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Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 5 Abs. 2 und 12 Abs. 3 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1992 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und mit dem Bundesminister für Finanzen unter gleichzeitiger Antragstellung an den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren einschließlich Technologie (Ausfuhrliste) in das Zollausland oder die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben, bedürfen nach Maßgabe des Abs. 2 einer Bewilligung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.

(2) Die Bewilligungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für

a)

die Ausfuhr von im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen, bei denen der Wert der Ware 5 000 S nicht übersteigt, ausgenommen die Ausfuhr von Waren, hinsichtlich derer eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren auf Grund von mehr als einem Rechtsgeschäft desselben Exporteurs erfolgt;

b)

die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen Waren einschließlich Technologie

1.

des Abschnittes II - Teil A der Ausfuhrliste,

2.

des Abschnittes II - Teil B der Ausfuhrliste, sofern der Wert der Ware einschließlich Technologie 5 000 S nicht übersteigt, eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren einschließlich Technologie auf Grund von mehr als einem Vermittlungsgeschäft desselben Vermittlers nicht erfolgt und

3.

des Abschnittes III der Ausfuhrliste;

c)

die Ausfuhr in das Zollausland sowie für die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen, im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie, bei denen das Bestimmungsland oder das Handelsland Mitgliedsland der OECD ist, ausgenommen automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471 des Zolltarifs mit einer zusammengesetzten, theoretischen Verarbeitungsrate von mehr als 195 Mtops (Supercomputer);

d)

die Ausfuhr

1.

von im Abschnitt III der Ausfuhrliste genannten Waren im Anweisungsverfahren gemäß § 116 Abs. 3 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, daß die betreffenden Waren im Zollausland verbleiben,

2.

im Reiseverkehr von

(3) Anläßlich der Anmeldung zur zollamtlichen Abfertigung hat der Anmelder die Bescheidzahl einer gemäß dieser Verordnung erforderlichen Ausfuhrbewilligung im Feld 44 des Einheitspapiers/AT anzuführen und die Abschreibung auf der Bewilligung vom Zollorgan zu verlangen.

(4) Die Zollämter sind befugt, zur Beseitigung von Zweifeln, ob zur Abfertigung bestellte Waren unter die Bewilligungspflicht für Waren der Abschnitte I - III der Ausfuhrliste fallen, den Anmelder zu verhalten, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben oder eine solche des Erzeugers, des Händlers oder eines Sachverständigen vorzulegen.

§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren einschließlich Technologie (Ausfuhrliste) in das Zollausland oder die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben, bedürfen nach Maßgabe des Abs. 2 einer Bewilligung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.

(2) Die Bewilligungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für

a)

die Ausfuhr von im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen, bei denen der Wert der Ware 5 000 S nicht übersteigt, ausgenommen die Ausfuhr von Waren, hinsichtlich derer eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren auf Grund von mehr als einem Rechtsgeschäft desselben Exporteurs erfolgt;

b)

die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen Waren einschließlich Technologie

1.

des Abschnittes II - Teil A der Ausfuhrliste,

2.

des Abschnittes II - Teil B der Ausfuhrliste, sofern der Wert der Ware einschließlich Technologie 5 000 S nicht übersteigt, eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren einschließlich Technologie auf Grund von mehr als einem Vermittlungsgeschäft desselben Vermittlers nicht erfolgt und

3.

des Abschnittes III der Ausfuhrliste;

c)

die Ausfuhr in das Zollausland sowie für die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen, im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie, bei denen das Bestimmungsland Mitgliedsland der OECD ist, ausgenommen automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471 des Zolltarifs mit einer zusammengesetzten, theoretischen Verarbeitungsrate von mehr als 195 Mtops (Supercomputer);

d)

die Ausfuhr

1.

von im Abschnitt III der Ausfuhrliste genannten Waren im Anweisungsverfahren gemäß § 116 Abs. 3 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, daß die betreffenden Waren im Zollausland verbleiben,

2.

im Reiseverkehr von

(3) Anläßlich der Anmeldung zur zollamtlichen Abfertigung hat der Anmelder die Bescheidzahl einer gemäß dieser Verordnung erforderlichen Ausfuhrbewilligung im Feld 44 des Einheitspapiers/AT anzuführen und die Abschreibung auf der Bewilligung vom Zollorgan zu verlangen.

(4) Die Zollämter sind befugt, zur Beseitigung von Zweifeln, ob zur Abfertigung bestellte Waren unter die Bewilligungspflicht für Waren der Abschnitte I - III der Ausfuhrliste fallen, den Anmelder zu verhalten, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben oder eine solche des Erzeugers, des Händlers oder eines Sachverständigen vorzulegen.

§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren einschließlich Technologie (Ausfuhrliste) in das Zollausland oder die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben, bedürfen nach Maßgabe des Abs. 2 einer Bewilligung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.

(2) Die Bewilligungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für

a)

die Ausfuhr von im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen, bei denen der Wert der Ware 5 000 S nicht übersteigt, ausgenommen die Ausfuhr von Waren, hinsichtlich derer eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren auf Grund von mehr als einem Rechtsgeschäft desselben Exporteurs erfolgt;

b)

die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen Waren einschließlich Technologie

1.

des Abschnittes II - Teil A der Ausfuhrliste,

2.

des Abschnittes II - Teil B der Ausfuhrliste, sofern der Wert der Ware einschließlich Technologie 5 000 S nicht übersteigt, eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren einschließlich Technologie auf Grund von mehr als einem Vermittlungsgeschäft desselben Vermittlers nicht erfolgt und

3.

des Abschnittes III der Ausfuhrliste, ausgenommen in das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens in den Grenzen vom 1. Jänner 1991;

c)

die Ausfuhr in das Zollausland sowie für die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen, im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie, bei denen das Bestimmungsland Mitgliedsland der OECD ist, ausgenommen automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471 des Zolltarifs mit einer zusammengesetzten, theoretischen Verarbeitungsrate von mehr als 195 Mtops (Supercomputer);

d)

die Ausfuhr

1.

von im Abschnitt III der Ausfuhrliste genannten Waren im Anweisungsverfahren gemäß § 116 Abs. 3 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, daß die betreffenden Waren im Zollausland verbleiben,

2.

im Reiseverkehr von

(3) Anläßlich der Anmeldung zur zollamtlichen Abfertigung hat der Anmelder die Bescheidzahl einer gemäß dieser Verordnung erforderlichen Ausfuhrbewilligung im Feld 44 des Einheitspapiers/AT anzuführen und die Abschreibung auf der Bewilligung vom Zollorgan zu verlangen.

(4) Die Zollämter sind befugt, zur Beseitigung von Zweifeln, ob zur Abfertigung bestellte Waren unter die Bewilligungspflicht für Waren der Abschnitte I - III der Ausfuhrliste fallen, den Anmelder zu verhalten, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben oder eine solche des Erzeugers, des Händlers oder eines Sachverständigen vorzulegen.

§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren einschließlich Technologie (Ausfuhrliste) in das Zollausland oder die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben, bedürfen nach Maßgabe des Abs. 2 einer Bewilligung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.

(2) Die Bewilligungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für

a)

die Ausfuhr von im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen, bei denen der Wert der Ware 5 000 S nicht übersteigt, ausgenommen die Ausfuhr von Waren, hinsichtlich derer eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren auf Grund von mehr als einem Rechtsgeschäft desselben Exporteurs erfolgt;

b)

die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen Waren einschließlich Technologie

1.

des Abschnittes II - Teil A der Ausfuhrliste,

2.

des Abschnittes II - Teil B der Ausfuhrliste, sofern der Wert der Ware einschließlich Technologie 5 000 S nicht übersteigt, eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren einschließlich Technologie auf Grund von mehr als einem Vermittlungsgeschäft desselben Vermittlers nicht erfolgt und

3.

des Abschnittes III der Ausfuhrliste, ausgenommen in das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens in den Grenzen vom 1. Jänner 1991;

c)

die Ausfuhr in das Zollausland sowie für die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen, im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie, bei denen das Bestimmungsland Mitgliedsland der OECD ist, ausgenommen automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471 des Zolltarifs mit einer zusammengesetzten, theoretischen Verarbeitungsrate von mehr als 195 Mtops (Supercomputer);

d)

die Ausfuhr

1.

von im Abschnitt III der Ausfuhrliste genannten Waren im Anweisungsverfahren gemäß § 116 Abs. 3 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, daß die betreffenden Waren im Zollausland verbleiben,

2.

im Reiseverkehr von

(3) Anläßlich der Anmeldung zur zollamtlichen Abfertigung hat der Anmelder die Bescheidzahl einer gemäß dieser Verordnung erforderlichen Ausfuhrbewilligung im Feld 44 des Einheitspapiers/AT anzuführen und die Abschreibung auf der Bewilligung vom Zollorgan zu verlangen.

(4) Die Zollämter sind befugt, zur Beseitigung von Zweifeln, ob zur Abfertigung bestellte Waren unter die Bewilligungspflicht für Waren der Abschnitte I - III der Ausfuhrliste fallen, den Anmelder zu verhalten, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben oder eine solche des Erzeugers, des Händlers oder eines Sachverständigen vorzulegen.

§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren einschließlich Technologie (Ausfuhrliste) in das Zollausland oder die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben, bedürfen nach Maßgabe des Abs. 2 einer Bewilligung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.

(2) Die Bewilligungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für

a)

die Ausfuhr von im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen, bei denen der Wert der Ware 5 000 S nicht übersteigt, ausgenommen die Ausfuhr von Waren, hinsichtlich derer eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren auf Grund von mehr als einem Rechtsgeschäft desselben Exporteurs erfolgt;

b)

die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen Waren einschließlich Technologie

1.

des Abschnittes II - Teil A der Ausfuhrliste,

2.

des Abschnittes II - Teil B der Ausfuhrliste, sofern der Wert der Ware einschließlich Technologie 5 000 S nicht übersteigt, eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren einschließlich Technologie auf Grund von mehr als einem Vermittlungsgeschäft desselben Vermittlers nicht erfolgt und

3.

des Abschnittes III der Ausfuhrliste, ausgenommen in das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens in den Grenzen vom 1. Jänner 1991;

c)

die Ausfuhr in das Zollausland sowie für die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen, im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie, bei denen das Bestimmungsland Mitgliedsland der OECD ist, ausgenommen automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471 des Zolltarifs mit einer zusammengesetzten, theoretischen Verarbeitungsrate von mehr als 195 Mtops (Supercomputer);

d)

die Ausfuhr von im Abschnitt III der Ausfuhrliste genannten Waren

1.

im Anweisungsverfahren gemäß § 116 Abs. 3 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, daß die betreffenden Waren im Zollausland verbleiben,

2.

im Reiseverkehr von

(3) Anläßlich der Anmeldung zur zollamtlichen Abfertigung hat der Anmelder die Bescheidzahl einer gemäß dieser Verordnung erforderlichen Ausfuhrbewilligung im Feld 44 des Einheitspapiers/AT anzuführen und die Abschreibung auf der Bewilligung vom Zollorgan zu verlangen.

(4) Die Zollämter sind befugt, zur Beseitigung von Zweifeln, ob zur Abfertigung bestellte Waren unter die Bewilligungspflicht für Waren der Abschnitte I - III der Ausfuhrliste fallen, den Anmelder zu verhalten, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben oder eine solche des Erzeugers, des Händlers oder eines Sachverständigen vorzulegen.

§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren einschließlich Technologie (Ausfuhrliste) in das Zollausland oder die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben, bedürfen nach Maßgabe des Abs. 2 einer Bewilligung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.

(2) Die Bewilligungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für

a)

die Ausfuhr von im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen, bei denen der Wert der Ware 5 000 S nicht übersteigt, ausgenommen die Ausfuhr von Waren, hinsichtlich derer eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren auf Grund von mehr als einem Rechtsgeschäft desselben Exporteurs erfolgt;

b)

die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen Waren einschließlich Technologie

1.

des Abschnittes II - Teil A der Ausfuhrliste,

2.

des Abschnittes II - Teil B der Ausfuhrliste, sofern der Wert der Ware einschließlich Technologie 5 000 S nicht übersteigt, eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren einschließlich Technologie auf Grund von mehr als einem Vermittlungsgeschäft desselben Vermittlers nicht erfolgt und

3.

des Abschnittes III der Ausfuhrliste, ausgenommen in das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens in den Grenzen vom 1. Jänner 1991;

c)

die Ausfuhr in das Zollausland sowie für die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen, im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie, bei denen das Bestimmungsland Mitgliedsland der OECD ist, ausgenommen automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471 des Zolltarifs mit einer zusammengesetzten, theoretischen Verarbeitungsrate von mehr als 195 Mtops (Supercomputer);

d)

die Ausfuhr von im Abschnitt III der Ausfuhrliste genannten Waren

1.

im Anweisungsverfahren gemäß § 116 Abs. 3 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, daß die betreffenden Waren im Zollausland verbleiben,

2.

im Reiseverkehr von

(3) Anläßlich der Anmeldung zur zollamtlichen Abfertigung hat der Anmelder die Bescheidzahl einer gemäß dieser Verordnung erforderlichen Ausfuhrbewilligung im Feld 44 des Einheitspapiers/AT anzuführen und die Abschreibung auf der Bewilligung vom Zollorgan zu verlangen.

(4) Die Zollämter sind befugt, zur Beseitigung von Zweifeln, ob zur Abfertigung bestellte Waren unter die Bewilligungspflicht für Waren der Abschnitte I - III der Ausfuhrliste fallen, den Anmelder zu verhalten, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben oder eine solche des Erzeugers, des Händlers oder eines Sachverständigen vorzulegen.

§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren einschließlich Technologie (Ausfuhrliste) in das Zollausland oder die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben, bedürfen nach Maßgabe des Abs. 2 einer Bewilligung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.

(2) Die Bewilligungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für

a)

die Ausfuhr von im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen, bei denen der Wert der Ware 5 000 S nicht übersteigt, ausgenommen die Ausfuhr von Waren, hinsichtlich derer eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren auf Grund von mehr als einem Rechtsgeschäft desselben Exporteurs erfolgt;

b)

die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen Waren einschließlich Technologie

1.

des Abschnittes II - Teil A der Ausfuhrliste,

2.

des Abschnittes II - Teil B der Ausfuhrliste, sofern der Wert der Ware einschließlich Technologie 5 000 S nicht übersteigt, eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren einschließlich Technologie auf Grund von mehr als einem Vermittlungsgeschäft desselben Vermittlers nicht erfolgt und

3.

des Abschnittes III der Ausfuhrliste, ausgenommen in das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens in den Grenzen vom 1. Jänner 1991;

c)

die Ausfuhr in das Zollausland sowie für die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen, im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie, bei denen das Bestimmungsland Mitgliedsland der OECD ist, ausgenommen automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471 des Zolltarifs mit einer zusammengesetzten, theoretischen Verarbeitungsrate von mehr als 195 Mtops (Supercomputer);

d)

die Ausfuhr von im Abschnitt III der Ausfuhrliste genannten Waren

1.

im Anweisungsverfahren gemäß § 116 Abs. 3 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 644, in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, daß die betreffenden Waren im Zollausland verbleiben,

2.

im Reiseverkehr von

(3) Anläßlich der Anmeldung zur zollamtlichen Abfertigung hat der Anmelder die Bescheidzahl einer gemäß dieser Verordnung erforderlichen Ausfuhrbewilligung im Feld 44 des Einheitspapiers/AT anzuführen und die Abschreibung auf der Bewilligung vom Zollorgan zu verlangen.

(4) Die Zollämter sind befugt, zur Beseitigung von Zweifeln, ob zur Abfertigung bestellte Waren unter die Bewilligungspflicht für Waren der Abschnitte I - III der Ausfuhrliste fallen, den Anmelder zu verhalten, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben oder eine solche des Erzeugers, des Händlers oder eines Sachverständigen vorzulegen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland, BGBl. Nr. 540/1992, außer Kraft.

6 - SENSOREN

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------

ANMERKUNG:

Die Nummern 6R01 bis 6R05

erfassen Einrichtungen, die

entwickelt sind für den

Gebrauch in Raketensystemen der

Nummer 9R01.

```

```

6A01 Akustik:

```

a)

Akustik-Systeme für die

```

Seefahrt, Geräte oder speziell

entwickelte Bauteile hierfür,

wie folgt:

```

1.

aktive (Sende- oder

```

Sende/Empfangs)Systeme und

Geräte oder speziell

entwickelte Bauteile hierfür,

wie folgt:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A01.a.1 erfaßt keine

Echolote, die vertikal vom Apparat

nach unten arbeiten, keine

Abtastfunktion mit mehr als

+-10 Grad beinhalten und auf die

Messung von Wassertiefe, Entfernung

gesunkener oder auf dem Meeresgrund

begrabener Objekte, sowie auf

Fischfangzwecke beschränkt sind.

```

```

```

a)

Breitstrahl-

```

Tiefenvermessungssysteme zur

topographischen

Meeresboden-Kartographie:

```

1.

entwickelt für:

```

```

a)

die Durchführung von

```

Messungen unter einem

Winkel von mehr als

10 Grad von der

Vertikalen; und

```

b)

die Messung von Tiefen von

```

mehr als 600 m unter die

Wasseroberfläche; und

```

2.

entwickelt für:

```

```

a)

Mehrstrahleinrichtungen

```

mit Strahlen von weniger

als 2 Grad; oder

```

b)

eine Datengenauigkeit

```

besser als 0,5% der

Wassertiefe bezogen auf

Strahlbreite (Mittelwert

aus den Einzelmessungen

innerhalb der

Strahlbreite);

```

b)

Objektsuch- oder

```

Objektlokalisierungssysteme

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

einer Sendefrequenz unter

```

10 kHz;

```

2.

einem Schalldruckpegel von

```

mehr als 224 dB (Referenz

1 myPa bei 1 m) für Geräte

mit einem

Betriebsfrequenzband

zwischen 10 kHz und

einschließlich 24 kHz;

```

3.

einem Schalldruckpegel von

```

mehr als 235 dB (Referenz

1 myPa bei 1 m) für Geräte

mit einem

Betriebsfrequenzband

zwischen 24 kHz und 30 kHz;

```

4.

einer Bildung von Strahlen

```

von weniger als 1 Grad

entlang jeder Achse und mit

einer Betriebsfrequenz von

weniger als 100 kHz;

```

5.

entwickelt als

```

druckbeständig - bei

Normalbetrieb - in Tiefen

von mehr als 1 000 m und

Meßwandlern:

```

a)

mit dynamischer

```

Druckkompensation; oder

```

b)

mit Meßwandlerelementen,

```

die nicht aus

Bleizirkonat-Titanat

bestehen; oder

```

6.

entwickelt zur

```

Abstandsmessung zu Objekten

von mehr als 5 120 m;

```

c)

akustische Projektoren

```

einschließlich Meßwandlern,

mit eingebauten

piezoelektrischen,

magnetostriktiven,

elektrostriktiven,

elektrodynamischen oder

hydraulischen Elementen, die

einzeln oder in Kombination

arbeiten, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

```

ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von

akustischen Projektoren,

einschließlich Meßwandlern,

speziell entwickelt für andere

Einrichtungen ist durch den

Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen definiert.

```

```

```

1.

einer momentanen

```

ausgestrahlten

Schalleistungsdichte von

mehr als 0,01 mW/mm2 Hz

für Geräte mit einer

Betriebsfrequenz unter

10 kHz;

```

2.

einer kontinuierlich

```

ausgestrahlten

Schalleistungsdichte von

mehr als 0,001 mW/mm2 Hz

für Geräte mit einer

Betriebsfrequenz unter

10 kHz;

```

3.

druckbeständig bei

```

Normalbetrieb in Tiefen

von mehr als 1 000 m; oder

```

4.

mit

```

Nebenkeulenunterdrückung

von mehr als 22 dB;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A01.a.1.c erfaßt weder

elektronische Quellen, die den

Schall nur vertikal richten, noch

mechanische (zB Luftdruck- oder

Dampfstoßkanonen) oder chemische

(zB explosive) Quellen.

ANMERKUNG:

Die Schalleistungsdichte wird

erhalten, indem die

Ausgangsschalleistung durch das

Produkt aus der ausstrahlenden

Oberflächenfläche und der

Betriebsfrequenz dividiert wird.

```

```

```

d)

Akustische Systeme, Geräte

```

oder speziell entwickelte

Bauteile zur Bestimmung der

Position von Schiffen oder

Unterwasser-Fahrzeugen

entwickelt:

```

1.

für einen Betrieb mit

```

einer Reichweite von mehr

als 1 000 m mit einer

Positioniergenauigkeit von

weniger als 10 m rms

(quadratisches Mittel),

gemessen bei einer

Entfernung von 1 000 m;

oder

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A01.a.1.d.1 schließt auch

Geräte mit ein, die eine kohärente

Signalverarbeitung zwischen zwei

oder mehr Baken und dem vom Schiff

oder Unterwasserfahrzeug getragenen

Hydrophon verwenden, oder geeignet

sind, die

(Schallgeschwindigkeitsausbrei-

tungsfehler) zur Berechnung eines

Punktes selbsttätig zu korrigieren.

```

```

```

2.

als druckfest bei Tiefen

```

von mehr als 1 000 m;

```

2.

passive Systeme oder Geräte

```

(Empfangsgeräte, unabhängig ob

bei Normalbetrieb mit dem

separaten aktiven Gerät

verbunden oder nicht) oder

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, wie folgt:

```

a)

Hydrophone (Meßwandler) mit

```

eingebauten:

```

1.

kontinuierlichen flexiblen

```

Sensoren oder Baugruppen

aus diskreten

Sensorelementen mit

entweder einem Durchmesser

oder einer Länge von

weniger als 20 mm und mit

einer Entfernung zwischen

den Elementen von weniger

als 20 mm;

```

2.

mit einem der folgenden

```

Meßfühler:

```

a)

Lichtleitfasern;

```

```

b)

piezoelektrischen

```

Polymeren;

```

c)

flexible

```

piezoelektrische

Keramikmaterialien;

```

3.

Hydrophon-Empfindlichkeit

```

besser als -180 dB in

jeder Tiefe mit keiner

Beschleunigungskompensa-

tion;

```

4.

wenn entwickelt für einen

```

Betrieb in Tiefen von

nicht mehr als 35 m, mit

einer

Hydrophon-Empfindlichkeit

besser als -186 dB mit

Beschleunigungskompensa-

tion;

```

5.

wenn entwickelt für einen

```

Normalbetrieb in Tiefen

von mehr als 35 m, mit

einer Hydrophon-

Empfindlichkeit besser als

-192 dB mit

Beschleunigungskompensa-

tion;

```

6.

wenn entwickelt für einen

```

Normalbetrieb in Tiefen

von mehr als 100 m, mit

einer Hydrophon-

Empfindlichkeit besser als

-204 dB; oder

```

7.

entwickelt für einen

```

Betrieb in Tiefen von mehr

als 1 000 m;

```

```

ANMERKUNG:

Die Hydrophon-Empfindlichkeit

wird definiert als zwanzig mal der

Logarithmus des Verhältnisses der

rms-Ausgangsspannung zu einer 1 V

rms-Referenz, wenn der

Hydrophon-Sensor ohne Vorverstärker

in ein Hörfeld aus ebenen Wellen

mit einem rms-Druck von 1 myPa

plaziert wird. Beispiel: ein

Hydrophon mit -160 dB (Referenz 1 V

je myPa) würde eine

Ausgangsspannung von 10 hoch -8 in

einem solchen Feld ergeben, während

ein Hydrophon mit -180 dB

Empfindlichkeit einen Ausgang von

nur 10 hoch -9 ergeben würde. Daher

ist -160 dB besser als -180 dB.

```

```

```

b)

Geschleppte akustische

```

Hydrophon-Anordnungen mit:

```

1.

Hydrophongruppen mit einem

```

Abstand von weniger als

12,5 m;

```

2.

Hydrophongruppen mit einem

```

Abstand von 12,5 m bis

unter 25 m und entwickelt

oder geeignet, für einen

Betrieb in Tiefen von mehr

als 35 m abgeändert zu

werden; oder

```

```

ANMERKUNG:

Der Ausdruck „geeignet zur

Abänderung'' in Nummer 6A01.a.2.b.2

heißt, daß Möglichkeiten vorhanden

sind, durch eine Änderung der

Verdrahtung oder Verknüpfung den

Hydrophongruppen-Abstand oder die

Grenzen der Betriebstiefen

abzuändern. Solche Möglichkeiten

sind gegeben durch:

Ersatzverdrahtung von mehr als 10%

der Anzahl der Drähte,

Justierungseinrichtungen für den

Hydrophongruppen-Abstand oder

interne

Tiefenbegrenzungsvorrichtungen, die

justierbar sind oder mehr als eine

Hydrophongruppe steuern.

```

```

```

3.

Hydrophongruppen-Abstand

```

von 25 m oder mehr und

entwickelt für einen

Betrieb in Tiefen von mehr

als 100 m;

```

4.

Kurssensoren:

```

```

a)

mit einer Genauigkeit

```

besser als +-0,5 Grad;

```

b)

eingebaut in die

```

Anordnung und

entwickelt oder

geeignet zur

Abänderung für einen

Betrieb in Tiefen von

mehr als 35 m; oder

```

```

ANMERKUNG:

Der Ausdruck „geeignet zur

Abänderung'' in Nummer

6A01.a.2.b.4.b bedeutet, daß eine

justierbare oder entfernbare

Vorrichtung zur

Tiefenmeßwertrückführung vorhanden

ist.

```

```

```

c)

montiert außerhalb der

```

Anordnung und mit einer

Sensoreinheit, die fähig ist,

in einem Umkreis von 360 Grad

in Tiefen von mehr als 35 m zu

arbeiten;

```

5.

nichtmetallische

```

Bestandteile oder in der

Längsrichtung verstärkte

Anordnung;

```

6.

einer zusammengebauten

```

Anordnung von weniger als

40 mm Durchmesser;

```

7.

Multiplexe

```

Hydrophongruppen-Signale;

oder

```

8.

Hydrophon-Eigenschaften,

```

spezifiziert in

Nummer 6A01.a.2.a.;

```

c)

Bearbeitungseinrichtungen,

```

speziell entwickelt für

geschleppte

Hydrophon-Anordnungen mit

einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

mit Fast

```

Fouriertransformation

(FFT) oder einer anderen

Transformation mit 1 024

oder mehr komplexen

Punkten in weniger als

20 ms mit keiner

benutzerzugänglichen

Programmierbarkeit; oder

```

2.

Zeit- oder

```

Frequenzbereichs-

Verarbeitung und

-korrelation,

einschließlich

Spektralanalyse, digitales

Filtern und

Strahlenformung mit Fast

Fouriertransformationen

oder anderen

Transformationen oder

Verfahren mit

benutzerzugänglicher

Programmierbarkeit;

```

b)

Geophone, geeignet zur

```

Umwandlung für einen Einsatz in

Marinesystemen, Geräte oder

speziell entwickelte Bauteile,

die in der Nummer 6A01.a.2.a

erfaßt sind;

```

c)

Korrelation-Geschwindigkeits-

```

Sonarloggeräte, entwickelt zur

Messung der horizontalen

Geschwindigkeit des

Ausrüstungsträgers relativ zum

Meeresboden bei Abständen

zwischen dem Träger und dem

Meeresboden von mehr als 500 m.

6A02 Optische Sensoren

```

a)

Optische Detektoren wie folgt: 6R01 Passive Sensoren zur

```

Ermittlung von Peilungen für

spezifische elektromagnetische

Quellen (Funkpeilgeräte) oder

Geländecharakteristiken.

-------------------------------- 6N01 Photoelektronenvervielfacher-

ANMERKUNG: röhren mit einer

Nummer 6A02.a erfaßt keine Photokathodenfläche größer als

Germanium- oder 20 cm2 und einer

Siliciumbauteile. Pulsanstiegszeit an der Anode

```

```

```

1.

raumfahrtqualifizierte

```

Einzelelemente oder

Brennebenen-Arrays (linear

oder zweidimensional) mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)
  1. einer

```

Spitzenempfindlichkeit bei

einer Wellenlänge kürzer

als 300 nm; und

```

2.

einer Empfindlichkeit von

```

weniger als 0,1% relativ zur

Spitzenempfindlichkeit bei

einer Wellenlänge von mehr

als 400 nm;

```

b)
  1. einer

```

Spitzenempfindlichkeit im

Wellenlängenbereich von

über 900 nm bis höchstens

1 200 nm; und

```

2.

einer Ansprechszeitkonstante

```

von 95 ns oder weniger; oder

```

c)

einer Spitzenempfindlichkeit

```

im Wellenlängenbereich von

über 1 200 nm bis höchstens

30 000 nm;

```

2.

Bildverstärkerröhren und

```

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, wie folgt:

```

a)

Bildverstärkerröhren mit

```

allen folgenden Merkmalen:

```

1.

einer

```

Spitzenempfindlichkeit im

Wellenlängenbereich von

über 400 nm bis höchstens

1 050 nm;

```

2.

mit einer Mikrokanalplatte

```

für Elektronen-

Bildverstärkung mit einem

Lochabstand

(Zentrum-Zentrum Abstand)

von weniger als 25 mym;

und

```

a)

einer S-20-, S-25- oder

```

Multialkali-

Photokathode; oder

```

b)

einer GaAs- oder

```

GaInAs-Photokathode;

```

b)

speziell entwickelte

```

Bauteile wie folgt:

```

1.

Lichtwellenleiter-

```

Bildinverter;

```

2.

Mikrokanalplatten mit

```

beiden folgenden

Merkmalen:

```

a)

15 000 oder mehr

```

Hohlröhren/Platte; und

```

b)

einem Lochabstand

```

(Zentrum - Zentrum

Abstand) von weniger

als 25 mym; oder

```

3.

GaAs- oder

```

GaInAs-Photokathoden;

```

3.

nicht-raumfahrtqualifizierte

```

lineare oder zweidimensionale

Brennebenen-Arrays mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)
  1. einzelne Elemente mit

```

einer Spitzenempfindlichkeit

in einem Wellenlängenbereich

von über 900 nm bis

höchstens 1 050 nm; und

```

2.

einer

```

Ansprechzeitkonstante von

weniger als 0,5 ns;

```

b)
  1. einzelne Elemente mit

```

einer Spitzenempfindlichkeit

in einem Wellenlängenbereich

von über 1 050 nm bis

höchstens 1 200 nm; und

```

2.

einer

```

Ansprechzeitkonstante von

95 ns oder weniger; oder

```

c)

einzelne Elemente mit einer

```

Spitzenempfindlichkeit in

einem Wellenlängenbereich

von über 1 200 nm bis

höchstens 30 000 nm;

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Nummer 6A02.a.3 umfaßt auch

```

photoleitfähige Arrays und

photovoltaische Arrays.

```

2.

Nummer 6A02.a.3 erfaßt keine

```

Silicium-Brennebenen-Arrays,

gekapselte photoleitfähige

Multi-Element-Zellen (mit nicht

mehr als 16 Elementen) oder

pyroelektrische Detektoren mit

einem der folgenden Stoffe:

```

a)

Bleisulfid;

```

```

b)

Triglycinsulfat oder

```

Varianten;

```

c)

Blei-Lanthan-Zirkonium-Titanat

```

und Varianten;

```

d)

Lithiumtantalat;

```

```

e)

Polyvinylidenfluorid und

```

Varianten;

```

f)

Strontium-Barium-Niobat und

```

Varianten; oder

```

g)

Bleiselenid.

```

```

```

```

4.

nicht-raumfahrtqualifizierte

```

Einzelelemente oder

Multielement-Halbleiter-

Photodioden oder

-Phototransistoren (keine

Brennebenen-Arrays) mit beiden

folgenden Merkmalen:

```

a)

einer Spitzenempfindlichkeit

```

bei einer Wellenlänge von

mehr als 1 200 nm; und

```

b)

einer Ansprechzeitkonstante

```

von 0,5 ns oder weniger;

```

b)

Multispektral abbildende

```

Sensoren, entwickelt für

Fernabtastungszwecke, mit einem

der folgenden Merkmale:

```

1.

einem Momentan-Gesichtsfeld

```

(IFOV) von weniger als

200 myrad; oder

```

2.

spezifiziert für einen Betrieb

```

im Wellenlängenbereich von

über 400 nm bis höchstens

30 000 nm; und

```

a)

die Ausgangsbilddaten in

```

digitalem Format erzeugen;

und

```

1.

raumfahrtqualifiziert

```

sind; oder

```

2.

für einen Luftfahrtbetrieb

```

entwickelt sind und andere

Detektoren als

Siliciumdetektoren

verwenden;

```

c)

Direktsicht-

```

Bilddarstellungsgeräte, die im

sichtbaren oder

Infrarot-Spektrum arbeiten und

einen der folgenden Bestandteile

aufweisen:

```

1.

Bildverstärkerröhren, die von

```

Nummer 6A02.a.2 erfaßt sind;

oder

```

2.

Brennebenen-Arrays, die von

```

Nummer 6A02.a.3 erfaßt sind;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A02.c erfaßt nicht

folgende Geräte, wenn diese andere

Photokathoden als GaAs- oder

GaInAs-Photokathoden enthalten:

```

a)

industrielle oder zivile

```

Einbruchsicherungssysteme,

Systeme zur Bewegungskontrolle

oder -zählung für Verkehr und

Industrie;

```

b)

medizinische Geräte;

```

```

c)

industrielle Geräte zur

```

Überprüfung, Sortierung oder

Analyse von

Materialeigenschaften;

```

d)

Feuermelder für Industrieöfen;

```

```

e)

speziell für Laborzwecke

```

entwickelte Geräte.

ANMERKUNG

Der Ausdruck „Direktsicht''

bezieht sich auf

Bilddarstellungsgeräte, die im

sichtbaren oder Infrarot-Spektrum

arbeiten, dem menschlichen

Betrachter ein visuelles Bild

zeigen, ohne das Bild in ein

elektronisches Signal für

Fernsehschirmdarstellung

umzuwandeln und die das Bild weder

photographisch, noch elektronisch

noch durch andere Mittel

aufzeichnen oder speichern können.

```

```

```

d)

besondere unterstützende

```

Bauteile für optische Sensoren

wie folgt:

```

1.

raumfahrtqualifizierte

```

Kryokühler;

```

2.

nichtraumfahrtqualifizierte

```

Kryokühler wie folgt:

```

a)

mit geschlossenem Kreislauf

```

mit einer spezifizierten

mittleren Ausfallszeit

(MTTF) oder einem mittleren

Ausfallsabstand (MTBF) von

mehr als 2 500 Stunden;

```

b)

selbstregelnde Joule-

```

Thomson-(JT)-Minikühler für

Bohrungsdurchmesser von

weniger als 8 mm;

```

3.

optische Meßfasern:

```

```

a)

speziell gefertigt,

```

zusammengesetzt oder in

Struktur oder durch

Beschichtung abgeändert, um

akustisch, thermisch,

inertial, elektromagnetisch

oder für atomare Strahlung

empfindlich zu werden; oder

```

b)

in der Struktur abgeändert,

```

um eine Schwebungslänge von

weniger als 50 mm (hohe

Doppelbrechung) zu

erreichen.

6A03 Kameras 6N02 Kameraausrüstung wie folgt:

```

a)

Meßkameras wie folgt: a) mechanische Drehspiegelkameras

```

```

1.

Hochgeschwindigkeits- wie folgt und besonders

```

Filmaufnahmekameras mit jedem konstruierte Bestandteile

Filmformat von 8 mm bis hierfür:

einschließlich 16 mm, bei denen 1. Bildkameras mit einer

der Film während der gesamten Aufnahmegeschwindigkeit von

Aufzeichnungszeit kontinuierlich mehr als

bewegt wird, und die geeignet 225 000 Einzelbildern/s,

sind, mit 2. Streakkameras mit

Aufnahmegeschwindigkeiten von Aufzeichnungsgeschwindig-

mehr als 13 150 Einzelbildern/s keiten größer als

aufzuzeichnen; 0,5 mm/mys;

```

```

```

```

ANMERKUNG: ANMERKUNG:

Nummer 6A03.a.1 erfaßt keine Die besonders konstruierten

Filmaufnahmekameras für normale Bestandteile schließen

zivile Zwecke. Elektronikbaugruppen zur

----------------------------------- Synchronisation und

```

2.

mechanische Rotationsbaugruppen (bestehend

```

Hochgeschwindigkeitskameras, bei aus Antriebsmotoren, Spiegeln

denen sich der Film nicht und Lagern) ein.

bewegt, und die geeignet sind, ---------------------------------

mit Bildfrequenzen von mehr als b) elektronische Streak- oder

1 000 000 Bildern bei voller Bildkameras und

Bildhöhe eines 35-mm-Films oder Elektronenröhren wie folgt:

mit proportional kleineren 1. Streakkameras mit einer

Geschwindigkeiten für größere Zeitauflösung

Bildhöhen aufzuzeichnen; kleiner/gleich 50 ns und

```

3.

mechanische oder elektronische Streak-Elektronenröhren

```

Streakkameras mit hierfür,

Aufzeichnungsgeschwindigkeiten 2. elektronische Bildkameras

von mehr als 10 mm/mys; (oder Bildkameras mit

```

4.

elektronische Bildkameras mit elektronischem Verschluß)

```

einer Bildfrequenz von mehr als mit einer

1 000 000 Bildern; Bild-Belichtungszeit

5.

elektronische Kameras mit beiden

```

a)

einer elektronischen 3. Aufnahmeröhren und

```

Verschlußzeit Halbleiter-Bildsensoren für

(Ausblendfähigkeit) von weniger die Verwendung in Kameras,

als 1 mys je Vollbild; und die von Nummer b.2 erfaßt

```

b)

einer Ausgabezeit, die eine werden, wie folgt:

```

Bildgeschwindigkeit von mehr als a) Bildverstärkerröhren mit

125 vollen Einzelbildern/s kleiner Brennweite, die

erlaubt; eine Photokathode mit

```

b)

bilddarstellende Kameras wie durchsichtigem

```

folgt: leitfähigem Belag haben,

zur Verkleinerung des

Photokathoden-

Flächenwiderstands,

```

b)

Gate-SIT-(silicon

```

intensifier target)-

Vidicon-Röhren, bei

denen ein schnelles

System das Steuern der

Photoelektronen von der

Photokathode ermöglicht,

ehe sie auf die

SIT-Platte auftreffen,

```

```

```

c)

elektrooptische Kerr-

```

ANMERKUNG: oder Pockels-Zellen-

Nummer 6A03.b erfaßt keine Verschlüsse,

Fernseh- oder Videokameras, die d) Bildröhren und

speziell für Fernseh-Rundfunk Halbleiter-Bildsensoren,

entwickelt sind. die eine Schnellbild-

----------------------------------- Abtastzeit von weniger

```

1.

Videokameras mit als 50 ns haben und

```

Halbleiter-Sensoren und mit besonders konstruiert

einem der folgenden Merkmale: sind für Kameras, die

```

a)

mehr als 4 x 10 hoch 6 aktiven von Nummer b.2 erfaßt

```

Pixel/Halbleiter-Sensoranordnung werden;

für Monochromkameras c) strahlungsfeste TV-Kameras,

(Schwarz-Weiß-Kameras); besonders konstruiert oder

```

b)

mehr als 4 x 10 hoch 6 aktiven ausgelegt als unempfindlich

```

Pixel/Halbleiter-Sensoranordnung gegen Strahlungsbelastungen

für Farbkameras mit drei größer als 5 x 10 hoch 6 Rad

eingebauten (Si) ohne betriebsbedingten

Halbleiter-Sensoranordnungen; Qualitätsverlust, und besonders

oder konstruierte Linsen hierfür.

```

c)

mehr als 12 x 10 hoch 6 aktiven

```

Pixel für Halbleiter-

Sensoranordnung-Farbkameras mit

einer eingebauten

Halbleiter-Sensoranordnung;

```

2.

Scanning-Kameras oder

```

Scanning-Kamerasysteme:

```

a)

mit linearen

```

Detektoranordnungen mit mehr

als

8 192 Elementen/Anordnung;

und

```

b)

mit mechanischer Abtastung

```

in eine Richtung;

```

3.

mit eingebauten

```

Bildverstärkern, die in Nummer

6A02.a.2.a erfaßt sind;

```

4.

mit eingebauten

```

Brennebenen-Arrays, die in

Nummer 6A02.a.3 erfaßt sind.

6A04 Optik

```

a)

Optische Spiegel (Reflektoren)

```

wie folgt:

```

1.

verformbare Spiegel mit

```

kontinuierlichen oder

Multielement-Oberflächen und

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, die geeignet sind,

Teile der Spiegeloberfläche

mit Frequenzen von mehr als

100 Hz dynamisch

nachzujustieren;

```

2.

leichte monolithische Spiegel

```

mit einer durchschnittlichen

Äquivalenzdichte von weniger

als 30 kg/m2 und einem

Gesamtgewicht vom mehr als

10 kg;

```

3.

leichte zusammengesetzte -

```

oder Schaum-Spiegelstrukturen

mit einer durchschnittlichen

Äquivalenzdichte von weniger

als 30 kg/m2 und einem

Gesamtgewicht von mehr als

2 kg;

```

4.

Spiegel zum Lenken optischer

```

Strahlen mit mehr als 100 mm

Durchmesser oder

Hauptachsenlänge mit einer

Steuerbandbreite von mehr als

100 Hz;

```

b)

Optische Bauteile, hergestellt

```

aus Zinkselenid (ZnSe) oder

Zinksulfid (ZnS) zur Übertragung

im Wellenlängenbereich von über

3 000 nm bis höchstens 25 000 nm

und mit einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

mehr als 100 cm3 Volumen; oder

```

```

2.

mit mehr als 80 mm Durchmesser

```

oder Hauptachsenlänge und

20 mm Dicke (Tiefe);

```

c)

raumfahrtqualifizierte Bauteile

```

für optische Systeme wie folgt:

```

1.

leichtgewichtig, mit weniger

```

als 20% Äquivalenzdichte

verglichen mit einem festen

Rohling mit der gleichen

Apertur und Dicke;

```

2.

Substrate, Substrate mit

```

Oberflächenbeschichtungen

(Einzel- oder Mehrlagen,

metallisch oder dielektrisch,

leitfähig, halbleitend oder

isolierend) oder mit

Schutzfilmen;

```

3.

Segmente oder Baugruppen aus

```

Spiegeln, entwickelt zur

Montage im Weltraum in ein

optisches System, mit einer

Sammelapertur gleich oder

größer als von einer

Einzeloptik mit 1 m

Durchmesser;

```

4.

gefertigt aus

```

zusammengesetzten Materialien

mit einem linearen thermischen

Ausdehnungskoeffizienten

gleich oder kleiner als 5 x 10

hoch -6 in jeder

Koordinatenrichtung;

```

d)

Optische Filter wie folgt:

```

```

1.

für Wellenlängen größer als

```

250 nm, bestehend aus

optischen

Mehrlagen-Beschichtungen und

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

Bandbreiten gleich oder

```

kleiner als 1 nm volle

Breite bei halber Intensität

(FWHI) und einer

Spitzenübertragung von 90%

oder mehr; oder

```

b)

Bandbreiten gleich oder

```

weniger als 0,1 nm FWHI und

einer Spitzenübertragung von

50% oder mehr;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A04.d.1 erfaßt keine

optischen Filter mit festen

Luftspalten oder Lyot-Filtern.

```

```

```

2.

für Wellenlängen größer als

```

250 nm und mit allen folgenden

Merkmalen:

```

a)

abstimmbar über einen

```

Wellenlängenbereich von

500 nm oder mehr;

```

b)

einem optischen

```

Momentanbandpaß von 1,25 nm

oder weniger;

```

c)

Wellenlänge

```

wiedereinstellbar innerhalb

von 0,1 ms mit einer

Genauigkeit von 1 nm oder

besser innerhalb des

abstimmbaren

Wellenlängenbereiches; und

```

d)

einer

```

Einzelereignis-Übertragung

von 91% oder mehr;

```

3.

Optische Opazitätsschalter

```

(Filter) mit einem Sehfeld von

30 Grad oder weiter und einer

Ansprechzeit gleich oder

kleiner als 1 ns;

```

e)

Optische Steuergeräte wie

```

folgt:

```

1.

speziell entwickelt zur

```

Erhaltung der

Oberflächengestalt oder

-ausrichtung der

raumfahrtqualifizierten

Bauteile, die in

Nummer 6A04.c.1 oder c.3

erfaßt sind;

```

2.

mit Steuerungs-, Nachführ-,

```

Stabilisierungs- oder

Resonatorjustierbandbreiten

gleich oder größer als 100 Hz

und einer Genauigkeit von

10 myrad oder weniger;

```

3.

Kardanringe mit einer

```

maximalen Schwenkung von mehr

als 5 Grad, einer Bandbreite

gleich oder größer als 100 Hz

und mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)
  1. mit einem Durchmesser

```

oder einer Hauptachsenlänge

von mehr als 0,15 m bis

höchstens 1 m;

```

2.

geeignet für

```

Winkelbeschleunigungen von

mehr als 2 rad/s2; und

```

3.

mit Winkelfehlern gleich

```

oder kleiner als

200 myrad/s2; oder

```

b)
  1. mit mehr als 1 m

```

Durchmesser oder

Hauptachsenlänge;

```

2.

geeignet für

```

Winkelbeschleunigungen von

mehr als 0,5 rad/s2; und

```

3.

mit Winkelfehlern gleich

```

oder kleiner als

200 myrad;

```

4.

speziell entwickelt zur

```

Erhaltung der Justierung

von phasengesteuerten

Anordnungen oder

phasengesteuerten

Segmentspiegelsystemen,

die aus Spiegeln mit einem

Segmentdurchmesser oder

einer Hauptachsenlänge von

1 m oder mehr bestehen;

```

f)

Fluoridfaserkabel oder

```

Lichtwellenleiterfasern hierfür

mit einer Dämpfung von weniger

als 4 dB/km im

Wellenlängenbereich von über

1 000 nm bis höchstens 3 000 nm.

6A05 Laser, Bauteile und optische 6N03 Laser, Laserverstärker und

Geräte, wie folgt: Oszillatoren wie folgt:

```

```

ANMERKUNGEN: a) Argonionen-Laser mit einer

```

1.

Impulslaser umfassen auch mittleren Ausgangsleistung

```

solche, die in einem CW-Modus größer als 40 W und einer

(Dauerstrichmodus) mit Betriebswellenlänge zwischen

überlagerten Impulsen laufen. 400 nm und 515 nm;

```

2.

Stoßerregte Laser umfassen auch b) abstimmbare, gepulste

```

jene, die in einem Farbstoff-(Dye)Oszillatoren

kontinuierlich erregten Modus für Single-Mode-Betrieb mit

mit überlagerter Stoßerregung einer Nennausgangsleistung

laufen. größer als 1 W, einer

```

3.

Der Embargostatus von Pulsfrequenz größer als 1 kHz,

```

Raman-Lasern richtet sich nach einer Pulsdauer kleiner als

den Parametern der 100 ns und einer Wellenlänge

Pumpenquellenlaser. zwischen 300 nm und 800 nm;

Pumpenquellenlaser können alle c) abstimmbare, gepulste

nachstehend beschriebenen Laser Farbstoff-(Dye)Laserverstärker

sein. und - Oszillatoren (ausgenommen

```

```

```

a)

Gaslaser wie folgt: Single-Mode-Oszillatoren) mit

```

```

1.

Excimerlaser mit einem der einer Nennausgangsleistung

```

folgenden Merkmale: größer als 30 W, einer

```

a)

einer Ausgangswellenlänge von Pulsfrequenz größer als 1 kHz,

```

nicht mehr als 150 nm; und: einer Pulsdauer kleiner als

```

1.

einer Ausgangsenergie von mehr 100 ns und einer Wellenlänge

```

als 50 mJ/Impuls; oder zwischen 300 nm und 800 nm;

```

2.

einer mittleren oder d) gepulste CO2-Laser mit einer

```

CW-Ausgangsleistung von mehr als Pulsfrequenz größer als 250 Hz,

1 W; einer Nennausgangsleistung

```

b)

einer Ausgangswellenlänge von größer als 500 W, einer

```

über 150 nm bis höchstens 190 nm Pulsdauer kleiner als 200 ns

und: und einer Betriebswellenlänge

```

1.

einer Ausgangsenergie von mehr zwischen 9 mym und 11 mym;

```

als 1,5 J/Impuls; oder e) Para-Wasserstoff-Raman-Shifter,

```

2.

einer mittleren oder entwickelt für

```

CW-Ausgangsleistung von mehr als Ausgangswellenlängen von 16 mym

120 W; und einer Pulsfrequenz größer

als 250 Hz.

```

c)

einer Ausgangswellenlänge von

```

über 190 nm bis höchstens

360 nm; und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 10 J/Impuls; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 500 W; oder

```

d)

einer Ausgangswellenlänge

```

von über 360 nm; und

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls;

oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 30 W;

```

2.

Metalldampflaser wie folgt:

```

```

a)

Kupfer-(Cu)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 20 W;

```

b)

Gold-(Au)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 5 W;

```

c)

Natrium-(Na)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 5 W;

```

d)

Barium-(Ba)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 2 W;

```

3.

Kohlenmonoxid-(CO)-Laser mit

```

entweder:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 2 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 5 kW; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 5 kW;

```

4.

Kohlendioxid-(C02)-Laser mit

```

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer CW-Ausgangsleistung

```

von mehr als 10 kW;

```

b)

einer gepulsten

```

Ausgangsstrahlung mit einer

Impulsdauer von mehr als

10 mys; und:

```

1.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 10 kW; oder

```

2.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 100 kW; oder

```

c)

einer gepulsten

```

Ausgangsstrahlung mit einer

Impulsdauer gleich oder

kleiner als 10 mys; und:

```

1.

einer Impulsenergie von

```

mehr als 5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 2,5 kW; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 2,5 kW;

```

5.

Chemische Laser wie folgt:

```

```

a)

Wasserstofffluorid-(HF)-

```

Laser;

(Anm.: richtig: Wasserstoffluorid)

```

b)

Deuteriumfluorid-(DF)-Laser;

```

```

c)

Transferlaser:

```

```

1.

Sauerstoff-Jod-(O2-I)-

```

Laser;

```

2.

Deuterium-Fluorid-

```

Kohlendioxid-(DF-CO2)-

Laser;

```

6.

Gasentladungs- und Ionen-

```

Laser, zB Krypton-Ionen- oder

Argon-Ionen-Laser, mit

entweder:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 50 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 50 W;

```

7.

Andere Gaslaser, außer

```

Stickstoff-Laser, mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

einer Ausgangswellenlänge

```

von nicht mehr als 150 nm

und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 1 W;

```

b)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 150 nm bis

höchstens 800 nm; und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 30 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 30 W;

```

c)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 800 nm bis

höchstens 1 400 nm; und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 0,25 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 10 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 10 W; oder

```

d)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 1 400 nm und

einer mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

b)

Halbleiter-Laser wie folgt:

```

```

```

ANMERKUNG:

Halbleiter-Laser werden allgemein

als Laserdioden bezeichnet.

ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von

Halbleiter-Lasern, speziell

entwickelt für andere Geräte

richtet sich nach dem

Erfassungsstatus der anderen

Geräte.

```

```

```

1.

Einzelne Single Mode

```

Halbleiter-Laser mit:

```

a)

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 100 mW; oder

```

b)

einer Wellenlänge von mehr

```

als 1 050 nm;

```

2.

Einzelne Single-Mode-

```

Halbleiter-Laser oder Arrays

aus einzelnen

Halbleiter-Lasern mit:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 500 myJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 10 W;

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 10 W; oder

```

c)

einer Wellenlänge von mehr

```

als 1 050 nm;

```

c)

Festkörper-Laser wie folgt:

```

```

1.

abstimmbare Laser mit einem

```

der folgenden Merkmale:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A05.c.1 umfaßt auch

Titan-Saphir-(Ti: Al203), Thulium -

YAG (Tm: YAG), Thulium - YSGG (Tm:

YSGG), Alexandrit (Cr: BeAl204) und

Farbpunkt-Laser.

```

```

```

a)

einer Ausgangswellenlänge

```

kleiner als 600 nm; und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 1 W;

```

b)

einer Ausgangswellenlänge

```

von 600 nm oder mehr bis

höchstens 1 400 nm; und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 20 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 20 W; oder

```

c)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 1 400 nm; und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 1 W;

```

2.

nicht abstimmbare Laser wie

```

folgt:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A05.c.2 erfaßt

Atomübergangs-Festkörper-Laser.

```

```

```

a)

Rubin-Laser mit einer

```

Ausgangsenergie von mehr als

20 J/Impuls;

```

b)

Neodym-Laser wie folgt:

```

```

1.

gütegeschaltete Laser

```

(Q-switched) mit:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 20 J bis

höchstens 50 J/Impuls und

einer mittleren

Ausgangsleistung von mehr

als 10 W; oder

```

b)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 J/Impuls;

```

2.

nichtgütegeschaltete Laser

```

(non-Q-switched) mit:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 J bis

höchstens 100 J/Impuls und

einer mittleren

Ausgangsleistung von mehr

als 20 W; oder

```

b)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 100 J/Impuls;

```

c)

Neodym-dotierte Laser (andere

```

Laser als Glas), wie folgt,

mit einer Ausgangswellenlänge

von mehr als 1 000 nm bis

höchstens 1 100 nm:

(Bezüglich Neodym-dotierte

Laser (andere Laser als

Glas) mit einer

Ausgangswellenlänge von

nicht mehr als 1 000 nm oder

mehr als 1 100 nm siehe

Nummer 6A05.c.2.d).

```

1.

gepulst angeregte,

```

phasenverriegelte,

gütegeschaltete

(Q-switched) Laser mit

einer Impulsdauer von

weniger als 1 ns; und:

```

a)

einer Spitzenleistung

```

von mehr als 5 GW;

```

b)

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 10 W; oder

```

c)

einer Impulsenergie von

```

mehr als 0,1 J;

```

2.

gepulst angeregte,

```

gütegeschaltete

(Q-switched) Laser mit

einer Impulsdauer gleich

oder größer als 1 ns und:

```

a)

einem transversalen

```

Einmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 100 MW;

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 20 W; oder

```

3.

einer Impulsenergie von mehr

```

als 2 J; oder

```

b)

einem transversalen

```

Mehrmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 200 MW;

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 50 W; oder

```

3.

einer Impulsenergie von mehr

```

als 2 J;

```

3.

gepulst angeregte,

```

nicht-gütegeschaltete

(non-Q-switched) Laser

mit:

```

a)

einem transversalen

```

Einmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 500 kW; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 150 W; oder

```

b)

einem transversalen

```

Mehrmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 1 MW; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 500 W;

```

4.

kontinuierlich angeregte

```

Laser mit:

```

a)

einem transversalen

```

Einmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 500 kW; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 150 W; oder

```

b)

einem transversalen

```

Mehrmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 1 MW; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 500 W;

```

d)

andere nichtabstimmbare

```

Laser, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Wellenlänge von

```

weniger als 150 nm; und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 50 mJ/Impuls und eine

Spitzenleistung von mehr als 1

W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

2.

einer Wellenlänge von

```

150 nm oder mehr bis

höchstens 800 nm; und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 1,5 J/Impuls und einer

Spitzenleistung von mehr als

30 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 30 W;

```

3.

einer Wellenlänge von mehr

```

als 800 nm bis höchsten

1 400 nm, wie folgt:

```

a)

gütegeschaltete Laser mit:

```

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 0,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 50 W; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als:

```

a)

10 W für Einmoden-Laser;

```

```

b)

30 W für Mehrmoden-Laser;

```

```

b)

nicht-gütegeschaltete Laser

```

mit:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 2 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 50 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 50 W; oder

```

4.

einer Wellenlänge von mehr

```

als 1 400 nm; und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 100 mJ/Impuls und einer

Spitzenleistung von mehr als 1

W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

d)

Farbstofflaser oder andere

```

flüssige Laser mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Wellenlänge von weniger

```

als 150 nm; und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

2.

einer Wellenlänge von 150 nm

```

oder mehr bis höchstens

800 nm; und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 20 W;

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 20 W; oder

```

c)

einem longitudinalen

```

Einmoden-Impulsoszillator

mit einer mittleren

Ausgangsleistung von mehr

als 1 W und einer

Folgefrequenz von mehr als 1

kHz, wenn die Impulsdauer

kleiner als 100 ns beträgt;

```

3.

einer Wellenlänge von mehr als

```

800 nm bis höchstens 1 400 nm

und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 0,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 10 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 10 W; oder

```

4.

einer Wellenlänge von mehr als

```

1 400 nm; und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 100 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

e)

Frei-Elektron-Laser;

```

```

f)

Bauteile wie folgt:

```

```

1.

Spiegel, die entweder durch

```

aktive Kühlung oder

Wärmehohlleiter-Kühlung

gekühlt werden;

```

```

ANMERKUNG:

Aktive Kühlung ist eine

Kühltechnik für optische Bauteile,

die fließende Flüssigkeiten

innerhalb der Schicht unter der

Oberfläche (nominal weniger als

1 mm unter der optischen

Oberfläche) des Optikbauteils

verwendet, um Wärme von der Optik

abzuführen.

```

```

```

2.

optische Spiegel oder

```

durchlässige oder teilweise

durchlässige optische oder

elektro-optische Bauteile,

speziell entwickelt zur

Verwendung mit vom Embargo

erfaßten Lasern;

```

g)

optische Geräte wie folgt: 6N04 Interferometer zum Messen

```

```

1.

dynamische von Geschwindigkeiten größer

```

Wellenfront-(Phasen)-Meßgeräte, als 1 km/s in Zeitintervallen

die geeignet sind, mindestens kleiner als 10 mys (zB VISAR's,

50 Positionen auf einer Doppler Laser Interferometer

Strahlenwellenfront abzubilden, (DLI's)).

mit:

```

a)

Bildfrequenzen gleich oder

```

größer als 100 Hz und einer

Phasendiskrimination von

mindestens 5% der

Wellenlänge des Strahls;

oder

```

b)

Bildfrequenzen gleich oder

```

größer als 1 000 Hz und

einer Phasendiskrimination

von mindestens 20 % der

Wellenlänge des Strahls;

```

2.

Laser-Diagnosegeräte, die

```

geeignet sind,

Winkelstrahl-Lenkungsfehler

von Super High Power Laser

(SHPL)-Systemen von gleich

oder weniger als 10 myrad zu

messen;

```

3.

optische Geräte, Baugruppen

```

oder Bauteile, speziell

entwickelt für SHPL-Systeme

mit phasengesteuerter

Anordnung für kohärente

Strahlenkombination bis zu

einer Genauigkeit von

Lambda/10 auf der bezeichneten

Wellenlänge oder von 0,1 mym,

je nachdem welcher Wert der

kleinere ist;

```

4.

Projektionsteleskope, speziell

```

entwickelt zur Verwendung mit

SHPL-Systemen.

6A06 Magnetometer, magnetische

Neigungsmesser, eigenmagnetische

Neigungsmesser und

Kompensationssysteme sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, wie folgt:

```

a)

Magnetometer mit

```

supraleitfähiger, optisch

gepumpter oder nuklearer

Präzessionstechnologie

(Proton/Overhauser-Technologie),

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) niedriger

(besser) als 0,05 nT

rms/Quadratwurzel Hz;

```

b)

Induktionsspulen-Magnetometer

```

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) niedriger

(besser) als:

```

1.

0,05 nT rms/Quadratwurzel Hz

```

bei Frequenzen von weniger als

1 Hz;

```

2.

1 x 10 hoch -3 nT

```

rms/Quadratwurzel Hz bei

Frequenzen von 1 Hz oder mehr

bis höchstens 10 Hz; oder

```

3.

1 x 10 hoch -4 nT

```

rms/Quadratwurzel Hz bei

Frequenzen von mehr als 10 Hz;

```

c)

Lichtwellenleiter-Magnetometer

```

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) niedriger

(besser) als 1 nT

rms/Quadratwurzel Hz;

```

d)

Magnetische Neigungsmesser, mit

```

mehreren Magnetometern, die in

Nummer 6A06.a, b oder c erfaßt

sind;

```

e)

eigenmagnetische

```

Lichtwellenleiter-Neigungsmesser

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) des

magnetischen Neigungsfeldes

niedriger (besser) als 0,3 nT/m

rms/Quadratwurzel Hz;

```

f)

eigenmagnetische Neigungsmesser,

```

die nicht die

Lichtwellenleiter-Technologie

einsetzen und einen Rauschpegel

(Empfindlichkeit) des

magnetischen Neigungsfeldes

niedriger (besser) als

0,015 nT/m rms/Quadratwurzel Hz

besitzen;

```

g)

magnetische Kompensationssysteme

```

für magnetische Sensoren,

entwickelt für einen Einsatz auf

mobilen Plattformen;

```

h)

supraleitfähige

```

elektromagnetische Sensoren mit

Bauteilen, die aus

supraleitfähigen Materialien

gefertigt sind:

```

1.

entwickelt für einen Betrieb

```

bei Temperaturen unter der

kritischen Temperatur von

mindestens einem ihrer

supraleitfähigen Bestandteile

(einschließlich

Josephson-Effekt-Geräte oder

supraleitfähige

Quanten-Interferenz-Geräte

(SQUIDS);

```

2.

entwickelt zum Messen

```

elektromagnetischer

Feldschwankungen auf

Frequenzen von 1 kHz oder

weniger, und:

```

3.

mit einem der folgenden

```

Merkmale:

```

a)

mit integrierten

```

Dünnschicht-SQUIDS mit einer

Mindestgröße von weniger als

2 mym und mit zugehörigen

Eingangs- und Ausgangs-

Kopplungsschaltungen;

```

b)

entwickelt für einen Betrieb

```

bei einer Magnetfeld-

Anstiegsgeschwindigkeit von

mehr als 1 x 10 hoch 6

Induktionsflußquanten/s;

```

c)

entwickelt, um ohne

```

magnetische Abschirmung im

Erdmagnetfeld arbeiten zu

können; oder

```

d)

mit einem

```

Temperaturkoeffizienten von

weniger (kleiner) als 0,1

Induktionsflußquantum/K.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A06 erfaßt keine für

biomagnetische Messungen zu

medizinischen Zwecken speziell

entwickelte Instrumente, sofern sie

keine nichteingebetteten Sensoren,

wie sie in Nummer 6A06.h erfaßt

sind, enthalten.

```

```

6A07 Schwerkraftmesser 6R02 Schweremesser (Gravimeter),

(Gravimeter) und Schwerkraft-Gradiometer und

Schwerkraft-Gradiometer wie speziell konstruierte

folgt. Komponenten dafür, konstruiert

```

a)

Schwerkraftmesser zur Verwendung oder modifiziert für den

```

am Boden mit einer statischen Lufteinsatz oder die Verwendung

Genauigkeit von weniger (besser) in der Marine, mit einer

als 10 mygal, ausgenommen statischen oder operationellen

Gravitationsmesser des Genauigkeit von 7 x 10 hoch -6

Quartzelement-Typs (Worden-Typ); m/sec2 (0,7 mgal*)) oder

```

b)

Schwerkraftmesser für mobile besser, mit einer

```

Plattformen für Boden, Marine, Einschwingzeit für die

U-Boote, Luft- oder Raumfahrt Daueraufzeichnung von zwei

mit: Minuten oder weniger.

```

```

*) Einheit für Beschleunigung)

```

1.

einer statischen Genauigkeit

```

von weniger (besser) als

0,7 mgal; und

```

2.

einer Betriebsgenauigkeit von

```

weniger (besser) als

0,7 mgal mit einer

Aufzeichnungszeit im

stabilisierten Zustand von

weniger als 2 Minuten bei

jeder Kombination von

begleitenden

Korrekturausgleichen und

Bewegungseinflüssen;

```

c)

Schwerkraft-Gradiometer.

```

6A08 Radarsysteme, -geräte und

-baugruppen mit einem der

folgenden Merkmale sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08 erfaßt nicht:

```

a)

Rundsicht-Sekundärradar (SSR);

```

```

b)

Eisenbahnradar zur

```

Kollisionsverhütung;

```

c)

Anzeigen und Monitore zur

```

Luftverkehrsüberwachung, die

nicht mehr als

12 Auflösungselemente/mm

besitzen.

```

```

```

a)

mit Betriebsfrequenzen von

```

40 GHz bis 230 GHz und mit einer

mittleren Ausgangsleistung von

mehr als 100 mW;

```

b)

mit einer abstimmbaren

```

Bandbreite von mehr als +-6,25%

der Mittenbetriebsfrequenz;

```

```

ANMERKUNG

Die Mittenbetriebsfrequenz ist

gleich der Hälfte der Summe aus der

höchsten plus der niedrigsten

spezifizierten Betriebsfrequenz.

```

```

```

c)

geeignet, simultan auf mehr als

```

zwei Trägerfrequenzen zu

arbeiten;

```

d)

geeignet, mit künstlicher

```

Apertur (SAR), inverser

künstlicher Apertur (ISAR) oder

in

Schrägsicht-Flugzeugradar-Modus

(SLAR) zu arbeiten;

```

e)

mit eingebauten elektronisch

```

lenkbaren phasengesteuerten

Antennen;

```

f)

geeignet zur Höhenmessung

```

nichtzusammengehöriger Ziele;

```

```

ANMERKUNG: Nummer 6A08.f erfaßt

nicht:

```

a)

Präzisionsanflugradargeräte

```

(PAR) gemäß den ICAO-Normen;

```

b)

Meteorologische Radargeräte.

```

```

```

```

g)

speziell entwickelt für Luft- 6R03 Präzisionsverfolgungssysteme

```

und Schwebefahrzeuge (auf a) Verfolgungssysteme mit einem

Ballons oder Flugzeugen Umsetzer, der im Raketensystem

montiert) und mit einer oder unbemannten Luftfahrzeug

Doppler-Signal-Verarbeitung zur in Verbindung mit Oberflächen-

Aufspürung bewegter Ziele; oder Luftreferenzsystemen oder

```

h)

mit Verarbeitung von Navigationssatellitensystemen

```

Radarsignalen mittels folgender für die Lieferung von

Techniken: Echtzeitmessungen der

```

1.

Radar-Spread-Spectrum-Techniken; Flugposition und

```

oder Geschwindigkeit eingebaut wird,

2.

Radar-Springfrequenz-Techniken;

i)

Betrieb am Boden mit einem


ANMERKUNG:

Nummer 6A08.i erfaßt keine

Rundsichtradarsysteme für die Fischerei.


j)

Laserradar oder LIDAR-Geräte,

1.

raumfahrtqualifiziert; oder

2.

mit kohärenten Heterodyn- oder Homodyn-Erkennungstechniken


ANMERKUNG:

Nummer 6A08.j erfaßt keine

LIDAR-Geräte, die speziell für

Zwecke des Vermessungswesens oder

meteorologische Beobachtungen

entwickelt sind.


```

k)

mit signalverarbeitenden b) Entfernungsmeßradare mit

```

Subsystemen mit zugehörigen optischen Infrarot-

Impulskompression mit: Trackern und der speziell dafür

```

1.

einem Impulskompressionsanteil konstruierten Software mit den

```

von mehr als 150; oder folgenden Fähigkeiten:

```

2.

einer Impulsbreite von weniger

```

als 200 ns;

l. mit datenverarbeitenden 1. Winkelauflösung besser als

Untersystemen mit: 3 mrad (0,5 mils);

```

1.

automatischer Zielverfolgung, 2. Entfernung von 30 km oder

```

die bei jeder Antennendrehung größer mit einer

die prognostizierte Entfernungsauflösung besser

Zielposition unterhalb der als 10 m rms (quadratischer

Zeit des nächsten Mittelwert);

Antennenkeulendurchgangs 3. Geschwindigkeitsauflösung

liefert; besser als 3 m/s.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.l.1 erfaßt keine

Konfliktwarneinrichtungen in

Luftverkehrsüberwachungssystemen,

oder Marine- bzw.

Hafenradaranlagen.

```

```

```

2.

Berechnung der

```

Target-Geschwindigkeit vom

Hauptradar mit

nichtperiodischen (variablen)

Abtastfrequenzen;

```

3.

Verarbeitung zur automatischen

```

Bilderkennung

(Feature-Extraktion) und

Vergleich mit den

charakteristischen Target-

Daten (in Wellen- oder

Bildform) zur Identifizierung

oder Klassifizierung des

Targets; oder

```

4.

Überlagerung und Korrelation,

```

oder Fusion von Objekt-Daten

aus zwei oder mehr

geographisch zerstreuten und

miteinander verknüpften

Radarsensoren zur besseren

Erfassung und Unterscheidung

von Objekten.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.l.4. erfaßt keine

Kontrollsysteme, -geräte und

-baugruppen zur

Seeverkehrsüberwachung.

```

```

6R04 Fernmeß- und

Fernsteuerungsausrüstung,

verwendbar für unbemannte

Luftfahrzeuge oder

Raketensysteme.

6N05 Drucksensoren für

hydrodynamische Versuche mit

Drücken größer als 100 kbar wie

folgt:

```

a)

Mangan-Sensorelemente;

```

```

b)

Quarz-Sensorelemente.

```

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

6B04 Optik:

Geräte zur Messung des absoluten

Reflexionsvermögens bis zu einer

Genauigkeit von +-0,1% des

Reflexionswertes.

6B05 Laser

Speziell entwickelte oder

abgeänderte Geräte, einschließlich

Werkzeuge, Prägeformen,

Befestigungen oder Meßgeräte, wie

folgt, sowie speziell entwickelte

Bauteile und Zubehöre hierfür:

```

a)

zur Fertigung und Überprüfung

```

von:

```

1.

Frei-Elektron-Laser-Magnet-

```

Wigglern;

```

2.

Frei-Elektron-Laser-

```

Photoinjektoren;

```

b)

zur Justierung auf erforderliche

```

Toleranzen des longitudinalen

Magnetfeldes von

Frei-Elektron-Lasern.

6B07 Schwerkraftmesser:

Geräte zur Fertigung, Ausrichtung

und Eichung von landgestützten

Schwerkraftmessern mit einer

statischen Genauigkeit besser als

0,1 mgal.

6B08 Radar: 6R05 Speziell konstruierte

Systeme zur Messung von

Radarquerschnitten.

Impulsradar-Querschnitt-

Meßsysteme mit Sendeimpulsbreiten

von 100 ns oder weniger und

speziell entwickelte Bauteile

hierfür.

C. MATERIALIEN

6C02 Optische Sensoren:

```

a)

Elementares Tellur (Te) mit

```

einer Reinheit gleich oder

größer als 99,9995%;

```

b)

Einkristalle aus

```

Cadmiumtellurid (CdTe) oder

Quecksilber-Cadmium-Tellurid

(CdHgTe) mit jedem beliebigen

Reinheitsgrad, einschließlich

epitaxialer Halbleiterscheiben

hiervon;

```

```

ANMERKUNG

Die Reinheit wird gemäß ASTM

F574-83 oder entsprechender anderer

Normen überprüft.

```

```

```

c)

Lichtwellenleiter-Vorformen,

```

speziell entwickelt zur

Fertigung von Fasern mit hoher

Doppelbrechung, wie sie in

Nummer 6A02.d.3 erfaßt sind.

6C04 Optik

```

a)

Zinkselenid (ZnSe) und

```

Zinksulfid

(ZnS)-Substratrohlinge,

hergestellt mittels chemischen

Dampfsedimentationsverfahren

(CVD):

```

1.

Volumen größer als 100 cm3;

```

oder

```

2.

Durchmesser größer als 80 mm

```

bei einer Dicke gleich oder

größer als 20 mm;

```

b)

Boules aus folgenden

```

elektrooptischen Materialien:

```

1.

Kalium-Titanyl-Arsenat

```

(KTiAs, auch bekannt als

KTA);

```

2.

Silber-Gallium-Selenid

```

(AgGaSe2);

```

3.

Thallium-Arsen-Selenid

```

(Tl3AsSe3, auch bekannt als

TAS);

```

c)

nichtlineare optische

```

Materialien mit:

```

1.

Suszeptibilität der dritten

```

Ordnung (Chi 3) gleich oder

kleiner als 1 W/m2; und

```

2.

einer Ansprechzeit von

```

weniger als 1 ms;

```

d)

Substratrohlinge aus

```

Siliciumcarbid oder

Beryllium-Beryllium (Be/Be)

sedimentierten Materialien

mit mehr als 300 mm

Durchmesser oder

Hauptachsenlänge;

```

e)

schwach optisch-absorbierende

```

Materialien wie folgt:

```

1.

Fluoridverbindungen als

```

Grundmaterial, mit

Bestandteilen mit einer

Reinheit von 99,999% oder

besser; oder

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6C04.e.1. erfaßt Fluoride

aus Zirkonium oder Aluminium und

Varianten davon.

```

```

```

2.

Fluoridglas als Grundmaterial,

```

hergestellt aus Verbindungen,

die in Nummer 6c04.e.1. erfaßt

sind;

```

f)

Glas, einschließlich

```

geschmolzener Silika,

Phosphatglas, Fluorphosphatglas,

Zirkoniumfluorid (ZrF4) und

Hafniumfluorid (HfF4) mit:

```

1.

einer Hydroxylionen-(OH-)-

```

Konzentration von weniger als

5 ppm;

```

2.

integrierten metallischen

```

Reinheitsgraden von weniger

als 1 ppm; und

```

3.

hoher Homogenität

```

(Refraktionsvarianzindex) von

weniger als 5 x 10 hoch -6;

```

g)

synthetisch hergestellte

```

Diamantmaterialien mit einer

Absorption von weniger als 10

hoch -5 cm hoch -1 für

Wellenlängen von mehr als 200 nm

bis höchstens 14 000 nm;

```

h)

Lichtwellenleiter-Vorformen,

```

hergestellt aus

Fluoridverbindungen als

Grundmaterial, die Bestandteile

mit einer Reinheit von 99,999%

oder besser enthalten, speziell

entwickelt zur Herstellung von

Fluoridfasern, wie sie in

Nummer 6A04.f. erfaßt sind.

6C05 Laser:

Kristalline

Laser-Wirtsmaterialien in

nichtfertiger Form, wie folgt:

```

a)

Titandotierte Saphire;

```

```

b)

Alexandrit.

```

D. SOFTWARE

6D01 Software, speziell entwickelt

zur Entwicklung oder Fertigung

von in Nummern 6A04, 6A05, 6A08

oder 6B08 erfaßten Geräten.

6R06

```

a)

Software zur Verarbeitung der

```

aufgezeichneten Daten nach dem

Flug zur Bestimmung der

Position des Fluggeräts auf

seiner ganzen Flugbahn,

```

b)

Speziell konstruierte Software

```

oder speziell konstruierte

Software mit entsprechenden

speziell konstruierten

Hybridrechnern (kombinierten

Analog-Digital-Rechnern) für

die Modelldarstellung,

Simulation oder

Entwurfsintegration der Systeme

laut 9R01,

```

c)

Speziell konstruierte Software

```

oder Datenbanken zur Analyse

von Signaturreduzierung.

6D02 Software, speziell entwickelt

zur Verwendung von in Nummern

6A02.b, 6A08 oder 6B08 erfaßten

Geräten.

6D03 Andere Software wie folgt:

```

a)

Akustik:

```

```

1.

Software, speziell entwickelt

```

für akustische Strahlformung,

zur Echtzeit-Verarbeitung von

akustischen Daten für einen

passiven Empfang unter

Verwendung von geschleppten

Hydrophon-Anordnungen;

```

2.

Quellencodes zur

```

Echtzeit-Verarbeitung von

akustischen Daten für einen

passiven Empfang unter

Verwendung von geschleppten

Hydrophon-Anordnungen;

```

b)

Magnetometer:

```

```

1.

Software, speziell entwickelt

```

für magnetische

Kompensationssysteme für

magnetische Sensoren, die für

einen Betrieb auf mobilen

Plattformen entwickelt sind;

```

2.

Software, speziell entwickelt

```

für magnetische

Anomalie-Erkennung auf mobilen

Plattformen;

```

c)

Schwerkraftmesser:

```

Software, speziell entwickelt

zur Korrektur von

Bewegungseinflüssen von

Schwerkraftmessern oder

Schwerkraft-Gradiometer;

```

d)

Radar:

```

```

1.

Luftverkehrsüberwachungs-

```

Anwendungs-Software, die sich

in Universalrechnern von

Luftfahrtskontrollstellen

befinden, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

simultane Verarbeitung und

```

Anzeige von mehr als

150 Objektwegen;

```

b)

Aufnahmefähigkeit von

```

Radarobjektdaten von mehr

als vier

Hauptradareinrichtungen;

oder

```

c)

automatische Weitergabe von

```

Hauptradarobjektdaten (wenn

nicht mit Rundsicht-

Sekundärradar-(SSR)-Daten

korreliert) vom Hauptzentrum

der Flugverkehrskontrolle

(ATC) an ein anderes

Flugverkehrskontroll-

zentrum;

```

2.

Software zur Konstruktion oder

```

Fertigung von Radomen, die:

```

a)

speziell entwickelt sind zum

```

Schutz der elektronisch

lenkbaren phasengesteuerten

Antennen, wie sie in

Nummer 6A08.e erfaßt sind;

und

```

b)

den mittleren

```

Nebenkeulenpegelanstieg um

weniger als 13 dB für

Frequenzen gleich oder höher

als 2 GHz begrenzen.

E. TECHNOLOGIE

6E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Entwicklung von Geräten,

Materialien oder Software, die

in den Nummern 6A01, 6A02, 6A03,

6A04, 6A05, 6A06, 6A07, 6A08,

6B04, 6B05, 6B07, 6B08, 6C02,

6C04, 6C05, 6D01, 6D02 oder 6D03

erfaßt sind.

6E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Fertigung von Geräten oder

Materialien, die in den Nummern

6A01, 6A02, 6A03, 6A04, 6A05,

6A06, 6A07, 6A08, 6B04, 6B05,

6B07, 6B08, 6C02, 6C04 oder 6C05

erfaßt sind.

6E03 Andere Technologie:

```

a)

Optik:

```

```

1.

Optik-Oberflächen-

```

Beschichtungs- und

-Behandlungstechnologie,

erforderlich zur Erreichung

einer Gleichmäßgikeit von

99,5% oder besser für optische

Beschichtungen von 500 mm oder

mehr Durchmesser oder

Hauptachsenlänge und mit einem

Gesamtschwund (Absorption und

Streuung) von weniger als 5 x

10 hoch -3;

```

2.

optische

```

Fertigungstechnologien wie

folgt:

```

a)

zur Serienfertigung von

```

optischen Bauteilen mit

einer Rate von mehr als

10 m2 Fläche/Jahr auf einer

einzelnen Spindel und mit:

```

1.

einer Fläche von mehr als

```

1 m2; und

```

2.

einer Oberflächenkrümmung

```

von mehr als Lambda/10 rms

auf der bezeichneten

Wellenlänge;

```

b)

Einschneid-

```

Diamantdrehtechniken mit

Genauigkeiten bei der

Oberflächenendfertigung von

besser als 10 nm rms auf

nicht-ebenen Oberflächen von

mehr als 0,5 m2;

```

b)

Laser:

```

```

1.

Technologie für optische

```

Filter mit einer Bandbreite

gleich oder kleiner als 10 nm,

einem Sehfeld (FOV) von mehr

als 40 Grad, sowie einer

Auflösung von mehr als 0,75

Linienpaaren/mm;

```

2.

Technologie, erforderlich zur

```

Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von speziell

entwickelten

Diagnoseinstrumenten oder

Targets in Testvorrichtungen

zur SHPL-Prüfung oder Prüfung

bzw. Bewertung von durch SHPL-

Strahlen bestrahlten

Materialien;

```

c)

Magnetometer:

```

Technologie, erforderlich zur

Entwicklung oder Fertigung von

Feldmesser-Magnetometern oder

Feldmesser-Magnetometersystemen

mit einem Rauschpegel von:

```

1.

weniger als 0,05 nT rms/Wurzel

```

Hz auf Frequenzen von weniger

als 1 Hz; oder

```

2.

1 x 10 hoch -3 nT

```

rms/Quadratwurzel Hz auf

Frequenzen von 1 Hz oder mehr.

7 - NAVIGATION UND AVIONIK

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ANMERKUNG:

Die Nummern 7R01 bis 7R09 erfassen

Einrichtungen, die entwickelt

sind für den Gebrauch in

Raketensystemen der Nummer

9R01.

```

```

7A01 Beschleunigungsmesser, 7R01

entwickelt für einen Einsatz in

Trägheitsnavigations- oder

Lenksystemen; mit einem der

folgenden Merkmale, sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür:

```

a)

einer Nullabgleich-Stabilität a) Beschleunigungsmesser mit einem

```

von kleiner (besser) als Schwellwert von 0,05 g oder

130 myg, bezogen auf einen weniger, einem

festen Eichwert über den Linearitätsfehler innerhalb von

Zeitraum von einem Jahr; 0,25% der vollen Skalenleistung

oder beidem, konstruiert für

die Verwendung in

Trägheitsnavigationssystemen

oder Lenksystemen aller Art.

```

b)

einer Skalenfaktor-Stabilität b) Beschleunigungsmesser oder

```

von kleiner (besser) als Kreisel aller Art mit

130 ppm, bezogen auf einen Dauerausgabe, die für

festen Eichwert über den Beschleunigungen über 100 g

Zeitraum von einem Jahr; spezifiziert sind;

```

c)

spezifiziert, für c) Trägheits- oder sonstige

```

Beschleunigungswerte von mehr Geräte, die

als 100 g. Beschleunigungsmesser nach a)

und b) oder Kreisel nach b)

verwenden, sowie Systeme, in

denen solche Geräte eingebaut

sind, und speziell dafür

konstruierte

Integrationssoftware.

7A02 Kreisel mit einem der 7R02

folgenden Merkmale, sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür:

```

a)

einer Drift-Stabilität, gemessen Kreiselkompasse und andere

```

in einer 1-g-Umgebung über den Geräte, mit denen die Position

Zeitraum von drei Monaten und oder Orientierung über die

bezogen auf einen festen automatische Verfolgung von

Eichwert, von: Himmelskörpern oder Satelliten

ermittelt werden,

```

1.

kleiner (besser) als b) Alle Arten von Kreiseln, die

```

0,1 Grad/Stunde, wenn für sich für die Verwendung in den

kontinuierliche Funktion bei in Nummer 9R01 genannten

unter 10 g spezifiziert; oder Systemen eignen und eine

```

2.

kleiner (besser) als Nenndriftratenstabilität von

```

0,5 Grad/Stunde, wenn für weniger als 0,5 Grad (1 Sigma

kontinuierliche Funktion oder rms)/Stunde bei 1 g

zwischen 10 bis einschließlich aufweisen.

100 g spezifiziert;

```

b)

spezifiziert für kontinuierliche

```

Funktion bei

Beschleunigungsraten von über

100 g.

7A03 Trägheitsnavigationssysteme 7R03 Integrierte

(kardanisch aufgehängt und Fluginstrumentensysteme, die

flugkörperfest) und Stabilisierungskreisel oder

Trägheitsgeräte für Höhe, Autopiloten sowie

Lenkung oder Steuerung sowie Integrationssoftware dafür

speziell entwickelte Bauteile beinhalten, konstruiert oder

hierfür, mit einem der folgenden modifiziert für die Verwendung

Merkmale: in Systemen der Nummer 9R01.

```

a)

für Luftfahrzeuge:

```

```

1.

Navigationsfehler

```

(frei-inertial) nach erfolgter

Normalausrichtung von 0,8

nautischen Meilen/Stunde (50%

Circular Error Possible (CEP))

oder kleiner (besser); oder

```

2.

nicht freigegeben durch die

```

Zivilluftfahrbehörden für

„zivile Luftfahrzeuge''; oder

```

3.

spezifiziert für

```

Beschleunigungswerte von mehr

als 10 g;

```

b)

für Land- oder

```

„Raumfahrzeuge'':

```

1.

Navigationsfehler

```

(frei-inertial) nach erfolgter

Normalausrichtung von 0,8

nautischen Meilen/Stunde (50%

Circular Error Possible (CEP))

oder kleiner (besser); oder

```

2.

spezifiziert für

```

Beschleunigungswerte von mehr

als 10 g.

7A04 Kreisel-Astrokompasse und

andere Vorrichtungen, die

Position und Orientierung

mittels automatischer Verfolgung

von Himmelskörpern oder

Satelliten bestimmen, mit einer

Azimutgenauigkeit von gleich

oder kleiner (besser) als

5 Bogensekunden.

7A05 Global-Positionierungs- 7R04 Globales

Satelliten-(GPS)-Empfangsgeräte Positionierungsbestimmungs-

mit einer system GPS (Global Positioning

Nullstellenschwenkungsantenne, System) oder ähnliche

sowie speziell entwickelte Satellitenempfänger:

Bauteile hierfür. a) tauglich für die Lieferung von

Navigationsdaten unter den

folgenden Betriebsbedingungen:

```

1.

bei Geschwindigkeiten über

```

515 m/s (1 000 nautische

Meilen/Stunde), und

```

2.

in Höhen über 18 km

```

(60 000 Fuß); oder

```

b)

konstruiert oder modifiziert

```

für die Verwendung in

unbemannten Fluggeräten laut

Nummer 9R01.

7A06 Bord-Höhenmesser, die auf

anderen Frequenzen als 4,2 bis

einschließlich 4,4 GHz arbeiten,

mit einem der folgenden

Merkmale:

a)

Leistungsmanagement; oder

b)

mit Phasenumtastungsmodulation.

7R05 Radar und Laserradarsysteme

einschließlich Höhenmesser.

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

7B01 Prüf-, Eich- oder

Abgleichgeräte, speziell

entwickelt für Einrichtungen der Nummer 7A, ausgenommen Geräte

der Klassen „Wartungsebene I''

oder „Wartungsebene II''.


ANMERKUNGEN:

1.

„Wartungsebene I'':

2.

„Wartungsebene II'':

ANMERKUNG:

Wartungsebene II beinhaltet nicht

den Austausch von erfaßten

Beschleunigungsmessern oder

Kreiselsensoren der SRA.


7B02 Geräte, wie folgt, speziell 7R06 Speziell konstruierte Prüf-,

entwickelt zur Beurteilung von Kalibrier- und Justiergeräte

Spiegeln für sowie „Fertigungsausrüstung''

Ring-Laser-Kreiselgeräten: dafür, einschließlich der

folgenden:

```

a)

Streustrahlungsmesser mit einer a) Folgende Geräte für

```

Meßgenauigkeit von 10 ppm oder Laserkreisel zur

kleiner (besser); Charakterisierung von Spiegeln,

```

b)

Profilometer mit einer wenn sie mindestens folgende

```

Meßgenauigkeit von 0,5 nm Genauigkeitsgrenzen aufweisen:

(5 Angström) oder kleiner 1. Streustrahlungsmesser

(besser). (10 ppm),

```

2.

Reflektometer (50 ppm),

```

```

3.

Profilmesser (5 Angström),

```

7B03 Geräte, speziell entwickelt b) Für sonstige Trägheitsgeräte:

zur Fertigung von Einrichtungen 1. Trägheitsmeßgerät (IMU

unter Nummer 7A, einschließlich: = Inertial Measurement

```

a)

Kreisel-Abstimm-Prüfstationen; Unit),

```

```

b)

Kreisel-Dynamik-Auswucht- 2. IMU-Plattformtester,

```

Stationen; 3. IMU-Handhabungsvorrichtung

```

c)

Kreisel-Einlauf/Motor- für stabile Elemente,

```

Prüfstationen; 4. IMU-Plattform-

```

d)

Kreisel-Ausgangs- und Wuchtvorrichtung,

```

Füllstationen; 5. Teststation für

```

e)

Zentrifugenhalterungen für Kreisel-Tuning,

```

Kreisellager; 6. Station für dynamisches

```

f)

Stationen zur Achsenausrichtung Wuchten von Kreiseln,

```

von Beschleunigungsmessern. 7. Teststation für

Motor/Kreisel-Einlaufen,

```

8.

Kreiselevakuierungs- und

```

-füllstation,

```

9.

Zentrifugenvorrichtung für

```

Kreisellager,

```

10.

Achsenausrichtstation für

```

Beschleunigungsmesser,

```

11.

Teststation für

```

Beschleunigungsmesser.

C. MATERIALIEN (keine)

D. SOFTWARE

7D01 Software, speziell entwickelt

oder abgeändert zur Entwicklung

oder Fertigung von Geräten der

Nummern 7A oder 7B.

7D02 Quellencodes zur Verwendung

jeglicher Navigationsgeräte oder

Fluglagen-Kursbezugssysteme

(AHRS) (ausgenommen kardanisch

aufgehängte AHRS) einschließlich

Trägheitsgeräte, die nicht in

den Nummern 7A03 oder 7A04

erfaßt sind.

7D03 Andere Software wie folgt:

```

a)

Software, speziell entwickelt

```

oder abgeändert zur

Leistungsverbesserung oder zur

Verminderung des

Navigationsfehlers des Systems

auf jene Werte, wie sie in den

Nummern 7A03 oder 7A04

spezifiziert sind;

```

b)

Quellencodes für hybride

```

integrierte Systeme zur

Leistungsverbesserung oder zur

Verminderung des

Navigationsfehlers des Systems

auf in Nummer 7A03 spezifizierte

Werte durch kontinuierliche

Kombination von Trägheitsdaten

mit einer der folgenden

Navigationsdatenarten:

```

1.

Dopplerradar-Geschwindigkeit;

```

```

2.

Globaler-Positionierungs-

```

Satelliten-(GPS)-

Referenzdaten; oder

```

3.

Terrain-Datenbank;

```

```

c)

Quellencodes für integrierte

```

Luft- und Raumfahrt-Elektronik,

die Sensordaten und

wissensbasierte Expertensysteme

kombinieren;

```

d)

Quellencodes zur Entwicklung

```

von:

```

1.

digitalen

```

Flugmanagementsystemen zur

Flugbahnoptimierung;

```

2.

integrierten Antriebs- und

```

Flugregelungssystemen;

```

3.

„Fly by wire'' oder „Fly by

```

light''-Regelsystemen;

```

4.

aktiven fehlertoleranten oder

```

selbsttätig rekonfigurierenden

Flugregelungssystemen;

```

5.

automatischen

```

Radiokompaß-Bordsystemen;

```

6.

Flugdatensystemen auf der

```

Basis von statischen

Oberflächendaten

```

7.

Raster-Frontscheibenanzeigen

```

oder dreidimensionalen

Anzeigen.

E. TECHNOLOGIE

7E01 Technologie gemäß der 7R07 Konstruktionstechnologie für

„General Technology Note'' die Integration von Rumpf,

(Allgemeine Technologienote) zur Antriebssystem und

Entwicklung von Geräten oder von Auftriebssteuerflächen zur

Software der Nummern 7A, 7B oder Optimierung der aerodynamischen

7D. Leistung im gesamten

Flugbereich eines unbemannten

Luftfahrzeugs.

7R08 Konstruktionstechnologie für

die Integration von

Flugsteuerungs-, Lenk- und

Antriebsdaten in ein

Flug-Managementsystem zur

Optimierung der Flugbahn eines

Raketensystems.

7R09 Konstruktionstechnologie für

den Schutz von Avionik- und

elektrischen Subsystemen gegen

Gefahren von EMP

(elektromagnetischer Impuls)

und EMI (elektromagnetische

Störung) von externen Quellen

wie folgt:

```

1.

Konstruktionstechnologie für

```

Abschirmungssysteme,

```

2.

Konstruktionstechnologie für

```

die Konfiguration von

gehärteten elektrischen

Schaltkreisen und

Subsystemen,

```

3.

Ermittlung der

```

Härtungskriterien für die

oben genannten Positionen.

7E03 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Reparatur, Adaptierung oder

Überholung von in Nummern 7A01

bis 7A04 erfaßten Geräten, außer

für Zwecke der Wartungstechnologie, die in

einem direkten Zusammenhang mit

Eichung, Entfernung oder

Austausch von beschädigten oder

unverwendbaren, an Bord

austauschfähigen Einheiten (line

replaceable unitd = LRU) oder

werkstättenaustauschfähigen

Baugruppen (shop replaceable

assemblies = SRA) eines zivilen

Luftfahrzeuges, wie in den Anmerkungen „Wartungsebene I''

und „Wartungsebene II''

beschrieben, steht.

7E04 Andere Technologie:

a)

Technologie zur Entwicklung oder

1.

Radiokompaß-Bordsystemen mit Betriebsfrequenzen von mehr

2.

Flugdatensystemen nur auf der Basis von Bodenstationsdaten,

3.

Raster-Frontscheibenanzeigen

4.

Trägheitsnavigationssystemen

b)

Fertigungstechnologie, wie

1.

Konfigurationserstellung zur Verknüpfung von mehreren

2.

Steuerungsvorgaben-Kompensationen für

3.

elektronisches Management von


ANMERKUNG:

Nummer 7E04.b.3 erfaßt keine

Technologie zur Erstellung einer

gerätespezifischen Redundanz.


4.

Flugsteuerungen, die eine Rekonfiguration von Kraft- und Momentsteuerung während des Fluges zur Echtzeit-Autopilot-Steuerung ermöglichen;

5.

Integration von digitalen

6.

Unabhängige digitale

c)

Technologie zur Entwicklung von Helikoptersystemen, wie folgt:

1.

Mehrfach-Achsen-Fly by wire- oder Fly by light-Steuerungen,

a)

Kollektivsteuerungen;

b)

zyklische Steuerungen;

c)

Giersteuerungen;

2.

Drehmomentausgleichs- und Kurssteuerungssysteme;

3.

Rotorblätter mit

8 - MARINETECHNOLOGIE


A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

8A01 Unterwasser- oder

Überwasserfahrzeuge:

a)

bemannte, kabelgeführte

b)

bemannte, freifahrende

1.

entwickelt für einen autonomen

a)

10% oder mehr ihres

b)

15 kN oder mehr;


ANMERKUNG:

Autonomer Betrieb bedeutet:

voll eingetaucht, ohne Schnorchel,

alle Systeme arbeiten und kreuzen

mit jener Minimalgeschwindigkeit,

bei der das Unterwasserfahrzeug

seine Fahrtiefe sicher, dynamisch

und nur unter Verwendung seiner

Tiefensteuerung steuern kann, ohne

daß es als Stützpunkt ein Schiff

oder eine Basis auf der Oberfläche,

dem Meeresgrund oder der Küste

benötigt sowie ausgerüstet mit

einem Vortriebssystem für

Unterwasser- oder

Überwassereinsatz.


2.

entwickelt für einen Betrieb

a)

entwickelt für eine Bemannung mit vier oder mehr

b)

entwickelt für einen

c)

mit einer Reichweite von


ANMERKUNG:

Reichweite bedeutet hier:

die Hälfte der maximalen

Entfernung, die das Unterwasserfahrzeug zurückzulegen

imstande ist.


d)

mit einer Länge von 21 m

c)

unbemannte, kabelgeführte

1.

entwickelt für Manöver mittels

2.

mit einer Lichtwellenleiter-Datenübertragung;

d)

unbemannte, freifahrende

1.

entwickelt, einen Kurs relativ

2.

mit einer akustischen Daten- oder Befehlsübertragung; oder

3.

mit einer Lichtwellenleiter-Daten- oder Befehlsübertragung über mehr

e)

Ozean-Bergungssysteme mit einem Tragvermögen von mehr als 5 MN

1.

dynamischen

2.

Meeresboden-Navigations- und

f)

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit variablen Verkleidungen),

g)

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit festen Seitenwänden), ausgelegt

h)

Tragflügelboote mit aktiven

i)

„Small Waterplane

1.

einer Wasserverdrängung bei

2.

einer Wasserverdrängung bei


ANMERKUNG:

Ein „Small Waterplane

Area''-Schiff ist durch die

folgende Formel definiert:

Wasserebenenfläche bei einem Betriebs-Konstruktionstiefgang von

weniger als 2 x (verdrängtes

Volumen bei

Betriebskonstruktionstiefgang) 2/3.

ANMERKUNG:

Bezüglich Erfassungstatus von

Marine-Gasturbinenmotoren siehe

Gruppe 9.


8A02 Systeme oder Geräte:

a)

Systeme oder Geräte, speziell

1.

Druckbehälter oder Druckkörper

2.

Gleichstrom-Vortriebsmotoren

3.

„Umbilical''-Kabel und

b)

Systeme, speziell entwickelt

1.

es dem Fahrzeug zu

2.

die Position des Fahrzeuges

3.

die Position des Fahrzeuges in

c)

Lichtwellenleiter-Schiffskörper-Durchführungen oder -Stecker;

d)

Unterwasser-Beobachtungssysteme:

1.

a) Fernsehsysteme (bestehend

b)

Unterwasser-Fernsehkameras


ANMERKUNG:

Der Begriff „Grenzauflösung''

ist in der Fernsehtechnik ein Maß

der horizontalen Auflösung, das

normalerweise ausgedrückt wird in

der in einem Versuch

unterscheidbaren maximalen

Zeilenanzahl/Bildhöhe, wobei für

einen solchen Versuch

IEEE-Norm 208/1960 (DIN/IEC

84(CO)103E) oder eine entsprechende

andere Norm herangezogen wird.


2.

Systeme, speziell entwickelt

3.

Restlicht-Fernsehkameras,

a)

Bildverstärkerröhren, der Nummer 6A02.a.2, und

b)

mehr als 150 000 aktiven

e)

Stehbild-Photokameras, speziell

1.

mit Markierung des Films mit

2.

mit Autofokus oder Telefokus,

3.

mit automatischer Angleichung

4.

mit automatischer

f)

Elektronische

g)

Beleuchtungssysteme wie folgt,

1.

Stroboskopleuchten mit einer Lichtausgangsenergie von mehr

2.

Argon-Bogenleuchten, speziell

h)

Roboter, speziell entwickelt für

1.

mit Systemen ausgerüstet, die

2.

geeignet, eine Kraft von 250 N

i)

ferngesteuerte

1.

mit Systemen ausgerüstet, die

2.

gesteuert durch proportionale Master-Slave-Techniken oder


ANMERKUNG:

Nur Funktionen mit proportionaler

Steuerung unter Verwendung von

Positionsrückführung oder

spezifischen speicherprogrammierten

Rechnern werden gezählt, wenn die Anzahl der Bewegungsfreiheitsgrade

bestimmt werden soll.


j)

luftunabhängige

1.

Brayton-, Stirling- oder

a)

chemischen Reinigungs- oder

b)

Systemen, speziell

c)

Vorrichtungen, speziell

d)

Systemen, speziell

1.

zur Verdichtung von

2.

zur Speicherung von

3.

zur Entnahme der Reaktionsprodukte unter

2.

luftunabhängige

a)

chemischen Reinigungs- oder

b)

Systemen, speziell

c)

Vorrichtungen oder

d)

speziell entwickelte

3.

luftunabhängige

a)

Vorrichtungen, speziell

b)

Systemen, speziell

1.

zur Verdichtung von

2.

zur Speicherung von

3.

zur Entnahme der Reaktionsprodukte unter

k)

Einfassungen, Dichtungen und Finger:

1.

entwickelt für

2.

entwickelt für

l)

Hubgebläse, ausgelegt für mehr

m)

volleingetauchte

n)

aktive Systeme, speziell

o)
  1. Wasserschrauben-Propeller
a)

superkavitierende,

b)

gegenläufige

c)

Systeme mit pre-Swirl- oder post-Swirl-Technik zur Glättung der in eine Schiffsschraube fließenden

d)

leichte Hochleistungs-Untersetzungsgetriebe

e)

Kraftübertragungswellen aus Verbundwerkstoffen und

2.

Wasserschrauben-Propeller,

a)

Verstellschrauben und Nabenbaugruppen, ausgelegt

b)

elektrische Vortriebsmotoren

c)

supraleitende

d)

Kraftübertragungswellen mit Verbundwerkstoffen und

e)

belüftete oder

3.

Lärmdämmungseinrichtungen zur Verwendung auf Schiffen von

a)

Lärmdämmungseinrichtungen,

b)

aktive Lärmdämmungs- oder Lärmunterdrückungseinrichtungen oder Magnetlager,

p)

Pumpstrahl-Vortriebssysteme mit

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

8B01 Wasserkanäle mit einem Hintergrundlärmpegel von weniger

als 100 dB (Referenz 1 myPa, 1 Hz) im Frequenzbereich von 0

bis 500 Hz, entwickelt zur Messung akustischer Felder, die

von der Strömung rund um Modelle

von Vortriebssystemen erzeugt

werden.

C. MATERIALIEN

8C01 Syntaktischer Schaum für

einen Einsatz unter Wasser:

a)

entwickelt für Meerestiefen von

b)

mit einer Dichte von weniger als


ANMERKUNG:

Syntaktischer Schaum besteht aus

Hohlkugeln aus Kunststoff oder

Glas, die in eine Harzmatrix

eingebettet sind.


D. SOFTWARE

8D01 Software, speziell entwickelt

oder abgeändert zur Entwicklung,

Fertigung oder Verwendung von

Geräten oder Materialien der Nummern 8A, 8B oder 8C.

8D02 Spezifische Software,

speziell entwickelt oder

abgeändert zur Entwicklung,

Fertigung, Reparatur, Überholung

oder Adaptierung (Erneuerung)

von Schiffsschrauben, speziell

entwickelt zur Unterwasser-Lärmdämmung.

E. TECHNOLOGIE

8E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung oder Fertigung von

Geräten oder Materialien der Nummern 8A, 8B oder 8C.

8E02 Andere Technologie:

a)

Technologie zur Entwicklung,

b)

Technologie zur Überholung oder

9 - VORTRIEBSSYSTEME UND TRANSPORTEINRICHTUNGEN

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

------------------------------- ----------------------------------

ANMERKUNG: ANMERKUNG:

Bezüglich Erfassung von Die Nummern 9R02 bis 9R10

Fahrzeugen, die mit einem der erfassen Einrichtungen, die

Kontrolle unterliegenden entwickelt sind für den Gebrauch

Bestandteil ausgerüstet sind, siehe in Raketensystemen der

diesbezügliche Gerätegruppe. Nummer 9R01.

--------------------------------- ---------------------------------

9R01 Komplette Raketensysteme

(einschließlich ballistische

Raketensysteme, Trägerfahrzeuge

für die Raumfahrt und

Sondenraketen) und unbemannte

Luftfahrzeugsysteme

(einschließlich

Marschflugkörpersysteme, Ziel-

und Aufklärungsdronen), die für

die Beförderung einer Nutzlast

von mindestens 500 kg über eine

Entfernung von mindestens 300

km verwendbar sind, sowie die

für diese Systeme speziell

konstruierten

„Fertigungsanlagen''.

9R02 Einzelne Raketenstufen der

Nummer 9R01.

9R03 Wiedereintrittsfahrzeuge

sowie dafür konstruierte oder

modifizierte Geräte:

```

a)

Hitzeschilder aus Keramik oder

```

Ablationsmaterial und deren

Komponenten,

```

b)

Kühlkörper aus leichtem, hoch

```

hitzefestem Material und deren

Komponenten,

```

c)

Speziell für

```

Wiedereintrittsfahrzeuge

konstruierte elektronische

Ausrüstung.

9A01 Gasturbinentriebwerke mit 9R04 Flüssig- oder

einer in Nummer 9E03.a erfaßten Feststoffraketentriebwerke mit

und in Absätzen a, b oder c einer Gesamtschubkraft von

dieser Liste beschriebenen 1,1 x 10 hoch 6 Ns (2,5 x 10

Technologie: hoch 5 lbs) oder mehr.

```

a)

nicht amtlich zugelassen für das

```

spezifische zivile Luftfahrzeug,

für das sie bestimmt sind;

```

b)

nicht amtlich zugelassen für

```

zivile Verwendung durch die

Luftfahrtsbehörden eines

OECD-Landes;

```

c)

entwickelt für Geschwindigkeiten

```

von mehr als Mach 1,2 über einen

Zeitraum von mehr als

30 Minuten.

9R05

```

a)

„Lenkteile'', die sich für die

```

Realisierung einer

Systemgenauigkeit von bis zu

3,33% der Reichweite eignen

(dh. ein CEP von 10 km oder

weniger bei einer Reichweite

von 300 km).

```

b)

Schubvektorsteuerungs-

```

Subsysteme,

```

c)

Sicherheits- und

```

Zündeinrichtungen für

Gefechtsköpfe.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

CEP (Circle of Equal

```

Probability) ist ein Maß für die

Genauigkeit: Radius des bei einer

spezifischen Entfernung auf das

Ziel zentrierten Kreises,

innerhalb dessen 50% der Nutzlast

auftreffen.

```

2.

Ein „Lenkteil'' integriert

```

das Meß- und Berechnungsverfahren

zur Ermittlung der Nummer und

Geschwindigkeit (dh. Navigation)

eines Fahrzeugs mit dem Verfahren,

das für die Berechnung und

Übertragung von Kommandos zu den

Flugsteuerungssystemen des

Fahrzeugs eingesetzt wird, um die

Flugbahn zu korrigieren.

```

3.

Beispiele für die durch b)

```

erfaßten Methoden der

Schubvektorsteuerung:

```

a)

Flexible Düse,

```

```

b)

Flüssig- oder

```

Sekundärgaseinspritzung,

```

c)

Bewegliches Triebwerk oder

```

bewegliche Düse,

```

d)

Ablenkung des Abgasstroms

```

(Strahlschaufeln oder Sonden)

oder

```

e)

Verwendung von Schubklappen.

```

```

```

9R06 Antriebskomponenten und

-geräte die in Systemen der

Nummer R901 verwendbar sind,

sowie speziell dafür

konstruierte

„Fertigungsanlagen'' und

„Fertigungsausrüstung'':

```

a)

Kleine, treibstoffeffiziente

```

Turbojet- und

Turbofan-Triebwerke

(einschließlich Turbo-Compound-

Triebwerke) mit geringem

Gewicht,

```

b)

Ramjet-/Scramjet-/

```

Pulsstrahltriebwerke und

Triebwerke mit kombiniertem

Arbeitszyklus, einschließlich

Geräte zur

Verbrennungsregelung, sowie

speziell dafür konstruierte

Komponenten,

```

c)

Raketenmotorgehäuse, deren

```

„Innenbeschichtung'',

„Isolierung'' und Düsen,

```

d)

Stufenmechanismen,

```

Trennmechanismen und deren

Zwischenstufen,

```

e)

Regelungssysteme für Flüssig-

```

und Suspensionstreibstoff

(einschließlich Oxidatoren)

sowie speziell dafür

konstruierte Komponenten, die

für den Betrieb in

Vibrationsumgebungen von mehr

als 10 g rms zwischen 20 Hz und

2 000 Hz konstruiert und

modifiziert sind,

```

f)

Hybridraketenmotoren und

```

speziell dafür konstruierte

Komponenten.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

„Fertigungsausrüstung'' in

```

der Überschrift dieser Nummer

erstreckt sich auf:

Fließdrückmaschinen und speziell

dafür konstruierte Komponenten und

Software, die

```

a)

nach der technischen

```

Spezifikation des Herstellers

mit einer numerischen

Steuerungseinheit oder einem

Steuerungsrechner ausgerüstet

werden können, selbst wenn sie

zum Zeitpunkt der Lieferung

nicht damit ausgestattet sind,

und

```

b)

über mehr als zwei gleichzeitig

```

koordinierbare Achsen zur

Bahnsteuerung verfügen.

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Maschinen mit kombinierter

Fließdrück- und Schleuderfunktion

werden im Rahmen dieser Nummer als

Fließdrückmaschinen betrachtet.

```

2.

Triebwerke, die unter a)

```

fallen, können als Bestandteil

eines bemannten Flugzeugs

ausgeführt werden bzw. in

entsprechenden Stückzahlen als

Ersatzteile für bemannte

Flugzeuge.

```

3.

„Innenbeschichtung'' in c),

```

verwendbar für die Nahtstelle

zwischen dem Feststoff und dem

Gehäuse oder der Isolierschicht,

ist normalerweise eine flüssige

Dispersion auf Polymerbasis aus

feuerfestem oder isolierendem

Material, zB kohlenstoffgefülltes

HTPB oder ein anderes Polymer mit

Aushärtungszusatz, mit dem das

Gehäuseinnere durch Besprühen oder

Aufziehen beschichtet wird.

```

4.

„Isolierung'' in c) für die

```

Komponenten eines Raketenmotors,

dh. Gehäuse, Düseneinlaß,

Gehäusedeckel, beinhaltet

gehärtetes oder halbgehärtetes

Gummiverbandmaterial, das Isolier-

oder feuerfestes Material enthält.

Sie kann auch zur

Spannungsentlastung („Stress

relief boots'' oder „Flaps'')

eingebracht sein.

```

5.

e) umfaßt nur die folgenden

```

Servoventile und Pumpen:

```

a)

Servoventile, die bei einem

```

absoluten Druck von mindestens

7 000 kPa (1 000 psi) für einen

Durchfluß von mindestens

24 l/min konstruiert sind und

eine Stellzeit von weniger als

100 msec aufweisen,

```

b)

Pumpen für Flüssigtreibstoff

```

mit einer Wellengeschwindigkeit

von mindestens 8 000 U/min oder

einem Pumpendruck von

mindestens 7 000 kPa

(1 000 psi).

```

6.

Systeme und Komponenten in e)

```

können als Bestandteil eines

Satelliten ausgeführt werden.

```

```

9R07 Geräte und Vorrichtungen,

konstruiert oder modifiziert

für die Handhabung, Kontrolle,

Aktivierung und den Start von

Systemen der Nummer 9R01.

9R08 Fahrzeuge, konstruiert oder

modifiziert für den Transport,

die Handhabung, Kontrolle,

Aktivierung und den Start von

Systemen der Nummer 9R01.

9A02 Marine-Gasturbinentriebwerke

mit einer nominellen

Dauerleistung (ISO-Norm) von

13 795 kW oder mehr und einem

spezifischen Treibstoffverbrauch

von weniger als 0,243 kg/kWh,

sowie speziell entwickelte

Baugruppen und Bauteile hierfür.

9A03 Speziell entwickelte

Baugruppen und Bauteile mit

einer in Nummer 9E03.a. erfaßten

Technologie, für die folgenden

Gasturbinentriebwerkssysteme:

```

a)

Baugruppen und Bauteile,

```

speziell entwickelt für

Gasturbinentriebwerkssysteme,

erfaßt in Nummer 9A01; oder

```

b)

die in einem Nicht-OECD-Land

```

entwickelt oder gefertigt

wurden, oder deren Herkunft dem

Hersteller unbekannt ist.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 9A03 erfaßt keine

Combustoren mit Mehrfachdomen, die

bei durchschnittlichen

Brennerauslaß-Temperaturen gleich

oder kleiner als 1 813 K

(1 540 Grad C) arbeiten.

```

```

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

9B01 speziell entwickelte Geräte,

Werkzeuge oder Befestigungen,

wie folgt, zur Herstellung oder

Messung von

Gasturbinen-Leitschaufeln,

Laufschaufeln oder

Deckband-Gußteilen:

```

a)

automatisierte Geräte, die

```

nicht-mechanische Methoden zur

Messung der

Laufschaufel-Wanddicken

verwenden;

```

b)

Werkzeuge, Befestigungen oder

```

Meßeinrichtungen für Laser-,

Wasserstrahl- oder

ECM/EDM-Lochbohrverfahren, die

in Nummer 9E03.c erfaßt sind;

```

c)

Gußeinrichtungen für orientierte

```

Erstarrung oder

Einkristall-Gußeinrichtungen;

```

d)

Keramikkerne oder -kokillen;

```

```

e)

Keramikkernfertigungs-Geräte

```

oder -Werkzeuge;

```

f)

Keramikkernlaugungsgeräte;

```

```

g)

Keramikkokillen-Wachsmuster-

```

Aufbereitungseinrichtungen;

```

h)

Keramikkokillen-Ausbrenn- oder

```

-Feuerungseinrichtungen.

9B02 On-line-(Echtzeit-)-

Steuersysteme, -Meßgeräte

(einschließlich Sensoren) oder

automatisierte Datenerfassungs-

und

Datenverarbeitungseinrichtungen,

speziell entwickelt zur

Entwicklung von

Gasturbinentriebwerken,

Baugruppen oder Bauteilen

hiervon, die in Nummer 9E03.a

erfaßte Technologien beinhalten.

9B03 Geräte, speziell entwickelt

zur Fertigung oder Prüfung von

Gasturbinentriebwerks-

Bürstendichtungen, entwickelt

für einen Betrieb bei

Umfangsgeschwindigkeiten von

mehr als 335 m/s, sowie speziell

entwickelte Teile und Zubehöre

hierfür.

9B04 Werkzeuge, Prägeformen oder

Befestigungen für

Festkörper-Verbindungen von

Superlegierungen oder

Titanbauteilen für Gasturbinen.

9B05 On-line-(Echtzeit-)-

Steuersysteme, -Meßgeräte

(einschließlich Sensoren) oder

automatisierte Datenerfassungs-

und

Datenverarbeitungseinrichtungen,

speziell entwickelt zur

Verwendung mit den folgenden

Windkanälen oder Vorrichtungen:

```

a)

Windkanäle, entwickelt für 9R09

```

Geschwindigkeiten von Mach 1,2 a) Windkanäle für

oder mehr, ausgenommen solche, Geschwindigkeiten von 0,9 Mach

die speziell für Schulungszwecke oder mehr;

entwickelt sind und eine

Prüfabschnittsgröße (seitlich

gemessen) von weniger als 250 mm

haben;

```

```

ANMERKUNG:

Prüfabschnittsgröße: der

Durchmesser des Kreises, die Seite

des Quadrates oder die längste

Seite des Rechteckes an der

breitesten Stelle des

Prüfabschnittes.

```

```

```

b)

Vorrichtungen zur Simulierung

```

von Strömungsumgebungen bei

Geschwindigkeiten von mehr als

Mach 5, einschließlich

Hot-Shot-Kanäle,

Plasmalichtbogenkanäle,

Stoßwellenrohre,

Stoßwellenkanäle, Gaskanäle und

Leichtgaskanonen;

```

c)

Windkanäle oder

```

nicht-zweidimensionale

Vorrichtungen, die fähig sind,

Strömungen mit einer

Reynoldsschen Zahl von mehr als

25 x 10 hoch 6 zu simulieren;

```

b)

Prüfstände, die für die

```

Erprobung von Feststoff- oder

Flüssigkeitsraketen oder

Raketenmotoren mit einem Schub

von mehr als 90 kN

(20 000 Pfund) geeignet sind,

oder die in der Lage sind,

gleichzeitig die drei axialen

Schubkomponenten zu messen;

```

c)

Umweltkammern und schalltote

```

Räume, tauglich für die

Simulation der folgenden

Flugbedingungen:

```

1.

Höhe 15 000 m oder mehr;

```

oder

```

2.

Temperatur mindestens -

```

50 Grad C bis +125 Grad C,

und entweder

```

3.

Vibrationsumwelt 10 g rms

```

oder mehr zwischen 20 Hz und

2 000 Hz mit Aufbringung von

Kräften von 5 kN oder mehr

für Umweltkammern; oder

```

4.

akustische Umweltbedingungen

```

mit einem

Gesamt-Schalldruckpegel von

140 dB oder mehr (bezogen

auf 2 x 10 hoch -5 N/m2)

oder mit einem ausgelegten

Leistungsausgang von 4 KW

oder mehr für schalltote

Räume.

9B06 Speziell entwickelte

akustische

Vibrations-Prüfgeräte, die fähig

sind, Schalldruckpegel von mehr

als 160 dB oder mehr (bezogen auf 20 myPa) mit einer Nennleistung von 4 kW oder mehr

bei einer Prüfzellentemperatur

von mehr als 1 273 K (1 000 Grad C) zu erzeugen, sowie speziell

entwickelte Meßwandler,

Dehnungsmeßgeräte,

Beschleunigungsmesser,

Thermoelemente oder

Quarzheizelemente hierfür.

9B07 Geräte, speziell entwickelt

zur Überprüfung von

Raketenmotoren mit Hilfe

zerstörungsfreier Prüftechniken

(NDT-Techniken), außer

Planar-Röntgenstrahlanalyse oder

bekannte physikalische oder

chemische Verfahren.

9R10 Röntgenausrüstung, tauglich

für die Lieferung einer

elektromagnetischen Strahlung,

die durch „Bremsstrahlung''

von beschleunigten Elektronen

von 2 MeV oder mehr, oder durch

Verwendung von radioaktiven

Strahlungsquellen von 1 MeV

oder mehr, erzeugt wird, mit

Ausnahme der speziell für

medizinische Zwecke

konstruierten.

9B08 Meßwandler, speziell

entwickelt zur direkten Messung

der Oberflächenreibung der Prüfströmung mit einer Stagnationstemperatur von mehr

als 833 K (560 Grad C).

9B09 Werkzeuge, speziell

entwickelt zur

pulvermetallurgischen

Herstellung von Rotorbauteilen

für Turbinen, ausgelegt für

Beanspruchungen von 60% der

spezifischen Zugfestigkeit oder

mehr und bei Metalltemperaturen

von 873 K (600 Grad C) oder mehr

zu arbeiten.

C. MATERIALIEN (keine)

D. SOFTWARE

9D01 Software, erforderlich zur Entwicklung von Geräten oder von

Technologie, die in den Nummern 9A, 9B oder 9E03 erfaßt

sind.

9D02 Software, erforderlich zur Fertigung von Geräten, die in

den Nummern 9A und 9B erfaßt

sind.

9D03 Software, erforderlich zur Verwendung von voll-unabhängigen

digitalen elektronischen

Triebwerkssteuerungen (FADEC)

für in Nummer 9A erfaßte

Antriebssysteme oder in 9B

erfaßte Geräte, wie folgt:

a)

Software in digitalen

b)

Fehlertolerante Software zur Verwendung in FADEC-Systemen für

9D04 Andere Software:

a)

Software, speziell entwickelt

b)

Software für eine detaillierte

c)

Software, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung von

d)

Software zur Prüfung von

e)

Software, speziell entwickelt

f)

Software in Quellcodes,


ANMERKUNG:

Nummer 9D04.f erfaßt keine

Software, die in nicht der Kontrolle unterliegenden Geräten

eingebettet oder für Wartungszwecke

im Zusammenhang mit Eichung,

Reparatur der aktiv-kompensierenden

Sicherheitskontrollsysteme

erforderlich ist.


E. TECHNOLOGIE

9E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung von Geräten oder

Software, die in den Nummern 9A01.c, 9B oder 9D

erfaßt sind.

9E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Fertigung von Geräten, die in Nummer 9A01.c oder 9B erfaßt

sind.


ANMERKUNG:

Entwicklung oder Fertigung von in Nummer 9E erfaßter Technologie für

Gasturbinentriebwerke gilt auch

dann vom Embargo erfaßt, wenn sie

als Verwendungstechnologie zu

Reparatur-, Adaptierungs- und Überholungszwecken eingesetzt wird.

Ausgenommen vom Embargo sind:

technische Daten, Zeichnungen oder

Dokumentationen für

Wartungsaktivitäten, die in einem

direkten Zusammenhang mit Eichung,

Entfernung oder Austausch von

beschädigten oder unbrauchbaren, an

Bord austauschfähigen Einheiten

(line replaceable units = LRU)

stehen, einschließlich Austausch

ganzer Maschinen oder

Maschinenmodule.


9E03 Andere Technologie wie folgt:

a)

Technologie, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung der

1.

im gerichteten

2.

Einkristall-Leit- und Laufschaufeln oder Deckbänder;

3.

Combustoren mit Mehrfachdomen,

4.

Bauteile, hergestellt aus

5.

Ungekühlte Leitschaufeln,

6.

Gekühlte Leitschaufeln,

7.

Laufschaufel/Naben-Kombinationen mittels

8.

Gasturbinentriebwerks-Bauteile, die Diffusions-Technologie zur Kontaktherstellung (erfaßt in Nummer 1E03.b) verwenden;

9.

schadentolerante

10.

selbstständige digitale

11.

justierbare

a)

Gasgeneratorturbinen;

b)

Ventilator- oder

c)

Vortriebsdüsen;


ANMERKUNGEN:

1.

Justierbare

2.

Nummer 9E03.a.11 erfaßt weder

Schubumkehr.


12.

Laufschaufelenden-Abstandskontrollsysteme mit

13.

aerostatische Lager für

14.

weitspannende

b)

Technologie, zur Entwicklung

1.

Windkanal-Flugmodellen,

2.

Propellerblätter oder

c)

Technologie, zur Entwicklung

1.

a) Tiefen mehr als ihr

b)

Durchmesser von weniger

c)

Anstellwinkel gleich oder

2.

a) Tiefen mehr als ihr

b)

Durchmesser von weniger als

c)

Anstellwinkel von mehr als


ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 9E03.c wird

der Anstellwinkel von einer zur Tragflügel-Oberfläche tangentialen

Ebene an dem Punkt gemessen, an dem

die Lochachse in die Tragflächen-Oberfläche eintritt.


d)

Technologie, zur Entwicklung

1.

geeignet zum Betrieb nach

2.

mit einem Antriebsleistung/Gewicht-Verhältnis gleich oder größer

e)
  1. Technologie zur Entwicklung
a)

einem Gehäusevolumen von

b)

einer Gesamtnutzleistung von

c)

einer Leistungsdichte von


ANMERKUNG:

Gehäusevolumen: das Produkt aus

drei vertikalen Abmessungen,

gemessen in der folgenden Weise:

Länge: die Länge der Kurbelwelle

vom Vorderflansch zur Schwungradseite;

Breite: die breiteste der folgenden

Abmessungen:

a)

Außenmaß von Ventildeckel zu

b)

Maße von den Außenkanten der Zylinderköpfe; oder

c)

Durchmesser des Schwungradgehäuses;

a)

Maß der Kurbelwelle-Mittellinie

b)

Durchmesser des Schwungradgehäuses;


2.

Technologie, zur Fertigung von

a)

Technologie, zur Fertigung

1.

Zylinderlaufbüchsen;

2.

Kolben;

3.

Zylinderköpfe, und

4.

einen oder mehrere weitere

b)

Technologie, zur Fertigung

1.

die mit

2.

mit einem Mengenfluß im Bereich von 30 bis

3.

mit veränderbarer

c)

Technologie, zur Fertigung von Kraftstoffeinspritzsystemen

1.

Einspritzmenge über

2.

speziell entwickelte

3.

Technologie, zur Entwicklung oder Fertigung

ABSCHNITT III

Waffen, Munition und Sprengmittel sowie Waren einschließlich Anlagen und anlagenspezifische Teile, die auch zur Herstellung, Verbreitung, Prüfung und Instandhaltung von Waffen, Munition und Sprengmitteln

geeignet sind

```

```

2904 -- Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der

Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert:

20 - Derivate, die nur Nitro- oder nur

Nitrosogruppen enthalten:

ex 20 - Trinitrotoluol (2,4,6-Trinitrotoluol, TNT,

Tri, Trotyl)

2908 -- Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

der Phenole oder Phenolalkohole:

90 - andere:

ex 90 - Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol, Lyddit,

Ekrasit), Ammoniumpikrat, Bleipikrat

(Trinitrophenolblei), Trinitroresorcinblei

(Bleinitroresorcinat, Bleistyphnat, Trizinat),

Bleitrinitrophloroglucinat (Bleiglucinat)

2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

90 - andere:

ex 90 - Tränengas in Ampullen (Bromessigsäureethylester

und Bromessigsäuremethylester)

2920 -- Ester der anderen anorganischen Säuren

(ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und

deren Salze; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

90 - andere:

ex 90 - Nitroglycerin (Glycerintrinitrat), Nitroglykol

(Ethylenglykoldinitrat), Diglykoldinitrat,

Pentaerythrittetranitrat (Nitropenta, Pentrit,

Niperyt), Hexanitromannit (Nitromannit)

2921 -- Verbindungen mit Aminofunktion:

(40) - aromatische Monoamine und deren Derivate;

deren Salze:

42 -- Anilinderivate und deren Salze:

ex 42 - 2,4,6-Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl,

Tetranitromethylanilin)

44 -- Diphenylamin und dessen Derivate; deren Salze:

ex 44 - Hexanitrodiphenylamin (Dipicrylamin, Hexamin)

2925 -- Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion

(einschließlich Saccharin und dessen Salze) oder mit

Iminfunktion:

20 - Imine und deren Derivate; deren Salze:

ex 20 - Nitroguanidin, Guanylnitrosamino-guanyltetrazen

(Tetrazen)

2927 00 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen:

ex 00 - 4,6-Dinitrobenzol-2-diazo-1-oxid

(Diazonitrophenol)

2933 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder

mehreren Stickstoffheteroatomen; Nucleinsäuren

und deren Salze:

(60) - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Triazinring in der Struktur:

69 -- sonstige:

ex 69 - Trimethylentrinitramin (Hexogen, RDX,

Cyclonite, Hexahydro-1,3,5-trinitro-s-triazin)

90 - andere:

ex 90 - Cyclotetramethylentetranitramin (Octogen)

3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken

(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);

Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen

oder anderen modifizierten Stärken:

10 - Dextrine und andere modifizierte Stärken:

A - Stärkeether und Stärkeester:

1 - wasserlösliche:

ex 1 - Nitrostärke (Stärkenitrat, Xyloidin)

3601 00 Schießpulver:

ex 00 - Waren dieser Nummer

ausgenommen:

Treibladungen und Treibsätze für Raketen und

andere Flugkörper mit Waffenwirkung, für Minen,

Bomben und Torpedos sowie für die Munition für

Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art, für

Granat-, Minen- und Nebelwerfer und für

Granatgewehre

3602 00 Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen

Schießpulver

3603 00 Zündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen und

Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder:

ex 00 - Waren dieser Nummer

ausgenommen :

- Zündladungen für die Munition von Haubitzen,

Mörser und Kanonen aller Art

- Zünder für Pioniersprengmittel (wie

Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen,

Hohlladungen, Prismen- bzw. Schneidladungen,

Sprengrohre und Minenräumbänder), sofern die

Sprengmittel selbst ausschließlich für den

Kampfeinsatz bestimmt sind

3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder

Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und

Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter

Industrien (einschließlich solcher, die nur aus

Mischungen natürlicher Erzeugnisse bestehen),

anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter

Industrien, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

90 - andere:

B - andere:

ex B - Tränengas in Ampullen (bestehend aus

Gemischen organisch-chemischer

Verbindungen)

3912 -- Cellulose und deren chemische Derivate,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in

Rohformen:

20 - Cellulosenitrate (einschließlich Collodium):

ex 20 - Nitrocellulose, ausgenommen solche mit einem

Stickstoffgehalt von höchstens 12,6%, wenn

der Lösungsmittelgehalt mindestens 25%

beträgt, sowie solche mit einem Stickstoffgehalt

von höchstens 12,6% und mit mindestens 18%

plastifizierendem Stoff (wie Butylphthalat

oder einem dem Butylphthalat mindestens

gleichwertigen plastifizierenden Stoff), sowie

plastifizierte Nitrocellulose, pigmentiert oder

nicht pigmentiert, auch in Form von Blättchen

(Schnitzeln, Chips)

6210 Bekleidung aus Erzeugnissen der Nummer 5602, 5603,

5903, 5906 oder 5907:

40 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

ex 40 - Splitterschutzwesen

6211 Trainingsanzüge, Schianzüge und Badebekleidung; andere

Bekleidung:

30 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

ex 30 - Splitterschutzwesen

8543 Elektrische Maschinen und Apparate mit eigener

Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weger (Anm:

richtig: weder) genannt

noch inbegriffen:

80 - andere Maschinen und Apparate:

ex 80 - Minensuchgeräte

9020 00 Andere Atmungsgeräte und Gasmasken, ausgenommen

Schutzmasken, die weder mechanische Teile noch

auswechselbare Filter aufweisen:

ex 00 - Gasmasken

- Anzüge mit eingebautem Atmungsgeräten zum Schutz

vor radioaktiver, bakterieller oder chemischer

Kontamination

9301 00 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen

sowie Waffen der Nummer 9307:

ex 00 - Waren dieser Nummer

ausgenommen:

- halbautomatische Gewehre (auch Karabiner),

ausgenommen Jagd- und Sportgewehre

- vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,

Maschinenkarabiner und Maschinengewehre

- Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen

- Startanlagen (Abschußrampen, Abschußrohre,

elektrische und mechanische

Abschußvorrichtungen) für Raketen (gelenkt oder

ungelenkt) und andere Flugkörper mit

Waffenwirkung; Raketenwerfer

- Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art

- Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer;

Granatgewehre

- Torpedoabschußrohre

- Minenverlegegeräte, einschließlich

Vorrichtungen zum Verschießen oder Abwerfen von

Minen, und Minenräumgeräte

9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der

Nummer 9303 oder 9304

9303 -- Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen,

deren Wirkungsweise auf der Zündung einer

Treibladung beruht (zB Sportgewehre und

Sportflinten, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere

Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale abfeuern,

Schreckschußpistolen und -revolver,

Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von

Fangleinen):

10 - Vorderlader

20 - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre,

einschließlich der kombinierten Gewehre mit mindestens

einem glatten Lauf

30 - andere Sport- und Jagdgewehre

90 - andere:

ex 90 - Waren dieser Unternummer

ausgenommen:

Alarm- und Startpistolen, Leuchtpistolen und

andere Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

abfeuern, Schreckschußpistolen und

-revolver, Viehschlachtapparate

9304 00 Andere Waffen (zB Gewehre und Pistolen, die

mit Feder-, Luft- oder Gasdruck arbeiten,

Schlagstöcke), ausgenommen solche der Nummer 9307

9305 -- Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301

bis 9304:

10 - von Revolvern oder Pistolen

(20) - von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:

21 - - glatte Läufe

29 - - sonstige

90 - andere:

ex 90 - Waren dieser Unternummer

ausgenommen:

- Teile und Zubehör für Alarm- und

Startpistolen, Leuchtpistolen und anderen

Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

abfeuern, Schreckschußpistolen und

-revolver, Viehschlachtapparate

- Läufe, Verschlüsse und Lafetten für

halbautomatische Karabiner und Gewehre

(ausgenommen Jagd- und Sportgewehre),

vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,

Maschinenkarabiner, Maschinengewehre,

Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

Panzerabwehrrohre oder ähnliche

Panzerabwehrwaffen

- Rohre, Verschlüsse und Lafetten für Haubitzen,

Mörser und Kanonen aller Art

- Rohre, Verschlüsse, Bodenplatten, Zweibeine

und Gestelle für Granat-, Minen-, Nebel- und

Flammenwerfer sowie für Granatgewehre

- Verschlüsse für Torpedoabschußrohre

9306 -- Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und

ähnliche Kriegsmunition und Teile davon;

Patronen und andere Munition und Geschosse sowie

deren Teile, einschließlich Schrot und Patronen-

pfropfen:

(20) - Schrotpatronen und Teile davon;

Geschosse für Luftdruckwaffen:

21 - - Patronen

29 - - andere

30 - andere Patronen und Teile davon:

ex 30 - Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß

90 - andere:

ex 90 - Waren dieser Unternummer

ausgenommen:

- Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-,

Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß

sowie Gewehrgranaten für halbautomatische

Karabiner und Gewehre (ausgenommen Jagd- und

Sportgewehre), vollautomatische Gewehre,

Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und

Maschinengewehre

- Munition für Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

Panzerabwehrrohre oder ähnliche

Panzerabwehrwaffen

- Munition, insbesondere Granatpatronen,

Geschoßpatronen und Granaten, für Haubitzen,

Mörser und Kanonen aller Art

- Kartuschen (ausgenommen Knallkartuschen),

Geschosse und Zünder für die Munition für

Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art

- Munition, insbesondere Wurfgranaten, Wurfminen

und Nebelwurfkörper für Granat-, Minen- und

Nebelwerfer

- Zünder für die Munition für Granat-,

Minen- und Nebelwerfer

- Handgranaten

- Minen, Bomben und Torpedos

- Zünder, Gefechtsköpfe und Zielsuchköpfe für

Minen, Bomben und Torpedos

- Pioniersprengmittel, wie Pioniersprengkörper,

Pioniersprengbüchsen, Hohlladungen,

Prismenladungen (Schneidladungen), Sprengrohre

und Minenräumbänder, sofern sie ausschließlich

für den Kampfeinsatz bestimmt sind

- Raketen (gelenkt und ungelenkt) und andere

Flugkörper mit Waffenwirkung

- Gefechtsköpfe, Zielsuchköpfe, Sprengköpfe

und Zünder für Raketen und andere Flugkörper

mit Waffenwirkung

9307 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche

Waffen sowie deren Teile und Scheiden für diese

Waren

Anlage

```

```

AUSFUHRLISTE

```

```

```

ABSCHNITT I

```

* Vormaterialien für Chemiewaffen:

(auch unter anderen Handelsnamen)

* Vormaterialien für biologische Waffen:

```

```

CW01 Vormaterialien für Chemiewaffen

C.A.S.-Nr. Bezeichnung:

111-48-8 Thiodiglykol, 2,2'-Thiodiethanol

10025-87-3 Phosphoroxychlorid

756-79-6 Methylphosphonsäuredimethylester

676-99-3 Methylphosphonsäuredifluorid

676-97-1 Methylphosphonsäuredichlorid

868-85-9 Dimethylphosphit

7719-12-2 Phosphortrichlorid

121-45-9 Trimethylphosphit

7719-09-7 Thionylchlorid

96-79-7 N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan

5842-07-9 N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol

7789-23-3 Kaliumfluorid

107-07-3 2-Chlorethanol, Ethylenchlorhydrin

124-40-3 Dimethylamin

506-59-2 Dimethylaminhydrochlorid

57856-11-8 Methylphosphonigsäure-

0-(2-diisopropylaminoethyl)ethylester

3554-74-3 3-Hydroxy-1-methylpiperidin

1619-34-7 3-Chinuclidinol

78-38-6 Ethylphosphonsäurediethylester

2404-03-7 N,N-Dimethylaminodiethylphosphat

762-04-9 Diethylphosphit

1498-40-4 Ethylphosphonigsäuredichlorid

1066-50-8 Ethylphosphonsäuredichlorid

753-98-0 Ethylphosphonsäuredifluorid

7664-39-3 Fluorwasserstoff

76-89-1 Methylbenzilat

676-83-5 Methylphosphonigsäuredichlorid

96-80-0 N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol

464-07-3 Pinakolylalkohol,

tert. Butylmethylcarbinol

122-52-1 Triethylphosphit

7784-34-1 Arsentrichlorid

76-93-7 Benzilsäure, Diphenylglykolsäure

15715-41-0 Methylphosphonigsäurediethylester

6163-75-3 Ethylphosphonsäuredimethylester

430-78-4 Ethylphosphonigsäuredifluorid

753-59-3 Methylphosphonigsäuredifluorid

3731-38-2 3-Chinuclidon

10026-13-8 Phosphorpentachlorid

75-97-8 Pinakolon, 3,3-Dimethyl-2-butanon

151-50-8 Kaliumcyanid

7789-29-9 Kaliumhydrogendifluorid

1341-49-7 Ammoniumhydrogendifluorid

7681-49-4 Natriumfluorid

1333-83-1 Natriumhydrogendifluorid

143-33-9 Natriumcyanid

102-71-6 Triethanolamin

1314-80-3 Phosphorpentasulfid

108-18-9 Diisopropylamin

100-37-8 2-Diethylaminoethanol

1313-82-2 Natriumsulfid

10025-67-9 Schwefelmonochlorid

10545-99-0 Schwefeldichlorid

637-39-8 Triethanolamin-Hydrochlorid

4261-68-1 N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-

Hydrochlorid

BW01 Vormaterialien für biologische Waffen

```

1.

Viren

```

V1 Chikungunya Virus

V2 Kongo-Krimfieber Virus

V3 Denguefieber Virus

V4 Östliches Pferde Enzephalitis Virus

V5 Ebola Virus

V6 Hantaan Virus

V7 Junin Virus

V8 Lassafieber Virus

V9 Lymphozyteres Choriomeningitis Virus

V10 Machupo Virus

V11 Marburg Virus

V12 Affenpocken Virus

V13 Rifttalfieber Virus

V14 Frühsommer Meningoenzephalitis Virus

V15 Pocken Virus

V16 Venezuelanisches Pferde Enzephalitis

Virus

V17 Westliches Pferde Enzephalitis Virus

V18 White Pox Virus

V19 Gelbfieber Virus

V20 Japanisches Enzephalitis Virus

```

2.

Ricketten

```

R1 Coxiella burnetii

R2 Rickettsia quintana

R3 Rickettsia prowasecki

R4 Rickettsia rickettsii

```

3.

Bakterien

```

B1 Bacillus anthracis

B2 Brucella abortus

B3 Brucella melitensis

B4 Brucella suis

B5 Chlamydia psittaci

B6 Clostridium botulinum

B7 Francisella tularensis

B8 Pseudomonas mallei

B9 Pseudomonas pseudomallei

B10 Salmonella typhi

B11 Shigella dysenteriae

B12 Vibrio cholerae

B13 Yersinia pestis

```

ABSCHNITT II

```

WAREN-GRUPPEN

1 MATERIALIEN

2 MATERIALBEARBEITUNG

3 ELEKTRONIK

4 COMPUTER

5 TELEKOMMUNIKATION

6 SENSOREN

7 AVIONIK

8 MARINETECHNOLOGIE

9 VORTRIEBSTECHNIK

0 ANDERE WAREN

```

```

Teil A Technologietransfer Teil B Nicht Weiterverbreitung

(ABC-Waffentechnologie)

```

```

A Geräte, Baugruppen und Bauteile N A-Waffen relevante Waren

B Prüf- und BW B-Waffen relevante Waren

Fertigungseinrichtungen CW C-Waffen relevante Waren

C Materialien R Trägertechnologie

D Software

E Technologie

```

```

Allgemeine Hinweise zur

Bewilligungspflicht

Eine Ausfuhrbewilligung ist auch

erforderlich:

```

1.

Wenn eine Ware, die nicht

```

erforderlich/wesentlich ist für

die Funktion des zu

exportierenden Endproduktes, bei

der Ausfuhr technisch durch eine

Position dieses Abschnittes

erfaßt wird (identifizierbar als

Listenware).

```

2.

Wenn die Ware ein

```

„Spezialteil'' einer durch

diesen Abschnitt erfaßten Ware

ist, ohne selbst namentlich

genannt zu sein. (Spezialteile

sind als Bestandteile von Waren

zu verstehen, die für diese

Waren besonders konstruiert und

nur für diese verwendbar sind).

```

3.

Für „Technologie'' - für die

```

Entwicklung, die Erzeugung, den

Betrieb, die Wartung usw. von

Waren, die durch diesen

Abschnitt erfaßt werden, wenn

diese auf Datenträgern jeder Art

ausgeführt wird.

```

4.

„Technologie'' notwendig für

```

die „Entwicklung'',

„Produktion'' oder

„Verwendung'' erfaßter Waren

gilt als „erfaßt'', auch dann,

wenn diese für nichterfaßte

Waren anwendbar ist.

1 - MATERIALIEN

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

```

```

ANMERKUNG:

Die Nummern 1R01 bis 1R10

erfassen Einrichtungen, die

entwickelt sind für den Gebrauch

in Raketensystemen der

Nummer 9R01.

```

```

1A01 Bauteile aus fluorierten

Verbindungen;

```

a)

Verschlüsse, Dichtungen,

```

Dichtungsmassen und Heizbälge,

speziell konstruiert zur

Verwendung in Luft- und

Raumfahrt, die zu mehr als 50 %

aus von den Nummern 1C09.b oder

c erfaßten Materialien gefertigt

sind;

```

b)

Piezoelektrische Polymere und

```

Copolymere aus Vinylidenfluorid,

gefertigt:

```

1.

in Form von Folien oder

```

Filmen; und

```

2.

mit einer Stärke von mehr als

```

200 mym;

```

c)

Verschlüsse, Dichtungen,

```

Dichtungsmassen, Bälge oder

Diaphragmen aus

Fluorelastomeren, die mindestens

ein Vinylether-Monomer enthalten

und speziell konstruiert sind

zur Verwendung in der Luft- und

Raumfahrt sowie Raketentechnik.

1A02 Verbundwerkstoff-Strukturen 1N01 Verbundwerkstoffe in

oder Laminate: Rohrform mit einem

```

a)

mit einer organischen Matrix und Innendurchmesser zwischen 75 mm

```

aus Materialien gefertigt, die und 400 mm, hergestellt aus den

unter den Nummern 1C10.c, d oder von Nummer 1N31 erfaßten

e erfaßt sind; oder Materialien.

```

b)

mit einer Matrix aus Metall oder

```

Kohlenstoff und gefertigt aus:

```

1.

Faserigen und fadenförmigen

```

Kohlenstoffmaterialien mit:

```

a)

einem spezifischen Modul von

```

mehr als 10,15 x 10 hoch

6 m; und

```

b)

einer spezifischen

```

Zugfestigkeit vom mehr als

17,7 x 10 hoch 4 m; oder

```

2.

Materialien, die in der Nummer

```

1C10.c erfaßt sind;

1A03 Erzeugnisse aus

nichtfluorierten polymeren

Substanzen, die von der Nummer

1C08.a erfaßt sind, in Form von

Filmen, Folien, Bändern und

Streifen:

```

a)

mit einer Dicke von mehr als

```

0,254 mm; oder

```

b)

beschichtet oder laminiert mit

```

Kohlenstoff, Graphit,

metallischen oder magnetischen

Substanzen.

1N02 Platinierte Katalysatoren,

besonders konstruiert oder

hergerichtet zur Förderung der

Wasserstoffaustauschreaktion

zwischen Wasserstoff und

Wasser, wie folgt:

```

a)

zur Tritiumrückgewinnung aus

```

Schwerem Wasser oder

```

b)

zur Schwerwasserproduktion.

```

1N03 Besonders hergerichtete

Füllstoffe aus

Phosphorbronze-Geflecht oder

Kupfer (chemisch behandelt zur

Verbesserung der

Benetzbarkeit), konstruiert zur

Verwendung in

Vakuum-Destillationskolonnen

zur Trennung von Schwerem

Wasser.

1N04 Strahlenschutzfenster hoher

Dichte (zB Bleiglas) mit einer

Seitenlänge größer als 0,3 m,

einer Dichte größer als 3 g/cm3

und einer Dicke größer/gleich

100 mm sowie besonders

konstruierte Rahmen hierfür.

1R01 Verbundstrukturen, Laminate

und Produkte daraus,

einschließlich

harzimprägnierter

Faser-Prepregs und

metallbeschichteter

Faser-Preforms dafür, speziell

konstruiert für die Verwendung

in den in Nummer 9R01 genannten

Systemen und den in Nummer 9R02

genannten Subsystemen,

hergestellt aus organischer

Matrix oder Metallmatrix unter

Verwendung einer Faser- und

Fadenverstärkung mit einer

spezifischen Zugfestigkeit von

mehr als 7,62 x 10 hoch 4 m

(3 x 10 hoch 6 Inches) und

einem spezifischen Modul von

mehr als 3,18 x 10 hoch 6 m

(1,25 x 10 hoch 8 Inches).

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

1B01 Ausrüstungen zur Herstellung

durch von den Nummern 1A02 oder

1C10 erfaßten Fasern, Prepregs,

Vorformen oder

Verbundwerkstoffen, wie folgt,

und speziell hierfür

konstruierte Bauteile und

Zubehör:

1R02

```

a)

Faserwickelmaschinen, deren a) Fadenwickelmaschinen, deren

```

Bewegungen zur Positionierung, Bewegungen zur Positionierung

Umhüllung und Wicklung von und zum Wickeln der Fäden in

Fasern in drei oder mehr Achsen drei oder mehr Achsen

koordiniert und programmiert und koordiniert und programmiert

die speziell konstruiert sind sind und die für die Fertigung

zur Fertigung von von Verbundstrukturen oder

Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus Faden- oder

Laminaten aus faserigen oder Fasermaterial konstruiert sind,

fadenförmigen Materialien; sowie Koordinations- und

Programmiersteuerungen,

```

b)

Bandlege- oder b) Bandlegemaschinen, deren

```

Spinnkabelplazierungsmaschinen, Bewegungen zur Positionierung

deren Bewegungen zum und zum Legen von Bändern und

Positionieren und Legen von Bögen in zwei oder mehr Achsen

Bändern, Spinnkabeln oder Folien koordiniert und programmiert

in zwei oder mehr Achsen sind und die für die

koordiniert und programmiert ist Herstellung von

und die speziell konstruiert Luftfahrzeugzellen und

sind zur Fertigung von Flugkörperstrukturen aus

Flugzeugzellen und Verbundwerkstoff konstruiert

Flugkörperstrukturen aus sind,

Verbundwerkstoffen;

```

c)

Multidirektionale oder c) Flechtmaschinen, einschließlich

```

multidimensionale Webautomaten Adapter und Modifikationskits,

oder Verkettungsmaschinen zum Weben oder Flechten von

einschließlich Adaptions- und Fasern, die für die Fertigung

Abänderungsbausätze zum Weben, von Verbundstrukturen

Verketten oder Flechten von konstruiert sind;

Fasern zur Fertigung von ausgenommen Textilmaschinen,

Verbundwerkstoff-Strukturen, die für die oben genannten

ausgenommen Maschinen für die Endverwendungszwecke nicht

Textilindustrie, die nicht für modifiziert wurden,

obige Zwecke abgeändert sind;

```

d)

Ausrüstungen, besonders d) Geräte, die für die Fertigung

```

konstruiert oder adaptiert zur von Faden- oder Fasermaterial

Fertigung von Verstärkerfasern konstruiert oder modifiziert

wie folgt: wurden:

```

1.

Ausrüstungen zur Umwandlung

```

von Polymerfasern (wie zB

Polyacrylnitril, Rayon, Teer-

oder Polycarbosilan) in

Kohlenstoff-Fasern oder

Siliciumkarbidfasern

einschließlich besonderer

Geräte zum Strecken der Faser

unter Hitze;

```

2.

Ausrüstungen zur chemischen

```

Beschichtung aus der Gasphase

(CVD) von Elementen oder

Verbindungen auf erhitzte

Filamentsubstrate zur

Fertigung von

Siliciumkarbidfasern;

```

3.

Ausrüstungen zum Naßspinnen

```

von hochschmelzender Keramik

(wie zB Aluminiumoxid);

```

4.

Ausrüstungen zur Umwandlung

```

von Aluminium, das

Faservorstufen enthält,

mittels Wärmebehandlung in

Aluminiumoxidfasern;

```

1.

Geräte für die Konvertierung

```

von Polymerfasern (zB

Polyacrylnitril, Rayon oder

Polycarbosilan), die

spezielle Vorrichtungen zur

Faserbelastung beim Erhitzen

aufweisen;

```

2.

Geräte für das Aufdampfen

```

von Elementen oder

Verbindungen auf erhitzte

Fasersubstrate; und

```

3.

Geräte für das Naßspinnen

```

von hitzefesten Keramiken

(zB Aluminiumoxid);

```

e)

Ausrüstungen zur Fertigung von e) Geräte, die für die spezielle

```

Prepregs, die in Nummer 1C10.e Faseroberflächenbehandlung oder

erfaßt sind, mittels Fertigung von Prepregs und

Heißschmelzmethode; Preforms konstruiert oder

modifiziert wurden.

Hinweis: Die in diesem Absatz

erfaßten Geräte beinhalten ua.

auch Rollmaschinen,

Ziehmaschinen,

Beschichtungsgeräte,

Schneidgeräte und „clicker

dies''.

```

f)

Ausrüstungen für die

```

zerstörungsfreie 3D-Prüfung

mittels Ultraschall oder

Röntgentomographie, speziell

konstruiert für

Verbundwerkstoffe.

1N05 Siehe Nummer 1R02.a.

1B02 Anlagen und Komponenten

hierfür, besonders konstruiert

zur Fertigung von

Metall-Legierungen,

Metall-Legierungspulver oder

legierten Materialien, die in

den Nummern 1C02.a.2, 1C02.b

oder 1C02.c erfaßt sind.

1B03 Werkzeuge, Prägestempel,

Formen oder

Befestigungsvorrichtungen für

superplastische Formung oder

Diffusionsverbindung

(superplastic forming or

diffusion bonding) von Titan,

Aluminium oder deren

Legierungen, speziell

konstruiert zur Fertigung

folgender Produkte:

```

a)

Flugkörperstrukturen für die

```

Luft- oder Raumfahrt;

```

b)

Motoren für Luft- oder

```

Raumfahrzeuge; oder

```

c)

speziell konstruiert für

```

diese Strukturen oder

Motoren.

1BW01 Anlagen oder Anlagenteile,

die auch geeignet sind zur

Erzeugung biologischer

Kampfmittel, wie folgt:

```

a)

Vollständige Kontainments für

```

Sicherheitsstufe BL3 oder BL4

gemäß „WHO Laboratory

Biosafety Manual (Genf 1983)''.

```

b)

Fermenter:

```

Fermenter zum Kultivieren

pathogener Mikroorganismen,

Viren oder zur Produktion von

Toxinen, gasdicht, mit allen

folgenden Eigenschaften:

```

1.

Fassungsvermögen gleich

```

oder größer als 300 l;

```

2.

doppelt oder mehrfach

```

gedichtete Verbindungen im

Bereich der Dampfzonen;

```

3.

geeignet zur

```

in-situ-Sterilisation in

geschlossenem Zustand.

```

```

ANMERKUNG:

Unter Fermenter sind auch

Bioreaktoren, Chemostaten und

Durchflußsysteme zu verstehen.

```

```

```

c)

Zentrifugalseparatoren:

```

Zentrifugalseparatoren,

geeignet zur kontinuierlichen

Trennung pathogener

Mikroorganismen, gasdicht und

mit allen folgenden

Eigenschaften:

```

1.

Durchflußrate größer als

```

100 l/h;

```

2.

Bauteile aus poliertem

```

rostfreiem Stahl oder

Titan;

```

3.

doppelt oder mehrfach

```

gedichtete Verbindungen im

Bereich der Dampfzonen;

```

4.

geeignet zur

```

in-situ-Sterilisation in

geschlossenem Zustand.

```

d)

Querstromfiltrieranlagen:

```

Querstromfiltrieranlagen

entwickelt für kontinuierliche

Trennung pathogener

Mikroorganismen, Viren, Toxinen

und Zellkulturen, gasdicht und

mit allen folgenden

Eigenschaften:

```

1.

einer Fläche von größer

```

oder gleich 5 m2;

```

2.

geeignet zur

```

in-situ-Sterilisation.

1CW01 Anlagen oder Anlagenteile,

die auch geeignet sind zur

Erzeugung chemischer

Kampfstoffe:

```

a)

Chemische Anlagen oder

```

Anlagenteile, wie folgt, bei

denen die Flächen, die mit dem

bearbeiteten Chemikal in

Berührung stehen, aus folgenden

Materialien bestehen:

```

a)

Nickel oder Legierungen mit

```

mehr als 40 Gewichtsprozent

Nickel;

```

b)

Legierungen mit mehr als 25

```

Gewichtsprozent Nickel und

20 Gewichtsprozent Chrom;

```

c)

Glas;

```

```

d)

Graphit (gilt nur für

```

Wärmetauscher);

```

1.

Reaktionskessel mit einem

```

Speicherinhalt von mehr als

0,1 m3 (100 l) und weniger

als 15 m3 (15 000 l);

```

2.

Speichertanks und Behälter

```

mit einer Kapazität von mehr

als 0,1 m3 (100 l);

```

3.

Wärmetauscher;

```

```

4.

Destillierkolonnen mit einem

```

Durchmesser von mehr als 0,1

m;

```

5.

Entgasungseinrichtungen oder

```

Kondensoren;

```

b)

Ferngesteuerte

```

Fülleinrichtungen, bei denen

alle mit der Flüssigkeit in

Berührung stehenden Flächen aus

folgenden Materialien bestehen:

```

a)

Nickel oder Legierungen mit

```

mehr als 40 Gewichtsprozent

Nickel;

oder

```

b)

Legierungen mit mehr als 25

```

Gewichtsprozent Nickel und

20 Gewichtsprozent Chrom;

```

c)

Ventile mit eingebautem

```

Lecksuchanschluß und mehrfach

beschichtete Rohre, wie folgt,

bei denen alle mit der

Flüssigkeit in Berührung

stehenden Flächen aus folgenden

Materialien bestehen:

```

a)

Nickel oder Legierungen mit

```

mehr als 40 Gewichtsprozent

Nickel;

oder

```

b)

Legierungen mit mehr als 25

```

Gewichtsprozent Nickel und

20 Gewichtsprozent Chrom;

oder

```

c)

Fluorpolymere

```

einschließlich PTFE, PVDF,

PFA;

```

1.

Faltenbalg-Ventile;

```

```

2.

Membran-Ventile;

```

```

3.

Doppelt gedichtete Ventile;

```

```

4.

Mehrfach beschichtete Rohre;

```

```

d)

Pumpen, wie folgt, bei denen

```

alle mit der Flüssigkeit in

Berührung stehenden Flächen aus

folgenden Materialien bestehen:

```

a)

Nickel oder Legierungen mit

```

mehr als 40 Gewichtsprozent

Nickel; oder

```

b)

Legierungen mit mehr als 25

```

Gewichtsprozent Nickel und

20 Gewichtsprozent Chrom;

oder

```

c)

Fluorpolymere

```

einschließlich PTFE, PVDF,

PFA;

oder

```

d)

Tantal.

```

```

1.

Doppelt gedichtete Pumpen;

```

```

2.

Gekapselte Pumpen;

```

```

3.

Magnetisch angetriebene

```

Pumpen;

```

4.

Membran-Pumpen;

```

```

5.

Faltenbalg-Pumpen;

```

```

e)

Verbrennungseinrichtungen,

```

konstruiert für Zerstörung von

Chemiewaffen oder unter

Abschnitt I genannten

Vormaterialien, mit speziellen

Manipulationseinrichtungen und

mit einer mittleren

Brennkammertemperatur von mehr

als 1 000 Grad C, in denen alle

mit Abfallprodukten in

Berührung kommenden Flächen aus

einem der folgenden Materialien

bestehen oder damit

ausgekleidet sind:

```

1.

Nickel oder Legierungen mit

```

mehr als 40 Gewichtsprozent

Nickel;

oder

```

2.

Legierungen mit mehr als

```

25 Gewichtsprozent Nickel

und 20 Gewichtsprozent

Chrom;

oder

```

3.

Keramik.

```

```

f)

Gaswarneinrichtungen:

```

```

1.

geeignet zum Nachweis

```

chemischer Kampfstoffe und

in Abschnitt I genannten

Vormaterialien sowie von

Phosphor, Schwefel, Chlor,

Fluor und deren Verbindungen

mit einer Konzentration von

weniger als 0,3 mg/m3 Luft

und für kontinuierlichen

Betrieb;

```

2.

geeignet zum Nachweis von

```

Verbindungen mit

Anticholinesterase-

Aktivität.

1R03 Fertigungstechnologie oder

„Fertigungsausrüstung''

(einschließlich speziell dafür

konstruierte Komponenten) für:

```

a)

die Fertigung, Handhabung oder

```

Abnahmeprüfung von

Flüssigstoffen oder den in

Nummer 1R09 beschriebenen

Treibstoffbestandteilen;

```

b)

die Fertigung, Handhabung und

```

Abnahmeprüfung sowie das

Mischen, Härten, Gießen,

Pressen, Bearbeiten und

Strangpressen von festen

Treibstoffen oder den in Nummer

1R09 beschriebenen

Treibstoffbestandteilen.

```

```

ANMERKUNGEN:

(1) Chargenmischer oder

Durchlaufmischer (auch

kontinuierliche Mischer genannt)

für das Mischen im Vakuum bei

0 bis 13 236 kPa mit

Temperaturregelung für die

Mischkammer wie folgt:

Chargenmischer mit

```

a)

einer Gesamtkapazität von

```

110 Litern (30 Gallonen) oder

mehr; und

```

b)

mindestens einem exzentrisch

```

montierten Rührer zum Mischen

und/oder Kneten

Durchlaufmischer mit

```

a)

zwei oder mehr Rührern zum

```

Mischen und/oder Kneten und

```

b)

Öffnungsmöglichkeiten der

```

Mischkammer

(2) Die folgenden Geräte werden

von b) abgedeckt:

```

a)

Geräte für die Fertigung von

```

atomisiertem oder kugelförmigem

Metallpulver in einer

kontrollierten Umgebung,

```

b)

Strahlmühlen zum Mahlen oder

```

Zerkleinern von

Ammoniumperchlorat, RDX oder

HMX.

```

```

1R04 Folgende Geräte zur

pyrolytischen Abscheidung und

Verdichtung sowie folgende

„Technologie'':

```

a)

„Technologie'' zur Fertigung

```

pyrolytisch abgeleiteter

Materialien, die in einer Form,

auf einem Dorn oder einem

anderen Substrat aus

Vorstufengasen geformt werden,

die zwischen 1 300 Grad C und

2 900 Grad C bei einem Druck

zwischen 130 Pa (1 mm Hg) und

20 kPa (150 mm Hg) zerfallen,

einschließlich Technologie für

die Bildung von Vorstufengasen,

Durchflußraten und

Prozeßsteuerungspläne und -

parameter,

```

b)

Speziell konstruierte Düsen für

```

die oben genannten Prozesse,

```

c)

Geräte und Prozeßsteuerungen

```

sowie speziell dafür

konstruierte Software,

konstruiert oder modifiziert

für die Verdichtung und

Pyrolyse von Raketendüsen und

Bugspitzen für

Wiedereintrittsfahrzeuge aus

Strukturverbundmaterial.

1N06 Elektrolytische Zellen für

die Erzeugung von Fluor mit

einer Fertigungskapazität von

mehr als 250 g Fluor je Stunde.

1N07 Separatoren zur

elektromagnetischen

Isotopentrennung, konstruiert

für den Betrieb mit einer oder

mehreren Ionenquellen, die

einen Gesamtstrahlstrom von

größer/gleich 50mA liefern

können, oder die mit solchen

Ionenquellen ausgestattet sind.

```

```

ANMERKUNG:

```

1.

Nummer 1N07 erfaßt

```

Separatoren, die sowohl

stabile Isotope als auch

solche des Urans anreichern

können. Ein Separator, der

zur Trennung von

Bleiisotopen mit einer

Massendifferenz von einer

Masseneinheit (amu) geeignet

ist, ist damit ebenso zur

Trennung der Isotope des

Urans mit der

Massendifferenz von drei

Masseneinheiten geeignet.

```

2.

Nummer 1N07 schließt

```

Massenseparatoren mit

Ionenquellen und Kollektoren

innerhalb und außerhalb des

magnetisches Feldes ein.

```

3.

Eine einzelne

```

50mA-Ionenquelle kann

weniger als 3 g abgetrenntes

hochangereichertes Uran pro

Jahr aus Ausgangsmaterial

natürlicher

Isotopenhäufigkeit erzeugen.

```

```

1N08 Konverter und Ausrüstung für

die Ammoniak-Synthese, bei der

das Synthesegas einer

Ammoniak-Wasserstoff-

Hochdruck-Austauschkolonne

entnommen und das

synthetisierte Ammoniak in die

Kolonne zurückgeführt wird.

1N09 Wasserstoff-Tieftemperatur-

destillationskolonnen mit allen

folgenden

Anwendungsmöglichkeiten:

```

a)

konstruiert zum Einsatz bei

```

Betriebstemperaturen

kleiner/gleich 35 K

(-238 Grad C),

```

b)

konstruiert zum Einsatz bei

```

Betriebsdrücken von 0,5 bis

5 MPa,

```

c)

hergestellt aus feinkörnigen

```

rostfreien Stählen der

Serie 300 mit niedrigem

Schwefelgehalt oder

vergleichbaren

tieftemperatur- und

wasserstoffverträglichen

Werkstoffen und

```

d)

mit einem Innendurchmesser

```

größer/gleich 1 m und

effektiven Längen

größer/gleich 5 m.

1N10 Wasser-Schwefelwasserstoff-

Austauschkolonnen aus

hochwertigem Kohlenstoffstahl

(zB ASTM A516) mit einem

Durchmesser größer/gleich 1,8 m

zum Betrieb bei einem Nenndruck

größer/gleich 2 MPa. Die

eingebauten Extraktoren sind

segmentierte Böden mit einem

effektiven Verbunddurchmesser

größer/gleich 1,8 m, zB

Siebböden, Ventilböden,

Glockenböden und

Turbogridböden, konstruiert zur

Erleichterung des

Gegenstromprozesses und

hergestellt aus Materialien,

die gegen Korrosion durch

Schwefelwasserstoff/Wasser-

Mischungen beständig sind, zB

rostfreier Stahl 304L oder 316.

1N11 Umwälzpumpen für

Kaliumamid-Katalysatoren

(Kontaktmittel) in verdünnter

oder konzentrierter Form

innerhalb flüssigen Ammoniaks

(KNH2/NH3) mit allen folgenden

Eigenschaften:

```

a)

hermetisch dicht,

```

```

b)

für konzentrierte

```

Kaliumamidlösungen

größer/gleich 1% bei einem

Arbeitsdruck von 1,5 -

60 MPa; für verdünnte

Kaliumamidlösungen kleiner

als 1% bei einem

Arbeitsdruck von 20 - 60 MPa

und

```

c)

Leistung größer als

```

8,5 m3/h.

1N12 Anlagen, Anlagenteile oder

Ausrüstung für die Herstellung,

Rückgewinnung, Extraktion,

Konzentration oder Handhabung

von Tritium wie folgt:

```

a)

Wasserstoff- oder

```

Helium-Kälteaggregate, die

auf 23 K (-250 Grad C) oder

weniger kühlen können, mit

einer Wärmeabfuhrkapazität

größer als 150 W oder

```

b)

Wasserstoffisotopen-

```

Speicher- und

Reinigungssysteme mit

Metallhydriden als Speicher-

oder Reinigungsmedium.

C. MATERIALIEN

1C01 Materialien, speziell

konstruiert zur Verwendung als

Absorber elektromagnetischer

Wellen oder selbstleitende

Polymere:

```

a)

Materialien zur Absorbierung von

```

Frequenzen größer als 2 x 10

hoch 8 Hz, jedoch kleiner als

3 x 10 hoch 12 Hz, ausgenommen

folgende Materialien:

```

1.

Haartypabsorber, gefertigt aus

```

natürlichen oder synthetischen

Fasern mit nichtmagnetischen

Zusätzen für

Absorptionszwecke;

```

2.

Absorber, die keinen

```

magnetischen Verlust aufweisen

und deren Einfallsfläche nicht

plan ist, einschließlich

Pyramiden, Kegel, Keilflächen

und gewundene Flächen;

```

3.

Ebene Absorber:

```

```

a)

gefertigt aus:

```

```

1.

Schaumstoffmaterialien

```

(elastisch oder

nicht-elastisch) mit

Kohlenstoffzusatz oder

organischen Materialien

einschließlich

Bindemittel, die

verglichen mit Metall mehr

als 5 % Echo über eine

Bandbreite von mehr als +-

15 % der Mittenfrequenz

der einstrahlenden Energie

liefern und Temperaturen

von mehr als 450 K

(177 Grad C) nicht

standhalten; oder

```

2.

Keramische Materialien,

```

die verglichen mit Metall

mehr als 20 % Echo über

eine Bandbreite von mehr

als +-15 % der

Mittenfrequenz der

einstrahlenden Energie

liefern und Temperaturen

von mehr als 800 K

(527 Grad C) nicht

standhalten;

```

b)

Zugfestigkeit kleiner als

```

7 x 10 hoch 6 N/m2; und

```

c)

Druckfestigkeit kleiner als

```

14 x 10 hoch 6 N/m2;

```

```

ANMERKUNG:

Prüflinge für Absorptionstests

für Nummer 1C01.a.3.a sollten ein

Quadrat von mindestens

5 Wellenlängen (der Mittenfrequenz)

auf einer Seite sein und im

Weitfeld des strahlenden Elements

positioniert sein.

```

```

```

4.

Ebene Absorber aus

```

Sinterferrit mit:

```

a)

einer Dichte von mehr als

```

4,4; und

```

b)

einer maximalen

```

Betriebstemperatur von

548 K (275 Grad C);

```

```

ANMERKUNG:

Die Ausnahmen von Nummer 1C01

gelten nicht für magnetische

Materialien für Absorptionszwecke,

wenn diese in Anstrichen enthalten

sind.

```

```

```

b)

Materialien zur Absorbierung von

```

Frequenzen größer als 1,5 x 10

hoch 14 Hz, jedoch kleiner als

3,7 x 10 hoch 14 Hz und nicht

durchlässig für sichtbares

Licht;

```

c)

eigenleitende Polymermaterialien

```

mit einer gesamten elektrischen

Leitfähigkeit von mehr als

10 000 S/m (Siemens/Meter) oder

einem Schichtwiderstand

(Oberflächenwiderstand) von

weniger als

100 ohm/Flächeneinheit auf der

Basis eines der folgenden

Polymere:

```

1.

Polyanilin;

```

```

2.

Polypyrrol;

```

```

3.

Polythiophen;

```

```

4.

Poly-Phenylen-Vinylen;

```

```

5.

Poly-Thienylen-Vinylen;

```

```

```

ANMERKUNG:

Die gesamte elektrische

Leitfähigkeit und der

Schichtwiderstand

(Oberflächenwiderstand) sind

mittels ÖNORM zu ermitteln.

```

```

1R05 Materialien, Vorrichtungen

und speziell konstruierte

Software für reduzierte

Observablen wie Radarreflexion,

Ultraviolett-/Infrarot-

Signaturen und akustische

Signaturen (zB

Stealth-Technologie) für

Anwendungen, die für die

Systeme laut Nummern 9R01 oder

9R02 tauglich sind, zB:

```

a)

Strukturelle Materialien und

```

Beschichtungen, speziell

konstruiert für reduzierte

Radarreflexion,

```

b)

Beschichtungen einschließlich

```

Anstriche, speziell konstruiert

für reduzierte oder speziell

zugeschnittene Reflexion oder

Emission im Mikrowellen-,

Infrarot- oder

Ultraviolettspektrum, mit

Ausnahme der speziellen

Verwendung für die

Temperaturregelung von

Satelliten.

1C02 Metall-Legierungen, 1N13 Aluminiumlegierungen mit

Metall-Legierungspulver oder einer maximal erzielbaren

legierte Materialien: Zugfestigkeit von 460 MPa oder

```

a)

Metall-Legierungen wie folgt: mehr bei 293 K (20 Grad C), in

```

```

1.

Auf Nickel oder Titan Rohrform oder in ganzen Stücken

```

aufbauende Legierungen in (auch Schmiedestücken), mit

Form von Aluminiden wie einem Außendurchmesser von mehr

folgt, in Rohform oder als als 75 mm.

halbfertige Produkte: ---------------------------------

```

a)

Nickelaluminide, die ANMERKUNG:

```

10 Gewichtsprozent oder Maximal erzielbar bedeutet, daß

mehr Aluminium Aluminiumlegierungen sowohl vor

enthalten; und nach der Wärmebehandlung

```

b)

Titanaluminide, die erfaßt werden.

```

12 Gewichtsprozent oder mehr ---------------------------------

Aluminium enthalten; 1N14 Beryllium, wie folgt:

```

2.

Metall-Legierungen wie folgt, Metalle, Legierungen mit mehr

```

hergestellt aus als 50 Gewichtsprozent

Metall-Legierungspulver oder aus Beryllium, Verbundstoffe, die

speziellen, von Nummer 1C02.b Beryllium enthalten, sowie

erfaßten Materialien: daraus gefertigte Waren,

ausgenommen:

```

a)

Nickellegierungen mit: a) Metallische Fenster für

```

```

1.

einer Spannung-Bruch- Röntgenanlagen,

```

Lebensdauer von b) Oxid in fertiger oder

10 000 Stunden oder mehr bei halbfertiger Form, speziell

923 K (650 Grad C) und einer konstruiert für elektronische

Spannung von 550 MPa; oder Bauelemente oder als Substrat

```

2.

einer Ermüdung bei niedriger für elektronische Schaltkreise.

```

Lastspielzahl von --------------------------------

10 000 Zyklen oder mehr bei ANMERKUNG:

823 K (550 Grad C) und Auch Abfälle und Schrott mit

einer maximalen Spannung von Berylliumgehalt wird erfaßt.

700 MPa; ---------------------------------

```

b)

Niobiumlegierungen mit: 1N15 Wismuth (99,99% oder reiner)

```

```

1.

einer Spannung-Bruch-Lebensdauer mit sehr kleinem Silberanteil

```

von 10 000 Stunden oder mehr bei (weniger als 10 ppm).

1 073 K (800 Grad C) und einer

Spannung von 400 MPa; oder 1N16 Bor und Borverbindungen,

```

2.

einer Ermüdung bei niedriger Gemische und Zusammensetzungen

```

Lastspielzahl von 10 000 Zyklen mit mehr als 20 Gewichtsprozent

oder mehr bei 973 K (700 Grad C) Bor 10 Isotop des

und einer maximalen Spannung von Gesamtboranteiles.

700 MPa;

```

c)

Titanlegierungen mit: 1N17 Calcium (reinst) mit weniger

```

```

1.

einer Spannung-Bruch-Lebensdauer als:

```

von 10 000 Stunden oder mehr a) 1000 ppm Gewicht an

bei 723 K (450 Grad C) und einer metallischen Verunreinigungen

Spannung von 200 MPa; oder außer Magnesium und

```

2.

einer Ermüdung bei niedriger b) 10 ppm Bor.

```

Lastspielzahl von 10 000 Zyklen

oder mehr, bei 723 K (450 Grad

C) und einer maximalen Spannung

von 400 MPa;

```

d)

Aluminiumlegierungen mit einer

```

Zugfestigkeit von: 1N18 Chlortrifluorid (C1F3).

```

1.

240 MPa oder mehr bei 473 K

```

(200 Grad C); oder 1N19 Titanlegierungen mit einer

```

2.

415 MPa oder mehr bei 298 K maximal erzielbaren

```

(25 Grad C); Zugfestigkeit von 900 MPa

```

e)

Magnesiumlegierungen mit einer (0,9 x 10 hoch 9 N/m2) oder

```

Zugfestigkeit von 345 MPa oder mehr bei 293 K (20 Grad C) in

mehr und einer Abtragungsrate Rohrform oder ganzen Stücken

durch Korrosion von weniger als (auch Schmiedestücken) mit

1 mm/Jahr in einer mit 3% einem Außendurchmesser von mehr

wässerigen Natriumchloridlösung als 75 mm.

gemessen gemäß ÖNORM; ---------------------------------

```

```

MERKUNG:

ANMERKUNGEN: Maximal erzielbar bedeutet, daß

```

1.

Die Metall-Legierungen in Titanlegierungen vor oder nach

```

Nummer 1C02.a sind solche, bei der Wärmebehandlung erfaßt

denen das genannte Metall einen werden.

höheren Prozentsatz an Gewicht ---------------------------------

besitzt als jedes andere 1N20 Wolfram wie folgt:

Element. Teile hergestellt aus Wolfram,

```

2.

Die Spannung/Bruch-Lebensdauer Wolframkarbid oder

```

ist gemäß ÖNORM zu messen. Wolframlegierungen (mit mehr

```

3.

Die Ermüdung bei niedriger als 90% Wolfram) mit einer

```

Lastspielzahl ist gemäß Masse von mehr als 20 kg und

ASTM-Norm E-606 „Recommended mit zylindrischer Symmetrie

Practice for Constant-Amplitude (einschließlich

Low-Cycle Fatigue Testing'' Zylindersegmenten) mit einem

(Empfohlene Praxis für Innendurchmesser von mehr als

Ermüdungsprüfung bei konstanter 100 mm, aber weniger als

Amplitude und niedriger 300 mm, ausgenommen Teile,

Lastspielzahl) oder speziell konstruiert als

entsprechenden nationalen Normen Gewichte oder als

zu messen. Die Prüfung ist axial Gammastrahlen-Kollimatoren.

bei einem durchschnittlichen 1N21 Zirkonium wie folgt:

Spannungsverhältnis gleich 1 und Metallegierungen mit mehr als

einem Formfaktor (K tief t) 50 Gewichtsprozent Zirkonium

gleich 1 vorzunehmen. Die und Verbindungen in denen das

durchschnittliche Spannung wird Gewichtsverhältnis Hafnium zu

wie folgt bestimmt: größte Zirkonium weniger als 1:500 ist

Spannung minus kleinster und Erzeugnisse daraus,

Spannung dividiert durch größte ausgenommen Zirkoniumfolien

Spannung.

```

```

```

b)

Metall-Legierungspulver oder mit einer Dicke von kleiner oder

```

spezielles Material für in gleich 0,1 mm.

Nummer 1C02.a erfaßte ---------------------------------

Materialien wie folgt: ANMERKUNG:

```

1.

Hergestellt aus einer der Diese Nummer erfaßt auch

```

folgenden Abfall und Schitt im Zirkonium

Komponentenanordnungen: gemäß diesen Definitionen.

```

a)

Nickellegierungen (Ni-Al-X, ---------------------------------

```

Ni-X-Al), qualifiziert für 1N22 Magnesium (reinst), mit

Turbinenteile oder weniger als

-komponenten, dh. mit weniger 0,02 Gewichtsprozent

als 3 nicht-metallischen metallischer Unreinheiten,

Teilchen (die während des außer Calcium und weniger als

Herstellungsverfahrens 10 ppm Bor.

eingeführt werden) größer als

100 mym/10 hoch 9

Legierungsteilchen;

```

b)

Niobiumlegierungen (Nb-Al-X oder

```

Nb-X-Al, Nb-Si-X oder Nb-X-Si,

Nb-Ti-X oder Nb-X-Ti);

```

c)

Titanlegierungen (Ti-Al-X oder

```

Ti-X-Al);

```

d)

Aluminiumlegierungen (Al-Mg-X

```

oder Al-X-Mg, Al-Zn-X oder

Al-X-Zn, Al-Fe-X oder Al-X-Fe);

oder

```

e)

Magnesiumlegierungen (Mg-Al-X

```

oder Mg-X-Al); und

```

```

ANMERKUNG:

X ist gleich einem oder mehreren

Legierungselementen.

```

```

```

2.

Hergestellt in einer

```

kontrollierten Umgebung durch

eines der folgenden Verfahren:

```

a)

Vakuumzerstäubung;

```

```

b)

Gaszerstäubung;

```

```

c)

Rotationszerstäubung;

```

```

d)

Splat Quenching;

```

```

e)

Schmelzspinnen und

```

Feinzerkleinerung;

```

f)

Schmelzextraktion und

```

Feinzerkleinerung; oder

```

g)

Mechanisches legieren;

```

```

c)

Legierte Materialien in Form von

```

nicht-feinzerkleinerten Flocken,

Bändern oder dünnen Stäben, die

in kontrollierter Umgebung durch

Splat Quenching, Schmelzspinnen

oder Schmelzextraktion

hergestellt und in der Erzeugung

von Metall-Legierungspulver oder

von in Nummer 1C02.b erfaßten

speziellen Materialien verwendet

werden;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 1C02 erfaßt keine

Metall-Legierungen,

Metall-Legierungspulver oder

Legierungsmaterialien für

Beschichtungssubstrate.

```

```

1R06 Maraging-Stahl (Stahl, der

im allgemeinen einen hohen

Nickel- und sehr geringen

Kohlenstoffanteil sowie Zusätze

zur Altershärtung aufweist) mit

einer maximalen Zugfestigkeit

von 1,5 x 10 hoch 9 Pa oder

mehr, gemessen bei 20 Grad C,

in Form von Blechen, Platten

oder Rohren mit einer

Wandstärke von kleiner oder

gleich 5,0 mm.

1N23 Martensitaushärtender Stahl

(maraging steel) mit einer

maximal erzielbaren

Zugfestigkeit von 2050 MPa

(2,050 x 10 hoch 9 N/m2) oder

mehr bei 293 K (20 Grad C),

ausgenommen in Formen, in denen

keine lineare Dimension 75 mm

übersteigt.

```

```

ANMERKUNG:

Maximal erzielbar bedeutet, daß

martensitaushärtender Stahl sowohl

vor und nach der Wärmebehandlung

erfaßt wird.

```

```

1R07 Wolfram, Molybdän und

Legierungen dieser Metalle in

der Form einheitlich

kugelförmiger oder atomisierter

Partikel mit einem Durchmesser

von 500 mym oder weniger und

einer Reinheit von 97% oder

mehr, zur Herstellung von

Komponenten für Raketenmotoren,

dh. Hitzeschilder,

Düsenmündungen und

Schubvektor-Steuerflächen.

1N24 Helium in jeder Form,

angereichert an Helium-3, in

Mischung mit anderen

Materialien oder in Ausrüstung

oder Erzeugnissen enthalten,

ausgenommen Erzeugnisse, die

weniger als 1 g Helium-3

enthalten.

1N25 Tritium, Verbindungen und

Mischungen, bei denen das

Verhältnis von Tritium zu

Wasserstoff größer als 1:1000

ist,

ausgenommen Erzeugnisse mit

nicht mehr als 40 Ci Tritium in

jeder chemischen oder

physikalischen Form.

1N26 Alphastrahlen emittierende

Radionuklide (Alphastrahler)

und Ausrüstung, die diese

Radionuklide enthält, wie

folgt:

Alphastrahler mit einer

Halbwertszeit größer/gleich

10 Tage, jedoch kleiner als

200 Jahre, einschließlich

Verbindungen und Mischungen,

die von dieser Nummer erfaßte

Radionuklide enthalten, mit

einer Gesamtaktivität

größer/gleich 37 GBq/kg,

ausgenommen Erzeugnisse mit

weniger als 3,7 GBq

Alphaaktivität.

1N27 Sprengstoffe mit einer

Kristalldichte größer als

1,8 g/cm3 und einer

Detonationsgeschwindigkeit

größer als 8000 m/s.

1N28 Hafnium, wie folgt:

Metall, Legierung und

Verbindungen von Hafnium mit

mehr als 60 Gewichtsprozent

Hafnium und Erzeugnisse daraus.

1N29 Lithium, mit dem Isotop 6

angereichert, wie folgt:

```

a)

Metallhydride oder

```

Legierungen, die Lithium,

angereichert mit dem

Isotop 6 mit einer höheren

als in der Natur

vorkommenden Konzentration

(7,5% auf Atomprozentbasis);

```

b)

andere Materialien, die

```

Lithium, angereichert mit

dem Isotop 6, enthalten

(einschließlich

Verbindungen, Mischungen und

Konzentraten), ausgenommen

Lithium 6 in

Thermolumineszenz-

Dosimetern.

1N30 Radium 226,

ausgenommen Radium für

medizinische Zwecke.

1C03 Magnetische Metalle jeden

Typs und in jeder Form, die

eines der folgenden Merkmale

aufweisen:

a)

Relative Anfangspermeabilität


ANMERKUNG:

Messungen der Anfangspermeabilität sind an

vollständig geglühten Materialien

durchzuführen.


b)

Magnetostriktive Legierungen

1.

einer Sättigungs-Magnetostriktion

2.

einem magnetomechanischen

oder

c)

Amorphe Legierungsbänder mit:

1.

einer Zusammensetzung, die

2.

einer Sättigungs-Magnetinduktion

a)

einer Dicke von 0,02 mm oder

b)

einem spezifischen

a)

einer Dichte von mehr als

b)

einer Elastizitätsgrenze vom

c)

einer äußersten Zugfestigkeit

d)

einer Längung von mehr als 8%.

a)

Mehrfädige supraleitfähige

1.

eingebettet in eine andere

2.

mit einer Querschnittfläche

b)

Supraleitfähige zusammengesetzte

1.

mit einer kritischen

2.

mit einem Querschnitt von

3.

die ihren supraleitfähigen

a)

Hydraulikflüssigkeiten, die als

1.

Synthetische

a)

einem Flammpunkt von mehr

b)

einem Fließpunkt bei 239 K

c)

einem Viskositätsindex 75

d)

einer Wärmebeständigkeit bei


ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 1C06.a.1

enthalten Silakohlenwasserstofföle

ausschließlich Silicium,

Wasserstoff und Kohlenstoff.


oder

2.

Chlorfluorkohlenwasserstoffe

a)

keinem Flammpunkt;

b)

einer Selbstentzündungstemperatur

c)

einem Fließpunkt bei 219 K

d)

einem Viskositätsindex 80

e)

einem Siedepunkt bei 473 K


ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 1C06.a.2

enthalten

Chlorfluorkohlenwasserstoffe

ausschließlich Kohlenstoff, Fluor

und Chlor.


b)

Schmiermittel, die als

1.

Phenylen- oder

2.

Fluorierte

c)

Dämpfungs- oder

1.

Dibromtetrafluorethan;

2.

Polychlortrifluorethylen (nur

3.

Polybromtrifluorethylen;


ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 1C06 gilt:

a)

Der Flammpunkt wird mittels der Cleveland Open Cup-Methode

b)

Der Fließpunkt wird mittels der

c)

Der Viskositätsindex wird nach

d)

Die Wärmebeständigkeit wird

1.

Der Gewichtsverlust jeder

2.

Die Änderung der

3.

Die Gesamtsäure- oder

e)

Die Selbstenzündungstemperatur


1C07 Keramische Grundmaterialien,

keramische

Matrix-Verbundwerkstoffe und Vormaterialien:

a)

Grundmaterialien aus einfachen

b)

Keramikmaterialien in Roh- oder

c)

Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit einer Glas- oder Oxidmatrix und

1.

Si-N;

2.

Si-C;

3.

Si-Al-O-N; oder

4.

Si-O-N;

d)

Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit oder ohne

e)

Vormaterialien (das sind

1.

Polydiorgansilane (zur

2.

Polysilazane (zur Herstellung von Siliciumnitriden); oder

3.

Polycarbosilazane (zur

1R08

a)

Für Raketensysteme konstruierte

resaturierte, pyrolysierte (dh. Kohlenstoff-Kohlenstoff)

Materialien,

b)

Feinkörnige, rekristallisierte

Graphite (mit einer Fülldichte

von mindestens 1,72 g/cm3,

gemessen bei 15 Grad C),

pyrolytische oder

faserverstärkte Graphite, die

sich für die Verwendung in Raketendüsen und Bugspitzen für

Wiedereintrittsfahrzeuge

eignen,

c)

Keramische Verbundstoffe

(dielektrische Konstante unter

6 bei Frequenzen zwischen

100 Hz und 10 000 MHz) für die Verwendung in FK-Radomen sowie

siliciumkarbidverstärktes,

ungebranntes Keramikmaterial,

das sich für die Verwendung in Bugspitzen eignet.

a)
  1. Bismaleimide;
2.

Aromatische Polyamid-Imide;

3.

Aromatische Polyimide;

4.

Aromatische Polyetherimide


ANMERKUNG:

Nummer 1C08.a erfaßt keine

nicht-schmelzenden

Formpressungspulver oder Gußformen.


b)

Thermoplastische

1.

bei einem der folgenden

a)

Phenylen, Biphenylen oder

b)

Methyl-, tertiär-Butyl- oder phenylsubstituiertes

2.

einer der folgenden Säuren:

a)

Terephthalsäure;

b)

6-Hydroxy-2-Naphthoesäure;

c)

4-Hydroxybenzoesäure;

c)

Polyarylen-Ether-Ketone wie

1.

Polyether-Ether-Keton (PEEK);

2.

Polyether-Keton-Keton (PEKK);

3.

Polyether-Keton (PEK);

4.

Polyether-Keton-Ether-Keton-Keton (PEKEKK);

d)

Polyarylen-Ketone;

e)

Polyarylen-Sulfide, bei denen

f)

Polybiphenylenethersulfon.

a)

Copolymere aus Vinylidenfluorid

b)

Fluorierte Polyimide mit 30%

c)

Fluorierte Phosphazen-Elastomere

Fluor.

1C10 Faserige und fadenförmige 1N31

Materialien, die in organischer a) Faserige und fadenförmige

Matrix-, metallischer Matrix- Carbon- oder Aramidmaterialien

oder Kohlenstoff-Matrix- mit einem spezifischen Modul

Verbundwerkstoff-Strukturen oder von 12,7 x 10 hoch 6 m oder

Laminaten verwendet werden mehr oder einer spezifischen

können: Zugfestigkeit von 23,5 x 10

```

a)

Organische faserige und hoch 4 m oder mehr;

```

fadenförmige Materialien, b) faserige oder fadenförmige

ausgenommen Polyethylen, mit: Glasmaterialien mit einem

```

1.

einem spezifischen Modul von spezifischen Modul von 3,18 x

```

mehr als 12,7 x 10 hoch 6 m, und 10 hoch 6 m oder mehr und einer

```

2.

einer spezifischen Zugfestigkeit spezifischen Zugfestigkeit von

```

von mehr als 23,5 x 10 hoch 4 m; 7,62 x 10 hoch 4 m oder mehr.

```

b)

Faserige und fadenförmige

```

Kohlenstoffmaterialien mit:

```

1.

einem spezifischen Modul von

```

mehr als 12,7 x 10 hoch 6 m,

und

```

2.

einer spezifischen

```

Zugfestigkeit von mehr als

23,5 x 10 hoch 4 m;

```

```

ANMERKUNG:

Eigenschaften der in Nummer

1C10.b beschriebenen Materialien

sollten mit Hilfe der vom SACMA

empfohlenen Methoden SRM 12 bis 17

oder entsprechenden nationalen

Zugtests, wie zB dem Japanischen

Industriestandard JIS-R-7601,

Absatz 6.6.2. bestimmt werden und

auf einem Losmittel beruhen.

```

```

```

c)

Anorganische faserige oder

```

fadenförmige Materialien mit:

```

1.

einem spezifischen Modul von

```

mehr als 2,54 x 10 hoch 6 m;

und

```

2.

einem Schmelz-, Zersetzungs-

```

oder Sublimationspunkt von

mehr als 1 922 K (1 649 Grad

C) in einer inerten Umgebung;

ausgenommen

```

a)

diskontinuierliche,

```

mehrphasige, polykristalline

Aluminiumoxidfasern in Form

von Schnittfasern oder

regellosen Matten, die

3 Gewichtsprozent oder mehr

Siliciumdioxid enthalten und

ein spezifisches Modul von

weniger als 10 x 10 hoch 6 m

aufweisen;

```

b)

Molybdän und

```

Molybdän-Legierungsfasern;

```

c)

Borfasern;

```

```

d)

Diskontinuierliche

```

Keramikfasern mit einem

Schmelz-, Zersetzungs- oder

Sublimationspunkt in inerter

Umgebung von kleiner als

2 043 K (1 770 Grad C);

```

d)

Faserige und fadenförmige

```

Materialien:

```

1.

bestehend aus einem der

```

folgenden Stoffe:

```

a)

Polyetherimide, erfaßt in

```

Nummer 1C08.a; oder

```

b)

Materialien, erfaßt in

```

Nummer 1C08.b, c, d, e oder

f; oder

```

2.

bestehend aus Materialien,

```

erfaßt in Nummer 1C10.d.1.a

oder b und vermengt mit

anderen von Nummer 1C10.a, b

oder c erfaßten Fasern;

```

e)

Harz- oder teerimprägnierte

```

Fasern (Prepregs), metall- oder

kohlenstoffbeschichtete Fasern

(Vorform) oder

Kohlenstoff-Faser-Vorformen

hergestellt aus:

```

1.

faserigen oder fadenförmigen

```

Materialien, erfaßt in Nummer

1C10.a, b oder c; oder

```

2.

organischen oder

```

Kohlenstoff-Materialien:

```

a)

mit einer spezifischen

```

Zugfestigkeit von mehr als

17,7 x 10 hoch 4 m;

```

b)

mit einem spezifischen Modul

```

von mehr als 10,15 x 10 hoch

6 m;

```

c)

nicht erfaßt von Nummer

```

1C10.a oder b, und

```

d)

falls imprägniert mit von

```

Nummer 1C08 oder 1C09.b

erfaßten Materialien oder

mit Phenol- oder

Epoxidharzen, die einen

Glaspunkt (Tg) von mehr als

383 K (110 Grad C)

aufweisen;

```

f)

Andere Materialien: 1R09 Andere Materialien:

```

```

a)

Antriebsstoffe:

```

```

1.

Hydrazin mit einer

```

Konzentration von mehr als

70% und seine Derivate,

einschließlich

Monomethylhydrazin (MMH);

```

2.

Unsymmetrisches

```

Dimethylhydrazin (UDMH);

```

3.

Ammoniumperchlorat;

```

```

4.

Kugelförmiges

```

Aluminiumpulver, dessen

Partikel einen einheitlichen

Durchmesser von weniger als

500 x 10 hoch -6 m (500 mym)

und einen Aluminiumgehalt

von mindestens 97% haben;

```

5.

Metallische Treibstoffe mit

```

einer Partikelgröße von

weniger als 500 x 10 hoch -6

m (500 mym), die

kugelförmig, atomisiert,

rundlich, geflockt oder

gemahlen sind und zu

mindestens 97% aus einem der

folgenden Elemente bestehen:

Zirkonium, Beryllium, Bor,

Magnesium, Zink und deren

Legierungen sowie

Mischmetall;

```

6.

Nitroamine

```

(Cyclotetramethylen-

Tetranitramin (HMX),

Cyclotetramethylen-

Trinitramin (RDX));

```

7.

Perchlorate, Chlorate oder

```

Chromate, die mit

Metallpulver oder anderen

Hochenergie-Brennstoff-

Komponenten gemischt sind;

```

8.

Carborane, Decarborane,

```

Pentaborane und deren

Derivate;

```

9.

Flüssige Oxydatoren, wie

```

folgt:

```

a)

Distickstofftrioxid;

```

```

b)

Stickstoffdioxid/

```

Distickstofftetroxid;

```

c)

Distickstoffpentoxid;

```

```

d)

Inhibierte rotrauchende

```

Salpetersäure (IRFNA);

```

e)

Verbindungen aus Fluor und

```

einem oder mehreren

Halogenen, Sauerstoff und

Stickstoff)

```

b)

Polymere Substanzen:

```

```

1.

Carboxylbegrenztes

```

Polybutadien (CTPB);

```

2.

Hydroxylbegrenztes

```

Polybutadien (HTPB);

```

3.

Glycidylazidpolymer (GAP);

```

```

4.

Polybutadienacrylsäure

```

(PBAA);

```

5.

Polybutadienacrylnitril

```

(PBAN).

```

c)

Composittreibstoffe,

```

einschließlich gepreßter

Treibstoffe mit Leimbindern und

Treibstoffe mit nitrierten

Bindern;

```

d)

Andere hochenergetische

```

Treibstoffe wie zB Borschlamm

mit einer Energiedichte von 40

x 10 hoch 6 J/kg oder mehr;

```

e)

Andere Treibstoff-Additive und

```

-Mittel:

```

1.

Bindemittel, wie folgt:

```

```

a)

Tris(1-(2-methyl)

```

aziridinyl)phosphinoxid

(MAPO);

```

b)

Trimesoyl-1(2-ethyl)

```

aziridin (HX-868 - BITA);

```

c)

„Tepanol'' (HX-878),

```

Reaktionsprodukt aus

Tetraethylenpentamin,

Acrylnitril und Glycidol;

```

d)

„Tepan'' (HX-879),

```

Reaktionsprodukt aus

Tetraethylenpentamin und

Acrylnitril;

```

e)

Polyfunktionelle

```

Aziridenamide mit

Isophthal-, Trimesin-,

Isocyanur- oder

Trimethyladipin-Hauptgruppe

(backbone), die auch eine

2-methyl- oder

2-ethylaziridin-Gruppe

(HX-752, HX-874 und

HX-877).

```

2.

Härtungsmittel und

```

Katalysatoren, wie folgt:

```

a)

Triphenylbismut (TPB);

```

```

b)

Isophorondiisocyanat

```

(IPDI);

```

3.

Brennratenmodifizierer, wie

```

folgt:

```

a)

Catocen;

```

```

b)

N-Butylferrocen;

```

```

c)

Butacen;

```

```

d)

Andere Ferrocenderivate;

```

```

4.

Nitrat-Ester und

```

Nitrat-Weichmacher, wie

folgt:

```

a)

Triethylenglycoldinitrat

```

(TEGDN);

```

b)

Trimethylolethantrinitrat

```

(TMETN);

```

c)

1,2,4-Butantrioltrinitrat

```

(BTTN);

```

d)

Diethylenglycoldinitrat

```

(DEGDN);

```

5.

Stabilisatoren, wie folgt:

```

```

a)

2-Nitrodiphenylamin (NDPA);

```

```

b)

N-Methyl-p-nitroanilin

```

(MNA).

D. SOFTWARE

1D02 Software zur Entwicklung von

aus organischer Matrix,

Metallmatrix oder

Kohlenstoffmatrix bestehenden

Laminaten oder

Verbundwerkstoffen.

E. TECHNOLOGIE

1E01 Technologie gemäß der 1N32 Technologie für die

„General Technology Note'' Entwicklung oder Herstellung

(Allgemeine Technologienote) zur von Ausrüstung oder

Entwicklung oder Produktion von Werkstoffen, erfaßt von

Einrichtungen oder Materialien, Nummer 1N01 bis 1N04.

die von den Nummern 1A01.b,

1A01.c, 1A02, 1A03, 1B oder 1C 1N33 Technologie für die

erfaßt sind. Verwendung von Ausrüstung oder

Werkstoffen, erfaßt von

Nummer 1N01 bis 1N31.

1E02 Andere Technologie

```

a)

Technologie zur Entwicklung oder

```

Produktion von

Polybenzothiazolen oder

Polybenzoxazolen;

```

b)

Technologie zur Entwicklung oder

```

Produktion von

Fluorelastomer-Verbindungen, die

mindestens ein

Vinylether-Monomer enthalten;

```

c)

Technologie zur Konstruktion

```

oder Produktion der folgenden

Grundmaterialien oder

Keramikmaterialien:

```

1.

Grundmaterialien, die

```

sämtliche folgende

Eigenschaften aufweisen:

```

a)

eine der folgenden

```

Zusammensetzungen:

```

1.

einfache oder komplexe

```

Oxide aus Zirkonium und

komplexe Oxide aus

Silicium oder Aluminium;

```

2.

Einfache Nitride aus Bor

```

(kubische kristalline

Formen);

```

3.

Einfache oder komplexe

```

Carbide aus Silicium oder

Bor; oder

```

4.

Einfache oder komplexe

```

Nitride aus Silicium;

```

b)

Insgesamte metallische

```

Verunreinigung, ausgenommen

beabsichtigte Beigaben,

weniger als:

```

1.

1 000 ppm für einfache

```

Oxide oder Carbide; oder

```

2.

5 000 ppm für komplexe

```

Verbindungen oder einfache

Nitride, und

```

c)
  1. mit einer

```

durchschnittlichen

Teilchengröße gleich oder

weniger als 5 mym und nicht

mehr als 10% der Teilchen

mit einer Größe von mehr als

10 mym; oder

```

```

ANMERKUNG:

Bei Zirkoniumerde betragen diese

Grenzwerte 1 mym bzw. 5 mym;

```

```

```

2.

a) Plättchen mit einem

```

Länge/Dicke-Verhältnis von

mehr als 5;

```

b)

Haarkristalle mit einem

```

Länge/Dicke-Verhältnis vom

mehr als 10 bei

Durchmessern von weniger

als 2 mym; und

```

c)

Kontinuierliche Fasern

```

oder Schnittfasern mit

weniger als 10 mym im

Durchmesser.

```

2.

Keramikmaterialien,

```

ausgenommen Schleifmittel,

bestehend aus in Nummer

1E02.c.1. beschriebenen

Materialien;

```

d)

Technologie zur Produktion von

```

aromatischen Polyamidfasern;

```

e)

Technologie zur Installation,

```

Wartung oder Reparatur von in

Nummer 1C01 erfaßten

Materialien;

```

f)

Technologie zur Reparatur von in

```

Nummer 1A02, 1C07.c oder 1C07.d

erfaßten Materialien.

1R10 Technische Daten

(einschließlich

Verarbeitungsmaschinen) und

Verfahren zur Temperatur-,

Druck- oder Atmosphärenregelung

in Autoklaven oder Hydroklaven,

sofern sie für die Fertigung

von Verbundstoffen oder

teilweise verarbeiteten

Verbundstoffen eingesetzt

werden.

2 - MATERIALBEARBEITUNG

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------

ANMERKUNG:

Die Nummern 2R01 bis 2R03

erfassen Einrichtungen, die

entwickelt sind für den

Gebrauch in Raketensystemen der

Nummer 9R01.

```

```

2A01 Kugellager oder feste

Rollenlager, ausgenommen

Kegelrollenlager, mit vom

Hersteller spezifizierten

Toleranzen gemäß ABEC 7,

ABEC 7P, ABEC 7T oder ISO

Normklasse 4 (ÖNORM M 6315/2,

ÖNORM M 6318/1, 2 und 3) oder

höherwertig (oder entsprechenden

nationalen Normen) und mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

Ringe, Kugeln oder Rollen aus

```

Monel oder Beryllium;

```

b)

hergestellt für einen Einsatz

```

bei Betriebstemperaturen über

573 K (300 Grad C), entweder

durch Verwendung besonderer

Materialien oder durch besondere

Wärmebehandlung; oder

```

c)

mit Schmierelementen oder

```

Komponentenabänderungen, die

laut Herstellerspezifikationen

speziell für einen Betrieb der

Kugellager bei Geschwindigkeiten

von mehr als 2,3 Mio DN

konstruiert sind.

2A02 Andere Kugellager oder feste

Rollenlager, ausgenommen

Kegelrollenlager, mit vom

Hersteller spezifizierten

Toleranzen gemäß ABEC 9, ABEC 9P

oder ISO Normklasse 2 oder

höherwertig (oder entsprechenden

nationalen Normen).

2A03 Feste Kegelrollenlager mit

vom Hersteller spezifizierten

Toleranzen gemäß ANSI/AFBMA

Klasse 00 (Zoll) oder Klasse A

(metrisch) oder höherwertig

(ÖNORM M 6315/2, ÖNORM M 6318/1,

2 und 3) (oder entsprechenden

nationalen Normen) und mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

mit Schmierelementen oder

```

Komponentenabänderungen, die

laut Herstellerspezifikationen

speziell für einen Betrieb der

Kugellager bei Geschwindigkeiten

von mehr als 2,3 Mio DN

konstruiert sind; oder

```

b)

hergestellt sind für einen

```

Einsatz bei Betriebstemperaturen

unter 219 K (-54 Grad C) oder

über 423 K (150 Grad C).

2A04 Gasgeschmierte Folienlager,

hergestellt für einen Einsatz

bei Betriebstemperaturen von

561 K (288 Grad C) oder höher

und einer Belastungskapazität

von mehr als 1 MPa.

2A05 Aktiv magnetisch geführte

Lagersysteme.

2A06 Gewebeausgekleidete

selbsteinstellende Gleitlager

oder gewebeausgekleidete

Achsgleitlager, hergestellt für

einen Einsatz bei

Betriebstemperaturen unter 219 K

(-54 Grad C) oder über 423 K

(150 Grad C).

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

DN ist das Produkt aus dem

```

Lagerbohrungsdurchmesser in mm und

der Rotationsgeschwindigkeit in UPM

(U/min).

```

2.

Betriebstemperaturen

```

beinhalten auch solche

Temperaturen, die erhalten werden,

wenn eine Gasturbine nach Betrieb

zum Stillstand gekommen ist.

```

```

2N01 Schmelztiegel, gefertigt aus

Materialien, resistent gegen

flüssige Actimide wie folgt:

```

a)

Schmelztiegel mit einem Volumen

```

zwischen 150 ml und 8 l,

hergestellt oder beschichtet

mit einem der folgenden

Materialien, mit einem

Reinheitsgrad von 98% oder

mehr:

```

1.

Calciumfluorid (CaF tief 3),

```

```

2.

Calcium Zirkonat (Ca tief 2

```

ZrO tief 3),

```

3.

Cersulfid (Ce tief 2 S tief

```

3),

```

4.

Erbiumoxid (Er tief 2 O tief

```

3),

```

5.

Hafniumoxid (HfO tief 2),

```

```

6.

Magnesiumoxid (MgO),

```

```

7.

Nitrierte Niob-Titan-

```

Wolframlegierungen (50% Nb,

30% Titan, 20% W),

```

8.

Ytrriumoxid (Y2O3),

```

```

9.

Zirkonoxid (ZrO2);

```

```

b)

Schmelztiegel mit einem Volumen

```

zwischen 50 ml und 2 l,

hergestellt aus oder

ausgekleidet mit Tantal mit

einem Reinheitsgrad von 99,9%

oder höher;

```

c)

Schmelztiegl mit einem Volumen

```

zwischen 50 ml und 2 l und

hergestellt aus oder

ausgekleidet mit Tantal (mit

einem Reinheitsgrad von 98%

oder mehr) beschichtet mit

Tantalcarbid, -nitrid oder

-borid (oder einer Kombination

daraus).

2N02 Ventile mit einer Nennweite

größer/gleich 5 mm, mit

Federbalgabdichtung, ganz aus

Aluminium,

Aluminiumlegierungen, Nickel

oder Nickellegierungen mit mehr

als 60% Nickel hergestellt oder

damit ausgekleidet und manuell

oder automatisch bedienbar.

2N03 Fernlenk-Manipulatoren, die

die mechanische Übertragung der

Einwirkungen einer

Bedienungsperson durch

elektrische, hydraulische oder

mechanische Mittel auf einen

Funktionsarm und eine

Endvorrichtung besorgen, die

für ferngesteuerte Tätigkeiten

bei radiomechanischen

Trennprozessen und in heißen

Zellen eingesetzt werden

können. Die Manipulatoren

können eine Zellenwanddicke

größer/gleich 0,6 m

durchdringen oder überbrücken.

B) PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

2B01 Numerische Steuerungen,

Bewegungssteuerplatinen,

speziell konstruiert für

numerische Steuerungsanwendungen

bei Werkzeugmaschinen,

Werkzeugmaschinen und speziell

hierfür konstruierte Bauteile:

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Sekundäre parallele

```

Bahnachsen, zB die w-Achse an

horizontalen Bohrwerken oder eine

sekundäre Drehachse, deren

Mittellinie parallel zur

Hauptdrehachse verläuft, werden

nicht zur Gesamtzahl der Bahnachsen

hinzugezählt.

ANMERKUNG:

Drehachsen müssen nicht über

360 Grad drehen. Eine Drehachse

kann von einer linearen Vorrichtung

angetrieben werden, zB einer

Schraube oder einer Zahnstange.

```

2.

Die Nomenklatur für Achsen muß

```

mit der Internationalen Norm ISO

841 „Numerische

Steuerungsmaschinen - Nomenklatur

für Achse und Triebwerk''

(DIN 66217) übereinstimmen.

```

```

```

a)

Numerische Steuerungen für

```

Werkzeugmaschinen wie folgt

sowie speziell hierfür

konstruierte Bauteile:

```

1.

die mehr als vier

```

Interpolationsachsen haben,

die zur Bahnsteuerung simultan

koordiniert werden können;

oder

```

2.

die zwei, drei oder vier

```

Interpolationsachsen haben,

die zur Bahnsteuerung simultan

koordiniert werden können; und

```

a)

geeignet sind, mittels

```

Echtzeitverarbeitung von

Daten während der

Bearbeitung den Werkzeugweg,

die Vorschubrate und die

Spindeldaten abzuändern

durch:

```

1.

automatische Berechnung

```

und Änderung von

Teileprogrammdaten für das

Bearbeiten in zwei oder

mehr Achsen mittels

Meßzyklen und Zugriffes

auf Quelldaten; oder

```

2.

adaptive Steuerung mit

```

mehr als einer gemessenen

physikalischen Variablen

und deren Verarbeitung

mittels eines

Rechenmodells (Strategie),

um zur Optimierung des

Prozeßablaufes eine oder

mehrere

Bearbeitungsanweisungen zu

ändern;

```

b)

geeignet sind, direkt

```

(on-line) CAD-Daten zur

internen Aufbereitung von

Maschinenanweisungen zu

empfangen und zu

verarbeiten; oder

```

c)

geeignet sind, ohne

```

Abänderung und gemäß den

technischen Spezifikationen

des Herstellers zusätzliche

Platinen aufzunehmen, die

eine über die in Nummer 2B01

geregelten Werte

hinausgehende Erhöhung der

Anzahl an

Interpolationsachsen, welche

zur Bahnsteuerung simultan

koordiniert werden können,

ermöglichen würden, selbst

wenn sie diese zusätzlichen

Platinen nicht enthalten;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.a erfaßt keine

numerischen Steuerungen, die

```

a)

für nicht von dieser Liste

```

erfaßte Maschinen abgeändert und

in solche eingebaut wurden; oder

```

b)

speziell für nicht von dieser

```

Liste erfaßte Maschinen

konstruiert wurden.

```

```

```

b)

Bewegungssteuerplatinen,

```

speziell konstruiert für

Werkzeugmaschinen und mit einem

der folgenden Merkmale:

```

1.

Interpolation von mehr als

```

vier Achsen;

```

2.

geeignet zur

```

Echtzeitverarbeitung, wie in

Nummer 2B01.a.2.a beschrieben;

oder

```

3.

geeignet zum Empfang und zur

```

Verarbeitung von CAD-Daten,

wie in Nummer 2B01.a.2.b

beschrieben;

```

c)

Werkzeugmaschinen für abtragende

```

oder spanende Bearbeitung von

Metallen, Keramiken oder

Verbundwerkstoffen, die gemäß

den technischen Spezifikationen

des Herstellers mit

elektronischen Vorrichtungen zur

simultanen Bahnsteuerung auf

zwei oder mehr Achsen

ausgerüstet werden können, wie

folgt:

```

1.

Werkzeugmaschinen zum Drehen,

```

Schleifen, Fräsen oder jeder

Kombination hiervon, die:

```

a)

zwei oder mehr Achsen haben,

```

die simultan zur

Bahnsteuerung koordiniert

werden können, und

```

b)

eines der folgenden Merkmale

```

haben:

```

1.

zwei oder mehr für eine

```

Bahnbewegung geeignete

Drehachsen;

```

```

ANMERKUNG:

Die c-Achse an

Koordinatenschleifmaschinen, die

verwendet wird, um die

Schleifscheiben normal zur

Arbeitsfläche zu halten, wird nicht

als Drehachse angesehen.

```

```

```

2.

eine oder mehrere

```

bewegliche Spindeln;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.c.1.b.2. gilt nur für

Werkzeugmaschinen zum Schleifen und

Fräsen.

```

```

```

3.

Planlaufabweichung in

```

einer Umdrehung der

Spindel weniger (besser)

als 0,0006 mm

Gesamtmeßuhrausschlag (TIR

- Total Indicator

Reading);

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.c.1.b.3 gilt nur für

Werkzeugmaschinen zum Drehen.

```

```

```

4.

Rundlaufabweichung in

```

einer Umdrehung der

Spindel besser als

0,0006 mm

Gesamtmeßuhrausschlag;

```

5.

Positioniergenauigkeit mit

```

allen verfügbaren

Kompensationen besser als:

```

a)

0,001 Grad auf jeder

```

Rotationsachse; oder

```

1.

0,004 mm entlang jeder

```

linearen Achse

(Gesamtpositionierung) bei

Schleifmaschinen;

```

2.

0,006 mm entlang jeder

```

linearen Achse

(Gesamtpositionierung) bei

Dreh- und Fräsmaschinen;

oder

```

6.

a) eine

```

Positioniergenauigkeit

besser als 0,007 mm; und

```

b)

eine Schlittenbewegung

```

aus der Ruhelage für alle

Schlitten innerhalb 20%

einer

Bewegungsbefehleingabe von

weniger als 0,5 mym.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.c.1.b.5 erfaßt keine

Fräs- oder Drehwerkzeugmaschinen

mit einer Positioniergenauigkeit

entlang einer Achse mit allen

verfügbaren Kompensationen gleich

oder größer (schlechter) als

0,005 mm.

Kleinstschritt der Bewegungsprüfung

(Schlittenbewegung aus Ruhelage):

Die Prüfung wird nur dann

durchgeführt, wenn die

Werkzeugmaschine mit einer

Steuerung ausgestattet ist, deren

kleinster Schritt weniger (besser)

als 0,5 mym ist.

Bereiten Sie die Maschine zur

Prüfung gemäß Norm ISO 230.2

Absätze 3.1, 3.2 und 3.3.

(DIN/ISO 230 Teil 2 E) vor.

Führen Sie die Prüfung auf jeder

Achse (jedem Schlitten) der

Werkzeugmaschine wie folgt durch:

```

1.

Bewegen Sie die Achse über

```

mindestens 50% des Höchstweges

in die Plus- und Minusrichtungen

zweimal bei höchster

Vorschubgeschwindigkeit, im

Schnellgang oder im Langsamgang;

```

2.

Warten Sie mindestens

```

10 Sekunden;

```

3.

Geben Sie mittels manueller

```

Dateneingabe den kleinsten

programmierbaren Schritt der

Steuerung ein;

```

4.

Messen Sie die Achsenbewegung;

```

```

5.

Deaktivieren Sie die Steuerung

```

mit Hilfe der

Servo-Nullstellung, eines

Rücksetzens oder jeder anderen

Maßnahme, die jedes Signal

(Spannung) im Regelkreis löscht;

```

6.

Wiederholen Sie die Schritte 2

```

bis 5 fünfmal, zweimal in der

Richtung des Achsweges und

dreimal in der entgegengesetzten

Richtung des Achsweges, und zwar

für insgesamt sechs Prüfpunkte;

```

7.

Beträgt die Achsbewegung bei

```

vier der sechs Prüfpunkte

zwischen 80% und 120% der

kleinsten programmierbaren

Eingabe, ist die Maschine

ausfuhrbewilligungspflichtig.

Bei Drehachsen wird die Messung

200 mm vom Rotationsmittelpunkt

entfernt vorgenommen.

ANMERKUNGEN:

```

1.

Nummer 2B01.c.1 erfaßt keine

```

Rundschleifmaschinen für Außen-,

Innen- sowie

Außen/Innen-Schleifen, die alle

folgenden Merkmale aufweisen:

```

a)

nicht-spitzenlose

```

Schleifmaschinen (Schuhtyp);

```

b)

beschränkt auf Rundsschleifen;

```

```

c)

maximaler

```

Werkstück-Außendurchmesser

oder Werkstücklänge von

150 mm;

```

d)

nur zwei Achsen, die simultan

```

zur Bahnsteuerung koordiniert

werden können; und

```

e)

keine c-Bahnachse.

```

```

2.

Nummer 2B01.c.1. erfaßt keine

```

Maschinen, die speziell als

Koordinatenschleifmaschinen

konstruiert sind und beide der

folgenden Merkmale aufweisen:

```

a)

Achsen beschränkt auf x, y, c

```

und a, wobei die c-Achse dazu

verwendet wird, die

Schleifscheibe normal auf die

Arbeitsfläche zu halten und

die a-Achse zum Schleifen von

Mantelkurven konfiguriert ist;

und

```

b)

eine Rundlaufabweichung der

```

Spindel nicht kleiner (nicht

besser) als 0,0006 mm.

```

3.

Nummer 2B01.c.1 erfaßt keine

```

Werkzeugschleifmaschinen, die

alle folgenden Merkmale

aufweisen:

```

a)

geliefert als komplette Anlage

```

mit speziell konstruierter

Software zur Fertigung von

Werkzeugen;

```

b)

nicht mehr als zwei simultan

```

für eine Bahnsteuerung

koordinierbare Drehachsen;

```

c)

Rundlaufabweichung in einer

```

Umdrehung der Spindel nicht

kleiner (nicht besser) als

0,0006 mm

Gesamtmeßuhrausschlag; und

```

d)

die Positioniergenauigkeit mit

```

allen verfügbaren

Kompensationen ist weniger

(nicht besser) als:

```

1.

0,004 mm entlang jeder

```

linearer Achsen für

Gesamtpositionierung; oder

```

2.

0,001 Grad für Drehachsen.

```

```

```

2B02 Nicht numerisch gesteuerte

Werkzeugmaschinen zur Erzeugung

optisch hochwertiger

Oberflächen:

```

a)

Drehmaschinen mit einem

```

einschneidigen Werkzeug und mit

allen nachstehenden Merkmalen:

```

1.

Positioniergenauigkeit des

```

Schlittens weniger (besser)

als 0,0005 mm je 300 mm Weg;

```

2.

Schlittenpositionier-

```

Wiederholgenauigkeit in beiden

Richtungen weniger (besser)

als 0,00025 mm je 300 mm Weg;

```

3.

Rundlaufabweichung und

```

Planlaufabweichung der Spindel

weniger (besser) als 0,0004 mm

Gesamtmeßuhrausschlag;

```

4.

Winkelablenkung der

```

Schlittenbewegung (Scher-,

Rollkreis- und Rollwinkel)

weniger (besser) als

2 Bogensekunden

Gesamtmeßuhrausschlag über

vollen Weg; und

```

5.

vertikale Geradlinigkeit

```

weniger (besser) als 0,001 mm

je 300 mm Weg;

```

```

ANMERKUNG:

Die Schlittenpositionier-

Wiederholgenauigkeit R in beide

Richtungen einer Achse ist der

Höchstwert aus der

Positionierwiederholgenauigkeit an

jedem Punkt entlang oder um die

Achse und wird gemäß den in

Teil 2.11 der Norm ISO 230-2: 1988

spezifizierten Verfahren und

Bedingungen bestimmt (DIN/ISO 230

Teil 2 E).

```

```

```

b)

Schlagfräsmaschinen mit beiden

```

folgenden Merkmalen:

```

1.

Rundlaufabweichung und

```

Planlaufabweichung der Spindel

weniger (besser) als 0,0004 mm

Gesamtmeßuhrausschlag, und

```

2.

Winkelablenkung der

```

Schlittenbewegung (Scher-,

Rollkreis- und Rollwinkel)

weniger (besser) als

2 Bogensekunden

Gesamtmeßuhrausschlag;

2B03 Numerisch gesteuerte oder

manuell zu bedienende

Werkzeugmaschinen, speziell

konstruiert zum Fräsen,

Endbearbeiten, Schleifen oder

Honen der folgenden Klassen von

gehärteten (Rc = 40 oder mehr)

Kegelrad- oder

Parallelachsengetrieben, sowie

speziell hierfür konstruierte

Bauteile, Steuerungen und

Zubehöre:

```

a)

gehärtete Kegelradgetriebe mit

```

einer Güte besser als

AGMA 13 (entsprechend ISO 1328

Klasse 4); oder

```

b)

gehärtete Stirnrad-,

```

Schraubenrad- und

Doppelschraubenradgetriebe mit

einem Rollkreisdurchmesser von

mehr als 1250 mm und einer

Spurkranzbreite von 15% des

Rollkreisdurchmessers oder

größer mit einer Güte

entsprechend AGMA 14 oder besser

(entsprechend ISO 1328

Klasse 3);

2B04 Isostatische Warmpressen wie

folgt, sowie speziell hierfür

konstruierte Prägestempel,

Modelle, Bauteile, Zubehör und

Steuerungen:

2R01 „Isostatische Pressen'' für

einen maximalen Arbeitsdruck

von 69 MPa oder mehr und mit

einer Kammer mit einem

Innendurchmesser von mehr als

152 mm und speziell

konstruierte Formen und

Stempel, Steuerungen und

speziell entwickelte Software

hierfür.

```

```

ANMERKUNG:

Die Kammerinnenabmessung ist

jene, in der sowohl die

Arbeitstemperatur als auch der

Arbeitsdruck erreicht werden und

die keine

Befestigungsvorrichtungen

beinhaltet. Diese Abmessung ist

die kleinere von entweder dem

Innendurchmesser der Druckkammer

oder dem Innendurchmesser der

isolierten Brennkammer, je

nachdem welche der beiden Kammern

sich in der anderen befindet.

```

```

```

a)

mit einer Temperaturregelung

```

innerhalb der Druckkammer und

mit einem Innendurchmesser von

406 mm oder mehr, und

```

b)

mit:

```

```

1.

einem maximalen Arbeitsdruck 2N04 siehe Nummer 2R01

```

von mehr als 207 MPa;

```

2.

einer geregelten

```

Arbeitstemperatur von mehr

als 1 773 K (1 500 Grad C);

oder

```

3.

einer Vorrichtung zur

```

Kohlenwasserstoff-

Imprägnierung und zum

Entfernen gasförmiger

Restrückstände.

2R02 Öfen zur chemischen

Abscheidung, die für die

Verdichtung von Kohlenstoff-

Kohlenstoff-Verbundstoffen

konstruiert oder modifiziert

wurden.

2N05 Drück- und

Fließdrückmaschinen, die:

```

a)

gemäß den technischen

```

Spezifikationen des

Herstellers mit

„numerischen Steuerungen''

oder einer Computersteuerung

ausrüstbar sind, und

```

b)

zwei oder mehr Achsen haben,

```

die simultan zur

Bahnsteuerung koordiniert

werden können,

und Präzisionsdorne zur

Rotorformung, konstruiert zum

Formen zylindrischer Rotoren mit

einem Innendurchmesser zwischen 75

mm und 400 mm sowie speziell

entwickelte Software hierfür.

```

```

ANMERKUNG:

Diese Position erfaßt nur solche

Drückmaschinen, die durch

(mittels) Drücken und Fließdrücken

formen.

```

```

2N06 Vakuum- oder

„Schutzgas''-Induktionsöfen für

Betriebstemperaturen über 850 Grad

C und mit Induktionsspulen mit

einem Durchmesser kleiner oder

gleich 600 mm und

Stromversorgungseinheiten mit

einer Leistung von größer oder

gleich 5 kW, speziell konstruiert

für Induktionsöfen.

```

```

ANMERKUNG:

Diese Nummer erfaßt nicht Öfen,

konstruiert zur Bearbeitung von

Halbleiter-Wafern.

```

```

```

```

ANMERKUNG:

Die Kammerinnenabmessung ist

jene, in der sowohl die

Arbeitstemperatur als auch der

Arbeitsdruck erreicht werden und

die keine Befestigungsvorrichtungen

beinhaltet. Diese Abmessung ist die

kleinere von entweder dem

Innendurchmesser der Druckkammer

oder dem Innendurchmesser der

isolierten Brennkammer, je nachdem

welche der beiden Kammern sich in

der anderen befindet.

```

```

2B05 Ausrüstungen, speziell

konstruiert zum Auftragen,

Bearbeiten und zur

Bearbeitungssteuerung von

anorganischen Belägen,

Beschichtungen und

Oberflächenveränderungen wie

folgt, für nichtelektronische

Substrate, sowie speziell

hierfür konstruierte Bauteile

zur maschinellen Beförderung,

Positionierung, Bedienung und

Steuerung:

```

a)

Speicherprogrammierbare (SPC)

```

Ausrüstung für die chemische

Beschichtung aus der Gasphase

(CVD) mit beiden folgenden

Merkmalen:

```

1.

Verfahren abgeändert für:

```

```

a)

pulsierendes CVD;

```

```

b)

thermische Zersetzung

```

mittels Keimbildung (CNTD);

oder

```

c)

plasmaverstärktes oder

```

plasmagestütztes

CVD-Verfahren; und

```

2.

a) mit eingebauten

```

Hochvakuum-(gleich oder

weniger als 0,01 Pa)

Rotationsdichtungen; oder

```

b)

mit im Gerät integrierter

```

In-situ-

Schichtdickenkontrolle;

```

b)

Speicherprogrammierbare

```

Ionenimplantations-Anlagen mit

Strahlströmen von 5 mA oder

mehr;

```

c)

Speicherprogrammierbare

```

EB-PVD-(Electron Beam Physical

Vapor Deposition)-Anlagen mit

folgenden Einbauten:

```

1.

Stromversorgungen ausgelegt

```

für über 80 kW;

```

2.

mit einem eingebauten

```

Laser-Regelsystem für den

Stand des Flüssigkeitsbads,

das die

Vorschubgeschwindigkeit des

Rohblocks genau regelt, und

```

3.

computergesteuerte

```

Kontrollvorrichtung, die nach

dem Prinzip der

Photolumineszenz der im

Verdampfungsstrom ionisierten

Atome arbeitet, zur Steuerung

der Sedimentationsrate einer

Beschichtung, die zwei oder

mehr Elemente enthält;

```

d)

Speicherprogrammierbare

```

Plasmaspritz-

Fertigungsausrüstung mit einem

der folgenden Merkmale:

```

1.

betrieben in geregelter

```

Niederdruckumgebung (gleich

oder weniger als 10 kPa,

gemessen über und innerhalb

300 mm des

Spritzpistolenausgangs) in

einer Vakuumkammer, die bis zu

0,01 Pa vor dem Spritzprozeß

evakuiert werden kann; oder

```

2.

mit im Gerät integrierter In-

```

situ-Schichtdickenregelung;

```

e)

Speicherprogrammierbare

```

Fertigungsausrüstung zum

Sputtern, ausgelegt für

Stromdichten von 0,1 nA/mm2 oder

höher bei einer

Sedimentationsrate von

15 mym/Stunde oder mehr;

```

f)

Speicherprogrammierbare

```

Fertigungsausrüstung zur

Lichtbogensedimentation mit

eingebautem Gitter aus

Elektromagneten zum Steuern des

Brennpunktes auf der Kathode;

```

g)

Speicherprogrammierbare

```

Fertigungsausrüstung zum

Ionenbeschichten, die eine

In-situ-Messung folgender

Parameter ermöglichen:

```

1.

Schichtdicke auf dem Substrat

```

und Wachstumsregelung; oder

```

2.

optische Eigenschaften.

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B05.g erfaßt keine

Standard-

Ionenbeschichtungsausrüstungen für

Fräs- oder Schneidwerkzeuge.

```

```

2B06 Koordinaten-Meßmaschinen oder

Meßsysteme oder Ausrüstungen wie

folgt:

```

a)

Computergesteuerte, numerisch

```

gesteuerte oder

speicherprogrammierbare

Koordinaten-Meßmaschinen, die

beide der folgenden Merkmale

aufweisen:

```

1.

zwei oder mehr Achsen, und

```

```

2.

eine eindimensionale

```

Längen-Messungenauigkeit

gleich oder weniger (besser)

als (1,25 + L/1 000) mym,

geprüft mit einem Prüfling mit

einer Genauigkeit von weniger

(besser) als 0,2 mym (L ist

die gemessene Länge in mm);

```

b)

Linear- und

```

Winkel-Meßinstrumente wie folgt:

```

1.

Linearmeßinstrumente mit einer

```

der folgenden Eigenschaften:

```

a)

Berührungslose Meßsysteme

```

mit einer Auflösung gleich

oder weniger (besser) als

0,2 mym innerhalb eines

Meßbereiches bis zu 0,2 mm;

```

b)

Linear-Spannungs-Differenz-

```

Transformatoren mit beiden

der folgenden Merkmale:

```

1.

Linearität gleich oder

```

kleiner (besser) als 0,1%

innerhalb eines

Meßbereichs bis zu 5 mm,

und

```

2.

Drift gleich oder kleiner

```

(besser) als 0,1%/Tag bei

einer Standard-Prüfraum-

Umgebungstemperatur +-1 K;

oder

```

c)

Meßsysteme mit beiden der

```

folgenden Merkmale:

```

1.

ausgestattet mit einem

```

Laser, und

```

2.

die mindestens 12 Stunden

```

lang über einen

Temperaturbereich von

+-1 K um eine

Standardtemperatur und bei

einem Standarddruck

folgendes beibehalten:

```

a)

eine Auflösung über

```

ihren gesamten Meßbereich

von 0,1 mym oder weniger

(besser), und

```

b)

eine Meßungenauigkeit

```

gleich oder weniger

(besser) als (0,2 +

L/2 000) mym (L ist die

gemessene Länge in mm);

```

2.

Winkelmeßinstrumente mit einer

```

Winkelpositionsabweichung

gleich oder weniger (besser)

als 0,00025 Grad;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B06.b.2 erfaßt nicht

optische Instrumente, wie zB

Autokollimatoren, die parallel

gerichtetes Licht zum Erkennen von

Winkelfehlern eines Spiegels

verwenden.

```

```

```

c)

Systeme zur simultanen

```

Linear-Winkel-Kontrolle von

Halbschalen, die beide der

folgenden Merkmale aufweisen:

```

1.

Meßungenauigkeit entlang einer

```

linearen Achse gleich oder

kleiner (besser) als 3,5 mym

je 5 mm; und

```

2.

Winkelpositionsabweichung

```

gleich oder kleiner (besser)

als 0,02 Grad;

```

d)

Ausrüstungen zur Messung von

```

Oberflächenfehlern, die die

optische Streuung als eine

Winkelfunktion mit einer

Empfindlichkeit von 0,5 nm oder

weniger (besser) messen.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Werkzeugmaschinen, die als

```

Meßmaschinen verwendet werden

können, sind dann erfaßt, wenn

sie den für die

Werkzeugmaschinenfunktion oder

die Meßmaschinenfunktion

spezifizierten Kriterien

entsprechen oder diese

überschreiten.

```

2.

Eine in Nummer 2B06 beschriebene

```

Maschine ist dann erfaßt, wenn

die Grenzwerte an irgendeinem

Punkt innerhalb des

Betriebsbereiches überschritten

werden.

```

3.

Der zur Bestimmung der

```

Meßungenauigkeit verwendete

Meßtaster einer

Koordinaten-Meßmaschine ist

definiert in VDI/VDE 2617,

Teile 2, 3 und 4 (teilweise

ÖNORM M 1384).

```

4.

Alle Meßwerte in Nummer 2B06

```

stellen zulässige positive und

negative Abweichungen vom

Sollwert dar, dh. sind nicht das

Gesamtband.

```

```

2B07 Roboter wie folgt und

speziell konstruierte

Steuerungen und Endeffektoren:

```

a)

geeignet, in Echtzeit eine

```

vollständige dreidimensionale

Bildverarbeitung oder

vollständige dreidimensionale

Szenenanalyse durchzuführen, um

damit Programme zu erzeugen oder

abzuändern oder um numerische

Programmdaten zu erzeugen oder

abzuändern;

```

```

ANMERKUNG:

Die Beschränkung bezüglich

Szenenanalyse beinhaltet nicht die

Annäherung an die dritte Dimension

durch Bearbeitung unter einem

gegebenen Winkel oder begrenzte

Grauskalainterpretation zur

Wahrnehmung von Tiefe oder Struktur

(2 1/2 D).

```

```

```

b)

speziell konstruiert gemäß

```

nationaler Sicherheitsnormen,

für explosionsgefährdete

Umgebungen; oder

```

c)

speziell konstruiert oder

```

zugelassen als strahlungsfest

über das Maß hinaus, das zum

Bestand gegen normale

industrielle ionisierende

Strahlung notwendig ist (dh.

nicht für die

Nuklear-Industrie).

2B08 Baugruppen oder Bestandteile,

speziell konstruiert für

Werkzeugmaschinen oder für in

Nummern 2B06 oder 2B07 erfaßte

Ausrüstungen:

```

a)

Spindelbaugruppen, bestehend aus

```

Spindeln und Lagern als

Mindestbaugruppe, mit

Rundlaufabweichung oder

Planlaufabweichung in einer

Umdrehung der Spindel von

weniger (besser) als 0,0006 mm

Gesamtmeßuhrausschlag;

```

b)

Linearpositions-

```

Rückmeldeeinheiten, zB induktive

Geber, Meßskalen,

Infrarotsysteme oder

Lasersysteme, die eine

Gesamtgenauigkeit von weniger

(besser) als (800 + (600 x L x

10 hoch -3)) nm aufweisen (L

entspricht der tatsächlichen

Länge in mm);

```

c)

Winkelpositions-

```

Rückmeldeeinheiten, zB induktive

Geber, Meßskalen,

Infrarotsysteme oder

Lasersysteme, die eine

Genauigkeit von weniger (besser)

als 0,00025 Grad aufweisen;

```

d)

Schlittenbaugruppen bestehend

```

aus mindestens Führung, Bett und

Schlitten, die alle der

folgenden Merkmale aufweisen:

```

1.

Scher-, Rollkreis- und

```

Rollwinkel weniger (besser)

als 2 Bogensekunden TIR

(Ablesung über den gesamten

Meßbereich) über vollen Weg

(Referenz: ISO/DIS 230-1 = DIN

8601);

```

2.

eine horizontale

```

Geradlinigkeit von weniger

(besser) als 2 mym je 300 mm

Länge, und

```

3.

eine vertikale Geradlinigkeit

```

von weniger (besser) als 2 mym

je 300 mm Länge;

```

e)

Einpunkt-

```

Diamantenschneidemaschinen-

Einsätze, die sämtliche folgende

Merkmale aufweisen:

```

1.

makellose und spanfreie

```

Schneideenden, wenn 400fach in

jede beliebige Richtung

vergrößert;

```

2.

Schneideradius von 0,1 bis

```

einschließlich 5 mm; und

```

3.

Schneideradius-

```

Rundlaufabweichung weniger

(besser) als 0,002 mm

Gesamtmeßuhrausschlag.

2B09 Speziell konstruierte

bestückte Leiterplatten und

Software hierfür oder

Verbund-Drehtische, die gemäß

den Hersteller-Spezifikationen

geeignet sind, numerische

Steuerungen, Werkzeugmaschinen

oder Rückmeldeeinrichtungen auf

oder über die in Nummer 2B01,

2B02, 2B03, 2B04, 2B05, 2B06,

2B07 und 2B08 spezifizierten

Werte aufzurüsten.

2R03 Vibrationstestausrüstung mit

Verwendung von digitalen

Steuerungsverfahren und

Rückkopplungs- oder

Closed-Loop-Testausrüstung

hierfür, geeignet für die

Vibrationsbeanspruchung eines

Systems mit 10 g RMS oder mehr

zwischen 20 Hz und 2 000 Hz und

der Aufbringung von Kräften von

50 kN (11 250 Pfund) oder mehr;

2N07 Rotormontage- und

Rotorrichtausrüstung sowie

Dorne zur Sickenformung und

Matrizen hierfür, wie folgt:

```

a)

Rotormontageausrüstung für

```

den Zusammenbau von

Gaszentrifugenteilrohren,

Scheiben und Enddeckeln.

Diese Ausrüstung schließt

Präzisionsdorne,

Haltevorrichtungen und

Einschrumpfvorrichtungen

ein;

```

b)

Rotorrichtausrüstung zum

```

Richten von

Zentrifugenteilrohren auf

eine gemeinsame Achse;

```

```

ANMERKUNG:

Diese Ausrüstung besteht

üblicherweise aus

Präzisionsmeßsonden, die mit einem

Computer verbunden sind, der die

Funktion, zB der Backen zum

Richten der Rotorteile, steuert.

```

```

```

c)

Dorne zur Sickenformung und

```

Matrizen zur Herstellung von

Einfachsicken (Sicken aus

hochfesten

Aluminiumlegierungen,

martensitaushärtendem Stahl

oder hochfesten

Fadenmaterialien).

Die Sicken haben folgende

Abmessungen:

```

1.

Innendurchmesser

```

zwischen 75 mm und

400 mm,

```

2.

Länge größer/gleich

```

12,7 mm und

```

3.

Sickenhöhe größer als

```

2 mm.

2N08 Rotierende

Mehrebenenauswuchtmaschinen,

horizontal oder vertikal, wie

folgt:

```

a)

konstruiert zum Auswuchten

```

von flexiblen Rotoren mit

einer Länge größer/gleich

600 mm, mit allen folgenden

Merkmalen:

```

1.

Rotor- oder

```

Zapfen-Durchmesser

größer/gleich 75 mm,

```

2.

Tragfähigkeit von 0,9 bis

```

23 kg und

```

3.

nutzbare Auswuchtdrehzahl

```

größer als 5 000 U/min;

```

b)

konstruiert zum Auswuchten

```

von hohlzylindrischen

Rotorbauteilen, mit allen

folgenden Merkmalen:

```

1.

Aufnahme-Durchmesser

```

größer/gleich 75 mm,

```

2.

Tragfähigkeit von 0,9 bis

```

23 kg,

```

3.

Eignung zum Auswuchten

```

für eine Restunwucht

kleiner(besser)/gleich

0,01 kgmm/kg pro

Auswuchtebene und

```

4.

Riemenantriebsausführung.

```

2N09 Druckmeßgeräte mit allen

folgenden Eigenschaften:

```

a)

für Drücke bis zu 13 kPa,

```

```

b)

Genauigkeit kleiner (besser)

```

als 1% vom Skalenendwert,

```

c)

mit korrosionsfesten

```

Drucksensoren aus Nickel,

Nickellegierungen,

Phosphorbronze, rostfreiem

Stahl, Aluminium oder

Aluminiumlegierungen.

2N10 Vakuumpumpen mit einem

Ansaugdurchmesser größer/gleich

380 mm mit einer Fördermenge

größer/gleich 15 000 l/s und einem

Endvakuumdruck kleiner (besser)

als 10 hoch -4 Torr (0,76 x 10

hoch -4 mbar).

```

```

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Der Endvakuumdruck wird bei

geschlossener Saugseite der Pumpe

bestimmt.

```

```

2N11 Mehrkammer-Leichtgaskanonen

oder andere

Hochgeschwindigkeitsbeschleuni-

gungssysteme (gewickelt,

elektromagnetisch,

elektrothermisch oder andere

fortgeschrittene Systeme) zur

Beschleunigung von Projektilen auf

Geschwindigkeiten größer/gleich 2

km/s.

2N12 siehe Nummer 2R03.

2N13 Vakuum- und

Schutzgasschmelz- und Gießöfen für

die Metallurgie wie folgt, und

speziell konfigurierte

Computerkontroll- und

Beobachtungssysteme und speziell

entwickelte Software hierfür:

```

a)

Lichtbogenumschmelz- und

```

Gießereiöfen mit

Elektrodenkapazitäten

zwischen 1 000 cm3 und

20 000 cm3 und für

Schmelztemperaturen über

1 700 Grad C;

```

b)

Elektronenstrahlschmelz- und

```

Plasmaatomisier- und

Schmelzöfen mit einer

Leistung von 50 kW und mehr

und für einen Betrieb bei

Schmelztemperaturen von mehr

als 1 200 Grad C.

D. SOFTWARE

2D01 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von in Nummern 2A01,

2A02, 2A03, 2A04, 2A05, 2A06,

2B01, 2B02, 2B03, 2B04, 2B05,

2B06, 2B07, 2B08 oder 2B09

erfaßten Geräten.

2D02 Spezielle Software:

a)

Software zur adaptiven Steuerung

1.

für flexible

2.

geeignet, in Echtzeit

a)

automatische Bilderfassung

b)

Infrarotabbildung;

c)

Schallabbildung (hörbarer Bereich);

d)

Tastmessung;

e)

Trägheitspositionierung;

f)

Kraftmessung;

g)

Drehmomentmessung;


ANMERKUNG:

Nummer 2D02.a erfaßt keine

Software, die nur eine Umstrukturierung von funktionell

gleicher Ausrüstung innerhalb der

flexiblen Fertigungseinheiten

bewirkt und vorgespeicherte

Teileprogramme sowie eine

vorgespeicherte Strategie für die Verteilung der Teileprogramme

verwendet.


b)

Software, die anderen als in Nummer 2B01.a/b erfaßten

E. TECHNOLOGIE

2E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung von Ausrüstungen

oder Software, die in den Nummern 2A01, 2A02, 2A03, 2A04,

2A05, 2A06, 2B01, 2B02, 2B03,

2B04, 2B05, 2B06, 2B07, 2B08,

2B09, 2D01 oder 2D02 erfaßt

sind.

2E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Fertigung von Ausrüstungen, die

in den Nummern 2A01, 2A02, 2A03,

2A04, 2A05, 2A06, 2B01, 2B02,

2B03, 2B04, 2B05, 2B06, 2B07,

2B08, 2B09, 2D01 oder 2D02

erfaßt sind.

2E03 Andere Technologie:

a)

Technologie:

1.

Zur Entwicklung von

2.

Zur Entwicklung von

3.

Zur Entwicklung von

b)

Technologie für

1.

Technologie zur Konstruktion

a)

Superplastische Verformung;

b)

Diffusions-Schweißen;

c)

Direktes hydraulisches

2.

Technische Daten, bestehend

a)

Superplastische Verformung

1.

Oberflächenvorbereitung;

2.

Umformungsgeschwindigkeit;

3.

Temperatur;

4.

Druck;

b)

Diffusions-Schweißen von

1.

Oberflächenvorbereitung;

2.

Temperatur;

3.

Druck;

c)

direktwirkendes

1.

Druck;

2.

Zyklusdauer;

d)

heißisostatische Verdichtung

1.

Temperatur;

2.

Druck;

3.

Zyklusdauer;

c)

Technologie zur Entwicklung oder


ANMERKUNGEN:

1.

Der Ausdruck

2.

Der Ausdruck „legierte

3.

Der Ausdruck

4.

Mischungen bestehen aus

5.

MCrAlX bezieht sich auf eine Beschichtungslegierung, wobei

a)

CoCrAlY-Beschichtungen, die

b)

CoCrAlY-Beschichtungen, die 22

c)

NiCrAlY-Beschichtungen, die 21

6.

Der Ausdruck

7.

Der Ausdruck „korrosionfester

8.

Hochschmelzende Metalle bestehen

9.

Sensorfenstermaterialien wie

10.

Technologie zur Einschritt-Packungszementierung

11.

Polymere wie folgt: Polyimide,

12.

Modifizierte Zirkonerde bezieht

13.

Titanlegierungen bezieht sich

14.

Niedrigexpansionsgläser bezieht

15.

Dielektrische Schichten sind

16.

Zementiertes Wolframcarbid

a)

CVD-Verfahren (Chemical Vapour Deposition) ist ein Belagsbeschichtungsverfahren

1.

CVD beinhaltet folgende

2.

Pack (Packung) bezeichnet ein in

3.

Die Herstellung der gasförmigen

b)

TE-PVD-Verfahren (Thermal

1.

Elektronenstrahl-PVD verwendet

2.

Resistive Erhitzungs-PVD setzt

3.

Laser-Verdampfung verwendet

4.

Kathodenbogen-Sedimentation

c)

Ionplating ist eine spezielle

d)

Packungszementierung ist ein oberflächenveränderndes

1.

den metallischen Pulvern, die

2.

einem Aktivator (normalerweise ein Halidsalz); und

3.

einem inerten Pulver, meist

e)

Plasmaspritzen ist ein Belagsbeschichtungsverfahren,

1.

Niederdruck bedeutet einen Druck

2.

Hochgeschwindigkeit bezieht sich

f)

Schlammsedimentation ist ein oberflächenveränderndes

g)

Sputtersedimentation ist ein Belagsbeschichtungsverfahren,

1.

Die Tabelle bezieht sich nur auf

2.

Langsame Ionenstrahlen (weniger als 5 keV) können zur Aktivierung der Sedimentation

h)

Ionenimplantation ist ein

Sputtersedimentation erfolgt.


3 - ELEKTRONIK - KONSTRUKTION, ENTWICKLUNG UND FERTIGUNG

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND ---------------------------------

BAUELEMENTE ANMERKUNG:

Die Nummern 3R01 und 3R02 erfassen

Einrichtungen, die entwickelt sind

für den Gebrauch in

Raketensystemen der Nummer 9R01.

```

```

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Der Erfassungsstatus der in 3A

```

beschriebenen Geräte, Baugruppen

und Bauelemente - außer jenen in

Nummer 3A01.a.3 bis 10 -, die

speziell entwickelt sind als

bzw. die gleichen funktionellen

Eigenschaften haben wie andere

Einrichtungen, richtet sich nach

dem Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen.

```

2.

Der Erfassungsstatus von

```

integrierten Schaltungen (ICs),

beschrieben in Nummer 3A01.a.3

bis 9, die unabänderbar für eine

spezifische Funktion

programmiert oder entwickelt

sind, richtet sich nach dem

Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen.

ANMERKUNG:

Kann der Hersteller oder Anwender

den Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen nicht bestimmen, so

richtet sich der Erfassungstatus

der integrierten Schaltungen nach

Nummer 3A01.a.3 bis 9.

```

```

3A01 Elektronische Einheiten und

Bauelemente:

```

a)

Integrierte Schaltungen für

```

Universalanwendungen, wie folgt:

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Der Erfassungsstatus von

```

Halbleiterscheiben (fertig oder

unfertig), bei denen die

Funktion bereits festgelegt ist,

ist nach den Parametern der

Nummer 3A01.a zu bewerten.

```

2.

Integrierte Schaltungen

```

beinhalten die folgenden Typen:

monolithisch integrierte

Schaltungen;

integrierte Hybridschaltungen;

integrierte

Multichip-Schaltungen;

integrierte Schichtschaltungen,

einschließlich integrierte

Silicium-Saphir-Schaltungen;

integrierte optische

Schaltungen.

```

```

```

1.

integrierte Schaltungen,

```

strahlungsfest konstruiert

oder entwickelt, um eine

Gesamtdosis von 5 x 10 hoch

5 rad (Si) oder höher

auszuhalten;

```

2.

integrierte Schaltungen, 3R01 Elektronische Baugruppen und

```

beschrieben in Nummer 3A01.a.3 Bauteile, speziell konstruiert

bis a.10, ausgelegt für einen für militärische Zwecke und den

Betrieb bei einer Einsatz bei Temperaturen über

Umgebungstemperatur unter 125 Grad C.

219 K (-54 Grad C) oder über

398 K (+125 Grad C);

```

```

ANMERKUNG:

Die Temperaturgrenzwerte in

Nummer 3A01.a.2 gelten nicht für

integrierte Schaltungen für zivile

Kraftfahrzeug- oder

Eisenbahntriebwagen.

```

```

```

3.

Mikroprozessor-

```

Mikroschaltungen,

Mikrocomputer-Mikroschaltungen

und Mikrokontroller-

Mikroschaltungen mit einem der

folgenden Merkmale:

```

```

ANMERKUNGEN:

Nummer 3A01.a.3 erfaßt keine

Mikrocomputer-Mikroschaltungen auf

Siliciumbasis oder

Mikrokontroller-Mikroschaltungen,

die eine

Operanden-(Daten)Wortlänge von

8 Bit oder weniger besitzen und

nicht von Anmerkung 2 zu 3A erfaßt

sind.

```

```

```

a)

einer externen

```

Datenbusbreite von mehr als

32 Bit oder eine Arithmetik-

Logik-Einheit (ALU) mit

einer Zugriffsbreite von

mehr als 32 Bit;

```

b)

einer Taktfrequenz von mehr

```

als 40 MHz;

```

c)

einer externen

```

Datenbusbreite von 32 Bit

oder mehr und fähig,

12,5 Millionen

Befehle/Sekunde (MIPS) oder

mehr auszuführen; oder

```

```

ANMERKUNG:

Ist der MIPS-Wert nicht

spezifiziert, ist der Umkehrwert

der durchschnittlichen

Befehlszykluszeit (in mys) zu

verwenden.

```

```

```

d)

mit mehr als einem Daten-

```

oder Befehlsbus oder

seriellem Kommunikationsport

für eine externe Verknüpfung

mit einem Parallelprozessor

mit einer

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 2,4 Mbytes/s;

```

4.

integrierte

```

Speicherschaltungen wie folgt:

```

a)

elektronische löschbare

```

PROMs (EEPROMs) mit einer

Speicherkapazität von:

```

1.

mehr als 1 Mbit/Paket;

```

oder

```

2.

mehr als 256 kbit/Paket

```

und einer maximalen

Zugriffszeit von weniger

als 80 ns;

```

b)

statische RAMs (SRAMs) mit

```

einer Speicherkapazität von:

```

1.

mehr als 1 Mbit/Paket;

```

oder

```

2.

mehr als 256 kbit/Paket

```

und einer maximalen

Zugriffszeit von weniger

als 25 ns;

```

c)

integrierte

```

Speicherschaltungen, die aus

einem Verbindungshalbleiter

gefertigt sind;

```

5.

integrierte

```

Wandler-Schaltungen wie folgt:

```

a)

Analog/Digital-Wandler mit 3R02 Analog-Digital-Wandler,

```

einem der folgenden verwendbar in Systemen laut

Merkmale: Nummer 9R01, mit einer der

nachfolgenden Charakteristiken:

```

1.

einer Auflösung von 8 Bit, a) konstruirt im Hinblick auf

```

oder mehr, jedoch weniger die Erfüllung militärischer

als 12 Bit, mit einer Spezifikationen für

Gesamtkonvertierungszeit gehärtete Ausrüstungen oder

bis maximale Auflösung b) konstruiert oder modifiziert

von weniger als 10 ns; für militärische Zwecke und

von einem der nachstehenden

```

2.

einer Auflösung von 12 Bit Typen:

```

bei einer

Gesamtkonvertierungszeit

bis maximale Auflösung von

weniger als 200 ns; oder

```

3.

einer Auflösung von mehr

```

als 12 Bit bei einer

Gesamtkonvertierungszeit

bis maximale Auflösung von

weniger als 2 mys;

```

b)

Digital/Analog-Wandler mit 1. Analog-Digital-Wandler

```

einer Auflösung von 12 Bit „Mikroschaltkreise'', die

oder mehr und einer „strahlungsgehärtet'' sind

Einstellzeit von weniger oder alle nachstehenden

als 10 ns; Charakteristiken aufweisen:

```

a)

ausgestattet mit einer

```

Auflösung von 8 Bits oder

mehr;

```

b)

ausgelegt für den Betrieb

```

in Temperaturbereichen von

unter minus 54 Grad C bis

über plus 125 Grad C; und

```

c)

hermetisch abgedichtet;

```

```

2.

Elektrischer Eingang vom Typ

```

Analog-Digital-Wandler,

gedruckte Schaltkreise oder

Module, mit allen

nachstehend genannten

Charakteristiken:

```

a)

ausgestattet mit einer

```

Auflösung von 8 Bits oder

mehr;

```

b)

ausgelegt für den Betrieb

```

in Temperaturbereichen von

unter minus 54 Grad C bis

über plus 125 Grad C; und

```

c)

ausgestattet mit den unter

```

```

1.

genannten

```

„Mikroschaltkreisen''.

```

6.

Elektro-optische oder optische

```

integrierte Schaltungen für

Signaldatenverarbeitung mit

allen folgenden Merkmalen:

```

a)

einer oder mehreren internen

```

Laserdioden;

```

b)

einem oder mehreren internen

```

Lichterkennungselementen;

und

```

c)

Hohlleitern;

```

```

7.

Programmierbare Gate-Arrays

```

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

einer äquivalenten

```

Gatterzahl von mehr als

30 000 (zwei

Eingangsgatter); oder

```

b)

einer typischen Grundgatter-

```

Verzögerungszeit von weniger

als 0,4 ns;

```

8.

Programmierbare Logic-Arrays

```

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

einer äquivalenten

```

Gatterzahl von mehr als

5 000 (zwei Eingangsgatter);

oder

```

b)

einer Schalt-Frequenz von

```

mehr als 100 MHz;

```

9.

integrierte Schaltungen für

```

Neurale Netze;

```

10.

Kundenspezifische integrierte

```

Schaltungen, bei denen

entweder die Funktion oder der

Erfassungsstatus der

Endausrüstung dem Hersteller

nicht bekannt sind, einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

mehr als 144 Anschlüsse;

```

```

b)

eine typische Grundgatter-

```

Verzögerungszeit von weniger

als 0,4 ns haben; oder

```

c)

eine Betriebsfrequenz von

```

mehr als 3 GHz;

```

11.

digitale integrierte

```

Schaltungen, außer jenen in

Nummer 3A01.a.3 bis a.10, auf

der Basis eines

Verbindungshalbleiters und mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer äquivalenten

```

Gatterzahl von mehr als 300

(2 Eingangsgatter); oder

```

b)

einer Schalt-Frequenz von

```

mehr als 1,2 GHz;

```

b)

Mikrowellen- oder

```

Millimeterwellen-Bauelemente:

```

1.

Vakuum-Elektro-Röhren und

```

Kathoden wie folgt:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.b.1 erfaßt keine

Röhren, die für einen Betrieb in

Standard-Bändern der zivilen

Telekommunikation bei Frequenzen

von nicht mehr als 31 GHz

entwickelt oder ausgelegt sind.

```

```

```

a)

Wanderfeldröhren wie folgt:

```

```

1.

mit einer Betriebsfrequenz

```

höher als 31 GHz;

```

2.

mit einem

```

Kathodenheizelement mit

einer Einschaltzeit auf

RF-Nennleistung von

weniger als 3 Sekunden;

```

3.

Gekoppelte Hohlraumröhren

```

oder Abwandlungen hiervon;

```

4.

Helix-Röhren oder

```

Abwandlungen hiervon mit

einem der folgenden

Merkmale:

```

a)
  1. einer Momentanbandbreite

```

von einer halben Oktave oder

mehr, und

```

2.

dem Produkt aus

```

durchschnittlicher

Nennausgangsleistung (kW)

und der

Höchstbetriebsfrequenz (GHz)

von mehr als 0,2;

```

b)
  1. einer Momentanbandbreite

```

von weniger als einer halben

Oktave; und

```

2.

dem Produkt aus

```

durchschnittlicher

Nennausgangsleistung (kW)

und der

Höchstbetriebsfrequenz (GHz)

von mehr als 0,4; oder

```

c)

raumfahrtqualifiziert;

```

```

b)

Cross-Field-Verstärkerröhren

```

mit einer Verstärkung von

mehr als 17 dB;

```

c)

Imprägnierte Kathoden für

```

Elektro-Röhren mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

Einschaltzeit auf

```

Nennemission von weniger

als 3 Sekunden; oder

```

2.

die eine kontinuierliche

```

Emissionsstromdichte bei

Nennbetriebsbedingungen

von mehr als 5 A/cm2

erzeugen;

```

2.

integrierte

```

Mikrowellenschaltungen oder

Mikrowellenmodule mit

integrierten monolithischen

Schaltungen mit

Betriebsfrequenzen von mehr

als 3 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.b.2 erfaßt keine

Schaltungen oder Module für Geräte,

die ausschließlich in

Standard-Bändern der zivilen

Telekommunikation bei Frequenzen

von nicht mehr als 31 GHz betrieben

werden.

```

```

```

3.

Mikrowellentransistoren,

```

ausgelegt für einen Betrieb

bei Frequenzen von mehr als 31

GHz;

```

4.

Mikrowellen-Verstärker auf

```

Halbleiterbasis:

```

a)

mit einer Betriebsfrequenz

```

von mehr als 10,5 GHz und

mit einer Momentanbandbreite

von mehr als einer halben

Oktave; oder

```

b)

mit einer Betriebsfrequenz

```

von mehr als 31 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.b.4 erfaßt keine

folgenden Verstärker:

```

1.

speziell konstruiert für

```

medizinische Anwendungen;

```

2.

speziell konstruiert zur

```

Verwendung in einfachen

Lehrbehelfen; oder

```

3.

mit einer Ausgangsleistung von

```

nicht mehr als 10 W und speziell

konstruiert für:

```

a)

industrielle oder zivile

```

Einbruchsicherungs-,

Erkennungs- und Alarmsysteme;

```

b)

Bewegungsablaufsteuerungs- und

```

Zählsysteme in Verkehr und

Industrie; oder

```

c)

Systeme zur Erkennung von

```

Luft- oder

Wasserverschmutzung.

```

```

```

5.

Elektronisch oder magnetisch

```

abstimmbare Bandpässe oder

Sperrfilter mit mehr als

5 abstimmbaren Resonatoren,

zur Abstimmung in einem 1,5:1

Frequenzband (f(max)/f(min))

in weniger als 10 mys, mit:

```

a)

einer Bandpaß-Bandbreite von

```

mehr als 0,5% der

Mittenfrequenz; oder

```

b)

einer Sperrfilter-Bandbreite

```

von weniger als 0,5% der

Mittenfreqeunz;

```

6.

Mikrowellen-Baugruppen, mit

```

einer Betriebsfrequenz von

mehr als 31 GHz;

```

7.

Flexible Hohlleiter,

```

konstruiert für einen Einsatz

bei Frequenzen von über

40 GHz;

```

c)

Akustische Einrichtungen wie

```

folgt und speziell konstruierte

Bauelemente hierfür:

```

1.

Vorrichtungen mit akustischen

```

Oberflächenwellen und mit

akustischen oberflächennahen

Volumenwellen mit:

```

a)

einer Trägerfrequenz von

```

mehr als 1 GHz; oder

```

b)

einer Trägerfrequenz von

```

1 GHz oder weniger und:

```

1.

eine Nebenkeulendämpfung

```

von mehr als 55 dB;

```

2.

einem Produkt aus

```

Höchstverzögerungszeit und

Bandbreite (Zeit in mys

und Bandbreite in MHz

ausgedrückt) von mehr als

100; oder

```

3.

einer dispergierenden

```

Verzögerung von mehr als

10 mys;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.c.1. erfaßt keine

speziell für Haushalts- und

Unterhaltungselektronik

konstruierte Bausteine.

```

```

```

2.

Einrichtungen mit akustischen

```

Volumenwellen, die eine

direkte Verarbeitung von

Signalen bei Frequenzen von

mehr als 1 GHz erlauben;

```

3.

akustisch-optische

```

Signalaufbereitungseinrich-

tungen, die die Wechselwirkung

zwischen akustischen Wellen

und Lichtwellen ausnutzen und

die eine unmittelbare

Aufbereitung von Signalen oder

Bildern ermöglichen,

einschließlich Spektroanalyse,

Korrelation und Konvolution;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.c.3 erfaßt keine

Bausteine, speziell konstruiert für

zivile Fernseh-, Video-AM- und

FM-Rundfunkeinrichtungen.

```

```

```

d)

Elektronische Einrichtungen oder

```

Schaltungen mit Bauelementen,

gefertigt aus supraleitfähigen

Materialien, speziell

konstruiert für einen Betrieb

bei Temperaturen unter der

kritischen Temperatur von

mindestens einem der

supraleitfähigen Bestandteile,

und mit einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

elektromagnetische

```

Verstärkung:

```

a)

bei Frequenzen gleich oder

```

kleiner als 31 GHz mit einem

Rauschwert von weniger als

0,5 dB; oder

```

b)

bei Frequenzen von mehr als

```

31 GHz;

```

2.

Stromschaltung für digitale

```

Schaltungen, die supraleitende

Gatter mit einem Produkt aus

Verzögerungszeit/Gatter (in

Sekunden) und der

Verlustleistung/Gatter (in

Watt) von weniger als 10 hoch

-14 J verwenden; oder

```

3.

Frequenzwahl bei allen

```

Frequenzen mit Schwingkreisen

mit Q-Werten von mehr als

10 000;

```

e)

hochenergetische Bausteine wie

```

folgt:

```

1.

Batterien wie folgt:

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.e.1 erfaßt keine

Batterien mit Volumina gleich oder

kleiner 26 cm3 (zB herkömmliche

C-Zellen oder UM-2-Batterien):

```

```

```

a)

Primärzellen und Batterien

```

mit einer Energiedichte von

mehr als 350 Wh/kg und

ausgelegt für einen Betrieb

innerhalb eines

Temperaturbereiches von

unter 243 K (-30 Grad C) bis

über 343 K (+70 Grad C);

```

b)

Wiederaufladbare Zellen und

```

Batterien mit einer

Energiedichte von mehr als

150 Wh/kg nach

75 Lade-/Entladezyklen bei

einem Entladungsstrom gleich

C/5 Stunden (wobei C die

Nennkapazität in Ampere-

Stunden ist), wenn sie

innerhalb eines

Temperaturbereiches von

unter 253 K (-20 Grad C) bis

über 333 K (+60 Grad C)

arbeiten;

```

```

ANMERKUNG:

Die Energiedichte wird durch

Multiplikation der

durchschnittlichen Leistung in Watt

(durchschnittliche Spannung in Volt

mal durchschnittlicher Strom in

Ampere) mit der Entladungsdauer in

Stunden bis 75% der

Leerlaufspannung, dividiert durch

die Gesamtmasse der Zelle (oder

Batterie) in kg erhalten.

```

```

```

c)

raumfahrtqualifizierte und

```

strahlungsfeste

Solargeneratoren mit einer

spezifischen Leistung von

mehr als 160 W/m2 bei einer

Betriebstemperatur von 301 K

(+28 Grad C) unter einer

Wolframbeleuchtung von 1

kW/m2 bei 2 800 K (2 527

Grad C);

```

2.

Hochleistungs- 3N01 Elektronische Ausrüstung wie

```

Speicherkondensatoren wie folgt: folgt:

```

a)

Kondensatoren mit einer a) Kondensatoren wie folgt:

```

Folgefrequenz der Entladepulse 1. Betriebsspannung größer

von weniger als 10 Hz als 1,4 kV, gespeicherte

(monostabile Kondensatoren) mit Energie größer als 10 J,

einem der folgenden Merkmale: Kapazität größer als

```

1.

einer Nennspannung gleich oder 0,5 myF und

```

größer als 5 kV; Reiheninduktivität

```

2.

einer Energiedichte gleich oder kleiner als 50 nH,

```

größer als 250 J/kg; und 2. Betriebsspannung größer

```

3.

einer Gesamtenergie gleich oder als 750 V, Kapazität

```

größer als 25 kJ; größer als 0,25 myF und

```

b)

Kondensatoren mit einer Reiheninduktivität

```

Folgefrequenz der Entladepulse kleiner als 10 nH;

von 10 Hz oder mehr (repetition b) Supraleitende

rated capacitors) mit einem der Solenoid-Elektromagnete mit

folgenden Merkmale: allen folgenden

```

1.

einer Nennspannung gleich oder Eigenschaften:

```

größer als 5 kV; 1. geeignet zum Aufbau

```

2.

einer Energiedichte gleich oder magnetischer Felder

```

größer als 50 J/kg; größer als 2 Tesla

```

3.

einer Gesamtenergie gleich oder (20 kGauß),

```

größer als 100 J; und 2. L/D-Verhältnis größer

```

4.

einer Lade/Entladezykluszahl als 2 (L/D-Verhältnis

```

gleich oder größer als 10 000; ist die Länge bezogen

```

3.

Supraleitende Elektromagnete auf den inneren

```

oder Solenoide, speziell Durchmesser),

konstruiert zur völligen Ladung 3. Innendurchmesser größer

oder Entladung in weniger als als 300 mm,

einer Minute, mit allen 4. Gleichmäßigkeit des

folgenden Merkmalen: Magnetfeldes im Bereich

der innenliegenden 50%

des inneren Volumens

besser als 1%;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3N01.b erfaßt nicht

Magnete, besonders konstruiert für

medizinische NMR-Bildsysteme

(nuclear magnetic resonance

imaging systems).

```

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.e.3 erfaßt keine

supraleitenden Elektromagnete oder

Solenoide, die speziell für

medizinische Einrichtungen der

Kernspintomografie (MRI)

konstruiert sind.

```

```

```

a)

die höchste während der c) Röntgenblitzgeneratoren oder

```

Entladung gelieferte Energie gepulste

dividiert durch die Elektronenbeschleuniger mit

Entladungsdauer beträgt mehr als einer Spitzenleistung

500 kJ/Minute; größer/gleich 500 keV wie

```

b)

einem Innendurchmesser der folgt:

```

stromführenden Windungen von ---------------------------------

mehr als 250 mm; und ANMERKUNG:

```

c)

ausgelegt für eine Nummer 3N01.c erfaßt

```

Magnetinduktion vom mehr als 8 T Beschleuniger als Bestandteile

oder einer Gesamtstromdichte in von Geräten, die für die

der Wicklung von mehr als Anwendungsgebiete außerhalb der

300 A/mm2; Elektronen- oder

```

4.

Schaltungen oder Systeme zur Röntgenbestrahlung (zB

```

elektromagnetischen Elektronenmikroskopie) oder für

Energiespeicherung mit medizinische Zwecke entwickelt

Elementen, gefertigt aus wurden.

supraleitenden Materialien, ---------------------------------

speziell konstruiert für einen 1. Spitzenelektronenenergie des

Betrieb bei Temperaturen unter Beschleunigers größer/gleich

der kritischen Temperatur von 500 keV, aber nicht kleiner als

mindestens einem ihrer 25 MeV und ein Gütefaktor K

supraleitenden Bestandteile, mit größer/gleich 0,25,

allen folgenden Merkmalen: 2. Spitzenelektronenenergie des

```

a)

Resonanzbetriebsfrequenzen von Beschleunigers größer/gleich 25

```

mehr als 1 MHz; MeV und Spitzenleistung größer

```

b)

einer gespeicherten als 50 MW (Spitzenleistung =

```

Energiedichte von 1 MJ/m3 oder Produkt aus Spitzenpotential in

mehr; und Volt und Spitzenstrahlstrom in

```

c)

einer Entladezeit von weniger Ampere).

```

als 1 ms;

```

5.

Röntgensysteme des ---------------------------------

```

Blitzlichttypes einschließlich TECHNISCHE ANMERKUNG:

Röhren, mit allen folgenden

Merkmalen: 1. Im Sinne von Nummer 3N01.c ist

```

a)

einer Spitzenleistung von mehr der Gütefaktor K definiert als:

```

als 500 MW; K = 1,7 x 10 hoch 3 x V hoch

```

b)

einer Ausgangsspannung von mehr 2,65 x Q,

```

als 500 kV; und V = Spitzenelektronenenergie

```

c)

einer Impulsbreite von weniger in MeV,

```

als 0,2 mys; Q = gesamte beschleunigte

```

f)

Absolute Stellungsgeber für Ladung in Coloumb bei

```

drehende Bewegungen mit einem einer Dauer des

der folgenden Merkmale: Strahlpulses

```

1.

einer Auflösung besser als kleiner/gleich 1 mys, ist

```

1 Teil auf 265 000 Q die beschleunigte Ladung

(18 Bit-Auflösung) in 1 mys (Q = Integral des

Skalenendwert; oder Strahlstromes i in Ampere

```

2.

einer Genauigkeit besser als der Dauer t in Sekunden).

```

+-2,5 Bogensekunden. 2. Im Sinne von Nummer 3N01.c ist

bei Beschleunigern, die auf

Hohlraumstrukturen basieren

(microwave accelerating

cavities),

```

a)

die Dauer des Strahlpulses

```

der kleinere Wert von 1 mys

oder der Dauer des

Strahlbündels, das durch

einen Modulatorimpuls

erzeugt wird,

```

b)

der Spitzenstrahlstrom der

```

Durchschnittsstrom während

der Dauer eines

Strahlbündels.

```

```

3A02 Universal-Elektronikgeräte:

```

a)

Aufnahmegeräte wie folgt und

```

speziell hierfür konstruierte

Test(Prüf)-Bänder:

```

1.

analoge Meß-Magnetband-Geräte

```

einschließlich solcher, die

die Aufnahme von digitalen

Signalen erlauben (zB mit

Verwendung eines HDDR-Moduls

(High-Density-Digitalaufnahme-

Modul), mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

einer Bandbreite von mehr

```

als 4 MHz/elektronischem

Kanal oder Spur;

```

b)

einer Bandbreite von mehr

```

als 2 MHz/elektronischem

Kanal oder Spur und mit mehr

als 42 Spuren; oder

```

c)

einem Zeitfehler gegenüber

```

der Zeitbasis gemäß IRIG

oder EIA-Normen von weniger

als +-0,1 mys;

```

2.

digitale Videomagnetband-

```

Geräte mit einer maximalen

digitalen Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 180 Mbit/s,

ausgenommen solchen, speziell

konstruiert für

Fernsehaufzeichungen gemäß

CCIR- oder IEC-Normen und

Empfehlungen für zivile

Fernsehanwendungen;

```

3.

digitale Meß-Magnetband-

```

Datenaufzeichnungsgeräte mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer maximalen digitalen

```

Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 60 Mbit/s und

mit Schrägschrifttechnik;

```

b)

einer maximalen digitalen

```

Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 120 Mbit/s und

mit Festkopftechnik; oder

```

c)

raumfahrtqualifiziert;

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.a.3 erfaßt keine

analogen Magnetbandgeräte, die mit

HDDR-Umwandlungselektronik

ausgerüstet und nur für die

Aufnahme digitaler Daten

konfiguriert sind.

```

```

```

4.

Geräte mit einer maximalen

```

digitalen Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 60 Mbit/s, so

konstruiert, daß damit

digitale

Videomagnetband-Geräte für

eine Verwendung als digitale

Meßaufzeichnungsgeräte

abgeändert werden können;

```

b)

Frequenz-Synthesizer sowie

```

Baugruppen mit einer

Frequenzumschaltzeit von einer

gewählten Frequenz auf eine

andere von weniger als 1 ms;

```

c)

Signalanalysatoren wie folgt:

```

```

1.

zur Analyse von Frequenzen

```

über 31 GHz;

```

2.

dynamische Signalanalysatoren

```

mit einer Echtzeit-Bandbreite

von mehr als 25,6 kHz,

ausgenommen solche, die nur

Relativfilter (auch bekannt

als Oktav- oder

Teiloktavfilter) verwenden;

```

d)

Signalgeneratoren mit

```

Frequenzsynthese, die

Ausgangsfrequenzen erzeugen,

deren Genauigkeit und Kurz- und

Langzeit-Stabilität geregelt

sind, von der internen

geräteeigenen Normalfrequenz

abstammen oder von dieser

kontrolliert werden, und mit

einem der folgenden Merkmale:

```

1.

einer maximalen

```

synthetisierten Frequenz von

mehr als 31 GHz;

```

2.

einer Frequenzumschaltzeit von

```

einer gewählten Frequenz auf

eine andere von weniger als

1 ms; oder

```

3.

einem Phasenrauschpegel im

```

Einseitenband besser als

(126 + 20 logF - 20logf) in

dBc/Hz, wobei F die Abweichung

von der Betriebsfrequenz in Hz

und f die Betriebsfrequenz in

MHz ist;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.d erfaßt keine

Geräte, bei denen die

Ausgangsfrequenz entweder durch die

Addition oder Subtraktion von zwei

oder mehreren

Kristalloszillatorfrequenzen, oder

durch die Addition oder

Subtraktion, gefolgt von einer

Multiplikation des Ergebnisses,

erzeugt wird.

```

```

```

e)

Netzwerkanalysatoren mit einer

```

maximalen Betriebsfrequenz von

mehr als 31 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.e erfaßt keine

Wobbelfrequenz-Netzanalysatoren mit

einer maximalen Betriebsfrequenz

von nicht mehr als 40 GHz und die

nicht fernsteuerbar sind (dh.

keinen Datenbus für Verbindung

enthalten).

```

```

```

f)

Mikrowellenprüfempfänger mit

```

beiden folgenden Merkmalen:

```

1.

einer maximalen

```

Betriebsfrequenz von mehr als

31 GHz; und

```

2.

Amplitude und Phase ist

```

gleichzeitig meßbar;

```

g)

Atomfrequenznominale mit einem

```

der folgenden Merkmale:

```

1.

Langzeitstabilität (Altern)

```

weniger (besser) als 1 x 10

hoch -11/Monat; oder

```

2.

raumfahrtqualifiziert;

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.g.1 erfaßt keine

nicht-raumfahrtqualifizierten

Rubidium-Standards.

```

```

h. Emulatoren für Mikroschaltungen,

die von Nummer 3A01.a.3 oder

3A01.a.9 erfaßt sind.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.h erfaßt keine

Emulatoren, die für eine Baureihe

konstruiert sind, welche mindestens

einen nicht von Nummer 3A01.a.3

oder 3A01.a.9 erfaßten Baustein

enthalten.

```

```

3N02 Oszilloskope und

Transientenrekorder wie folgt

sowie besonders konstruierte

Bestandteile hierfür:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3N02 erfaßt nur folgende

besonders konstruierte

Bestandteile:

```

1.

Einschubmodule,

```

```

2.

externe Verstärker,

```

```

3.

Vorverstärker,

```

```

4.

Sampling-Zusätze,

```

```

5.

Kathodenstrahlröhren für

```

analoge Oszilloskope.

```

```

```

a)

nichtmodulare analoge

```

Oszilloskope mit einer

Bandbreite größer/gleich

1 GHz;

```

b)

modulare analoge

```

Oszilloskopsysteme mit einer

der folgenden Eigenschaften:

```

1.

Grundgerät (mainframe) mit

```

einer Bandbreite

größer/gleich 4 GHz oder

```

2.

Einschubmodule mit einer

```

Einzelbandbreite

größer/gleich 4 GHz;

```

c)

analoge

```

Sampling-Oszilloskope für

die Analyse von periodischen

Ereignissen mit einer

effektiven Bandbreite größer

als 4 GHz;

```

d)

digitale Oszilloskope und

```

Transientenrekorder mit A/D-

Wandler-Verfahren, die

geeignet sind zur

Speicherung transienter

Vorgänge durch sequentielle

Abtastung einmaliger

Eingangssignale in

aufeinanderfolgenden

Intervallen von weniger als

1 ns (mehr als 10 hoch 9

Abtastwerte (samples) pro

Sekunde), mit einer

digitalen Auflösung von

8 bit oder mehr und einer

Speichermöglichkeit von 256

oder mehr Abtastwerten.

```

```

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Bandbreite im Sinne von

Nummer 3N02 ist der

Frequenzbereich, in dem die

Auslenkung in der

Kathodenstrahlröhre bei konstanter

Eingangsspannung nicht unter 70,7%

des Wertes abfällt, der bei

maximaler Auslenkung gemessen

wird.

```

```

3N03 Frequenzumwandler (Konverter

oder Inverter) oder Generatoren

mit allen folgenden Merkmalen:

```

a)

Mehrphasenausgang mit einer

```

Leistung größer/gleich 40 W,

```

b)

Frequenzbereich von 600 Hz

```

bis 2 000 Hz,

```

c)

Klirrfaktor kleiner als 10%

```

und

```

d)

Frequenzstabilisierung

```

besser als 0,1%.

3N04 Hochenergie-

Gleichstromversorgungsgeräte für

die Erzeugung von 100 V oder mehr

im Dauerbetrieb über einen

Zeitraum von 8 h mit einem

Ausgangsstrom größer/gleich 500 A

und einer Strom- oder

Spannungsregelung kleiner (besser)

als 0,1%.

3N05 Hochspannungs-

Gleichstromversorgungsgeräte für

die Erzeugung von 20 kV oder mehr

im Dauerbetrieb über einen

Zeitraum von 8 h mit einem

Ausgangsstrom größer/gleich 1 A

und mit einer Strom- oder

Spannungregelung kleiner (besser)

als 0,1%.

3N06 Schaltelemente wie folgt:

```

a)

Kaltkathodenröhren mit oder

```

ohne Gasfüllung

(einschließlich gasgefüllter

Krytrons und Vakuum-

Sprytrons), die wie

Schaltfunkenstrecken

funktionieren, mit drei oder

mehr Elektroden und allen

folgenden Eigenschaften:

```

1.

spezifizierte

```

Anodenspitzenspannung

größer/gleich 2,5 kV,

```

2.

spezifizierter

```

Anodenspitzenstrom

größer/gleich 100 A,

```

3.

Zündverzögerungszeit

```

kleiner/gleich 10 mys;

```

b)

getriggerte

```

Schaltfunkenstrecken mit

einer Zündverzögerungszeit

kleiner/gleich 15 mys und

spezifiziert für

Spitzenströme größer/gleich

500 A;

```

c)

Module oder Baugruppen zum

```

schnellen Schalten mit allen

folgenden Eigenschaften:

```

1.

spezifizierte

```

Anodenspitzenspannung

größer als 2 kV,

```

2.

spezifizierter

```

Anodenspitzenstrom

größer/gleich 500 A,

```

3.

Einschaltzeit

```

kleiner/gleich 1 mys.

3N07 Vorrichtungen für gesteuerte

Detonatoren wie folgt:

```

a)

Zündvorrichtungen für

```

Explosivstoffdetonatoren,

entwickelt zur

gleichzeitigen Zündung

mehrerer Detonatoren gemäß

Nummer 3N10;

```

b)

modulare elektrische

```

Impulsgeneratoren

(einschließlich

Xenon-Blitzlampentreibern),

konstruiert für beweglichen

oder besonders robusten

(ruggedised) Einsatz, mit

allen folgenden

Eigenschaften:

```

1.

Energieabgabe in weniger

```

als 15 mys,

```

2.

Ausgangsstrom größer als

```

100 A,

```

3.

Anstiegszeit kleiner als

```

10 mys bei Lasten

kleiner als 40 Ohm,

```

```

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Die Anstiegszeit ist definiert

als das Zeitintervall von 10% bis

90% der Stromaplitude beim Treiben

einer ohmschen Last.

```

```

```

4.

staubdichte Ausführung,

```

```

5.

keine Abmessung größer

```

als 25,4 cm,

```

6.

Gewicht kleiner als

```

25 kg,

```

7.

spezifiziert für einen

```

Temperaturbereich

zwischen -50 Grad C und

100 Grad C oder

luftfahrttauglich.

3N08 Hochgeschwindigkeits-

Impulsgeneratoren mit einer

Ausgangsspannung größer als 6 V an

einer ohmschen Last kleiner als 55

Ohm und mit einer

Impulsanstiegszeit kleiner als 500

ps.

```

```

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Impulsanstiegszeit im Sinne von

Nummer 3N08 ist das Zeitintervall,

in dem die Spannungsamplitude

zwischen 10% und 90% des

Maximalwertes beträgt.

```

```

3N09 Neutronengeneratorsysteme

einschließlich

Neutronengeneratorröhren,

konstruiert für den Betrieb ohne

äußeres Vakuumsystem und unter

Verwendung elektrostatischer

Beschleunigung zur Auslösung einer

Tritium-Deuterium-Kernreaktion.

3N10 Detonatoren und

Mehrfachzündersysteme wie folgt,

ausgenommen nur auf primären

Explosivstoffen basierende, zB

Bleiazid:

```

a)

elektrisch betriebene

```

Detonatoren wie folgt:

```

1.

Brückenzünder (EB),

```

```

2.

Brückenzünderdraht

```

(EBW),

```

3.

Slapperzünder,

```

```

4.

Folienzünder (EFI);

```

```

b)

Vorrichtungen mit einzelnen

```

oder mehreren Detonatoren

zum annähernd gleichzeitigen

Zünden großer explosiver

Oberflächen (größer als

5 000 mm2) mit nur einem

Zündsignal (maximale

zeitliche Abweichung vom

ursprünglichen Zündsignal

über der gesamten zu

zündenden Oberfläche kleiner

als 2,5 mys.

```

```

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Die von Nummer 3N07 oder 3N10

erfaßten Detonatoren basieren auf

einem elektrischen Leiter (Brücke,

Drahtbrücke, Folien), der

explosionsartig verdampft, wenn

ein schneller Hochstromimpuls

angelegt wird. Außer bei den

Slapperzündern wird durch den

explodierenden Draht die chemische

Detonation in Gang gesetzt. Bei

den Slapperzündern wird durch den

explodierenden Draht ein

Zündhammer getrieben, der bei

Aufschlag auf eine Zündmasse die

chemische Detonation startet. Bei

einigen Ausführungen wird der

Zündhammer magnetisch angetrieben.

Der Begriff Folienzünder kann sich

sowohl auf Brückenzünder als auch

auf Slapperzünder beziehen. Der

Begriff Detonator wird auch

anstelle von Zünder verwendet.

```

```

3N11 Massenspektrometer für die

Messung von Ionen einer Masse

größer/gleich 230 (amu) mit einer

Auflösung besser als 2/230 und

Ionenquellen hierfür wie folgt:

```

a)

induktiv gekoppelte

```

Plasma-Massenspektrometer

(ICP/MS);

```

b)

Glühentladungs-

```

Massenspektrometer (GDMS);

```

c)

Thermoionisations-

```

Massenspektrometer (TIMS);

```

d)

Elektronenstoß-

```

Massenspektrometer mit einer

Quellenkammer, hergestellt

aus UF tief 6-resistenten

Materialien, damit

ausgekleidet oder plattiert;

```

e)

Molekularstrahl-

```

Massenspektrometer wie

folgt:

```

1.

mit einer Quellenkammer,

```

hergestellt aus

rostfreiem Stahl oder

Molybdän, damit

ausgekleidet oder

palttiert (Anm.: richtig:

plattiert) und mit einer

Kühlfalle, die auf 193 K

(-80 Grad C) oder

weniger kühlen kann,

oder

```

2.

mit einer Quellenkammer,

```

hergestellt aus UF tief

6-resistenten

Materialien, damit

ausgekleidet oder

plattiert;

```

f)

Massenspektrometer,

```

ausgestattet mit einer

Mikrofluorierungs-

Ionenquelle, konstruiert zur

Verwendung mit Aktiniden

oder Aktinidenfluoriden.

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

3B01 Ausrüstungen zur Herstellung

oder Prüfung von

Halbleiter-Bausteinen oder

-Materialien wie folgt und

speziell hierfür konstruierte

Bauelemente und Zubehöre:

```

a)

Speicherprogrammierbare

```

Ausrüstungen zum epitaktischen

Wachsen wie folgt:

```

1.

Erzeugung einer Schicht mit

```

einer Gleichmäßigkeit von

besser als +-2,5% entlang

einer Strecke von 75 mm oder

mehr zu erzeugen;

```

2.

Reaktoren zur metallorganisch

```

chemischen Beschichtung aus

der Gasphase (MOCVD), speziell

konstruiert zum Ziehen von

Verbindungshalbleiter-

Kristallen mittels chemischer

Reaktion zwischen Materialien,

die von Nummer 3C03 oder 3C04

erfaßt sind;

```

3.

Molekularstrahl-Ausrüstungen

```

zum epitaktischen Wachsen mit

Zuführung;

```

b)

Speicherprogrammierbare

```

Ausrüstungen zur

Ionenimplantation mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Beschleunigungsspannung

```

von mehr als 200 keV;

```

2.

speziell konstruiert und

```

optimiert für einen Betrieb

bei Beschleunigungsspannungen

von weniger als 10 keV;

```

3.

Direktschreib-Fähigkeit; oder

```

```

4.

fähig zur Hochenergie-

```

Sauerstoffimplantation in ein

erwärmtes Halbleiter-Substrat;

```

c)

Speicherprogrammierbare

```

Anisotrop-Plasma-Ätz-

Ausrüstungen wie folgt:

```

1.

mit Kassetten zu

```

Kassetten-Verfahren mit

Schleuse, sowie mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

2.

speziell konstruiert für in

```

Nummer 3B01.f erfaßte

Ausrüstungen und mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

d)

Speicherprogrammierbare

```

plasmaverstärkte

CVD-Ausrüstungen wie folgt:

```

1.

mit Kassetten zu Kassetten-

```

Verfahren mit Schleuse, sowie

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

2.

speziell konstruiert für in

```

Nummer 3B01.f erfaßte

Ausrüstungen und mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

e)

Speicherprogrammierbare

```

multifunktionelle Systeme mit

gebündeltem Ionenstrahl,

speziell konstruiert zur

Fertigung, Reparatur, physischen

Layoutanalyse und Prüfung von

Masken oder

Halbleiter-Bauelementen, mit

einem der folgenden Merkmale:

```

1.

Strahlpositionsregelung

```

mittels Rückmeldung vom Objekt

mit einer Genauigkeit von 0,25

mym oder kleiner; oder

```

2.

Digital/Analog-Umwandlung mit

```

einer Auflösung vom mehr als

12 Bit;

```

f)

Speicherprogrammierbare

```

Mehrkammer-Wafer-Manipulatoren

mit Anschlüssen zum Beschichten,

an die mehr als zwei Halbleiter-

Bearbeitungsausrüstungen

angeschlossen werden können,

damit ein in einer

Vakuumumgebung integriertes

System zur sequentiellen

Mehrfach-Wafer-Bearbeitung

entsteht;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.f erfaßt keine

robotergesteuerten

Wafer-Manipulatoren, die nicht für

einen Betrieb in einer

Vakuumumgebung konstruiert sind.

```

```

```

g)

Speicherprogrammierbare

```

Lithographieausrüstungen wie

folgt:

```

1.

Justier- und

```

Step-and-repeat-Ausrüstungen

zur Wafer-Bearbeitung mit

photo-optischen oder

Röntgenstrahl-Methoden mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer Licht-Wellenlänge

```

kürzer als 400 nm;

```

b)

einer numerischen Apertur

```

von mehr als 0,40; oder

```

c)

einer Justiergenauigkeit von

```

+-0,20 mym (3 Sigma) oder

besser;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.g erfaßt keine

Justier- und Belichtungs-Step-and-

repeat-Ausrüstungen, die alle

folgenden Merkmale aufweisen:

```

1.

eine Licht-Wellenlänge vom

```

436 nm oder mehr;

```

2.

eine numerische Apertur von 0,38

```

oder weniger, und

```

3.

einen Bilddurchmesser vom 22 mm

```

oder weniger;

```

```

```

2.

speicherprogrammierbare

```

Ausrüstungen, speziell

konstruiert zur

Maskenherstellung oder

Halbleiter-Baulelemente-

Bearbeitung unter Verwendung

von gelenkten gebündelten

Elektronenstrahlen,

Ionenstrahlen oder

Laserstrahlen, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

einem Lichtpunkt kleiner als

```

0,2 mym;

```

b)

Erzeugung eines Musters mit

```

einer Auflösung von weniger

als 1 mym; oder

```

c)

einer Justiergenauigkeit von

```

mehr als +/-0,20 mym

(3 Sigma);

h. Masken oder Strichplatten wie

folgt:

```

1.

für integrierte Schaltungen,

```

erfaßt in Nummer 3A01;

```

2.

Mehrschichtmasken mit einer

```

Phasenkompensationsschicht;

i. Speicherprogrammierbare

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert zur Prüfung von

Halbleiter-Bauelementen und

nicht-gekapselten Chips wie

folgt:

```

1.

zur Prüfung von S-Parametern

```

von Transistor-Bauelementen

bei Frequenzen von mehr als 31

GHz;

```

2.

zur

```

Funktions(Wahrheitstabelle)-

Prüfung integrierter

Schaltungen und Baugruppen

hiervon bei einer

Änderungsgeschwindigkeit des

Bit-Musters von mehr als

40 MHz durchzuführen;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.i.2. erfaßt keine

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert für das Prüfen von:

```

a)

Baugruppen oder einer

```

Baugruppenklasse für Haushalts-

und Unterhaltungselektronik;

```

b)

nichterfaßten elektronischen

```

Bauteilen, Baugruppen oder

integrierten Schaltungen.

```

```

```

3.

integrierte

```

Mikrowellenschaltungen auf

Frequenzen von mehr als 3 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.i.3. erfaßt keine

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert zur Prüfung von

integrierten

Mikrowellenschaltungen, die

ausschließlich in Standard-Bändern

der Zivilen Telekommunikation auf

Frequenzen von nicht mehr als

31 GHz arbeiten.

```

```

```

4.

Elektronenstrahlsysteme,

```

konstruiert für einen Betrieb

auf oder unter 3 keV, oder

Laserstrahlsysteme zur

berührungslosen Prüfung von in

Betrieb genommenen Halbleiter-

Bauelementen mit beiden

folgenden Merkmalen:

```

a)

Stroboskop mit

```

Strahlverdunkelung oder

Detektorstroben, und

```

b)

einem

```

Elektronen-Spektrometer zur

Spannungsmessung mit einer

Auflösung von weniger als

0,5 V.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.i.4. erfaßt keine

Raster-Elektronenmikroskope,

ausgenommen wenn diese zur

berührungslosen Prüfung von in

Betrieb genommenen

Halbleiter-Bauelementen speziell

konstruiert und instrumentiert

sind.

```

```

C. MATERIALIEN

3C01 Heteroepitaxiale Materialien,

die aus einem Substrat mit

geschichteten epitaxial

gewachsenen Mehrfachschichten

bestehen:

```

a)

Silicium;

```

```

b)

Germanium; oder

```

```

c)

III/V-Verbindungen aus Gallium

```

oder Indium.

```

```

ANMERKUNG:

III/V-Verbindungen sind

polykristalline oder binäre bzw.

komplexmonokristalline Erzeugnisse,

bestehend aus Elementen der Gruppe

IIIA und VA des Periodensystems der

chemischen Elemente

(Gallium-Arsenid,

Gallium-Aluminium-Arsenid,

Indium-Phosphid, usw.).

```

```

3C02 Photoresists und Substrate,

die mit vom Embargo erfaßten

Photoresists beschichtet sind.

```

a)

Positive Photoresists mit einer

```

zur Verwendung unter 370 nm

optimierten

Spektralempfindlichkeit;

```

b)

Alle Photoresists zur Verwendung

```

mit Elektronenstrahlen oder

Ionenstrahlen und mit einer

Empfindlichkeit von

0,01 mycoulomb/mm2 oder besser;

```

c)

Alle Photoresists zur Verwendung

```

mit Röntgenstrahlen und mit

einer Empfindlichkeit von

2,5 mJ/mm2 oder besser;

```

d)

Alle Photoresists, optimiert für

```

Oberflächenabbildungstechnolo-

gien, einschließlich Silyat

Photoresists.

```

```

ANMERKUNG:

Silyationstechniken sind als

Verfahren definiert, die eine

Oxidation der Photoresistoberfläche

beinhalten, um die Leistung sowohl

für Naß- als auch

Trockenentwicklung zu verbessern.

```

```

3C03 Metallorganische Verbindungen

aus Aluminium, Gallium oder

Indium mit einer Reinheit

(Metallbasis) von mehr als

99,999%.

3C04 Hydride aus Phosphor, Arsen

oder Antimon mit einer Reinheit

von mehr als 99,999%, auch bei

Lösung in Neutralgasen.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3C04 erfaßt keine Hydride,

die weniger als 20% Molarität an

Edelgasen oder Wasserstoff

enthalten.

```

```

D. SOFTWARE

3D01 Software, speziell

konstruiert zur Entwicklung oder

Herstellung von in Nummern

3A01.b bis 3A01.f, 3A02 und 3B01

erfaßten Ausrüstungen.

3D02 Software, speziell

konstruiert zur Verwendung von

in Nummer 3B01 erfaßten

speicherprogrammierbaren

Ausrüstungen.

3D03 Computer-Aided-Design-(CAD-)

Software für

Halbleiter-Bauelemente oder

integrierte Schaltungen mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

Entwurfs- oder

```

Schaltungsüberprüfungsvor-

schriften;

```

b)

Simulation des physischen

```

Layouts der Schaltungen; oder

```

c)

lithographische

```

Bearbeitungssimulatoren für den

Entwurf.

```

```

ANMERKUNG:

Ein lithographischer

Bearbeitungssimulator ist ein

Softwarepaket, das in der

Entwurfsphase zur Definierung der

Abfolge von Lithographie-, Ätzungs-

und Sedimentationsschritten zur

Übertragung von Maskenmustern in

spezifische topographische Muster

bei Leitern, Dielektrika oder

Halbleitermaterialien verwendet

wird.

ANMERKUNG:

Nummer 3D03 erfaßt keine

Software, speziell konstruiert zur

Schemaeintragung, logischen

Simulation, Plazierung und Routing,

Layout-Überprüfung oder

Prozeßgenerations-Bandaufnahme;

ANMERKUNG:

Bibliotheken, Entwurfshilfen oder

zugehörige Daten zum Entwurf von

Halbleiter-Bauelementen oder

integrierten Schaltungen werden als

Technologie angesehen.

```

```

E. TECHNOLOGIE

3E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Entwicklung oder Herstellung von

Geräten oder Materialien, die in

den Nummern 3A01, 3A02, 3B01,

3C01, 3C02, 3C03 oder 3C04

erfaßt sind.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3E01 erfaßt keine

Technologie zur Entwicklung oder

Herstellung von:

```

a)

Mikrowellen-Transistoren, die

```

bei Frequenzen von unter 31 GHz

arbeiten;

```

b)

integrierten Schaltungen der

```

Nummer 3A01.a.3 bis a.11, die

beide folgende Merkmale

aufweisen:

```

1.

Technologie von 1 mym oder

```

mehr verwenden, und

```

2.

keine Mehrschicht-Strukturen

```

beinhalten.

ANMERKUNG:

Diese Anmerkung schließt den

Export von Mehrschicht-Technologie

für Bauelemente, die höchstens zwei

Metallschichten und zwei

Polysiliciumschichten beinhalten,

nicht aus.

```

```

3E02 Andere Technologie zur

Entwicklung oder Herstellung

von:

```

a)

Vakuum-Mikroelektronik-

```

Bauelemente;

```

b)

heterostrukturierte

```

Halbleiter-Bauelemente wie zB

modulations-dotierte

Feldeffekttransistoren (HEMT),

hetero-bipolare Transistoren

(HBT), Potentialtopf- oder

Superkristallgitter-Bauelemente;

```

c)

Elektronische

```

Supraleiter-Bauelemente;

4 - RECHNER

```

```

```


```

ANMERKUNGEN: ANMERKUNG:

```

1.

Rechner, verwandte Geräte oder Die Nummer 4R01 erfaßt

```

Software für Telekommunikations- Einrichtungen, die entwickelt

oder Local Area sind für den Gebrauch in

Network-Funktionen sind auch Raketensystemen der Nummer 9R01.

nach den Leistungsmerkmalen der --------------------------------

Gruppe 5 - Telekommunikation -

zu bewerten.

ANMERKUNGEN:

```

1.

Steuereinheiten, die Busse oder

```

Kanäle von Zentraleinheiten,

Hauptspeichern oder

Plattensteuerungen direkt

verbinden, sind nicht als

Telekommunikationsgeräte nach

den Leistungsmerkmalen der

Gruppe 5 - Telekommunikation -

zu bewerten.

```

2.

Software, die ein Routing oder

```

Switching von datagram-Paketen

oder von fast select-Paketen

ermöglicht (dh. Richtungswahl je

Paket), oder Software, besonders

entwickelt für die

Paketvermittlung, ist in der

Gruppe 5 - Telekommunikation -

erfaßt.

```

3.

Rechner, verwandte Geräte oder

```

Software mit kryptographischen

bzw. kryptoanalytischen

Funktionen, zur Gewährleistung

verfügter vielstufiger

Sicherheit oder verfügten

Teilnehmerausschlüssen oder

Funktionen zur Limitierung

elektromagnetischer

Verträglichkeit (EMV) sind auch

nach den Leistungsmerkmalen der

Gruppe 5 - Informationssicherung

- zu bewerten.

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

4A01 Elektronenrechner und 4R01 Analogrechner,

verwandte Geräte wie folgt sowie Digitalrechner oder digitale

Baugruppen und besonders Differentialanalysatoren,

konstruierte Bauteile hierfür: konstruiert oder modifiziert

```

a)

besonders konstruiert für den für die Verwendung in den

```

Betrieb unter einer der im Systemen laut Nummer 9R01, mit

folgenden aufgezählten einer der nachfolgenden

Bedingungen: Charakteristiken:

```

1.

bestimmt für den Betrieb bei a) ausgelegt für den Dauerbetrieb

```

Umgebungstemperaturen unterhalb bei Temperaturen von unter

228 K (-45 Grad C) oder oberhalb -45 Grad C bis über 55 Grad C;

343 K (+70 Grad C) oder b) konstruiert als robustes Gerät

oder „strahlungsgehärtet''.

```

```

ANMERKUNG:

Die Ausrüstung kann als Teil

eines bemannten Fluggeräts oder

Satelliten exportiert werden oder

in entsprechenden Stückzahlen als

Ersatzteile für bemannte

Fluggeräte.

```

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 4A01.a.1 gilt nicht für

Rechner, besonders konstruiert zur

Verwendung in zivilen

Kraftfahrzeugen oder in der

Eisenbahnbetriebs-Elektronik.

```

```

```

2.

strahlungsgesichert bei

```

Überschreitung eines der

folgenden Grenzwerte:

```

a)

Gesamtdosis 5 x 10 hoch 5

```

rad (Si);

```

b)

Obergrenze der

```

Strahlungsdosis 5 x 10 hoch

8 rad (Si); oder

```

c)

obere Fehlerrate 1 x 10 hoch

```

-7 Bitfehler je Tag;

```

b)

mit Eigenschaften oder

```

Funktionen, die die Grenzwerte

der Gruppe 5 -

Informationssicherung -

überschreiten.

4A02 Hybridrechner wie folgt sowie

Baugruppen und besonders

konstruierte Bauteile hierfür:

```

a)

mit von Nummer 4A03 erfaßten

```

Digitalrechnern,

```

b)

mit Analog/Digital- oder

```

Digital/Analog-Wandlern, die

folgende Eigenschaften haben:

```

1.

32 oder mehr Kanäle; und

```

```

2.

Auflösung größer oder gleich

```

14 Bit (ohne Vorzeichen) bei

Umwandlungsfrequenzen von

größer oder gleich

200 000 Umwandlungen/s.

4A03 Digitalrechner, Baugruppen

und verwandte Geräte wie folgt

und besonders konstruierte

Bauteile hierfür:

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Nummer 4A03 schließt

```

Vektorrechner, Array-Rechner,

Logikrechner und Geräte für

Bildverarbeitung oder

Signaldatenverarbeitung ein.

```

2.

Der Erfassungsstatus von in

```

Nummer 4A03 beschriebenen

Digitalrechnern oder verwandten

Geräten richtet sich nach dem

Erfassungsstatus anderer Geräte

oder Systeme, sofern

```

a)

die Digitalrechner oder die

```

verwandten Geräte wesentlich

sind für den Betrieb der

anderen Geräte oder Systeme,

```

b)

die Digitalrechner oder die

```

verwandten Geräte nicht einen

Hauptbestandteil der anderen

Geräte oder Systeme darstellen

und

ERGÄNZENDE ANMERKUNG:

```

1.

Der Erfassungsstatus von in

```

Nummer 4A03.g beschriebenen

Geräten zur

Signaldatenverarbeitung oder

Bildverarbeitung, besonders

konstruiert für (den Einbau in)

andere Einrichtungen unter

Einhaltung der

Funktionsgrenzwerte dieser

anderen Einrichtungen, wird

durch den Erfassungsstatus der

anderen Einrichtungen auch dann

bestimmt, wenn das Kriterium des

Hauptbestandteils nicht mehr

erfüllt ist.

```

2.

Die Erfassung von

```

Digitalrechnern oder verwandten

Geräten für

Telekommunikationseinrichtungen

richtet sich nach Gruppe 5 -

Telekommunikation -.

```

c)

die Technologie für die

```

Digitalrechner und verwandten

Geräte in Nummer 4E geregelt

ist.

```

3.

Digitalrechner oder verwandte

```

Geräte werden von Nummer 4A03

nicht erfaßt, sofern

```

a)

sie wesentlich sind für

```

medizinische Anwendungen,

```

b)

das Gerät durch die Art seiner

```

Konstruktion und Leistung

maßgeblich auf medizinische

Anwendungen beschränkt ist,

```

c)

das Gerät keine andere

```

anwenderzugängliche

Programmierbarkeit hat als die

Möglichkeit, Originalprogramme

oder geänderte Programme, die

vom Originalhersteller

geliefert werden, einzufügen,

```

d)

die zusammengesetzte

```

theoretische Verarbeitungsrate

CTP eines Digitalrechners, der

nicht für die medizinische

Anwendung konstruiert oder

abgewandelt wurde, für diese

jedoch wesentlich ist, 20 Mio

TOPS (Millionen theoretischer

Operationen je Sekunde) nicht

überschreitet und

```

e)

die Technologie für die

```

Digitalrechner oder verwandten

Geräte in Nummer 4E geregelt

ist.

```

```

```

a)

konstruiert für kombiniertes

```

Erkennen, Verstehen und

Interpretieren von Bildern oder

zusammenhängender Sprache,

```

b)

konstruiert oder abgewandelt für

```

Systeme mit Fehlertoleranz,

```

```

ANMERKUNG:

Digitalrechner und verwandte Geräte

gelten nicht als konstruiert oder

abgewandelt für Systeme mit

Fehlertoleranz im Sinne der

Nummer 4A03.b, wenn sie eine der

folgenden Funktionen verwenden:

```

1.

Fehlererkennungs- oder

```

Fehlerkorrekturalgorithmen im

Hauptspeicher

```

2.

die gegenseitige Verbindung

```

zweier Digitalrechner in der

Weise, daß bei Ausfall der

aktiven Zentraleinheit eine

mitlaufende Zentraleinheit die

Aufgaben des Systems fortführen

kann,

```

3.

die gegenseitige Verbindung

```

zweier Zentraleinheiten über

Datenkanäle oder gemeinsame

Speicher in der Weise, daß eine

mitlaufende Zentraleinheit bis

zum Ausfall der aktiven

Zentraleinheit andere Funktionen

ausführen kann und ab diesem

Zeitpunkt die Aufgaben des

Systems übernimmt, oder

```

4.

die Synchronisierung zweier

```

Zentraleinheiten mittels

Software in der Weise, daß die

mitlaufende Zentraleinheit den

Ausfall der aktiven

Zentraleinheit erkennt, um dann

die Aufgaben der ausfallenden

Zentraleinheit zu übernehmen.

```

```

```

c)

Digitalrechner mit einer

```

zusammengesetzten theoretischen

Verarbeitungsrate CTP von mehr

als 12,5 Mio TOPS (Millionen

theoretischer Operationen je

Sekunde),

```

d)

Baugruppen, besonders

```

konstruiert oder abgewandelt zum

Zwecke der Laufzeitverbesserung

durch Zusammenschalten von

Rechenelementen wie folgt:

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Nummer 4A03.d gilt nur für

```

Baugruppen und programmierbare

Zusammenschaltungen von

Rechenelementen, die die

Grenzwerte der Nummer 4A03.c

nicht überschreiten, soweit sie

in nicht-integriertem Zustand

(als einzelne Baugruppen)

geliefert werden. Nummer 4A03.d

gilt nicht für Baugruppen, die

(schon) aufgrund ihrer

Konstruktion auf eine Verwendung

als von Nummer 4A03.e bis k

erfaßte verwandte Geräte

beschränkt sind.

```

2.

Nummer 4A03.d erfaßt keine

```

Baugruppen, besonders

konstruiert für Produkte oder

Produktfamilien, deren

Maximalkonfiguration den

Grenzwert der Nummer 4A03.c

nicht überschreiten.

```

```

```

1.

entwickelt für den

```

Zusammenschluß von 16 oder

mehr Rechenelementen zu einer

Konfiguration; oder

```

2.

ausgestattet mit einer

```

maximalen gesamten Datenrate

größer als 40 Mbytes/s auf

allen zur Verfügung stehenden

Verbindungen eines

Rechenelements zu anderen

Rechenelementen;

```

e)

Plattenlaufwerke und

```

Halbleiterspeicher wie folgt:

```

1.

Laufwerke für Magnetplatten,

```

überschreibbare optische oder

magnetooptische Speicher mit

einer höchsten

Bit-Übertragungsrate größer

als 25 Mbit/s;

```

2.

Halbleiterspeicher, nicht als

```

Hauptspeicher eingesetzt (auch

bekannt als „solid state

disks'' oder „RAM disks''),

mit einer höchsten Bit-

Übertragungsrate größer als 36

Mbit/s;

```

f)

Eingabe-/Ausgabesteuerungen,

```

konstruiert zur Verwendung für

von Nummer 4A03.e erfaßte

Geräte,

```

g)

Geräte für

```

Signaldatenverarbeitung oder

Bildverarbeitung mit einer

zusammengesetzten theoretischen

Verarbeitungsrate von mehr als

8,5 Mio TOPS (Millionen

theoretischer Operationen je

Sekunde),

```

h)

Grafikbeschleuniger oder

```

Grafik-Coprozessoren mit einer

3-D Vektorrate größer als

400 000 oder, falls nur 2-D

Vektoren unterstützt werden, mit

einer 2-D Vektorrate größer als

600 000 Vektoren/s,

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 4A03.h gilt nicht für

Arbeitsplätze, konstruiert für und

beschränkt auf

```

1.

grafische Gestaltungen, zB für

```

das Druckgewerbe oder

Verlagswesen, und

```

2.

Darstellungen zweidimensionaler

```

Vektoren.

```

```

```

i)

Farbbildschirme oder Monitore

```

mit einer Auflösung größer als

12 Bildpunkte/mm in Richtung der

größten Bildpunktdichte,

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Nummer 4A03.i erfaßt keine

```

Bildschirme oder Monitore, nicht

besonders konstruiert für

Elektronenrechner.

```

2.

Bildschirme, besonders

```

konstruiert für

Flugsicherungssysteme, werden

als besonders konstruierte

Bestandteile für

Flugsicherungssysteme der

Gruppe 6 behandelt.

```

```

```

j)

Geräte für Analog/Digital- oder

```

Digital/Analog-Umwandlungen, die

die Grenzwerte der

Nummer 3A01.a.5 überschreiten,

```

k)

Geräte mit

```

Endgeräte-Schnittstellen, die

die Grenzwerte der

Nummer 5A01.b.3 überschreiten.

```

```

ANMERKUNG:

Der Begriff

„Endgeräte-Schnittstellen'' der

Nummer 4A03.k schließt Local Area

Network-Schnittstellen, Modems und

sonstige

Kommunikations-Schnittstellen ein.

Local Area Network-Schnittstellen

sind als Netz-Zugangs-Steuerungen

zu behandeln.

```

```

4A04 Rechner wie folgt und

besonders konstruierte verwandte

Geräte, Baugruppen und Bauteile

hierfür:

```

a)

systolische Array-Rechner,

```

```

b)

neuronale Rechner,

```

```

c)

optische Rechner.

```

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

4B01 Einrichtungen, besonders

konstruiert für die Aufbringung

von magnetischer Beschichtung

auf erfaßten starren (nicht

flexiblen) magnetischen oder

magnetooptischen Datenträgern,

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 4B01 erfaßt keine

Universal-Sputtereinrichtungen.

```

```

4B02 Speicherprogrammierbare

Einrichtungen, besonders

konstruiert zur Überwachung,

Auswahl, Anwendungen oder

Prüfung von erfaßten starren

magnetischen Datenträgern,

4B03 Einrichtungen, besonders

konstruiert für die Herstellung

oder Justierung von

Schreib-/Leseköpfen oder von

Baugruppen (head/disk

assemblies) für erfaßte starre

magnetische und magnetooptische

Speicher sowie

elektromagnetische oder optische

Bauteile hierfür.

C. WERKSTOFFE

Materialien, besonders geformt und

unverzichtbar für die Herstellung

von erfaßten Baugruppen für

magnetische und magnetooptische

Festplattenlaufwerke.

D. SOFTWARE

```

```

ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von Software

für die Entwicklung, Herstellung

und Verwendung von in anderen

Gruppen beschriebenen Einrichtungen

wird in den betreffenden Gruppen

geregelt.

Der Erfassungsstatus von Software

für die in Gruppe 4 beschriebenen

Einrichtungen bestimmt sich nach

Nummer 4D.

```

```

4D01 Software, besonders

entwickelt oder abgewandelt für

die Entwicklung,

Herstellung oder Verwendung von

Einrichtungen, Werkstoffen oder

Software, die von Nummern 4A,

4B, 4C oder 4D erfaßt wird.

4D02 Software, besonders

entwickelt oder abgewandelt zur

Unterstützung der Technologie,

die von Nummer 4E erfaßt wird.

4D03 Spezielle Software wie folgt:

```

a)

Software mit mathematischen

```

und analytischen Verfahren und

entwickelt oder abgewandelt

für Programme mit mehr als

500 000 Instruktionen im

Quellencode, zum Prüfen und

Testen von Programmen,

```

b)

Software zur automatischen

```

Erzeugung von Quellencodes aus

Daten, die on-line von

externen in dieser Liste

beschriebenen Sensoren kommen,

```

c)

Quellencodes von

```

Betriebssystem-Software,

Software-

Entwicklungswerkzeugen und

Compilern, besonders

entwickelt für Geräte zur

Mehrfachdatenstromverarbei-

tung,

```

d)

Expertensysteme oder Software

```

für Expertensysteme zur

Wissensauswertung (inference

engines) mit beiden folgenden

Eigenschaften:

```

1.

zeitabhängige Regeln; und

```

```

2.

einfache Grundlagen

```

(primitives) zur Behandlung

von Zeitcharakteristika in

Regeln und Tatsachen,

```

e)

Software mit Eigenschaften

```

oder Funktionen, die die

Grenzwerte der Gruppe 5 -

Informationssicherung -

überschreiten,

```

f)

Betriebssysteme, besonders

```

konstruiert für Rechner zur

Echtzeitverarbeitung, die eine

Unterbrechungsintervallmög-

lichkeit (global interrupt

latency time) kleiner als

30 mys gewährleisten.

E. TECHNOLOGIE

4E01 Technologie gemäß der

allgemeinen

Technologie-Anmerkung für die

Entwicklung, Herstellung oder

Verwendung von Einrichtungen,

Werkstoffen oder Software, die

von Nummern 4A, 4B, 4C oder 4D

erfaßt werden.

4E02 Sonstige Technologie wie

folgt:

```

a)

Technologie für die

```

Entwicklung oder Herstellung

der von Nummer 4A03.h nicht

erfaßten Einrichtungen,

```

b)

Technologie für die

```

Entwicklung oder Herstellung

von Einrichtungen für

Mehrfachdatenstromverarbei-

tung,

```

c)

Technologie, erforderlich für

```

die Entwicklung oder

Herstellung von magnetischen

Festplattenspeichern mit einer

höchsten Bit-Übertragungsrate

größer als 11 Mbit/s.

5 - TELEKOMMUNIKATION UND INFORMATIONSSICHERHEIT

```

```

TELEKOMMUNIKATION


ANMERKUNGEN:

1.

Der Erfassungsstatus von

2.

Digitale Rechner, zugehörige

Engineering oder Verrechnung.


A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

5A01 Jede Art von

Telekommunikationseinrichtungen

mit einem der folgenden

Merkmale:

a)

speziell konstruiert, kurzen

b)

speziell geschützt gegen

c)

speziell konstruiert für einen Betrieb außerhalb des Temperaturbereiches von 219 K


ANMERKUNG:

Nummer 5A01.c gilt nur für

elektronische Einrichtungen.

ANMERKUNG:

Nummer 5A01.b/c gilt nicht für

Einrichtungen an Bord von

Satelliten.


5A02 Telekommunikations-Übertragungseinrichtungen oder

-Anlagen und speziell

konstruierte Bauteile und Zubehöre hierfür, mit einem der

folgenden Merkmale:


ANMERKUNG:

Telekommunikationsübertragungseinrichtungen,

a)

kategorisiert wie folgt oder

1.

Funkeinrichtungen (zB

2.

Leitungsendgeräte;

3.

Zwischenverstärkereinrichtungen;

4.

Repeatereinrichtungen;

5.

Regeneratoreinrichtungen;

6.

Übersetzungsencoder

7.

Multiplexeinrichtungen

8.

Modulatoren/Demodulatoren

9.

Programmgesteuerte digitale Querverbindungseinrichtungen;

10.

Gateways und Brücken;

11.

Datenträger-Zugriffseinrichtungen, und

b)

konstruiert für eine Verwendung in Einzel- oder Mehrfachkanal-Kommunikation

1.

Draht (Leitung);

2.

Koaxialkabel;

3.

Lichtwellenleiterkabel;

4.

Elektromagnetische Wellen.


a)

mit digitaler Technik,


ANMERKUNG:

Nummer 5A02.a erfaßt keine

Einrichtungen, speziell konstruiert

für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.


b)

speicherprogrammierbare

c)

Einrichtungen, die folgendes

1.

Modems, die die Bandbreite

2.

Kommunikationskanal-Kontroller mit einem

3.

Netzwerk-Zugriffs-Kontroller


ANMERKUNG:

Enthält eine nichterfaßte

Einrichtung einen Netzwerk-Zugriffs-Kontroller, darf

sie keine

Telekommunikations-Schnittstelle

besitzen, außer solche, die in Nummer 5A02.c zwar beschrieben,

aber nicht erfaßt sind.


d)

mit Laser, und mit einem der

1.

einer Übertragungs-Wellenlänge von

2.

analoger Technik und eine Bandbreite von mehr als

3.

kohärenter optischer

4.

mit Wellenlängenteilungs-Multiplextechniken; oder

5.

mit optischer Verstärkung.

e)

Funkeinrichtungen, mit

1.

31 GHz für

2.

26,5 GHz für andere

Anwendungen;


ANMERKUNG:

Nummer 5A02.e.2 erfaßt keine

Einrichtungen für zivile Zwecke,

die mit einem von der ITU

zugewiesenen Band zwischen 26,5 und 31 GHz arbeiten.


f)

Funkeinrichtungen, die:

1.

mit Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) über

2.

andere digitale


ANMERKUNG:

Nummer 5A02.f.2 erfaßt keine

Einrichtungen, speziell konstruiert

für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.


g)

Funkeinrichtungen, die im 1,5

1.

a) automatische Prognose und Auswahl von Frequenzen

b)

mit eingebautem

2.

mit eingebauten

h)

Funkeinrichtungen, für die Ausstrahlung eines gespreizten

1.

anwenderprogrammierbare

2.

einer gesamten übertragenen

i)

digital gesteuerte

1.

automatisch einen Teil des elektromagnetischen

2.

die empfangenen Signale oder

3.

eine Frequenzumschaltzeit

j)

Einrichtungen, die digitale Signalverarbeitung enthalten:

1.

Sprachcodierung bei weniger

2.

mit einem Schaltungsaufbau,

k)

Unterwasser-Kommunikationseinrichtungen

1.

einer akustischen

2.

eine elektromagnetischen

3.

Elektronenstrahl-Lenkverfahren verwenden.


ANMERKUNG:

Statistische Multiplexer mit

digitalem Eingang und digitalem

Ausgang, zur Vermittlung, werden

als speicherprogrammierbare

Verteiler behandelt.


a)

Zeichengabe über einen


ANMERKUNG:

Signalisierungs-Einrichtungen,

bei denen der Zeichengabekanal in

32 Multiplex-Kanälen, die eine Gesamtleitung von nicht mehr als

2,1 Mbit/s bilden, getragen wird

bzw. sich auf eine solche Leitung

bezieht, und bei denen die Zeichengabe-Information in einem

festgelegten Zeitmultiplex-Kanal

ohne die Verwendung von explizit

adressierten Meldungen getragen

wird, gelten nicht als Systeme mit

Zeichengabe über einen zentralen

Kanal.


b)

mit ISDN-(Integrated Services Digital Network)-Funktionen

1.

Verteiler-Endstellen (zB Teilnehmerleitung)-

2.

der Fähigkeit, eine Signalisierungsmeldung, die


ANMERKUNG:

Nummer 5A03.b schließt nicht aus:

a)

Die Bewertung und Durchführung

b)

Nachrichtenverkehr auf einem D-Kanal des ISDN, ohne Bezug


c)

Mehrstufen-Priorität und Vorbelegung für

Leitungsvermittlung;


ANMERKUNG:

Nummer 5A03.c erfaßt keine

Ein-Ebene-Wahlvorbelegung.


d)

dynamische adaptive

e)

Leitwegzuteilung oder

f)

Leitwegzuteilung oder

Einzel-Paketen;


ANMERKUNG:

Die Beschränkungen der Nummer

5A03.e und 5A03.f gelten nicht für

Netzwerke, die nur

Netzwerk-Zugriffs-Kontroller

verwenden, oder für

Netzwerk-Zugriffs-Kontroller.


g)

konstruiert zur

h)

Daten-Paketverteiler,

1.

eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von 64 000 Bit/s pro

2.

eine digitale

Medium.


ANMERKUNG:

Nummer 5A03.h.1 nimmt die Multiplexbildung über eine

zusammengesetzte Verbindung von

Kommunikationskanälen, die nicht

von Nummer 5A02.a erfaßt sind,

nicht aus.


i)

optische Vermittlung (optical switching);

j)

ATM-Verfahren (Asynchronous Transfer Mode) verwenden;

k)

speicherprogrammierbare

Port enthalten.

5A04 Zentrale Netzwerksteuerung

mit beiden folgenden Merkmalen:

a)

empfängt Daten von den Knoten,

b)

verarbeitet diese Daten, um

Leitwegzuteilung durch.


ANMERKUNG:

Nummer 5A04 nimmt die Verkehrssteuerung als eine Funktion

prognostizierbarer

Verkehrsbedingungen nicht aus.


5A05 Lichtwellenleiter-Kommunikationskabel,

Lichtleitfasern und speziell

konstruierte Bauteile und Zubehör hierfür wie folgt:

a)

Lichtleitfaser oder -kabel mit

1.

konstruiert für

2.

Lichtwellenleiter mit einer Zugfestigkeit von 2,0 x 10


ANMERKUNG:

Zugversuch:

On-Line und Off-Line-Fertigungsprüfung, die

eine vorgeschriebene Zugspannung

dynamisch über eine Faserlänge von

0,5 bis 3 m bei einer Laufgeschwindigkeit von 2 bis 5 m/s

während ihres Durchlaufens zwischen

Tonrollen von ca. 15 cm Durchmesser

anlegt. Die Umgebungstemperatur

beträgt nominal 293 K und die

relative Luftfeuchtigkeit 40%.

ANMERKUNG:

Zur Durchführung des Zugversuches

können auch entsprechende nationale

Normen herangezogen werden.


b)

Bauteile und Zubehör, speziell

c)

Lichtwellenleiterkabel und Zubehör, konstruiert für

Unterwassereinsatz.


ANMERKUNG:

Durchgangssteckverbinder für

Schatten und Rümpfe siehe

Nummer 8A02.c.


5A06 Phasengesteuerte Antennen,

betrieben bei Frequenzen über

10,5 GHz, die aktive Elemente

und verteilte Bauteile enthalten

und konstruiert sind, daß sie

eine elektronische Steuerung der Strahlformung und Strahlzuspitzung ermöglichen,

ausgenommen Landesysteme mit

Instrumenten gemäß ICAO-Normen

(Mikrowellen-Landesysteme MLS).

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

5B01 Einrichtungen, speziell

konstruiert für:

a)

Entwicklung von Geräten,

b)

Fertigung von Geräten,

c)

Verwendung von Geräten,

Prüfeinrichtungen;

5B02 Andere Einrichtungen wie

folgt:

a)

Bitfehlerhäufigkeits-Prüfeinrichtung

b)

Analysatoren,

c)

Selbständige

C. MATERIALIEN

5C01 Vorformen aus Glas oder

anderen Materialien, optimiert

zur Herstellung von in Nummer

5A05 erfaßten Lichtwellenleiter.

D. SOFTWARE

5D01 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von Geräten oder

Materialien, die in den Nummern

unter 5A, 5B und 5C des Abschnittes

„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind.

5D02 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,

die in den Nummern unter 5E des Abschnittes

„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt ist.

5D03 Spezifische Software wie

folgt:

a)

„Generic''-Software, nicht

b)

Software, nicht lauffähig,

c)

Software, so konstruiert oder

d)

Software mit der Fähigkeit,

e)

Software, speziell konstruiert


ANMERKUNG:

Bezüglich Software für

Signalverarbeitung siehe auch

Gruppe 4 und 6.


E. TECHNOLOGIE

5E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung (ausschließlich Betrieb) von Geräten, Systemen,

Materialien oder Software, die

in den Nummern unter 5A, 5B, 5C

oder 5D des Abschnittes

„Telekommunikation'' erfaßt

sind.

5E02 Spezifische Technologien wie

folgt:

a)

erforderliche Technologie für

b)

Technologie zur Entwicklung

c)

Technologie zur Bearbeitung

d)

Technologie zur Entwicklung

e)

Technologie zur Entwicklung

f)

Technologie zur Entwicklung

g)

Technologie zur Entwicklung

h)

Technologie zur Entwicklung


ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von

Einrichtungen, Software, Systemen,

anwendungsspezifischen Baugruppen,

Modulen, integrierten Schaltungen,

Bauelementen, Technologie oder

Funktionen der Informationssicherheit ist in den Positionen des Abschnittes

„Informationssicherheit'' dieser Gruppe definiert, auch wenn sie

Bauteile oder Baugruppen anderer

Geräte sind.


A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

5A11 Systeme, Geräte,

anwendungsspezifische

Baugruppen, Module oder

integrierte Schaltungen zur Informationssicherheit, wie

folgt, und andere speziell

konstruierte Bauteile hierfür:

a)

konstruiert oder abgeändert

b)

konstruiert oder abgeändert

c)

konstruiert oder abgeändert

1.

Ausrüstungen, die feste

2.

Ausrüstungen, die feste

3.

Ausrüstungen, die feste

4.

Faksimile-Geräte;

5.

Rundfunkeinrichtungen für

6.

zivile Fernseheinrichtungen;


ANMERKUNG:

Nummer 5A11.d erfaßt keine

Ausrüstungen, speziell konstruiert

zur Unterdrückung von Emanationen

aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen.


e)

konstruiert oder abgeändert

f)

konstruiert oder abgeändert

g)

Kommunikationskabelsysteme,

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

5B11 Einrichtungen, speziell

konstruiert zur Entwicklung von

Einrichtungen oder Verfahren,

die von den Positionen des Abschnittes

„Informationssicherheit''

dieser Gruppe erfaßt sind,

einschließlich Meß- oder

Prüfeinrichtungen.

5B12 Einrichtungen, speziell

konstruiert zur Fertigung von

Einrichtungen oder Verfahren,

die von den Positionen des Abschnittes

Informationssicherheit dieser Gruppe erfaßt sind,

einschließlich Meß-, Prüf-,

Reparatur- oder

Fertigungseinrichtungen.

5B13 Meßeinrichtungen, speziell

konstruiert zum Prüfen und Freigeben von

Informationssicherheits-Verfahren, die von den Nummern unter 5A oder 5D des Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind.

D. SOFTWARE

5D11 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von Einrichtungen

oder Software, die in den Nummern unter 5A, 5B oder 5D

dieses Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind.

5D12 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,

die in den Nummern unter 5E des Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind.

5D13 Spezifische Software wie

folgt:

a)

Software, die die Eigenschaften der Einrichtungen, die in den Nummern unter 5A oder 5B des Abschnittes

b)

Software zur Abnahme von in Nummer 5D13.a erfaßter

c)

Software, konstruiert oder

E. TECHNOLOGIE

5E11 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von Ausrüstungen oder

Software, die in den Nummern

unter 5A, 5B oder 5D des Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind.


ANMERKUNGEN ZUR

INFORMATIONSSICHERHEIT:

1.

Positionen des Abschnittes Informationssicherheit dieser Gruppe erfassen nicht:

a)

Smart Cards für Personen mit Verschlüsselungen, zum Gebrauch in Einrichtungen

b)

Einrichtungen, die feste Datenkompressions- oder

c)

Empfangseinrichtungen für

d)

tragbare (persönliche) oder

e)

Entschlüsselungsverfahren,

2.

Positionen der Informationssicherheit in

a)

Software, erforderlich zur Verwendung von

b)

Software, mit einem Verfahren von Einrichtungen,


3 - ELEKTRONIK - KONSTRUKTION, ENTWICKLUNG UND FERTIGUNG

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND ---------------------------------

BAUELEMENTE ANMERKUNG:

Die Nummern 3R01 und 3R02 erfassen

Einrichtungen, die entwickelt sind

für den Gebrauch in

Raketensystemen der Nummer 9R01.

```

```

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Der Erfassungsstatus der in 3A

```

beschriebenen Geräte, Baugruppen

und Bauelemente - außer jenen in

Nummer 3A01.a.3 bis 10 -, die

speziell entwickelt sind als

bzw. die gleichen funktionellen

Eigenschaften haben wie andere

Einrichtungen, richtet sich nach

dem Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen.

```

2.

Der Erfassungsstatus von

```

integrierten Schaltungen (ICs),

beschrieben in Nummer 3A01.a.3

bis 9, die unabänderbar für eine

spezifische Funktion

programmiert oder entwickelt

sind, richtet sich nach dem

Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen.

ANMERKUNG:

Kann der Hersteller oder Anwender

den Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen nicht bestimmen, so

richtet sich der Erfassungstatus

der integrierten Schaltungen nach

Nummer 3A01.a.3 bis 9.

```

```

3A01 Elektronische Einheiten und

Bauelemente:

```

a)

Integrierte Schaltungen für

```

Universalanwendungen, wie folgt:

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Der Erfassungsstatus von

```

Halbleiterscheiben (fertig oder

unfertig), bei denen die

Funktion bereits festgelegt ist,

ist nach den Parametern der

Nummer 3A01.a zu bewerten.

```

2.

Integrierte Schaltungen

```

beinhalten die folgenden Typen:

monolithisch integrierte

Schaltungen;

integrierte Hybridschaltungen;

integrierte

Multichip-Schaltungen;

integrierte Schichtschaltungen,

einschließlich integrierte

Silicium-Saphir-Schaltungen;

integrierte optische

Schaltungen.

```

```

```

1.

integrierte Schaltungen,

```

strahlungsfest konstruiert

oder entwickelt, um eine

Gesamtdosis von 5 x 10 hoch

5 rad (Si) oder höher

auszuhalten;

```

2.

integrierte Schaltungen, 3R01 Elektronische Baugruppen und

```

beschrieben in Nummer 3A01.a.3 Bauteile, speziell konstruiert

bis a.10, ausgelegt für einen für militärische Zwecke und den

Betrieb bei einer Einsatz bei Temperaturen über

Umgebungstemperatur unter 125 Grad C.

219 K (-54 Grad C) oder über

398 K (+125 Grad C);

```

```

ANMERKUNG:

Die Temperaturgrenzwerte in

Nummer 3A01.a.2 gelten nicht für

integrierte Schaltungen für zivile

Kraftfahrzeug- oder

Eisenbahntriebwagen.

```

```

```

3.

Mikroprozessor-

```

Mikroschaltungen,

Mikrocomputer-Mikroschaltungen

und Mikrokontroller-

Mikroschaltungen mit einem der

folgenden Merkmale:

```

```

ANMERKUNGEN:

Nummer 3A01.a.3 erfaßt keine

Mikrocomputer-Mikroschaltungen auf

Siliciumbasis oder

Mikrokontroller-Mikroschaltungen,

die eine

Operanden-(Daten)Wortlänge von

8 Bit oder weniger besitzen und

nicht von Anmerkung 2 zu 3A erfaßt

sind.

```

```

```

a)

einer externen

```

Datenbusbreite von mehr als

32 Bit oder eine Arithmetik-

Logik-Einheit (ALU) mit

einer Zugriffsbreite von

mehr als 32 Bit;

```

b)

einer Taktfrequenz von mehr

```

als 40 MHz;

```

c)

einer externen

```

Datenbusbreite von 32 Bit

oder mehr und fähig,

12,5 Millionen

Befehle/Sekunde (MIPS) oder

mehr auszuführen; oder

```

```

ANMERKUNG:

Ist der MIPS-Wert nicht

spezifiziert, ist der Umkehrwert

der durchschnittlichen

Befehlszykluszeit (in mys) zu

verwenden.

```

```

```

d)

mit mehr als einem Daten-

```

oder Befehlsbus oder

seriellem Kommunikationsport

für eine externe Verknüpfung

mit einem Parallelprozessor

mit einer

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 2,4 Mbytes/s;

```

4.

integrierte

```

Speicherschaltungen wie folgt:

```

a)

elektronische löschbare

```

PROMs (EEPROMs) mit einer

Speicherkapazität von:

```

1.

mehr als 1 Mbit/Paket;

```

oder

```

2.

mehr als 256 kbit/Paket

```

und einer maximalen

Zugriffszeit von weniger

als 80 ns;

```

b)

statische RAMs (SRAMs) mit

```

einer Speicherkapazität von:

```

1.

mehr als 1 Mbit/Paket;

```

oder

```

2.

mehr als 256 kbit/Paket

```

und einer maximalen

Zugriffszeit von weniger

als 25 ns;

```

c)

integrierte

```

Speicherschaltungen, die aus

einem Verbindungshalbleiter

gefertigt sind;

```

5.

integrierte

```

Wandler-Schaltungen wie folgt:

```

a)

Analog/Digital-Wandler mit 3R02 Analog-Digital-Wandler,

```

einem der folgenden verwendbar in Systemen laut

Merkmale: Nummer 9R01, mit einer der

nachfolgenden Charakteristiken:

```

1.

einer Auflösung von 8 Bit, a) konstruirt im Hinblick auf

```

oder mehr, jedoch weniger die Erfüllung militärischer

als 12 Bit, mit einer Spezifikationen für

Gesamtkonvertierungszeit gehärtete Ausrüstungen oder

bis maximale Auflösung b) konstruiert oder modifiziert

von weniger als 10 ns; für militärische Zwecke und

von einem der nachstehenden

```

2.

einer Auflösung von 12 Bit Typen:

```

bei einer

Gesamtkonvertierungszeit

bis maximale Auflösung von

weniger als 200 ns; oder

```

3.

einer Auflösung von mehr

```

als 12 Bit bei einer

Gesamtkonvertierungszeit

bis maximale Auflösung von

weniger als 2 mys;

```

b)

Digital/Analog-Wandler mit 1. Analog-Digital-Wandler

```

einer Auflösung von 12 Bit „Mikroschaltkreise'', die

oder mehr und einer „strahlungsgehärtet'' sind

Einstellzeit von weniger oder alle nachstehenden

als 10 ns; Charakteristiken aufweisen:

```

a)

ausgestattet mit einer

```

Auflösung von 8 Bits oder

mehr;

```

b)

ausgelegt für den Betrieb

```

in Temperaturbereichen von

unter minus 54 Grad C bis

über plus 125 Grad C; und

```

c)

hermetisch abgedichtet;

```

```

2.

Elektrischer Eingang vom Typ

```

Analog-Digital-Wandler,

gedruckte Schaltkreise oder

Module, mit allen

nachstehend genannten

Charakteristiken:

```

a)

ausgestattet mit einer

```

Auflösung von 8 Bits oder

mehr;

```

b)

ausgelegt für den Betrieb

```

in Temperaturbereichen von

unter minus 54 Grad C bis

über plus 125 Grad C; und

```

c)

ausgestattet mit den unter

```

```

1.

genannten

```

„Mikroschaltkreisen''.

```

6.

Elektro-optische oder optische

```

integrierte Schaltungen für

Signaldatenverarbeitung mit

allen folgenden Merkmalen:

```

a)

einer oder mehreren internen

```

Laserdioden;

```

b)

einem oder mehreren internen

```

Lichterkennungselementen;

und

```

c)

Hohlleitern;

```

```

7.

Programmierbare Gate-Arrays

```

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

einer äquivalenten

```

Gatterzahl von mehr als

30 000 (zwei

Eingangsgatter); oder

```

b)

einer typischen Grundgatter-

```

Verzögerungszeit von weniger

als 0,4 ns;

```

8.

Programmierbare Logic-Arrays

```

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

einer äquivalenten

```

Gatterzahl von mehr als

5 000 (zwei Eingangsgatter);

oder

```

b)

einer Schalt-Frequenz von

```

mehr als 100 MHz;

```

9.

integrierte Schaltungen für

```

Neurale Netze;

```

10.

Kundenspezifische integrierte

```

Schaltungen, bei denen

entweder die Funktion oder der

Erfassungsstatus der

Endausrüstung dem Hersteller

nicht bekannt sind, einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

mehr als 144 Anschlüsse;

```

```

b)

eine typische Grundgatter-

```

Verzögerungszeit von weniger

als 0,4 ns haben; oder

```

c)

eine Betriebsfrequenz von

```

mehr als 3 GHz;

```

11.

digitale integrierte

```

Schaltungen, außer jenen in

Nummer 3A01.a.3 bis a.10, auf

der Basis eines

Verbindungshalbleiters und mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer äquivalenten

```

Gatterzahl von mehr als 300

(2 Eingangsgatter); oder

```

b)

einer Schalt-Frequenz von

```

mehr als 1,2 GHz;

```

b)

Mikrowellen- oder

```

Millimeterwellen-Bauelemente:

```

1.

Vakuum-Elektro-Röhren und

```

Kathoden wie folgt:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.b.1 erfaßt keine

Röhren, die für einen Betrieb in

Standard-Bändern der zivilen

Telekommunikation bei Frequenzen

von nicht mehr als 31 GHz

entwickelt oder ausgelegt sind.

```

```

```

a)

Wanderfeldröhren wie folgt:

```

```

1.

mit einer Betriebsfrequenz

```

höher als 31 GHz;

```

2.

mit einem

```

Kathodenheizelement mit

einer Einschaltzeit auf

RF-Nennleistung von

weniger als 3 Sekunden;

```

3.

Gekoppelte Hohlraumröhren

```

oder Abwandlungen hiervon;

```

4.

Helix-Röhren oder

```

Abwandlungen hiervon mit

einem der folgenden

Merkmale:

```

a)
  1. einer Momentanbandbreite

```

von einer halben Oktave oder

mehr, und

```

2.

dem Produkt aus

```

durchschnittlicher

Nennausgangsleistung (kW)

und der

Höchstbetriebsfrequenz (GHz)

von mehr als 0,2;

```

b)
  1. einer Momentanbandbreite

```

von weniger als einer halben

Oktave; und

```

2.

dem Produkt aus

```

durchschnittlicher

Nennausgangsleistung (kW)

und der

Höchstbetriebsfrequenz (GHz)

von mehr als 0,4; oder

```

c)

raumfahrtqualifiziert;

```

```

b)

Cross-Field-Verstärkerröhren

```

mit einer Verstärkung von

mehr als 17 dB;

```

c)

Imprägnierte Kathoden für

```

Elektro-Röhren mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

Einschaltzeit auf

```

Nennemission von weniger

als 3 Sekunden; oder

```

2.

die eine kontinuierliche

```

Emissionsstromdichte bei

Nennbetriebsbedingungen

von mehr als 5 A/cm2

erzeugen;

```

2.

integrierte

```

Mikrowellenschaltungen oder

Mikrowellenmodule mit

integrierten monolithischen

Schaltungen mit

Betriebsfrequenzen von mehr

als 3 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.b.2 erfaßt keine

Schaltungen oder Module für Geräte,

die ausschließlich in

Standard-Bändern der zivilen

Telekommunikation bei Frequenzen

von nicht mehr als 31 GHz betrieben

werden.

```

```

```

3.

Mikrowellentransistoren,

```

ausgelegt für einen Betrieb

bei Frequenzen von mehr als 31

GHz;

```

4.

Mikrowellen-Verstärker auf

```

Halbleiterbasis:

```

a)

mit einer Betriebsfrequenz

```

von mehr als 10,5 GHz und

mit einer Momentanbandbreite

von mehr als einer halben

Oktave; oder

```

b)

mit einer Betriebsfrequenz

```

von mehr als 31 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.b.4 erfaßt keine

folgenden Verstärker:

```

1.

speziell konstruiert für

```

medizinische Anwendungen;

```

2.

speziell konstruiert zur

```

Verwendung in einfachen

Lehrbehelfen; oder

```

3.

mit einer Ausgangsleistung von

```

nicht mehr als 10 W und speziell

konstruiert für:

```

a)

industrielle oder zivile

```

Einbruchsicherungs-,

Erkennungs- und Alarmsysteme;

```

b)

Bewegungsablaufsteuerungs- und

```

Zählsysteme in Verkehr und

Industrie; oder

```

c)

Systeme zur Erkennung von

```

Luft- oder

Wasserverschmutzung.

```

```

```

5.

Elektronisch oder magnetisch

```

abstimmbare Bandpässe oder

Sperrfilter mit mehr als

5 abstimmbaren Resonatoren,

zur Abstimmung in einem 1,5:1

Frequenzband (f(max)/f(min))

in weniger als 10 mys, mit:

```

a)

einer Bandpaß-Bandbreite von

```

mehr als 0,5% der

Mittenfrequenz; oder

```

b)

einer Sperrfilter-Bandbreite

```

von weniger als 0,5% der

Mittenfreqeunz;

```

6.

Mikrowellen-Baugruppen, mit

```

einer Betriebsfrequenz von

mehr als 31 GHz;

```

7.

Flexible Hohlleiter,

```

konstruiert für einen Einsatz

bei Frequenzen von über

40 GHz;

```

c)

Akustische Einrichtungen wie

```

folgt und speziell konstruierte

Bauelemente hierfür:

```

1.

Vorrichtungen mit akustischen

```

Oberflächenwellen und mit

akustischen oberflächennahen

Volumenwellen mit:

```

a)

einer Trägerfrequenz von

```

mehr als 1 GHz; oder

```

b)

einer Trägerfrequenz von

```

1 GHz oder weniger und:

```

1.

eine Nebenkeulendämpfung

```

von mehr als 55 dB;

```

2.

einem Produkt aus

```

Höchstverzögerungszeit und

Bandbreite (Zeit in mys

und Bandbreite in MHz

ausgedrückt) von mehr als

100; oder

```

3.

einer dispergierenden

```

Verzögerung von mehr als

10 mys;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.c.1. erfaßt keine

speziell für Haushalts- und

Unterhaltungselektronik

konstruierte Bausteine.

```

```

```

2.

Einrichtungen mit akustischen

```

Volumenwellen, die eine

direkte Verarbeitung von

Signalen bei Frequenzen von

mehr als 1 GHz erlauben;

```

3.

akustisch-optische

```

Signalaufbereitungseinrich-

tungen, die die Wechselwirkung

zwischen akustischen Wellen

und Lichtwellen ausnutzen und

die eine unmittelbare

Aufbereitung von Signalen oder

Bildern ermöglichen,

einschließlich Spektroanalyse,

Korrelation und Konvolution;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.c.3 erfaßt keine

Bausteine, speziell konstruiert für

zivile Fernseh-, Video-AM- und

FM-Rundfunkeinrichtungen.

```

```

```

d)

Elektronische Einrichtungen oder

```

Schaltungen mit Bauelementen,

gefertigt aus supraleitfähigen

Materialien, speziell

konstruiert für einen Betrieb

bei Temperaturen unter der

kritischen Temperatur von

mindestens einem der

supraleitfähigen Bestandteile,

und mit einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

elektromagnetische

```

Verstärkung:

```

a)

bei Frequenzen gleich oder

```

kleiner als 31 GHz mit einem

Rauschwert von weniger als

0,5 dB; oder

```

b)

bei Frequenzen von mehr als

```

31 GHz;

```

2.

Stromschaltung für digitale

```

Schaltungen, die supraleitende

Gatter mit einem Produkt aus

Verzögerungszeit/Gatter (in

Sekunden) und der

Verlustleistung/Gatter (in

Watt) von weniger als 10 hoch

-14 J verwenden; oder

```

3.

Frequenzwahl bei allen

```

Frequenzen mit Schwingkreisen

mit Q-Werten von mehr als

10 000;

```

e)

hochenergetische Bausteine wie

```

folgt:

```

1.

Batterien wie folgt:

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.e.1 erfaßt keine

Batterien mit Volumina gleich oder

kleiner 26 cm3 (zB herkömmliche

C-Zellen oder UM-2-Batterien):

```

```

```

a)

Primärzellen und Batterien

```

mit einer Energiedichte von

mehr als 350 Wh/kg und

ausgelegt für einen Betrieb

innerhalb eines

Temperaturbereiches von

unter 243 K (-30 Grad C) bis

über 343 K (+70 Grad C);

```

b)

Wiederaufladbare Zellen und

```

Batterien mit einer

Energiedichte von mehr als

150 Wh/kg nach

75 Lade-/Entladezyklen bei

einem Entladungsstrom gleich

C/5 Stunden (wobei C die

Nennkapazität in Ampere-

Stunden ist), wenn sie

innerhalb eines

Temperaturbereiches von

unter 253 K (-20 Grad C) bis

über 333 K (+60 Grad C)

arbeiten;

```

```

ANMERKUNG:

Die Energiedichte wird durch

Multiplikation der

durchschnittlichen Leistung in Watt

(durchschnittliche Spannung in Volt

mal durchschnittlicher Strom in

Ampere) mit der Entladungsdauer in

Stunden bis 75% der

Leerlaufspannung, dividiert durch

die Gesamtmasse der Zelle (oder

Batterie) in kg erhalten.

```

```

```

c)

raumfahrtqualifizierte und

```

strahlungsfeste

Solargeneratoren mit einer

spezifischen Leistung von

mehr als 160 W/m2 bei einer

Betriebstemperatur von 301 K

(+28 Grad C) unter einer

Wolframbeleuchtung von 1

kW/m2 bei 2 800 K (2 527

Grad C);

```

2.

Hochleistungs- 3N01 Elektronische Ausrüstung wie

```

Speicherkondensatoren wie folgt: folgt:

```

a)

Kondensatoren mit einer a) Kondensatoren wie folgt:

```

Folgefrequenz der Entladepulse 1. Betriebsspannung größer

von weniger als 10 Hz als 1,4 kV, gespeicherte

(monostabile Kondensatoren) mit Energie größer als 10 J,

einem der folgenden Merkmale: Kapazität größer als

```

1.

einer Nennspannung gleich oder 0,5 myF und

```

größer als 5 kV; Reiheninduktivität

```

2.

einer Energiedichte gleich oder kleiner als 50 nH,

```

größer als 250 J/kg; und 2. Betriebsspannung größer

```

3.

einer Gesamtenergie gleich oder als 750 V, Kapazität

```

größer als 25 kJ; größer als 0,25 myF und

```

b)

Kondensatoren mit einer Reiheninduktivität

```

Folgefrequenz der Entladepulse kleiner als 10 nH;

von 10 Hz oder mehr (repetition b) Supraleitende

rated capacitors) mit einem der Solenoid-Elektromagnete mit

folgenden Merkmale: allen folgenden

```

1.

einer Nennspannung gleich oder Eigenschaften:

```

größer als 5 kV; 1. geeignet zum Aufbau

```

2.

einer Energiedichte gleich oder magnetischer Felder

```

größer als 50 J/kg; größer als 2 Tesla

```

3.

einer Gesamtenergie gleich oder (20 kGauß),

```

größer als 100 J; und 2. L/D-Verhältnis größer

```

4.

einer Lade/Entladezykluszahl als 2 (L/D-Verhältnis

```

gleich oder größer als 10 000; ist die Länge bezogen

```

3.

Supraleitende Elektromagnete auf den inneren

```

oder Solenoide, speziell Durchmesser),

konstruiert zur völligen Ladung 3. Innendurchmesser größer

oder Entladung in weniger als als 300 mm,

einer Minute, mit allen 4. Gleichmäßigkeit des

folgenden Merkmalen: Magnetfeldes im Bereich

der innenliegenden 50%

des inneren Volumens

besser als 1%;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3N01.b erfaßt nicht

Magnete, besonders konstruiert für

medizinische NMR-Bildsysteme

(nuclear magnetic resonance

imaging systems).

```

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.e.3 erfaßt keine

supraleitenden Elektromagnete oder

Solenoide, die speziell für

medizinische Einrichtungen der

Kernspintomografie (MRI)

konstruiert sind.

```

```

```

a)

die höchste während der c) Röntgenblitzgeneratoren oder

```

Entladung gelieferte Energie gepulste

dividiert durch die Elektronenbeschleuniger mit

Entladungsdauer beträgt mehr als einer Spitzenleistung

500 kJ/Minute; größer/gleich 500 keV wie

```

b)

einem Innendurchmesser der folgt:

```

stromführenden Windungen von ---------------------------------

mehr als 250 mm; und ANMERKUNG:

```

c)

ausgelegt für eine Nummer 3N01.c erfaßt

```

Magnetinduktion vom mehr als 8 T Beschleuniger als Bestandteile

oder einer Gesamtstromdichte in von Geräten, die für die

der Wicklung von mehr als Anwendungsgebiete außerhalb der

300 A/mm2; Elektronen- oder

```

4.

Schaltungen oder Systeme zur Röntgenbestrahlung (zB

```

elektromagnetischen Elektronenmikroskopie) oder für

Energiespeicherung mit medizinische Zwecke entwickelt

Elementen, gefertigt aus wurden.

supraleitenden Materialien, ---------------------------------

speziell konstruiert für einen 1. Spitzenelektronenenergie des

Betrieb bei Temperaturen unter Beschleunigers größer/gleich

der kritischen Temperatur von 500 keV, aber nicht kleiner als

mindestens einem ihrer 25 MeV und ein Gütefaktor K

supraleitenden Bestandteile, mit größer/gleich 0,25,

allen folgenden Merkmalen: 2. Spitzenelektronenenergie des

```

a)

Resonanzbetriebsfrequenzen von Beschleunigers größer/gleich 25

```

mehr als 1 MHz; MeV und Spitzenleistung größer

```

b)

einer gespeicherten als 50 MW (Spitzenleistung =

```

Energiedichte von 1 MJ/m3 oder Produkt aus Spitzenpotential in

mehr; und Volt und Spitzenstrahlstrom in

```

c)

einer Entladezeit von weniger Ampere).

```

als 1 ms;

```

5.

Röntgensysteme des ---------------------------------

```

Blitzlichttypes einschließlich TECHNISCHE ANMERKUNG:

Röhren, mit allen folgenden

Merkmalen: 1. Im Sinne von Nummer 3N01.c ist

```

a)

einer Spitzenleistung von mehr der Gütefaktor K definiert als:

```

als 500 MW; K = 1,7 x 10 hoch 3 x V hoch

```

b)

einer Ausgangsspannung von mehr 2,65 x Q,

```

als 500 kV; und V = Spitzenelektronenenergie

```

c)

einer Impulsbreite von weniger in MeV,

```

als 0,2 mys; Q = gesamte beschleunigte

```

f)

Absolute Stellungsgeber für Ladung in Coloumb bei

```

drehende Bewegungen mit einem einer Dauer des

der folgenden Merkmale: Strahlpulses

```

1.

einer Auflösung besser als kleiner/gleich 1 mys, ist

```

1 Teil auf 265 000 Q die beschleunigte Ladung

(18 Bit-Auflösung) in 1 mys (Q = Integral des

Skalenendwert; oder Strahlstromes i in Ampere

```

2.

einer Genauigkeit besser als der Dauer t in Sekunden).

```

+-2,5 Bogensekunden. 2. Im Sinne von Nummer 3N01.c ist

bei Beschleunigern, die auf

Hohlraumstrukturen basieren

(microwave accelerating

cavities),

```

a)

die Dauer des Strahlpulses

```

der kleinere Wert von 1 mys

oder der Dauer des

Strahlbündels, das durch

einen Modulatorimpuls

erzeugt wird,

```

b)

der Spitzenstrahlstrom der

```

Durchschnittsstrom während

der Dauer eines

Strahlbündels.

```

```

3A02 Universal-Elektronikgeräte:

```

a)

Aufnahmegeräte wie folgt und

```

speziell hierfür konstruierte

Test(Prüf)-Bänder:

```

1.

analoge Meß-Magnetband-Geräte

```

einschließlich solcher, die

die Aufnahme von digitalen

Signalen erlauben (zB mit

Verwendung eines HDDR-Moduls

(High-Density-Digitalaufnahme-

Modul), mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

einer Bandbreite von mehr

```

als 4 MHz/elektronischem

Kanal oder Spur;

```

b)

einer Bandbreite von mehr

```

als 2 MHz/elektronischem

Kanal oder Spur und mit mehr

als 42 Spuren; oder

```

c)

einem Zeitfehler gegenüber

```

der Zeitbasis gemäß IRIG

oder EIA-Normen von weniger

als +-0,1 mys;

```

2.

digitale Videomagnetband-

```

Geräte mit einer maximalen

digitalen Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 180 Mbit/s,

ausgenommen solchen, speziell

konstruiert für

Fernsehaufzeichungen gemäß

CCIR- oder IEC-Normen und

Empfehlungen für zivile

Fernsehanwendungen;

```

3.

digitale Meß-Magnetband-

```

Datenaufzeichnungsgeräte mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer maximalen digitalen

```

Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 60 Mbit/s und

mit Schrägschrifttechnik;

```

b)

einer maximalen digitalen

```

Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 120 Mbit/s und

mit Festkopftechnik; oder

```

c)

raumfahrtqualifiziert;

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.a.3 erfaßt keine

analogen Magnetbandgeräte, die mit

HDDR-Umwandlungselektronik

ausgerüstet und nur für die

Aufnahme digitaler Daten

konfiguriert sind.

```

```

```

4.

Geräte mit einer maximalen

```

digitalen Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 60 Mbit/s, so

konstruiert, daß damit

digitale

Videomagnetband-Geräte für

eine Verwendung als digitale

Meßaufzeichnungsgeräte

abgeändert werden können;

```

b)

Frequenz-Synthesizer sowie

```

Baugruppen mit einer

Frequenzumschaltzeit von einer

gewählten Frequenz auf eine

andere von weniger als 1 ms;

```

c)

Signalanalysatoren wie folgt:

```

```

1.

zur Analyse von Frequenzen

```

über 31 GHz;

```

2.

dynamische Signalanalysatoren

```

mit einer Echtzeit-Bandbreite

von mehr als 25,6 kHz,

ausgenommen solche, die nur

Relativfilter (auch bekannt

als Oktav- oder

Teiloktavfilter) verwenden;

```

d)

Signalgeneratoren mit

```

Frequenzsynthese, die

Ausgangsfrequenzen erzeugen,

deren Genauigkeit und Kurz- und

Langzeit-Stabilität geregelt

sind, von der internen

geräteeigenen Normalfrequenz

abstammen oder von dieser

kontrolliert werden, und mit

einem der folgenden Merkmale:

```

1.

einer maximalen

```

synthetisierten Frequenz von

mehr als 31 GHz;

```

2.

einer Frequenzumschaltzeit von

```

einer gewählten Frequenz auf

eine andere von weniger als

1 ms; oder

```

3.

einem Phasenrauschpegel im

```

Einseitenband besser als

(126 + 20 logF - 20logf) in

dBc/Hz, wobei F die Abweichung

von der Betriebsfrequenz in Hz

und f die Betriebsfrequenz in

MHz ist;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.d erfaßt keine

Geräte, bei denen die

Ausgangsfrequenz entweder durch die

Addition oder Subtraktion von zwei

oder mehreren

Kristalloszillatorfrequenzen, oder

durch die Addition oder

Subtraktion, gefolgt von einer

Multiplikation des Ergebnisses,

erzeugt wird.

```

```

```

e)

Netzwerkanalysatoren mit einer

```

maximalen Betriebsfrequenz von

mehr als 31 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.e erfaßt keine

Wobbelfrequenz-Netzanalysatoren mit

einer maximalen Betriebsfrequenz

von nicht mehr als 40 GHz und die

nicht fernsteuerbar sind (dh.

keinen Datenbus für Verbindung

enthalten).

```

```

```

f)

Mikrowellenprüfempfänger mit

```

beiden folgenden Merkmalen:

```

1.

einer maximalen

```

Betriebsfrequenz von mehr als

31 GHz; und

```

2.

Amplitude und Phase ist

```

gleichzeitig meßbar;

```

g)

Atomfrequenznominale mit einem

```

der folgenden Merkmale:

```

1.

Langzeitstabilität (Altern)

```

weniger (besser) als 1 x 10

hoch -11/Monat; oder

```

2.

raumfahrtqualifiziert;

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.g.1 erfaßt keine

nicht-raumfahrtqualifizierten

Rubidium-Standards.

```

```

h. Emulatoren für Mikroschaltungen,

die von Nummer 3A01.a.3 oder

3A01.a.9 erfaßt sind.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.h erfaßt keine

Emulatoren, die für eine Baureihe

konstruiert sind, welche mindestens

einen nicht von Nummer 3A01.a.3

oder 3A01.a.9 erfaßten Baustein

enthalten.

```

```

3N02 Oszilloskope und

Transientenrekorder wie folgt

sowie besonders konstruierte

Bestandteile hierfür:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3N02 erfaßt nur folgende

besonders konstruierte

Bestandteile:

```

1.

Einschubmodule,

```

```

2.

externe Verstärker,

```

```

3.

Vorverstärker,

```

```

4.

Sampling-Zusätze,

```

```

5.

Kathodenstrahlröhren für

```

analoge Oszilloskope.

```

```

```

a)

nichtmodulare analoge

```

Oszilloskope mit einer

Bandbreite größer/gleich

1 GHz;

```

b)

modulare analoge

```

Oszilloskopsysteme mit einer

der folgenden Eigenschaften:

```

1.

Grundgerät (mainframe) mit

```

einer Bandbreite

größer/gleich 4 GHz oder

```

2.

Einschubmodule mit einer

```

Einzelbandbreite

größer/gleich 4 GHz;

```

c)

analoge

```

Sampling-Oszilloskope für

die Analyse von periodischen

Ereignissen mit einer

effektiven Bandbreite größer

als 4 GHz;

```

d)

digitale Oszilloskope und

```

Transientenrekorder mit A/D-

Wandler-Verfahren, die

geeignet sind zur

Speicherung transienter

Vorgänge durch sequentielle

Abtastung einmaliger

Eingangssignale in

aufeinanderfolgenden

Intervallen von weniger als

1 ns (mehr als 10 hoch 9

Abtastwerte (samples) pro

Sekunde), mit einer

digitalen Auflösung von

8 bit oder mehr und einer

Speichermöglichkeit von 256

oder mehr Abtastwerten.

```

```

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Bandbreite im Sinne von

Nummer 3N02 ist der

Frequenzbereich, in dem die

Auslenkung in der

Kathodenstrahlröhre bei konstanter

Eingangsspannung nicht unter 70,7%

des Wertes abfällt, der bei

maximaler Auslenkung gemessen

wird.

```

```

3N03 Frequenzumwandler (Konverter

oder Inverter) oder Generatoren

mit allen folgenden Merkmalen:

```

a)

Mehrphasenausgang mit einer

```

Leistung größer/gleich 40 W,

```

b)

Frequenzbereich von 600 Hz

```

bis 2 000 Hz,

```

c)

Klirrfaktor kleiner als 10%

```

und

```

d)

Frequenzstabilisierung

```

besser als 0,1%.

3N04 Hochenergie-

Gleichstromversorgungsgeräte für

die Erzeugung von 100 V oder mehr

im Dauerbetrieb über einen

Zeitraum von 8 h mit einem

Ausgangsstrom größer/gleich 500 A

und einer Strom- oder

Spannungsregelung kleiner (besser)

als 0,1%.

3N05 Hochspannungs-

Gleichstromversorgungsgeräte für

die Erzeugung von 20 kV oder mehr

im Dauerbetrieb über einen

Zeitraum von 8 h mit einem

Ausgangsstrom größer/gleich 1 A

und mit einer Strom- oder

Spannungregelung kleiner (besser)

als 0,1%.

3N06 Schaltelemente wie folgt:

```

a)

Kaltkathodenröhren mit oder

```

ohne Gasfüllung

(einschließlich gasgefüllter

Krytrons und Vakuum-

Sprytrons), die wie

Schaltfunkenstrecken

funktionieren, mit drei oder

mehr Elektroden und allen

folgenden Eigenschaften:

```

1.

spezifizierte

```

Anodenspitzenspannung

größer/gleich 2,5 kV,

```

2.

spezifizierter

```

Anodenspitzenstrom

größer/gleich 100 A,

```

3.

Zündverzögerungszeit

```

kleiner/gleich 10 mys;

```

b)

getriggerte

```

Schaltfunkenstrecken mit

einer Zündverzögerungszeit

kleiner/gleich 15 mys und

spezifiziert für

Spitzenströme größer/gleich

500 A;

```

c)

Module oder Baugruppen zum

```

schnellen Schalten mit allen

folgenden Eigenschaften:

```

1.

spezifizierte

```

Anodenspitzenspannung

größer als 2 kV,

```

2.

spezifizierter

```

Anodenspitzenstrom

größer/gleich 500 A,

```

3.

Einschaltzeit

```

kleiner/gleich 1 mys.

3N07 Vorrichtungen für gesteuerte

Detonatoren wie folgt:

```

a)

Zündvorrichtungen für

```

Explosivstoffdetonatoren,

entwickelt zur

gleichzeitigen Zündung

mehrerer Detonatoren gemäß

Nummer 3N10;

```

b)

modulare elektrische

```

Impulsgeneratoren

(einschließlich

Xenon-Blitzlampentreibern),

konstruiert für beweglichen

oder besonders robusten

(ruggedised) Einsatz, mit

allen folgenden

Eigenschaften:

```

1.

Energieabgabe in weniger

```

als 15 mys,

```

2.

Ausgangsstrom größer als

```

100 A,

```

3.

Anstiegszeit kleiner als

```

10 mys bei Lasten

kleiner als 40 Ohm,

```

```

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Die Anstiegszeit ist definiert

als das Zeitintervall von 10% bis

90% der Stromaplitude beim Treiben

einer ohmschen Last.

```

```

```

4.

staubdichte Ausführung,

```

```

5.

keine Abmessung größer

```

als 25,4 cm,

```

6.

Gewicht kleiner als

```

25 kg,

```

7.

spezifiziert für einen

```

Temperaturbereich

zwischen -50 Grad C und

100 Grad C oder

luftfahrttauglich.

3N08 Hochgeschwindigkeits-

Impulsgeneratoren mit einer

Ausgangsspannung größer als 6 V an

einer ohmschen Last kleiner als 55

Ohm und mit einer

Impulsanstiegszeit kleiner als 500

ps.

```

```

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Impulsanstiegszeit im Sinne von

Nummer 3N08 ist das Zeitintervall,

in dem die Spannungsamplitude

zwischen 10% und 90% des

Maximalwertes beträgt.

```

```

3N09 Neutronengeneratorsysteme

einschließlich

Neutronengeneratorröhren,

konstruiert für den Betrieb ohne

äußeres Vakuumsystem und unter

Verwendung elektrostatischer

Beschleunigung zur Auslösung einer

Tritium-Deuterium-Kernreaktion.

3N10 Detonatoren und

Mehrfachzündersysteme wie folgt,

ausgenommen nur auf primären

Explosivstoffen basierende, zB

Bleiazid:

```

a)

elektrisch betriebene

```

Detonatoren wie folgt:

```

1.

Brückenzünder (EB),

```

```

2.

Brückenzünderdraht

```

(EBW),

```

3.

Slapperzünder,

```

```

4.

Folienzünder (EFI);

```

```

b)

Vorrichtungen mit einzelnen

```

oder mehreren Detonatoren

zum annähernd gleichzeitigen

Zünden großer explosiver

Oberflächen (größer als

5 000 mm2) mit nur einem

Zündsignal (maximale

zeitliche Abweichung vom

ursprünglichen Zündsignal

über der gesamten zu

zündenden Oberfläche kleiner

als 2,5 mys.

```

```

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Die von Nummer 3N07 oder 3N10

erfaßten Detonatoren basieren auf

einem elektrischen Leiter (Brücke,

Drahtbrücke, Folien), der

explosionsartig verdampft, wenn

ein schneller Hochstromimpuls

angelegt wird. Außer bei den

Slapperzündern wird durch den

explodierenden Draht die chemische

Detonation in Gang gesetzt. Bei

den Slapperzündern wird durch den

explodierenden Draht ein

Zündhammer getrieben, der bei

Aufschlag auf eine Zündmasse die

chemische Detonation startet. Bei

einigen Ausführungen wird der

Zündhammer magnetisch angetrieben.

Der Begriff Folienzünder kann sich

sowohl auf Brückenzünder als auch

auf Slapperzünder beziehen. Der

Begriff Detonator wird auch

anstelle von Zünder verwendet.

```

```

3N11 Massenspektrometer für die

Messung von Ionen einer Masse

größer/gleich 230 (amu) mit einer

Auflösung besser als 2/230 und

Ionenquellen hierfür wie folgt:

```

a)

induktiv gekoppelte

```

Plasma-Massenspektrometer

(ICP/MS);

```

b)

Glühentladungs-

```

Massenspektrometer (GDMS);

```

c)

Thermoionisations-

```

Massenspektrometer (TIMS);

```

d)

Elektronenstoß-

```

Massenspektrometer mit einer

Quellenkammer, hergestellt

aus UF tief 6-resistenten

Materialien, damit

ausgekleidet oder plattiert;

```

e)

Molekularstrahl-

```

Massenspektrometer wie

folgt:

```

1.

mit einer Quellenkammer,

```

hergestellt aus

rostfreiem Stahl oder

Molybdän, damit

ausgekleidet oder

palttiert (Anm.: richtig:

plattiert) und mit einer

Kühlfalle, die auf 193 K

(-80 Grad C) oder

weniger kühlen kann,

oder

```

2.

mit einer Quellenkammer,

```

hergestellt aus UF tief

6-resistenten

Materialien, damit

ausgekleidet oder

plattiert;

```

f)

Massenspektrometer,

```

ausgestattet mit einer

Mikrofluorierungs-

Ionenquelle, konstruiert zur

Verwendung mit Aktiniden

oder Aktinidenfluoriden.

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

3B01 Ausrüstungen zur Herstellung

oder Prüfung von

Halbleiter-Bausteinen oder

-Materialien wie folgt und

speziell hierfür konstruierte

Bauelemente und Zubehöre:

```

a)

Speicherprogrammierbare

```

Ausrüstungen zum epitaktischen

Wachsen wie folgt:

```

1.

Erzeugung einer Schicht mit

```

einer Gleichmäßigkeit von

besser als +-2,5% entlang

einer Strecke von 75 mm oder

mehr zu erzeugen;

```

2.

Reaktoren zur metallorganisch

```

chemischen Beschichtung aus

der Gasphase (MOCVD), speziell

konstruiert zum Ziehen von

Verbindungshalbleiter-

Kristallen mittels chemischer

Reaktion zwischen Materialien,

die von Nummer 3C03 oder 3C04

erfaßt sind;

```

3.

Molekularstrahl-Ausrüstungen

```

zum epitaktischen Wachsen mit

Zuführung;

```

b)

Speicherprogrammierbare

```

Ausrüstungen zur

Ionenimplantation mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Beschleunigungsspannung

```

von mehr als 200 keV;

```

2.

speziell konstruiert und

```

optimiert für einen Betrieb

bei Beschleunigungsspannungen

von weniger als 10 keV;

```

3.

Direktschreib-Fähigkeit; oder

```

```

4.

fähig zur Hochenergie-

```

Sauerstoffimplantation in ein

erwärmtes Halbleiter-Substrat;

```

c)

Speicherprogrammierbare

```

Anisotrop-Plasma-Ätz-

Ausrüstungen wie folgt:

```

1.

mit Kassetten zu

```

Kassetten-Verfahren mit

Schleuse, sowie mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

2.

speziell konstruiert für in

```

Nummer 3B01.f erfaßte

Ausrüstungen und mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

d)

Speicherprogrammierbare

```

plasmaverstärkte

CVD-Ausrüstungen wie folgt:

```

1.

mit Kassetten zu Kassetten-

```

Verfahren mit Schleuse, sowie

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

2.

speziell konstruiert für in

```

Nummer 3B01.f erfaßte

Ausrüstungen und mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

e)

Speicherprogrammierbare

```

multifunktionelle Systeme mit

gebündeltem Ionenstrahl,

speziell konstruiert zur

Fertigung, Reparatur, physischen

Layoutanalyse und Prüfung von

Masken oder

Halbleiter-Bauelementen, mit

einem der folgenden Merkmale:

```

1.

Strahlpositionsregelung

```

mittels Rückmeldung vom Objekt

mit einer Genauigkeit von 0,25

mym oder kleiner; oder

```

2.

Digital/Analog-Umwandlung mit

```

einer Auflösung vom mehr als

12 Bit;

```

f)

Speicherprogrammierbare

```

Mehrkammer-Wafer-Manipulatoren

mit Anschlüssen zum Beschichten,

an die mehr als zwei Halbleiter-

Bearbeitungsausrüstungen

angeschlossen werden können,

damit ein in einer

Vakuumumgebung integriertes

System zur sequentiellen

Mehrfach-Wafer-Bearbeitung

entsteht;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.f erfaßt keine

robotergesteuerten

Wafer-Manipulatoren, die nicht für

einen Betrieb in einer

Vakuumumgebung konstruiert sind.

```

```

```

g)

Speicherprogrammierbare

```

Lithographieausrüstungen wie

folgt:

```

1.

Justier- und

```

Step-and-repeat-Ausrüstungen

zur Wafer-Bearbeitung mit

photo-optischen oder

Röntgenstrahl-Methoden mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer Licht-Wellenlänge

```

kürzer als 400 nm;

```

b)

einer numerischen Apertur

```

von mehr als 0,40; oder

```

c)

einer Justiergenauigkeit von

```

+-0,20 mym (3 Sigma) oder

besser;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.g erfaßt keine

Justier- und Belichtungs-Step-and-

repeat-Ausrüstungen, die alle

folgenden Merkmale aufweisen:

```

1.

eine Licht-Wellenlänge vom

```

436 nm oder mehr;

```

2.

eine numerische Apertur von 0,38

```

oder weniger, und

```

3.

einen Bilddurchmesser vom 22 mm

```

oder weniger;

```

```

```

2.

speicherprogrammierbare

```

Ausrüstungen, speziell

konstruiert zur

Maskenherstellung oder

Halbleiter-Baulelemente-

Bearbeitung unter Verwendung

von gelenkten gebündelten

Elektronenstrahlen,

Ionenstrahlen oder

Laserstrahlen, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

einem Lichtpunkt kleiner als

```

0,2 mym;

```

b)

Erzeugung eines Musters mit

```

einer Auflösung von weniger

als 1 mym; oder

```

c)

einer Justiergenauigkeit von

```

mehr als +/-0,20 mym

(3 Sigma);

h. Masken oder Strichplatten wie

folgt:

```

1.

für integrierte Schaltungen,

```

erfaßt in Nummer 3A01;

```

2.

Mehrschichtmasken mit einer

```

Phasenkompensationsschicht;

i. Speicherprogrammierbare

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert zur Prüfung von

Halbleiter-Bauelementen und

nicht-gekapselten Chips wie

folgt:

```

1.

zur Prüfung von S-Parametern

```

von Transistor-Bauelementen

bei Frequenzen von mehr als 31

GHz;

```

2.

zur

```

Funktions(Wahrheitstabelle)-

Prüfung integrierter

Schaltungen und Baugruppen

hiervon bei einer

Änderungsgeschwindigkeit des

Bit-Musters von mehr als

40 MHz durchzuführen;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.i.2. erfaßt keine

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert für das Prüfen von:

```

a)

Baugruppen oder einer

```

Baugruppenklasse für Haushalts-

und Unterhaltungselektronik;

```

b)

nichterfaßten elektronischen

```

Bauteilen, Baugruppen oder

integrierten Schaltungen.

```

```

```

3.

integrierte

```

Mikrowellenschaltungen auf

Frequenzen von mehr als 3 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.i.3. erfaßt keine

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert zur Prüfung von

integrierten

Mikrowellenschaltungen, die

ausschließlich in Standard-Bändern

der Zivilen Telekommunikation auf

Frequenzen von nicht mehr als

31 GHz arbeiten.

```

```

```

4.

Elektronenstrahlsysteme,

```

konstruiert für einen Betrieb

auf oder unter 3 keV, oder

Laserstrahlsysteme zur

berührungslosen Prüfung von in

Betrieb genommenen Halbleiter-

Bauelementen mit beiden

folgenden Merkmalen:

```

a)

Stroboskop mit

```

Strahlverdunkelung oder

Detektorstroben, und

```

b)

einem

```

Elektronen-Spektrometer zur

Spannungsmessung mit einer

Auflösung von weniger als

0,5 V.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.i.4. erfaßt keine

Raster-Elektronenmikroskope,

ausgenommen wenn diese zur

berührungslosen Prüfung von in

Betrieb genommenen

Halbleiter-Bauelementen speziell

konstruiert und instrumentiert

sind.

```

```

C. MATERIALIEN

3C01 Heteroepitaxiale Materialien,

die aus einem Substrat mit

geschichteten epitaxial

gewachsenen Mehrfachschichten

bestehen:

```

a)

Silicium;

```

```

b)

Germanium; oder

```

```

c)

III/V-Verbindungen aus Gallium

```

oder Indium.

```

```

ANMERKUNG:

III/V-Verbindungen sind

polykristalline oder binäre bzw.

komplexmonokristalline Erzeugnisse,

bestehend aus Elementen der Gruppe

IIIA und VA des Periodensystems der

chemischen Elemente

(Gallium-Arsenid,

Gallium-Aluminium-Arsenid,

Indium-Phosphid, usw.).

```

```

3C02 Photoresists und Substrate,

die mit vom Embargo erfaßten

Photoresists beschichtet sind.

```

a)

Positive Photoresists mit einer

```

zur Verwendung unter 370 nm

optimierten

Spektralempfindlichkeit;

```

b)

Alle Photoresists zur Verwendung

```

mit Elektronenstrahlen oder

Ionenstrahlen und mit einer

Empfindlichkeit von

0,01 mycoulomb/mm2 oder besser;

```

c)

Alle Photoresists zur Verwendung

```

mit Röntgenstrahlen und mit

einer Empfindlichkeit von

2,5 mJ/mm2 oder besser;

```

d)

Alle Photoresists, optimiert für

```

Oberflächenabbildungstechnolo-

gien, einschließlich Silyat

Photoresists.

```

```

ANMERKUNG:

Silyationstechniken sind als

Verfahren definiert, die eine

Oxidation der Photoresistoberfläche

beinhalten, um die Leistung sowohl

für Naß- als auch

Trockenentwicklung zu verbessern.

```

```

3C03 Metallorganische Verbindungen

aus Aluminium, Gallium oder

Indium mit einer Reinheit

(Metallbasis) von mehr als

99,999%.

3C04 Hydride aus Phosphor, Arsen

oder Antimon mit einer Reinheit

von mehr als 99,999%, auch bei

Lösung in Neutralgasen.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3C04 erfaßt keine Hydride,

die weniger als 20% Molarität an

Edelgasen oder Wasserstoff

enthalten.

```

```

D. SOFTWARE

3D01 Software, speziell

konstruiert zur Entwicklung oder

Herstellung von in Nummern

3A01.b bis 3A01.f, 3A02 und 3B01

erfaßten Ausrüstungen.

3D02 Software, speziell

konstruiert zur Verwendung von

in Nummer 3B01 erfaßten

speicherprogrammierbaren

Ausrüstungen.

3D03 Computer-Aided-Design-(CAD-)

Software für

Halbleiter-Bauelemente oder

integrierte Schaltungen mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

Entwurfs- oder

```

Schaltungsüberprüfungsvor-

schriften;

```

b)

Simulation des physischen

```

Layouts der Schaltungen; oder

```

c)

lithographische

```

Bearbeitungssimulatoren für den

Entwurf.

```

```

ANMERKUNG:

Ein lithographischer

Bearbeitungssimulator ist ein

Softwarepaket, das in der

Entwurfsphase zur Definierung der

Abfolge von Lithographie-, Ätzungs-

und Sedimentationsschritten zur

Übertragung von Maskenmustern in

spezifische topographische Muster

bei Leitern, Dielektrika oder

Halbleitermaterialien verwendet

wird.

ANMERKUNG:

Nummer 3D03 erfaßt keine

Software, speziell konstruiert zur

Schemaeintragung, logischen

Simulation, Plazierung und Routing,

Layout-Überprüfung oder

Prozeßgenerations-Bandaufnahme;

ANMERKUNG:

Bibliotheken, Entwurfshilfen oder

zugehörige Daten zum Entwurf von

Halbleiter-Bauelementen oder

integrierten Schaltungen werden als

Technologie angesehen.

```

```

E. TECHNOLOGIE

3E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Entwicklung oder Herstellung von

Geräten oder Materialien, die in

den Nummern 3A01, 3A02, 3B01,

3C01, 3C02, 3C03 oder 3C04

erfaßt sind.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3E01 erfaßt keine

Technologie zur Entwicklung oder

Herstellung von:

```

a)

Mikrowellen-Transistoren, die

```

bei Frequenzen von unter 31 GHz

arbeiten;

```

b)

integrierten Schaltungen der

```

Nummer 3A01.a.3 bis a.11, die

beide folgende Merkmale

aufweisen:

```

1.

Technologie von 1 mym oder

```

mehr verwenden, und

```

2.

keine Mehrschicht-Strukturen

```

beinhalten.

ANMERKUNG:

Diese Anmerkung schließt den

Export von Mehrschicht-Technologie

für Bauelemente, die höchstens zwei

Metallschichten und zwei

Polysiliciumschichten beinhalten,

nicht aus.

```

```

3E02 Andere Technologie zur

Entwicklung oder Herstellung

von:

```

a)

Vakuum-Mikroelektronik-

```

Bauelemente;

```

b)

heterostrukturierte

```

Halbleiter-Bauelemente wie zB

modulations-dotierte

Feldeffekttransistoren (HEMT),

hetero-bipolare Transistoren

(HBT), Potentialtopf- oder

Superkristallgitter-Bauelemente;

```

c)

Elektronische

```

Supraleiter-Bauelemente;

4 - RECHNER

```

```

```


```

ANMERKUNGEN: ANMERKUNG:

```

1.

Rechner, verwandte Geräte oder Die Nummer 4R01 erfaßt

```

Software für Telekommunikations- Einrichtungen, die entwickelt

oder Local Area sind für den Gebrauch in

Network-Funktionen sind auch Raketensystemen der Nummer 9R01.

nach den Leistungsmerkmalen der --------------------------------

Gruppe 5 - Telekommunikation -

zu bewerten.

ANMERKUNGEN:

```

1.

Steuereinheiten, die Busse oder

```

Kanäle von Zentraleinheiten,

Hauptspeichern oder

Plattensteuerungen direkt

verbinden, sind nicht als

Telekommunikationsgeräte nach

den Leistungsmerkmalen der

Gruppe 5 - Telekommunikation -

zu bewerten.

```

2.

Software, die ein Routing oder

```

Switching von datagram-Paketen

oder von fast select-Paketen

ermöglicht (dh. Richtungswahl je

Paket), oder Software, besonders

entwickelt für die

Paketvermittlung, ist in der

Gruppe 5 - Telekommunikation -

erfaßt.

```

3.

Rechner, verwandte Geräte oder

```

Software mit kryptographischen

bzw. kryptoanalytischen

Funktionen, zur Gewährleistung

verfügter vielstufiger

Sicherheit oder verfügten

Teilnehmerausschlüssen oder

Funktionen zur Limitierung

elektromagnetischer

Verträglichkeit (EMV) sind auch

nach den Leistungsmerkmalen der

Gruppe 5 - Informationssicherung

- zu bewerten.

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

4A01 Elektronenrechner und 4R01 Analogrechner,

verwandte Geräte wie folgt sowie Digitalrechner oder digitale

Baugruppen und besonders Differentialanalysatoren,

konstruierte Bauteile hierfür: konstruiert oder modifiziert

```

a)

besonders konstruiert für den für die Verwendung in den

```

Betrieb unter einer der im Systemen laut Nummer 9R01, mit

folgenden aufgezählten einer der nachfolgenden

Bedingungen: Charakteristiken:

```

1.

bestimmt für den Betrieb bei a) ausgelegt für den Dauerbetrieb

```

Umgebungstemperaturen unterhalb bei Temperaturen von unter

228 K (-45 Grad C) oder oberhalb -45 Grad C bis über 55 Grad C;

343 K (+70 Grad C) oder b) konstruiert als robustes Gerät

oder „strahlungsgehärtet''.

```

```

ANMERKUNG:

Die Ausrüstung kann als Teil

eines bemannten Fluggeräts oder

Satelliten exportiert werden oder

in entsprechenden Stückzahlen als

Ersatzteile für bemannte

Fluggeräte.

```

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 4A01.a.1 gilt nicht für

Rechner, besonders konstruiert zur

Verwendung in zivilen

Kraftfahrzeugen oder in der

Eisenbahnbetriebs-Elektronik.

```

```

```

2.

strahlungsgesichert bei

```

Überschreitung eines der

folgenden Grenzwerte:

```

a)

Gesamtdosis 5 x 10 hoch 5

```

rad (Si);

```

b)

Obergrenze der

```

Strahlungsdosis 5 x 10 hoch

8 rad (Si); oder

```

c)

obere Fehlerrate 1 x 10 hoch

```

-7 Bitfehler je Tag;

```

b)

mit Eigenschaften oder

```

Funktionen, die die Grenzwerte

der Gruppe 5 -

Informationssicherung -

überschreiten.

4A02 Hybridrechner wie folgt sowie

Baugruppen und besonders

konstruierte Bauteile hierfür:

```

a)

mit von Nummer 4A03 erfaßten

```

Digitalrechnern,

```

b)

mit Analog/Digital- oder

```

Digital/Analog-Wandlern, die

folgende Eigenschaften haben:

```

1.

32 oder mehr Kanäle; und

```

```

2.

Auflösung größer oder gleich

```

14 Bit (ohne Vorzeichen) bei

Umwandlungsfrequenzen von

größer oder gleich

200 000 Umwandlungen/s.

4A03 Digitalrechner, Baugruppen und

verwandte Geräte wie folgt und

besonders konstruierte Bauteile

hierfür:

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Nummer 4A03 schließt

```

Vektorrechner, Array-Rechner,

Logikrechner und Geräte für

Bildverarbeitung oder

Signaldatenverarbeitung ein.

```

2.

Der Erfassungsstatus von in

```

Nummer 4A03 beschriebenen

Digitalrechnern oder verwandten

Geräten richtet sich nach dem

Erfassungsstatus anderer Geräte

oder Systeme, sofern

```

a)

die Digitalrechner oder die

```

verwandten Geräte wesentlich

sind für den Betrieb der

anderen Geräte oder Systeme,

```

b)

die Digitalrechner oder die

```

verwandten Geräte nicht einen

Hauptbestandteil der anderen

Geräte oder Systeme darstellen

und

ERGÄNZENDE ANMERKUNG:

```

1.

Der Erfassungsstatus von in

```

Nummer 4A03.g beschriebenen Geräten

zur Signaldatenverarbeitung oder

Bildverarbeitung, besonders

konstruiert für (den Einbau in)

andere Einrichtungen unter

Einhaltung der Funktionsgrenzwerte

dieser anderen Einrichtungen, wird

durch den Erfassungsstatus der

anderen Einrichtungen auch dann

bestimmt, wenn das Kriterium des

Hauptbestandteils nicht mehr

erfüllt ist.

```

2.

Die Erfassung von

```

Digitalrechnern oder verwandten

Geräten für

Telekommunikationseinrichtungen

richtet sich nach Gruppe 5 -

Telekommunikation -

```

c)

die Technologie für die

```

Digitalrechner und verwandten

Geräte in Nummer 4E geregelt

ist.

```

3.

Digitalrechner oder verwandte

```

Geräte werden von Nummer 4A03 nicht

erfaßt, sofern

```

a)

sie wesentlich sind für

```

medizinische Anwendungen,

```

b)

das Gerät durch die Art seiner

```

Konstruktion und Leistung

maßgeblich auf medizinische

Anwendungen beschränkt ist,

```

c)

das Gerät keine andere

```

anwenderzugängliche

Programmierbarkeit hat als die

Möglichkeit, Originalprogramme

oder geänderte Programme, die

vom Originalhersteller

geliefert werden, einzufügen,

```

d)

die zusammengesetzte

```

theoretische Verarbeitungsrate

CTP eines Digitalrechners, der

nicht für die medizinische

Anwendung konstruiert oder

abgewandelt wurde, für diese

jedoch wesentlich ist, 20 Mio

TOPS (Millionen theoretischer

Operationen je Sekunde) nicht

überschreitet und

```

e)

die Technologie für die

```

Digitalrechner oder verwandten

Geräte in Nummer 4E geregelt

ist.

```

```

```

a)

konstruiert für kombiniertes

```

Erkennen, Verstehen und

Interpretieren von Bildern

oder zusammenhängender

Sprache,

```

b)

konstruiert oder abgewandelt

```

für Systeme mit

Fehlertoleranz,

```

```

ANMERKUNG:

Digitalrechner und verwandte

Geräte gelten nicht als konstruiert

oder abgewandelt für Systeme mit

Fehlertoleranz im Sinne der

Nummer 4A03.b, wenn sie eine der

folgenden Funktionen verwenden:

```

1.

Fehlerkennungs- oder

```

Fehlerkorrekturalgorithmen im

Hauptspeicher,

```

2.

die gegenseitige Verbindung

```

zweier Digitalrechner in der

Weise, daß bei Ausfall der

aktiven Zentraleinheit eine

mitlaufende Zentraleinheit die

Aufgaben des Systems

fortführen kann,

```

3.

die gegenseitige Verbindung

```

zweier Zentraleinheiten über

Datenkanäle oder gemeinsame

Speicher in der Weise, daß

eine mitlaufende

Zentraleinheit bis zum Ausfall

der aktiven Zentraleinheit

andere Funktionen ausführen

kann und ab diesem Zeitpunkt

die Aufgaben des Systems

übernimmt, oder

```

4.

die Synchronisierung zweier

```

Zentraleinheiten mittels

Software in der Weise, daß die

mitlaufende Zentraleinheit den

Ausfall der aktiven

Zentraleinheit erkennt, um

dann die Aufgaben der

ausfallenden Zentraleinheit zu

übernehmen.

```

```

```

c)

Digitalrechner mit einer

```

zusammengesetzten

theoretischen

Verarbeitungsrate CTP von mehr

als 67 Mio TOPS (Millionen

theoretischer Operationen je

Sekunde),

```

d)

Baugruppen, besonders

```

konstruiert oder abgewandelt

zum Zwecke der

Laufzeitverbesserung durch

Zusammenschalten von

Rechenelementen wie folgt:

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Nummer 4A03.d gilt nur für

```

Baugruppen und programmierbare

Zusammenschaltungen von

Rechenelementen, die die Grenzwerte

der Nummer 4A03.c nicht

überschreiten, soweit sie in

nichtintegriertem Zustand (als

einzelne Baugruppen) geliefert

werden. Nummer 4A03.d gilt nicht

für Baugruppen, die (schon)

aufgrund ihrer Konstruktion auf

eine Verwendung als von

Nummer 4A03.e bis k erfaßte

verwandte Geräte beschränkt sind.

```

2.

Nummer 4A03.d erfaßt keine

```

Baugruppen, besonders konstruiert

für Produkte oder Produktfamilien,

deren Maximalkonfiguration den

Grenzwert der Nummer 4A03.c nicht

überschreiten.

```

```

```

1.

entwickelt für den

```

Zusammenschluß von 16 oder

mehr Rechenelementen zu

einer Konfiguration; oder

```

2.

ausgestattet mit einer

```

maximalen gesamten

Datenrate größer als

40 MBytes/s auf allen zur

Verfügung stehenden

Verbindungen eines

Rechenelements zu anderen

Rechenelementen;

```

e)

Plattenlaufwerke und

```

Halbleiterspeicher wie folgt:

```

1.

Laufwerke für Magnetplatten,

```

überschreibbare optische

oder magnetooptische

Speicher mit einer höchsten

Bit-Übertragungsrate größer

als 47 MBit/s;

```

2.

Halbleiterspeicher, nicht

```

als Hauptspeicher eingesetzt

(auch bekannt als „solid

state disks'' oder „RAM

disks''), mit einer höchsten

Bit-Übertragungsrate größer

als 80 MBit/s;

```

f)

Eingabe-/Ausgabesteuerungen,

```

konstruiert zur Verwendung für

von Nummer 4A03.e erfaßte

Geräte,

```

g)

Geräte für

```

Signaldatenverarbeitung oder

Bildverarbeitung mit einer

zusammengesetzten

theoretischen

Verarbeitungsrate von mehr als

40 Mio TOPS (Millionen

theoretischer Operationen je

Sekunde),

```

h)

Grafikbeschleuniger oder

```

Grafik-Coprozessoren mit einer

3-D Vektorrate größer als 400

000 oder, falls nur 2-D

Vektoren unterstützt werden,

mit einer 2-D Vektorrate

größer als 600 000 Vektoren/s,

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 4A03.h gilt nicht für

Arbeitsplätze, konstruiert für und

beschränkt auf

```

1.

grafische Gestaltungen, zB für

```

das Druckgewerbe oder

Verlagswesen, und

```

2.

Darstellungen

```

zweidimensionaler Vektoren.

```

```

```

i)

Farbbildschirme oder Monitore

```

mit einer Auflösung größer als

12 Bildpunkte/mm in Richtung

der größten Bildpunktdichte,

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Nummer 4A03.i erfaßt keine

```

Bildschirme oder Monitore, nicht

besonders konstruiert für

Elektronenrechner.

```

2.

Bildschirme, besonders

```

konstruiert für

Flugsicherungssysteme, werden als

besonders konstruierte Bestandteile

für Flugsicherungssysteme der

Gruppe 6 behandelt.

```

```

```

j)

Geräte für Analog/Digital-

```

oder

Digital/Analog-Umwandlungen,

die die Grenzwerte der

Nummer 3A01.a.5 überschreiten,

```

k)

Geräte mit

```

Endgeräte-Schnittstellen, die

die Grenzwerte der

Nummer 5A02.c überschreiten,

```

```

ANMERKUNGEN:

Der Begriff

„Endgeräte-Schnittstellen'' der

Nummer 4A03.k schließt Local Area

Network-Schnittstellen, Modems und

sonstige

Kommunikations-Schnittstellen ein.

Local Area Network-Schnittstellen

sind als Netz-Zugangs-Steuerungen

zu behandeln.

```

```

```

l)

Geräte, speziell entwickelt

```

für externes Zusammenschalten

von Digitalrechnern oder

verwandten Geräten, die eine

Kommunikation mit Datenraten

von größer als 80 MByte/s

erlauben.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 4A03.l erfaßt nicht

interne Verbindungseinrichtungen

(zB Backplanes oder Busse) oder

passive Verbindungseinheiten.

4A04 Rechner wie folgt und

besonders konstruierte verwandte

Geräte, Baugruppen und Bauteile

hierfür:

```

a)

systolische Array-Rechner,

```

```

b)

neuronale Rechner,

```

```

c)

optische Rechner.

```

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

4B01 Einrichtungen, besonders

konstruiert für die Aufbringung

von magnetischer Beschichtung

auf erfaßten starren (nicht

flexiblen) magnetischen oder

magnetooptischen Datenträgern,

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 4B01 erfaßt keine

Universal-Sputtereinrichtungen.

```

```

4B02 Speicherprogrammierbare

Einrichtungen, besonders

konstruiert zur Überwachung,

Auswahl, Anwendungen oder

Prüfung von erfaßten starren

magnetischen Datenträgern,

4B03 Einrichtungen, besonders

konstruiert für die Herstellung

oder Justierung von

Schreib-/Leseköpfen oder von

Baugruppen (head/disk

assemblies) für erfaßte starre

magnetische und magnetooptische

Speicher sowie

elektromagnetische oder optische

Bauteile hierfür.

C. WERKSTOFFE

Materialien, besonders geformt und

unverzichtbar für die Herstellung

von erfaßten Baugruppen für

magnetische und magnetooptische

Festplattenlaufwerke.

D. SOFTWARE

```

```

ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von Software

für die Entwicklung, Herstellung

und Verwendung von in anderen

Gruppen beschriebenen Einrichtungen

wird in den betreffenden Gruppen

geregelt.

Der Erfassungsstatus von Software

für die in Gruppe 4 beschriebenen

Einrichtungen bestimmt sich nach

Nummer 4D.

```

```

4D01 Software, besonders

entwickelt oder abgewandelt für

die Entwicklung,

Herstellung oder Verwendung von

Einrichtungen, Werkstoffen oder

Software, die von Nummern 4A,

4B, 4C oder 4D erfaßt wird.

4D02 Software, besonders

entwickelt oder abgewandelt zur

Unterstützung der Technologie,

die von Nummer 4E erfaßt wird.

4D03 Spezielle Software wie folgt:

```

a)

Software mit mathematischen

```

und analytischen Verfahren und

entwickelt oder abgewandelt

für Programme mit mehr als

500 000 Instruktionen im

Quellencode, zum Prüfen und

Testen von Programmen,

```

b)

Software zur automatischen

```

Erzeugung von Quellencodes aus

Daten, die on-line von

externen in dieser Liste

beschriebenen Sensoren kommen,

```

c)

Quellencodes von

```

Betriebssystem-Software,

Software-

Entwicklungswerkzeugen und

Compilern, besonders

entwickelt für Geräte zur

Mehrfachdatenstromverarbei-

tung,

```

d)

Expertensysteme oder Software

```

für Expertensysteme zur

Wissensauswertung (inference

engines) mit beiden folgenden

Eigenschaften:

```

1.

zeitabhängige Regeln; und

```

```

2.

einfache Grundlagen

```

(primitives) zur Behandlung

von Zeitcharakteristika in

Regeln und Tatsachen,

```

e)

Software mit Eigenschaften

```

oder Funktionen, die die

Grenzwerte der Gruppe 5 -

Informationssicherung -

überschreiten,

```

f)

Betriebssysteme, besonders

```

konstruiert für Rechner zur

Echtzeitverarbeitung, die eine

Unterbrechungsintervallmög-

lichkeit (global interrupt

latency time) kleiner als

30 mys gewährleisten.

E. TECHNOLOGIE

4E01 Technologie gemäß der

allgemeinen

Technologie-Anmerkung für die

Entwicklung, Herstellung oder

Verwendung von Einrichtungen,

Werkstoffen oder Software, die

von Nummern 4A, 4B, 4C oder 4D

erfaßt werden.

4E02 Sonstige Technologie wie

folgt:

```

a)

Technologie für die

```

Entwicklung oder Herstellung

der von Nummer 4A03.h nicht

erfaßten Einrichtungen,

```

b)

Technologie für die

```

Entwicklung oder Herstellung

von Einrichtungen für

Mehrfachdatenstromverarbei-

tung,

```

c)

Technologie, erforderlich für

```

die Entwicklung oder

Herstellung von magnetischen

Festplattenspeichern mit einer

höchsten Bit-Übertragungsrate

größer als 11 Mbit/s.

5 - TELEKOMMUNIKATION UND INFORMATIONSSICHERHEIT

```

```

TELEKOMMUNIKATION


ANMERKUNGEN:

1.

Der Erfassungsstatus von

2.

Digitale Rechner, zugehörige

Engineering oder Verrechnung.


A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

5A01 Jede Art von

Telekommunikationseinrichtungen

mit einem der folgenden

Merkmale:

a)

speziell konstruiert, kurzen

b)

speziell geschützt gegen

c)

speziell konstruiert für einen Betrieb außerhalb des Temperaturbereiches von 219 K


ANMERKUNG:

Nummer 5A01.c gilt nur für

elektronische Einrichtungen.

ANMERKUNG:

Nummer 5A01.b/c gilt nicht für

Einrichtungen an Bord von

Satelliten.


5A02 Telekommunikations-Übertragungseinrichtungen oder

-Anlagen und speziell

konstruierte Bauteile und Zubehöre hierfür, mit einem der

folgenden Merkmale:


ANMERKUNG:

Telekommunikations-Übertragungseinrichtungen,

a)

kategorisiert wie folgt oder

1.

Funkeinrichtungen (zB

2.

Leitungsendgeräte;

3.

Zwischenverstärkereinrichtungen;

4.

Repeatereinrichtungen;

5.

Regeneratoreinrichtungen;

6.

Übersetzungsencoder

7.

Multiplexeinrichtungen

8.

Modulatoren/Demodulatoren

9.

Programmgesteuerte

10.

Gateways und Brücken

11.

Datenträger-Zugriffseinrichtungen,

b)

konstruiert für eine Verwendung in Einzel- oder Mehrfachkanal-Kommunikation

1.

Draht (Leitung);

2.

Koaxialkabel;

3.

Lichtwellenleiterkabel;

4.

Elektromagnetische Wellen.


a)

mit digitaler Technik,


ANMERKUNG:

Nummer 5A02.a erfaßt keine

Einrichtungen, speziell konstruiert

für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.


b)

speicherprogrammierbare

c)

Einrichtungen, die folgendes

1.

Modems, die die Bandbreite

2.

Kommunikationskanal-Kontroller mit einem

3.

Netzwerk-Zugriffs-Kontroller und zentrale


ANMERKUNG:

Enthält eine nicht-erfaßte

Einrichtung einen Netzwerk-Zugriffs-Kontroller, darf

sie keine

Telekommunikations-Schnittstelle

besitzen, außer solche, die in Nummer 5A02.c zwar beschrieben,

aber nicht erfaßt sind.


d)

mit Laser, und mit einem der

1.

einer Übertragungs-Wellenlänge

2.

analoger Technik und einer Bandbreite von mehr als 45

3.

kohärenter optischer

4.

mit Wellenlängenteilungs-Multiplextechniken; oder

5.

mit optischer Verstärkung;

e)

Funkeinrichtungen, mit

1.

31 GHz für Satelliten-Bodenstationen; oder

2.

26,5 GHz für andere

Anwendungen;


ANMERKUNG:

Nummer 5A02.e.2 erfaßt keine

Einrichtungen für zivile Zwecke,

die mit einem von der ITU

zugewiesenen Band zwischen 26,5 und 31 GHz arbeiten.


f)

Funkeinrichtungen, die:

1.

mit Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) über

2.

mit QAM Technik über Level

3.

andere digitale


ANMERKUNG:

Nummer 5A02.f.3 erfaßt keine

Einrichtungen, speziell konstruiert

für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.


g)

Funkeinrichtungen, die im 1,5

1.

a) automatische Prognose

b)

mit eingebautem Linear-Leistungsverstärker

2.

mit eingebauten

h)

Funkeinrichtungen, für die Austrahlung (Anm.: richtig: Ausstrahlung) eines

1.

anwenderprogrammierbare

2.

einer gesamten

i)

digital gesteuerte

1.

automatisch einen Teil des elektromagnetischen

2.

die empfangenen Signale

3.

eine Frequenzumschaltzeit

j)

Einrichtungen, die digitale Signalverarbeitung enthalten:

1.

Sprachcodierung bei

2.

mit einem Schaltungsaufbau, zur

k)

Unterwasser-Kommunikationseinrichtungen

1.

einer akustischen

2.

eine elektromagnetische

3.

Elektronenstrahl-Lenkverfahren verwenden.


ANMERKUNG:

Statistische Multiplexer mit

digitalem Eingang und digitalem

Ausgang, zur Vermittlung, werden

als speicherprogrammierbare

Verteiler behandelt.


a)

Zeichengabe über einen


ANMERKUNG:

Signalisierungs-Einrichtungen,

bei denen der Zeichengabekanal in

32 Multiplex-Kanälen, die eine Gesamtleitung von nicht mehr als

2,1 Mbit/s bilden, getragen wird

bzw. sich auf eine solche Leitung

bezieht, und bei denen die Zeichengabe-Information in einem

festgelegten Zeitmultiplex-Kanal

ohne die Verwendung von explizit

adressierten Meldungen getragen

wird, gelten nicht als Systeme mit

Zeichengabe über einen zentralen

Kanal.


b)

mit ISDN-(Integrated Services Digital Network)-Funktionen

1.

Verteiler-Endstellen (zB Teilnehmerleitung)-

2.

der Fähigkeit, eine Signalisierungsmeldung, die


ANMERKUNG:

Nummer 5A03.b schließt nicht aus:

a)

Die Bewertung und Durchführung

b)

Nachrichtenverkehr auf einem D-Kanal des ISDN, ohne Bezug


c)

Mehrstufen-Priorität und Vorbelegung für

Leitungsvermittlung;


ANMERKUNG:

Nummer 5A03.c erfaßt keine

Ein-Ebene-Wahlvorbelegung.


d)

dynamische adaptive

e)

Leitwegzuteilung oder

f)

Leitwegzuteilung oder

Einzel-Paketen;


ANMERKUNG:

Die Beschränkungen der Nummer

5A03.e und 5A03.f gelten nicht für

Netzwerke, die nur

Netzwerk-Zugriffs-Kontroller

verwenden, oder für

Netzwerk-Zugriffs-Kontroller.


g)

konstruiert zur

h)

Daten-Paketverteiler,

1.

eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von 64 000 Bit/s pro

2.

eine digitale

Medium.


ANMERKUNG:

Nummer 5A03.h.1 nimmt die Multiplexbildung über eine

zusammengesetzte Verbindung von

Kommunikationskanälen, die nicht

von Nummer 5A02.a erfaßt sind,

nicht aus.


i)

optische Vermittlung (optical switching);

j)

ATM-Verfahren (Asynchronous Transfer Mode) verwenden;

k)

speicherprogrammierbare

Port enthalten.

5A04 Zentrale Netzwerksteuerung

mit beiden folgenden Merkmalen:

a)

empfängt Daten von den Knoten,

b)

verarbeitet diese Daten, um

Leitwegzuteilung durch.


ANMERKUNG:

Nummer 5A04 nimmt die Verkehrssteuerung als eine Funktion

prognostizierbarer

Verkehrsbedingungen nicht aus.


5A05 Lichtwellenleiter-Kommunikationskabel,

Lichtleitfasern und speziell

konstruierte Bauteile und Zubehör hierfür wie folgt:

a)

Lichtleitfaser oder -kabel mit

1.

konstruiert für

2.

Lichtwellenleiter mit einer Zugfestigkeit von 2,0 x 10


ANMERKUNG:

Zugversuch:

On-Line und Off-Line-Fertigungsprüfung, die

eine vorgeschriebene Zugspannung

dynamisch über eine Faserlänge von

0,5 bis 3 m bei einer Laufgeschwindigkeit von 2 bis 5 m/s

während ihres Durchlaufens zwischen

Tonrollen von ca. 15 cm Durchmesser

anlegt. Die Umgebungstemperatur

beträgt nominal 293 K und die

relative Luftfeuchtigkeit 40%.

ANMERKUNG:

Zur Durchführung des Zugversuches

können auch entsprechende nationale

Normen herangezogen werden.


b)

Bauteile und Zubehör, speziell

c)

Lichtwellenleiterkabel und Zubehör, konstruiert für

Unterwassereinsatz.


ANMERKUNG:

Durchgangssteckverbinder für

Schatten und Rümpfe siehe

Nummer 8A02.c.


5A06 Phasengesteuerte Antennen,

betrieben bei Frequenzen über

10,5 GHz, die aktive Elemente

und verteilte Bauteile enthalten

und konstruiert sind, daß sie

eine elektronische Steuerung der Strahlformung und Strahlzuspitzung ermöglichen,

ausgenommen Landesysteme mit

Instrumenten gemäß ICAO-Normen

(Mikrowellen-Landesysteme MLS).

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

5B01 Einrichtungen, speziell

konstruiert für:

a)

Entwicklung von Geräten,

b)

Fertigung von Geräten,

c)

Verwendung von Geräten,

Prüfeinrichtungen;

5B02 Andere Einrichtungen wie

folgt:

a)

Bitfehlerhäufigkeits-Prüfeinrichtung

b)

Analysatoren,

c)

Selbständige

C. MATERIALIEN

5C01 Vorformen aus Glas oder

anderen Materialien, optimiert

zur Herstellung von in Nummer

5A05 erfaßten Lichtwellenleiter.

D. SOFTWARE

5D01 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von Geräten oder

Materialien, die in den Nummern

unter 5A, 5B und 5C des Abschnittes

„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind.

5D02 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,

die in den Nummern unter 5E des Abschnittes

„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt ist.

5D03 Spezifische Software wie

folgt:

a)

„Generic''-Software, nicht

b)

Software, nicht lauffähig,

c)

Software, so konstruiert oder

d)

Software mit der Fähigkeit,

e)

Software, speziell konstruiert


ANMERKUNG:

Bezüglich Software für

Signalverarbeitung siehe auch

Gruppe 4 und 6.


E. TECHNOLOGIE

5E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung (ausschließlich Betrieb) von Geräten, Systemen,

Materialien oder Software, die

in den Nummern unter 5A, 5B, 5C

oder 5D des Abschnittes

„Telekommunikation'' erfaßt

sind.

5E02 Spezifische Technologien wie

folgt:

a)

erforderliche Technologie für

b)

Technologie zur Entwicklung

c)

Technologie zur Bearbeitung

d)

Technologie zur Entwicklung

e)

Technologie zur Entwicklung

f)

Technologie zur Entwicklung

g)

Technologie zur Entwicklung

h)

Technologie zur Entwicklung


ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von

Einrichtungen, Software, Systemen,

anwendungsspezifischen Baugruppen,

Modulen, integrierten Schaltungen,

Bauelementen, Technologie oder

Funktionen der Informationssicherheit ist in den Positionen des Abschnittes

„Informationssicherheit'' dieser Gruppe definiert, auch wenn sie

Bauteile oder Baugruppen anderer

Geräte sind.


A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

5A11 Systeme, Geräte,

anwendungsspezifische

Baugruppen, Module oder

integrierte Schaltungen zur Informationssicherheit, wie

folgt, und andere speziell

konstruierte Bauteile hierfür:

a)

konstruiert oder abgeändert

b)

konstruiert oder abgeändert

c)

konstruiert oder abgeändert

1.

Ausrüstungen, die feste

2.

Ausrüstungen, die feste

3.

Ausrüstungen, die feste

4.

Faksimile-Geräte;

5.

Rundfunkeinrichtungen für

6.

zivile Fernseheinrichtungen;


ANMERKUNG:

Nummer 5A11.d erfaßt keine

Ausrüstungen, speziell konstruiert

zur Unterdrückung von Emanationen

aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen.


e)

konstruiert oder abgeändert

f)

konstruiert oder abgeändert

g)

Kommunikationskabelsysteme,

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

5B11 Einrichtungen, speziell

konstruiert zur Entwicklung von

Einrichtungen oder Verfahren,

die von den Positionen des Abschnittes

„Informationssicherheit''

dieser Gruppe erfaßt sind,

einschließlich Meß- oder

Prüfeinrichtungen.

5B12 Einrichtungen, speziell

konstruiert zur Fertigung von

Einrichtungen oder Verfahren,

die von den Positionen des Abschnittes

Informationssicherheit dieser Gruppe erfaßt sind,

einschließlich Meß-, Prüf-,

Reparatur- oder

Fertigungseinrichtungen.

5B13 Meßeinrichtungen, speziell

konstruiert zum Prüfen und Freigeben von

Informationssicherheits-Verfahren, die von den Nummern unter 5A oder 5D des Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind.

D. SOFTWARE

5D11 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von Einrichtungen

oder Software, die in den Nummern unter 5A, 5B oder 5D

dieses Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind.

5D12 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,

die in den Nummern unter 5E des Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind.

5D13 Spezifische Software wie

folgt:

a)

Software, die die Eigenschaften der Einrichtungen, die in den Nummern unter 5A oder 5B des Abschnittes

b)

Software zur Abnahme von in Nummer 5D13.a erfaßter

c)

Software, konstruiert oder

E. TECHNOLOGIE

5E11 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von Ausrüstungen oder

Software, die in den Nummern

unter 5A, 5B oder 5D des Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind.


ANMERKUNGEN ZUR

INFORMATIONSSICHERHEIT:

1.

Positionen des Abschnittes Informationssicherheit dieser Gruppe erfassen nicht:

a)

Smart Cards für Personen mit Verschlüsselungen, zum Gebrauch in Einrichtungen

b)

Einrichtungen, die feste Datenkompressions- oder

c)

Empfangseinrichtungen für

d)

tragbare (persönliche) oder

e)

Entschlüsselungsverfahren,

2.

Positionen der Informationssicherheit in

a)

Software, erforderlich zur Verwendung von

b)

Software, mit einem Verfahren von Einrichtungen,


Anlage

```

```

AUSFUHRLISTE

```

```

```

ABSCHNITT I

```

* Vormaterialien für Chemiewaffen:

(auch unter anderen Handelsnamen)

* Vormaterialien für biologische Waffen:

```

```

CW01 Vormaterialien für Chemiewaffen

C.A.S.-Nr. Bezeichnung:

111-48-8 Thiodiglykol, 2,2'-Thiodiethanol

10025-87-3 Phosphoroxychlorid

756-79-6 Methylphosphonsäuredimethylester

676-99-3 Methylphosphonsäuredifluorid

676-97-1 Methylphosphonsäuredichlorid

868-85-9 Dimethylphosphit

7719-12-2 Phosphortrichlorid

121-45-9 Trimethylphosphit

7719-09-7 Thionylchlorid

96-79-7 N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan

5842-07-9 N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol

7789-23-3 Kaliumfluorid

107-07-3 2-Chlorethanol, Ethylenchlorhydrin

124-40-3 Dimethylamin

506-59-2 Dimethylaminhydrochlorid

57856-11-8 Methylphosphonigsäure-

0-(2-diisopropylaminoethyl)ethylester

3554-74-3 3-Hydroxy-1-methylpiperidin

1619-34-7 3-Chinuclidinol

78-38-6 Ethylphosphonsäurediethylester

2404-03-7 N,N-Dimethylaminodiethylphosphat

762-04-9 Diethylphosphit

1498-40-4 Ethylphosphonigsäuredichlorid

1066-50-8 Ethylphosphonsäuredichlorid

753-98-0 Ethylphosphonsäuredifluorid

7664-39-3 Fluorwasserstoff

76-89-1 Methylbenzilat

676-83-5 Methylphosphonigsäuredichlorid

96-80-0 N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol

464-07-3 Pinakolylalkohol,

tert. Butylmethylcarbinol

122-52-1 Triethylphosphit

7784-34-1 Arsentrichlorid

76-93-7 Benzilsäure, Diphenylglykolsäure

15715-41-0 Methylphosphonigsäurediethylester

6163-75-3 Ethylphosphonsäuredimethylester

430-78-4 Ethylphosphonigsäuredifluorid

753-59-3 Methylphosphonigsäuredifluorid

3731-38-2 3-Chinuclidon

10026-13-8 Phosphorpentachlorid

75-97-8 Pinakolon, 3,3-Dimethyl-2-butanon

151-50-8 Kaliumcyanid

7789-29-9 Kaliumhydrogendifluorid

1341-49-7 Ammoniumhydrogendifluorid

7681-49-4 Natriumfluorid

1333-83-1 Natriumhydrogendifluorid

143-33-9 Natriumcyanid

102-71-6 Triethanolamin

1314-80-3 Phosphorpentasulfid

108-18-9 Diisopropylamin

100-37-8 2-Diethylaminoethanol

1313-82-2 Natriumsulfid

10025-67-9 Schwefelmonochlorid

10545-99-0 Schwefeldichlorid

637-39-8 Triethanolamin-Hydrochlorid

4261-68-1 N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-

Hydrochlorid

BW01 Vormaterialien für biologische Waffen

```

1.

Viren

```

V1 Chikungunya Virus

V2 Kongo-Krimfieber Virus

V3 Denguefieber Virus

V4 Östliches Pferde Enzephalitis Virus

V5 Ebola Virus

V6 Hantaan Virus

V7 Junin Virus

V8 Lassafieber Virus

V9 Lymphozyteres Choriomeningitis Virus

V10 Machupo Virus

V11 Marburg Virus

V12 Affenpocken Virus

V13 Rifttalfieber Virus

V14 Frühsommer Meningoenzephalitis Virus

V15 Pocken Virus

V16 Venezuelanisches Pferde Enzephalitis

Virus

V17 Westliches Pferde Enzephalitis Virus

V18 White Pox Virus

V19 Gelbfieber Virus

V20 Japanisches Enzephalitis Virus

```

2.

Ricketten

```

R1 Coxiella burnetii

R2 Rickettsia quintana

R3 Rickettsia prowasecki

R4 Rickettsia rickettsii

```

3.

Bakterien

```

B1 Bacillus anthracis

B2 Brucella abortus

B3 Brucella melitensis

B4 Brucella suis

B5 Chlamydia psittaci

B6 Clostridium botulinum

B7 Francisella tularensis

B8 Pseudomonas mallei

B9 Pseudomonas pseudomallei

B10 Salmonella typhi

B11 Shigella dysenteriae

B12 Vibrio cholerae

B13 Yersinia pestis

```

ABSCHNITT II

```

WAREN-GRUPPEN

1 MATERIALIEN

2 MATERIALBEARBEITUNG

3 ELEKTRONIK

4 COMPUTER

5 TELEKOMMUNIKATION

6 SENSOREN

7 AVIONIK

8 MARINETECHNOLOGIE

9 VORTRIEBSTECHNIK

0 ANDERE WAREN

```

```

Teil A Technologietransfer Teil B Nicht Weiterverbreitung

(ABC-Waffentechnologie)

```

```

A Geräte, Baugruppen und Bauteile N A-Waffen relevante Waren

B Prüf- und BW B-Waffen relevante Waren

Fertigungseinrichtungen CW C-Waffen relevante Waren

C Materialien R Trägertechnologie

D Software

E Technologie

```

```

Allgemeine Hinweise zur

Bewilligungspflicht

Eine Ausfuhrbewilligung ist auch

erforderlich:

```

1.

Wenn eine Ware, die nicht

```

erforderlich/wesentlich ist für

die Funktion des zu

exportierenden Endproduktes, bei

der Ausfuhr technisch durch eine

Position dieses Abschnittes

erfaßt wird (identifizierbar als

Listenware).

```

2.

Wenn die Ware ein

```

„Spezialteil'' einer durch

diesen Abschnitt erfaßten Ware

ist, ohne selbst namentlich

genannt zu sein. (Spezialteile

sind als Bestandteile von Waren

zu verstehen, die für diese

Waren besonders konstruiert und

nur für diese verwendbar sind).

```

3.

Für „Technologie'' - für die

```

Entwicklung, die Erzeugung, den

Betrieb, die Wartung usw. von

Waren, die durch diesen

Abschnitt erfaßt werden, wenn

diese auf Datenträgern jeder Art

ausgeführt wird.

```

4.

„Technologie'' notwendig für

```

die „Entwicklung'',

„Produktion'' oder

„Verwendung'' erfaßter Waren

gilt als „erfaßt'', auch dann,

wenn diese für nichterfaßte

Waren anwendbar ist.

1 - MATERIALIEN

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

```

```

ANMERKUNG:

Die Nummern 1R01 bis 1R10

erfassen Einrichtungen, die

entwickelt sind für den Gebrauch

in Raketensystemen der

Nummer 9R01.

```

```

1A01 Bauteile aus fluorierten

Verbindungen;

```

a)

Verschlüsse, Dichtungen,

```

Dichtungsmassen und Heizbälge,

speziell konstruiert zur

Verwendung in Luft- und

Raumfahrt, die zu mehr als 50 %

aus von den Nummern 1C09.b oder

c erfaßten Materialien gefertigt

sind;

```

b)

Piezoelektrische Polymere und

```

Copolymere aus Vinylidenfluorid,

gefertigt:

```

1.

in Form von Folien oder

```

Filmen; und

```

2.

mit einer Stärke von mehr als

```

200 mym;

```

c)

Verschlüsse, Dichtungen,

```

Dichtungsmassen, Bälge oder

Diaphragmen aus

Fluorelastomeren, die mindestens

ein Vinylether-Monomer enthalten

und speziell konstruiert sind

zur Verwendung in der Luft- und

Raumfahrt sowie Raketentechnik.

1A02 Verbundwerkstoff-Strukturen 1N01 Verbundwerkstoffe in

oder Laminate: Rohrform mit einem

```

a)

mit einer organischen Matrix und Innendurchmesser zwischen 75 mm

```

aus Materialien gefertigt, die und 400 mm, hergestellt aus den

unter den Nummern 1C10.c, d oder von Nummer 1N31 erfaßten

e erfaßt sind; oder Materialien.

```

b)

mit einer Matrix aus Metall oder

```

Kohlenstoff und gefertigt aus:

```

1.

Faserigen und fadenförmigen

```

Kohlenstoffmaterialien mit:

```

a)

einem spezifischen Modul von

```

mehr als 10,15 x 10 hoch

6 m; und

```

b)

einer spezifischen

```

Zugfestigkeit vom mehr als

17,7 x 10 hoch 4 m; oder

```

2.

Materialien, die in der Nummer

```

1C10.c erfaßt sind;

1A03 Erzeugnisse aus

nichtfluorierten polymeren

Substanzen, die von der Nummer

1C08.a erfaßt sind, in Form von

Filmen, Folien, Bändern und

Streifen:

```

a)

mit einer Dicke von mehr als

```

0,254 mm; oder

```

b)

beschichtet oder laminiert mit

```

Kohlenstoff, Graphit,

metallischen oder magnetischen

Substanzen.

1N02 Platinierte Katalysatoren,

besonders konstruiert oder

hergerichtet zur Förderung der

Wasserstoffaustauschreaktion

zwischen Wasserstoff und

Wasser, wie folgt:

```

a)

zur Tritiumrückgewinnung aus

```

Schwerem Wasser oder

```

b)

zur Schwerwasserproduktion.

```

1N03 Besonders hergerichtete

Füllstoffe aus

Phosphorbronze-Geflecht oder

Kupfer (chemisch behandelt zur

Verbesserung der

Benetzbarkeit), konstruiert zur

Verwendung in

Vakuum-Destillationskolonnen

zur Trennung von Schwerem

Wasser.

1N04 Strahlenschutzfenster hoher

Dichte (zB Bleiglas) mit einer

Seitenlänge größer als 0,3 m,

einer Dichte größer als 3 g/cm3

und einer Dicke größer/gleich

100 mm sowie besonders

konstruierte Rahmen hierfür.

1R01 Verbundstrukturen, Laminate

und Produkte daraus,

einschließlich

harzimprägnierter

Faser-Prepregs und

metallbeschichteter

Faser-Preforms dafür, speziell

konstruiert für die Verwendung

in den in Nummer 9R01 genannten

Systemen und den in Nummer 9R02

genannten Subsystemen,

hergestellt aus organischer

Matrix oder Metallmatrix unter

Verwendung einer Faser- und

Fadenverstärkung mit einer

spezifischen Zugfestigkeit von

mehr als 7,62 x 10 hoch 4 m

(3 x 10 hoch 6 Inches) und

einem spezifischen Modul von

mehr als 3,18 x 10 hoch 6 m

(1,25 x 10 hoch 8 Inches).

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

1B01 Ausrüstungen zur Herstellung

durch von den Nummern 1A02 oder

1C10 erfaßten Fasern, Prepregs,

Vorformen oder

Verbundwerkstoffen, wie folgt,

und speziell hierfür

konstruierte Bauteile und

Zubehör:

1R02

```

a)

Faserwickelmaschinen, deren a) Fadenwickelmaschinen, deren

```

Bewegungen zur Positionierung, Bewegungen zur Positionierung

Umhüllung und Wicklung von und zum Wickeln der Fäden in

Fasern in drei oder mehr Achsen drei oder mehr Achsen

koordiniert und programmiert und koordiniert und programmiert

die speziell konstruiert sind sind und die für die Fertigung

zur Fertigung von von Verbundstrukturen oder

Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus Faden- oder

Laminaten aus faserigen oder Fasermaterial konstruiert sind,

fadenförmigen Materialien; sowie Koordinations- und

Programmiersteuerungen,

```

b)

Bandlege- oder b) Bandlegemaschinen, deren

```

Spinnkabelplazierungsmaschinen, Bewegungen zur Positionierung

deren Bewegungen zum und zum Legen von Bändern und

Positionieren und Legen von Bögen in zwei oder mehr Achsen

Bändern, Spinnkabeln oder Folien koordiniert und programmiert

in zwei oder mehr Achsen sind und die für die

koordiniert und programmiert ist Herstellung von

und die speziell konstruiert Luftfahrzeugzellen und

sind zur Fertigung von Flugkörperstrukturen aus

Flugzeugzellen und Verbundwerkstoff konstruiert

Flugkörperstrukturen aus sind,

Verbundwerkstoffen;

```

c)

Multidirektionale oder c) Flechtmaschinen, einschließlich

```

multidimensionale Webautomaten Adapter und Modifikationskits,

oder Verkettungsmaschinen zum Weben oder Flechten von

einschließlich Adaptions- und Fasern, die für die Fertigung

Abänderungsbausätze zum Weben, von Verbundstrukturen

Verketten oder Flechten von konstruiert sind;

Fasern zur Fertigung von ausgenommen Textilmaschinen,

Verbundwerkstoff-Strukturen, die für die oben genannten

ausgenommen Maschinen für die Endverwendungszwecke nicht

Textilindustrie, die nicht für modifiziert wurden,

obige Zwecke abgeändert sind;

```

d)

Ausrüstungen, besonders d) Geräte, die für die Fertigung

```

konstruiert oder adaptiert zur von Faden- oder Fasermaterial

Fertigung von Verstärkerfasern konstruiert oder modifiziert

wie folgt: wurden:

```

1.

Ausrüstungen zur Umwandlung

```

von Polymerfasern (wie zB

Polyacrylnitril, Rayon, Teer-

oder Polycarbosilan) in

Kohlenstoff-Fasern oder

Siliciumkarbidfasern

einschließlich besonderer

Geräte zum Strecken der Faser

unter Hitze;

```

2.

Ausrüstungen zur chemischen

```

Beschichtung aus der Gasphase

(CVD) von Elementen oder

Verbindungen auf erhitzte

Filamentsubstrate zur

Fertigung von

Siliciumkarbidfasern;

```

3.

Ausrüstungen zum Naßspinnen

```

von hochschmelzender Keramik

(wie zB Aluminiumoxid);

```

4.

Ausrüstungen zur Umwandlung

```

von Aluminium, das

Faservorstufen enthält,

mittels Wärmebehandlung in

Aluminiumoxidfasern;

```

1.

Geräte für die Konvertierung

```

von Polymerfasern (zB

Polyacrylnitril, Rayon oder

Polycarbosilan), die

spezielle Vorrichtungen zur

Faserbelastung beim Erhitzen

aufweisen;

```

2.

Geräte für das Aufdampfen

```

von Elementen oder

Verbindungen auf erhitzte

Fasersubstrate; und

```

3.

Geräte für das Naßspinnen

```

von hitzefesten Keramiken

(zB Aluminiumoxid);

```

e)

Ausrüstungen zur Fertigung von e) Geräte, die für die spezielle

```

Prepregs, die in Nummer 1C10.e Faseroberflächenbehandlung oder

erfaßt sind, mittels Fertigung von Prepregs und

Heißschmelzmethode; Preforms konstruiert oder

modifiziert wurden.

Hinweis: Die in diesem Absatz

erfaßten Geräte beinhalten ua.

auch Rollmaschinen,

Ziehmaschinen,

Beschichtungsgeräte,

Schneidgeräte und „clicker

dies''.

```

f)

Ausrüstungen für die

```

zerstörungsfreie 3D-Prüfung

mittels Ultraschall oder

Röntgentomographie, speziell

konstruiert für

Verbundwerkstoffe.

1N05 Siehe Nummer 1R02.a.

1B02 Anlagen und Komponenten

hierfür, besonders konstruiert

zur Fertigung von

Metall-Legierungen,

Metall-Legierungspulver oder

legierten Materialien, die in

den Nummern 1C02.a.2, 1C02.b

oder 1C02.c erfaßt sind.

1B03 Werkzeuge, Prägestempel,

Formen oder

Befestigungsvorrichtungen für

superplastische Formung oder

Diffusionsverbindung

(superplastic forming or

diffusion bonding) von Titan,

Aluminium oder deren

Legierungen, speziell

konstruiert zur Fertigung

folgender Produkte:

```

a)

Flugkörperstrukturen für die

```

Luft- oder Raumfahrt;

```

b)

Motoren für Luft- oder

```

Raumfahrzeuge; oder

```

c)

speziell konstruiert für

```

diese Strukturen oder

Motoren.

1BW01 Anlagen oder Anlagenteile,

die auch geeignet sind zur

Erzeugung biologischer

Kampfmittel, wie folgt:

```

a)

Vollständige Kontainments für

```

Sicherheitsstufe BL3 oder BL4

gemäß „WHO laboratory

Biosafety Manual (Genf 1983)'';

```

b)

Fermenter:

```

Fermenter zum Kultivieren

pathogener Mikroorganismen,

Viren oder zur Produktion von

Toxinen, gasdicht, mit allen

folgenden Eigenschaften:

```

1.

Fassungsvermögen gleich oder

```

größer als 300 l;

```

2.

doppelt oder mehrfach

```

gedichtete Verbindungen im

Bereich der Dampfzonen;

```

3.

geeignet zur in-situ

```

Sterilisation in

geschlossenem Zustand;

```

```

ANMERKUNG:

Unter Fermenter sind auch

Bioreaktoren, Chemostaten und

Durchflußsysteme zu verstehen.

```

```

```

c)

Zentrifugalseparatoren:

```

Zentrifugalseparatoren,

geeignet zur kontinuierlichen

Trennung pathogener

Mikroorganismen, gasdicht, mit

allen folgenden Eigenschaften:

```

1.

Durchflußrate größer als

```

100 l/h;

```

2.

Bauteile aus poliertem

```

rostfreiem Stahl oder Titan;

```

3.

doppelt oder mehrfach

```

gedichtete Verbindungen im

Bereich der Dampfzonen;

```

4.

geeignet zur in-situ

```

Sterilisation in

geschlossenem Zustand;

```

d)

Querstromfiltrieranlagen:

```

Querstromfiltrieranlagen,

entwickelt für kontinuierliche

Trennung pathogener

Mikroorganismen, Viren, Toxinen

und Zellkulturen, gasdicht, mit

allen folgenden Eigenschaften:

```

1.

einer Fläche von größer oder

```

gleich 5 m2;

```

2.

geeignet zur in-situ

```

Sterilisation;

```

e)

Gefriertrocknungs-Ausrüstung:

```

Dampfsterilisierende

Gefriertrocknungs-Ausrüstung

mit einer Kondensatorkapazität

von mehr als 50 kg und weniger

als 1 000 kg Eis in 24 h;

```

f)

Ausrüstung, welche P3 oder

```

P4-(BL3, BL4, L3,

L4)-Sicherheitsumhüllung

beinhaltet oder darin enthalten

ist, wie folgt:

```

1.

unabhängig belüftete ganze

```

oder halbe Umhüllungen;

```

2.

biologische

```

Sicherheitsschränke oder

-kammern der Klasse III mit

ähnlicher Gütenorm;

```

g)

Aerosol-Beatmungskammern:

```

Kammern mit einer Kapazität von

1 m3 oder mehr, bestimmt zum

bewußten Beatmungstest mit

pathogenen Mikroorganismen,

Viren oder Giften.

1CW01 Anlagen oder Anlagenteile,

die auch geeignet sind zur

Erzeugung chemischer

Kampfstoffe wie folgt, bei

denen alle mit den Medien

(Chemikalien) in Berührung

kommenden Flächen aus einem der

folgenden Materialien bestehen:

```

a)

Nickel oder Legierungen mit

```

mehr als 40 Gewichtsprozent

Nickel;

```

b)

Legierungen mit mehr als

```

25 Gewichtsprozent Nickel und

20 Gewichtsprozent Chrom;

```

c)

Fluorpolymere;

```

```

d)

Glas oder glasbeschichtet

```

(einschließlich „vitrified''

oder Email);

```

e)

Graphit;

```

```

f)

Tantal oder Tantallegierungen;

```

```

g)

Titan oder Titanlegierungen;

```

```

h)

Zirkonium oder

```

Zirkoniumlegierungen;

```

i)

Keramik;

```

```

j)

Ferrosilicium;

```

```

1.

Reaktionskessel, mit oder

```

ohne Rührwerk mit einem

Rauminhalt von mehr als

0,1 m3 (100 l) und weniger

als 20 m3 (20 000 l);

```

2.

Rührwerke für Pos. 1;

```

```

3.

Speichertanks oder Vorlagen

```

mit einem Rauminhalt von

mehr als 0,1 m3 (100 l);

```

4.

Wärmetauscher oder

```

Kondensoren mit einer

Wärmeübertragungsfläche von

weniger als 20 m2;

```

5.

Destillier- oder

```

Absorptionskolonnen mit

einem Innendurchmesser von

mehr als 0,1 m3;

```

6.

Ferngesteuerte

```

Fülleinrichtungen;

```

7.
  • Ventile, mehrfach

```

gedichtet, mit eingebautem

Lecksuchanschluß,

- Faltenbalg-Ventile,

- Abschluß-Ventile,

- Membran-Ventile;

```

8.

Mehrwandige Rohre mit

```

eingebautem

Lecksuchanschluß;

```

9.

Pumpen mit einer

```

Durchflußrate von mehr als

0,6 m3/h (gemäß

Herstellerspezifikation) in

folgender Bauart:

```

a)

Mehrfach gedichtet;

```

```

b)

gekapselt;

```

```

c)

magnetisch angetrieben;

```

```

d)

Faltenbalg-gedichtet;

```

```

e)

Membran-gedichtet;

```

```

10.

Vakuum-Pumpen mit einer

```

Durchflußrate von mehr als 5

m3/h (gemäß

Herstellerspezifikation) bei

0 Grad C und 101,30 kPa;

```

11.

Verbrennungseinrichtungen,

```

konstruiert zur Zerstörung

von chemischen Kampfstoffen,

Waren des Abschnittes I,

CW01, und chemischer

Munition, ausgerüstet mit

speziell konstruierten

Abfallzuführsystemen,

speziellen

Manipulationseinrichtungen

und einer mittleren

Brennkammertemperatur von

mehr als 1 000 Grad C.

1CW02 Gaswarneinrichtungen für

toxische Gase und dafür

konstruierte Detektoren mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

konstruiert für

```

kontinuierlichen Betrieb und

zum Nachweis chemischer

Kampfstoffe, Waren des

Abschnittes I, CW01, oder

organischer Verbindungen mit

Phosphor, Schwefel, Fluor oder

Chlor, in Konzentrationen von

weniger als 0,3 mg/m3, oder

```

b)

konstruiert zum Nachweis von

```

Verbindungen mit

Anticholinesterase-Aktivität.

1CW03 Technologie einschließlich

Lizenzen, mit direktem Bezug zu

chemischen Kampfstoffen, Waren

aus Abschnitt I, CW01, und

Waren aus Abschnitt II, 1CW01

oder 1CW02.

1R03 Fertigungstechnologie oder

„Fertigungsausrüstung''

(einschließlich speziell dafür

konstruierte Komponenten) für:

```

a)

die Fertigung, Handhabung oder

```

Abnahmeprüfung von

Flüssigstoffen oder den in

Nummer 1R09 beschriebenen

Treibstoffbestandteilen;

```

b)

die Fertigung, Handhabung und

```

Abnahmeprüfung sowie das

Mischen, Härten, Gießen,

Pressen, Bearbeiten und

Strangpressen von festen

Treibstoffen oder den in Nummer

1R09 beschriebenen

Treibstoffbestandteilen.

```

```

ANMERKUNGEN:

(1) Chargenmischer oder

Durchlaufmischer (auch

kontinuierliche Mischer genannt)

für das Mischen im Vakuum bei

0 bis 13 236 kPa mit

Temperaturregelung für die

Mischkammer wie folgt:

Chargenmischer mit

```

a)

einer Gesamtkapazität von

```

110 Litern (30 Gallonen) oder

mehr; und

```

b)

mindestens einem exzentrisch

```

montierten Rührer zum Mischen

und/oder Kneten

Durchlaufmischer mit

```

a)

zwei oder mehr Rührern zum

```

Mischen und/oder Kneten und

```

b)

Öffnungsmöglichkeiten der

```

Mischkammer

(2) Die folgenden Geräte werden

von b) abgedeckt:

```

a)

Geräte für die Fertigung von

```

atomisiertem oder kugelförmigem

Metallpulver in einer

kontrollierten Umgebung,

```

b)

Strahlmühlen zum Mahlen oder

```

Zerkleinern von

Ammoniumperchlorat, RDX oder

HMX.

```

```

1R04 Folgende Geräte zur

pyrolytischen Abscheidung und

Verdichtung sowie folgende

„Technologie'':

```

a)

„Technologie'' zur Fertigung

```

pyrolytisch abgeleiteter

Materialien, die in einer Form,

auf einem Dorn oder einem

anderen Substrat aus

Vorstufengasen geformt werden,

die zwischen 1 300 Grad C und

2 900 Grad C bei einem Druck

zwischen 130 Pa (1 mm Hg) und

20 kPa (150 mm Hg) zerfallen,

einschließlich Technologie für

die Bildung von Vorstufengasen,

Durchflußraten und

Prozeßsteuerungspläne und -

parameter,

```

b)

Speziell konstruierte Düsen für

```

die oben genannten Prozesse,

```

c)

Geräte und Prozeßsteuerungen

```

sowie speziell dafür

konstruierte Software,

konstruiert oder modifiziert

für die Verdichtung und

Pyrolyse von Raketendüsen und

Bugspitzen für

Wiedereintrittsfahrzeuge aus

Strukturverbundmaterial.

1N06 Elektrolytische Zellen für

die Erzeugung von Fluor mit

einer Fertigungskapazität von

mehr als 250 g Fluor je Stunde.

1N07 Separatoren zur

elektromagnetischen

Isotopentrennung, konstruiert

für den Betrieb mit einer oder

mehreren Ionenquellen, die

einen Gesamtstrahlstrom von

größer/gleich 50mA liefern

können, oder die mit solchen

Ionenquellen ausgestattet sind.

```

```

ANMERKUNG:

```

1.

Nummer 1N07 erfaßt

```

Separatoren, die sowohl

stabile Isotope als auch

solche des Urans anreichern

können. Ein Separator, der

zur Trennung von

Bleiisotopen mit einer

Massendifferenz von einer

Masseneinheit (amu) geeignet

ist, ist damit ebenso zur

Trennung der Isotope des

Urans mit der

Massendifferenz von drei

Masseneinheiten geeignet.

```

2.

Nummer 1N07 schließt

```

Massenseparatoren mit

Ionenquellen und Kollektoren

innerhalb und außerhalb des

magnetisches Feldes ein.

```

3.

Eine einzelne

```

50mA-Ionenquelle kann

weniger als 3 g abgetrenntes

hochangereichertes Uran pro

Jahr aus Ausgangsmaterial

natürlicher

Isotopenhäufigkeit erzeugen.

```

```

1N08 Konverter und Ausrüstung für

die Ammoniak-Synthese, bei der

das Synthesegas einer

Ammoniak-Wasserstoff-

Hochdruck-Austauschkolonne

entnommen und das

synthetisierte Ammoniak in die

Kolonne zurückgeführt wird.

1N09 Wasserstoff-Tieftemperatur-

destillationskolonnen mit allen

folgenden

Anwendungsmöglichkeiten:

```

a)

konstruiert zum Einsatz bei

```

Betriebstemperaturen

kleiner/gleich 35 K

(-238 Grad C),

```

b)

konstruiert zum Einsatz bei

```

Betriebsdrücken von 0,5 bis

5 MPa,

```

c)

hergestellt aus feinkörnigen

```

rostfreien Stählen der

Serie 300 mit niedrigem

Schwefelgehalt oder

vergleichbaren

tieftemperatur- und

wasserstoffverträglichen

Werkstoffen und

```

d)

mit einem Innendurchmesser

```

größer/gleich 1 m und

effektiven Längen

größer/gleich 5 m.

1N10 Wasser-Schwefelwasserstoff-

Austauschkolonnen aus

hochwertigem Kohlenstoffstahl

(zB ASTM A516) mit einem

Durchmesser größer/gleich 1,8 m

zum Betrieb bei einem Nenndruck

größer/gleich 2 MPa. Die

eingebauten Extraktoren sind

segmentierte Böden mit einem

effektiven Verbunddurchmesser

größer/gleich 1,8 m, zB

Siebböden, Ventilböden,

Glockenböden und

Turbogridböden, konstruiert zur

Erleichterung des

Gegenstromprozesses und

hergestellt aus Materialien,

die gegen Korrosion durch

Schwefelwasserstoff/Wasser-

Mischungen beständig sind, zB

rostfreier Stahl 304L oder 316.

1N11 Umwälzpumpen für

Kaliumamid-Katalysatoren

(Kontaktmittel) in verdünnter

oder konzentrierter Form

innerhalb flüssigen Ammoniaks

(KNH2/NH3) mit allen folgenden

Eigenschaften:

```

a)

hermetisch dicht,

```

```

b)

für konzentrierte

```

Kaliumamidlösungen

größer/gleich 1% bei einem

Arbeitsdruck von 1,5 -

60 MPa; für verdünnte

Kaliumamidlösungen kleiner

als 1% bei einem

Arbeitsdruck von 20 - 60 MPa

und

```

c)

Leistung größer als

```

8,5 m3/h.

1N12 Anlagen, Anlagenteile oder

Ausrüstung für die Herstellung,

Rückgewinnung, Extraktion,

Konzentration oder Handhabung

von Tritium wie folgt:

```

a)

Wasserstoff- oder

```

Helium-Kälteaggregate, die

auf 23 K (-250 Grad C) oder

weniger kühlen können, mit

einer Wärmeabfuhrkapazität

größer als 150 W oder

```

b)

Wasserstoffisotopen-

```

Speicher- und

Reinigungssysteme mit

Metallhydriden als Speicher-

oder Reinigungsmedium.

C. MATERIALIEN

1C01 Materialien, speziell

konstruiert zur Verwendung als

Absorber elektromagnetischer

Wellen oder selbstleitende

Polymere:

```

a)

Materialien zur Absorbierung von

```

Frequenzen größer als 2 x 10

hoch 8 Hz, jedoch kleiner als

3 x 10 hoch 12 Hz, ausgenommen

folgende Materialien:

```

1.

Haartypabsorber, gefertigt aus

```

natürlichen oder synthetischen

Fasern mit nichtmagnetischen

Zusätzen für

Absorptionszwecke;

```

2.

Absorber, die keinen

```

magnetischen Verlust aufweisen

und deren Einfallsfläche nicht

plan ist, einschließlich

Pyramiden, Kegel, Keilflächen

und gewundene Flächen;

```

3.

Ebene Absorber:

```

```

a)

gefertigt aus:

```

```

1.

Schaumstoffmaterialien

```

(elastisch oder

nicht-elastisch) mit

Kohlenstoffzusatz oder

organischen Materialien

einschließlich

Bindemittel, die

verglichen mit Metall mehr

als 5 % Echo über eine

Bandbreite von mehr als +-

15 % der Mittenfrequenz

der einstrahlenden Energie

liefern und Temperaturen

von mehr als 450 K

(177 Grad C) nicht

standhalten; oder

```

2.

Keramische Materialien,

```

die verglichen mit Metall

mehr als 20 % Echo über

eine Bandbreite von mehr

als +-15 % der

Mittenfrequenz der

einstrahlenden Energie

liefern und Temperaturen

von mehr als 800 K

(527 Grad C) nicht

standhalten;

```

b)

Zugfestigkeit kleiner als

```

7 x 10 hoch 6 N/m2; und

```

c)

Druckfestigkeit kleiner als

```

14 x 10 hoch 6 N/m2;

```

```

ANMERKUNG:

Prüflinge für Absorptionstests

für Nummer 1C01.a.3.a sollten ein

Quadrat von mindestens

5 Wellenlängen (der Mittenfrequenz)

auf einer Seite sein und im

Weitfeld des strahlenden Elements

positioniert sein.

```

```

```

4.

Ebene Absorber aus

```

Sinterferrit mit:

```

a)

einer Dichte von mehr als

```

4,4; und

```

b)

einer maximalen

```

Betriebstemperatur von

548 K (275 Grad C);

```

```

ANMERKUNG:

Die Ausnahmen von Nummer 1C01

gelten nicht für magnetische

Materialien für Absorptionszwecke,

wenn diese in Anstrichen enthalten

sind.

```

```

```

b)

Materialien zur Absorbierung von

```

Frequenzen größer als 1,5 x 10

hoch 14 Hz, jedoch kleiner als

3,7 x 10 hoch 14 Hz und nicht

durchlässig für sichtbares

Licht;

```

c)

eigenleitende Polymermaterialien

```

mit einer gesamten elektrischen

Leitfähigkeit von mehr als

10 000 S/m (Siemens/Meter) oder

einem Schichtwiderstand

(Oberflächenwiderstand) von

weniger als

100 ohm/Flächeneinheit auf der

Basis eines der folgenden

Polymere:

```

1.

Polyanilin;

```

```

2.

Polypyrrol;

```

```

3.

Polythiophen;

```

```

4.

Poly-Phenylen-Vinylen;

```

```

5.

Poly-Thienylen-Vinylen;

```

```

```

ANMERKUNG:

Die gesamte elektrische

Leitfähigkeit und der

Schichtwiderstand

(Oberflächenwiderstand) sind

mittels ÖNORM zu ermitteln.

```

```

1R05 Materialien, Vorrichtungen

und speziell konstruierte

Software für reduzierte

Observablen wie Radarreflexion,

Ultraviolett-/Infrarot-

Signaturen und akustische

Signaturen (zB

Stealth-Technologie) für

Anwendungen, die für die

Systeme laut Nummern 9R01 oder

9R02 tauglich sind, zB:

```

a)

Strukturelle Materialien und

```

Beschichtungen, speziell

konstruiert für reduzierte

Radarreflexion,

```

b)

Beschichtungen einschließlich

```

Anstriche, speziell konstruiert

für reduzierte oder speziell

zugeschnittene Reflexion oder

Emission im Mikrowellen-,

Infrarot- oder

Ultraviolettspektrum, mit

Ausnahme der speziellen

Verwendung für die

Temperaturregelung von

Satelliten.

1C02 Metall-Legierungen, 1N13 Aluminiumlegierungen mit

Metall-Legierungspulver oder einer maximal erzielbaren

legierte Materialien: Zugfestigkeit von 460 MPa oder

```

a)

Metall-Legierungen wie folgt: mehr bei 293 K (20 Grad C), in

```

```

1.

Auf Nickel oder Titan Rohrform oder in ganzen Stücken

```

aufbauende Legierungen in (auch Schmiedestücken), mit

Form von Aluminiden wie einem Außendurchmesser von mehr

folgt, in Rohform oder als als 75 mm.

halbfertige Produkte: ---------------------------------

```

a)

Nickelaluminide, die ANMERKUNG:

```

10 Gewichtsprozent oder Maximal erzielbar bedeutet, daß

mehr Aluminium Aluminiumlegierungen sowohl vor

enthalten; und nach der Wärmebehandlung

```

b)

Titanaluminide, die erfaßt werden.

```

12 Gewichtsprozent oder mehr ---------------------------------

Aluminium enthalten; 1N14 Beryllium, wie folgt:

```

2.

Metall-Legierungen wie folgt, Metalle, Legierungen mit mehr

```

hergestellt aus als 50 Gewichtsprozent

Metall-Legierungspulver oder aus Beryllium, Verbundstoffe, die

speziellen, von Nummer 1C02.b Beryllium enthalten, sowie

erfaßten Materialien: daraus gefertigte Waren,

ausgenommen:

```

a)

Nickellegierungen mit: a) Metallische Fenster für

```

```

1.

einer Spannung-Bruch- Röntgenanlagen,

```

Lebensdauer von b) Oxid in fertiger oder

10 000 Stunden oder mehr bei halbfertiger Form, speziell

923 K (650 Grad C) und einer konstruiert für elektronische

Spannung von 550 MPa; oder Bauelemente oder als Substrat

```

2.

einer Ermüdung bei niedriger für elektronische Schaltkreise.

```

Lastspielzahl von --------------------------------

10 000 Zyklen oder mehr bei ANMERKUNG:

823 K (550 Grad C) und Auch Abfälle und Schrott mit

einer maximalen Spannung von Berylliumgehalt wird erfaßt.

700 MPa; ---------------------------------

```

b)

Niobiumlegierungen mit: 1N15 Wismuth (99,99% oder reiner)

```

```

1.

einer Spannung-Bruch-Lebensdauer mit sehr kleinem Silberanteil

```

von 10 000 Stunden oder mehr bei (weniger als 10 ppm).

1 073 K (800 Grad C) und einer

Spannung von 400 MPa; oder 1N16 Bor und Borverbindungen,

```

2.

einer Ermüdung bei niedriger Gemische und Zusammensetzungen

```

Lastspielzahl von 10 000 Zyklen mit mehr als 20 Gewichtsprozent

oder mehr bei 973 K (700 Grad C) Bor 10 Isotop des

und einer maximalen Spannung von Gesamtboranteiles.

700 MPa;

```

c)

Titanlegierungen mit: 1N17 Calcium (reinst) mit weniger

```

```

1.

einer Spannung-Bruch-Lebensdauer als:

```

von 10 000 Stunden oder mehr a) 1000 ppm Gewicht an

bei 723 K (450 Grad C) und einer metallischen Verunreinigungen

Spannung von 200 MPa; oder außer Magnesium und

```

2.

einer Ermüdung bei niedriger b) 10 ppm Bor.

```

Lastspielzahl von 10 000 Zyklen

oder mehr, bei 723 K (450 Grad

C) und einer maximalen Spannung

von 400 MPa;

```

d)

Aluminiumlegierungen mit einer

```

Zugfestigkeit von: 1N18 Chlortrifluorid (C1F3).

```

1.

240 MPa oder mehr bei 473 K

```

(200 Grad C); oder 1N19 Titanlegierungen mit einer

```

2.

415 MPa oder mehr bei 298 K maximal erzielbaren

```

(25 Grad C); Zugfestigkeit von 900 MPa

```

e)

Magnesiumlegierungen mit einer (0,9 x 10 hoch 9 N/m2) oder

```

Zugfestigkeit von 345 MPa oder mehr bei 293 K (20 Grad C) in

mehr und einer Abtragungsrate Rohrform oder ganzen Stücken

durch Korrosion von weniger als (auch Schmiedestücken) mit

1 mm/Jahr in einer mit 3% einem Außendurchmesser von mehr

wässerigen Natriumchloridlösung als 75 mm.

gemessen gemäß ÖNORM; ---------------------------------

```

```

MERKUNG:

ANMERKUNGEN: Maximal erzielbar bedeutet, daß

```

1.

Die Metall-Legierungen in Titanlegierungen vor oder nach

```

Nummer 1C02.a sind solche, bei der Wärmebehandlung erfaßt

denen das genannte Metall einen werden.

höheren Prozentsatz an Gewicht ---------------------------------

besitzt als jedes andere 1N20 Wolfram wie folgt:

Element. Teile hergestellt aus Wolfram,

```

2.

Die Spannung/Bruch-Lebensdauer Wolframkarbid oder

```

ist gemäß ÖNORM zu messen. Wolframlegierungen (mit mehr

```

3.

Die Ermüdung bei niedriger als 90% Wolfram) mit einer

```

Lastspielzahl ist gemäß Masse von mehr als 20 kg und

ASTM-Norm E-606 „Recommended mit zylindrischer Symmetrie

Practice for Constant-Amplitude (einschließlich

Low-Cycle Fatigue Testing'' Zylindersegmenten) mit einem

(Empfohlene Praxis für Innendurchmesser von mehr als

Ermüdungsprüfung bei konstanter 100 mm, aber weniger als

Amplitude und niedriger 300 mm, ausgenommen Teile,

Lastspielzahl) oder speziell konstruiert als

entsprechenden nationalen Normen Gewichte oder als

zu messen. Die Prüfung ist axial Gammastrahlen-Kollimatoren.

bei einem durchschnittlichen 1N21 Zirkonium wie folgt:

Spannungsverhältnis gleich 1 und Metallegierungen mit mehr als

einem Formfaktor (K tief t) 50 Gewichtsprozent Zirkonium

gleich 1 vorzunehmen. Die und Verbindungen in denen das

durchschnittliche Spannung wird Gewichtsverhältnis Hafnium zu

wie folgt bestimmt: größte Zirkonium weniger als 1:500 ist

Spannung minus kleinster und Erzeugnisse daraus,

Spannung dividiert durch größte ausgenommen Zirkoniumfolien

Spannung.

```

```

```

b)

Metall-Legierungspulver oder mit einer Dicke von kleiner oder

```

spezielles Material für in gleich 0,1 mm.

Nummer 1C02.a erfaßte ---------------------------------

Materialien wie folgt: ANMERKUNG:

```

1.

Hergestellt aus einer der Diese Nummer erfaßt auch

```

folgenden Abfall und Schitt im Zirkonium

Komponentenanordnungen: gemäß diesen Definitionen.

```

a)

Nickellegierungen (Ni-Al-X, ---------------------------------

```

Ni-X-Al), qualifiziert für 1N22 Magnesium (reinst), mit

Turbinenteile oder weniger als

-komponenten, dh. mit weniger 0,02 Gewichtsprozent

als 3 nicht-metallischen metallischer Unreinheiten,

Teilchen (die während des außer Calcium und weniger als

Herstellungsverfahrens 10 ppm Bor.

eingeführt werden) größer als

100 mym/10 hoch 9

Legierungsteilchen;

```

b)

Niobiumlegierungen (Nb-Al-X oder

```

Nb-X-Al, Nb-Si-X oder Nb-X-Si,

Nb-Ti-X oder Nb-X-Ti);

```

c)

Titanlegierungen (Ti-Al-X oder

```

Ti-X-Al);

```

d)

Aluminiumlegierungen (Al-Mg-X

```

oder Al-X-Mg, Al-Zn-X oder

Al-X-Zn, Al-Fe-X oder Al-X-Fe);

oder

```

e)

Magnesiumlegierungen (Mg-Al-X

```

oder Mg-X-Al); und

```

```

ANMERKUNG:

X ist gleich einem oder mehreren

Legierungselementen.

```

```

```

2.

Hergestellt in einer

```

kontrollierten Umgebung durch

eines der folgenden Verfahren:

```

a)

Vakuumzerstäubung;

```

```

b)

Gaszerstäubung;

```

```

c)

Rotationszerstäubung;

```

```

d)

Splat Quenching;

```

```

e)

Schmelzspinnen und

```

Feinzerkleinerung;

```

f)

Schmelzextraktion und

```

Feinzerkleinerung; oder

```

g)

Mechanisches legieren;

```

```

c)

Legierte Materialien in Form von

```

nicht-feinzerkleinerten Flocken,

Bändern oder dünnen Stäben, die

in kontrollierter Umgebung durch

Splat Quenching, Schmelzspinnen

oder Schmelzextraktion

hergestellt und in der Erzeugung

von Metall-Legierungspulver oder

von in Nummer 1C02.b erfaßten

speziellen Materialien verwendet

werden;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 1C02 erfaßt keine

Metall-Legierungen,

Metall-Legierungspulver oder

Legierungsmaterialien für

Beschichtungssubstrate.

```

```

1R06 Maraging-Stahl (Stahl, der

im allgemeinen einen hohen

Nickel- und sehr geringen

Kohlenstoffanteil sowie Zusätze

zur Altershärtung aufweist) mit

einer maximalen Zugfestigkeit

von 1,5 x 10 hoch 9 Pa oder

mehr, gemessen bei 20 Grad C,

in Form von Blechen, Platten

oder Rohren mit einer

Wandstärke von kleiner oder

gleich 5,0 mm.

1N23 Martensitaushärtender Stahl

(maraging steel) mit einer

maximal erzielbaren

Zugfestigkeit von 2050 MPa

(2,050 x 10 hoch 9 N/m2) oder

mehr bei 293 K (20 Grad C),

ausgenommen in Formen, in denen

keine lineare Dimension 75 mm

übersteigt.

```

```

ANMERKUNG:

Maximal erzielbar bedeutet, daß

martensitaushärtender Stahl sowohl

vor und nach der Wärmebehandlung

erfaßt wird.

```

```

1R07 Wolfram, Molybdän und

Legierungen dieser Metalle in

der Form einheitlich

kugelförmiger oder atomisierter

Partikel mit einem Durchmesser

von 500 mym oder weniger und

einer Reinheit von 97% oder

mehr, zur Herstellung von

Komponenten für Raketenmotoren,

dh. Hitzeschilder,

Düsenmündungen und

Schubvektor-Steuerflächen.

1N24 Helium in jeder Form,

angereichert an Helium-3, in

Mischung mit anderen

Materialien oder in Ausrüstung

oder Erzeugnissen enthalten,

ausgenommen Erzeugnisse, die

weniger als 1 g Helium-3

enthalten.

1N25 Tritium, Verbindungen und

Mischungen, bei denen das

Verhältnis von Tritium zu

Wasserstoff größer als 1:1000

ist,

ausgenommen Erzeugnisse mit

nicht mehr als 40 Ci Tritium in

jeder chemischen oder

physikalischen Form.

1N26 Alphastrahlen emittierende

Radionuklide (Alphastrahler)

und Ausrüstung, die diese

Radionuklide enthält, wie

folgt:

Alphastrahler mit einer

Halbwertszeit größer/gleich

10 Tage, jedoch kleiner als

200 Jahre, einschließlich

Verbindungen und Mischungen,

die von dieser Nummer erfaßte

Radionuklide enthalten, mit

einer Gesamtaktivität

größer/gleich 37 GBq/kg,

ausgenommen Erzeugnisse mit

weniger als 3,7 GBq

Alphaaktivität.

1N27 Sprengstoffe mit einer

Kristalldichte größer als

1,8 g/cm3 und einer

Detonationsgeschwindigkeit

größer als 8000 m/s.

1N28 Hafnium, wie folgt:

Metall, Legierung und

Verbindungen von Hafnium mit

mehr als 60 Gewichtsprozent

Hafnium und Erzeugnisse daraus.

1N29 Lithium, mit dem Isotop 6

angereichert, wie folgt:

```

a)

Metallhydride oder

```

Legierungen, die Lithium,

angereichert mit dem

Isotop 6 mit einer höheren

als in der Natur

vorkommenden Konzentration

(7,5% auf Atomprozentbasis);

```

b)

andere Materialien, die

```

Lithium, angereichert mit

dem Isotop 6, enthalten

(einschließlich

Verbindungen, Mischungen und

Konzentraten), ausgenommen

Lithium 6 in

Thermolumineszenz-

Dosimetern.

1N30 Radium 226,

ausgenommen Radium für

medizinische Zwecke.

1C03 Magnetische Metalle jeden

Typs und in jeder Form, die

eines der folgenden Merkmale

aufweisen:

a)

Relative Anfangspermeabilität


ANMERKUNG:

Messungen der Anfangspermeabilität sind an

vollständig geglühten Materialien

durchzuführen.


b)

Magnetostriktive Legierungen

1.

einer Sättigungs-Magnetostriktion

2.

einem magnetomechanischen

oder

c)

Amorphe Legierungsbänder mit:

1.

einer Zusammensetzung, die

2.

einer Sättigungs-Magnetinduktion

a)

einer Dicke von 0,02 mm oder

b)

einem spezifischen

a)

einer Dichte von mehr als

b)

einer Elastizitätsgrenze vom

c)

einer äußersten Zugfestigkeit

d)

einer Längung von mehr als 8%.

a)

Mehrfädige supraleitfähige

1.

eingebettet in eine andere

2.

mit einer Querschnittfläche

b)

Supraleitfähige zusammengesetzte

1.

mit einer kritischen

2.

mit einem Querschnitt von

3.

die ihren supraleitfähigen

a)

Hydraulikflüssigkeiten, die als

1.

Synthetische

a)

einem Flammpunkt von mehr

b)

einem Fließpunkt bei 239 K

c)

einem Viskositätsindex 75

d)

einer Wärmebeständigkeit bei


ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 1C06.a.1

enthalten Silakohlenwasserstofföle

ausschließlich Silicium,

Wasserstoff und Kohlenstoff.


oder

2.

Chlorfluorkohlenwasserstoffe

a)

keinem Flammpunkt;

b)

einer Selbstentzündungstemperatur

c)

einem Fließpunkt bei 219 K

d)

einem Viskositätsindex 80

e)

einem Siedepunkt bei 473 K


ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 1C06.a.2

enthalten

Chlorfluorkohlenwasserstoffe

ausschließlich Kohlenstoff, Fluor

und Chlor.


b)

Schmiermittel, die als

1.

Phenylen- oder

2.

Fluorierte

c)

Dämpfungs- oder

1.

Dibromtetrafluorethan;

2.

Polychlortrifluorethylen (nur

3.

Polybromtrifluorethylen;


ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 1C06 gilt:

a)

Der Flammpunkt wird mittels der Cleveland Open Cup-Methode

b)

Der Fließpunkt wird mittels der

c)

Der Viskositätsindex wird nach

d)

Die Wärmebeständigkeit wird

1.

Der Gewichtsverlust jeder

2.

Die Änderung der

3.

Die Gesamtsäure- oder

e)

Die Selbstenzündungstemperatur


1C07 Keramische Grundmaterialien,

keramische

Matrix-Verbundwerkstoffe und Vormaterialien:

a)

Grundmaterialien aus einfachen

b)

Keramikmaterialien in Roh- oder

c)

Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit einer Glas- oder Oxidmatrix und

1.

Si-N;

2.

Si-C;

3.

Si-Al-O-N; oder

4.

Si-O-N;

d)

Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit oder ohne

e)

Vormaterialien (das sind

1.

Polydiorgansilane (zur

2.

Polysilazane (zur Herstellung von Siliciumnitriden); oder

3.

Polycarbosilazane (zur

1R08

a)

Für Raketensysteme konstruierte

resaturierte, pyrolysierte (dh. Kohlenstoff-Kohlenstoff)

Materialien,

b)

Feinkörnige, rekristallisierte

Graphite (mit einer Fülldichte

von mindestens 1,72 g/cm3,

gemessen bei 15 Grad C),

pyrolytische oder

faserverstärkte Graphite, die

sich für die Verwendung in Raketendüsen und Bugspitzen für

Wiedereintrittsfahrzeuge

eignen,

c)

Keramische Verbundstoffe

(dielektrische Konstante unter

6 bei Frequenzen zwischen

100 Hz und 10 000 MHz) für die Verwendung in FK-Radomen sowie

siliciumkarbidverstärktes,

ungebranntes Keramikmaterial,

das sich für die Verwendung in Bugspitzen eignet.

a)
  1. Bismaleimide;
2.

Aromatische Polyamid-Imide;

3.

Aromatische Polyimide;

4.

Aromatische Polyetherimide


ANMERKUNG:

Nummer 1C08.a erfaßt keine

nicht-schmelzenden

Formpressungspulver oder Gußformen.


b)

Thermoplastische

1.

bei einem der folgenden

a)

Phenylen, Biphenylen oder

b)

Methyl-, tertiär-Butyl- oder phenylsubstituiertes

2.

einer der folgenden Säuren:

a)

Terephthalsäure;

b)

6-Hydroxy-2-Naphthoesäure;

c)

4-Hydroxybenzoesäure;

c)

Polyarylen-Ether-Ketone wie

1.

Polyether-Ether-Keton (PEEK);

2.

Polyether-Keton-Keton (PEKK);

3.

Polyether-Keton (PEK);

4.

Polyether-Keton-Ether-Keton-Keton (PEKEKK);

d)

Polyarylen-Ketone;

e)

Polyarylen-Sulfide, bei denen

f)

Polybiphenylenethersulfon.

a)

Copolymere aus Vinylidenfluorid

b)

Fluorierte Polyimide mit 30%

c)

Fluorierte Phosphazen-Elastomere

Fluor.

1C10 Faserige und fadenförmige 1N31

Materialien, die in organischer a) Faserige und fadenförmige

Matrix-, metallischer Matrix- Carbon- oder Aramidmaterialien

oder Kohlenstoff-Matrix- mit einem spezifischen Modul

Verbundwerkstoff-Strukturen oder von 12,7 x 10 hoch 6 m oder

Laminaten verwendet werden mehr oder einer spezifischen

können: Zugfestigkeit von 23,5 x 10

```

a)

Organische faserige und hoch 4 m oder mehr;

```

fadenförmige Materialien, b) faserige oder fadenförmige

ausgenommen Polyethylen, mit: Glasmaterialien mit einem

```

1.

einem spezifischen Modul von spezifischen Modul von 3,18 x

```

mehr als 12,7 x 10 hoch 6 m, und 10 hoch 6 m oder mehr und einer

```

2.

einer spezifischen Zugfestigkeit spezifischen Zugfestigkeit von

```

von mehr als 23,5 x 10 hoch 4 m; 7,62 x 10 hoch 4 m oder mehr.

```

b)

Faserige und fadenförmige

```

Kohlenstoffmaterialien mit:

```

1.

einem spezifischen Modul von

```

mehr als 12,7 x 10 hoch 6 m,

und

```

2.

einer spezifischen

```

Zugfestigkeit von mehr als

23,5 x 10 hoch 4 m;

```

```

ANMERKUNG:

Eigenschaften der in Nummer

1C10.b beschriebenen Materialien

sollten mit Hilfe der vom SACMA

empfohlenen Methoden SRM 12 bis 17

oder entsprechenden nationalen

Zugtests, wie zB dem Japanischen

Industriestandard JIS-R-7601,

Absatz 6.6.2. bestimmt werden und

auf einem Losmittel beruhen.

```

```

```

c)

Anorganische faserige oder

```

fadenförmige Materialien mit:

```

1.

einem spezifischen Modul von

```

mehr als 2,54 x 10 hoch 6 m;

und

```

2.

einem Schmelz-, Zersetzungs-

```

oder Sublimationspunkt von

mehr als 1 922 K (1 649 Grad

C) in einer inerten Umgebung;

ausgenommen

```

a)

diskontinuierliche,

```

mehrphasige, polykristalline

Aluminiumoxidfasern in Form

von Schnittfasern oder

regellosen Matten, die

3 Gewichtsprozent oder mehr

Siliciumdioxid enthalten und

ein spezifisches Modul von

weniger als 10 x 10 hoch 6 m

aufweisen;

```

b)

Molybdän und

```

Molybdän-Legierungsfasern;

```

c)

Borfasern;

```

```

d)

Diskontinuierliche

```

Keramikfasern mit einem

Schmelz-, Zersetzungs- oder

Sublimationspunkt in inerter

Umgebung von kleiner als

2 043 K (1 770 Grad C);

```

d)

Faserige und fadenförmige

```

Materialien:

```

1.

bestehend aus einem der

```

folgenden Stoffe:

```

a)

Polyetherimide, erfaßt in

```

Nummer 1C08.a; oder

```

b)

Materialien, erfaßt in

```

Nummer 1C08.b, c, d, e oder

f; oder

```

2.

bestehend aus Materialien,

```

erfaßt in Nummer 1C10.d.1.a

oder b und vermengt mit

anderen von Nummer 1C10.a, b

oder c erfaßten Fasern;

```

e)

Harz- oder teerimprägnierte

```

Fasern (Prepregs), metall- oder

kohlenstoffbeschichtete Fasern

(Vorform) oder

Kohlenstoff-Faser-Vorformen

hergestellt aus:

```

1.

faserigen oder fadenförmigen

```

Materialien, erfaßt in Nummer

1C10.a, b oder c; oder

```

2.

organischen oder

```

Kohlenstoff-Materialien:

```

a)

mit einer spezifischen

```

Zugfestigkeit von mehr als

17,7 x 10 hoch 4 m;

```

b)

mit einem spezifischen Modul

```

von mehr als 10,15 x 10 hoch

6 m;

```

c)

nicht erfaßt von Nummer

```

1C10.a oder b, und

```

d)

falls imprägniert mit von

```

Nummer 1C08 oder 1C09.b

erfaßten Materialien oder

mit Phenol- oder

Epoxidharzen, die einen

Glaspunkt (Tg) von mehr als

383 K (110 Grad C)

aufweisen;

```

f)

Andere Materialien: 1R09 Andere Materialien:

```

```

a)

Antriebsstoffe:

```

```

1.

Hydrazin mit einer

```

Konzentration von mehr als

70% und seine Derivate,

einschließlich

Monomethylhydrazin (MMH);

```

2.

Unsymmetrisches

```

Dimethylhydrazin (UDMH);

```

3.

Ammoniumperchlorat;

```

```

4.

Kugelförmiges

```

Aluminiumpulver, dessen

Partikel einen einheitlichen

Durchmesser von weniger als

500 x 10 hoch -6 m (500 mym)

und einen Aluminiumgehalt

von mindestens 97% haben;

```

5.

Metallische Treibstoffe mit

```

einer Partikelgröße von

weniger als 500 x 10 hoch -6

m (500 mym), die

kugelförmig, atomisiert,

rundlich, geflockt oder

gemahlen sind und zu

mindestens 97% aus einem der

folgenden Elemente bestehen:

Zirkonium, Beryllium, Bor,

Magnesium, Zink und deren

Legierungen sowie

Mischmetall;

```

6.

Nitroamine

```

(Cyclotetramethylen-

Tetranitramin (HMX),

Cyclotetramethylen-

Trinitramin (RDX));

```

7.

Perchlorate, Chlorate oder

```

Chromate, die mit

Metallpulver oder anderen

Hochenergie-Brennstoff-

Komponenten gemischt sind;

```

8.

Carborane, Decarborane,

```

Pentaborane und deren

Derivate;

```

9.

Flüssige Oxydatoren, wie

```

folgt:

```

a)

Distickstofftrioxid;

```

```

b)

Stickstoffdioxid/

```

Distickstofftetroxid;

```

c)

Distickstoffpentoxid;

```

```

d)

Inhibierte rotrauchende

```

Salpetersäure (IRFNA);

```

e)

Verbindungen aus Fluor und

```

einem oder mehreren

Halogenen, Sauerstoff und

Stickstoff)

```

b)

Polymere Substanzen:

```

```

1.

Carboxylbegrenztes

```

Polybutadien (CTPB);

```

2.

Hydroxylbegrenztes

```

Polybutadien (HTPB);

```

3.

Glycidylazidpolymer (GAP);

```

```

4.

Polybutadienacrylsäure

```

(PBAA);

```

5.

Polybutadienacrylnitril

```

(PBAN).

```

c)

Composittreibstoffe,

```

einschließlich gepreßter

Treibstoffe mit Leimbindern und

Treibstoffe mit nitrierten

Bindern;

```

d)

Andere hochenergetische

```

Treibstoffe wie zB Borschlamm

mit einer Energiedichte von 40

x 10 hoch 6 J/kg oder mehr;

```

e)

Andere Treibstoff-Additive und

```

-Mittel:

```

1.

Bindemittel, wie folgt:

```

```

a)

Tris(1-(2-methyl)

```

aziridinyl)phosphinoxid

(MAPO);

```

b)

Trimesoyl-1(2-ethyl)

```

aziridin (HX-868 - BITA);

```

c)

„Tepanol'' (HX-878),

```

Reaktionsprodukt aus

Tetraethylenpentamin,

Acrylnitril und Glycidol;

```

d)

„Tepan'' (HX-879),

```

Reaktionsprodukt aus

Tetraethylenpentamin und

Acrylnitril;

```

e)

Polyfunktionelle

```

Aziridenamide mit

Isophthal-, Trimesin-,

Isocyanur- oder

Trimethyladipin-Hauptgruppe

(backbone), die auch eine

2-methyl- oder

2-ethylaziridin-Gruppe

(HX-752, HX-874 und

HX-877).

```

2.

Härtungsmittel und

```

Katalysatoren, wie folgt:

```

a)

Triphenylbismut (TPB);

```

```

b)

Isophorondiisocyanat

```

(IPDI);

```

3.

Brennratenmodifizierer, wie

```

folgt:

```

a)

Catocen;

```

```

b)

N-Butylferrocen;

```

```

c)

Butacen;

```

```

d)

Andere Ferrocenderivate;

```

```

4.

Nitrat-Ester und

```

Nitrat-Weichmacher, wie

folgt:

```

a)

Triethylenglycoldinitrat

```

(TEGDN);

```

b)

Trimethylolethantrinitrat

```

(TMETN);

```

c)

1,2,4-Butantrioltrinitrat

```

(BTTN);

```

d)

Diethylenglycoldinitrat

```

(DEGDN);

```

5.

Stabilisatoren, wie folgt:

```

```

a)

2-Nitrodiphenylamin (NDPA);

```

```

b)

N-Methyl-p-nitroanilin

```

(MNA).

D. SOFTWARE

1D02 Software zur Entwicklung von

aus organischer Matrix,

Metallmatrix oder

Kohlenstoffmatrix bestehenden

Laminaten oder

Verbundwerkstoffen.

E. TECHNOLOGIE

1E01 Technologie gemäß der 1N32 Technologie für die

„General Technology Note'' Entwicklung oder Herstellung

(Allgemeine Technologienote) zur von Ausrüstung oder

Entwicklung oder Produktion von Werkstoffen, erfaßt von

Einrichtungen oder Materialien, Nummer 1N01 bis 1N04.

die von den Nummern 1A01.b,

1A01.c, 1A02, 1A03, 1B oder 1C 1N33 Technologie für die

erfaßt sind. Verwendung von Ausrüstung oder

Werkstoffen, erfaßt von

Nummer 1N01 bis 1N31.

1E02 Andere Technologie

```

a)

Technologie zur Entwicklung oder

```

Produktion von

Polybenzothiazolen oder

Polybenzoxazolen;

```

b)

Technologie zur Entwicklung oder

```

Produktion von

Fluorelastomer-Verbindungen, die

mindestens ein

Vinylether-Monomer enthalten;

```

c)

Technologie zur Konstruktion

```

oder Produktion der folgenden

Grundmaterialien oder

Keramikmaterialien:

```

1.

Grundmaterialien, die

```

sämtliche folgende

Eigenschaften aufweisen:

```

a)

eine der folgenden

```

Zusammensetzungen:

```

1.

einfache oder komplexe

```

Oxide aus Zirkonium und

komplexe Oxide aus

Silicium oder Aluminium;

```

2.

Einfache Nitride aus Bor

```

(kubische kristalline

Formen);

```

3.

Einfache oder komplexe

```

Carbide aus Silicium oder

Bor; oder

```

4.

Einfache oder komplexe

```

Nitride aus Silicium;

```

b)

Insgesamte metallische

```

Verunreinigung, ausgenommen

beabsichtigte Beigaben,

weniger als:

```

1.

1 000 ppm für einfache

```

Oxide oder Carbide; oder

```

2.

5 000 ppm für komplexe

```

Verbindungen oder einfache

Nitride, und

```

c)
  1. mit einer

```

durchschnittlichen

Teilchengröße gleich oder

weniger als 5 mym und nicht

mehr als 10% der Teilchen

mit einer Größe von mehr als

10 mym; oder

```

```

ANMERKUNG:

Bei Zirkoniumerde betragen diese

Grenzwerte 1 mym bzw. 5 mym;

```

```

```

2.

a) Plättchen mit einem

```

Länge/Dicke-Verhältnis von

mehr als 5;

```

b)

Haarkristalle mit einem

```

Länge/Dicke-Verhältnis vom

mehr als 10 bei

Durchmessern von weniger

als 2 mym; und

```

c)

Kontinuierliche Fasern

```

oder Schnittfasern mit

weniger als 10 mym im

Durchmesser.

```

2.

Keramikmaterialien,

```

ausgenommen Schleifmittel,

bestehend aus in Nummer

1E02.c.1. beschriebenen

Materialien;

```

d)

Technologie zur Produktion von

```

aromatischen Polyamidfasern;

```

e)

Technologie zur Installation,

```

Wartung oder Reparatur von in

Nummer 1C01 erfaßten

Materialien;

```

f)

Technologie zur Reparatur von in

```

Nummer 1A02, 1C07.c oder 1C07.d

erfaßten Materialien.

1R10 Technische Daten

(einschließlich

Verarbeitungsmaschinen) und

Verfahren zur Temperatur-,

Druck- oder Atmosphärenregelung

in Autoklaven oder Hydroklaven,

sofern sie für die Fertigung

von Verbundstoffen oder

teilweise verarbeiteten

Verbundstoffen eingesetzt

werden.

2 - MATERIALBEARBEITUNG

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------

ANMERKUNG:

Die Nummern 2R01 bis 2R03

erfassen Einrichtungen, die

entwickelt sind für den

Gebrauch in Raketensystemen der

Nummer 9R01.

```

```

2A01 Kugellager oder feste

Rollenlager, ausgenommen

Kegelrollenlager, mit vom

Hersteller spezifizierten

Toleranzen gemäß ABEC 7,

ABEC 7P, ABEC 7T oder ISO

Normklasse 4 (ÖNORM M 6315/2,

ÖNORM M 6318/1, 2 und 3) oder

höherwertig (oder entsprechenden

nationalen Normen) und mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

Ringe, Kugeln oder Rollen aus

```

Monel oder Beryllium;

```

b)

hergestellt für einen Einsatz

```

bei Betriebstemperaturen über

573 K (300 Grad C), entweder

durch Verwendung besonderer

Materialien oder durch besondere

Wärmebehandlung; oder

```

c)

mit Schmierelementen oder

```

Komponentenabänderungen, die

laut Herstellerspezifikationen

speziell für einen Betrieb der

Kugellager bei Geschwindigkeiten

von mehr als 2,3 Mio DN

konstruiert sind.

2A02 Andere Kugellager oder feste

Rollenlager, ausgenommen

Kegelrollenlager, mit vom

Hersteller spezifizierten

Toleranzen gemäß ABEC 9, ABEC 9P

oder ISO Normklasse 2 oder

höherwertig (oder entsprechenden

nationalen Normen).

2A03 Feste Kegelrollenlager mit

vom Hersteller spezifizierten

Toleranzen gemäß ANSI/AFBMA

Klasse 00 (Zoll) oder Klasse A

(metrisch) oder höherwertig

(ÖNORM M 6315/2, ÖNORM M 6318/1,

2 und 3) (oder entsprechenden

nationalen Normen) und mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

mit Schmierelementen oder

```

Komponentenabänderungen, die

laut Herstellerspezifikationen

speziell für einen Betrieb der

Kugellager bei Geschwindigkeiten

von mehr als 2,3 Mio DN

konstruiert sind; oder

```

b)

hergestellt sind für einen

```

Einsatz bei Betriebstemperaturen

unter 219 K (-54 Grad C) oder

über 423 K (150 Grad C).

2A04 Gasgeschmierte Folienlager,

hergestellt für einen Einsatz

bei Betriebstemperaturen von

561 K (288 Grad C) oder höher

und einer Belastungskapazität

von mehr als 1 MPa.

2A05 Aktiv magnetisch geführte

Lagersysteme.

2A06 Gewebeausgekleidete

selbsteinstellende Gleitlager

oder gewebeausgekleidete

Achsgleitlager, hergestellt für

einen Einsatz bei

Betriebstemperaturen unter 219 K

(-54 Grad C) oder über 423 K

(150 Grad C).

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

DN ist das Produkt aus dem

```

Lagerbohrungsdurchmesser in mm und

der Rotationsgeschwindigkeit in UPM

(U/min).

```

2.

Betriebstemperaturen

```

beinhalten auch solche

Temperaturen, die erhalten werden,

wenn eine Gasturbine nach Betrieb

zum Stillstand gekommen ist.

```

```

2N01 Schmelztiegel, gefertigt aus

Materialien, resistent gegen

flüssige Actimide wie folgt:

```

a)

Schmelztiegel mit einem Volumen

```

zwischen 150 ml und 8 l,

hergestellt oder beschichtet

mit einem der folgenden

Materialien, mit einem

Reinheitsgrad von 98% oder

mehr:

```

1.

Calciumfluorid (CaF tief 3),

```

```

2.

Calcium Zirkonat (Ca tief 2

```

ZrO tief 3),

```

3.

Cersulfid (Ce tief 2 S tief

```

3),

```

4.

Erbiumoxid (Er tief 2 O tief

```

3),

```

5.

Hafniumoxid (HfO tief 2),

```

```

6.

Magnesiumoxid (MgO),

```

```

7.

Nitrierte Niob-Titan-

```

Wolframlegierungen (50% Nb,

30% Titan, 20% W),

```

8.

Ytrriumoxid (Y2O3),

```

```

9.

Zirkonoxid (ZrO2);

```

```

b)

Schmelztiegel mit einem Volumen

```

zwischen 50 ml und 2 l,

hergestellt aus oder

ausgekleidet mit Tantal mit

einem Reinheitsgrad von 99,9%

oder höher;

```

c)

Schmelztiegl mit einem Volumen

```

zwischen 50 ml und 2 l und

hergestellt aus oder

ausgekleidet mit Tantal (mit

einem Reinheitsgrad von 98%

oder mehr) beschichtet mit

Tantalcarbid, -nitrid oder

-borid (oder einer Kombination

daraus).

2N02 Ventile mit einer Nennweite

größer/gleich 5 mm, mit

Federbalgabdichtung, ganz aus

Aluminium,

Aluminiumlegierungen, Nickel

oder Nickellegierungen mit mehr

als 60% Nickel hergestellt oder

damit ausgekleidet und manuell

oder automatisch bedienbar.

2N03 Fernlenk-Manipulatoren, die

die mechanische Übertragung der

Einwirkungen einer

Bedienungsperson durch

elektrische, hydraulische oder

mechanische Mittel auf einen

Funktionsarm und eine

Endvorrichtung besorgen, die

für ferngesteuerte Tätigkeiten

bei radiomechanischen

Trennprozessen und in heißen

Zellen eingesetzt werden

können. Die Manipulatoren

können eine Zellenwanddicke

größer/gleich 0,6 m

durchdringen oder überbrücken.

B) PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

2B01 Numerische Steuerungen,

Bewegungssteuerplatinen,

speziell konstruiert für

numerische Steuerungsanwendungen

bei Werkzeugmaschinen,

Werkzeugmaschinen und speziell

hierfür konstruierte Bauteile:

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Sekundäre parallele

```

Bahnachsen, zB die w-Achse an

horizontalen Bohrwerken oder eine

sekundäre Drehachse, deren

Mittellinie parallel zur

Hauptdrehachse verläuft, werden

nicht zur Gesamtzahl der Bahnachsen

hinzugezählt.

```

```

ANMERKUNG:

Drehachsen müssen nicht über

360 Grad drehen. Eine Drehachse

kann von einer linearen Vorrichtung

angetrieben werden, zB einer

Schraube oder einer Zahnstange.

```

```

```

2.

Die Nomenklatur für Achsen muß

```

mit der Internationalen Norm

ISO 841 „Numerische

Steuerungsmaschinen - Nomenklatur

für Achse und Triebwerk''

(DIN 66217) übereinstimmen.

```

```

```

a)

Numerische Steuerungen für

```

Werkzeugmaschinen wie folgt,

sowie speziell hierfür

konstruierte Bauteile:

```

1.

die mehr als vier

```

Interpolationsachsen haben,

die zur Bahnsteuerung

simultan koordiniert werden

können; oder

```

2.

die zwei, drei oder vier

```

Interpolationsachsen haben,

die zur Bahnsteuerung

simultan koordiniert werden

können;

```

a)

geeignet sind, mittels

```

Echtzeitverarbeitung von

Daten während der

Bearbeitung den

Werkzeugweg, die

Vorschubrate und die

Spindeldaten abzuändern

durch:

```

1.

automatische Berechnung

```

und Änderung von

Teileprogrammdaten für

das Bearbeiten in zwei

oder mehr Achsen

mittels Meßzyklen und

Zugriffes auf

Quelldaten; oder

```

2.

adaptive Steuerung mit

```

mehr als einer

gemessenen

physikalischen

Variablen und deren

Verarbeitung mittels

eines Rechenmodells

(Strategie), um zur

Optimierung des

Prozeßablaufes eine

oder mehrere

Bearbeitungsanwei-

sungen zu ändern;

```

b)

geeignet sind, direkt

```

(on-line) CAD-Daten zur

internen Aufbereitung von

Maschinenanweisungen zu

empfangen und zu

verarbeiten; oder

```

c)

geeignet sind, ohne

```

Abänderung und gemäß den

technischen

Spezifikationen des

Herstellers zusätzliche

Platinen aufzunehmen, die

eine über die in Nummer

2B01 geregelten Werte

hinausgehende Erhöhung der

Anzahl an

Interpolationsachsen,

welche zur Bahnsteuerung

simultan koordiniert

werden können, ermöglichen

würden, selbst wenn sie

diese zusätzlichen

Platinen nicht enthalten;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.a erfaßt keine

numerischem Steuerungen, die

```

a)

für nicht von dieser Liste

```

erfaßte Maschinen abgeändert und

in solche eingebaut wurden; oder

```

b)

speziel (Anm.: richtig:

```

speziell) für nicht von dieser

Liste erfaßte Maschinen

konstruiert wurden.

```

```

```

b)

Bewegungssteuerplatinen,

```

speziell konstruiert für

Werkzeugmaschinen und mit

einem der folgenden Merkmale:

```

1.

Interpolation von mehr als

```

vier Achsen;

```

2.

geeignet zur

```

Echtzeitverarbeitung, wie

in Nummer 2B01.a.2.a.

beschrieben; oder

```

3.

geeignet zum Empfang und

```

zur Verarbeitung von

CAD-Daten, wie in

Nummer 2B01.a.2.b

beschrieben;

```

c)

Werkzeugmaschinen für

```

abtragende oder spanabhebende

Bearbeitung von Metallen,

Keramiken oder

Verbundwerkstoffen, die gemäß

den technischen

Spezifikationen des

Herstellers mit elektronischen

Vorrichtungen zur simultanen

Bahnsteuerung auf zwei oder

mehr Achsen ausgerüstet werden

können, wie folgt:

```

1.

Werkzeugmaschinen zum

```

Drehen, Schleifen, Fräsen

oder jeder Kombination

hiervon, die:

```

a)

zwei oder mehr Achsen

```

haben, die simultan

zur Bahnsteuerung

koordiniert werden

können, und

```

b)

eines der folgenden

```

Merkmale haben:

```

1.

zwei oder mehr für

```

eine Bahnbewegung

geeignete

Drehachsen;

```

```

ANMERKUNG:

Die c-Achse an

Koordinatenschleifmaschinen, die

verwendet wird, um die

Schleifscheiben normal zur

Arbeitsfläche zu halten, wird nicht

als Drehachse angesehen.

```

```

```

2.

eine oder mehrere

```

bewegliche Spindeln;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.c.1.b.2 gilt nur für

Werkzeugmaschinen zum Schleifen und

Fräsen.

```

```

```

3.

Planlaufabweichung

```

in einer Umdrehung

der Spindel weniger

(besser) als

0,0006 mm

Gesamtmeßuhraus-

schlag (TIR - Total

Indicator Reading);

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.c.1.b.3 gilt nur für

Werkzeugmaschinen zum Drehen.

```

```

```

4.

Rundlaufabweichung

```

in einer Umdrehung

der Spindel besser

als 0,0006 mm

Gesamtmeßuhraus-

schlag;

```

5.

Positionierge-

```

nauigkeit mit allen

verfügbaren

Kompensationen

besser als:

0,001 Grad auf jeder

Rotationsachse;

oder

```

1.

0,004 mm entlang

```

jeder linearen

Achse

(Gesamtpositio-

nierung) bei

Schleifmaschi-

nen;

```

2.

0,006 mm entlang

```

jeder linearen

Achse (Gesamt-

positionierung)

bei Dreh- und

Fräsmaschinen;

oder

```

6.

a) eine Positio-

```

niergenauigkeit

besser als

0,007 mm; und

```

b)

eine

```

Schlitten-

bewegung aus der

Ruhelage für

alle Schlitten

innerhalb 20%

einer Bewegungs-

befehleingabe

von weniger als

0,5 mym.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.c.1.b.5 erfaßt keine

Fräs- oder Drehwerkzeugmaschinen

mit einer

Positionierungsgenauigkeit entlang

einer Achse mit allen verfügbaren

Kompensationen gleich oder größer

(schlechter) als 0,005 mm.

Kleinstschritt der

Bewegungsprüfung (Schlittenbewegung

aus Ruhelage):

Die Prüfung wird nur dann

durchgeführt, wenn die

Werkzeugmaschine mit einer

Steuerung ausgestattet ist, deren

kleinster Schritt weniger (besser)

als 0,5 mym ist.

Bereiten Sie die Maschine zur

Prüfung gemäß Norm ISO 230.2

Absätze 3.1, 3.2 und 3.3

(DIN/ISO 230 Teil 2 E) vor.

Führen Sie die Prüfung auf jeder

Achse (jedem Schlitten) der

Werkzeugmaschine wie folgt durch:

```

1.

Bewegen Sie die Achse über

```

mindestens 50% des Höchstweges

in die Plus- und

Minusrichtungen zweimal bei

höchster

Vorschubgeschwindigkeit,

Schnellgang oder im

Langsamgang;

```

2.

Warten Sie mindestens

```

10 Sekunden;

```

3.

Geben Sie mittels manueller

```

Dateneingabe den kleinsten

programmierbaren Schritt der

Steuerung ein;

```

4.

Messen Sie die Achsenbewegung;

```

```

5.

Deaktivieren Sie die Steuerung

```

mit Hilfe der

Servo-Nullstellung, eines

Rücksetzens oder jeder anderen

Maßnahme, die jedes Signal

(Spannung) im Regelkreis

löscht;

```

6.

Wiederholen Sie die Schritte 2

```

bis 5 fünfmal, zweimal in der

Richtung des Achsweges und

dreimal in der

entgegengesetzten Richtung des

Achsweges, und zwar für

insgesamt sechs Prüfpunkte;

```

7.

Beträgt die Achsbewegung bei

```

vier der sechs Prüfpunkte

zwischen 80% und 120% der

kleinsten programmierbaren

Eingabe, ist die Maschine

ausfuhrbewilligungspflichtig.

Bei Drehachsen wird die

Messung 200 mm vom

Rotationsmittelpunkt entfernt

vorgenommen.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Nummer 2B01.c.1 erfaßt keine

```

Rundschleifmaschinen für Außen-,

Innen- sowie Außen/Innenschleifen,

die alle folgenden Merkmale

aufweisen:

```

a)

nicht-spitzenlose

```

Schleifmaschinen (Schuhtyp);

```

b)

beschränkt auf Rundschleifen;

```

```

c)

maximaler

```

Werkstück-Außendurchmesser

oder Werkstücklänge von

150 mm;

```

d)

nur zwei Achsen, die simultan

```

zur Bahnsteuerung koordiniert

werden können; und

```

e)

keine c-Bahnachse.

```

```

2.

Nummer 2B01.c.1 erfaßt keine

```

Maschinen, die speziell als

Koordinatenschleifmaschinen

konstruiert sind und beide der

folgenden Merkmale aufweisen:

```

a)

Achsen beschränkt auf x, y, c

```

und a, wobei die c-Achse dazu

verwendet wird, die

Schleifscheibe normal auf die

Arbeitsfläche zu halten und

die a-Achse zum Schleifen von

Mantelkurven konfiguriert ist;

und

```

b)

eine Rundlaufabweichung der

```

Spindel nicht kleiner (nicht

besser) als 0,0006 mm.

```

3.

Nummer 2B01.c.1 erfaßt keine

```

Werkzeugschleifmaschinen, die alle

folgenden Merkmale aufweisen:

```

a)

geliefert als komplette Anlage

```

mit speziell konstruierter

Software zur Fertigung von

Werkzeugen;

```

b)

nicht mehr als zwei simultan

```

für eine Bahnsteuerung

koordinierbare Drehachsen;

```

c)

Rundlaufabweichung in einer

```

Umdrehung der Spindel nicht

kleiner (nicht besser) als

0,0006 mm

Gesamtmeßuhrausschlag; und

```

d)

die Positioniergenauigkeit mit

```

allen verfügbaren

Kompensationen ist weniger

(nicht besser) als:

```

1.

0,004 mm entlang jeder

```

linearen Achse für

Gesamtpositionierung; oder

```

2.

0,001 Grad für Drehachsen.

```

```

```

```

d)

Funkenerosionsmaschinen (EDM)

```

- Drahterodiermaschinen - mit

fünf oder mehr Achsen, die für

eine Bahnsteuerung simultan

koordiniert werden können;

```

e)

Funkenerosionsmaschinen (EDM)

```

- Senkerodiermaschinen - mit

zwei oder mehr Drehachsen, die

für eine Bahnsteuerung

simultan koordiniert werden

können;

```

f)

Werkzeugmaschinen zum Abtragen

```

von Metallen, Keramiken oder

Verbundwerkstoffen

```

1.

mittels

```

```

a)

Wasser oder anderen

```

Flüssigkeitsstrahlen,

einschließlich solcher,

die abrasive Zusätze

enthalten;

```

b)

Elektronenstrahlen oder

```

```

c)

Laserstrahlen und

```

```

2.

mit zwei oder mehr

```

Drehachsen, welche

```

a)

für eine Bahnsteuerung

```

simultan koordiniert

werden können und

```

b)

eine

```

Positioniergenauigkeit

besser als 0,003 Grad

haben.

2B02 Nicht numerisch gesteuerte

Werkzeugmaschinen zur Erzeugung

optisch hochwertiger

Oberflächen:

```

a)

Drehmaschinen mit einem

```

einschneidigen Werkzeug und mit

allen nachstehenden Merkmalen:

```

1.

Positioniergenauigkeit des

```

Schlittens weniger (besser)

als 0,0005 mm je 300 mm Weg;

```

2.

Schlittenpositionier-

```

Wiederholgenauigkeit in beiden

Richtungen weniger (besser)

als 0,00025 mm je 300 mm Weg;

```

3.

Rundlaufabweichung und

```

Planlaufabweichung der Spindel

weniger (besser) als 0,0004 mm

Gesamtmeßuhrausschlag;

```

4.

Winkelablenkung der

```

Schlittenbewegung (Scher-,

Rollkreis- und Rollwinkel)

weniger (besser) als

2 Bogensekunden

Gesamtmeßuhrausschlag über

vollen Weg; und

```

5.

vertikale Geradlinigkeit

```

weniger (besser) als 0,001 mm

je 300 mm Weg;

```

```

ANMERKUNG:

Die Schlittenpositionier-

Wiederholgenauigkeit R in beide

Richtungen einer Achse ist der

Höchstwert aus der

Positionierwiederholgenauigkeit an

jedem Punkt entlang oder um die

Achse und wird gemäß den in

Teil 2.11 der Norm ISO 230-2: 1988

spezifizierten Verfahren und

Bedingungen bestimmt (DIN/ISO 230

Teil 2 E).

```

```

```

b)

Schlagfräsmaschinen mit beiden

```

folgenden Merkmalen:

```

1.

Rundlaufabweichung und

```

Planlaufabweichung der Spindel

weniger (besser) als 0,0004 mm

Gesamtmeßuhrausschlag, und

```

2.

Winkelablenkung der

```

Schlittenbewegung (Scher-,

Rollkreis- und Rollwinkel)

weniger (besser) als

2 Bogensekunden

Gesamtmeßuhrausschlag;

2B03 Numerisch gesteuerte oder

manuell zu bedienende

Werkzeugmaschinen, speziell

konstruiert zum Fräsen,

Endbearbeiten, Schleifen oder

Honen der folgenden Klassen von

gehärteten (Rc = 40 oder mehr)

Kegelrad- oder

Parallelachsengetrieben, sowie

speziell hierfür konstruierte

Bauteile, Steuerungen und

Zubehöre:

```

a)

gehärtete Kegelradgetriebe mit

```

einer Güte besser als

AGMA 13 (entsprechend ISO 1328

Klasse 4); oder

```

b)

gehärtete Stirnrad-,

```

Schraubenrad- und

Doppelschraubenradgetriebe mit

einem Rollkreisdurchmesser von

mehr als 1250 mm und einer

Spurkranzbreite von 15% des

Rollkreisdurchmessers oder

größer mit einer Güte

entsprechend AGMA 14 oder besser

(entsprechend ISO 1328

Klasse 3);

2B04 Isostatische Warmpressen wie

folgt, sowie speziell hierfür

konstruierte Prägestempel,

Modelle, Bauteile, Zubehör und

Steuerungen:

2R01 „Isostatische Pressen'' für

einen maximalen Arbeitsdruck

von 69 MPa oder mehr und mit

einer Kammer mit einem

Innendurchmesser von mehr als

152 mm und speziell

konstruierte Formen und

Stempel, Steuerungen und

speziell entwickelte Software

hierfür.

```

```

ANMERKUNG:

Die Kammerinnenabmessung ist

jene, in der sowohl die

Arbeitstemperatur als auch der

Arbeitsdruck erreicht werden und

die keine

Befestigungsvorrichtungen

beinhaltet. Diese Abmessung ist

die kleinere von entweder dem

Innendurchmesser der Druckkammer

oder dem Innendurchmesser der

isolierten Brennkammer, je

nachdem welche der beiden Kammern

sich in der anderen befindet.

```

```

```

a)

mit einer Temperaturregelung

```

innerhalb der Druckkammer und

mit einem Innendurchmesser von

406 mm oder mehr, und

```

b)

mit:

```

```

1.

einem maximalen Arbeitsdruck 2N04 siehe Nummer 2R01

```

von mehr als 207 MPa;

```

2.

einer geregelten

```

Arbeitstemperatur von mehr

als 1 773 K (1 500 Grad C);

oder

```

3.

einer Vorrichtung zur

```

Kohlenwasserstoff-

Imprägnierung und zum

Entfernen gasförmiger

Restrückstände.

2R02 Öfen zur chemischen

Abscheidung, die für die

Verdichtung von Kohlenstoff-

Kohlenstoff-Verbundstoffen

konstruiert oder modifiziert

wurden.

2N05 Drück- und

Fließdrückmaschinen, die:

```

a)

gemäß den technischen

```

Spezifikationen des

Herstellers mit

„numerischen Steuerungen''

oder einer Computersteuerung

ausrüstbar sind, und

```

b)

zwei oder mehr Achsen haben,

```

die simultan zur

Bahnsteuerung koordiniert

werden können,

und Präzisionsdorne zur

Rotorformung, konstruiert zum

Formen zylindrischer Rotoren mit

einem Innendurchmesser zwischen 75

mm und 400 mm sowie speziell

entwickelte Software hierfür.

```

```

ANMERKUNG:

Diese Position erfaßt nur solche

Drückmaschinen, die durch

(mittels) Drücken und Fließdrücken

formen.

```

```

2N06 Vakuum- oder

„Schutzgas''-Induktionsöfen für

Betriebstemperaturen über 850 Grad

C und mit Induktionsspulen mit

einem Durchmesser kleiner oder

gleich 600 mm und

Stromversorgungseinheiten mit

einer Leistung von größer oder

gleich 5 kW, speziell konstruiert

für Induktionsöfen.

```

```

ANMERKUNG:

Diese Nummer erfaßt nicht Öfen,

konstruiert zur Bearbeitung von

Halbleiter-Wafern.

```

```

```

```

ANMERKUNG:

Die Kammerinnenabmessung ist

jene, in der sowohl die

Arbeitstemperatur als auch der

Arbeitsdruck erreicht werden und

die keine Befestigungsvorrichtungen

beinhaltet. Diese Abmessung ist die

kleinere von entweder dem

Innendurchmesser der Druckkammer

oder dem Innendurchmesser der

isolierten Brennkammer, je nachdem

welche der beiden Kammern sich in

der anderen befindet.

```

```

2B05 Ausrüstungen, speziell

konstruiert zum Auftragen,

Bearbeiten und zur

Bearbeitungssteuerung von

anorganischen Belägen,

Beschichtungen und

Oberflächenveränderungen wie

folgt, für nichtelektronische

Substrate, sowie speziell

hierfür konstruierte Bauteile

zur maschinellen Beförderung,

Positionierung, Bedienung und

Steuerung:

```

a)

Speicherprogrammierbare (SPC)

```

Ausrüstung für die chemische

Beschichtung aus der Gasphase

(CVD) mit beiden folgenden

Merkmalen:

```

1.

Verfahren abgeändert für:

```

```

a)

pulsierendes CVD;

```

```

b)

thermische Zersetzung

```

mittels Keimbildung (CNTD);

oder

```

c)

plasmaverstärktes oder

```

plasmagestütztes

CVD-Verfahren; und

```

2.

a) mit eingebauten

```

Hochvakuum-(gleich oder

weniger als 0,01 Pa)

Rotationsdichtungen; oder

```

b)

mit im Gerät integrierter

```

In-situ-

Schichtdickenkontrolle;

```

b)

Speicherprogrammierbare

```

Ionenimplantations-Anlagen mit

Strahlströmen von 5 mA oder

mehr;

```

c)

Speicherprogrammierbare

```

EB-PVD-(Electron Beam Physical

Vapor Deposition)-Anlagen mit

folgenden Einbauten:

```

1.

Stromversorgungen ausgelegt

```

für über 80 kW;

```

2.

mit einem eingebauten

```

Laser-Regelsystem für den

Stand des Flüssigkeitsbads,

das die

Vorschubgeschwindigkeit des

Rohblocks genau regelt, und

```

3.

computergesteuerte

```

Kontrollvorrichtung, die nach

dem Prinzip der

Photolumineszenz der im

Verdampfungsstrom ionisierten

Atome arbeitet, zur Steuerung

der Sedimentationsrate einer

Beschichtung, die zwei oder

mehr Elemente enthält;

```

d)

Speicherprogrammierbare

```

Plasmaspritz-

Fertigungsausrüstung mit einem

der folgenden Merkmale:

```

1.

betrieben in geregelter

```

Niederdruckumgebung (gleich

oder weniger als 10 kPa,

gemessen über und innerhalb

300 mm des

Spritzpistolenausgangs) in

einer Vakuumkammer, die bis zu

0,01 Pa vor dem Spritzprozeß

evakuiert werden kann; oder

```

2.

mit im Gerät integrierter In-

```

situ-Schichtdickenregelung;

```

e)

Speicherprogrammierbare

```

Fertigungsausrüstung zum

Sputtern, ausgelegt für

Stromdichten von 0,1 nA/mm2 oder

höher bei einer

Sedimentationsrate von

15 mym/Stunde oder mehr;

```

f)

Speicherprogrammierbare

```

Fertigungsausrüstung zur

Lichtbogensedimentation mit

eingebautem Gitter aus

Elektromagneten zum Steuern des

Brennpunktes auf der Kathode;

```

g)

Speicherprogrammierbare

```

Fertigungsausrüstung zum

Ionenbeschichten, die eine

In-situ-Messung folgender

Parameter ermöglichen:

```

1.

Schichtdicke auf dem Substrat

```

und Wachstumsregelung; oder

```

2.

optische Eigenschaften.

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B05.g erfaßt keine

Standard-

Ionenbeschichtungsausrüstungen für

Fräs- oder Schneidwerkzeuge.

```

```

2B06 Koordinaten-Meßmaschinen oder

Meßsysteme oder Ausrüstungen wie

folgt:

```

a)

Computergesteuerte, numerisch

```

gesteuerte oder

speicherprogrammierbare

Koordinaten-Meßmaschinen, die

beide der folgenden Merkmale

aufweisen:

```

1.

zwei oder mehr Achsen, und

```

```

2.

eine eindimensionale

```

Längen-Messungenauigkeit

gleich oder weniger (besser)

als (1,25 + L/1 000) mym,

geprüft mit einem Prüfling mit

einer Genauigkeit von weniger

(besser) als 0,2 mym (L ist

die gemessene Länge in mm);

```

b)

Linear- und

```

Winkel-Meßinstrumente wie folgt:

```

1.

Linearmeßinstrumente mit einer

```

der folgenden Eigenschaften:

```

a)

Berührungslose Meßsysteme

```

mit einer Auflösung gleich

oder weniger (besser) als

0,2 mym innerhalb eines

Meßbereiches bis zu 0,2 mm;

```

b)

Linear-Spannungs-Differenz-

```

Transformatoren mit beiden

der folgenden Merkmale:

```

1.

Linearität gleich oder

```

kleiner (besser) als 0,1%

innerhalb eines

Meßbereichs bis zu 5 mm,

und

```

2.

Drift gleich oder kleiner

```

(besser) als 0,1%/Tag bei

einer Standard-Prüfraum-

Umgebungstemperatur +-1 K;

oder

```

c)

Meßsysteme mit beiden der

```

folgenden Merkmale:

```

1.

ausgestattet mit einem

```

Laser, und

```

2.

die mindestens 12 Stunden

```

lang über einen

Temperaturbereich von

+-1 K um eine

Standardtemperatur und bei

einem Standarddruck

folgendes beibehalten:

```

a)

eine Auflösung über

```

ihren gesamten Meßbereich

von 0,1 mym oder weniger

(besser), und

```

b)

eine Meßungenauigkeit

```

gleich oder weniger

(besser) als (0,2 +

L/2 000) mym (L ist die

gemessene Länge in mm);

```

2.

Winkelmeßinstrumente mit einer

```

Winkelpositionsabweichung

gleich oder weniger (besser)

als 0,00025 Grad;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B06.b.2 erfaßt nicht

optische Instrumente, wie zB

Autokollimatoren, die parallel

gerichtetes Licht zum Erkennen von

Winkelfehlern eines Spiegels

verwenden.

```

```

```

c)

Systeme zur simultanen

```

Linear-Winkel-Kontrolle von

Halbschalen, die beide der

folgenden Merkmale aufweisen:

```

1.

Meßungenauigkeit entlang einer

```

linearen Achse gleich oder

kleiner (besser) als 3,5 mym

je 5 mm; und

```

2.

Winkelpositionsabweichung

```

gleich oder kleiner (besser)

als 0,02 Grad;

```

d)

Ausrüstungen zur Messung von

```

Oberflächenfehlern, die die

optische Streuung als eine

Winkelfunktion mit einer

Empfindlichkeit von 0,5 nm oder

weniger (besser) messen.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Werkzeugmaschinen, die als

```

Meßmaschinen verwendet werden

können, sind dann erfaßt, wenn

sie den für die

Werkzeugmaschinenfunktion oder

die Meßmaschinenfunktion

spezifizierten Kriterien

entsprechen oder diese

überschreiten.

```

2.

Eine in Nummer 2B06 beschriebene

```

Maschine ist dann erfaßt, wenn

die Grenzwerte an irgendeinem

Punkt innerhalb des

Betriebsbereiches überschritten

werden.

```

3.

Der zur Bestimmung der

```

Meßungenauigkeit verwendete

Meßtaster einer

Koordinaten-Meßmaschine ist

definiert in VDI/VDE 2617,

Teile 2, 3 und 4 (teilweise

ÖNORM M 1384).

```

4.

Alle Meßwerte in Nummer 2B06

```

stellen zulässige positive und

negative Abweichungen vom

Sollwert dar, dh. sind nicht das

Gesamtband.

```

```

2B07 Roboter wie folgt und

speziell konstruierte

Steuerungen und Endeffektoren:

```

a)

geeignet, in Echtzeit eine

```

vollständige dreidimensionale

Bildverarbeitung oder

vollständige dreidimensionale

Szenenanalyse durchzuführen, um

damit Programme zu erzeugen oder

abzuändern oder um numerische

Programmdaten zu erzeugen oder

abzuändern;

```

```

ANMERKUNG:

Die Beschränkung bezüglich

Szenenanalyse beinhaltet nicht die

Annäherung an die dritte Dimension

durch Bearbeitung unter einem

gegebenen Winkel oder begrenzte

Grauskalainterpretation zur

Wahrnehmung von Tiefe oder Struktur

(2 1/2 D).

```

```

```

b)

speziell konstruiert gemäß

```

nationaler Sicherheitsnormen,

für explosionsgefährdete

Umgebungen; oder

```

c)

speziell konstruiert oder

```

zugelassen als strahlungsfest

über das Maß hinaus, das zum

Bestand gegen normale

industrielle ionisierende

Strahlung notwendig ist (dh.

nicht für die

Nuklear-Industrie).

2B08 Baugruppen oder Bestandteile,

speziell konstruiert für

Werkzeugmaschinen oder für in

Nummern 2B06 oder 2B07 erfaßte

Ausrüstungen:

```

a)

Spindelbaugruppen, bestehend aus

```

Spindeln und Lagern als

Mindestbaugruppe, mit

Rundlaufabweichung oder

Planlaufabweichung in einer

Umdrehung der Spindel von

weniger (besser) als 0,0006 mm

Gesamtmeßuhrausschlag;

```

b)

Linearpositions-

```

Rückmeldeeinheiten, zB induktive

Geber, Meßskalen,

Infrarotsysteme oder

Lasersysteme, die eine

Gesamtgenauigkeit von weniger

(besser) als (800 + (600 x L x

10 hoch -3)) nm aufweisen (L

entspricht der tatsächlichen

Länge in mm);

```

c)

Winkelpositions-

```

Rückmeldeeinheiten, zB induktive

Geber, Meßskalen,

Infrarotsysteme oder

Lasersysteme, die eine

Genauigkeit von weniger (besser)

als 0,00025 Grad aufweisen;

```

d)

Schlittenbaugruppen bestehend

```

aus mindestens Führung, Bett und

Schlitten, die alle der

folgenden Merkmale aufweisen:

```

1.

Scher-, Rollkreis- und

```

Rollwinkel weniger (besser)

als 2 Bogensekunden TIR

(Ablesung über den gesamten

Meßbereich) über vollen Weg

(Referenz: ISO/DIS 230-1 = DIN

8601);

```

2.

eine horizontale

```

Geradlinigkeit von weniger

(besser) als 2 mym je 300 mm

Länge, und

```

3.

eine vertikale Geradlinigkeit

```

von weniger (besser) als 2 mym

je 300 mm Länge;

```

e)

Einpunkt-

```

Diamantenschneidemaschinen-

Einsätze, die sämtliche folgende

Merkmale aufweisen:

```

1.

makellose und spanfreie

```

Schneideenden, wenn 400fach in

jede beliebige Richtung

vergrößert;

```

2.

Schneideradius von 0,1 bis

```

einschließlich 5 mm; und

```

3.

Schneideradius-

```

Rundlaufabweichung weniger

(besser) als 0,002 mm

Gesamtmeßuhrausschlag.

2B09 Speziell konstruierte

bestückte Leiterplatten und

Software hierfür oder

Verbund-Drehtische, die gemäß

den Hersteller-Spezifikationen

geeignet sind, numerische

Steuerungen, Werkzeugmaschinen

oder Rückmeldeeinrichtungen auf

oder über die in Nummer 2B01,

2B02, 2B03, 2B04, 2B05, 2B06,

2B07 und 2B08 spezifizierten

Werte aufzurüsten.

2R03 Vibrationstestausrüstung mit

Verwendung von digitalen

Steuerungsverfahren und

Rückkopplungs- oder

Closed-Loop-Testausrüstung

hierfür, geeignet für die

Vibrationsbeanspruchung eines

Systems mit 10 g RMS oder mehr

zwischen 20 Hz und 2 000 Hz und

der Aufbringung von Kräften von

50 kN (11 250 Pfund) oder mehr;

2N07 Rotormontage- und

Rotorrichtausrüstung sowie

Dorne zur Sickenformung und

Matrizen hierfür, wie folgt:

```

a)

Rotormontageausrüstung für

```

den Zusammenbau von

Gaszentrifugenteilrohren,

Scheiben und Enddeckeln.

Diese Ausrüstung schließt

Präzisionsdorne,

Haltevorrichtungen und

Einschrumpfvorrichtungen

ein;

```

b)

Rotorrichtausrüstung zum

```

Richten von

Zentrifugenteilrohren auf

eine gemeinsame Achse;

```

```

ANMERKUNG:

Diese Ausrüstung besteht

üblicherweise aus

Präzisionsmeßsonden, die mit einem

Computer verbunden sind, der die

Funktion, zB der Backen zum

Richten der Rotorteile, steuert.

```

```

```

c)

Dorne zur Sickenformung und

```

Matrizen zur Herstellung von

Einfachsicken (Sicken aus

hochfesten

Aluminiumlegierungen,

martensitaushärtendem Stahl

oder hochfesten

Fadenmaterialien).

Die Sicken haben folgende

Abmessungen:

```

1.

Innendurchmesser

```

zwischen 75 mm und

400 mm,

```

2.

Länge größer/gleich

```

12,7 mm und

```

3.

Sickenhöhe größer als

```

2 mm.

2N08 Rotierende

Mehrebenenauswuchtmaschinen,

horizontal oder vertikal, wie

folgt:

```

a)

konstruiert zum Auswuchten

```

von flexiblen Rotoren mit

einer Länge größer/gleich

600 mm, mit allen folgenden

Merkmalen:

```

1.

Rotor- oder

```

Zapfen-Durchmesser

größer/gleich 75 mm,

```

2.

Tragfähigkeit von 0,9 bis

```

23 kg und

```

3.

nutzbare Auswuchtdrehzahl

```

größer als 5 000 U/min;

```

b)

konstruiert zum Auswuchten

```

von hohlzylindrischen

Rotorbauteilen, mit allen

folgenden Merkmalen:

```

1.

Aufnahme-Durchmesser

```

größer/gleich 75 mm,

```

2.

Tragfähigkeit von 0,9 bis

```

23 kg,

```

3.

Eignung zum Auswuchten

```

für eine Restunwucht

kleiner(besser)/gleich

0,01 kgmm/kg pro

Auswuchtebene und

```

4.

Riemenantriebsausführung.

```

2N09 Druckmeßgeräte mit allen

folgenden Eigenschaften:

```

a)

für Drücke bis zu 13 kPa,

```

```

b)

Genauigkeit kleiner (besser)

```

als 1% vom Skalenendwert,

```

c)

mit korrosionsfesten

```

Drucksensoren aus Nickel,

Nickellegierungen,

Phosphorbronze, rostfreiem

Stahl, Aluminium oder

Aluminiumlegierungen.

2N10 Vakuumpumpen mit einem

Ansaugdurchmesser größer/gleich

380 mm mit einer Fördermenge

größer/gleich 15 000 l/s und einem

Endvakuumdruck kleiner (besser)

als 10 hoch -4 Torr (0,76 x 10

hoch -4 mbar).

```

```

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Der Endvakuumdruck wird bei

geschlossener Saugseite der Pumpe

bestimmt.

```

```

2N11 Mehrkammer-Leichtgaskanonen

oder andere

Hochgeschwindigkeitsbeschleuni-

gungssysteme (gewickelt,

elektromagnetisch,

elektrothermisch oder andere

fortgeschrittene Systeme) zur

Beschleunigung von Projektilen auf

Geschwindigkeiten größer/gleich 2

km/s.

2N12 siehe Nummer 2R03.

2N13 Vakuum- und

Schutzgasschmelz- und Gießöfen für

die Metallurgie wie folgt, und

speziell konfigurierte

Computerkontroll- und

Beobachtungssysteme und speziell

entwickelte Software hierfür:

```

a)

Lichtbogenumschmelz- und

```

Gießereiöfen mit

Elektrodenkapazitäten

zwischen 1 000 cm3 und

20 000 cm3 und für

Schmelztemperaturen über

1 700 Grad C;

```

b)

Elektronenstrahlschmelz- und

```

Plasmaatomisier- und

Schmelzöfen mit einer

Leistung von 50 kW und mehr

und für einen Betrieb bei

Schmelztemperaturen von mehr

als 1 200 Grad C.

D. SOFTWARE

2D01 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von in Nummern 2A01,

2A02, 2A03, 2A04, 2A05, 2A06,

2B01, 2B02, 2B03, 2B04, 2B05,

2B06, 2B07, 2B08 oder 2B09

erfaßten Geräten.

2D02 Spezielle Software:

a)

Software zur adaptiven Steuerung

1.

für flexible

2.

geeignet, in Echtzeit

a)

automatische Bilderfassung

b)

Infrarotabbildung;

c)

Schallabbildung (hörbarer Bereich);

d)

Tastmessung;

e)

Trägheitspositionierung;

f)

Kraftmessung;

g)

Drehmomentmessung;


ANMERKUNG:

Nummer 2D02.a erfaßt keine

Software, die nur eine Umstrukturierung von funktionell

gleicher Ausrüstung innerhalb der

flexiblen Fertigungseinheiten

bewirkt und vorgespeicherte

Teileprogramme sowie eine

vorgespeicherte Strategie für die Verteilung der Teileprogramme

verwendet.


b)

Software, die anderen als in Nummer 2B01.a/b erfaßten

E. TECHNOLOGIE

2E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung von Ausrüstungen

oder Software, die in den Nummern 2A01, 2A02, 2A03, 2A04,

2A05, 2A06, 2B01, 2B02, 2B03,

2B04, 2B05, 2B06, 2B07, 2B08,

2B09, 2D01 oder 2D02 erfaßt

sind.

2E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Fertigung von Ausrüstungen, die

in den Nummern 2A01, 2A02, 2A03,

2A04, 2A05, 2A06, 2B01, 2B02,

2B03, 2B04, 2B05, 2B06, 2B07,

2B08, 2B09, 2D01 oder 2D02

erfaßt sind.

2E03 Andere Technologie:

a)

Technologie:

1.

Zur Entwicklung von

2.

Zur Entwicklung von

3.

Zur Entwicklung von

b)

Technologie für

1.

Technologie zur Konstruktion

a)

Superplastische Verformung;

b)

Diffusions-Schweißen;

c)

Direktes hydraulisches

2.

Technische Daten, bestehend

a)

Superplastische Verformung

1.

Oberflächenvorbereitung;

2.

Umformungsgeschwindigkeit;

3.

Temperatur;

4.

Druck;

b)

Diffusions-Schweißen von

1.

Oberflächenvorbereitung;

2.

Temperatur;

3.

Druck;

c)

direktwirkendes

1.

Druck;

2.

Zyklusdauer;

d)

heißisostatische Verdichtung

1.

Temperatur;

2.

Druck;

3.

Zyklusdauer;

c)

Technologie zur Entwicklung oder


ANMERKUNGEN:

1.

Der Ausdruck

2.

Der Ausdruck „legierte

3.

Der Ausdruck

4.

Mischungen bestehen aus

5.

MCrAlX bezieht sich auf eine Beschichtungslegierung, wobei

a)

CoCrAlY-Beschichtungen, die

b)

CoCrAlY-Beschichtungen, die 22

c)

NiCrAlY-Beschichtungen, die 21

6.

Der Ausdruck

7.

Der Ausdruck „korrosionfester

8.

Hochschmelzende Metalle bestehen

9.

Sensorfenstermaterialien wie

10.

Technologie zur Einschritt-Packungszementierung

11.

Polymere wie folgt: Polyimide,

12.

Modifizierte Zirkonerde bezieht

13.

Titanlegierungen bezieht sich

14.

Niedrigexpansionsgläser bezieht

15.

Dielektrische Schichten sind

16.

Zementiertes Wolframcarbid

a)

CVD-Verfahren (Chemical Vapour Deposition) ist ein Belagsbeschichtungsverfahren

1.

CVD beinhaltet folgende

2.

Pack (Packung) bezeichnet ein in

3.

Die Herstellung der gasförmigen

b)

TE-PVD-Verfahren (Thermal

1.

Elektronenstrahl-PVD verwendet

2.

Resistive Erhitzungs-PVD setzt

3.

Laser-Verdampfung verwendet

4.

Kathodenbogen-Sedimentation

c)

Ionplating ist eine spezielle

d)

Packungszementierung ist ein oberflächenveränderndes

1.

den metallischen Pulvern, die

2.

einem Aktivator (normalerweise ein Halidsalz); und

3.

einem inerten Pulver, meist

e)

Plasmaspritzen ist ein Belagsbeschichtungsverfahren,

1.

Niederdruck bedeutet einen Druck

2.

Hochgeschwindigkeit bezieht sich

f)

Schlammsedimentation ist ein oberflächenveränderndes

g)

Sputtersedimentation ist ein Belagsbeschichtungsverfahren,

1.

Die Tabelle bezieht sich nur auf

2.

Langsame Ionenstrahlen (weniger als 5 keV) können zur Aktivierung der Sedimentation

h)

Ionenimplantation ist ein

Sputtersedimentation erfolgt.


6 - SENSOREN

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------

ANMERKUNG:

Die Nummern 6R01 bis 6R05

erfassen Einrichtungen, die

entwickelt sind für den

Gebrauch in Raketensystemen der

Nummer 9R01.

```

```

6A01 Akustik:

```

a)

Akustik-Systeme für die

```

Seefahrt, Geräte oder speziell

entwickelte Bauteile hierfür,

wie folgt:

```

1.

aktive (Sende- oder

```

Sende/Empfangs)Systeme und

Geräte oder speziell

entwickelte Bauteile hierfür,

wie folgt:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A01.a.1 erfaßt keine

Echolote, die vertikal vom Apparat

nach unten arbeiten, keine

Abtastfunktion mit mehr als

+-10 Grad beinhalten und auf die

Messung von Wassertiefe, Entfernung

gesunkener oder auf dem Meeresgrund

begrabener Objekte, sowie auf

Fischfangzwecke beschränkt sind.

```

```

```

a)

Breitstrahl-

```

Tiefenvermessungssysteme zur

topographischen

Meeresboden-Kartographie:

```

1.

entwickelt für:

```

```

a)

die Durchführung von

```

Messungen unter einem

Winkel von mehr als

10 Grad von der

Vertikalen; und

```

b)

die Messung von Tiefen von

```

mehr als 600 m unter die

Wasseroberfläche; und

```

2.

entwickelt für:

```

```

a)

Mehrstrahleinrichtungen

```

mit Strahlen von weniger

als 2 Grad; oder

```

b)

eine Datengenauigkeit

```

besser als 0,5% der

Wassertiefe bezogen auf

Strahlbreite (Mittelwert

aus den Einzelmessungen

innerhalb der

Strahlbreite);

```

b)

Objektsuch- oder

```

Objektlokalisierungssysteme

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

einer Sendefrequenz unter

```

10 kHz;

```

2.

einem Schalldruckpegel von

```

mehr als 224 dB (Referenz

1 myPa bei 1 m) für Geräte

mit einem

Betriebsfrequenzband

zwischen 10 kHz und

einschließlich 24 kHz;

```

3.

einem Schalldruckpegel von

```

mehr als 235 dB (Referenz

1 myPa bei 1 m) für Geräte

mit einem

Betriebsfrequenzband

zwischen 24 kHz und 30 kHz;

```

4.

einer Bildung von Strahlen

```

von weniger als 1 Grad

entlang jeder Achse und mit

einer Betriebsfrequenz von

weniger als 100 kHz;

```

5.

entwickelt als

```

druckbeständig - bei

Normalbetrieb - in Tiefen

von mehr als 1 000 m und

Meßwandlern:

```

a)

mit dynamischer

```

Druckkompensation; oder

```

b)

mit Meßwandlerelementen,

```

die nicht aus

Bleizirkonat-Titanat

bestehen; oder

```

6.

entwickelt zur

```

Abstandsmessung zu Objekten

von mehr als 5 120 m;

```

c)

akustische Projektoren

```

einschließlich Meßwandlern,

mit eingebauten

piezoelektrischen,

magnetostriktiven,

elektrostriktiven,

elektrodynamischen oder

hydraulischen Elementen, die

einzeln oder in Kombination

arbeiten, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

```

ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von

akustischen Projektoren,

einschließlich Meßwandlern,

speziell entwickelt für andere

Einrichtungen ist durch den

Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen definiert.

```

```

```

1.

einer momentanen

```

ausgestrahlten

Schalleistungsdichte von

mehr als 0,01 mW/mm2 Hz

für Geräte mit einer

Betriebsfrequenz unter

10 kHz;

```

2.

einer kontinuierlich

```

ausgestrahlten

Schalleistungsdichte von

mehr als 0,001 mW/mm2 Hz

für Geräte mit einer

Betriebsfrequenz unter

10 kHz;

```

3.

druckbeständig bei

```

Normalbetrieb in Tiefen

von mehr als 1 000 m; oder

```

4.

mit

```

Nebenkeulenunterdrückung

von mehr als 22 dB;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A01.a.1.c erfaßt weder

elektronische Quellen, die den

Schall nur vertikal richten, noch

mechanische (zB Luftdruck- oder

Dampfstoßkanonen) oder chemische

(zB explosive) Quellen.

ANMERKUNG:

Die Schalleistungsdichte wird

erhalten, indem die

Ausgangsschalleistung durch das

Produkt aus der ausstrahlenden

Oberflächenfläche und der

Betriebsfrequenz dividiert wird.

```

```

```

d)

Akustische Systeme, Geräte

```

oder speziell entwickelte

Bauteile zur Bestimmung der

Position von Schiffen oder

Unterwasser-Fahrzeugen

entwickelt:

```

1.

für einen Betrieb mit

```

einer Reichweite von mehr

als 1 000 m mit einer

Positioniergenauigkeit von

weniger als 10 m rms

(quadratisches Mittel),

gemessen bei einer

Entfernung von 1 000 m;

oder

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A01.a.1.d.1 schließt auch

Geräte mit ein, die eine kohärente

Signalverarbeitung zwischen zwei

oder mehr Baken und dem vom Schiff

oder Unterwasserfahrzeug getragenen

Hydrophon verwenden, oder geeignet

sind, die

(Schallgeschwindigkeitsausbrei-

tungsfehler) zur Berechnung eines

Punktes selbsttätig zu korrigieren.

```

```

```

2.

als druckfest bei Tiefen

```

von mehr als 1 000 m;

```

2.

passive Systeme oder Geräte

```

(Empfangsgeräte, unabhängig ob

bei Normalbetrieb mit dem

separaten aktiven Gerät

verbunden oder nicht) oder

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, wie folgt:

```

a)

Hydrophone (Meßwandler) mit

```

eingebauten:

```

1.

kontinuierlichen flexiblen

```

Sensoren oder Baugruppen

aus diskreten

Sensorelementen mit

entweder einem Durchmesser

oder einer Länge von

weniger als 20 mm und mit

einer Entfernung zwischen

den Elementen von weniger

als 20 mm;

```

2.

mit einem der folgenden

```

Meßfühler:

```

a)

Lichtleitfasern;

```

```

b)

piezoelektrischen

```

Polymeren;

```

c)

flexible

```

piezoelektrische

Keramikmaterialien;

```

3.

Hydrophon-Empfindlichkeit

```

besser als -180 dB in

jeder Tiefe mit keiner

Beschleunigungskompensa-

tion;

```

4.

wenn entwickelt für einen

```

Betrieb in Tiefen von

nicht mehr als 35 m, mit

einer

Hydrophon-Empfindlichkeit

besser als -186 dB mit

Beschleunigungskompensa-

tion;

```

5.

wenn entwickelt für einen

```

Normalbetrieb in Tiefen

von mehr als 35 m, mit

einer Hydrophon-

Empfindlichkeit besser als

-192 dB mit

Beschleunigungskompensa-

tion;

```

6.

wenn entwickelt für einen

```

Normalbetrieb in Tiefen

von mehr als 100 m, mit

einer Hydrophon-

Empfindlichkeit besser als

-204 dB; oder

```

7.

entwickelt für einen

```

Betrieb in Tiefen von mehr

als 1 000 m;

```

```

ANMERKUNG:

Die Hydrophon-Empfindlichkeit

wird definiert als zwanzig mal der

Logarithmus des Verhältnisses der

rms-Ausgangsspannung zu einer 1 V

rms-Referenz, wenn der

Hydrophon-Sensor ohne Vorverstärker

in ein Hörfeld aus ebenen Wellen

mit einem rms-Druck von 1 myPa

plaziert wird. Beispiel: ein

Hydrophon mit -160 dB (Referenz 1 V

je myPa) würde eine

Ausgangsspannung von 10 hoch -8 in

einem solchen Feld ergeben, während

ein Hydrophon mit -180 dB

Empfindlichkeit einen Ausgang von

nur 10 hoch -9 ergeben würde. Daher

ist -160 dB besser als -180 dB.

```

```

```

b)

Geschleppte akustische

```

Hydrophon-Anordnungen mit:

```

1.

Hydrophongruppen mit einem

```

Abstand von weniger als

12,5 m;

```

2.

Hydrophongruppen mit einem

```

Abstand von 12,5 m bis

unter 25 m und entwickelt

oder geeignet, für einen

Betrieb in Tiefen von mehr

als 35 m abgeändert zu

werden; oder

```

```

ANMERKUNG:

Der Ausdruck „geeignet zur

Abänderung'' in Nummer 6A01.a.2.b.2

heißt, daß Möglichkeiten vorhanden

sind, durch eine Änderung der

Verdrahtung oder Verknüpfung den

Hydrophongruppen-Abstand oder die

Grenzen der Betriebstiefen

abzuändern. Solche Möglichkeiten

sind gegeben durch:

Ersatzverdrahtung von mehr als 10%

der Anzahl der Drähte,

Justierungseinrichtungen für den

Hydrophongruppen-Abstand oder

interne

Tiefenbegrenzungsvorrichtungen, die

justierbar sind oder mehr als eine

Hydrophongruppe steuern.

```

```

```

3.

Hydrophongruppen-Abstand

```

von 25 m oder mehr und

entwickelt für einen

Betrieb in Tiefen von mehr

als 100 m;

```

4.

Kurssensoren:

```

```

a)

mit einer Genauigkeit

```

besser als +-0,5 Grad;

```

b)

eingebaut in die

```

Anordnung und

entwickelt oder

geeignet zur

Abänderung für einen

Betrieb in Tiefen von

mehr als 35 m; oder

```

```

ANMERKUNG:

Der Ausdruck „geeignet zur

Abänderung'' in Nummer

6A01.a.2.b.4.b bedeutet, daß eine

justierbare oder entfernbare

Vorrichtung zur

Tiefenmeßwertrückführung vorhanden

ist.

```

```

```

c)

montiert außerhalb der

```

Anordnung und mit einer

Sensoreinheit, die fähig ist,

in einem Umkreis von 360 Grad

in Tiefen von mehr als 35 m zu

arbeiten;

```

5.

nichtmetallische

```

Bestandteile oder in der

Längsrichtung verstärkte

Anordnung;

```

6.

einer zusammengebauten

```

Anordnung von weniger als

40 mm Durchmesser;

```

7.

Multiplexe

```

Hydrophongruppen-Signale;

oder

```

8.

Hydrophon-Eigenschaften,

```

spezifiziert in

Nummer 6A01.a.2.a.;

```

c)

Bearbeitungseinrichtungen,

```

speziell entwickelt für

geschleppte

Hydrophon-Anordnungen mit

einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

mit Fast

```

Fouriertransformation

(FFT) oder einer anderen

Transformation mit 1 024

oder mehr komplexen

Punkten in weniger als

20 ms mit keiner

benutzerzugänglichen

Programmierbarkeit; oder

```

2.

Zeit- oder

```

Frequenzbereichs-

Verarbeitung und

-korrelation,

einschließlich

Spektralanalyse, digitales

Filtern und

Strahlenformung mit Fast

Fouriertransformationen

oder anderen

Transformationen oder

Verfahren mit

benutzerzugänglicher

Programmierbarkeit;

```

b)

Geophone, geeignet zur

```

Umwandlung für einen Einsatz in

Marinesystemen, Geräte oder

speziell entwickelte Bauteile,

die in der Nummer 6A01.a.2.a

erfaßt sind;

```

c)

Korrelation-Geschwindigkeits-

```

Sonarloggeräte, entwickelt zur

Messung der horizontalen

Geschwindigkeit des

Ausrüstungsträgers relativ zum

Meeresboden bei Abständen

zwischen dem Träger und dem

Meeresboden von mehr als 500 m.

6A02 Optische Sensoren

```

a)

Optische Detektoren wie folgt: 6R01 Passive Sensoren zur

```

Ermittlung von Peilungen für

spezifische elektromagnetische

Quellen (Funkpeilgeräte) oder

Geländecharakteristiken.

-------------------------------- 6N01 Photoelektronenvervielfacher-

ANMERKUNG: röhren mit einer

Nummer 6A02.a erfaßt keine Photokathodenfläche größer als

Germanium- oder 20 cm2 und einer

Siliciumbauteile. Pulsanstiegszeit an der Anode

```

```

```

1.

raumfahrtqualifizierte

```

Einzelelemente oder

Brennebenen-Arrays (linear

oder zweidimensional) mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)
  1. einer

```

Spitzenempfindlichkeit bei

einer Wellenlänge kürzer

als 300 nm; und

```

2.

einer Empfindlichkeit von

```

weniger als 0,1% relativ zur

Spitzenempfindlichkeit bei

einer Wellenlänge von mehr

als 400 nm;

```

b)
  1. einer

```

Spitzenempfindlichkeit im

Wellenlängenbereich von

über 900 nm bis höchstens

1 200 nm; und

```

2.

einer Ansprechszeitkonstante

```

von 95 ns oder weniger; oder

```

c)

einer Spitzenempfindlichkeit

```

im Wellenlängenbereich von

über 1 200 nm bis höchstens

30 000 nm;

```

2.

Bildverstärkerröhren und

```

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, wie folgt:

```

a)

Bildverstärkerröhren mit

```

allen folgenden Merkmalen:

```

1.

einer

```

Spitzenempfindlichkeit im

Wellenlängenbereich von

über 400 nm bis höchstens

1 050 nm;

```

2.

mit einer Mikrokanalplatte

```

für Elektronen-

Bildverstärkung mit einem

Lochabstand

(Zentrum-Zentrum Abstand)

von weniger als 25 mym;

und

```

a)

einer S-20-, S-25- oder

```

Multialkali-

Photokathode; oder

```

b)

einer GaAs- oder

```

GaInAs-Photokathode;

```

b)

speziell entwickelte

```

Bauteile wie folgt:

```

1.

Lichtwellenleiter-

```

Bildinverter;

```

2.

Mikrokanalplatten mit

```

beiden folgenden

Merkmalen:

```

a)

15 000 oder mehr

```

Hohlröhren/Platte; und

```

b)

einem Lochabstand

```

(Zentrum - Zentrum

Abstand) von weniger

als 25 mym; oder

```

3.

GaAs- oder

```

GaInAs-Photokathoden;

```

3.

nicht-raumfahrtqualifizierte

```

lineare oder zweidimensionale

Brennebenen-Arrays mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)
  1. einzelne Elemente mit

```

einer Spitzenempfindlichkeit

in einem Wellenlängenbereich

von über 900 nm bis

höchstens 1 050 nm; und

```

2.

einer

```

Ansprechzeitkonstante von

weniger als 0,5 ns;

```

b)
  1. einzelne Elemente mit

```

einer Spitzenempfindlichkeit

in einem Wellenlängenbereich

von über 1 050 nm bis

höchstens 1 200 nm; und

```

2.

einer

```

Ansprechzeitkonstante von

95 ns oder weniger; oder

```

c)

einzelne Elemente mit einer

```

Spitzenempfindlichkeit in

einem Wellenlängenbereich

von über 1 200 nm bis

höchstens 30 000 nm;

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Nummer 6A02.a.3 umfaßt auch

```

photoleitfähige Arrays und

photovoltaische Arrays.

```

2.

Nummer 6A02.a.3 erfaßt keine

```

Silicium-Brennebenen-Arrays,

gekapselte photoleitfähige

Multi-Element-Zellen (mit nicht

mehr als 16 Elementen) oder

pyroelektrische Detektoren mit

einem der folgenden Stoffe:

```

a)

Bleisulfid;

```

```

b)

Triglycinsulfat oder

```

Varianten;

```

c)

Blei-Lanthan-Zirkonium-Titanat

```

und Varianten;

```

d)

Lithiumtantalat;

```

```

e)

Polyvinylidenfluorid und

```

Varianten;

```

f)

Strontium-Barium-Niobat und

```

Varianten; oder

```

g)

Bleiselenid.

```

```

```

```

4.

nicht-raumfahrtqualifizierte

```

Einzelelemente oder

Multielement-Halbleiter-

Photodioden oder

-Phototransistoren (keine

Brennebenen-Arrays) mit beiden

folgenden Merkmalen:

```

a)

einer Spitzenempfindlichkeit

```

bei einer Wellenlänge von

mehr als 1 200 nm; und

```

b)

einer Ansprechzeitkonstante

```

von 0,5 ns oder weniger;

```

b)

Multispektral abbildende

```

Sensoren, entwickelt für

Fernabtastungszwecke, mit einem

der folgenden Merkmale:

```

1.

einem Momentan-Gesichtsfeld

```

(IFOV) von weniger als

200 myrad; oder

```

2.

spezifiziert für einen Betrieb

```

im Wellenlängenbereich von

über 400 nm bis höchstens

30 000 nm; und

```

a)

die Ausgangsbilddaten in

```

digitalem Format erzeugen;

und

```

1.

raumfahrtqualifiziert

```

sind; oder

```

2.

für einen Luftfahrtbetrieb

```

entwickelt sind und andere

Detektoren als

Siliciumdetektoren

verwenden;

```

c)

Direktsicht-

```

Bilddarstellungsgeräte, die im

sichtbaren oder

Infrarot-Spektrum arbeiten und

einen der folgenden Bestandteile

aufweisen:

```

1.

Bildverstärkerröhren, die von

```

Nummer 6A02.a.2 erfaßt sind;

oder

```

2.

Brennebenen-Arrays, die von

```

Nummer 6A02.a.3 erfaßt sind;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A02.c erfaßt nicht

folgende Geräte, wenn diese andere

Photokathoden als GaAs- oder

GaInAs-Photokathoden enthalten:

```

a)

industrielle oder zivile

```

Einbruchsicherungssysteme,

Systeme zur Bewegungskontrolle

oder -zählung für Verkehr und

Industrie;

```

b)

medizinische Geräte;

```

```

c)

industrielle Geräte zur

```

Überprüfung, Sortierung oder

Analyse von

Materialeigenschaften;

```

d)

Feuermelder für Industrieöfen;

```

```

e)

speziell für Laborzwecke

```

entwickelte Geräte.

ANMERKUNG

Der Ausdruck „Direktsicht''

bezieht sich auf

Bilddarstellungsgeräte, die im

sichtbaren oder Infrarot-Spektrum

arbeiten, dem menschlichen

Betrachter ein visuelles Bild

zeigen, ohne das Bild in ein

elektronisches Signal für

Fernsehschirmdarstellung

umzuwandeln und die das Bild weder

photographisch, noch elektronisch

noch durch andere Mittel

aufzeichnen oder speichern können.

```

```

```

d)

besondere unterstützende

```

Bauteile für optische Sensoren

wie folgt:

```

1.

raumfahrtqualifizierte

```

Kryokühler;

```

2.

nichtraumfahrtqualifizierte

```

Kryokühler wie folgt:

```

a)

mit geschlossenem Kreislauf

```

mit einer spezifizierten

mittleren Ausfallszeit

(MTTF) oder einem mittleren

Ausfallsabstand (MTBF) von

mehr als 2 500 Stunden;

```

b)

selbstregelnde Joule-

```

Thomson-(JT)-Minikühler für

Bohrungsdurchmesser von

weniger als 8 mm;

```

3.

optische Meßfasern:

```

```

a)

speziell gefertigt,

```

zusammengesetzt oder in

Struktur oder durch

Beschichtung abgeändert, um

akustisch, thermisch,

inertial, elektromagnetisch

oder für atomare Strahlung

empfindlich zu werden; oder

```

b)

in der Struktur abgeändert,

```

um eine Schwebungslänge von

weniger als 50 mm (hohe

Doppelbrechung) zu

erreichen.

6A03 Kameras 6N02 Kameraausrüstung wie folgt:

```

a)

Meßkameras wie folgt: a) mechanische Drehspiegelkameras

```

```

1.

Hochgeschwindigkeits- wie folgt und besonders

```

Filmaufnahmekameras mit jedem konstruierte Bestandteile

Filmformat von 8 mm bis hierfür:

einschließlich 16 mm, bei denen 1. Bildkameras mit einer

der Film während der gesamten Aufnahmegeschwindigkeit von

Aufzeichnungszeit kontinuierlich mehr als

bewegt wird, und die geeignet 225 000 Einzelbildern/s,

sind, mit 2. Streakkameras mit

Aufnahmegeschwindigkeiten von Aufzeichnungsgeschwindig-

mehr als 13 150 Einzelbildern/s keiten größer als

aufzuzeichnen; 0,5 mm/mys;

```

```

```

```

ANMERKUNG: ANMERKUNG:

Nummer 6A03.a.1 erfaßt keine Die besonders konstruierten

Filmaufnahmekameras für normale Bestandteile schließen

zivile Zwecke. Elektronikbaugruppen zur

----------------------------------- Synchronisation und

```

2.

mechanische Rotationsbaugruppen (bestehend

```

Hochgeschwindigkeitskameras, bei aus Antriebsmotoren, Spiegeln

denen sich der Film nicht und Lagern) ein.

bewegt, und die geeignet sind, ---------------------------------

mit Bildfrequenzen von mehr als b) elektronische Streak- oder

1 000 000 Bildern bei voller Bildkameras und

Bildhöhe eines 35-mm-Films oder Elektronenröhren wie folgt:

mit proportional kleineren 1. Streakkameras mit einer

Geschwindigkeiten für größere Zeitauflösung

Bildhöhen aufzuzeichnen; kleiner/gleich 50 ns und

```

3.

mechanische oder elektronische Streak-Elektronenröhren

```

Streakkameras mit hierfür,

Aufzeichnungsgeschwindigkeiten 2. elektronische Bildkameras

von mehr als 10 mm/mys; (oder Bildkameras mit

```

4.

elektronische Bildkameras mit elektronischem Verschluß)

```

einer Bildfrequenz von mehr als mit einer

1 000 000 Bildern; Bild-Belichtungszeit

```

5.

elektronische Kameras mit beiden

```

kleiner/gleich 50 ns,

folgenden Merkmalen:

```

a)

einer elektronischen 3. Aufnahmeröhren und

```

Verschlußzeit Halbleiter-Bildsensoren für

(Ausblendfähigkeit) von weniger die Verwendung in Kameras,

als 1 mys je Vollbild; und die von Nummer b.2 erfaßt

```

b)

einer Ausgabezeit, die eine werden, wie folgt:

```

Bildgeschwindigkeit von mehr als a) Bildverstärkerröhren mit

125 vollen Einzelbildern/s kleiner Brennweite, die

erlaubt; eine Photokathode mit

```

b)

bilddarstellende Kameras wie durchsichtigem

```

folgt: leitfähigem Belag haben,

zur Verkleinerung des

Photokathoden-

Flächenwiderstands,

```

b)

Gate-SIT-(silicon

```

intensifier target)-

Vidicon-Röhren, bei

denen ein schnelles

System das Steuern der

Photoelektronen von der

Photokathode ermöglicht,

ehe sie auf die

SIT-Platte auftreffen,

```

```

```

c)

elektrooptische Kerr-

```

ANMERKUNG: oder Pockels-Zellen-

Nummer 6A03.b erfaßt keine Verschlüsse,

Fernseh- oder Videokameras, die d) Bildröhren und

speziell für Fernseh-Rundfunk Halbleiter-Bildsensoren,

entwickelt sind. die eine Schnellbild-

----------------------------------- Abtastzeit von weniger

```

1.

Videokameras mit als 50 ns haben und

```

Halbleiter-Sensoren und mit besonders konstruiert

einem der folgenden Merkmale: sind für Kameras, die

```

a)

mehr als 4 x 10 hoch 6 aktiven von Nummer b.2 erfaßt

```

Pixel/Halbleiter-Sensoranordnung werden;

für Monochromkameras c) strahlungsfeste TV-Kameras,

(Schwarz-Weiß-Kameras); besonders konstruiert oder

```

b)

mehr als 4 x 10 hoch 6 aktiven ausgelegt als unempfindlich

```

Pixel/Halbleiter-Sensoranordnung gegen Strahlungsbelastungen

für Farbkameras mit drei größer als 5 x 10 hoch 6 Rad

eingebauten (Si) ohne betriebsbedingten

Halbleiter-Sensoranordnungen; Qualitätsverlust, und besonders

oder konstruierte Linsen hierfür.

```

c)

mehr als 12 x 10 hoch 6 aktiven

```

Pixel für Halbleiter-

Sensoranordnung-Farbkameras mit

einer eingebauten

Halbleiter-Sensoranordnung;

```

2.

Scanning-Kameras oder

```

Scanning-Kamerasysteme:

```

a)

mit linearen

```

Detektoranordnungen mit mehr

als

8 192 Elementen/Anordnung;

und

```

b)

mit mechanischer Abtastung

```

in eine Richtung;

```

3.

mit eingebauten

```

Bildverstärkern, die in Nummer

6A02.a.2.a erfaßt sind;

```

4.

mit eingebauten

```

Brennebenen-Arrays, die in

Nummer 6A02.a.3 erfaßt sind.

6A04 Optik

```

a)

Optische Spiegel (Reflektoren)

```

wie folgt:

```

1.

verformbare Spiegel mit

```

kontinuierlichen oder

Multielement-Oberflächen und

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, die geeignet sind,

Teile der Spiegeloberfläche

mit Frequenzen von mehr als

100 Hz dynamisch

nachzujustieren;

```

2.

leichte monolithische Spiegel

```

mit einer durchschnittlichen

Äquivalenzdichte von weniger

als 30 kg/m2 und einem

Gesamtgewicht vom mehr als

10 kg;

```

3.

leichte zusammengesetzte -

```

oder Schaum-Spiegelstrukturen

mit einer durchschnittlichen

Äquivalenzdichte von weniger

als 30 kg/m2 und einem

Gesamtgewicht von mehr als

2 kg;

```

4.

Spiegel zum Lenken optischer

```

Strahlen mit mehr als 100 mm

Durchmesser oder

Hauptachsenlänge mit einer

Steuerbandbreite von mehr als

100 Hz;

```

b)

Optische Bauteile, hergestellt

```

aus Zinkselenid (ZnSe) oder

Zinksulfid (ZnS) zur Übertragung

im Wellenlängenbereich von über

3 000 nm bis höchstens 25 000 nm

und mit einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

mehr als 100 cm3 Volumen; oder

```

```

2.

mit mehr als 80 mm Durchmesser

```

oder Hauptachsenlänge und

20 mm Dicke (Tiefe);

```

c)

raumfahrtqualifizierte Bauteile

```

für optische Systeme wie folgt:

```

1.

leichtgewichtig, mit weniger

```

als 20% Äquivalenzdichte

verglichen mit einem festen

Rohling mit der gleichen

Apertur und Dicke;

```

2.

Substrate, Substrate mit

```

Oberflächenbeschichtungen

(Einzel- oder Mehrlagen,

metallisch oder dielektrisch,

leitfähig, halbleitend oder

isolierend) oder mit

Schutzfilmen;

```

3.

Segmente oder Baugruppen aus

```

Spiegeln, entwickelt zur

Montage im Weltraum in ein

optisches System, mit einer

Sammelapertur gleich oder

größer als von einer

Einzeloptik mit 1 m

Durchmesser;

```

4.

gefertigt aus

```

zusammengesetzten Materialien

mit einem linearen thermischen

Ausdehnungskoeffizienten

gleich oder kleiner als 5 x 10

hoch -6 in jeder

Koordinatenrichtung;

```

d)

Optische Filter wie folgt:

```

```

1.

für Wellenlängen größer als

```

250 nm, bestehend aus

optischen

Mehrlagen-Beschichtungen und

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

Bandbreiten gleich oder

```

kleiner als 1 nm volle

Breite bei halber Intensität

(FWHI) und einer

Spitzenübertragung von 90%

oder mehr; oder

```

b)

Bandbreiten gleich oder

```

weniger als 0,1 nm FWHI und

einer Spitzenübertragung von

50% oder mehr;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A04.d.1 erfaßt keine

optischen Filter mit festen

Luftspalten oder Lyot-Filtern.

```

```

```

2.

für Wellenlängen größer als

```

250 nm und mit allen folgenden

Merkmalen:

```

a)

abstimmbar über einen

```

Wellenlängenbereich von

500 nm oder mehr;

```

b)

einem optischen

```

Momentanbandpaß von 1,25 nm

oder weniger;

```

c)

Wellenlänge

```

wiedereinstellbar innerhalb

von 0,1 ms mit einer

Genauigkeit von 1 nm oder

besser innerhalb des

abstimmbaren

Wellenlängenbereiches; und

```

d)

einer

```

Einzelereignis-Übertragung

von 91% oder mehr;

```

3.

Optische Opazitätsschalter

```

(Filter) mit einem Sehfeld von

30 Grad oder weiter und einer

Ansprechzeit gleich oder

kleiner als 1 ns;

```

e)

Optische Steuergeräte wie

```

folgt:

```

1.

speziell entwickelt zur

```

Erhaltung der

Oberflächengestalt oder

-ausrichtung der

raumfahrtqualifizierten

Bauteile, die in

Nummer 6A04.c.1 oder c.3

erfaßt sind;

```

2.

mit Steuerungs-, Nachführ-,

```

Stabilisierungs- oder

Resonatorjustierbandbreiten

gleich oder größer als 100 Hz

und einer Genauigkeit von

10 myrad oder weniger;

```

3.

Kardanringe mit einer

```

maximalen Schwenkung von mehr

als 5 Grad, einer Bandbreite

gleich oder größer als 100 Hz

und mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)
  1. mit einem Durchmesser

```

oder einer Hauptachsenlänge

von mehr als 0,15 m bis

höchstens 1 m;

```

2.

geeignet für

```

Winkelbeschleunigungen von

mehr als 2 rad/s2; und

```

3.

mit Winkelfehlern gleich

```

oder kleiner als

200 myrad/s2; oder

```

b)
  1. mit mehr als 1 m

```

Durchmesser oder

Hauptachsenlänge;

```

2.

geeignet für

```

Winkelbeschleunigungen von

mehr als 0,5 rad/s2; und

```

3.

mit Winkelfehlern gleich

```

oder kleiner als

200 myrad;

```

4.

speziell entwickelt zur

```

Erhaltung der Justierung

von phasengesteuerten

Anordnungen oder

phasengesteuerten

Segmentspiegelsystemen,

die aus Spiegeln mit einem

Segmentdurchmesser oder

einer Hauptachsenlänge von

1 m oder mehr bestehen;

```

f)

Fluoridfaserkabel oder

```

Lichtwellenleiterfasern hierfür

mit einer Dämpfung von weniger

als 4 dB/km im

Wellenlängenbereich von über

1 000 nm bis höchstens 3 000 nm.

6A05 Laser, Bauteile und optische 6N03 Laser, Laserverstärker und

Geräte, wie folgt: Oszillatoren wie folgt:

```

```

ANMERKUNGEN: a) Argonionen-Laser mit einer

```

1.

Impulslaser umfassen auch mittleren Ausgangsleistung

```

solche, die in einem CW-Modus größer als 40 W und einer

(Dauerstrichmodus) mit Betriebswellenlänge zwischen

überlagerten Impulsen laufen. 400 nm und 515 nm;

```

2.

Stoßerregte Laser umfassen auch b) abstimmbare, gepulste

```

jene, die in einem Farbstoff-(Dye)Oszillatoren

kontinuierlich erregten Modus für Single-Mode-Betrieb mit

mit überlagerter Stoßerregung einer Nennausgangsleistung

laufen. größer als 1 W, einer

```

3.

Der Embargostatus von Pulsfrequenz größer als 1 kHz,

```

Raman-Lasern richtet sich nach einer Pulsdauer kleiner als

den Parametern der 100 ns und einer Wellenlänge

Pumpenquellenlaser. zwischen 300 nm und 800 nm;

Pumpenquellenlaser können alle c) abstimmbare, gepulste

nachstehend beschriebenen Laser Farbstoff-(Dye)Laserverstärker

sein. und - Oszillatoren (ausgenommen

```

```

```

a)

Gaslaser wie folgt: Single-Mode-Oszillatoren) mit

```

```

1.

Excimerlaser mit einem der einer Nennausgangsleistung

```

folgenden Merkmale: größer als 30 W, einer

```

a)

einer Ausgangswellenlänge von Pulsfrequenz größer als 1 kHz,

```

nicht mehr als 150 nm; und: einer Pulsdauer kleiner als

```

1.

einer Ausgangsenergie von mehr 100 ns und einer Wellenlänge

```

als 50 mJ/Impuls; oder zwischen 300 nm und 800 nm;

```

2.

einer mittleren oder d) gepulste CO2-Laser mit einer

```

CW-Ausgangsleistung von mehr als Pulsfrequenz größer als 250 Hz,

1 W; einer Nennausgangsleistung

```

b)

einer Ausgangswellenlänge von größer als 500 W, einer

```

über 150 nm bis höchstens 190 nm Pulsdauer kleiner als 200 ns

und: und einer Betriebswellenlänge

```

1.

einer Ausgangsenergie von mehr zwischen 9 mym und 11 mym;

```

als 1,5 J/Impuls; oder e) Para-Wasserstoff-Raman-Shifter,

```

2.

einer mittleren oder entwickelt für

```

CW-Ausgangsleistung von mehr als Ausgangswellenlängen von 16 mym

120 W; und einer Pulsfrequenz größer

als 250 Hz.

```

c)

einer Ausgangswellenlänge von

```

über 190 nm bis höchstens

360 nm; und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 10 J/Impuls; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 500 W; oder

```

d)

einer Ausgangswellenlänge

```

von über 360 nm; und

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls;

oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 30 W;

```

2.

Metalldampflaser wie folgt:

```

```

a)

Kupfer-(Cu)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 20 W;

```

b)

Gold-(Au)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 5 W;

```

c)

Natrium-(Na)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 5 W;

```

d)

Barium-(Ba)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 2 W;

```

3.

Kohlenmonoxid-(CO)-Laser mit

```

entweder:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 2 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 5 kW; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 5 kW;

```

4.

Kohlendioxid-(C02)-Laser mit

```

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer CW-Ausgangsleistung

```

von mehr als 10 kW;

```

b)

einer gepulsten

```

Ausgangsstrahlung mit einer

Impulsdauer von mehr als

10 mys; und:

```

1.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 10 kW; oder

```

2.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 100 kW; oder

```

c)

einer gepulsten

```

Ausgangsstrahlung mit einer

Impulsdauer gleich oder

kleiner als 10 mys; und:

```

1.

einer Impulsenergie von

```

mehr als 5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 2,5 kW; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 2,5 kW;

```

5.

Chemische Laser wie folgt:

```

```

a)

Wasserstofffluorid-(HF)-

```

Laser;

(Anm.: richtig: Wasserstoffluorid)

```

b)

Deuteriumfluorid-(DF)-Laser;

```

```

c)

Transferlaser:

```

```

1.

Sauerstoff-Jod-(O2-I)-

```

Laser;

```

2.

Deuterium-Fluorid-

```

Kohlendioxid-(DF-CO2)-

Laser;

```

6.

Gasentladungs- und Ionen-

```

Laser, zB Krypton-Ionen- oder

Argon-Ionen-Laser, mit

entweder:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 50 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 50 W;

```

7.

Andere Gaslaser, außer

```

Stickstoff-Laser, mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

einer Ausgangswellenlänge

```

von nicht mehr als 150 nm

und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 1 W;

```

b)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 150 nm bis

höchstens 800 nm; und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 30 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 30 W;

```

c)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 800 nm bis

höchstens 1 400 nm; und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 0,25 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 10 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 10 W; oder

```

d)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 1 400 nm und

einer mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

b)

Halbleiter-Laser wie folgt:

```

```

```

ANMERKUNG:

Halbleiter-Laser werden allgemein

als Laserdioden bezeichnet.

ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von

Halbleiter-Lasern, speziell

entwickelt für andere Geräte

richtet sich nach dem

Erfassungsstatus der anderen

Geräte.

```

```

```

1.

Einzelne Single Mode

```

Halbleiter-Laser mit:

```

a)

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 100 mW; oder

```

b)

einer Wellenlänge von mehr

```

als 1 050 nm;

```

2.

Einzelne Single-Mode-

```

Halbleiter-Laser oder Arrays

aus einzelnen

Halbleiter-Lasern mit:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 500 myJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 10 W;

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 10 W; oder

```

c)

einer Wellenlänge von mehr

```

als 1 050 nm;

```

c)

Festkörper-Laser wie folgt:

```

```

1.

abstimmbare Laser mit einem

```

der folgenden Merkmale:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A05.c.1 umfaßt auch

Titan-Saphir-(Ti: Al203), Thulium -

YAG (Tm: YAG), Thulium - YSGG (Tm:

YSGG), Alexandrit (Cr: BeAl204) und

Farbpunkt-Laser.

```

```

```

a)

einer Ausgangswellenlänge

```

kleiner als 600 nm; und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 1 W;

```

b)

einer Ausgangswellenlänge

```

von 600 nm oder mehr bis

höchstens 1 400 nm; und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 20 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 20 W; oder

```

c)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 1 400 nm; und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 1 W;

```

2.

nicht abstimmbare Laser wie

```

folgt:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A05.c.2 erfaßt

Atomübergangs-Festkörper-Laser.

```

```

```

a)

Rubin-Laser mit einer

```

Ausgangsenergie von mehr als

20 J/Impuls;

```

b)

Neodym-Laser wie folgt:

```

```

1.

gütegeschaltete Laser

```

(Q-switched) mit:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 20 J bis

höchstens 50 J/Impuls und

einer mittleren

Ausgangsleistung von mehr

als 10 W; oder

```

b)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 J/Impuls;

```

2.

nichtgütegeschaltete Laser

```

(non-Q-switched) mit:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 J bis

höchstens 100 J/Impuls und

einer mittleren

Ausgangsleistung von mehr

als 20 W; oder

```

b)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 100 J/Impuls;

```

c)

Neodym-dotierte Laser (andere

```

Laser als Glas), wie folgt,

mit einer Ausgangswellenlänge

von mehr als 1 000 nm bis

höchstens 1 100 nm:

(Bezüglich Neodym-dotierte

Laser (andere Laser als

Glas) mit einer

Ausgangswellenlänge von

nicht mehr als 1 000 nm oder

mehr als 1 100 nm siehe

Nummer 6A05.c.2.d).

```

1.

gepulst angeregte,

```

phasenverriegelte,

gütegeschaltete

(Q-switched) Laser mit

einer Impulsdauer von

weniger als 1 ns; und:

```

a)

einer Spitzenleistung

```

von mehr als 5 GW;

```

b)

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 10 W; oder

```

c)

einer Impulsenergie von

```

mehr als 0,1 J;

```

2.

gepulst angeregte,

```

gütegeschaltete

(Q-switched) Laser mit

einer Impulsdauer gleich

oder größer als 1 ns und:

```

a)

einem transversalen

```

Einmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 100 MW;

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 20 W; oder

```

3.

einer Impulsenergie von mehr

```

als 2 J; oder

```

b)

einem transversalen

```

Mehrmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 200 MW;

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 50 W; oder

```

3.

einer Impulsenergie von mehr

```

als 2 J;

```

3.

gepulst angeregte,

```

nicht-gütegeschaltete

(non-Q-switched) Laser

mit:

```

a)

einem transversalen

```

Einmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 500 kW; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 150 W; oder

```

b)

einem transversalen

```

Mehrmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 1 MW; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 500 W;

```

4.

kontinuierlich angeregte

```

Laser mit:

```

a)

einem transversalen

```

Einmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 500 kW; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 150 W; oder

```

b)

einem transversalen

```

Mehrmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 1 MW; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 500 W;

```

d)

andere nichtabstimmbare

```

Laser, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Wellenlänge von

```

weniger als 150 nm; und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 50 mJ/Impuls und eine

Spitzenleistung von mehr als 1

W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

2.

einer Wellenlänge von

```

150 nm oder mehr bis

höchstens 800 nm; und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 1,5 J/Impuls und einer

Spitzenleistung von mehr als

30 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 30 W;

```

3.

einer Wellenlänge von mehr

```

als 800 nm bis höchsten

1 400 nm, wie folgt:

```

a)

gütegeschaltete Laser mit:

```

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 0,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 50 W; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als:

```

a)

10 W für Einmoden-Laser;

```

```

b)

30 W für Mehrmoden-Laser;

```

```

b)

nicht-gütegeschaltete Laser

```

mit:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 2 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 50 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 50 W; oder

```

4.

einer Wellenlänge von mehr

```

als 1 400 nm; und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 100 mJ/Impuls und einer

Spitzenleistung von mehr als 1

W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

d)

Farbstofflaser oder andere

```

flüssige Laser mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Wellenlänge von weniger

```

als 150 nm; und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

2.

einer Wellenlänge von 150 nm

```

oder mehr bis höchstens

800 nm; und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 20 W;

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 20 W; oder

```

c)

einem longitudinalen

```

Einmoden-Impulsoszillator

mit einer mittleren

Ausgangsleistung von mehr

als 1 W und einer

Folgefrequenz von mehr als 1

kHz, wenn die Impulsdauer

kleiner als 100 ns beträgt;

```

3.

einer Wellenlänge von mehr als

```

800 nm bis höchstens 1 400 nm

und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 0,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 10 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 10 W; oder

```

4.

einer Wellenlänge von mehr als

```

1 400 nm; und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 100 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

e)

Frei-Elektron-Laser;

```

```

f)

Bauteile wie folgt:

```

```

1.

Spiegel, die entweder durch

```

aktive Kühlung oder

Wärmehohlleiter-Kühlung

gekühlt werden;

```

```

ANMERKUNG:

Aktive Kühlung ist eine

Kühltechnik für optische Bauteile,

die fließende Flüssigkeiten

innerhalb der Schicht unter der

Oberfläche (nominal weniger als

1 mm unter der optischen

Oberfläche) des Optikbauteils

verwendet, um Wärme von der Optik

abzuführen.

```

```

```

2.

optische Spiegel oder

```

durchlässige oder teilweise

durchlässige optische oder

elektro-optische Bauteile,

speziell entwickelt zur

Verwendung mit vom Embargo

erfaßten Lasern;

```

g)

optische Geräte wie folgt: 6N04 Interferometer zum Messen

```

```

1.

dynamische von Geschwindigkeiten größer

```

Wellenfront-(Phasen)-Meßgeräte, als 1 km/s in Zeitintervallen

die geeignet sind, mindestens kleiner als 10 mys (zB VISAR's,

50 Positionen auf einer Doppler Laser Interferometer

Strahlenwellenfront abzubilden, (DLI's)).

mit:

```

a)

Bildfrequenzen gleich oder

```

größer als 100 Hz und einer

Phasendiskrimination von

mindestens 5% der

Wellenlänge des Strahls;

oder

```

b)

Bildfrequenzen gleich oder

```

größer als 1 000 Hz und

einer Phasendiskrimination

von mindestens 20 % der

Wellenlänge des Strahls;

```

2.

Laser-Diagnosegeräte, die

```

geeignet sind,

Winkelstrahl-Lenkungsfehler

von Super High Power Laser

(SHPL)-Systemen von gleich

oder weniger als 10 myrad zu

messen;

```

3.

optische Geräte, Baugruppen

```

oder Bauteile, speziell

entwickelt für SHPL-Systeme

mit phasengesteuerter

Anordnung für kohärente

Strahlenkombination bis zu

einer Genauigkeit von

Lambda/10 auf der bezeichneten

Wellenlänge oder von 0,1 mym,

je nachdem welcher Wert der

kleinere ist;

```

4.

Projektionsteleskope, speziell

```

entwickelt zur Verwendung mit

SHPL-Systemen.

6A06 Magnetometer, magnetische

Neigungsmesser, eigenmagnetische

Neigungsmesser und

Kompensationssysteme sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, wie folgt:

```

a)

Magnetometer mit

```

supraleitfähiger, optisch

gepumpter oder nuklearer

Präzessionstechnologie

(Proton/Overhauser-Technologie),

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) niedriger

(besser) als 0,05 nT

rms/Quadratwurzel Hz;

```

b)

Induktionsspulen-Magnetometer

```

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) niedriger

(besser) als:

```

1.

0,05 nT rms/Quadratwurzel Hz

```

bei Frequenzen von weniger als

1 Hz;

```

2.

1 x 10 hoch -3 nT

```

rms/Quadratwurzel Hz bei

Frequenzen von 1 Hz oder mehr

bis höchstens 10 Hz; oder

```

3.

1 x 10 hoch -4 nT

```

rms/Quadratwurzel Hz bei

Frequenzen von mehr als 10 Hz;

```

c)

Lichtwellenleiter-Magnetometer

```

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) niedriger

(besser) als 1 nT

rms/Quadratwurzel Hz;

```

d)

Magnetische Neigungsmesser, mit

```

mehreren Magnetometern, die in

Nummer 6A06.a, b oder c erfaßt

sind;

```

e)

eigenmagnetische

```

Lichtwellenleiter-Neigungsmesser

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) des

magnetischen Neigungsfeldes

niedriger (besser) als 0,3 nT/m

rms/Quadratwurzel Hz;

```

f)

eigenmagnetische Neigungsmesser,

```

die nicht die

Lichtwellenleiter-Technologie

einsetzen und einen Rauschpegel

(Empfindlichkeit) des

magnetischen Neigungsfeldes

niedriger (besser) als

0,015 nT/m rms/Quadratwurzel Hz

besitzen;

```

g)

magnetische Kompensationssysteme

```

für magnetische Sensoren,

entwickelt für einen Einsatz auf

mobilen Plattformen;

```

h)

supraleitfähige

```

elektromagnetische Sensoren mit

Bauteilen, die aus

supraleitfähigen Materialien

gefertigt sind:

```

1.

entwickelt für einen Betrieb

```

bei Temperaturen unter der

kritischen Temperatur von

mindestens einem ihrer

supraleitfähigen Bestandteile

(einschließlich

Josephson-Effekt-Geräte oder

supraleitfähige

Quanten-Interferenz-Geräte

(SQUIDS);

```

2.

entwickelt zum Messen

```

elektromagnetischer

Feldschwankungen auf

Frequenzen von 1 kHz oder

weniger, und:

```

3.

mit einem der folgenden

```

Merkmale:

```

a)

mit integrierten

```

Dünnschicht-SQUIDS mit einer

Mindestgröße von weniger als

2 mym und mit zugehörigen

Eingangs- und Ausgangs-

Kopplungsschaltungen;

```

b)

entwickelt für einen Betrieb

```

bei einer Magnetfeld-

Anstiegsgeschwindigkeit von

mehr als 1 x 10 hoch 6

Induktionsflußquanten/s;

```

c)

entwickelt, um ohne

```

magnetische Abschirmung im

Erdmagnetfeld arbeiten zu

können; oder

```

d)

mit einem

```

Temperaturkoeffizienten von

weniger (kleiner) als 0,1

Induktionsflußquantum/K.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A06 erfaßt keine für

biomagnetische Messungen zu

medizinischen Zwecken speziell

entwickelte Instrumente, sofern sie

keine nichteingebetteten Sensoren,

wie sie in Nummer 6A06.h erfaßt

sind, enthalten.

```

```

6A07 Schwerkraftmesser 6R02 Schweremesser (Gravimeter),

(Gravimeter) und Schwerkraft-Gradiometer und

Schwerkraft-Gradiometer wie speziell konstruierte

folgt. Komponenten dafür, konstruiert

```

a)

Schwerkraftmesser zur Verwendung oder modifiziert für den

```

am Boden mit einer statischen Lufteinsatz oder die Verwendung

Genauigkeit von weniger (besser) in der Marine, mit einer

als 10 mygal, ausgenommen statischen oder operationellen

Gravitationsmesser des Genauigkeit von 7 x 10 hoch -6

Quartzelement-Typs (Worden-Typ); m/sec2 (0,7 mgal*)) oder

```

b)

Schwerkraftmesser für mobile besser, mit einer

```

Plattformen für Boden, Marine, Einschwingzeit für die

U-Boote, Luft- oder Raumfahrt Daueraufzeichnung von zwei

mit: Minuten oder weniger.

```

```

*) Einheit für Beschleunigung)

```

1.

einer statischen Genauigkeit

```

von weniger (besser) als

0,7 mgal; und

```

2.

einer Betriebsgenauigkeit von

```

weniger (besser) als

0,7 mgal mit einer

Aufzeichnungszeit im

stabilisierten Zustand von

weniger als 2 Minuten bei

jeder Kombination von

begleitenden

Korrekturausgleichen und

Bewegungseinflüssen;

```

c)

Schwerkraft-Gradiometer.

```

6A08 Radarsysteme, -geräte und

-baugruppen mit einem der

folgenden Merkmale sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08 erfaßt nicht:

```

a)

Rundsicht-Sekundärradar (SSR);

```

```

b)

Eisenbahnradar zur

```

Kollisionsverhütung;

```

c)

Anzeigen und Monitore zur

```

Luftverkehrsüberwachung, die

nicht mehr als

12 Auflösungselemente/mm

besitzen.

```

```

```

a)

mit Betriebsfrequenzen von

```

40 GHz bis 230 GHz und mit einer

mittleren Ausgangsleistung von

mehr als 100 mW;

```

b)

mit einer abstimmbaren

```

Bandbreite von mehr als +-6,25%

der Mittenbetriebsfrequenz;

```

```

ANMERKUNG

Die Mittenbetriebsfrequenz ist

gleich der Hälfte der Summe aus der

höchsten plus der niedrigsten

spezifizierten Betriebsfrequenz.

```

```

```

c)

geeignet, simultan auf mehr als

```

zwei Trägerfrequenzen zu

arbeiten;

```

d)

geeignet, mit künstlicher

```

Apertur (SAR), inverser

künstlicher Apertur (ISAR) oder

in

Schrägsicht-Flugzeugradar-Modus

(SLAR) zu arbeiten;

```

e)

mit eingebauten elektronisch

```

lenkbaren phasengesteuerten

Antennen;

```

f)

geeignet zur Höhenmessung

```

nichtzusammengehöriger Ziele;

```

```

ANMERKUNG: Nummer 6A08.f erfaßt

nicht:

```

a)

Präzisionsanflugradargeräte

```

(PAR) gemäß den ICAO-Normen;

```

b)

Meteorologische Radargeräte.

```

```

```

```

g)

speziell entwickelt für Luft- 6R03 Präzisionsverfolgungssysteme

```

und Schwebefahrzeuge (auf a) Verfolgungssysteme mit einem

Ballons oder Flugzeugen Umsetzer, der im Raketensystem

montiert) und mit einer oder unbemannten Luftfahrzeug

Doppler-Signal-Verarbeitung zur in Verbindung mit Oberflächen-

Aufspürung bewegter Ziele; oder Luftreferenzsystemen oder

```

h)

mit Verarbeitung von Navigationssatellitensystemen

```

Radarsignalen mittels folgender für die Lieferung von

Techniken: Echtzeitmessungen der

```

1.

Radar-Spread-Spectrum-Techniken; Flugposition und

```

oder Geschwindigkeit eingebaut wird,

```

2.

Radar-Springfrequenz-Techniken;

```

```

i)

Betrieb am Boden mit einem

```

maximalen Meßbereich von mehr

als 185 km;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.i erfaßt keine

Rundsichtradarsysteme für die

Fischerei.

```

```

```

j)

Laserradar oder LIDAR-Geräte,

```

wie folgt:

```

1.

raumfahrtqualifiziert; oder

```

```

2.

mit kohärenten Heterodyn- oder

```

Homodyn-Erkennungstechniken

und mit einer Winkelauflösung

von weniger (besser) als

20 myrad;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.j erfaßt keine

LIDAR-Geräte, die speziell für

Zwecke des Vermessungswesens oder

meteorologische Beobachtungen

entwickelt sind.

```

```

```

k)

mit signalverarbeitenden b) Entfernungsmeßradare mit

```

Subsystemen mit zugehörigen optischen Infrarot-

Impulskompression mit: Trackern und der speziell dafür

```

1.

einem Impulskompressionsanteil konstruierten Software mit den

```

von mehr als 150; oder folgenden Fähigkeiten:

```

2.

einer Impulsbreite von weniger

```

als 200 ns;

l. mit datenverarbeitenden 1. Winkelauflösung besser als

Untersystemen mit: 3 mrad (0,5 mils);

```

1.

automatischer Zielverfolgung, 2. Entfernung von 30 km oder

```

die bei jeder Antennendrehung größer mit einer

die prognostizierte Entfernungsauflösung besser

Zielposition unterhalb der als 10 m rms (quadratischer

Zeit des nächsten Mittelwert);

Antennenkeulendurchgangs 3. Geschwindigkeitsauflösung

liefert; besser als 3 m/s.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.l.1 erfaßt keine

Konfliktwarneinrichtungen in

Luftverkehrsüberwachungssystemen,

oder Marine- bzw.

Hafenradaranlagen.

```

```

```

2.

Berechnung der

```

Target-Geschwindigkeit vom

Hauptradar mit

nichtperiodischen (variablen)

Abtastfrequenzen;

```

3.

Verarbeitung zur automatischen

```

Bilderkennung

(Feature-Extraktion) und

Vergleich mit den

charakteristischen Target-

Daten (in Wellen- oder

Bildform) zur Identifizierung

oder Klassifizierung des

Targets; oder

```

4.

Überlagerung und Korrelation,

```

oder Fusion von Objekt-Daten

aus zwei oder mehr

geographisch zerstreuten und

miteinander verknüpften

Radarsensoren zur besseren

Erfassung und Unterscheidung

von Objekten.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.l.4. erfaßt keine

Kontrollsysteme, -geräte und

-baugruppen zur

Seeverkehrsüberwachung.

```

```

6R04 Fernmeß- und

Fernsteuerungsausrüstung,

verwendbar für unbemannte

Luftfahrzeuge oder

Raketensysteme.

6N05 Drucksensoren für

hydrodynamische Versuche mit

Drücken größer als 100 kbar wie

folgt:

```

a)

Mangan-Sensorelemente;

```

```

b)

Quarz-Sensorelemente.

```

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

6B04 Optik:

Geräte zur Messung des absoluten

Reflexionsvermögens bis zu einer

Genauigkeit von +-0,1% des

Reflexionswertes.

6B05 Laser

Speziell entwickelte oder

abgeänderte Geräte, einschließlich

Werkzeuge, Prägeformen,

Befestigungen oder Meßgeräte, wie

folgt, sowie speziell entwickelte

Bauteile und Zubehöre hierfür:

```

a)

zur Fertigung und Überprüfung

```

von:

```

1.

Frei-Elektron-Laser-Magnet-

```

Wigglern;

```

2.

Frei-Elektron-Laser-

```

Photoinjektoren;

```

b)

zur Justierung auf erforderliche

```

Toleranzen des longitudinalen

Magnetfeldes von

Frei-Elektron-Lasern.

6B07 Schwerkraftmesser:

Geräte zur Fertigung, Ausrichtung

und Eichung von landgestützten

Schwerkraftmessern mit einer

statischen Genauigkeit besser als

0,1 mgal.

6B08 Radar: 6R05 Speziell konstruierte

Systeme zur Messung von

Radarquerschnitten.

Impulsradar-Querschnitt-

Meßsysteme mit Sendeimpulsbreiten

von 100 ns oder weniger und

speziell entwickelte Bauteile

hierfür.

C. MATERIALIEN

6C02 Optische Sensoren:

```

a)

Elementares Tellur (Te) mit

```

einer Reinheit gleich oder

größer als 99,9995%;

```

b)

Einkristalle aus

```

Cadmiumtellurid (CdTe) oder

Quecksilber-Cadmium-Tellurid

(CdHgTe) mit jedem beliebigen

Reinheitsgrad, einschließlich

epitaxialer Halbleiterscheiben

hiervon;

```

```

ANMERKUNG

Die Reinheit wird gemäß ASTM

F574-83 oder entsprechender anderer

Normen überprüft.

```

```

```

c)

Lichtwellenleiter-Vorformen,

```

speziell entwickelt zur

Fertigung von Fasern mit hoher

Doppelbrechung, wie sie in

Nummer 6A02.d.3 erfaßt sind.

6C04 Optik

```

a)

Zinkselenid (ZnSe) und

```

Zinksulfid

(ZnS)-Substratrohlinge,

hergestellt mittels chemischen

Dampfsedimentationsverfahren

(CVD):

```

1.

Volumen größer als 100 cm3;

```

oder

```

2.

Durchmesser größer als 80 mm

```

bei einer Dicke gleich oder

größer als 20 mm;

```

b)

Boules aus folgenden

```

elektrooptischen Materialien:

```

1.

Kalium-Titanyl-Arsenat

```

(KTiAs, auch bekannt als

KTA);

```

2.

Silber-Gallium-Selenid

```

(AgGaSe2);

```

3.

Thallium-Arsen-Selenid

```

(Tl3AsSe3, auch bekannt als

TAS);

```

c)

nichtlineare optische

```

Materialien mit:

```

1.

Suszeptibilität der dritten

```

Ordnung (Chi 3) gleich oder

kleiner als 1 W/m2; und

```

2.

einer Ansprechzeit von

```

weniger als 1 ms;

```

d)

Substratrohlinge aus

```

Siliciumcarbid oder

Beryllium-Beryllium (Be/Be)

sedimentierten Materialien

mit mehr als 300 mm

Durchmesser oder

Hauptachsenlänge;

```

e)

schwach optisch-absorbierende

```

Materialien wie folgt:

```

1.

Fluoridverbindungen als

```

Grundmaterial, mit

Bestandteilen mit einer

Reinheit von 99,999% oder

besser; oder

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6C04.e.1. erfaßt Fluoride

aus Zirkonium oder Aluminium und

Varianten davon.

```

```

```

2.

Fluoridglas als Grundmaterial,

```

hergestellt aus Verbindungen,

die in Nummer 6c04.e.1. erfaßt

sind;

```

f)

Glas, einschließlich

```

geschmolzener Silika,

Phosphatglas, Fluorphosphatglas,

Zirkoniumfluorid (ZrF4) und

Hafniumfluorid (HfF4) mit:

```

1.

einer Hydroxylionen-(OH-)-

```

Konzentration von weniger als

5 ppm;

```

2.

integrierten metallischen

```

Reinheitsgraden von weniger

als 1 ppm; und

```

3.

hoher Homogenität

```

(Refraktionsvarianzindex) von

weniger als 5 x 10 hoch -6;

```

g)

synthetisch hergestellte

```

Diamantmaterialien mit einer

Absorption von weniger als 10

hoch -5 cm hoch -1 für

Wellenlängen von mehr als 200 nm

bis höchstens 14 000 nm;

```

h)

Lichtwellenleiter-Vorformen,

```

hergestellt aus

Fluoridverbindungen als

Grundmaterial, die Bestandteile

mit einer Reinheit von 99,999%

oder besser enthalten, speziell

entwickelt zur Herstellung von

Fluoridfasern, wie sie in

Nummer 6A04.f. erfaßt sind.

6C05 Laser:

Kristalline

Laser-Wirtsmaterialien in

nichtfertiger Form, wie folgt:

```

a)

Titandotierte Saphire;

```

```

b)

Alexandrit.

```

D. SOFTWARE

6D01 Software, speziell entwickelt

zur Entwicklung oder Fertigung

von in Nummern 6A04, 6A05, 6A08

oder 6B08 erfaßten Geräten.

6R06

```

a)

Software zur Verarbeitung der

```

aufgezeichneten Daten nach dem

Flug zur Bestimmung der

Position des Fluggeräts auf

seiner ganzen Flugbahn,

```

b)

Speziell konstruierte Software

```

oder speziell konstruierte

Software mit entsprechenden

speziell konstruierten

Hybridrechnern (kombinierten

Analog-Digital-Rechnern) für

die Modelldarstellung,

Simulation oder

Entwurfsintegration der Systeme

laut 9R01,

```

c)

Speziell konstruierte Software

```

oder Datenbanken zur Analyse

von Signaturreduzierung.

6D02 Software, speziell entwickelt

zur Verwendung von in Nummern

6A02.b, 6A08 oder 6B08 erfaßten

Geräten.

6D03 Andere Software wie folgt:

```

a)

Akustik:

```

```

1.

Software, speziell entwickelt

```

für akustische Strahlformung,

zur Echtzeit-Verarbeitung von

akustischen Daten für einen

passiven Empfang unter

Verwendung von geschleppten

Hydrophon-Anordnungen;

```

2.

Quellencodes zur

```

Echtzeit-Verarbeitung von

akustischen Daten für einen

passiven Empfang unter

Verwendung von geschleppten

Hydrophon-Anordnungen;

```

b)

Magnetometer:

```

```

1.

Software, speziell entwickelt

```

für magnetische

Kompensationssysteme für

magnetische Sensoren, die für

einen Betrieb auf mobilen

Plattformen entwickelt sind;

```

2.

Software, speziell entwickelt

```

für magnetische

Anomalie-Erkennung auf mobilen

Plattformen;

```

c)

Schwerkraftmesser:

```

Software, speziell entwickelt

zur Korrektur von

Bewegungseinflüssen von

Schwerkraftmessern oder

Schwerkraft-Gradiometer;

```

d)

Radar:

```

```

1.

Luftverkehrsüberwachungs-

```

Anwendungs-Software, die sich

in Universalrechnern von

Luftfahrtskontrollstellen

befinden, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

simultane Verarbeitung und

```

Anzeige von mehr als

150 Objektwegen;

```

b)

Aufnahmefähigkeit von

```

Radarobjektdaten von mehr

als vier

Hauptradareinrichtungen;

oder

```

c)

automatische Weitergabe von

```

Hauptradarobjektdaten (wenn

nicht mit Rundsicht-

Sekundärradar-(SSR)-Daten

korreliert) vom Hauptzentrum

der Flugverkehrskontrolle

(ATC) an ein anderes

Flugverkehrskontroll-

zentrum;

```

2.

Software zur Konstruktion oder

```

Fertigung von Radomen, die:

```

a)

speziell entwickelt sind zum

```

Schutz der elektronisch

lenkbaren phasengesteuerten

Antennen, wie sie in

Nummer 6A08.e erfaßt sind;

und

```

b)

den mittleren

```

Nebenkeulenpegelanstieg um

weniger als 13 dB für

Frequenzen gleich oder höher

als 2 GHz begrenzen.

E. TECHNOLOGIE

6E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Entwicklung von Geräten,

Materialien oder Software, die

in den Nummern 6A01, 6A02, 6A03,

6A04, 6A05, 6A06, 6A07, 6A08,

6B04, 6B05, 6B07, 6B08, 6C02,

6C04, 6C05, 6D01, 6D02 oder 6D03

erfaßt sind.

6E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Fertigung von Geräten oder

Materialien, die in den Nummern

6A01, 6A02, 6A03, 6A04, 6A05,

6A06, 6A07, 6A08, 6B04, 6B05,

6B07, 6B08, 6C02, 6C04 oder 6C05

erfaßt sind.

6E03 Andere Technologie:

```

a)

Optik:

```

```

1.

Optik-Oberflächen-

```

Beschichtungs- und

-Behandlungstechnologie,

erforderlich zur Erreichung

einer Gleichmäßgikeit von

99,5% oder besser für optische

Beschichtungen von 500 mm oder

mehr Durchmesser oder

Hauptachsenlänge und mit einem

Gesamtschwund (Absorption und

Streuung) von weniger als 5 x

10 hoch -3;

```

2.

optische

```

Fertigungstechnologien wie

folgt:

```

a)

zur Serienfertigung von

```

optischen Bauteilen mit

einer Rate von mehr als

10 m2 Fläche/Jahr auf einer

einzelnen Spindel und mit:

```

1.

einer Fläche von mehr als

```

1 m2; und

```

2.

einer Oberflächenkrümmung

```

von mehr als Lambda/10 rms

auf der bezeichneten

Wellenlänge;

```

b)

Einschneid-

```

Diamantdrehtechniken mit

Genauigkeiten bei der

Oberflächenendfertigung von

besser als 10 nm rms auf

nicht-ebenen Oberflächen von

mehr als 0,5 m2;

```

b)

Laser:

```

```

1.

Technologie für optische

```

Filter mit einer Bandbreite

gleich oder kleiner als 10 nm,

einem Sehfeld (FOV) von mehr

als 40 Grad, sowie einer

Auflösung von mehr als 0,75

Linienpaaren/mm;

```

2.

Technologie, erforderlich zur

```

Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von speziell

entwickelten

Diagnoseinstrumenten oder

Targets in Testvorrichtungen

zur SHPL-Prüfung oder Prüfung

bzw. Bewertung von durch SHPL-

Strahlen bestrahlten

Materialien;

```

c)

Magnetometer:

```

Technologie, erforderlich zur

Entwicklung oder Fertigung von

Feldmesser-Magnetometern oder

Feldmesser-Magnetometersystemen

mit einem Rauschpegel von:

```

1.

weniger als 0,05 nT rms/Wurzel

```

Hz auf Frequenzen von weniger

als 1 Hz; oder

```

2.

1 x 10 hoch -3 nT

```

rms/Quadratwurzel Hz auf

Frequenzen von 1 Hz oder mehr.

7 - NAVIGATION UND AVIONIK

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ANMERKUNG:

Die Nummern 7R01 bis 7R09 erfassen

Einrichtungen, die entwickelt

sind für den Gebrauch in

Raketensystemen der Nummer

9R01.

```

```

7A01 Beschleunigungsmesser, 7R01

entwickelt für einen Einsatz in

Trägheitsnavigations- oder

Lenksystemen; mit einem der

folgenden Merkmale, sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür:

```

a)

einer Nullabgleich-Stabilität a) Beschleunigungsmesser mit einem

```

von kleiner (besser) als Schwellwert von 0,05 g oder

130 myg, bezogen auf einen weniger, einem

festen Eichwert über den Linearitätsfehler innerhalb von

Zeitraum von einem Jahr; 0,25% der vollen Skalenleistung

oder beidem, konstruiert für

die Verwendung in

Trägheitsnavigationssystemen

oder Lenksystemen aller Art.

```

b)

einer Skalenfaktor-Stabilität b) Beschleunigungsmesser oder

```

von kleiner (besser) als Kreisel aller Art mit

130 ppm, bezogen auf einen Dauerausgabe, die für

festen Eichwert über den Beschleunigungen über 100 g

Zeitraum von einem Jahr; spezifiziert sind;

```

c)

spezifiziert, für c) Trägheits- oder sonstige

```

Beschleunigungswerte von mehr Geräte, die

als 100 g. Beschleunigungsmesser nach a)

und b) oder Kreisel nach b)

verwenden, sowie Systeme, in

denen solche Geräte eingebaut

sind, und speziell dafür

konstruierte

Integrationssoftware.

7A02 Kreisel mit einem der 7R02

folgenden Merkmale, sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür:

```

a)

einer Drift-Stabilität, gemessen Kreiselkompasse und andere

```

in einer 1-g-Umgebung über den Geräte, mit denen die Position

Zeitraum von drei Monaten und oder Orientierung über die

bezogen auf einen festen automatische Verfolgung von

Eichwert, von: Himmelskörpern oder Satelliten

ermittelt werden,

```

1.

kleiner (besser) als b) Alle Arten von Kreiseln, die

```

0,1 Grad/Stunde, wenn für sich für die Verwendung in den

kontinuierliche Funktion bei in Nummer 9R01 genannten

unter 10 g spezifiziert; oder Systemen eignen und eine

```

2.

kleiner (besser) als Nenndriftratenstabilität von

```

0,5 Grad/Stunde, wenn für weniger als 0,5 Grad (1 Sigma

kontinuierliche Funktion oder rms)/Stunde bei 1 g

zwischen 10 bis einschließlich aufweisen.

100 g spezifiziert;

```

b)

spezifiziert für kontinuierliche

```

Funktion bei

Beschleunigungsraten von über

100 g.

7A03 Trägheitsnavigationssysteme 7R03 Integrierte

(kardanisch aufgehängt und Fluginstrumentensysteme, die

flugkörperfest) und Stabilisierungskreisel oder

Trägheitsgeräte für Höhe, Autopiloten sowie

Lenkung oder Steuerung sowie Integrationssoftware dafür

speziell entwickelte Bauteile beinhalten, konstruiert oder

hierfür, mit einem der folgenden modifiziert für die Verwendung

Merkmale: in Systemen der Nummer 9R01.

```

a)

für Luftfahrzeuge:

```

```

1.

Navigationsfehler

```

(frei-inertial) nach erfolgter

Normalausrichtung von 0,8

nautischen Meilen/Stunde (50%

Circular Error Possible (CEP))

oder kleiner (besser); oder

```

2.

nicht freigegeben durch die

```

Zivilluftfahrbehörden für

„zivile Luftfahrzeuge''; oder

```

3.

spezifiziert für

```

Beschleunigungswerte von mehr

als 10 g;

```

b)

für Land- oder

```

„Raumfahrzeuge'':

```

1.

Navigationsfehler

```

(frei-inertial) nach erfolgter

Normalausrichtung von 0,8

nautischen Meilen/Stunde (50%

Circular Error Possible (CEP))

oder kleiner (besser); oder

```

2.

spezifiziert für

```

Beschleunigungswerte von mehr

als 10 g.

7A04 Kreisel-Astrokompasse und

andere Vorrichtungen, die

Position und Orientierung

mittels automatischer Verfolgung

von Himmelskörpern oder

Satelliten bestimmen, mit einer

Azimutgenauigkeit von gleich

oder kleiner (besser) als

5 Bogensekunden.

7A05 Global-Positionierungs- 7R04 Globales

Satelliten-(GPS)-Empfangsgeräte Positionierungsbestimmungs-

mit einer system GPS (Global Positioning

Nullstellenschwenkungsantenne, System) oder ähnliche

sowie speziell entwickelte Satellitenempfänger:

Bauteile hierfür. a) tauglich für die Lieferung von

Navigationsdaten unter den

folgenden Betriebsbedingungen:

```

1.

bei Geschwindigkeiten über

```

515 m/s (1 000 nautische

Meilen/Stunde), und

```

2.

in Höhen über 18 km

```

(60 000 Fuß); oder

```

b)

konstruiert oder modifiziert

```

für die Verwendung in

unbemannten Fluggeräten laut

Nummer 9R01.

7A06 Bord-Höhenmesser, die auf

anderen Frequenzen als 4,2 bis

einschließlich 4,4 GHz arbeiten,

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

Leistungsmanagement; oder

```

```

b)

mit Phasenumtastungsmodulation.

```

7R05 Radar und Laserradarsysteme

einschließlich Höhenmesser.

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

7B01 Prüf-, Eich- oder

Abgleichgeräte, speziell

entwickelt für Einrichtungen der

Nummer 7A, ausgenommen Geräte

der Klassen „Wartungsebene I''

oder „Wartungsebene II''.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

„Wartungsebene I'':

```

Der Ausfall einer

Trägheitsnavigationseinheit wird

im Flugzeug durch eine Anzeige

des Bedien- und Anzeigefeldes

(CDU) oder durch eine

Zustandsmeldung des

entsprechenden Subsystems

gemeldet. Die Ursache des

Gebrechens kann mit Hilfe des

Hersteller-Handbuches auf der

Ebene der defekten, an Bord

austauschfähigen Einheit (line

replaceable unit = LRU)

lokalisiert werden. Der Bediener

entfernt sodann die fehlerhafte

LRU und ersetzt sie durch eine

Ersatzeinheit.

```

2.

„Wartungsebene II'':

```

Die fehlerhafte LRU wird an die

Wartungswerkstätte (des

Herstellers oder der für

Wartungsebene II zuständigen

Werkstätte des Betreibers)

geschickt. Dort wird diese

nicht-funktionierende LRU

mittels verschiedener,

geeigneter Prüfeinrichtungen

getestet, um die defekte,

werkstättenaustauschfähige

Baugruppe (shop replaceable

assembly = SRA), die für das

Gebrechen verantwortlich ist, zu

lokalisieren. Diese SRA wird

entfernt und durch eine

funktionierende Ersatzbaugruppe

ersetzt. Die fehlerhafte SRA

(oder möglicherweise die gesamte

LRU) wird dann an den Hersteller

geschickt.

ANMERKUNG:

Wartungsebene II beinhaltet nicht

den Austausch von erfaßten

Beschleunigungsmessern oder

Kreiselsensoren der SRA.

```

```

7B02 Geräte, wie folgt, speziell 7R06 Speziell konstruierte Prüf-,

entwickelt zur Beurteilung von Kalibrier- und Justiergeräte

Spiegeln für sowie „Fertigungsausrüstung''

Ring-Laser-Kreiselgeräten: dafür, einschließlich der

folgenden:

```

a)

Streustrahlungsmesser mit einer a) Folgende Geräte für

```

Meßgenauigkeit von 10 ppm oder Laserkreisel zur

kleiner (besser); Charakterisierung von Spiegeln,

```

b)

Profilometer mit einer wenn sie mindestens folgende

```

Meßgenauigkeit von 0,5 nm Genauigkeitsgrenzen aufweisen:

(5 Angström) oder kleiner 1. Streustrahlungsmesser

(besser). (10 ppm),

```

2.

Reflektometer (50 ppm),

```

```

3.

Profilmesser (5 Angström),

```

7B03 Geräte, speziell entwickelt b) Für sonstige Trägheitsgeräte:

zur Fertigung von Einrichtungen 1. Trägheitsmeßgerät (IMU

unter Nummer 7A, einschließlich: = Inertial Measurement

```

a)

Kreisel-Abstimm-Prüfstationen; Unit),

```

```

b)

Kreisel-Dynamik-Auswucht- 2. IMU-Plattformtester,

```

Stationen; 3. IMU-Handhabungsvorrichtung

```

c)

Kreisel-Einlauf/Motor- für stabile Elemente,

```

Prüfstationen; 4. IMU-Plattform-

```

d)

Kreisel-Ausgangs- und Wuchtvorrichtung,

```

Füllstationen; 5. Teststation für

```

e)

Zentrifugenhalterungen für Kreisel-Tuning,

```

Kreisellager; 6. Station für dynamisches

```

f)

Stationen zur Achsenausrichtung Wuchten von Kreiseln,

```

von Beschleunigungsmessern. 7. Teststation für

Motor/Kreisel-Einlaufen,

```

8.

Kreiselevakuierungs- und

```

-füllstation,

```

9.

Zentrifugenvorrichtung für

```

Kreisellager,

```

10.

Achsenausrichtstation für

```

Beschleunigungsmesser,

```

11.

Teststation für

```

Beschleunigungsmesser.

C. MATERIALIEN (keine)

D. SOFTWARE

7D01 Software, speziell entwickelt

oder abgeändert zur Entwicklung

oder Fertigung von Geräten der

Nummern 7A oder 7B.

7D02 Quellencodes zur Verwendung

jeglicher Navigationsgeräte oder

Fluglagen-Kursbezugssysteme

(AHRS) (ausgenommen kardanisch

aufgehängte AHRS) einschließlich

Trägheitsgeräte, die nicht in

den Nummern 7A03 oder 7A04

erfaßt sind.

7D03 Andere Software wie folgt:

```

a)

Software, speziell entwickelt

```

oder abgeändert zur

Leistungsverbesserung oder zur

Verminderung des

Navigationsfehlers des Systems

auf jene Werte, wie sie in den

Nummern 7A03 oder 7A04

spezifiziert sind;

```

b)

Quellencodes für hybride

```

integrierte Systeme zur

Leistungsverbesserung oder zur

Verminderung des

Navigationsfehlers des Systems

auf in Nummer 7A03 spezifizierte

Werte durch kontinuierliche

Kombination von Trägheitsdaten

mit einer der folgenden

Navigationsdatenarten:

```

1.

Dopplerradar-Geschwindigkeit;

```

```

2.

Globaler-Positionierungs-

```

Satelliten-(GPS)-

Referenzdaten; oder

```

3.

Terrain-Datenbank;

```

```

c)

Quellencodes für integrierte

```

Luft- und Raumfahrt-Elektronik,

die Sensordaten und

wissensbasierte Expertensysteme

kombinieren;

```

d)

Quellencodes zur Entwicklung

```

von:

```

1.

digitalen

```

Flugmanagementsystemen zur

Flugbahnoptimierung;

```

2.

integrierten Antriebs- und

```

Flugregelungssystemen;

```

3.

„Fly by wire'' oder „Fly by

```

light''-Regelsystemen;

```

4.

aktiven fehlertoleranten oder

```

selbsttätig rekonfigurierenden

Flugregelungssystemen;

```

5.

automatischen

```

Radiokompaß-Bordsystemen;

```

6.

Flugdatensystemen auf der

```

Basis von statischen

Oberflächendaten

```

7.

Raster-Frontscheibenanzeigen

```

oder dreidimensionalen

Anzeigen.

E. TECHNOLOGIE

7E01 Technologie gemäß der 7R07 Konstruktionstechnologie für

„General Technology Note'' die Integration von Rumpf,

(Allgemeine Technologienote) zur Antriebssystem und

Entwicklung von Geräten oder von Auftriebssteuerflächen zur

Software der Nummern 7A, 7B oder Optimierung der aerodynamischen

7D. Leistung im gesamten

Flugbereich eines unbemannten

Luftfahrzeugs.

7R08 Konstruktionstechnologie für

die Integration von

Flugsteuerungs-, Lenk- und

Antriebsdaten in ein

Flug-Managementsystem zur

Optimierung der Flugbahn eines

Raketensystems.

7R09 Konstruktionstechnologie für

den Schutz von Avionik- und

elektrischen Subsystemen gegen

Gefahren von EMP

(elektromagnetischer Impuls)

und EMI (elektromagnetische

Störung) von externen Quellen

wie folgt:

```

1.

Konstruktionstechnologie für

```

Abschirmungssysteme,

```

2.

Konstruktionstechnologie für

```

die Konfiguration von

gehärteten elektrischen

Schaltkreisen und

Subsystemen,

```

3.

Ermittlung der

```

Härtungskriterien für die

oben genannten Positionen.

7E03 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Reparatur, Adaptierung oder

Überholung von in Nummern 7A01

bis 7A04 erfaßten Geräten, außer

für Zwecke der

Wartungstechnologie, die in

einem direkten Zusammenhang mit

Eichung, Entfernung oder

Austausch von beschädigten oder

unverwendbaren, an Bord

austauschfähigen Einheiten (line

replaceable unitd = LRU) oder

werkstättenaustauschfähigen

Baugruppen (shop replaceable

assemblies = SRA) eines zivilen

Luftfahrzeuges, wie in den

Anmerkungen „Wartungsebene I''

und „Wartungsebene II''

beschrieben, steht.

7E04 Andere Technologie:

```

a)

Technologie zur Entwicklung oder

```

Fertigung von:

```

1.

Radiokompaß-Bordsystemen mit

```

Betriebsfrequenzen von mehr

als 5 MHz;

```

2.

Flugdatensystemen nur auf der

```

Basis von Bodenstationsdaten,

zB solche, die ohne

konventionelle Flugdatensonden

auskommen;

```

3.

Raster-Frontscheibenanzeigen

```

oder dreidimensionalen

Anzeigen für Luftfahrzeuge;

```

4.

Trägheitsnavigationssystemen

```

oder Kreisel-Astrokompassen,

die in den Nummern 7A01 oder

7A02 erfaßte

Beschleunigungsmesser oder

Kreisel enthalten;

```

b)

Fertigungstechnologie, wie

```

folgt, für aktive

Flugregelungssysteme

(einschließlich Fly by wire-

oder Fly by light-Systeme):

```

1.

Konfigurationserstellung zur

```

Verknüpfung von mehreren

Mikroelektronik-

Verarbeitungselementen

(Bordcomputer), um eine

Echtzeitverarbeitung bei

Steuerung nach Vorgaben zu

erreichen;

```

2.

Steuerungsvorgaben-

```

Kompensationen für

Sensorpositionen oder

dynamische

Flugwerkbelastungen, zB

Kompensation für Vibration der

Sensorumgebung oder für

Abweichung der Sensorposition

vom Gravitationszentrum;

```

3.

elektronisches Management von

```

Datenredundanz oder

Systemredundanz zur

Fehlererkennung,

Fehlertoleranz,

Fehlerisolierung oder

Rekonfiguration;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 7E04.b.3 erfaßt keine

Technologie zur Erstellung einer

gerätespezifischen Redundanz.

```

```

```

4.

Flugsteuerungen, die eine

```

Rekonfiguration von Kraft- und

Momentsteuerung während des

Fluges zur Echtzeit-Autopilot-

Steuerung ermöglichen;

```

5.

Integration von digitalen

```

Flugregelungs-, Navigations-

und Antriebssteuerungsdaten in

ein digitales

Flugmanagementsystem zur

Flugbahnoptimierung,

ausgenommen

Entwicklungstechnologie für

Luftfahrzeugs-Flugüber-

wachungsinstrumentenanlagen,

die nur zur VOR-, DME, ILS-

oder MLS-Navigation oder

ähnlicher Navigationen

integriert sind; oder

```

6.

Unabhängige digitale

```

Flugregelungs- oder

Mehrfachsensor-Flug-

Managementsysteme mit

wissensbasierten

Expertensystemen;

```

c)

Technologie zur Entwicklung von

```

Helikoptersystemen, wie folgt:

```

1.

Mehrfach-Achsen-Fly by wire-

```

oder Fly by light-Steuerungen,

die die Funktionen von

mindestens zwei der folgenden

Merkmale in einem einzigen

Steuerelement vereinen:

```

a)

Kollektivsteuerungen;

```

```

b)

zyklische Steuerungen;

```

```

c)

Giersteuerungen;

```

```

2.

Drehmomentausgleichs- und

```

Kurssteuerungssysteme;

```

3.

Rotorblätter mit

```

Schwenkflügeln für einen

Einsatz in Systeme mit

individueller

Rotorblättersteuerung.

8 - MARINETECHNOLOGIE

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

8A01 Unterwasser- oder

Überwasserfahrzeuge:

```

a)

bemannte, kabelgeführte

```

Unterwasserfahrzeuge, entwickelt

für einen Einsatz in Tiefen von

mehr als 1 000 m;

```

b)

bemannte, freifahrende

```

Unterwasserfahrzeuge:

```

1.

entwickelt für einen autonomen

```

Betrieb und mit einem

Tragvermögen von:

```

a)

10% oder mehr ihres

```

Gewichtes in der Luft, und

```

b)

15 kN oder mehr;

```

```

```

ANMERKUNG:

Autonomer Betrieb bedeutet:

voll eingetaucht, ohne Schnorchel,

alle Systeme arbeiten und kreuzen

mit jener Minimalgeschwindigkeit,

bei der das Unterwasserfahrzeug

seine Fahrtiefe sicher, dynamisch

und nur unter Verwendung seiner

Tiefensteuerung steuern kann, ohne

daß es als Stützpunkt ein Schiff

oder eine Basis auf der Oberfläche,

dem Meeresgrund oder der Küste

benötigt sowie ausgerüstet mit

einem Vortriebssystem für

Unterwasser- oder

Überwassereinsatz.

```

```

```

2.

entwickelt für einen Betrieb

```

in Tiefen von mehr als

1 000 m; oder

```

a)

entwickelt für eine

```

Bemannung mit vier oder mehr

Personen;

```

b)

entwickelt für einen

```

autonomen Betrieb über

10 Stunden oder mehr;

```

c)

mit einer Reichweite von

```

25 nautischen Meilen oder

mehr; und

```

```

ANMERKUNG:

Reichweite bedeutet hier:

die Hälfte der maximalen

Entfernung, die das

Unterwasserfahrzeug zurückzulegen

imstande ist.

```

```

```

d)

mit einer Länge von 21 m

```

oder weniger;

```

c)

unbemannte, kabelgeführte

```

Unterwasserfahrzeuge, entwickelt

für einen Betrieb in Tiefen von

mehr als 1 000 m:

```

1.

entwickelt für Manöver mittels

```

Eigenantrieb durch

Vortriebsmotoren oder

Ruderpropeller, die in

Nummer 8A02.a.2 erfaßt sind;

oder

```

2.

mit einer Lichtwellenleiter-

```

Datenübertragung;

```

d)

unbemannte, freifahrende

```

Unterwasserfahrzeuge:

```

1.

entwickelt, einen Kurs relativ

```

zu jedem geographischen

Bezugspunkt ohne menschliche

Echtzeit-Hilfe festlegen zu

können;

```

2.

mit einer akustischen Daten-

```

oder Befehlsübertragung; oder

```

3.

mit einer

```

Lichtwellenleiter-Daten- oder

Befehlsübertragung über mehr

als 1 000 m;

```

e)

Ozean-Bergungssysteme mit einem

```

Tragvermögen von mehr als 5 MN

zur Bergung von Objekten aus

Tiefen von mehr als 250 m und

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

dynamischen

```

Positioniersystemen, die zur

Beibehaltung der Position

innerhalb 20 m ab einem

gegebenen, vom

Navigationssystem bestimmten

Punkt fähig sind; oder

```

2.

Meeresboden-Navigations- und

```

integrierende

Navigationssysteme für Tiefen

von mehr als 1 000 m mit einer

Positioniergenauigkeit

innerhalb 10 m um einen

vorbestimmten Punkt;

```

f)

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit

```

variablen Verkleidungen),

ausgelegt für eine maximale

Geschwindigkeit bei voller

Ladung von mehr als 30 Knoten

bei einer Referenz-Wellenhöhe

von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)

oder mehr, einem

Luftpolsterdruck von mehr als

3 830 Pa und einem

Verdrängungsverhältnis

Leerschiff/volle Beladung von

weniger als 0,70;

```

g)

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit

```

festen Seitenwänden), ausgelegt

für eine Geschwindigkeit bei

voller Ladung von mehr als

40 Knoten bei einer

Referenz-Wellenhöhe von 3,25 m

(Seetüchtigkeit 5) oder mehr;

```

h)

Tragflügelboote mit aktiven

```

Systemen zur automatischen

Steuerung der Tragflügelsysteme,

ausgelegt für eine maximale

Geschwindigkeit bei voller

Ladung von 40 Knoten oder mehr

bei einer Referenz-Wellenhöhe

von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)

oder mehr;

```

i)

„Small Waterplane

```

Area''-Schiffe mit:

```

1.

einer Wasserverdrängung bei

```

voller Ladung von mehr als 500

Tonnen, ausgelegt für eine

maximale Geschwindigkeit bei

voller Ladung von mehr als 35

Knoten bei einer Referenz-

Wellenhöhe von 3,25 m

(Seetüchtigkeit 5) oder mehr;

oder

```

2.

einer Wasserverdrängung bei

```

voller Ladung von mehr als

1 500 Tonnen, ausgelegt für

eine maximale Geschwindigkeit

bei voller Ladung von mehr als

25 Knoten bei einer Referenz-

Wellenhöhe von 4 m

(Seetüchtigkeit 6) oder mehr.

```

```

ANMERKUNG:

Ein „Small Waterplane

Area''-Schiff ist durch die

folgende Formel definiert:

Wasserebenenfläche bei einem

Betriebs-Konstruktionstiefgang von

weniger als 2 x (verdrängtes

Volumen bei

Betriebskonstruktionstiefgang) 2/3.

ANMERKUNG:

Bezüglich Erfassungstatus von

Marine-Gasturbinenmotoren siehe

Gruppe 9.

```

```

8A02 Systeme oder Geräte:

```

a)

Systeme oder Geräte, speziell

```

entwickelt oder abgeändert für

Unterwasserfahrzeuge und

entwickelt für einen Betrieb in

Tiefen von mehr als 1 000 m, wie

folgt:

```

1.

Druckbehälter oder Druckkörper

```

mit einem maximalen

Innenkammer-Durchmesser von

mehr als 1,5 m;

```

2.

Gleichstrom-Vortriebsmotoren

```

oder -Ruderpropeller;

```

3.

„Umbilical''-Kabel und

```

zugehörige Verbinder aus

Lichtwellenleitern und

Kunststoff-

Verstärkungsgliedern;

```

b)

Systeme, speziell entwickelt

```

oder abgeändert zur

automatischen Bewegungssteuerung

von Unterwasserfahrzeugen, der

Nummer 8A01 mit Navigationsdaten

und mit geschlossenem

Regelkreis, um:

```

1.

es dem Fahrzeug zu

```

ermöglichen, innerhalb eines

Abstandes von 10 m von einem

vorbestimmten Punkt in der

Wassersäule zu bleiben;

```

2.

die Position des Fahrzeuges

```

innerhalb eines Abstandes von

10 m von einem vorbestimmten

Punkt in der Wassersäule

beizubehalten; oder

```

3.

die Position des Fahrzeuges in

```

einem Abstand von 10 m

beizubehalten, während es

einem Kabel auf oder im

Meeresboden folgt;

```

c)

Lichtwellenleiter-Schiffskörper-

```

Durchführungen oder -Stecker;

```

d)

Unterwasser-Beobachtungssysteme:

```

```

1.

a) Fernsehsysteme (bestehend

```

aus Kamera, Lampen,

Überwachungs- und

Signalübertragungsgeräten) mit

einer Grenzauflösung in Luft

von mehr als 500 Zeilen und

speziell entwickelt oder

abgeändert zum ferngesteuerten

Betrieb mit

Unterwasserfahrzeugen; oder

```

b)

Unterwasser-Fernsehkameras

```

mit einer Grenzauflösung in

Luft von mehr als

700 Zeilen;

```

```

ANMERKUNG:

Der Begriff „Grenzauflösung''

ist in der Fernsehtechnik ein Maß

der horizontalen Auflösung, das

normalerweise ausgedrückt wird in

der in einem Versuch

unterscheidbaren maximalen

Zeilenanzahl/Bildhöhe, wobei für

einen solchen Versuch

IEEE-Norm 208/1960 (DIN/IEC

84(CO)103E) oder eine entsprechende

andere Norm herangezogen wird.

```

```

```

2.

Systeme, speziell entwickelt

```

oder abgeändert zum

ferngesteuerten Betrieb mit

einem Unterwasserfahrzeug mit

Techniken zur Minimierung der

Rückstreuung, einschließlich

entfernungsabhängiger

Beleuchtungsgeräte oder

Lasersysteme;

```

3.

Restlicht-Fernsehkameras,

```

speziell entwickelt oder

abgeändert für einen

Unterwassereinsatz, mit:

```

a)

Bildverstärkerröhren, der

```

Nummer 6A02.a.2, und

```

b)

mehr als 150 000 aktiven

```

Pixel je Halbleiter-Array;

```

e)

Stehbild-Photokameras, speziell

```

entwickelt oder abgeändert für

einen Unterwassereinsatz, mit

einem Filmformat von 35 mm oder

größer und:

```

1.

mit Markierung des Films mit

```

Daten, die von einer Quelle

außerhalb der Kamera kommen;

```

2.

mit Autofokus oder Telefokus,

```

speziell entwickelt für einen

Unterwassereinsatz;

```

3.

mit automatischer Angleichung

```

der Brennweite; oder

```

4.

mit automatischer

```

Kompensationssteuerung,

speziell entwickelt für einen

Einsatz von

Unterwasserkameragehäusen in

Tiefen von mehr als 1000 m;

```

f)

Elektronische

```

Beobachtungssysteme, speziell

entwickelt oder abgeändert für

einen Unterwassereinsatz,

geeignet, digital mehr als

50 belichtete Bilder zu

speichern;

```

g)

Beleuchtungssysteme wie folgt,

```

speziell entwickelt oder

abgeändert für einen

Unterwassereinsatz:

```

1.

Stroboskopleuchten mit einer

```

Lichtausgangsenergie von mehr

als 300 J/Blitz;

```

2.

Argon-Bogenleuchten, speziell

```

entwickelt für einen Einsatz

unter 1 000 m;

```

h)

Roboter, speziell entwickelt für

```

einen Unterwassereinsatz,

gesteuert von einem spezifischen

speicherprogrammierten Rechner,

und:

```

1.

mit Systemen ausgerüstet, die

```

den Roboter mittels

Informationen von Sensoren

steuern, die die an ein

äußeres Objekt angelegte Kraft

oder Drehkraft, die Entfernung

zu einem äußeren Objekt oder

die Tastfühlung zwischen dem

Roboter und einem externen

Objekt messen; oder

```

2.

geeignet, eine Kraft von 250 N

```

oder mehr oder eine Drehkraft

von 250 Nm oder mehr,

auszuüben, und aus Legierungen

auf Titanbasis oder faserigen

und fadenförmigen

Verbundwerkstoffen bestehen;

```

i)

ferngesteuerte

```

Gelenkmanipulatoren, speziell

entwickelt oder abgeändert für

einen Einsatz in

Unterwasserfahrzeugen und mit

einem der folgenden Merkmale:

```

1.

mit Systemen ausgerüstet, die

```

den Manipulator mittels

Informationen von Sensoren

steuern, die die an ein

äußeres Objekt angelegte Kraft

oder Drehkraft, oder die

Tastfühlung zwischen dem

Roboter und einem externen

Objekt messen; oder

```

2.

gesteuert durch proportionale

```

Master-Slave-Techniken oder

durch spezifische

speicherprogrammierte Rechner,

sowie mit 5 oder mehr

Freiheitsgraden.

```

```

ANMERKUNG:

Nur Funktionen mit proportionaler

Steuerung unter Verwendung von

Positionsrückführung oder

spezifischen speicherprogrammierten

Rechnern werden gezählt, wenn die

Anzahl der Bewegungsfreiheitsgrade

bestimmt werden soll.

```

```

```

j)

luftunabhängige

```

Energieversorgungssysteme, wie

folgt, speziell entwickelt für

einen Unterwassereinsatz:

```

1.

Brayton-, Stirling- oder

```

Rankine-Zyklus-Maschinen als

luftunabhängige

Energieversorgungssysteme mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

chemischen Reinigungs- oder

```

Absorbersystemen, speziell

entwickelt zur Entfernung

von Kohlendioxid,

Kohlenmonoxid und Partikeln

aus den rückgeführten

Motorabgasen;

```

b)

Systemen, speziell

```

entwickelt zur Verwendung

eines einatomigen Gases;

```

c)

Vorrichtungen, speziell

```

entwickelt zur Reduzierung

der Lärmentwicklung unter

Wasser bei Frequenzen unter

10 kHz, oder spezielles

Befestigungszubehör zur

Stoßdämpfung; oder

```

d)

Systemen, speziell

```

entwickelt:

```

1.

zur Verdichtung von

```

Reaktionsprodukten oder

zur

Treibstoff-Reformierung;

```

2.

zur Speicherung von

```

Reaktionsprodukten, und

```

3.

zur Entnahme der

```

Reaktionsprodukte unter

einem Druck von 100 kPa

oder mehr;

```

2.

luftunabhängige

```

Diesel-Zyklus-Motoren, mit

allen folgenden Merkmalen:

```

a)

chemischen Reinigungs- oder

```

Absorbersystemen, speziell

entwickelt zur Entfernung

von Kohlendioxid,

Kohlenmonoxid und Partikeln

aus den rückgeführten

Motorabgasen;

```

b)

Systemen, speziell

```

entwickelt zur Verwendung

eines einatomigen Gases;

```

c)

Vorrichtungen oder

```

Schutzhüllen, speziell

entwickelt zur Reduzierung

der Lärmentwicklung unter

Wasser auf Frequenzen unter

10 kHz, oder spezielles

Befestigungszubehör zur

Stoßdämpfung; und

```

d)

speziell entwickelte

```

Abgassysteme, die die

Verbrennungsprodukte nicht

kontinuierlich absondern;

```

3.

luftunabhängige

```

Brennstoffzellen-

Energieversorgungssysteme mit

einer Ausgangsleistung von

mehr als 2 kW und mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

Vorrichtungen, speziell

```

entwickelt zur Reduzierung

der Lärmentwicklung unter

Wasser auf Frequenzen unter

10 kHz oder spezielles

Befestigungszubehör zur

Stoßdämpfung; oder

```

b)

Systemen, speziell

```

entwickelt:

```

1.

zur Verdichtung von

```

Reaktionsprodukten oder

zur

Treibstoff-Reformierung;

```

2.

zur Speicherung von

```

Reaktionsprodukten, und

```

3.

zur Entnahme der

```

Reaktionsprodukte unter

einem Druck von 100 kPa

oder mehr;

```

k)

Einfassungen, Dichtungen und

```

Finger:

```

1.

entwickelt für

```

Luftpolsterdrücke von 3 830 Pa

oder mehr, für einen Betrieb

in einer Referenz-Wellenhöhe

von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)

oder mehr und speziell

entwickelt für

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

(mit variablen Verkleidungen)

der Nummer 8A01.f;

```

2.

entwickelt für

```

Luftpolsterdrücke von 6 224 Pa

oder mehr, für einen Betrieb

in einer Referenz-Wellenhöhe

von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)

oder mehr und speziell

entwickelt für

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

(mit festen Seitenwänden) der

Nummer 8A01.g;

```

l)

Hubgebläse, ausgelegt für mehr

```

als 400 kW, speziell entwickelt

für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

der Nummern 8A01.f oder 8A01.g;

```

m)

volleingetauchte

```

unterkavitierende oder

superkavitierende Tragflächen,

speziell entwickelt für Schiffe

der Nummer 8A01.h;

```

n)

aktive Systeme, speziell

```

entwickelt oder abgeändert zur

automatischen Steuerung der von

der See erregten Bewegung von

Fahrzeugen oder Schiffen der

Nummern 8A01.f, g, h oder i;

```

o)
  1. Wasserschrauben-Propeller

```

oder Kraftübertragungssysteme,

wie folgt, speziell entwickelt

für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

(mit variablen oder mit festen

Seitenwänden), Tragflügelboote

oder „Small

Waterplane''-Schiffe der Nummern

8A01.f, g, h oder i;

```

a)

superkavitierende,

```

superventilierte, teilweise

eingetauchte oder

Oberflächen-Propeller,

ausgelegt für mehr als

7,5 MW;

```

b)

gegenläufige

```

Schiffsschraubensysteme,

ausgelegt für mehr als

15 MW;

```

c)

Systeme mit pre-Swirl- oder

```

post-Swirl-Technik zur

Glättung der in eine

Schiffsschraube fließenden

Strömung;

```

d)

leichte Hochleistungs-

```

Untersetzungsgetriebe

(K-Faktor größer als 300);

```

e)

Kraftübertragungswellen aus

```

Verbundwerkstoffen und

geeignet, mehr als 1 MW zu

übertragen;

```

2.

Wasserschrauben-Propeller,

```

Krafterzeugungs- oder

Übertragungssysteme zur

Verwendung auf Schiffen:

```

a)

Verstellschrauben und

```

Nabenbaugruppen, ausgelegt

für mehr als 30 MW;

```

b)

elektrische Vortriebsmotoren

```

mit Innenflüssigkühlung und

einer Nutzleistung von mehr

als 2,5 MW;

```

c)

supraleitende

```

Vortriebsmotoren oder

elektrische Dauermagnet-

Vortriebsmotoren mit einer

Nutzleistung von mehr als

0,1 MW;

```

d)

Kraftübertragungswellen mit

```

Verbundwerkstoffen und

geeignet, mehr als 2 MW zu

übertragen;

```

e)

belüftete oder

```

basisbelüftete

Schiffsschrauben, ausgelegt

für mehr als 2,5 MW;

```

3.

Lärmdämmungseinrichtungen zur

```

Verwendung auf Schiffen von

1 000 Tonnen Verdrängung oder

mehr, wie folgt:

```

a)

Lärmdämmungseinrichtungen,

```

für Frequenzen von unter 500

Hz aus zusammengesetzten

Schallgehäusen, zur

Schallisolierung von

Dieselmotoren,

Dieselgeneratoren,

Gasturbinen,

Gasturbinengeneratoren,

Vortriebsmotoren oder

Vortriebs-

Untersetzungsgetrieben,

speziell entwickelt zur

Schall- oder

Vibrationsisolierung, mit

einer Zwischenmasse von mehr

als 30% der zu montierenden

Geräte;

```

b)

aktive Lärmdämmungs- oder

```

Lärmunterdrückungsein-

richtungen oder Magnetlager,

speziell entwickelt für

Kraftübertragungssysteme,

mit eingebauten

elektronischen

Steuersystemen, geeignet,

aktiv die Gerätevibration

durch die Erzeugung (bzw.

das Senden) von

Anti-Lärmsignalen oder

Anti-Vibrationssignalen

direkt an die Quelle zu

dämpfen;

```

p)

Pumpstrahl-Vortriebssysteme mit

```

einer Nutzleistung von mehr als

2,5 MW, die divergierende Düsen

und strömungsregelnde

Radschaufeltechniken zur

Verbesserung des

Vortriebswirkungsgrades oder zur

Dämpfung des unter Wasser

ausgestrahlten,

schiffschraubengenerierten Lärms

verwenden.

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

8B01 Wasserkanäle mit einem

Hintergrundlärmpegel von weniger

als 100 dB (Referenz 1 myPa,

1 Hz) im Frequenzbereich von 0

bis 500 Hz, entwickelt zur

Messung akustischer Felder, die

von der Strömung rund um Modelle

von Vortriebssystemen erzeugt

werden.

C. MATERIALIEN

8C01 Syntaktischer Schaum für

einen Einsatz unter Wasser:

```

a)

entwickelt für Meerestiefen von

```

mehr als 1 000 m; und

```

b)

mit einer Dichte von weniger als

```

561 kg/m3;

```

```

ANMERKUNG:

Syntaktischer Schaum besteht aus

Hohlkugeln aus Kunststoff oder

Glas, die in eine Harzmatrix

eingebettet sind.

```

```

D. SOFTWARE

8D01 Software, speziell entwickelt

oder abgeändert zur Entwicklung,

Fertigung oder Verwendung von

Geräten oder Materialien der

Nummern 8A, 8B oder 8C.

8D02 Spezifische Software,

speziell entwickelt oder

abgeändert zur Entwicklung,

Fertigung, Reparatur, Überholung

oder Adaptierung (Erneuerung)

von Schiffsschrauben, speziell

entwickelt zur

Unterwasser-Lärmdämmung.

E. TECHNOLOGIE

8E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Entwicklung oder Fertigung von

Geräten oder Materialien der

Nummern 8A, 8B oder 8C.

8E02 Andere Technologie:

```

a)

Technologie zur Entwicklung,

```

Fertigung, Reparatur, Überholung

oder Adaptierung (Erneuerung)

von Schiffsschrauben, speziell

entwickelt zur

Unterwasser-Lärmdämmung;

```

b)

Technologie zur Überholung oder

```

Adaptierung von Geräten der

Nummer 8A01 und Nummern 8A02.b,

j, o oder p.

9 - VORTRIEBSSYSTEME UND TRANSPORTEINRICHTUNGEN

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

------------------------------- ----------------------------------

ANMERKUNG: ANMERKUNG:

Bezüglich Erfassung von Die Nummern 9R02 bis 9R10

Fahrzeugen, die mit einem der erfassen Einrichtungen, die

Kontrolle unterliegenden entwickelt sind für den Gebrauch

Bestandteil ausgerüstet sind, siehe in Raketensystemen der

diesbezügliche Gerätegruppe. Nummer 9R01.

--------------------------------- ---------------------------------

9R01 Komplette Raketensysteme

(einschließlich ballistische

Raketensysteme, Trägerfahrzeuge

für die Raumfahrt und

Sonderraketen) und unbemannte

Luftfahrzeugsysteme

(einschließlich

Marschflugkörpersysteme, Ziel-

und Aufklärungsdronen), die

eine maximale Reichweite von

300 km oder mehr erreichen,

sowie die für diese Systeme

speziell konstruierten

„Fertigungsanlagen''.

9R02 Einzelne Raketenstufen der

Nummer 9R01.

9R03 Wiedereintrittsfahrzeuge

sowie dafür konstruierte oder

modifizierte Geräte:

```

a)

Hitzeschilder aus Keramik oder

```

Ablationsmaterial und deren

Komponenten,

```

b)

Kühlkörper aus leichtem, hoch

```

hitzefestem Material und deren

Komponenten,

```

c)

Speziell für

```

Wiedereintrittsfahrzeuge

konstruierte elektronische

Ausrüstung.

9A01 Gasturbinentriebwerke mit 9R04 Flüssig- oder

einer in Nummer 9E03.a erfaßten Feststoffraketentriebwerke mit

und in Absätzen a, b oder c einer Gesamtschubkraft von

dieser Liste beschriebenen 8,41 x 10 hoch 5 Ns (1,91 x 10

Technologie: hoch 5 lbs) oder mehr.

```

a)

nicht amtlich zugelassen für das

```

spezifische zivile Luftfahrzeug,

für das sie bestimmt sind;

```

b)

nicht amtlich zugelassen für

```

zivile Verwendung durch die

Luftfahrtsbehörden eines

OECD-Landes;

```

c)

entwickelt für Geschwindigkeiten

```

von mehr als Mach 1,2 über einen

Zeitraum von mehr als

30 Minuten.

9R05

```

a)

„Lenkteile'', die sich für die

```

Realisierung einer

Systemgenauigkeit von bis zu

3,33% der Reichweite eignen

(dh. ein CEP von 10 km oder

weniger bei einer Reichweite

von 300 km).

```

b)

Schubvektorsteuerungs-

```

Subsysteme,

```

c)

Sicherheits- und

```

Zündeinrichtungen für

Gefechtsköpfe.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

CEP (Circle of Equal

```

Probability) ist ein Maß für die

Genauigkeit: Radius des bei einer

spezifischen Entfernung auf das

Ziel zentrierten Kreises,

innerhalb dessen 50% der Nutzlast

auftreffen.

```

2.

Ein „Lenkteil'' integriert

```

das Meß- und Berechnungsverfahren

zur Ermittlung der Nummer und

Geschwindigkeit (dh. Navigation)

eines Fahrzeugs mit dem Verfahren,

das für die Berechnung und

Übertragung von Kommandos zu den

Flugsteuerungssystemen des

Fahrzeugs eingesetzt wird, um die

Flugbahn zu korrigieren.

```

3.

Beispiele für die durch b)

```

erfaßten Methoden der

Schubvektorsteuerung:

```

a)

Flexible Düse,

```

```

b)

Flüssig- oder

```

Sekundärgaseinspritzung,

```

c)

Bewegliches Triebwerk oder

```

bewegliche Düse,

```

d)

Ablenkung des Abgasstroms

```

(Strahlschaufeln oder Sonden)

oder

```

e)

Verwendung von Schubklappen.

```

```

```

9R06 Antriebskomponenten und

-geräte die in Systemen der

Nummer R901 verwendbar sind,

sowie speziell dafür

konstruierte

„Fertigungsanlagen'' und

„Fertigungsausrüstung'':

```

a)

Kleine, treibstoffeffiziente

```

Turbojet- und

Turbofan-Triebwerke

(einschließlich Turbo-Compound-

Triebwerke) mit geringem

Gewicht,

```

b)

Ramjet-/Scramjet-/

```

Pulsstrahltriebwerke und

Triebwerke mit kombiniertem

Arbeitszyklus, einschließlich

Geräte zur

Verbrennungsregelung, sowie

speziell dafür konstruierte

Komponenten,

```

c)

Raketenmotorgehäuse, deren

```

„Innenbeschichtung'',

„Isolierung'' und Düsen,

```

d)

Stufenmechanismen,

```

Trennmechanismen und deren

Zwischenstufen,

```

e)

Regelungssysteme für Flüssig-

```

und Suspensionstreibstoff

(einschließlich Oxidatoren)

sowie speziell dafür

konstruierte Komponenten, die

für den Betrieb in

Vibrationsumgebungen von mehr

als 10 g rms zwischen 20 Hz und

2 000 Hz konstruiert und

modifiziert sind,

```

f)

Hybridraketenmotoren und

```

speziell dafür konstruierte

Komponenten.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

„Fertigungsausrüstung'' in

```

der Überschrift dieser Nummer

erstreckt sich auf:

Fließdrückmaschinen und speziell

dafür konstruierte Komponenten und

Software, die

```

a)

nach der technischen

```

Spezifikation des Herstellers

mit einer numerischen

Steuerungseinheit oder einem

Steuerungsrechner ausgerüstet

werden können, selbst wenn sie

zum Zeitpunkt der Lieferung

nicht damit ausgestattet sind,

und

```

b)

über mehr als zwei gleichzeitig

```

koordinierbare Achsen zur

Bahnsteuerung verfügen.

TECHNISCHE ANMERKUNG:

Maschinen mit kombinierter

Fließdrück- und Schleuderfunktion

werden im Rahmen dieser Nummer als

Fließdrückmaschinen betrachtet.

```

2.

Triebwerke, die unter a)

```

fallen, können als Bestandteil

eines bemannten Flugzeugs

ausgeführt werden bzw. in

entsprechenden Stückzahlen als

Ersatzteile für bemannte

Flugzeuge.

```

3.

„Innenbeschichtung'' in c),

```

verwendbar für die Nahtstelle

zwischen dem Feststoff und dem

Gehäuse oder der Isolierschicht,

ist normalerweise eine flüssige

Dispersion auf Polymerbasis aus

feuerfestem oder isolierendem

Material, zB kohlenstoffgefülltes

HTPB oder ein anderes Polymer mit

Aushärtungszusatz, mit dem das

Gehäuseinnere durch Besprühen oder

Aufziehen beschichtet wird.

```

4.

„Isolierung'' in c) für die

```

Komponenten eines Raketenmotors,

dh. Gehäuse, Düseneinlaß,

Gehäusedeckel, beinhaltet

gehärtetes oder halbgehärtetes

Gummiverbandmaterial, das Isolier-

oder feuerfestes Material enthält.

Sie kann auch zur

Spannungsentlastung („Stress

relief boots'' oder „Flaps'')

eingebracht sein.

```

5.

e) umfaßt nur die folgenden

```

Servoventile und Pumpen:

```

a)

Servoventile, die bei einem

```

absoluten Druck von mindestens

7 000 kPa (1 000 psi) für einen

Durchfluß von mindestens

24 l/min konstruiert sind und

eine Stellzeit von weniger als

100 msec aufweisen,

```

b)

Pumpen für Flüssigtreibstoff

```

mit einer Wellengeschwindigkeit

von mindestens 8 000 U/min oder

einem Pumpendruck von

mindestens 7 000 kPa

(1 000 psi).

```

6.

Systeme und Komponenten in e)

```

können als Bestandteil eines

Satelliten ausgeführt werden.

```

```

9R07 Geräte und Vorrichtungen,

konstruiert oder modifiziert

für die Handhabung, Kontrolle,

Aktivierung und den Start von

Systemen der Nummer 9R01.

9R08 Fahrzeuge, konstruiert oder

modifiziert für den Transport,

die Handhabung, Kontrolle,

Aktivierung und den Start von

Systemen der Nummer 9R01.

9A02 Marine-Gasturbinentriebwerke

mit einer nominellen

Dauerleistung (ISO-Norm) von

13 795 kW oder mehr und einem

spezifischen Treibstoffverbrauch

von weniger als 0,243 kg/kWh,

sowie speziell entwickelte

Baugruppen und Bauteile hierfür.

9A03 Speziell entwickelte

Baugruppen und Bauteile mit

einer in Nummer 9E03.a. erfaßten

Technologie, für die folgenden

Gasturbinentriebwerkssysteme:

```

a)

Baugruppen und Bauteile,

```

speziell entwickelt für

Gasturbinentriebwerkssysteme,

erfaßt in Nummer 9A01; oder

```

b)

die in einem Nicht-OECD-Land

```

entwickelt oder gefertigt

wurden, oder deren Herkunft dem

Hersteller unbekannt ist.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 9A03 erfaßt keine

Combustoren mit Mehrfachdomen, die

bei durchschnittlichen

Brennerauslaß-Temperaturen gleich

oder kleiner als 1 813 K

(1 540 Grad C) arbeiten.

```

```

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

9B01 speziell entwickelte Geräte,

Werkzeuge oder Befestigungen,

wie folgt, zur Herstellung oder

Messung von

Gasturbinen-Leitschaufeln,

Laufschaufeln oder

Deckband-Gußteilen:

```

a)

automatisierte Geräte, die

```

nicht-mechanische Methoden zur

Messung der

Laufschaufel-Wanddicken

verwenden;

```

b)

Werkzeuge, Befestigungen oder

```

Meßeinrichtungen für Laser-,

Wasserstrahl- oder

ECM/EDM-Lochbohrverfahren, die

in Nummer 9E03.c erfaßt sind;

```

c)

Gußeinrichtungen für orientierte

```

Erstarrung oder

Einkristall-Gußeinrichtungen;

```

d)

Keramikkerne oder -kokillen;

```

```

e)

Keramikkernfertigungs-Geräte

```

oder -Werkzeuge;

```

f)

Keramikkernlaugungsgeräte;

```

```

g)

Keramikkokillen-Wachsmuster-

```

Aufbereitungseinrichtungen;

```

h)

Keramikkokillen-Ausbrenn- oder

```

-Feuerungseinrichtungen.

9B02 On-line-(Echtzeit-)-

Steuersysteme, -Meßgeräte

(einschließlich Sensoren) oder

automatisierte Datenerfassungs-

und

Datenverarbeitungseinrichtungen,

speziell entwickelt zur

Entwicklung von

Gasturbinentriebwerken,

Baugruppen oder Bauteilen

hiervon, die in Nummer 9E03.a

erfaßte Technologien beinhalten.

9B03 Geräte, speziell entwickelt

zur Fertigung oder Prüfung von

Gasturbinentriebwerks-

Bürstendichtungen, entwickelt

für einen Betrieb bei

Umfangsgeschwindigkeiten von

mehr als 335 m/s, sowie speziell

entwickelte Teile und Zubehöre

hierfür.

9B04 Werkzeuge, Prägeformen oder

Befestigungen für

Festkörper-Verbindungen von

Superlegierungen oder

Titanbauteilen für Gasturbinen.

9B05 On-line-(Echtzeit-)-

Steuersysteme, -Meßgeräte

(einschließlich Sensoren) oder

automatisierte Datenerfassungs-

und

Datenverarbeitungseinrichtungen,

speziell entwickelt zur

Verwendung mit den folgenden

Windkanälen oder Vorrichtungen:

```

a)

Windkanäle, entwickelt für 9R09

```

Geschwindigkeiten von Mach 1,2 a) Windkanäle für

oder mehr, ausgenommen solche, Geschwindigkeiten von 0,9 Mach

die speziell für Schulungszwecke oder mehr;

entwickelt sind und eine

Prüfabschnittsgröße (seitlich

gemessen) von weniger als 250 mm

haben;

```

```

ANMERKUNG:

Prüfabschnittsgröße: der

Durchmesser des Kreises, die Seite

des Quadrates oder die längste

Seite des Rechteckes an der

breitesten Stelle des

Prüfabschnittes.

```

```

```

b)

Vorrichtungen zur Simulierung

```

von Strömungsumgebungen bei

Geschwindigkeiten von mehr als

Mach 5, einschließlich

Hot-Shot-Kanäle,

Plasmalichtbogenkanäle,

Stoßwellenrohre,

Stoßwellenkanäle, Gaskanäle und

Leichtgaskanonen;

```

c)

Windkanäle oder

```

nicht-zweidimensionale

Vorrichtungen, die fähig sind,

Strömungen mit einer

Reynoldsschen Zahl von mehr als

25 x 10 hoch 6 zu simulieren;

```

b)

Prüfstände, die für die

```

Erprobung von Feststoff- oder

Flüssigkeitsraketen oder

Raketenmotoren mit einem Schub

von mehr als 90 kN

(20 000 Pfund) geeignet sind,

oder die in der Lage sind,

gleichzeitig die drei axialen

Schubkomponenten zu messen;

```

c)

Umweltkammern und schalltote

```

Räume, tauglich für die

Simulation der folgenden

Flugbedingungen:

```

1.

Höhe 15 000 m oder mehr;

```

oder

```

2.

Temperatur mindestens -

```

50 Grad C bis +125 Grad C,

und entweder

```

3.

Vibrationsumwelt 10 g rms

```

oder mehr zwischen 20 Hz und

2 000 Hz mit Aufbringung von

Kräften von 5 kN oder mehr

für Umweltkammern; oder

```

4.

akustische Umweltbedingungen

```

mit einem

Gesamt-Schalldruckpegel von

140 dB oder mehr (bezogen

auf 2 x 10 hoch -5 N/m2)

oder mit einem ausgelegten

Leistungsausgang von 4 KW

oder mehr für schalltote

Räume.

9B06 Speziell entwickelte

akustische

Vibrations-Prüfgeräte, die fähig

sind, Schalldruckpegel von mehr

als 160 dB oder mehr (bezogen auf 20 myPa) mit einer Nennleistung von 4 kW oder mehr

bei einer Prüfzellentemperatur

von mehr als 1 273 K (1 000 Grad C) zu erzeugen, sowie speziell

entwickelte Meßwandler,

Dehnungsmeßgeräte,

Beschleunigungsmesser,

Thermoelemente oder

Quarzheizelemente hierfür.

9B07 Geräte, speziell entwickelt

zur Überprüfung von

Raketenmotoren mit Hilfe

zerstörungsfreier Prüftechniken

(NDT-Techniken), außer

Planar-Röntgenstrahlanalyse oder

bekannte physikalische oder

chemische Verfahren.

9R10 Röntgenausrüstung, tauglich

für die Lieferung einer

elektromagnetischen Strahlung,

die durch „Bremsstrahlung''

von beschleunigten Elektronen

von 2 MeV oder mehr, oder durch

Verwendung von radioaktiven

Strahlungsquellen von 1 MeV

oder mehr, erzeugt wird, mit

Ausnahme der speziell für

medizinische Zwecke

konstruierten.

9B08 Meßwandler, speziell

entwickelt zur direkten Messung

der Oberflächenreibung der Prüfströmung mit einer Stagnationstemperatur von mehr

als 833 K (560 Grad C).

9B09 Werkzeuge, speziell

entwickelt zur

pulvermetallurgischen

Herstellung von Rotorbauteilen

für Turbinen, ausgelegt für

Beanspruchungen von 60% der

spezifischen Zugfestigkeit oder

mehr und bei Metalltemperaturen

von 873 K (600 Grad C) oder mehr

zu arbeiten.

C. MATERIALIEN (keine)

D. SOFTWARE

9D01 Software, erforderlich zur Entwicklung von Geräten oder von

Technologie, die in den Nummern 9A, 9B oder 9E03 erfaßt

sind.

9D02 Software, erforderlich zur Fertigung von Geräten, die in

den Nummern 9A und 9B erfaßt

sind.

9D03 Software, erforderlich zur Verwendung von voll-unabhängigen

digitalen elektronischen

Triebwerkssteuerungen (FADEC)

für in Nummer 9A erfaßte

Antriebssysteme oder in 9B

erfaßte Geräte, wie folgt:

a)

Software in digitalen

b)

Fehlertolerante Software zur Verwendung in FADEC-Systemen für

Prüfeinrichtungen.

9D04 Andere Software:

a)

Software, speziell entwickelt

b)

Software für eine detaillierte

c)

Software, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung von

d)

Software zur Prüfung von

e)

Software, speziell entwickelt

f)

Software in Quellcodes,


ANMERKUNG:

Nummer 9D04.f erfaßt keine

Software, die in nicht der Kontrolle unterliegenden Geräten

eingebettet oder für Wartungszwecke

im Zusammenhang mit Eichung,

Reparatur der aktiv-kompensierenden

Sicherheitskontrollsysteme

erforderlich ist.


E. TECHNOLOGIE

9E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung von Geräten oder

Software, die in den Nummern 9A01.c, 9B oder 9D

erfaßt sind.

9E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Fertigung von Geräten, die in Nummer 9A01.c oder 9B erfaßt

sind.


ANMERKUNG:

Entwicklung oder Fertigung von in Nummer 9E erfaßter Technologie für

Gasturbinentriebwerke gilt auch

dann vom Embargo erfaßt, wenn sie

als Verwendungstechnologie zu

Reparatur-, Adaptierungs- und Überholungszwecken eingesetzt wird.

Ausgenommen vom Embargo sind:

technische Daten, Zeichnungen oder

Dokumentationen für

Wartungsaktivitäten, die in einem

direkten Zusammenhang mit Eichung,

Entfernung oder Austausch von

beschädigten oder unbrauchbaren, an

Bord austauschfähigen Einheiten

(line replaceable units = LRU)

stehen, einschließlich Austausch

ganzer Maschinen oder

Maschinenmodule.


9E03 Andere Technologie wie folgt:

a)

Technologie, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung der

1.

im gerichteten

2.

Einkristall-Leit- und Laufschaufeln oder Deckbänder;

3.

Combustoren mit Mehrfachdomen,

4.

Bauteile, hergestellt aus

5.

Ungekühlte Leitschaufeln,

6.

Gekühlte Leitschaufeln,

7.

Laufschaufel/Naben-Kombinationen mittels

8.

Gasturbinentriebwerks-Bauteile, die Diffusions-Technologie zur Kontaktherstellung (erfaßt in Nummer 1E03.b) verwenden;

9.

schadentolerante

10.

selbstständige digitale

11.

justierbare

a)

Gasgeneratorturbinen;

b)

Ventilator- oder

c)

Vortriebsdüsen;


ANMERKUNGEN:

1.

Justierbare

2.

Nummer 9E03.a.11 erfaßt weder

Schubumkehr.


12.

Laufschaufelenden-Abstandskontrollsysteme mit

13.

aerostatische Lager für

14.

weitspannende

b)

Technologie, zur Entwicklung

1.

Windkanal-Flugmodellen,

2.

Propellerblätter oder

c)

Technologie, zur Entwicklung

1.

a) Tiefen mehr als ihr

b)

Durchmesser von weniger

c)

Anstellwinkel gleich oder

2.

a) Tiefen mehr als ihr

b)

Durchmesser von weniger als

c)

Anstellwinkel von mehr als


ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 9E03.c wird

der Anstellwinkel von einer zur Tragflügel-Oberfläche tangentialen

Ebene an dem Punkt gemessen, an dem

die Lochachse in die Tragflächen-Oberfläche eintritt.


d)

Technologie, zur Entwicklung

1.

geeignet zum Betrieb nach

2.

mit einem Antriebsleistung/Gewicht-Verhältnis gleich oder größer

e)
  1. Technologie zur Entwicklung
a)

einem Gehäusevolumen von

b)

einer Gesamtnutzleistung von

c)

einer Leistungsdichte von


ANMERKUNG:

Gehäusevolumen: das Produkt aus

drei vertikalen Abmessungen,

gemessen in der folgenden Weise:

Länge: die Länge der Kurbelwelle

vom Vorderflansch zur Schwungradseite;

Breite: die breiteste der folgenden

Abmessungen:

a)

Außenmaß von Ventildeckel zu

b)

Maße von den Außenkanten der Zylinderköpfe; oder

c)

Durchmesser des Schwungradgehäuses;

a)

Maß der Kurbelwelle-Mittellinie

b)

Durchmesser des Schwungradgehäuses;


2.

Technologie, zur Fertigung von

a)

Technologie, zur Fertigung

1.

Zylinderlaufbüchsen;

2.

Kolben;

3.

Zylinderköpfe, und

4.

einen oder mehrere weitere

b)

Technologie, zur Fertigung

1.

die mit

2.

mit einem Mengenfluß im Bereich von 30 bis

3.

mit veränderbarer

c)

Technologie, zur Fertigung von Kraftstoffeinspritzsystemen

1.

Einspritzmenge über

2.

speziell entwickelte

3.

Technologie, zur Entwicklung oder Fertigung

```

ABSCHNITT III

```

Waffen, Munition und Sprengmittel sowie Waren einschließlich Anlagen

und anlagenspezifische Teile, die auch zur Herstellung, Verbreitung,

Prüfung und Instandhaltung von Waffen, Munition und Sprengmitteln

geeignet sind

```

```

2904 -- Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der

Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert:

20 - Derivate, die nur Nitro- oder nur

Nitrosogruppen enthalten:

ex 20 - Trinitrotoluol (2,4,6-Trinitrotoluol, TNT,

Tri, Trotyl)

2908 -- Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

der Phenole oder Phenolalkohole:

90 - andere:

ex 90 - Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol, Lyddit,

Ekrasit), Ammoniumpikrat, Bleipikrat

(Trinitrophenolblei), Trinitroresorcinblei

(Bleinitroresorcinat, Bleistyphnat, Trizinat),

Bleitrinitrophloroglucinat (Bleiglucinat)

2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

90 - andere:

ex 90 - Tränengas in Ampullen (Bromessigsäureethylester

und Bromessigsäuremethylester)

2920 -- Ester der anderen anorganischen Säuren

(ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und

deren Salze; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

90 - andere:

ex 90 - Nitroglycerin (Glycerintrinitrat), Nitroglykol

(Ethylenglykoldinitrat), Diglykoldinitrat,

Pentaerythrittetranitrat (Nitropenta, Pentrit,

Niperyt), Hexanitromannit (Nitromannit)

2921 -- Verbindungen mit Aminofunktion:

(40) - aromatische Monoamine und deren Derivate;

deren Salze:

42 -- Anilinderivate und deren Salze:

ex 42 - 2,4,6-Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl,

Tetranitromethylanilin)

44 -- Diphenylamin und dessen Derivate; deren Salze:

ex 44 - Hexanitrodiphenylamin (Dipicrylamin, Hexamin)

2925 -- Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion

(einschließlich Saccharin und dessen Salze) oder mit

Iminfunktion:

20 - Imine und deren Derivate; deren Salze:

ex 20 - Nitroguanidin, Guanylnitrosamino-guanyltetrazen

(Tetrazen)

2927 00 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen:

ex 00 - 4,6-Dinitrobenzol-2-diazo-1-oxid

(Diazonitrophenol)

2933 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder

mehreren Stickstoffheteroatomen; Nucleinsäuren

und deren Salze:

(60) - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Triazinring in der Struktur:

69 -- sonstige:

ex 69 - Trimethylentrinitramin (Hexogen, RDX,

Cyclonite, Hexahydro-1,3,5-trinitro-s-triazin)

90 - andere:

ex 90 - Cyclotetramethylentetranitramin (Octogen)

3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken

(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);

Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen

oder anderen modifizierten Stärken:

10 - Dextrine und andere modifizierte Stärken:

A - Stärkeether und Stärkeester:

1 - wasserlösliche:

ex 1 - Nitrostärke (Stärkenitrat, Xyloidin)

3601 00 Schießpulver:

ex 00 - Waren dieser Nummer

ausgenommen:

Treibladungen und Treibsätze für Raketen und

andere Flugkörper mit Waffenwirkung, für Minen,

Bomben und Torpedos sowie für die Munition für

Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art, für

Granat-, Minen- und Nebelwerfer und für

Granatgewehre

3602 00 Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen

Schießpulver

3603 00 Zündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen und

Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder:

ex 00 - Waren dieser Nummer

ausgenommen :

- Zündladungen für die Munition von Haubitzen,

Mörser und Kanonen aller Art

- Zünder für Pioniersprengmittel (wie

Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen,

Hohlladungen, Prismen- bzw. Schneidladungen,

Sprengrohre und Minenräumbänder), sofern die

Sprengmittel selbst ausschließlich für den

Kampfeinsatz bestimmt sind

3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder

Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und

Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter

Industrien (einschließlich solcher, die nur aus

Mischungen natürlicher Erzeugnisse bestehen),

anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter

Industrien, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

90 - andere:

B - andere:

ex B - Tränengas in Ampullen (bestehend aus

Gemischen organisch-chemischer

Verbindungen)

3912 -- Cellulose und deren chemische Derivate,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in

Rohformen:

20 - Cellulosenitrate (einschließlich Collodium):

ex 20 - Nitrocellulose, ausgenommen solche mit einem

Stickstoffgehalt von höchstens 12,6%, wenn

der Lösungsmittelgehalt mindestens 25%

beträgt, sowie solche mit einem Stickstoffgehalt

von höchstens 12,6% und mit mindestens 18%

plastifizierendem Stoff (wie Butylphthalat

oder einem dem Butylphthalat mindestens

gleichwertigen plastifizierenden Stoff), sowie

plastifizierte Nitrocellulose, pigmentiert oder

nicht pigmentiert, auch in Form von Blättchen

(Schnitzeln, Chips)

6210 Bekleidung aus Erzeugnissen der Nummer 5602, 5603,

5903, 5906 oder 5907:

40 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

ex 40 - Splitterschutzwesen

6211 Trainingsanzüge, Schianzüge und Badebekleidung; andere

Bekleidung:

30 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

ex 30 - Splitterschutzwesen

8543 Elektrische Maschinen und Apparate mit eigener

Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weger (Anm:

richtig: weder) genannt

noch inbegriffen:

80 - andere Maschinen und Apparate:

ex 80 - Minensuchgeräte

9020 00 Andere Atmungsgeräte und Gasmasken, ausgenommen

Schutzmasken, die weder mechanische Teile noch

auswechselbare Filter aufweisen:

ex 00 - Gasmasken

- Anzüge mit eingebautem Atmungsgeräten zum Schutz

vor radioaktiver, bakterieller oder chemischer

Kontamination

9301 00 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen

sowie Waffen der Nummer 9307:

ex 00 - Waren dieser Nummer

ausgenommen:

- halbautomatische Gewehre (auch Karabiner),

ausgenommen Jagd- und Sportgewehre

- vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,

Maschinenkarabiner und Maschinengewehre

- Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen

- Startanlagen (Abschußrampen, Abschußrohre,

elektrische und mechanische

Abschußvorrichtungen) für Raketen (gelenkt oder

ungelenkt) und andere Flugkörper mit

Waffenwirkung; Raketenwerfer

- Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art

- Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer;

Granatgewehre

- Torpedoabschußrohre

- Minenverlegegeräte, einschließlich

Vorrichtungen zum Verschießen oder Abwerfen von

Minen, und Minenräumgeräte

9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der

Nummer 9303 oder 9304

9303 -- Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen,

deren Wirkungsweise auf der Zündung einer

Treibladung beruht (zB Sportgewehre und

Sportflinten, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere

Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale abfeuern,

Schreckschußpistolen und -revolver,

Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von

Fangleinen):

10 - Vorderlader

20 - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre,

einschließlich der kombinierten Gewehre mit mindestens

einem glatten Lauf

30 - andere Sport- und Jagdgewehre

90 - andere:

ex 90 - Waren dieser Unternummer

ausgenommen:

Alarm- und Startpistolen, Leuchtpistolen und

andere Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

abfeuern, Schreckschußpistolen und

-revolver, Viehschlachtapparate

9304 00 Andere Waffen (zB Gewehre und Pistolen, die

mit Feder-, Luft- oder Gasdruck arbeiten,

Schlagstöcke), ausgenommen solche der Nummer 9307

9305 -- Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301

bis 9304:

10 - von Revolvern oder Pistolen

(20) - von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:

21 - - glatte Läufe

29 - - sonstige

90 - andere:

ex 90 - Waren dieser Unternummer

ausgenommen:

- Teile und Zubehör für Alarm- und

Startpistolen, Leuchtpistolen und anderen

Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

abfeuern, Schreckschußpistolen und

-revolver, Viehschlachtapparate

- Läufe, Verschlüsse und Lafetten für

halbautomatische Karabiner und Gewehre

(ausgenommen Jagd- und Sportgewehre),

vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,

Maschinenkarabiner, Maschinengewehre,

Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

Panzerabwehrrohre oder ähnliche

Panzerabwehrwaffen

- Rohre, Verschlüsse und Lafetten für Haubitzen,

Mörser und Kanonen aller Art

- Rohre, Verschlüsse, Bodenplatten, Zweibeine

und Gestelle für Granat-, Minen-, Nebel- und

Flammenwerfer sowie für Granatgewehre

- Verschlüsse für Torpedoabschußrohre

9306 -- Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und

ähnliche Kriegsmunition und Teile davon;

Patronen und andere Munition und Geschosse sowie

deren Teile, einschließlich Schrot und Patronen-

pfropfen:

(20) - Schrotpatronen und Teile davon;

Geschosse für Luftdruckwaffen:

21 - - Patronen

29 - - andere

30 - andere Patronen und Teile davon:

ex 30 - Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß

90 - andere:

ex 90 - Waren dieser Unternummer

ausgenommen:

- Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-,

Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß

sowie Gewehrgranaten für halbautomatische

Karabiner und Gewehre (ausgenommen Jagd- und

Sportgewehre), vollautomatische Gewehre,

Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und

Maschinengewehre

- Munition für Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

Panzerabwehrrohre oder ähnliche

Panzerabwehrwaffen

- Munition, insbesondere Granatpatronen,

Geschoßpatronen und Granaten, für Haubitzen,

Mörser und Kanonen aller Art

- Kartuschen (ausgenommen Knallkartuschen),

Geschosse und Zünder für die Munition für

Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art

- Munition, insbesondere Wurfgranaten, Wurfminen

und Nebelwurfkörper für Granat-, Minen- und

Nebelwerfer

- Zünder für die Munition für Granat-,

Minen- und Nebelwerfer

- Handgranaten

- Minen, Bomben und Torpedos

- Zünder, Gefechtsköpfe und Zielsuchköpfe für

Minen, Bomben und Torpedos

- Pioniersprengmittel, wie Pioniersprengkörper,

Pioniersprengbüchsen, Hohlladungen,

Prismenladungen (Schneidladungen), Sprengrohre

und Minenräumbänder, sofern sie ausschließlich

für den Kampfeinsatz bestimmt sind

- Raketen (gelenkt und ungelenkt) und andere

Flugkörper mit Waffenwirkung

- Gefechtsköpfe, Zielsuchköpfe, Sprengköpfe

und Zünder für Raketen und andere Flugkörper

mit Waffenwirkung

9307 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche

Waffen sowie deren Teile und Scheiden für diese

Waren