Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 578/1989, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, soweit es sich um Waren der Anlage A2 des Außenhandelsgesetzes 1984 handelt, auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft verordnet:
§ 1. Das Zollamt Pfunds wird ermächtigt, für bewilligungspflichtige Rechtsgeschäfte oder Handlungen, die die Ausfuhr von in der Anlage 2 genannten und für das schweizerische Zollausschlußgebiet Samnaun bestimmten Waren zum Gegenstand haben, anläßlich der Ausgangsabfertigung Bewilligungen in vereinfachter Form bis zu den jeweils bei den einzelnen Kontingentnummern der Anlage 1 angeführten Jahreskontingentbeträgen zu erteilen.
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. März 1992 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, BGBl. Nr. 698/1988, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 659/1991, außer Kraft.
Anlage 1
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Kontingentnummer Wert des Jahreskontingents in Schilling
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1 100 000
2 15 000 000
3 3 000 000
4 3 200 000
5 300 000
6 750 000
7 200 000
8 50 000
9 100 000
Anlage 2
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TARIF
Nr./UNr. Warenbezeichnung Kontingentnummer
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0101 -- Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel,
lebend:
(10) - Pferde:
11 - - reinrassige Zuchttiere ................... 1
19 - - sonstige ................................. 1
0102 -- Rinder, lebend ............................... 1
0103 -- Schweine, lebend ............................. 1
0104 -- Schafe und Ziegen, lebend .................... 1
0201 -- Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt ..... 2
0202 -- Fleisch von Rindern, gefroren................. 2
0203 -- Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt
oder gefroren ................................ 2
0204 -- Fleisch von Schafen und Ziegen, frisch,
gekühlt oder gefroren ........................ 2
0205 -- Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren und
Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:
A - ganze oder halbe Tierkörper sowie
Tierviertel:
1 - von Pferden .......................... 2
B - anderes:
ex B - von Pferden ....................... 2
0206 -- Innereien und anderer genießbarer
Schlachtanfall, von Rindern, Schweinen,
Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren
und Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:
10 - von Rindern, frisch oder gekühlt ........... 2
(20) - von Rindern, gefroren:
21 - - Zungen ................................... 2
22 - - Lebern ................................... 2
29 - - sonstige ................................. 2
30 - von Schweinen, frisch oder gekühlt ......... 2
(40) - von Schweinen, gefroren:
41 - - Lebern ................................... 2
49 - - sonstige ................................. 2
80 - andere, frisch oder gekühlt:
A - von Schafen und Ziegen ................. 2
B - andere
ex B - von Pferden ..................... 2
90 - andere, gefroren:
A - von Schafen und Ziegen ................. 2
B - andere
ex B - von Pferden ..................... 2
0209 00 Schweinespeck (nicht durchwachsen),
Schweinefett und Geflügelfett (nicht
ausgeschmolzen), frisch, gekühlt, gefroren,
gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder
geräuchert:
A - Schweinespeck und Schweinefett ........... 2
0210 -- Fleisch sowie Innereien und anderer
genießbarer Schlachtanfall, gesalzen, in
Salzlake getrocknet oder geräuchert;
genießbares Mehl und Pulver aus Fleisch,
Innereien oder anderem Schlachtanfall:
(10) - Fleisch von Schweinen:
11 - - Schinken, Schultern und Stücke davon, mit
Knochen .................................. 2
12 - - Bauchfleisch (durchwachsener Speck) und
Stücke davon ............................. 2
19 - - sonstige ................................. 2
20 - Fleisch von Rindern ........................ 2
0401 -- Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit
Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln ............................... 3
0403 -- Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm,
Joghurt, Kefir sowie andere fermentierte
oder gesäuerte Milch und Rahm, auch
eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln oder mit Geruchs- und
Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von
Früchten oder Kakao:
10 - Joghurt:
A - ohne Zusatz von Geruchs- und
Geschmacksstoffen und ohne Zusatz von
Früchten oder Kakao .................... 3
90 - andere:
A - ohne Zusatz von Geruchs- und
Geschmacksstoffen und ohne Zusatz von
Früchten oder Kakao .................... 3
0404 -- Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln;
Erzeugnisse bestehend aus natürlichen
Milchbestandteilen, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
10 - Molke und modifzierte Molke, auch
eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln:
B - andere ................................. 3
90 - andere ..................................... 3
0405 00 Butter und andere von der Milch stammende
Fette und Öle ................................ 3
0701 -- Kartoffeln, frisch oder gekühlt:
90 - andere ..................................... 4
0702 00 Tomaten, frisch oder gekühlt ................. 4
0704 -- Genießbare Kohlarten der Gattung Brassica
(einschließlich Kraut), frisch oder gekühlt:
10 - Blumenkohl (Karfiol) und Brokkoli .......... 4
20 - Rosenkohl (Kohlsprossen) ................... 4
90 - andere:
A - Oberkohlrabi ........................... 4
0705 -- Salate (Lactuca sativa) sowie
Zichorien- und Endiviensalate (Cichorium spp.),
frisch oder gekühlt:
(10) - Salate (Lactuca sativa):
11 - - Häuptelsalat (Kopfsalat) ................. 4
0706 -- Karotten, Weiße Rüben, Rote Rüben,
Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche
sowie Radieschen und ähnliche genießbare
Wurzeln, frisch oder gekühlt:
90 - andere:
B - Knollensellerie ........................ 4
C - Rettich sowie Radieschen ............... 4
0707 00 Gurken, frisch oder gekühlt .................. 4
0709 -- Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:
(50) - Pilze und Trüffeln:
51 - - Pilze:
B - andere ............................... 4
60 - Früchte der Gattung Capsicum oder der
Gattung Pimenta:
A - Früchte der Gattung Capsicum:
1 - Süßer Paprika ...................... 4
1001 -- Weizen und Mengkorn .......................... 5
1002 00 Roggen ....................................... 5
1003 00 Gerste ....................................... 5
1004 00 Hafer ........................................ 5
1005 -- Mais ......................................... 5
1101 00 Mehl aus Weizen oder Mengkorn ................ 5
1102 -- Mehl aus anderem Getreide als Weizen oder
Mengkorn ..................................... 5
1103 -- Grütze, Grieß und Pellets aus Getreide ....... 5
1104 -- Getreidekörner, anders bearbeitet (z.B.
geschält, gequetscht, gewalzt, in Flocken
oder Perlen, geschnitten oder geschrotet),
ausgenommen Reis der Nummer 1006;
Getreidekeime, ganz, gequetscht, gewalzt,
in Flocken oder gemahlen:
(10) - Körner, gequetscht, gewalzt oder in
Flocken:
11 - - aus Gerste ............................... 5
19 - - aus sonstigem Getreide ................... 5
(20) - Körner, anders bearbeitet (z.B. geschält,
in Perlen, geschnitten oder geschrotet) .... 5
30 - Getreidekeime, ganz, gequetscht,
gewalzt, in Flocken oder gemahlen .......... 5
1501 00 Schweineschmalz; andere Fette von Schweinen
und Fette von Geflügel, ausgeschmolzen, auch
ausgepreßt oder mit Lösungsmitteln extrahiert:
C - andere:
1 - Schweineschmalz....................... 6
2 - andere Fette von Schweinen ........... 6
1601 00 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus
Fleisch, Innereien oder anderem
Schlachtanfall oder Blut;
Nahrungsmittelzubereitungen auf der
Grundlage dieser Erzeugnisse ................. 2
1701 -- Rohrzucker und Rübenzucker und chemisch
reine Saccharose, fest:
(10) - Rohzucker ohne Zusatz von Geruchs-,
Geschmacks- oder Farbstoffen:
11 - Rohrzucker ................................. 7
12 - Rübenzucker ................................ 7
(90) - andere:
91 - - mit Zusatz von Geruchs-, Geschmacks- oder
Farbstoffen:
B - andere ............................... 7
99 - sonstige ................................... 7
2710 00 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien,
ausgenommen rohe; anderweitig weder genannte
noch inbegriffene Zubereitungen, die
70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöle oder
Öle aus bituminösen Mineralien enthalten,
soweit diese Öle den wesentlichen Bestandteil
dieser Zubereitungen bilden:
A - Petrolether und Benzine, ausgenommen
Testbenzine .............................. 8
B - Testbenzine .............................. 8
C - Petroleum ................................ 8
D - Gasöle ................................... 8
E - Heizöle und ähnliche Rückstände von der
Erdölverarbeitung ........................ 8
3103 -- Mineralische oder chemische
Phosphordüngemittel:
10 - Superphosphate ............................ 9
20 - Entphosphorungsschlacken (z.B.
Thomasschlacke) ........................... 9