Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland
mit einer Quellenkammer,
```
hergestellt aus
rostfreiem Stahl oder
Molybdän, damit
ausgekleidet oder
palttiert (Anm.: richtig:
plattiert) und mit einer
Kühlfalle, die auf 193 K
(-80 Grad C) oder
weniger kühlen kann,
oder
```
mit einer Quellenkammer,
```
hergestellt aus UF tief
6-resistenten
Materialien, damit
ausgekleidet oder
plattiert;
```
Massenspektrometer,
```
ausgestattet mit einer
Mikrofluorierungs-
Ionenquelle, konstruiert zur
Verwendung mit Aktiniden
oder Aktinidenfluoriden.
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
3B01 Ausrüstungen zur Herstellung
oder Prüfung von
Halbleiter-Bausteinen oder
-Materialien wie folgt und
speziell hierfür konstruierte
Bauelemente und Zubehöre:
```
Speicherprogrammierbare
```
Ausrüstungen zum epitaktischen
Wachsen wie folgt:
```
Erzeugung einer Schicht mit
```
einer Gleichmäßigkeit von
besser als +-2,5% entlang
einer Strecke von 75 mm oder
mehr zu erzeugen;
```
Reaktoren zur metallorganisch
```
chemischen Beschichtung aus
der Gasphase (MOCVD), speziell
konstruiert zum Ziehen von
Verbindungshalbleiter-
Kristallen mittels chemischer
Reaktion zwischen Materialien,
die von Nummer 3C03 oder 3C04
erfaßt sind;
```
Molekularstrahl-Ausrüstungen
```
zum epitaktischen Wachsen mit
Zuführung;
```
Speicherprogrammierbare
```
Ausrüstungen zur
Ionenimplantation mit einem der
folgenden Merkmale:
```
einer Beschleunigungsspannung
```
von mehr als 200 keV;
```
speziell konstruiert und
```
optimiert für einen Betrieb
bei Beschleunigungsspannungen
von weniger als 10 keV;
```
Direktschreib-Fähigkeit; oder
```
```
fähig zur Hochenergie-
```
Sauerstoffimplantation in ein
erwärmtes Halbleiter-Substrat;
```
Speicherprogrammierbare
```
Anisotrop-Plasma-Ätz-
Ausrüstungen wie folgt:
```
mit Kassetten zu
```
Kassetten-Verfahren mit
Schleuse, sowie mit einem der
folgenden Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
speziell konstruiert für in
```
Nummer 3B01.f erfaßte
Ausrüstungen und mit einem der
folgenden Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
Speicherprogrammierbare
```
plasmaverstärkte
CVD-Ausrüstungen wie folgt:
```
mit Kassetten zu Kassetten-
```
Verfahren mit Schleuse, sowie
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
speziell konstruiert für in
```
Nummer 3B01.f erfaßte
Ausrüstungen und mit einem der
folgenden Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
Speicherprogrammierbare
```
multifunktionelle Systeme mit
gebündeltem Ionenstrahl,
speziell konstruiert zur
Fertigung, Reparatur, physischen
Layoutanalyse und Prüfung von
Masken oder
Halbleiter-Bauelementen, mit
einem der folgenden Merkmale:
```
Strahlpositionsregelung
```
mittels Rückmeldung vom Objekt
mit einer Genauigkeit von 0,25
mym oder kleiner; oder
```
Digital/Analog-Umwandlung mit
```
einer Auflösung vom mehr als
12 Bit;
```
Speicherprogrammierbare
```
Mehrkammer-Wafer-Manipulatoren
mit Anschlüssen zum Beschichten,
an die mehr als zwei Halbleiter-
Bearbeitungsausrüstungen
angeschlossen werden können,
damit ein in einer
Vakuumumgebung integriertes
System zur sequentiellen
Mehrfach-Wafer-Bearbeitung
entsteht;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.f erfaßt keine
robotergesteuerten
Wafer-Manipulatoren, die nicht für
einen Betrieb in einer
Vakuumumgebung konstruiert sind.
```
```
```
Speicherprogrammierbare
```
Lithographieausrüstungen wie
folgt:
```
Justier- und
```
Step-and-repeat-Ausrüstungen
zur Wafer-Bearbeitung mit
photo-optischen oder
Röntgenstrahl-Methoden mit
einem der folgenden Merkmale:
```
einer Licht-Wellenlänge
```
kürzer als 400 nm;
```
einer numerischen Apertur
```
von mehr als 0,40; oder
```
einer Justiergenauigkeit von
```
+-0,20 mym (3 Sigma) oder
besser;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.g erfaßt keine
Justier- und Belichtungs-Step-and-
repeat-Ausrüstungen, die alle
folgenden Merkmale aufweisen:
```
eine Licht-Wellenlänge vom
```
436 nm oder mehr;
```
eine numerische Apertur von 0,38
```
oder weniger, und
```
einen Bilddurchmesser vom 22 mm
```
oder weniger;
```
```
```
speicherprogrammierbare
```
Ausrüstungen, speziell
konstruiert zur
Maskenherstellung oder
Halbleiter-Baulelemente-
Bearbeitung unter Verwendung
von gelenkten gebündelten
Elektronenstrahlen,
Ionenstrahlen oder
Laserstrahlen, mit einem der
folgenden Merkmale:
```
einem Lichtpunkt kleiner als
```
0,2 mym;
```
Erzeugung eines Musters mit
```
einer Auflösung von weniger
als 1 mym; oder
```
einer Justiergenauigkeit von
```
mehr als +/-0,20 mym
(3 Sigma);
h. Masken oder Strichplatten wie
folgt:
```
für integrierte Schaltungen,
```
erfaßt in Nummer 3A01;
```
Mehrschichtmasken mit einer
```
Phasenkompensationsschicht;
i. Speicherprogrammierbare
Prüfausrüstungen, speziell
konstruiert zur Prüfung von
Halbleiter-Bauelementen und
nicht-gekapselten Chips wie
folgt:
```
zur Prüfung von S-Parametern
```
von Transistor-Bauelementen
bei Frequenzen von mehr als 31
GHz;
```
zur
```
Funktions(Wahrheitstabelle)-
Prüfung integrierter
Schaltungen und Baugruppen
hiervon bei einer
Änderungsgeschwindigkeit des
Bit-Musters von mehr als
40 MHz durchzuführen;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.i.2. erfaßt keine
Prüfausrüstungen, speziell
konstruiert für das Prüfen von:
```
Baugruppen oder einer
```
Baugruppenklasse für Haushalts-
und Unterhaltungselektronik;
```
nichterfaßten elektronischen
```
Bauteilen, Baugruppen oder
integrierten Schaltungen.
```
```
```
integrierte
```
Mikrowellenschaltungen auf
Frequenzen von mehr als 3 GHz;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.i.3. erfaßt keine
Prüfausrüstungen, speziell
konstruiert zur Prüfung von
integrierten
Mikrowellenschaltungen, die
ausschließlich in Standard-Bändern
der Zivilen Telekommunikation auf
Frequenzen von nicht mehr als
31 GHz arbeiten.
```
```
```
Elektronenstrahlsysteme,
```
konstruiert für einen Betrieb
auf oder unter 3 keV, oder
Laserstrahlsysteme zur
berührungslosen Prüfung von in
Betrieb genommenen Halbleiter-
Bauelementen mit beiden
folgenden Merkmalen:
```
Stroboskop mit
```
Strahlverdunkelung oder
Detektorstroben, und
```
einem
```
Elektronen-Spektrometer zur
Spannungsmessung mit einer
Auflösung von weniger als
0,5 V.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.i.4. erfaßt keine
Raster-Elektronenmikroskope,
ausgenommen wenn diese zur
berührungslosen Prüfung von in
Betrieb genommenen
Halbleiter-Bauelementen speziell
konstruiert und instrumentiert
sind.
```
```
C. MATERIALIEN
3C01 Heteroepitaxiale Materialien,
die aus einem Substrat mit
geschichteten epitaxial
gewachsenen Mehrfachschichten
bestehen:
```
Silicium;
```
```
Germanium; oder
```
```
III/V-Verbindungen aus Gallium
```
oder Indium.
```
```
ANMERKUNG:
III/V-Verbindungen sind
polykristalline oder binäre bzw.
komplexmonokristalline Erzeugnisse,
bestehend aus Elementen der Gruppe
IIIA und VA des Periodensystems der
chemischen Elemente
(Gallium-Arsenid,
Gallium-Aluminium-Arsenid,
Indium-Phosphid, usw.).
```
```
3C02 Photoresists und Substrate,
die mit vom Embargo erfaßten
Photoresists beschichtet sind.
```
Positive Photoresists mit einer
```
zur Verwendung unter 370 nm
optimierten
Spektralempfindlichkeit;
```
Alle Photoresists zur Verwendung
```
mit Elektronenstrahlen oder
Ionenstrahlen und mit einer
Empfindlichkeit von
0,01 mycoulomb/mm2 oder besser;
```
Alle Photoresists zur Verwendung
```
mit Röntgenstrahlen und mit
einer Empfindlichkeit von
2,5 mJ/mm2 oder besser;
```
Alle Photoresists, optimiert für
```
Oberflächenabbildungstechnolo-
gien, einschließlich Silyat
Photoresists.
```
```
ANMERKUNG:
Silyationstechniken sind als
Verfahren definiert, die eine
Oxidation der Photoresistoberfläche
beinhalten, um die Leistung sowohl
für Naß- als auch
Trockenentwicklung zu verbessern.
```
```
3C03 Metallorganische Verbindungen
aus Aluminium, Gallium oder
Indium mit einer Reinheit
(Metallbasis) von mehr als
99,999%.
3C04 Hydride aus Phosphor, Arsen
oder Antimon mit einer Reinheit
von mehr als 99,999%, auch bei
Lösung in Neutralgasen.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3C04 erfaßt keine Hydride,
die weniger als 20% Molarität an
Edelgasen oder Wasserstoff
enthalten.
```
```
D. SOFTWARE
3D01 Software, speziell
konstruiert zur Entwicklung oder
Herstellung von in Nummern
3A01.b bis 3A01.f, 3A02 und 3B01
erfaßten Ausrüstungen.
3D02 Software, speziell
konstruiert zur Verwendung von
in Nummer 3B01 erfaßten
speicherprogrammierbaren
Ausrüstungen.
3D03 Computer-Aided-Design-(CAD-)
Software für
Halbleiter-Bauelemente oder
integrierte Schaltungen mit
einem der folgenden Merkmale:
```
Entwurfs- oder
```
Schaltungsüberprüfungsvor-
schriften;
```
Simulation des physischen
```
Layouts der Schaltungen; oder
```
lithographische
```
Bearbeitungssimulatoren für den
Entwurf.
```
```
ANMERKUNG:
Ein lithographischer
Bearbeitungssimulator ist ein
Softwarepaket, das in der
Entwurfsphase zur Definierung der
Abfolge von Lithographie-, Ätzungs-
und Sedimentationsschritten zur
Übertragung von Maskenmustern in
spezifische topographische Muster
bei Leitern, Dielektrika oder
Halbleitermaterialien verwendet
wird.
ANMERKUNG:
Nummer 3D03 erfaßt keine
Software, speziell konstruiert zur
Schemaeintragung, logischen
Simulation, Plazierung und Routing,
Layout-Überprüfung oder
Prozeßgenerations-Bandaufnahme;
ANMERKUNG:
Bibliotheken, Entwurfshilfen oder
zugehörige Daten zum Entwurf von
Halbleiter-Bauelementen oder
integrierten Schaltungen werden als
Technologie angesehen.
```
```
E. TECHNOLOGIE
3E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Entwicklung oder Herstellung von
Geräten oder Materialien, die in
den Nummern 3A01, 3A02, 3B01,
3C01, 3C02, 3C03 oder 3C04
erfaßt sind.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3E01 erfaßt keine
Technologie zur Entwicklung oder
Herstellung von:
```
Mikrowellen-Transistoren, die
```
bei Frequenzen von unter 31 GHz
arbeiten;
```
integrierten Schaltungen der
```
Nummer 3A01.a.3 bis a.11, die
beide folgende Merkmale
aufweisen:
```
Technologie von 1 mym oder
```
mehr verwenden, und
```
keine Mehrschicht-Strukturen
```
beinhalten.
ANMERKUNG:
Diese Anmerkung schließt den
Export von Mehrschicht-Technologie
für Bauelemente, die höchstens zwei
Metallschichten und zwei
Polysiliciumschichten beinhalten,
nicht aus.
```
```
3E02 Andere Technologie zur
Entwicklung oder Herstellung
von:
```
Vakuum-Mikroelektronik-
```
Bauelemente;
```
heterostrukturierte
```
Halbleiter-Bauelemente wie zB
modulations-dotierte
Feldeffekttransistoren (HEMT),
hetero-bipolare Transistoren
(HBT), Potentialtopf- oder
Superkristallgitter-Bauelemente;
```
Elektronische
```
Supraleiter-Bauelemente;
4 - RECHNER
```
```
```
```
ANMERKUNGEN: ANMERKUNG:
```
Rechner, verwandte Geräte oder Die Nummer 4R01 erfaßt
```
Software für Telekommunikations- Einrichtungen, die entwickelt
oder Local Area sind für den Gebrauch in
Network-Funktionen sind auch Raketensystemen der Nummer 9R01.
nach den Leistungsmerkmalen der --------------------------------
Gruppe 5 - Telekommunikation -
zu bewerten.
ANMERKUNGEN:
```
Steuereinheiten, die Busse oder
```
Kanäle von Zentraleinheiten,
Hauptspeichern oder
Plattensteuerungen direkt
verbinden, sind nicht als
Telekommunikationsgeräte nach
den Leistungsmerkmalen der
Gruppe 5 - Telekommunikation -
zu bewerten.
```
Software, die ein Routing oder
```
Switching von datagram-Paketen
oder von fast select-Paketen
ermöglicht (dh. Richtungswahl je
Paket), oder Software, besonders
entwickelt für die
Paketvermittlung, ist in der
Gruppe 5 - Telekommunikation -
erfaßt.
```
Rechner, verwandte Geräte oder
```
Software mit kryptographischen
bzw. kryptoanalytischen
Funktionen, zur Gewährleistung
verfügter vielstufiger
Sicherheit oder verfügten
Teilnehmerausschlüssen oder
Funktionen zur Limitierung
elektromagnetischer
Verträglichkeit (EMV) sind auch
nach den Leistungsmerkmalen der
Gruppe 5 - Informationssicherung
- zu bewerten.
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
4A01 Elektronenrechner und 4R01 Analogrechner,
verwandte Geräte wie folgt sowie Digitalrechner oder digitale
Baugruppen und besonders Differentialanalysatoren,
konstruierte Bauteile hierfür: konstruiert oder modifiziert
```
besonders konstruiert für den für die Verwendung in den
```
Betrieb unter einer der im Systemen laut Nummer 9R01, mit
folgenden aufgezählten einer der nachfolgenden
Bedingungen: Charakteristiken:
```
bestimmt für den Betrieb bei a) ausgelegt für den Dauerbetrieb
```
Umgebungstemperaturen unterhalb bei Temperaturen von unter
228 K (-45 Grad C) oder oberhalb -45 Grad C bis über 55 Grad C;
343 K (+70 Grad C) oder b) konstruiert als robustes Gerät
oder „strahlungsgehärtet''.
```
```
ANMERKUNG:
Die Ausrüstung kann als Teil
eines bemannten Fluggeräts oder
Satelliten exportiert werden oder
in entsprechenden Stückzahlen als
Ersatzteile für bemannte
Fluggeräte.
```
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 4A01.a.1 gilt nicht für
Rechner, besonders konstruiert zur
Verwendung in zivilen
Kraftfahrzeugen oder in der
Eisenbahnbetriebs-Elektronik.
```
```
```
strahlungsgesichert bei
```
Überschreitung eines der
folgenden Grenzwerte:
```
Gesamtdosis 5 x 10 hoch 5
```
rad (Si);
```
Obergrenze der
```
Strahlungsdosis 5 x 10 hoch
8 rad (Si); oder
```
obere Fehlerrate 1 x 10 hoch
```
-7 Bitfehler je Tag;
```
mit Eigenschaften oder
```
Funktionen, die die Grenzwerte
der Gruppe 5 -
Informationssicherung -
überschreiten.
4A02 Hybridrechner wie folgt sowie
Baugruppen und besonders
konstruierte Bauteile hierfür:
```
mit von Nummer 4A03 erfaßten
```
Digitalrechnern,
```
mit Analog/Digital- oder
```
Digital/Analog-Wandlern, die
folgende Eigenschaften haben:
```
32 oder mehr Kanäle; und
```
```
Auflösung größer oder gleich
```
14 Bit (ohne Vorzeichen) bei
Umwandlungsfrequenzen von
größer oder gleich
200 000 Umwandlungen/s.
4A03 Digitalrechner, Baugruppen
und verwandte Geräte wie folgt
und besonders konstruierte
Bauteile hierfür:
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 4A03 schließt
```
Vektorrechner, Array-Rechner,
Logikrechner und Geräte für
Bildverarbeitung oder
Signaldatenverarbeitung ein.
```
Der Erfassungsstatus von in
```
Nummer 4A03 beschriebenen
Digitalrechnern oder verwandten
Geräten richtet sich nach dem
Erfassungsstatus anderer Geräte
oder Systeme, sofern
```
die Digitalrechner oder die
```
verwandten Geräte wesentlich
sind für den Betrieb der
anderen Geräte oder Systeme,
```
die Digitalrechner oder die
```
verwandten Geräte nicht einen
Hauptbestandteil der anderen
Geräte oder Systeme darstellen
und
ERGÄNZENDE ANMERKUNG:
```
Der Erfassungsstatus von in
```
Nummer 4A03.g beschriebenen
Geräten zur
Signaldatenverarbeitung oder
Bildverarbeitung, besonders
konstruiert für (den Einbau in)
andere Einrichtungen unter
Einhaltung der
Funktionsgrenzwerte dieser
anderen Einrichtungen, wird
durch den Erfassungsstatus der
anderen Einrichtungen auch dann
bestimmt, wenn das Kriterium des
Hauptbestandteils nicht mehr
erfüllt ist.
```
Die Erfassung von
```
Digitalrechnern oder verwandten
Geräten für
Telekommunikationseinrichtungen
richtet sich nach Gruppe 5 -
Telekommunikation -.
```
die Technologie für die
```
Digitalrechner und verwandten
Geräte in Nummer 4E geregelt
ist.
```
Digitalrechner oder verwandte
```
Geräte werden von Nummer 4A03
nicht erfaßt, sofern
```
sie wesentlich sind für
```
medizinische Anwendungen,
```
das Gerät durch die Art seiner
```
Konstruktion und Leistung
maßgeblich auf medizinische
Anwendungen beschränkt ist,
```
das Gerät keine andere
```
anwenderzugängliche
Programmierbarkeit hat als die
Möglichkeit, Originalprogramme
oder geänderte Programme, die
vom Originalhersteller
geliefert werden, einzufügen,
```
die zusammengesetzte
```
theoretische Verarbeitungsrate
CTP eines Digitalrechners, der
nicht für die medizinische
Anwendung konstruiert oder
abgewandelt wurde, für diese
jedoch wesentlich ist, 20 Mio
TOPS (Millionen theoretischer
Operationen je Sekunde) nicht
überschreitet und
```
die Technologie für die
```
Digitalrechner oder verwandten
Geräte in Nummer 4E geregelt
ist.
```
```
```
konstruiert für kombiniertes
```
Erkennen, Verstehen und
Interpretieren von Bildern oder
zusammenhängender Sprache,
```
konstruiert oder abgewandelt für
```
Systeme mit Fehlertoleranz,
```
```
ANMERKUNG:
Digitalrechner und verwandte Geräte
gelten nicht als konstruiert oder
abgewandelt für Systeme mit
Fehlertoleranz im Sinne der
Nummer 4A03.b, wenn sie eine der
folgenden Funktionen verwenden:
```
Fehlererkennungs- oder
```
Fehlerkorrekturalgorithmen im
Hauptspeicher
```
die gegenseitige Verbindung
```
zweier Digitalrechner in der
Weise, daß bei Ausfall der
aktiven Zentraleinheit eine
mitlaufende Zentraleinheit die
Aufgaben des Systems fortführen
kann,
```
die gegenseitige Verbindung
```
zweier Zentraleinheiten über
Datenkanäle oder gemeinsame
Speicher in der Weise, daß eine
mitlaufende Zentraleinheit bis
zum Ausfall der aktiven
Zentraleinheit andere Funktionen
ausführen kann und ab diesem
Zeitpunkt die Aufgaben des
Systems übernimmt, oder
```
die Synchronisierung zweier
```
Zentraleinheiten mittels
Software in der Weise, daß die
mitlaufende Zentraleinheit den
Ausfall der aktiven
Zentraleinheit erkennt, um dann
die Aufgaben der ausfallenden
Zentraleinheit zu übernehmen.
```
```
```
Digitalrechner mit einer
```
zusammengesetzten theoretischen
Verarbeitungsrate CTP von mehr
als 12,5 Mio TOPS (Millionen
theoretischer Operationen je
Sekunde),
```
Baugruppen, besonders
```
konstruiert oder abgewandelt zum
Zwecke der Laufzeitverbesserung
durch Zusammenschalten von
Rechenelementen wie folgt:
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 4A03.d gilt nur für
```
Baugruppen und programmierbare
Zusammenschaltungen von
Rechenelementen, die die
Grenzwerte der Nummer 4A03.c
nicht überschreiten, soweit sie
in nicht-integriertem Zustand
(als einzelne Baugruppen)
geliefert werden. Nummer 4A03.d
gilt nicht für Baugruppen, die
(schon) aufgrund ihrer
Konstruktion auf eine Verwendung
als von Nummer 4A03.e bis k
erfaßte verwandte Geräte
beschränkt sind.
```
Nummer 4A03.d erfaßt keine
```
Baugruppen, besonders
konstruiert für Produkte oder
Produktfamilien, deren
Maximalkonfiguration den
Grenzwert der Nummer 4A03.c
nicht überschreiten.
```
```
```
entwickelt für den
```
Zusammenschluß von 16 oder
mehr Rechenelementen zu einer
Konfiguration; oder
```
ausgestattet mit einer
```
maximalen gesamten Datenrate
größer als 40 Mbytes/s auf
allen zur Verfügung stehenden
Verbindungen eines
Rechenelements zu anderen
Rechenelementen;
```
Plattenlaufwerke und
```
Halbleiterspeicher wie folgt:
```
Laufwerke für Magnetplatten,
```
überschreibbare optische oder
magnetooptische Speicher mit
einer höchsten
Bit-Übertragungsrate größer
als 25 Mbit/s;
```
Halbleiterspeicher, nicht als
```
Hauptspeicher eingesetzt (auch
bekannt als „solid state
disks'' oder „RAM disks''),
mit einer höchsten Bit-
Übertragungsrate größer als 36
Mbit/s;
```
Eingabe-/Ausgabesteuerungen,
```
konstruiert zur Verwendung für
von Nummer 4A03.e erfaßte
Geräte,
```
Geräte für
```
Signaldatenverarbeitung oder
Bildverarbeitung mit einer
zusammengesetzten theoretischen
Verarbeitungsrate von mehr als
8,5 Mio TOPS (Millionen
theoretischer Operationen je
Sekunde),
```
Grafikbeschleuniger oder
```
Grafik-Coprozessoren mit einer
3-D Vektorrate größer als
400 000 oder, falls nur 2-D
Vektoren unterstützt werden, mit
einer 2-D Vektorrate größer als
600 000 Vektoren/s,
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 4A03.h gilt nicht für
Arbeitsplätze, konstruiert für und
beschränkt auf
```
grafische Gestaltungen, zB für
```
das Druckgewerbe oder
Verlagswesen, und
```
Darstellungen zweidimensionaler
```
Vektoren.
```
```
```
Farbbildschirme oder Monitore
```
mit einer Auflösung größer als
12 Bildpunkte/mm in Richtung der
größten Bildpunktdichte,
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 4A03.i erfaßt keine
```
Bildschirme oder Monitore, nicht
besonders konstruiert für
Elektronenrechner.
```
Bildschirme, besonders
```
konstruiert für
Flugsicherungssysteme, werden
als besonders konstruierte
Bestandteile für
Flugsicherungssysteme der
Gruppe 6 behandelt.
```
```
```
Geräte für Analog/Digital- oder
```
Digital/Analog-Umwandlungen, die
die Grenzwerte der
Nummer 3A01.a.5 überschreiten,
```
Geräte mit
```
Endgeräte-Schnittstellen, die
die Grenzwerte der
Nummer 5A01.b.3 überschreiten.
```
```
ANMERKUNG:
Der Begriff
„Endgeräte-Schnittstellen'' der
Nummer 4A03.k schließt Local Area
Network-Schnittstellen, Modems und
sonstige
Kommunikations-Schnittstellen ein.
Local Area Network-Schnittstellen
sind als Netz-Zugangs-Steuerungen
zu behandeln.
```
```
4A04 Rechner wie folgt und
besonders konstruierte verwandte
Geräte, Baugruppen und Bauteile
hierfür:
```
systolische Array-Rechner,
```
```
neuronale Rechner,
```
```
optische Rechner.
```
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
4B01 Einrichtungen, besonders
konstruiert für die Aufbringung
von magnetischer Beschichtung
auf erfaßten starren (nicht
flexiblen) magnetischen oder
magnetooptischen Datenträgern,
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 4B01 erfaßt keine
Universal-Sputtereinrichtungen.
```
```
4B02 Speicherprogrammierbare
Einrichtungen, besonders
konstruiert zur Überwachung,
Auswahl, Anwendungen oder
Prüfung von erfaßten starren
magnetischen Datenträgern,
4B03 Einrichtungen, besonders
konstruiert für die Herstellung
oder Justierung von
Schreib-/Leseköpfen oder von
Baugruppen (head/disk
assemblies) für erfaßte starre
magnetische und magnetooptische
Speicher sowie
elektromagnetische oder optische
Bauteile hierfür.
C. WERKSTOFFE
Materialien, besonders geformt und
unverzichtbar für die Herstellung
von erfaßten Baugruppen für
magnetische und magnetooptische
Festplattenlaufwerke.
D. SOFTWARE
```
```
ANMERKUNG:
Der Erfassungsstatus von Software
für die Entwicklung, Herstellung
und Verwendung von in anderen
Gruppen beschriebenen Einrichtungen
wird in den betreffenden Gruppen
geregelt.
Der Erfassungsstatus von Software
für die in Gruppe 4 beschriebenen
Einrichtungen bestimmt sich nach
Nummer 4D.
```
```
4D01 Software, besonders
entwickelt oder abgewandelt für
die Entwicklung,
Herstellung oder Verwendung von
Einrichtungen, Werkstoffen oder
Software, die von Nummern 4A,
4B, 4C oder 4D erfaßt wird.
4D02 Software, besonders
entwickelt oder abgewandelt zur
Unterstützung der Technologie,
die von Nummer 4E erfaßt wird.
4D03 Spezielle Software wie folgt:
```
Software mit mathematischen
```
und analytischen Verfahren und
entwickelt oder abgewandelt
für Programme mit mehr als
500 000 Instruktionen im
Quellencode, zum Prüfen und
Testen von Programmen,
```
Software zur automatischen
```
Erzeugung von Quellencodes aus
Daten, die on-line von
externen in dieser Liste
beschriebenen Sensoren kommen,
```
Quellencodes von
```
Betriebssystem-Software,
Software-
Entwicklungswerkzeugen und
Compilern, besonders
entwickelt für Geräte zur
Mehrfachdatenstromverarbei-
tung,
```
Expertensysteme oder Software
```
für Expertensysteme zur
Wissensauswertung (inference
engines) mit beiden folgenden
Eigenschaften:
```
zeitabhängige Regeln; und
```
```
einfache Grundlagen
```
(primitives) zur Behandlung
von Zeitcharakteristika in
Regeln und Tatsachen,
```
Software mit Eigenschaften
```
oder Funktionen, die die
Grenzwerte der Gruppe 5 -
Informationssicherung -
überschreiten,
```
Betriebssysteme, besonders
```
konstruiert für Rechner zur
Echtzeitverarbeitung, die eine
Unterbrechungsintervallmög-
lichkeit (global interrupt
latency time) kleiner als
30 mys gewährleisten.
E. TECHNOLOGIE
4E01 Technologie gemäß der
allgemeinen
Technologie-Anmerkung für die
Entwicklung, Herstellung oder
Verwendung von Einrichtungen,
Werkstoffen oder Software, die
von Nummern 4A, 4B, 4C oder 4D
erfaßt werden.
4E02 Sonstige Technologie wie
folgt:
```
Technologie für die
```
Entwicklung oder Herstellung
der von Nummer 4A03.h nicht
erfaßten Einrichtungen,
```
Technologie für die
```
Entwicklung oder Herstellung
von Einrichtungen für
Mehrfachdatenstromverarbei-
tung,
```
Technologie, erforderlich für
```
die Entwicklung oder
Herstellung von magnetischen
Festplattenspeichern mit einer
höchsten Bit-Übertragungsrate
größer als 11 Mbit/s.
5 - TELEKOMMUNIKATION UND INFORMATIONSSICHERHEIT
```
```
TELEKOMMUNIKATION
ANMERKUNGEN:
Der Erfassungsstatus von
Digitale Rechner, zugehörige
Engineering oder Verrechnung.
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
5A01 Jede Art von
Telekommunikationseinrichtungen
mit einem der folgenden
Merkmale:
speziell konstruiert, kurzen
speziell geschützt gegen
speziell konstruiert für einen Betrieb außerhalb des Temperaturbereiches von 219 K
ANMERKUNG:
Nummer 5A01.c gilt nur für
elektronische Einrichtungen.
ANMERKUNG:
Nummer 5A01.b/c gilt nicht für
Einrichtungen an Bord von
Satelliten.
5A02 Telekommunikations-Übertragungseinrichtungen oder
-Anlagen und speziell
konstruierte Bauteile und Zubehöre hierfür, mit einem der
folgenden Merkmale:
ANMERKUNG:
Telekommunikationsübertragungseinrichtungen,
kategorisiert wie folgt oder
Funkeinrichtungen (zB
Leitungsendgeräte;
Zwischenverstärkereinrichtungen;
Repeatereinrichtungen;
Regeneratoreinrichtungen;
Übersetzungsencoder
Multiplexeinrichtungen
Modulatoren/Demodulatoren
Programmgesteuerte digitale Querverbindungseinrichtungen;
Gateways und Brücken;
Datenträger-Zugriffseinrichtungen, und
konstruiert für eine Verwendung in Einzel- oder Mehrfachkanal-Kommunikation
Draht (Leitung);
Koaxialkabel;
Lichtwellenleiterkabel;
Elektromagnetische Wellen.
mit digitaler Technik,
ANMERKUNG:
Nummer 5A02.a erfaßt keine
Einrichtungen, speziell konstruiert
für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.
speicherprogrammierbare
Einrichtungen, die folgendes
Modems, die die Bandbreite
Kommunikationskanal-Kontroller mit einem
Netzwerk-Zugriffs-Kontroller
ANMERKUNG:
Enthält eine nichterfaßte
Einrichtung einen Netzwerk-Zugriffs-Kontroller, darf
sie keine
Telekommunikations-Schnittstelle
besitzen, außer solche, die in Nummer 5A02.c zwar beschrieben,
aber nicht erfaßt sind.
mit Laser, und mit einem der
einer Übertragungs-Wellenlänge von
analoger Technik und eine Bandbreite von mehr als
kohärenter optischer
mit Wellenlängenteilungs-Multiplextechniken; oder
mit optischer Verstärkung.
Funkeinrichtungen, mit
31 GHz für
26,5 GHz für andere
Anwendungen;
ANMERKUNG:
Nummer 5A02.e.2 erfaßt keine
Einrichtungen für zivile Zwecke,
die mit einem von der ITU
zugewiesenen Band zwischen 26,5 und 31 GHz arbeiten.
Funkeinrichtungen, die:
mit Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) über
andere digitale
ANMERKUNG:
Nummer 5A02.f.2 erfaßt keine
Einrichtungen, speziell konstruiert
für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.
Funkeinrichtungen, die im 1,5
a) automatische Prognose und Auswahl von Frequenzen
mit eingebautem
mit eingebauten
Funkeinrichtungen, für die Ausstrahlung eines gespreizten
anwenderprogrammierbare
einer gesamten übertragenen
digital gesteuerte
automatisch einen Teil des elektromagnetischen
die empfangenen Signale oder
eine Frequenzumschaltzeit
Einrichtungen, die digitale Signalverarbeitung enthalten:
Sprachcodierung bei weniger
mit einem Schaltungsaufbau,
Unterwasser-Kommunikationseinrichtungen
einer akustischen
eine elektromagnetischen
Elektronenstrahl-Lenkverfahren verwenden.
ANMERKUNG:
Statistische Multiplexer mit
digitalem Eingang und digitalem
Ausgang, zur Vermittlung, werden
als speicherprogrammierbare
Verteiler behandelt.
Zeichengabe über einen
ANMERKUNG:
Signalisierungs-Einrichtungen,
bei denen der Zeichengabekanal in
32 Multiplex-Kanälen, die eine Gesamtleitung von nicht mehr als
2,1 Mbit/s bilden, getragen wird
bzw. sich auf eine solche Leitung
bezieht, und bei denen die Zeichengabe-Information in einem
festgelegten Zeitmultiplex-Kanal
ohne die Verwendung von explizit
adressierten Meldungen getragen
wird, gelten nicht als Systeme mit
Zeichengabe über einen zentralen
Kanal.
mit ISDN-(Integrated Services Digital Network)-Funktionen
Verteiler-Endstellen (zB Teilnehmerleitung)-
der Fähigkeit, eine Signalisierungsmeldung, die
ANMERKUNG:
Nummer 5A03.b schließt nicht aus:
Die Bewertung und Durchführung
Nachrichtenverkehr auf einem D-Kanal des ISDN, ohne Bezug
Mehrstufen-Priorität und Vorbelegung für
Leitungsvermittlung;
ANMERKUNG:
Nummer 5A03.c erfaßt keine
Ein-Ebene-Wahlvorbelegung.
dynamische adaptive
Leitwegzuteilung oder
Leitwegzuteilung oder
Einzel-Paketen;
ANMERKUNG:
Die Beschränkungen der Nummer
5A03.e und 5A03.f gelten nicht für
Netzwerke, die nur
Netzwerk-Zugriffs-Kontroller
verwenden, oder für
Netzwerk-Zugriffs-Kontroller.
konstruiert zur
Daten-Paketverteiler,
eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von 64 000 Bit/s pro
eine digitale
Medium.
ANMERKUNG:
Nummer 5A03.h.1 nimmt die Multiplexbildung über eine
zusammengesetzte Verbindung von
Kommunikationskanälen, die nicht
von Nummer 5A02.a erfaßt sind,
nicht aus.
optische Vermittlung (optical switching);
ATM-Verfahren (Asynchronous Transfer Mode) verwenden;
speicherprogrammierbare
Port enthalten.
5A04 Zentrale Netzwerksteuerung
mit beiden folgenden Merkmalen:
empfängt Daten von den Knoten,
verarbeitet diese Daten, um
Leitwegzuteilung durch.
ANMERKUNG:
Nummer 5A04 nimmt die Verkehrssteuerung als eine Funktion
prognostizierbarer
Verkehrsbedingungen nicht aus.
5A05 Lichtwellenleiter-Kommunikationskabel,
Lichtleitfasern und speziell
konstruierte Bauteile und Zubehör hierfür wie folgt:
Lichtleitfaser oder -kabel mit
konstruiert für
Lichtwellenleiter mit einer Zugfestigkeit von 2,0 x 10
ANMERKUNG:
Zugversuch:
On-Line und Off-Line-Fertigungsprüfung, die
eine vorgeschriebene Zugspannung
dynamisch über eine Faserlänge von
0,5 bis 3 m bei einer Laufgeschwindigkeit von 2 bis 5 m/s
während ihres Durchlaufens zwischen
Tonrollen von ca. 15 cm Durchmesser
anlegt. Die Umgebungstemperatur
beträgt nominal 293 K und die
relative Luftfeuchtigkeit 40%.
ANMERKUNG:
Zur Durchführung des Zugversuches
können auch entsprechende nationale
Normen herangezogen werden.
Bauteile und Zubehör, speziell
Lichtwellenleiterkabel und Zubehör, konstruiert für
Unterwassereinsatz.
ANMERKUNG:
Durchgangssteckverbinder für
Schatten und Rümpfe siehe
Nummer 8A02.c.
5A06 Phasengesteuerte Antennen,
betrieben bei Frequenzen über
10,5 GHz, die aktive Elemente
und verteilte Bauteile enthalten
und konstruiert sind, daß sie
eine elektronische Steuerung der Strahlformung und Strahlzuspitzung ermöglichen,
ausgenommen Landesysteme mit
Instrumenten gemäß ICAO-Normen
(Mikrowellen-Landesysteme MLS).
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
5B01 Einrichtungen, speziell
konstruiert für:
Entwicklung von Geräten,
Fertigung von Geräten,
Verwendung von Geräten,
Prüfeinrichtungen;
5B02 Andere Einrichtungen wie
folgt:
Bitfehlerhäufigkeits-Prüfeinrichtung
Analysatoren,
Selbständige
C. MATERIALIEN
5C01 Vorformen aus Glas oder
anderen Materialien, optimiert
zur Herstellung von in Nummer
5A05 erfaßten Lichtwellenleiter.
D. SOFTWARE
5D01 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von Geräten oder
Materialien, die in den Nummern
unter 5A, 5B und 5C des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind.
5D02 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,
die in den Nummern unter 5E des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt ist.
5D03 Spezifische Software wie
folgt:
„Generic''-Software, nicht
Software, nicht lauffähig,
Software, so konstruiert oder
Software mit der Fähigkeit,
Software, speziell konstruiert
ANMERKUNG:
Bezüglich Software für
Signalverarbeitung siehe auch
Gruppe 4 und 6.
E. TECHNOLOGIE
5E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung (ausschließlich Betrieb) von Geräten, Systemen,
Materialien oder Software, die
in den Nummern unter 5A, 5B, 5C
oder 5D des Abschnittes
„Telekommunikation'' erfaßt
sind.
5E02 Spezifische Technologien wie
folgt:
erforderliche Technologie für
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Bearbeitung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
ANMERKUNG:
Der Erfassungsstatus von
Einrichtungen, Software, Systemen,
anwendungsspezifischen Baugruppen,
Modulen, integrierten Schaltungen,
Bauelementen, Technologie oder
Funktionen der Informationssicherheit ist in den Positionen des Abschnittes
„Informationssicherheit'' dieser Gruppe definiert, auch wenn sie
Bauteile oder Baugruppen anderer
Geräte sind.
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
5A11 Systeme, Geräte,
anwendungsspezifische
Baugruppen, Module oder
integrierte Schaltungen zur Informationssicherheit, wie
folgt, und andere speziell
konstruierte Bauteile hierfür:
konstruiert oder abgeändert
konstruiert oder abgeändert
konstruiert oder abgeändert
Ausrüstungen, die feste
Ausrüstungen, die feste
Ausrüstungen, die feste
Faksimile-Geräte;
Rundfunkeinrichtungen für
zivile Fernseheinrichtungen;
ANMERKUNG:
Nummer 5A11.d erfaßt keine
Ausrüstungen, speziell konstruiert
zur Unterdrückung von Emanationen
aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen.
konstruiert oder abgeändert
konstruiert oder abgeändert
Kommunikationskabelsysteme,
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
5B11 Einrichtungen, speziell
konstruiert zur Entwicklung von
Einrichtungen oder Verfahren,
die von den Positionen des Abschnittes
„Informationssicherheit''
dieser Gruppe erfaßt sind,
einschließlich Meß- oder
Prüfeinrichtungen.
5B12 Einrichtungen, speziell
konstruiert zur Fertigung von
Einrichtungen oder Verfahren,
die von den Positionen des Abschnittes
Informationssicherheit dieser Gruppe erfaßt sind,
einschließlich Meß-, Prüf-,
Reparatur- oder
Fertigungseinrichtungen.
5B13 Meßeinrichtungen, speziell
konstruiert zum Prüfen und Freigeben von
Informationssicherheits-Verfahren, die von den Nummern unter 5A oder 5D des Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
D. SOFTWARE
5D11 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von Einrichtungen
oder Software, die in den Nummern unter 5A, 5B oder 5D
dieses Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
5D12 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,
die in den Nummern unter 5E des Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
5D13 Spezifische Software wie
folgt:
Software, die die Eigenschaften der Einrichtungen, die in den Nummern unter 5A oder 5B des Abschnittes
Software zur Abnahme von in Nummer 5D13.a erfaßter
Software, konstruiert oder
E. TECHNOLOGIE
5E11 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von Ausrüstungen oder
Software, die in den Nummern
unter 5A, 5B oder 5D des Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
ANMERKUNGEN ZUR
INFORMATIONSSICHERHEIT:
Positionen des Abschnittes Informationssicherheit dieser Gruppe erfassen nicht:
Smart Cards für Personen mit Verschlüsselungen, zum Gebrauch in Einrichtungen
Einrichtungen, die feste Datenkompressions- oder
Empfangseinrichtungen für
tragbare (persönliche) oder
Entschlüsselungsverfahren,
Positionen der Informationssicherheit in
Software, erforderlich zur Verwendung von
Software, mit einem Verfahren von Einrichtungen,
3 - ELEKTRONIK - KONSTRUKTION, ENTWICKLUNG UND FERTIGUNG
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND ---------------------------------
BAUELEMENTE ANMERKUNG:
Die Nummern 3R01 und 3R02 erfassen
Einrichtungen, die entwickelt sind
für den Gebrauch in
Raketensystemen der Nummer 9R01.
```
```
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Der Erfassungsstatus der in 3A
```
beschriebenen Geräte, Baugruppen
und Bauelemente - außer jenen in
Nummer 3A01.a.3 bis 10 -, die
speziell entwickelt sind als
bzw. die gleichen funktionellen
Eigenschaften haben wie andere
Einrichtungen, richtet sich nach
dem Erfassungsstatus der anderen
Einrichtungen.
```
Der Erfassungsstatus von
```
integrierten Schaltungen (ICs),
beschrieben in Nummer 3A01.a.3
bis 9, die unabänderbar für eine
spezifische Funktion
programmiert oder entwickelt
sind, richtet sich nach dem
Erfassungsstatus der anderen
Einrichtungen.
ANMERKUNG:
Kann der Hersteller oder Anwender
den Erfassungsstatus der anderen
Einrichtungen nicht bestimmen, so
richtet sich der Erfassungstatus
der integrierten Schaltungen nach
Nummer 3A01.a.3 bis 9.
```
```
3A01 Elektronische Einheiten und
Bauelemente:
```
Integrierte Schaltungen für
```
Universalanwendungen, wie folgt:
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Der Erfassungsstatus von
```
Halbleiterscheiben (fertig oder
unfertig), bei denen die
Funktion bereits festgelegt ist,
ist nach den Parametern der
Nummer 3A01.a zu bewerten.
```
Integrierte Schaltungen
```
beinhalten die folgenden Typen:
monolithisch integrierte
Schaltungen;
integrierte Hybridschaltungen;
integrierte
Multichip-Schaltungen;
integrierte Schichtschaltungen,
einschließlich integrierte
Silicium-Saphir-Schaltungen;
integrierte optische
Schaltungen.
```
```
```
integrierte Schaltungen,
```
strahlungsfest konstruiert
oder entwickelt, um eine
Gesamtdosis von 5 x 10 hoch
5 rad (Si) oder höher
auszuhalten;
```
integrierte Schaltungen, 3R01 Elektronische Baugruppen und
```
beschrieben in Nummer 3A01.a.3 Bauteile, speziell konstruiert
bis a.10, ausgelegt für einen für militärische Zwecke und den
Betrieb bei einer Einsatz bei Temperaturen über
Umgebungstemperatur unter 125 Grad C.
219 K (-54 Grad C) oder über
398 K (+125 Grad C);
```
```
ANMERKUNG:
Die Temperaturgrenzwerte in
Nummer 3A01.a.2 gelten nicht für
integrierte Schaltungen für zivile
Kraftfahrzeug- oder
Eisenbahntriebwagen.
```
```
```
Mikroprozessor-
```
Mikroschaltungen,
Mikrocomputer-Mikroschaltungen
und Mikrokontroller-
Mikroschaltungen mit einem der
folgenden Merkmale:
```
```
ANMERKUNGEN:
Nummer 3A01.a.3 erfaßt keine
Mikrocomputer-Mikroschaltungen auf
Siliciumbasis oder
Mikrokontroller-Mikroschaltungen,
die eine
Operanden-(Daten)Wortlänge von
8 Bit oder weniger besitzen und
nicht von Anmerkung 2 zu 3A erfaßt
sind.
```
```
```
einer externen
```
Datenbusbreite von mehr als
32 Bit oder eine Arithmetik-
Logik-Einheit (ALU) mit
einer Zugriffsbreite von
mehr als 32 Bit;
```
einer Taktfrequenz von mehr
```
als 40 MHz;
```
einer externen
```
Datenbusbreite von 32 Bit
oder mehr und fähig,
12,5 Millionen
Befehle/Sekunde (MIPS) oder
mehr auszuführen; oder
```
```
ANMERKUNG:
Ist der MIPS-Wert nicht
spezifiziert, ist der Umkehrwert
der durchschnittlichen
Befehlszykluszeit (in mys) zu
verwenden.
```
```
```
mit mehr als einem Daten-
```
oder Befehlsbus oder
seriellem Kommunikationsport
für eine externe Verknüpfung
mit einem Parallelprozessor
mit einer
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 2,4 Mbytes/s;
```
integrierte
```
Speicherschaltungen wie folgt:
```
elektronische löschbare
```
PROMs (EEPROMs) mit einer
Speicherkapazität von:
```
mehr als 1 Mbit/Paket;
```
oder
```
mehr als 256 kbit/Paket
```
und einer maximalen
Zugriffszeit von weniger
als 80 ns;
```
statische RAMs (SRAMs) mit
```
einer Speicherkapazität von:
```
mehr als 1 Mbit/Paket;
```
oder
```
mehr als 256 kbit/Paket
```
und einer maximalen
Zugriffszeit von weniger
als 25 ns;
```
integrierte
```
Speicherschaltungen, die aus
einem Verbindungshalbleiter
gefertigt sind;
```
integrierte
```
Wandler-Schaltungen wie folgt:
```
Analog/Digital-Wandler mit 3R02 Analog-Digital-Wandler,
```
einem der folgenden verwendbar in Systemen laut
Merkmale: Nummer 9R01, mit einer der
nachfolgenden Charakteristiken:
```
einer Auflösung von 8 Bit, a) konstruirt im Hinblick auf
```
oder mehr, jedoch weniger die Erfüllung militärischer
als 12 Bit, mit einer Spezifikationen für
Gesamtkonvertierungszeit gehärtete Ausrüstungen oder
bis maximale Auflösung b) konstruiert oder modifiziert
von weniger als 10 ns; für militärische Zwecke und
von einem der nachstehenden
```
einer Auflösung von 12 Bit Typen:
```
bei einer
Gesamtkonvertierungszeit
bis maximale Auflösung von
weniger als 200 ns; oder
```
einer Auflösung von mehr
```
als 12 Bit bei einer
Gesamtkonvertierungszeit
bis maximale Auflösung von
weniger als 2 mys;
```
Digital/Analog-Wandler mit 1. Analog-Digital-Wandler
```
einer Auflösung von 12 Bit „Mikroschaltkreise'', die
oder mehr und einer „strahlungsgehärtet'' sind
Einstellzeit von weniger oder alle nachstehenden
als 10 ns; Charakteristiken aufweisen:
```
ausgestattet mit einer
```
Auflösung von 8 Bits oder
mehr;
```
ausgelegt für den Betrieb
```
in Temperaturbereichen von
unter minus 54 Grad C bis
über plus 125 Grad C; und
```
hermetisch abgedichtet;
```
```
Elektrischer Eingang vom Typ
```
Analog-Digital-Wandler,
gedruckte Schaltkreise oder
Module, mit allen
nachstehend genannten
Charakteristiken:
```
ausgestattet mit einer
```
Auflösung von 8 Bits oder
mehr;
```
ausgelegt für den Betrieb
```
in Temperaturbereichen von
unter minus 54 Grad C bis
über plus 125 Grad C; und
```
ausgestattet mit den unter
```
```
genannten
```
„Mikroschaltkreisen''.
```
Elektro-optische oder optische
```
integrierte Schaltungen für
Signaldatenverarbeitung mit
allen folgenden Merkmalen:
```
einer oder mehreren internen
```
Laserdioden;
```
einem oder mehreren internen
```
Lichterkennungselementen;
und
```
Hohlleitern;
```
```
Programmierbare Gate-Arrays
```
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
einer äquivalenten
```
Gatterzahl von mehr als
30 000 (zwei
Eingangsgatter); oder
```
einer typischen Grundgatter-
```
Verzögerungszeit von weniger
als 0,4 ns;
```
Programmierbare Logic-Arrays
```
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
einer äquivalenten
```
Gatterzahl von mehr als
5 000 (zwei Eingangsgatter);
oder
```
einer Schalt-Frequenz von
```
mehr als 100 MHz;
```
integrierte Schaltungen für
```
Neurale Netze;
```
Kundenspezifische integrierte
```
Schaltungen, bei denen
entweder die Funktion oder der
Erfassungsstatus der
Endausrüstung dem Hersteller
nicht bekannt sind, einem der
folgenden Merkmale:
```
mehr als 144 Anschlüsse;
```
```
eine typische Grundgatter-
```
Verzögerungszeit von weniger
als 0,4 ns haben; oder
```
eine Betriebsfrequenz von
```
mehr als 3 GHz;
```
digitale integrierte
```
Schaltungen, außer jenen in
Nummer 3A01.a.3 bis a.10, auf
der Basis eines
Verbindungshalbleiters und mit
einem der folgenden Merkmale:
```
einer äquivalenten
```
Gatterzahl von mehr als 300
(2 Eingangsgatter); oder
```
einer Schalt-Frequenz von
```
mehr als 1,2 GHz;
```
Mikrowellen- oder
```
Millimeterwellen-Bauelemente:
```
Vakuum-Elektro-Röhren und
```
Kathoden wie folgt:
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.b.1 erfaßt keine
Röhren, die für einen Betrieb in
Standard-Bändern der zivilen
Telekommunikation bei Frequenzen
von nicht mehr als 31 GHz
entwickelt oder ausgelegt sind.
```
```
```
Wanderfeldröhren wie folgt:
```
```
mit einer Betriebsfrequenz
```
höher als 31 GHz;
```
mit einem
```
Kathodenheizelement mit
einer Einschaltzeit auf
RF-Nennleistung von
weniger als 3 Sekunden;
```
Gekoppelte Hohlraumröhren
```
oder Abwandlungen hiervon;
```
Helix-Röhren oder
```
Abwandlungen hiervon mit
einem der folgenden
Merkmale:
```
- einer Momentanbandbreite
```
von einer halben Oktave oder
mehr, und
```
dem Produkt aus
```
durchschnittlicher
Nennausgangsleistung (kW)
und der
Höchstbetriebsfrequenz (GHz)
von mehr als 0,2;
```
- einer Momentanbandbreite
```
von weniger als einer halben
Oktave; und
```
dem Produkt aus
```
durchschnittlicher
Nennausgangsleistung (kW)
und der
Höchstbetriebsfrequenz (GHz)
von mehr als 0,4; oder
```
raumfahrtqualifiziert;
```
```
Cross-Field-Verstärkerröhren
```
mit einer Verstärkung von
mehr als 17 dB;
```
Imprägnierte Kathoden für
```
Elektro-Röhren mit einem der
folgenden Merkmale:
```
Einschaltzeit auf
```
Nennemission von weniger
als 3 Sekunden; oder
```
die eine kontinuierliche
```
Emissionsstromdichte bei
Nennbetriebsbedingungen
von mehr als 5 A/cm2
erzeugen;
```
integrierte
```
Mikrowellenschaltungen oder
Mikrowellenmodule mit
integrierten monolithischen
Schaltungen mit
Betriebsfrequenzen von mehr
als 3 GHz;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.b.2 erfaßt keine
Schaltungen oder Module für Geräte,
die ausschließlich in
Standard-Bändern der zivilen
Telekommunikation bei Frequenzen
von nicht mehr als 31 GHz betrieben
werden.
```
```
```
Mikrowellentransistoren,
```
ausgelegt für einen Betrieb
bei Frequenzen von mehr als 31
GHz;
```
Mikrowellen-Verstärker auf
```
Halbleiterbasis:
```
mit einer Betriebsfrequenz
```
von mehr als 10,5 GHz und
mit einer Momentanbandbreite
von mehr als einer halben
Oktave; oder
```
mit einer Betriebsfrequenz
```
von mehr als 31 GHz;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.b.4 erfaßt keine
folgenden Verstärker:
```
speziell konstruiert für
```
medizinische Anwendungen;
```
speziell konstruiert zur
```
Verwendung in einfachen
Lehrbehelfen; oder
```
mit einer Ausgangsleistung von
```
nicht mehr als 10 W und speziell
konstruiert für:
```
industrielle oder zivile
```
Einbruchsicherungs-,
Erkennungs- und Alarmsysteme;
```
Bewegungsablaufsteuerungs- und
```
Zählsysteme in Verkehr und
Industrie; oder
```
Systeme zur Erkennung von
```
Luft- oder
Wasserverschmutzung.
```
```
```
Elektronisch oder magnetisch
```
abstimmbare Bandpässe oder
Sperrfilter mit mehr als
5 abstimmbaren Resonatoren,
zur Abstimmung in einem 1,5:1
Frequenzband (f(max)/f(min))
in weniger als 10 mys, mit:
```
einer Bandpaß-Bandbreite von
```
mehr als 0,5% der
Mittenfrequenz; oder
```
einer Sperrfilter-Bandbreite
```
von weniger als 0,5% der
Mittenfreqeunz;
```
Mikrowellen-Baugruppen, mit
```
einer Betriebsfrequenz von
mehr als 31 GHz;
```
Flexible Hohlleiter,
```
konstruiert für einen Einsatz
bei Frequenzen von über
40 GHz;
```
Akustische Einrichtungen wie
```
folgt und speziell konstruierte
Bauelemente hierfür:
```
Vorrichtungen mit akustischen
```
Oberflächenwellen und mit
akustischen oberflächennahen
Volumenwellen mit:
```
einer Trägerfrequenz von
```
mehr als 1 GHz; oder
```
einer Trägerfrequenz von
```
1 GHz oder weniger und:
```
eine Nebenkeulendämpfung
```
von mehr als 55 dB;
```
einem Produkt aus
```
Höchstverzögerungszeit und
Bandbreite (Zeit in mys
und Bandbreite in MHz
ausgedrückt) von mehr als
100; oder
```
einer dispergierenden
```
Verzögerung von mehr als
10 mys;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.c.1. erfaßt keine
speziell für Haushalts- und
Unterhaltungselektronik
konstruierte Bausteine.
```
```
```
Einrichtungen mit akustischen
```
Volumenwellen, die eine
direkte Verarbeitung von
Signalen bei Frequenzen von
mehr als 1 GHz erlauben;
```
akustisch-optische
```
Signalaufbereitungseinrich-
tungen, die die Wechselwirkung
zwischen akustischen Wellen
und Lichtwellen ausnutzen und
die eine unmittelbare
Aufbereitung von Signalen oder
Bildern ermöglichen,
einschließlich Spektroanalyse,
Korrelation und Konvolution;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.c.3 erfaßt keine
Bausteine, speziell konstruiert für
zivile Fernseh-, Video-AM- und
FM-Rundfunkeinrichtungen.
```
```
```
Elektronische Einrichtungen oder
```
Schaltungen mit Bauelementen,
gefertigt aus supraleitfähigen
Materialien, speziell
konstruiert für einen Betrieb
bei Temperaturen unter der
kritischen Temperatur von
mindestens einem der
supraleitfähigen Bestandteile,
und mit einem der folgenden
Merkmale:
```
elektromagnetische
```
Verstärkung:
```
bei Frequenzen gleich oder
```
kleiner als 31 GHz mit einem
Rauschwert von weniger als
0,5 dB; oder
```
bei Frequenzen von mehr als
```
31 GHz;
```
Stromschaltung für digitale
```
Schaltungen, die supraleitende
Gatter mit einem Produkt aus
Verzögerungszeit/Gatter (in
Sekunden) und der
Verlustleistung/Gatter (in
Watt) von weniger als 10 hoch
-14 J verwenden; oder
```
Frequenzwahl bei allen
```
Frequenzen mit Schwingkreisen
mit Q-Werten von mehr als
10 000;
```
hochenergetische Bausteine wie
```
folgt:
```
Batterien wie folgt:
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.e.1 erfaßt keine
Batterien mit Volumina gleich oder
kleiner 26 cm3 (zB herkömmliche
C-Zellen oder UM-2-Batterien):
```
```
```
Primärzellen und Batterien
```
mit einer Energiedichte von
mehr als 350 Wh/kg und
ausgelegt für einen Betrieb
innerhalb eines
Temperaturbereiches von
unter 243 K (-30 Grad C) bis
über 343 K (+70 Grad C);
```
Wiederaufladbare Zellen und
```
Batterien mit einer
Energiedichte von mehr als
150 Wh/kg nach
75 Lade-/Entladezyklen bei
einem Entladungsstrom gleich
C/5 Stunden (wobei C die
Nennkapazität in Ampere-
Stunden ist), wenn sie
innerhalb eines
Temperaturbereiches von
unter 253 K (-20 Grad C) bis
über 333 K (+60 Grad C)
arbeiten;
```
```
ANMERKUNG:
Die Energiedichte wird durch
Multiplikation der
durchschnittlichen Leistung in Watt
(durchschnittliche Spannung in Volt
mal durchschnittlicher Strom in
Ampere) mit der Entladungsdauer in
Stunden bis 75% der
Leerlaufspannung, dividiert durch
die Gesamtmasse der Zelle (oder
Batterie) in kg erhalten.
```
```
```
raumfahrtqualifizierte und
```
strahlungsfeste
Solargeneratoren mit einer
spezifischen Leistung von
mehr als 160 W/m2 bei einer
Betriebstemperatur von 301 K
(+28 Grad C) unter einer
Wolframbeleuchtung von 1
kW/m2 bei 2 800 K (2 527
Grad C);
```
Hochleistungs- 3N01 Elektronische Ausrüstung wie
```
Speicherkondensatoren wie folgt: folgt:
```
Kondensatoren mit einer a) Kondensatoren wie folgt:
```
Folgefrequenz der Entladepulse 1. Betriebsspannung größer
von weniger als 10 Hz als 1,4 kV, gespeicherte
(monostabile Kondensatoren) mit Energie größer als 10 J,
einem der folgenden Merkmale: Kapazität größer als
```
einer Nennspannung gleich oder 0,5 myF und
```
größer als 5 kV; Reiheninduktivität
```
einer Energiedichte gleich oder kleiner als 50 nH,
```
größer als 250 J/kg; und 2. Betriebsspannung größer
```
einer Gesamtenergie gleich oder als 750 V, Kapazität
```
größer als 25 kJ; größer als 0,25 myF und
```
Kondensatoren mit einer Reiheninduktivität
```
Folgefrequenz der Entladepulse kleiner als 10 nH;
von 10 Hz oder mehr (repetition b) Supraleitende
rated capacitors) mit einem der Solenoid-Elektromagnete mit
folgenden Merkmale: allen folgenden
```
einer Nennspannung gleich oder Eigenschaften:
```
größer als 5 kV; 1. geeignet zum Aufbau
```
einer Energiedichte gleich oder magnetischer Felder
```
größer als 50 J/kg; größer als 2 Tesla
```
einer Gesamtenergie gleich oder (20 kGauß),
```
größer als 100 J; und 2. L/D-Verhältnis größer
```
einer Lade/Entladezykluszahl als 2 (L/D-Verhältnis
```
gleich oder größer als 10 000; ist die Länge bezogen
```
Supraleitende Elektromagnete auf den inneren
```
oder Solenoide, speziell Durchmesser),
konstruiert zur völligen Ladung 3. Innendurchmesser größer
oder Entladung in weniger als als 300 mm,
einer Minute, mit allen 4. Gleichmäßigkeit des
folgenden Merkmalen: Magnetfeldes im Bereich
der innenliegenden 50%
des inneren Volumens
besser als 1%;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3N01.b erfaßt nicht
Magnete, besonders konstruiert für
medizinische NMR-Bildsysteme
(nuclear magnetic resonance
imaging systems).
```
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.e.3 erfaßt keine
supraleitenden Elektromagnete oder
Solenoide, die speziell für
medizinische Einrichtungen der
Kernspintomografie (MRI)
konstruiert sind.
```
```
```
die höchste während der c) Röntgenblitzgeneratoren oder
```
Entladung gelieferte Energie gepulste
dividiert durch die Elektronenbeschleuniger mit
Entladungsdauer beträgt mehr als einer Spitzenleistung
500 kJ/Minute; größer/gleich 500 keV wie
```
einem Innendurchmesser der folgt:
```
stromführenden Windungen von ---------------------------------
mehr als 250 mm; und ANMERKUNG:
```
ausgelegt für eine Nummer 3N01.c erfaßt
```
Magnetinduktion vom mehr als 8 T Beschleuniger als Bestandteile
oder einer Gesamtstromdichte in von Geräten, die für die
der Wicklung von mehr als Anwendungsgebiete außerhalb der
300 A/mm2; Elektronen- oder
```
Schaltungen oder Systeme zur Röntgenbestrahlung (zB
```
elektromagnetischen Elektronenmikroskopie) oder für
Energiespeicherung mit medizinische Zwecke entwickelt
Elementen, gefertigt aus wurden.
supraleitenden Materialien, ---------------------------------
speziell konstruiert für einen 1. Spitzenelektronenenergie des
Betrieb bei Temperaturen unter Beschleunigers größer/gleich
der kritischen Temperatur von 500 keV, aber nicht kleiner als
mindestens einem ihrer 25 MeV und ein Gütefaktor K
supraleitenden Bestandteile, mit größer/gleich 0,25,
allen folgenden Merkmalen: 2. Spitzenelektronenenergie des
```
Resonanzbetriebsfrequenzen von Beschleunigers größer/gleich 25
```
mehr als 1 MHz; MeV und Spitzenleistung größer
```
einer gespeicherten als 50 MW (Spitzenleistung =
```
Energiedichte von 1 MJ/m3 oder Produkt aus Spitzenpotential in
mehr; und Volt und Spitzenstrahlstrom in
```
einer Entladezeit von weniger Ampere).
```
als 1 ms;
```
Röntgensysteme des ---------------------------------
```
Blitzlichttypes einschließlich TECHNISCHE ANMERKUNG:
Röhren, mit allen folgenden
Merkmalen: 1. Im Sinne von Nummer 3N01.c ist
```
einer Spitzenleistung von mehr der Gütefaktor K definiert als:
```
als 500 MW; K = 1,7 x 10 hoch 3 x V hoch
```
einer Ausgangsspannung von mehr 2,65 x Q,
```
als 500 kV; und V = Spitzenelektronenenergie
```
einer Impulsbreite von weniger in MeV,
```
als 0,2 mys; Q = gesamte beschleunigte
```
Absolute Stellungsgeber für Ladung in Coloumb bei
```
drehende Bewegungen mit einem einer Dauer des
der folgenden Merkmale: Strahlpulses
```
einer Auflösung besser als kleiner/gleich 1 mys, ist
```
1 Teil auf 265 000 Q die beschleunigte Ladung
(18 Bit-Auflösung) in 1 mys (Q = Integral des
Skalenendwert; oder Strahlstromes i in Ampere
```
einer Genauigkeit besser als der Dauer t in Sekunden).
```
+-2,5 Bogensekunden. 2. Im Sinne von Nummer 3N01.c ist
bei Beschleunigern, die auf
Hohlraumstrukturen basieren
(microwave accelerating
cavities),
```
die Dauer des Strahlpulses
```
der kleinere Wert von 1 mys
oder der Dauer des
Strahlbündels, das durch
einen Modulatorimpuls
erzeugt wird,
```
der Spitzenstrahlstrom der
```
Durchschnittsstrom während
der Dauer eines
Strahlbündels.
```
```
3A02 Universal-Elektronikgeräte:
```
Aufnahmegeräte wie folgt und
```
speziell hierfür konstruierte
Test(Prüf)-Bänder:
```
analoge Meß-Magnetband-Geräte
```
einschließlich solcher, die
die Aufnahme von digitalen
Signalen erlauben (zB mit
Verwendung eines HDDR-Moduls
(High-Density-Digitalaufnahme-
Modul), mit einem der
folgenden Merkmale:
```
einer Bandbreite von mehr
```
als 4 MHz/elektronischem
Kanal oder Spur;
```
einer Bandbreite von mehr
```
als 2 MHz/elektronischem
Kanal oder Spur und mit mehr
als 42 Spuren; oder
```
einem Zeitfehler gegenüber
```
der Zeitbasis gemäß IRIG
oder EIA-Normen von weniger
als +-0,1 mys;
```
digitale Videomagnetband-
```
Geräte mit einer maximalen
digitalen Schnittstellen-
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 180 Mbit/s,
ausgenommen solchen, speziell
konstruiert für
Fernsehaufzeichungen gemäß
CCIR- oder IEC-Normen und
Empfehlungen für zivile
Fernsehanwendungen;
```
digitale Meß-Magnetband-
```
Datenaufzeichnungsgeräte mit
einem der folgenden Merkmale:
```
einer maximalen digitalen
```
Schnittstellen-
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 60 Mbit/s und
mit Schrägschrifttechnik;
```
einer maximalen digitalen
```
Schnittstellen-
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 120 Mbit/s und
mit Festkopftechnik; oder
```
raumfahrtqualifiziert;
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A02.a.3 erfaßt keine
analogen Magnetbandgeräte, die mit
HDDR-Umwandlungselektronik
ausgerüstet und nur für die
Aufnahme digitaler Daten
konfiguriert sind.
```
```
```
Geräte mit einer maximalen
```
digitalen Schnittstellen-
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 60 Mbit/s, so
konstruiert, daß damit
digitale
Videomagnetband-Geräte für
eine Verwendung als digitale
Meßaufzeichnungsgeräte
abgeändert werden können;
```
Frequenz-Synthesizer sowie
```
Baugruppen mit einer
Frequenzumschaltzeit von einer
gewählten Frequenz auf eine
andere von weniger als 1 ms;
```
Signalanalysatoren wie folgt:
```
```
zur Analyse von Frequenzen
```
über 31 GHz;
```
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