Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 5 Abs. 2 und 12 Abs. 3 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1992 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und mit dem Bundesminister für Finanzen unter gleichzeitiger Antragstellung an den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:
§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren einschließlich Technologie (Ausfuhrliste) in das Zollausland oder die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben, bedürfen nach Maßgabe des Abs. 2 einer Bewilligung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.
(2) Die Bewilligungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für
die Ausfuhr von im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen, bei denen der Wert der Ware 5 000 S nicht übersteigt, ausgenommen die Ausfuhr von Waren, hinsichtlich derer eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren auf Grund von mehr als einem Rechtsgeschäft desselben Exporteurs erfolgt;
die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen Waren einschließlich Technologie
des Abschnittes II - Teil A der Ausfuhrliste,
des Abschnittes II - Teil B der Ausfuhrliste, sofern der Wert der Ware einschließlich Technologie 5 000 S nicht übersteigt, eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren einschließlich Technologie auf Grund von mehr als einem Vermittlungsgeschäft desselben Vermittlers nicht erfolgt und
des Abschnittes III der Ausfuhrliste;
die Ausfuhr in das Zollausland sowie für die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen, im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie, bei denen das Bestimmungsland oder das Handelsland Mitgliedsland der OECD ist, ausgenommen automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471 des Zolltarifs mit einer zusammengesetzten, theoretischen Verarbeitungsrate von mehr als 195 Mtops (Supercomputer);
die Ausfuhr
von im Abschnitt III der Ausfuhrliste genannten Waren im Anweisungsverfahren gemäß § 116 Abs. 3 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, daß die betreffenden Waren im Zollausland verbleiben,
im Reiseverkehr von
- Revolvern und Pistolen (Nr. 9302 des Zolltarifs) bei Vorweis des österreichischen Waffenpasses, der Waffenbesitzkarte oder der Bescheinigungen gemäß § 27 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443, in der jeweils geltenden Fassung,
- Sport- und Jagdgewehren (UNrn. 9302 20 und 30 des Zolltarifs) bis zu einer Höchstmenge von insgesamt 3 Stück pro Person,
- Patronen der UNr. 9306 21 des Zolltarifs bis zu einer Höchstmenge von 6000 Stück und Patronen der UNr. 9306 30 des Zolltarifs bis zu einer Höchstmenge von 300 Stück pro Person.
(3) Anläßlich der Anmeldung zur zollamtlichen Abfertigung hat der Anmelder die Bescheidzahl einer gemäß dieser Verordnung erforderlichen Ausfuhrbewilligung im Feld 44 des Einheitspapiers/AT anzuführen und die Abschreibung auf der Bewilligung vom Zollorgan zu verlangen.
(4) Die Zollämter sind befugt, zur Beseitigung von Zweifeln, ob zur Abfertigung bestellte Waren unter die Bewilligungspflicht für Waren der Abschnitte I - III der Ausfuhrliste fallen, den Anmelder zu verhalten, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben oder eine solche des Erzeugers, des Händlers oder eines Sachverständigen vorzulegen.
§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren einschließlich Technologie (Ausfuhrliste) in das Zollausland oder die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben, bedürfen nach Maßgabe des Abs. 2 einer Bewilligung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.
(2) Die Bewilligungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für
die Ausfuhr von im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen, bei denen der Wert der Ware 5 000 S nicht übersteigt, ausgenommen die Ausfuhr von Waren, hinsichtlich derer eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren auf Grund von mehr als einem Rechtsgeschäft desselben Exporteurs erfolgt;
die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen Waren einschließlich Technologie
des Abschnittes II - Teil A der Ausfuhrliste,
des Abschnittes II - Teil B der Ausfuhrliste, sofern der Wert der Ware einschließlich Technologie 5 000 S nicht übersteigt, eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren einschließlich Technologie auf Grund von mehr als einem Vermittlungsgeschäft desselben Vermittlers nicht erfolgt und
des Abschnittes III der Ausfuhrliste;
die Ausfuhr in das Zollausland sowie für die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen, im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie, bei denen das Bestimmungsland Mitgliedsland der OECD ist, ausgenommen automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471 des Zolltarifs mit einer zusammengesetzten, theoretischen Verarbeitungsrate von mehr als 195 Mtops (Supercomputer);
die Ausfuhr
von im Abschnitt III der Ausfuhrliste genannten Waren im Anweisungsverfahren gemäß § 116 Abs. 3 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, daß die betreffenden Waren im Zollausland verbleiben,
im Reiseverkehr von
- Revolvern und Pistolen (Nr. 9302 des Zolltarifs) bei Vorweis des österreichischen Waffenpasses, der Waffenbesitzkarte oder der Bescheinigungen gemäß § 27 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443, in der jeweils geltenden Fassung,
- Sport- und Jagdgewehren (UNrn. 9302 20 und 30 des Zolltarifs) bis zu einer Höchstmenge von insgesamt 3 Stück pro Person,
- Patronen der UNr. 9306 21 des Zolltarifs bis zu einer Höchstmenge von 6000 Stück und Patronen der UNr. 9306 30 des Zolltarifs bis zu einer Höchstmenge von 300 Stück pro Person.
(3) Anläßlich der Anmeldung zur zollamtlichen Abfertigung hat der Anmelder die Bescheidzahl einer gemäß dieser Verordnung erforderlichen Ausfuhrbewilligung im Feld 44 des Einheitspapiers/AT anzuführen und die Abschreibung auf der Bewilligung vom Zollorgan zu verlangen.
(4) Die Zollämter sind befugt, zur Beseitigung von Zweifeln, ob zur Abfertigung bestellte Waren unter die Bewilligungspflicht für Waren der Abschnitte I - III der Ausfuhrliste fallen, den Anmelder zu verhalten, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben oder eine solche des Erzeugers, des Händlers oder eines Sachverständigen vorzulegen.
§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren einschließlich Technologie (Ausfuhrliste) in das Zollausland oder die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben, bedürfen nach Maßgabe des Abs. 2 einer Bewilligung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.
(2) Die Bewilligungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für
die Ausfuhr von im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen, bei denen der Wert der Ware 5 000 S nicht übersteigt, ausgenommen die Ausfuhr von Waren, hinsichtlich derer eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren auf Grund von mehr als einem Rechtsgeschäft desselben Exporteurs erfolgt;
die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen Waren einschließlich Technologie
des Abschnittes II - Teil A der Ausfuhrliste,
des Abschnittes II - Teil B der Ausfuhrliste, sofern der Wert der Ware einschließlich Technologie 5 000 S nicht übersteigt, eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren einschließlich Technologie auf Grund von mehr als einem Vermittlungsgeschäft desselben Vermittlers nicht erfolgt und
des Abschnittes III der Ausfuhrliste, ausgenommen in das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens in den Grenzen vom 1. Jänner 1991;
die Ausfuhr in das Zollausland sowie für die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen, im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie, bei denen das Bestimmungsland Mitgliedsland der OECD ist, ausgenommen automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471 des Zolltarifs mit einer zusammengesetzten, theoretischen Verarbeitungsrate von mehr als 195 Mtops (Supercomputer);
die Ausfuhr
von im Abschnitt III der Ausfuhrliste genannten Waren im Anweisungsverfahren gemäß § 116 Abs. 3 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, daß die betreffenden Waren im Zollausland verbleiben,
im Reiseverkehr von
- Revolvern und Pistolen (Nr. 9302 des Zolltarifs) bei Vorweis des österreichischen Waffenpasses, der Waffenbesitzkarte oder der Bescheinigungen gemäß § 27 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443, in der jeweils geltenden Fassung,
- Sport- und Jagdgewehren (UNrn. 9302 20 und 30 des Zolltarifs) bis zu einer Höchstmenge von insgesamt 3 Stück pro Person,
- Patronen der UNr. 9306 21 des Zolltarifs bis zu einer Höchstmenge von 6000 Stück und Patronen der UNr. 9306 30 des Zolltarifs bis zu einer Höchstmenge von 300 Stück pro Person.
(3) Anläßlich der Anmeldung zur zollamtlichen Abfertigung hat der Anmelder die Bescheidzahl einer gemäß dieser Verordnung erforderlichen Ausfuhrbewilligung im Feld 44 des Einheitspapiers/AT anzuführen und die Abschreibung auf der Bewilligung vom Zollorgan zu verlangen.
(4) Die Zollämter sind befugt, zur Beseitigung von Zweifeln, ob zur Abfertigung bestellte Waren unter die Bewilligungspflicht für Waren der Abschnitte I - III der Ausfuhrliste fallen, den Anmelder zu verhalten, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben oder eine solche des Erzeugers, des Händlers oder eines Sachverständigen vorzulegen.
§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren einschließlich Technologie (Ausfuhrliste) in das Zollausland oder die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben, bedürfen nach Maßgabe des Abs. 2 einer Bewilligung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.
(2) Die Bewilligungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für
die Ausfuhr von im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen, bei denen der Wert der Ware 5 000 S nicht übersteigt, ausgenommen die Ausfuhr von Waren, hinsichtlich derer eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren auf Grund von mehr als einem Rechtsgeschäft desselben Exporteurs erfolgt;
die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen Waren einschließlich Technologie
des Abschnittes II - Teil A der Ausfuhrliste,
des Abschnittes II - Teil B der Ausfuhrliste, sofern der Wert der Ware einschließlich Technologie 5 000 S nicht übersteigt, eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren einschließlich Technologie auf Grund von mehr als einem Vermittlungsgeschäft desselben Vermittlers nicht erfolgt und
des Abschnittes III der Ausfuhrliste, ausgenommen in das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens in den Grenzen vom 1. Jänner 1991;
die Ausfuhr in das Zollausland sowie für die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen, im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie, bei denen das Bestimmungsland Mitgliedsland der OECD ist, ausgenommen automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471 des Zolltarifs mit einer zusammengesetzten, theoretischen Verarbeitungsrate von mehr als 195 Mtops (Supercomputer);
die Ausfuhr
von im Abschnitt III der Ausfuhrliste genannten Waren im Anweisungsverfahren gemäß § 116 Abs. 3 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, daß die betreffenden Waren im Zollausland verbleiben,
im Reiseverkehr von
- Revolvern und Pistolen (Nr. 9302 des Zolltarifs) bei Vorweis des österreichischen Waffenpasses, der Waffenbesitzkarte oder der Bescheinigungen gemäß § 27 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443, in der jeweils geltenden Fassung,
- Sport- und Jagdgewehren (UNrn. 9302 20 und 30 des Zolltarifs) bis zu einer Höchstmenge von insgesamt 3 Stück pro Person,
- Patronen der UNr. 9306 21 des Zolltarifs bis zu einer Höchstmenge von 6000 Stück und Patronen der UNr. 9306 30 des Zolltarifs bis zu einer Höchstmenge von 300 Stück pro Person.
(3) Anläßlich der Anmeldung zur zollamtlichen Abfertigung hat der Anmelder die Bescheidzahl einer gemäß dieser Verordnung erforderlichen Ausfuhrbewilligung im Feld 44 des Einheitspapiers/AT anzuführen und die Abschreibung auf der Bewilligung vom Zollorgan zu verlangen.
(4) Die Zollämter sind befugt, zur Beseitigung von Zweifeln, ob zur Abfertigung bestellte Waren unter die Bewilligungspflicht für Waren der Abschnitte I - III der Ausfuhrliste fallen, den Anmelder zu verhalten, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben oder eine solche des Erzeugers, des Händlers oder eines Sachverständigen vorzulegen.
§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren einschließlich Technologie (Ausfuhrliste) in das Zollausland oder die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben, bedürfen nach Maßgabe des Abs. 2 einer Bewilligung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.
(2) Die Bewilligungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für
die Ausfuhr von im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen, bei denen der Wert der Ware 5 000 S nicht übersteigt, ausgenommen die Ausfuhr von Waren, hinsichtlich derer eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren auf Grund von mehr als einem Rechtsgeschäft desselben Exporteurs erfolgt;
die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen Waren einschließlich Technologie
des Abschnittes II - Teil A der Ausfuhrliste,
des Abschnittes II - Teil B der Ausfuhrliste, sofern der Wert der Ware einschließlich Technologie 5 000 S nicht übersteigt, eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren einschließlich Technologie auf Grund von mehr als einem Vermittlungsgeschäft desselben Vermittlers nicht erfolgt und
des Abschnittes III der Ausfuhrliste, ausgenommen in das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens in den Grenzen vom 1. Jänner 1991;
die Ausfuhr in das Zollausland sowie für die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen, im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie, bei denen das Bestimmungsland Mitgliedsland der OECD ist, ausgenommen automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471 des Zolltarifs mit einer zusammengesetzten, theoretischen Verarbeitungsrate von mehr als 195 Mtops (Supercomputer);
die Ausfuhr von im Abschnitt III der Ausfuhrliste genannten Waren
im Anweisungsverfahren gemäß § 116 Abs. 3 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, daß die betreffenden Waren im Zollausland verbleiben,
im Reiseverkehr von
- Revolvern und Pistolen (Nr. 9302 des Zolltarifs) bei Vorweis des österreichischen Waffenpasses, der Waffenbesitzkarte oder der Bescheinigungen gemäß § 27 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443, in der jeweils geltenden Fassung,
- Sport- und Jagdgewehren (UNrn. 9302 20 und 30 des Zolltarifs) bis zu einer Höchstmenge von insgesamt 3 Stück pro Person,
- Patronen der UNr. 9306 21 des Zolltarifs bis zu einer Höchstmenge von 6000 Stück und Patronen der UNr. 9306 30 des Zolltarifs bis zu einer Höchstmenge von 300 Stück pro Person.
(3) Anläßlich der Anmeldung zur zollamtlichen Abfertigung hat der Anmelder die Bescheidzahl einer gemäß dieser Verordnung erforderlichen Ausfuhrbewilligung im Feld 44 des Einheitspapiers/AT anzuführen und die Abschreibung auf der Bewilligung vom Zollorgan zu verlangen.
(4) Die Zollämter sind befugt, zur Beseitigung von Zweifeln, ob zur Abfertigung bestellte Waren unter die Bewilligungspflicht für Waren der Abschnitte I - III der Ausfuhrliste fallen, den Anmelder zu verhalten, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben oder eine solche des Erzeugers, des Händlers oder eines Sachverständigen vorzulegen.
§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren einschließlich Technologie (Ausfuhrliste) in das Zollausland oder die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben, bedürfen nach Maßgabe des Abs. 2 einer Bewilligung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.
(2) Die Bewilligungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für
die Ausfuhr von im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen, bei denen der Wert der Ware 5 000 S nicht übersteigt, ausgenommen die Ausfuhr von Waren, hinsichtlich derer eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren auf Grund von mehr als einem Rechtsgeschäft desselben Exporteurs erfolgt;
die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen Waren einschließlich Technologie
des Abschnittes II - Teil A der Ausfuhrliste,
des Abschnittes II - Teil B der Ausfuhrliste, sofern der Wert der Ware einschließlich Technologie 5 000 S nicht übersteigt, eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren einschließlich Technologie auf Grund von mehr als einem Vermittlungsgeschäft desselben Vermittlers nicht erfolgt und
des Abschnittes III der Ausfuhrliste, ausgenommen in das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens in den Grenzen vom 1. Jänner 1991;
die Ausfuhr in das Zollausland sowie für die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen, im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie, bei denen das Bestimmungsland Mitgliedsland der OECD ist, ausgenommen automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471 des Zolltarifs mit einer zusammengesetzten, theoretischen Verarbeitungsrate von mehr als 195 Mtops (Supercomputer);
die Ausfuhr von im Abschnitt III der Ausfuhrliste genannten Waren
im Anweisungsverfahren gemäß § 116 Abs. 3 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, daß die betreffenden Waren im Zollausland verbleiben,
im Reiseverkehr von
- Revolvern und Pistolen (Nr. 9302 des Zolltarifs) bei Vorweis des österreichischen Waffenpasses, der Waffenbesitzkarte oder der Bescheinigungen gemäß § 27 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443, in der jeweils geltenden Fassung,
- Sport- und Jagdgewehren (UNrn. 9302 20 und 30 des Zolltarifs) bis zu einer Höchstmenge von insgesamt 3 Stück pro Person,
- Patronen der UNr. 9306 21 des Zolltarifs bis zu einer Höchstmenge von 6000 Stück und Patronen der UNr. 9306 30 des Zolltarifs bis zu einer Höchstmenge von 300 Stück pro Person.
(3) Anläßlich der Anmeldung zur zollamtlichen Abfertigung hat der Anmelder die Bescheidzahl einer gemäß dieser Verordnung erforderlichen Ausfuhrbewilligung im Feld 44 des Einheitspapiers/AT anzuführen und die Abschreibung auf der Bewilligung vom Zollorgan zu verlangen.
(4) Die Zollämter sind befugt, zur Beseitigung von Zweifeln, ob zur Abfertigung bestellte Waren unter die Bewilligungspflicht für Waren der Abschnitte I - III der Ausfuhrliste fallen, den Anmelder zu verhalten, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben oder eine solche des Erzeugers, des Händlers oder eines Sachverständigen vorzulegen.
§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren einschließlich Technologie (Ausfuhrliste) in das Zollausland oder die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben, bedürfen nach Maßgabe des Abs. 2 einer Bewilligung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.
(2) Die Bewilligungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für
die Ausfuhr von im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen, bei denen der Wert der Ware 5 000 S nicht übersteigt, ausgenommen die Ausfuhr von Waren, hinsichtlich derer eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren auf Grund von mehr als einem Rechtsgeschäft desselben Exporteurs erfolgt;
die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen Waren einschließlich Technologie
des Abschnittes II - Teil A der Ausfuhrliste,
des Abschnittes II - Teil B der Ausfuhrliste, sofern der Wert der Ware einschließlich Technologie 5 000 S nicht übersteigt, eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren einschließlich Technologie auf Grund von mehr als einem Vermittlungsgeschäft desselben Vermittlers nicht erfolgt und
des Abschnittes III der Ausfuhrliste, ausgenommen in das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens in den Grenzen vom 1. Jänner 1991;
die Ausfuhr in das Zollausland sowie für die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen, im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie, bei denen das Bestimmungsland Mitgliedsland der OECD ist, ausgenommen automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471 des Zolltarifs mit einer zusammengesetzten, theoretischen Verarbeitungsrate von mehr als 195 Mtops (Supercomputer);
die Ausfuhr von im Abschnitt III der Ausfuhrliste genannten Waren
im Anweisungsverfahren gemäß § 116 Abs. 3 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, daß die betreffenden Waren im Zollausland verbleiben,
im Reiseverkehr von
- Revolvern und Pistolen (Nr. 9302 des Zolltarifs) bei Vorweis des österreichischen Waffenpasses, der Waffenbesitzkarte oder der Bescheinigungen gemäß § 27 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443, in der jeweils geltenden Fassung,
- Sport- und Jagdgewehren (UNrn. 9302 20 und 30 des Zolltarifs) bis zu einer Höchstmenge von insgesamt 3 Stück pro Person,
- Patronen der UNr. 9306 21 des Zolltarifs bis zu einer Höchstmenge von 6000 Stück und Patronen der UNr. 9306 30 des Zolltarifs bis zu einer Höchstmenge von 300 Stück pro Person.
(3) Anläßlich der Anmeldung zur zollamtlichen Abfertigung hat der Anmelder die Bescheidzahl einer gemäß dieser Verordnung erforderlichen Ausfuhrbewilligung im Feld 44 des Einheitspapiers/AT anzuführen und die Abschreibung auf der Bewilligung vom Zollorgan zu verlangen.
(4) Die Zollämter sind befugt, zur Beseitigung von Zweifeln, ob zur Abfertigung bestellte Waren unter die Bewilligungspflicht für Waren der Abschnitte I - III der Ausfuhrliste fallen, den Anmelder zu verhalten, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben oder eine solche des Erzeugers, des Händlers oder eines Sachverständigen vorzulegen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland, BGBl. Nr. 540/1992, außer Kraft.
6 - SENSOREN
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------
ANMERKUNG:
Die Nummern 6R01 bis 6R05
erfassen Einrichtungen, die
entwickelt sind für den
Gebrauch in Raketensystemen der
Nummer 9R01.
```
```
6A01 Akustik:
```
Akustik-Systeme für die
```
Seefahrt, Geräte oder speziell
entwickelte Bauteile hierfür,
wie folgt:
```
aktive (Sende- oder
```
Sende/Empfangs)Systeme und
Geräte oder speziell
entwickelte Bauteile hierfür,
wie folgt:
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A01.a.1 erfaßt keine
Echolote, die vertikal vom Apparat
nach unten arbeiten, keine
Abtastfunktion mit mehr als
+-10 Grad beinhalten und auf die
Messung von Wassertiefe, Entfernung
gesunkener oder auf dem Meeresgrund
begrabener Objekte, sowie auf
Fischfangzwecke beschränkt sind.
```
```
```
Breitstrahl-
```
Tiefenvermessungssysteme zur
topographischen
Meeresboden-Kartographie:
```
entwickelt für:
```
```
die Durchführung von
```
Messungen unter einem
Winkel von mehr als
10 Grad von der
Vertikalen; und
```
die Messung von Tiefen von
```
mehr als 600 m unter die
Wasseroberfläche; und
```
entwickelt für:
```
```
Mehrstrahleinrichtungen
```
mit Strahlen von weniger
als 2 Grad; oder
```
eine Datengenauigkeit
```
besser als 0,5% der
Wassertiefe bezogen auf
Strahlbreite (Mittelwert
aus den Einzelmessungen
innerhalb der
Strahlbreite);
```
Objektsuch- oder
```
Objektlokalisierungssysteme
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
einer Sendefrequenz unter
```
10 kHz;
```
einem Schalldruckpegel von
```
mehr als 224 dB (Referenz
1 myPa bei 1 m) für Geräte
mit einem
Betriebsfrequenzband
zwischen 10 kHz und
einschließlich 24 kHz;
```
einem Schalldruckpegel von
```
mehr als 235 dB (Referenz
1 myPa bei 1 m) für Geräte
mit einem
Betriebsfrequenzband
zwischen 24 kHz und 30 kHz;
```
einer Bildung von Strahlen
```
von weniger als 1 Grad
entlang jeder Achse und mit
einer Betriebsfrequenz von
weniger als 100 kHz;
```
entwickelt als
```
druckbeständig - bei
Normalbetrieb - in Tiefen
von mehr als 1 000 m und
Meßwandlern:
```
mit dynamischer
```
Druckkompensation; oder
```
mit Meßwandlerelementen,
```
die nicht aus
Bleizirkonat-Titanat
bestehen; oder
```
entwickelt zur
```
Abstandsmessung zu Objekten
von mehr als 5 120 m;
```
akustische Projektoren
```
einschließlich Meßwandlern,
mit eingebauten
piezoelektrischen,
magnetostriktiven,
elektrostriktiven,
elektrodynamischen oder
hydraulischen Elementen, die
einzeln oder in Kombination
arbeiten, mit einem der
folgenden Merkmale:
```
```
ANMERKUNG:
Der Erfassungsstatus von
akustischen Projektoren,
einschließlich Meßwandlern,
speziell entwickelt für andere
Einrichtungen ist durch den
Erfassungsstatus der anderen
Einrichtungen definiert.
```
```
```
einer momentanen
```
ausgestrahlten
Schalleistungsdichte von
mehr als 0,01 mW/mm2 Hz
für Geräte mit einer
Betriebsfrequenz unter
10 kHz;
```
einer kontinuierlich
```
ausgestrahlten
Schalleistungsdichte von
mehr als 0,001 mW/mm2 Hz
für Geräte mit einer
Betriebsfrequenz unter
10 kHz;
```
druckbeständig bei
```
Normalbetrieb in Tiefen
von mehr als 1 000 m; oder
```
mit
```
Nebenkeulenunterdrückung
von mehr als 22 dB;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A01.a.1.c erfaßt weder
elektronische Quellen, die den
Schall nur vertikal richten, noch
mechanische (zB Luftdruck- oder
Dampfstoßkanonen) oder chemische
(zB explosive) Quellen.
ANMERKUNG:
Die Schalleistungsdichte wird
erhalten, indem die
Ausgangsschalleistung durch das
Produkt aus der ausstrahlenden
Oberflächenfläche und der
Betriebsfrequenz dividiert wird.
```
```
```
Akustische Systeme, Geräte
```
oder speziell entwickelte
Bauteile zur Bestimmung der
Position von Schiffen oder
Unterwasser-Fahrzeugen
entwickelt:
```
für einen Betrieb mit
```
einer Reichweite von mehr
als 1 000 m mit einer
Positioniergenauigkeit von
weniger als 10 m rms
(quadratisches Mittel),
gemessen bei einer
Entfernung von 1 000 m;
oder
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A01.a.1.d.1 schließt auch
Geräte mit ein, die eine kohärente
Signalverarbeitung zwischen zwei
oder mehr Baken und dem vom Schiff
oder Unterwasserfahrzeug getragenen
Hydrophon verwenden, oder geeignet
sind, die
(Schallgeschwindigkeitsausbrei-
tungsfehler) zur Berechnung eines
Punktes selbsttätig zu korrigieren.
```
```
```
als druckfest bei Tiefen
```
von mehr als 1 000 m;
```
passive Systeme oder Geräte
```
(Empfangsgeräte, unabhängig ob
bei Normalbetrieb mit dem
separaten aktiven Gerät
verbunden oder nicht) oder
speziell entwickelte Bauteile
hierfür, wie folgt:
```
Hydrophone (Meßwandler) mit
```
eingebauten:
```
kontinuierlichen flexiblen
```
Sensoren oder Baugruppen
aus diskreten
Sensorelementen mit
entweder einem Durchmesser
oder einer Länge von
weniger als 20 mm und mit
einer Entfernung zwischen
den Elementen von weniger
als 20 mm;
```
mit einem der folgenden
```
Meßfühler:
```
Lichtleitfasern;
```
```
piezoelektrischen
```
Polymeren;
```
flexible
```
piezoelektrische
Keramikmaterialien;
```
Hydrophon-Empfindlichkeit
```
besser als -180 dB in
jeder Tiefe mit keiner
Beschleunigungskompensa-
tion;
```
wenn entwickelt für einen
```
Betrieb in Tiefen von
nicht mehr als 35 m, mit
einer
Hydrophon-Empfindlichkeit
besser als -186 dB mit
Beschleunigungskompensa-
tion;
```
wenn entwickelt für einen
```
Normalbetrieb in Tiefen
von mehr als 35 m, mit
einer Hydrophon-
Empfindlichkeit besser als
-192 dB mit
Beschleunigungskompensa-
tion;
```
wenn entwickelt für einen
```
Normalbetrieb in Tiefen
von mehr als 100 m, mit
einer Hydrophon-
Empfindlichkeit besser als
-204 dB; oder
```
entwickelt für einen
```
Betrieb in Tiefen von mehr
als 1 000 m;
```
```
ANMERKUNG:
Die Hydrophon-Empfindlichkeit
wird definiert als zwanzig mal der
Logarithmus des Verhältnisses der
rms-Ausgangsspannung zu einer 1 V
rms-Referenz, wenn der
Hydrophon-Sensor ohne Vorverstärker
in ein Hörfeld aus ebenen Wellen
mit einem rms-Druck von 1 myPa
plaziert wird. Beispiel: ein
Hydrophon mit -160 dB (Referenz 1 V
je myPa) würde eine
Ausgangsspannung von 10 hoch -8 in
einem solchen Feld ergeben, während
ein Hydrophon mit -180 dB
Empfindlichkeit einen Ausgang von
nur 10 hoch -9 ergeben würde. Daher
ist -160 dB besser als -180 dB.
```
```
```
Geschleppte akustische
```
Hydrophon-Anordnungen mit:
```
Hydrophongruppen mit einem
```
Abstand von weniger als
12,5 m;
```
Hydrophongruppen mit einem
```
Abstand von 12,5 m bis
unter 25 m und entwickelt
oder geeignet, für einen
Betrieb in Tiefen von mehr
als 35 m abgeändert zu
werden; oder
```
```
ANMERKUNG:
Der Ausdruck „geeignet zur
Abänderung'' in Nummer 6A01.a.2.b.2
heißt, daß Möglichkeiten vorhanden
sind, durch eine Änderung der
Verdrahtung oder Verknüpfung den
Hydrophongruppen-Abstand oder die
Grenzen der Betriebstiefen
abzuändern. Solche Möglichkeiten
sind gegeben durch:
Ersatzverdrahtung von mehr als 10%
der Anzahl der Drähte,
Justierungseinrichtungen für den
Hydrophongruppen-Abstand oder
interne
Tiefenbegrenzungsvorrichtungen, die
justierbar sind oder mehr als eine
Hydrophongruppe steuern.
```
```
```
Hydrophongruppen-Abstand
```
von 25 m oder mehr und
entwickelt für einen
Betrieb in Tiefen von mehr
als 100 m;
```
Kurssensoren:
```
```
mit einer Genauigkeit
```
besser als +-0,5 Grad;
```
eingebaut in die
```
Anordnung und
entwickelt oder
geeignet zur
Abänderung für einen
Betrieb in Tiefen von
mehr als 35 m; oder
```
```
ANMERKUNG:
Der Ausdruck „geeignet zur
Abänderung'' in Nummer
6A01.a.2.b.4.b bedeutet, daß eine
justierbare oder entfernbare
Vorrichtung zur
Tiefenmeßwertrückführung vorhanden
ist.
```
```
```
montiert außerhalb der
```
Anordnung und mit einer
Sensoreinheit, die fähig ist,
in einem Umkreis von 360 Grad
in Tiefen von mehr als 35 m zu
arbeiten;
```
nichtmetallische
```
Bestandteile oder in der
Längsrichtung verstärkte
Anordnung;
```
einer zusammengebauten
```
Anordnung von weniger als
40 mm Durchmesser;
```
Multiplexe
```
Hydrophongruppen-Signale;
oder
```
Hydrophon-Eigenschaften,
```
spezifiziert in
Nummer 6A01.a.2.a.;
```
Bearbeitungseinrichtungen,
```
speziell entwickelt für
geschleppte
Hydrophon-Anordnungen mit
einem der folgenden
Merkmale:
```
mit Fast
```
Fouriertransformation
(FFT) oder einer anderen
Transformation mit 1 024
oder mehr komplexen
Punkten in weniger als
20 ms mit keiner
benutzerzugänglichen
Programmierbarkeit; oder
```
Zeit- oder
```
Frequenzbereichs-
Verarbeitung und
-korrelation,
einschließlich
Spektralanalyse, digitales
Filtern und
Strahlenformung mit Fast
Fouriertransformationen
oder anderen
Transformationen oder
Verfahren mit
benutzerzugänglicher
Programmierbarkeit;
```
Geophone, geeignet zur
```
Umwandlung für einen Einsatz in
Marinesystemen, Geräte oder
speziell entwickelte Bauteile,
die in der Nummer 6A01.a.2.a
erfaßt sind;
```
Korrelation-Geschwindigkeits-
```
Sonarloggeräte, entwickelt zur
Messung der horizontalen
Geschwindigkeit des
Ausrüstungsträgers relativ zum
Meeresboden bei Abständen
zwischen dem Träger und dem
Meeresboden von mehr als 500 m.
6A02 Optische Sensoren
```
Optische Detektoren wie folgt: 6R01 Passive Sensoren zur
```
Ermittlung von Peilungen für
spezifische elektromagnetische
Quellen (Funkpeilgeräte) oder
Geländecharakteristiken.
-------------------------------- 6N01 Photoelektronenvervielfacher-
ANMERKUNG: röhren mit einer
Nummer 6A02.a erfaßt keine Photokathodenfläche größer als
Germanium- oder 20 cm2 und einer
Siliciumbauteile. Pulsanstiegszeit an der Anode
```
```
```
raumfahrtqualifizierte
```
Einzelelemente oder
Brennebenen-Arrays (linear
oder zweidimensional) mit
einem der folgenden Merkmale:
```
- einer
```
Spitzenempfindlichkeit bei
einer Wellenlänge kürzer
als 300 nm; und
```
einer Empfindlichkeit von
```
weniger als 0,1% relativ zur
Spitzenempfindlichkeit bei
einer Wellenlänge von mehr
als 400 nm;
```
- einer
```
Spitzenempfindlichkeit im
Wellenlängenbereich von
über 900 nm bis höchstens
1 200 nm; und
```
einer Ansprechszeitkonstante
```
von 95 ns oder weniger; oder
```
einer Spitzenempfindlichkeit
```
im Wellenlängenbereich von
über 1 200 nm bis höchstens
30 000 nm;
```
Bildverstärkerröhren und
```
speziell entwickelte Bauteile
hierfür, wie folgt:
```
Bildverstärkerröhren mit
```
allen folgenden Merkmalen:
```
einer
```
Spitzenempfindlichkeit im
Wellenlängenbereich von
über 400 nm bis höchstens
1 050 nm;
```
mit einer Mikrokanalplatte
```
für Elektronen-
Bildverstärkung mit einem
Lochabstand
(Zentrum-Zentrum Abstand)
von weniger als 25 mym;
und
```
einer S-20-, S-25- oder
```
Multialkali-
Photokathode; oder
```
einer GaAs- oder
```
GaInAs-Photokathode;
```
speziell entwickelte
```
Bauteile wie folgt:
```
Lichtwellenleiter-
```
Bildinverter;
```
Mikrokanalplatten mit
```
beiden folgenden
Merkmalen:
```
15 000 oder mehr
```
Hohlröhren/Platte; und
```
einem Lochabstand
```
(Zentrum - Zentrum
Abstand) von weniger
als 25 mym; oder
```
GaAs- oder
```
GaInAs-Photokathoden;
```
nicht-raumfahrtqualifizierte
```
lineare oder zweidimensionale
Brennebenen-Arrays mit einem
der folgenden Merkmale:
```
- einzelne Elemente mit
```
einer Spitzenempfindlichkeit
in einem Wellenlängenbereich
von über 900 nm bis
höchstens 1 050 nm; und
```
einer
```
Ansprechzeitkonstante von
weniger als 0,5 ns;
```
- einzelne Elemente mit
```
einer Spitzenempfindlichkeit
in einem Wellenlängenbereich
von über 1 050 nm bis
höchstens 1 200 nm; und
```
einer
```
Ansprechzeitkonstante von
95 ns oder weniger; oder
```
einzelne Elemente mit einer
```
Spitzenempfindlichkeit in
einem Wellenlängenbereich
von über 1 200 nm bis
höchstens 30 000 nm;
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 6A02.a.3 umfaßt auch
```
photoleitfähige Arrays und
photovoltaische Arrays.
```
Nummer 6A02.a.3 erfaßt keine
```
Silicium-Brennebenen-Arrays,
gekapselte photoleitfähige
Multi-Element-Zellen (mit nicht
mehr als 16 Elementen) oder
pyroelektrische Detektoren mit
einem der folgenden Stoffe:
```
Bleisulfid;
```
```
Triglycinsulfat oder
```
Varianten;
```
Blei-Lanthan-Zirkonium-Titanat
```
und Varianten;
```
Lithiumtantalat;
```
```
Polyvinylidenfluorid und
```
Varianten;
```
Strontium-Barium-Niobat und
```
Varianten; oder
```
Bleiselenid.
```
```
```
```
nicht-raumfahrtqualifizierte
```
Einzelelemente oder
Multielement-Halbleiter-
Photodioden oder
-Phototransistoren (keine
Brennebenen-Arrays) mit beiden
folgenden Merkmalen:
```
einer Spitzenempfindlichkeit
```
bei einer Wellenlänge von
mehr als 1 200 nm; und
```
einer Ansprechzeitkonstante
```
von 0,5 ns oder weniger;
```
Multispektral abbildende
```
Sensoren, entwickelt für
Fernabtastungszwecke, mit einem
der folgenden Merkmale:
```
einem Momentan-Gesichtsfeld
```
(IFOV) von weniger als
200 myrad; oder
```
spezifiziert für einen Betrieb
```
im Wellenlängenbereich von
über 400 nm bis höchstens
30 000 nm; und
```
die Ausgangsbilddaten in
```
digitalem Format erzeugen;
und
```
raumfahrtqualifiziert
```
sind; oder
```
für einen Luftfahrtbetrieb
```
entwickelt sind und andere
Detektoren als
Siliciumdetektoren
verwenden;
```
Direktsicht-
```
Bilddarstellungsgeräte, die im
sichtbaren oder
Infrarot-Spektrum arbeiten und
einen der folgenden Bestandteile
aufweisen:
```
Bildverstärkerröhren, die von
```
Nummer 6A02.a.2 erfaßt sind;
oder
```
Brennebenen-Arrays, die von
```
Nummer 6A02.a.3 erfaßt sind;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A02.c erfaßt nicht
folgende Geräte, wenn diese andere
Photokathoden als GaAs- oder
GaInAs-Photokathoden enthalten:
```
industrielle oder zivile
```
Einbruchsicherungssysteme,
Systeme zur Bewegungskontrolle
oder -zählung für Verkehr und
Industrie;
```
medizinische Geräte;
```
```
industrielle Geräte zur
```
Überprüfung, Sortierung oder
Analyse von
Materialeigenschaften;
```
Feuermelder für Industrieöfen;
```
```
speziell für Laborzwecke
```
entwickelte Geräte.
ANMERKUNG
Der Ausdruck „Direktsicht''
bezieht sich auf
Bilddarstellungsgeräte, die im
sichtbaren oder Infrarot-Spektrum
arbeiten, dem menschlichen
Betrachter ein visuelles Bild
zeigen, ohne das Bild in ein
elektronisches Signal für
Fernsehschirmdarstellung
umzuwandeln und die das Bild weder
photographisch, noch elektronisch
noch durch andere Mittel
aufzeichnen oder speichern können.
```
```
```
besondere unterstützende
```
Bauteile für optische Sensoren
wie folgt:
```
raumfahrtqualifizierte
```
Kryokühler;
```
nichtraumfahrtqualifizierte
```
Kryokühler wie folgt:
```
mit geschlossenem Kreislauf
```
mit einer spezifizierten
mittleren Ausfallszeit
(MTTF) oder einem mittleren
Ausfallsabstand (MTBF) von
mehr als 2 500 Stunden;
```
selbstregelnde Joule-
```
Thomson-(JT)-Minikühler für
Bohrungsdurchmesser von
weniger als 8 mm;
```
optische Meßfasern:
```
```
speziell gefertigt,
```
zusammengesetzt oder in
Struktur oder durch
Beschichtung abgeändert, um
akustisch, thermisch,
inertial, elektromagnetisch
oder für atomare Strahlung
empfindlich zu werden; oder
```
in der Struktur abgeändert,
```
um eine Schwebungslänge von
weniger als 50 mm (hohe
Doppelbrechung) zu
erreichen.
6A03 Kameras 6N02 Kameraausrüstung wie folgt:
```
Meßkameras wie folgt: a) mechanische Drehspiegelkameras
```
```
Hochgeschwindigkeits- wie folgt und besonders
```
Filmaufnahmekameras mit jedem konstruierte Bestandteile
Filmformat von 8 mm bis hierfür:
einschließlich 16 mm, bei denen 1. Bildkameras mit einer
der Film während der gesamten Aufnahmegeschwindigkeit von
Aufzeichnungszeit kontinuierlich mehr als
bewegt wird, und die geeignet 225 000 Einzelbildern/s,
sind, mit 2. Streakkameras mit
Aufnahmegeschwindigkeiten von Aufzeichnungsgeschwindig-
mehr als 13 150 Einzelbildern/s keiten größer als
aufzuzeichnen; 0,5 mm/mys;
```
```
```
```
ANMERKUNG: ANMERKUNG:
Nummer 6A03.a.1 erfaßt keine Die besonders konstruierten
Filmaufnahmekameras für normale Bestandteile schließen
zivile Zwecke. Elektronikbaugruppen zur
----------------------------------- Synchronisation und
```
mechanische Rotationsbaugruppen (bestehend
```
Hochgeschwindigkeitskameras, bei aus Antriebsmotoren, Spiegeln
denen sich der Film nicht und Lagern) ein.
bewegt, und die geeignet sind, ---------------------------------
mit Bildfrequenzen von mehr als b) elektronische Streak- oder
1 000 000 Bildern bei voller Bildkameras und
Bildhöhe eines 35-mm-Films oder Elektronenröhren wie folgt:
mit proportional kleineren 1. Streakkameras mit einer
Geschwindigkeiten für größere Zeitauflösung
Bildhöhen aufzuzeichnen; kleiner/gleich 50 ns und
```
mechanische oder elektronische Streak-Elektronenröhren
```
Streakkameras mit hierfür,
Aufzeichnungsgeschwindigkeiten 2. elektronische Bildkameras
von mehr als 10 mm/mys; (oder Bildkameras mit
```
elektronische Bildkameras mit elektronischem Verschluß)
```
einer Bildfrequenz von mehr als mit einer
1 000 000 Bildern; Bild-Belichtungszeit
elektronische Kameras mit beiden
```
einer elektronischen 3. Aufnahmeröhren und
```
Verschlußzeit Halbleiter-Bildsensoren für
(Ausblendfähigkeit) von weniger die Verwendung in Kameras,
als 1 mys je Vollbild; und die von Nummer b.2 erfaßt
```
einer Ausgabezeit, die eine werden, wie folgt:
```
Bildgeschwindigkeit von mehr als a) Bildverstärkerröhren mit
125 vollen Einzelbildern/s kleiner Brennweite, die
erlaubt; eine Photokathode mit
```
bilddarstellende Kameras wie durchsichtigem
```
folgt: leitfähigem Belag haben,
zur Verkleinerung des
Photokathoden-
Flächenwiderstands,
```
Gate-SIT-(silicon
```
intensifier target)-
Vidicon-Röhren, bei
denen ein schnelles
System das Steuern der
Photoelektronen von der
Photokathode ermöglicht,
ehe sie auf die
SIT-Platte auftreffen,
```
```
```
elektrooptische Kerr-
```
ANMERKUNG: oder Pockels-Zellen-
Nummer 6A03.b erfaßt keine Verschlüsse,
Fernseh- oder Videokameras, die d) Bildröhren und
speziell für Fernseh-Rundfunk Halbleiter-Bildsensoren,
entwickelt sind. die eine Schnellbild-
----------------------------------- Abtastzeit von weniger
```
Videokameras mit als 50 ns haben und
```
Halbleiter-Sensoren und mit besonders konstruiert
einem der folgenden Merkmale: sind für Kameras, die
```
mehr als 4 x 10 hoch 6 aktiven von Nummer b.2 erfaßt
```
Pixel/Halbleiter-Sensoranordnung werden;
für Monochromkameras c) strahlungsfeste TV-Kameras,
(Schwarz-Weiß-Kameras); besonders konstruiert oder
```
mehr als 4 x 10 hoch 6 aktiven ausgelegt als unempfindlich
```
Pixel/Halbleiter-Sensoranordnung gegen Strahlungsbelastungen
für Farbkameras mit drei größer als 5 x 10 hoch 6 Rad
eingebauten (Si) ohne betriebsbedingten
Halbleiter-Sensoranordnungen; Qualitätsverlust, und besonders
oder konstruierte Linsen hierfür.
```
mehr als 12 x 10 hoch 6 aktiven
```
Pixel für Halbleiter-
Sensoranordnung-Farbkameras mit
einer eingebauten
Halbleiter-Sensoranordnung;
```
Scanning-Kameras oder
```
Scanning-Kamerasysteme:
```
mit linearen
```
Detektoranordnungen mit mehr
als
8 192 Elementen/Anordnung;
und
```
mit mechanischer Abtastung
```
in eine Richtung;
```
mit eingebauten
```
Bildverstärkern, die in Nummer
6A02.a.2.a erfaßt sind;
```
mit eingebauten
```
Brennebenen-Arrays, die in
Nummer 6A02.a.3 erfaßt sind.
6A04 Optik
```
Optische Spiegel (Reflektoren)
```
wie folgt:
```
verformbare Spiegel mit
```
kontinuierlichen oder
Multielement-Oberflächen und
speziell entwickelte Bauteile
hierfür, die geeignet sind,
Teile der Spiegeloberfläche
mit Frequenzen von mehr als
100 Hz dynamisch
nachzujustieren;
```
leichte monolithische Spiegel
```
mit einer durchschnittlichen
Äquivalenzdichte von weniger
als 30 kg/m2 und einem
Gesamtgewicht vom mehr als
10 kg;
```
leichte zusammengesetzte -
```
oder Schaum-Spiegelstrukturen
mit einer durchschnittlichen
Äquivalenzdichte von weniger
als 30 kg/m2 und einem
Gesamtgewicht von mehr als
2 kg;
```
Spiegel zum Lenken optischer
```
Strahlen mit mehr als 100 mm
Durchmesser oder
Hauptachsenlänge mit einer
Steuerbandbreite von mehr als
100 Hz;
```
Optische Bauteile, hergestellt
```
aus Zinkselenid (ZnSe) oder
Zinksulfid (ZnS) zur Übertragung
im Wellenlängenbereich von über
3 000 nm bis höchstens 25 000 nm
und mit einem der folgenden
Merkmale:
```
mehr als 100 cm3 Volumen; oder
```
```
mit mehr als 80 mm Durchmesser
```
oder Hauptachsenlänge und
20 mm Dicke (Tiefe);
```
raumfahrtqualifizierte Bauteile
```
für optische Systeme wie folgt:
```
leichtgewichtig, mit weniger
```
als 20% Äquivalenzdichte
verglichen mit einem festen
Rohling mit der gleichen
Apertur und Dicke;
```
Substrate, Substrate mit
```
Oberflächenbeschichtungen
(Einzel- oder Mehrlagen,
metallisch oder dielektrisch,
leitfähig, halbleitend oder
isolierend) oder mit
Schutzfilmen;
```
Segmente oder Baugruppen aus
```
Spiegeln, entwickelt zur
Montage im Weltraum in ein
optisches System, mit einer
Sammelapertur gleich oder
größer als von einer
Einzeloptik mit 1 m
Durchmesser;
```
gefertigt aus
```
zusammengesetzten Materialien
mit einem linearen thermischen
Ausdehnungskoeffizienten
gleich oder kleiner als 5 x 10
hoch -6 in jeder
Koordinatenrichtung;
```
Optische Filter wie folgt:
```
```
für Wellenlängen größer als
```
250 nm, bestehend aus
optischen
Mehrlagen-Beschichtungen und
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
Bandbreiten gleich oder
```
kleiner als 1 nm volle
Breite bei halber Intensität
(FWHI) und einer
Spitzenübertragung von 90%
oder mehr; oder
```
Bandbreiten gleich oder
```
weniger als 0,1 nm FWHI und
einer Spitzenübertragung von
50% oder mehr;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A04.d.1 erfaßt keine
optischen Filter mit festen
Luftspalten oder Lyot-Filtern.
```
```
```
für Wellenlängen größer als
```
250 nm und mit allen folgenden
Merkmalen:
```
abstimmbar über einen
```
Wellenlängenbereich von
500 nm oder mehr;
```
einem optischen
```
Momentanbandpaß von 1,25 nm
oder weniger;
```
Wellenlänge
```
wiedereinstellbar innerhalb
von 0,1 ms mit einer
Genauigkeit von 1 nm oder
besser innerhalb des
abstimmbaren
Wellenlängenbereiches; und
```
einer
```
Einzelereignis-Übertragung
von 91% oder mehr;
```
Optische Opazitätsschalter
```
(Filter) mit einem Sehfeld von
30 Grad oder weiter und einer
Ansprechzeit gleich oder
kleiner als 1 ns;
```
Optische Steuergeräte wie
```
folgt:
```
speziell entwickelt zur
```
Erhaltung der
Oberflächengestalt oder
-ausrichtung der
raumfahrtqualifizierten
Bauteile, die in
Nummer 6A04.c.1 oder c.3
erfaßt sind;
```
mit Steuerungs-, Nachführ-,
```
Stabilisierungs- oder
Resonatorjustierbandbreiten
gleich oder größer als 100 Hz
und einer Genauigkeit von
10 myrad oder weniger;
```
Kardanringe mit einer
```
maximalen Schwenkung von mehr
als 5 Grad, einer Bandbreite
gleich oder größer als 100 Hz
und mit einem der folgenden
Merkmale:
```
- mit einem Durchmesser
```
oder einer Hauptachsenlänge
von mehr als 0,15 m bis
höchstens 1 m;
```
geeignet für
```
Winkelbeschleunigungen von
mehr als 2 rad/s2; und
```
mit Winkelfehlern gleich
```
oder kleiner als
200 myrad/s2; oder
```
- mit mehr als 1 m
```
Durchmesser oder
Hauptachsenlänge;
```
geeignet für
```
Winkelbeschleunigungen von
mehr als 0,5 rad/s2; und
```
mit Winkelfehlern gleich
```
oder kleiner als
200 myrad;
```
speziell entwickelt zur
```
Erhaltung der Justierung
von phasengesteuerten
Anordnungen oder
phasengesteuerten
Segmentspiegelsystemen,
die aus Spiegeln mit einem
Segmentdurchmesser oder
einer Hauptachsenlänge von
1 m oder mehr bestehen;
```
Fluoridfaserkabel oder
```
Lichtwellenleiterfasern hierfür
mit einer Dämpfung von weniger
als 4 dB/km im
Wellenlängenbereich von über
1 000 nm bis höchstens 3 000 nm.
6A05 Laser, Bauteile und optische 6N03 Laser, Laserverstärker und
Geräte, wie folgt: Oszillatoren wie folgt:
```
```
ANMERKUNGEN: a) Argonionen-Laser mit einer
```
Impulslaser umfassen auch mittleren Ausgangsleistung
```
solche, die in einem CW-Modus größer als 40 W und einer
(Dauerstrichmodus) mit Betriebswellenlänge zwischen
überlagerten Impulsen laufen. 400 nm und 515 nm;
```
Stoßerregte Laser umfassen auch b) abstimmbare, gepulste
```
jene, die in einem Farbstoff-(Dye)Oszillatoren
kontinuierlich erregten Modus für Single-Mode-Betrieb mit
mit überlagerter Stoßerregung einer Nennausgangsleistung
laufen. größer als 1 W, einer
```
Der Embargostatus von Pulsfrequenz größer als 1 kHz,
```
Raman-Lasern richtet sich nach einer Pulsdauer kleiner als
den Parametern der 100 ns und einer Wellenlänge
Pumpenquellenlaser. zwischen 300 nm und 800 nm;
Pumpenquellenlaser können alle c) abstimmbare, gepulste
nachstehend beschriebenen Laser Farbstoff-(Dye)Laserverstärker
sein. und - Oszillatoren (ausgenommen
```
```
```
Gaslaser wie folgt: Single-Mode-Oszillatoren) mit
```
```
Excimerlaser mit einem der einer Nennausgangsleistung
```
folgenden Merkmale: größer als 30 W, einer
```
einer Ausgangswellenlänge von Pulsfrequenz größer als 1 kHz,
```
nicht mehr als 150 nm; und: einer Pulsdauer kleiner als
```
einer Ausgangsenergie von mehr 100 ns und einer Wellenlänge
```
als 50 mJ/Impuls; oder zwischen 300 nm und 800 nm;
```
einer mittleren oder d) gepulste CO2-Laser mit einer
```
CW-Ausgangsleistung von mehr als Pulsfrequenz größer als 250 Hz,
1 W; einer Nennausgangsleistung
```
einer Ausgangswellenlänge von größer als 500 W, einer
```
über 150 nm bis höchstens 190 nm Pulsdauer kleiner als 200 ns
und: und einer Betriebswellenlänge
```
einer Ausgangsenergie von mehr zwischen 9 mym und 11 mym;
```
als 1,5 J/Impuls; oder e) Para-Wasserstoff-Raman-Shifter,
```
einer mittleren oder entwickelt für
```
CW-Ausgangsleistung von mehr als Ausgangswellenlängen von 16 mym
120 W; und einer Pulsfrequenz größer
als 250 Hz.
```
einer Ausgangswellenlänge von
```
über 190 nm bis höchstens
360 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 10 J/Impuls; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 500 W; oder
```
einer Ausgangswellenlänge
```
von über 360 nm; und
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 1,5 J/Impuls;
oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 30 W;
```
Metalldampflaser wie folgt:
```
```
Kupfer-(Cu)-Laser mit einer
```
mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 20 W;
```
Gold-(Au)-Laser mit einer
```
mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 5 W;
```
Natrium-(Na)-Laser mit einer
```
mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 5 W;
```
Barium-(Ba)-Laser mit einer
```
mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 2 W;
```
Kohlenmonoxid-(CO)-Laser mit
```
entweder:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 2 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 5 kW; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 5 kW;
```
Kohlendioxid-(C02)-Laser mit
```
einem der folgenden Merkmale:
```
einer CW-Ausgangsleistung
```
von mehr als 10 kW;
```
einer gepulsten
```
Ausgangsstrahlung mit einer
Impulsdauer von mehr als
10 mys; und:
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 10 kW; oder
```
einer Spitzenleistung von
```
mehr als 100 kW; oder
```
einer gepulsten
```
Ausgangsstrahlung mit einer
Impulsdauer gleich oder
kleiner als 10 mys; und:
```
einer Impulsenergie von
```
mehr als 5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 2,5 kW; oder
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 2,5 kW;
```
Chemische Laser wie folgt:
```
```
Wasserstofffluorid-(HF)-
```
Laser;
(Anm.: richtig: Wasserstoffluorid)
```
Deuteriumfluorid-(DF)-Laser;
```
```
Transferlaser:
```
```
Sauerstoff-Jod-(O2-I)-
```
Laser;
```
Deuterium-Fluorid-
```
Kohlendioxid-(DF-CO2)-
Laser;
```
Gasentladungs- und Ionen-
```
Laser, zB Krypton-Ionen- oder
Argon-Ionen-Laser, mit
entweder:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 1,5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 50 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 50 W;
```
Andere Gaslaser, außer
```
Stickstoff-Laser, mit einem
der folgenden Merkmale:
```
einer Ausgangswellenlänge
```
von nicht mehr als 150 nm
und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 50 mJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 1 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 1 W;
```
einer Ausgangswellenlänge
```
von mehr als 150 nm bis
höchstens 800 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 1,5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 30 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 30 W;
```
einer Ausgangswellenlänge
```
von mehr als 800 nm bis
höchstens 1 400 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 0,25 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 10 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 10 W; oder
```
einer Ausgangswellenlänge
```
von mehr als 1 400 nm und
einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 1 W;
```
Halbleiter-Laser wie folgt:
```
```
```
ANMERKUNG:
Halbleiter-Laser werden allgemein
als Laserdioden bezeichnet.
ANMERKUNG:
Der Erfassungsstatus von
Halbleiter-Lasern, speziell
entwickelt für andere Geräte
richtet sich nach dem
Erfassungsstatus der anderen
Geräte.
```
```
```
Einzelne Single Mode
```
Halbleiter-Laser mit:
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 100 mW; oder
```
einer Wellenlänge von mehr
```
als 1 050 nm;
```
Einzelne Single-Mode-
```
Halbleiter-Laser oder Arrays
aus einzelnen
Halbleiter-Lasern mit:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 500 myJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 10 W;
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 10 W; oder
```
einer Wellenlänge von mehr
```
als 1 050 nm;
```
Festkörper-Laser wie folgt:
```
```
abstimmbare Laser mit einem
```
der folgenden Merkmale:
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A05.c.1 umfaßt auch
Titan-Saphir-(Ti: Al203), Thulium -
YAG (Tm: YAG), Thulium - YSGG (Tm:
YSGG), Alexandrit (Cr: BeAl204) und
Farbpunkt-Laser.
```
```
```
einer Ausgangswellenlänge
```
kleiner als 600 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 50 mJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 1 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 1 W;
```
einer Ausgangswellenlänge
```
von 600 nm oder mehr bis
höchstens 1 400 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 1 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 20 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 20 W; oder
```
einer Ausgangswellenlänge
```
von mehr als 1 400 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 50 mJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 1 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 1 W;
```
nicht abstimmbare Laser wie
```
folgt:
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A05.c.2 erfaßt
Atomübergangs-Festkörper-Laser.
```
```
```
Rubin-Laser mit einer
```
Ausgangsenergie von mehr als
20 J/Impuls;
```
Neodym-Laser wie folgt:
```
```
gütegeschaltete Laser
```
(Q-switched) mit:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 20 J bis
höchstens 50 J/Impuls und
einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr
als 10 W; oder
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 50 J/Impuls;
```
nichtgütegeschaltete Laser
```
(non-Q-switched) mit:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 50 J bis
höchstens 100 J/Impuls und
einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr
als 20 W; oder
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 100 J/Impuls;
```
Neodym-dotierte Laser (andere
```
Laser als Glas), wie folgt,
mit einer Ausgangswellenlänge
von mehr als 1 000 nm bis
höchstens 1 100 nm:
(Bezüglich Neodym-dotierte
Laser (andere Laser als
Glas) mit einer
Ausgangswellenlänge von
nicht mehr als 1 000 nm oder
mehr als 1 100 nm siehe
Nummer 6A05.c.2.d).
```
gepulst angeregte,
```
phasenverriegelte,
gütegeschaltete
(Q-switched) Laser mit
einer Impulsdauer von
weniger als 1 ns; und:
```
einer Spitzenleistung
```
von mehr als 5 GW;
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 10 W; oder
```
einer Impulsenergie von
```
mehr als 0,1 J;
```
gepulst angeregte,
```
gütegeschaltete
(Q-switched) Laser mit
einer Impulsdauer gleich
oder größer als 1 ns und:
```
einem transversalen
```
Einmoden-Ausgang mit:
```
einer Spitzenleistung von
```
mehr als 100 MW;
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 20 W; oder
```
einer Impulsenergie von mehr
```
als 2 J; oder
```
einem transversalen
```
Mehrmoden-Ausgang mit:
```
einer Spitzenleistung von
```
mehr als 200 MW;
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 50 W; oder
```
einer Impulsenergie von mehr
```
als 2 J;
```
gepulst angeregte,
```
nicht-gütegeschaltete
(non-Q-switched) Laser
mit:
```
einem transversalen
```
Einmoden-Ausgang mit:
```
einer Spitzenleistung von
```
mehr als 500 kW; oder
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 150 W; oder
```
einem transversalen
```
Mehrmoden-Ausgang mit:
```
einer Spitzenleistung von
```
mehr als 1 MW; oder
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 500 W;
```
kontinuierlich angeregte
```
Laser mit:
```
einem transversalen
```
Einmoden-Ausgang mit:
```
einer Spitzenleistung von
```
mehr als 500 kW; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 150 W; oder
```
einem transversalen
```
Mehrmoden-Ausgang mit:
```
einer Spitzenleistung von
```
mehr als 1 MW; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 500 W;
```
andere nichtabstimmbare
```
Laser, mit einem der
folgenden Merkmale:
```
einer Wellenlänge von
```
weniger als 150 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von mehr
```
als 50 mJ/Impuls und eine
Spitzenleistung von mehr als 1
W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 1 W;
```
einer Wellenlänge von
```
150 nm oder mehr bis
höchstens 800 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von mehr
```
als 1,5 J/Impuls und einer
Spitzenleistung von mehr als
30 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 30 W;
```
einer Wellenlänge von mehr
```
als 800 nm bis höchsten
1 400 nm, wie folgt:
```
gütegeschaltete Laser mit:
```
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 0,5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 50 W; oder
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als:
```
10 W für Einmoden-Laser;
```
```
30 W für Mehrmoden-Laser;
```
```
nicht-gütegeschaltete Laser
```
mit:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 2 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 50 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 50 W; oder
```
einer Wellenlänge von mehr
```
als 1 400 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von mehr
```
als 100 mJ/Impuls und einer
Spitzenleistung von mehr als 1
W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 1 W;
```
Farbstofflaser oder andere
```
flüssige Laser mit einem der
folgenden Merkmale:
```
einer Wellenlänge von weniger
```
als 150 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 50 mJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 1 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 1 W;
```
einer Wellenlänge von 150 nm
```
oder mehr bis höchstens
800 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 1,5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 20 W;
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 20 W; oder
```
einem longitudinalen
```
Einmoden-Impulsoszillator
mit einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr
als 1 W und einer
Folgefrequenz von mehr als 1
kHz, wenn die Impulsdauer
kleiner als 100 ns beträgt;
```
einer Wellenlänge von mehr als
```
800 nm bis höchstens 1 400 nm
und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 0,5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 10 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 10 W; oder
```
einer Wellenlänge von mehr als
```
1 400 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 100 mJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 1 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 1 W;
```
Frei-Elektron-Laser;
```
```
Bauteile wie folgt:
```
```
Spiegel, die entweder durch
```
aktive Kühlung oder
Wärmehohlleiter-Kühlung
gekühlt werden;
```
```
ANMERKUNG:
Aktive Kühlung ist eine
Kühltechnik für optische Bauteile,
die fließende Flüssigkeiten
innerhalb der Schicht unter der
Oberfläche (nominal weniger als
1 mm unter der optischen
Oberfläche) des Optikbauteils
verwendet, um Wärme von der Optik
abzuführen.
```
```
```
optische Spiegel oder
```
durchlässige oder teilweise
durchlässige optische oder
elektro-optische Bauteile,
speziell entwickelt zur
Verwendung mit vom Embargo
erfaßten Lasern;
```
optische Geräte wie folgt: 6N04 Interferometer zum Messen
```
```
dynamische von Geschwindigkeiten größer
```
Wellenfront-(Phasen)-Meßgeräte, als 1 km/s in Zeitintervallen
die geeignet sind, mindestens kleiner als 10 mys (zB VISAR's,
50 Positionen auf einer Doppler Laser Interferometer
Strahlenwellenfront abzubilden, (DLI's)).
mit:
```
Bildfrequenzen gleich oder
```
größer als 100 Hz und einer
Phasendiskrimination von
mindestens 5% der
Wellenlänge des Strahls;
oder
```
Bildfrequenzen gleich oder
```
größer als 1 000 Hz und
einer Phasendiskrimination
von mindestens 20 % der
Wellenlänge des Strahls;
```
Laser-Diagnosegeräte, die
```
geeignet sind,
Winkelstrahl-Lenkungsfehler
von Super High Power Laser
(SHPL)-Systemen von gleich
oder weniger als 10 myrad zu
messen;
```
optische Geräte, Baugruppen
```
oder Bauteile, speziell
entwickelt für SHPL-Systeme
mit phasengesteuerter
Anordnung für kohärente
Strahlenkombination bis zu
einer Genauigkeit von
Lambda/10 auf der bezeichneten
Wellenlänge oder von 0,1 mym,
je nachdem welcher Wert der
kleinere ist;
```
Projektionsteleskope, speziell
```
entwickelt zur Verwendung mit
SHPL-Systemen.
6A06 Magnetometer, magnetische
Neigungsmesser, eigenmagnetische
Neigungsmesser und
Kompensationssysteme sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür, wie folgt:
```
Magnetometer mit
```
supraleitfähiger, optisch
gepumpter oder nuklearer
Präzessionstechnologie
(Proton/Overhauser-Technologie),
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) niedriger
(besser) als 0,05 nT
rms/Quadratwurzel Hz;
```
Induktionsspulen-Magnetometer
```
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) niedriger
(besser) als:
```
0,05 nT rms/Quadratwurzel Hz
```
bei Frequenzen von weniger als
1 Hz;
```
1 x 10 hoch -3 nT
```
rms/Quadratwurzel Hz bei
Frequenzen von 1 Hz oder mehr
bis höchstens 10 Hz; oder
```
1 x 10 hoch -4 nT
```
rms/Quadratwurzel Hz bei
Frequenzen von mehr als 10 Hz;
```
Lichtwellenleiter-Magnetometer
```
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) niedriger
(besser) als 1 nT
rms/Quadratwurzel Hz;
```
Magnetische Neigungsmesser, mit
```
mehreren Magnetometern, die in
Nummer 6A06.a, b oder c erfaßt
sind;
```
eigenmagnetische
```
Lichtwellenleiter-Neigungsmesser
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) des
magnetischen Neigungsfeldes
niedriger (besser) als 0,3 nT/m
rms/Quadratwurzel Hz;
```
eigenmagnetische Neigungsmesser,
```
die nicht die
Lichtwellenleiter-Technologie
einsetzen und einen Rauschpegel
(Empfindlichkeit) des
magnetischen Neigungsfeldes
niedriger (besser) als
0,015 nT/m rms/Quadratwurzel Hz
besitzen;
```
magnetische Kompensationssysteme
```
für magnetische Sensoren,
entwickelt für einen Einsatz auf
mobilen Plattformen;
```
supraleitfähige
```
elektromagnetische Sensoren mit
Bauteilen, die aus
supraleitfähigen Materialien
gefertigt sind:
```
entwickelt für einen Betrieb
```
bei Temperaturen unter der
kritischen Temperatur von
mindestens einem ihrer
supraleitfähigen Bestandteile
(einschließlich
Josephson-Effekt-Geräte oder
supraleitfähige
Quanten-Interferenz-Geräte
(SQUIDS);
```
entwickelt zum Messen
```
elektromagnetischer
Feldschwankungen auf
Frequenzen von 1 kHz oder
weniger, und:
```
mit einem der folgenden
```
Merkmale:
```
mit integrierten
```
Dünnschicht-SQUIDS mit einer
Mindestgröße von weniger als
2 mym und mit zugehörigen
Eingangs- und Ausgangs-
Kopplungsschaltungen;
```
entwickelt für einen Betrieb
```
bei einer Magnetfeld-
Anstiegsgeschwindigkeit von
mehr als 1 x 10 hoch 6
Induktionsflußquanten/s;
```
entwickelt, um ohne
```
magnetische Abschirmung im
Erdmagnetfeld arbeiten zu
können; oder
```
mit einem
```
Temperaturkoeffizienten von
weniger (kleiner) als 0,1
Induktionsflußquantum/K.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A06 erfaßt keine für
biomagnetische Messungen zu
medizinischen Zwecken speziell
entwickelte Instrumente, sofern sie
keine nichteingebetteten Sensoren,
wie sie in Nummer 6A06.h erfaßt
sind, enthalten.
```
```
6A07 Schwerkraftmesser 6R02 Schweremesser (Gravimeter),
(Gravimeter) und Schwerkraft-Gradiometer und
Schwerkraft-Gradiometer wie speziell konstruierte
folgt. Komponenten dafür, konstruiert
```
Schwerkraftmesser zur Verwendung oder modifiziert für den
```
am Boden mit einer statischen Lufteinsatz oder die Verwendung
Genauigkeit von weniger (besser) in der Marine, mit einer
als 10 mygal, ausgenommen statischen oder operationellen
Gravitationsmesser des Genauigkeit von 7 x 10 hoch -6
Quartzelement-Typs (Worden-Typ); m/sec2 (0,7 mgal*)) oder
```
Schwerkraftmesser für mobile besser, mit einer
```
Plattformen für Boden, Marine, Einschwingzeit für die
U-Boote, Luft- oder Raumfahrt Daueraufzeichnung von zwei
mit: Minuten oder weniger.
```
```
*) Einheit für Beschleunigung)
```
einer statischen Genauigkeit
```
von weniger (besser) als
0,7 mgal; und
```
einer Betriebsgenauigkeit von
```
weniger (besser) als
0,7 mgal mit einer
Aufzeichnungszeit im
stabilisierten Zustand von
weniger als 2 Minuten bei
jeder Kombination von
begleitenden
Korrekturausgleichen und
Bewegungseinflüssen;
```
Schwerkraft-Gradiometer.
```
6A08 Radarsysteme, -geräte und
-baugruppen mit einem der
folgenden Merkmale sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür:
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A08 erfaßt nicht:
```
Rundsicht-Sekundärradar (SSR);
```
```
Eisenbahnradar zur
```
Kollisionsverhütung;
```
Anzeigen und Monitore zur
```
Luftverkehrsüberwachung, die
nicht mehr als
12 Auflösungselemente/mm
besitzen.
```
```
```
mit Betriebsfrequenzen von
```
40 GHz bis 230 GHz und mit einer
mittleren Ausgangsleistung von
mehr als 100 mW;
```
mit einer abstimmbaren
```
Bandbreite von mehr als +-6,25%
der Mittenbetriebsfrequenz;
```
```
ANMERKUNG
Die Mittenbetriebsfrequenz ist
gleich der Hälfte der Summe aus der
höchsten plus der niedrigsten
spezifizierten Betriebsfrequenz.
```
```
```
geeignet, simultan auf mehr als
```
zwei Trägerfrequenzen zu
arbeiten;
```
geeignet, mit künstlicher
```
Apertur (SAR), inverser
künstlicher Apertur (ISAR) oder
in
Schrägsicht-Flugzeugradar-Modus
(SLAR) zu arbeiten;
```
mit eingebauten elektronisch
```
lenkbaren phasengesteuerten
Antennen;
```
geeignet zur Höhenmessung
```
nichtzusammengehöriger Ziele;
```
```
ANMERKUNG: Nummer 6A08.f erfaßt
nicht:
```
Präzisionsanflugradargeräte
```
(PAR) gemäß den ICAO-Normen;
```
Meteorologische Radargeräte.
```
```
```
```
speziell entwickelt für Luft- 6R03 Präzisionsverfolgungssysteme
```
und Schwebefahrzeuge (auf a) Verfolgungssysteme mit einem
Ballons oder Flugzeugen Umsetzer, der im Raketensystem
montiert) und mit einer oder unbemannten Luftfahrzeug
Doppler-Signal-Verarbeitung zur in Verbindung mit Oberflächen-
Aufspürung bewegter Ziele; oder Luftreferenzsystemen oder
```
mit Verarbeitung von Navigationssatellitensystemen
```
Radarsignalen mittels folgender für die Lieferung von
Techniken: Echtzeitmessungen der
```
Radar-Spread-Spectrum-Techniken; Flugposition und
```
oder Geschwindigkeit eingebaut wird,
Radar-Springfrequenz-Techniken;
Betrieb am Boden mit einem
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.i erfaßt keine
Rundsichtradarsysteme für die Fischerei.
Laserradar oder LIDAR-Geräte,
raumfahrtqualifiziert; oder
mit kohärenten Heterodyn- oder Homodyn-Erkennungstechniken
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.j erfaßt keine
LIDAR-Geräte, die speziell für
Zwecke des Vermessungswesens oder
meteorologische Beobachtungen
entwickelt sind.
```
mit signalverarbeitenden b) Entfernungsmeßradare mit
```
Subsystemen mit zugehörigen optischen Infrarot-
Impulskompression mit: Trackern und der speziell dafür
```
einem Impulskompressionsanteil konstruierten Software mit den
```
von mehr als 150; oder folgenden Fähigkeiten:
```
einer Impulsbreite von weniger
```
als 200 ns;
l. mit datenverarbeitenden 1. Winkelauflösung besser als
Untersystemen mit: 3 mrad (0,5 mils);
```
automatischer Zielverfolgung, 2. Entfernung von 30 km oder
```
die bei jeder Antennendrehung größer mit einer
die prognostizierte Entfernungsauflösung besser
Zielposition unterhalb der als 10 m rms (quadratischer
Zeit des nächsten Mittelwert);
Antennenkeulendurchgangs 3. Geschwindigkeitsauflösung
liefert; besser als 3 m/s.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.l.1 erfaßt keine
Konfliktwarneinrichtungen in
Luftverkehrsüberwachungssystemen,
oder Marine- bzw.
Hafenradaranlagen.
```
```
```
Berechnung der
```
Target-Geschwindigkeit vom
Hauptradar mit
nichtperiodischen (variablen)
Abtastfrequenzen;
```
Verarbeitung zur automatischen
```
Bilderkennung
(Feature-Extraktion) und
Vergleich mit den
charakteristischen Target-
Daten (in Wellen- oder
Bildform) zur Identifizierung
oder Klassifizierung des
Targets; oder
```
Überlagerung und Korrelation,
```
oder Fusion von Objekt-Daten
aus zwei oder mehr
geographisch zerstreuten und
miteinander verknüpften
Radarsensoren zur besseren
Erfassung und Unterscheidung
von Objekten.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.l.4. erfaßt keine
Kontrollsysteme, -geräte und
-baugruppen zur
Seeverkehrsüberwachung.
```
```
6R04 Fernmeß- und
Fernsteuerungsausrüstung,
verwendbar für unbemannte
Luftfahrzeuge oder
Raketensysteme.
6N05 Drucksensoren für
hydrodynamische Versuche mit
Drücken größer als 100 kbar wie
folgt:
```
Mangan-Sensorelemente;
```
```
Quarz-Sensorelemente.
```
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
6B04 Optik:
Geräte zur Messung des absoluten
Reflexionsvermögens bis zu einer
Genauigkeit von +-0,1% des
Reflexionswertes.
6B05 Laser
Speziell entwickelte oder
abgeänderte Geräte, einschließlich
Werkzeuge, Prägeformen,
Befestigungen oder Meßgeräte, wie
folgt, sowie speziell entwickelte
Bauteile und Zubehöre hierfür:
```
zur Fertigung und Überprüfung
```
von:
```
Frei-Elektron-Laser-Magnet-
```
Wigglern;
```
Frei-Elektron-Laser-
```
Photoinjektoren;
```
zur Justierung auf erforderliche
```
Toleranzen des longitudinalen
Magnetfeldes von
Frei-Elektron-Lasern.
6B07 Schwerkraftmesser:
Geräte zur Fertigung, Ausrichtung
und Eichung von landgestützten
Schwerkraftmessern mit einer
statischen Genauigkeit besser als
0,1 mgal.
6B08 Radar: 6R05 Speziell konstruierte
Systeme zur Messung von
Radarquerschnitten.
Impulsradar-Querschnitt-
Meßsysteme mit Sendeimpulsbreiten
von 100 ns oder weniger und
speziell entwickelte Bauteile
hierfür.
C. MATERIALIEN
6C02 Optische Sensoren:
```
Elementares Tellur (Te) mit
```
einer Reinheit gleich oder
größer als 99,9995%;
```
Einkristalle aus
```
Cadmiumtellurid (CdTe) oder
Quecksilber-Cadmium-Tellurid
(CdHgTe) mit jedem beliebigen
Reinheitsgrad, einschließlich
epitaxialer Halbleiterscheiben
hiervon;
```
```
ANMERKUNG
Die Reinheit wird gemäß ASTM
F574-83 oder entsprechender anderer
Normen überprüft.
```
```
```
Lichtwellenleiter-Vorformen,
```
speziell entwickelt zur
Fertigung von Fasern mit hoher
Doppelbrechung, wie sie in
Nummer 6A02.d.3 erfaßt sind.
6C04 Optik
```
Zinkselenid (ZnSe) und
```
Zinksulfid
(ZnS)-Substratrohlinge,
hergestellt mittels chemischen
Dampfsedimentationsverfahren
(CVD):
```
Volumen größer als 100 cm3;
```
oder
```
Durchmesser größer als 80 mm
```
bei einer Dicke gleich oder
größer als 20 mm;
```
Boules aus folgenden
```
elektrooptischen Materialien:
```
Kalium-Titanyl-Arsenat
```
(KTiAs, auch bekannt als
KTA);
```
Silber-Gallium-Selenid
```
(AgGaSe2);
```
Thallium-Arsen-Selenid
```
(Tl3AsSe3, auch bekannt als
TAS);
```
nichtlineare optische
```
Materialien mit:
```
Suszeptibilität der dritten
```
Ordnung (Chi 3) gleich oder
kleiner als 1 W/m2; und
```
einer Ansprechzeit von
```
weniger als 1 ms;
```
Substratrohlinge aus
```
Siliciumcarbid oder
Beryllium-Beryllium (Be/Be)
sedimentierten Materialien
mit mehr als 300 mm
Durchmesser oder
Hauptachsenlänge;
```
schwach optisch-absorbierende
```
Materialien wie folgt:
```
Fluoridverbindungen als
```
Grundmaterial, mit
Bestandteilen mit einer
Reinheit von 99,999% oder
besser; oder
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6C04.e.1. erfaßt Fluoride
aus Zirkonium oder Aluminium und
Varianten davon.
```
```
```
Fluoridglas als Grundmaterial,
```
hergestellt aus Verbindungen,
die in Nummer 6c04.e.1. erfaßt
sind;
```
Glas, einschließlich
```
geschmolzener Silika,
Phosphatglas, Fluorphosphatglas,
Zirkoniumfluorid (ZrF4) und
Hafniumfluorid (HfF4) mit:
```
einer Hydroxylionen-(OH-)-
```
Konzentration von weniger als
5 ppm;
```
integrierten metallischen
```
Reinheitsgraden von weniger
als 1 ppm; und
```
hoher Homogenität
```
(Refraktionsvarianzindex) von
weniger als 5 x 10 hoch -6;
```
synthetisch hergestellte
```
Diamantmaterialien mit einer
Absorption von weniger als 10
hoch -5 cm hoch -1 für
Wellenlängen von mehr als 200 nm
bis höchstens 14 000 nm;
```
Lichtwellenleiter-Vorformen,
```
hergestellt aus
Fluoridverbindungen als
Grundmaterial, die Bestandteile
mit einer Reinheit von 99,999%
oder besser enthalten, speziell
entwickelt zur Herstellung von
Fluoridfasern, wie sie in
Nummer 6A04.f. erfaßt sind.
6C05 Laser:
Kristalline
Laser-Wirtsmaterialien in
nichtfertiger Form, wie folgt:
```
Titandotierte Saphire;
```
```
Alexandrit.
```
D. SOFTWARE
6D01 Software, speziell entwickelt
zur Entwicklung oder Fertigung
von in Nummern 6A04, 6A05, 6A08
oder 6B08 erfaßten Geräten.
6R06
```
Software zur Verarbeitung der
```
aufgezeichneten Daten nach dem
Flug zur Bestimmung der
Position des Fluggeräts auf
seiner ganzen Flugbahn,
```
Speziell konstruierte Software
```
oder speziell konstruierte
Software mit entsprechenden
speziell konstruierten
Hybridrechnern (kombinierten
Analog-Digital-Rechnern) für
die Modelldarstellung,
Simulation oder
Entwurfsintegration der Systeme
laut 9R01,
```
Speziell konstruierte Software
```
oder Datenbanken zur Analyse
von Signaturreduzierung.
6D02 Software, speziell entwickelt
zur Verwendung von in Nummern
6A02.b, 6A08 oder 6B08 erfaßten
Geräten.
6D03 Andere Software wie folgt:
```
Akustik:
```
```
Software, speziell entwickelt
```
für akustische Strahlformung,
zur Echtzeit-Verarbeitung von
akustischen Daten für einen
passiven Empfang unter
Verwendung von geschleppten
Hydrophon-Anordnungen;
```
Quellencodes zur
```
Echtzeit-Verarbeitung von
akustischen Daten für einen
passiven Empfang unter
Verwendung von geschleppten
Hydrophon-Anordnungen;
```
Magnetometer:
```
```
Software, speziell entwickelt
```
für magnetische
Kompensationssysteme für
magnetische Sensoren, die für
einen Betrieb auf mobilen
Plattformen entwickelt sind;
```
Software, speziell entwickelt
```
für magnetische
Anomalie-Erkennung auf mobilen
Plattformen;
```
Schwerkraftmesser:
```
Software, speziell entwickelt
zur Korrektur von
Bewegungseinflüssen von
Schwerkraftmessern oder
Schwerkraft-Gradiometer;
```
Radar:
```
```
Luftverkehrsüberwachungs-
```
Anwendungs-Software, die sich
in Universalrechnern von
Luftfahrtskontrollstellen
befinden, mit einem der
folgenden Merkmale:
```
simultane Verarbeitung und
```
Anzeige von mehr als
150 Objektwegen;
```
Aufnahmefähigkeit von
```
Radarobjektdaten von mehr
als vier
Hauptradareinrichtungen;
oder
```
automatische Weitergabe von
```
Hauptradarobjektdaten (wenn
nicht mit Rundsicht-
Sekundärradar-(SSR)-Daten
korreliert) vom Hauptzentrum
der Flugverkehrskontrolle
(ATC) an ein anderes
Flugverkehrskontroll-
zentrum;
```
Software zur Konstruktion oder
```
Fertigung von Radomen, die:
```
speziell entwickelt sind zum
```
Schutz der elektronisch
lenkbaren phasengesteuerten
Antennen, wie sie in
Nummer 6A08.e erfaßt sind;
und
```
den mittleren
```
Nebenkeulenpegelanstieg um
weniger als 13 dB für
Frequenzen gleich oder höher
als 2 GHz begrenzen.
E. TECHNOLOGIE
6E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Entwicklung von Geräten,
Materialien oder Software, die
in den Nummern 6A01, 6A02, 6A03,
6A04, 6A05, 6A06, 6A07, 6A08,
6B04, 6B05, 6B07, 6B08, 6C02,
6C04, 6C05, 6D01, 6D02 oder 6D03
erfaßt sind.
6E02 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Fertigung von Geräten oder
Materialien, die in den Nummern
6A01, 6A02, 6A03, 6A04, 6A05,
6A06, 6A07, 6A08, 6B04, 6B05,
6B07, 6B08, 6C02, 6C04 oder 6C05
erfaßt sind.
6E03 Andere Technologie:
```
Optik:
```
```
Optik-Oberflächen-
```
Beschichtungs- und
-Behandlungstechnologie,
erforderlich zur Erreichung
einer Gleichmäßgikeit von
99,5% oder besser für optische
Beschichtungen von 500 mm oder
mehr Durchmesser oder
Hauptachsenlänge und mit einem
Gesamtschwund (Absorption und
Streuung) von weniger als 5 x
10 hoch -3;
```
optische
```
Fertigungstechnologien wie
folgt:
```
zur Serienfertigung von
```
optischen Bauteilen mit
einer Rate von mehr als
10 m2 Fläche/Jahr auf einer
einzelnen Spindel und mit:
```
einer Fläche von mehr als
```
1 m2; und
```
einer Oberflächenkrümmung
```
von mehr als Lambda/10 rms
auf der bezeichneten
Wellenlänge;
```
Einschneid-
```
Diamantdrehtechniken mit
Genauigkeiten bei der
Oberflächenendfertigung von
besser als 10 nm rms auf
nicht-ebenen Oberflächen von
mehr als 0,5 m2;
```
Laser:
```
```
Technologie für optische
```
Filter mit einer Bandbreite
gleich oder kleiner als 10 nm,
einem Sehfeld (FOV) von mehr
als 40 Grad, sowie einer
Auflösung von mehr als 0,75
Linienpaaren/mm;
```
Technologie, erforderlich zur
```
Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von speziell
entwickelten
Diagnoseinstrumenten oder
Targets in Testvorrichtungen
zur SHPL-Prüfung oder Prüfung
bzw. Bewertung von durch SHPL-
Strahlen bestrahlten
Materialien;
```
Magnetometer:
```
Technologie, erforderlich zur
Entwicklung oder Fertigung von
Feldmesser-Magnetometern oder
Feldmesser-Magnetometersystemen
mit einem Rauschpegel von:
```
weniger als 0,05 nT rms/Wurzel
```
Hz auf Frequenzen von weniger
als 1 Hz; oder
```
1 x 10 hoch -3 nT
```
rms/Quadratwurzel Hz auf
Frequenzen von 1 Hz oder mehr.
7 - NAVIGATION UND AVIONIK
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ANMERKUNG:
Die Nummern 7R01 bis 7R09 erfassen
Einrichtungen, die entwickelt
sind für den Gebrauch in
Raketensystemen der Nummer
9R01.
```
```
7A01 Beschleunigungsmesser, 7R01
entwickelt für einen Einsatz in
Trägheitsnavigations- oder
Lenksystemen; mit einem der
folgenden Merkmale, sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür:
```
einer Nullabgleich-Stabilität a) Beschleunigungsmesser mit einem
```
von kleiner (besser) als Schwellwert von 0,05 g oder
130 myg, bezogen auf einen weniger, einem
festen Eichwert über den Linearitätsfehler innerhalb von
Zeitraum von einem Jahr; 0,25% der vollen Skalenleistung
oder beidem, konstruiert für
die Verwendung in
Trägheitsnavigationssystemen
oder Lenksystemen aller Art.
```
einer Skalenfaktor-Stabilität b) Beschleunigungsmesser oder
```
von kleiner (besser) als Kreisel aller Art mit
130 ppm, bezogen auf einen Dauerausgabe, die für
festen Eichwert über den Beschleunigungen über 100 g
Zeitraum von einem Jahr; spezifiziert sind;
```
spezifiziert, für c) Trägheits- oder sonstige
```
Beschleunigungswerte von mehr Geräte, die
als 100 g. Beschleunigungsmesser nach a)
und b) oder Kreisel nach b)
verwenden, sowie Systeme, in
denen solche Geräte eingebaut
sind, und speziell dafür
konstruierte
Integrationssoftware.
7A02 Kreisel mit einem der 7R02
folgenden Merkmale, sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür:
```
einer Drift-Stabilität, gemessen Kreiselkompasse und andere
```
in einer 1-g-Umgebung über den Geräte, mit denen die Position
Zeitraum von drei Monaten und oder Orientierung über die
bezogen auf einen festen automatische Verfolgung von
Eichwert, von: Himmelskörpern oder Satelliten
ermittelt werden,
```
kleiner (besser) als b) Alle Arten von Kreiseln, die
```
0,1 Grad/Stunde, wenn für sich für die Verwendung in den
kontinuierliche Funktion bei in Nummer 9R01 genannten
unter 10 g spezifiziert; oder Systemen eignen und eine
```
kleiner (besser) als Nenndriftratenstabilität von
```
0,5 Grad/Stunde, wenn für weniger als 0,5 Grad (1 Sigma
kontinuierliche Funktion oder rms)/Stunde bei 1 g
zwischen 10 bis einschließlich aufweisen.
100 g spezifiziert;
```
spezifiziert für kontinuierliche
```
Funktion bei
Beschleunigungsraten von über
100 g.
7A03 Trägheitsnavigationssysteme 7R03 Integrierte
(kardanisch aufgehängt und Fluginstrumentensysteme, die
flugkörperfest) und Stabilisierungskreisel oder
Trägheitsgeräte für Höhe, Autopiloten sowie
Lenkung oder Steuerung sowie Integrationssoftware dafür
speziell entwickelte Bauteile beinhalten, konstruiert oder
hierfür, mit einem der folgenden modifiziert für die Verwendung
Merkmale: in Systemen der Nummer 9R01.
```
für Luftfahrzeuge:
```
```
Navigationsfehler
```
(frei-inertial) nach erfolgter
Normalausrichtung von 0,8
nautischen Meilen/Stunde (50%
Circular Error Possible (CEP))
oder kleiner (besser); oder
```
nicht freigegeben durch die
```
Zivilluftfahrbehörden für
„zivile Luftfahrzeuge''; oder
```
spezifiziert für
```
Beschleunigungswerte von mehr
als 10 g;
```
für Land- oder
```
„Raumfahrzeuge'':
```
Navigationsfehler
```
(frei-inertial) nach erfolgter
Normalausrichtung von 0,8
nautischen Meilen/Stunde (50%
Circular Error Possible (CEP))
oder kleiner (besser); oder
```
spezifiziert für
```
Beschleunigungswerte von mehr
als 10 g.
7A04 Kreisel-Astrokompasse und
andere Vorrichtungen, die
Position und Orientierung
mittels automatischer Verfolgung
von Himmelskörpern oder
Satelliten bestimmen, mit einer
Azimutgenauigkeit von gleich
oder kleiner (besser) als
5 Bogensekunden.
7A05 Global-Positionierungs- 7R04 Globales
Satelliten-(GPS)-Empfangsgeräte Positionierungsbestimmungs-
mit einer system GPS (Global Positioning
Nullstellenschwenkungsantenne, System) oder ähnliche
sowie speziell entwickelte Satellitenempfänger:
Bauteile hierfür. a) tauglich für die Lieferung von
Navigationsdaten unter den
folgenden Betriebsbedingungen:
```
bei Geschwindigkeiten über
```
515 m/s (1 000 nautische
Meilen/Stunde), und
```
in Höhen über 18 km
```
(60 000 Fuß); oder
```
konstruiert oder modifiziert
```
für die Verwendung in
unbemannten Fluggeräten laut
Nummer 9R01.
7A06 Bord-Höhenmesser, die auf
anderen Frequenzen als 4,2 bis
einschließlich 4,4 GHz arbeiten,
mit einem der folgenden
Merkmale:
Leistungsmanagement; oder
mit Phasenumtastungsmodulation.
7R05 Radar und Laserradarsysteme
einschließlich Höhenmesser.
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
7B01 Prüf-, Eich- oder
Abgleichgeräte, speziell
entwickelt für Einrichtungen der Nummer 7A, ausgenommen Geräte
der Klassen „Wartungsebene I''
oder „Wartungsebene II''.
ANMERKUNGEN:
„Wartungsebene I'':
„Wartungsebene II'':
ANMERKUNG:
Wartungsebene II beinhaltet nicht
den Austausch von erfaßten
Beschleunigungsmessern oder
Kreiselsensoren der SRA.
7B02 Geräte, wie folgt, speziell 7R06 Speziell konstruierte Prüf-,
entwickelt zur Beurteilung von Kalibrier- und Justiergeräte
Spiegeln für sowie „Fertigungsausrüstung''
Ring-Laser-Kreiselgeräten: dafür, einschließlich der
folgenden:
```
Streustrahlungsmesser mit einer a) Folgende Geräte für
```
Meßgenauigkeit von 10 ppm oder Laserkreisel zur
kleiner (besser); Charakterisierung von Spiegeln,
```
Profilometer mit einer wenn sie mindestens folgende
```
Meßgenauigkeit von 0,5 nm Genauigkeitsgrenzen aufweisen:
(5 Angström) oder kleiner 1. Streustrahlungsmesser
(besser). (10 ppm),
```
Reflektometer (50 ppm),
```
```
Profilmesser (5 Angström),
```
7B03 Geräte, speziell entwickelt b) Für sonstige Trägheitsgeräte:
zur Fertigung von Einrichtungen 1. Trägheitsmeßgerät (IMU
unter Nummer 7A, einschließlich: = Inertial Measurement
```
Kreisel-Abstimm-Prüfstationen; Unit),
```
```
Kreisel-Dynamik-Auswucht- 2. IMU-Plattformtester,
```
Stationen; 3. IMU-Handhabungsvorrichtung
```
Kreisel-Einlauf/Motor- für stabile Elemente,
```
Prüfstationen; 4. IMU-Plattform-
```
Kreisel-Ausgangs- und Wuchtvorrichtung,
```
Füllstationen; 5. Teststation für
```
Zentrifugenhalterungen für Kreisel-Tuning,
```
Kreisellager; 6. Station für dynamisches
```
Stationen zur Achsenausrichtung Wuchten von Kreiseln,
```
von Beschleunigungsmessern. 7. Teststation für
Motor/Kreisel-Einlaufen,
```
Kreiselevakuierungs- und
```
-füllstation,
```
Zentrifugenvorrichtung für
```
Kreisellager,
```
Achsenausrichtstation für
```
Beschleunigungsmesser,
```
Teststation für
```
Beschleunigungsmesser.
C. MATERIALIEN (keine)
D. SOFTWARE
7D01 Software, speziell entwickelt
oder abgeändert zur Entwicklung
oder Fertigung von Geräten der
Nummern 7A oder 7B.
7D02 Quellencodes zur Verwendung
jeglicher Navigationsgeräte oder
Fluglagen-Kursbezugssysteme
(AHRS) (ausgenommen kardanisch
aufgehängte AHRS) einschließlich
Trägheitsgeräte, die nicht in
den Nummern 7A03 oder 7A04
erfaßt sind.
7D03 Andere Software wie folgt:
```
Software, speziell entwickelt
```
oder abgeändert zur
Leistungsverbesserung oder zur
Verminderung des
Navigationsfehlers des Systems
auf jene Werte, wie sie in den
Nummern 7A03 oder 7A04
spezifiziert sind;
```
Quellencodes für hybride
```
integrierte Systeme zur
Leistungsverbesserung oder zur
Verminderung des
Navigationsfehlers des Systems
auf in Nummer 7A03 spezifizierte
Werte durch kontinuierliche
Kombination von Trägheitsdaten
mit einer der folgenden
Navigationsdatenarten:
```
Dopplerradar-Geschwindigkeit;
```
```
Globaler-Positionierungs-
```
Satelliten-(GPS)-
Referenzdaten; oder
```
Terrain-Datenbank;
```
```
Quellencodes für integrierte
```
Luft- und Raumfahrt-Elektronik,
die Sensordaten und
wissensbasierte Expertensysteme
kombinieren;
```
Quellencodes zur Entwicklung
```
von:
```
digitalen
```
Flugmanagementsystemen zur
Flugbahnoptimierung;
```
integrierten Antriebs- und
```
Flugregelungssystemen;
```
„Fly by wire'' oder „Fly by
```
light''-Regelsystemen;
```
aktiven fehlertoleranten oder
```
selbsttätig rekonfigurierenden
Flugregelungssystemen;
```
automatischen
```
Radiokompaß-Bordsystemen;
```
Flugdatensystemen auf der
```
Basis von statischen
Oberflächendaten
```
Raster-Frontscheibenanzeigen
```
oder dreidimensionalen
Anzeigen.
E. TECHNOLOGIE
7E01 Technologie gemäß der 7R07 Konstruktionstechnologie für
„General Technology Note'' die Integration von Rumpf,
(Allgemeine Technologienote) zur Antriebssystem und
Entwicklung von Geräten oder von Auftriebssteuerflächen zur
Software der Nummern 7A, 7B oder Optimierung der aerodynamischen
7D. Leistung im gesamten
Flugbereich eines unbemannten
Luftfahrzeugs.
7R08 Konstruktionstechnologie für
die Integration von
Flugsteuerungs-, Lenk- und
Antriebsdaten in ein
Flug-Managementsystem zur
Optimierung der Flugbahn eines
Raketensystems.
7R09 Konstruktionstechnologie für
den Schutz von Avionik- und
elektrischen Subsystemen gegen
Gefahren von EMP
(elektromagnetischer Impuls)
und EMI (elektromagnetische
Störung) von externen Quellen
wie folgt:
```
Konstruktionstechnologie für
```
Abschirmungssysteme,
```
Konstruktionstechnologie für
```
die Konfiguration von
gehärteten elektrischen
Schaltkreisen und
Subsystemen,
```
Ermittlung der
```
Härtungskriterien für die
oben genannten Positionen.
7E03 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Reparatur, Adaptierung oder
Überholung von in Nummern 7A01
bis 7A04 erfaßten Geräten, außer
für Zwecke der Wartungstechnologie, die in
einem direkten Zusammenhang mit
Eichung, Entfernung oder
Austausch von beschädigten oder
unverwendbaren, an Bord
austauschfähigen Einheiten (line
replaceable unitd = LRU) oder
werkstättenaustauschfähigen
Baugruppen (shop replaceable
assemblies = SRA) eines zivilen
Luftfahrzeuges, wie in den Anmerkungen „Wartungsebene I''
und „Wartungsebene II''
beschrieben, steht.
7E04 Andere Technologie:
Technologie zur Entwicklung oder
Radiokompaß-Bordsystemen mit Betriebsfrequenzen von mehr
Flugdatensystemen nur auf der Basis von Bodenstationsdaten,
Raster-Frontscheibenanzeigen
Trägheitsnavigationssystemen
Fertigungstechnologie, wie
Konfigurationserstellung zur Verknüpfung von mehreren
Steuerungsvorgaben-Kompensationen für
elektronisches Management von
ANMERKUNG:
Nummer 7E04.b.3 erfaßt keine
Technologie zur Erstellung einer
gerätespezifischen Redundanz.
Flugsteuerungen, die eine Rekonfiguration von Kraft- und Momentsteuerung während des Fluges zur Echtzeit-Autopilot-Steuerung ermöglichen;
Integration von digitalen
Unabhängige digitale
Technologie zur Entwicklung von Helikoptersystemen, wie folgt:
Mehrfach-Achsen-Fly by wire- oder Fly by light-Steuerungen,
Kollektivsteuerungen;
zyklische Steuerungen;
Giersteuerungen;
Drehmomentausgleichs- und Kurssteuerungssysteme;
Rotorblätter mit
8 - MARINETECHNOLOGIE
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
8A01 Unterwasser- oder
Überwasserfahrzeuge:
bemannte, kabelgeführte
bemannte, freifahrende
entwickelt für einen autonomen
10% oder mehr ihres
15 kN oder mehr;
ANMERKUNG:
Autonomer Betrieb bedeutet:
voll eingetaucht, ohne Schnorchel,
alle Systeme arbeiten und kreuzen
mit jener Minimalgeschwindigkeit,
bei der das Unterwasserfahrzeug
seine Fahrtiefe sicher, dynamisch
und nur unter Verwendung seiner
Tiefensteuerung steuern kann, ohne
daß es als Stützpunkt ein Schiff
oder eine Basis auf der Oberfläche,
dem Meeresgrund oder der Küste
benötigt sowie ausgerüstet mit
einem Vortriebssystem für
Unterwasser- oder
Überwassereinsatz.
entwickelt für einen Betrieb
entwickelt für eine Bemannung mit vier oder mehr
entwickelt für einen
mit einer Reichweite von
ANMERKUNG:
Reichweite bedeutet hier:
die Hälfte der maximalen
Entfernung, die das Unterwasserfahrzeug zurückzulegen
imstande ist.
mit einer Länge von 21 m
unbemannte, kabelgeführte
entwickelt für Manöver mittels
mit einer Lichtwellenleiter-Datenübertragung;
unbemannte, freifahrende
entwickelt, einen Kurs relativ
mit einer akustischen Daten- oder Befehlsübertragung; oder
mit einer Lichtwellenleiter-Daten- oder Befehlsübertragung über mehr
Ozean-Bergungssysteme mit einem Tragvermögen von mehr als 5 MN
dynamischen
Meeresboden-Navigations- und
Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit variablen Verkleidungen),
Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit festen Seitenwänden), ausgelegt
Tragflügelboote mit aktiven
„Small Waterplane
einer Wasserverdrängung bei
einer Wasserverdrängung bei
ANMERKUNG:
Ein „Small Waterplane
Area''-Schiff ist durch die
folgende Formel definiert:
Wasserebenenfläche bei einem Betriebs-Konstruktionstiefgang von
weniger als 2 x (verdrängtes
Volumen bei
Betriebskonstruktionstiefgang) 2/3.
ANMERKUNG:
Bezüglich Erfassungstatus von
Marine-Gasturbinenmotoren siehe
Gruppe 9.
8A02 Systeme oder Geräte:
Systeme oder Geräte, speziell
Druckbehälter oder Druckkörper
Gleichstrom-Vortriebsmotoren
„Umbilical''-Kabel und
Systeme, speziell entwickelt
es dem Fahrzeug zu
die Position des Fahrzeuges
die Position des Fahrzeuges in
Lichtwellenleiter-Schiffskörper-Durchführungen oder -Stecker;
Unterwasser-Beobachtungssysteme:
a) Fernsehsysteme (bestehend
Unterwasser-Fernsehkameras
ANMERKUNG:
Der Begriff „Grenzauflösung''
ist in der Fernsehtechnik ein Maß
der horizontalen Auflösung, das
normalerweise ausgedrückt wird in
der in einem Versuch
unterscheidbaren maximalen
Zeilenanzahl/Bildhöhe, wobei für
einen solchen Versuch
IEEE-Norm 208/1960 (DIN/IEC
84(CO)103E) oder eine entsprechende
andere Norm herangezogen wird.
Systeme, speziell entwickelt
Restlicht-Fernsehkameras,
Bildverstärkerröhren, der Nummer 6A02.a.2, und
mehr als 150 000 aktiven
Stehbild-Photokameras, speziell
mit Markierung des Films mit
mit Autofokus oder Telefokus,
mit automatischer Angleichung
mit automatischer
Elektronische
Beleuchtungssysteme wie folgt,
Stroboskopleuchten mit einer Lichtausgangsenergie von mehr
Argon-Bogenleuchten, speziell
Roboter, speziell entwickelt für
mit Systemen ausgerüstet, die
geeignet, eine Kraft von 250 N
ferngesteuerte
mit Systemen ausgerüstet, die
gesteuert durch proportionale Master-Slave-Techniken oder
ANMERKUNG:
Nur Funktionen mit proportionaler
Steuerung unter Verwendung von
Positionsrückführung oder
spezifischen speicherprogrammierten
Rechnern werden gezählt, wenn die Anzahl der Bewegungsfreiheitsgrade
bestimmt werden soll.
luftunabhängige
Brayton-, Stirling- oder
chemischen Reinigungs- oder
Systemen, speziell
Vorrichtungen, speziell
Systemen, speziell
zur Verdichtung von
zur Speicherung von
zur Entnahme der Reaktionsprodukte unter
luftunabhängige
chemischen Reinigungs- oder
Systemen, speziell
Vorrichtungen oder
speziell entwickelte
luftunabhängige
Vorrichtungen, speziell
Systemen, speziell
zur Verdichtung von
zur Speicherung von
zur Entnahme der Reaktionsprodukte unter
Einfassungen, Dichtungen und Finger:
entwickelt für
entwickelt für
Hubgebläse, ausgelegt für mehr
volleingetauchte
aktive Systeme, speziell
- Wasserschrauben-Propeller
superkavitierende,
gegenläufige
Systeme mit pre-Swirl- oder post-Swirl-Technik zur Glättung der in eine Schiffsschraube fließenden
leichte Hochleistungs-Untersetzungsgetriebe
Kraftübertragungswellen aus Verbundwerkstoffen und
Wasserschrauben-Propeller,
Verstellschrauben und Nabenbaugruppen, ausgelegt
elektrische Vortriebsmotoren
supraleitende
Kraftübertragungswellen mit Verbundwerkstoffen und
belüftete oder
Lärmdämmungseinrichtungen zur Verwendung auf Schiffen von
Lärmdämmungseinrichtungen,
aktive Lärmdämmungs- oder Lärmunterdrückungseinrichtungen oder Magnetlager,
Pumpstrahl-Vortriebssysteme mit
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
8B01 Wasserkanäle mit einem Hintergrundlärmpegel von weniger
als 100 dB (Referenz 1 myPa, 1 Hz) im Frequenzbereich von 0
bis 500 Hz, entwickelt zur Messung akustischer Felder, die
von der Strömung rund um Modelle
von Vortriebssystemen erzeugt
werden.
C. MATERIALIEN
8C01 Syntaktischer Schaum für
einen Einsatz unter Wasser:
entwickelt für Meerestiefen von
mit einer Dichte von weniger als
ANMERKUNG:
Syntaktischer Schaum besteht aus
Hohlkugeln aus Kunststoff oder
Glas, die in eine Harzmatrix
eingebettet sind.
D. SOFTWARE
8D01 Software, speziell entwickelt
oder abgeändert zur Entwicklung,
Fertigung oder Verwendung von
Geräten oder Materialien der Nummern 8A, 8B oder 8C.
8D02 Spezifische Software,
speziell entwickelt oder
abgeändert zur Entwicklung,
Fertigung, Reparatur, Überholung
oder Adaptierung (Erneuerung)
von Schiffsschrauben, speziell
entwickelt zur Unterwasser-Lärmdämmung.
E. TECHNOLOGIE
8E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung oder Fertigung von
Geräten oder Materialien der Nummern 8A, 8B oder 8C.
8E02 Andere Technologie:
Technologie zur Entwicklung,
Technologie zur Überholung oder
9 - VORTRIEBSSYSTEME UND TRANSPORTEINRICHTUNGEN
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
------------------------------- ----------------------------------
ANMERKUNG: ANMERKUNG:
Bezüglich Erfassung von Die Nummern 9R02 bis 9R10
Fahrzeugen, die mit einem der erfassen Einrichtungen, die
Kontrolle unterliegenden entwickelt sind für den Gebrauch
Bestandteil ausgerüstet sind, siehe in Raketensystemen der
diesbezügliche Gerätegruppe. Nummer 9R01.
--------------------------------- ---------------------------------
9R01 Komplette Raketensysteme
(einschließlich ballistische
Raketensysteme, Trägerfahrzeuge
für die Raumfahrt und
Sondenraketen) und unbemannte
Luftfahrzeugsysteme
(einschließlich
Marschflugkörpersysteme, Ziel-
und Aufklärungsdronen), die für
die Beförderung einer Nutzlast
von mindestens 500 kg über eine
Entfernung von mindestens 300
km verwendbar sind, sowie die
für diese Systeme speziell
konstruierten
„Fertigungsanlagen''.
9R02 Einzelne Raketenstufen der
Nummer 9R01.
9R03 Wiedereintrittsfahrzeuge
sowie dafür konstruierte oder
modifizierte Geräte:
```
Hitzeschilder aus Keramik oder
```
Ablationsmaterial und deren
Komponenten,
```
Kühlkörper aus leichtem, hoch
```
hitzefestem Material und deren
Komponenten,
```
Speziell für
```
Wiedereintrittsfahrzeuge
konstruierte elektronische
Ausrüstung.
9A01 Gasturbinentriebwerke mit 9R04 Flüssig- oder
einer in Nummer 9E03.a erfaßten Feststoffraketentriebwerke mit
und in Absätzen a, b oder c einer Gesamtschubkraft von
dieser Liste beschriebenen 1,1 x 10 hoch 6 Ns (2,5 x 10
Technologie: hoch 5 lbs) oder mehr.
```
nicht amtlich zugelassen für das
```
spezifische zivile Luftfahrzeug,
für das sie bestimmt sind;
```
nicht amtlich zugelassen für
```
zivile Verwendung durch die
Luftfahrtsbehörden eines
OECD-Landes;
```
entwickelt für Geschwindigkeiten
```
von mehr als Mach 1,2 über einen
Zeitraum von mehr als
30 Minuten.
9R05
```
„Lenkteile'', die sich für die
```
Realisierung einer
Systemgenauigkeit von bis zu
3,33% der Reichweite eignen
(dh. ein CEP von 10 km oder
weniger bei einer Reichweite
von 300 km).
```
Schubvektorsteuerungs-
```
Subsysteme,
```
Sicherheits- und
```
Zündeinrichtungen für
Gefechtsköpfe.
```
```
ANMERKUNGEN:
```
CEP (Circle of Equal
```
Probability) ist ein Maß für die
Genauigkeit: Radius des bei einer
spezifischen Entfernung auf das
Ziel zentrierten Kreises,
innerhalb dessen 50% der Nutzlast
auftreffen.
```
Ein „Lenkteil'' integriert
```
das Meß- und Berechnungsverfahren
zur Ermittlung der Nummer und
Geschwindigkeit (dh. Navigation)
eines Fahrzeugs mit dem Verfahren,
das für die Berechnung und
Übertragung von Kommandos zu den
Flugsteuerungssystemen des
Fahrzeugs eingesetzt wird, um die
Flugbahn zu korrigieren.
```
Beispiele für die durch b)
```
erfaßten Methoden der
Schubvektorsteuerung:
```
Flexible Düse,
```
```
Flüssig- oder
```
Sekundärgaseinspritzung,
```
Bewegliches Triebwerk oder
```
bewegliche Düse,
```
Ablenkung des Abgasstroms
```
(Strahlschaufeln oder Sonden)
oder
```
Verwendung von Schubklappen.
```
```
```
9R06 Antriebskomponenten und
-geräte die in Systemen der
Nummer R901 verwendbar sind,
sowie speziell dafür
konstruierte
„Fertigungsanlagen'' und
„Fertigungsausrüstung'':
```
Kleine, treibstoffeffiziente
```
Turbojet- und
Turbofan-Triebwerke
(einschließlich Turbo-Compound-
Triebwerke) mit geringem
Gewicht,
```
Ramjet-/Scramjet-/
```
Pulsstrahltriebwerke und
Triebwerke mit kombiniertem
Arbeitszyklus, einschließlich
Geräte zur
Verbrennungsregelung, sowie
speziell dafür konstruierte
Komponenten,
```
Raketenmotorgehäuse, deren
```
„Innenbeschichtung'',
„Isolierung'' und Düsen,
```
Stufenmechanismen,
```
Trennmechanismen und deren
Zwischenstufen,
```
Regelungssysteme für Flüssig-
```
und Suspensionstreibstoff
(einschließlich Oxidatoren)
sowie speziell dafür
konstruierte Komponenten, die
für den Betrieb in
Vibrationsumgebungen von mehr
als 10 g rms zwischen 20 Hz und
2 000 Hz konstruiert und
modifiziert sind,
```
Hybridraketenmotoren und
```
speziell dafür konstruierte
Komponenten.
```
```
ANMERKUNGEN:
```
„Fertigungsausrüstung'' in
```
der Überschrift dieser Nummer
erstreckt sich auf:
Fließdrückmaschinen und speziell
dafür konstruierte Komponenten und
Software, die
```
nach der technischen
```
Spezifikation des Herstellers
mit einer numerischen
Steuerungseinheit oder einem
Steuerungsrechner ausgerüstet
werden können, selbst wenn sie
zum Zeitpunkt der Lieferung
nicht damit ausgestattet sind,
und
```
über mehr als zwei gleichzeitig
```
koordinierbare Achsen zur
Bahnsteuerung verfügen.
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Maschinen mit kombinierter
Fließdrück- und Schleuderfunktion
werden im Rahmen dieser Nummer als
Fließdrückmaschinen betrachtet.
```
Triebwerke, die unter a)
```
fallen, können als Bestandteil
eines bemannten Flugzeugs
ausgeführt werden bzw. in
entsprechenden Stückzahlen als
Ersatzteile für bemannte
Flugzeuge.
```
„Innenbeschichtung'' in c),
```
verwendbar für die Nahtstelle
zwischen dem Feststoff und dem
Gehäuse oder der Isolierschicht,
ist normalerweise eine flüssige
Dispersion auf Polymerbasis aus
feuerfestem oder isolierendem
Material, zB kohlenstoffgefülltes
HTPB oder ein anderes Polymer mit
Aushärtungszusatz, mit dem das
Gehäuseinnere durch Besprühen oder
Aufziehen beschichtet wird.
```
„Isolierung'' in c) für die
```
Komponenten eines Raketenmotors,
dh. Gehäuse, Düseneinlaß,
Gehäusedeckel, beinhaltet
gehärtetes oder halbgehärtetes
Gummiverbandmaterial, das Isolier-
oder feuerfestes Material enthält.
Sie kann auch zur
Spannungsentlastung („Stress
relief boots'' oder „Flaps'')
eingebracht sein.
```
e) umfaßt nur die folgenden
```
Servoventile und Pumpen:
```
Servoventile, die bei einem
```
absoluten Druck von mindestens
7 000 kPa (1 000 psi) für einen
Durchfluß von mindestens
24 l/min konstruiert sind und
eine Stellzeit von weniger als
100 msec aufweisen,
```
Pumpen für Flüssigtreibstoff
```
mit einer Wellengeschwindigkeit
von mindestens 8 000 U/min oder
einem Pumpendruck von
mindestens 7 000 kPa
(1 000 psi).
```
Systeme und Komponenten in e)
```
können als Bestandteil eines
Satelliten ausgeführt werden.
```
```
9R07 Geräte und Vorrichtungen,
konstruiert oder modifiziert
für die Handhabung, Kontrolle,
Aktivierung und den Start von
Systemen der Nummer 9R01.
9R08 Fahrzeuge, konstruiert oder
modifiziert für den Transport,
die Handhabung, Kontrolle,
Aktivierung und den Start von
Systemen der Nummer 9R01.
9A02 Marine-Gasturbinentriebwerke
mit einer nominellen
Dauerleistung (ISO-Norm) von
13 795 kW oder mehr und einem
spezifischen Treibstoffverbrauch
von weniger als 0,243 kg/kWh,
sowie speziell entwickelte
Baugruppen und Bauteile hierfür.
9A03 Speziell entwickelte
Baugruppen und Bauteile mit
einer in Nummer 9E03.a. erfaßten
Technologie, für die folgenden
Gasturbinentriebwerkssysteme:
```
Baugruppen und Bauteile,
```
speziell entwickelt für
Gasturbinentriebwerkssysteme,
erfaßt in Nummer 9A01; oder
```
die in einem Nicht-OECD-Land
```
entwickelt oder gefertigt
wurden, oder deren Herkunft dem
Hersteller unbekannt ist.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 9A03 erfaßt keine
Combustoren mit Mehrfachdomen, die
bei durchschnittlichen
Brennerauslaß-Temperaturen gleich
oder kleiner als 1 813 K
(1 540 Grad C) arbeiten.
```
```
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
9B01 speziell entwickelte Geräte,
Werkzeuge oder Befestigungen,
wie folgt, zur Herstellung oder
Messung von
Gasturbinen-Leitschaufeln,
Laufschaufeln oder
Deckband-Gußteilen:
```
automatisierte Geräte, die
```
nicht-mechanische Methoden zur
Messung der
Laufschaufel-Wanddicken
verwenden;
```
Werkzeuge, Befestigungen oder
```
Meßeinrichtungen für Laser-,
Wasserstrahl- oder
ECM/EDM-Lochbohrverfahren, die
in Nummer 9E03.c erfaßt sind;
```
Gußeinrichtungen für orientierte
```
Erstarrung oder
Einkristall-Gußeinrichtungen;
```
Keramikkerne oder -kokillen;
```
```
Keramikkernfertigungs-Geräte
```
oder -Werkzeuge;
```
Keramikkernlaugungsgeräte;
```
```
Keramikkokillen-Wachsmuster-
```
Aufbereitungseinrichtungen;
```
Keramikkokillen-Ausbrenn- oder
```
-Feuerungseinrichtungen.
9B02 On-line-(Echtzeit-)-
Steuersysteme, -Meßgeräte
(einschließlich Sensoren) oder
automatisierte Datenerfassungs-
und
Datenverarbeitungseinrichtungen,
speziell entwickelt zur
Entwicklung von
Gasturbinentriebwerken,
Baugruppen oder Bauteilen
hiervon, die in Nummer 9E03.a
erfaßte Technologien beinhalten.
9B03 Geräte, speziell entwickelt
zur Fertigung oder Prüfung von
Gasturbinentriebwerks-
Bürstendichtungen, entwickelt
für einen Betrieb bei
Umfangsgeschwindigkeiten von
mehr als 335 m/s, sowie speziell
entwickelte Teile und Zubehöre
hierfür.
9B04 Werkzeuge, Prägeformen oder
Befestigungen für
Festkörper-Verbindungen von
Superlegierungen oder
Titanbauteilen für Gasturbinen.
9B05 On-line-(Echtzeit-)-
Steuersysteme, -Meßgeräte
(einschließlich Sensoren) oder
automatisierte Datenerfassungs-
und
Datenverarbeitungseinrichtungen,
speziell entwickelt zur
Verwendung mit den folgenden
Windkanälen oder Vorrichtungen:
```
Windkanäle, entwickelt für 9R09
```
Geschwindigkeiten von Mach 1,2 a) Windkanäle für
oder mehr, ausgenommen solche, Geschwindigkeiten von 0,9 Mach
die speziell für Schulungszwecke oder mehr;
entwickelt sind und eine
Prüfabschnittsgröße (seitlich
gemessen) von weniger als 250 mm
haben;
```
```
ANMERKUNG:
Prüfabschnittsgröße: der
Durchmesser des Kreises, die Seite
des Quadrates oder die längste
Seite des Rechteckes an der
breitesten Stelle des
Prüfabschnittes.
```
```
```
Vorrichtungen zur Simulierung
```
von Strömungsumgebungen bei
Geschwindigkeiten von mehr als
Mach 5, einschließlich
Hot-Shot-Kanäle,
Plasmalichtbogenkanäle,
Stoßwellenrohre,
Stoßwellenkanäle, Gaskanäle und
Leichtgaskanonen;
```
Windkanäle oder
```
nicht-zweidimensionale
Vorrichtungen, die fähig sind,
Strömungen mit einer
Reynoldsschen Zahl von mehr als
25 x 10 hoch 6 zu simulieren;
```
Prüfstände, die für die
```
Erprobung von Feststoff- oder
Flüssigkeitsraketen oder
Raketenmotoren mit einem Schub
von mehr als 90 kN
(20 000 Pfund) geeignet sind,
oder die in der Lage sind,
gleichzeitig die drei axialen
Schubkomponenten zu messen;
```
Umweltkammern und schalltote
```
Räume, tauglich für die
Simulation der folgenden
Flugbedingungen:
```
Höhe 15 000 m oder mehr;
```
oder
```
Temperatur mindestens -
```
50 Grad C bis +125 Grad C,
und entweder
```
Vibrationsumwelt 10 g rms
```
oder mehr zwischen 20 Hz und
2 000 Hz mit Aufbringung von
Kräften von 5 kN oder mehr
für Umweltkammern; oder
```
akustische Umweltbedingungen
```
mit einem
Gesamt-Schalldruckpegel von
140 dB oder mehr (bezogen
auf 2 x 10 hoch -5 N/m2)
oder mit einem ausgelegten
Leistungsausgang von 4 KW
oder mehr für schalltote
Räume.
9B06 Speziell entwickelte
akustische
Vibrations-Prüfgeräte, die fähig
sind, Schalldruckpegel von mehr
als 160 dB oder mehr (bezogen auf 20 myPa) mit einer Nennleistung von 4 kW oder mehr
bei einer Prüfzellentemperatur
von mehr als 1 273 K (1 000 Grad C) zu erzeugen, sowie speziell
entwickelte Meßwandler,
Dehnungsmeßgeräte,
Beschleunigungsmesser,
Thermoelemente oder
Quarzheizelemente hierfür.
9B07 Geräte, speziell entwickelt
zur Überprüfung von
Raketenmotoren mit Hilfe
zerstörungsfreier Prüftechniken
(NDT-Techniken), außer
Planar-Röntgenstrahlanalyse oder
bekannte physikalische oder
chemische Verfahren.
9R10 Röntgenausrüstung, tauglich
für die Lieferung einer
elektromagnetischen Strahlung,
die durch „Bremsstrahlung''
von beschleunigten Elektronen
von 2 MeV oder mehr, oder durch
Verwendung von radioaktiven
Strahlungsquellen von 1 MeV
oder mehr, erzeugt wird, mit
Ausnahme der speziell für
medizinische Zwecke
konstruierten.
9B08 Meßwandler, speziell
entwickelt zur direkten Messung
der Oberflächenreibung der Prüfströmung mit einer Stagnationstemperatur von mehr
als 833 K (560 Grad C).
9B09 Werkzeuge, speziell
entwickelt zur
pulvermetallurgischen
Herstellung von Rotorbauteilen
für Turbinen, ausgelegt für
Beanspruchungen von 60% der
spezifischen Zugfestigkeit oder
mehr und bei Metalltemperaturen
von 873 K (600 Grad C) oder mehr
zu arbeiten.
C. MATERIALIEN (keine)
D. SOFTWARE
9D01 Software, erforderlich zur Entwicklung von Geräten oder von
Technologie, die in den Nummern 9A, 9B oder 9E03 erfaßt
sind.
9D02 Software, erforderlich zur Fertigung von Geräten, die in
den Nummern 9A und 9B erfaßt
sind.
9D03 Software, erforderlich zur Verwendung von voll-unabhängigen
digitalen elektronischen
Triebwerkssteuerungen (FADEC)
für in Nummer 9A erfaßte
Antriebssysteme oder in 9B
erfaßte Geräte, wie folgt:
Software in digitalen
Fehlertolerante Software zur Verwendung in FADEC-Systemen für
9D04 Andere Software:
Software, speziell entwickelt
Software für eine detaillierte
Software, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung von
Software zur Prüfung von
Software, speziell entwickelt
Software in Quellcodes,
ANMERKUNG:
Nummer 9D04.f erfaßt keine
Software, die in nicht der Kontrolle unterliegenden Geräten
eingebettet oder für Wartungszwecke
im Zusammenhang mit Eichung,
Reparatur der aktiv-kompensierenden
Sicherheitskontrollsysteme
erforderlich ist.
E. TECHNOLOGIE
9E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung von Geräten oder
Software, die in den Nummern 9A01.c, 9B oder 9D
erfaßt sind.
9E02 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Fertigung von Geräten, die in Nummer 9A01.c oder 9B erfaßt
sind.
ANMERKUNG:
Entwicklung oder Fertigung von in Nummer 9E erfaßter Technologie für
Gasturbinentriebwerke gilt auch
dann vom Embargo erfaßt, wenn sie
als Verwendungstechnologie zu
Reparatur-, Adaptierungs- und Überholungszwecken eingesetzt wird.
Ausgenommen vom Embargo sind:
technische Daten, Zeichnungen oder
Dokumentationen für
Wartungsaktivitäten, die in einem
direkten Zusammenhang mit Eichung,
Entfernung oder Austausch von
beschädigten oder unbrauchbaren, an
Bord austauschfähigen Einheiten
(line replaceable units = LRU)
stehen, einschließlich Austausch
ganzer Maschinen oder
Maschinenmodule.
9E03 Andere Technologie wie folgt:
Technologie, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung der
im gerichteten
Einkristall-Leit- und Laufschaufeln oder Deckbänder;
Combustoren mit Mehrfachdomen,
Bauteile, hergestellt aus
Ungekühlte Leitschaufeln,
Gekühlte Leitschaufeln,
Laufschaufel/Naben-Kombinationen mittels
Gasturbinentriebwerks-Bauteile, die Diffusions-Technologie zur Kontaktherstellung (erfaßt in Nummer 1E03.b) verwenden;
schadentolerante
selbstständige digitale
justierbare
Gasgeneratorturbinen;
Ventilator- oder
Vortriebsdüsen;
ANMERKUNGEN:
Justierbare
Nummer 9E03.a.11 erfaßt weder
Schubumkehr.
Laufschaufelenden-Abstandskontrollsysteme mit
aerostatische Lager für
weitspannende
Technologie, zur Entwicklung
Windkanal-Flugmodellen,
Propellerblätter oder
Technologie, zur Entwicklung
a) Tiefen mehr als ihr
Durchmesser von weniger
Anstellwinkel gleich oder
a) Tiefen mehr als ihr
Durchmesser von weniger als
Anstellwinkel von mehr als
ANMERKUNG:
Im Sinne der Nummer 9E03.c wird
der Anstellwinkel von einer zur Tragflügel-Oberfläche tangentialen
Ebene an dem Punkt gemessen, an dem
die Lochachse in die Tragflächen-Oberfläche eintritt.
Technologie, zur Entwicklung
geeignet zum Betrieb nach
mit einem Antriebsleistung/Gewicht-Verhältnis gleich oder größer
- Technologie zur Entwicklung
einem Gehäusevolumen von
einer Gesamtnutzleistung von
einer Leistungsdichte von
ANMERKUNG:
Gehäusevolumen: das Produkt aus
drei vertikalen Abmessungen,
gemessen in der folgenden Weise:
Länge: die Länge der Kurbelwelle
vom Vorderflansch zur Schwungradseite;
Breite: die breiteste der folgenden
Abmessungen:
Außenmaß von Ventildeckel zu
Maße von den Außenkanten der Zylinderköpfe; oder
Durchmesser des Schwungradgehäuses;
Maß der Kurbelwelle-Mittellinie
Durchmesser des Schwungradgehäuses;
Technologie, zur Fertigung von
Technologie, zur Fertigung
Zylinderlaufbüchsen;
Kolben;
Zylinderköpfe, und
einen oder mehrere weitere
Technologie, zur Fertigung
die mit
mit einem Mengenfluß im Bereich von 30 bis
mit veränderbarer
Technologie, zur Fertigung von Kraftstoffeinspritzsystemen
Einspritzmenge über
speziell entwickelte
Technologie, zur Entwicklung oder Fertigung
ABSCHNITT III
Waffen, Munition und Sprengmittel sowie Waren einschließlich Anlagen und anlagenspezifische Teile, die auch zur Herstellung, Verbreitung, Prüfung und Instandhaltung von Waffen, Munition und Sprengmitteln
geeignet sind
```
```
2904 -- Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der
Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert:
20 - Derivate, die nur Nitro- oder nur
Nitrosogruppen enthalten:
ex 20 - Trinitrotoluol (2,4,6-Trinitrotoluol, TNT,
Tri, Trotyl)
2908 -- Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
der Phenole oder Phenolalkohole:
90 - andere:
ex 90 - Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol, Lyddit,
Ekrasit), Ammoniumpikrat, Bleipikrat
(Trinitrophenolblei), Trinitroresorcinblei
(Bleinitroresorcinat, Bleistyphnat, Trizinat),
Bleitrinitrophloroglucinat (Bleiglucinat)
2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;
deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
90 - andere:
ex 90 - Tränengas in Ampullen (Bromessigsäureethylester
und Bromessigsäuremethylester)
2920 -- Ester der anderen anorganischen Säuren
(ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und
deren Salze; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
90 - andere:
ex 90 - Nitroglycerin (Glycerintrinitrat), Nitroglykol
(Ethylenglykoldinitrat), Diglykoldinitrat,
Pentaerythrittetranitrat (Nitropenta, Pentrit,
Niperyt), Hexanitromannit (Nitromannit)
2921 -- Verbindungen mit Aminofunktion:
(40) - aromatische Monoamine und deren Derivate;
deren Salze:
42 -- Anilinderivate und deren Salze:
ex 42 - 2,4,6-Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl,
Tetranitromethylanilin)
44 -- Diphenylamin und dessen Derivate; deren Salze:
ex 44 - Hexanitrodiphenylamin (Dipicrylamin, Hexamin)
2925 -- Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion
(einschließlich Saccharin und dessen Salze) oder mit
Iminfunktion:
20 - Imine und deren Derivate; deren Salze:
ex 20 - Nitroguanidin, Guanylnitrosamino-guanyltetrazen
(Tetrazen)
2927 00 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen:
ex 00 - 4,6-Dinitrobenzol-2-diazo-1-oxid
(Diazonitrophenol)
2933 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder
mehreren Stickstoffheteroatomen; Nucleinsäuren
und deren Salze:
(60) - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch
hydriertem) Triazinring in der Struktur:
69 -- sonstige:
ex 69 - Trimethylentrinitramin (Hexogen, RDX,
Cyclonite, Hexahydro-1,3,5-trinitro-s-triazin)
90 - andere:
ex 90 - Cyclotetramethylentetranitramin (Octogen)
3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken
(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);
Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen
oder anderen modifizierten Stärken:
10 - Dextrine und andere modifizierte Stärken:
A - Stärkeether und Stärkeester:
1 - wasserlösliche:
ex 1 - Nitrostärke (Stärkenitrat, Xyloidin)
3601 00 Schießpulver:
ex 00 - Waren dieser Nummer
ausgenommen:
Treibladungen und Treibsätze für Raketen und
andere Flugkörper mit Waffenwirkung, für Minen,
Bomben und Torpedos sowie für die Munition für
Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art, für
Granat-, Minen- und Nebelwerfer und für
Granatgewehre
3602 00 Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen
Schießpulver
3603 00 Zündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen und
Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder:
ex 00 - Waren dieser Nummer
ausgenommen :
- Zündladungen für die Munition von Haubitzen,
Mörser und Kanonen aller Art
- Zünder für Pioniersprengmittel (wie
Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen,
Hohlladungen, Prismen- bzw. Schneidladungen,
Sprengrohre und Minenräumbänder), sofern die
Sprengmittel selbst ausschließlich für den
Kampfeinsatz bestimmt sind
3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder
Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und
Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter
Industrien (einschließlich solcher, die nur aus
Mischungen natürlicher Erzeugnisse bestehen),
anderweitig weder genannt noch inbegriffen;
Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter
Industrien, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
90 - andere:
B - andere:
ex B - Tränengas in Ampullen (bestehend aus
Gemischen organisch-chemischer
Verbindungen)
3912 -- Cellulose und deren chemische Derivate,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in
Rohformen:
20 - Cellulosenitrate (einschließlich Collodium):
ex 20 - Nitrocellulose, ausgenommen solche mit einem
Stickstoffgehalt von höchstens 12,6%, wenn
der Lösungsmittelgehalt mindestens 25%
beträgt, sowie solche mit einem Stickstoffgehalt
von höchstens 12,6% und mit mindestens 18%
plastifizierendem Stoff (wie Butylphthalat
oder einem dem Butylphthalat mindestens
gleichwertigen plastifizierenden Stoff), sowie
plastifizierte Nitrocellulose, pigmentiert oder
nicht pigmentiert, auch in Form von Blättchen
(Schnitzeln, Chips)
6210 Bekleidung aus Erzeugnissen der Nummer 5602, 5603,
5903, 5906 oder 5907:
40 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:
ex 40 - Splitterschutzwesen
6211 Trainingsanzüge, Schianzüge und Badebekleidung; andere
Bekleidung:
30 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:
ex 30 - Splitterschutzwesen
8543 Elektrische Maschinen und Apparate mit eigener
Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weger (Anm:
richtig: weder) genannt
noch inbegriffen:
80 - andere Maschinen und Apparate:
ex 80 - Minensuchgeräte
9020 00 Andere Atmungsgeräte und Gasmasken, ausgenommen
Schutzmasken, die weder mechanische Teile noch
auswechselbare Filter aufweisen:
ex 00 - Gasmasken
- Anzüge mit eingebautem Atmungsgeräten zum Schutz
vor radioaktiver, bakterieller oder chemischer
Kontamination
9301 00 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen
sowie Waffen der Nummer 9307:
ex 00 - Waren dieser Nummer
ausgenommen:
- halbautomatische Gewehre (auch Karabiner),
ausgenommen Jagd- und Sportgewehre
- vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,
Maschinenkarabiner und Maschinengewehre
- Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,
Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen
- Startanlagen (Abschußrampen, Abschußrohre,
elektrische und mechanische
Abschußvorrichtungen) für Raketen (gelenkt oder
ungelenkt) und andere Flugkörper mit
Waffenwirkung; Raketenwerfer
- Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art
- Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer;
Granatgewehre
- Torpedoabschußrohre
- Minenverlegegeräte, einschließlich
Vorrichtungen zum Verschießen oder Abwerfen von
Minen, und Minenräumgeräte
9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der
Nummer 9303 oder 9304
9303 -- Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen,
deren Wirkungsweise auf der Zündung einer
Treibladung beruht (zB Sportgewehre und
Sportflinten, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere
Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale abfeuern,
Schreckschußpistolen und -revolver,
Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von
Fangleinen):
10 - Vorderlader
20 - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre,
einschließlich der kombinierten Gewehre mit mindestens
einem glatten Lauf
30 - andere Sport- und Jagdgewehre
90 - andere:
ex 90 - Waren dieser Unternummer
ausgenommen:
Alarm- und Startpistolen, Leuchtpistolen und
andere Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale
abfeuern, Schreckschußpistolen und
-revolver, Viehschlachtapparate
9304 00 Andere Waffen (zB Gewehre und Pistolen, die
mit Feder-, Luft- oder Gasdruck arbeiten,
Schlagstöcke), ausgenommen solche der Nummer 9307
9305 -- Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301
bis 9304:
10 - von Revolvern oder Pistolen
(20) - von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:
21 - - glatte Läufe
29 - - sonstige
90 - andere:
ex 90 - Waren dieser Unternummer
ausgenommen:
- Teile und Zubehör für Alarm- und
Startpistolen, Leuchtpistolen und anderen
Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale
abfeuern, Schreckschußpistolen und
-revolver, Viehschlachtapparate
- Läufe, Verschlüsse und Lafetten für
halbautomatische Karabiner und Gewehre
(ausgenommen Jagd- und Sportgewehre),
vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,
Maschinenkarabiner, Maschinengewehre,
Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,
Panzerabwehrrohre oder ähnliche
Panzerabwehrwaffen
- Rohre, Verschlüsse und Lafetten für Haubitzen,
Mörser und Kanonen aller Art
- Rohre, Verschlüsse, Bodenplatten, Zweibeine
und Gestelle für Granat-, Minen-, Nebel- und
Flammenwerfer sowie für Granatgewehre
- Verschlüsse für Torpedoabschußrohre
9306 -- Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und
ähnliche Kriegsmunition und Teile davon;
Patronen und andere Munition und Geschosse sowie
deren Teile, einschließlich Schrot und Patronen-
pfropfen:
(20) - Schrotpatronen und Teile davon;
Geschosse für Luftdruckwaffen:
21 - - Patronen
29 - - andere
30 - andere Patronen und Teile davon:
ex 30 - Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß
90 - andere:
ex 90 - Waren dieser Unternummer
ausgenommen:
- Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-,
Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß
sowie Gewehrgranaten für halbautomatische
Karabiner und Gewehre (ausgenommen Jagd- und
Sportgewehre), vollautomatische Gewehre,
Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und
Maschinengewehre
- Munition für Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,
Panzerabwehrrohre oder ähnliche
Panzerabwehrwaffen
- Munition, insbesondere Granatpatronen,
Geschoßpatronen und Granaten, für Haubitzen,
Mörser und Kanonen aller Art
- Kartuschen (ausgenommen Knallkartuschen),
Geschosse und Zünder für die Munition für
Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art
- Munition, insbesondere Wurfgranaten, Wurfminen
und Nebelwurfkörper für Granat-, Minen- und
Nebelwerfer
- Zünder für die Munition für Granat-,
Minen- und Nebelwerfer
- Handgranaten
- Minen, Bomben und Torpedos
- Zünder, Gefechtsköpfe und Zielsuchköpfe für
Minen, Bomben und Torpedos
- Pioniersprengmittel, wie Pioniersprengkörper,
Pioniersprengbüchsen, Hohlladungen,
Prismenladungen (Schneidladungen), Sprengrohre
und Minenräumbänder, sofern sie ausschließlich
für den Kampfeinsatz bestimmt sind
- Raketen (gelenkt und ungelenkt) und andere
Flugkörper mit Waffenwirkung
- Gefechtsköpfe, Zielsuchköpfe, Sprengköpfe
und Zünder für Raketen und andere Flugkörper
mit Waffenwirkung
9307 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche
Waffen sowie deren Teile und Scheiden für diese
Waren
Anlage
```
```
AUSFUHRLISTE
```
```
```
ABSCHNITT I
```
* Vormaterialien für Chemiewaffen:
(auch unter anderen Handelsnamen)
* Vormaterialien für biologische Waffen:
```
```
CW01 Vormaterialien für Chemiewaffen
C.A.S.-Nr. Bezeichnung:
111-48-8 Thiodiglykol, 2,2'-Thiodiethanol
10025-87-3 Phosphoroxychlorid
756-79-6 Methylphosphonsäuredimethylester
676-99-3 Methylphosphonsäuredifluorid
676-97-1 Methylphosphonsäuredichlorid
868-85-9 Dimethylphosphit
7719-12-2 Phosphortrichlorid
121-45-9 Trimethylphosphit
7719-09-7 Thionylchlorid
96-79-7 N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan
5842-07-9 N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol
7789-23-3 Kaliumfluorid
107-07-3 2-Chlorethanol, Ethylenchlorhydrin
124-40-3 Dimethylamin
506-59-2 Dimethylaminhydrochlorid
57856-11-8 Methylphosphonigsäure-
0-(2-diisopropylaminoethyl)ethylester
3554-74-3 3-Hydroxy-1-methylpiperidin
1619-34-7 3-Chinuclidinol
78-38-6 Ethylphosphonsäurediethylester
2404-03-7 N,N-Dimethylaminodiethylphosphat
762-04-9 Diethylphosphit
1498-40-4 Ethylphosphonigsäuredichlorid
1066-50-8 Ethylphosphonsäuredichlorid
753-98-0 Ethylphosphonsäuredifluorid
7664-39-3 Fluorwasserstoff
76-89-1 Methylbenzilat
676-83-5 Methylphosphonigsäuredichlorid
96-80-0 N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol
464-07-3 Pinakolylalkohol,
tert. Butylmethylcarbinol
122-52-1 Triethylphosphit
7784-34-1 Arsentrichlorid
76-93-7 Benzilsäure, Diphenylglykolsäure
15715-41-0 Methylphosphonigsäurediethylester
6163-75-3 Ethylphosphonsäuredimethylester
430-78-4 Ethylphosphonigsäuredifluorid
753-59-3 Methylphosphonigsäuredifluorid
3731-38-2 3-Chinuclidon
10026-13-8 Phosphorpentachlorid
75-97-8 Pinakolon, 3,3-Dimethyl-2-butanon
151-50-8 Kaliumcyanid
7789-29-9 Kaliumhydrogendifluorid
1341-49-7 Ammoniumhydrogendifluorid
7681-49-4 Natriumfluorid
1333-83-1 Natriumhydrogendifluorid
143-33-9 Natriumcyanid
102-71-6 Triethanolamin
1314-80-3 Phosphorpentasulfid
108-18-9 Diisopropylamin
100-37-8 2-Diethylaminoethanol
1313-82-2 Natriumsulfid
10025-67-9 Schwefelmonochlorid
10545-99-0 Schwefeldichlorid
637-39-8 Triethanolamin-Hydrochlorid
4261-68-1 N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-
Hydrochlorid
BW01 Vormaterialien für biologische Waffen
```
Viren
```
V1 Chikungunya Virus
V2 Kongo-Krimfieber Virus
V3 Denguefieber Virus
V4 Östliches Pferde Enzephalitis Virus
V5 Ebola Virus
V6 Hantaan Virus
V7 Junin Virus
V8 Lassafieber Virus
V9 Lymphozyteres Choriomeningitis Virus
V10 Machupo Virus
V11 Marburg Virus
V12 Affenpocken Virus
V13 Rifttalfieber Virus
V14 Frühsommer Meningoenzephalitis Virus
V15 Pocken Virus
V16 Venezuelanisches Pferde Enzephalitis
Virus
V17 Westliches Pferde Enzephalitis Virus
V18 White Pox Virus
V19 Gelbfieber Virus
V20 Japanisches Enzephalitis Virus
```
Ricketten
```
R1 Coxiella burnetii
R2 Rickettsia quintana
R3 Rickettsia prowasecki
R4 Rickettsia rickettsii
```
Bakterien
```
B1 Bacillus anthracis
B2 Brucella abortus
B3 Brucella melitensis
B4 Brucella suis
B5 Chlamydia psittaci
B6 Clostridium botulinum
B7 Francisella tularensis
B8 Pseudomonas mallei
B9 Pseudomonas pseudomallei
B10 Salmonella typhi
B11 Shigella dysenteriae
B12 Vibrio cholerae
B13 Yersinia pestis
```
ABSCHNITT II
```
WAREN-GRUPPEN
1 MATERIALIEN
2 MATERIALBEARBEITUNG
3 ELEKTRONIK
4 COMPUTER
5 TELEKOMMUNIKATION
6 SENSOREN
7 AVIONIK
8 MARINETECHNOLOGIE
9 VORTRIEBSTECHNIK
0 ANDERE WAREN
```
```
Teil A Technologietransfer Teil B Nicht Weiterverbreitung
(ABC-Waffentechnologie)
```
```
A Geräte, Baugruppen und Bauteile N A-Waffen relevante Waren
B Prüf- und BW B-Waffen relevante Waren
Fertigungseinrichtungen CW C-Waffen relevante Waren
C Materialien R Trägertechnologie
D Software
E Technologie
```
```
Allgemeine Hinweise zur
Bewilligungspflicht
Eine Ausfuhrbewilligung ist auch
erforderlich:
```
Wenn eine Ware, die nicht
```
erforderlich/wesentlich ist für
die Funktion des zu
exportierenden Endproduktes, bei
der Ausfuhr technisch durch eine
Position dieses Abschnittes
erfaßt wird (identifizierbar als
Listenware).
```
Wenn die Ware ein
```
„Spezialteil'' einer durch
diesen Abschnitt erfaßten Ware
ist, ohne selbst namentlich
genannt zu sein. (Spezialteile
sind als Bestandteile von Waren
zu verstehen, die für diese
Waren besonders konstruiert und
nur für diese verwendbar sind).
```
Für „Technologie'' - für die
```
Entwicklung, die Erzeugung, den
Betrieb, die Wartung usw. von
Waren, die durch diesen
Abschnitt erfaßt werden, wenn
diese auf Datenträgern jeder Art
ausgeführt wird.
```
„Technologie'' notwendig für
```
die „Entwicklung'',
„Produktion'' oder
„Verwendung'' erfaßter Waren
gilt als „erfaßt'', auch dann,
wenn diese für nichterfaßte
Waren anwendbar ist.
1 - MATERIALIEN
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
```
```
ANMERKUNG:
Die Nummern 1R01 bis 1R10
erfassen Einrichtungen, die
entwickelt sind für den Gebrauch
in Raketensystemen der
Nummer 9R01.
```
```
1A01 Bauteile aus fluorierten
Verbindungen;
```
Verschlüsse, Dichtungen,
```
Dichtungsmassen und Heizbälge,
speziell konstruiert zur
Verwendung in Luft- und
Raumfahrt, die zu mehr als 50 %
aus von den Nummern 1C09.b oder
c erfaßten Materialien gefertigt
sind;
```
Piezoelektrische Polymere und
```
Copolymere aus Vinylidenfluorid,
gefertigt:
```
in Form von Folien oder
```
Filmen; und
```
mit einer Stärke von mehr als
```
200 mym;
```
Verschlüsse, Dichtungen,
```
Dichtungsmassen, Bälge oder
Diaphragmen aus
Fluorelastomeren, die mindestens
ein Vinylether-Monomer enthalten
und speziell konstruiert sind
zur Verwendung in der Luft- und
Raumfahrt sowie Raketentechnik.
1A02 Verbundwerkstoff-Strukturen 1N01 Verbundwerkstoffe in
oder Laminate: Rohrform mit einem
```
mit einer organischen Matrix und Innendurchmesser zwischen 75 mm
```
aus Materialien gefertigt, die und 400 mm, hergestellt aus den
unter den Nummern 1C10.c, d oder von Nummer 1N31 erfaßten
e erfaßt sind; oder Materialien.
```
mit einer Matrix aus Metall oder
```
Kohlenstoff und gefertigt aus:
```
Faserigen und fadenförmigen
```
Kohlenstoffmaterialien mit:
```
einem spezifischen Modul von
```
mehr als 10,15 x 10 hoch
6 m; und
```
einer spezifischen
```
Zugfestigkeit vom mehr als
17,7 x 10 hoch 4 m; oder
```
Materialien, die in der Nummer
```
1C10.c erfaßt sind;
1A03 Erzeugnisse aus
nichtfluorierten polymeren
Substanzen, die von der Nummer
1C08.a erfaßt sind, in Form von
Filmen, Folien, Bändern und
Streifen:
```
mit einer Dicke von mehr als
```
0,254 mm; oder
```
beschichtet oder laminiert mit
```
Kohlenstoff, Graphit,
metallischen oder magnetischen
Substanzen.
1N02 Platinierte Katalysatoren,
besonders konstruiert oder
hergerichtet zur Förderung der
Wasserstoffaustauschreaktion
zwischen Wasserstoff und
Wasser, wie folgt:
```
zur Tritiumrückgewinnung aus
```
Schwerem Wasser oder
```
zur Schwerwasserproduktion.
```
1N03 Besonders hergerichtete
Füllstoffe aus
Phosphorbronze-Geflecht oder
Kupfer (chemisch behandelt zur
Verbesserung der
Benetzbarkeit), konstruiert zur
Verwendung in
Vakuum-Destillationskolonnen
zur Trennung von Schwerem
Wasser.
1N04 Strahlenschutzfenster hoher
Dichte (zB Bleiglas) mit einer
Seitenlänge größer als 0,3 m,
einer Dichte größer als 3 g/cm3
und einer Dicke größer/gleich
100 mm sowie besonders
konstruierte Rahmen hierfür.
1R01 Verbundstrukturen, Laminate
und Produkte daraus,
einschließlich
harzimprägnierter
Faser-Prepregs und
metallbeschichteter
Faser-Preforms dafür, speziell
konstruiert für die Verwendung
in den in Nummer 9R01 genannten
Systemen und den in Nummer 9R02
genannten Subsystemen,
hergestellt aus organischer
Matrix oder Metallmatrix unter
Verwendung einer Faser- und
Fadenverstärkung mit einer
spezifischen Zugfestigkeit von
mehr als 7,62 x 10 hoch 4 m
(3 x 10 hoch 6 Inches) und
einem spezifischen Modul von
mehr als 3,18 x 10 hoch 6 m
(1,25 x 10 hoch 8 Inches).
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
1B01 Ausrüstungen zur Herstellung
durch von den Nummern 1A02 oder
1C10 erfaßten Fasern, Prepregs,
Vorformen oder
Verbundwerkstoffen, wie folgt,
und speziell hierfür
konstruierte Bauteile und
Zubehör:
1R02
```
Faserwickelmaschinen, deren a) Fadenwickelmaschinen, deren
```
Bewegungen zur Positionierung, Bewegungen zur Positionierung
Umhüllung und Wicklung von und zum Wickeln der Fäden in
Fasern in drei oder mehr Achsen drei oder mehr Achsen
koordiniert und programmiert und koordiniert und programmiert
die speziell konstruiert sind sind und die für die Fertigung
zur Fertigung von von Verbundstrukturen oder
Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus Faden- oder
Laminaten aus faserigen oder Fasermaterial konstruiert sind,
fadenförmigen Materialien; sowie Koordinations- und
Programmiersteuerungen,
```
Bandlege- oder b) Bandlegemaschinen, deren
```
Spinnkabelplazierungsmaschinen, Bewegungen zur Positionierung
deren Bewegungen zum und zum Legen von Bändern und
Positionieren und Legen von Bögen in zwei oder mehr Achsen
Bändern, Spinnkabeln oder Folien koordiniert und programmiert
in zwei oder mehr Achsen sind und die für die
koordiniert und programmiert ist Herstellung von
und die speziell konstruiert Luftfahrzeugzellen und
sind zur Fertigung von Flugkörperstrukturen aus
Flugzeugzellen und Verbundwerkstoff konstruiert
Flugkörperstrukturen aus sind,
Verbundwerkstoffen;
```
Multidirektionale oder c) Flechtmaschinen, einschließlich
```
multidimensionale Webautomaten Adapter und Modifikationskits,
oder Verkettungsmaschinen zum Weben oder Flechten von
einschließlich Adaptions- und Fasern, die für die Fertigung
Abänderungsbausätze zum Weben, von Verbundstrukturen
Verketten oder Flechten von konstruiert sind;
Fasern zur Fertigung von ausgenommen Textilmaschinen,
Verbundwerkstoff-Strukturen, die für die oben genannten
ausgenommen Maschinen für die Endverwendungszwecke nicht
Textilindustrie, die nicht für modifiziert wurden,
obige Zwecke abgeändert sind;
```
Ausrüstungen, besonders d) Geräte, die für die Fertigung
```
konstruiert oder adaptiert zur von Faden- oder Fasermaterial
Fertigung von Verstärkerfasern konstruiert oder modifiziert
wie folgt: wurden:
```
Ausrüstungen zur Umwandlung
```
von Polymerfasern (wie zB
Polyacrylnitril, Rayon, Teer-
oder Polycarbosilan) in
Kohlenstoff-Fasern oder
Siliciumkarbidfasern
einschließlich besonderer
Geräte zum Strecken der Faser
unter Hitze;
```
Ausrüstungen zur chemischen
```
Beschichtung aus der Gasphase
(CVD) von Elementen oder
Verbindungen auf erhitzte
Filamentsubstrate zur
Fertigung von
Siliciumkarbidfasern;
```
Ausrüstungen zum Naßspinnen
```
von hochschmelzender Keramik
(wie zB Aluminiumoxid);
```
Ausrüstungen zur Umwandlung
```
von Aluminium, das
Faservorstufen enthält,
mittels Wärmebehandlung in
Aluminiumoxidfasern;
```
Geräte für die Konvertierung
```
von Polymerfasern (zB
Polyacrylnitril, Rayon oder
Polycarbosilan), die
spezielle Vorrichtungen zur
Faserbelastung beim Erhitzen
aufweisen;
```
Geräte für das Aufdampfen
```
von Elementen oder
Verbindungen auf erhitzte
Fasersubstrate; und
```
Geräte für das Naßspinnen
```
von hitzefesten Keramiken
(zB Aluminiumoxid);
```
Ausrüstungen zur Fertigung von e) Geräte, die für die spezielle
```
Prepregs, die in Nummer 1C10.e Faseroberflächenbehandlung oder
erfaßt sind, mittels Fertigung von Prepregs und
Heißschmelzmethode; Preforms konstruiert oder
modifiziert wurden.
Hinweis: Die in diesem Absatz
erfaßten Geräte beinhalten ua.
auch Rollmaschinen,
Ziehmaschinen,
Beschichtungsgeräte,
Schneidgeräte und „clicker
dies''.
```
Ausrüstungen für die
```
zerstörungsfreie 3D-Prüfung
mittels Ultraschall oder
Röntgentomographie, speziell
konstruiert für
Verbundwerkstoffe.
1N05 Siehe Nummer 1R02.a.
1B02 Anlagen und Komponenten
hierfür, besonders konstruiert
zur Fertigung von
Metall-Legierungen,
Metall-Legierungspulver oder
legierten Materialien, die in
den Nummern 1C02.a.2, 1C02.b
oder 1C02.c erfaßt sind.
1B03 Werkzeuge, Prägestempel,
Formen oder
Befestigungsvorrichtungen für
superplastische Formung oder
Diffusionsverbindung
(superplastic forming or
diffusion bonding) von Titan,
Aluminium oder deren
Legierungen, speziell
konstruiert zur Fertigung
folgender Produkte:
```
Flugkörperstrukturen für die
```
Luft- oder Raumfahrt;
```
Motoren für Luft- oder
```
Raumfahrzeuge; oder
```
speziell konstruiert für
```
diese Strukturen oder
Motoren.
1BW01 Anlagen oder Anlagenteile,
die auch geeignet sind zur
Erzeugung biologischer
Kampfmittel, wie folgt:
```
Vollständige Kontainments für
```
Sicherheitsstufe BL3 oder BL4
gemäß „WHO Laboratory
Biosafety Manual (Genf 1983)''.
```
Fermenter:
```
Fermenter zum Kultivieren
pathogener Mikroorganismen,
Viren oder zur Produktion von
Toxinen, gasdicht, mit allen
folgenden Eigenschaften:
```
Fassungsvermögen gleich
```
oder größer als 300 l;
```
doppelt oder mehrfach
```
gedichtete Verbindungen im
Bereich der Dampfzonen;
```
geeignet zur
```
in-situ-Sterilisation in
geschlossenem Zustand.
```
```
ANMERKUNG:
Unter Fermenter sind auch
Bioreaktoren, Chemostaten und
Durchflußsysteme zu verstehen.
```
```
```
Zentrifugalseparatoren:
```
Zentrifugalseparatoren,
geeignet zur kontinuierlichen
Trennung pathogener
Mikroorganismen, gasdicht und
mit allen folgenden
Eigenschaften:
```
Durchflußrate größer als
```
100 l/h;
```
Bauteile aus poliertem
```
rostfreiem Stahl oder
Titan;
```
doppelt oder mehrfach
```
gedichtete Verbindungen im
Bereich der Dampfzonen;
```
geeignet zur
```
in-situ-Sterilisation in
geschlossenem Zustand.
```
Querstromfiltrieranlagen:
```
Querstromfiltrieranlagen
entwickelt für kontinuierliche
Trennung pathogener
Mikroorganismen, Viren, Toxinen
und Zellkulturen, gasdicht und
mit allen folgenden
Eigenschaften:
```
einer Fläche von größer
```
oder gleich 5 m2;
```
geeignet zur
```
in-situ-Sterilisation.
1CW01 Anlagen oder Anlagenteile,
die auch geeignet sind zur
Erzeugung chemischer
Kampfstoffe:
```
Chemische Anlagen oder
```
Anlagenteile, wie folgt, bei
denen die Flächen, die mit dem
bearbeiteten Chemikal in
Berührung stehen, aus folgenden
Materialien bestehen:
```
Nickel oder Legierungen mit
```
mehr als 40 Gewichtsprozent
Nickel;
```
Legierungen mit mehr als 25
```
Gewichtsprozent Nickel und
20 Gewichtsprozent Chrom;
```
Glas;
```
```
Graphit (gilt nur für
```
Wärmetauscher);
```
Reaktionskessel mit einem
```
Speicherinhalt von mehr als
0,1 m3 (100 l) und weniger
als 15 m3 (15 000 l);
```
Speichertanks und Behälter
```
mit einer Kapazität von mehr
als 0,1 m3 (100 l);
```
Wärmetauscher;
```
```
Destillierkolonnen mit einem
```
Durchmesser von mehr als 0,1
m;
```
Entgasungseinrichtungen oder
```
Kondensoren;
```
Ferngesteuerte
```
Fülleinrichtungen, bei denen
alle mit der Flüssigkeit in
Berührung stehenden Flächen aus
folgenden Materialien bestehen:
```
Nickel oder Legierungen mit
```
mehr als 40 Gewichtsprozent
Nickel;
oder
```
Legierungen mit mehr als 25
```
Gewichtsprozent Nickel und
20 Gewichtsprozent Chrom;
```
Ventile mit eingebautem
```
Lecksuchanschluß und mehrfach
beschichtete Rohre, wie folgt,
bei denen alle mit der
Flüssigkeit in Berührung
stehenden Flächen aus folgenden
Materialien bestehen:
```
Nickel oder Legierungen mit
```
mehr als 40 Gewichtsprozent
Nickel;
oder
```
Legierungen mit mehr als 25
```
Gewichtsprozent Nickel und
20 Gewichtsprozent Chrom;
oder
```
Fluorpolymere
```
einschließlich PTFE, PVDF,
PFA;
```
Faltenbalg-Ventile;
```
```
Membran-Ventile;
```
```
Doppelt gedichtete Ventile;
```
```
Mehrfach beschichtete Rohre;
```
```
Pumpen, wie folgt, bei denen
```
alle mit der Flüssigkeit in
Berührung stehenden Flächen aus
folgenden Materialien bestehen:
```
Nickel oder Legierungen mit
```
mehr als 40 Gewichtsprozent
Nickel; oder
```
Legierungen mit mehr als 25
```
Gewichtsprozent Nickel und
20 Gewichtsprozent Chrom;
oder
```
Fluorpolymere
```
einschließlich PTFE, PVDF,
PFA;
oder
```
Tantal.
```
```
Doppelt gedichtete Pumpen;
```
```
Gekapselte Pumpen;
```
```
Magnetisch angetriebene
```
Pumpen;
```
Membran-Pumpen;
```
```
Faltenbalg-Pumpen;
```
```
Verbrennungseinrichtungen,
```
konstruiert für Zerstörung von
Chemiewaffen oder unter
Abschnitt I genannten
Vormaterialien, mit speziellen
Manipulationseinrichtungen und
mit einer mittleren
Brennkammertemperatur von mehr
als 1 000 Grad C, in denen alle
mit Abfallprodukten in
Berührung kommenden Flächen aus
einem der folgenden Materialien
bestehen oder damit
ausgekleidet sind:
```
Nickel oder Legierungen mit
```
mehr als 40 Gewichtsprozent
Nickel;
oder
```
Legierungen mit mehr als
```
25 Gewichtsprozent Nickel
und 20 Gewichtsprozent
Chrom;
oder
```
Keramik.
```
```
Gaswarneinrichtungen:
```
```
geeignet zum Nachweis
```
chemischer Kampfstoffe und
in Abschnitt I genannten
Vormaterialien sowie von
Phosphor, Schwefel, Chlor,
Fluor und deren Verbindungen
mit einer Konzentration von
weniger als 0,3 mg/m3 Luft
und für kontinuierlichen
Betrieb;
```
geeignet zum Nachweis von
```
Verbindungen mit
Anticholinesterase-
Aktivität.
1R03 Fertigungstechnologie oder
„Fertigungsausrüstung''
(einschließlich speziell dafür
konstruierte Komponenten) für:
```
die Fertigung, Handhabung oder
```
Abnahmeprüfung von
Flüssigstoffen oder den in
Nummer 1R09 beschriebenen
Treibstoffbestandteilen;
```
die Fertigung, Handhabung und
```
Abnahmeprüfung sowie das
Mischen, Härten, Gießen,
Pressen, Bearbeiten und
Strangpressen von festen
Treibstoffen oder den in Nummer
1R09 beschriebenen
Treibstoffbestandteilen.
```
```
ANMERKUNGEN:
(1) Chargenmischer oder
Durchlaufmischer (auch
kontinuierliche Mischer genannt)
für das Mischen im Vakuum bei
0 bis 13 236 kPa mit
Temperaturregelung für die
Mischkammer wie folgt:
Chargenmischer mit
```
einer Gesamtkapazität von
```
110 Litern (30 Gallonen) oder
mehr; und
```
mindestens einem exzentrisch
```
montierten Rührer zum Mischen
und/oder Kneten
Durchlaufmischer mit
```
zwei oder mehr Rührern zum
```
Mischen und/oder Kneten und
```
Öffnungsmöglichkeiten der
```
Mischkammer
(2) Die folgenden Geräte werden
von b) abgedeckt:
```
Geräte für die Fertigung von
```
atomisiertem oder kugelförmigem
Metallpulver in einer
kontrollierten Umgebung,
```
Strahlmühlen zum Mahlen oder
```
Zerkleinern von
Ammoniumperchlorat, RDX oder
HMX.
```
```
1R04 Folgende Geräte zur
pyrolytischen Abscheidung und
Verdichtung sowie folgende
„Technologie'':
```
„Technologie'' zur Fertigung
```
pyrolytisch abgeleiteter
Materialien, die in einer Form,
auf einem Dorn oder einem
anderen Substrat aus
Vorstufengasen geformt werden,
die zwischen 1 300 Grad C und
2 900 Grad C bei einem Druck
zwischen 130 Pa (1 mm Hg) und
20 kPa (150 mm Hg) zerfallen,
einschließlich Technologie für
die Bildung von Vorstufengasen,
Durchflußraten und
Prozeßsteuerungspläne und -
parameter,
```
Speziell konstruierte Düsen für
```
die oben genannten Prozesse,
```
Geräte und Prozeßsteuerungen
```
sowie speziell dafür
konstruierte Software,
konstruiert oder modifiziert
für die Verdichtung und
Pyrolyse von Raketendüsen und
Bugspitzen für
Wiedereintrittsfahrzeuge aus
Strukturverbundmaterial.
1N06 Elektrolytische Zellen für
die Erzeugung von Fluor mit
einer Fertigungskapazität von
mehr als 250 g Fluor je Stunde.
1N07 Separatoren zur
elektromagnetischen
Isotopentrennung, konstruiert
für den Betrieb mit einer oder
mehreren Ionenquellen, die
einen Gesamtstrahlstrom von
größer/gleich 50mA liefern
können, oder die mit solchen
Ionenquellen ausgestattet sind.
```
```
ANMERKUNG:
```
Nummer 1N07 erfaßt
```
Separatoren, die sowohl
stabile Isotope als auch
solche des Urans anreichern
können. Ein Separator, der
zur Trennung von
Bleiisotopen mit einer
Massendifferenz von einer
Masseneinheit (amu) geeignet
ist, ist damit ebenso zur
Trennung der Isotope des
Urans mit der
Massendifferenz von drei
Masseneinheiten geeignet.
```
Nummer 1N07 schließt
```
Massenseparatoren mit
Ionenquellen und Kollektoren
innerhalb und außerhalb des
magnetisches Feldes ein.
```
Eine einzelne
```
50mA-Ionenquelle kann
weniger als 3 g abgetrenntes
hochangereichertes Uran pro
Jahr aus Ausgangsmaterial
natürlicher
Isotopenhäufigkeit erzeugen.
```
```
1N08 Konverter und Ausrüstung für
die Ammoniak-Synthese, bei der
das Synthesegas einer
Ammoniak-Wasserstoff-
Hochdruck-Austauschkolonne
entnommen und das
synthetisierte Ammoniak in die
Kolonne zurückgeführt wird.
1N09 Wasserstoff-Tieftemperatur-
destillationskolonnen mit allen
folgenden
Anwendungsmöglichkeiten:
```
konstruiert zum Einsatz bei
```
Betriebstemperaturen
kleiner/gleich 35 K
(-238 Grad C),
```
konstruiert zum Einsatz bei
```
Betriebsdrücken von 0,5 bis
5 MPa,
```
hergestellt aus feinkörnigen
```
rostfreien Stählen der
Serie 300 mit niedrigem
Schwefelgehalt oder
vergleichbaren
tieftemperatur- und
wasserstoffverträglichen
Werkstoffen und
```
mit einem Innendurchmesser
```
größer/gleich 1 m und
effektiven Längen
größer/gleich 5 m.
1N10 Wasser-Schwefelwasserstoff-
Austauschkolonnen aus
hochwertigem Kohlenstoffstahl
(zB ASTM A516) mit einem
Durchmesser größer/gleich 1,8 m
zum Betrieb bei einem Nenndruck
größer/gleich 2 MPa. Die
eingebauten Extraktoren sind
segmentierte Böden mit einem
effektiven Verbunddurchmesser
größer/gleich 1,8 m, zB
Siebböden, Ventilböden,
Glockenböden und
Turbogridböden, konstruiert zur
Erleichterung des
Gegenstromprozesses und
hergestellt aus Materialien,
die gegen Korrosion durch
Schwefelwasserstoff/Wasser-
Mischungen beständig sind, zB
rostfreier Stahl 304L oder 316.
1N11 Umwälzpumpen für
Kaliumamid-Katalysatoren
(Kontaktmittel) in verdünnter
oder konzentrierter Form
innerhalb flüssigen Ammoniaks
(KNH2/NH3) mit allen folgenden
Eigenschaften:
```
hermetisch dicht,
```
```
für konzentrierte
```
Kaliumamidlösungen
größer/gleich 1% bei einem
Arbeitsdruck von 1,5 -
60 MPa; für verdünnte
Kaliumamidlösungen kleiner
als 1% bei einem
Arbeitsdruck von 20 - 60 MPa
und
```
Leistung größer als
```
8,5 m3/h.
1N12 Anlagen, Anlagenteile oder
Ausrüstung für die Herstellung,
Rückgewinnung, Extraktion,
Konzentration oder Handhabung
von Tritium wie folgt:
```
Wasserstoff- oder
```
Helium-Kälteaggregate, die
auf 23 K (-250 Grad C) oder
weniger kühlen können, mit
einer Wärmeabfuhrkapazität
größer als 150 W oder
```
Wasserstoffisotopen-
```
Speicher- und
Reinigungssysteme mit
Metallhydriden als Speicher-
oder Reinigungsmedium.
C. MATERIALIEN
1C01 Materialien, speziell
konstruiert zur Verwendung als
Absorber elektromagnetischer
Wellen oder selbstleitende
Polymere:
```
Materialien zur Absorbierung von
```
Frequenzen größer als 2 x 10
hoch 8 Hz, jedoch kleiner als
3 x 10 hoch 12 Hz, ausgenommen
folgende Materialien:
```
Haartypabsorber, gefertigt aus
```
natürlichen oder synthetischen
Fasern mit nichtmagnetischen
Zusätzen für
Absorptionszwecke;
```
Absorber, die keinen
```
magnetischen Verlust aufweisen
und deren Einfallsfläche nicht
plan ist, einschließlich
Pyramiden, Kegel, Keilflächen
und gewundene Flächen;
```
Ebene Absorber:
```
```
gefertigt aus:
```
```
Schaumstoffmaterialien
```
(elastisch oder
nicht-elastisch) mit
Kohlenstoffzusatz oder
organischen Materialien
einschließlich
Bindemittel, die
verglichen mit Metall mehr
als 5 % Echo über eine
Bandbreite von mehr als +-
15 % der Mittenfrequenz
der einstrahlenden Energie
liefern und Temperaturen
von mehr als 450 K
(177 Grad C) nicht
standhalten; oder
```
Keramische Materialien,
```
die verglichen mit Metall
mehr als 20 % Echo über
eine Bandbreite von mehr
als +-15 % der
Mittenfrequenz der
einstrahlenden Energie
liefern und Temperaturen
von mehr als 800 K
(527 Grad C) nicht
standhalten;
```
Zugfestigkeit kleiner als
```
7 x 10 hoch 6 N/m2; und
```
Druckfestigkeit kleiner als
```
14 x 10 hoch 6 N/m2;
```
```
ANMERKUNG:
Prüflinge für Absorptionstests
für Nummer 1C01.a.3.a sollten ein
Quadrat von mindestens
5 Wellenlängen (der Mittenfrequenz)
auf einer Seite sein und im
Weitfeld des strahlenden Elements
positioniert sein.
```
```
```
Ebene Absorber aus
```
Sinterferrit mit:
```
einer Dichte von mehr als
```
4,4; und
```
einer maximalen
```
Betriebstemperatur von
548 K (275 Grad C);
```
```
ANMERKUNG:
Die Ausnahmen von Nummer 1C01
gelten nicht für magnetische
Materialien für Absorptionszwecke,
wenn diese in Anstrichen enthalten
sind.
```
```
```
Materialien zur Absorbierung von
```
Frequenzen größer als 1,5 x 10
hoch 14 Hz, jedoch kleiner als
3,7 x 10 hoch 14 Hz und nicht
durchlässig für sichtbares
Licht;
```
eigenleitende Polymermaterialien
```
mit einer gesamten elektrischen
Leitfähigkeit von mehr als
10 000 S/m (Siemens/Meter) oder
einem Schichtwiderstand
(Oberflächenwiderstand) von
weniger als
100 ohm/Flächeneinheit auf der
Basis eines der folgenden
Polymere:
```
Polyanilin;
```
```
Polypyrrol;
```
```
Polythiophen;
```
```
Poly-Phenylen-Vinylen;
```
```
Poly-Thienylen-Vinylen;
```
```
```
ANMERKUNG:
Die gesamte elektrische
Leitfähigkeit und der
Schichtwiderstand
(Oberflächenwiderstand) sind
mittels ÖNORM zu ermitteln.
```
```
1R05 Materialien, Vorrichtungen
und speziell konstruierte
Software für reduzierte
Observablen wie Radarreflexion,
Ultraviolett-/Infrarot-
Signaturen und akustische
Signaturen (zB
Stealth-Technologie) für
Anwendungen, die für die
Systeme laut Nummern 9R01 oder
9R02 tauglich sind, zB:
```
Strukturelle Materialien und
```
Beschichtungen, speziell
konstruiert für reduzierte
Radarreflexion,
```
Beschichtungen einschließlich
```
Anstriche, speziell konstruiert
für reduzierte oder speziell
zugeschnittene Reflexion oder
Emission im Mikrowellen-,
Infrarot- oder
Ultraviolettspektrum, mit
Ausnahme der speziellen
Verwendung für die
Temperaturregelung von
Satelliten.
1C02 Metall-Legierungen, 1N13 Aluminiumlegierungen mit
Metall-Legierungspulver oder einer maximal erzielbaren
legierte Materialien: Zugfestigkeit von 460 MPa oder
```
Metall-Legierungen wie folgt: mehr bei 293 K (20 Grad C), in
```
```
Auf Nickel oder Titan Rohrform oder in ganzen Stücken
```
aufbauende Legierungen in (auch Schmiedestücken), mit
Form von Aluminiden wie einem Außendurchmesser von mehr
folgt, in Rohform oder als als 75 mm.
halbfertige Produkte: ---------------------------------
```
Nickelaluminide, die ANMERKUNG:
```
10 Gewichtsprozent oder Maximal erzielbar bedeutet, daß
mehr Aluminium Aluminiumlegierungen sowohl vor
enthalten; und nach der Wärmebehandlung
```
Titanaluminide, die erfaßt werden.
```
12 Gewichtsprozent oder mehr ---------------------------------
Aluminium enthalten; 1N14 Beryllium, wie folgt:
```
Metall-Legierungen wie folgt, Metalle, Legierungen mit mehr
```
hergestellt aus als 50 Gewichtsprozent
Metall-Legierungspulver oder aus Beryllium, Verbundstoffe, die
speziellen, von Nummer 1C02.b Beryllium enthalten, sowie
erfaßten Materialien: daraus gefertigte Waren,
ausgenommen:
```
Nickellegierungen mit: a) Metallische Fenster für
```
```
einer Spannung-Bruch- Röntgenanlagen,
```
Lebensdauer von b) Oxid in fertiger oder
10 000 Stunden oder mehr bei halbfertiger Form, speziell
923 K (650 Grad C) und einer konstruiert für elektronische
Spannung von 550 MPa; oder Bauelemente oder als Substrat
```
einer Ermüdung bei niedriger für elektronische Schaltkreise.
```
Lastspielzahl von --------------------------------
10 000 Zyklen oder mehr bei ANMERKUNG:
823 K (550 Grad C) und Auch Abfälle und Schrott mit
einer maximalen Spannung von Berylliumgehalt wird erfaßt.
700 MPa; ---------------------------------
```
Niobiumlegierungen mit: 1N15 Wismuth (99,99% oder reiner)
```
```
einer Spannung-Bruch-Lebensdauer mit sehr kleinem Silberanteil
```
von 10 000 Stunden oder mehr bei (weniger als 10 ppm).
1 073 K (800 Grad C) und einer
Spannung von 400 MPa; oder 1N16 Bor und Borverbindungen,
```
einer Ermüdung bei niedriger Gemische und Zusammensetzungen
```
Lastspielzahl von 10 000 Zyklen mit mehr als 20 Gewichtsprozent
oder mehr bei 973 K (700 Grad C) Bor 10 Isotop des
und einer maximalen Spannung von Gesamtboranteiles.
700 MPa;
```
Titanlegierungen mit: 1N17 Calcium (reinst) mit weniger
```
```
einer Spannung-Bruch-Lebensdauer als:
```
von 10 000 Stunden oder mehr a) 1000 ppm Gewicht an
bei 723 K (450 Grad C) und einer metallischen Verunreinigungen
Spannung von 200 MPa; oder außer Magnesium und
```
einer Ermüdung bei niedriger b) 10 ppm Bor.
```
Lastspielzahl von 10 000 Zyklen
oder mehr, bei 723 K (450 Grad
C) und einer maximalen Spannung
von 400 MPa;
```
Aluminiumlegierungen mit einer
```
Zugfestigkeit von: 1N18 Chlortrifluorid (C1F3).
```
240 MPa oder mehr bei 473 K
```
(200 Grad C); oder 1N19 Titanlegierungen mit einer
```
415 MPa oder mehr bei 298 K maximal erzielbaren
```
(25 Grad C); Zugfestigkeit von 900 MPa
```
Magnesiumlegierungen mit einer (0,9 x 10 hoch 9 N/m2) oder
```
Zugfestigkeit von 345 MPa oder mehr bei 293 K (20 Grad C) in
mehr und einer Abtragungsrate Rohrform oder ganzen Stücken
durch Korrosion von weniger als (auch Schmiedestücken) mit
1 mm/Jahr in einer mit 3% einem Außendurchmesser von mehr
wässerigen Natriumchloridlösung als 75 mm.
gemessen gemäß ÖNORM; ---------------------------------
```
```
MERKUNG:
ANMERKUNGEN: Maximal erzielbar bedeutet, daß
```
Die Metall-Legierungen in Titanlegierungen vor oder nach
```
Nummer 1C02.a sind solche, bei der Wärmebehandlung erfaßt
denen das genannte Metall einen werden.
höheren Prozentsatz an Gewicht ---------------------------------
besitzt als jedes andere 1N20 Wolfram wie folgt:
Element. Teile hergestellt aus Wolfram,
```
Die Spannung/Bruch-Lebensdauer Wolframkarbid oder
```
ist gemäß ÖNORM zu messen. Wolframlegierungen (mit mehr
```
Die Ermüdung bei niedriger als 90% Wolfram) mit einer
```
Lastspielzahl ist gemäß Masse von mehr als 20 kg und
ASTM-Norm E-606 „Recommended mit zylindrischer Symmetrie
Practice for Constant-Amplitude (einschließlich
Low-Cycle Fatigue Testing'' Zylindersegmenten) mit einem
(Empfohlene Praxis für Innendurchmesser von mehr als
Ermüdungsprüfung bei konstanter 100 mm, aber weniger als
Amplitude und niedriger 300 mm, ausgenommen Teile,
Lastspielzahl) oder speziell konstruiert als
entsprechenden nationalen Normen Gewichte oder als
zu messen. Die Prüfung ist axial Gammastrahlen-Kollimatoren.
bei einem durchschnittlichen 1N21 Zirkonium wie folgt:
Spannungsverhältnis gleich 1 und Metallegierungen mit mehr als
einem Formfaktor (K tief t) 50 Gewichtsprozent Zirkonium
gleich 1 vorzunehmen. Die und Verbindungen in denen das
durchschnittliche Spannung wird Gewichtsverhältnis Hafnium zu
wie folgt bestimmt: größte Zirkonium weniger als 1:500 ist
Spannung minus kleinster und Erzeugnisse daraus,
Spannung dividiert durch größte ausgenommen Zirkoniumfolien
Spannung.
```
```
```
Metall-Legierungspulver oder mit einer Dicke von kleiner oder
```
spezielles Material für in gleich 0,1 mm.
Nummer 1C02.a erfaßte ---------------------------------
Materialien wie folgt: ANMERKUNG:
```
Hergestellt aus einer der Diese Nummer erfaßt auch
```
folgenden Abfall und Schitt im Zirkonium
Komponentenanordnungen: gemäß diesen Definitionen.
```
Nickellegierungen (Ni-Al-X, ---------------------------------
```
Ni-X-Al), qualifiziert für 1N22 Magnesium (reinst), mit
Turbinenteile oder weniger als
-komponenten, dh. mit weniger 0,02 Gewichtsprozent
als 3 nicht-metallischen metallischer Unreinheiten,
Teilchen (die während des außer Calcium und weniger als
Herstellungsverfahrens 10 ppm Bor.
eingeführt werden) größer als
100 mym/10 hoch 9
Legierungsteilchen;
```
Niobiumlegierungen (Nb-Al-X oder
```
Nb-X-Al, Nb-Si-X oder Nb-X-Si,
Nb-Ti-X oder Nb-X-Ti);
```
Titanlegierungen (Ti-Al-X oder
```
Ti-X-Al);
```
Aluminiumlegierungen (Al-Mg-X
```
oder Al-X-Mg, Al-Zn-X oder
Al-X-Zn, Al-Fe-X oder Al-X-Fe);
oder
```
Magnesiumlegierungen (Mg-Al-X
```
oder Mg-X-Al); und
```
```
ANMERKUNG:
X ist gleich einem oder mehreren
Legierungselementen.
```
```
```
Hergestellt in einer
```
kontrollierten Umgebung durch
eines der folgenden Verfahren:
```
Vakuumzerstäubung;
```
```
Gaszerstäubung;
```
```
Rotationszerstäubung;
```
```
Splat Quenching;
```
```
Schmelzspinnen und
```
Feinzerkleinerung;
```
Schmelzextraktion und
```
Feinzerkleinerung; oder
```
Mechanisches legieren;
```
```
Legierte Materialien in Form von
```
nicht-feinzerkleinerten Flocken,
Bändern oder dünnen Stäben, die
in kontrollierter Umgebung durch
Splat Quenching, Schmelzspinnen
oder Schmelzextraktion
hergestellt und in der Erzeugung
von Metall-Legierungspulver oder
von in Nummer 1C02.b erfaßten
speziellen Materialien verwendet
werden;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 1C02 erfaßt keine
Metall-Legierungen,
Metall-Legierungspulver oder
Legierungsmaterialien für
Beschichtungssubstrate.
```
```
1R06 Maraging-Stahl (Stahl, der
im allgemeinen einen hohen
Nickel- und sehr geringen
Kohlenstoffanteil sowie Zusätze
zur Altershärtung aufweist) mit
einer maximalen Zugfestigkeit
von 1,5 x 10 hoch 9 Pa oder
mehr, gemessen bei 20 Grad C,
in Form von Blechen, Platten
oder Rohren mit einer
Wandstärke von kleiner oder
gleich 5,0 mm.
1N23 Martensitaushärtender Stahl
(maraging steel) mit einer
maximal erzielbaren
Zugfestigkeit von 2050 MPa
(2,050 x 10 hoch 9 N/m2) oder
mehr bei 293 K (20 Grad C),
ausgenommen in Formen, in denen
keine lineare Dimension 75 mm
übersteigt.
```
```
ANMERKUNG:
Maximal erzielbar bedeutet, daß
martensitaushärtender Stahl sowohl
vor und nach der Wärmebehandlung
erfaßt wird.
```
```
1R07 Wolfram, Molybdän und
Legierungen dieser Metalle in
der Form einheitlich
kugelförmiger oder atomisierter
Partikel mit einem Durchmesser
von 500 mym oder weniger und
einer Reinheit von 97% oder
mehr, zur Herstellung von
Komponenten für Raketenmotoren,
dh. Hitzeschilder,
Düsenmündungen und
Schubvektor-Steuerflächen.
1N24 Helium in jeder Form,
angereichert an Helium-3, in
Mischung mit anderen
Materialien oder in Ausrüstung
oder Erzeugnissen enthalten,
ausgenommen Erzeugnisse, die
weniger als 1 g Helium-3
enthalten.
1N25 Tritium, Verbindungen und
Mischungen, bei denen das
Verhältnis von Tritium zu
Wasserstoff größer als 1:1000
ist,
ausgenommen Erzeugnisse mit
nicht mehr als 40 Ci Tritium in
jeder chemischen oder
physikalischen Form.
1N26 Alphastrahlen emittierende
Radionuklide (Alphastrahler)
und Ausrüstung, die diese
Radionuklide enthält, wie
folgt:
Alphastrahler mit einer
Halbwertszeit größer/gleich
10 Tage, jedoch kleiner als
200 Jahre, einschließlich
Verbindungen und Mischungen,
die von dieser Nummer erfaßte
Radionuklide enthalten, mit
einer Gesamtaktivität
größer/gleich 37 GBq/kg,
ausgenommen Erzeugnisse mit
weniger als 3,7 GBq
Alphaaktivität.
1N27 Sprengstoffe mit einer
Kristalldichte größer als
1,8 g/cm3 und einer
Detonationsgeschwindigkeit
größer als 8000 m/s.
1N28 Hafnium, wie folgt:
Metall, Legierung und
Verbindungen von Hafnium mit
mehr als 60 Gewichtsprozent
Hafnium und Erzeugnisse daraus.
1N29 Lithium, mit dem Isotop 6
angereichert, wie folgt:
```
Metallhydride oder
```
Legierungen, die Lithium,
angereichert mit dem
Isotop 6 mit einer höheren
als in der Natur
vorkommenden Konzentration
(7,5% auf Atomprozentbasis);
```
andere Materialien, die
```
Lithium, angereichert mit
dem Isotop 6, enthalten
(einschließlich
Verbindungen, Mischungen und
Konzentraten), ausgenommen
Lithium 6 in
Thermolumineszenz-
Dosimetern.
1N30 Radium 226,
ausgenommen Radium für
medizinische Zwecke.
1C03 Magnetische Metalle jeden
Typs und in jeder Form, die
eines der folgenden Merkmale
aufweisen:
Relative Anfangspermeabilität
ANMERKUNG:
Messungen der Anfangspermeabilität sind an
vollständig geglühten Materialien
durchzuführen.
Magnetostriktive Legierungen
einer Sättigungs-Magnetostriktion
einem magnetomechanischen
oder
Amorphe Legierungsbänder mit:
einer Zusammensetzung, die
einer Sättigungs-Magnetinduktion
einer Dicke von 0,02 mm oder
einem spezifischen
einer Dichte von mehr als
einer Elastizitätsgrenze vom
einer äußersten Zugfestigkeit
einer Längung von mehr als 8%.
Mehrfädige supraleitfähige
eingebettet in eine andere
mit einer Querschnittfläche
Supraleitfähige zusammengesetzte
mit einer kritischen
mit einem Querschnitt von
die ihren supraleitfähigen
Hydraulikflüssigkeiten, die als
Synthetische
einem Flammpunkt von mehr
einem Fließpunkt bei 239 K
einem Viskositätsindex 75
einer Wärmebeständigkeit bei
ANMERKUNG:
Im Sinne der Nummer 1C06.a.1
enthalten Silakohlenwasserstofföle
ausschließlich Silicium,
Wasserstoff und Kohlenstoff.
oder
Chlorfluorkohlenwasserstoffe
keinem Flammpunkt;
einer Selbstentzündungstemperatur
einem Fließpunkt bei 219 K
einem Viskositätsindex 80
einem Siedepunkt bei 473 K
ANMERKUNG:
Im Sinne der Nummer 1C06.a.2
enthalten
Chlorfluorkohlenwasserstoffe
ausschließlich Kohlenstoff, Fluor
und Chlor.
Schmiermittel, die als
Phenylen- oder
Fluorierte
Dämpfungs- oder
Dibromtetrafluorethan;
Polychlortrifluorethylen (nur
Polybromtrifluorethylen;
ANMERKUNG:
Im Sinne der Nummer 1C06 gilt:
Der Flammpunkt wird mittels der Cleveland Open Cup-Methode
Der Fließpunkt wird mittels der
Der Viskositätsindex wird nach
Die Wärmebeständigkeit wird
Der Gewichtsverlust jeder
Die Änderung der
Die Gesamtsäure- oder
Die Selbstenzündungstemperatur
1C07 Keramische Grundmaterialien,
keramische
Matrix-Verbundwerkstoffe und Vormaterialien:
Grundmaterialien aus einfachen
Keramikmaterialien in Roh- oder
Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit einer Glas- oder Oxidmatrix und
Si-N;
Si-C;
Si-Al-O-N; oder
Si-O-N;
Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit oder ohne
Vormaterialien (das sind
Polydiorgansilane (zur
Polysilazane (zur Herstellung von Siliciumnitriden); oder
Polycarbosilazane (zur
1R08
Für Raketensysteme konstruierte
resaturierte, pyrolysierte (dh. Kohlenstoff-Kohlenstoff)
Materialien,
Feinkörnige, rekristallisierte
Graphite (mit einer Fülldichte
von mindestens 1,72 g/cm3,
gemessen bei 15 Grad C),
pyrolytische oder
faserverstärkte Graphite, die
sich für die Verwendung in Raketendüsen und Bugspitzen für
Wiedereintrittsfahrzeuge
eignen,
Keramische Verbundstoffe
(dielektrische Konstante unter
6 bei Frequenzen zwischen
100 Hz und 10 000 MHz) für die Verwendung in FK-Radomen sowie
siliciumkarbidverstärktes,
ungebranntes Keramikmaterial,
das sich für die Verwendung in Bugspitzen eignet.
- Bismaleimide;
Aromatische Polyamid-Imide;
Aromatische Polyimide;
Aromatische Polyetherimide
ANMERKUNG:
Nummer 1C08.a erfaßt keine
nicht-schmelzenden
Formpressungspulver oder Gußformen.
Thermoplastische
bei einem der folgenden
Phenylen, Biphenylen oder
Methyl-, tertiär-Butyl- oder phenylsubstituiertes
einer der folgenden Säuren:
Terephthalsäure;
6-Hydroxy-2-Naphthoesäure;
4-Hydroxybenzoesäure;
Polyarylen-Ether-Ketone wie
Polyether-Ether-Keton (PEEK);
Polyether-Keton-Keton (PEKK);
Polyether-Keton (PEK);
Polyether-Keton-Ether-Keton-Keton (PEKEKK);
Polyarylen-Ketone;
Polyarylen-Sulfide, bei denen
Polybiphenylenethersulfon.
Copolymere aus Vinylidenfluorid
Fluorierte Polyimide mit 30%
Fluorierte Phosphazen-Elastomere
Fluor.
1C10 Faserige und fadenförmige 1N31
Materialien, die in organischer a) Faserige und fadenförmige
Matrix-, metallischer Matrix- Carbon- oder Aramidmaterialien
oder Kohlenstoff-Matrix- mit einem spezifischen Modul
Verbundwerkstoff-Strukturen oder von 12,7 x 10 hoch 6 m oder
Laminaten verwendet werden mehr oder einer spezifischen
können: Zugfestigkeit von 23,5 x 10
```
Organische faserige und hoch 4 m oder mehr;
```
fadenförmige Materialien, b) faserige oder fadenförmige
ausgenommen Polyethylen, mit: Glasmaterialien mit einem
```
einem spezifischen Modul von spezifischen Modul von 3,18 x
```
mehr als 12,7 x 10 hoch 6 m, und 10 hoch 6 m oder mehr und einer
```
einer spezifischen Zugfestigkeit spezifischen Zugfestigkeit von
```
von mehr als 23,5 x 10 hoch 4 m; 7,62 x 10 hoch 4 m oder mehr.
```
Faserige und fadenförmige
```
Kohlenstoffmaterialien mit:
```
einem spezifischen Modul von
```
mehr als 12,7 x 10 hoch 6 m,
und
```
einer spezifischen
```
Zugfestigkeit von mehr als
23,5 x 10 hoch 4 m;
```
```
ANMERKUNG:
Eigenschaften der in Nummer
1C10.b beschriebenen Materialien
sollten mit Hilfe der vom SACMA
empfohlenen Methoden SRM 12 bis 17
oder entsprechenden nationalen
Zugtests, wie zB dem Japanischen
Industriestandard JIS-R-7601,
Absatz 6.6.2. bestimmt werden und
auf einem Losmittel beruhen.
```
```
```
Anorganische faserige oder
```
fadenförmige Materialien mit:
```
einem spezifischen Modul von
```
mehr als 2,54 x 10 hoch 6 m;
und
```
einem Schmelz-, Zersetzungs-
```
oder Sublimationspunkt von
mehr als 1 922 K (1 649 Grad
C) in einer inerten Umgebung;
ausgenommen
```
diskontinuierliche,
```
mehrphasige, polykristalline
Aluminiumoxidfasern in Form
von Schnittfasern oder
regellosen Matten, die
3 Gewichtsprozent oder mehr
Siliciumdioxid enthalten und
ein spezifisches Modul von
weniger als 10 x 10 hoch 6 m
aufweisen;
```
Molybdän und
```
Molybdän-Legierungsfasern;
```
Borfasern;
```
```
Diskontinuierliche
```
Keramikfasern mit einem
Schmelz-, Zersetzungs- oder
Sublimationspunkt in inerter
Umgebung von kleiner als
2 043 K (1 770 Grad C);
```
Faserige und fadenförmige
```
Materialien:
```
bestehend aus einem der
```
folgenden Stoffe:
```
Polyetherimide, erfaßt in
```
Nummer 1C08.a; oder
```
Materialien, erfaßt in
```
Nummer 1C08.b, c, d, e oder
f; oder
```
bestehend aus Materialien,
```
erfaßt in Nummer 1C10.d.1.a
oder b und vermengt mit
anderen von Nummer 1C10.a, b
oder c erfaßten Fasern;
```
Harz- oder teerimprägnierte
```
Fasern (Prepregs), metall- oder
kohlenstoffbeschichtete Fasern
(Vorform) oder
Kohlenstoff-Faser-Vorformen
hergestellt aus:
```
faserigen oder fadenförmigen
```
Materialien, erfaßt in Nummer
1C10.a, b oder c; oder
```
organischen oder
```
Kohlenstoff-Materialien:
```
mit einer spezifischen
```
Zugfestigkeit von mehr als
17,7 x 10 hoch 4 m;
```
mit einem spezifischen Modul
```
von mehr als 10,15 x 10 hoch
6 m;
```
nicht erfaßt von Nummer
```
1C10.a oder b, und
```
falls imprägniert mit von
```
Nummer 1C08 oder 1C09.b
erfaßten Materialien oder
mit Phenol- oder
Epoxidharzen, die einen
Glaspunkt (Tg) von mehr als
383 K (110 Grad C)
aufweisen;
```
Andere Materialien: 1R09 Andere Materialien:
```
```
Antriebsstoffe:
```
```
Hydrazin mit einer
```
Konzentration von mehr als
70% und seine Derivate,
einschließlich
Monomethylhydrazin (MMH);
```
Unsymmetrisches
```
Dimethylhydrazin (UDMH);
```
Ammoniumperchlorat;
```
```
Kugelförmiges
```
Aluminiumpulver, dessen
Partikel einen einheitlichen
Durchmesser von weniger als
500 x 10 hoch -6 m (500 mym)
und einen Aluminiumgehalt
von mindestens 97% haben;
```
Metallische Treibstoffe mit
```
einer Partikelgröße von
weniger als 500 x 10 hoch -6
m (500 mym), die
kugelförmig, atomisiert,
rundlich, geflockt oder
gemahlen sind und zu
mindestens 97% aus einem der
folgenden Elemente bestehen:
Zirkonium, Beryllium, Bor,
Magnesium, Zink und deren
Legierungen sowie
Mischmetall;
```
Nitroamine
```
(Cyclotetramethylen-
Tetranitramin (HMX),
Cyclotetramethylen-
Trinitramin (RDX));
```
Perchlorate, Chlorate oder
```
Chromate, die mit
Metallpulver oder anderen
Hochenergie-Brennstoff-
Komponenten gemischt sind;
```
Carborane, Decarborane,
```
Pentaborane und deren
Derivate;
```
Flüssige Oxydatoren, wie
```
folgt:
```
Distickstofftrioxid;
```
```
Stickstoffdioxid/
```
Distickstofftetroxid;
```
Distickstoffpentoxid;
```
```
Inhibierte rotrauchende
```
Salpetersäure (IRFNA);
```
Verbindungen aus Fluor und
```
einem oder mehreren
Halogenen, Sauerstoff und
Stickstoff)
```
Polymere Substanzen:
```
```
Carboxylbegrenztes
```
Polybutadien (CTPB);
```
Hydroxylbegrenztes
```
Polybutadien (HTPB);
```
Glycidylazidpolymer (GAP);
```
```
Polybutadienacrylsäure
```
(PBAA);
```
Polybutadienacrylnitril
```
(PBAN).
```
Composittreibstoffe,
```
einschließlich gepreßter
Treibstoffe mit Leimbindern und
Treibstoffe mit nitrierten
Bindern;
```
Andere hochenergetische
```
Treibstoffe wie zB Borschlamm
mit einer Energiedichte von 40
x 10 hoch 6 J/kg oder mehr;
```
Andere Treibstoff-Additive und
```
-Mittel:
```
Bindemittel, wie folgt:
```
```
Tris(1-(2-methyl)
```
aziridinyl)phosphinoxid
(MAPO);
```
Trimesoyl-1(2-ethyl)
```
aziridin (HX-868 - BITA);
```
„Tepanol'' (HX-878),
```
Reaktionsprodukt aus
Tetraethylenpentamin,
Acrylnitril und Glycidol;
```
„Tepan'' (HX-879),
```
Reaktionsprodukt aus
Tetraethylenpentamin und
Acrylnitril;
```
Polyfunktionelle
```
Aziridenamide mit
Isophthal-, Trimesin-,
Isocyanur- oder
Trimethyladipin-Hauptgruppe
(backbone), die auch eine
2-methyl- oder
2-ethylaziridin-Gruppe
(HX-752, HX-874 und
HX-877).
```
Härtungsmittel und
```
Katalysatoren, wie folgt:
```
Triphenylbismut (TPB);
```
```
Isophorondiisocyanat
```
(IPDI);
```
Brennratenmodifizierer, wie
```
folgt:
```
Catocen;
```
```
N-Butylferrocen;
```
```
Butacen;
```
```
Andere Ferrocenderivate;
```
```
Nitrat-Ester und
```
Nitrat-Weichmacher, wie
folgt:
```
Triethylenglycoldinitrat
```
(TEGDN);
```
Trimethylolethantrinitrat
```
(TMETN);
```
1,2,4-Butantrioltrinitrat
```
(BTTN);
```
Diethylenglycoldinitrat
```
(DEGDN);
```
Stabilisatoren, wie folgt:
```
```
2-Nitrodiphenylamin (NDPA);
```
```
N-Methyl-p-nitroanilin
```
(MNA).
D. SOFTWARE
1D02 Software zur Entwicklung von
aus organischer Matrix,
Metallmatrix oder
Kohlenstoffmatrix bestehenden
Laminaten oder
Verbundwerkstoffen.
E. TECHNOLOGIE
1E01 Technologie gemäß der 1N32 Technologie für die
„General Technology Note'' Entwicklung oder Herstellung
(Allgemeine Technologienote) zur von Ausrüstung oder
Entwicklung oder Produktion von Werkstoffen, erfaßt von
Einrichtungen oder Materialien, Nummer 1N01 bis 1N04.
die von den Nummern 1A01.b,
1A01.c, 1A02, 1A03, 1B oder 1C 1N33 Technologie für die
erfaßt sind. Verwendung von Ausrüstung oder
Werkstoffen, erfaßt von
Nummer 1N01 bis 1N31.
1E02 Andere Technologie
```
Technologie zur Entwicklung oder
```
Produktion von
Polybenzothiazolen oder
Polybenzoxazolen;
```
Technologie zur Entwicklung oder
```
Produktion von
Fluorelastomer-Verbindungen, die
mindestens ein
Vinylether-Monomer enthalten;
```
Technologie zur Konstruktion
```
oder Produktion der folgenden
Grundmaterialien oder
Keramikmaterialien:
```
Grundmaterialien, die
```
sämtliche folgende
Eigenschaften aufweisen:
```
eine der folgenden
```
Zusammensetzungen:
```
einfache oder komplexe
```
Oxide aus Zirkonium und
komplexe Oxide aus
Silicium oder Aluminium;
```
Einfache Nitride aus Bor
```
(kubische kristalline
Formen);
```
Einfache oder komplexe
```
Carbide aus Silicium oder
Bor; oder
```
Einfache oder komplexe
```
Nitride aus Silicium;
```
Insgesamte metallische
```
Verunreinigung, ausgenommen
beabsichtigte Beigaben,
weniger als:
```
1 000 ppm für einfache
```
Oxide oder Carbide; oder
```
5 000 ppm für komplexe
```
Verbindungen oder einfache
Nitride, und
```
- mit einer
```
durchschnittlichen
Teilchengröße gleich oder
weniger als 5 mym und nicht
mehr als 10% der Teilchen
mit einer Größe von mehr als
10 mym; oder
```
```
ANMERKUNG:
Bei Zirkoniumerde betragen diese
Grenzwerte 1 mym bzw. 5 mym;
```
```
```
a) Plättchen mit einem
```
Länge/Dicke-Verhältnis von
mehr als 5;
```
Haarkristalle mit einem
```
Länge/Dicke-Verhältnis vom
mehr als 10 bei
Durchmessern von weniger
als 2 mym; und
```
Kontinuierliche Fasern
```
oder Schnittfasern mit
weniger als 10 mym im
Durchmesser.
```
Keramikmaterialien,
```
ausgenommen Schleifmittel,
bestehend aus in Nummer
1E02.c.1. beschriebenen
Materialien;
```
Technologie zur Produktion von
```
aromatischen Polyamidfasern;
```
Technologie zur Installation,
```
Wartung oder Reparatur von in
Nummer 1C01 erfaßten
Materialien;
```
Technologie zur Reparatur von in
```
Nummer 1A02, 1C07.c oder 1C07.d
erfaßten Materialien.
1R10 Technische Daten
(einschließlich
Verarbeitungsmaschinen) und
Verfahren zur Temperatur-,
Druck- oder Atmosphärenregelung
in Autoklaven oder Hydroklaven,
sofern sie für die Fertigung
von Verbundstoffen oder
teilweise verarbeiteten
Verbundstoffen eingesetzt
werden.
2 - MATERIALBEARBEITUNG
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------
ANMERKUNG:
Die Nummern 2R01 bis 2R03
erfassen Einrichtungen, die
entwickelt sind für den
Gebrauch in Raketensystemen der
Nummer 9R01.
```
```
2A01 Kugellager oder feste
Rollenlager, ausgenommen
Kegelrollenlager, mit vom
Hersteller spezifizierten
Toleranzen gemäß ABEC 7,
ABEC 7P, ABEC 7T oder ISO
Normklasse 4 (ÖNORM M 6315/2,
ÖNORM M 6318/1, 2 und 3) oder
höherwertig (oder entsprechenden
nationalen Normen) und mit einem
der folgenden Merkmale:
```
Ringe, Kugeln oder Rollen aus
```
Monel oder Beryllium;
```
hergestellt für einen Einsatz
```
bei Betriebstemperaturen über
573 K (300 Grad C), entweder
durch Verwendung besonderer
Materialien oder durch besondere
Wärmebehandlung; oder
```
mit Schmierelementen oder
```
Komponentenabänderungen, die
laut Herstellerspezifikationen
speziell für einen Betrieb der
Kugellager bei Geschwindigkeiten
von mehr als 2,3 Mio DN
konstruiert sind.
2A02 Andere Kugellager oder feste
Rollenlager, ausgenommen
Kegelrollenlager, mit vom
Hersteller spezifizierten
Toleranzen gemäß ABEC 9, ABEC 9P
oder ISO Normklasse 2 oder
höherwertig (oder entsprechenden
nationalen Normen).
2A03 Feste Kegelrollenlager mit
vom Hersteller spezifizierten
Toleranzen gemäß ANSI/AFBMA
Klasse 00 (Zoll) oder Klasse A
(metrisch) oder höherwertig
(ÖNORM M 6315/2, ÖNORM M 6318/1,
2 und 3) (oder entsprechenden
nationalen Normen) und mit einem
der folgenden Merkmale:
```
mit Schmierelementen oder
```
Komponentenabänderungen, die
laut Herstellerspezifikationen
speziell für einen Betrieb der
Kugellager bei Geschwindigkeiten
von mehr als 2,3 Mio DN
konstruiert sind; oder
```
hergestellt sind für einen
```
Einsatz bei Betriebstemperaturen
unter 219 K (-54 Grad C) oder
über 423 K (150 Grad C).
2A04 Gasgeschmierte Folienlager,
hergestellt für einen Einsatz
bei Betriebstemperaturen von
561 K (288 Grad C) oder höher
und einer Belastungskapazität
von mehr als 1 MPa.
2A05 Aktiv magnetisch geführte
Lagersysteme.
2A06 Gewebeausgekleidete
selbsteinstellende Gleitlager
oder gewebeausgekleidete
Achsgleitlager, hergestellt für
einen Einsatz bei
Betriebstemperaturen unter 219 K
(-54 Grad C) oder über 423 K
(150 Grad C).
```
```
ANMERKUNGEN:
```
DN ist das Produkt aus dem
```
Lagerbohrungsdurchmesser in mm und
der Rotationsgeschwindigkeit in UPM
(U/min).
```
Betriebstemperaturen
```
beinhalten auch solche
Temperaturen, die erhalten werden,
wenn eine Gasturbine nach Betrieb
zum Stillstand gekommen ist.
```
```
2N01 Schmelztiegel, gefertigt aus
Materialien, resistent gegen
flüssige Actimide wie folgt:
```
Schmelztiegel mit einem Volumen
```
zwischen 150 ml und 8 l,
hergestellt oder beschichtet
mit einem der folgenden
Materialien, mit einem
Reinheitsgrad von 98% oder
mehr:
```
Calciumfluorid (CaF tief 3),
```
```
Calcium Zirkonat (Ca tief 2
```
ZrO tief 3),
```
Cersulfid (Ce tief 2 S tief
```
3),
```
Erbiumoxid (Er tief 2 O tief
```
3),
```
Hafniumoxid (HfO tief 2),
```
```
Magnesiumoxid (MgO),
```
```
Nitrierte Niob-Titan-
```
Wolframlegierungen (50% Nb,
30% Titan, 20% W),
```
Ytrriumoxid (Y2O3),
```
```
Zirkonoxid (ZrO2);
```
```
Schmelztiegel mit einem Volumen
```
zwischen 50 ml und 2 l,
hergestellt aus oder
ausgekleidet mit Tantal mit
einem Reinheitsgrad von 99,9%
oder höher;
```
Schmelztiegl mit einem Volumen
```
zwischen 50 ml und 2 l und
hergestellt aus oder
ausgekleidet mit Tantal (mit
einem Reinheitsgrad von 98%
oder mehr) beschichtet mit
Tantalcarbid, -nitrid oder
-borid (oder einer Kombination
daraus).
2N02 Ventile mit einer Nennweite
größer/gleich 5 mm, mit
Federbalgabdichtung, ganz aus
Aluminium,
Aluminiumlegierungen, Nickel
oder Nickellegierungen mit mehr
als 60% Nickel hergestellt oder
damit ausgekleidet und manuell
oder automatisch bedienbar.
2N03 Fernlenk-Manipulatoren, die
die mechanische Übertragung der
Einwirkungen einer
Bedienungsperson durch
elektrische, hydraulische oder
mechanische Mittel auf einen
Funktionsarm und eine
Endvorrichtung besorgen, die
für ferngesteuerte Tätigkeiten
bei radiomechanischen
Trennprozessen und in heißen
Zellen eingesetzt werden
können. Die Manipulatoren
können eine Zellenwanddicke
größer/gleich 0,6 m
durchdringen oder überbrücken.
B) PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
2B01 Numerische Steuerungen,
Bewegungssteuerplatinen,
speziell konstruiert für
numerische Steuerungsanwendungen
bei Werkzeugmaschinen,
Werkzeugmaschinen und speziell
hierfür konstruierte Bauteile:
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Sekundäre parallele
```
Bahnachsen, zB die w-Achse an
horizontalen Bohrwerken oder eine
sekundäre Drehachse, deren
Mittellinie parallel zur
Hauptdrehachse verläuft, werden
nicht zur Gesamtzahl der Bahnachsen
hinzugezählt.
ANMERKUNG:
Drehachsen müssen nicht über
360 Grad drehen. Eine Drehachse
kann von einer linearen Vorrichtung
angetrieben werden, zB einer
Schraube oder einer Zahnstange.
```
Die Nomenklatur für Achsen muß
```
mit der Internationalen Norm ISO
841 „Numerische
Steuerungsmaschinen - Nomenklatur
für Achse und Triebwerk''
(DIN 66217) übereinstimmen.
```
```
```
Numerische Steuerungen für
```
Werkzeugmaschinen wie folgt
sowie speziell hierfür
konstruierte Bauteile:
```
die mehr als vier
```
Interpolationsachsen haben,
die zur Bahnsteuerung simultan
koordiniert werden können;
oder
```
die zwei, drei oder vier
```
Interpolationsachsen haben,
die zur Bahnsteuerung simultan
koordiniert werden können; und
```
geeignet sind, mittels
```
Echtzeitverarbeitung von
Daten während der
Bearbeitung den Werkzeugweg,
die Vorschubrate und die
Spindeldaten abzuändern
durch:
```
automatische Berechnung
```
und Änderung von
Teileprogrammdaten für das
Bearbeiten in zwei oder
mehr Achsen mittels
Meßzyklen und Zugriffes
auf Quelldaten; oder
```
adaptive Steuerung mit
```
mehr als einer gemessenen
physikalischen Variablen
und deren Verarbeitung
mittels eines
Rechenmodells (Strategie),
um zur Optimierung des
Prozeßablaufes eine oder
mehrere
Bearbeitungsanweisungen zu
ändern;
```
geeignet sind, direkt
```
(on-line) CAD-Daten zur
internen Aufbereitung von
Maschinenanweisungen zu
empfangen und zu
verarbeiten; oder
```
geeignet sind, ohne
```
Abänderung und gemäß den
technischen Spezifikationen
des Herstellers zusätzliche
Platinen aufzunehmen, die
eine über die in Nummer 2B01
geregelten Werte
hinausgehende Erhöhung der
Anzahl an
Interpolationsachsen, welche
zur Bahnsteuerung simultan
koordiniert werden können,
ermöglichen würden, selbst
wenn sie diese zusätzlichen
Platinen nicht enthalten;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 2B01.a erfaßt keine
numerischen Steuerungen, die
```
für nicht von dieser Liste
```
erfaßte Maschinen abgeändert und
in solche eingebaut wurden; oder
```
speziell für nicht von dieser
```
Liste erfaßte Maschinen
konstruiert wurden.
```
```
```
Bewegungssteuerplatinen,
```
speziell konstruiert für
Werkzeugmaschinen und mit einem
der folgenden Merkmale:
```
Interpolation von mehr als
```
vier Achsen;
```
geeignet zur
```
Echtzeitverarbeitung, wie in
Nummer 2B01.a.2.a beschrieben;
oder
```
geeignet zum Empfang und zur
```
Verarbeitung von CAD-Daten,
wie in Nummer 2B01.a.2.b
beschrieben;
```
Werkzeugmaschinen für abtragende
```
oder spanende Bearbeitung von
Metallen, Keramiken oder
Verbundwerkstoffen, die gemäß
den technischen Spezifikationen
des Herstellers mit
elektronischen Vorrichtungen zur
simultanen Bahnsteuerung auf
zwei oder mehr Achsen
ausgerüstet werden können, wie
folgt:
```
Werkzeugmaschinen zum Drehen,
```
Schleifen, Fräsen oder jeder
Kombination hiervon, die:
```
zwei oder mehr Achsen haben,
```
die simultan zur
Bahnsteuerung koordiniert
werden können, und
```
eines der folgenden Merkmale
```
haben:
```
zwei oder mehr für eine
```
Bahnbewegung geeignete
Drehachsen;
```
```
ANMERKUNG:
Die c-Achse an
Koordinatenschleifmaschinen, die
verwendet wird, um die
Schleifscheiben normal zur
Arbeitsfläche zu halten, wird nicht
als Drehachse angesehen.
```
```
```
eine oder mehrere
```
bewegliche Spindeln;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 2B01.c.1.b.2. gilt nur für
Werkzeugmaschinen zum Schleifen und
Fräsen.
```
```
```
Planlaufabweichung in
```
einer Umdrehung der
Spindel weniger (besser)
als 0,0006 mm
Gesamtmeßuhrausschlag (TIR
- Total Indicator
Reading);
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 2B01.c.1.b.3 gilt nur für
Werkzeugmaschinen zum Drehen.
```
```
```
Rundlaufabweichung in
```
einer Umdrehung der
Spindel besser als
0,0006 mm
Gesamtmeßuhrausschlag;
```
Positioniergenauigkeit mit
```
allen verfügbaren
Kompensationen besser als:
```
0,001 Grad auf jeder
```
Rotationsachse; oder
```
0,004 mm entlang jeder
```
linearen Achse
(Gesamtpositionierung) bei
Schleifmaschinen;
```
0,006 mm entlang jeder
```
linearen Achse
(Gesamtpositionierung) bei
Dreh- und Fräsmaschinen;
oder
```
a) eine
```
Positioniergenauigkeit
besser als 0,007 mm; und
```
eine Schlittenbewegung
```
aus der Ruhelage für alle
Schlitten innerhalb 20%
einer
Bewegungsbefehleingabe von
weniger als 0,5 mym.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 2B01.c.1.b.5 erfaßt keine
Fräs- oder Drehwerkzeugmaschinen
mit einer Positioniergenauigkeit
entlang einer Achse mit allen
verfügbaren Kompensationen gleich
oder größer (schlechter) als
0,005 mm.
Kleinstschritt der Bewegungsprüfung
(Schlittenbewegung aus Ruhelage):
Die Prüfung wird nur dann
durchgeführt, wenn die
Werkzeugmaschine mit einer
Steuerung ausgestattet ist, deren
kleinster Schritt weniger (besser)
als 0,5 mym ist.
Bereiten Sie die Maschine zur
Prüfung gemäß Norm ISO 230.2
Absätze 3.1, 3.2 und 3.3.
(DIN/ISO 230 Teil 2 E) vor.
Führen Sie die Prüfung auf jeder
Achse (jedem Schlitten) der
Werkzeugmaschine wie folgt durch:
```
Bewegen Sie die Achse über
```
mindestens 50% des Höchstweges
in die Plus- und Minusrichtungen
zweimal bei höchster
Vorschubgeschwindigkeit, im
Schnellgang oder im Langsamgang;
```
Warten Sie mindestens
```
10 Sekunden;
```
Geben Sie mittels manueller
```
Dateneingabe den kleinsten
programmierbaren Schritt der
Steuerung ein;
```
Messen Sie die Achsenbewegung;
```
```
Deaktivieren Sie die Steuerung
```
mit Hilfe der
Servo-Nullstellung, eines
Rücksetzens oder jeder anderen
Maßnahme, die jedes Signal
(Spannung) im Regelkreis löscht;
```
Wiederholen Sie die Schritte 2
```
bis 5 fünfmal, zweimal in der
Richtung des Achsweges und
dreimal in der entgegengesetzten
Richtung des Achsweges, und zwar
für insgesamt sechs Prüfpunkte;
```
Beträgt die Achsbewegung bei
```
vier der sechs Prüfpunkte
zwischen 80% und 120% der
kleinsten programmierbaren
Eingabe, ist die Maschine
ausfuhrbewilligungspflichtig.
Bei Drehachsen wird die Messung
200 mm vom Rotationsmittelpunkt
entfernt vorgenommen.
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 2B01.c.1 erfaßt keine
```
Rundschleifmaschinen für Außen-,
Innen- sowie
Außen/Innen-Schleifen, die alle
folgenden Merkmale aufweisen:
```
nicht-spitzenlose
```
Schleifmaschinen (Schuhtyp);
```
beschränkt auf Rundsschleifen;
```
```
maximaler
```
Werkstück-Außendurchmesser
oder Werkstücklänge von
150 mm;
```
nur zwei Achsen, die simultan
```
zur Bahnsteuerung koordiniert
werden können; und
```
keine c-Bahnachse.
```
```
Nummer 2B01.c.1. erfaßt keine
```
Maschinen, die speziell als
Koordinatenschleifmaschinen
konstruiert sind und beide der
folgenden Merkmale aufweisen:
```
Achsen beschränkt auf x, y, c
```
und a, wobei die c-Achse dazu
verwendet wird, die
Schleifscheibe normal auf die
Arbeitsfläche zu halten und
die a-Achse zum Schleifen von
Mantelkurven konfiguriert ist;
und
```
eine Rundlaufabweichung der
```
Spindel nicht kleiner (nicht
besser) als 0,0006 mm.
```
Nummer 2B01.c.1 erfaßt keine
```
Werkzeugschleifmaschinen, die
alle folgenden Merkmale
aufweisen:
```
geliefert als komplette Anlage
```
mit speziell konstruierter
Software zur Fertigung von
Werkzeugen;
```
nicht mehr als zwei simultan
```
für eine Bahnsteuerung
koordinierbare Drehachsen;
```
Rundlaufabweichung in einer
```
Umdrehung der Spindel nicht
kleiner (nicht besser) als
0,0006 mm
Gesamtmeßuhrausschlag; und
```
die Positioniergenauigkeit mit
```
allen verfügbaren
Kompensationen ist weniger
(nicht besser) als:
```
0,004 mm entlang jeder
```
linearer Achsen für
Gesamtpositionierung; oder
```
0,001 Grad für Drehachsen.
```
```
```
2B02 Nicht numerisch gesteuerte
Werkzeugmaschinen zur Erzeugung
optisch hochwertiger
Oberflächen:
```
Drehmaschinen mit einem
```
einschneidigen Werkzeug und mit
allen nachstehenden Merkmalen:
```
Positioniergenauigkeit des
```
Schlittens weniger (besser)
als 0,0005 mm je 300 mm Weg;
```
Schlittenpositionier-
```
Wiederholgenauigkeit in beiden
Richtungen weniger (besser)
als 0,00025 mm je 300 mm Weg;
```
Rundlaufabweichung und
```
Planlaufabweichung der Spindel
weniger (besser) als 0,0004 mm
Gesamtmeßuhrausschlag;
```
Winkelablenkung der
```
Schlittenbewegung (Scher-,
Rollkreis- und Rollwinkel)
weniger (besser) als
2 Bogensekunden
Gesamtmeßuhrausschlag über
vollen Weg; und
```
vertikale Geradlinigkeit
```
weniger (besser) als 0,001 mm
je 300 mm Weg;
```
```
ANMERKUNG:
Die Schlittenpositionier-
Wiederholgenauigkeit R in beide
Richtungen einer Achse ist der
Höchstwert aus der
Positionierwiederholgenauigkeit an
jedem Punkt entlang oder um die
Achse und wird gemäß den in
Teil 2.11 der Norm ISO 230-2: 1988
spezifizierten Verfahren und
Bedingungen bestimmt (DIN/ISO 230
Teil 2 E).
```
```
```
Schlagfräsmaschinen mit beiden
```
folgenden Merkmalen:
```
Rundlaufabweichung und
```
Planlaufabweichung der Spindel
weniger (besser) als 0,0004 mm
Gesamtmeßuhrausschlag, und
```
Winkelablenkung der
```
Schlittenbewegung (Scher-,
Rollkreis- und Rollwinkel)
weniger (besser) als
2 Bogensekunden
Gesamtmeßuhrausschlag;
2B03 Numerisch gesteuerte oder
manuell zu bedienende
Werkzeugmaschinen, speziell
konstruiert zum Fräsen,
Endbearbeiten, Schleifen oder
Honen der folgenden Klassen von
gehärteten (Rc = 40 oder mehr)
Kegelrad- oder
Parallelachsengetrieben, sowie
speziell hierfür konstruierte
Bauteile, Steuerungen und
Zubehöre:
```
gehärtete Kegelradgetriebe mit
```
einer Güte besser als
AGMA 13 (entsprechend ISO 1328
Klasse 4); oder
```
gehärtete Stirnrad-,
```
Schraubenrad- und
Doppelschraubenradgetriebe mit
einem Rollkreisdurchmesser von
mehr als 1250 mm und einer
Spurkranzbreite von 15% des
Rollkreisdurchmessers oder
größer mit einer Güte
entsprechend AGMA 14 oder besser
(entsprechend ISO 1328
Klasse 3);
2B04 Isostatische Warmpressen wie
folgt, sowie speziell hierfür
konstruierte Prägestempel,
Modelle, Bauteile, Zubehör und
Steuerungen:
2R01 „Isostatische Pressen'' für
einen maximalen Arbeitsdruck
von 69 MPa oder mehr und mit
einer Kammer mit einem
Innendurchmesser von mehr als
152 mm und speziell
konstruierte Formen und
Stempel, Steuerungen und
speziell entwickelte Software
hierfür.
```
```
ANMERKUNG:
Die Kammerinnenabmessung ist
jene, in der sowohl die
Arbeitstemperatur als auch der
Arbeitsdruck erreicht werden und
die keine
Befestigungsvorrichtungen
beinhaltet. Diese Abmessung ist
die kleinere von entweder dem
Innendurchmesser der Druckkammer
oder dem Innendurchmesser der
isolierten Brennkammer, je
nachdem welche der beiden Kammern
sich in der anderen befindet.
```
```
```
mit einer Temperaturregelung
```
innerhalb der Druckkammer und
mit einem Innendurchmesser von
406 mm oder mehr, und
```
mit:
```
```
einem maximalen Arbeitsdruck 2N04 siehe Nummer 2R01
```
von mehr als 207 MPa;
```
einer geregelten
```
Arbeitstemperatur von mehr
als 1 773 K (1 500 Grad C);
oder
```
einer Vorrichtung zur
```
Kohlenwasserstoff-
Imprägnierung und zum
Entfernen gasförmiger
Restrückstände.
2R02 Öfen zur chemischen
Abscheidung, die für die
Verdichtung von Kohlenstoff-
Kohlenstoff-Verbundstoffen
konstruiert oder modifiziert
wurden.
2N05 Drück- und
Fließdrückmaschinen, die:
```
gemäß den technischen
```
Spezifikationen des
Herstellers mit
„numerischen Steuerungen''
oder einer Computersteuerung
ausrüstbar sind, und
```
zwei oder mehr Achsen haben,
```
die simultan zur
Bahnsteuerung koordiniert
werden können,
und Präzisionsdorne zur
Rotorformung, konstruiert zum
Formen zylindrischer Rotoren mit
einem Innendurchmesser zwischen 75
mm und 400 mm sowie speziell
entwickelte Software hierfür.
```
```
ANMERKUNG:
Diese Position erfaßt nur solche
Drückmaschinen, die durch
(mittels) Drücken und Fließdrücken
formen.
```
```
2N06 Vakuum- oder
„Schutzgas''-Induktionsöfen für
Betriebstemperaturen über 850 Grad
C und mit Induktionsspulen mit
einem Durchmesser kleiner oder
gleich 600 mm und
Stromversorgungseinheiten mit
einer Leistung von größer oder
gleich 5 kW, speziell konstruiert
für Induktionsöfen.
```
```
ANMERKUNG:
Diese Nummer erfaßt nicht Öfen,
konstruiert zur Bearbeitung von
Halbleiter-Wafern.
```
```
```
```
ANMERKUNG:
Die Kammerinnenabmessung ist
jene, in der sowohl die
Arbeitstemperatur als auch der
Arbeitsdruck erreicht werden und
die keine Befestigungsvorrichtungen
beinhaltet. Diese Abmessung ist die
kleinere von entweder dem
Innendurchmesser der Druckkammer
oder dem Innendurchmesser der
isolierten Brennkammer, je nachdem
welche der beiden Kammern sich in
der anderen befindet.
```
```
2B05 Ausrüstungen, speziell
konstruiert zum Auftragen,
Bearbeiten und zur
Bearbeitungssteuerung von
anorganischen Belägen,
Beschichtungen und
Oberflächenveränderungen wie
folgt, für nichtelektronische
Substrate, sowie speziell
hierfür konstruierte Bauteile
zur maschinellen Beförderung,
Positionierung, Bedienung und
Steuerung:
```
Speicherprogrammierbare (SPC)
```
Ausrüstung für die chemische
Beschichtung aus der Gasphase
(CVD) mit beiden folgenden
Merkmalen:
```
Verfahren abgeändert für:
```
```
pulsierendes CVD;
```
```
thermische Zersetzung
```
mittels Keimbildung (CNTD);
oder
```
plasmaverstärktes oder
```
plasmagestütztes
CVD-Verfahren; und
```
a) mit eingebauten
```
Hochvakuum-(gleich oder
weniger als 0,01 Pa)
Rotationsdichtungen; oder
```
mit im Gerät integrierter
```
In-situ-
Schichtdickenkontrolle;
```
Speicherprogrammierbare
```
Ionenimplantations-Anlagen mit
Strahlströmen von 5 mA oder
mehr;
```
Speicherprogrammierbare
```
EB-PVD-(Electron Beam Physical
Vapor Deposition)-Anlagen mit
folgenden Einbauten:
```
Stromversorgungen ausgelegt
```
für über 80 kW;
```
mit einem eingebauten
```
Laser-Regelsystem für den
Stand des Flüssigkeitsbads,
das die
Vorschubgeschwindigkeit des
Rohblocks genau regelt, und
```
computergesteuerte
```
Kontrollvorrichtung, die nach
dem Prinzip der
Photolumineszenz der im
Verdampfungsstrom ionisierten
Atome arbeitet, zur Steuerung
der Sedimentationsrate einer
Beschichtung, die zwei oder
mehr Elemente enthält;
```
Speicherprogrammierbare
```
Plasmaspritz-
Fertigungsausrüstung mit einem
der folgenden Merkmale:
```
betrieben in geregelter
```
Niederdruckumgebung (gleich
oder weniger als 10 kPa,
gemessen über und innerhalb
300 mm des
Spritzpistolenausgangs) in
einer Vakuumkammer, die bis zu
0,01 Pa vor dem Spritzprozeß
evakuiert werden kann; oder
```
mit im Gerät integrierter In-
```
situ-Schichtdickenregelung;
```
Speicherprogrammierbare
```
Fertigungsausrüstung zum
Sputtern, ausgelegt für
Stromdichten von 0,1 nA/mm2 oder
höher bei einer
Sedimentationsrate von
15 mym/Stunde oder mehr;
```
Speicherprogrammierbare
```
Fertigungsausrüstung zur
Lichtbogensedimentation mit
eingebautem Gitter aus
Elektromagneten zum Steuern des
Brennpunktes auf der Kathode;
```
Speicherprogrammierbare
```
Fertigungsausrüstung zum
Ionenbeschichten, die eine
In-situ-Messung folgender
Parameter ermöglichen:
```
Schichtdicke auf dem Substrat
```
und Wachstumsregelung; oder
```
optische Eigenschaften.
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 2B05.g erfaßt keine
Standard-
Ionenbeschichtungsausrüstungen für
Fräs- oder Schneidwerkzeuge.
```
```
2B06 Koordinaten-Meßmaschinen oder
Meßsysteme oder Ausrüstungen wie
folgt:
```
Computergesteuerte, numerisch
```
gesteuerte oder
speicherprogrammierbare
Koordinaten-Meßmaschinen, die
beide der folgenden Merkmale
aufweisen:
```
zwei oder mehr Achsen, und
```
```
eine eindimensionale
```
Längen-Messungenauigkeit
gleich oder weniger (besser)
als (1,25 + L/1 000) mym,
geprüft mit einem Prüfling mit
einer Genauigkeit von weniger
(besser) als 0,2 mym (L ist
die gemessene Länge in mm);
```
Linear- und
```
Winkel-Meßinstrumente wie folgt:
```
Linearmeßinstrumente mit einer
```
der folgenden Eigenschaften:
```
Berührungslose Meßsysteme
```
mit einer Auflösung gleich
oder weniger (besser) als
0,2 mym innerhalb eines
Meßbereiches bis zu 0,2 mm;
```
Linear-Spannungs-Differenz-
```
Transformatoren mit beiden
der folgenden Merkmale:
```
Linearität gleich oder
```
kleiner (besser) als 0,1%
innerhalb eines
Meßbereichs bis zu 5 mm,
und
```
Drift gleich oder kleiner
```
(besser) als 0,1%/Tag bei
einer Standard-Prüfraum-
Umgebungstemperatur +-1 K;
oder
```
Meßsysteme mit beiden der
```
folgenden Merkmale:
```
ausgestattet mit einem
```
Laser, und
```
die mindestens 12 Stunden
```
lang über einen
Temperaturbereich von
+-1 K um eine
Standardtemperatur und bei
einem Standarddruck
folgendes beibehalten:
```
eine Auflösung über
```
ihren gesamten Meßbereich
von 0,1 mym oder weniger
(besser), und
```
eine Meßungenauigkeit
```
gleich oder weniger
(besser) als (0,2 +
L/2 000) mym (L ist die
gemessene Länge in mm);
```
Winkelmeßinstrumente mit einer
```
Winkelpositionsabweichung
gleich oder weniger (besser)
als 0,00025 Grad;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 2B06.b.2 erfaßt nicht
optische Instrumente, wie zB
Autokollimatoren, die parallel
gerichtetes Licht zum Erkennen von
Winkelfehlern eines Spiegels
verwenden.
```
```
```
Systeme zur simultanen
```
Linear-Winkel-Kontrolle von
Halbschalen, die beide der
folgenden Merkmale aufweisen:
```
Meßungenauigkeit entlang einer
```
linearen Achse gleich oder
kleiner (besser) als 3,5 mym
je 5 mm; und
```
Winkelpositionsabweichung
```
gleich oder kleiner (besser)
als 0,02 Grad;
```
Ausrüstungen zur Messung von
```
Oberflächenfehlern, die die
optische Streuung als eine
Winkelfunktion mit einer
Empfindlichkeit von 0,5 nm oder
weniger (besser) messen.
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Werkzeugmaschinen, die als
```
Meßmaschinen verwendet werden
können, sind dann erfaßt, wenn
sie den für die
Werkzeugmaschinenfunktion oder
die Meßmaschinenfunktion
spezifizierten Kriterien
entsprechen oder diese
überschreiten.
```
Eine in Nummer 2B06 beschriebene
```
Maschine ist dann erfaßt, wenn
die Grenzwerte an irgendeinem
Punkt innerhalb des
Betriebsbereiches überschritten
werden.
```
Der zur Bestimmung der
```
Meßungenauigkeit verwendete
Meßtaster einer
Koordinaten-Meßmaschine ist
definiert in VDI/VDE 2617,
Teile 2, 3 und 4 (teilweise
ÖNORM M 1384).
```
Alle Meßwerte in Nummer 2B06
```
stellen zulässige positive und
negative Abweichungen vom
Sollwert dar, dh. sind nicht das
Gesamtband.
```
```
2B07 Roboter wie folgt und
speziell konstruierte
Steuerungen und Endeffektoren:
```
geeignet, in Echtzeit eine
```
vollständige dreidimensionale
Bildverarbeitung oder
vollständige dreidimensionale
Szenenanalyse durchzuführen, um
damit Programme zu erzeugen oder
abzuändern oder um numerische
Programmdaten zu erzeugen oder
abzuändern;
```
```
ANMERKUNG:
Die Beschränkung bezüglich
Szenenanalyse beinhaltet nicht die
Annäherung an die dritte Dimension
durch Bearbeitung unter einem
gegebenen Winkel oder begrenzte
Grauskalainterpretation zur
Wahrnehmung von Tiefe oder Struktur
(2 1/2 D).
```
```
```
speziell konstruiert gemäß
```
nationaler Sicherheitsnormen,
für explosionsgefährdete
Umgebungen; oder
```
speziell konstruiert oder
```
zugelassen als strahlungsfest
über das Maß hinaus, das zum
Bestand gegen normale
industrielle ionisierende
Strahlung notwendig ist (dh.
nicht für die
Nuklear-Industrie).
2B08 Baugruppen oder Bestandteile,
speziell konstruiert für
Werkzeugmaschinen oder für in
Nummern 2B06 oder 2B07 erfaßte
Ausrüstungen:
```
Spindelbaugruppen, bestehend aus
```
Spindeln und Lagern als
Mindestbaugruppe, mit
Rundlaufabweichung oder
Planlaufabweichung in einer
Umdrehung der Spindel von
weniger (besser) als 0,0006 mm
Gesamtmeßuhrausschlag;
```
Linearpositions-
```
Rückmeldeeinheiten, zB induktive
Geber, Meßskalen,
Infrarotsysteme oder
Lasersysteme, die eine
Gesamtgenauigkeit von weniger
(besser) als (800 + (600 x L x
10 hoch -3)) nm aufweisen (L
entspricht der tatsächlichen
Länge in mm);
```
Winkelpositions-
```
Rückmeldeeinheiten, zB induktive
Geber, Meßskalen,
Infrarotsysteme oder
Lasersysteme, die eine
Genauigkeit von weniger (besser)
als 0,00025 Grad aufweisen;
```
Schlittenbaugruppen bestehend
```
aus mindestens Führung, Bett und
Schlitten, die alle der
folgenden Merkmale aufweisen:
```
Scher-, Rollkreis- und
```
Rollwinkel weniger (besser)
als 2 Bogensekunden TIR
(Ablesung über den gesamten
Meßbereich) über vollen Weg
(Referenz: ISO/DIS 230-1 = DIN
8601);
```
eine horizontale
```
Geradlinigkeit von weniger
(besser) als 2 mym je 300 mm
Länge, und
```
eine vertikale Geradlinigkeit
```
von weniger (besser) als 2 mym
je 300 mm Länge;
```
Einpunkt-
```
Diamantenschneidemaschinen-
Einsätze, die sämtliche folgende
Merkmale aufweisen:
```
makellose und spanfreie
```
Schneideenden, wenn 400fach in
jede beliebige Richtung
vergrößert;
```
Schneideradius von 0,1 bis
```
einschließlich 5 mm; und
```
Schneideradius-
```
Rundlaufabweichung weniger
(besser) als 0,002 mm
Gesamtmeßuhrausschlag.
2B09 Speziell konstruierte
bestückte Leiterplatten und
Software hierfür oder
Verbund-Drehtische, die gemäß
den Hersteller-Spezifikationen
geeignet sind, numerische
Steuerungen, Werkzeugmaschinen
oder Rückmeldeeinrichtungen auf
oder über die in Nummer 2B01,
2B02, 2B03, 2B04, 2B05, 2B06,
2B07 und 2B08 spezifizierten
Werte aufzurüsten.
2R03 Vibrationstestausrüstung mit
Verwendung von digitalen
Steuerungsverfahren und
Rückkopplungs- oder
Closed-Loop-Testausrüstung
hierfür, geeignet für die
Vibrationsbeanspruchung eines
Systems mit 10 g RMS oder mehr
zwischen 20 Hz und 2 000 Hz und
der Aufbringung von Kräften von
50 kN (11 250 Pfund) oder mehr;
2N07 Rotormontage- und
Rotorrichtausrüstung sowie
Dorne zur Sickenformung und
Matrizen hierfür, wie folgt:
```
Rotormontageausrüstung für
```
den Zusammenbau von
Gaszentrifugenteilrohren,
Scheiben und Enddeckeln.
Diese Ausrüstung schließt
Präzisionsdorne,
Haltevorrichtungen und
Einschrumpfvorrichtungen
ein;
```
Rotorrichtausrüstung zum
```
Richten von
Zentrifugenteilrohren auf
eine gemeinsame Achse;
```
```
ANMERKUNG:
Diese Ausrüstung besteht
üblicherweise aus
Präzisionsmeßsonden, die mit einem
Computer verbunden sind, der die
Funktion, zB der Backen zum
Richten der Rotorteile, steuert.
```
```
```
Dorne zur Sickenformung und
```
Matrizen zur Herstellung von
Einfachsicken (Sicken aus
hochfesten
Aluminiumlegierungen,
martensitaushärtendem Stahl
oder hochfesten
Fadenmaterialien).
Die Sicken haben folgende
Abmessungen:
```
Innendurchmesser
```
zwischen 75 mm und
400 mm,
```
Länge größer/gleich
```
12,7 mm und
```
Sickenhöhe größer als
```
2 mm.
2N08 Rotierende
Mehrebenenauswuchtmaschinen,
horizontal oder vertikal, wie
folgt:
```
konstruiert zum Auswuchten
```
von flexiblen Rotoren mit
einer Länge größer/gleich
600 mm, mit allen folgenden
Merkmalen:
```
Rotor- oder
```
Zapfen-Durchmesser
größer/gleich 75 mm,
```
Tragfähigkeit von 0,9 bis
```
23 kg und
```
nutzbare Auswuchtdrehzahl
```
größer als 5 000 U/min;
```
konstruiert zum Auswuchten
```
von hohlzylindrischen
Rotorbauteilen, mit allen
folgenden Merkmalen:
```
Aufnahme-Durchmesser
```
größer/gleich 75 mm,
```
Tragfähigkeit von 0,9 bis
```
23 kg,
```
Eignung zum Auswuchten
```
für eine Restunwucht
kleiner(besser)/gleich
0,01 kgmm/kg pro
Auswuchtebene und
```
Riemenantriebsausführung.
```
2N09 Druckmeßgeräte mit allen
folgenden Eigenschaften:
```
für Drücke bis zu 13 kPa,
```
```
Genauigkeit kleiner (besser)
```
als 1% vom Skalenendwert,
```
mit korrosionsfesten
```
Drucksensoren aus Nickel,
Nickellegierungen,
Phosphorbronze, rostfreiem
Stahl, Aluminium oder
Aluminiumlegierungen.
2N10 Vakuumpumpen mit einem
Ansaugdurchmesser größer/gleich
380 mm mit einer Fördermenge
größer/gleich 15 000 l/s und einem
Endvakuumdruck kleiner (besser)
als 10 hoch -4 Torr (0,76 x 10
hoch -4 mbar).
```
```
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Der Endvakuumdruck wird bei
geschlossener Saugseite der Pumpe
bestimmt.
```
```
2N11 Mehrkammer-Leichtgaskanonen
oder andere
Hochgeschwindigkeitsbeschleuni-
gungssysteme (gewickelt,
elektromagnetisch,
elektrothermisch oder andere
fortgeschrittene Systeme) zur
Beschleunigung von Projektilen auf
Geschwindigkeiten größer/gleich 2
km/s.
2N12 siehe Nummer 2R03.
2N13 Vakuum- und
Schutzgasschmelz- und Gießöfen für
die Metallurgie wie folgt, und
speziell konfigurierte
Computerkontroll- und
Beobachtungssysteme und speziell
entwickelte Software hierfür:
```
Lichtbogenumschmelz- und
```
Gießereiöfen mit
Elektrodenkapazitäten
zwischen 1 000 cm3 und
20 000 cm3 und für
Schmelztemperaturen über
1 700 Grad C;
```
Elektronenstrahlschmelz- und
```
Plasmaatomisier- und
Schmelzöfen mit einer
Leistung von 50 kW und mehr
und für einen Betrieb bei
Schmelztemperaturen von mehr
als 1 200 Grad C.
D. SOFTWARE
2D01 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von in Nummern 2A01,
2A02, 2A03, 2A04, 2A05, 2A06,
2B01, 2B02, 2B03, 2B04, 2B05,
2B06, 2B07, 2B08 oder 2B09
erfaßten Geräten.
2D02 Spezielle Software:
Software zur adaptiven Steuerung
für flexible
geeignet, in Echtzeit
automatische Bilderfassung
Infrarotabbildung;
Schallabbildung (hörbarer Bereich);
Tastmessung;
Trägheitspositionierung;
Kraftmessung;
Drehmomentmessung;
ANMERKUNG:
Nummer 2D02.a erfaßt keine
Software, die nur eine Umstrukturierung von funktionell
gleicher Ausrüstung innerhalb der
flexiblen Fertigungseinheiten
bewirkt und vorgespeicherte
Teileprogramme sowie eine
vorgespeicherte Strategie für die Verteilung der Teileprogramme
verwendet.
Software, die anderen als in Nummer 2B01.a/b erfaßten
E. TECHNOLOGIE
2E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung von Ausrüstungen
oder Software, die in den Nummern 2A01, 2A02, 2A03, 2A04,
2A05, 2A06, 2B01, 2B02, 2B03,
2B04, 2B05, 2B06, 2B07, 2B08,
2B09, 2D01 oder 2D02 erfaßt
sind.
2E02 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Fertigung von Ausrüstungen, die
in den Nummern 2A01, 2A02, 2A03,
2A04, 2A05, 2A06, 2B01, 2B02,
2B03, 2B04, 2B05, 2B06, 2B07,
2B08, 2B09, 2D01 oder 2D02
erfaßt sind.
2E03 Andere Technologie:
Technologie:
Zur Entwicklung von
Zur Entwicklung von
Zur Entwicklung von
Technologie für
Technologie zur Konstruktion
Superplastische Verformung;
Diffusions-Schweißen;
Direktes hydraulisches
Technische Daten, bestehend
Superplastische Verformung
Oberflächenvorbereitung;
Umformungsgeschwindigkeit;
Temperatur;
Druck;
Diffusions-Schweißen von
Oberflächenvorbereitung;
Temperatur;
Druck;
direktwirkendes
Druck;
Zyklusdauer;
heißisostatische Verdichtung
Temperatur;
Druck;
Zyklusdauer;
Technologie zur Entwicklung oder
ANMERKUNGEN:
Der Ausdruck
Der Ausdruck „legierte
Der Ausdruck
Mischungen bestehen aus
MCrAlX bezieht sich auf eine Beschichtungslegierung, wobei
CoCrAlY-Beschichtungen, die
CoCrAlY-Beschichtungen, die 22
NiCrAlY-Beschichtungen, die 21
Der Ausdruck
Der Ausdruck „korrosionfester
Hochschmelzende Metalle bestehen
Sensorfenstermaterialien wie
Technologie zur Einschritt-Packungszementierung
Polymere wie folgt: Polyimide,
Modifizierte Zirkonerde bezieht
Titanlegierungen bezieht sich
Niedrigexpansionsgläser bezieht
Dielektrische Schichten sind
Zementiertes Wolframcarbid
CVD-Verfahren (Chemical Vapour Deposition) ist ein Belagsbeschichtungsverfahren
CVD beinhaltet folgende
Pack (Packung) bezeichnet ein in
Die Herstellung der gasförmigen
TE-PVD-Verfahren (Thermal
Elektronenstrahl-PVD verwendet
Resistive Erhitzungs-PVD setzt
Laser-Verdampfung verwendet
Kathodenbogen-Sedimentation
Ionplating ist eine spezielle
Packungszementierung ist ein oberflächenveränderndes
den metallischen Pulvern, die
einem Aktivator (normalerweise ein Halidsalz); und
einem inerten Pulver, meist
Plasmaspritzen ist ein Belagsbeschichtungsverfahren,
Niederdruck bedeutet einen Druck
Hochgeschwindigkeit bezieht sich
Schlammsedimentation ist ein oberflächenveränderndes
Sputtersedimentation ist ein Belagsbeschichtungsverfahren,
Die Tabelle bezieht sich nur auf
Langsame Ionenstrahlen (weniger als 5 keV) können zur Aktivierung der Sedimentation
Ionenimplantation ist ein
Sputtersedimentation erfolgt.
3 - ELEKTRONIK - KONSTRUKTION, ENTWICKLUNG UND FERTIGUNG
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND ---------------------------------
BAUELEMENTE ANMERKUNG:
Die Nummern 3R01 und 3R02 erfassen
Einrichtungen, die entwickelt sind
für den Gebrauch in
Raketensystemen der Nummer 9R01.
```
```
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Der Erfassungsstatus der in 3A
```
beschriebenen Geräte, Baugruppen
und Bauelemente - außer jenen in
Nummer 3A01.a.3 bis 10 -, die
speziell entwickelt sind als
bzw. die gleichen funktionellen
Eigenschaften haben wie andere
Einrichtungen, richtet sich nach
dem Erfassungsstatus der anderen
Einrichtungen.
```
Der Erfassungsstatus von
```
integrierten Schaltungen (ICs),
beschrieben in Nummer 3A01.a.3
bis 9, die unabänderbar für eine
spezifische Funktion
programmiert oder entwickelt
sind, richtet sich nach dem
Erfassungsstatus der anderen
Einrichtungen.
ANMERKUNG:
Kann der Hersteller oder Anwender
den Erfassungsstatus der anderen
Einrichtungen nicht bestimmen, so
richtet sich der Erfassungstatus
der integrierten Schaltungen nach
Nummer 3A01.a.3 bis 9.
```
```
3A01 Elektronische Einheiten und
Bauelemente:
```
Integrierte Schaltungen für
```
Universalanwendungen, wie folgt:
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Der Erfassungsstatus von
```
Halbleiterscheiben (fertig oder
unfertig), bei denen die
Funktion bereits festgelegt ist,
ist nach den Parametern der
Nummer 3A01.a zu bewerten.
```
Integrierte Schaltungen
```
beinhalten die folgenden Typen:
monolithisch integrierte
Schaltungen;
integrierte Hybridschaltungen;
integrierte
Multichip-Schaltungen;
integrierte Schichtschaltungen,
einschließlich integrierte
Silicium-Saphir-Schaltungen;
integrierte optische
Schaltungen.
```
```
```
integrierte Schaltungen,
```
strahlungsfest konstruiert
oder entwickelt, um eine
Gesamtdosis von 5 x 10 hoch
5 rad (Si) oder höher
auszuhalten;
```
integrierte Schaltungen, 3R01 Elektronische Baugruppen und
```
beschrieben in Nummer 3A01.a.3 Bauteile, speziell konstruiert
bis a.10, ausgelegt für einen für militärische Zwecke und den
Betrieb bei einer Einsatz bei Temperaturen über
Umgebungstemperatur unter 125 Grad C.
219 K (-54 Grad C) oder über
398 K (+125 Grad C);
```
```
ANMERKUNG:
Die Temperaturgrenzwerte in
Nummer 3A01.a.2 gelten nicht für
integrierte Schaltungen für zivile
Kraftfahrzeug- oder
Eisenbahntriebwagen.
```
```
```
Mikroprozessor-
```
Mikroschaltungen,
Mikrocomputer-Mikroschaltungen
und Mikrokontroller-
Mikroschaltungen mit einem der
folgenden Merkmale:
```
```
ANMERKUNGEN:
Nummer 3A01.a.3 erfaßt keine
Mikrocomputer-Mikroschaltungen auf
Siliciumbasis oder
Mikrokontroller-Mikroschaltungen,
die eine
Operanden-(Daten)Wortlänge von
8 Bit oder weniger besitzen und
nicht von Anmerkung 2 zu 3A erfaßt
sind.
```
```
```
einer externen
```
Datenbusbreite von mehr als
32 Bit oder eine Arithmetik-
Logik-Einheit (ALU) mit
einer Zugriffsbreite von
mehr als 32 Bit;
```
einer Taktfrequenz von mehr
```
als 40 MHz;
```
einer externen
```
Datenbusbreite von 32 Bit
oder mehr und fähig,
12,5 Millionen
Befehle/Sekunde (MIPS) oder
mehr auszuführen; oder
```
```
ANMERKUNG:
Ist der MIPS-Wert nicht
spezifiziert, ist der Umkehrwert
der durchschnittlichen
Befehlszykluszeit (in mys) zu
verwenden.
```
```
```
mit mehr als einem Daten-
```
oder Befehlsbus oder
seriellem Kommunikationsport
für eine externe Verknüpfung
mit einem Parallelprozessor
mit einer
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 2,4 Mbytes/s;
```
integrierte
```
Speicherschaltungen wie folgt:
```
elektronische löschbare
```
PROMs (EEPROMs) mit einer
Speicherkapazität von:
```
mehr als 1 Mbit/Paket;
```
oder
```
mehr als 256 kbit/Paket
```
und einer maximalen
Zugriffszeit von weniger
als 80 ns;
```
statische RAMs (SRAMs) mit
```
einer Speicherkapazität von:
```
mehr als 1 Mbit/Paket;
```
oder
```
mehr als 256 kbit/Paket
```
und einer maximalen
Zugriffszeit von weniger
als 25 ns;
```
integrierte
```
Speicherschaltungen, die aus
einem Verbindungshalbleiter
gefertigt sind;
```
integrierte
```
Wandler-Schaltungen wie folgt:
```
Analog/Digital-Wandler mit 3R02 Analog-Digital-Wandler,
```
einem der folgenden verwendbar in Systemen laut
Merkmale: Nummer 9R01, mit einer der
nachfolgenden Charakteristiken:
```
einer Auflösung von 8 Bit, a) konstruirt im Hinblick auf
```
oder mehr, jedoch weniger die Erfüllung militärischer
als 12 Bit, mit einer Spezifikationen für
Gesamtkonvertierungszeit gehärtete Ausrüstungen oder
bis maximale Auflösung b) konstruiert oder modifiziert
von weniger als 10 ns; für militärische Zwecke und
von einem der nachstehenden
```
einer Auflösung von 12 Bit Typen:
```
bei einer
Gesamtkonvertierungszeit
bis maximale Auflösung von
weniger als 200 ns; oder
```
einer Auflösung von mehr
```
als 12 Bit bei einer
Gesamtkonvertierungszeit
bis maximale Auflösung von
weniger als 2 mys;
```
Digital/Analog-Wandler mit 1. Analog-Digital-Wandler
```
einer Auflösung von 12 Bit „Mikroschaltkreise'', die
oder mehr und einer „strahlungsgehärtet'' sind
Einstellzeit von weniger oder alle nachstehenden
als 10 ns; Charakteristiken aufweisen:
```
ausgestattet mit einer
```
Auflösung von 8 Bits oder
mehr;
```
ausgelegt für den Betrieb
```
in Temperaturbereichen von
unter minus 54 Grad C bis
über plus 125 Grad C; und
```
hermetisch abgedichtet;
```
```
Elektrischer Eingang vom Typ
```
Analog-Digital-Wandler,
gedruckte Schaltkreise oder
Module, mit allen
nachstehend genannten
Charakteristiken:
```
ausgestattet mit einer
```
Auflösung von 8 Bits oder
mehr;
```
ausgelegt für den Betrieb
```
in Temperaturbereichen von
unter minus 54 Grad C bis
über plus 125 Grad C; und
```
ausgestattet mit den unter
```
```
genannten
```
„Mikroschaltkreisen''.
```
Elektro-optische oder optische
```
integrierte Schaltungen für
Signaldatenverarbeitung mit
allen folgenden Merkmalen:
```
einer oder mehreren internen
```
Laserdioden;
```
einem oder mehreren internen
```
Lichterkennungselementen;
und
```
Hohlleitern;
```
```
Programmierbare Gate-Arrays
```
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
einer äquivalenten
```
Gatterzahl von mehr als
30 000 (zwei
Eingangsgatter); oder
```
einer typischen Grundgatter-
```
Verzögerungszeit von weniger
als 0,4 ns;
```
Programmierbare Logic-Arrays
```
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
einer äquivalenten
```
Gatterzahl von mehr als
5 000 (zwei Eingangsgatter);
oder
```
einer Schalt-Frequenz von
```
mehr als 100 MHz;
```
integrierte Schaltungen für
```
Neurale Netze;
```
Kundenspezifische integrierte
```
Schaltungen, bei denen
entweder die Funktion oder der
Erfassungsstatus der
Endausrüstung dem Hersteller
nicht bekannt sind, einem der
folgenden Merkmale:
```
mehr als 144 Anschlüsse;
```
```
eine typische Grundgatter-
```
Verzögerungszeit von weniger
als 0,4 ns haben; oder
```
eine Betriebsfrequenz von
```
mehr als 3 GHz;
```
digitale integrierte
```
Schaltungen, außer jenen in
Nummer 3A01.a.3 bis a.10, auf
der Basis eines
Verbindungshalbleiters und mit
einem der folgenden Merkmale:
```
einer äquivalenten
```
Gatterzahl von mehr als 300
(2 Eingangsgatter); oder
```
einer Schalt-Frequenz von
```
mehr als 1,2 GHz;
```
Mikrowellen- oder
```
Millimeterwellen-Bauelemente:
```
Vakuum-Elektro-Röhren und
```
Kathoden wie folgt:
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.b.1 erfaßt keine
Röhren, die für einen Betrieb in
Standard-Bändern der zivilen
Telekommunikation bei Frequenzen
von nicht mehr als 31 GHz
entwickelt oder ausgelegt sind.
```
```
```
Wanderfeldröhren wie folgt:
```
```
mit einer Betriebsfrequenz
```
höher als 31 GHz;
```
mit einem
```
Kathodenheizelement mit
einer Einschaltzeit auf
RF-Nennleistung von
weniger als 3 Sekunden;
```
Gekoppelte Hohlraumröhren
```
oder Abwandlungen hiervon;
```
Helix-Röhren oder
```
Abwandlungen hiervon mit
einem der folgenden
Merkmale:
```
- einer Momentanbandbreite
```
von einer halben Oktave oder
mehr, und
```
dem Produkt aus
```
durchschnittlicher
Nennausgangsleistung (kW)
und der
Höchstbetriebsfrequenz (GHz)
von mehr als 0,2;
```
- einer Momentanbandbreite
```
von weniger als einer halben
Oktave; und
```
dem Produkt aus
```
durchschnittlicher
Nennausgangsleistung (kW)
und der
Höchstbetriebsfrequenz (GHz)
von mehr als 0,4; oder
```
raumfahrtqualifiziert;
```
```
Cross-Field-Verstärkerröhren
```
mit einer Verstärkung von
mehr als 17 dB;
```
Imprägnierte Kathoden für
```
Elektro-Röhren mit einem der
folgenden Merkmale:
```
Einschaltzeit auf
```
Nennemission von weniger
als 3 Sekunden; oder
```
die eine kontinuierliche
```
Emissionsstromdichte bei
Nennbetriebsbedingungen
von mehr als 5 A/cm2
erzeugen;
```
integrierte
```
Mikrowellenschaltungen oder
Mikrowellenmodule mit
integrierten monolithischen
Schaltungen mit
Betriebsfrequenzen von mehr
als 3 GHz;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.b.2 erfaßt keine
Schaltungen oder Module für Geräte,
die ausschließlich in
Standard-Bändern der zivilen
Telekommunikation bei Frequenzen
von nicht mehr als 31 GHz betrieben
werden.
```
```
```
Mikrowellentransistoren,
```
ausgelegt für einen Betrieb
bei Frequenzen von mehr als 31
GHz;
```
Mikrowellen-Verstärker auf
```
Halbleiterbasis:
```
mit einer Betriebsfrequenz
```
von mehr als 10,5 GHz und
mit einer Momentanbandbreite
von mehr als einer halben
Oktave; oder
```
mit einer Betriebsfrequenz
```
von mehr als 31 GHz;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.b.4 erfaßt keine
folgenden Verstärker:
```
speziell konstruiert für
```
medizinische Anwendungen;
```
speziell konstruiert zur
```
Verwendung in einfachen
Lehrbehelfen; oder
```
mit einer Ausgangsleistung von
```
nicht mehr als 10 W und speziell
konstruiert für:
```
industrielle oder zivile
```
Einbruchsicherungs-,
Erkennungs- und Alarmsysteme;
```
Bewegungsablaufsteuerungs- und
```
Zählsysteme in Verkehr und
Industrie; oder
```
Systeme zur Erkennung von
```
Luft- oder
Wasserverschmutzung.
```
```
```
Elektronisch oder magnetisch
```
abstimmbare Bandpässe oder
Sperrfilter mit mehr als
5 abstimmbaren Resonatoren,
zur Abstimmung in einem 1,5:1
Frequenzband (f(max)/f(min))
in weniger als 10 mys, mit:
```
einer Bandpaß-Bandbreite von
```
mehr als 0,5% der
Mittenfrequenz; oder
```
einer Sperrfilter-Bandbreite
```
von weniger als 0,5% der
Mittenfreqeunz;
```
Mikrowellen-Baugruppen, mit
```
einer Betriebsfrequenz von
mehr als 31 GHz;
```
Flexible Hohlleiter,
```
konstruiert für einen Einsatz
bei Frequenzen von über
40 GHz;
```
Akustische Einrichtungen wie
```
folgt und speziell konstruierte
Bauelemente hierfür:
```
Vorrichtungen mit akustischen
```
Oberflächenwellen und mit
akustischen oberflächennahen
Volumenwellen mit:
```
einer Trägerfrequenz von
```
mehr als 1 GHz; oder
```
einer Trägerfrequenz von
```
1 GHz oder weniger und:
```
eine Nebenkeulendämpfung
```
von mehr als 55 dB;
```
einem Produkt aus
```
Höchstverzögerungszeit und
Bandbreite (Zeit in mys
und Bandbreite in MHz
ausgedrückt) von mehr als
100; oder
```
einer dispergierenden
```
Verzögerung von mehr als
10 mys;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.c.1. erfaßt keine
speziell für Haushalts- und
Unterhaltungselektronik
konstruierte Bausteine.
```
```
```
Einrichtungen mit akustischen
```
Volumenwellen, die eine
direkte Verarbeitung von
Signalen bei Frequenzen von
mehr als 1 GHz erlauben;
```
akustisch-optische
```
Signalaufbereitungseinrich-
tungen, die die Wechselwirkung
zwischen akustischen Wellen
und Lichtwellen ausnutzen und
die eine unmittelbare
Aufbereitung von Signalen oder
Bildern ermöglichen,
einschließlich Spektroanalyse,
Korrelation und Konvolution;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.c.3 erfaßt keine
Bausteine, speziell konstruiert für
zivile Fernseh-, Video-AM- und
FM-Rundfunkeinrichtungen.
```
```
```
Elektronische Einrichtungen oder
```
Schaltungen mit Bauelementen,
gefertigt aus supraleitfähigen
Materialien, speziell
konstruiert für einen Betrieb
bei Temperaturen unter der
kritischen Temperatur von
mindestens einem der
supraleitfähigen Bestandteile,
und mit einem der folgenden
Merkmale:
```
elektromagnetische
```
Verstärkung:
```
bei Frequenzen gleich oder
```
kleiner als 31 GHz mit einem
Rauschwert von weniger als
0,5 dB; oder
```
bei Frequenzen von mehr als
```
31 GHz;
```
Stromschaltung für digitale
```
Schaltungen, die supraleitende
Gatter mit einem Produkt aus
Verzögerungszeit/Gatter (in
Sekunden) und der
Verlustleistung/Gatter (in
Watt) von weniger als 10 hoch
-14 J verwenden; oder
```
Frequenzwahl bei allen
```
Frequenzen mit Schwingkreisen
mit Q-Werten von mehr als
10 000;
```
hochenergetische Bausteine wie
```
folgt:
```
Batterien wie folgt:
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.e.1 erfaßt keine
Batterien mit Volumina gleich oder
kleiner 26 cm3 (zB herkömmliche
C-Zellen oder UM-2-Batterien):
```
```
```
Primärzellen und Batterien
```
mit einer Energiedichte von
mehr als 350 Wh/kg und
ausgelegt für einen Betrieb
innerhalb eines
Temperaturbereiches von
unter 243 K (-30 Grad C) bis
über 343 K (+70 Grad C);
```
Wiederaufladbare Zellen und
```
Batterien mit einer
Energiedichte von mehr als
150 Wh/kg nach
75 Lade-/Entladezyklen bei
einem Entladungsstrom gleich
C/5 Stunden (wobei C die
Nennkapazität in Ampere-
Stunden ist), wenn sie
innerhalb eines
Temperaturbereiches von
unter 253 K (-20 Grad C) bis
über 333 K (+60 Grad C)
arbeiten;
```
```
ANMERKUNG:
Die Energiedichte wird durch
Multiplikation der
durchschnittlichen Leistung in Watt
(durchschnittliche Spannung in Volt
mal durchschnittlicher Strom in
Ampere) mit der Entladungsdauer in
Stunden bis 75% der
Leerlaufspannung, dividiert durch
die Gesamtmasse der Zelle (oder
Batterie) in kg erhalten.
```
```
```
raumfahrtqualifizierte und
```
strahlungsfeste
Solargeneratoren mit einer
spezifischen Leistung von
mehr als 160 W/m2 bei einer
Betriebstemperatur von 301 K
(+28 Grad C) unter einer
Wolframbeleuchtung von 1
kW/m2 bei 2 800 K (2 527
Grad C);
```
Hochleistungs- 3N01 Elektronische Ausrüstung wie
```
Speicherkondensatoren wie folgt: folgt:
```
Kondensatoren mit einer a) Kondensatoren wie folgt:
```
Folgefrequenz der Entladepulse 1. Betriebsspannung größer
von weniger als 10 Hz als 1,4 kV, gespeicherte
(monostabile Kondensatoren) mit Energie größer als 10 J,
einem der folgenden Merkmale: Kapazität größer als
```
einer Nennspannung gleich oder 0,5 myF und
```
größer als 5 kV; Reiheninduktivität
```
einer Energiedichte gleich oder kleiner als 50 nH,
```
größer als 250 J/kg; und 2. Betriebsspannung größer
```
einer Gesamtenergie gleich oder als 750 V, Kapazität
```
größer als 25 kJ; größer als 0,25 myF und
```
Kondensatoren mit einer Reiheninduktivität
```
Folgefrequenz der Entladepulse kleiner als 10 nH;
von 10 Hz oder mehr (repetition b) Supraleitende
rated capacitors) mit einem der Solenoid-Elektromagnete mit
folgenden Merkmale: allen folgenden
```
einer Nennspannung gleich oder Eigenschaften:
```
größer als 5 kV; 1. geeignet zum Aufbau
```
einer Energiedichte gleich oder magnetischer Felder
```
größer als 50 J/kg; größer als 2 Tesla
```
einer Gesamtenergie gleich oder (20 kGauß),
```
größer als 100 J; und 2. L/D-Verhältnis größer
```
einer Lade/Entladezykluszahl als 2 (L/D-Verhältnis
```
gleich oder größer als 10 000; ist die Länge bezogen
```
Supraleitende Elektromagnete auf den inneren
```
oder Solenoide, speziell Durchmesser),
konstruiert zur völligen Ladung 3. Innendurchmesser größer
oder Entladung in weniger als als 300 mm,
einer Minute, mit allen 4. Gleichmäßigkeit des
folgenden Merkmalen: Magnetfeldes im Bereich
der innenliegenden 50%
des inneren Volumens
besser als 1%;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3N01.b erfaßt nicht
Magnete, besonders konstruiert für
medizinische NMR-Bildsysteme
(nuclear magnetic resonance
imaging systems).
```
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.e.3 erfaßt keine
supraleitenden Elektromagnete oder
Solenoide, die speziell für
medizinische Einrichtungen der
Kernspintomografie (MRI)
konstruiert sind.
```
```
```
die höchste während der c) Röntgenblitzgeneratoren oder
```
Entladung gelieferte Energie gepulste
dividiert durch die Elektronenbeschleuniger mit
Entladungsdauer beträgt mehr als einer Spitzenleistung
500 kJ/Minute; größer/gleich 500 keV wie
```
einem Innendurchmesser der folgt:
```
stromführenden Windungen von ---------------------------------
mehr als 250 mm; und ANMERKUNG:
```
ausgelegt für eine Nummer 3N01.c erfaßt
```
Magnetinduktion vom mehr als 8 T Beschleuniger als Bestandteile
oder einer Gesamtstromdichte in von Geräten, die für die
der Wicklung von mehr als Anwendungsgebiete außerhalb der
300 A/mm2; Elektronen- oder
```
Schaltungen oder Systeme zur Röntgenbestrahlung (zB
```
elektromagnetischen Elektronenmikroskopie) oder für
Energiespeicherung mit medizinische Zwecke entwickelt
Elementen, gefertigt aus wurden.
supraleitenden Materialien, ---------------------------------
speziell konstruiert für einen 1. Spitzenelektronenenergie des
Betrieb bei Temperaturen unter Beschleunigers größer/gleich
der kritischen Temperatur von 500 keV, aber nicht kleiner als
mindestens einem ihrer 25 MeV und ein Gütefaktor K
supraleitenden Bestandteile, mit größer/gleich 0,25,
allen folgenden Merkmalen: 2. Spitzenelektronenenergie des
```
Resonanzbetriebsfrequenzen von Beschleunigers größer/gleich 25
```
mehr als 1 MHz; MeV und Spitzenleistung größer
```
einer gespeicherten als 50 MW (Spitzenleistung =
```
Energiedichte von 1 MJ/m3 oder Produkt aus Spitzenpotential in
mehr; und Volt und Spitzenstrahlstrom in
```
einer Entladezeit von weniger Ampere).
```
als 1 ms;
```
Röntgensysteme des ---------------------------------
```
Blitzlichttypes einschließlich TECHNISCHE ANMERKUNG:
Röhren, mit allen folgenden
Merkmalen: 1. Im Sinne von Nummer 3N01.c ist
```
einer Spitzenleistung von mehr der Gütefaktor K definiert als:
```
als 500 MW; K = 1,7 x 10 hoch 3 x V hoch
```
einer Ausgangsspannung von mehr 2,65 x Q,
```
als 500 kV; und V = Spitzenelektronenenergie
```
einer Impulsbreite von weniger in MeV,
```
als 0,2 mys; Q = gesamte beschleunigte
```
Absolute Stellungsgeber für Ladung in Coloumb bei
```
drehende Bewegungen mit einem einer Dauer des
der folgenden Merkmale: Strahlpulses
```
einer Auflösung besser als kleiner/gleich 1 mys, ist
```
1 Teil auf 265 000 Q die beschleunigte Ladung
(18 Bit-Auflösung) in 1 mys (Q = Integral des
Skalenendwert; oder Strahlstromes i in Ampere
```
einer Genauigkeit besser als der Dauer t in Sekunden).
```
+-2,5 Bogensekunden. 2. Im Sinne von Nummer 3N01.c ist
bei Beschleunigern, die auf
Hohlraumstrukturen basieren
(microwave accelerating
cavities),
```
die Dauer des Strahlpulses
```
der kleinere Wert von 1 mys
oder der Dauer des
Strahlbündels, das durch
einen Modulatorimpuls
erzeugt wird,
```
der Spitzenstrahlstrom der
```
Durchschnittsstrom während
der Dauer eines
Strahlbündels.
```
```
3A02 Universal-Elektronikgeräte:
```
Aufnahmegeräte wie folgt und
```
speziell hierfür konstruierte
Test(Prüf)-Bänder:
```
analoge Meß-Magnetband-Geräte
```
einschließlich solcher, die
die Aufnahme von digitalen
Signalen erlauben (zB mit
Verwendung eines HDDR-Moduls
(High-Density-Digitalaufnahme-
Modul), mit einem der
folgenden Merkmale:
```
einer Bandbreite von mehr
```
als 4 MHz/elektronischem
Kanal oder Spur;
```
einer Bandbreite von mehr
```
als 2 MHz/elektronischem
Kanal oder Spur und mit mehr
als 42 Spuren; oder
```
einem Zeitfehler gegenüber
```
der Zeitbasis gemäß IRIG
oder EIA-Normen von weniger
als +-0,1 mys;
```
digitale Videomagnetband-
```
Geräte mit einer maximalen
digitalen Schnittstellen-
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 180 Mbit/s,
ausgenommen solchen, speziell
konstruiert für
Fernsehaufzeichungen gemäß
CCIR- oder IEC-Normen und
Empfehlungen für zivile
Fernsehanwendungen;
```
digitale Meß-Magnetband-
```
Datenaufzeichnungsgeräte mit
einem der folgenden Merkmale:
```
einer maximalen digitalen
```
Schnittstellen-
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 60 Mbit/s und
mit Schrägschrifttechnik;
```
einer maximalen digitalen
```
Schnittstellen-
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 120 Mbit/s und
mit Festkopftechnik; oder
```
raumfahrtqualifiziert;
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A02.a.3 erfaßt keine
analogen Magnetbandgeräte, die mit
HDDR-Umwandlungselektronik
ausgerüstet und nur für die
Aufnahme digitaler Daten
konfiguriert sind.
```
```
```
Geräte mit einer maximalen
```
digitalen Schnittstellen-
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 60 Mbit/s, so
konstruiert, daß damit
digitale
Videomagnetband-Geräte für
eine Verwendung als digitale
Meßaufzeichnungsgeräte
abgeändert werden können;
```
Frequenz-Synthesizer sowie
```
Baugruppen mit einer
Frequenzumschaltzeit von einer
gewählten Frequenz auf eine
andere von weniger als 1 ms;
```
Signalanalysatoren wie folgt:
```
```
zur Analyse von Frequenzen
```
über 31 GHz;
```
dynamische Signalanalysatoren
```
mit einer Echtzeit-Bandbreite
von mehr als 25,6 kHz,
ausgenommen solche, die nur
Relativfilter (auch bekannt
als Oktav- oder
Teiloktavfilter) verwenden;
```
Signalgeneratoren mit
```
Frequenzsynthese, die
Ausgangsfrequenzen erzeugen,
deren Genauigkeit und Kurz- und
Langzeit-Stabilität geregelt
sind, von der internen
geräteeigenen Normalfrequenz
abstammen oder von dieser
kontrolliert werden, und mit
einem der folgenden Merkmale:
```
einer maximalen
```
synthetisierten Frequenz von
mehr als 31 GHz;
```
einer Frequenzumschaltzeit von
```
einer gewählten Frequenz auf
eine andere von weniger als
1 ms; oder
```
einem Phasenrauschpegel im
```
Einseitenband besser als
(126 + 20 logF - 20logf) in
dBc/Hz, wobei F die Abweichung
von der Betriebsfrequenz in Hz
und f die Betriebsfrequenz in
MHz ist;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A02.d erfaßt keine
Geräte, bei denen die
Ausgangsfrequenz entweder durch die
Addition oder Subtraktion von zwei
oder mehreren
Kristalloszillatorfrequenzen, oder
durch die Addition oder
Subtraktion, gefolgt von einer
Multiplikation des Ergebnisses,
erzeugt wird.
```
```
```
Netzwerkanalysatoren mit einer
```
maximalen Betriebsfrequenz von
mehr als 31 GHz;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A02.e erfaßt keine
Wobbelfrequenz-Netzanalysatoren mit
einer maximalen Betriebsfrequenz
von nicht mehr als 40 GHz und die
nicht fernsteuerbar sind (dh.
keinen Datenbus für Verbindung
enthalten).
```
```
```
Mikrowellenprüfempfänger mit
```
beiden folgenden Merkmalen:
```
einer maximalen
```
Betriebsfrequenz von mehr als
31 GHz; und
```
Amplitude und Phase ist
```
gleichzeitig meßbar;
```
Atomfrequenznominale mit einem
```
der folgenden Merkmale:
```
Langzeitstabilität (Altern)
```
weniger (besser) als 1 x 10
hoch -11/Monat; oder
```
raumfahrtqualifiziert;
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A02.g.1 erfaßt keine
nicht-raumfahrtqualifizierten
Rubidium-Standards.
```
```
h. Emulatoren für Mikroschaltungen,
die von Nummer 3A01.a.3 oder
3A01.a.9 erfaßt sind.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A02.h erfaßt keine
Emulatoren, die für eine Baureihe
konstruiert sind, welche mindestens
einen nicht von Nummer 3A01.a.3
oder 3A01.a.9 erfaßten Baustein
enthalten.
```
```
3N02 Oszilloskope und
Transientenrekorder wie folgt
sowie besonders konstruierte
Bestandteile hierfür:
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3N02 erfaßt nur folgende
besonders konstruierte
Bestandteile:
```
Einschubmodule,
```
```
externe Verstärker,
```
```
Vorverstärker,
```
```
Sampling-Zusätze,
```
```
Kathodenstrahlröhren für
```
analoge Oszilloskope.
```
```
```
nichtmodulare analoge
```
Oszilloskope mit einer
Bandbreite größer/gleich
1 GHz;
```
modulare analoge
```
Oszilloskopsysteme mit einer
der folgenden Eigenschaften:
```
Grundgerät (mainframe) mit
```
einer Bandbreite
größer/gleich 4 GHz oder
```
Einschubmodule mit einer
```
Einzelbandbreite
größer/gleich 4 GHz;
```
analoge
```
Sampling-Oszilloskope für
die Analyse von periodischen
Ereignissen mit einer
effektiven Bandbreite größer
als 4 GHz;
```
digitale Oszilloskope und
```
Transientenrekorder mit A/D-
Wandler-Verfahren, die
geeignet sind zur
Speicherung transienter
Vorgänge durch sequentielle
Abtastung einmaliger
Eingangssignale in
aufeinanderfolgenden
Intervallen von weniger als
1 ns (mehr als 10 hoch 9
Abtastwerte (samples) pro
Sekunde), mit einer
digitalen Auflösung von
8 bit oder mehr und einer
Speichermöglichkeit von 256
oder mehr Abtastwerten.
```
```
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Bandbreite im Sinne von
Nummer 3N02 ist der
Frequenzbereich, in dem die
Auslenkung in der
Kathodenstrahlröhre bei konstanter
Eingangsspannung nicht unter 70,7%
des Wertes abfällt, der bei
maximaler Auslenkung gemessen
wird.
```
```
3N03 Frequenzumwandler (Konverter
oder Inverter) oder Generatoren
mit allen folgenden Merkmalen:
```
Mehrphasenausgang mit einer
```
Leistung größer/gleich 40 W,
```
Frequenzbereich von 600 Hz
```
bis 2 000 Hz,
```
Klirrfaktor kleiner als 10%
```
und
```
Frequenzstabilisierung
```
besser als 0,1%.
3N04 Hochenergie-
Gleichstromversorgungsgeräte für
die Erzeugung von 100 V oder mehr
im Dauerbetrieb über einen
Zeitraum von 8 h mit einem
Ausgangsstrom größer/gleich 500 A
und einer Strom- oder
Spannungsregelung kleiner (besser)
als 0,1%.
3N05 Hochspannungs-
Gleichstromversorgungsgeräte für
die Erzeugung von 20 kV oder mehr
im Dauerbetrieb über einen
Zeitraum von 8 h mit einem
Ausgangsstrom größer/gleich 1 A
und mit einer Strom- oder
Spannungregelung kleiner (besser)
als 0,1%.
3N06 Schaltelemente wie folgt:
```
Kaltkathodenröhren mit oder
```
ohne Gasfüllung
(einschließlich gasgefüllter
Krytrons und Vakuum-
Sprytrons), die wie
Schaltfunkenstrecken
funktionieren, mit drei oder
mehr Elektroden und allen
folgenden Eigenschaften:
```
spezifizierte
```
Anodenspitzenspannung
größer/gleich 2,5 kV,
```
spezifizierter
```
Anodenspitzenstrom
größer/gleich 100 A,
```
Zündverzögerungszeit
```
kleiner/gleich 10 mys;
```
getriggerte
```
Schaltfunkenstrecken mit
einer Zündverzögerungszeit
kleiner/gleich 15 mys und
spezifiziert für
Spitzenströme größer/gleich
500 A;
```
Module oder Baugruppen zum
```
schnellen Schalten mit allen
folgenden Eigenschaften:
```
spezifizierte
```
Anodenspitzenspannung
größer als 2 kV,
```
spezifizierter
```
Anodenspitzenstrom
größer/gleich 500 A,
```
Einschaltzeit
```
kleiner/gleich 1 mys.
3N07 Vorrichtungen für gesteuerte
Detonatoren wie folgt:
```
Zündvorrichtungen für
```
Explosivstoffdetonatoren,
entwickelt zur
gleichzeitigen Zündung
mehrerer Detonatoren gemäß
Nummer 3N10;
```
modulare elektrische
```
Impulsgeneratoren
(einschließlich
Xenon-Blitzlampentreibern),
konstruiert für beweglichen
oder besonders robusten
(ruggedised) Einsatz, mit
allen folgenden
Eigenschaften:
```
Energieabgabe in weniger
```
als 15 mys,
```
Ausgangsstrom größer als
```
100 A,
```
Anstiegszeit kleiner als
```
10 mys bei Lasten
kleiner als 40 Ohm,
```
```
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Die Anstiegszeit ist definiert
als das Zeitintervall von 10% bis
90% der Stromaplitude beim Treiben
einer ohmschen Last.
```
```
```
staubdichte Ausführung,
```
```
keine Abmessung größer
```
als 25,4 cm,
```
Gewicht kleiner als
```
25 kg,
```
spezifiziert für einen
```
Temperaturbereich
zwischen -50 Grad C und
100 Grad C oder
luftfahrttauglich.
3N08 Hochgeschwindigkeits-
Impulsgeneratoren mit einer
Ausgangsspannung größer als 6 V an
einer ohmschen Last kleiner als 55
Ohm und mit einer
Impulsanstiegszeit kleiner als 500
ps.
```
```
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Impulsanstiegszeit im Sinne von
Nummer 3N08 ist das Zeitintervall,
in dem die Spannungsamplitude
zwischen 10% und 90% des
Maximalwertes beträgt.
```
```
3N09 Neutronengeneratorsysteme
einschließlich
Neutronengeneratorröhren,
konstruiert für den Betrieb ohne
äußeres Vakuumsystem und unter
Verwendung elektrostatischer
Beschleunigung zur Auslösung einer
Tritium-Deuterium-Kernreaktion.
3N10 Detonatoren und
Mehrfachzündersysteme wie folgt,
ausgenommen nur auf primären
Explosivstoffen basierende, zB
Bleiazid:
```
elektrisch betriebene
```
Detonatoren wie folgt:
```
Brückenzünder (EB),
```
```
Brückenzünderdraht
```
(EBW),
```
Slapperzünder,
```
```
Folienzünder (EFI);
```
```
Vorrichtungen mit einzelnen
```
oder mehreren Detonatoren
zum annähernd gleichzeitigen
Zünden großer explosiver
Oberflächen (größer als
5 000 mm2) mit nur einem
Zündsignal (maximale
zeitliche Abweichung vom
ursprünglichen Zündsignal
über der gesamten zu
zündenden Oberfläche kleiner
als 2,5 mys.
```
```
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Die von Nummer 3N07 oder 3N10
erfaßten Detonatoren basieren auf
einem elektrischen Leiter (Brücke,
Drahtbrücke, Folien), der
explosionsartig verdampft, wenn
ein schneller Hochstromimpuls
angelegt wird. Außer bei den
Slapperzündern wird durch den
explodierenden Draht die chemische
Detonation in Gang gesetzt. Bei
den Slapperzündern wird durch den
explodierenden Draht ein
Zündhammer getrieben, der bei
Aufschlag auf eine Zündmasse die
chemische Detonation startet. Bei
einigen Ausführungen wird der
Zündhammer magnetisch angetrieben.
Der Begriff Folienzünder kann sich
sowohl auf Brückenzünder als auch
auf Slapperzünder beziehen. Der
Begriff Detonator wird auch
anstelle von Zünder verwendet.
```
```
3N11 Massenspektrometer für die
Messung von Ionen einer Masse
größer/gleich 230 (amu) mit einer
Auflösung besser als 2/230 und
Ionenquellen hierfür wie folgt:
```
induktiv gekoppelte
```
Plasma-Massenspektrometer
(ICP/MS);
```
Glühentladungs-
```
Massenspektrometer (GDMS);
```
Thermoionisations-
```
Massenspektrometer (TIMS);
```
Elektronenstoß-
```
Massenspektrometer mit einer
Quellenkammer, hergestellt
aus UF tief 6-resistenten
Materialien, damit
ausgekleidet oder plattiert;
```
Molekularstrahl-
```
Massenspektrometer wie
folgt:
```
mit einer Quellenkammer,
```
hergestellt aus
rostfreiem Stahl oder
Molybdän, damit
ausgekleidet oder
palttiert (Anm.: richtig:
plattiert) und mit einer
Kühlfalle, die auf 193 K
(-80 Grad C) oder
weniger kühlen kann,
oder
```
mit einer Quellenkammer,
```
hergestellt aus UF tief
6-resistenten
Materialien, damit
ausgekleidet oder
plattiert;
```
Massenspektrometer,
```
ausgestattet mit einer
Mikrofluorierungs-
Ionenquelle, konstruiert zur
Verwendung mit Aktiniden
oder Aktinidenfluoriden.
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
3B01 Ausrüstungen zur Herstellung
oder Prüfung von
Halbleiter-Bausteinen oder
-Materialien wie folgt und
speziell hierfür konstruierte
Bauelemente und Zubehöre:
```
Speicherprogrammierbare
```
Ausrüstungen zum epitaktischen
Wachsen wie folgt:
```
Erzeugung einer Schicht mit
```
einer Gleichmäßigkeit von
besser als +-2,5% entlang
einer Strecke von 75 mm oder
mehr zu erzeugen;
```
Reaktoren zur metallorganisch
```
chemischen Beschichtung aus
der Gasphase (MOCVD), speziell
konstruiert zum Ziehen von
Verbindungshalbleiter-
Kristallen mittels chemischer
Reaktion zwischen Materialien,
die von Nummer 3C03 oder 3C04
erfaßt sind;
```
Molekularstrahl-Ausrüstungen
```
zum epitaktischen Wachsen mit
Zuführung;
```
Speicherprogrammierbare
```
Ausrüstungen zur
Ionenimplantation mit einem der
folgenden Merkmale:
```
einer Beschleunigungsspannung
```
von mehr als 200 keV;
```
speziell konstruiert und
```
optimiert für einen Betrieb
bei Beschleunigungsspannungen
von weniger als 10 keV;
```
Direktschreib-Fähigkeit; oder
```
```
fähig zur Hochenergie-
```
Sauerstoffimplantation in ein
erwärmtes Halbleiter-Substrat;
```
Speicherprogrammierbare
```
Anisotrop-Plasma-Ätz-
Ausrüstungen wie folgt:
```
mit Kassetten zu
```
Kassetten-Verfahren mit
Schleuse, sowie mit einem der
folgenden Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
speziell konstruiert für in
```
Nummer 3B01.f erfaßte
Ausrüstungen und mit einem der
folgenden Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
Speicherprogrammierbare
```
plasmaverstärkte
CVD-Ausrüstungen wie folgt:
```
mit Kassetten zu Kassetten-
```
Verfahren mit Schleuse, sowie
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
speziell konstruiert für in
```
Nummer 3B01.f erfaßte
Ausrüstungen und mit einem der
folgenden Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
Speicherprogrammierbare
```
multifunktionelle Systeme mit
gebündeltem Ionenstrahl,
speziell konstruiert zur
Fertigung, Reparatur, physischen
Layoutanalyse und Prüfung von
Masken oder
Halbleiter-Bauelementen, mit
einem der folgenden Merkmale:
```
Strahlpositionsregelung
```
mittels Rückmeldung vom Objekt
mit einer Genauigkeit von 0,25
mym oder kleiner; oder
```
Digital/Analog-Umwandlung mit
```
einer Auflösung vom mehr als
12 Bit;
```
Speicherprogrammierbare
```
Mehrkammer-Wafer-Manipulatoren
mit Anschlüssen zum Beschichten,
an die mehr als zwei Halbleiter-
Bearbeitungsausrüstungen
angeschlossen werden können,
damit ein in einer
Vakuumumgebung integriertes
System zur sequentiellen
Mehrfach-Wafer-Bearbeitung
entsteht;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.f erfaßt keine
robotergesteuerten
Wafer-Manipulatoren, die nicht für
einen Betrieb in einer
Vakuumumgebung konstruiert sind.
```
```
```
Speicherprogrammierbare
```
Lithographieausrüstungen wie
folgt:
```
Justier- und
```
Step-and-repeat-Ausrüstungen
zur Wafer-Bearbeitung mit
photo-optischen oder
Röntgenstrahl-Methoden mit
einem der folgenden Merkmale:
```
einer Licht-Wellenlänge
```
kürzer als 400 nm;
```
einer numerischen Apertur
```
von mehr als 0,40; oder
```
einer Justiergenauigkeit von
```
+-0,20 mym (3 Sigma) oder
besser;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.g erfaßt keine
Justier- und Belichtungs-Step-and-
repeat-Ausrüstungen, die alle
folgenden Merkmale aufweisen:
```
eine Licht-Wellenlänge vom
```
436 nm oder mehr;
```
eine numerische Apertur von 0,38
```
oder weniger, und
```
einen Bilddurchmesser vom 22 mm
```
oder weniger;
```
```
```
speicherprogrammierbare
```
Ausrüstungen, speziell
konstruiert zur
Maskenherstellung oder
Halbleiter-Baulelemente-
Bearbeitung unter Verwendung
von gelenkten gebündelten
Elektronenstrahlen,
Ionenstrahlen oder
Laserstrahlen, mit einem der
folgenden Merkmale:
```
einem Lichtpunkt kleiner als
```
0,2 mym;
```
Erzeugung eines Musters mit
```
einer Auflösung von weniger
als 1 mym; oder
```
einer Justiergenauigkeit von
```
mehr als +/-0,20 mym
(3 Sigma);
h. Masken oder Strichplatten wie
folgt:
```
für integrierte Schaltungen,
```
erfaßt in Nummer 3A01;
```
Mehrschichtmasken mit einer
```
Phasenkompensationsschicht;
i. Speicherprogrammierbare
Prüfausrüstungen, speziell
konstruiert zur Prüfung von
Halbleiter-Bauelementen und
nicht-gekapselten Chips wie
folgt:
```
zur Prüfung von S-Parametern
```
von Transistor-Bauelementen
bei Frequenzen von mehr als 31
GHz;
```
zur
```
Funktions(Wahrheitstabelle)-
Prüfung integrierter
Schaltungen und Baugruppen
hiervon bei einer
Änderungsgeschwindigkeit des
Bit-Musters von mehr als
40 MHz durchzuführen;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.i.2. erfaßt keine
Prüfausrüstungen, speziell
konstruiert für das Prüfen von:
```
Baugruppen oder einer
```
Baugruppenklasse für Haushalts-
und Unterhaltungselektronik;
```
nichterfaßten elektronischen
```
Bauteilen, Baugruppen oder
integrierten Schaltungen.
```
```
```
integrierte
```
Mikrowellenschaltungen auf
Frequenzen von mehr als 3 GHz;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.i.3. erfaßt keine
Prüfausrüstungen, speziell
konstruiert zur Prüfung von
integrierten
Mikrowellenschaltungen, die
ausschließlich in Standard-Bändern
der Zivilen Telekommunikation auf
Frequenzen von nicht mehr als
31 GHz arbeiten.
```
```
```
Elektronenstrahlsysteme,
```
konstruiert für einen Betrieb
auf oder unter 3 keV, oder
Laserstrahlsysteme zur
berührungslosen Prüfung von in
Betrieb genommenen Halbleiter-
Bauelementen mit beiden
folgenden Merkmalen:
```
Stroboskop mit
```
Strahlverdunkelung oder
Detektorstroben, und
```
einem
```
Elektronen-Spektrometer zur
Spannungsmessung mit einer
Auflösung von weniger als
0,5 V.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.i.4. erfaßt keine
Raster-Elektronenmikroskope,
ausgenommen wenn diese zur
berührungslosen Prüfung von in
Betrieb genommenen
Halbleiter-Bauelementen speziell
konstruiert und instrumentiert
sind.
```
```
C. MATERIALIEN
3C01 Heteroepitaxiale Materialien,
die aus einem Substrat mit
geschichteten epitaxial
gewachsenen Mehrfachschichten
bestehen:
```
Silicium;
```
```
Germanium; oder
```
```
III/V-Verbindungen aus Gallium
```
oder Indium.
```
```
ANMERKUNG:
III/V-Verbindungen sind
polykristalline oder binäre bzw.
komplexmonokristalline Erzeugnisse,
bestehend aus Elementen der Gruppe
IIIA und VA des Periodensystems der
chemischen Elemente
(Gallium-Arsenid,
Gallium-Aluminium-Arsenid,
Indium-Phosphid, usw.).
```
```
3C02 Photoresists und Substrate,
die mit vom Embargo erfaßten
Photoresists beschichtet sind.
```
Positive Photoresists mit einer
```
zur Verwendung unter 370 nm
optimierten
Spektralempfindlichkeit;
```
Alle Photoresists zur Verwendung
```
mit Elektronenstrahlen oder
Ionenstrahlen und mit einer
Empfindlichkeit von
0,01 mycoulomb/mm2 oder besser;
```
Alle Photoresists zur Verwendung
```
mit Röntgenstrahlen und mit
einer Empfindlichkeit von
2,5 mJ/mm2 oder besser;
```
Alle Photoresists, optimiert für
```
Oberflächenabbildungstechnolo-
gien, einschließlich Silyat
Photoresists.
```
```
ANMERKUNG:
Silyationstechniken sind als
Verfahren definiert, die eine
Oxidation der Photoresistoberfläche
beinhalten, um die Leistung sowohl
für Naß- als auch
Trockenentwicklung zu verbessern.
```
```
3C03 Metallorganische Verbindungen
aus Aluminium, Gallium oder
Indium mit einer Reinheit
(Metallbasis) von mehr als
99,999%.
3C04 Hydride aus Phosphor, Arsen
oder Antimon mit einer Reinheit
von mehr als 99,999%, auch bei
Lösung in Neutralgasen.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3C04 erfaßt keine Hydride,
die weniger als 20% Molarität an
Edelgasen oder Wasserstoff
enthalten.
```
```
D. SOFTWARE
3D01 Software, speziell
konstruiert zur Entwicklung oder
Herstellung von in Nummern
3A01.b bis 3A01.f, 3A02 und 3B01
erfaßten Ausrüstungen.
3D02 Software, speziell
konstruiert zur Verwendung von
in Nummer 3B01 erfaßten
speicherprogrammierbaren
Ausrüstungen.
3D03 Computer-Aided-Design-(CAD-)
Software für
Halbleiter-Bauelemente oder
integrierte Schaltungen mit
einem der folgenden Merkmale:
```
Entwurfs- oder
```
Schaltungsüberprüfungsvor-
schriften;
```
Simulation des physischen
```
Layouts der Schaltungen; oder
```
lithographische
```
Bearbeitungssimulatoren für den
Entwurf.
```
```
ANMERKUNG:
Ein lithographischer
Bearbeitungssimulator ist ein
Softwarepaket, das in der
Entwurfsphase zur Definierung der
Abfolge von Lithographie-, Ätzungs-
und Sedimentationsschritten zur
Übertragung von Maskenmustern in
spezifische topographische Muster
bei Leitern, Dielektrika oder
Halbleitermaterialien verwendet
wird.
ANMERKUNG:
Nummer 3D03 erfaßt keine
Software, speziell konstruiert zur
Schemaeintragung, logischen
Simulation, Plazierung und Routing,
Layout-Überprüfung oder
Prozeßgenerations-Bandaufnahme;
ANMERKUNG:
Bibliotheken, Entwurfshilfen oder
zugehörige Daten zum Entwurf von
Halbleiter-Bauelementen oder
integrierten Schaltungen werden als
Technologie angesehen.
```
```
E. TECHNOLOGIE
3E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Entwicklung oder Herstellung von
Geräten oder Materialien, die in
den Nummern 3A01, 3A02, 3B01,
3C01, 3C02, 3C03 oder 3C04
erfaßt sind.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3E01 erfaßt keine
Technologie zur Entwicklung oder
Herstellung von:
```
Mikrowellen-Transistoren, die
```
bei Frequenzen von unter 31 GHz
arbeiten;
```
integrierten Schaltungen der
```
Nummer 3A01.a.3 bis a.11, die
beide folgende Merkmale
aufweisen:
```
Technologie von 1 mym oder
```
mehr verwenden, und
```
keine Mehrschicht-Strukturen
```
beinhalten.
ANMERKUNG:
Diese Anmerkung schließt den
Export von Mehrschicht-Technologie
für Bauelemente, die höchstens zwei
Metallschichten und zwei
Polysiliciumschichten beinhalten,
nicht aus.
```
```
3E02 Andere Technologie zur
Entwicklung oder Herstellung
von:
```
Vakuum-Mikroelektronik-
```
Bauelemente;
```
heterostrukturierte
```
Halbleiter-Bauelemente wie zB
modulations-dotierte
Feldeffekttransistoren (HEMT),
hetero-bipolare Transistoren
(HBT), Potentialtopf- oder
Superkristallgitter-Bauelemente;
```
Elektronische
```
Supraleiter-Bauelemente;
4 - RECHNER
```
```
```
```
ANMERKUNGEN: ANMERKUNG:
```
Rechner, verwandte Geräte oder Die Nummer 4R01 erfaßt
```
Software für Telekommunikations- Einrichtungen, die entwickelt
oder Local Area sind für den Gebrauch in
Network-Funktionen sind auch Raketensystemen der Nummer 9R01.
nach den Leistungsmerkmalen der --------------------------------
Gruppe 5 - Telekommunikation -
zu bewerten.
ANMERKUNGEN:
```
Steuereinheiten, die Busse oder
```
Kanäle von Zentraleinheiten,
Hauptspeichern oder
Plattensteuerungen direkt
verbinden, sind nicht als
Telekommunikationsgeräte nach
den Leistungsmerkmalen der
Gruppe 5 - Telekommunikation -
zu bewerten.
```
Software, die ein Routing oder
```
Switching von datagram-Paketen
oder von fast select-Paketen
ermöglicht (dh. Richtungswahl je
Paket), oder Software, besonders
entwickelt für die
Paketvermittlung, ist in der
Gruppe 5 - Telekommunikation -
erfaßt.
```
Rechner, verwandte Geräte oder
```
Software mit kryptographischen
bzw. kryptoanalytischen
Funktionen, zur Gewährleistung
verfügter vielstufiger
Sicherheit oder verfügten
Teilnehmerausschlüssen oder
Funktionen zur Limitierung
elektromagnetischer
Verträglichkeit (EMV) sind auch
nach den Leistungsmerkmalen der
Gruppe 5 - Informationssicherung
- zu bewerten.
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
4A01 Elektronenrechner und 4R01 Analogrechner,
verwandte Geräte wie folgt sowie Digitalrechner oder digitale
Baugruppen und besonders Differentialanalysatoren,
konstruierte Bauteile hierfür: konstruiert oder modifiziert
```
besonders konstruiert für den für die Verwendung in den
```
Betrieb unter einer der im Systemen laut Nummer 9R01, mit
folgenden aufgezählten einer der nachfolgenden
Bedingungen: Charakteristiken:
```
bestimmt für den Betrieb bei a) ausgelegt für den Dauerbetrieb
```
Umgebungstemperaturen unterhalb bei Temperaturen von unter
228 K (-45 Grad C) oder oberhalb -45 Grad C bis über 55 Grad C;
343 K (+70 Grad C) oder b) konstruiert als robustes Gerät
oder „strahlungsgehärtet''.
```
```
ANMERKUNG:
Die Ausrüstung kann als Teil
eines bemannten Fluggeräts oder
Satelliten exportiert werden oder
in entsprechenden Stückzahlen als
Ersatzteile für bemannte
Fluggeräte.
```
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 4A01.a.1 gilt nicht für
Rechner, besonders konstruiert zur
Verwendung in zivilen
Kraftfahrzeugen oder in der
Eisenbahnbetriebs-Elektronik.
```
```
```
strahlungsgesichert bei
```
Überschreitung eines der
folgenden Grenzwerte:
```
Gesamtdosis 5 x 10 hoch 5
```
rad (Si);
```
Obergrenze der
```
Strahlungsdosis 5 x 10 hoch
8 rad (Si); oder
```
obere Fehlerrate 1 x 10 hoch
```
-7 Bitfehler je Tag;
```
mit Eigenschaften oder
```
Funktionen, die die Grenzwerte
der Gruppe 5 -
Informationssicherung -
überschreiten.
4A02 Hybridrechner wie folgt sowie
Baugruppen und besonders
konstruierte Bauteile hierfür:
```
mit von Nummer 4A03 erfaßten
```
Digitalrechnern,
```
mit Analog/Digital- oder
```
Digital/Analog-Wandlern, die
folgende Eigenschaften haben:
```
32 oder mehr Kanäle; und
```
```
Auflösung größer oder gleich
```
14 Bit (ohne Vorzeichen) bei
Umwandlungsfrequenzen von
größer oder gleich
200 000 Umwandlungen/s.
4A03 Digitalrechner, Baugruppen
und verwandte Geräte wie folgt
und besonders konstruierte
Bauteile hierfür:
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 4A03 schließt
```
Vektorrechner, Array-Rechner,
Logikrechner und Geräte für
Bildverarbeitung oder
Signaldatenverarbeitung ein.
```
Der Erfassungsstatus von in
```
Nummer 4A03 beschriebenen
Digitalrechnern oder verwandten
Geräten richtet sich nach dem
Erfassungsstatus anderer Geräte
oder Systeme, sofern
```
die Digitalrechner oder die
```
verwandten Geräte wesentlich
sind für den Betrieb der
anderen Geräte oder Systeme,
```
die Digitalrechner oder die
```
verwandten Geräte nicht einen
Hauptbestandteil der anderen
Geräte oder Systeme darstellen
und
ERGÄNZENDE ANMERKUNG:
```
Der Erfassungsstatus von in
```
Nummer 4A03.g beschriebenen
Geräten zur
Signaldatenverarbeitung oder
Bildverarbeitung, besonders
konstruiert für (den Einbau in)
andere Einrichtungen unter
Einhaltung der
Funktionsgrenzwerte dieser
anderen Einrichtungen, wird
durch den Erfassungsstatus der
anderen Einrichtungen auch dann
bestimmt, wenn das Kriterium des
Hauptbestandteils nicht mehr
erfüllt ist.
```
Die Erfassung von
```
Digitalrechnern oder verwandten
Geräten für
Telekommunikationseinrichtungen
richtet sich nach Gruppe 5 -
Telekommunikation -.
```
die Technologie für die
```
Digitalrechner und verwandten
Geräte in Nummer 4E geregelt
ist.
```
Digitalrechner oder verwandte
```
Geräte werden von Nummer 4A03
nicht erfaßt, sofern
```
sie wesentlich sind für
```
medizinische Anwendungen,
```
das Gerät durch die Art seiner
```
Konstruktion und Leistung
maßgeblich auf medizinische
Anwendungen beschränkt ist,
```
das Gerät keine andere
```
anwenderzugängliche
Programmierbarkeit hat als die
Möglichkeit, Originalprogramme
oder geänderte Programme, die
vom Originalhersteller
geliefert werden, einzufügen,
```
die zusammengesetzte
```
theoretische Verarbeitungsrate
CTP eines Digitalrechners, der
nicht für die medizinische
Anwendung konstruiert oder
abgewandelt wurde, für diese
jedoch wesentlich ist, 20 Mio
TOPS (Millionen theoretischer
Operationen je Sekunde) nicht
überschreitet und
```
die Technologie für die
```
Digitalrechner oder verwandten
Geräte in Nummer 4E geregelt
ist.
```
```
```
konstruiert für kombiniertes
```
Erkennen, Verstehen und
Interpretieren von Bildern oder
zusammenhängender Sprache,
```
konstruiert oder abgewandelt für
```
Systeme mit Fehlertoleranz,
```
```
ANMERKUNG:
Digitalrechner und verwandte Geräte
gelten nicht als konstruiert oder
abgewandelt für Systeme mit
Fehlertoleranz im Sinne der
Nummer 4A03.b, wenn sie eine der
folgenden Funktionen verwenden:
```
Fehlererkennungs- oder
```
Fehlerkorrekturalgorithmen im
Hauptspeicher
```
die gegenseitige Verbindung
```
zweier Digitalrechner in der
Weise, daß bei Ausfall der
aktiven Zentraleinheit eine
mitlaufende Zentraleinheit die
Aufgaben des Systems fortführen
kann,
```
die gegenseitige Verbindung
```
zweier Zentraleinheiten über
Datenkanäle oder gemeinsame
Speicher in der Weise, daß eine
mitlaufende Zentraleinheit bis
zum Ausfall der aktiven
Zentraleinheit andere Funktionen
ausführen kann und ab diesem
Zeitpunkt die Aufgaben des
Systems übernimmt, oder
```
die Synchronisierung zweier
```
Zentraleinheiten mittels
Software in der Weise, daß die
mitlaufende Zentraleinheit den
Ausfall der aktiven
Zentraleinheit erkennt, um dann
die Aufgaben der ausfallenden
Zentraleinheit zu übernehmen.
```
```
```
Digitalrechner mit einer
```
zusammengesetzten theoretischen
Verarbeitungsrate CTP von mehr
als 12,5 Mio TOPS (Millionen
theoretischer Operationen je
Sekunde),
```
Baugruppen, besonders
```
konstruiert oder abgewandelt zum
Zwecke der Laufzeitverbesserung
durch Zusammenschalten von
Rechenelementen wie folgt:
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 4A03.d gilt nur für
```
Baugruppen und programmierbare
Zusammenschaltungen von
Rechenelementen, die die
Grenzwerte der Nummer 4A03.c
nicht überschreiten, soweit sie
in nicht-integriertem Zustand
(als einzelne Baugruppen)
geliefert werden. Nummer 4A03.d
gilt nicht für Baugruppen, die
(schon) aufgrund ihrer
Konstruktion auf eine Verwendung
als von Nummer 4A03.e bis k
erfaßte verwandte Geräte
beschränkt sind.
```
Nummer 4A03.d erfaßt keine
```
Baugruppen, besonders
konstruiert für Produkte oder
Produktfamilien, deren
Maximalkonfiguration den
Grenzwert der Nummer 4A03.c
nicht überschreiten.
```
```
```
entwickelt für den
```
Zusammenschluß von 16 oder
mehr Rechenelementen zu einer
Konfiguration; oder
```
ausgestattet mit einer
```
maximalen gesamten Datenrate
größer als 40 Mbytes/s auf
allen zur Verfügung stehenden
Verbindungen eines
Rechenelements zu anderen
Rechenelementen;
```
Plattenlaufwerke und
```
Halbleiterspeicher wie folgt:
```
Laufwerke für Magnetplatten,
```
überschreibbare optische oder
magnetooptische Speicher mit
einer höchsten
Bit-Übertragungsrate größer
als 25 Mbit/s;
```
Halbleiterspeicher, nicht als
```
Hauptspeicher eingesetzt (auch
bekannt als „solid state
disks'' oder „RAM disks''),
mit einer höchsten Bit-
Übertragungsrate größer als 36
Mbit/s;
```
Eingabe-/Ausgabesteuerungen,
```
konstruiert zur Verwendung für
von Nummer 4A03.e erfaßte
Geräte,
```
Geräte für
```
Signaldatenverarbeitung oder
Bildverarbeitung mit einer
zusammengesetzten theoretischen
Verarbeitungsrate von mehr als
8,5 Mio TOPS (Millionen
theoretischer Operationen je
Sekunde),
```
Grafikbeschleuniger oder
```
Grafik-Coprozessoren mit einer
3-D Vektorrate größer als
400 000 oder, falls nur 2-D
Vektoren unterstützt werden, mit
einer 2-D Vektorrate größer als
600 000 Vektoren/s,
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 4A03.h gilt nicht für
Arbeitsplätze, konstruiert für und
beschränkt auf
```
grafische Gestaltungen, zB für
```
das Druckgewerbe oder
Verlagswesen, und
```
Darstellungen zweidimensionaler
```
Vektoren.
```
```
```
Farbbildschirme oder Monitore
```
mit einer Auflösung größer als
12 Bildpunkte/mm in Richtung der
größten Bildpunktdichte,
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 4A03.i erfaßt keine
```
Bildschirme oder Monitore, nicht
besonders konstruiert für
Elektronenrechner.
```
Bildschirme, besonders
```
konstruiert für
Flugsicherungssysteme, werden
als besonders konstruierte
Bestandteile für
Flugsicherungssysteme der
Gruppe 6 behandelt.
```
```
```
Geräte für Analog/Digital- oder
```
Digital/Analog-Umwandlungen, die
die Grenzwerte der
Nummer 3A01.a.5 überschreiten,
```
Geräte mit
```
Endgeräte-Schnittstellen, die
die Grenzwerte der
Nummer 5A01.b.3 überschreiten.
```
```
ANMERKUNG:
Der Begriff
„Endgeräte-Schnittstellen'' der
Nummer 4A03.k schließt Local Area
Network-Schnittstellen, Modems und
sonstige
Kommunikations-Schnittstellen ein.
Local Area Network-Schnittstellen
sind als Netz-Zugangs-Steuerungen
zu behandeln.
```
```
4A04 Rechner wie folgt und
besonders konstruierte verwandte
Geräte, Baugruppen und Bauteile
hierfür:
```
systolische Array-Rechner,
```
```
neuronale Rechner,
```
```
optische Rechner.
```
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
4B01 Einrichtungen, besonders
konstruiert für die Aufbringung
von magnetischer Beschichtung
auf erfaßten starren (nicht
flexiblen) magnetischen oder
magnetooptischen Datenträgern,
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 4B01 erfaßt keine
Universal-Sputtereinrichtungen.
```
```
4B02 Speicherprogrammierbare
Einrichtungen, besonders
konstruiert zur Überwachung,
Auswahl, Anwendungen oder
Prüfung von erfaßten starren
magnetischen Datenträgern,
4B03 Einrichtungen, besonders
konstruiert für die Herstellung
oder Justierung von
Schreib-/Leseköpfen oder von
Baugruppen (head/disk
assemblies) für erfaßte starre
magnetische und magnetooptische
Speicher sowie
elektromagnetische oder optische
Bauteile hierfür.
C. WERKSTOFFE
Materialien, besonders geformt und
unverzichtbar für die Herstellung
von erfaßten Baugruppen für
magnetische und magnetooptische
Festplattenlaufwerke.
D. SOFTWARE
```
```
ANMERKUNG:
Der Erfassungsstatus von Software
für die Entwicklung, Herstellung
und Verwendung von in anderen
Gruppen beschriebenen Einrichtungen
wird in den betreffenden Gruppen
geregelt.
Der Erfassungsstatus von Software
für die in Gruppe 4 beschriebenen
Einrichtungen bestimmt sich nach
Nummer 4D.
```
```
4D01 Software, besonders
entwickelt oder abgewandelt für
die Entwicklung,
Herstellung oder Verwendung von
Einrichtungen, Werkstoffen oder
Software, die von Nummern 4A,
4B, 4C oder 4D erfaßt wird.
4D02 Software, besonders
entwickelt oder abgewandelt zur
Unterstützung der Technologie,
die von Nummer 4E erfaßt wird.
4D03 Spezielle Software wie folgt:
```
Software mit mathematischen
```
und analytischen Verfahren und
entwickelt oder abgewandelt
für Programme mit mehr als
500 000 Instruktionen im
Quellencode, zum Prüfen und
Testen von Programmen,
```
Software zur automatischen
```
Erzeugung von Quellencodes aus
Daten, die on-line von
externen in dieser Liste
beschriebenen Sensoren kommen,
```
Quellencodes von
```
Betriebssystem-Software,
Software-
Entwicklungswerkzeugen und
Compilern, besonders
entwickelt für Geräte zur
Mehrfachdatenstromverarbei-
tung,
```
Expertensysteme oder Software
```
für Expertensysteme zur
Wissensauswertung (inference
engines) mit beiden folgenden
Eigenschaften:
```
zeitabhängige Regeln; und
```
```
einfache Grundlagen
```
(primitives) zur Behandlung
von Zeitcharakteristika in
Regeln und Tatsachen,
```
Software mit Eigenschaften
```
oder Funktionen, die die
Grenzwerte der Gruppe 5 -
Informationssicherung -
überschreiten,
```
Betriebssysteme, besonders
```
konstruiert für Rechner zur
Echtzeitverarbeitung, die eine
Unterbrechungsintervallmög-
lichkeit (global interrupt
latency time) kleiner als
30 mys gewährleisten.
E. TECHNOLOGIE
4E01 Technologie gemäß der
allgemeinen
Technologie-Anmerkung für die
Entwicklung, Herstellung oder
Verwendung von Einrichtungen,
Werkstoffen oder Software, die
von Nummern 4A, 4B, 4C oder 4D
erfaßt werden.
4E02 Sonstige Technologie wie
folgt:
```
Technologie für die
```
Entwicklung oder Herstellung
der von Nummer 4A03.h nicht
erfaßten Einrichtungen,
```
Technologie für die
```
Entwicklung oder Herstellung
von Einrichtungen für
Mehrfachdatenstromverarbei-
tung,
```
Technologie, erforderlich für
```
die Entwicklung oder
Herstellung von magnetischen
Festplattenspeichern mit einer
höchsten Bit-Übertragungsrate
größer als 11 Mbit/s.
5 - TELEKOMMUNIKATION UND INFORMATIONSSICHERHEIT
```
```
TELEKOMMUNIKATION
ANMERKUNGEN:
Der Erfassungsstatus von
Digitale Rechner, zugehörige
Engineering oder Verrechnung.
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
5A01 Jede Art von
Telekommunikationseinrichtungen
mit einem der folgenden
Merkmale:
speziell konstruiert, kurzen
speziell geschützt gegen
speziell konstruiert für einen Betrieb außerhalb des Temperaturbereiches von 219 K
ANMERKUNG:
Nummer 5A01.c gilt nur für
elektronische Einrichtungen.
ANMERKUNG:
Nummer 5A01.b/c gilt nicht für
Einrichtungen an Bord von
Satelliten.
5A02 Telekommunikations-Übertragungseinrichtungen oder
-Anlagen und speziell
konstruierte Bauteile und Zubehöre hierfür, mit einem der
folgenden Merkmale:
ANMERKUNG:
Telekommunikationsübertragungseinrichtungen,
kategorisiert wie folgt oder
Funkeinrichtungen (zB
Leitungsendgeräte;
Zwischenverstärkereinrichtungen;
Repeatereinrichtungen;
Regeneratoreinrichtungen;
Übersetzungsencoder
Multiplexeinrichtungen
Modulatoren/Demodulatoren
Programmgesteuerte digitale Querverbindungseinrichtungen;
Gateways und Brücken;
Datenträger-Zugriffseinrichtungen, und
konstruiert für eine Verwendung in Einzel- oder Mehrfachkanal-Kommunikation
Draht (Leitung);
Koaxialkabel;
Lichtwellenleiterkabel;
Elektromagnetische Wellen.
mit digitaler Technik,
ANMERKUNG:
Nummer 5A02.a erfaßt keine
Einrichtungen, speziell konstruiert
für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.
speicherprogrammierbare
Einrichtungen, die folgendes
Modems, die die Bandbreite
Kommunikationskanal-Kontroller mit einem
Netzwerk-Zugriffs-Kontroller
ANMERKUNG:
Enthält eine nichterfaßte
Einrichtung einen Netzwerk-Zugriffs-Kontroller, darf
sie keine
Telekommunikations-Schnittstelle
besitzen, außer solche, die in Nummer 5A02.c zwar beschrieben,
aber nicht erfaßt sind.
mit Laser, und mit einem der
einer Übertragungs-Wellenlänge von
analoger Technik und eine Bandbreite von mehr als
kohärenter optischer
mit Wellenlängenteilungs-Multiplextechniken; oder
mit optischer Verstärkung.
Funkeinrichtungen, mit
31 GHz für
26,5 GHz für andere
Anwendungen;
ANMERKUNG:
Nummer 5A02.e.2 erfaßt keine
Einrichtungen für zivile Zwecke,
die mit einem von der ITU
zugewiesenen Band zwischen 26,5 und 31 GHz arbeiten.
Funkeinrichtungen, die:
mit Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) über
andere digitale
ANMERKUNG:
Nummer 5A02.f.2 erfaßt keine
Einrichtungen, speziell konstruiert
für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.
Funkeinrichtungen, die im 1,5
a) automatische Prognose und Auswahl von Frequenzen
mit eingebautem
mit eingebauten
Funkeinrichtungen, für die Ausstrahlung eines gespreizten
anwenderprogrammierbare
einer gesamten übertragenen
digital gesteuerte
automatisch einen Teil des elektromagnetischen
die empfangenen Signale oder
eine Frequenzumschaltzeit
Einrichtungen, die digitale Signalverarbeitung enthalten:
Sprachcodierung bei weniger
mit einem Schaltungsaufbau,
Unterwasser-Kommunikationseinrichtungen
einer akustischen
eine elektromagnetischen
Elektronenstrahl-Lenkverfahren verwenden.
ANMERKUNG:
Statistische Multiplexer mit
digitalem Eingang und digitalem
Ausgang, zur Vermittlung, werden
als speicherprogrammierbare
Verteiler behandelt.
Zeichengabe über einen
ANMERKUNG:
Signalisierungs-Einrichtungen,
bei denen der Zeichengabekanal in
32 Multiplex-Kanälen, die eine Gesamtleitung von nicht mehr als
2,1 Mbit/s bilden, getragen wird
bzw. sich auf eine solche Leitung
bezieht, und bei denen die Zeichengabe-Information in einem
festgelegten Zeitmultiplex-Kanal
ohne die Verwendung von explizit
adressierten Meldungen getragen
wird, gelten nicht als Systeme mit
Zeichengabe über einen zentralen
Kanal.
mit ISDN-(Integrated Services Digital Network)-Funktionen
Verteiler-Endstellen (zB Teilnehmerleitung)-
der Fähigkeit, eine Signalisierungsmeldung, die
ANMERKUNG:
Nummer 5A03.b schließt nicht aus:
Die Bewertung und Durchführung
Nachrichtenverkehr auf einem D-Kanal des ISDN, ohne Bezug
Mehrstufen-Priorität und Vorbelegung für
Leitungsvermittlung;
ANMERKUNG:
Nummer 5A03.c erfaßt keine
Ein-Ebene-Wahlvorbelegung.
dynamische adaptive
Leitwegzuteilung oder
Leitwegzuteilung oder
Einzel-Paketen;
ANMERKUNG:
Die Beschränkungen der Nummer
5A03.e und 5A03.f gelten nicht für
Netzwerke, die nur
Netzwerk-Zugriffs-Kontroller
verwenden, oder für
Netzwerk-Zugriffs-Kontroller.
konstruiert zur
Daten-Paketverteiler,
eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von 64 000 Bit/s pro
eine digitale
Medium.
ANMERKUNG:
Nummer 5A03.h.1 nimmt die Multiplexbildung über eine
zusammengesetzte Verbindung von
Kommunikationskanälen, die nicht
von Nummer 5A02.a erfaßt sind,
nicht aus.
optische Vermittlung (optical switching);
ATM-Verfahren (Asynchronous Transfer Mode) verwenden;
speicherprogrammierbare
Port enthalten.
5A04 Zentrale Netzwerksteuerung
mit beiden folgenden Merkmalen:
empfängt Daten von den Knoten,
verarbeitet diese Daten, um
Leitwegzuteilung durch.
ANMERKUNG:
Nummer 5A04 nimmt die Verkehrssteuerung als eine Funktion
prognostizierbarer
Verkehrsbedingungen nicht aus.
5A05 Lichtwellenleiter-Kommunikationskabel,
Lichtleitfasern und speziell
konstruierte Bauteile und Zubehör hierfür wie folgt:
Lichtleitfaser oder -kabel mit
konstruiert für
Lichtwellenleiter mit einer Zugfestigkeit von 2,0 x 10
ANMERKUNG:
Zugversuch:
On-Line und Off-Line-Fertigungsprüfung, die
eine vorgeschriebene Zugspannung
dynamisch über eine Faserlänge von
0,5 bis 3 m bei einer Laufgeschwindigkeit von 2 bis 5 m/s
während ihres Durchlaufens zwischen
Tonrollen von ca. 15 cm Durchmesser
anlegt. Die Umgebungstemperatur
beträgt nominal 293 K und die
relative Luftfeuchtigkeit 40%.
ANMERKUNG:
Zur Durchführung des Zugversuches
können auch entsprechende nationale
Normen herangezogen werden.
Bauteile und Zubehör, speziell
Lichtwellenleiterkabel und Zubehör, konstruiert für
Unterwassereinsatz.
ANMERKUNG:
Durchgangssteckverbinder für
Schatten und Rümpfe siehe
Nummer 8A02.c.
5A06 Phasengesteuerte Antennen,
betrieben bei Frequenzen über
10,5 GHz, die aktive Elemente
und verteilte Bauteile enthalten
und konstruiert sind, daß sie
eine elektronische Steuerung der Strahlformung und Strahlzuspitzung ermöglichen,
ausgenommen Landesysteme mit
Instrumenten gemäß ICAO-Normen
(Mikrowellen-Landesysteme MLS).
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
5B01 Einrichtungen, speziell
konstruiert für:
Entwicklung von Geräten,
Fertigung von Geräten,
Verwendung von Geräten,
Prüfeinrichtungen;
5B02 Andere Einrichtungen wie
folgt:
Bitfehlerhäufigkeits-Prüfeinrichtung
Analysatoren,
Selbständige
C. MATERIALIEN
5C01 Vorformen aus Glas oder
anderen Materialien, optimiert
zur Herstellung von in Nummer
5A05 erfaßten Lichtwellenleiter.
D. SOFTWARE
5D01 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von Geräten oder
Materialien, die in den Nummern
unter 5A, 5B und 5C des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind.
5D02 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,
die in den Nummern unter 5E des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt ist.
5D03 Spezifische Software wie
folgt:
„Generic''-Software, nicht
Software, nicht lauffähig,
Software, so konstruiert oder
Software mit der Fähigkeit,
Software, speziell konstruiert
ANMERKUNG:
Bezüglich Software für
Signalverarbeitung siehe auch
Gruppe 4 und 6.
E. TECHNOLOGIE
5E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung (ausschließlich Betrieb) von Geräten, Systemen,
Materialien oder Software, die
in den Nummern unter 5A, 5B, 5C
oder 5D des Abschnittes
„Telekommunikation'' erfaßt
sind.
5E02 Spezifische Technologien wie
folgt:
erforderliche Technologie für
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Bearbeitung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
ANMERKUNG:
Der Erfassungsstatus von
Einrichtungen, Software, Systemen,
anwendungsspezifischen Baugruppen,
Modulen, integrierten Schaltungen,
Bauelementen, Technologie oder
Funktionen der Informationssicherheit ist in den Positionen des Abschnittes
„Informationssicherheit'' dieser Gruppe definiert, auch wenn sie
Bauteile oder Baugruppen anderer
Geräte sind.
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
5A11 Systeme, Geräte,
anwendungsspezifische
Baugruppen, Module oder
integrierte Schaltungen zur Informationssicherheit, wie
folgt, und andere speziell
konstruierte Bauteile hierfür:
konstruiert oder abgeändert
konstruiert oder abgeändert
konstruiert oder abgeändert
Ausrüstungen, die feste
Ausrüstungen, die feste
Ausrüstungen, die feste
Faksimile-Geräte;
Rundfunkeinrichtungen für
zivile Fernseheinrichtungen;
ANMERKUNG:
Nummer 5A11.d erfaßt keine
Ausrüstungen, speziell konstruiert
zur Unterdrückung von Emanationen
aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen.
konstruiert oder abgeändert
konstruiert oder abgeändert
Kommunikationskabelsysteme,
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
5B11 Einrichtungen, speziell
konstruiert zur Entwicklung von
Einrichtungen oder Verfahren,
die von den Positionen des Abschnittes
„Informationssicherheit''
dieser Gruppe erfaßt sind,
einschließlich Meß- oder
Prüfeinrichtungen.
5B12 Einrichtungen, speziell
konstruiert zur Fertigung von
Einrichtungen oder Verfahren,
die von den Positionen des Abschnittes
Informationssicherheit dieser Gruppe erfaßt sind,
einschließlich Meß-, Prüf-,
Reparatur- oder
Fertigungseinrichtungen.
5B13 Meßeinrichtungen, speziell
konstruiert zum Prüfen und Freigeben von
Informationssicherheits-Verfahren, die von den Nummern unter 5A oder 5D des Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
D. SOFTWARE
5D11 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von Einrichtungen
oder Software, die in den Nummern unter 5A, 5B oder 5D
dieses Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
5D12 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,
die in den Nummern unter 5E des Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
5D13 Spezifische Software wie
folgt:
Software, die die Eigenschaften der Einrichtungen, die in den Nummern unter 5A oder 5B des Abschnittes
Software zur Abnahme von in Nummer 5D13.a erfaßter
Software, konstruiert oder
E. TECHNOLOGIE
5E11 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von Ausrüstungen oder
Software, die in den Nummern
unter 5A, 5B oder 5D des Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
ANMERKUNGEN ZUR
INFORMATIONSSICHERHEIT:
Positionen des Abschnittes Informationssicherheit dieser Gruppe erfassen nicht:
Smart Cards für Personen mit Verschlüsselungen, zum Gebrauch in Einrichtungen
Einrichtungen, die feste Datenkompressions- oder
Empfangseinrichtungen für
tragbare (persönliche) oder
Entschlüsselungsverfahren,
Positionen der Informationssicherheit in
Software, erforderlich zur Verwendung von
Software, mit einem Verfahren von Einrichtungen,
3 - ELEKTRONIK - KONSTRUKTION, ENTWICKLUNG UND FERTIGUNG
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND ---------------------------------
BAUELEMENTE ANMERKUNG:
Die Nummern 3R01 und 3R02 erfassen
Einrichtungen, die entwickelt sind
für den Gebrauch in
Raketensystemen der Nummer 9R01.
```
```
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Der Erfassungsstatus der in 3A
```
beschriebenen Geräte, Baugruppen
und Bauelemente - außer jenen in
Nummer 3A01.a.3 bis 10 -, die
speziell entwickelt sind als
bzw. die gleichen funktionellen
Eigenschaften haben wie andere
Einrichtungen, richtet sich nach
dem Erfassungsstatus der anderen
Einrichtungen.
```
Der Erfassungsstatus von
```
integrierten Schaltungen (ICs),
beschrieben in Nummer 3A01.a.3
bis 9, die unabänderbar für eine
spezifische Funktion
programmiert oder entwickelt
sind, richtet sich nach dem
Erfassungsstatus der anderen
Einrichtungen.
ANMERKUNG:
Kann der Hersteller oder Anwender
den Erfassungsstatus der anderen
Einrichtungen nicht bestimmen, so
richtet sich der Erfassungstatus
der integrierten Schaltungen nach
Nummer 3A01.a.3 bis 9.
```
```
3A01 Elektronische Einheiten und
Bauelemente:
```
Integrierte Schaltungen für
```
Universalanwendungen, wie folgt:
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Der Erfassungsstatus von
```
Halbleiterscheiben (fertig oder
unfertig), bei denen die
Funktion bereits festgelegt ist,
ist nach den Parametern der
Nummer 3A01.a zu bewerten.
```
Integrierte Schaltungen
```
beinhalten die folgenden Typen:
monolithisch integrierte
Schaltungen;
integrierte Hybridschaltungen;
integrierte
Multichip-Schaltungen;
integrierte Schichtschaltungen,
einschließlich integrierte
Silicium-Saphir-Schaltungen;
integrierte optische
Schaltungen.
```
```
```
integrierte Schaltungen,
```
strahlungsfest konstruiert
oder entwickelt, um eine
Gesamtdosis von 5 x 10 hoch
5 rad (Si) oder höher
auszuhalten;
```
integrierte Schaltungen, 3R01 Elektronische Baugruppen und
```
beschrieben in Nummer 3A01.a.3 Bauteile, speziell konstruiert
bis a.10, ausgelegt für einen für militärische Zwecke und den
Betrieb bei einer Einsatz bei Temperaturen über
Umgebungstemperatur unter 125 Grad C.
219 K (-54 Grad C) oder über
398 K (+125 Grad C);
```
```
ANMERKUNG:
Die Temperaturgrenzwerte in
Nummer 3A01.a.2 gelten nicht für
integrierte Schaltungen für zivile
Kraftfahrzeug- oder
Eisenbahntriebwagen.
```
```
```
Mikroprozessor-
```
Mikroschaltungen,
Mikrocomputer-Mikroschaltungen
und Mikrokontroller-
Mikroschaltungen mit einem der
folgenden Merkmale:
```
```
ANMERKUNGEN:
Nummer 3A01.a.3 erfaßt keine
Mikrocomputer-Mikroschaltungen auf
Siliciumbasis oder
Mikrokontroller-Mikroschaltungen,
die eine
Operanden-(Daten)Wortlänge von
8 Bit oder weniger besitzen und
nicht von Anmerkung 2 zu 3A erfaßt
sind.
```
```
```
einer externen
```
Datenbusbreite von mehr als
32 Bit oder eine Arithmetik-
Logik-Einheit (ALU) mit
einer Zugriffsbreite von
mehr als 32 Bit;
```
einer Taktfrequenz von mehr
```
als 40 MHz;
```
einer externen
```
Datenbusbreite von 32 Bit
oder mehr und fähig,
12,5 Millionen
Befehle/Sekunde (MIPS) oder
mehr auszuführen; oder
```
```
ANMERKUNG:
Ist der MIPS-Wert nicht
spezifiziert, ist der Umkehrwert
der durchschnittlichen
Befehlszykluszeit (in mys) zu
verwenden.
```
```
```
mit mehr als einem Daten-
```
oder Befehlsbus oder
seriellem Kommunikationsport
für eine externe Verknüpfung
mit einem Parallelprozessor
mit einer
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 2,4 Mbytes/s;
```
integrierte
```
Speicherschaltungen wie folgt:
```
elektronische löschbare
```
PROMs (EEPROMs) mit einer
Speicherkapazität von:
```
mehr als 1 Mbit/Paket;
```
oder
```
mehr als 256 kbit/Paket
```
und einer maximalen
Zugriffszeit von weniger
als 80 ns;
```
statische RAMs (SRAMs) mit
```
einer Speicherkapazität von:
```
mehr als 1 Mbit/Paket;
```
oder
```
mehr als 256 kbit/Paket
```
und einer maximalen
Zugriffszeit von weniger
als 25 ns;
```
integrierte
```
Speicherschaltungen, die aus
einem Verbindungshalbleiter
gefertigt sind;
```
integrierte
```
Wandler-Schaltungen wie folgt:
```
Analog/Digital-Wandler mit 3R02 Analog-Digital-Wandler,
```
einem der folgenden verwendbar in Systemen laut
Merkmale: Nummer 9R01, mit einer der
nachfolgenden Charakteristiken:
```
einer Auflösung von 8 Bit, a) konstruirt im Hinblick auf
```
oder mehr, jedoch weniger die Erfüllung militärischer
als 12 Bit, mit einer Spezifikationen für
Gesamtkonvertierungszeit gehärtete Ausrüstungen oder
bis maximale Auflösung b) konstruiert oder modifiziert
von weniger als 10 ns; für militärische Zwecke und
von einem der nachstehenden
```
einer Auflösung von 12 Bit Typen:
```
bei einer
Gesamtkonvertierungszeit
bis maximale Auflösung von
weniger als 200 ns; oder
```
einer Auflösung von mehr
```
als 12 Bit bei einer
Gesamtkonvertierungszeit
bis maximale Auflösung von
weniger als 2 mys;
```
Digital/Analog-Wandler mit 1. Analog-Digital-Wandler
```
einer Auflösung von 12 Bit „Mikroschaltkreise'', die
oder mehr und einer „strahlungsgehärtet'' sind
Einstellzeit von weniger oder alle nachstehenden
als 10 ns; Charakteristiken aufweisen:
```
ausgestattet mit einer
```
Auflösung von 8 Bits oder
mehr;
```
ausgelegt für den Betrieb
```
in Temperaturbereichen von
unter minus 54 Grad C bis
über plus 125 Grad C; und
```
hermetisch abgedichtet;
```
```
Elektrischer Eingang vom Typ
```
Analog-Digital-Wandler,
gedruckte Schaltkreise oder
Module, mit allen
nachstehend genannten
Charakteristiken:
```
ausgestattet mit einer
```
Auflösung von 8 Bits oder
mehr;
```
ausgelegt für den Betrieb
```
in Temperaturbereichen von
unter minus 54 Grad C bis
über plus 125 Grad C; und
```
ausgestattet mit den unter
```
```
genannten
```
„Mikroschaltkreisen''.
```
Elektro-optische oder optische
```
integrierte Schaltungen für
Signaldatenverarbeitung mit
allen folgenden Merkmalen:
```
einer oder mehreren internen
```
Laserdioden;
```
einem oder mehreren internen
```
Lichterkennungselementen;
und
```
Hohlleitern;
```
```
Programmierbare Gate-Arrays
```
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
einer äquivalenten
```
Gatterzahl von mehr als
30 000 (zwei
Eingangsgatter); oder
```
einer typischen Grundgatter-
```
Verzögerungszeit von weniger
als 0,4 ns;
```
Programmierbare Logic-Arrays
```
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
einer äquivalenten
```
Gatterzahl von mehr als
5 000 (zwei Eingangsgatter);
oder
```
einer Schalt-Frequenz von
```
mehr als 100 MHz;
```
integrierte Schaltungen für
```
Neurale Netze;
```
Kundenspezifische integrierte
```
Schaltungen, bei denen
entweder die Funktion oder der
Erfassungsstatus der
Endausrüstung dem Hersteller
nicht bekannt sind, einem der
folgenden Merkmale:
```
mehr als 144 Anschlüsse;
```
```
eine typische Grundgatter-
```
Verzögerungszeit von weniger
als 0,4 ns haben; oder
```
eine Betriebsfrequenz von
```
mehr als 3 GHz;
```
digitale integrierte
```
Schaltungen, außer jenen in
Nummer 3A01.a.3 bis a.10, auf
der Basis eines
Verbindungshalbleiters und mit
einem der folgenden Merkmale:
```
einer äquivalenten
```
Gatterzahl von mehr als 300
(2 Eingangsgatter); oder
```
einer Schalt-Frequenz von
```
mehr als 1,2 GHz;
```
Mikrowellen- oder
```
Millimeterwellen-Bauelemente:
```
Vakuum-Elektro-Röhren und
```
Kathoden wie folgt:
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.b.1 erfaßt keine
Röhren, die für einen Betrieb in
Standard-Bändern der zivilen
Telekommunikation bei Frequenzen
von nicht mehr als 31 GHz
entwickelt oder ausgelegt sind.
```
```
```
Wanderfeldröhren wie folgt:
```
```
mit einer Betriebsfrequenz
```
höher als 31 GHz;
```
mit einem
```
Kathodenheizelement mit
einer Einschaltzeit auf
RF-Nennleistung von
weniger als 3 Sekunden;
```
Gekoppelte Hohlraumröhren
```
oder Abwandlungen hiervon;
```
Helix-Röhren oder
```
Abwandlungen hiervon mit
einem der folgenden
Merkmale:
```
- einer Momentanbandbreite
```
von einer halben Oktave oder
mehr, und
```
dem Produkt aus
```
durchschnittlicher
Nennausgangsleistung (kW)
und der
Höchstbetriebsfrequenz (GHz)
von mehr als 0,2;
```
- einer Momentanbandbreite
```
von weniger als einer halben
Oktave; und
```
dem Produkt aus
```
durchschnittlicher
Nennausgangsleistung (kW)
und der
Höchstbetriebsfrequenz (GHz)
von mehr als 0,4; oder
```
raumfahrtqualifiziert;
```
```
Cross-Field-Verstärkerröhren
```
mit einer Verstärkung von
mehr als 17 dB;
```
Imprägnierte Kathoden für
```
Elektro-Röhren mit einem der
folgenden Merkmale:
```
Einschaltzeit auf
```
Nennemission von weniger
als 3 Sekunden; oder
```
die eine kontinuierliche
```
Emissionsstromdichte bei
Nennbetriebsbedingungen
von mehr als 5 A/cm2
erzeugen;
```
integrierte
```
Mikrowellenschaltungen oder
Mikrowellenmodule mit
integrierten monolithischen
Schaltungen mit
Betriebsfrequenzen von mehr
als 3 GHz;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.b.2 erfaßt keine
Schaltungen oder Module für Geräte,
die ausschließlich in
Standard-Bändern der zivilen
Telekommunikation bei Frequenzen
von nicht mehr als 31 GHz betrieben
werden.
```
```
```
Mikrowellentransistoren,
```
ausgelegt für einen Betrieb
bei Frequenzen von mehr als 31
GHz;
```
Mikrowellen-Verstärker auf
```
Halbleiterbasis:
```
mit einer Betriebsfrequenz
```
von mehr als 10,5 GHz und
mit einer Momentanbandbreite
von mehr als einer halben
Oktave; oder
```
mit einer Betriebsfrequenz
```
von mehr als 31 GHz;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.b.4 erfaßt keine
folgenden Verstärker:
```
speziell konstruiert für
```
medizinische Anwendungen;
```
speziell konstruiert zur
```
Verwendung in einfachen
Lehrbehelfen; oder
```
mit einer Ausgangsleistung von
```
nicht mehr als 10 W und speziell
konstruiert für:
```
industrielle oder zivile
```
Einbruchsicherungs-,
Erkennungs- und Alarmsysteme;
```
Bewegungsablaufsteuerungs- und
```
Zählsysteme in Verkehr und
Industrie; oder
```
Systeme zur Erkennung von
```
Luft- oder
Wasserverschmutzung.
```
```
```
Elektronisch oder magnetisch
```
abstimmbare Bandpässe oder
Sperrfilter mit mehr als
5 abstimmbaren Resonatoren,
zur Abstimmung in einem 1,5:1
Frequenzband (f(max)/f(min))
in weniger als 10 mys, mit:
```
einer Bandpaß-Bandbreite von
```
mehr als 0,5% der
Mittenfrequenz; oder
```
einer Sperrfilter-Bandbreite
```
von weniger als 0,5% der
Mittenfreqeunz;
```
Mikrowellen-Baugruppen, mit
```
einer Betriebsfrequenz von
mehr als 31 GHz;
```
Flexible Hohlleiter,
```
konstruiert für einen Einsatz
bei Frequenzen von über
40 GHz;
```
Akustische Einrichtungen wie
```
folgt und speziell konstruierte
Bauelemente hierfür:
```
Vorrichtungen mit akustischen
```
Oberflächenwellen und mit
akustischen oberflächennahen
Volumenwellen mit:
```
einer Trägerfrequenz von
```
mehr als 1 GHz; oder
```
einer Trägerfrequenz von
```
1 GHz oder weniger und:
```
eine Nebenkeulendämpfung
```
von mehr als 55 dB;
```
einem Produkt aus
```
Höchstverzögerungszeit und
Bandbreite (Zeit in mys
und Bandbreite in MHz
ausgedrückt) von mehr als
100; oder
```
einer dispergierenden
```
Verzögerung von mehr als
10 mys;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.c.1. erfaßt keine
speziell für Haushalts- und
Unterhaltungselektronik
konstruierte Bausteine.
```
```
```
Einrichtungen mit akustischen
```
Volumenwellen, die eine
direkte Verarbeitung von
Signalen bei Frequenzen von
mehr als 1 GHz erlauben;
```
akustisch-optische
```
Signalaufbereitungseinrich-
tungen, die die Wechselwirkung
zwischen akustischen Wellen
und Lichtwellen ausnutzen und
die eine unmittelbare
Aufbereitung von Signalen oder
Bildern ermöglichen,
einschließlich Spektroanalyse,
Korrelation und Konvolution;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.c.3 erfaßt keine
Bausteine, speziell konstruiert für
zivile Fernseh-, Video-AM- und
FM-Rundfunkeinrichtungen.
```
```
```
Elektronische Einrichtungen oder
```
Schaltungen mit Bauelementen,
gefertigt aus supraleitfähigen
Materialien, speziell
konstruiert für einen Betrieb
bei Temperaturen unter der
kritischen Temperatur von
mindestens einem der
supraleitfähigen Bestandteile,
und mit einem der folgenden
Merkmale:
```
elektromagnetische
```
Verstärkung:
```
bei Frequenzen gleich oder
```
kleiner als 31 GHz mit einem
Rauschwert von weniger als
0,5 dB; oder
```
bei Frequenzen von mehr als
```
31 GHz;
```
Stromschaltung für digitale
```
Schaltungen, die supraleitende
Gatter mit einem Produkt aus
Verzögerungszeit/Gatter (in
Sekunden) und der
Verlustleistung/Gatter (in
Watt) von weniger als 10 hoch
-14 J verwenden; oder
```
Frequenzwahl bei allen
```
Frequenzen mit Schwingkreisen
mit Q-Werten von mehr als
10 000;
```
hochenergetische Bausteine wie
```
folgt:
```
Batterien wie folgt:
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.e.1 erfaßt keine
Batterien mit Volumina gleich oder
kleiner 26 cm3 (zB herkömmliche
C-Zellen oder UM-2-Batterien):
```
```
```
Primärzellen und Batterien
```
mit einer Energiedichte von
mehr als 350 Wh/kg und
ausgelegt für einen Betrieb
innerhalb eines
Temperaturbereiches von
unter 243 K (-30 Grad C) bis
über 343 K (+70 Grad C);
```
Wiederaufladbare Zellen und
```
Batterien mit einer
Energiedichte von mehr als
150 Wh/kg nach
75 Lade-/Entladezyklen bei
einem Entladungsstrom gleich
C/5 Stunden (wobei C die
Nennkapazität in Ampere-
Stunden ist), wenn sie
innerhalb eines
Temperaturbereiches von
unter 253 K (-20 Grad C) bis
über 333 K (+60 Grad C)
arbeiten;
```
```
ANMERKUNG:
Die Energiedichte wird durch
Multiplikation der
durchschnittlichen Leistung in Watt
(durchschnittliche Spannung in Volt
mal durchschnittlicher Strom in
Ampere) mit der Entladungsdauer in
Stunden bis 75% der
Leerlaufspannung, dividiert durch
die Gesamtmasse der Zelle (oder
Batterie) in kg erhalten.
```
```
```
raumfahrtqualifizierte und
```
strahlungsfeste
Solargeneratoren mit einer
spezifischen Leistung von
mehr als 160 W/m2 bei einer
Betriebstemperatur von 301 K
(+28 Grad C) unter einer
Wolframbeleuchtung von 1
kW/m2 bei 2 800 K (2 527
Grad C);
```
Hochleistungs- 3N01 Elektronische Ausrüstung wie
```
Speicherkondensatoren wie folgt: folgt:
```
Kondensatoren mit einer a) Kondensatoren wie folgt:
```
Folgefrequenz der Entladepulse 1. Betriebsspannung größer
von weniger als 10 Hz als 1,4 kV, gespeicherte
(monostabile Kondensatoren) mit Energie größer als 10 J,
einem der folgenden Merkmale: Kapazität größer als
```
einer Nennspannung gleich oder 0,5 myF und
```
größer als 5 kV; Reiheninduktivität
```
einer Energiedichte gleich oder kleiner als 50 nH,
```
größer als 250 J/kg; und 2. Betriebsspannung größer
```
einer Gesamtenergie gleich oder als 750 V, Kapazität
```
größer als 25 kJ; größer als 0,25 myF und
```
Kondensatoren mit einer Reiheninduktivität
```
Folgefrequenz der Entladepulse kleiner als 10 nH;
von 10 Hz oder mehr (repetition b) Supraleitende
rated capacitors) mit einem der Solenoid-Elektromagnete mit
folgenden Merkmale: allen folgenden
```
einer Nennspannung gleich oder Eigenschaften:
```
größer als 5 kV; 1. geeignet zum Aufbau
```
einer Energiedichte gleich oder magnetischer Felder
```
größer als 50 J/kg; größer als 2 Tesla
```
einer Gesamtenergie gleich oder (20 kGauß),
```
größer als 100 J; und 2. L/D-Verhältnis größer
```
einer Lade/Entladezykluszahl als 2 (L/D-Verhältnis
```
gleich oder größer als 10 000; ist die Länge bezogen
```
Supraleitende Elektromagnete auf den inneren
```
oder Solenoide, speziell Durchmesser),
konstruiert zur völligen Ladung 3. Innendurchmesser größer
oder Entladung in weniger als als 300 mm,
einer Minute, mit allen 4. Gleichmäßigkeit des
folgenden Merkmalen: Magnetfeldes im Bereich
der innenliegenden 50%
des inneren Volumens
besser als 1%;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3N01.b erfaßt nicht
Magnete, besonders konstruiert für
medizinische NMR-Bildsysteme
(nuclear magnetic resonance
imaging systems).
```
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A01.e.3 erfaßt keine
supraleitenden Elektromagnete oder
Solenoide, die speziell für
medizinische Einrichtungen der
Kernspintomografie (MRI)
konstruiert sind.
```
```
```
die höchste während der c) Röntgenblitzgeneratoren oder
```
Entladung gelieferte Energie gepulste
dividiert durch die Elektronenbeschleuniger mit
Entladungsdauer beträgt mehr als einer Spitzenleistung
500 kJ/Minute; größer/gleich 500 keV wie
```
einem Innendurchmesser der folgt:
```
stromführenden Windungen von ---------------------------------
mehr als 250 mm; und ANMERKUNG:
```
ausgelegt für eine Nummer 3N01.c erfaßt
```
Magnetinduktion vom mehr als 8 T Beschleuniger als Bestandteile
oder einer Gesamtstromdichte in von Geräten, die für die
der Wicklung von mehr als Anwendungsgebiete außerhalb der
300 A/mm2; Elektronen- oder
```
Schaltungen oder Systeme zur Röntgenbestrahlung (zB
```
elektromagnetischen Elektronenmikroskopie) oder für
Energiespeicherung mit medizinische Zwecke entwickelt
Elementen, gefertigt aus wurden.
supraleitenden Materialien, ---------------------------------
speziell konstruiert für einen 1. Spitzenelektronenenergie des
Betrieb bei Temperaturen unter Beschleunigers größer/gleich
der kritischen Temperatur von 500 keV, aber nicht kleiner als
mindestens einem ihrer 25 MeV und ein Gütefaktor K
supraleitenden Bestandteile, mit größer/gleich 0,25,
allen folgenden Merkmalen: 2. Spitzenelektronenenergie des
```
Resonanzbetriebsfrequenzen von Beschleunigers größer/gleich 25
```
mehr als 1 MHz; MeV und Spitzenleistung größer
```
einer gespeicherten als 50 MW (Spitzenleistung =
```
Energiedichte von 1 MJ/m3 oder Produkt aus Spitzenpotential in
mehr; und Volt und Spitzenstrahlstrom in
```
einer Entladezeit von weniger Ampere).
```
als 1 ms;
```
Röntgensysteme des ---------------------------------
```
Blitzlichttypes einschließlich TECHNISCHE ANMERKUNG:
Röhren, mit allen folgenden
Merkmalen: 1. Im Sinne von Nummer 3N01.c ist
```
einer Spitzenleistung von mehr der Gütefaktor K definiert als:
```
als 500 MW; K = 1,7 x 10 hoch 3 x V hoch
```
einer Ausgangsspannung von mehr 2,65 x Q,
```
als 500 kV; und V = Spitzenelektronenenergie
```
einer Impulsbreite von weniger in MeV,
```
als 0,2 mys; Q = gesamte beschleunigte
```
Absolute Stellungsgeber für Ladung in Coloumb bei
```
drehende Bewegungen mit einem einer Dauer des
der folgenden Merkmale: Strahlpulses
```
einer Auflösung besser als kleiner/gleich 1 mys, ist
```
1 Teil auf 265 000 Q die beschleunigte Ladung
(18 Bit-Auflösung) in 1 mys (Q = Integral des
Skalenendwert; oder Strahlstromes i in Ampere
```
einer Genauigkeit besser als der Dauer t in Sekunden).
```
+-2,5 Bogensekunden. 2. Im Sinne von Nummer 3N01.c ist
bei Beschleunigern, die auf
Hohlraumstrukturen basieren
(microwave accelerating
cavities),
```
die Dauer des Strahlpulses
```
der kleinere Wert von 1 mys
oder der Dauer des
Strahlbündels, das durch
einen Modulatorimpuls
erzeugt wird,
```
der Spitzenstrahlstrom der
```
Durchschnittsstrom während
der Dauer eines
Strahlbündels.
```
```
3A02 Universal-Elektronikgeräte:
```
Aufnahmegeräte wie folgt und
```
speziell hierfür konstruierte
Test(Prüf)-Bänder:
```
analoge Meß-Magnetband-Geräte
```
einschließlich solcher, die
die Aufnahme von digitalen
Signalen erlauben (zB mit
Verwendung eines HDDR-Moduls
(High-Density-Digitalaufnahme-
Modul), mit einem der
folgenden Merkmale:
```
einer Bandbreite von mehr
```
als 4 MHz/elektronischem
Kanal oder Spur;
```
einer Bandbreite von mehr
```
als 2 MHz/elektronischem
Kanal oder Spur und mit mehr
als 42 Spuren; oder
```
einem Zeitfehler gegenüber
```
der Zeitbasis gemäß IRIG
oder EIA-Normen von weniger
als +-0,1 mys;
```
digitale Videomagnetband-
```
Geräte mit einer maximalen
digitalen Schnittstellen-
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 180 Mbit/s,
ausgenommen solchen, speziell
konstruiert für
Fernsehaufzeichungen gemäß
CCIR- oder IEC-Normen und
Empfehlungen für zivile
Fernsehanwendungen;
```
digitale Meß-Magnetband-
```
Datenaufzeichnungsgeräte mit
einem der folgenden Merkmale:
```
einer maximalen digitalen
```
Schnittstellen-
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 60 Mbit/s und
mit Schrägschrifttechnik;
```
einer maximalen digitalen
```
Schnittstellen-
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 120 Mbit/s und
mit Festkopftechnik; oder
```
raumfahrtqualifiziert;
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A02.a.3 erfaßt keine
analogen Magnetbandgeräte, die mit
HDDR-Umwandlungselektronik
ausgerüstet und nur für die
Aufnahme digitaler Daten
konfiguriert sind.
```
```
```
Geräte mit einer maximalen
```
digitalen Schnittstellen-
Übertragungsgeschwindigkeit
von mehr als 60 Mbit/s, so
konstruiert, daß damit
digitale
Videomagnetband-Geräte für
eine Verwendung als digitale
Meßaufzeichnungsgeräte
abgeändert werden können;
```
Frequenz-Synthesizer sowie
```
Baugruppen mit einer
Frequenzumschaltzeit von einer
gewählten Frequenz auf eine
andere von weniger als 1 ms;
```
Signalanalysatoren wie folgt:
```
```
zur Analyse von Frequenzen
```
über 31 GHz;
```
dynamische Signalanalysatoren
```
mit einer Echtzeit-Bandbreite
von mehr als 25,6 kHz,
ausgenommen solche, die nur
Relativfilter (auch bekannt
als Oktav- oder
Teiloktavfilter) verwenden;
```
Signalgeneratoren mit
```
Frequenzsynthese, die
Ausgangsfrequenzen erzeugen,
deren Genauigkeit und Kurz- und
Langzeit-Stabilität geregelt
sind, von der internen
geräteeigenen Normalfrequenz
abstammen oder von dieser
kontrolliert werden, und mit
einem der folgenden Merkmale:
```
einer maximalen
```
synthetisierten Frequenz von
mehr als 31 GHz;
```
einer Frequenzumschaltzeit von
```
einer gewählten Frequenz auf
eine andere von weniger als
1 ms; oder
```
einem Phasenrauschpegel im
```
Einseitenband besser als
(126 + 20 logF - 20logf) in
dBc/Hz, wobei F die Abweichung
von der Betriebsfrequenz in Hz
und f die Betriebsfrequenz in
MHz ist;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A02.d erfaßt keine
Geräte, bei denen die
Ausgangsfrequenz entweder durch die
Addition oder Subtraktion von zwei
oder mehreren
Kristalloszillatorfrequenzen, oder
durch die Addition oder
Subtraktion, gefolgt von einer
Multiplikation des Ergebnisses,
erzeugt wird.
```
```
```
Netzwerkanalysatoren mit einer
```
maximalen Betriebsfrequenz von
mehr als 31 GHz;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A02.e erfaßt keine
Wobbelfrequenz-Netzanalysatoren mit
einer maximalen Betriebsfrequenz
von nicht mehr als 40 GHz und die
nicht fernsteuerbar sind (dh.
keinen Datenbus für Verbindung
enthalten).
```
```
```
Mikrowellenprüfempfänger mit
```
beiden folgenden Merkmalen:
```
einer maximalen
```
Betriebsfrequenz von mehr als
31 GHz; und
```
Amplitude und Phase ist
```
gleichzeitig meßbar;
```
Atomfrequenznominale mit einem
```
der folgenden Merkmale:
```
Langzeitstabilität (Altern)
```
weniger (besser) als 1 x 10
hoch -11/Monat; oder
```
raumfahrtqualifiziert;
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A02.g.1 erfaßt keine
nicht-raumfahrtqualifizierten
Rubidium-Standards.
```
```
h. Emulatoren für Mikroschaltungen,
die von Nummer 3A01.a.3 oder
3A01.a.9 erfaßt sind.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3A02.h erfaßt keine
Emulatoren, die für eine Baureihe
konstruiert sind, welche mindestens
einen nicht von Nummer 3A01.a.3
oder 3A01.a.9 erfaßten Baustein
enthalten.
```
```
3N02 Oszilloskope und
Transientenrekorder wie folgt
sowie besonders konstruierte
Bestandteile hierfür:
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3N02 erfaßt nur folgende
besonders konstruierte
Bestandteile:
```
Einschubmodule,
```
```
externe Verstärker,
```
```
Vorverstärker,
```
```
Sampling-Zusätze,
```
```
Kathodenstrahlröhren für
```
analoge Oszilloskope.
```
```
```
nichtmodulare analoge
```
Oszilloskope mit einer
Bandbreite größer/gleich
1 GHz;
```
modulare analoge
```
Oszilloskopsysteme mit einer
der folgenden Eigenschaften:
```
Grundgerät (mainframe) mit
```
einer Bandbreite
größer/gleich 4 GHz oder
```
Einschubmodule mit einer
```
Einzelbandbreite
größer/gleich 4 GHz;
```
analoge
```
Sampling-Oszilloskope für
die Analyse von periodischen
Ereignissen mit einer
effektiven Bandbreite größer
als 4 GHz;
```
digitale Oszilloskope und
```
Transientenrekorder mit A/D-
Wandler-Verfahren, die
geeignet sind zur
Speicherung transienter
Vorgänge durch sequentielle
Abtastung einmaliger
Eingangssignale in
aufeinanderfolgenden
Intervallen von weniger als
1 ns (mehr als 10 hoch 9
Abtastwerte (samples) pro
Sekunde), mit einer
digitalen Auflösung von
8 bit oder mehr und einer
Speichermöglichkeit von 256
oder mehr Abtastwerten.
```
```
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Bandbreite im Sinne von
Nummer 3N02 ist der
Frequenzbereich, in dem die
Auslenkung in der
Kathodenstrahlröhre bei konstanter
Eingangsspannung nicht unter 70,7%
des Wertes abfällt, der bei
maximaler Auslenkung gemessen
wird.
```
```
3N03 Frequenzumwandler (Konverter
oder Inverter) oder Generatoren
mit allen folgenden Merkmalen:
```
Mehrphasenausgang mit einer
```
Leistung größer/gleich 40 W,
```
Frequenzbereich von 600 Hz
```
bis 2 000 Hz,
```
Klirrfaktor kleiner als 10%
```
und
```
Frequenzstabilisierung
```
besser als 0,1%.
3N04 Hochenergie-
Gleichstromversorgungsgeräte für
die Erzeugung von 100 V oder mehr
im Dauerbetrieb über einen
Zeitraum von 8 h mit einem
Ausgangsstrom größer/gleich 500 A
und einer Strom- oder
Spannungsregelung kleiner (besser)
als 0,1%.
3N05 Hochspannungs-
Gleichstromversorgungsgeräte für
die Erzeugung von 20 kV oder mehr
im Dauerbetrieb über einen
Zeitraum von 8 h mit einem
Ausgangsstrom größer/gleich 1 A
und mit einer Strom- oder
Spannungregelung kleiner (besser)
als 0,1%.
3N06 Schaltelemente wie folgt:
```
Kaltkathodenröhren mit oder
```
ohne Gasfüllung
(einschließlich gasgefüllter
Krytrons und Vakuum-
Sprytrons), die wie
Schaltfunkenstrecken
funktionieren, mit drei oder
mehr Elektroden und allen
folgenden Eigenschaften:
```
spezifizierte
```
Anodenspitzenspannung
größer/gleich 2,5 kV,
```
spezifizierter
```
Anodenspitzenstrom
größer/gleich 100 A,
```
Zündverzögerungszeit
```
kleiner/gleich 10 mys;
```
getriggerte
```
Schaltfunkenstrecken mit
einer Zündverzögerungszeit
kleiner/gleich 15 mys und
spezifiziert für
Spitzenströme größer/gleich
500 A;
```
Module oder Baugruppen zum
```
schnellen Schalten mit allen
folgenden Eigenschaften:
```
spezifizierte
```
Anodenspitzenspannung
größer als 2 kV,
```
spezifizierter
```
Anodenspitzenstrom
größer/gleich 500 A,
```
Einschaltzeit
```
kleiner/gleich 1 mys.
3N07 Vorrichtungen für gesteuerte
Detonatoren wie folgt:
```
Zündvorrichtungen für
```
Explosivstoffdetonatoren,
entwickelt zur
gleichzeitigen Zündung
mehrerer Detonatoren gemäß
Nummer 3N10;
```
modulare elektrische
```
Impulsgeneratoren
(einschließlich
Xenon-Blitzlampentreibern),
konstruiert für beweglichen
oder besonders robusten
(ruggedised) Einsatz, mit
allen folgenden
Eigenschaften:
```
Energieabgabe in weniger
```
als 15 mys,
```
Ausgangsstrom größer als
```
100 A,
```
Anstiegszeit kleiner als
```
10 mys bei Lasten
kleiner als 40 Ohm,
```
```
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Die Anstiegszeit ist definiert
als das Zeitintervall von 10% bis
90% der Stromaplitude beim Treiben
einer ohmschen Last.
```
```
```
staubdichte Ausführung,
```
```
keine Abmessung größer
```
als 25,4 cm,
```
Gewicht kleiner als
```
25 kg,
```
spezifiziert für einen
```
Temperaturbereich
zwischen -50 Grad C und
100 Grad C oder
luftfahrttauglich.
3N08 Hochgeschwindigkeits-
Impulsgeneratoren mit einer
Ausgangsspannung größer als 6 V an
einer ohmschen Last kleiner als 55
Ohm und mit einer
Impulsanstiegszeit kleiner als 500
ps.
```
```
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Impulsanstiegszeit im Sinne von
Nummer 3N08 ist das Zeitintervall,
in dem die Spannungsamplitude
zwischen 10% und 90% des
Maximalwertes beträgt.
```
```
3N09 Neutronengeneratorsysteme
einschließlich
Neutronengeneratorröhren,
konstruiert für den Betrieb ohne
äußeres Vakuumsystem und unter
Verwendung elektrostatischer
Beschleunigung zur Auslösung einer
Tritium-Deuterium-Kernreaktion.
3N10 Detonatoren und
Mehrfachzündersysteme wie folgt,
ausgenommen nur auf primären
Explosivstoffen basierende, zB
Bleiazid:
```
elektrisch betriebene
```
Detonatoren wie folgt:
```
Brückenzünder (EB),
```
```
Brückenzünderdraht
```
(EBW),
```
Slapperzünder,
```
```
Folienzünder (EFI);
```
```
Vorrichtungen mit einzelnen
```
oder mehreren Detonatoren
zum annähernd gleichzeitigen
Zünden großer explosiver
Oberflächen (größer als
5 000 mm2) mit nur einem
Zündsignal (maximale
zeitliche Abweichung vom
ursprünglichen Zündsignal
über der gesamten zu
zündenden Oberfläche kleiner
als 2,5 mys.
```
```
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Die von Nummer 3N07 oder 3N10
erfaßten Detonatoren basieren auf
einem elektrischen Leiter (Brücke,
Drahtbrücke, Folien), der
explosionsartig verdampft, wenn
ein schneller Hochstromimpuls
angelegt wird. Außer bei den
Slapperzündern wird durch den
explodierenden Draht die chemische
Detonation in Gang gesetzt. Bei
den Slapperzündern wird durch den
explodierenden Draht ein
Zündhammer getrieben, der bei
Aufschlag auf eine Zündmasse die
chemische Detonation startet. Bei
einigen Ausführungen wird der
Zündhammer magnetisch angetrieben.
Der Begriff Folienzünder kann sich
sowohl auf Brückenzünder als auch
auf Slapperzünder beziehen. Der
Begriff Detonator wird auch
anstelle von Zünder verwendet.
```
```
3N11 Massenspektrometer für die
Messung von Ionen einer Masse
größer/gleich 230 (amu) mit einer
Auflösung besser als 2/230 und
Ionenquellen hierfür wie folgt:
```
induktiv gekoppelte
```
Plasma-Massenspektrometer
(ICP/MS);
```
Glühentladungs-
```
Massenspektrometer (GDMS);
```
Thermoionisations-
```
Massenspektrometer (TIMS);
```
Elektronenstoß-
```
Massenspektrometer mit einer
Quellenkammer, hergestellt
aus UF tief 6-resistenten
Materialien, damit
ausgekleidet oder plattiert;
```
Molekularstrahl-
```
Massenspektrometer wie
folgt:
```
mit einer Quellenkammer,
```
hergestellt aus
rostfreiem Stahl oder
Molybdän, damit
ausgekleidet oder
palttiert (Anm.: richtig:
plattiert) und mit einer
Kühlfalle, die auf 193 K
(-80 Grad C) oder
weniger kühlen kann,
oder
```
mit einer Quellenkammer,
```
hergestellt aus UF tief
6-resistenten
Materialien, damit
ausgekleidet oder
plattiert;
```
Massenspektrometer,
```
ausgestattet mit einer
Mikrofluorierungs-
Ionenquelle, konstruiert zur
Verwendung mit Aktiniden
oder Aktinidenfluoriden.
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
3B01 Ausrüstungen zur Herstellung
oder Prüfung von
Halbleiter-Bausteinen oder
-Materialien wie folgt und
speziell hierfür konstruierte
Bauelemente und Zubehöre:
```
Speicherprogrammierbare
```
Ausrüstungen zum epitaktischen
Wachsen wie folgt:
```
Erzeugung einer Schicht mit
```
einer Gleichmäßigkeit von
besser als +-2,5% entlang
einer Strecke von 75 mm oder
mehr zu erzeugen;
```
Reaktoren zur metallorganisch
```
chemischen Beschichtung aus
der Gasphase (MOCVD), speziell
konstruiert zum Ziehen von
Verbindungshalbleiter-
Kristallen mittels chemischer
Reaktion zwischen Materialien,
die von Nummer 3C03 oder 3C04
erfaßt sind;
```
Molekularstrahl-Ausrüstungen
```
zum epitaktischen Wachsen mit
Zuführung;
```
Speicherprogrammierbare
```
Ausrüstungen zur
Ionenimplantation mit einem der
folgenden Merkmale:
```
einer Beschleunigungsspannung
```
von mehr als 200 keV;
```
speziell konstruiert und
```
optimiert für einen Betrieb
bei Beschleunigungsspannungen
von weniger als 10 keV;
```
Direktschreib-Fähigkeit; oder
```
```
fähig zur Hochenergie-
```
Sauerstoffimplantation in ein
erwärmtes Halbleiter-Substrat;
```
Speicherprogrammierbare
```
Anisotrop-Plasma-Ätz-
Ausrüstungen wie folgt:
```
mit Kassetten zu
```
Kassetten-Verfahren mit
Schleuse, sowie mit einem der
folgenden Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
speziell konstruiert für in
```
Nummer 3B01.f erfaßte
Ausrüstungen und mit einem der
folgenden Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
Speicherprogrammierbare
```
plasmaverstärkte
CVD-Ausrüstungen wie folgt:
```
mit Kassetten zu Kassetten-
```
Verfahren mit Schleuse, sowie
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
speziell konstruiert für in
```
Nummer 3B01.f erfaßte
Ausrüstungen und mit einem der
folgenden Merkmale:
```
Magnet-Einschluß; oder
```
```
Elektronen-Cyclotron-
```
Resonanz (ECR);
```
Speicherprogrammierbare
```
multifunktionelle Systeme mit
gebündeltem Ionenstrahl,
speziell konstruiert zur
Fertigung, Reparatur, physischen
Layoutanalyse und Prüfung von
Masken oder
Halbleiter-Bauelementen, mit
einem der folgenden Merkmale:
```
Strahlpositionsregelung
```
mittels Rückmeldung vom Objekt
mit einer Genauigkeit von 0,25
mym oder kleiner; oder
```
Digital/Analog-Umwandlung mit
```
einer Auflösung vom mehr als
12 Bit;
```
Speicherprogrammierbare
```
Mehrkammer-Wafer-Manipulatoren
mit Anschlüssen zum Beschichten,
an die mehr als zwei Halbleiter-
Bearbeitungsausrüstungen
angeschlossen werden können,
damit ein in einer
Vakuumumgebung integriertes
System zur sequentiellen
Mehrfach-Wafer-Bearbeitung
entsteht;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.f erfaßt keine
robotergesteuerten
Wafer-Manipulatoren, die nicht für
einen Betrieb in einer
Vakuumumgebung konstruiert sind.
```
```
```
Speicherprogrammierbare
```
Lithographieausrüstungen wie
folgt:
```
Justier- und
```
Step-and-repeat-Ausrüstungen
zur Wafer-Bearbeitung mit
photo-optischen oder
Röntgenstrahl-Methoden mit
einem der folgenden Merkmale:
```
einer Licht-Wellenlänge
```
kürzer als 400 nm;
```
einer numerischen Apertur
```
von mehr als 0,40; oder
```
einer Justiergenauigkeit von
```
+-0,20 mym (3 Sigma) oder
besser;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.g erfaßt keine
Justier- und Belichtungs-Step-and-
repeat-Ausrüstungen, die alle
folgenden Merkmale aufweisen:
```
eine Licht-Wellenlänge vom
```
436 nm oder mehr;
```
eine numerische Apertur von 0,38
```
oder weniger, und
```
einen Bilddurchmesser vom 22 mm
```
oder weniger;
```
```
```
speicherprogrammierbare
```
Ausrüstungen, speziell
konstruiert zur
Maskenherstellung oder
Halbleiter-Baulelemente-
Bearbeitung unter Verwendung
von gelenkten gebündelten
Elektronenstrahlen,
Ionenstrahlen oder
Laserstrahlen, mit einem der
folgenden Merkmale:
```
einem Lichtpunkt kleiner als
```
0,2 mym;
```
Erzeugung eines Musters mit
```
einer Auflösung von weniger
als 1 mym; oder
```
einer Justiergenauigkeit von
```
mehr als +/-0,20 mym
(3 Sigma);
h. Masken oder Strichplatten wie
folgt:
```
für integrierte Schaltungen,
```
erfaßt in Nummer 3A01;
```
Mehrschichtmasken mit einer
```
Phasenkompensationsschicht;
i. Speicherprogrammierbare
Prüfausrüstungen, speziell
konstruiert zur Prüfung von
Halbleiter-Bauelementen und
nicht-gekapselten Chips wie
folgt:
```
zur Prüfung von S-Parametern
```
von Transistor-Bauelementen
bei Frequenzen von mehr als 31
GHz;
```
zur
```
Funktions(Wahrheitstabelle)-
Prüfung integrierter
Schaltungen und Baugruppen
hiervon bei einer
Änderungsgeschwindigkeit des
Bit-Musters von mehr als
40 MHz durchzuführen;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.i.2. erfaßt keine
Prüfausrüstungen, speziell
konstruiert für das Prüfen von:
```
Baugruppen oder einer
```
Baugruppenklasse für Haushalts-
und Unterhaltungselektronik;
```
nichterfaßten elektronischen
```
Bauteilen, Baugruppen oder
integrierten Schaltungen.
```
```
```
integrierte
```
Mikrowellenschaltungen auf
Frequenzen von mehr als 3 GHz;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.i.3. erfaßt keine
Prüfausrüstungen, speziell
konstruiert zur Prüfung von
integrierten
Mikrowellenschaltungen, die
ausschließlich in Standard-Bändern
der Zivilen Telekommunikation auf
Frequenzen von nicht mehr als
31 GHz arbeiten.
```
```
```
Elektronenstrahlsysteme,
```
konstruiert für einen Betrieb
auf oder unter 3 keV, oder
Laserstrahlsysteme zur
berührungslosen Prüfung von in
Betrieb genommenen Halbleiter-
Bauelementen mit beiden
folgenden Merkmalen:
```
Stroboskop mit
```
Strahlverdunkelung oder
Detektorstroben, und
```
einem
```
Elektronen-Spektrometer zur
Spannungsmessung mit einer
Auflösung von weniger als
0,5 V.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3B01.i.4. erfaßt keine
Raster-Elektronenmikroskope,
ausgenommen wenn diese zur
berührungslosen Prüfung von in
Betrieb genommenen
Halbleiter-Bauelementen speziell
konstruiert und instrumentiert
sind.
```
```
C. MATERIALIEN
3C01 Heteroepitaxiale Materialien,
die aus einem Substrat mit
geschichteten epitaxial
gewachsenen Mehrfachschichten
bestehen:
```
Silicium;
```
```
Germanium; oder
```
```
III/V-Verbindungen aus Gallium
```
oder Indium.
```
```
ANMERKUNG:
III/V-Verbindungen sind
polykristalline oder binäre bzw.
komplexmonokristalline Erzeugnisse,
bestehend aus Elementen der Gruppe
IIIA und VA des Periodensystems der
chemischen Elemente
(Gallium-Arsenid,
Gallium-Aluminium-Arsenid,
Indium-Phosphid, usw.).
```
```
3C02 Photoresists und Substrate,
die mit vom Embargo erfaßten
Photoresists beschichtet sind.
```
Positive Photoresists mit einer
```
zur Verwendung unter 370 nm
optimierten
Spektralempfindlichkeit;
```
Alle Photoresists zur Verwendung
```
mit Elektronenstrahlen oder
Ionenstrahlen und mit einer
Empfindlichkeit von
0,01 mycoulomb/mm2 oder besser;
```
Alle Photoresists zur Verwendung
```
mit Röntgenstrahlen und mit
einer Empfindlichkeit von
2,5 mJ/mm2 oder besser;
```
Alle Photoresists, optimiert für
```
Oberflächenabbildungstechnolo-
gien, einschließlich Silyat
Photoresists.
```
```
ANMERKUNG:
Silyationstechniken sind als
Verfahren definiert, die eine
Oxidation der Photoresistoberfläche
beinhalten, um die Leistung sowohl
für Naß- als auch
Trockenentwicklung zu verbessern.
```
```
3C03 Metallorganische Verbindungen
aus Aluminium, Gallium oder
Indium mit einer Reinheit
(Metallbasis) von mehr als
99,999%.
3C04 Hydride aus Phosphor, Arsen
oder Antimon mit einer Reinheit
von mehr als 99,999%, auch bei
Lösung in Neutralgasen.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3C04 erfaßt keine Hydride,
die weniger als 20% Molarität an
Edelgasen oder Wasserstoff
enthalten.
```
```
D. SOFTWARE
3D01 Software, speziell
konstruiert zur Entwicklung oder
Herstellung von in Nummern
3A01.b bis 3A01.f, 3A02 und 3B01
erfaßten Ausrüstungen.
3D02 Software, speziell
konstruiert zur Verwendung von
in Nummer 3B01 erfaßten
speicherprogrammierbaren
Ausrüstungen.
3D03 Computer-Aided-Design-(CAD-)
Software für
Halbleiter-Bauelemente oder
integrierte Schaltungen mit
einem der folgenden Merkmale:
```
Entwurfs- oder
```
Schaltungsüberprüfungsvor-
schriften;
```
Simulation des physischen
```
Layouts der Schaltungen; oder
```
lithographische
```
Bearbeitungssimulatoren für den
Entwurf.
```
```
ANMERKUNG:
Ein lithographischer
Bearbeitungssimulator ist ein
Softwarepaket, das in der
Entwurfsphase zur Definierung der
Abfolge von Lithographie-, Ätzungs-
und Sedimentationsschritten zur
Übertragung von Maskenmustern in
spezifische topographische Muster
bei Leitern, Dielektrika oder
Halbleitermaterialien verwendet
wird.
ANMERKUNG:
Nummer 3D03 erfaßt keine
Software, speziell konstruiert zur
Schemaeintragung, logischen
Simulation, Plazierung und Routing,
Layout-Überprüfung oder
Prozeßgenerations-Bandaufnahme;
ANMERKUNG:
Bibliotheken, Entwurfshilfen oder
zugehörige Daten zum Entwurf von
Halbleiter-Bauelementen oder
integrierten Schaltungen werden als
Technologie angesehen.
```
```
E. TECHNOLOGIE
3E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Entwicklung oder Herstellung von
Geräten oder Materialien, die in
den Nummern 3A01, 3A02, 3B01,
3C01, 3C02, 3C03 oder 3C04
erfaßt sind.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 3E01 erfaßt keine
Technologie zur Entwicklung oder
Herstellung von:
```
Mikrowellen-Transistoren, die
```
bei Frequenzen von unter 31 GHz
arbeiten;
```
integrierten Schaltungen der
```
Nummer 3A01.a.3 bis a.11, die
beide folgende Merkmale
aufweisen:
```
Technologie von 1 mym oder
```
mehr verwenden, und
```
keine Mehrschicht-Strukturen
```
beinhalten.
ANMERKUNG:
Diese Anmerkung schließt den
Export von Mehrschicht-Technologie
für Bauelemente, die höchstens zwei
Metallschichten und zwei
Polysiliciumschichten beinhalten,
nicht aus.
```
```
3E02 Andere Technologie zur
Entwicklung oder Herstellung
von:
```
Vakuum-Mikroelektronik-
```
Bauelemente;
```
heterostrukturierte
```
Halbleiter-Bauelemente wie zB
modulations-dotierte
Feldeffekttransistoren (HEMT),
hetero-bipolare Transistoren
(HBT), Potentialtopf- oder
Superkristallgitter-Bauelemente;
```
Elektronische
```
Supraleiter-Bauelemente;
4 - RECHNER
```
```
```
```
ANMERKUNGEN: ANMERKUNG:
```
Rechner, verwandte Geräte oder Die Nummer 4R01 erfaßt
```
Software für Telekommunikations- Einrichtungen, die entwickelt
oder Local Area sind für den Gebrauch in
Network-Funktionen sind auch Raketensystemen der Nummer 9R01.
nach den Leistungsmerkmalen der --------------------------------
Gruppe 5 - Telekommunikation -
zu bewerten.
ANMERKUNGEN:
```
Steuereinheiten, die Busse oder
```
Kanäle von Zentraleinheiten,
Hauptspeichern oder
Plattensteuerungen direkt
verbinden, sind nicht als
Telekommunikationsgeräte nach
den Leistungsmerkmalen der
Gruppe 5 - Telekommunikation -
zu bewerten.
```
Software, die ein Routing oder
```
Switching von datagram-Paketen
oder von fast select-Paketen
ermöglicht (dh. Richtungswahl je
Paket), oder Software, besonders
entwickelt für die
Paketvermittlung, ist in der
Gruppe 5 - Telekommunikation -
erfaßt.
```
Rechner, verwandte Geräte oder
```
Software mit kryptographischen
bzw. kryptoanalytischen
Funktionen, zur Gewährleistung
verfügter vielstufiger
Sicherheit oder verfügten
Teilnehmerausschlüssen oder
Funktionen zur Limitierung
elektromagnetischer
Verträglichkeit (EMV) sind auch
nach den Leistungsmerkmalen der
Gruppe 5 - Informationssicherung
- zu bewerten.
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
4A01 Elektronenrechner und 4R01 Analogrechner,
verwandte Geräte wie folgt sowie Digitalrechner oder digitale
Baugruppen und besonders Differentialanalysatoren,
konstruierte Bauteile hierfür: konstruiert oder modifiziert
```
besonders konstruiert für den für die Verwendung in den
```
Betrieb unter einer der im Systemen laut Nummer 9R01, mit
folgenden aufgezählten einer der nachfolgenden
Bedingungen: Charakteristiken:
```
bestimmt für den Betrieb bei a) ausgelegt für den Dauerbetrieb
```
Umgebungstemperaturen unterhalb bei Temperaturen von unter
228 K (-45 Grad C) oder oberhalb -45 Grad C bis über 55 Grad C;
343 K (+70 Grad C) oder b) konstruiert als robustes Gerät
oder „strahlungsgehärtet''.
```
```
ANMERKUNG:
Die Ausrüstung kann als Teil
eines bemannten Fluggeräts oder
Satelliten exportiert werden oder
in entsprechenden Stückzahlen als
Ersatzteile für bemannte
Fluggeräte.
```
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 4A01.a.1 gilt nicht für
Rechner, besonders konstruiert zur
Verwendung in zivilen
Kraftfahrzeugen oder in der
Eisenbahnbetriebs-Elektronik.
```
```
```
strahlungsgesichert bei
```
Überschreitung eines der
folgenden Grenzwerte:
```
Gesamtdosis 5 x 10 hoch 5
```
rad (Si);
```
Obergrenze der
```
Strahlungsdosis 5 x 10 hoch
8 rad (Si); oder
```
obere Fehlerrate 1 x 10 hoch
```
-7 Bitfehler je Tag;
```
mit Eigenschaften oder
```
Funktionen, die die Grenzwerte
der Gruppe 5 -
Informationssicherung -
überschreiten.
4A02 Hybridrechner wie folgt sowie
Baugruppen und besonders
konstruierte Bauteile hierfür:
```
mit von Nummer 4A03 erfaßten
```
Digitalrechnern,
```
mit Analog/Digital- oder
```
Digital/Analog-Wandlern, die
folgende Eigenschaften haben:
```
32 oder mehr Kanäle; und
```
```
Auflösung größer oder gleich
```
14 Bit (ohne Vorzeichen) bei
Umwandlungsfrequenzen von
größer oder gleich
200 000 Umwandlungen/s.
4A03 Digitalrechner, Baugruppen und
verwandte Geräte wie folgt und
besonders konstruierte Bauteile
hierfür:
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 4A03 schließt
```
Vektorrechner, Array-Rechner,
Logikrechner und Geräte für
Bildverarbeitung oder
Signaldatenverarbeitung ein.
```
Der Erfassungsstatus von in
```
Nummer 4A03 beschriebenen
Digitalrechnern oder verwandten
Geräten richtet sich nach dem
Erfassungsstatus anderer Geräte
oder Systeme, sofern
```
die Digitalrechner oder die
```
verwandten Geräte wesentlich
sind für den Betrieb der
anderen Geräte oder Systeme,
```
die Digitalrechner oder die
```
verwandten Geräte nicht einen
Hauptbestandteil der anderen
Geräte oder Systeme darstellen
und
ERGÄNZENDE ANMERKUNG:
```
Der Erfassungsstatus von in
```
Nummer 4A03.g beschriebenen Geräten
zur Signaldatenverarbeitung oder
Bildverarbeitung, besonders
konstruiert für (den Einbau in)
andere Einrichtungen unter
Einhaltung der Funktionsgrenzwerte
dieser anderen Einrichtungen, wird
durch den Erfassungsstatus der
anderen Einrichtungen auch dann
bestimmt, wenn das Kriterium des
Hauptbestandteils nicht mehr
erfüllt ist.
```
Die Erfassung von
```
Digitalrechnern oder verwandten
Geräten für
Telekommunikationseinrichtungen
richtet sich nach Gruppe 5 -
Telekommunikation -
```
die Technologie für die
```
Digitalrechner und verwandten
Geräte in Nummer 4E geregelt
ist.
```
Digitalrechner oder verwandte
```
Geräte werden von Nummer 4A03 nicht
erfaßt, sofern
```
sie wesentlich sind für
```
medizinische Anwendungen,
```
das Gerät durch die Art seiner
```
Konstruktion und Leistung
maßgeblich auf medizinische
Anwendungen beschränkt ist,
```
das Gerät keine andere
```
anwenderzugängliche
Programmierbarkeit hat als die
Möglichkeit, Originalprogramme
oder geänderte Programme, die
vom Originalhersteller
geliefert werden, einzufügen,
```
die zusammengesetzte
```
theoretische Verarbeitungsrate
CTP eines Digitalrechners, der
nicht für die medizinische
Anwendung konstruiert oder
abgewandelt wurde, für diese
jedoch wesentlich ist, 20 Mio
TOPS (Millionen theoretischer
Operationen je Sekunde) nicht
überschreitet und
```
die Technologie für die
```
Digitalrechner oder verwandten
Geräte in Nummer 4E geregelt
ist.
```
```
```
konstruiert für kombiniertes
```
Erkennen, Verstehen und
Interpretieren von Bildern
oder zusammenhängender
Sprache,
```
konstruiert oder abgewandelt
```
für Systeme mit
Fehlertoleranz,
```
```
ANMERKUNG:
Digitalrechner und verwandte
Geräte gelten nicht als konstruiert
oder abgewandelt für Systeme mit
Fehlertoleranz im Sinne der
Nummer 4A03.b, wenn sie eine der
folgenden Funktionen verwenden:
```
Fehlerkennungs- oder
```
Fehlerkorrekturalgorithmen im
Hauptspeicher,
```
die gegenseitige Verbindung
```
zweier Digitalrechner in der
Weise, daß bei Ausfall der
aktiven Zentraleinheit eine
mitlaufende Zentraleinheit die
Aufgaben des Systems
fortführen kann,
```
die gegenseitige Verbindung
```
zweier Zentraleinheiten über
Datenkanäle oder gemeinsame
Speicher in der Weise, daß
eine mitlaufende
Zentraleinheit bis zum Ausfall
der aktiven Zentraleinheit
andere Funktionen ausführen
kann und ab diesem Zeitpunkt
die Aufgaben des Systems
übernimmt, oder
```
die Synchronisierung zweier
```
Zentraleinheiten mittels
Software in der Weise, daß die
mitlaufende Zentraleinheit den
Ausfall der aktiven
Zentraleinheit erkennt, um
dann die Aufgaben der
ausfallenden Zentraleinheit zu
übernehmen.
```
```
```
Digitalrechner mit einer
```
zusammengesetzten
theoretischen
Verarbeitungsrate CTP von mehr
als 67 Mio TOPS (Millionen
theoretischer Operationen je
Sekunde),
```
Baugruppen, besonders
```
konstruiert oder abgewandelt
zum Zwecke der
Laufzeitverbesserung durch
Zusammenschalten von
Rechenelementen wie folgt:
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 4A03.d gilt nur für
```
Baugruppen und programmierbare
Zusammenschaltungen von
Rechenelementen, die die Grenzwerte
der Nummer 4A03.c nicht
überschreiten, soweit sie in
nichtintegriertem Zustand (als
einzelne Baugruppen) geliefert
werden. Nummer 4A03.d gilt nicht
für Baugruppen, die (schon)
aufgrund ihrer Konstruktion auf
eine Verwendung als von
Nummer 4A03.e bis k erfaßte
verwandte Geräte beschränkt sind.
```
Nummer 4A03.d erfaßt keine
```
Baugruppen, besonders konstruiert
für Produkte oder Produktfamilien,
deren Maximalkonfiguration den
Grenzwert der Nummer 4A03.c nicht
überschreiten.
```
```
```
entwickelt für den
```
Zusammenschluß von 16 oder
mehr Rechenelementen zu
einer Konfiguration; oder
```
ausgestattet mit einer
```
maximalen gesamten
Datenrate größer als
40 MBytes/s auf allen zur
Verfügung stehenden
Verbindungen eines
Rechenelements zu anderen
Rechenelementen;
```
Plattenlaufwerke und
```
Halbleiterspeicher wie folgt:
```
Laufwerke für Magnetplatten,
```
überschreibbare optische
oder magnetooptische
Speicher mit einer höchsten
Bit-Übertragungsrate größer
als 47 MBit/s;
```
Halbleiterspeicher, nicht
```
als Hauptspeicher eingesetzt
(auch bekannt als „solid
state disks'' oder „RAM
disks''), mit einer höchsten
Bit-Übertragungsrate größer
als 80 MBit/s;
```
Eingabe-/Ausgabesteuerungen,
```
konstruiert zur Verwendung für
von Nummer 4A03.e erfaßte
Geräte,
```
Geräte für
```
Signaldatenverarbeitung oder
Bildverarbeitung mit einer
zusammengesetzten
theoretischen
Verarbeitungsrate von mehr als
40 Mio TOPS (Millionen
theoretischer Operationen je
Sekunde),
```
Grafikbeschleuniger oder
```
Grafik-Coprozessoren mit einer
3-D Vektorrate größer als 400
000 oder, falls nur 2-D
Vektoren unterstützt werden,
mit einer 2-D Vektorrate
größer als 600 000 Vektoren/s,
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 4A03.h gilt nicht für
Arbeitsplätze, konstruiert für und
beschränkt auf
```
grafische Gestaltungen, zB für
```
das Druckgewerbe oder
Verlagswesen, und
```
Darstellungen
```
zweidimensionaler Vektoren.
```
```
```
Farbbildschirme oder Monitore
```
mit einer Auflösung größer als
12 Bildpunkte/mm in Richtung
der größten Bildpunktdichte,
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 4A03.i erfaßt keine
```
Bildschirme oder Monitore, nicht
besonders konstruiert für
Elektronenrechner.
```
Bildschirme, besonders
```
konstruiert für
Flugsicherungssysteme, werden als
besonders konstruierte Bestandteile
für Flugsicherungssysteme der
Gruppe 6 behandelt.
```
```
```
Geräte für Analog/Digital-
```
oder
Digital/Analog-Umwandlungen,
die die Grenzwerte der
Nummer 3A01.a.5 überschreiten,
```
Geräte mit
```
Endgeräte-Schnittstellen, die
die Grenzwerte der
Nummer 5A02.c überschreiten,
```
```
ANMERKUNGEN:
Der Begriff
„Endgeräte-Schnittstellen'' der
Nummer 4A03.k schließt Local Area
Network-Schnittstellen, Modems und
sonstige
Kommunikations-Schnittstellen ein.
Local Area Network-Schnittstellen
sind als Netz-Zugangs-Steuerungen
zu behandeln.
```
```
```
Geräte, speziell entwickelt
```
für externes Zusammenschalten
von Digitalrechnern oder
verwandten Geräten, die eine
Kommunikation mit Datenraten
von größer als 80 MByte/s
erlauben.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 4A03.l erfaßt nicht
interne Verbindungseinrichtungen
(zB Backplanes oder Busse) oder
passive Verbindungseinheiten.
4A04 Rechner wie folgt und
besonders konstruierte verwandte
Geräte, Baugruppen und Bauteile
hierfür:
```
systolische Array-Rechner,
```
```
neuronale Rechner,
```
```
optische Rechner.
```
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
4B01 Einrichtungen, besonders
konstruiert für die Aufbringung
von magnetischer Beschichtung
auf erfaßten starren (nicht
flexiblen) magnetischen oder
magnetooptischen Datenträgern,
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 4B01 erfaßt keine
Universal-Sputtereinrichtungen.
```
```
4B02 Speicherprogrammierbare
Einrichtungen, besonders
konstruiert zur Überwachung,
Auswahl, Anwendungen oder
Prüfung von erfaßten starren
magnetischen Datenträgern,
4B03 Einrichtungen, besonders
konstruiert für die Herstellung
oder Justierung von
Schreib-/Leseköpfen oder von
Baugruppen (head/disk
assemblies) für erfaßte starre
magnetische und magnetooptische
Speicher sowie
elektromagnetische oder optische
Bauteile hierfür.
C. WERKSTOFFE
Materialien, besonders geformt und
unverzichtbar für die Herstellung
von erfaßten Baugruppen für
magnetische und magnetooptische
Festplattenlaufwerke.
D. SOFTWARE
```
```
ANMERKUNG:
Der Erfassungsstatus von Software
für die Entwicklung, Herstellung
und Verwendung von in anderen
Gruppen beschriebenen Einrichtungen
wird in den betreffenden Gruppen
geregelt.
Der Erfassungsstatus von Software
für die in Gruppe 4 beschriebenen
Einrichtungen bestimmt sich nach
Nummer 4D.
```
```
4D01 Software, besonders
entwickelt oder abgewandelt für
die Entwicklung,
Herstellung oder Verwendung von
Einrichtungen, Werkstoffen oder
Software, die von Nummern 4A,
4B, 4C oder 4D erfaßt wird.
4D02 Software, besonders
entwickelt oder abgewandelt zur
Unterstützung der Technologie,
die von Nummer 4E erfaßt wird.
4D03 Spezielle Software wie folgt:
```
Software mit mathematischen
```
und analytischen Verfahren und
entwickelt oder abgewandelt
für Programme mit mehr als
500 000 Instruktionen im
Quellencode, zum Prüfen und
Testen von Programmen,
```
Software zur automatischen
```
Erzeugung von Quellencodes aus
Daten, die on-line von
externen in dieser Liste
beschriebenen Sensoren kommen,
```
Quellencodes von
```
Betriebssystem-Software,
Software-
Entwicklungswerkzeugen und
Compilern, besonders
entwickelt für Geräte zur
Mehrfachdatenstromverarbei-
tung,
```
Expertensysteme oder Software
```
für Expertensysteme zur
Wissensauswertung (inference
engines) mit beiden folgenden
Eigenschaften:
```
zeitabhängige Regeln; und
```
```
einfache Grundlagen
```
(primitives) zur Behandlung
von Zeitcharakteristika in
Regeln und Tatsachen,
```
Software mit Eigenschaften
```
oder Funktionen, die die
Grenzwerte der Gruppe 5 -
Informationssicherung -
überschreiten,
```
Betriebssysteme, besonders
```
konstruiert für Rechner zur
Echtzeitverarbeitung, die eine
Unterbrechungsintervallmög-
lichkeit (global interrupt
latency time) kleiner als
30 mys gewährleisten.
E. TECHNOLOGIE
4E01 Technologie gemäß der
allgemeinen
Technologie-Anmerkung für die
Entwicklung, Herstellung oder
Verwendung von Einrichtungen,
Werkstoffen oder Software, die
von Nummern 4A, 4B, 4C oder 4D
erfaßt werden.
4E02 Sonstige Technologie wie
folgt:
```
Technologie für die
```
Entwicklung oder Herstellung
der von Nummer 4A03.h nicht
erfaßten Einrichtungen,
```
Technologie für die
```
Entwicklung oder Herstellung
von Einrichtungen für
Mehrfachdatenstromverarbei-
tung,
```
Technologie, erforderlich für
```
die Entwicklung oder
Herstellung von magnetischen
Festplattenspeichern mit einer
höchsten Bit-Übertragungsrate
größer als 11 Mbit/s.
5 - TELEKOMMUNIKATION UND INFORMATIONSSICHERHEIT
```
```
TELEKOMMUNIKATION
ANMERKUNGEN:
Der Erfassungsstatus von
Digitale Rechner, zugehörige
Engineering oder Verrechnung.
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
5A01 Jede Art von
Telekommunikationseinrichtungen
mit einem der folgenden
Merkmale:
speziell konstruiert, kurzen
speziell geschützt gegen
speziell konstruiert für einen Betrieb außerhalb des Temperaturbereiches von 219 K
ANMERKUNG:
Nummer 5A01.c gilt nur für
elektronische Einrichtungen.
ANMERKUNG:
Nummer 5A01.b/c gilt nicht für
Einrichtungen an Bord von
Satelliten.
5A02 Telekommunikations-Übertragungseinrichtungen oder
-Anlagen und speziell
konstruierte Bauteile und Zubehöre hierfür, mit einem der
folgenden Merkmale:
ANMERKUNG:
Telekommunikations-Übertragungseinrichtungen,
kategorisiert wie folgt oder
Funkeinrichtungen (zB
Leitungsendgeräte;
Zwischenverstärkereinrichtungen;
Repeatereinrichtungen;
Regeneratoreinrichtungen;
Übersetzungsencoder
Multiplexeinrichtungen
Modulatoren/Demodulatoren
Programmgesteuerte
Gateways und Brücken
Datenträger-Zugriffseinrichtungen,
konstruiert für eine Verwendung in Einzel- oder Mehrfachkanal-Kommunikation
Draht (Leitung);
Koaxialkabel;
Lichtwellenleiterkabel;
Elektromagnetische Wellen.
mit digitaler Technik,
ANMERKUNG:
Nummer 5A02.a erfaßt keine
Einrichtungen, speziell konstruiert
für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.
speicherprogrammierbare
Einrichtungen, die folgendes
Modems, die die Bandbreite
Kommunikationskanal-Kontroller mit einem
Netzwerk-Zugriffs-Kontroller und zentrale
ANMERKUNG:
Enthält eine nicht-erfaßte
Einrichtung einen Netzwerk-Zugriffs-Kontroller, darf
sie keine
Telekommunikations-Schnittstelle
besitzen, außer solche, die in Nummer 5A02.c zwar beschrieben,
aber nicht erfaßt sind.
mit Laser, und mit einem der
einer Übertragungs-Wellenlänge
analoger Technik und einer Bandbreite von mehr als 45
kohärenter optischer
mit Wellenlängenteilungs-Multiplextechniken; oder
mit optischer Verstärkung;
Funkeinrichtungen, mit
31 GHz für Satelliten-Bodenstationen; oder
26,5 GHz für andere
Anwendungen;
ANMERKUNG:
Nummer 5A02.e.2 erfaßt keine
Einrichtungen für zivile Zwecke,
die mit einem von der ITU
zugewiesenen Band zwischen 26,5 und 31 GHz arbeiten.
Funkeinrichtungen, die:
mit Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) über
mit QAM Technik über Level
andere digitale
ANMERKUNG:
Nummer 5A02.f.3 erfaßt keine
Einrichtungen, speziell konstruiert
für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.
Funkeinrichtungen, die im 1,5
a) automatische Prognose
mit eingebautem Linear-Leistungsverstärker
mit eingebauten
Funkeinrichtungen, für die Austrahlung (Anm.: richtig: Ausstrahlung) eines
anwenderprogrammierbare
einer gesamten
digital gesteuerte
automatisch einen Teil des elektromagnetischen
die empfangenen Signale
eine Frequenzumschaltzeit
Einrichtungen, die digitale Signalverarbeitung enthalten:
Sprachcodierung bei
mit einem Schaltungsaufbau, zur
Unterwasser-Kommunikationseinrichtungen
einer akustischen
eine elektromagnetische
Elektronenstrahl-Lenkverfahren verwenden.
ANMERKUNG:
Statistische Multiplexer mit
digitalem Eingang und digitalem
Ausgang, zur Vermittlung, werden
als speicherprogrammierbare
Verteiler behandelt.
Zeichengabe über einen
ANMERKUNG:
Signalisierungs-Einrichtungen,
bei denen der Zeichengabekanal in
32 Multiplex-Kanälen, die eine Gesamtleitung von nicht mehr als
2,1 Mbit/s bilden, getragen wird
bzw. sich auf eine solche Leitung
bezieht, und bei denen die Zeichengabe-Information in einem
festgelegten Zeitmultiplex-Kanal
ohne die Verwendung von explizit
adressierten Meldungen getragen
wird, gelten nicht als Systeme mit
Zeichengabe über einen zentralen
Kanal.
mit ISDN-(Integrated Services Digital Network)-Funktionen
Verteiler-Endstellen (zB Teilnehmerleitung)-
der Fähigkeit, eine Signalisierungsmeldung, die
ANMERKUNG:
Nummer 5A03.b schließt nicht aus:
Die Bewertung und Durchführung
Nachrichtenverkehr auf einem D-Kanal des ISDN, ohne Bezug
Mehrstufen-Priorität und Vorbelegung für
Leitungsvermittlung;
ANMERKUNG:
Nummer 5A03.c erfaßt keine
Ein-Ebene-Wahlvorbelegung.
dynamische adaptive
Leitwegzuteilung oder
Leitwegzuteilung oder
Einzel-Paketen;
ANMERKUNG:
Die Beschränkungen der Nummer
5A03.e und 5A03.f gelten nicht für
Netzwerke, die nur
Netzwerk-Zugriffs-Kontroller
verwenden, oder für
Netzwerk-Zugriffs-Kontroller.
konstruiert zur
Daten-Paketverteiler,
eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von 64 000 Bit/s pro
eine digitale
Medium.
ANMERKUNG:
Nummer 5A03.h.1 nimmt die Multiplexbildung über eine
zusammengesetzte Verbindung von
Kommunikationskanälen, die nicht
von Nummer 5A02.a erfaßt sind,
nicht aus.
optische Vermittlung (optical switching);
ATM-Verfahren (Asynchronous Transfer Mode) verwenden;
speicherprogrammierbare
Port enthalten.
5A04 Zentrale Netzwerksteuerung
mit beiden folgenden Merkmalen:
empfängt Daten von den Knoten,
verarbeitet diese Daten, um
Leitwegzuteilung durch.
ANMERKUNG:
Nummer 5A04 nimmt die Verkehrssteuerung als eine Funktion
prognostizierbarer
Verkehrsbedingungen nicht aus.
5A05 Lichtwellenleiter-Kommunikationskabel,
Lichtleitfasern und speziell
konstruierte Bauteile und Zubehör hierfür wie folgt:
Lichtleitfaser oder -kabel mit
konstruiert für
Lichtwellenleiter mit einer Zugfestigkeit von 2,0 x 10
ANMERKUNG:
Zugversuch:
On-Line und Off-Line-Fertigungsprüfung, die
eine vorgeschriebene Zugspannung
dynamisch über eine Faserlänge von
0,5 bis 3 m bei einer Laufgeschwindigkeit von 2 bis 5 m/s
während ihres Durchlaufens zwischen
Tonrollen von ca. 15 cm Durchmesser
anlegt. Die Umgebungstemperatur
beträgt nominal 293 K und die
relative Luftfeuchtigkeit 40%.
ANMERKUNG:
Zur Durchführung des Zugversuches
können auch entsprechende nationale
Normen herangezogen werden.
Bauteile und Zubehör, speziell
Lichtwellenleiterkabel und Zubehör, konstruiert für
Unterwassereinsatz.
ANMERKUNG:
Durchgangssteckverbinder für
Schatten und Rümpfe siehe
Nummer 8A02.c.
5A06 Phasengesteuerte Antennen,
betrieben bei Frequenzen über
10,5 GHz, die aktive Elemente
und verteilte Bauteile enthalten
und konstruiert sind, daß sie
eine elektronische Steuerung der Strahlformung und Strahlzuspitzung ermöglichen,
ausgenommen Landesysteme mit
Instrumenten gemäß ICAO-Normen
(Mikrowellen-Landesysteme MLS).
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
5B01 Einrichtungen, speziell
konstruiert für:
Entwicklung von Geräten,
Fertigung von Geräten,
Verwendung von Geräten,
Prüfeinrichtungen;
5B02 Andere Einrichtungen wie
folgt:
Bitfehlerhäufigkeits-Prüfeinrichtung
Analysatoren,
Selbständige
C. MATERIALIEN
5C01 Vorformen aus Glas oder
anderen Materialien, optimiert
zur Herstellung von in Nummer
5A05 erfaßten Lichtwellenleiter.
D. SOFTWARE
5D01 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von Geräten oder
Materialien, die in den Nummern
unter 5A, 5B und 5C des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind.
5D02 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,
die in den Nummern unter 5E des Abschnittes
„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt ist.
5D03 Spezifische Software wie
folgt:
„Generic''-Software, nicht
Software, nicht lauffähig,
Software, so konstruiert oder
Software mit der Fähigkeit,
Software, speziell konstruiert
ANMERKUNG:
Bezüglich Software für
Signalverarbeitung siehe auch
Gruppe 4 und 6.
E. TECHNOLOGIE
5E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung (ausschließlich Betrieb) von Geräten, Systemen,
Materialien oder Software, die
in den Nummern unter 5A, 5B, 5C
oder 5D des Abschnittes
„Telekommunikation'' erfaßt
sind.
5E02 Spezifische Technologien wie
folgt:
erforderliche Technologie für
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Bearbeitung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
Technologie zur Entwicklung
ANMERKUNG:
Der Erfassungsstatus von
Einrichtungen, Software, Systemen,
anwendungsspezifischen Baugruppen,
Modulen, integrierten Schaltungen,
Bauelementen, Technologie oder
Funktionen der Informationssicherheit ist in den Positionen des Abschnittes
„Informationssicherheit'' dieser Gruppe definiert, auch wenn sie
Bauteile oder Baugruppen anderer
Geräte sind.
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
5A11 Systeme, Geräte,
anwendungsspezifische
Baugruppen, Module oder
integrierte Schaltungen zur Informationssicherheit, wie
folgt, und andere speziell
konstruierte Bauteile hierfür:
konstruiert oder abgeändert
konstruiert oder abgeändert
konstruiert oder abgeändert
Ausrüstungen, die feste
Ausrüstungen, die feste
Ausrüstungen, die feste
Faksimile-Geräte;
Rundfunkeinrichtungen für
zivile Fernseheinrichtungen;
ANMERKUNG:
Nummer 5A11.d erfaßt keine
Ausrüstungen, speziell konstruiert
zur Unterdrückung von Emanationen
aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen.
konstruiert oder abgeändert
konstruiert oder abgeändert
Kommunikationskabelsysteme,
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
5B11 Einrichtungen, speziell
konstruiert zur Entwicklung von
Einrichtungen oder Verfahren,
die von den Positionen des Abschnittes
„Informationssicherheit''
dieser Gruppe erfaßt sind,
einschließlich Meß- oder
Prüfeinrichtungen.
5B12 Einrichtungen, speziell
konstruiert zur Fertigung von
Einrichtungen oder Verfahren,
die von den Positionen des Abschnittes
Informationssicherheit dieser Gruppe erfaßt sind,
einschließlich Meß-, Prüf-,
Reparatur- oder
Fertigungseinrichtungen.
5B13 Meßeinrichtungen, speziell
konstruiert zum Prüfen und Freigeben von
Informationssicherheits-Verfahren, die von den Nummern unter 5A oder 5D des Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
D. SOFTWARE
5D11 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von Einrichtungen
oder Software, die in den Nummern unter 5A, 5B oder 5D
dieses Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
5D12 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,
die in den Nummern unter 5E des Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
5D13 Spezifische Software wie
folgt:
Software, die die Eigenschaften der Einrichtungen, die in den Nummern unter 5A oder 5B des Abschnittes
Software zur Abnahme von in Nummer 5D13.a erfaßter
Software, konstruiert oder
E. TECHNOLOGIE
5E11 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von Ausrüstungen oder
Software, die in den Nummern
unter 5A, 5B oder 5D des Abschnittes
„Informationssicherheit''
erfaßt sind.
ANMERKUNGEN ZUR
INFORMATIONSSICHERHEIT:
Positionen des Abschnittes Informationssicherheit dieser Gruppe erfassen nicht:
Smart Cards für Personen mit Verschlüsselungen, zum Gebrauch in Einrichtungen
Einrichtungen, die feste Datenkompressions- oder
Empfangseinrichtungen für
tragbare (persönliche) oder
Entschlüsselungsverfahren,
Positionen der Informationssicherheit in
Software, erforderlich zur Verwendung von
Software, mit einem Verfahren von Einrichtungen,
Anlage
```
```
AUSFUHRLISTE
```
```
```
ABSCHNITT I
```
* Vormaterialien für Chemiewaffen:
(auch unter anderen Handelsnamen)
* Vormaterialien für biologische Waffen:
```
```
CW01 Vormaterialien für Chemiewaffen
C.A.S.-Nr. Bezeichnung:
111-48-8 Thiodiglykol, 2,2'-Thiodiethanol
10025-87-3 Phosphoroxychlorid
756-79-6 Methylphosphonsäuredimethylester
676-99-3 Methylphosphonsäuredifluorid
676-97-1 Methylphosphonsäuredichlorid
868-85-9 Dimethylphosphit
7719-12-2 Phosphortrichlorid
121-45-9 Trimethylphosphit
7719-09-7 Thionylchlorid
96-79-7 N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan
5842-07-9 N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol
7789-23-3 Kaliumfluorid
107-07-3 2-Chlorethanol, Ethylenchlorhydrin
124-40-3 Dimethylamin
506-59-2 Dimethylaminhydrochlorid
57856-11-8 Methylphosphonigsäure-
0-(2-diisopropylaminoethyl)ethylester
3554-74-3 3-Hydroxy-1-methylpiperidin
1619-34-7 3-Chinuclidinol
78-38-6 Ethylphosphonsäurediethylester
2404-03-7 N,N-Dimethylaminodiethylphosphat
762-04-9 Diethylphosphit
1498-40-4 Ethylphosphonigsäuredichlorid
1066-50-8 Ethylphosphonsäuredichlorid
753-98-0 Ethylphosphonsäuredifluorid
7664-39-3 Fluorwasserstoff
76-89-1 Methylbenzilat
676-83-5 Methylphosphonigsäuredichlorid
96-80-0 N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol
464-07-3 Pinakolylalkohol,
tert. Butylmethylcarbinol
122-52-1 Triethylphosphit
7784-34-1 Arsentrichlorid
76-93-7 Benzilsäure, Diphenylglykolsäure
15715-41-0 Methylphosphonigsäurediethylester
6163-75-3 Ethylphosphonsäuredimethylester
430-78-4 Ethylphosphonigsäuredifluorid
753-59-3 Methylphosphonigsäuredifluorid
3731-38-2 3-Chinuclidon
10026-13-8 Phosphorpentachlorid
75-97-8 Pinakolon, 3,3-Dimethyl-2-butanon
151-50-8 Kaliumcyanid
7789-29-9 Kaliumhydrogendifluorid
1341-49-7 Ammoniumhydrogendifluorid
7681-49-4 Natriumfluorid
1333-83-1 Natriumhydrogendifluorid
143-33-9 Natriumcyanid
102-71-6 Triethanolamin
1314-80-3 Phosphorpentasulfid
108-18-9 Diisopropylamin
100-37-8 2-Diethylaminoethanol
1313-82-2 Natriumsulfid
10025-67-9 Schwefelmonochlorid
10545-99-0 Schwefeldichlorid
637-39-8 Triethanolamin-Hydrochlorid
4261-68-1 N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-
Hydrochlorid
BW01 Vormaterialien für biologische Waffen
```
Viren
```
V1 Chikungunya Virus
V2 Kongo-Krimfieber Virus
V3 Denguefieber Virus
V4 Östliches Pferde Enzephalitis Virus
V5 Ebola Virus
V6 Hantaan Virus
V7 Junin Virus
V8 Lassafieber Virus
V9 Lymphozyteres Choriomeningitis Virus
V10 Machupo Virus
V11 Marburg Virus
V12 Affenpocken Virus
V13 Rifttalfieber Virus
V14 Frühsommer Meningoenzephalitis Virus
V15 Pocken Virus
V16 Venezuelanisches Pferde Enzephalitis
Virus
V17 Westliches Pferde Enzephalitis Virus
V18 White Pox Virus
V19 Gelbfieber Virus
V20 Japanisches Enzephalitis Virus
```
Ricketten
```
R1 Coxiella burnetii
R2 Rickettsia quintana
R3 Rickettsia prowasecki
R4 Rickettsia rickettsii
```
Bakterien
```
B1 Bacillus anthracis
B2 Brucella abortus
B3 Brucella melitensis
B4 Brucella suis
B5 Chlamydia psittaci
B6 Clostridium botulinum
B7 Francisella tularensis
B8 Pseudomonas mallei
B9 Pseudomonas pseudomallei
B10 Salmonella typhi
B11 Shigella dysenteriae
B12 Vibrio cholerae
B13 Yersinia pestis
```
ABSCHNITT II
```
WAREN-GRUPPEN
1 MATERIALIEN
2 MATERIALBEARBEITUNG
3 ELEKTRONIK
4 COMPUTER
5 TELEKOMMUNIKATION
6 SENSOREN
7 AVIONIK
8 MARINETECHNOLOGIE
9 VORTRIEBSTECHNIK
0 ANDERE WAREN
```
```
Teil A Technologietransfer Teil B Nicht Weiterverbreitung
(ABC-Waffentechnologie)
```
```
A Geräte, Baugruppen und Bauteile N A-Waffen relevante Waren
B Prüf- und BW B-Waffen relevante Waren
Fertigungseinrichtungen CW C-Waffen relevante Waren
C Materialien R Trägertechnologie
D Software
E Technologie
```
```
Allgemeine Hinweise zur
Bewilligungspflicht
Eine Ausfuhrbewilligung ist auch
erforderlich:
```
Wenn eine Ware, die nicht
```
erforderlich/wesentlich ist für
die Funktion des zu
exportierenden Endproduktes, bei
der Ausfuhr technisch durch eine
Position dieses Abschnittes
erfaßt wird (identifizierbar als
Listenware).
```
Wenn die Ware ein
```
„Spezialteil'' einer durch
diesen Abschnitt erfaßten Ware
ist, ohne selbst namentlich
genannt zu sein. (Spezialteile
sind als Bestandteile von Waren
zu verstehen, die für diese
Waren besonders konstruiert und
nur für diese verwendbar sind).
```
Für „Technologie'' - für die
```
Entwicklung, die Erzeugung, den
Betrieb, die Wartung usw. von
Waren, die durch diesen
Abschnitt erfaßt werden, wenn
diese auf Datenträgern jeder Art
ausgeführt wird.
```
„Technologie'' notwendig für
```
die „Entwicklung'',
„Produktion'' oder
„Verwendung'' erfaßter Waren
gilt als „erfaßt'', auch dann,
wenn diese für nichterfaßte
Waren anwendbar ist.
1 - MATERIALIEN
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
```
```
ANMERKUNG:
Die Nummern 1R01 bis 1R10
erfassen Einrichtungen, die
entwickelt sind für den Gebrauch
in Raketensystemen der
Nummer 9R01.
```
```
1A01 Bauteile aus fluorierten
Verbindungen;
```
Verschlüsse, Dichtungen,
```
Dichtungsmassen und Heizbälge,
speziell konstruiert zur
Verwendung in Luft- und
Raumfahrt, die zu mehr als 50 %
aus von den Nummern 1C09.b oder
c erfaßten Materialien gefertigt
sind;
```
Piezoelektrische Polymere und
```
Copolymere aus Vinylidenfluorid,
gefertigt:
```
in Form von Folien oder
```
Filmen; und
```
mit einer Stärke von mehr als
```
200 mym;
```
Verschlüsse, Dichtungen,
```
Dichtungsmassen, Bälge oder
Diaphragmen aus
Fluorelastomeren, die mindestens
ein Vinylether-Monomer enthalten
und speziell konstruiert sind
zur Verwendung in der Luft- und
Raumfahrt sowie Raketentechnik.
1A02 Verbundwerkstoff-Strukturen 1N01 Verbundwerkstoffe in
oder Laminate: Rohrform mit einem
```
mit einer organischen Matrix und Innendurchmesser zwischen 75 mm
```
aus Materialien gefertigt, die und 400 mm, hergestellt aus den
unter den Nummern 1C10.c, d oder von Nummer 1N31 erfaßten
e erfaßt sind; oder Materialien.
```
mit einer Matrix aus Metall oder
```
Kohlenstoff und gefertigt aus:
```
Faserigen und fadenförmigen
```
Kohlenstoffmaterialien mit:
```
einem spezifischen Modul von
```
mehr als 10,15 x 10 hoch
6 m; und
```
einer spezifischen
```
Zugfestigkeit vom mehr als
17,7 x 10 hoch 4 m; oder
```
Materialien, die in der Nummer
```
1C10.c erfaßt sind;
1A03 Erzeugnisse aus
nichtfluorierten polymeren
Substanzen, die von der Nummer
1C08.a erfaßt sind, in Form von
Filmen, Folien, Bändern und
Streifen:
```
mit einer Dicke von mehr als
```
0,254 mm; oder
```
beschichtet oder laminiert mit
```
Kohlenstoff, Graphit,
metallischen oder magnetischen
Substanzen.
1N02 Platinierte Katalysatoren,
besonders konstruiert oder
hergerichtet zur Förderung der
Wasserstoffaustauschreaktion
zwischen Wasserstoff und
Wasser, wie folgt:
```
zur Tritiumrückgewinnung aus
```
Schwerem Wasser oder
```
zur Schwerwasserproduktion.
```
1N03 Besonders hergerichtete
Füllstoffe aus
Phosphorbronze-Geflecht oder
Kupfer (chemisch behandelt zur
Verbesserung der
Benetzbarkeit), konstruiert zur
Verwendung in
Vakuum-Destillationskolonnen
zur Trennung von Schwerem
Wasser.
1N04 Strahlenschutzfenster hoher
Dichte (zB Bleiglas) mit einer
Seitenlänge größer als 0,3 m,
einer Dichte größer als 3 g/cm3
und einer Dicke größer/gleich
100 mm sowie besonders
konstruierte Rahmen hierfür.
1R01 Verbundstrukturen, Laminate
und Produkte daraus,
einschließlich
harzimprägnierter
Faser-Prepregs und
metallbeschichteter
Faser-Preforms dafür, speziell
konstruiert für die Verwendung
in den in Nummer 9R01 genannten
Systemen und den in Nummer 9R02
genannten Subsystemen,
hergestellt aus organischer
Matrix oder Metallmatrix unter
Verwendung einer Faser- und
Fadenverstärkung mit einer
spezifischen Zugfestigkeit von
mehr als 7,62 x 10 hoch 4 m
(3 x 10 hoch 6 Inches) und
einem spezifischen Modul von
mehr als 3,18 x 10 hoch 6 m
(1,25 x 10 hoch 8 Inches).
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
1B01 Ausrüstungen zur Herstellung
durch von den Nummern 1A02 oder
1C10 erfaßten Fasern, Prepregs,
Vorformen oder
Verbundwerkstoffen, wie folgt,
und speziell hierfür
konstruierte Bauteile und
Zubehör:
1R02
```
Faserwickelmaschinen, deren a) Fadenwickelmaschinen, deren
```
Bewegungen zur Positionierung, Bewegungen zur Positionierung
Umhüllung und Wicklung von und zum Wickeln der Fäden in
Fasern in drei oder mehr Achsen drei oder mehr Achsen
koordiniert und programmiert und koordiniert und programmiert
die speziell konstruiert sind sind und die für die Fertigung
zur Fertigung von von Verbundstrukturen oder
Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus Faden- oder
Laminaten aus faserigen oder Fasermaterial konstruiert sind,
fadenförmigen Materialien; sowie Koordinations- und
Programmiersteuerungen,
```
Bandlege- oder b) Bandlegemaschinen, deren
```
Spinnkabelplazierungsmaschinen, Bewegungen zur Positionierung
deren Bewegungen zum und zum Legen von Bändern und
Positionieren und Legen von Bögen in zwei oder mehr Achsen
Bändern, Spinnkabeln oder Folien koordiniert und programmiert
in zwei oder mehr Achsen sind und die für die
koordiniert und programmiert ist Herstellung von
und die speziell konstruiert Luftfahrzeugzellen und
sind zur Fertigung von Flugkörperstrukturen aus
Flugzeugzellen und Verbundwerkstoff konstruiert
Flugkörperstrukturen aus sind,
Verbundwerkstoffen;
```
Multidirektionale oder c) Flechtmaschinen, einschließlich
```
multidimensionale Webautomaten Adapter und Modifikationskits,
oder Verkettungsmaschinen zum Weben oder Flechten von
einschließlich Adaptions- und Fasern, die für die Fertigung
Abänderungsbausätze zum Weben, von Verbundstrukturen
Verketten oder Flechten von konstruiert sind;
Fasern zur Fertigung von ausgenommen Textilmaschinen,
Verbundwerkstoff-Strukturen, die für die oben genannten
ausgenommen Maschinen für die Endverwendungszwecke nicht
Textilindustrie, die nicht für modifiziert wurden,
obige Zwecke abgeändert sind;
```
Ausrüstungen, besonders d) Geräte, die für die Fertigung
```
konstruiert oder adaptiert zur von Faden- oder Fasermaterial
Fertigung von Verstärkerfasern konstruiert oder modifiziert
wie folgt: wurden:
```
Ausrüstungen zur Umwandlung
```
von Polymerfasern (wie zB
Polyacrylnitril, Rayon, Teer-
oder Polycarbosilan) in
Kohlenstoff-Fasern oder
Siliciumkarbidfasern
einschließlich besonderer
Geräte zum Strecken der Faser
unter Hitze;
```
Ausrüstungen zur chemischen
```
Beschichtung aus der Gasphase
(CVD) von Elementen oder
Verbindungen auf erhitzte
Filamentsubstrate zur
Fertigung von
Siliciumkarbidfasern;
```
Ausrüstungen zum Naßspinnen
```
von hochschmelzender Keramik
(wie zB Aluminiumoxid);
```
Ausrüstungen zur Umwandlung
```
von Aluminium, das
Faservorstufen enthält,
mittels Wärmebehandlung in
Aluminiumoxidfasern;
```
Geräte für die Konvertierung
```
von Polymerfasern (zB
Polyacrylnitril, Rayon oder
Polycarbosilan), die
spezielle Vorrichtungen zur
Faserbelastung beim Erhitzen
aufweisen;
```
Geräte für das Aufdampfen
```
von Elementen oder
Verbindungen auf erhitzte
Fasersubstrate; und
```
Geräte für das Naßspinnen
```
von hitzefesten Keramiken
(zB Aluminiumoxid);
```
Ausrüstungen zur Fertigung von e) Geräte, die für die spezielle
```
Prepregs, die in Nummer 1C10.e Faseroberflächenbehandlung oder
erfaßt sind, mittels Fertigung von Prepregs und
Heißschmelzmethode; Preforms konstruiert oder
modifiziert wurden.
Hinweis: Die in diesem Absatz
erfaßten Geräte beinhalten ua.
auch Rollmaschinen,
Ziehmaschinen,
Beschichtungsgeräte,
Schneidgeräte und „clicker
dies''.
```
Ausrüstungen für die
```
zerstörungsfreie 3D-Prüfung
mittels Ultraschall oder
Röntgentomographie, speziell
konstruiert für
Verbundwerkstoffe.
1N05 Siehe Nummer 1R02.a.
1B02 Anlagen und Komponenten
hierfür, besonders konstruiert
zur Fertigung von
Metall-Legierungen,
Metall-Legierungspulver oder
legierten Materialien, die in
den Nummern 1C02.a.2, 1C02.b
oder 1C02.c erfaßt sind.
1B03 Werkzeuge, Prägestempel,
Formen oder
Befestigungsvorrichtungen für
superplastische Formung oder
Diffusionsverbindung
(superplastic forming or
diffusion bonding) von Titan,
Aluminium oder deren
Legierungen, speziell
konstruiert zur Fertigung
folgender Produkte:
```
Flugkörperstrukturen für die
```
Luft- oder Raumfahrt;
```
Motoren für Luft- oder
```
Raumfahrzeuge; oder
```
speziell konstruiert für
```
diese Strukturen oder
Motoren.
1BW01 Anlagen oder Anlagenteile,
die auch geeignet sind zur
Erzeugung biologischer
Kampfmittel, wie folgt:
```
Vollständige Kontainments für
```
Sicherheitsstufe BL3 oder BL4
gemäß „WHO laboratory
Biosafety Manual (Genf 1983)'';
```
Fermenter:
```
Fermenter zum Kultivieren
pathogener Mikroorganismen,
Viren oder zur Produktion von
Toxinen, gasdicht, mit allen
folgenden Eigenschaften:
```
Fassungsvermögen gleich oder
```
größer als 300 l;
```
doppelt oder mehrfach
```
gedichtete Verbindungen im
Bereich der Dampfzonen;
```
geeignet zur in-situ
```
Sterilisation in
geschlossenem Zustand;
```
```
ANMERKUNG:
Unter Fermenter sind auch
Bioreaktoren, Chemostaten und
Durchflußsysteme zu verstehen.
```
```
```
Zentrifugalseparatoren:
```
Zentrifugalseparatoren,
geeignet zur kontinuierlichen
Trennung pathogener
Mikroorganismen, gasdicht, mit
allen folgenden Eigenschaften:
```
Durchflußrate größer als
```
100 l/h;
```
Bauteile aus poliertem
```
rostfreiem Stahl oder Titan;
```
doppelt oder mehrfach
```
gedichtete Verbindungen im
Bereich der Dampfzonen;
```
geeignet zur in-situ
```
Sterilisation in
geschlossenem Zustand;
```
Querstromfiltrieranlagen:
```
Querstromfiltrieranlagen,
entwickelt für kontinuierliche
Trennung pathogener
Mikroorganismen, Viren, Toxinen
und Zellkulturen, gasdicht, mit
allen folgenden Eigenschaften:
```
einer Fläche von größer oder
```
gleich 5 m2;
```
geeignet zur in-situ
```
Sterilisation;
```
Gefriertrocknungs-Ausrüstung:
```
Dampfsterilisierende
Gefriertrocknungs-Ausrüstung
mit einer Kondensatorkapazität
von mehr als 50 kg und weniger
als 1 000 kg Eis in 24 h;
```
Ausrüstung, welche P3 oder
```
P4-(BL3, BL4, L3,
L4)-Sicherheitsumhüllung
beinhaltet oder darin enthalten
ist, wie folgt:
```
unabhängig belüftete ganze
```
oder halbe Umhüllungen;
```
biologische
```
Sicherheitsschränke oder
-kammern der Klasse III mit
ähnlicher Gütenorm;
```
Aerosol-Beatmungskammern:
```
Kammern mit einer Kapazität von
1 m3 oder mehr, bestimmt zum
bewußten Beatmungstest mit
pathogenen Mikroorganismen,
Viren oder Giften.
1CW01 Anlagen oder Anlagenteile,
die auch geeignet sind zur
Erzeugung chemischer
Kampfstoffe wie folgt, bei
denen alle mit den Medien
(Chemikalien) in Berührung
kommenden Flächen aus einem der
folgenden Materialien bestehen:
```
Nickel oder Legierungen mit
```
mehr als 40 Gewichtsprozent
Nickel;
```
Legierungen mit mehr als
```
25 Gewichtsprozent Nickel und
20 Gewichtsprozent Chrom;
```
Fluorpolymere;
```
```
Glas oder glasbeschichtet
```
(einschließlich „vitrified''
oder Email);
```
Graphit;
```
```
Tantal oder Tantallegierungen;
```
```
Titan oder Titanlegierungen;
```
```
Zirkonium oder
```
Zirkoniumlegierungen;
```
Keramik;
```
```
Ferrosilicium;
```
```
Reaktionskessel, mit oder
```
ohne Rührwerk mit einem
Rauminhalt von mehr als
0,1 m3 (100 l) und weniger
als 20 m3 (20 000 l);
```
Rührwerke für Pos. 1;
```
```
Speichertanks oder Vorlagen
```
mit einem Rauminhalt von
mehr als 0,1 m3 (100 l);
```
Wärmetauscher oder
```
Kondensoren mit einer
Wärmeübertragungsfläche von
weniger als 20 m2;
```
Destillier- oder
```
Absorptionskolonnen mit
einem Innendurchmesser von
mehr als 0,1 m3;
```
Ferngesteuerte
```
Fülleinrichtungen;
```
- Ventile, mehrfach
```
gedichtet, mit eingebautem
Lecksuchanschluß,
- Faltenbalg-Ventile,
- Abschluß-Ventile,
- Membran-Ventile;
```
Mehrwandige Rohre mit
```
eingebautem
Lecksuchanschluß;
```
Pumpen mit einer
```
Durchflußrate von mehr als
0,6 m3/h (gemäß
Herstellerspezifikation) in
folgender Bauart:
```
Mehrfach gedichtet;
```
```
gekapselt;
```
```
magnetisch angetrieben;
```
```
Faltenbalg-gedichtet;
```
```
Membran-gedichtet;
```
```
Vakuum-Pumpen mit einer
```
Durchflußrate von mehr als 5
m3/h (gemäß
Herstellerspezifikation) bei
0 Grad C und 101,30 kPa;
```
Verbrennungseinrichtungen,
```
konstruiert zur Zerstörung
von chemischen Kampfstoffen,
Waren des Abschnittes I,
CW01, und chemischer
Munition, ausgerüstet mit
speziell konstruierten
Abfallzuführsystemen,
speziellen
Manipulationseinrichtungen
und einer mittleren
Brennkammertemperatur von
mehr als 1 000 Grad C.
1CW02 Gaswarneinrichtungen für
toxische Gase und dafür
konstruierte Detektoren mit
einem der folgenden Merkmale:
```
konstruiert für
```
kontinuierlichen Betrieb und
zum Nachweis chemischer
Kampfstoffe, Waren des
Abschnittes I, CW01, oder
organischer Verbindungen mit
Phosphor, Schwefel, Fluor oder
Chlor, in Konzentrationen von
weniger als 0,3 mg/m3, oder
```
konstruiert zum Nachweis von
```
Verbindungen mit
Anticholinesterase-Aktivität.
1CW03 Technologie einschließlich
Lizenzen, mit direktem Bezug zu
chemischen Kampfstoffen, Waren
aus Abschnitt I, CW01, und
Waren aus Abschnitt II, 1CW01
oder 1CW02.
1R03 Fertigungstechnologie oder
„Fertigungsausrüstung''
(einschließlich speziell dafür
konstruierte Komponenten) für:
```
die Fertigung, Handhabung oder
```
Abnahmeprüfung von
Flüssigstoffen oder den in
Nummer 1R09 beschriebenen
Treibstoffbestandteilen;
```
die Fertigung, Handhabung und
```
Abnahmeprüfung sowie das
Mischen, Härten, Gießen,
Pressen, Bearbeiten und
Strangpressen von festen
Treibstoffen oder den in Nummer
1R09 beschriebenen
Treibstoffbestandteilen.
```
```
ANMERKUNGEN:
(1) Chargenmischer oder
Durchlaufmischer (auch
kontinuierliche Mischer genannt)
für das Mischen im Vakuum bei
0 bis 13 236 kPa mit
Temperaturregelung für die
Mischkammer wie folgt:
Chargenmischer mit
```
einer Gesamtkapazität von
```
110 Litern (30 Gallonen) oder
mehr; und
```
mindestens einem exzentrisch
```
montierten Rührer zum Mischen
und/oder Kneten
Durchlaufmischer mit
```
zwei oder mehr Rührern zum
```
Mischen und/oder Kneten und
```
Öffnungsmöglichkeiten der
```
Mischkammer
(2) Die folgenden Geräte werden
von b) abgedeckt:
```
Geräte für die Fertigung von
```
atomisiertem oder kugelförmigem
Metallpulver in einer
kontrollierten Umgebung,
```
Strahlmühlen zum Mahlen oder
```
Zerkleinern von
Ammoniumperchlorat, RDX oder
HMX.
```
```
1R04 Folgende Geräte zur
pyrolytischen Abscheidung und
Verdichtung sowie folgende
„Technologie'':
```
„Technologie'' zur Fertigung
```
pyrolytisch abgeleiteter
Materialien, die in einer Form,
auf einem Dorn oder einem
anderen Substrat aus
Vorstufengasen geformt werden,
die zwischen 1 300 Grad C und
2 900 Grad C bei einem Druck
zwischen 130 Pa (1 mm Hg) und
20 kPa (150 mm Hg) zerfallen,
einschließlich Technologie für
die Bildung von Vorstufengasen,
Durchflußraten und
Prozeßsteuerungspläne und -
parameter,
```
Speziell konstruierte Düsen für
```
die oben genannten Prozesse,
```
Geräte und Prozeßsteuerungen
```
sowie speziell dafür
konstruierte Software,
konstruiert oder modifiziert
für die Verdichtung und
Pyrolyse von Raketendüsen und
Bugspitzen für
Wiedereintrittsfahrzeuge aus
Strukturverbundmaterial.
1N06 Elektrolytische Zellen für
die Erzeugung von Fluor mit
einer Fertigungskapazität von
mehr als 250 g Fluor je Stunde.
1N07 Separatoren zur
elektromagnetischen
Isotopentrennung, konstruiert
für den Betrieb mit einer oder
mehreren Ionenquellen, die
einen Gesamtstrahlstrom von
größer/gleich 50mA liefern
können, oder die mit solchen
Ionenquellen ausgestattet sind.
```
```
ANMERKUNG:
```
Nummer 1N07 erfaßt
```
Separatoren, die sowohl
stabile Isotope als auch
solche des Urans anreichern
können. Ein Separator, der
zur Trennung von
Bleiisotopen mit einer
Massendifferenz von einer
Masseneinheit (amu) geeignet
ist, ist damit ebenso zur
Trennung der Isotope des
Urans mit der
Massendifferenz von drei
Masseneinheiten geeignet.
```
Nummer 1N07 schließt
```
Massenseparatoren mit
Ionenquellen und Kollektoren
innerhalb und außerhalb des
magnetisches Feldes ein.
```
Eine einzelne
```
50mA-Ionenquelle kann
weniger als 3 g abgetrenntes
hochangereichertes Uran pro
Jahr aus Ausgangsmaterial
natürlicher
Isotopenhäufigkeit erzeugen.
```
```
1N08 Konverter und Ausrüstung für
die Ammoniak-Synthese, bei der
das Synthesegas einer
Ammoniak-Wasserstoff-
Hochdruck-Austauschkolonne
entnommen und das
synthetisierte Ammoniak in die
Kolonne zurückgeführt wird.
1N09 Wasserstoff-Tieftemperatur-
destillationskolonnen mit allen
folgenden
Anwendungsmöglichkeiten:
```
konstruiert zum Einsatz bei
```
Betriebstemperaturen
kleiner/gleich 35 K
(-238 Grad C),
```
konstruiert zum Einsatz bei
```
Betriebsdrücken von 0,5 bis
5 MPa,
```
hergestellt aus feinkörnigen
```
rostfreien Stählen der
Serie 300 mit niedrigem
Schwefelgehalt oder
vergleichbaren
tieftemperatur- und
wasserstoffverträglichen
Werkstoffen und
```
mit einem Innendurchmesser
```
größer/gleich 1 m und
effektiven Längen
größer/gleich 5 m.
1N10 Wasser-Schwefelwasserstoff-
Austauschkolonnen aus
hochwertigem Kohlenstoffstahl
(zB ASTM A516) mit einem
Durchmesser größer/gleich 1,8 m
zum Betrieb bei einem Nenndruck
größer/gleich 2 MPa. Die
eingebauten Extraktoren sind
segmentierte Böden mit einem
effektiven Verbunddurchmesser
größer/gleich 1,8 m, zB
Siebböden, Ventilböden,
Glockenböden und
Turbogridböden, konstruiert zur
Erleichterung des
Gegenstromprozesses und
hergestellt aus Materialien,
die gegen Korrosion durch
Schwefelwasserstoff/Wasser-
Mischungen beständig sind, zB
rostfreier Stahl 304L oder 316.
1N11 Umwälzpumpen für
Kaliumamid-Katalysatoren
(Kontaktmittel) in verdünnter
oder konzentrierter Form
innerhalb flüssigen Ammoniaks
(KNH2/NH3) mit allen folgenden
Eigenschaften:
```
hermetisch dicht,
```
```
für konzentrierte
```
Kaliumamidlösungen
größer/gleich 1% bei einem
Arbeitsdruck von 1,5 -
60 MPa; für verdünnte
Kaliumamidlösungen kleiner
als 1% bei einem
Arbeitsdruck von 20 - 60 MPa
und
```
Leistung größer als
```
8,5 m3/h.
1N12 Anlagen, Anlagenteile oder
Ausrüstung für die Herstellung,
Rückgewinnung, Extraktion,
Konzentration oder Handhabung
von Tritium wie folgt:
```
Wasserstoff- oder
```
Helium-Kälteaggregate, die
auf 23 K (-250 Grad C) oder
weniger kühlen können, mit
einer Wärmeabfuhrkapazität
größer als 150 W oder
```
Wasserstoffisotopen-
```
Speicher- und
Reinigungssysteme mit
Metallhydriden als Speicher-
oder Reinigungsmedium.
C. MATERIALIEN
1C01 Materialien, speziell
konstruiert zur Verwendung als
Absorber elektromagnetischer
Wellen oder selbstleitende
Polymere:
```
Materialien zur Absorbierung von
```
Frequenzen größer als 2 x 10
hoch 8 Hz, jedoch kleiner als
3 x 10 hoch 12 Hz, ausgenommen
folgende Materialien:
```
Haartypabsorber, gefertigt aus
```
natürlichen oder synthetischen
Fasern mit nichtmagnetischen
Zusätzen für
Absorptionszwecke;
```
Absorber, die keinen
```
magnetischen Verlust aufweisen
und deren Einfallsfläche nicht
plan ist, einschließlich
Pyramiden, Kegel, Keilflächen
und gewundene Flächen;
```
Ebene Absorber:
```
```
gefertigt aus:
```
```
Schaumstoffmaterialien
```
(elastisch oder
nicht-elastisch) mit
Kohlenstoffzusatz oder
organischen Materialien
einschließlich
Bindemittel, die
verglichen mit Metall mehr
als 5 % Echo über eine
Bandbreite von mehr als +-
15 % der Mittenfrequenz
der einstrahlenden Energie
liefern und Temperaturen
von mehr als 450 K
(177 Grad C) nicht
standhalten; oder
```
Keramische Materialien,
```
die verglichen mit Metall
mehr als 20 % Echo über
eine Bandbreite von mehr
als +-15 % der
Mittenfrequenz der
einstrahlenden Energie
liefern und Temperaturen
von mehr als 800 K
(527 Grad C) nicht
standhalten;
```
Zugfestigkeit kleiner als
```
7 x 10 hoch 6 N/m2; und
```
Druckfestigkeit kleiner als
```
14 x 10 hoch 6 N/m2;
```
```
ANMERKUNG:
Prüflinge für Absorptionstests
für Nummer 1C01.a.3.a sollten ein
Quadrat von mindestens
5 Wellenlängen (der Mittenfrequenz)
auf einer Seite sein und im
Weitfeld des strahlenden Elements
positioniert sein.
```
```
```
Ebene Absorber aus
```
Sinterferrit mit:
```
einer Dichte von mehr als
```
4,4; und
```
einer maximalen
```
Betriebstemperatur von
548 K (275 Grad C);
```
```
ANMERKUNG:
Die Ausnahmen von Nummer 1C01
gelten nicht für magnetische
Materialien für Absorptionszwecke,
wenn diese in Anstrichen enthalten
sind.
```
```
```
Materialien zur Absorbierung von
```
Frequenzen größer als 1,5 x 10
hoch 14 Hz, jedoch kleiner als
3,7 x 10 hoch 14 Hz und nicht
durchlässig für sichtbares
Licht;
```
eigenleitende Polymermaterialien
```
mit einer gesamten elektrischen
Leitfähigkeit von mehr als
10 000 S/m (Siemens/Meter) oder
einem Schichtwiderstand
(Oberflächenwiderstand) von
weniger als
100 ohm/Flächeneinheit auf der
Basis eines der folgenden
Polymere:
```
Polyanilin;
```
```
Polypyrrol;
```
```
Polythiophen;
```
```
Poly-Phenylen-Vinylen;
```
```
Poly-Thienylen-Vinylen;
```
```
```
ANMERKUNG:
Die gesamte elektrische
Leitfähigkeit und der
Schichtwiderstand
(Oberflächenwiderstand) sind
mittels ÖNORM zu ermitteln.
```
```
1R05 Materialien, Vorrichtungen
und speziell konstruierte
Software für reduzierte
Observablen wie Radarreflexion,
Ultraviolett-/Infrarot-
Signaturen und akustische
Signaturen (zB
Stealth-Technologie) für
Anwendungen, die für die
Systeme laut Nummern 9R01 oder
9R02 tauglich sind, zB:
```
Strukturelle Materialien und
```
Beschichtungen, speziell
konstruiert für reduzierte
Radarreflexion,
```
Beschichtungen einschließlich
```
Anstriche, speziell konstruiert
für reduzierte oder speziell
zugeschnittene Reflexion oder
Emission im Mikrowellen-,
Infrarot- oder
Ultraviolettspektrum, mit
Ausnahme der speziellen
Verwendung für die
Temperaturregelung von
Satelliten.
1C02 Metall-Legierungen, 1N13 Aluminiumlegierungen mit
Metall-Legierungspulver oder einer maximal erzielbaren
legierte Materialien: Zugfestigkeit von 460 MPa oder
```
Metall-Legierungen wie folgt: mehr bei 293 K (20 Grad C), in
```
```
Auf Nickel oder Titan Rohrform oder in ganzen Stücken
```
aufbauende Legierungen in (auch Schmiedestücken), mit
Form von Aluminiden wie einem Außendurchmesser von mehr
folgt, in Rohform oder als als 75 mm.
halbfertige Produkte: ---------------------------------
```
Nickelaluminide, die ANMERKUNG:
```
10 Gewichtsprozent oder Maximal erzielbar bedeutet, daß
mehr Aluminium Aluminiumlegierungen sowohl vor
enthalten; und nach der Wärmebehandlung
```
Titanaluminide, die erfaßt werden.
```
12 Gewichtsprozent oder mehr ---------------------------------
Aluminium enthalten; 1N14 Beryllium, wie folgt:
```
Metall-Legierungen wie folgt, Metalle, Legierungen mit mehr
```
hergestellt aus als 50 Gewichtsprozent
Metall-Legierungspulver oder aus Beryllium, Verbundstoffe, die
speziellen, von Nummer 1C02.b Beryllium enthalten, sowie
erfaßten Materialien: daraus gefertigte Waren,
ausgenommen:
```
Nickellegierungen mit: a) Metallische Fenster für
```
```
einer Spannung-Bruch- Röntgenanlagen,
```
Lebensdauer von b) Oxid in fertiger oder
10 000 Stunden oder mehr bei halbfertiger Form, speziell
923 K (650 Grad C) und einer konstruiert für elektronische
Spannung von 550 MPa; oder Bauelemente oder als Substrat
```
einer Ermüdung bei niedriger für elektronische Schaltkreise.
```
Lastspielzahl von --------------------------------
10 000 Zyklen oder mehr bei ANMERKUNG:
823 K (550 Grad C) und Auch Abfälle und Schrott mit
einer maximalen Spannung von Berylliumgehalt wird erfaßt.
700 MPa; ---------------------------------
```
Niobiumlegierungen mit: 1N15 Wismuth (99,99% oder reiner)
```
```
einer Spannung-Bruch-Lebensdauer mit sehr kleinem Silberanteil
```
von 10 000 Stunden oder mehr bei (weniger als 10 ppm).
1 073 K (800 Grad C) und einer
Spannung von 400 MPa; oder 1N16 Bor und Borverbindungen,
```
einer Ermüdung bei niedriger Gemische und Zusammensetzungen
```
Lastspielzahl von 10 000 Zyklen mit mehr als 20 Gewichtsprozent
oder mehr bei 973 K (700 Grad C) Bor 10 Isotop des
und einer maximalen Spannung von Gesamtboranteiles.
700 MPa;
```
Titanlegierungen mit: 1N17 Calcium (reinst) mit weniger
```
```
einer Spannung-Bruch-Lebensdauer als:
```
von 10 000 Stunden oder mehr a) 1000 ppm Gewicht an
bei 723 K (450 Grad C) und einer metallischen Verunreinigungen
Spannung von 200 MPa; oder außer Magnesium und
```
einer Ermüdung bei niedriger b) 10 ppm Bor.
```
Lastspielzahl von 10 000 Zyklen
oder mehr, bei 723 K (450 Grad
C) und einer maximalen Spannung
von 400 MPa;
```
Aluminiumlegierungen mit einer
```
Zugfestigkeit von: 1N18 Chlortrifluorid (C1F3).
```
240 MPa oder mehr bei 473 K
```
(200 Grad C); oder 1N19 Titanlegierungen mit einer
```
415 MPa oder mehr bei 298 K maximal erzielbaren
```
(25 Grad C); Zugfestigkeit von 900 MPa
```
Magnesiumlegierungen mit einer (0,9 x 10 hoch 9 N/m2) oder
```
Zugfestigkeit von 345 MPa oder mehr bei 293 K (20 Grad C) in
mehr und einer Abtragungsrate Rohrform oder ganzen Stücken
durch Korrosion von weniger als (auch Schmiedestücken) mit
1 mm/Jahr in einer mit 3% einem Außendurchmesser von mehr
wässerigen Natriumchloridlösung als 75 mm.
gemessen gemäß ÖNORM; ---------------------------------
```
```
MERKUNG:
ANMERKUNGEN: Maximal erzielbar bedeutet, daß
```
Die Metall-Legierungen in Titanlegierungen vor oder nach
```
Nummer 1C02.a sind solche, bei der Wärmebehandlung erfaßt
denen das genannte Metall einen werden.
höheren Prozentsatz an Gewicht ---------------------------------
besitzt als jedes andere 1N20 Wolfram wie folgt:
Element. Teile hergestellt aus Wolfram,
```
Die Spannung/Bruch-Lebensdauer Wolframkarbid oder
```
ist gemäß ÖNORM zu messen. Wolframlegierungen (mit mehr
```
Die Ermüdung bei niedriger als 90% Wolfram) mit einer
```
Lastspielzahl ist gemäß Masse von mehr als 20 kg und
ASTM-Norm E-606 „Recommended mit zylindrischer Symmetrie
Practice for Constant-Amplitude (einschließlich
Low-Cycle Fatigue Testing'' Zylindersegmenten) mit einem
(Empfohlene Praxis für Innendurchmesser von mehr als
Ermüdungsprüfung bei konstanter 100 mm, aber weniger als
Amplitude und niedriger 300 mm, ausgenommen Teile,
Lastspielzahl) oder speziell konstruiert als
entsprechenden nationalen Normen Gewichte oder als
zu messen. Die Prüfung ist axial Gammastrahlen-Kollimatoren.
bei einem durchschnittlichen 1N21 Zirkonium wie folgt:
Spannungsverhältnis gleich 1 und Metallegierungen mit mehr als
einem Formfaktor (K tief t) 50 Gewichtsprozent Zirkonium
gleich 1 vorzunehmen. Die und Verbindungen in denen das
durchschnittliche Spannung wird Gewichtsverhältnis Hafnium zu
wie folgt bestimmt: größte Zirkonium weniger als 1:500 ist
Spannung minus kleinster und Erzeugnisse daraus,
Spannung dividiert durch größte ausgenommen Zirkoniumfolien
Spannung.
```
```
```
Metall-Legierungspulver oder mit einer Dicke von kleiner oder
```
spezielles Material für in gleich 0,1 mm.
Nummer 1C02.a erfaßte ---------------------------------
Materialien wie folgt: ANMERKUNG:
```
Hergestellt aus einer der Diese Nummer erfaßt auch
```
folgenden Abfall und Schitt im Zirkonium
Komponentenanordnungen: gemäß diesen Definitionen.
```
Nickellegierungen (Ni-Al-X, ---------------------------------
```
Ni-X-Al), qualifiziert für 1N22 Magnesium (reinst), mit
Turbinenteile oder weniger als
-komponenten, dh. mit weniger 0,02 Gewichtsprozent
als 3 nicht-metallischen metallischer Unreinheiten,
Teilchen (die während des außer Calcium und weniger als
Herstellungsverfahrens 10 ppm Bor.
eingeführt werden) größer als
100 mym/10 hoch 9
Legierungsteilchen;
```
Niobiumlegierungen (Nb-Al-X oder
```
Nb-X-Al, Nb-Si-X oder Nb-X-Si,
Nb-Ti-X oder Nb-X-Ti);
```
Titanlegierungen (Ti-Al-X oder
```
Ti-X-Al);
```
Aluminiumlegierungen (Al-Mg-X
```
oder Al-X-Mg, Al-Zn-X oder
Al-X-Zn, Al-Fe-X oder Al-X-Fe);
oder
```
Magnesiumlegierungen (Mg-Al-X
```
oder Mg-X-Al); und
```
```
ANMERKUNG:
X ist gleich einem oder mehreren
Legierungselementen.
```
```
```
Hergestellt in einer
```
kontrollierten Umgebung durch
eines der folgenden Verfahren:
```
Vakuumzerstäubung;
```
```
Gaszerstäubung;
```
```
Rotationszerstäubung;
```
```
Splat Quenching;
```
```
Schmelzspinnen und
```
Feinzerkleinerung;
```
Schmelzextraktion und
```
Feinzerkleinerung; oder
```
Mechanisches legieren;
```
```
Legierte Materialien in Form von
```
nicht-feinzerkleinerten Flocken,
Bändern oder dünnen Stäben, die
in kontrollierter Umgebung durch
Splat Quenching, Schmelzspinnen
oder Schmelzextraktion
hergestellt und in der Erzeugung
von Metall-Legierungspulver oder
von in Nummer 1C02.b erfaßten
speziellen Materialien verwendet
werden;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 1C02 erfaßt keine
Metall-Legierungen,
Metall-Legierungspulver oder
Legierungsmaterialien für
Beschichtungssubstrate.
```
```
1R06 Maraging-Stahl (Stahl, der
im allgemeinen einen hohen
Nickel- und sehr geringen
Kohlenstoffanteil sowie Zusätze
zur Altershärtung aufweist) mit
einer maximalen Zugfestigkeit
von 1,5 x 10 hoch 9 Pa oder
mehr, gemessen bei 20 Grad C,
in Form von Blechen, Platten
oder Rohren mit einer
Wandstärke von kleiner oder
gleich 5,0 mm.
1N23 Martensitaushärtender Stahl
(maraging steel) mit einer
maximal erzielbaren
Zugfestigkeit von 2050 MPa
(2,050 x 10 hoch 9 N/m2) oder
mehr bei 293 K (20 Grad C),
ausgenommen in Formen, in denen
keine lineare Dimension 75 mm
übersteigt.
```
```
ANMERKUNG:
Maximal erzielbar bedeutet, daß
martensitaushärtender Stahl sowohl
vor und nach der Wärmebehandlung
erfaßt wird.
```
```
1R07 Wolfram, Molybdän und
Legierungen dieser Metalle in
der Form einheitlich
kugelförmiger oder atomisierter
Partikel mit einem Durchmesser
von 500 mym oder weniger und
einer Reinheit von 97% oder
mehr, zur Herstellung von
Komponenten für Raketenmotoren,
dh. Hitzeschilder,
Düsenmündungen und
Schubvektor-Steuerflächen.
1N24 Helium in jeder Form,
angereichert an Helium-3, in
Mischung mit anderen
Materialien oder in Ausrüstung
oder Erzeugnissen enthalten,
ausgenommen Erzeugnisse, die
weniger als 1 g Helium-3
enthalten.
1N25 Tritium, Verbindungen und
Mischungen, bei denen das
Verhältnis von Tritium zu
Wasserstoff größer als 1:1000
ist,
ausgenommen Erzeugnisse mit
nicht mehr als 40 Ci Tritium in
jeder chemischen oder
physikalischen Form.
1N26 Alphastrahlen emittierende
Radionuklide (Alphastrahler)
und Ausrüstung, die diese
Radionuklide enthält, wie
folgt:
Alphastrahler mit einer
Halbwertszeit größer/gleich
10 Tage, jedoch kleiner als
200 Jahre, einschließlich
Verbindungen und Mischungen,
die von dieser Nummer erfaßte
Radionuklide enthalten, mit
einer Gesamtaktivität
größer/gleich 37 GBq/kg,
ausgenommen Erzeugnisse mit
weniger als 3,7 GBq
Alphaaktivität.
1N27 Sprengstoffe mit einer
Kristalldichte größer als
1,8 g/cm3 und einer
Detonationsgeschwindigkeit
größer als 8000 m/s.
1N28 Hafnium, wie folgt:
Metall, Legierung und
Verbindungen von Hafnium mit
mehr als 60 Gewichtsprozent
Hafnium und Erzeugnisse daraus.
1N29 Lithium, mit dem Isotop 6
angereichert, wie folgt:
```
Metallhydride oder
```
Legierungen, die Lithium,
angereichert mit dem
Isotop 6 mit einer höheren
als in der Natur
vorkommenden Konzentration
(7,5% auf Atomprozentbasis);
```
andere Materialien, die
```
Lithium, angereichert mit
dem Isotop 6, enthalten
(einschließlich
Verbindungen, Mischungen und
Konzentraten), ausgenommen
Lithium 6 in
Thermolumineszenz-
Dosimetern.
1N30 Radium 226,
ausgenommen Radium für
medizinische Zwecke.
1C03 Magnetische Metalle jeden
Typs und in jeder Form, die
eines der folgenden Merkmale
aufweisen:
Relative Anfangspermeabilität
ANMERKUNG:
Messungen der Anfangspermeabilität sind an
vollständig geglühten Materialien
durchzuführen.
Magnetostriktive Legierungen
einer Sättigungs-Magnetostriktion
einem magnetomechanischen
oder
Amorphe Legierungsbänder mit:
einer Zusammensetzung, die
einer Sättigungs-Magnetinduktion
einer Dicke von 0,02 mm oder
einem spezifischen
einer Dichte von mehr als
einer Elastizitätsgrenze vom
einer äußersten Zugfestigkeit
einer Längung von mehr als 8%.
Mehrfädige supraleitfähige
eingebettet in eine andere
mit einer Querschnittfläche
Supraleitfähige zusammengesetzte
mit einer kritischen
mit einem Querschnitt von
die ihren supraleitfähigen
Hydraulikflüssigkeiten, die als
Synthetische
einem Flammpunkt von mehr
einem Fließpunkt bei 239 K
einem Viskositätsindex 75
einer Wärmebeständigkeit bei
ANMERKUNG:
Im Sinne der Nummer 1C06.a.1
enthalten Silakohlenwasserstofföle
ausschließlich Silicium,
Wasserstoff und Kohlenstoff.
oder
Chlorfluorkohlenwasserstoffe
keinem Flammpunkt;
einer Selbstentzündungstemperatur
einem Fließpunkt bei 219 K
einem Viskositätsindex 80
einem Siedepunkt bei 473 K
ANMERKUNG:
Im Sinne der Nummer 1C06.a.2
enthalten
Chlorfluorkohlenwasserstoffe
ausschließlich Kohlenstoff, Fluor
und Chlor.
Schmiermittel, die als
Phenylen- oder
Fluorierte
Dämpfungs- oder
Dibromtetrafluorethan;
Polychlortrifluorethylen (nur
Polybromtrifluorethylen;
ANMERKUNG:
Im Sinne der Nummer 1C06 gilt:
Der Flammpunkt wird mittels der Cleveland Open Cup-Methode
Der Fließpunkt wird mittels der
Der Viskositätsindex wird nach
Die Wärmebeständigkeit wird
Der Gewichtsverlust jeder
Die Änderung der
Die Gesamtsäure- oder
Die Selbstenzündungstemperatur
1C07 Keramische Grundmaterialien,
keramische
Matrix-Verbundwerkstoffe und Vormaterialien:
Grundmaterialien aus einfachen
Keramikmaterialien in Roh- oder
Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit einer Glas- oder Oxidmatrix und
Si-N;
Si-C;
Si-Al-O-N; oder
Si-O-N;
Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit oder ohne
Vormaterialien (das sind
Polydiorgansilane (zur
Polysilazane (zur Herstellung von Siliciumnitriden); oder
Polycarbosilazane (zur
1R08
Für Raketensysteme konstruierte
resaturierte, pyrolysierte (dh. Kohlenstoff-Kohlenstoff)
Materialien,
Feinkörnige, rekristallisierte
Graphite (mit einer Fülldichte
von mindestens 1,72 g/cm3,
gemessen bei 15 Grad C),
pyrolytische oder
faserverstärkte Graphite, die
sich für die Verwendung in Raketendüsen und Bugspitzen für
Wiedereintrittsfahrzeuge
eignen,
Keramische Verbundstoffe
(dielektrische Konstante unter
6 bei Frequenzen zwischen
100 Hz und 10 000 MHz) für die Verwendung in FK-Radomen sowie
siliciumkarbidverstärktes,
ungebranntes Keramikmaterial,
das sich für die Verwendung in Bugspitzen eignet.
- Bismaleimide;
Aromatische Polyamid-Imide;
Aromatische Polyimide;
Aromatische Polyetherimide
ANMERKUNG:
Nummer 1C08.a erfaßt keine
nicht-schmelzenden
Formpressungspulver oder Gußformen.
Thermoplastische
bei einem der folgenden
Phenylen, Biphenylen oder
Methyl-, tertiär-Butyl- oder phenylsubstituiertes
einer der folgenden Säuren:
Terephthalsäure;
6-Hydroxy-2-Naphthoesäure;
4-Hydroxybenzoesäure;
Polyarylen-Ether-Ketone wie
Polyether-Ether-Keton (PEEK);
Polyether-Keton-Keton (PEKK);
Polyether-Keton (PEK);
Polyether-Keton-Ether-Keton-Keton (PEKEKK);
Polyarylen-Ketone;
Polyarylen-Sulfide, bei denen
Polybiphenylenethersulfon.
Copolymere aus Vinylidenfluorid
Fluorierte Polyimide mit 30%
Fluorierte Phosphazen-Elastomere
Fluor.
1C10 Faserige und fadenförmige 1N31
Materialien, die in organischer a) Faserige und fadenförmige
Matrix-, metallischer Matrix- Carbon- oder Aramidmaterialien
oder Kohlenstoff-Matrix- mit einem spezifischen Modul
Verbundwerkstoff-Strukturen oder von 12,7 x 10 hoch 6 m oder
Laminaten verwendet werden mehr oder einer spezifischen
können: Zugfestigkeit von 23,5 x 10
```
Organische faserige und hoch 4 m oder mehr;
```
fadenförmige Materialien, b) faserige oder fadenförmige
ausgenommen Polyethylen, mit: Glasmaterialien mit einem
```
einem spezifischen Modul von spezifischen Modul von 3,18 x
```
mehr als 12,7 x 10 hoch 6 m, und 10 hoch 6 m oder mehr und einer
```
einer spezifischen Zugfestigkeit spezifischen Zugfestigkeit von
```
von mehr als 23,5 x 10 hoch 4 m; 7,62 x 10 hoch 4 m oder mehr.
```
Faserige und fadenförmige
```
Kohlenstoffmaterialien mit:
```
einem spezifischen Modul von
```
mehr als 12,7 x 10 hoch 6 m,
und
```
einer spezifischen
```
Zugfestigkeit von mehr als
23,5 x 10 hoch 4 m;
```
```
ANMERKUNG:
Eigenschaften der in Nummer
1C10.b beschriebenen Materialien
sollten mit Hilfe der vom SACMA
empfohlenen Methoden SRM 12 bis 17
oder entsprechenden nationalen
Zugtests, wie zB dem Japanischen
Industriestandard JIS-R-7601,
Absatz 6.6.2. bestimmt werden und
auf einem Losmittel beruhen.
```
```
```
Anorganische faserige oder
```
fadenförmige Materialien mit:
```
einem spezifischen Modul von
```
mehr als 2,54 x 10 hoch 6 m;
und
```
einem Schmelz-, Zersetzungs-
```
oder Sublimationspunkt von
mehr als 1 922 K (1 649 Grad
C) in einer inerten Umgebung;
ausgenommen
```
diskontinuierliche,
```
mehrphasige, polykristalline
Aluminiumoxidfasern in Form
von Schnittfasern oder
regellosen Matten, die
3 Gewichtsprozent oder mehr
Siliciumdioxid enthalten und
ein spezifisches Modul von
weniger als 10 x 10 hoch 6 m
aufweisen;
```
Molybdän und
```
Molybdän-Legierungsfasern;
```
Borfasern;
```
```
Diskontinuierliche
```
Keramikfasern mit einem
Schmelz-, Zersetzungs- oder
Sublimationspunkt in inerter
Umgebung von kleiner als
2 043 K (1 770 Grad C);
```
Faserige und fadenförmige
```
Materialien:
```
bestehend aus einem der
```
folgenden Stoffe:
```
Polyetherimide, erfaßt in
```
Nummer 1C08.a; oder
```
Materialien, erfaßt in
```
Nummer 1C08.b, c, d, e oder
f; oder
```
bestehend aus Materialien,
```
erfaßt in Nummer 1C10.d.1.a
oder b und vermengt mit
anderen von Nummer 1C10.a, b
oder c erfaßten Fasern;
```
Harz- oder teerimprägnierte
```
Fasern (Prepregs), metall- oder
kohlenstoffbeschichtete Fasern
(Vorform) oder
Kohlenstoff-Faser-Vorformen
hergestellt aus:
```
faserigen oder fadenförmigen
```
Materialien, erfaßt in Nummer
1C10.a, b oder c; oder
```
organischen oder
```
Kohlenstoff-Materialien:
```
mit einer spezifischen
```
Zugfestigkeit von mehr als
17,7 x 10 hoch 4 m;
```
mit einem spezifischen Modul
```
von mehr als 10,15 x 10 hoch
6 m;
```
nicht erfaßt von Nummer
```
1C10.a oder b, und
```
falls imprägniert mit von
```
Nummer 1C08 oder 1C09.b
erfaßten Materialien oder
mit Phenol- oder
Epoxidharzen, die einen
Glaspunkt (Tg) von mehr als
383 K (110 Grad C)
aufweisen;
```
Andere Materialien: 1R09 Andere Materialien:
```
```
Antriebsstoffe:
```
```
Hydrazin mit einer
```
Konzentration von mehr als
70% und seine Derivate,
einschließlich
Monomethylhydrazin (MMH);
```
Unsymmetrisches
```
Dimethylhydrazin (UDMH);
```
Ammoniumperchlorat;
```
```
Kugelförmiges
```
Aluminiumpulver, dessen
Partikel einen einheitlichen
Durchmesser von weniger als
500 x 10 hoch -6 m (500 mym)
und einen Aluminiumgehalt
von mindestens 97% haben;
```
Metallische Treibstoffe mit
```
einer Partikelgröße von
weniger als 500 x 10 hoch -6
m (500 mym), die
kugelförmig, atomisiert,
rundlich, geflockt oder
gemahlen sind und zu
mindestens 97% aus einem der
folgenden Elemente bestehen:
Zirkonium, Beryllium, Bor,
Magnesium, Zink und deren
Legierungen sowie
Mischmetall;
```
Nitroamine
```
(Cyclotetramethylen-
Tetranitramin (HMX),
Cyclotetramethylen-
Trinitramin (RDX));
```
Perchlorate, Chlorate oder
```
Chromate, die mit
Metallpulver oder anderen
Hochenergie-Brennstoff-
Komponenten gemischt sind;
```
Carborane, Decarborane,
```
Pentaborane und deren
Derivate;
```
Flüssige Oxydatoren, wie
```
folgt:
```
Distickstofftrioxid;
```
```
Stickstoffdioxid/
```
Distickstofftetroxid;
```
Distickstoffpentoxid;
```
```
Inhibierte rotrauchende
```
Salpetersäure (IRFNA);
```
Verbindungen aus Fluor und
```
einem oder mehreren
Halogenen, Sauerstoff und
Stickstoff)
```
Polymere Substanzen:
```
```
Carboxylbegrenztes
```
Polybutadien (CTPB);
```
Hydroxylbegrenztes
```
Polybutadien (HTPB);
```
Glycidylazidpolymer (GAP);
```
```
Polybutadienacrylsäure
```
(PBAA);
```
Polybutadienacrylnitril
```
(PBAN).
```
Composittreibstoffe,
```
einschließlich gepreßter
Treibstoffe mit Leimbindern und
Treibstoffe mit nitrierten
Bindern;
```
Andere hochenergetische
```
Treibstoffe wie zB Borschlamm
mit einer Energiedichte von 40
x 10 hoch 6 J/kg oder mehr;
```
Andere Treibstoff-Additive und
```
-Mittel:
```
Bindemittel, wie folgt:
```
```
Tris(1-(2-methyl)
```
aziridinyl)phosphinoxid
(MAPO);
```
Trimesoyl-1(2-ethyl)
```
aziridin (HX-868 - BITA);
```
„Tepanol'' (HX-878),
```
Reaktionsprodukt aus
Tetraethylenpentamin,
Acrylnitril und Glycidol;
```
„Tepan'' (HX-879),
```
Reaktionsprodukt aus
Tetraethylenpentamin und
Acrylnitril;
```
Polyfunktionelle
```
Aziridenamide mit
Isophthal-, Trimesin-,
Isocyanur- oder
Trimethyladipin-Hauptgruppe
(backbone), die auch eine
2-methyl- oder
2-ethylaziridin-Gruppe
(HX-752, HX-874 und
HX-877).
```
Härtungsmittel und
```
Katalysatoren, wie folgt:
```
Triphenylbismut (TPB);
```
```
Isophorondiisocyanat
```
(IPDI);
```
Brennratenmodifizierer, wie
```
folgt:
```
Catocen;
```
```
N-Butylferrocen;
```
```
Butacen;
```
```
Andere Ferrocenderivate;
```
```
Nitrat-Ester und
```
Nitrat-Weichmacher, wie
folgt:
```
Triethylenglycoldinitrat
```
(TEGDN);
```
Trimethylolethantrinitrat
```
(TMETN);
```
1,2,4-Butantrioltrinitrat
```
(BTTN);
```
Diethylenglycoldinitrat
```
(DEGDN);
```
Stabilisatoren, wie folgt:
```
```
2-Nitrodiphenylamin (NDPA);
```
```
N-Methyl-p-nitroanilin
```
(MNA).
D. SOFTWARE
1D02 Software zur Entwicklung von
aus organischer Matrix,
Metallmatrix oder
Kohlenstoffmatrix bestehenden
Laminaten oder
Verbundwerkstoffen.
E. TECHNOLOGIE
1E01 Technologie gemäß der 1N32 Technologie für die
„General Technology Note'' Entwicklung oder Herstellung
(Allgemeine Technologienote) zur von Ausrüstung oder
Entwicklung oder Produktion von Werkstoffen, erfaßt von
Einrichtungen oder Materialien, Nummer 1N01 bis 1N04.
die von den Nummern 1A01.b,
1A01.c, 1A02, 1A03, 1B oder 1C 1N33 Technologie für die
erfaßt sind. Verwendung von Ausrüstung oder
Werkstoffen, erfaßt von
Nummer 1N01 bis 1N31.
1E02 Andere Technologie
```
Technologie zur Entwicklung oder
```
Produktion von
Polybenzothiazolen oder
Polybenzoxazolen;
```
Technologie zur Entwicklung oder
```
Produktion von
Fluorelastomer-Verbindungen, die
mindestens ein
Vinylether-Monomer enthalten;
```
Technologie zur Konstruktion
```
oder Produktion der folgenden
Grundmaterialien oder
Keramikmaterialien:
```
Grundmaterialien, die
```
sämtliche folgende
Eigenschaften aufweisen:
```
eine der folgenden
```
Zusammensetzungen:
```
einfache oder komplexe
```
Oxide aus Zirkonium und
komplexe Oxide aus
Silicium oder Aluminium;
```
Einfache Nitride aus Bor
```
(kubische kristalline
Formen);
```
Einfache oder komplexe
```
Carbide aus Silicium oder
Bor; oder
```
Einfache oder komplexe
```
Nitride aus Silicium;
```
Insgesamte metallische
```
Verunreinigung, ausgenommen
beabsichtigte Beigaben,
weniger als:
```
1 000 ppm für einfache
```
Oxide oder Carbide; oder
```
5 000 ppm für komplexe
```
Verbindungen oder einfache
Nitride, und
```
- mit einer
```
durchschnittlichen
Teilchengröße gleich oder
weniger als 5 mym und nicht
mehr als 10% der Teilchen
mit einer Größe von mehr als
10 mym; oder
```
```
ANMERKUNG:
Bei Zirkoniumerde betragen diese
Grenzwerte 1 mym bzw. 5 mym;
```
```
```
a) Plättchen mit einem
```
Länge/Dicke-Verhältnis von
mehr als 5;
```
Haarkristalle mit einem
```
Länge/Dicke-Verhältnis vom
mehr als 10 bei
Durchmessern von weniger
als 2 mym; und
```
Kontinuierliche Fasern
```
oder Schnittfasern mit
weniger als 10 mym im
Durchmesser.
```
Keramikmaterialien,
```
ausgenommen Schleifmittel,
bestehend aus in Nummer
1E02.c.1. beschriebenen
Materialien;
```
Technologie zur Produktion von
```
aromatischen Polyamidfasern;
```
Technologie zur Installation,
```
Wartung oder Reparatur von in
Nummer 1C01 erfaßten
Materialien;
```
Technologie zur Reparatur von in
```
Nummer 1A02, 1C07.c oder 1C07.d
erfaßten Materialien.
1R10 Technische Daten
(einschließlich
Verarbeitungsmaschinen) und
Verfahren zur Temperatur-,
Druck- oder Atmosphärenregelung
in Autoklaven oder Hydroklaven,
sofern sie für die Fertigung
von Verbundstoffen oder
teilweise verarbeiteten
Verbundstoffen eingesetzt
werden.
2 - MATERIALBEARBEITUNG
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------
ANMERKUNG:
Die Nummern 2R01 bis 2R03
erfassen Einrichtungen, die
entwickelt sind für den
Gebrauch in Raketensystemen der
Nummer 9R01.
```
```
2A01 Kugellager oder feste
Rollenlager, ausgenommen
Kegelrollenlager, mit vom
Hersteller spezifizierten
Toleranzen gemäß ABEC 7,
ABEC 7P, ABEC 7T oder ISO
Normklasse 4 (ÖNORM M 6315/2,
ÖNORM M 6318/1, 2 und 3) oder
höherwertig (oder entsprechenden
nationalen Normen) und mit einem
der folgenden Merkmale:
```
Ringe, Kugeln oder Rollen aus
```
Monel oder Beryllium;
```
hergestellt für einen Einsatz
```
bei Betriebstemperaturen über
573 K (300 Grad C), entweder
durch Verwendung besonderer
Materialien oder durch besondere
Wärmebehandlung; oder
```
mit Schmierelementen oder
```
Komponentenabänderungen, die
laut Herstellerspezifikationen
speziell für einen Betrieb der
Kugellager bei Geschwindigkeiten
von mehr als 2,3 Mio DN
konstruiert sind.
2A02 Andere Kugellager oder feste
Rollenlager, ausgenommen
Kegelrollenlager, mit vom
Hersteller spezifizierten
Toleranzen gemäß ABEC 9, ABEC 9P
oder ISO Normklasse 2 oder
höherwertig (oder entsprechenden
nationalen Normen).
2A03 Feste Kegelrollenlager mit
vom Hersteller spezifizierten
Toleranzen gemäß ANSI/AFBMA
Klasse 00 (Zoll) oder Klasse A
(metrisch) oder höherwertig
(ÖNORM M 6315/2, ÖNORM M 6318/1,
2 und 3) (oder entsprechenden
nationalen Normen) und mit einem
der folgenden Merkmale:
```
mit Schmierelementen oder
```
Komponentenabänderungen, die
laut Herstellerspezifikationen
speziell für einen Betrieb der
Kugellager bei Geschwindigkeiten
von mehr als 2,3 Mio DN
konstruiert sind; oder
```
hergestellt sind für einen
```
Einsatz bei Betriebstemperaturen
unter 219 K (-54 Grad C) oder
über 423 K (150 Grad C).
2A04 Gasgeschmierte Folienlager,
hergestellt für einen Einsatz
bei Betriebstemperaturen von
561 K (288 Grad C) oder höher
und einer Belastungskapazität
von mehr als 1 MPa.
2A05 Aktiv magnetisch geführte
Lagersysteme.
2A06 Gewebeausgekleidete
selbsteinstellende Gleitlager
oder gewebeausgekleidete
Achsgleitlager, hergestellt für
einen Einsatz bei
Betriebstemperaturen unter 219 K
(-54 Grad C) oder über 423 K
(150 Grad C).
```
```
ANMERKUNGEN:
```
DN ist das Produkt aus dem
```
Lagerbohrungsdurchmesser in mm und
der Rotationsgeschwindigkeit in UPM
(U/min).
```
Betriebstemperaturen
```
beinhalten auch solche
Temperaturen, die erhalten werden,
wenn eine Gasturbine nach Betrieb
zum Stillstand gekommen ist.
```
```
2N01 Schmelztiegel, gefertigt aus
Materialien, resistent gegen
flüssige Actimide wie folgt:
```
Schmelztiegel mit einem Volumen
```
zwischen 150 ml und 8 l,
hergestellt oder beschichtet
mit einem der folgenden
Materialien, mit einem
Reinheitsgrad von 98% oder
mehr:
```
Calciumfluorid (CaF tief 3),
```
```
Calcium Zirkonat (Ca tief 2
```
ZrO tief 3),
```
Cersulfid (Ce tief 2 S tief
```
3),
```
Erbiumoxid (Er tief 2 O tief
```
3),
```
Hafniumoxid (HfO tief 2),
```
```
Magnesiumoxid (MgO),
```
```
Nitrierte Niob-Titan-
```
Wolframlegierungen (50% Nb,
30% Titan, 20% W),
```
Ytrriumoxid (Y2O3),
```
```
Zirkonoxid (ZrO2);
```
```
Schmelztiegel mit einem Volumen
```
zwischen 50 ml und 2 l,
hergestellt aus oder
ausgekleidet mit Tantal mit
einem Reinheitsgrad von 99,9%
oder höher;
```
Schmelztiegl mit einem Volumen
```
zwischen 50 ml und 2 l und
hergestellt aus oder
ausgekleidet mit Tantal (mit
einem Reinheitsgrad von 98%
oder mehr) beschichtet mit
Tantalcarbid, -nitrid oder
-borid (oder einer Kombination
daraus).
2N02 Ventile mit einer Nennweite
größer/gleich 5 mm, mit
Federbalgabdichtung, ganz aus
Aluminium,
Aluminiumlegierungen, Nickel
oder Nickellegierungen mit mehr
als 60% Nickel hergestellt oder
damit ausgekleidet und manuell
oder automatisch bedienbar.
2N03 Fernlenk-Manipulatoren, die
die mechanische Übertragung der
Einwirkungen einer
Bedienungsperson durch
elektrische, hydraulische oder
mechanische Mittel auf einen
Funktionsarm und eine
Endvorrichtung besorgen, die
für ferngesteuerte Tätigkeiten
bei radiomechanischen
Trennprozessen und in heißen
Zellen eingesetzt werden
können. Die Manipulatoren
können eine Zellenwanddicke
größer/gleich 0,6 m
durchdringen oder überbrücken.
B) PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
2B01 Numerische Steuerungen,
Bewegungssteuerplatinen,
speziell konstruiert für
numerische Steuerungsanwendungen
bei Werkzeugmaschinen,
Werkzeugmaschinen und speziell
hierfür konstruierte Bauteile:
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Sekundäre parallele
```
Bahnachsen, zB die w-Achse an
horizontalen Bohrwerken oder eine
sekundäre Drehachse, deren
Mittellinie parallel zur
Hauptdrehachse verläuft, werden
nicht zur Gesamtzahl der Bahnachsen
hinzugezählt.
```
```
ANMERKUNG:
Drehachsen müssen nicht über
360 Grad drehen. Eine Drehachse
kann von einer linearen Vorrichtung
angetrieben werden, zB einer
Schraube oder einer Zahnstange.
```
```
```
Die Nomenklatur für Achsen muß
```
mit der Internationalen Norm
ISO 841 „Numerische
Steuerungsmaschinen - Nomenklatur
für Achse und Triebwerk''
(DIN 66217) übereinstimmen.
```
```
```
Numerische Steuerungen für
```
Werkzeugmaschinen wie folgt,
sowie speziell hierfür
konstruierte Bauteile:
```
die mehr als vier
```
Interpolationsachsen haben,
die zur Bahnsteuerung
simultan koordiniert werden
können; oder
```
die zwei, drei oder vier
```
Interpolationsachsen haben,
die zur Bahnsteuerung
simultan koordiniert werden
können;
```
geeignet sind, mittels
```
Echtzeitverarbeitung von
Daten während der
Bearbeitung den
Werkzeugweg, die
Vorschubrate und die
Spindeldaten abzuändern
durch:
```
automatische Berechnung
```
und Änderung von
Teileprogrammdaten für
das Bearbeiten in zwei
oder mehr Achsen
mittels Meßzyklen und
Zugriffes auf
Quelldaten; oder
```
adaptive Steuerung mit
```
mehr als einer
gemessenen
physikalischen
Variablen und deren
Verarbeitung mittels
eines Rechenmodells
(Strategie), um zur
Optimierung des
Prozeßablaufes eine
oder mehrere
Bearbeitungsanwei-
sungen zu ändern;
```
geeignet sind, direkt
```
(on-line) CAD-Daten zur
internen Aufbereitung von
Maschinenanweisungen zu
empfangen und zu
verarbeiten; oder
```
geeignet sind, ohne
```
Abänderung und gemäß den
technischen
Spezifikationen des
Herstellers zusätzliche
Platinen aufzunehmen, die
eine über die in Nummer
2B01 geregelten Werte
hinausgehende Erhöhung der
Anzahl an
Interpolationsachsen,
welche zur Bahnsteuerung
simultan koordiniert
werden können, ermöglichen
würden, selbst wenn sie
diese zusätzlichen
Platinen nicht enthalten;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 2B01.a erfaßt keine
numerischem Steuerungen, die
```
für nicht von dieser Liste
```
erfaßte Maschinen abgeändert und
in solche eingebaut wurden; oder
```
speziel (Anm.: richtig:
```
speziell) für nicht von dieser
Liste erfaßte Maschinen
konstruiert wurden.
```
```
```
Bewegungssteuerplatinen,
```
speziell konstruiert für
Werkzeugmaschinen und mit
einem der folgenden Merkmale:
```
Interpolation von mehr als
```
vier Achsen;
```
geeignet zur
```
Echtzeitverarbeitung, wie
in Nummer 2B01.a.2.a.
beschrieben; oder
```
geeignet zum Empfang und
```
zur Verarbeitung von
CAD-Daten, wie in
Nummer 2B01.a.2.b
beschrieben;
```
Werkzeugmaschinen für
```
abtragende oder spanabhebende
Bearbeitung von Metallen,
Keramiken oder
Verbundwerkstoffen, die gemäß
den technischen
Spezifikationen des
Herstellers mit elektronischen
Vorrichtungen zur simultanen
Bahnsteuerung auf zwei oder
mehr Achsen ausgerüstet werden
können, wie folgt:
```
Werkzeugmaschinen zum
```
Drehen, Schleifen, Fräsen
oder jeder Kombination
hiervon, die:
```
zwei oder mehr Achsen
```
haben, die simultan
zur Bahnsteuerung
koordiniert werden
können, und
```
eines der folgenden
```
Merkmale haben:
```
zwei oder mehr für
```
eine Bahnbewegung
geeignete
Drehachsen;
```
```
ANMERKUNG:
Die c-Achse an
Koordinatenschleifmaschinen, die
verwendet wird, um die
Schleifscheiben normal zur
Arbeitsfläche zu halten, wird nicht
als Drehachse angesehen.
```
```
```
eine oder mehrere
```
bewegliche Spindeln;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 2B01.c.1.b.2 gilt nur für
Werkzeugmaschinen zum Schleifen und
Fräsen.
```
```
```
Planlaufabweichung
```
in einer Umdrehung
der Spindel weniger
(besser) als
0,0006 mm
Gesamtmeßuhraus-
schlag (TIR - Total
Indicator Reading);
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 2B01.c.1.b.3 gilt nur für
Werkzeugmaschinen zum Drehen.
```
```
```
Rundlaufabweichung
```
in einer Umdrehung
der Spindel besser
als 0,0006 mm
Gesamtmeßuhraus-
schlag;
```
Positionierge-
```
nauigkeit mit allen
verfügbaren
Kompensationen
besser als:
0,001 Grad auf jeder
Rotationsachse;
oder
```
0,004 mm entlang
```
jeder linearen
Achse
(Gesamtpositio-
nierung) bei
Schleifmaschi-
nen;
```
0,006 mm entlang
```
jeder linearen
Achse (Gesamt-
positionierung)
bei Dreh- und
Fräsmaschinen;
oder
```
a) eine Positio-
```
niergenauigkeit
besser als
0,007 mm; und
```
eine
```
Schlitten-
bewegung aus der
Ruhelage für
alle Schlitten
innerhalb 20%
einer Bewegungs-
befehleingabe
von weniger als
0,5 mym.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 2B01.c.1.b.5 erfaßt keine
Fräs- oder Drehwerkzeugmaschinen
mit einer
Positionierungsgenauigkeit entlang
einer Achse mit allen verfügbaren
Kompensationen gleich oder größer
(schlechter) als 0,005 mm.
Kleinstschritt der
Bewegungsprüfung (Schlittenbewegung
aus Ruhelage):
Die Prüfung wird nur dann
durchgeführt, wenn die
Werkzeugmaschine mit einer
Steuerung ausgestattet ist, deren
kleinster Schritt weniger (besser)
als 0,5 mym ist.
Bereiten Sie die Maschine zur
Prüfung gemäß Norm ISO 230.2
Absätze 3.1, 3.2 und 3.3
(DIN/ISO 230 Teil 2 E) vor.
Führen Sie die Prüfung auf jeder
Achse (jedem Schlitten) der
Werkzeugmaschine wie folgt durch:
```
Bewegen Sie die Achse über
```
mindestens 50% des Höchstweges
in die Plus- und
Minusrichtungen zweimal bei
höchster
Vorschubgeschwindigkeit,
Schnellgang oder im
Langsamgang;
```
Warten Sie mindestens
```
10 Sekunden;
```
Geben Sie mittels manueller
```
Dateneingabe den kleinsten
programmierbaren Schritt der
Steuerung ein;
```
Messen Sie die Achsenbewegung;
```
```
Deaktivieren Sie die Steuerung
```
mit Hilfe der
Servo-Nullstellung, eines
Rücksetzens oder jeder anderen
Maßnahme, die jedes Signal
(Spannung) im Regelkreis
löscht;
```
Wiederholen Sie die Schritte 2
```
bis 5 fünfmal, zweimal in der
Richtung des Achsweges und
dreimal in der
entgegengesetzten Richtung des
Achsweges, und zwar für
insgesamt sechs Prüfpunkte;
```
Beträgt die Achsbewegung bei
```
vier der sechs Prüfpunkte
zwischen 80% und 120% der
kleinsten programmierbaren
Eingabe, ist die Maschine
ausfuhrbewilligungspflichtig.
Bei Drehachsen wird die
Messung 200 mm vom
Rotationsmittelpunkt entfernt
vorgenommen.
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 2B01.c.1 erfaßt keine
```
Rundschleifmaschinen für Außen-,
Innen- sowie Außen/Innenschleifen,
die alle folgenden Merkmale
aufweisen:
```
nicht-spitzenlose
```
Schleifmaschinen (Schuhtyp);
```
beschränkt auf Rundschleifen;
```
```
maximaler
```
Werkstück-Außendurchmesser
oder Werkstücklänge von
150 mm;
```
nur zwei Achsen, die simultan
```
zur Bahnsteuerung koordiniert
werden können; und
```
keine c-Bahnachse.
```
```
Nummer 2B01.c.1 erfaßt keine
```
Maschinen, die speziell als
Koordinatenschleifmaschinen
konstruiert sind und beide der
folgenden Merkmale aufweisen:
```
Achsen beschränkt auf x, y, c
```
und a, wobei die c-Achse dazu
verwendet wird, die
Schleifscheibe normal auf die
Arbeitsfläche zu halten und
die a-Achse zum Schleifen von
Mantelkurven konfiguriert ist;
und
```
eine Rundlaufabweichung der
```
Spindel nicht kleiner (nicht
besser) als 0,0006 mm.
```
Nummer 2B01.c.1 erfaßt keine
```
Werkzeugschleifmaschinen, die alle
folgenden Merkmale aufweisen:
```
geliefert als komplette Anlage
```
mit speziell konstruierter
Software zur Fertigung von
Werkzeugen;
```
nicht mehr als zwei simultan
```
für eine Bahnsteuerung
koordinierbare Drehachsen;
```
Rundlaufabweichung in einer
```
Umdrehung der Spindel nicht
kleiner (nicht besser) als
0,0006 mm
Gesamtmeßuhrausschlag; und
```
die Positioniergenauigkeit mit
```
allen verfügbaren
Kompensationen ist weniger
(nicht besser) als:
```
0,004 mm entlang jeder
```
linearen Achse für
Gesamtpositionierung; oder
```
0,001 Grad für Drehachsen.
```
```
```
```
Funkenerosionsmaschinen (EDM)
```
- Drahterodiermaschinen - mit
fünf oder mehr Achsen, die für
eine Bahnsteuerung simultan
koordiniert werden können;
```
Funkenerosionsmaschinen (EDM)
```
- Senkerodiermaschinen - mit
zwei oder mehr Drehachsen, die
für eine Bahnsteuerung
simultan koordiniert werden
können;
```
Werkzeugmaschinen zum Abtragen
```
von Metallen, Keramiken oder
Verbundwerkstoffen
```
mittels
```
```
Wasser oder anderen
```
Flüssigkeitsstrahlen,
einschließlich solcher,
die abrasive Zusätze
enthalten;
```
Elektronenstrahlen oder
```
```
Laserstrahlen und
```
```
mit zwei oder mehr
```
Drehachsen, welche
```
für eine Bahnsteuerung
```
simultan koordiniert
werden können und
```
eine
```
Positioniergenauigkeit
besser als 0,003 Grad
haben.
2B02 Nicht numerisch gesteuerte
Werkzeugmaschinen zur Erzeugung
optisch hochwertiger
Oberflächen:
```
Drehmaschinen mit einem
```
einschneidigen Werkzeug und mit
allen nachstehenden Merkmalen:
```
Positioniergenauigkeit des
```
Schlittens weniger (besser)
als 0,0005 mm je 300 mm Weg;
```
Schlittenpositionier-
```
Wiederholgenauigkeit in beiden
Richtungen weniger (besser)
als 0,00025 mm je 300 mm Weg;
```
Rundlaufabweichung und
```
Planlaufabweichung der Spindel
weniger (besser) als 0,0004 mm
Gesamtmeßuhrausschlag;
```
Winkelablenkung der
```
Schlittenbewegung (Scher-,
Rollkreis- und Rollwinkel)
weniger (besser) als
2 Bogensekunden
Gesamtmeßuhrausschlag über
vollen Weg; und
```
vertikale Geradlinigkeit
```
weniger (besser) als 0,001 mm
je 300 mm Weg;
```
```
ANMERKUNG:
Die Schlittenpositionier-
Wiederholgenauigkeit R in beide
Richtungen einer Achse ist der
Höchstwert aus der
Positionierwiederholgenauigkeit an
jedem Punkt entlang oder um die
Achse und wird gemäß den in
Teil 2.11 der Norm ISO 230-2: 1988
spezifizierten Verfahren und
Bedingungen bestimmt (DIN/ISO 230
Teil 2 E).
```
```
```
Schlagfräsmaschinen mit beiden
```
folgenden Merkmalen:
```
Rundlaufabweichung und
```
Planlaufabweichung der Spindel
weniger (besser) als 0,0004 mm
Gesamtmeßuhrausschlag, und
```
Winkelablenkung der
```
Schlittenbewegung (Scher-,
Rollkreis- und Rollwinkel)
weniger (besser) als
2 Bogensekunden
Gesamtmeßuhrausschlag;
2B03 Numerisch gesteuerte oder
manuell zu bedienende
Werkzeugmaschinen, speziell
konstruiert zum Fräsen,
Endbearbeiten, Schleifen oder
Honen der folgenden Klassen von
gehärteten (Rc = 40 oder mehr)
Kegelrad- oder
Parallelachsengetrieben, sowie
speziell hierfür konstruierte
Bauteile, Steuerungen und
Zubehöre:
```
gehärtete Kegelradgetriebe mit
```
einer Güte besser als
AGMA 13 (entsprechend ISO 1328
Klasse 4); oder
```
gehärtete Stirnrad-,
```
Schraubenrad- und
Doppelschraubenradgetriebe mit
einem Rollkreisdurchmesser von
mehr als 1250 mm und einer
Spurkranzbreite von 15% des
Rollkreisdurchmessers oder
größer mit einer Güte
entsprechend AGMA 14 oder besser
(entsprechend ISO 1328
Klasse 3);
2B04 Isostatische Warmpressen wie
folgt, sowie speziell hierfür
konstruierte Prägestempel,
Modelle, Bauteile, Zubehör und
Steuerungen:
2R01 „Isostatische Pressen'' für
einen maximalen Arbeitsdruck
von 69 MPa oder mehr und mit
einer Kammer mit einem
Innendurchmesser von mehr als
152 mm und speziell
konstruierte Formen und
Stempel, Steuerungen und
speziell entwickelte Software
hierfür.
```
```
ANMERKUNG:
Die Kammerinnenabmessung ist
jene, in der sowohl die
Arbeitstemperatur als auch der
Arbeitsdruck erreicht werden und
die keine
Befestigungsvorrichtungen
beinhaltet. Diese Abmessung ist
die kleinere von entweder dem
Innendurchmesser der Druckkammer
oder dem Innendurchmesser der
isolierten Brennkammer, je
nachdem welche der beiden Kammern
sich in der anderen befindet.
```
```
```
mit einer Temperaturregelung
```
innerhalb der Druckkammer und
mit einem Innendurchmesser von
406 mm oder mehr, und
```
mit:
```
```
einem maximalen Arbeitsdruck 2N04 siehe Nummer 2R01
```
von mehr als 207 MPa;
```
einer geregelten
```
Arbeitstemperatur von mehr
als 1 773 K (1 500 Grad C);
oder
```
einer Vorrichtung zur
```
Kohlenwasserstoff-
Imprägnierung und zum
Entfernen gasförmiger
Restrückstände.
2R02 Öfen zur chemischen
Abscheidung, die für die
Verdichtung von Kohlenstoff-
Kohlenstoff-Verbundstoffen
konstruiert oder modifiziert
wurden.
2N05 Drück- und
Fließdrückmaschinen, die:
```
gemäß den technischen
```
Spezifikationen des
Herstellers mit
„numerischen Steuerungen''
oder einer Computersteuerung
ausrüstbar sind, und
```
zwei oder mehr Achsen haben,
```
die simultan zur
Bahnsteuerung koordiniert
werden können,
und Präzisionsdorne zur
Rotorformung, konstruiert zum
Formen zylindrischer Rotoren mit
einem Innendurchmesser zwischen 75
mm und 400 mm sowie speziell
entwickelte Software hierfür.
```
```
ANMERKUNG:
Diese Position erfaßt nur solche
Drückmaschinen, die durch
(mittels) Drücken und Fließdrücken
formen.
```
```
2N06 Vakuum- oder
„Schutzgas''-Induktionsöfen für
Betriebstemperaturen über 850 Grad
C und mit Induktionsspulen mit
einem Durchmesser kleiner oder
gleich 600 mm und
Stromversorgungseinheiten mit
einer Leistung von größer oder
gleich 5 kW, speziell konstruiert
für Induktionsöfen.
```
```
ANMERKUNG:
Diese Nummer erfaßt nicht Öfen,
konstruiert zur Bearbeitung von
Halbleiter-Wafern.
```
```
```
```
ANMERKUNG:
Die Kammerinnenabmessung ist
jene, in der sowohl die
Arbeitstemperatur als auch der
Arbeitsdruck erreicht werden und
die keine Befestigungsvorrichtungen
beinhaltet. Diese Abmessung ist die
kleinere von entweder dem
Innendurchmesser der Druckkammer
oder dem Innendurchmesser der
isolierten Brennkammer, je nachdem
welche der beiden Kammern sich in
der anderen befindet.
```
```
2B05 Ausrüstungen, speziell
konstruiert zum Auftragen,
Bearbeiten und zur
Bearbeitungssteuerung von
anorganischen Belägen,
Beschichtungen und
Oberflächenveränderungen wie
folgt, für nichtelektronische
Substrate, sowie speziell
hierfür konstruierte Bauteile
zur maschinellen Beförderung,
Positionierung, Bedienung und
Steuerung:
```
Speicherprogrammierbare (SPC)
```
Ausrüstung für die chemische
Beschichtung aus der Gasphase
(CVD) mit beiden folgenden
Merkmalen:
```
Verfahren abgeändert für:
```
```
pulsierendes CVD;
```
```
thermische Zersetzung
```
mittels Keimbildung (CNTD);
oder
```
plasmaverstärktes oder
```
plasmagestütztes
CVD-Verfahren; und
```
a) mit eingebauten
```
Hochvakuum-(gleich oder
weniger als 0,01 Pa)
Rotationsdichtungen; oder
```
mit im Gerät integrierter
```
In-situ-
Schichtdickenkontrolle;
```
Speicherprogrammierbare
```
Ionenimplantations-Anlagen mit
Strahlströmen von 5 mA oder
mehr;
```
Speicherprogrammierbare
```
EB-PVD-(Electron Beam Physical
Vapor Deposition)-Anlagen mit
folgenden Einbauten:
```
Stromversorgungen ausgelegt
```
für über 80 kW;
```
mit einem eingebauten
```
Laser-Regelsystem für den
Stand des Flüssigkeitsbads,
das die
Vorschubgeschwindigkeit des
Rohblocks genau regelt, und
```
computergesteuerte
```
Kontrollvorrichtung, die nach
dem Prinzip der
Photolumineszenz der im
Verdampfungsstrom ionisierten
Atome arbeitet, zur Steuerung
der Sedimentationsrate einer
Beschichtung, die zwei oder
mehr Elemente enthält;
```
Speicherprogrammierbare
```
Plasmaspritz-
Fertigungsausrüstung mit einem
der folgenden Merkmale:
```
betrieben in geregelter
```
Niederdruckumgebung (gleich
oder weniger als 10 kPa,
gemessen über und innerhalb
300 mm des
Spritzpistolenausgangs) in
einer Vakuumkammer, die bis zu
0,01 Pa vor dem Spritzprozeß
evakuiert werden kann; oder
```
mit im Gerät integrierter In-
```
situ-Schichtdickenregelung;
```
Speicherprogrammierbare
```
Fertigungsausrüstung zum
Sputtern, ausgelegt für
Stromdichten von 0,1 nA/mm2 oder
höher bei einer
Sedimentationsrate von
15 mym/Stunde oder mehr;
```
Speicherprogrammierbare
```
Fertigungsausrüstung zur
Lichtbogensedimentation mit
eingebautem Gitter aus
Elektromagneten zum Steuern des
Brennpunktes auf der Kathode;
```
Speicherprogrammierbare
```
Fertigungsausrüstung zum
Ionenbeschichten, die eine
In-situ-Messung folgender
Parameter ermöglichen:
```
Schichtdicke auf dem Substrat
```
und Wachstumsregelung; oder
```
optische Eigenschaften.
```
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 2B05.g erfaßt keine
Standard-
Ionenbeschichtungsausrüstungen für
Fräs- oder Schneidwerkzeuge.
```
```
2B06 Koordinaten-Meßmaschinen oder
Meßsysteme oder Ausrüstungen wie
folgt:
```
Computergesteuerte, numerisch
```
gesteuerte oder
speicherprogrammierbare
Koordinaten-Meßmaschinen, die
beide der folgenden Merkmale
aufweisen:
```
zwei oder mehr Achsen, und
```
```
eine eindimensionale
```
Längen-Messungenauigkeit
gleich oder weniger (besser)
als (1,25 + L/1 000) mym,
geprüft mit einem Prüfling mit
einer Genauigkeit von weniger
(besser) als 0,2 mym (L ist
die gemessene Länge in mm);
```
Linear- und
```
Winkel-Meßinstrumente wie folgt:
```
Linearmeßinstrumente mit einer
```
der folgenden Eigenschaften:
```
Berührungslose Meßsysteme
```
mit einer Auflösung gleich
oder weniger (besser) als
0,2 mym innerhalb eines
Meßbereiches bis zu 0,2 mm;
```
Linear-Spannungs-Differenz-
```
Transformatoren mit beiden
der folgenden Merkmale:
```
Linearität gleich oder
```
kleiner (besser) als 0,1%
innerhalb eines
Meßbereichs bis zu 5 mm,
und
```
Drift gleich oder kleiner
```
(besser) als 0,1%/Tag bei
einer Standard-Prüfraum-
Umgebungstemperatur +-1 K;
oder
```
Meßsysteme mit beiden der
```
folgenden Merkmale:
```
ausgestattet mit einem
```
Laser, und
```
die mindestens 12 Stunden
```
lang über einen
Temperaturbereich von
+-1 K um eine
Standardtemperatur und bei
einem Standarddruck
folgendes beibehalten:
```
eine Auflösung über
```
ihren gesamten Meßbereich
von 0,1 mym oder weniger
(besser), und
```
eine Meßungenauigkeit
```
gleich oder weniger
(besser) als (0,2 +
L/2 000) mym (L ist die
gemessene Länge in mm);
```
Winkelmeßinstrumente mit einer
```
Winkelpositionsabweichung
gleich oder weniger (besser)
als 0,00025 Grad;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 2B06.b.2 erfaßt nicht
optische Instrumente, wie zB
Autokollimatoren, die parallel
gerichtetes Licht zum Erkennen von
Winkelfehlern eines Spiegels
verwenden.
```
```
```
Systeme zur simultanen
```
Linear-Winkel-Kontrolle von
Halbschalen, die beide der
folgenden Merkmale aufweisen:
```
Meßungenauigkeit entlang einer
```
linearen Achse gleich oder
kleiner (besser) als 3,5 mym
je 5 mm; und
```
Winkelpositionsabweichung
```
gleich oder kleiner (besser)
als 0,02 Grad;
```
Ausrüstungen zur Messung von
```
Oberflächenfehlern, die die
optische Streuung als eine
Winkelfunktion mit einer
Empfindlichkeit von 0,5 nm oder
weniger (besser) messen.
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Werkzeugmaschinen, die als
```
Meßmaschinen verwendet werden
können, sind dann erfaßt, wenn
sie den für die
Werkzeugmaschinenfunktion oder
die Meßmaschinenfunktion
spezifizierten Kriterien
entsprechen oder diese
überschreiten.
```
Eine in Nummer 2B06 beschriebene
```
Maschine ist dann erfaßt, wenn
die Grenzwerte an irgendeinem
Punkt innerhalb des
Betriebsbereiches überschritten
werden.
```
Der zur Bestimmung der
```
Meßungenauigkeit verwendete
Meßtaster einer
Koordinaten-Meßmaschine ist
definiert in VDI/VDE 2617,
Teile 2, 3 und 4 (teilweise
ÖNORM M 1384).
```
Alle Meßwerte in Nummer 2B06
```
stellen zulässige positive und
negative Abweichungen vom
Sollwert dar, dh. sind nicht das
Gesamtband.
```
```
2B07 Roboter wie folgt und
speziell konstruierte
Steuerungen und Endeffektoren:
```
geeignet, in Echtzeit eine
```
vollständige dreidimensionale
Bildverarbeitung oder
vollständige dreidimensionale
Szenenanalyse durchzuführen, um
damit Programme zu erzeugen oder
abzuändern oder um numerische
Programmdaten zu erzeugen oder
abzuändern;
```
```
ANMERKUNG:
Die Beschränkung bezüglich
Szenenanalyse beinhaltet nicht die
Annäherung an die dritte Dimension
durch Bearbeitung unter einem
gegebenen Winkel oder begrenzte
Grauskalainterpretation zur
Wahrnehmung von Tiefe oder Struktur
(2 1/2 D).
```
```
```
speziell konstruiert gemäß
```
nationaler Sicherheitsnormen,
für explosionsgefährdete
Umgebungen; oder
```
speziell konstruiert oder
```
zugelassen als strahlungsfest
über das Maß hinaus, das zum
Bestand gegen normale
industrielle ionisierende
Strahlung notwendig ist (dh.
nicht für die
Nuklear-Industrie).
2B08 Baugruppen oder Bestandteile,
speziell konstruiert für
Werkzeugmaschinen oder für in
Nummern 2B06 oder 2B07 erfaßte
Ausrüstungen:
```
Spindelbaugruppen, bestehend aus
```
Spindeln und Lagern als
Mindestbaugruppe, mit
Rundlaufabweichung oder
Planlaufabweichung in einer
Umdrehung der Spindel von
weniger (besser) als 0,0006 mm
Gesamtmeßuhrausschlag;
```
Linearpositions-
```
Rückmeldeeinheiten, zB induktive
Geber, Meßskalen,
Infrarotsysteme oder
Lasersysteme, die eine
Gesamtgenauigkeit von weniger
(besser) als (800 + (600 x L x
10 hoch -3)) nm aufweisen (L
entspricht der tatsächlichen
Länge in mm);
```
Winkelpositions-
```
Rückmeldeeinheiten, zB induktive
Geber, Meßskalen,
Infrarotsysteme oder
Lasersysteme, die eine
Genauigkeit von weniger (besser)
als 0,00025 Grad aufweisen;
```
Schlittenbaugruppen bestehend
```
aus mindestens Führung, Bett und
Schlitten, die alle der
folgenden Merkmale aufweisen:
```
Scher-, Rollkreis- und
```
Rollwinkel weniger (besser)
als 2 Bogensekunden TIR
(Ablesung über den gesamten
Meßbereich) über vollen Weg
(Referenz: ISO/DIS 230-1 = DIN
8601);
```
eine horizontale
```
Geradlinigkeit von weniger
(besser) als 2 mym je 300 mm
Länge, und
```
eine vertikale Geradlinigkeit
```
von weniger (besser) als 2 mym
je 300 mm Länge;
```
Einpunkt-
```
Diamantenschneidemaschinen-
Einsätze, die sämtliche folgende
Merkmale aufweisen:
```
makellose und spanfreie
```
Schneideenden, wenn 400fach in
jede beliebige Richtung
vergrößert;
```
Schneideradius von 0,1 bis
```
einschließlich 5 mm; und
```
Schneideradius-
```
Rundlaufabweichung weniger
(besser) als 0,002 mm
Gesamtmeßuhrausschlag.
2B09 Speziell konstruierte
bestückte Leiterplatten und
Software hierfür oder
Verbund-Drehtische, die gemäß
den Hersteller-Spezifikationen
geeignet sind, numerische
Steuerungen, Werkzeugmaschinen
oder Rückmeldeeinrichtungen auf
oder über die in Nummer 2B01,
2B02, 2B03, 2B04, 2B05, 2B06,
2B07 und 2B08 spezifizierten
Werte aufzurüsten.
2R03 Vibrationstestausrüstung mit
Verwendung von digitalen
Steuerungsverfahren und
Rückkopplungs- oder
Closed-Loop-Testausrüstung
hierfür, geeignet für die
Vibrationsbeanspruchung eines
Systems mit 10 g RMS oder mehr
zwischen 20 Hz und 2 000 Hz und
der Aufbringung von Kräften von
50 kN (11 250 Pfund) oder mehr;
2N07 Rotormontage- und
Rotorrichtausrüstung sowie
Dorne zur Sickenformung und
Matrizen hierfür, wie folgt:
```
Rotormontageausrüstung für
```
den Zusammenbau von
Gaszentrifugenteilrohren,
Scheiben und Enddeckeln.
Diese Ausrüstung schließt
Präzisionsdorne,
Haltevorrichtungen und
Einschrumpfvorrichtungen
ein;
```
Rotorrichtausrüstung zum
```
Richten von
Zentrifugenteilrohren auf
eine gemeinsame Achse;
```
```
ANMERKUNG:
Diese Ausrüstung besteht
üblicherweise aus
Präzisionsmeßsonden, die mit einem
Computer verbunden sind, der die
Funktion, zB der Backen zum
Richten der Rotorteile, steuert.
```
```
```
Dorne zur Sickenformung und
```
Matrizen zur Herstellung von
Einfachsicken (Sicken aus
hochfesten
Aluminiumlegierungen,
martensitaushärtendem Stahl
oder hochfesten
Fadenmaterialien).
Die Sicken haben folgende
Abmessungen:
```
Innendurchmesser
```
zwischen 75 mm und
400 mm,
```
Länge größer/gleich
```
12,7 mm und
```
Sickenhöhe größer als
```
2 mm.
2N08 Rotierende
Mehrebenenauswuchtmaschinen,
horizontal oder vertikal, wie
folgt:
```
konstruiert zum Auswuchten
```
von flexiblen Rotoren mit
einer Länge größer/gleich
600 mm, mit allen folgenden
Merkmalen:
```
Rotor- oder
```
Zapfen-Durchmesser
größer/gleich 75 mm,
```
Tragfähigkeit von 0,9 bis
```
23 kg und
```
nutzbare Auswuchtdrehzahl
```
größer als 5 000 U/min;
```
konstruiert zum Auswuchten
```
von hohlzylindrischen
Rotorbauteilen, mit allen
folgenden Merkmalen:
```
Aufnahme-Durchmesser
```
größer/gleich 75 mm,
```
Tragfähigkeit von 0,9 bis
```
23 kg,
```
Eignung zum Auswuchten
```
für eine Restunwucht
kleiner(besser)/gleich
0,01 kgmm/kg pro
Auswuchtebene und
```
Riemenantriebsausführung.
```
2N09 Druckmeßgeräte mit allen
folgenden Eigenschaften:
```
für Drücke bis zu 13 kPa,
```
```
Genauigkeit kleiner (besser)
```
als 1% vom Skalenendwert,
```
mit korrosionsfesten
```
Drucksensoren aus Nickel,
Nickellegierungen,
Phosphorbronze, rostfreiem
Stahl, Aluminium oder
Aluminiumlegierungen.
2N10 Vakuumpumpen mit einem
Ansaugdurchmesser größer/gleich
380 mm mit einer Fördermenge
größer/gleich 15 000 l/s und einem
Endvakuumdruck kleiner (besser)
als 10 hoch -4 Torr (0,76 x 10
hoch -4 mbar).
```
```
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Der Endvakuumdruck wird bei
geschlossener Saugseite der Pumpe
bestimmt.
```
```
2N11 Mehrkammer-Leichtgaskanonen
oder andere
Hochgeschwindigkeitsbeschleuni-
gungssysteme (gewickelt,
elektromagnetisch,
elektrothermisch oder andere
fortgeschrittene Systeme) zur
Beschleunigung von Projektilen auf
Geschwindigkeiten größer/gleich 2
km/s.
2N12 siehe Nummer 2R03.
2N13 Vakuum- und
Schutzgasschmelz- und Gießöfen für
die Metallurgie wie folgt, und
speziell konfigurierte
Computerkontroll- und
Beobachtungssysteme und speziell
entwickelte Software hierfür:
```
Lichtbogenumschmelz- und
```
Gießereiöfen mit
Elektrodenkapazitäten
zwischen 1 000 cm3 und
20 000 cm3 und für
Schmelztemperaturen über
1 700 Grad C;
```
Elektronenstrahlschmelz- und
```
Plasmaatomisier- und
Schmelzöfen mit einer
Leistung von 50 kW und mehr
und für einen Betrieb bei
Schmelztemperaturen von mehr
als 1 200 Grad C.
D. SOFTWARE
2D01 Software, speziell
konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von in Nummern 2A01,
2A02, 2A03, 2A04, 2A05, 2A06,
2B01, 2B02, 2B03, 2B04, 2B05,
2B06, 2B07, 2B08 oder 2B09
erfaßten Geräten.
2D02 Spezielle Software:
Software zur adaptiven Steuerung
für flexible
geeignet, in Echtzeit
automatische Bilderfassung
Infrarotabbildung;
Schallabbildung (hörbarer Bereich);
Tastmessung;
Trägheitspositionierung;
Kraftmessung;
Drehmomentmessung;
ANMERKUNG:
Nummer 2D02.a erfaßt keine
Software, die nur eine Umstrukturierung von funktionell
gleicher Ausrüstung innerhalb der
flexiblen Fertigungseinheiten
bewirkt und vorgespeicherte
Teileprogramme sowie eine
vorgespeicherte Strategie für die Verteilung der Teileprogramme
verwendet.
Software, die anderen als in Nummer 2B01.a/b erfaßten
E. TECHNOLOGIE
2E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung von Ausrüstungen
oder Software, die in den Nummern 2A01, 2A02, 2A03, 2A04,
2A05, 2A06, 2B01, 2B02, 2B03,
2B04, 2B05, 2B06, 2B07, 2B08,
2B09, 2D01 oder 2D02 erfaßt
sind.
2E02 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Fertigung von Ausrüstungen, die
in den Nummern 2A01, 2A02, 2A03,
2A04, 2A05, 2A06, 2B01, 2B02,
2B03, 2B04, 2B05, 2B06, 2B07,
2B08, 2B09, 2D01 oder 2D02
erfaßt sind.
2E03 Andere Technologie:
Technologie:
Zur Entwicklung von
Zur Entwicklung von
Zur Entwicklung von
Technologie für
Technologie zur Konstruktion
Superplastische Verformung;
Diffusions-Schweißen;
Direktes hydraulisches
Technische Daten, bestehend
Superplastische Verformung
Oberflächenvorbereitung;
Umformungsgeschwindigkeit;
Temperatur;
Druck;
Diffusions-Schweißen von
Oberflächenvorbereitung;
Temperatur;
Druck;
direktwirkendes
Druck;
Zyklusdauer;
heißisostatische Verdichtung
Temperatur;
Druck;
Zyklusdauer;
Technologie zur Entwicklung oder
ANMERKUNGEN:
Der Ausdruck
Der Ausdruck „legierte
Der Ausdruck
Mischungen bestehen aus
MCrAlX bezieht sich auf eine Beschichtungslegierung, wobei
CoCrAlY-Beschichtungen, die
CoCrAlY-Beschichtungen, die 22
NiCrAlY-Beschichtungen, die 21
Der Ausdruck
Der Ausdruck „korrosionfester
Hochschmelzende Metalle bestehen
Sensorfenstermaterialien wie
Technologie zur Einschritt-Packungszementierung
Polymere wie folgt: Polyimide,
Modifizierte Zirkonerde bezieht
Titanlegierungen bezieht sich
Niedrigexpansionsgläser bezieht
Dielektrische Schichten sind
Zementiertes Wolframcarbid
CVD-Verfahren (Chemical Vapour Deposition) ist ein Belagsbeschichtungsverfahren
CVD beinhaltet folgende
Pack (Packung) bezeichnet ein in
Die Herstellung der gasförmigen
TE-PVD-Verfahren (Thermal
Elektronenstrahl-PVD verwendet
Resistive Erhitzungs-PVD setzt
Laser-Verdampfung verwendet
Kathodenbogen-Sedimentation
Ionplating ist eine spezielle
Packungszementierung ist ein oberflächenveränderndes
den metallischen Pulvern, die
einem Aktivator (normalerweise ein Halidsalz); und
einem inerten Pulver, meist
Plasmaspritzen ist ein Belagsbeschichtungsverfahren,
Niederdruck bedeutet einen Druck
Hochgeschwindigkeit bezieht sich
Schlammsedimentation ist ein oberflächenveränderndes
Sputtersedimentation ist ein Belagsbeschichtungsverfahren,
Die Tabelle bezieht sich nur auf
Langsame Ionenstrahlen (weniger als 5 keV) können zur Aktivierung der Sedimentation
Ionenimplantation ist ein
Sputtersedimentation erfolgt.
6 - SENSOREN
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------
ANMERKUNG:
Die Nummern 6R01 bis 6R05
erfassen Einrichtungen, die
entwickelt sind für den
Gebrauch in Raketensystemen der
Nummer 9R01.
```
```
6A01 Akustik:
```
Akustik-Systeme für die
```
Seefahrt, Geräte oder speziell
entwickelte Bauteile hierfür,
wie folgt:
```
aktive (Sende- oder
```
Sende/Empfangs)Systeme und
Geräte oder speziell
entwickelte Bauteile hierfür,
wie folgt:
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A01.a.1 erfaßt keine
Echolote, die vertikal vom Apparat
nach unten arbeiten, keine
Abtastfunktion mit mehr als
+-10 Grad beinhalten und auf die
Messung von Wassertiefe, Entfernung
gesunkener oder auf dem Meeresgrund
begrabener Objekte, sowie auf
Fischfangzwecke beschränkt sind.
```
```
```
Breitstrahl-
```
Tiefenvermessungssysteme zur
topographischen
Meeresboden-Kartographie:
```
entwickelt für:
```
```
die Durchführung von
```
Messungen unter einem
Winkel von mehr als
10 Grad von der
Vertikalen; und
```
die Messung von Tiefen von
```
mehr als 600 m unter die
Wasseroberfläche; und
```
entwickelt für:
```
```
Mehrstrahleinrichtungen
```
mit Strahlen von weniger
als 2 Grad; oder
```
eine Datengenauigkeit
```
besser als 0,5% der
Wassertiefe bezogen auf
Strahlbreite (Mittelwert
aus den Einzelmessungen
innerhalb der
Strahlbreite);
```
Objektsuch- oder
```
Objektlokalisierungssysteme
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
einer Sendefrequenz unter
```
10 kHz;
```
einem Schalldruckpegel von
```
mehr als 224 dB (Referenz
1 myPa bei 1 m) für Geräte
mit einem
Betriebsfrequenzband
zwischen 10 kHz und
einschließlich 24 kHz;
```
einem Schalldruckpegel von
```
mehr als 235 dB (Referenz
1 myPa bei 1 m) für Geräte
mit einem
Betriebsfrequenzband
zwischen 24 kHz und 30 kHz;
```
einer Bildung von Strahlen
```
von weniger als 1 Grad
entlang jeder Achse und mit
einer Betriebsfrequenz von
weniger als 100 kHz;
```
entwickelt als
```
druckbeständig - bei
Normalbetrieb - in Tiefen
von mehr als 1 000 m und
Meßwandlern:
```
mit dynamischer
```
Druckkompensation; oder
```
mit Meßwandlerelementen,
```
die nicht aus
Bleizirkonat-Titanat
bestehen; oder
```
entwickelt zur
```
Abstandsmessung zu Objekten
von mehr als 5 120 m;
```
akustische Projektoren
```
einschließlich Meßwandlern,
mit eingebauten
piezoelektrischen,
magnetostriktiven,
elektrostriktiven,
elektrodynamischen oder
hydraulischen Elementen, die
einzeln oder in Kombination
arbeiten, mit einem der
folgenden Merkmale:
```
```
ANMERKUNG:
Der Erfassungsstatus von
akustischen Projektoren,
einschließlich Meßwandlern,
speziell entwickelt für andere
Einrichtungen ist durch den
Erfassungsstatus der anderen
Einrichtungen definiert.
```
```
```
einer momentanen
```
ausgestrahlten
Schalleistungsdichte von
mehr als 0,01 mW/mm2 Hz
für Geräte mit einer
Betriebsfrequenz unter
10 kHz;
```
einer kontinuierlich
```
ausgestrahlten
Schalleistungsdichte von
mehr als 0,001 mW/mm2 Hz
für Geräte mit einer
Betriebsfrequenz unter
10 kHz;
```
druckbeständig bei
```
Normalbetrieb in Tiefen
von mehr als 1 000 m; oder
```
mit
```
Nebenkeulenunterdrückung
von mehr als 22 dB;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A01.a.1.c erfaßt weder
elektronische Quellen, die den
Schall nur vertikal richten, noch
mechanische (zB Luftdruck- oder
Dampfstoßkanonen) oder chemische
(zB explosive) Quellen.
ANMERKUNG:
Die Schalleistungsdichte wird
erhalten, indem die
Ausgangsschalleistung durch das
Produkt aus der ausstrahlenden
Oberflächenfläche und der
Betriebsfrequenz dividiert wird.
```
```
```
Akustische Systeme, Geräte
```
oder speziell entwickelte
Bauteile zur Bestimmung der
Position von Schiffen oder
Unterwasser-Fahrzeugen
entwickelt:
```
für einen Betrieb mit
```
einer Reichweite von mehr
als 1 000 m mit einer
Positioniergenauigkeit von
weniger als 10 m rms
(quadratisches Mittel),
gemessen bei einer
Entfernung von 1 000 m;
oder
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A01.a.1.d.1 schließt auch
Geräte mit ein, die eine kohärente
Signalverarbeitung zwischen zwei
oder mehr Baken und dem vom Schiff
oder Unterwasserfahrzeug getragenen
Hydrophon verwenden, oder geeignet
sind, die
(Schallgeschwindigkeitsausbrei-
tungsfehler) zur Berechnung eines
Punktes selbsttätig zu korrigieren.
```
```
```
als druckfest bei Tiefen
```
von mehr als 1 000 m;
```
passive Systeme oder Geräte
```
(Empfangsgeräte, unabhängig ob
bei Normalbetrieb mit dem
separaten aktiven Gerät
verbunden oder nicht) oder
speziell entwickelte Bauteile
hierfür, wie folgt:
```
Hydrophone (Meßwandler) mit
```
eingebauten:
```
kontinuierlichen flexiblen
```
Sensoren oder Baugruppen
aus diskreten
Sensorelementen mit
entweder einem Durchmesser
oder einer Länge von
weniger als 20 mm und mit
einer Entfernung zwischen
den Elementen von weniger
als 20 mm;
```
mit einem der folgenden
```
Meßfühler:
```
Lichtleitfasern;
```
```
piezoelektrischen
```
Polymeren;
```
flexible
```
piezoelektrische
Keramikmaterialien;
```
Hydrophon-Empfindlichkeit
```
besser als -180 dB in
jeder Tiefe mit keiner
Beschleunigungskompensa-
tion;
```
wenn entwickelt für einen
```
Betrieb in Tiefen von
nicht mehr als 35 m, mit
einer
Hydrophon-Empfindlichkeit
besser als -186 dB mit
Beschleunigungskompensa-
tion;
```
wenn entwickelt für einen
```
Normalbetrieb in Tiefen
von mehr als 35 m, mit
einer Hydrophon-
Empfindlichkeit besser als
-192 dB mit
Beschleunigungskompensa-
tion;
```
wenn entwickelt für einen
```
Normalbetrieb in Tiefen
von mehr als 100 m, mit
einer Hydrophon-
Empfindlichkeit besser als
-204 dB; oder
```
entwickelt für einen
```
Betrieb in Tiefen von mehr
als 1 000 m;
```
```
ANMERKUNG:
Die Hydrophon-Empfindlichkeit
wird definiert als zwanzig mal der
Logarithmus des Verhältnisses der
rms-Ausgangsspannung zu einer 1 V
rms-Referenz, wenn der
Hydrophon-Sensor ohne Vorverstärker
in ein Hörfeld aus ebenen Wellen
mit einem rms-Druck von 1 myPa
plaziert wird. Beispiel: ein
Hydrophon mit -160 dB (Referenz 1 V
je myPa) würde eine
Ausgangsspannung von 10 hoch -8 in
einem solchen Feld ergeben, während
ein Hydrophon mit -180 dB
Empfindlichkeit einen Ausgang von
nur 10 hoch -9 ergeben würde. Daher
ist -160 dB besser als -180 dB.
```
```
```
Geschleppte akustische
```
Hydrophon-Anordnungen mit:
```
Hydrophongruppen mit einem
```
Abstand von weniger als
12,5 m;
```
Hydrophongruppen mit einem
```
Abstand von 12,5 m bis
unter 25 m und entwickelt
oder geeignet, für einen
Betrieb in Tiefen von mehr
als 35 m abgeändert zu
werden; oder
```
```
ANMERKUNG:
Der Ausdruck „geeignet zur
Abänderung'' in Nummer 6A01.a.2.b.2
heißt, daß Möglichkeiten vorhanden
sind, durch eine Änderung der
Verdrahtung oder Verknüpfung den
Hydrophongruppen-Abstand oder die
Grenzen der Betriebstiefen
abzuändern. Solche Möglichkeiten
sind gegeben durch:
Ersatzverdrahtung von mehr als 10%
der Anzahl der Drähte,
Justierungseinrichtungen für den
Hydrophongruppen-Abstand oder
interne
Tiefenbegrenzungsvorrichtungen, die
justierbar sind oder mehr als eine
Hydrophongruppe steuern.
```
```
```
Hydrophongruppen-Abstand
```
von 25 m oder mehr und
entwickelt für einen
Betrieb in Tiefen von mehr
als 100 m;
```
Kurssensoren:
```
```
mit einer Genauigkeit
```
besser als +-0,5 Grad;
```
eingebaut in die
```
Anordnung und
entwickelt oder
geeignet zur
Abänderung für einen
Betrieb in Tiefen von
mehr als 35 m; oder
```
```
ANMERKUNG:
Der Ausdruck „geeignet zur
Abänderung'' in Nummer
6A01.a.2.b.4.b bedeutet, daß eine
justierbare oder entfernbare
Vorrichtung zur
Tiefenmeßwertrückführung vorhanden
ist.
```
```
```
montiert außerhalb der
```
Anordnung und mit einer
Sensoreinheit, die fähig ist,
in einem Umkreis von 360 Grad
in Tiefen von mehr als 35 m zu
arbeiten;
```
nichtmetallische
```
Bestandteile oder in der
Längsrichtung verstärkte
Anordnung;
```
einer zusammengebauten
```
Anordnung von weniger als
40 mm Durchmesser;
```
Multiplexe
```
Hydrophongruppen-Signale;
oder
```
Hydrophon-Eigenschaften,
```
spezifiziert in
Nummer 6A01.a.2.a.;
```
Bearbeitungseinrichtungen,
```
speziell entwickelt für
geschleppte
Hydrophon-Anordnungen mit
einem der folgenden
Merkmale:
```
mit Fast
```
Fouriertransformation
(FFT) oder einer anderen
Transformation mit 1 024
oder mehr komplexen
Punkten in weniger als
20 ms mit keiner
benutzerzugänglichen
Programmierbarkeit; oder
```
Zeit- oder
```
Frequenzbereichs-
Verarbeitung und
-korrelation,
einschließlich
Spektralanalyse, digitales
Filtern und
Strahlenformung mit Fast
Fouriertransformationen
oder anderen
Transformationen oder
Verfahren mit
benutzerzugänglicher
Programmierbarkeit;
```
Geophone, geeignet zur
```
Umwandlung für einen Einsatz in
Marinesystemen, Geräte oder
speziell entwickelte Bauteile,
die in der Nummer 6A01.a.2.a
erfaßt sind;
```
Korrelation-Geschwindigkeits-
```
Sonarloggeräte, entwickelt zur
Messung der horizontalen
Geschwindigkeit des
Ausrüstungsträgers relativ zum
Meeresboden bei Abständen
zwischen dem Träger und dem
Meeresboden von mehr als 500 m.
6A02 Optische Sensoren
```
Optische Detektoren wie folgt: 6R01 Passive Sensoren zur
```
Ermittlung von Peilungen für
spezifische elektromagnetische
Quellen (Funkpeilgeräte) oder
Geländecharakteristiken.
-------------------------------- 6N01 Photoelektronenvervielfacher-
ANMERKUNG: röhren mit einer
Nummer 6A02.a erfaßt keine Photokathodenfläche größer als
Germanium- oder 20 cm2 und einer
Siliciumbauteile. Pulsanstiegszeit an der Anode
```
```
```
raumfahrtqualifizierte
```
Einzelelemente oder
Brennebenen-Arrays (linear
oder zweidimensional) mit
einem der folgenden Merkmale:
```
- einer
```
Spitzenempfindlichkeit bei
einer Wellenlänge kürzer
als 300 nm; und
```
einer Empfindlichkeit von
```
weniger als 0,1% relativ zur
Spitzenempfindlichkeit bei
einer Wellenlänge von mehr
als 400 nm;
```
- einer
```
Spitzenempfindlichkeit im
Wellenlängenbereich von
über 900 nm bis höchstens
1 200 nm; und
```
einer Ansprechszeitkonstante
```
von 95 ns oder weniger; oder
```
einer Spitzenempfindlichkeit
```
im Wellenlängenbereich von
über 1 200 nm bis höchstens
30 000 nm;
```
Bildverstärkerröhren und
```
speziell entwickelte Bauteile
hierfür, wie folgt:
```
Bildverstärkerröhren mit
```
allen folgenden Merkmalen:
```
einer
```
Spitzenempfindlichkeit im
Wellenlängenbereich von
über 400 nm bis höchstens
1 050 nm;
```
mit einer Mikrokanalplatte
```
für Elektronen-
Bildverstärkung mit einem
Lochabstand
(Zentrum-Zentrum Abstand)
von weniger als 25 mym;
und
```
einer S-20-, S-25- oder
```
Multialkali-
Photokathode; oder
```
einer GaAs- oder
```
GaInAs-Photokathode;
```
speziell entwickelte
```
Bauteile wie folgt:
```
Lichtwellenleiter-
```
Bildinverter;
```
Mikrokanalplatten mit
```
beiden folgenden
Merkmalen:
```
15 000 oder mehr
```
Hohlröhren/Platte; und
```
einem Lochabstand
```
(Zentrum - Zentrum
Abstand) von weniger
als 25 mym; oder
```
GaAs- oder
```
GaInAs-Photokathoden;
```
nicht-raumfahrtqualifizierte
```
lineare oder zweidimensionale
Brennebenen-Arrays mit einem
der folgenden Merkmale:
```
- einzelne Elemente mit
```
einer Spitzenempfindlichkeit
in einem Wellenlängenbereich
von über 900 nm bis
höchstens 1 050 nm; und
```
einer
```
Ansprechzeitkonstante von
weniger als 0,5 ns;
```
- einzelne Elemente mit
```
einer Spitzenempfindlichkeit
in einem Wellenlängenbereich
von über 1 050 nm bis
höchstens 1 200 nm; und
```
einer
```
Ansprechzeitkonstante von
95 ns oder weniger; oder
```
einzelne Elemente mit einer
```
Spitzenempfindlichkeit in
einem Wellenlängenbereich
von über 1 200 nm bis
höchstens 30 000 nm;
```
```
ANMERKUNGEN:
```
Nummer 6A02.a.3 umfaßt auch
```
photoleitfähige Arrays und
photovoltaische Arrays.
```
Nummer 6A02.a.3 erfaßt keine
```
Silicium-Brennebenen-Arrays,
gekapselte photoleitfähige
Multi-Element-Zellen (mit nicht
mehr als 16 Elementen) oder
pyroelektrische Detektoren mit
einem der folgenden Stoffe:
```
Bleisulfid;
```
```
Triglycinsulfat oder
```
Varianten;
```
Blei-Lanthan-Zirkonium-Titanat
```
und Varianten;
```
Lithiumtantalat;
```
```
Polyvinylidenfluorid und
```
Varianten;
```
Strontium-Barium-Niobat und
```
Varianten; oder
```
Bleiselenid.
```
```
```
```
nicht-raumfahrtqualifizierte
```
Einzelelemente oder
Multielement-Halbleiter-
Photodioden oder
-Phototransistoren (keine
Brennebenen-Arrays) mit beiden
folgenden Merkmalen:
```
einer Spitzenempfindlichkeit
```
bei einer Wellenlänge von
mehr als 1 200 nm; und
```
einer Ansprechzeitkonstante
```
von 0,5 ns oder weniger;
```
Multispektral abbildende
```
Sensoren, entwickelt für
Fernabtastungszwecke, mit einem
der folgenden Merkmale:
```
einem Momentan-Gesichtsfeld
```
(IFOV) von weniger als
200 myrad; oder
```
spezifiziert für einen Betrieb
```
im Wellenlängenbereich von
über 400 nm bis höchstens
30 000 nm; und
```
die Ausgangsbilddaten in
```
digitalem Format erzeugen;
und
```
raumfahrtqualifiziert
```
sind; oder
```
für einen Luftfahrtbetrieb
```
entwickelt sind und andere
Detektoren als
Siliciumdetektoren
verwenden;
```
Direktsicht-
```
Bilddarstellungsgeräte, die im
sichtbaren oder
Infrarot-Spektrum arbeiten und
einen der folgenden Bestandteile
aufweisen:
```
Bildverstärkerröhren, die von
```
Nummer 6A02.a.2 erfaßt sind;
oder
```
Brennebenen-Arrays, die von
```
Nummer 6A02.a.3 erfaßt sind;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A02.c erfaßt nicht
folgende Geräte, wenn diese andere
Photokathoden als GaAs- oder
GaInAs-Photokathoden enthalten:
```
industrielle oder zivile
```
Einbruchsicherungssysteme,
Systeme zur Bewegungskontrolle
oder -zählung für Verkehr und
Industrie;
```
medizinische Geräte;
```
```
industrielle Geräte zur
```
Überprüfung, Sortierung oder
Analyse von
Materialeigenschaften;
```
Feuermelder für Industrieöfen;
```
```
speziell für Laborzwecke
```
entwickelte Geräte.
ANMERKUNG
Der Ausdruck „Direktsicht''
bezieht sich auf
Bilddarstellungsgeräte, die im
sichtbaren oder Infrarot-Spektrum
arbeiten, dem menschlichen
Betrachter ein visuelles Bild
zeigen, ohne das Bild in ein
elektronisches Signal für
Fernsehschirmdarstellung
umzuwandeln und die das Bild weder
photographisch, noch elektronisch
noch durch andere Mittel
aufzeichnen oder speichern können.
```
```
```
besondere unterstützende
```
Bauteile für optische Sensoren
wie folgt:
```
raumfahrtqualifizierte
```
Kryokühler;
```
nichtraumfahrtqualifizierte
```
Kryokühler wie folgt:
```
mit geschlossenem Kreislauf
```
mit einer spezifizierten
mittleren Ausfallszeit
(MTTF) oder einem mittleren
Ausfallsabstand (MTBF) von
mehr als 2 500 Stunden;
```
selbstregelnde Joule-
```
Thomson-(JT)-Minikühler für
Bohrungsdurchmesser von
weniger als 8 mm;
```
optische Meßfasern:
```
```
speziell gefertigt,
```
zusammengesetzt oder in
Struktur oder durch
Beschichtung abgeändert, um
akustisch, thermisch,
inertial, elektromagnetisch
oder für atomare Strahlung
empfindlich zu werden; oder
```
in der Struktur abgeändert,
```
um eine Schwebungslänge von
weniger als 50 mm (hohe
Doppelbrechung) zu
erreichen.
6A03 Kameras 6N02 Kameraausrüstung wie folgt:
```
Meßkameras wie folgt: a) mechanische Drehspiegelkameras
```
```
Hochgeschwindigkeits- wie folgt und besonders
```
Filmaufnahmekameras mit jedem konstruierte Bestandteile
Filmformat von 8 mm bis hierfür:
einschließlich 16 mm, bei denen 1. Bildkameras mit einer
der Film während der gesamten Aufnahmegeschwindigkeit von
Aufzeichnungszeit kontinuierlich mehr als
bewegt wird, und die geeignet 225 000 Einzelbildern/s,
sind, mit 2. Streakkameras mit
Aufnahmegeschwindigkeiten von Aufzeichnungsgeschwindig-
mehr als 13 150 Einzelbildern/s keiten größer als
aufzuzeichnen; 0,5 mm/mys;
```
```
```
```
ANMERKUNG: ANMERKUNG:
Nummer 6A03.a.1 erfaßt keine Die besonders konstruierten
Filmaufnahmekameras für normale Bestandteile schließen
zivile Zwecke. Elektronikbaugruppen zur
----------------------------------- Synchronisation und
```
mechanische Rotationsbaugruppen (bestehend
```
Hochgeschwindigkeitskameras, bei aus Antriebsmotoren, Spiegeln
denen sich der Film nicht und Lagern) ein.
bewegt, und die geeignet sind, ---------------------------------
mit Bildfrequenzen von mehr als b) elektronische Streak- oder
1 000 000 Bildern bei voller Bildkameras und
Bildhöhe eines 35-mm-Films oder Elektronenröhren wie folgt:
mit proportional kleineren 1. Streakkameras mit einer
Geschwindigkeiten für größere Zeitauflösung
Bildhöhen aufzuzeichnen; kleiner/gleich 50 ns und
```
mechanische oder elektronische Streak-Elektronenröhren
```
Streakkameras mit hierfür,
Aufzeichnungsgeschwindigkeiten 2. elektronische Bildkameras
von mehr als 10 mm/mys; (oder Bildkameras mit
```
elektronische Bildkameras mit elektronischem Verschluß)
```
einer Bildfrequenz von mehr als mit einer
1 000 000 Bildern; Bild-Belichtungszeit
```
elektronische Kameras mit beiden
```
kleiner/gleich 50 ns,
folgenden Merkmalen:
```
einer elektronischen 3. Aufnahmeröhren und
```
Verschlußzeit Halbleiter-Bildsensoren für
(Ausblendfähigkeit) von weniger die Verwendung in Kameras,
als 1 mys je Vollbild; und die von Nummer b.2 erfaßt
```
einer Ausgabezeit, die eine werden, wie folgt:
```
Bildgeschwindigkeit von mehr als a) Bildverstärkerröhren mit
125 vollen Einzelbildern/s kleiner Brennweite, die
erlaubt; eine Photokathode mit
```
bilddarstellende Kameras wie durchsichtigem
```
folgt: leitfähigem Belag haben,
zur Verkleinerung des
Photokathoden-
Flächenwiderstands,
```
Gate-SIT-(silicon
```
intensifier target)-
Vidicon-Röhren, bei
denen ein schnelles
System das Steuern der
Photoelektronen von der
Photokathode ermöglicht,
ehe sie auf die
SIT-Platte auftreffen,
```
```
```
elektrooptische Kerr-
```
ANMERKUNG: oder Pockels-Zellen-
Nummer 6A03.b erfaßt keine Verschlüsse,
Fernseh- oder Videokameras, die d) Bildröhren und
speziell für Fernseh-Rundfunk Halbleiter-Bildsensoren,
entwickelt sind. die eine Schnellbild-
----------------------------------- Abtastzeit von weniger
```
Videokameras mit als 50 ns haben und
```
Halbleiter-Sensoren und mit besonders konstruiert
einem der folgenden Merkmale: sind für Kameras, die
```
mehr als 4 x 10 hoch 6 aktiven von Nummer b.2 erfaßt
```
Pixel/Halbleiter-Sensoranordnung werden;
für Monochromkameras c) strahlungsfeste TV-Kameras,
(Schwarz-Weiß-Kameras); besonders konstruiert oder
```
mehr als 4 x 10 hoch 6 aktiven ausgelegt als unempfindlich
```
Pixel/Halbleiter-Sensoranordnung gegen Strahlungsbelastungen
für Farbkameras mit drei größer als 5 x 10 hoch 6 Rad
eingebauten (Si) ohne betriebsbedingten
Halbleiter-Sensoranordnungen; Qualitätsverlust, und besonders
oder konstruierte Linsen hierfür.
```
mehr als 12 x 10 hoch 6 aktiven
```
Pixel für Halbleiter-
Sensoranordnung-Farbkameras mit
einer eingebauten
Halbleiter-Sensoranordnung;
```
Scanning-Kameras oder
```
Scanning-Kamerasysteme:
```
mit linearen
```
Detektoranordnungen mit mehr
als
8 192 Elementen/Anordnung;
und
```
mit mechanischer Abtastung
```
in eine Richtung;
```
mit eingebauten
```
Bildverstärkern, die in Nummer
6A02.a.2.a erfaßt sind;
```
mit eingebauten
```
Brennebenen-Arrays, die in
Nummer 6A02.a.3 erfaßt sind.
6A04 Optik
```
Optische Spiegel (Reflektoren)
```
wie folgt:
```
verformbare Spiegel mit
```
kontinuierlichen oder
Multielement-Oberflächen und
speziell entwickelte Bauteile
hierfür, die geeignet sind,
Teile der Spiegeloberfläche
mit Frequenzen von mehr als
100 Hz dynamisch
nachzujustieren;
```
leichte monolithische Spiegel
```
mit einer durchschnittlichen
Äquivalenzdichte von weniger
als 30 kg/m2 und einem
Gesamtgewicht vom mehr als
10 kg;
```
leichte zusammengesetzte -
```
oder Schaum-Spiegelstrukturen
mit einer durchschnittlichen
Äquivalenzdichte von weniger
als 30 kg/m2 und einem
Gesamtgewicht von mehr als
2 kg;
```
Spiegel zum Lenken optischer
```
Strahlen mit mehr als 100 mm
Durchmesser oder
Hauptachsenlänge mit einer
Steuerbandbreite von mehr als
100 Hz;
```
Optische Bauteile, hergestellt
```
aus Zinkselenid (ZnSe) oder
Zinksulfid (ZnS) zur Übertragung
im Wellenlängenbereich von über
3 000 nm bis höchstens 25 000 nm
und mit einem der folgenden
Merkmale:
```
mehr als 100 cm3 Volumen; oder
```
```
mit mehr als 80 mm Durchmesser
```
oder Hauptachsenlänge und
20 mm Dicke (Tiefe);
```
raumfahrtqualifizierte Bauteile
```
für optische Systeme wie folgt:
```
leichtgewichtig, mit weniger
```
als 20% Äquivalenzdichte
verglichen mit einem festen
Rohling mit der gleichen
Apertur und Dicke;
```
Substrate, Substrate mit
```
Oberflächenbeschichtungen
(Einzel- oder Mehrlagen,
metallisch oder dielektrisch,
leitfähig, halbleitend oder
isolierend) oder mit
Schutzfilmen;
```
Segmente oder Baugruppen aus
```
Spiegeln, entwickelt zur
Montage im Weltraum in ein
optisches System, mit einer
Sammelapertur gleich oder
größer als von einer
Einzeloptik mit 1 m
Durchmesser;
```
gefertigt aus
```
zusammengesetzten Materialien
mit einem linearen thermischen
Ausdehnungskoeffizienten
gleich oder kleiner als 5 x 10
hoch -6 in jeder
Koordinatenrichtung;
```
Optische Filter wie folgt:
```
```
für Wellenlängen größer als
```
250 nm, bestehend aus
optischen
Mehrlagen-Beschichtungen und
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
Bandbreiten gleich oder
```
kleiner als 1 nm volle
Breite bei halber Intensität
(FWHI) und einer
Spitzenübertragung von 90%
oder mehr; oder
```
Bandbreiten gleich oder
```
weniger als 0,1 nm FWHI und
einer Spitzenübertragung von
50% oder mehr;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A04.d.1 erfaßt keine
optischen Filter mit festen
Luftspalten oder Lyot-Filtern.
```
```
```
für Wellenlängen größer als
```
250 nm und mit allen folgenden
Merkmalen:
```
abstimmbar über einen
```
Wellenlängenbereich von
500 nm oder mehr;
```
einem optischen
```
Momentanbandpaß von 1,25 nm
oder weniger;
```
Wellenlänge
```
wiedereinstellbar innerhalb
von 0,1 ms mit einer
Genauigkeit von 1 nm oder
besser innerhalb des
abstimmbaren
Wellenlängenbereiches; und
```
einer
```
Einzelereignis-Übertragung
von 91% oder mehr;
```
Optische Opazitätsschalter
```
(Filter) mit einem Sehfeld von
30 Grad oder weiter und einer
Ansprechzeit gleich oder
kleiner als 1 ns;
```
Optische Steuergeräte wie
```
folgt:
```
speziell entwickelt zur
```
Erhaltung der
Oberflächengestalt oder
-ausrichtung der
raumfahrtqualifizierten
Bauteile, die in
Nummer 6A04.c.1 oder c.3
erfaßt sind;
```
mit Steuerungs-, Nachführ-,
```
Stabilisierungs- oder
Resonatorjustierbandbreiten
gleich oder größer als 100 Hz
und einer Genauigkeit von
10 myrad oder weniger;
```
Kardanringe mit einer
```
maximalen Schwenkung von mehr
als 5 Grad, einer Bandbreite
gleich oder größer als 100 Hz
und mit einem der folgenden
Merkmale:
```
- mit einem Durchmesser
```
oder einer Hauptachsenlänge
von mehr als 0,15 m bis
höchstens 1 m;
```
geeignet für
```
Winkelbeschleunigungen von
mehr als 2 rad/s2; und
```
mit Winkelfehlern gleich
```
oder kleiner als
200 myrad/s2; oder
```
- mit mehr als 1 m
```
Durchmesser oder
Hauptachsenlänge;
```
geeignet für
```
Winkelbeschleunigungen von
mehr als 0,5 rad/s2; und
```
mit Winkelfehlern gleich
```
oder kleiner als
200 myrad;
```
speziell entwickelt zur
```
Erhaltung der Justierung
von phasengesteuerten
Anordnungen oder
phasengesteuerten
Segmentspiegelsystemen,
die aus Spiegeln mit einem
Segmentdurchmesser oder
einer Hauptachsenlänge von
1 m oder mehr bestehen;
```
Fluoridfaserkabel oder
```
Lichtwellenleiterfasern hierfür
mit einer Dämpfung von weniger
als 4 dB/km im
Wellenlängenbereich von über
1 000 nm bis höchstens 3 000 nm.
6A05 Laser, Bauteile und optische 6N03 Laser, Laserverstärker und
Geräte, wie folgt: Oszillatoren wie folgt:
```
```
ANMERKUNGEN: a) Argonionen-Laser mit einer
```
Impulslaser umfassen auch mittleren Ausgangsleistung
```
solche, die in einem CW-Modus größer als 40 W und einer
(Dauerstrichmodus) mit Betriebswellenlänge zwischen
überlagerten Impulsen laufen. 400 nm und 515 nm;
```
Stoßerregte Laser umfassen auch b) abstimmbare, gepulste
```
jene, die in einem Farbstoff-(Dye)Oszillatoren
kontinuierlich erregten Modus für Single-Mode-Betrieb mit
mit überlagerter Stoßerregung einer Nennausgangsleistung
laufen. größer als 1 W, einer
```
Der Embargostatus von Pulsfrequenz größer als 1 kHz,
```
Raman-Lasern richtet sich nach einer Pulsdauer kleiner als
den Parametern der 100 ns und einer Wellenlänge
Pumpenquellenlaser. zwischen 300 nm und 800 nm;
Pumpenquellenlaser können alle c) abstimmbare, gepulste
nachstehend beschriebenen Laser Farbstoff-(Dye)Laserverstärker
sein. und - Oszillatoren (ausgenommen
```
```
```
Gaslaser wie folgt: Single-Mode-Oszillatoren) mit
```
```
Excimerlaser mit einem der einer Nennausgangsleistung
```
folgenden Merkmale: größer als 30 W, einer
```
einer Ausgangswellenlänge von Pulsfrequenz größer als 1 kHz,
```
nicht mehr als 150 nm; und: einer Pulsdauer kleiner als
```
einer Ausgangsenergie von mehr 100 ns und einer Wellenlänge
```
als 50 mJ/Impuls; oder zwischen 300 nm und 800 nm;
```
einer mittleren oder d) gepulste CO2-Laser mit einer
```
CW-Ausgangsleistung von mehr als Pulsfrequenz größer als 250 Hz,
1 W; einer Nennausgangsleistung
```
einer Ausgangswellenlänge von größer als 500 W, einer
```
über 150 nm bis höchstens 190 nm Pulsdauer kleiner als 200 ns
und: und einer Betriebswellenlänge
```
einer Ausgangsenergie von mehr zwischen 9 mym und 11 mym;
```
als 1,5 J/Impuls; oder e) Para-Wasserstoff-Raman-Shifter,
```
einer mittleren oder entwickelt für
```
CW-Ausgangsleistung von mehr als Ausgangswellenlängen von 16 mym
120 W; und einer Pulsfrequenz größer
als 250 Hz.
```
einer Ausgangswellenlänge von
```
über 190 nm bis höchstens
360 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 10 J/Impuls; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 500 W; oder
```
einer Ausgangswellenlänge
```
von über 360 nm; und
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 1,5 J/Impuls;
oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 30 W;
```
Metalldampflaser wie folgt:
```
```
Kupfer-(Cu)-Laser mit einer
```
mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 20 W;
```
Gold-(Au)-Laser mit einer
```
mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 5 W;
```
Natrium-(Na)-Laser mit einer
```
mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 5 W;
```
Barium-(Ba)-Laser mit einer
```
mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 2 W;
```
Kohlenmonoxid-(CO)-Laser mit
```
entweder:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 2 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 5 kW; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 5 kW;
```
Kohlendioxid-(C02)-Laser mit
```
einem der folgenden Merkmale:
```
einer CW-Ausgangsleistung
```
von mehr als 10 kW;
```
einer gepulsten
```
Ausgangsstrahlung mit einer
Impulsdauer von mehr als
10 mys; und:
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 10 kW; oder
```
einer Spitzenleistung von
```
mehr als 100 kW; oder
```
einer gepulsten
```
Ausgangsstrahlung mit einer
Impulsdauer gleich oder
kleiner als 10 mys; und:
```
einer Impulsenergie von
```
mehr als 5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 2,5 kW; oder
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 2,5 kW;
```
Chemische Laser wie folgt:
```
```
Wasserstofffluorid-(HF)-
```
Laser;
(Anm.: richtig: Wasserstoffluorid)
```
Deuteriumfluorid-(DF)-Laser;
```
```
Transferlaser:
```
```
Sauerstoff-Jod-(O2-I)-
```
Laser;
```
Deuterium-Fluorid-
```
Kohlendioxid-(DF-CO2)-
Laser;
```
Gasentladungs- und Ionen-
```
Laser, zB Krypton-Ionen- oder
Argon-Ionen-Laser, mit
entweder:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 1,5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 50 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 50 W;
```
Andere Gaslaser, außer
```
Stickstoff-Laser, mit einem
der folgenden Merkmale:
```
einer Ausgangswellenlänge
```
von nicht mehr als 150 nm
und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 50 mJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 1 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 1 W;
```
einer Ausgangswellenlänge
```
von mehr als 150 nm bis
höchstens 800 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 1,5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 30 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 30 W;
```
einer Ausgangswellenlänge
```
von mehr als 800 nm bis
höchstens 1 400 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 0,25 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 10 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 10 W; oder
```
einer Ausgangswellenlänge
```
von mehr als 1 400 nm und
einer mittleren oder
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 1 W;
```
Halbleiter-Laser wie folgt:
```
```
```
ANMERKUNG:
Halbleiter-Laser werden allgemein
als Laserdioden bezeichnet.
ANMERKUNG:
Der Erfassungsstatus von
Halbleiter-Lasern, speziell
entwickelt für andere Geräte
richtet sich nach dem
Erfassungsstatus der anderen
Geräte.
```
```
```
Einzelne Single Mode
```
Halbleiter-Laser mit:
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 100 mW; oder
```
einer Wellenlänge von mehr
```
als 1 050 nm;
```
Einzelne Single-Mode-
```
Halbleiter-Laser oder Arrays
aus einzelnen
Halbleiter-Lasern mit:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 500 myJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 10 W;
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 10 W; oder
```
einer Wellenlänge von mehr
```
als 1 050 nm;
```
Festkörper-Laser wie folgt:
```
```
abstimmbare Laser mit einem
```
der folgenden Merkmale:
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A05.c.1 umfaßt auch
Titan-Saphir-(Ti: Al203), Thulium -
YAG (Tm: YAG), Thulium - YSGG (Tm:
YSGG), Alexandrit (Cr: BeAl204) und
Farbpunkt-Laser.
```
```
```
einer Ausgangswellenlänge
```
kleiner als 600 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 50 mJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 1 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 1 W;
```
einer Ausgangswellenlänge
```
von 600 nm oder mehr bis
höchstens 1 400 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 1 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 20 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 20 W; oder
```
einer Ausgangswellenlänge
```
von mehr als 1 400 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 50 mJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 1 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von
mehr als 1 W;
```
nicht abstimmbare Laser wie
```
folgt:
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A05.c.2 erfaßt
Atomübergangs-Festkörper-Laser.
```
```
```
Rubin-Laser mit einer
```
Ausgangsenergie von mehr als
20 J/Impuls;
```
Neodym-Laser wie folgt:
```
```
gütegeschaltete Laser
```
(Q-switched) mit:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 20 J bis
höchstens 50 J/Impuls und
einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr
als 10 W; oder
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 50 J/Impuls;
```
nichtgütegeschaltete Laser
```
(non-Q-switched) mit:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 50 J bis
höchstens 100 J/Impuls und
einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr
als 20 W; oder
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 100 J/Impuls;
```
Neodym-dotierte Laser (andere
```
Laser als Glas), wie folgt,
mit einer Ausgangswellenlänge
von mehr als 1 000 nm bis
höchstens 1 100 nm:
(Bezüglich Neodym-dotierte
Laser (andere Laser als
Glas) mit einer
Ausgangswellenlänge von
nicht mehr als 1 000 nm oder
mehr als 1 100 nm siehe
Nummer 6A05.c.2.d).
```
gepulst angeregte,
```
phasenverriegelte,
gütegeschaltete
(Q-switched) Laser mit
einer Impulsdauer von
weniger als 1 ns; und:
```
einer Spitzenleistung
```
von mehr als 5 GW;
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 10 W; oder
```
einer Impulsenergie von
```
mehr als 0,1 J;
```
gepulst angeregte,
```
gütegeschaltete
(Q-switched) Laser mit
einer Impulsdauer gleich
oder größer als 1 ns und:
```
einem transversalen
```
Einmoden-Ausgang mit:
```
einer Spitzenleistung von
```
mehr als 100 MW;
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 20 W; oder
```
einer Impulsenergie von mehr
```
als 2 J; oder
```
einem transversalen
```
Mehrmoden-Ausgang mit:
```
einer Spitzenleistung von
```
mehr als 200 MW;
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 50 W; oder
```
einer Impulsenergie von mehr
```
als 2 J;
```
gepulst angeregte,
```
nicht-gütegeschaltete
(non-Q-switched) Laser
mit:
```
einem transversalen
```
Einmoden-Ausgang mit:
```
einer Spitzenleistung von
```
mehr als 500 kW; oder
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 150 W; oder
```
einem transversalen
```
Mehrmoden-Ausgang mit:
```
einer Spitzenleistung von
```
mehr als 1 MW; oder
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als 500 W;
```
kontinuierlich angeregte
```
Laser mit:
```
einem transversalen
```
Einmoden-Ausgang mit:
```
einer Spitzenleistung von
```
mehr als 500 kW; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 150 W; oder
```
einem transversalen
```
Mehrmoden-Ausgang mit:
```
einer Spitzenleistung von
```
mehr als 1 MW; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 500 W;
```
andere nichtabstimmbare
```
Laser, mit einem der
folgenden Merkmale:
```
einer Wellenlänge von
```
weniger als 150 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von mehr
```
als 50 mJ/Impuls und eine
Spitzenleistung von mehr als 1
W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 1 W;
```
einer Wellenlänge von
```
150 nm oder mehr bis
höchstens 800 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von mehr
```
als 1,5 J/Impuls und einer
Spitzenleistung von mehr als
30 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 30 W;
```
einer Wellenlänge von mehr
```
als 800 nm bis höchsten
1 400 nm, wie folgt:
```
gütegeschaltete Laser mit:
```
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 0,5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 50 W; oder
```
einer mittleren
```
Ausgangsleistung von mehr
als:
```
10 W für Einmoden-Laser;
```
```
30 W für Mehrmoden-Laser;
```
```
nicht-gütegeschaltete Laser
```
mit:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 2 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 50 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 50 W; oder
```
einer Wellenlänge von mehr
```
als 1 400 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von mehr
```
als 100 mJ/Impuls und einer
Spitzenleistung von mehr als 1
W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 1 W;
```
Farbstofflaser oder andere
```
flüssige Laser mit einem der
folgenden Merkmale:
```
einer Wellenlänge von weniger
```
als 150 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 50 mJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 1 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 1 W;
```
einer Wellenlänge von 150 nm
```
oder mehr bis höchstens
800 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 1,5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 20 W;
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 20 W; oder
```
einem longitudinalen
```
Einmoden-Impulsoszillator
mit einer mittleren
Ausgangsleistung von mehr
als 1 W und einer
Folgefrequenz von mehr als 1
kHz, wenn die Impulsdauer
kleiner als 100 ns beträgt;
```
einer Wellenlänge von mehr als
```
800 nm bis höchstens 1 400 nm
und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 0,5 J/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 10 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 10 W; oder
```
einer Wellenlänge von mehr als
```
1 400 nm; und:
```
einer Ausgangsenergie von
```
mehr als 100 mJ/Impuls und
einer Spitzenleistung von
mehr als 1 W; oder
```
einer mittleren oder
```
CW-Ausgangsleistung von mehr
als 1 W;
```
Frei-Elektron-Laser;
```
```
Bauteile wie folgt:
```
```
Spiegel, die entweder durch
```
aktive Kühlung oder
Wärmehohlleiter-Kühlung
gekühlt werden;
```
```
ANMERKUNG:
Aktive Kühlung ist eine
Kühltechnik für optische Bauteile,
die fließende Flüssigkeiten
innerhalb der Schicht unter der
Oberfläche (nominal weniger als
1 mm unter der optischen
Oberfläche) des Optikbauteils
verwendet, um Wärme von der Optik
abzuführen.
```
```
```
optische Spiegel oder
```
durchlässige oder teilweise
durchlässige optische oder
elektro-optische Bauteile,
speziell entwickelt zur
Verwendung mit vom Embargo
erfaßten Lasern;
```
optische Geräte wie folgt: 6N04 Interferometer zum Messen
```
```
dynamische von Geschwindigkeiten größer
```
Wellenfront-(Phasen)-Meßgeräte, als 1 km/s in Zeitintervallen
die geeignet sind, mindestens kleiner als 10 mys (zB VISAR's,
50 Positionen auf einer Doppler Laser Interferometer
Strahlenwellenfront abzubilden, (DLI's)).
mit:
```
Bildfrequenzen gleich oder
```
größer als 100 Hz und einer
Phasendiskrimination von
mindestens 5% der
Wellenlänge des Strahls;
oder
```
Bildfrequenzen gleich oder
```
größer als 1 000 Hz und
einer Phasendiskrimination
von mindestens 20 % der
Wellenlänge des Strahls;
```
Laser-Diagnosegeräte, die
```
geeignet sind,
Winkelstrahl-Lenkungsfehler
von Super High Power Laser
(SHPL)-Systemen von gleich
oder weniger als 10 myrad zu
messen;
```
optische Geräte, Baugruppen
```
oder Bauteile, speziell
entwickelt für SHPL-Systeme
mit phasengesteuerter
Anordnung für kohärente
Strahlenkombination bis zu
einer Genauigkeit von
Lambda/10 auf der bezeichneten
Wellenlänge oder von 0,1 mym,
je nachdem welcher Wert der
kleinere ist;
```
Projektionsteleskope, speziell
```
entwickelt zur Verwendung mit
SHPL-Systemen.
6A06 Magnetometer, magnetische
Neigungsmesser, eigenmagnetische
Neigungsmesser und
Kompensationssysteme sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür, wie folgt:
```
Magnetometer mit
```
supraleitfähiger, optisch
gepumpter oder nuklearer
Präzessionstechnologie
(Proton/Overhauser-Technologie),
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) niedriger
(besser) als 0,05 nT
rms/Quadratwurzel Hz;
```
Induktionsspulen-Magnetometer
```
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) niedriger
(besser) als:
```
0,05 nT rms/Quadratwurzel Hz
```
bei Frequenzen von weniger als
1 Hz;
```
1 x 10 hoch -3 nT
```
rms/Quadratwurzel Hz bei
Frequenzen von 1 Hz oder mehr
bis höchstens 10 Hz; oder
```
1 x 10 hoch -4 nT
```
rms/Quadratwurzel Hz bei
Frequenzen von mehr als 10 Hz;
```
Lichtwellenleiter-Magnetometer
```
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) niedriger
(besser) als 1 nT
rms/Quadratwurzel Hz;
```
Magnetische Neigungsmesser, mit
```
mehreren Magnetometern, die in
Nummer 6A06.a, b oder c erfaßt
sind;
```
eigenmagnetische
```
Lichtwellenleiter-Neigungsmesser
mit einem Rauschpegel
(Empfindlichkeit) des
magnetischen Neigungsfeldes
niedriger (besser) als 0,3 nT/m
rms/Quadratwurzel Hz;
```
eigenmagnetische Neigungsmesser,
```
die nicht die
Lichtwellenleiter-Technologie
einsetzen und einen Rauschpegel
(Empfindlichkeit) des
magnetischen Neigungsfeldes
niedriger (besser) als
0,015 nT/m rms/Quadratwurzel Hz
besitzen;
```
magnetische Kompensationssysteme
```
für magnetische Sensoren,
entwickelt für einen Einsatz auf
mobilen Plattformen;
```
supraleitfähige
```
elektromagnetische Sensoren mit
Bauteilen, die aus
supraleitfähigen Materialien
gefertigt sind:
```
entwickelt für einen Betrieb
```
bei Temperaturen unter der
kritischen Temperatur von
mindestens einem ihrer
supraleitfähigen Bestandteile
(einschließlich
Josephson-Effekt-Geräte oder
supraleitfähige
Quanten-Interferenz-Geräte
(SQUIDS);
```
entwickelt zum Messen
```
elektromagnetischer
Feldschwankungen auf
Frequenzen von 1 kHz oder
weniger, und:
```
mit einem der folgenden
```
Merkmale:
```
mit integrierten
```
Dünnschicht-SQUIDS mit einer
Mindestgröße von weniger als
2 mym und mit zugehörigen
Eingangs- und Ausgangs-
Kopplungsschaltungen;
```
entwickelt für einen Betrieb
```
bei einer Magnetfeld-
Anstiegsgeschwindigkeit von
mehr als 1 x 10 hoch 6
Induktionsflußquanten/s;
```
entwickelt, um ohne
```
magnetische Abschirmung im
Erdmagnetfeld arbeiten zu
können; oder
```
mit einem
```
Temperaturkoeffizienten von
weniger (kleiner) als 0,1
Induktionsflußquantum/K.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A06 erfaßt keine für
biomagnetische Messungen zu
medizinischen Zwecken speziell
entwickelte Instrumente, sofern sie
keine nichteingebetteten Sensoren,
wie sie in Nummer 6A06.h erfaßt
sind, enthalten.
```
```
6A07 Schwerkraftmesser 6R02 Schweremesser (Gravimeter),
(Gravimeter) und Schwerkraft-Gradiometer und
Schwerkraft-Gradiometer wie speziell konstruierte
folgt. Komponenten dafür, konstruiert
```
Schwerkraftmesser zur Verwendung oder modifiziert für den
```
am Boden mit einer statischen Lufteinsatz oder die Verwendung
Genauigkeit von weniger (besser) in der Marine, mit einer
als 10 mygal, ausgenommen statischen oder operationellen
Gravitationsmesser des Genauigkeit von 7 x 10 hoch -6
Quartzelement-Typs (Worden-Typ); m/sec2 (0,7 mgal*)) oder
```
Schwerkraftmesser für mobile besser, mit einer
```
Plattformen für Boden, Marine, Einschwingzeit für die
U-Boote, Luft- oder Raumfahrt Daueraufzeichnung von zwei
mit: Minuten oder weniger.
```
```
*) Einheit für Beschleunigung)
```
einer statischen Genauigkeit
```
von weniger (besser) als
0,7 mgal; und
```
einer Betriebsgenauigkeit von
```
weniger (besser) als
0,7 mgal mit einer
Aufzeichnungszeit im
stabilisierten Zustand von
weniger als 2 Minuten bei
jeder Kombination von
begleitenden
Korrekturausgleichen und
Bewegungseinflüssen;
```
Schwerkraft-Gradiometer.
```
6A08 Radarsysteme, -geräte und
-baugruppen mit einem der
folgenden Merkmale sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür:
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A08 erfaßt nicht:
```
Rundsicht-Sekundärradar (SSR);
```
```
Eisenbahnradar zur
```
Kollisionsverhütung;
```
Anzeigen und Monitore zur
```
Luftverkehrsüberwachung, die
nicht mehr als
12 Auflösungselemente/mm
besitzen.
```
```
```
mit Betriebsfrequenzen von
```
40 GHz bis 230 GHz und mit einer
mittleren Ausgangsleistung von
mehr als 100 mW;
```
mit einer abstimmbaren
```
Bandbreite von mehr als +-6,25%
der Mittenbetriebsfrequenz;
```
```
ANMERKUNG
Die Mittenbetriebsfrequenz ist
gleich der Hälfte der Summe aus der
höchsten plus der niedrigsten
spezifizierten Betriebsfrequenz.
```
```
```
geeignet, simultan auf mehr als
```
zwei Trägerfrequenzen zu
arbeiten;
```
geeignet, mit künstlicher
```
Apertur (SAR), inverser
künstlicher Apertur (ISAR) oder
in
Schrägsicht-Flugzeugradar-Modus
(SLAR) zu arbeiten;
```
mit eingebauten elektronisch
```
lenkbaren phasengesteuerten
Antennen;
```
geeignet zur Höhenmessung
```
nichtzusammengehöriger Ziele;
```
```
ANMERKUNG: Nummer 6A08.f erfaßt
nicht:
```
Präzisionsanflugradargeräte
```
(PAR) gemäß den ICAO-Normen;
```
Meteorologische Radargeräte.
```
```
```
```
speziell entwickelt für Luft- 6R03 Präzisionsverfolgungssysteme
```
und Schwebefahrzeuge (auf a) Verfolgungssysteme mit einem
Ballons oder Flugzeugen Umsetzer, der im Raketensystem
montiert) und mit einer oder unbemannten Luftfahrzeug
Doppler-Signal-Verarbeitung zur in Verbindung mit Oberflächen-
Aufspürung bewegter Ziele; oder Luftreferenzsystemen oder
```
mit Verarbeitung von Navigationssatellitensystemen
```
Radarsignalen mittels folgender für die Lieferung von
Techniken: Echtzeitmessungen der
```
Radar-Spread-Spectrum-Techniken; Flugposition und
```
oder Geschwindigkeit eingebaut wird,
```
Radar-Springfrequenz-Techniken;
```
```
Betrieb am Boden mit einem
```
maximalen Meßbereich von mehr
als 185 km;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.i erfaßt keine
Rundsichtradarsysteme für die
Fischerei.
```
```
```
Laserradar oder LIDAR-Geräte,
```
wie folgt:
```
raumfahrtqualifiziert; oder
```
```
mit kohärenten Heterodyn- oder
```
Homodyn-Erkennungstechniken
und mit einer Winkelauflösung
von weniger (besser) als
20 myrad;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.j erfaßt keine
LIDAR-Geräte, die speziell für
Zwecke des Vermessungswesens oder
meteorologische Beobachtungen
entwickelt sind.
```
```
```
mit signalverarbeitenden b) Entfernungsmeßradare mit
```
Subsystemen mit zugehörigen optischen Infrarot-
Impulskompression mit: Trackern und der speziell dafür
```
einem Impulskompressionsanteil konstruierten Software mit den
```
von mehr als 150; oder folgenden Fähigkeiten:
```
einer Impulsbreite von weniger
```
als 200 ns;
l. mit datenverarbeitenden 1. Winkelauflösung besser als
Untersystemen mit: 3 mrad (0,5 mils);
```
automatischer Zielverfolgung, 2. Entfernung von 30 km oder
```
die bei jeder Antennendrehung größer mit einer
die prognostizierte Entfernungsauflösung besser
Zielposition unterhalb der als 10 m rms (quadratischer
Zeit des nächsten Mittelwert);
Antennenkeulendurchgangs 3. Geschwindigkeitsauflösung
liefert; besser als 3 m/s.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.l.1 erfaßt keine
Konfliktwarneinrichtungen in
Luftverkehrsüberwachungssystemen,
oder Marine- bzw.
Hafenradaranlagen.
```
```
```
Berechnung der
```
Target-Geschwindigkeit vom
Hauptradar mit
nichtperiodischen (variablen)
Abtastfrequenzen;
```
Verarbeitung zur automatischen
```
Bilderkennung
(Feature-Extraktion) und
Vergleich mit den
charakteristischen Target-
Daten (in Wellen- oder
Bildform) zur Identifizierung
oder Klassifizierung des
Targets; oder
```
Überlagerung und Korrelation,
```
oder Fusion von Objekt-Daten
aus zwei oder mehr
geographisch zerstreuten und
miteinander verknüpften
Radarsensoren zur besseren
Erfassung und Unterscheidung
von Objekten.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6A08.l.4. erfaßt keine
Kontrollsysteme, -geräte und
-baugruppen zur
Seeverkehrsüberwachung.
```
```
6R04 Fernmeß- und
Fernsteuerungsausrüstung,
verwendbar für unbemannte
Luftfahrzeuge oder
Raketensysteme.
6N05 Drucksensoren für
hydrodynamische Versuche mit
Drücken größer als 100 kbar wie
folgt:
```
Mangan-Sensorelemente;
```
```
Quarz-Sensorelemente.
```
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
6B04 Optik:
Geräte zur Messung des absoluten
Reflexionsvermögens bis zu einer
Genauigkeit von +-0,1% des
Reflexionswertes.
6B05 Laser
Speziell entwickelte oder
abgeänderte Geräte, einschließlich
Werkzeuge, Prägeformen,
Befestigungen oder Meßgeräte, wie
folgt, sowie speziell entwickelte
Bauteile und Zubehöre hierfür:
```
zur Fertigung und Überprüfung
```
von:
```
Frei-Elektron-Laser-Magnet-
```
Wigglern;
```
Frei-Elektron-Laser-
```
Photoinjektoren;
```
zur Justierung auf erforderliche
```
Toleranzen des longitudinalen
Magnetfeldes von
Frei-Elektron-Lasern.
6B07 Schwerkraftmesser:
Geräte zur Fertigung, Ausrichtung
und Eichung von landgestützten
Schwerkraftmessern mit einer
statischen Genauigkeit besser als
0,1 mgal.
6B08 Radar: 6R05 Speziell konstruierte
Systeme zur Messung von
Radarquerschnitten.
Impulsradar-Querschnitt-
Meßsysteme mit Sendeimpulsbreiten
von 100 ns oder weniger und
speziell entwickelte Bauteile
hierfür.
C. MATERIALIEN
6C02 Optische Sensoren:
```
Elementares Tellur (Te) mit
```
einer Reinheit gleich oder
größer als 99,9995%;
```
Einkristalle aus
```
Cadmiumtellurid (CdTe) oder
Quecksilber-Cadmium-Tellurid
(CdHgTe) mit jedem beliebigen
Reinheitsgrad, einschließlich
epitaxialer Halbleiterscheiben
hiervon;
```
```
ANMERKUNG
Die Reinheit wird gemäß ASTM
F574-83 oder entsprechender anderer
Normen überprüft.
```
```
```
Lichtwellenleiter-Vorformen,
```
speziell entwickelt zur
Fertigung von Fasern mit hoher
Doppelbrechung, wie sie in
Nummer 6A02.d.3 erfaßt sind.
6C04 Optik
```
Zinkselenid (ZnSe) und
```
Zinksulfid
(ZnS)-Substratrohlinge,
hergestellt mittels chemischen
Dampfsedimentationsverfahren
(CVD):
```
Volumen größer als 100 cm3;
```
oder
```
Durchmesser größer als 80 mm
```
bei einer Dicke gleich oder
größer als 20 mm;
```
Boules aus folgenden
```
elektrooptischen Materialien:
```
Kalium-Titanyl-Arsenat
```
(KTiAs, auch bekannt als
KTA);
```
Silber-Gallium-Selenid
```
(AgGaSe2);
```
Thallium-Arsen-Selenid
```
(Tl3AsSe3, auch bekannt als
TAS);
```
nichtlineare optische
```
Materialien mit:
```
Suszeptibilität der dritten
```
Ordnung (Chi 3) gleich oder
kleiner als 1 W/m2; und
```
einer Ansprechzeit von
```
weniger als 1 ms;
```
Substratrohlinge aus
```
Siliciumcarbid oder
Beryllium-Beryllium (Be/Be)
sedimentierten Materialien
mit mehr als 300 mm
Durchmesser oder
Hauptachsenlänge;
```
schwach optisch-absorbierende
```
Materialien wie folgt:
```
Fluoridverbindungen als
```
Grundmaterial, mit
Bestandteilen mit einer
Reinheit von 99,999% oder
besser; oder
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 6C04.e.1. erfaßt Fluoride
aus Zirkonium oder Aluminium und
Varianten davon.
```
```
```
Fluoridglas als Grundmaterial,
```
hergestellt aus Verbindungen,
die in Nummer 6c04.e.1. erfaßt
sind;
```
Glas, einschließlich
```
geschmolzener Silika,
Phosphatglas, Fluorphosphatglas,
Zirkoniumfluorid (ZrF4) und
Hafniumfluorid (HfF4) mit:
```
einer Hydroxylionen-(OH-)-
```
Konzentration von weniger als
5 ppm;
```
integrierten metallischen
```
Reinheitsgraden von weniger
als 1 ppm; und
```
hoher Homogenität
```
(Refraktionsvarianzindex) von
weniger als 5 x 10 hoch -6;
```
synthetisch hergestellte
```
Diamantmaterialien mit einer
Absorption von weniger als 10
hoch -5 cm hoch -1 für
Wellenlängen von mehr als 200 nm
bis höchstens 14 000 nm;
```
Lichtwellenleiter-Vorformen,
```
hergestellt aus
Fluoridverbindungen als
Grundmaterial, die Bestandteile
mit einer Reinheit von 99,999%
oder besser enthalten, speziell
entwickelt zur Herstellung von
Fluoridfasern, wie sie in
Nummer 6A04.f. erfaßt sind.
6C05 Laser:
Kristalline
Laser-Wirtsmaterialien in
nichtfertiger Form, wie folgt:
```
Titandotierte Saphire;
```
```
Alexandrit.
```
D. SOFTWARE
6D01 Software, speziell entwickelt
zur Entwicklung oder Fertigung
von in Nummern 6A04, 6A05, 6A08
oder 6B08 erfaßten Geräten.
6R06
```
Software zur Verarbeitung der
```
aufgezeichneten Daten nach dem
Flug zur Bestimmung der
Position des Fluggeräts auf
seiner ganzen Flugbahn,
```
Speziell konstruierte Software
```
oder speziell konstruierte
Software mit entsprechenden
speziell konstruierten
Hybridrechnern (kombinierten
Analog-Digital-Rechnern) für
die Modelldarstellung,
Simulation oder
Entwurfsintegration der Systeme
laut 9R01,
```
Speziell konstruierte Software
```
oder Datenbanken zur Analyse
von Signaturreduzierung.
6D02 Software, speziell entwickelt
zur Verwendung von in Nummern
6A02.b, 6A08 oder 6B08 erfaßten
Geräten.
6D03 Andere Software wie folgt:
```
Akustik:
```
```
Software, speziell entwickelt
```
für akustische Strahlformung,
zur Echtzeit-Verarbeitung von
akustischen Daten für einen
passiven Empfang unter
Verwendung von geschleppten
Hydrophon-Anordnungen;
```
Quellencodes zur
```
Echtzeit-Verarbeitung von
akustischen Daten für einen
passiven Empfang unter
Verwendung von geschleppten
Hydrophon-Anordnungen;
```
Magnetometer:
```
```
Software, speziell entwickelt
```
für magnetische
Kompensationssysteme für
magnetische Sensoren, die für
einen Betrieb auf mobilen
Plattformen entwickelt sind;
```
Software, speziell entwickelt
```
für magnetische
Anomalie-Erkennung auf mobilen
Plattformen;
```
Schwerkraftmesser:
```
Software, speziell entwickelt
zur Korrektur von
Bewegungseinflüssen von
Schwerkraftmessern oder
Schwerkraft-Gradiometer;
```
Radar:
```
```
Luftverkehrsüberwachungs-
```
Anwendungs-Software, die sich
in Universalrechnern von
Luftfahrtskontrollstellen
befinden, mit einem der
folgenden Merkmale:
```
simultane Verarbeitung und
```
Anzeige von mehr als
150 Objektwegen;
```
Aufnahmefähigkeit von
```
Radarobjektdaten von mehr
als vier
Hauptradareinrichtungen;
oder
```
automatische Weitergabe von
```
Hauptradarobjektdaten (wenn
nicht mit Rundsicht-
Sekundärradar-(SSR)-Daten
korreliert) vom Hauptzentrum
der Flugverkehrskontrolle
(ATC) an ein anderes
Flugverkehrskontroll-
zentrum;
```
Software zur Konstruktion oder
```
Fertigung von Radomen, die:
```
speziell entwickelt sind zum
```
Schutz der elektronisch
lenkbaren phasengesteuerten
Antennen, wie sie in
Nummer 6A08.e erfaßt sind;
und
```
den mittleren
```
Nebenkeulenpegelanstieg um
weniger als 13 dB für
Frequenzen gleich oder höher
als 2 GHz begrenzen.
E. TECHNOLOGIE
6E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Entwicklung von Geräten,
Materialien oder Software, die
in den Nummern 6A01, 6A02, 6A03,
6A04, 6A05, 6A06, 6A07, 6A08,
6B04, 6B05, 6B07, 6B08, 6C02,
6C04, 6C05, 6D01, 6D02 oder 6D03
erfaßt sind.
6E02 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Fertigung von Geräten oder
Materialien, die in den Nummern
6A01, 6A02, 6A03, 6A04, 6A05,
6A06, 6A07, 6A08, 6B04, 6B05,
6B07, 6B08, 6C02, 6C04 oder 6C05
erfaßt sind.
6E03 Andere Technologie:
```
Optik:
```
```
Optik-Oberflächen-
```
Beschichtungs- und
-Behandlungstechnologie,
erforderlich zur Erreichung
einer Gleichmäßgikeit von
99,5% oder besser für optische
Beschichtungen von 500 mm oder
mehr Durchmesser oder
Hauptachsenlänge und mit einem
Gesamtschwund (Absorption und
Streuung) von weniger als 5 x
10 hoch -3;
```
optische
```
Fertigungstechnologien wie
folgt:
```
zur Serienfertigung von
```
optischen Bauteilen mit
einer Rate von mehr als
10 m2 Fläche/Jahr auf einer
einzelnen Spindel und mit:
```
einer Fläche von mehr als
```
1 m2; und
```
einer Oberflächenkrümmung
```
von mehr als Lambda/10 rms
auf der bezeichneten
Wellenlänge;
```
Einschneid-
```
Diamantdrehtechniken mit
Genauigkeiten bei der
Oberflächenendfertigung von
besser als 10 nm rms auf
nicht-ebenen Oberflächen von
mehr als 0,5 m2;
```
Laser:
```
```
Technologie für optische
```
Filter mit einer Bandbreite
gleich oder kleiner als 10 nm,
einem Sehfeld (FOV) von mehr
als 40 Grad, sowie einer
Auflösung von mehr als 0,75
Linienpaaren/mm;
```
Technologie, erforderlich zur
```
Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von speziell
entwickelten
Diagnoseinstrumenten oder
Targets in Testvorrichtungen
zur SHPL-Prüfung oder Prüfung
bzw. Bewertung von durch SHPL-
Strahlen bestrahlten
Materialien;
```
Magnetometer:
```
Technologie, erforderlich zur
Entwicklung oder Fertigung von
Feldmesser-Magnetometern oder
Feldmesser-Magnetometersystemen
mit einem Rauschpegel von:
```
weniger als 0,05 nT rms/Wurzel
```
Hz auf Frequenzen von weniger
als 1 Hz; oder
```
1 x 10 hoch -3 nT
```
rms/Quadratwurzel Hz auf
Frequenzen von 1 Hz oder mehr.
7 - NAVIGATION UND AVIONIK
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ANMERKUNG:
Die Nummern 7R01 bis 7R09 erfassen
Einrichtungen, die entwickelt
sind für den Gebrauch in
Raketensystemen der Nummer
9R01.
```
```
7A01 Beschleunigungsmesser, 7R01
entwickelt für einen Einsatz in
Trägheitsnavigations- oder
Lenksystemen; mit einem der
folgenden Merkmale, sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür:
```
einer Nullabgleich-Stabilität a) Beschleunigungsmesser mit einem
```
von kleiner (besser) als Schwellwert von 0,05 g oder
130 myg, bezogen auf einen weniger, einem
festen Eichwert über den Linearitätsfehler innerhalb von
Zeitraum von einem Jahr; 0,25% der vollen Skalenleistung
oder beidem, konstruiert für
die Verwendung in
Trägheitsnavigationssystemen
oder Lenksystemen aller Art.
```
einer Skalenfaktor-Stabilität b) Beschleunigungsmesser oder
```
von kleiner (besser) als Kreisel aller Art mit
130 ppm, bezogen auf einen Dauerausgabe, die für
festen Eichwert über den Beschleunigungen über 100 g
Zeitraum von einem Jahr; spezifiziert sind;
```
spezifiziert, für c) Trägheits- oder sonstige
```
Beschleunigungswerte von mehr Geräte, die
als 100 g. Beschleunigungsmesser nach a)
und b) oder Kreisel nach b)
verwenden, sowie Systeme, in
denen solche Geräte eingebaut
sind, und speziell dafür
konstruierte
Integrationssoftware.
7A02 Kreisel mit einem der 7R02
folgenden Merkmale, sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür:
```
einer Drift-Stabilität, gemessen Kreiselkompasse und andere
```
in einer 1-g-Umgebung über den Geräte, mit denen die Position
Zeitraum von drei Monaten und oder Orientierung über die
bezogen auf einen festen automatische Verfolgung von
Eichwert, von: Himmelskörpern oder Satelliten
ermittelt werden,
```
kleiner (besser) als b) Alle Arten von Kreiseln, die
```
0,1 Grad/Stunde, wenn für sich für die Verwendung in den
kontinuierliche Funktion bei in Nummer 9R01 genannten
unter 10 g spezifiziert; oder Systemen eignen und eine
```
kleiner (besser) als Nenndriftratenstabilität von
```
0,5 Grad/Stunde, wenn für weniger als 0,5 Grad (1 Sigma
kontinuierliche Funktion oder rms)/Stunde bei 1 g
zwischen 10 bis einschließlich aufweisen.
100 g spezifiziert;
```
spezifiziert für kontinuierliche
```
Funktion bei
Beschleunigungsraten von über
100 g.
7A03 Trägheitsnavigationssysteme 7R03 Integrierte
(kardanisch aufgehängt und Fluginstrumentensysteme, die
flugkörperfest) und Stabilisierungskreisel oder
Trägheitsgeräte für Höhe, Autopiloten sowie
Lenkung oder Steuerung sowie Integrationssoftware dafür
speziell entwickelte Bauteile beinhalten, konstruiert oder
hierfür, mit einem der folgenden modifiziert für die Verwendung
Merkmale: in Systemen der Nummer 9R01.
```
für Luftfahrzeuge:
```
```
Navigationsfehler
```
(frei-inertial) nach erfolgter
Normalausrichtung von 0,8
nautischen Meilen/Stunde (50%
Circular Error Possible (CEP))
oder kleiner (besser); oder
```
nicht freigegeben durch die
```
Zivilluftfahrbehörden für
„zivile Luftfahrzeuge''; oder
```
spezifiziert für
```
Beschleunigungswerte von mehr
als 10 g;
```
für Land- oder
```
„Raumfahrzeuge'':
```
Navigationsfehler
```
(frei-inertial) nach erfolgter
Normalausrichtung von 0,8
nautischen Meilen/Stunde (50%
Circular Error Possible (CEP))
oder kleiner (besser); oder
```
spezifiziert für
```
Beschleunigungswerte von mehr
als 10 g.
7A04 Kreisel-Astrokompasse und
andere Vorrichtungen, die
Position und Orientierung
mittels automatischer Verfolgung
von Himmelskörpern oder
Satelliten bestimmen, mit einer
Azimutgenauigkeit von gleich
oder kleiner (besser) als
5 Bogensekunden.
7A05 Global-Positionierungs- 7R04 Globales
Satelliten-(GPS)-Empfangsgeräte Positionierungsbestimmungs-
mit einer system GPS (Global Positioning
Nullstellenschwenkungsantenne, System) oder ähnliche
sowie speziell entwickelte Satellitenempfänger:
Bauteile hierfür. a) tauglich für die Lieferung von
Navigationsdaten unter den
folgenden Betriebsbedingungen:
```
bei Geschwindigkeiten über
```
515 m/s (1 000 nautische
Meilen/Stunde), und
```
in Höhen über 18 km
```
(60 000 Fuß); oder
```
konstruiert oder modifiziert
```
für die Verwendung in
unbemannten Fluggeräten laut
Nummer 9R01.
7A06 Bord-Höhenmesser, die auf
anderen Frequenzen als 4,2 bis
einschließlich 4,4 GHz arbeiten,
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
Leistungsmanagement; oder
```
```
mit Phasenumtastungsmodulation.
```
7R05 Radar und Laserradarsysteme
einschließlich Höhenmesser.
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
7B01 Prüf-, Eich- oder
Abgleichgeräte, speziell
entwickelt für Einrichtungen der
Nummer 7A, ausgenommen Geräte
der Klassen „Wartungsebene I''
oder „Wartungsebene II''.
```
```
ANMERKUNGEN:
```
„Wartungsebene I'':
```
Der Ausfall einer
Trägheitsnavigationseinheit wird
im Flugzeug durch eine Anzeige
des Bedien- und Anzeigefeldes
(CDU) oder durch eine
Zustandsmeldung des
entsprechenden Subsystems
gemeldet. Die Ursache des
Gebrechens kann mit Hilfe des
Hersteller-Handbuches auf der
Ebene der defekten, an Bord
austauschfähigen Einheit (line
replaceable unit = LRU)
lokalisiert werden. Der Bediener
entfernt sodann die fehlerhafte
LRU und ersetzt sie durch eine
Ersatzeinheit.
```
„Wartungsebene II'':
```
Die fehlerhafte LRU wird an die
Wartungswerkstätte (des
Herstellers oder der für
Wartungsebene II zuständigen
Werkstätte des Betreibers)
geschickt. Dort wird diese
nicht-funktionierende LRU
mittels verschiedener,
geeigneter Prüfeinrichtungen
getestet, um die defekte,
werkstättenaustauschfähige
Baugruppe (shop replaceable
assembly = SRA), die für das
Gebrechen verantwortlich ist, zu
lokalisieren. Diese SRA wird
entfernt und durch eine
funktionierende Ersatzbaugruppe
ersetzt. Die fehlerhafte SRA
(oder möglicherweise die gesamte
LRU) wird dann an den Hersteller
geschickt.
ANMERKUNG:
Wartungsebene II beinhaltet nicht
den Austausch von erfaßten
Beschleunigungsmessern oder
Kreiselsensoren der SRA.
```
```
7B02 Geräte, wie folgt, speziell 7R06 Speziell konstruierte Prüf-,
entwickelt zur Beurteilung von Kalibrier- und Justiergeräte
Spiegeln für sowie „Fertigungsausrüstung''
Ring-Laser-Kreiselgeräten: dafür, einschließlich der
folgenden:
```
Streustrahlungsmesser mit einer a) Folgende Geräte für
```
Meßgenauigkeit von 10 ppm oder Laserkreisel zur
kleiner (besser); Charakterisierung von Spiegeln,
```
Profilometer mit einer wenn sie mindestens folgende
```
Meßgenauigkeit von 0,5 nm Genauigkeitsgrenzen aufweisen:
(5 Angström) oder kleiner 1. Streustrahlungsmesser
(besser). (10 ppm),
```
Reflektometer (50 ppm),
```
```
Profilmesser (5 Angström),
```
7B03 Geräte, speziell entwickelt b) Für sonstige Trägheitsgeräte:
zur Fertigung von Einrichtungen 1. Trägheitsmeßgerät (IMU
unter Nummer 7A, einschließlich: = Inertial Measurement
```
Kreisel-Abstimm-Prüfstationen; Unit),
```
```
Kreisel-Dynamik-Auswucht- 2. IMU-Plattformtester,
```
Stationen; 3. IMU-Handhabungsvorrichtung
```
Kreisel-Einlauf/Motor- für stabile Elemente,
```
Prüfstationen; 4. IMU-Plattform-
```
Kreisel-Ausgangs- und Wuchtvorrichtung,
```
Füllstationen; 5. Teststation für
```
Zentrifugenhalterungen für Kreisel-Tuning,
```
Kreisellager; 6. Station für dynamisches
```
Stationen zur Achsenausrichtung Wuchten von Kreiseln,
```
von Beschleunigungsmessern. 7. Teststation für
Motor/Kreisel-Einlaufen,
```
Kreiselevakuierungs- und
```
-füllstation,
```
Zentrifugenvorrichtung für
```
Kreisellager,
```
Achsenausrichtstation für
```
Beschleunigungsmesser,
```
Teststation für
```
Beschleunigungsmesser.
C. MATERIALIEN (keine)
D. SOFTWARE
7D01 Software, speziell entwickelt
oder abgeändert zur Entwicklung
oder Fertigung von Geräten der
Nummern 7A oder 7B.
7D02 Quellencodes zur Verwendung
jeglicher Navigationsgeräte oder
Fluglagen-Kursbezugssysteme
(AHRS) (ausgenommen kardanisch
aufgehängte AHRS) einschließlich
Trägheitsgeräte, die nicht in
den Nummern 7A03 oder 7A04
erfaßt sind.
7D03 Andere Software wie folgt:
```
Software, speziell entwickelt
```
oder abgeändert zur
Leistungsverbesserung oder zur
Verminderung des
Navigationsfehlers des Systems
auf jene Werte, wie sie in den
Nummern 7A03 oder 7A04
spezifiziert sind;
```
Quellencodes für hybride
```
integrierte Systeme zur
Leistungsverbesserung oder zur
Verminderung des
Navigationsfehlers des Systems
auf in Nummer 7A03 spezifizierte
Werte durch kontinuierliche
Kombination von Trägheitsdaten
mit einer der folgenden
Navigationsdatenarten:
```
Dopplerradar-Geschwindigkeit;
```
```
Globaler-Positionierungs-
```
Satelliten-(GPS)-
Referenzdaten; oder
```
Terrain-Datenbank;
```
```
Quellencodes für integrierte
```
Luft- und Raumfahrt-Elektronik,
die Sensordaten und
wissensbasierte Expertensysteme
kombinieren;
```
Quellencodes zur Entwicklung
```
von:
```
digitalen
```
Flugmanagementsystemen zur
Flugbahnoptimierung;
```
integrierten Antriebs- und
```
Flugregelungssystemen;
```
„Fly by wire'' oder „Fly by
```
light''-Regelsystemen;
```
aktiven fehlertoleranten oder
```
selbsttätig rekonfigurierenden
Flugregelungssystemen;
```
automatischen
```
Radiokompaß-Bordsystemen;
```
Flugdatensystemen auf der
```
Basis von statischen
Oberflächendaten
```
Raster-Frontscheibenanzeigen
```
oder dreidimensionalen
Anzeigen.
E. TECHNOLOGIE
7E01 Technologie gemäß der 7R07 Konstruktionstechnologie für
„General Technology Note'' die Integration von Rumpf,
(Allgemeine Technologienote) zur Antriebssystem und
Entwicklung von Geräten oder von Auftriebssteuerflächen zur
Software der Nummern 7A, 7B oder Optimierung der aerodynamischen
7D. Leistung im gesamten
Flugbereich eines unbemannten
Luftfahrzeugs.
7R08 Konstruktionstechnologie für
die Integration von
Flugsteuerungs-, Lenk- und
Antriebsdaten in ein
Flug-Managementsystem zur
Optimierung der Flugbahn eines
Raketensystems.
7R09 Konstruktionstechnologie für
den Schutz von Avionik- und
elektrischen Subsystemen gegen
Gefahren von EMP
(elektromagnetischer Impuls)
und EMI (elektromagnetische
Störung) von externen Quellen
wie folgt:
```
Konstruktionstechnologie für
```
Abschirmungssysteme,
```
Konstruktionstechnologie für
```
die Konfiguration von
gehärteten elektrischen
Schaltkreisen und
Subsystemen,
```
Ermittlung der
```
Härtungskriterien für die
oben genannten Positionen.
7E03 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Reparatur, Adaptierung oder
Überholung von in Nummern 7A01
bis 7A04 erfaßten Geräten, außer
für Zwecke der
Wartungstechnologie, die in
einem direkten Zusammenhang mit
Eichung, Entfernung oder
Austausch von beschädigten oder
unverwendbaren, an Bord
austauschfähigen Einheiten (line
replaceable unitd = LRU) oder
werkstättenaustauschfähigen
Baugruppen (shop replaceable
assemblies = SRA) eines zivilen
Luftfahrzeuges, wie in den
Anmerkungen „Wartungsebene I''
und „Wartungsebene II''
beschrieben, steht.
7E04 Andere Technologie:
```
Technologie zur Entwicklung oder
```
Fertigung von:
```
Radiokompaß-Bordsystemen mit
```
Betriebsfrequenzen von mehr
als 5 MHz;
```
Flugdatensystemen nur auf der
```
Basis von Bodenstationsdaten,
zB solche, die ohne
konventionelle Flugdatensonden
auskommen;
```
Raster-Frontscheibenanzeigen
```
oder dreidimensionalen
Anzeigen für Luftfahrzeuge;
```
Trägheitsnavigationssystemen
```
oder Kreisel-Astrokompassen,
die in den Nummern 7A01 oder
7A02 erfaßte
Beschleunigungsmesser oder
Kreisel enthalten;
```
Fertigungstechnologie, wie
```
folgt, für aktive
Flugregelungssysteme
(einschließlich Fly by wire-
oder Fly by light-Systeme):
```
Konfigurationserstellung zur
```
Verknüpfung von mehreren
Mikroelektronik-
Verarbeitungselementen
(Bordcomputer), um eine
Echtzeitverarbeitung bei
Steuerung nach Vorgaben zu
erreichen;
```
Steuerungsvorgaben-
```
Kompensationen für
Sensorpositionen oder
dynamische
Flugwerkbelastungen, zB
Kompensation für Vibration der
Sensorumgebung oder für
Abweichung der Sensorposition
vom Gravitationszentrum;
```
elektronisches Management von
```
Datenredundanz oder
Systemredundanz zur
Fehlererkennung,
Fehlertoleranz,
Fehlerisolierung oder
Rekonfiguration;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 7E04.b.3 erfaßt keine
Technologie zur Erstellung einer
gerätespezifischen Redundanz.
```
```
```
Flugsteuerungen, die eine
```
Rekonfiguration von Kraft- und
Momentsteuerung während des
Fluges zur Echtzeit-Autopilot-
Steuerung ermöglichen;
```
Integration von digitalen
```
Flugregelungs-, Navigations-
und Antriebssteuerungsdaten in
ein digitales
Flugmanagementsystem zur
Flugbahnoptimierung,
ausgenommen
Entwicklungstechnologie für
Luftfahrzeugs-Flugüber-
wachungsinstrumentenanlagen,
die nur zur VOR-, DME, ILS-
oder MLS-Navigation oder
ähnlicher Navigationen
integriert sind; oder
```
Unabhängige digitale
```
Flugregelungs- oder
Mehrfachsensor-Flug-
Managementsysteme mit
wissensbasierten
Expertensystemen;
```
Technologie zur Entwicklung von
```
Helikoptersystemen, wie folgt:
```
Mehrfach-Achsen-Fly by wire-
```
oder Fly by light-Steuerungen,
die die Funktionen von
mindestens zwei der folgenden
Merkmale in einem einzigen
Steuerelement vereinen:
```
Kollektivsteuerungen;
```
```
zyklische Steuerungen;
```
```
Giersteuerungen;
```
```
Drehmomentausgleichs- und
```
Kurssteuerungssysteme;
```
Rotorblätter mit
```
Schwenkflügeln für einen
Einsatz in Systeme mit
individueller
Rotorblättersteuerung.
8 - MARINETECHNOLOGIE
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
8A01 Unterwasser- oder
Überwasserfahrzeuge:
```
bemannte, kabelgeführte
```
Unterwasserfahrzeuge, entwickelt
für einen Einsatz in Tiefen von
mehr als 1 000 m;
```
bemannte, freifahrende
```
Unterwasserfahrzeuge:
```
entwickelt für einen autonomen
```
Betrieb und mit einem
Tragvermögen von:
```
10% oder mehr ihres
```
Gewichtes in der Luft, und
```
15 kN oder mehr;
```
```
```
ANMERKUNG:
Autonomer Betrieb bedeutet:
voll eingetaucht, ohne Schnorchel,
alle Systeme arbeiten und kreuzen
mit jener Minimalgeschwindigkeit,
bei der das Unterwasserfahrzeug
seine Fahrtiefe sicher, dynamisch
und nur unter Verwendung seiner
Tiefensteuerung steuern kann, ohne
daß es als Stützpunkt ein Schiff
oder eine Basis auf der Oberfläche,
dem Meeresgrund oder der Küste
benötigt sowie ausgerüstet mit
einem Vortriebssystem für
Unterwasser- oder
Überwassereinsatz.
```
```
```
entwickelt für einen Betrieb
```
in Tiefen von mehr als
1 000 m; oder
```
entwickelt für eine
```
Bemannung mit vier oder mehr
Personen;
```
entwickelt für einen
```
autonomen Betrieb über
10 Stunden oder mehr;
```
mit einer Reichweite von
```
25 nautischen Meilen oder
mehr; und
```
```
ANMERKUNG:
Reichweite bedeutet hier:
die Hälfte der maximalen
Entfernung, die das
Unterwasserfahrzeug zurückzulegen
imstande ist.
```
```
```
mit einer Länge von 21 m
```
oder weniger;
```
unbemannte, kabelgeführte
```
Unterwasserfahrzeuge, entwickelt
für einen Betrieb in Tiefen von
mehr als 1 000 m:
```
entwickelt für Manöver mittels
```
Eigenantrieb durch
Vortriebsmotoren oder
Ruderpropeller, die in
Nummer 8A02.a.2 erfaßt sind;
oder
```
mit einer Lichtwellenleiter-
```
Datenübertragung;
```
unbemannte, freifahrende
```
Unterwasserfahrzeuge:
```
entwickelt, einen Kurs relativ
```
zu jedem geographischen
Bezugspunkt ohne menschliche
Echtzeit-Hilfe festlegen zu
können;
```
mit einer akustischen Daten-
```
oder Befehlsübertragung; oder
```
mit einer
```
Lichtwellenleiter-Daten- oder
Befehlsübertragung über mehr
als 1 000 m;
```
Ozean-Bergungssysteme mit einem
```
Tragvermögen von mehr als 5 MN
zur Bergung von Objekten aus
Tiefen von mehr als 250 m und
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
dynamischen
```
Positioniersystemen, die zur
Beibehaltung der Position
innerhalb 20 m ab einem
gegebenen, vom
Navigationssystem bestimmten
Punkt fähig sind; oder
```
Meeresboden-Navigations- und
```
integrierende
Navigationssysteme für Tiefen
von mehr als 1 000 m mit einer
Positioniergenauigkeit
innerhalb 10 m um einen
vorbestimmten Punkt;
```
Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit
```
variablen Verkleidungen),
ausgelegt für eine maximale
Geschwindigkeit bei voller
Ladung von mehr als 30 Knoten
bei einer Referenz-Wellenhöhe
von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)
oder mehr, einem
Luftpolsterdruck von mehr als
3 830 Pa und einem
Verdrängungsverhältnis
Leerschiff/volle Beladung von
weniger als 0,70;
```
Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit
```
festen Seitenwänden), ausgelegt
für eine Geschwindigkeit bei
voller Ladung von mehr als
40 Knoten bei einer
Referenz-Wellenhöhe von 3,25 m
(Seetüchtigkeit 5) oder mehr;
```
Tragflügelboote mit aktiven
```
Systemen zur automatischen
Steuerung der Tragflügelsysteme,
ausgelegt für eine maximale
Geschwindigkeit bei voller
Ladung von 40 Knoten oder mehr
bei einer Referenz-Wellenhöhe
von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)
oder mehr;
```
„Small Waterplane
```
Area''-Schiffe mit:
```
einer Wasserverdrängung bei
```
voller Ladung von mehr als 500
Tonnen, ausgelegt für eine
maximale Geschwindigkeit bei
voller Ladung von mehr als 35
Knoten bei einer Referenz-
Wellenhöhe von 3,25 m
(Seetüchtigkeit 5) oder mehr;
oder
```
einer Wasserverdrängung bei
```
voller Ladung von mehr als
1 500 Tonnen, ausgelegt für
eine maximale Geschwindigkeit
bei voller Ladung von mehr als
25 Knoten bei einer Referenz-
Wellenhöhe von 4 m
(Seetüchtigkeit 6) oder mehr.
```
```
ANMERKUNG:
Ein „Small Waterplane
Area''-Schiff ist durch die
folgende Formel definiert:
Wasserebenenfläche bei einem
Betriebs-Konstruktionstiefgang von
weniger als 2 x (verdrängtes
Volumen bei
Betriebskonstruktionstiefgang) 2/3.
ANMERKUNG:
Bezüglich Erfassungstatus von
Marine-Gasturbinenmotoren siehe
Gruppe 9.
```
```
8A02 Systeme oder Geräte:
```
Systeme oder Geräte, speziell
```
entwickelt oder abgeändert für
Unterwasserfahrzeuge und
entwickelt für einen Betrieb in
Tiefen von mehr als 1 000 m, wie
folgt:
```
Druckbehälter oder Druckkörper
```
mit einem maximalen
Innenkammer-Durchmesser von
mehr als 1,5 m;
```
Gleichstrom-Vortriebsmotoren
```
oder -Ruderpropeller;
```
„Umbilical''-Kabel und
```
zugehörige Verbinder aus
Lichtwellenleitern und
Kunststoff-
Verstärkungsgliedern;
```
Systeme, speziell entwickelt
```
oder abgeändert zur
automatischen Bewegungssteuerung
von Unterwasserfahrzeugen, der
Nummer 8A01 mit Navigationsdaten
und mit geschlossenem
Regelkreis, um:
```
es dem Fahrzeug zu
```
ermöglichen, innerhalb eines
Abstandes von 10 m von einem
vorbestimmten Punkt in der
Wassersäule zu bleiben;
```
die Position des Fahrzeuges
```
innerhalb eines Abstandes von
10 m von einem vorbestimmten
Punkt in der Wassersäule
beizubehalten; oder
```
die Position des Fahrzeuges in
```
einem Abstand von 10 m
beizubehalten, während es
einem Kabel auf oder im
Meeresboden folgt;
```
Lichtwellenleiter-Schiffskörper-
```
Durchführungen oder -Stecker;
```
Unterwasser-Beobachtungssysteme:
```
```
a) Fernsehsysteme (bestehend
```
aus Kamera, Lampen,
Überwachungs- und
Signalübertragungsgeräten) mit
einer Grenzauflösung in Luft
von mehr als 500 Zeilen und
speziell entwickelt oder
abgeändert zum ferngesteuerten
Betrieb mit
Unterwasserfahrzeugen; oder
```
Unterwasser-Fernsehkameras
```
mit einer Grenzauflösung in
Luft von mehr als
700 Zeilen;
```
```
ANMERKUNG:
Der Begriff „Grenzauflösung''
ist in der Fernsehtechnik ein Maß
der horizontalen Auflösung, das
normalerweise ausgedrückt wird in
der in einem Versuch
unterscheidbaren maximalen
Zeilenanzahl/Bildhöhe, wobei für
einen solchen Versuch
IEEE-Norm 208/1960 (DIN/IEC
84(CO)103E) oder eine entsprechende
andere Norm herangezogen wird.
```
```
```
Systeme, speziell entwickelt
```
oder abgeändert zum
ferngesteuerten Betrieb mit
einem Unterwasserfahrzeug mit
Techniken zur Minimierung der
Rückstreuung, einschließlich
entfernungsabhängiger
Beleuchtungsgeräte oder
Lasersysteme;
```
Restlicht-Fernsehkameras,
```
speziell entwickelt oder
abgeändert für einen
Unterwassereinsatz, mit:
```
Bildverstärkerröhren, der
```
Nummer 6A02.a.2, und
```
mehr als 150 000 aktiven
```
Pixel je Halbleiter-Array;
```
Stehbild-Photokameras, speziell
```
entwickelt oder abgeändert für
einen Unterwassereinsatz, mit
einem Filmformat von 35 mm oder
größer und:
```
mit Markierung des Films mit
```
Daten, die von einer Quelle
außerhalb der Kamera kommen;
```
mit Autofokus oder Telefokus,
```
speziell entwickelt für einen
Unterwassereinsatz;
```
mit automatischer Angleichung
```
der Brennweite; oder
```
mit automatischer
```
Kompensationssteuerung,
speziell entwickelt für einen
Einsatz von
Unterwasserkameragehäusen in
Tiefen von mehr als 1000 m;
```
Elektronische
```
Beobachtungssysteme, speziell
entwickelt oder abgeändert für
einen Unterwassereinsatz,
geeignet, digital mehr als
50 belichtete Bilder zu
speichern;
```
Beleuchtungssysteme wie folgt,
```
speziell entwickelt oder
abgeändert für einen
Unterwassereinsatz:
```
Stroboskopleuchten mit einer
```
Lichtausgangsenergie von mehr
als 300 J/Blitz;
```
Argon-Bogenleuchten, speziell
```
entwickelt für einen Einsatz
unter 1 000 m;
```
Roboter, speziell entwickelt für
```
einen Unterwassereinsatz,
gesteuert von einem spezifischen
speicherprogrammierten Rechner,
und:
```
mit Systemen ausgerüstet, die
```
den Roboter mittels
Informationen von Sensoren
steuern, die die an ein
äußeres Objekt angelegte Kraft
oder Drehkraft, die Entfernung
zu einem äußeren Objekt oder
die Tastfühlung zwischen dem
Roboter und einem externen
Objekt messen; oder
```
geeignet, eine Kraft von 250 N
```
oder mehr oder eine Drehkraft
von 250 Nm oder mehr,
auszuüben, und aus Legierungen
auf Titanbasis oder faserigen
und fadenförmigen
Verbundwerkstoffen bestehen;
```
ferngesteuerte
```
Gelenkmanipulatoren, speziell
entwickelt oder abgeändert für
einen Einsatz in
Unterwasserfahrzeugen und mit
einem der folgenden Merkmale:
```
mit Systemen ausgerüstet, die
```
den Manipulator mittels
Informationen von Sensoren
steuern, die die an ein
äußeres Objekt angelegte Kraft
oder Drehkraft, oder die
Tastfühlung zwischen dem
Roboter und einem externen
Objekt messen; oder
```
gesteuert durch proportionale
```
Master-Slave-Techniken oder
durch spezifische
speicherprogrammierte Rechner,
sowie mit 5 oder mehr
Freiheitsgraden.
```
```
ANMERKUNG:
Nur Funktionen mit proportionaler
Steuerung unter Verwendung von
Positionsrückführung oder
spezifischen speicherprogrammierten
Rechnern werden gezählt, wenn die
Anzahl der Bewegungsfreiheitsgrade
bestimmt werden soll.
```
```
```
luftunabhängige
```
Energieversorgungssysteme, wie
folgt, speziell entwickelt für
einen Unterwassereinsatz:
```
Brayton-, Stirling- oder
```
Rankine-Zyklus-Maschinen als
luftunabhängige
Energieversorgungssysteme mit
einem der folgenden Merkmale:
```
chemischen Reinigungs- oder
```
Absorbersystemen, speziell
entwickelt zur Entfernung
von Kohlendioxid,
Kohlenmonoxid und Partikeln
aus den rückgeführten
Motorabgasen;
```
Systemen, speziell
```
entwickelt zur Verwendung
eines einatomigen Gases;
```
Vorrichtungen, speziell
```
entwickelt zur Reduzierung
der Lärmentwicklung unter
Wasser bei Frequenzen unter
10 kHz, oder spezielles
Befestigungszubehör zur
Stoßdämpfung; oder
```
Systemen, speziell
```
entwickelt:
```
zur Verdichtung von
```
Reaktionsprodukten oder
zur
Treibstoff-Reformierung;
```
zur Speicherung von
```
Reaktionsprodukten, und
```
zur Entnahme der
```
Reaktionsprodukte unter
einem Druck von 100 kPa
oder mehr;
```
luftunabhängige
```
Diesel-Zyklus-Motoren, mit
allen folgenden Merkmalen:
```
chemischen Reinigungs- oder
```
Absorbersystemen, speziell
entwickelt zur Entfernung
von Kohlendioxid,
Kohlenmonoxid und Partikeln
aus den rückgeführten
Motorabgasen;
```
Systemen, speziell
```
entwickelt zur Verwendung
eines einatomigen Gases;
```
Vorrichtungen oder
```
Schutzhüllen, speziell
entwickelt zur Reduzierung
der Lärmentwicklung unter
Wasser auf Frequenzen unter
10 kHz, oder spezielles
Befestigungszubehör zur
Stoßdämpfung; und
```
speziell entwickelte
```
Abgassysteme, die die
Verbrennungsprodukte nicht
kontinuierlich absondern;
```
luftunabhängige
```
Brennstoffzellen-
Energieversorgungssysteme mit
einer Ausgangsleistung von
mehr als 2 kW und mit einem
der folgenden Merkmale:
```
Vorrichtungen, speziell
```
entwickelt zur Reduzierung
der Lärmentwicklung unter
Wasser auf Frequenzen unter
10 kHz oder spezielles
Befestigungszubehör zur
Stoßdämpfung; oder
```
Systemen, speziell
```
entwickelt:
```
zur Verdichtung von
```
Reaktionsprodukten oder
zur
Treibstoff-Reformierung;
```
zur Speicherung von
```
Reaktionsprodukten, und
```
zur Entnahme der
```
Reaktionsprodukte unter
einem Druck von 100 kPa
oder mehr;
```
Einfassungen, Dichtungen und
```
Finger:
```
entwickelt für
```
Luftpolsterdrücke von 3 830 Pa
oder mehr, für einen Betrieb
in einer Referenz-Wellenhöhe
von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)
oder mehr und speziell
entwickelt für
Oberflächeneffekt-Fahrzeuge
(mit variablen Verkleidungen)
der Nummer 8A01.f;
```
entwickelt für
```
Luftpolsterdrücke von 6 224 Pa
oder mehr, für einen Betrieb
in einer Referenz-Wellenhöhe
von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)
oder mehr und speziell
entwickelt für
Oberflächeneffekt-Fahrzeuge
(mit festen Seitenwänden) der
Nummer 8A01.g;
```
Hubgebläse, ausgelegt für mehr
```
als 400 kW, speziell entwickelt
für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge
der Nummern 8A01.f oder 8A01.g;
```
volleingetauchte
```
unterkavitierende oder
superkavitierende Tragflächen,
speziell entwickelt für Schiffe
der Nummer 8A01.h;
```
aktive Systeme, speziell
```
entwickelt oder abgeändert zur
automatischen Steuerung der von
der See erregten Bewegung von
Fahrzeugen oder Schiffen der
Nummern 8A01.f, g, h oder i;
```
- Wasserschrauben-Propeller
```
oder Kraftübertragungssysteme,
wie folgt, speziell entwickelt
für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge
(mit variablen oder mit festen
Seitenwänden), Tragflügelboote
oder „Small
Waterplane''-Schiffe der Nummern
8A01.f, g, h oder i;
```
superkavitierende,
```
superventilierte, teilweise
eingetauchte oder
Oberflächen-Propeller,
ausgelegt für mehr als
7,5 MW;
```
gegenläufige
```
Schiffsschraubensysteme,
ausgelegt für mehr als
15 MW;
```
Systeme mit pre-Swirl- oder
```
post-Swirl-Technik zur
Glättung der in eine
Schiffsschraube fließenden
Strömung;
```
leichte Hochleistungs-
```
Untersetzungsgetriebe
(K-Faktor größer als 300);
```
Kraftübertragungswellen aus
```
Verbundwerkstoffen und
geeignet, mehr als 1 MW zu
übertragen;
```
Wasserschrauben-Propeller,
```
Krafterzeugungs- oder
Übertragungssysteme zur
Verwendung auf Schiffen:
```
Verstellschrauben und
```
Nabenbaugruppen, ausgelegt
für mehr als 30 MW;
```
elektrische Vortriebsmotoren
```
mit Innenflüssigkühlung und
einer Nutzleistung von mehr
als 2,5 MW;
```
supraleitende
```
Vortriebsmotoren oder
elektrische Dauermagnet-
Vortriebsmotoren mit einer
Nutzleistung von mehr als
0,1 MW;
```
Kraftübertragungswellen mit
```
Verbundwerkstoffen und
geeignet, mehr als 2 MW zu
übertragen;
```
belüftete oder
```
basisbelüftete
Schiffsschrauben, ausgelegt
für mehr als 2,5 MW;
```
Lärmdämmungseinrichtungen zur
```
Verwendung auf Schiffen von
1 000 Tonnen Verdrängung oder
mehr, wie folgt:
```
Lärmdämmungseinrichtungen,
```
für Frequenzen von unter 500
Hz aus zusammengesetzten
Schallgehäusen, zur
Schallisolierung von
Dieselmotoren,
Dieselgeneratoren,
Gasturbinen,
Gasturbinengeneratoren,
Vortriebsmotoren oder
Vortriebs-
Untersetzungsgetrieben,
speziell entwickelt zur
Schall- oder
Vibrationsisolierung, mit
einer Zwischenmasse von mehr
als 30% der zu montierenden
Geräte;
```
aktive Lärmdämmungs- oder
```
Lärmunterdrückungsein-
richtungen oder Magnetlager,
speziell entwickelt für
Kraftübertragungssysteme,
mit eingebauten
elektronischen
Steuersystemen, geeignet,
aktiv die Gerätevibration
durch die Erzeugung (bzw.
das Senden) von
Anti-Lärmsignalen oder
Anti-Vibrationssignalen
direkt an die Quelle zu
dämpfen;
```
Pumpstrahl-Vortriebssysteme mit
```
einer Nutzleistung von mehr als
2,5 MW, die divergierende Düsen
und strömungsregelnde
Radschaufeltechniken zur
Verbesserung des
Vortriebswirkungsgrades oder zur
Dämpfung des unter Wasser
ausgestrahlten,
schiffschraubengenerierten Lärms
verwenden.
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
8B01 Wasserkanäle mit einem
Hintergrundlärmpegel von weniger
als 100 dB (Referenz 1 myPa,
1 Hz) im Frequenzbereich von 0
bis 500 Hz, entwickelt zur
Messung akustischer Felder, die
von der Strömung rund um Modelle
von Vortriebssystemen erzeugt
werden.
C. MATERIALIEN
8C01 Syntaktischer Schaum für
einen Einsatz unter Wasser:
```
entwickelt für Meerestiefen von
```
mehr als 1 000 m; und
```
mit einer Dichte von weniger als
```
561 kg/m3;
```
```
ANMERKUNG:
Syntaktischer Schaum besteht aus
Hohlkugeln aus Kunststoff oder
Glas, die in eine Harzmatrix
eingebettet sind.
```
```
D. SOFTWARE
8D01 Software, speziell entwickelt
oder abgeändert zur Entwicklung,
Fertigung oder Verwendung von
Geräten oder Materialien der
Nummern 8A, 8B oder 8C.
8D02 Spezifische Software,
speziell entwickelt oder
abgeändert zur Entwicklung,
Fertigung, Reparatur, Überholung
oder Adaptierung (Erneuerung)
von Schiffsschrauben, speziell
entwickelt zur
Unterwasser-Lärmdämmung.
E. TECHNOLOGIE
8E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Entwicklung oder Fertigung von
Geräten oder Materialien der
Nummern 8A, 8B oder 8C.
8E02 Andere Technologie:
```
Technologie zur Entwicklung,
```
Fertigung, Reparatur, Überholung
oder Adaptierung (Erneuerung)
von Schiffsschrauben, speziell
entwickelt zur
Unterwasser-Lärmdämmung;
```
Technologie zur Überholung oder
```
Adaptierung von Geräten der
Nummer 8A01 und Nummern 8A02.b,
j, o oder p.
9 - VORTRIEBSSYSTEME UND TRANSPORTEINRICHTUNGEN
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
------------------------------- ----------------------------------
ANMERKUNG: ANMERKUNG:
Bezüglich Erfassung von Die Nummern 9R02 bis 9R10
Fahrzeugen, die mit einem der erfassen Einrichtungen, die
Kontrolle unterliegenden entwickelt sind für den Gebrauch
Bestandteil ausgerüstet sind, siehe in Raketensystemen der
diesbezügliche Gerätegruppe. Nummer 9R01.
--------------------------------- ---------------------------------
9R01 Komplette Raketensysteme
(einschließlich ballistische
Raketensysteme, Trägerfahrzeuge
für die Raumfahrt und
Sonderraketen) und unbemannte
Luftfahrzeugsysteme
(einschließlich
Marschflugkörpersysteme, Ziel-
und Aufklärungsdronen), die
eine maximale Reichweite von
300 km oder mehr erreichen,
sowie die für diese Systeme
speziell konstruierten
„Fertigungsanlagen''.
9R02 Einzelne Raketenstufen der
Nummer 9R01.
9R03 Wiedereintrittsfahrzeuge
sowie dafür konstruierte oder
modifizierte Geräte:
```
Hitzeschilder aus Keramik oder
```
Ablationsmaterial und deren
Komponenten,
```
Kühlkörper aus leichtem, hoch
```
hitzefestem Material und deren
Komponenten,
```
Speziell für
```
Wiedereintrittsfahrzeuge
konstruierte elektronische
Ausrüstung.
9A01 Gasturbinentriebwerke mit 9R04 Flüssig- oder
einer in Nummer 9E03.a erfaßten Feststoffraketentriebwerke mit
und in Absätzen a, b oder c einer Gesamtschubkraft von
dieser Liste beschriebenen 8,41 x 10 hoch 5 Ns (1,91 x 10
Technologie: hoch 5 lbs) oder mehr.
```
nicht amtlich zugelassen für das
```
spezifische zivile Luftfahrzeug,
für das sie bestimmt sind;
```
nicht amtlich zugelassen für
```
zivile Verwendung durch die
Luftfahrtsbehörden eines
OECD-Landes;
```
entwickelt für Geschwindigkeiten
```
von mehr als Mach 1,2 über einen
Zeitraum von mehr als
30 Minuten.
9R05
```
„Lenkteile'', die sich für die
```
Realisierung einer
Systemgenauigkeit von bis zu
3,33% der Reichweite eignen
(dh. ein CEP von 10 km oder
weniger bei einer Reichweite
von 300 km).
```
Schubvektorsteuerungs-
```
Subsysteme,
```
Sicherheits- und
```
Zündeinrichtungen für
Gefechtsköpfe.
```
```
ANMERKUNGEN:
```
CEP (Circle of Equal
```
Probability) ist ein Maß für die
Genauigkeit: Radius des bei einer
spezifischen Entfernung auf das
Ziel zentrierten Kreises,
innerhalb dessen 50% der Nutzlast
auftreffen.
```
Ein „Lenkteil'' integriert
```
das Meß- und Berechnungsverfahren
zur Ermittlung der Nummer und
Geschwindigkeit (dh. Navigation)
eines Fahrzeugs mit dem Verfahren,
das für die Berechnung und
Übertragung von Kommandos zu den
Flugsteuerungssystemen des
Fahrzeugs eingesetzt wird, um die
Flugbahn zu korrigieren.
```
Beispiele für die durch b)
```
erfaßten Methoden der
Schubvektorsteuerung:
```
Flexible Düse,
```
```
Flüssig- oder
```
Sekundärgaseinspritzung,
```
Bewegliches Triebwerk oder
```
bewegliche Düse,
```
Ablenkung des Abgasstroms
```
(Strahlschaufeln oder Sonden)
oder
```
Verwendung von Schubklappen.
```
```
```
9R06 Antriebskomponenten und
-geräte die in Systemen der
Nummer R901 verwendbar sind,
sowie speziell dafür
konstruierte
„Fertigungsanlagen'' und
„Fertigungsausrüstung'':
```
Kleine, treibstoffeffiziente
```
Turbojet- und
Turbofan-Triebwerke
(einschließlich Turbo-Compound-
Triebwerke) mit geringem
Gewicht,
```
Ramjet-/Scramjet-/
```
Pulsstrahltriebwerke und
Triebwerke mit kombiniertem
Arbeitszyklus, einschließlich
Geräte zur
Verbrennungsregelung, sowie
speziell dafür konstruierte
Komponenten,
```
Raketenmotorgehäuse, deren
```
„Innenbeschichtung'',
„Isolierung'' und Düsen,
```
Stufenmechanismen,
```
Trennmechanismen und deren
Zwischenstufen,
```
Regelungssysteme für Flüssig-
```
und Suspensionstreibstoff
(einschließlich Oxidatoren)
sowie speziell dafür
konstruierte Komponenten, die
für den Betrieb in
Vibrationsumgebungen von mehr
als 10 g rms zwischen 20 Hz und
2 000 Hz konstruiert und
modifiziert sind,
```
Hybridraketenmotoren und
```
speziell dafür konstruierte
Komponenten.
```
```
ANMERKUNGEN:
```
„Fertigungsausrüstung'' in
```
der Überschrift dieser Nummer
erstreckt sich auf:
Fließdrückmaschinen und speziell
dafür konstruierte Komponenten und
Software, die
```
nach der technischen
```
Spezifikation des Herstellers
mit einer numerischen
Steuerungseinheit oder einem
Steuerungsrechner ausgerüstet
werden können, selbst wenn sie
zum Zeitpunkt der Lieferung
nicht damit ausgestattet sind,
und
```
über mehr als zwei gleichzeitig
```
koordinierbare Achsen zur
Bahnsteuerung verfügen.
TECHNISCHE ANMERKUNG:
Maschinen mit kombinierter
Fließdrück- und Schleuderfunktion
werden im Rahmen dieser Nummer als
Fließdrückmaschinen betrachtet.
```
Triebwerke, die unter a)
```
fallen, können als Bestandteil
eines bemannten Flugzeugs
ausgeführt werden bzw. in
entsprechenden Stückzahlen als
Ersatzteile für bemannte
Flugzeuge.
```
„Innenbeschichtung'' in c),
```
verwendbar für die Nahtstelle
zwischen dem Feststoff und dem
Gehäuse oder der Isolierschicht,
ist normalerweise eine flüssige
Dispersion auf Polymerbasis aus
feuerfestem oder isolierendem
Material, zB kohlenstoffgefülltes
HTPB oder ein anderes Polymer mit
Aushärtungszusatz, mit dem das
Gehäuseinnere durch Besprühen oder
Aufziehen beschichtet wird.
```
„Isolierung'' in c) für die
```
Komponenten eines Raketenmotors,
dh. Gehäuse, Düseneinlaß,
Gehäusedeckel, beinhaltet
gehärtetes oder halbgehärtetes
Gummiverbandmaterial, das Isolier-
oder feuerfestes Material enthält.
Sie kann auch zur
Spannungsentlastung („Stress
relief boots'' oder „Flaps'')
eingebracht sein.
```
e) umfaßt nur die folgenden
```
Servoventile und Pumpen:
```
Servoventile, die bei einem
```
absoluten Druck von mindestens
7 000 kPa (1 000 psi) für einen
Durchfluß von mindestens
24 l/min konstruiert sind und
eine Stellzeit von weniger als
100 msec aufweisen,
```
Pumpen für Flüssigtreibstoff
```
mit einer Wellengeschwindigkeit
von mindestens 8 000 U/min oder
einem Pumpendruck von
mindestens 7 000 kPa
(1 000 psi).
```
Systeme und Komponenten in e)
```
können als Bestandteil eines
Satelliten ausgeführt werden.
```
```
9R07 Geräte und Vorrichtungen,
konstruiert oder modifiziert
für die Handhabung, Kontrolle,
Aktivierung und den Start von
Systemen der Nummer 9R01.
9R08 Fahrzeuge, konstruiert oder
modifiziert für den Transport,
die Handhabung, Kontrolle,
Aktivierung und den Start von
Systemen der Nummer 9R01.
9A02 Marine-Gasturbinentriebwerke
mit einer nominellen
Dauerleistung (ISO-Norm) von
13 795 kW oder mehr und einem
spezifischen Treibstoffverbrauch
von weniger als 0,243 kg/kWh,
sowie speziell entwickelte
Baugruppen und Bauteile hierfür.
9A03 Speziell entwickelte
Baugruppen und Bauteile mit
einer in Nummer 9E03.a. erfaßten
Technologie, für die folgenden
Gasturbinentriebwerkssysteme:
```
Baugruppen und Bauteile,
```
speziell entwickelt für
Gasturbinentriebwerkssysteme,
erfaßt in Nummer 9A01; oder
```
die in einem Nicht-OECD-Land
```
entwickelt oder gefertigt
wurden, oder deren Herkunft dem
Hersteller unbekannt ist.
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 9A03 erfaßt keine
Combustoren mit Mehrfachdomen, die
bei durchschnittlichen
Brennerauslaß-Temperaturen gleich
oder kleiner als 1 813 K
(1 540 Grad C) arbeiten.
```
```
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
9B01 speziell entwickelte Geräte,
Werkzeuge oder Befestigungen,
wie folgt, zur Herstellung oder
Messung von
Gasturbinen-Leitschaufeln,
Laufschaufeln oder
Deckband-Gußteilen:
```
automatisierte Geräte, die
```
nicht-mechanische Methoden zur
Messung der
Laufschaufel-Wanddicken
verwenden;
```
Werkzeuge, Befestigungen oder
```
Meßeinrichtungen für Laser-,
Wasserstrahl- oder
ECM/EDM-Lochbohrverfahren, die
in Nummer 9E03.c erfaßt sind;
```
Gußeinrichtungen für orientierte
```
Erstarrung oder
Einkristall-Gußeinrichtungen;
```
Keramikkerne oder -kokillen;
```
```
Keramikkernfertigungs-Geräte
```
oder -Werkzeuge;
```
Keramikkernlaugungsgeräte;
```
```
Keramikkokillen-Wachsmuster-
```
Aufbereitungseinrichtungen;
```
Keramikkokillen-Ausbrenn- oder
```
-Feuerungseinrichtungen.
9B02 On-line-(Echtzeit-)-
Steuersysteme, -Meßgeräte
(einschließlich Sensoren) oder
automatisierte Datenerfassungs-
und
Datenverarbeitungseinrichtungen,
speziell entwickelt zur
Entwicklung von
Gasturbinentriebwerken,
Baugruppen oder Bauteilen
hiervon, die in Nummer 9E03.a
erfaßte Technologien beinhalten.
9B03 Geräte, speziell entwickelt
zur Fertigung oder Prüfung von
Gasturbinentriebwerks-
Bürstendichtungen, entwickelt
für einen Betrieb bei
Umfangsgeschwindigkeiten von
mehr als 335 m/s, sowie speziell
entwickelte Teile und Zubehöre
hierfür.
9B04 Werkzeuge, Prägeformen oder
Befestigungen für
Festkörper-Verbindungen von
Superlegierungen oder
Titanbauteilen für Gasturbinen.
9B05 On-line-(Echtzeit-)-
Steuersysteme, -Meßgeräte
(einschließlich Sensoren) oder
automatisierte Datenerfassungs-
und
Datenverarbeitungseinrichtungen,
speziell entwickelt zur
Verwendung mit den folgenden
Windkanälen oder Vorrichtungen:
```
Windkanäle, entwickelt für 9R09
```
Geschwindigkeiten von Mach 1,2 a) Windkanäle für
oder mehr, ausgenommen solche, Geschwindigkeiten von 0,9 Mach
die speziell für Schulungszwecke oder mehr;
entwickelt sind und eine
Prüfabschnittsgröße (seitlich
gemessen) von weniger als 250 mm
haben;
```
```
ANMERKUNG:
Prüfabschnittsgröße: der
Durchmesser des Kreises, die Seite
des Quadrates oder die längste
Seite des Rechteckes an der
breitesten Stelle des
Prüfabschnittes.
```
```
```
Vorrichtungen zur Simulierung
```
von Strömungsumgebungen bei
Geschwindigkeiten von mehr als
Mach 5, einschließlich
Hot-Shot-Kanäle,
Plasmalichtbogenkanäle,
Stoßwellenrohre,
Stoßwellenkanäle, Gaskanäle und
Leichtgaskanonen;
```
Windkanäle oder
```
nicht-zweidimensionale
Vorrichtungen, die fähig sind,
Strömungen mit einer
Reynoldsschen Zahl von mehr als
25 x 10 hoch 6 zu simulieren;
```
Prüfstände, die für die
```
Erprobung von Feststoff- oder
Flüssigkeitsraketen oder
Raketenmotoren mit einem Schub
von mehr als 90 kN
(20 000 Pfund) geeignet sind,
oder die in der Lage sind,
gleichzeitig die drei axialen
Schubkomponenten zu messen;
```
Umweltkammern und schalltote
```
Räume, tauglich für die
Simulation der folgenden
Flugbedingungen:
```
Höhe 15 000 m oder mehr;
```
oder
```
Temperatur mindestens -
```
50 Grad C bis +125 Grad C,
und entweder
```
Vibrationsumwelt 10 g rms
```
oder mehr zwischen 20 Hz und
2 000 Hz mit Aufbringung von
Kräften von 5 kN oder mehr
für Umweltkammern; oder
```
akustische Umweltbedingungen
```
mit einem
Gesamt-Schalldruckpegel von
140 dB oder mehr (bezogen
auf 2 x 10 hoch -5 N/m2)
oder mit einem ausgelegten
Leistungsausgang von 4 KW
oder mehr für schalltote
Räume.
9B06 Speziell entwickelte
akustische
Vibrations-Prüfgeräte, die fähig
sind, Schalldruckpegel von mehr
als 160 dB oder mehr (bezogen auf 20 myPa) mit einer Nennleistung von 4 kW oder mehr
bei einer Prüfzellentemperatur
von mehr als 1 273 K (1 000 Grad C) zu erzeugen, sowie speziell
entwickelte Meßwandler,
Dehnungsmeßgeräte,
Beschleunigungsmesser,
Thermoelemente oder
Quarzheizelemente hierfür.
9B07 Geräte, speziell entwickelt
zur Überprüfung von
Raketenmotoren mit Hilfe
zerstörungsfreier Prüftechniken
(NDT-Techniken), außer
Planar-Röntgenstrahlanalyse oder
bekannte physikalische oder
chemische Verfahren.
9R10 Röntgenausrüstung, tauglich
für die Lieferung einer
elektromagnetischen Strahlung,
die durch „Bremsstrahlung''
von beschleunigten Elektronen
von 2 MeV oder mehr, oder durch
Verwendung von radioaktiven
Strahlungsquellen von 1 MeV
oder mehr, erzeugt wird, mit
Ausnahme der speziell für
medizinische Zwecke
konstruierten.
9B08 Meßwandler, speziell
entwickelt zur direkten Messung
der Oberflächenreibung der Prüfströmung mit einer Stagnationstemperatur von mehr
als 833 K (560 Grad C).
9B09 Werkzeuge, speziell
entwickelt zur
pulvermetallurgischen
Herstellung von Rotorbauteilen
für Turbinen, ausgelegt für
Beanspruchungen von 60% der
spezifischen Zugfestigkeit oder
mehr und bei Metalltemperaturen
von 873 K (600 Grad C) oder mehr
zu arbeiten.
C. MATERIALIEN (keine)
D. SOFTWARE
9D01 Software, erforderlich zur Entwicklung von Geräten oder von
Technologie, die in den Nummern 9A, 9B oder 9E03 erfaßt
sind.
9D02 Software, erforderlich zur Fertigung von Geräten, die in
den Nummern 9A und 9B erfaßt
sind.
9D03 Software, erforderlich zur Verwendung von voll-unabhängigen
digitalen elektronischen
Triebwerkssteuerungen (FADEC)
für in Nummer 9A erfaßte
Antriebssysteme oder in 9B
erfaßte Geräte, wie folgt:
Software in digitalen
Fehlertolerante Software zur Verwendung in FADEC-Systemen für
Prüfeinrichtungen.
9D04 Andere Software:
Software, speziell entwickelt
Software für eine detaillierte
Software, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung von
Software zur Prüfung von
Software, speziell entwickelt
Software in Quellcodes,
ANMERKUNG:
Nummer 9D04.f erfaßt keine
Software, die in nicht der Kontrolle unterliegenden Geräten
eingebettet oder für Wartungszwecke
im Zusammenhang mit Eichung,
Reparatur der aktiv-kompensierenden
Sicherheitskontrollsysteme
erforderlich ist.
E. TECHNOLOGIE
9E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung von Geräten oder
Software, die in den Nummern 9A01.c, 9B oder 9D
erfaßt sind.
9E02 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur Fertigung von Geräten, die in Nummer 9A01.c oder 9B erfaßt
sind.
ANMERKUNG:
Entwicklung oder Fertigung von in Nummer 9E erfaßter Technologie für
Gasturbinentriebwerke gilt auch
dann vom Embargo erfaßt, wenn sie
als Verwendungstechnologie zu
Reparatur-, Adaptierungs- und Überholungszwecken eingesetzt wird.
Ausgenommen vom Embargo sind:
technische Daten, Zeichnungen oder
Dokumentationen für
Wartungsaktivitäten, die in einem
direkten Zusammenhang mit Eichung,
Entfernung oder Austausch von
beschädigten oder unbrauchbaren, an
Bord austauschfähigen Einheiten
(line replaceable units = LRU)
stehen, einschließlich Austausch
ganzer Maschinen oder
Maschinenmodule.
9E03 Andere Technologie wie folgt:
Technologie, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung der
im gerichteten
Einkristall-Leit- und Laufschaufeln oder Deckbänder;
Combustoren mit Mehrfachdomen,
Bauteile, hergestellt aus
Ungekühlte Leitschaufeln,
Gekühlte Leitschaufeln,
Laufschaufel/Naben-Kombinationen mittels
Gasturbinentriebwerks-Bauteile, die Diffusions-Technologie zur Kontaktherstellung (erfaßt in Nummer 1E03.b) verwenden;
schadentolerante
selbstständige digitale
justierbare
Gasgeneratorturbinen;
Ventilator- oder
Vortriebsdüsen;
ANMERKUNGEN:
Justierbare
Nummer 9E03.a.11 erfaßt weder
Schubumkehr.
Laufschaufelenden-Abstandskontrollsysteme mit
aerostatische Lager für
weitspannende
Technologie, zur Entwicklung
Windkanal-Flugmodellen,
Propellerblätter oder
Technologie, zur Entwicklung
a) Tiefen mehr als ihr
Durchmesser von weniger
Anstellwinkel gleich oder
a) Tiefen mehr als ihr
Durchmesser von weniger als
Anstellwinkel von mehr als
ANMERKUNG:
Im Sinne der Nummer 9E03.c wird
der Anstellwinkel von einer zur Tragflügel-Oberfläche tangentialen
Ebene an dem Punkt gemessen, an dem
die Lochachse in die Tragflächen-Oberfläche eintritt.
Technologie, zur Entwicklung
geeignet zum Betrieb nach
mit einem Antriebsleistung/Gewicht-Verhältnis gleich oder größer
- Technologie zur Entwicklung
einem Gehäusevolumen von
einer Gesamtnutzleistung von
einer Leistungsdichte von
ANMERKUNG:
Gehäusevolumen: das Produkt aus
drei vertikalen Abmessungen,
gemessen in der folgenden Weise:
Länge: die Länge der Kurbelwelle
vom Vorderflansch zur Schwungradseite;
Breite: die breiteste der folgenden
Abmessungen:
Außenmaß von Ventildeckel zu
Maße von den Außenkanten der Zylinderköpfe; oder
Durchmesser des Schwungradgehäuses;
Maß der Kurbelwelle-Mittellinie
Durchmesser des Schwungradgehäuses;
Technologie, zur Fertigung von
Technologie, zur Fertigung
Zylinderlaufbüchsen;
Kolben;
Zylinderköpfe, und
einen oder mehrere weitere
Technologie, zur Fertigung
die mit
mit einem Mengenfluß im Bereich von 30 bis
mit veränderbarer
Technologie, zur Fertigung von Kraftstoffeinspritzsystemen
Einspritzmenge über
speziell entwickelte
Technologie, zur Entwicklung oder Fertigung
```
ABSCHNITT III
```
Waffen, Munition und Sprengmittel sowie Waren einschließlich Anlagen
und anlagenspezifische Teile, die auch zur Herstellung, Verbreitung,
Prüfung und Instandhaltung von Waffen, Munition und Sprengmitteln
geeignet sind
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2904 -- Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der
Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert:
20 - Derivate, die nur Nitro- oder nur
Nitrosogruppen enthalten:
ex 20 - Trinitrotoluol (2,4,6-Trinitrotoluol, TNT,
Tri, Trotyl)
2908 -- Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
der Phenole oder Phenolalkohole:
90 - andere:
ex 90 - Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol, Lyddit,
Ekrasit), Ammoniumpikrat, Bleipikrat
(Trinitrophenolblei), Trinitroresorcinblei
(Bleinitroresorcinat, Bleistyphnat, Trizinat),
Bleitrinitrophloroglucinat (Bleiglucinat)
2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;
deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
90 - andere:
ex 90 - Tränengas in Ampullen (Bromessigsäureethylester
und Bromessigsäuremethylester)
2920 -- Ester der anderen anorganischen Säuren
(ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und
deren Salze; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
90 - andere:
ex 90 - Nitroglycerin (Glycerintrinitrat), Nitroglykol
(Ethylenglykoldinitrat), Diglykoldinitrat,
Pentaerythrittetranitrat (Nitropenta, Pentrit,
Niperyt), Hexanitromannit (Nitromannit)
2921 -- Verbindungen mit Aminofunktion:
(40) - aromatische Monoamine und deren Derivate;
deren Salze:
42 -- Anilinderivate und deren Salze:
ex 42 - 2,4,6-Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl,
Tetranitromethylanilin)
44 -- Diphenylamin und dessen Derivate; deren Salze:
ex 44 - Hexanitrodiphenylamin (Dipicrylamin, Hexamin)
2925 -- Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion
(einschließlich Saccharin und dessen Salze) oder mit
Iminfunktion:
20 - Imine und deren Derivate; deren Salze:
ex 20 - Nitroguanidin, Guanylnitrosamino-guanyltetrazen
(Tetrazen)
2927 00 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen:
ex 00 - 4,6-Dinitrobenzol-2-diazo-1-oxid
(Diazonitrophenol)
2933 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder
mehreren Stickstoffheteroatomen; Nucleinsäuren
und deren Salze:
(60) - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch
hydriertem) Triazinring in der Struktur:
69 -- sonstige:
ex 69 - Trimethylentrinitramin (Hexogen, RDX,
Cyclonite, Hexahydro-1,3,5-trinitro-s-triazin)
90 - andere:
ex 90 - Cyclotetramethylentetranitramin (Octogen)
3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken
(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);
Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen
oder anderen modifizierten Stärken:
10 - Dextrine und andere modifizierte Stärken:
A - Stärkeether und Stärkeester:
1 - wasserlösliche:
ex 1 - Nitrostärke (Stärkenitrat, Xyloidin)
3601 00 Schießpulver:
ex 00 - Waren dieser Nummer
ausgenommen:
Treibladungen und Treibsätze für Raketen und
andere Flugkörper mit Waffenwirkung, für Minen,
Bomben und Torpedos sowie für die Munition für
Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art, für
Granat-, Minen- und Nebelwerfer und für
Granatgewehre
3602 00 Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen
Schießpulver
3603 00 Zündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen und
Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder:
ex 00 - Waren dieser Nummer
ausgenommen :
- Zündladungen für die Munition von Haubitzen,
Mörser und Kanonen aller Art
- Zünder für Pioniersprengmittel (wie
Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen,
Hohlladungen, Prismen- bzw. Schneidladungen,
Sprengrohre und Minenräumbänder), sofern die
Sprengmittel selbst ausschließlich für den
Kampfeinsatz bestimmt sind
3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder
Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und
Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter
Industrien (einschließlich solcher, die nur aus
Mischungen natürlicher Erzeugnisse bestehen),
anderweitig weder genannt noch inbegriffen;
Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter
Industrien, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
90 - andere:
B - andere:
ex B - Tränengas in Ampullen (bestehend aus
Gemischen organisch-chemischer
Verbindungen)
3912 -- Cellulose und deren chemische Derivate,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in
Rohformen:
20 - Cellulosenitrate (einschließlich Collodium):
ex 20 - Nitrocellulose, ausgenommen solche mit einem
Stickstoffgehalt von höchstens 12,6%, wenn
der Lösungsmittelgehalt mindestens 25%
beträgt, sowie solche mit einem Stickstoffgehalt
von höchstens 12,6% und mit mindestens 18%
plastifizierendem Stoff (wie Butylphthalat
oder einem dem Butylphthalat mindestens
gleichwertigen plastifizierenden Stoff), sowie
plastifizierte Nitrocellulose, pigmentiert oder
nicht pigmentiert, auch in Form von Blättchen
(Schnitzeln, Chips)
6210 Bekleidung aus Erzeugnissen der Nummer 5602, 5603,
5903, 5906 oder 5907:
40 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:
ex 40 - Splitterschutzwesen
6211 Trainingsanzüge, Schianzüge und Badebekleidung; andere
Bekleidung:
30 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:
ex 30 - Splitterschutzwesen
8543 Elektrische Maschinen und Apparate mit eigener
Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weger (Anm:
richtig: weder) genannt
noch inbegriffen:
80 - andere Maschinen und Apparate:
ex 80 - Minensuchgeräte
9020 00 Andere Atmungsgeräte und Gasmasken, ausgenommen
Schutzmasken, die weder mechanische Teile noch
auswechselbare Filter aufweisen:
ex 00 - Gasmasken
- Anzüge mit eingebautem Atmungsgeräten zum Schutz
vor radioaktiver, bakterieller oder chemischer
Kontamination
9301 00 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen
sowie Waffen der Nummer 9307:
ex 00 - Waren dieser Nummer
ausgenommen:
- halbautomatische Gewehre (auch Karabiner),
ausgenommen Jagd- und Sportgewehre
- vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,
Maschinenkarabiner und Maschinengewehre
- Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,
Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen
- Startanlagen (Abschußrampen, Abschußrohre,
elektrische und mechanische
Abschußvorrichtungen) für Raketen (gelenkt oder
ungelenkt) und andere Flugkörper mit
Waffenwirkung; Raketenwerfer
- Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art
- Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer;
Granatgewehre
- Torpedoabschußrohre
- Minenverlegegeräte, einschließlich
Vorrichtungen zum Verschießen oder Abwerfen von
Minen, und Minenräumgeräte
9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der
Nummer 9303 oder 9304
9303 -- Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen,
deren Wirkungsweise auf der Zündung einer
Treibladung beruht (zB Sportgewehre und
Sportflinten, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere
Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale abfeuern,
Schreckschußpistolen und -revolver,
Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von
Fangleinen):
10 - Vorderlader
20 - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre,
einschließlich der kombinierten Gewehre mit mindestens
einem glatten Lauf
30 - andere Sport- und Jagdgewehre
90 - andere:
ex 90 - Waren dieser Unternummer
ausgenommen:
Alarm- und Startpistolen, Leuchtpistolen und
andere Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale
abfeuern, Schreckschußpistolen und
-revolver, Viehschlachtapparate
9304 00 Andere Waffen (zB Gewehre und Pistolen, die
mit Feder-, Luft- oder Gasdruck arbeiten,
Schlagstöcke), ausgenommen solche der Nummer 9307
9305 -- Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301
bis 9304:
10 - von Revolvern oder Pistolen
(20) - von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:
21 - - glatte Läufe
29 - - sonstige
90 - andere:
ex 90 - Waren dieser Unternummer
ausgenommen:
- Teile und Zubehör für Alarm- und
Startpistolen, Leuchtpistolen und anderen
Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale
abfeuern, Schreckschußpistolen und
-revolver, Viehschlachtapparate
- Läufe, Verschlüsse und Lafetten für
halbautomatische Karabiner und Gewehre
(ausgenommen Jagd- und Sportgewehre),
vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,
Maschinenkarabiner, Maschinengewehre,
Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,
Panzerabwehrrohre oder ähnliche
Panzerabwehrwaffen
- Rohre, Verschlüsse und Lafetten für Haubitzen,
Mörser und Kanonen aller Art
- Rohre, Verschlüsse, Bodenplatten, Zweibeine
und Gestelle für Granat-, Minen-, Nebel- und
Flammenwerfer sowie für Granatgewehre
- Verschlüsse für Torpedoabschußrohre
9306 -- Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und
ähnliche Kriegsmunition und Teile davon;
Patronen und andere Munition und Geschosse sowie
deren Teile, einschließlich Schrot und Patronen-
pfropfen:
(20) - Schrotpatronen und Teile davon;
Geschosse für Luftdruckwaffen:
21 - - Patronen
29 - - andere
30 - andere Patronen und Teile davon:
ex 30 - Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß
90 - andere:
ex 90 - Waren dieser Unternummer
ausgenommen:
- Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-,
Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß
sowie Gewehrgranaten für halbautomatische
Karabiner und Gewehre (ausgenommen Jagd- und
Sportgewehre), vollautomatische Gewehre,
Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und
Maschinengewehre
- Munition für Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,
Panzerabwehrrohre oder ähnliche
Panzerabwehrwaffen
- Munition, insbesondere Granatpatronen,
Geschoßpatronen und Granaten, für Haubitzen,
Mörser und Kanonen aller Art
- Kartuschen (ausgenommen Knallkartuschen),
Geschosse und Zünder für die Munition für
Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art
- Munition, insbesondere Wurfgranaten, Wurfminen
und Nebelwurfkörper für Granat-, Minen- und
Nebelwerfer
- Zünder für die Munition für Granat-,
Minen- und Nebelwerfer
- Handgranaten
- Minen, Bomben und Torpedos
- Zünder, Gefechtsköpfe und Zielsuchköpfe für
Minen, Bomben und Torpedos
- Pioniersprengmittel, wie Pioniersprengkörper,
Pioniersprengbüchsen, Hohlladungen,
Prismenladungen (Schneidladungen), Sprengrohre
und Minenräumbänder, sofern sie ausschließlich
für den Kampfeinsatz bestimmt sind
- Raketen (gelenkt und ungelenkt) und andere
Flugkörper mit Waffenwirkung
- Gefechtsköpfe, Zielsuchköpfe, Sprengköpfe
und Zünder für Raketen und andere Flugkörper
mit Waffenwirkung
9307 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche
Waffen sowie deren Teile und Scheiden für diese
Waren