Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen.Hauptabkommen Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum(NR: GP XVIII RV 460, Zu 460 und 1349 AB 658 und 1373 S. 79. und 139. BR: AB 4343 und 4667 S. 558. und 577.)
Unterzeichnungsdatum
Sprachen
Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Isländisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch
Vertragsparteien
Belgien 909/1993 Dänemark 909/1993 Deutschland 909/1993 EGKS 909/1993 EWG 909/1993 Finnland 909/1993 Frankreich 909/1993 Griechenland 909/1993 Großbritannien 909/1993 Irland 909/1993 Island 909/1993 Italien 909/1993 Liechtenstein 909/1993 Luxemburg 909/1993 Niederlande 909/1993 Norwegen 909/1993 Portugal 909/1993 Schweden 909/1993 Schweiz 909/1993 Spanien 909/1993
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages: Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen, dessen Artikel 4, Artikel 6, Artikel 7 lit. a, Artikel 62, Artikel 102 Absatz 5, Artikel 103 Absatz 2, Artikel 110 Absatz 1, Artikel 110 Absatz 4 und Artikel 111 Absatz 4 des Hauptabkommens sowie Artikel 6 des Protokolls 10 und Satz 1 des Protokolls 39 sowie Artikel 9 und Artikel 10 der in der ersten Eintragung des Abschnittes XIX des Anhangs II zitierten Richtlinien verfassungsändernd sind, wird genehmigt und
im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ist die Veröffentlichung dieses Staatsvertrages in dänischer, englischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften und in finnischer, isländischer, norwegischer und schwedischer Sprache im EWR-Supplement des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften als zweckentsprechende Kundmachung im Sinne dieser Verfassungsbestimmung anzusehen und werden alle genannten Sprachfassungen sowie die in den Anhängen verwiesenen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften in finnischer, isländischer, norwegischer und schwedischer Sprache im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten aufgelegt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. Oktober 1992 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt. Das Abkommen in der Fassung des Anpassungsprotokolls, BGBl. Nr. 910/1993, tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
INHALTSVERZEICHNIS
I. HAUPTABKOMMEN
PRÄAMBEL
```
TEIL I ZIELE UND GRUNDSÄTZE
```
```
TEIL II FREIER WARENVERKEHR
```
Kapitel 1 Grundsätze
Kapitel 2 Landwirtschaftliche Erzeugnisse und
Fischereierzeugnisse
Kapitel 3 Zusammenarbeit in Zollsachen und
Handelserleichterungen
Kapitel 4 Sonstige Regeln für den freien Warenverkehr
Kapitel 5 Kohle- und Stahlerzeugnisse
```
TEIL III FREIZÜGIGKEIT, FREIER DIENSTLEISTUNGS- UND
```
KAPITALVERKEHR
Kapitel 1 Arbeitnehmer und selbständig Erwerbstätige
Kapitel 2 Niederlassungsrecht
Kapitel 3 Dienstleistungen
Kapitel 4 Kapitalverkehr
Kapitel 5 Wirtschafts- und währungspolitische
Zusammenarbeit
Kapitel 6 Verkehr
```
TEIL IV WETTBEWERBS- UND SONSTIGE GEMEINSAME REGELN
```
Kapitel 1 Vorschriften für Unternehmen
Kapitel 2 Staatliche Beihilfen
Kapitel 3 Sonstige gemeinsame Regeln
```
TEIL V HORIZONTALE BESTIMMUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT
```
DEN VIER FREIHEITEN
Kapitel 1 Sozialpolitik
Kapitel 2 Verbraucherschutz
Kapitel 3 Umwelt
Kapitel 4 Statistik
Kapitel 5 Gesellschaftsrecht
```
TEIL VI ZUSAMMENARBEIT AUSSERHALB DER VIER FREIHEITEN
```
```
TEIL VII INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN
```
Kapitel 1 Struktur der Assoziation
Kapitel 2 Beschlußfassungsverfahren
Kapitel 3 Homogenität, Überwachungsverfahren und
Streitbeilegung
Kapitel 4 Schutzmaßnahmen
```
TEIL VIII FINANZIERUNGSMECHANISMUS
```
```
TEIL IX ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
```
II. PROTOKOLLE
Protokoll 1 über horizontale Anpassungen
Protokoll 2 über die nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a vom
Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossenen
Waren
Protokoll 3 über Waren nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b
des Abkommens
Protokoll 4 über die Ursprungsregeln
Protokoll 5 über Fiskalzölle (Schweiz/Liechtenstein)
Protokoll 6 über das Anlegen von Pflichtlagern durch die
Schweiz und Liechtenstein
Protokoll 7 über mengenmäßige Beschränkungen, die Island
beibehalten darf
Protokoll 8 über staatliche Monopole
Protokoll 9 über den Handel mit Fisch und anderen
Meereserzeugnissen
Protokoll 10 über die Vereinfachung der Kontrollen und
Formalitäten im Güterverkehr
Protokoll 11 über Amtshilfe in Zollsachen
Protokoll 12 über Vereinbarungen mit Drittländern über die
Konformitätsbewertung
Protokoll 13 über die Nichtanwendung von Antidumping- und
Ausgleichsmaßnahmen
Protokoll 14 über den Handel mit Kohle- und Stahlerzeugnissen
Protokoll 15 über Übergangszeiten für die Freizügigkeit
(Schweiz und Liechtenstein)
Protokoll 16 über Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen
Sicherheit in bezug auf Übergangszeiten für die
Freizügigkeit (Schweiz und Liechtenstein)
Protokoll 17 betreffend Artikel 34
Protokoll 18 über interne Verfahren zur Durchführung von
```
Artikel 43
```
Protokoll 19 über den Seeverkehr
Protokoll 20 über den Zugang zu Binnenwasserstraßen
Protokoll 21 über die Durchführung der Wettbewerbsregeln für
Unternehmen
Protokoll 22 über die Definition der Begriffe „Unternehmen“
und „Umsatz“ (Artikel 56)
Protokoll 23 über die Zusammenarbeit zwischen den
Überwachungsorganen (Artikel 58)
Protokoll 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle
von Unternehmenszusammenschlüssen
Protokoll 25 über über den Wettbewerb bei Kohle und Stahl
Protokoll 26 über die Befugnisse und Aufgaben der
EFTA-Überwachungsbehörde im Bereich der
staatlichen Beihilfen
Protokoll 27 über die Zusammenarbeit im Bereich der
staatlichen Beihilfen
Protokoll 28 über geistiges Eigentum
Protokoll 29 über die berufliche Bildung
Protokoll 30 mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung
der Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen
außerhalb der vier Freiheiten
Protokoll 32 über Finanzbestimmungen zur Anwendung von
```
Artikel 82
```
Protokoll 33 über das Schiedsverfahren
Protokoll 34 zur Möglichkeit für Gerichte und Gerichtshöfe
der EFTA-Staaten, den Gerichtshof der
Europäischen Gemeinschaften um Entscheidung über
die Auslegung von EWR-Bestimmungen zu ersuchen,
die EG-Bestimmungen entsprechen
Protokoll 35 zur Durchführung der EWR-Bestimmungen
Protokoll 36 über die Satzung des Gemeinsamen
Parlamentarischen EWR-Ausschusses
Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101
Protokoll 38 über den Finanzierungsmechanismus
Protokoll 39 über die ECU
Protokoll 40 über Svalbard
Protokoll 41 über bestehende Abkommen
Protokoll 42 zu bilateralen Vereinbarungen betreffend
besondere landwirtschaftliche Erzeugnisse
Protokoll 43 über das Abkommen zwischen der EWG und der
Republik Österreich über den Güterverkehr im
Transit auf der Schiene und der Straße
Protokoll 44 über das Abkommen zwischen der EWG und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft über den
Güterverkehr auf Straße und Schiene
Protokoll 45 über Übergangszeiten betreffend Spanien und
Portugal
Protokoll 46 über die Entwicklung der Zusammenarbeit in der
Fischerei
Protokoll 47 über die Beseitigung technischer
Handelshemmnisse für Wein
Protokoll 48 betreffend die Artikel 105 und 111
Protokoll 49 über Ceuta und Melilla
III. ANHÄNGE
Anhang I Tiergesundheit und Pflanzenschutz
Anhang II Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und
Zertifizierung
Anhang III Produkthaftung
Anhang IV Energie
Anhang V Freizügigkeit der Arbeitnehmer
Anhang VI Soziale Sicherheit
Anhang VII Gegenseitige Anerkennung beruflicher
Qualifikationen
Anhang VIII Niederlassungsrecht
Anhang IX Finanzdienstleistungen
Anhang X Audiovisuelle Dienste
Anhang XI Telekommunikationsdienste
Anhang XII Freier Kapitalverkehr
Anhang XIII Verkehr
Anhang XIV Wettbewerb
Anhang XV Staatliche Beihilfen
Anhang XVI Öffentliches Auftragswesen
Anhang XVII Geistiges Eigentum
Anhang XVIII Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz, Arbeitsrecht sowie
Gleichbehandlung von Männern und Frauen
Anhang XIX Verbraucherschutz
Anhang XX Umweltschutz
Anhang XXI Statistik
Anhang XXII Gesellschaftsrecht
IV. SCHLUSSAKTE
V. GEMEINSAME ERKLÄRUNGEN DER VERTRAGSPARTEIEN
Gemeinsame Erklärung über die Erstellung gemeinsamer Berichte nach Nummer 5 des Protokolls 1 über horizontale Anpassungen
Gemeinsame Erklärung zu Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen von Wein und Spirituosen
Gemeinsame Erklärung zu einer Übergangszeit für die Erteilung und Ausstellung von Dokumenten über den Ursprungsnachweis
Gemeinsame Erklärung zu Artikel 10 und Artikel 14 Absatz 1 des Protokolls 11 zum Abkommen
Gemeinsame Erklärung über elektromedizinische Geräte
Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Diploms als Facharzt, Fachzahnarzt, Tierarzt, Apotheker, praktischer Arzt oder Architekt sind
Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Hochschuldiploms sind, das eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließt
Gemeinsame Erklärung zum Güterkraftverkehr
Gemeinsame Erklärung über Wettbewerbsregeln
Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens
Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des Abkommens
Gemeinsame Erklärung über Beihilfen aus den EG-Strukturfonds oder anderen Finanzierungsinstrumenten
Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 27 Buchstabe c des Abkommens
Gemeinsame Erklärung zum Schiffbau
Gemeinsame Erklärung über die anwendbaren Verfahren in Fällen, in denen die EFTA-Staaten gemäß Artikel 76 und Teil VI des Abkommens und der entsprechenden Protokollen uneingeschränkt an den EG-Ausschüssen teilnehmen
Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in kulturellen Angelegenheiten
Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern
Gemeinsame Erklärung über die Beteiligung von Sachverständigen der Gemeinschaft an der Arbeit von Ausschüssen der EFTA-Staaten oder von Ausschüssen, die von der EFTA-Überwachungsbehörde eingesetzt werden
Gemeinsame Erklärung zu Artikel 103 des Abkommens
Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 35 zum Abkommen
Gemeinsame Erklärung zum Finanzierungsmechanismus
Gemeinsame Erklärung zum Verhältnis zwischen dem EWR-Abkommen und bestehenden Abkommen
Gemeinsame Erklärung zur vereinbarten Auslegung von Artikel 4 Absätze 1 und 2 des Protokolls 9 über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen
Gemeinsame Erklärung zur Anwendung von Zollzugeständnissen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
Gemeinsame Erklärung zum Pflanzenschutz
Gemeinsame Erklärung zur Amtshilfe der Aufsichtsbehörden in bezug auf Spirituosen
Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein
Gemeinsame Erklärung zur Änderung von Zollzugeständnissen und zu den Sonderregelungen für Spanien und Portugal
Gemeinsame Erklärung zum Tierschutz
Gemeinsame Erklärung zum Harmonisierten System
VI. DER SCHLUSSAKTE BEIGEFÜGTE GEMEINSAME ERKLÄRUNGEN DER
VERTRAGSPARTEIEN
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:
Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über die Erleichterung der Grenzkontrollen;
⋯
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.