Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufes des Galgenbergtunnels im Zuge der Hochleistungsstrecke Bruck/M.–St. Michael
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 576/1989, wird verordnet:
Der Trassenverlauf des Galgenbergtunnels im Zuge der Hochleistungsstrecke Bruck/M. - St. Michael im Bereich der Stadtgemeinde Leoben und der Marktgemeinde St. Michael i. O. wird wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 1,958 und endet bei km 10,753 der ÖBB-Strecke St. Michael - Leoben.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Leoben und der Marktgemeinde St. Michael i. O. aufliegenden Planunterlagen (Einlage: 09) zu ersehen.
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