PROTOKOLL DER XLIV. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. Mai 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION
Präambel/Promulgationsklausel
Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste erfolgreicher Zusammenarbeit ihre XLIV. Tagung in der Zeit vom 8. bis 9. Juni 1993 in Levico Terme (TN) abgehalten.
Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:
Artikel 1
Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten die bisher geltenden Listen A und B außer Kraft.
Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten mit 1. Oktober in Kraft und gelten bis 30. September 1994.
Artikel 2
Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben, soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.
Artikel 3
Die in den diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.
Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus - und zwar bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur Verzollung) - durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden, welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.
Artikel 4
Die Gemischte Kommission hat die Realisierung der bei der letzten Tagung zur Sprache gebrachten Themen mit folgendem Ergebnis überprüft und dabei Folgendes festgestellt:
Durchführung von Montage-Arbeiten im Accordino-Raum durch Firmen der begünstigten Gebiete:
Verwendung von Mobilfunkgeräten:
Projekt RAI III und Übertragung von Fernsehprogrammen nach Tirol und Vorarlberg:
Eisenbahnverkehr auf der Pustertalstrecke (Innsbruck - Lienz):
Beseitigung von Hindernissen für den Straßengüterverkehr im Accordino-Raum
den Anteil des erleichterten Verkehrs am Gesamtaufkommen des Straßengüterverkehrs abschätzen;
geeignete Feststellungs- und Kontrollmaßnahmen studieren, die gewährleisten, daß die Erleichterungen ausschließlich den Wirtschaftsunternehmen der Accordino-Regionen zugute kommen.
Artikel 5
Beide Delegationen stellen fest, daß auch für den Fall, daß die den Warenaustausch betreffenden Kompetenzen des gegenständlichen Abkommens mit einem Beitritt Österreichs zur Europäischen Gemeinschaft von deren Regelungen absorbiert werden, die Gemischte Kommission, wie schon in den vergangenen Jahren, ein wichtiger Bezugspunkt zur Koordinierung anderer zentralstaatlicher Kompetenzen zum Zweck der Zusammenarbeit im Accordino-Raum bleiben wird.
Die beiden Delegationen werden die jeweils zuständigen innerstaatlichen Stellen in geeigneter Weise auf diesen Aspekt hinweisen.
Artikel 6
Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1993 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1994.
Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission nicht stattfinden sollte.
Gegeben zu Levico Terme am 9. Juni 1993
in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste A
```
```
Nr. Waren Kontingente
```
```
1 Frisches Gemüse ......................... 3 000 t
2 Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel ... 3 000 t
3 Tafeläpfel .............................. 5 500 t
4 Industrieobst ........................... 500 t
5 Weine und Traubenmost ................... 19 228 hl
6 Kleie oder andere Rückstände vom Sieben
oder Mahlen von Getreide ................ 500 t
7 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu
100 Mio. Lire) .......................... 2 000 Mio. Lit
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste A
```
```
Nr. Waren Kontingente
```
```
1 Männliches Einstellvieh der
Höhenviehrassen soweit in Italien
zugelassen .............................. 3 725 Stück
2 Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen
soweit in Italien zugelassen und
Schlachtrinder .......................... 3 367 Stück
3 Butter .................................. 100 t
4 Bier .................................... 1 200 hl
5 Nadelsägerundholz ....................... 5 000 m3
6 Schnittholz ............................. 30 000 m3
7 Bezimmertes Bauholz ..................... 12 000 m3
8 Brennholz ............................... 1 000 t
9 Sägeabfälle ............................. 2 000 t
10 Stangen aus Holz ........................ 8 000 m3
11 Rebstangen .............................. 1 000 m3
12 Schalter und Säulen aus Nadelholz ....... 8 000 m3
13 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu
100 Mio. Lire) .......................... 2 000 Mio. Lit.
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL UND VORARLBERG
Liste B
```
```
Kontingent
Pos. Ware Wert in
Nr. Menge Mio. Lire
```
```
1 Kalbfleisch ................. 151 t
2 Rindfleisch ................. 244 t
3 Schweinefleisch ............. 314 t
4 Schinken, roh, gekocht,
geräuchert, Ossocollo ....... 64 t
5 Lebende oder tote Forellen;
Forelleneier ................ 312 t
6 Zier-, Obst- und
Aufforstungspflanzen mit
bloßen Wurzeln und/oder daran
haftendem Erdreich, in Stroh
eingewickelt ................ 1 008 000 Stk.
7 Pilze, frisch oder
getrocknet, auch zerkleinert 13 t
8 a) Obst, frisch (falls Äpfel,
nur Handelsklasse I) ..... 3 325 t
```
Industrieobst ............ 630 t
```
9 Käse „a pasta filata''
(Mozzarella, geräucherte
Provola, Scamorza,
Caciottella) und Mascarpone . 60 t
10 Maisgrieß und Maismehl;
Heidenmehl, Polenta ......... 126 t
11 Traubenkern- oder Maiskeimöl
```
roh ...................... 126 t
```
```
gereinigt oder raffiniert 107 t
```
12 Salami, Knoblauchwurst und
Mortadella; ................. 445 t
13 Knödel, auch tiefgekühlt .... 16 t
14 Fischzubereitungen und
Fischkonserven .............. 20 t
15 Teigwaren, auch gefüllt
```
Strudelteigblätter,
```
Spätzle .................. 42 t
```
sonstige Teigwaren ....... 504 t
```
16 Backwaren und feine Backwaren,
auch tiefgekühlt ............ 349 t
17 Gemüse, tiefgekühlt, gefroren,
vorübergehend haltbar gemacht,
getrocknet, zerkleinert,
gemahlen, zubereitet, auch in
luftdicht verschlossenen
Behältnissen (davon
Kartoffelverarbeitungserzeug-
nisse bis zu einer
Maximalmenge von 340 t), mit
Ausnahme von Gemüse, frisch . 1 722 t
18 Konfitüren, Gelees und
Marmeladen, Fruchtmus und
Fruchtpasten, eingekocht,
auch mit Zuckerzusatz;
Früchte in anderer Weise
zubereitet oder haltbar
gemacht, auch mit Zusatz von
Zucker oder Alkohol;
Fruchteiskremen und -pasten;
kandierte Früchte und
kandierte Fruchtschalen ..... 3 881 t
19 Erdnuß-, Mandel- oder
Haselnußkaramel,
Zuckererdnüsse, Zuckermandeln,
geröstete und gesalzene
Erdnuß- oder Mandelkerne .... 32 760 kg
20 Fruchtsäfte (inbegriffen
Traubensaft), Gemüsesäfte,
auch mit Zuckerzusatz; jedoch
weder gegoren, noch mit einem
Zusatz von Alkohol;
Fruchtkonzentrate;
einschlägiges Aroma;
Fruchtsaft- oder
Gemüsesaftgetränke und
Getränke aus aromatischen
Kräutern ohne Zusatz von
Alkohol, einschließlich jener
mit einem über dem
natürlichen Prozentsatz
liegenden Wassergehalt ...... 5 040 t
21 Mineral- und Tafelwasser .... 10 080 hl
22 Bier ........................ 16 380 hl
23 Qualitätsweine bestimmter
Anbaugebiete ................ 31 657 hl (6 034)
24 Qualitätsweine bestimmter
Anbaugebiete und Weine mit
geographischer Bezeichnung;
Schaumweine
```
in 0,75 l- und
```
0,375 l-Flaschen ......... 13 100 hl
```
in 1,0 l-Flaschen ........ 6 300 hl
```
25 Branntweine aus Früchten .... 588 hl
26 Weinessig, auch in Flaschen . 6 930 hl
27 Extraktionsschrot aus
Sesamsamen, Maiskeimen und
Traubenkernen für
Futtermittelzwecke .......... 316 t
28 Papier aller Art; Pappe, auch
für bestimmte Zwecke
zugeschnitten; Wellpappe .... 415
29 Schachteln und andere
Umschließungen aus Papier
oder Pappe .................. 400
30 Glückwunschbillets, Bildpost-
und Glückwunschkarten aller
Art, auch in gefalteten
Serien und in Blockform;
Posters; Prospekte und
Kalender aller Art .......... 875
31 - 50 - - -
51 Marmor, Travertin und andere
Kalksteine (Werk- oder
Hausteine) mit einer
scheinbaren Dichte von 2,5
oder mehr; Schiefer, Granit,
Basalt, Sandstein, Serpentin,
Quarzit und andere Werk- oder
Hausteine mit einer
scheinbaren Dichte unter 2,5,
natürliche Konglomerate;
Kunststein; alle diese roh,
gespalten, grob behauen, durch
Sägen zerteilt, in jeder Form
und Größe bearbeitet und Waren
daraus ...................... 1 025
52 Steine aus Porphyr sowie
Waren daraus ................ 455
53 Kerzen und andere Wachswaren,
auch kunstgewerbliche ....... 200
54 Platten und Folien aus
Polyvinylchlorid ............ 200
55 Profile und Waren aus
plastischem Material ........ 600
56 Runderneuerte Reifen;
auswechselbare Reifenprofile;
Platten, Blätter, Streifen
und Profile, aus
vulkanisiertem Weichkautschuk 200
57 Bekleidungsstücke,
Handschuhe, Mützen und
Taschen, aus Leder oder Pelz 200
58 Parkettbrettchen, Kurzriemen,
Schwedenschalungen und
Kehrleisten ................. 570
59 Rolläden aus Holz oder
Kunststoff und deren Zubehör,
auch zerlegt;
Kunststoffprofile für
Rolläden .................... 210
60 Vorgefertigte Häuser und
deren Teile ................. 680
61 Spanplatten,
kunststoffbeschichtete
Platten ..................... 500
62 Türen und Fenster und die
dazugehörigen Rahmen ........ 698
63 Gewebe und Bänder aus Seide,
Baumwolle und/oder
synthetischen und/oder
künstlichen Spinnstoffen,
auch mit Metallfäden ........ 200
64 Wollgarne und Wollmischgarne 281
65 Wollgewebe, auch gemischt mit
anderen Textilfasern ........ 300
66 Baumwollgarne, von Nr. 0 bis
einschließlich Nr. 50 englisch 400
67 Erzeugnisse der Kunstweberei 200
68 Teppiche und Spannteppiche .. 800
69 Wirk- und Strickwaren ....... 450
70 Strümpfe, Socken und
Strumpfhosen ................ 200
71 Krawatten und Foulards ...... 200
72 Konfektionswaren aus
Textilien, auch mit Gummi
oder Plastik überzogen;
Daunendecken und Kissen ..... 550
73 Schuhe und deren Teile ...... 200
74 Platten, Fliesen, Blöcke und
Tafeln für Bauzwecke, auch
aus Holzabfällen, mit
Magnesium oder anderen
Bindemitteln hergestellt .... 200
75 Waren aus Zement, Beton oder
Kunststein, auch bewehrt .... 381
76 Ziegel ...................... 200
77 Rohre, Rohrverbindungsstücke
und andere Teile für
Kanalisations-, Entwässerungs-
und ähnliche Zwecke, Platten
und Fliesen, aus Steinzeug .. 200
78 Glasierte Boden- und
Wandbelagsplatten (Fliesen)
aus Keramik ................. 200
79 Weinflaschen aus Glas ....... 200
80 Spiegel, Isolierglas,
Flachglas bearbeitet ........ 260
81 Baustahlmatten, sowie
Erzeugnisse daraus .......... 200
82 Garagenkipptore, Gittertore
und Rolläden aus Eisen oder
Stahl; Wellblechgaragen, auch
unvollständig, auch nicht
zusammengesetzt, und deren
Teile ....................... 340
83 Fundamentzwingen, deren
Zubehör ..................... 200
84 Stahlkonstruktionen und deren
Teile ....................... 200
85 Metallregale; deren
Bestandteile und
Verbindungsstücke ........... 230
86 Deckenstahlgitterträger ..... 200
87 Steckrahmenschalungen mit
Zubehör ..................... 300
88 Heizöl-, Haushalts- sowie
Lagertanks und deren Zubehör 200
89 Gas- oder Elektroherde,
Gaskochkessel;
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