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Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 578/1989, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, soweit es sich um Waren der Anlage A2 des Außenhandelsgesetzes 1984 handelt, auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft verordnet:

§ 1. Das Zollamt Pfunds wird ermächtigt, für bewilligungspflichtige Rechtsgeschäfte oder Handlungen, die die Ausfuhr von in der Anlage 2 genannten und für das schweizerische Zollausschlußgebiet Samnaun bestimmten Waren zum Gegenstand haben, anläßlich der Ausgangsabfertigung Bewilligungen in vereinfachter Form bis zu den jeweils bei den einzelnen Kontingentnummern der Anlage 1 angeführten Jahreskontingentbeträgen zu erteilen.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. März 1992 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, BGBl. Nr. 698/1988, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 659/1991, außer Kraft.

Anlage 1

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Kontingentnummer Wert des Jahreskontingents in Schilling

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1 100 000

2 15 000 000

3 3 000 000

4 3 200 000

5 300 000

6 750 000

7 200 000

8 50 000

9 100 000

Anlage 2

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TARIF

Nr./UNr. Warenbezeichnung Kontingentnummer

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0101 -- Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel,

lebend:

(10) - Pferde:

11 - - reinrassige Zuchttiere ................... 1

19 - - sonstige ................................. 1

0102 -- Rinder, lebend ............................... 1

0103 -- Schweine, lebend ............................. 1

0104 -- Schafe und Ziegen, lebend .................... 1

0201 -- Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt ..... 2

0202 -- Fleisch von Rindern, gefroren................. 2

0203 -- Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt

oder gefroren ................................ 2

0204 -- Fleisch von Schafen und Ziegen, frisch,

gekühlt oder gefroren ........................ 2

0205 -- Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren und

Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:

A - ganze oder halbe Tierkörper sowie

Tierviertel:

1 - von Pferden .......................... 2

B - anderes:

ex B - von Pferden ....................... 2

0206 -- Innereien und anderer genießbarer

Schlachtanfall, von Rindern, Schweinen,

Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren

und Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:

10 - von Rindern, frisch oder gekühlt ........... 2

(20) - von Rindern, gefroren:

21 - - Zungen ................................... 2

22 - - Lebern ................................... 2

29 - - sonstige ................................. 2

30 - von Schweinen, frisch oder gekühlt ......... 2

(40) - von Schweinen, gefroren:

41 - - Lebern ................................... 2

49 - - sonstige ................................. 2

80 - andere, frisch oder gekühlt:

A - von Schafen und Ziegen ................. 2

B - andere

ex B - von Pferden ..................... 2

90 - andere, gefroren:

A - von Schafen und Ziegen ................. 2

B - andere

ex B - von Pferden ..................... 2

0209 00 Schweinespeck (nicht durchwachsen),

Schweinefett und Geflügelfett (nicht

ausgeschmolzen), frisch, gekühlt, gefroren,

gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder

geräuchert:

A - Schweinespeck und Schweinefett ........... 2

0210 -- Fleisch sowie Innereien und anderer

genießbarer Schlachtanfall, gesalzen, in

Salzlake getrocknet oder geräuchert;

genießbares Mehl und Pulver aus Fleisch,

Innereien oder anderem Schlachtanfall:

(10) - Fleisch von Schweinen:

11 - - Schinken, Schultern und Stücke davon, mit

Knochen .................................. 2

12 - - Bauchfleisch (durchwachsener Speck) und

Stücke davon ............................. 2

19 - - sonstige ................................. 2

20 - Fleisch von Rindern ........................ 2

0401 -- Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit

Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln ............................... 3

0403 -- Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm,

Joghurt, Kefir sowie andere fermentierte

oder gesäuerte Milch und Rahm, auch

eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln oder mit Geruchs- und

Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von

Früchten oder Kakao:

10 - Joghurt:

A - ohne Zusatz von Geruchs- und

Geschmacksstoffen und ohne Zusatz von

Früchten oder Kakao .................... 3

90 - andere:

A - ohne Zusatz von Geruchs- und

Geschmacksstoffen und ohne Zusatz von

Früchten oder Kakao .................... 3

0404 -- Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln;

Erzeugnisse bestehend aus natürlichen

Milchbestandteilen, auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

10 - Molke und modifzierte Molke, auch

eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln:

B - andere ................................. 3

90 - andere ..................................... 3

0405 00 Butter und andere von der Milch stammende

Fette und Öle ................................ 3

0701 -- Kartoffeln, frisch oder gekühlt:

90 - andere ..................................... 4

0702 00 Tomaten, frisch oder gekühlt ................. 4

0704 -- Genießbare Kohlarten der Gattung Brassica

(einschließlich Kraut), frisch oder gekühlt:

10 - Blumenkohl (Karfiol) und Brokkoli .......... 4

20 - Rosenkohl (Kohlsprossen) ................... 4

90 - andere:

A - Oberkohlrabi ........................... 4

0705 -- Salate (Lactuca sativa) sowie

Zichorien- und Endiviensalate (Cichorium spp.),

frisch oder gekühlt:

(10) - Salate (Lactuca sativa):

11 - - Häuptelsalat (Kopfsalat) ................. 4

0706 -- Karotten, Weiße Rüben, Rote Rüben,

Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche

sowie Radieschen und ähnliche genießbare

Wurzeln, frisch oder gekühlt:

90 - andere:

B - Knollensellerie ........................ 4

C - Rettich sowie Radieschen ............... 4

0707 00 Gurken, frisch oder gekühlt .................. 4

0709 -- Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:

(50) - Pilze und Trüffeln:

51 - - Pilze:

B - andere ............................... 4

60 - Früchte der Gattung Capsicum oder der

Gattung Pimenta:

A - Früchte der Gattung Capsicum:

1 - Süßer Paprika ...................... 4

1001 -- Weizen und Mengkorn .......................... 5

1002 00 Roggen ....................................... 5

1003 00 Gerste ....................................... 5

1004 00 Hafer ........................................ 5

1005 -- Mais ......................................... 5

1101 00 Mehl aus Weizen oder Mengkorn ................ 5

1102 -- Mehl aus anderem Getreide als Weizen oder

Mengkorn ..................................... 5

1103 -- Grütze, Grieß und Pellets aus Getreide ....... 5

1104 -- Getreidekörner, anders bearbeitet (z.B.

geschält, gequetscht, gewalzt, in Flocken

oder Perlen, geschnitten oder geschrotet),

ausgenommen Reis der Nummer 1006;

Getreidekeime, ganz, gequetscht, gewalzt,

in Flocken oder gemahlen:

(10) - Körner, gequetscht, gewalzt oder in

Flocken:

11 - - aus Gerste ............................... 5

19 - - aus sonstigem Getreide ................... 5

(20) - Körner, anders bearbeitet (z.B. geschält,

in Perlen, geschnitten oder geschrotet) .... 5

30 - Getreidekeime, ganz, gequetscht,

gewalzt, in Flocken oder gemahlen .......... 5

1501 00 Schweineschmalz; andere Fette von Schweinen

und Fette von Geflügel, ausgeschmolzen, auch

ausgepreßt oder mit Lösungsmitteln extrahiert:

C - andere:

1 - Schweineschmalz....................... 6

2 - andere Fette von Schweinen ........... 6

1601 00 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus

Fleisch, Innereien oder anderem

Schlachtanfall oder Blut;

Nahrungsmittelzubereitungen auf der

Grundlage dieser Erzeugnisse ................. 2

1701 -- Rohrzucker und Rübenzucker und chemisch

reine Saccharose, fest:

(10) - Rohzucker ohne Zusatz von Geruchs-,

Geschmacks- oder Farbstoffen:

11 - Rohrzucker ................................. 7

12 - Rübenzucker ................................ 7

(90) - andere:

91 - - mit Zusatz von Geruchs-, Geschmacks- oder

Farbstoffen:

B - andere ............................... 7

99 - sonstige ................................... 7

2710 00 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien,

ausgenommen rohe; anderweitig weder genannte

noch inbegriffene Zubereitungen, die

70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöle oder

Öle aus bituminösen Mineralien enthalten,

soweit diese Öle den wesentlichen Bestandteil

dieser Zubereitungen bilden:

A - Petrolether und Benzine, ausgenommen

Testbenzine .............................. 8

B - Testbenzine .............................. 8

C - Petroleum ................................ 8

D - Gasöle ................................... 8

E - Heizöle und ähnliche Rückstände von der

Erdölverarbeitung ........................ 8

3103 -- Mineralische oder chemische

Phosphordüngemittel:

10 - Superphosphate ............................ 9

20 - Entphosphorungsschlacken (z.B.

Thomasschlacke) ........................... 9