis +125 Grad C,

und entweder

```

3.

Vibrationsumwelt 10 g rms

```

oder mehr zwischen 20 Hz und

2 000 Hz mit Aufbringung von

Kräften von 5 kN oder mehr

für Umweltkammern; oder

```

4.

akustische Umweltbedingungen

```

mit einem

Gesamt-Schalldruckpegel von

140 dB oder mehr (bezogen

auf 2 x 10 hoch -5 N/m2)

oder mit einem ausgelegten

Leistungsausgang von 4 KW

oder mehr für schalltote

Räume.

9B06 Speziell entwickelte

akustische

Vibrations-Prüfgeräte, die fähig

sind, Schalldruckpegel von mehr

als 160 dB oder mehr (bezogen auf 20 myPa) mit einer Nennleistung von 4 kW oder mehr

bei einer Prüfzellentemperatur

von mehr als 1 273 K (1 000 Grad C) zu erzeugen, sowie speziell

entwickelte Meßwandler,

Dehnungsmeßgeräte,

Beschleunigungsmesser,

Thermoelemente oder

Quarzheizelemente hierfür.

9B07 Geräte, speziell entwickelt

zur Überprüfung von

Raketenmotoren mit Hilfe

zerstörungsfreier Prüftechniken

(NDT-Techniken), außer

Planar-Röntgenstrahlanalyse oder

bekannte physikalische oder

chemische Verfahren.

9R10 Röntgenausrüstung, tauglich

für die Lieferung einer

elektromagnetischen Strahlung,

die durch „Bremsstrahlung''

von beschleunigten Elektronen

von 2 MeV oder mehr, oder durch

Verwendung von radioaktiven

Strahlungsquellen von 1 MeV

oder mehr, erzeugt wird, mit

Ausnahme der speziell für

medizinische Zwecke

konstruierten.

9B08 Meßwandler, speziell

entwickelt zur direkten Messung

der Oberflächenreibung der Prüfströmung mit einer Stagnationstemperatur von mehr

als 833 K (560 Grad C).

9B09 Werkzeuge, speziell

entwickelt zur

pulvermetallurgischen

Herstellung von Rotorbauteilen

für Turbinen, ausgelegt für

Beanspruchungen von 60% der

spezifischen Zugfestigkeit oder

mehr und bei Metalltemperaturen

von 873 K (600 Grad C) oder mehr

zu arbeiten.

C. MATERIALIEN (keine)

D. SOFTWARE

9D01 Software, erforderlich zur Entwicklung von Geräten oder von

Technologie, die in den Nummern 9A, 9B oder 9E03 erfaßt

sind.

9D02 Software, erforderlich zur Fertigung von Geräten, die in

den Nummern 9A und 9B erfaßt

sind.

9D03 Software, erforderlich zur Verwendung von voll-unabhängigen

digitalen elektronischen

Triebwerkssteuerungen (FADEC)

für in Nummer 9A erfaßte

Antriebssysteme oder in 9B

erfaßte Geräte, wie folgt:

a)

Software in digitalen

b)

Fehlertolerante Software zur Verwendung in FADEC-Systemen für

9D04 Andere Software:

a)

Software, speziell entwickelt

b)

Software für eine detaillierte

c)

Software, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung von

d)

Software zur Prüfung von

e)

Software, speziell entwickelt

f)

Software in Quellcodes,


ANMERKUNG:

Nummer 9D04.f erfaßt keine

Software, die in nicht der Kontrolle unterliegenden Geräten

eingebettet oder für Wartungszwecke

im Zusammenhang mit Eichung,

Reparatur der aktiv-kompensierenden

Sicherheitskontrollsysteme

erforderlich ist.


E. TECHNOLOGIE

9E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung von Geräten oder

Software, die in den Nummern 9A01.c, 9B oder 9D

erfaßt sind.

9E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Fertigung von Geräten, die in Nummer 9A01.c oder 9B erfaßt

sind.


ANMERKUNG:

Entwicklung oder Fertigung von in Nummer 9E erfaßter Technologie für

Gasturbinentriebwerke gilt auch

dann vom Embargo erfaßt, wenn sie

als Verwendungstechnologie zu

Reparatur-, Adaptierungs- und Überholungszwecken eingesetzt wird.

Ausgenommen vom Embargo sind:

technische Daten, Zeichnungen oder

Dokumentationen für

Wartungsaktivitäten, die in einem

direkten Zusammenhang mit Eichung,

Entfernung oder Austausch von

beschädigten oder unbrauchbaren, an

Bord austauschfähigen Einheiten

(line replaceable units = LRU)

stehen, einschließlich Austausch

ganzer Maschinen oder

Maschinenmodule.


9E03 Andere Technologie wie folgt:

a)

Technologie, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung der

1.

im gerichteten

2.

Einkristall-Leit- und Laufschaufeln oder Deckbänder;

3.

Combustoren mit Mehrfachdomen,

4.

Bauteile, hergestellt aus

5.

Ungekühlte Leitschaufeln,

6.

Gekühlte Leitschaufeln,

7.

Laufschaufel/Naben-Kombinationen mittels

8.

Gasturbinentriebwerks-Bauteile, die Diffusions-Technologie zur Kontaktherstellung (erfaßt in Nummer 1E03.b) verwenden;

9.

schadentolerante

10.

selbstständige digitale

11.

justierbare

a)

Gasgeneratorturbinen;

b)

Ventilator- oder

c)

Vortriebsdüsen;


ANMERKUNGEN:

1.

Justierbare

2.

Nummer 9E03.a.11 erfaßt weder

Schubumkehr.


12.

Laufschaufelenden-Abstandskontrollsysteme mit

13.

aerostatische Lager für

14.

weitspannende

b)

Technologie, zur Entwicklung

1.

Windkanal-Flugmodellen,

2.

Propellerblätter oder

c)

Technologie, zur Entwicklung

1.

a) Tiefen mehr als ihr

b)

Durchmesser von weniger

c)

Anstellwinkel gleich oder

2.

a) Tiefen mehr als ihr

b)

Durchmesser von weniger als

c)

Anstellwinkel von mehr als


ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 9E03.c wird

der Anstellwinkel von einer zur Tragflügel-Oberfläche tangentialen

Ebene an dem Punkt gemessen, an dem

die Lochachse in die Tragflächen-Oberfläche eintritt.


d)

Technologie, zur Entwicklung

1.

geeignet zum Betrieb nach

2.

mit einem Antriebsleistung/Gewicht-Verhältnis gleich oder größer

e)
  1. Technologie zur Entwicklung
a)

einem Gehäusevolumen von

b)

einer Gesamtnutzleistung von

c)

einer Leistungsdichte von


ANMERKUNG:

Gehäusevolumen: das Produkt aus

drei vertikalen Abmessungen,

gemessen in der folgenden Weise:

Länge: die Länge der Kurbelwelle

vom Vorderflansch zur Schwungradseite;

Breite: die breiteste der folgenden

Abmessungen:

a)

Außenmaß von Ventildeckel zu

b)

Maße von den Außenkanten der Zylinderköpfe; oder

c)

Durchmesser des Schwungradgehäuses;

a)

Maß der Kurbelwelle-Mittellinie

b)

Durchmesser des Schwungradgehäuses;


2.

Technologie, zur Fertigung von

a)

Technologie, zur Fertigung

1.

Zylinderlaufbüchsen;

2.

Kolben;

3.

Zylinderköpfe, und

4.

einen oder mehrere weitere

b)

Technologie, zur Fertigung

1.

die mit

2.

mit einem Mengenfluß im Bereich von 30 bis

3.

mit veränderbarer

c)

Technologie, zur Fertigung von Kraftstoffeinspritzsystemen

1.

Einspritzmenge über

2.

speziell entwickelte

3.

Technologie, zur Entwicklung oder Fertigung

ABSCHNITT III

Waffen, Munition und Sprengmittel sowie Waren einschließlich Anlagen und anlagenspezifische Teile, die auch zur Herstellung, Verbreitung, Prüfung und Instandhaltung von Waffen, Munition und Sprengmitteln

geeignet sind

```

```

2904 -- Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der

Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert:

20 - Derivate, die nur Nitro- oder nur

Nitrosogruppen enthalten:

ex 20 - Trinitrotoluol (2,4,6-Trinitrotoluol, TNT,

Tri, Trotyl)

2908 -- Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

der Phenole oder Phenolalkohole:

90 - andere:

ex 90 - Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol, Lyddit,

Ekrasit), Ammoniumpikrat, Bleipikrat

(Trinitrophenolblei), Trinitroresorcinblei

(Bleinitroresorcinat, Bleistyphnat, Trizinat),

Bleitrinitrophloroglucinat (Bleiglucinat)

2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

90 - andere:

ex 90 - Tränengas in Ampullen (Bromessigsäureethylester

und Bromessigsäuremethylester)

2920 -- Ester der anderen anorganischen Säuren

(ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und

deren Salze; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

90 - andere:

ex 90 - Nitroglycerin (Glycerintrinitrat), Nitroglykol

(Ethylenglykoldinitrat), Diglykoldinitrat,

Pentaerythrittetranitrat (Nitropenta, Pentrit,

Niperyt), Hexanitromannit (Nitromannit)

2921 -- Verbindungen mit Aminofunktion:

(40) - aromatische Monoamine und deren Derivate;

deren Salze:

42 -- Anilinderivate und deren Salze:

ex 42 - 2,4,6-Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl,

Tetranitromethylanilin)

44 -- Diphenylamin und dessen Derivate; deren Salze:

ex 44 - Hexanitrodiphenylamin (Dipicrylamin, Hexamin)

2925 -- Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion

(einschließlich Saccharin und dessen Salze) oder mit

Iminfunktion:

20 - Imine und deren Derivate; deren Salze:

ex 20 - Nitroguanidin, Guanylnitrosamino-guanyltetrazen

(Tetrazen)

2927 00 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen:

ex 00 - 4,6-Dinitrobenzol-2-diazo-1-oxid

(Diazonitrophenol)

2933 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder

mehreren Stickstoffheteroatomen; Nucleinsäuren

und deren Salze:

(60) - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Triazinring in der Struktur:

69 -- sonstige:

ex 69 - Trimethylentrinitramin (Hexogen, RDX,

Cyclonite, Hexahydro-1,3,5-trinitro-s-triazin)

90 - andere:

ex 90 - Cyclotetramethylentetranitramin (Octogen)

3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken

(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);

Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen

oder anderen modifizierten Stärken:

10 - Dextrine und andere modifizierte Stärken:

A - Stärkeether und Stärkeester:

1 - wasserlösliche:

ex 1 - Nitrostärke (Stärkenitrat, Xyloidin)

3601 00 Schießpulver:

ex 00 - Waren dieser Nummer

ausgenommen:

Treibladungen und Treibsätze für Raketen und

andere Flugkörper mit Waffenwirkung, für Minen,

Bomben und Torpedos sowie für die Munition für

Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art, für

Granat-, Minen- und Nebelwerfer und für

Granatgewehre

3602 00 Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen

Schießpulver

3603 00 Zündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen und

Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder:

ex 00 - Waren dieser Nummer

ausgenommen :

- Zündladungen für die Munition von Haubitzen,

Mörser und Kanonen aller Art

- Zünder für Pioniersprengmittel (wie

Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen,

Hohlladungen, Prismen- bzw. Schneidladungen,

Sprengrohre und Minenräumbänder), sofern die

Sprengmittel selbst ausschließlich für den

Kampfeinsatz bestimmt sind

3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder

Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und

Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter

Industrien (einschließlich solcher, die nur aus

Mischungen natürlicher Erzeugnisse bestehen),

anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter

Industrien, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

90 - andere:

B - andere:

ex B - Tränengas in Ampullen (bestehend aus

Gemischen organisch-chemischer

Verbindungen)

3912 -- Cellulose und deren chemische Derivate,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in

Rohformen:

20 - Cellulosenitrate (einschließlich Collodium):

ex 20 - Nitrocellulose, ausgenommen solche mit einem

Stickstoffgehalt von höchstens 12,6%, wenn

der Lösungsmittelgehalt mindestens 25%

beträgt, sowie solche mit einem Stickstoffgehalt

von höchstens 12,6% und mit mindestens 18%

plastifizierendem Stoff (wie Butylphthalat

oder einem dem Butylphthalat mindestens

gleichwertigen plastifizierenden Stoff), sowie

plastifizierte Nitrocellulose, pigmentiert oder

nicht pigmentiert, auch in Form von Blättchen

(Schnitzeln, Chips)

6210 Bekleidung aus Erzeugnissen der Nummer 5602, 5603,

5903, 5906 oder 5907:

40 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

ex 40 - Splitterschutzwesen

6211 Trainingsanzüge, Schianzüge und Badebekleidung; andere

Bekleidung:

30 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

ex 30 - Splitterschutzwesen

8543 Elektrische Maschinen und Apparate mit eigener

Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weger (Anm:

richtig: weder) genannt

noch inbegriffen:

80 - andere Maschinen und Apparate:

ex 80 - Minensuchgeräte

9020 00 Andere Atmungsgeräte und Gasmasken, ausgenommen

Schutzmasken, die weder mechanische Teile noch

auswechselbare Filter aufweisen:

ex 00 - Gasmasken

- Anzüge mit eingebautem Atmungsgeräten zum Schutz

vor radioaktiver, bakterieller oder chemischer

Kontamination

9301 00 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen

sowie Waffen der Nummer 9307:

ex 00 - Waren dieser Nummer

ausgenommen:

- halbautomatische Gewehre (auch Karabiner),

ausgenommen Jagd- und Sportgewehre

- vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,

Maschinenkarabiner und Maschinengewehre

- Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen

- Startanlagen (Abschußrampen, Abschußrohre,

elektrische und mechanische

Abschußvorrichtungen) für Raketen (gelenkt oder

ungelenkt) und andere Flugkörper mit

Waffenwirkung; Raketenwerfer

- Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art

- Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer;

Granatgewehre

- Torpedoabschußrohre

- Minenverlegegeräte, einschließlich

Vorrichtungen zum Verschießen oder Abwerfen von

Minen, und Minenräumgeräte

9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der

Nummer 9303 oder 9304

9303 -- Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen,

deren Wirkungsweise auf der Zündung einer

Treibladung beruht (zB Sportgewehre und

Sportflinten, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere

Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale abfeuern,

Schreckschußpistolen und -revolver,

Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von

Fangleinen):

10 - Vorderlader

20 - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre,

einschließlich der kombinierten Gewehre mit mindestens

einem glatten Lauf

30 - andere Sport- und Jagdgewehre

90 - andere:

ex 90 - Waren dieser Unternummer

ausgenommen:

Alarm- und Startpistolen, Leuchtpistolen und

andere Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

abfeuern, Schreckschußpistolen und

-revolver, Viehschlachtapparate

9304 00 Andere Waffen (zB Gewehre und Pistolen, die

mit Feder-, Luft- oder Gasdruck arbeiten,

Schlagstöcke), ausgenommen solche der Nummer 9307

9305 -- Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301

bis 9304:

10 - von Revolvern oder Pistolen

(20) - von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:

21 - - glatte Läufe

29 - - sonstige

90 - andere:

ex 90 - Waren dieser Unternummer

ausgenommen:

- Teile und Zubehör für Alarm- und

Startpistolen, Leuchtpistolen und anderen

Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

abfeuern, Schreckschußpistolen und

-revolver, Viehschlachtapparate

- Läufe, Verschlüsse und Lafetten für

halbautomatische Karabiner und Gewehre

(ausgenommen Jagd- und Sportgewehre),

vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,

Maschinenkarabiner, Maschinengewehre,

Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

Panzerabwehrrohre oder ähnliche

Panzerabwehrwaffen

- Rohre, Verschlüsse und Lafetten für Haubitzen,

Mörser und Kanonen aller Art

- Rohre, Verschlüsse, Bodenplatten, Zweibeine

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.