Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen.Hauptabkommen Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum(NR: GP XVIII RV 460, Zu 460 und 1349 AB 658 und 1373 S. 79. und 139. BR: AB 4343 und 4667 S. 558. und 577.)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1994-01-01
Status Aufgehoben · 1993-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 351
Änderungshistorie JSON API

Unterzeichnungsdatum

Sprachen

Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Isländisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch

Vertragsparteien

Belgien 909/1993 Dänemark 909/1993 Deutschland 909/1993 EGKS 909/1993 EWG 909/1993 Finnland 909/1993 Frankreich 909/1993 Griechenland 909/1993 Großbritannien 909/1993 Irland 909/1993 Island 909/1993 Italien 909/1993 Liechtenstein 909/1993 Luxemburg 909/1993 Niederlande 909/1993 Norwegen 909/1993 Portugal 909/1993 Schweden 909/1993 Schweiz 909/1993 Spanien 909/1993

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

1.

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages: Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen, dessen Artikel 4, Artikel 6, Artikel 7 lit. a, Artikel 62, Artikel 102 Absatz 5, Artikel 103 Absatz 2, Artikel 110 Absatz 1, Artikel 110 Absatz 4 und Artikel 111 Absatz 4 des Hauptabkommens sowie Artikel 6 des Protokolls 10 und Satz 1 des Protokolls 39 sowie Artikel 9 und Artikel 10 der in der ersten Eintragung des Abschnittes XIX des Anhangs II zitierten Richtlinien verfassungsändernd sind, wird genehmigt und

2.

im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ist die Veröffentlichung dieses Staatsvertrages in dänischer, englischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften und in finnischer, isländischer, norwegischer und schwedischer Sprache im EWR-Supplement des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften als zweckentsprechende Kundmachung im Sinne dieser Verfassungsbestimmung anzusehen und werden alle genannten Sprachfassungen sowie die in den Anhängen verwiesenen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften in finnischer, isländischer, norwegischer und schwedischer Sprache im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten aufgelegt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. Oktober 1992 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt. Das Abkommen in der Fassung des Anpassungsprotokolls, BGBl. Nr. 910/1993, tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

INHALTSVERZEICHNIS

I. HAUPTABKOMMEN

PRÄAMBEL

```

TEIL I ZIELE UND GRUNDSÄTZE

```

```

TEIL II FREIER WARENVERKEHR

```

Kapitel 1 Grundsätze

Kapitel 2 Landwirtschaftliche Erzeugnisse und

Fischereierzeugnisse

Kapitel 3 Zusammenarbeit in Zollsachen und

Handelserleichterungen

Kapitel 4 Sonstige Regeln für den freien Warenverkehr

Kapitel 5 Kohle- und Stahlerzeugnisse

```

TEIL III FREIZÜGIGKEIT, FREIER DIENSTLEISTUNGS- UND

```

KAPITALVERKEHR

Kapitel 1 Arbeitnehmer und selbständig Erwerbstätige

Kapitel 2 Niederlassungsrecht

Kapitel 3 Dienstleistungen

Kapitel 4 Kapitalverkehr

Kapitel 5 Wirtschafts- und währungspolitische

Zusammenarbeit

Kapitel 6 Verkehr

```

TEIL IV WETTBEWERBS- UND SONSTIGE GEMEINSAME REGELN

```

Kapitel 1 Vorschriften für Unternehmen

Kapitel 2 Staatliche Beihilfen

Kapitel 3 Sonstige gemeinsame Regeln

```

TEIL V HORIZONTALE BESTIMMUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT

```

DEN VIER FREIHEITEN

Kapitel 1 Sozialpolitik

Kapitel 2 Verbraucherschutz

Kapitel 3 Umwelt

Kapitel 4 Statistik

Kapitel 5 Gesellschaftsrecht

```

TEIL VI ZUSAMMENARBEIT AUSSERHALB DER VIER FREIHEITEN

```

```

TEIL VII INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN

```

Kapitel 1 Struktur der Assoziation

Kapitel 2 Beschlußfassungsverfahren

Kapitel 3 Homogenität, Überwachungsverfahren und

Streitbeilegung

Kapitel 4 Schutzmaßnahmen

```

TEIL VIII FINANZIERUNGSMECHANISMUS

```

```

TEIL IX ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

```

II. PROTOKOLLE

Protokoll 1 über horizontale Anpassungen

Protokoll 2 über die nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a vom

Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossenen

Waren

Protokoll 3 über Waren nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b

des Abkommens

Protokoll 4 über die Ursprungsregeln

Protokoll 5 über Fiskalzölle (Schweiz/Liechtenstein)

Protokoll 6 über das Anlegen von Pflichtlagern durch die

Schweiz und Liechtenstein

Protokoll 7 über mengenmäßige Beschränkungen, die Island

beibehalten darf

Protokoll 8 über staatliche Monopole

Protokoll 9 über den Handel mit Fisch und anderen

Meereserzeugnissen

Protokoll 10 über die Vereinfachung der Kontrollen und

Formalitäten im Güterverkehr

Protokoll 11 über Amtshilfe in Zollsachen

Protokoll 12 über Vereinbarungen mit Drittländern über die

Konformitätsbewertung

Protokoll 13 über die Nichtanwendung von Antidumping- und

Ausgleichsmaßnahmen

Protokoll 14 über den Handel mit Kohle- und Stahlerzeugnissen

Protokoll 15 über Übergangszeiten für die Freizügigkeit

(Schweiz und Liechtenstein)

Protokoll 16 über Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen

Sicherheit in bezug auf Übergangszeiten für die

Freizügigkeit (Schweiz und Liechtenstein)

Protokoll 17 betreffend Artikel 34

Protokoll 18 über interne Verfahren zur Durchführung von

```

Artikel 43

```

Protokoll 19 über den Seeverkehr

Protokoll 20 über den Zugang zu Binnenwasserstraßen

Protokoll 21 über die Durchführung der Wettbewerbsregeln für

Unternehmen

Protokoll 22 über die Definition der Begriffe „Unternehmen“

und „Umsatz“ (Artikel 56)

Protokoll 23 über die Zusammenarbeit zwischen den

Überwachungsorganen (Artikel 58)

Protokoll 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle

von Unternehmenszusammenschlüssen

Protokoll 25 über über den Wettbewerb bei Kohle und Stahl

Protokoll 26 über die Befugnisse und Aufgaben der

EFTA-Überwachungsbehörde im Bereich der

staatlichen Beihilfen

Protokoll 27 über die Zusammenarbeit im Bereich der

staatlichen Beihilfen

Protokoll 28 über geistiges Eigentum

Protokoll 29 über die berufliche Bildung

Protokoll 30 mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung

der Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen

außerhalb der vier Freiheiten

Protokoll 32 über Finanzbestimmungen zur Anwendung von

```

Artikel 82

```

Protokoll 33 über das Schiedsverfahren

Protokoll 34 zur Möglichkeit für Gerichte und Gerichtshöfe

der EFTA-Staaten, den Gerichtshof der

Europäischen Gemeinschaften um Entscheidung über

die Auslegung von EWR-Bestimmungen zu ersuchen,

die EG-Bestimmungen entsprechen

Protokoll 35 zur Durchführung der EWR-Bestimmungen

Protokoll 36 über die Satzung des Gemeinsamen

Parlamentarischen EWR-Ausschusses

Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101

Protokoll 38 über den Finanzierungsmechanismus

Protokoll 39 über die ECU

Protokoll 40 über Svalbard

Protokoll 41 über bestehende Abkommen

Protokoll 42 zu bilateralen Vereinbarungen betreffend

besondere landwirtschaftliche Erzeugnisse

Protokoll 43 über das Abkommen zwischen der EWG und der

Republik Österreich über den Güterverkehr im

Transit auf der Schiene und der Straße

Protokoll 44 über das Abkommen zwischen der EWG und der

Schweizerischen Eidgenossenschaft über den

Güterverkehr auf Straße und Schiene

Protokoll 45 über Übergangszeiten betreffend Spanien und

Portugal

Protokoll 46 über die Entwicklung der Zusammenarbeit in der

Fischerei

Protokoll 47 über die Beseitigung technischer

Handelshemmnisse für Wein

Protokoll 48 betreffend die Artikel 105 und 111

Protokoll 49 über Ceuta und Melilla

III. ANHÄNGE

Anhang I Tiergesundheit und Pflanzenschutz

Anhang II Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und

Zertifizierung

Anhang III Produkthaftung

Anhang IV Energie

Anhang V Freizügigkeit der Arbeitnehmer

Anhang VI Soziale Sicherheit

Anhang VII Gegenseitige Anerkennung beruflicher

Qualifikationen

Anhang VIII Niederlassungsrecht

Anhang IX Finanzdienstleistungen

Anhang X Audiovisuelle Dienste

Anhang XI Telekommunikationsdienste

Anhang XII Freier Kapitalverkehr

Anhang XIII Verkehr

Anhang XIV Wettbewerb

Anhang XV Staatliche Beihilfen

Anhang XVI Öffentliches Auftragswesen

Anhang XVII Geistiges Eigentum

Anhang XVIII Sicherheit und Gesundheitsschutz am

Arbeitsplatz, Arbeitsrecht sowie

Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Anhang XIX Verbraucherschutz

Anhang XX Umweltschutz

Anhang XXI Statistik

Anhang XXII Gesellschaftsrecht

IV. SCHLUSSAKTE

V. GEMEINSAME ERKLÄRUNGEN DER VERTRAGSPARTEIEN

1.

Gemeinsame Erklärung über die Erstellung gemeinsamer Berichte nach Nummer 5 des Protokolls 1 über horizontale Anpassungen

2.

Gemeinsame Erklärung zu Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen von Wein und Spirituosen

3.

Gemeinsame Erklärung zu einer Übergangszeit für die Erteilung und Ausstellung von Dokumenten über den Ursprungsnachweis

4.

Gemeinsame Erklärung zu Artikel 10 und Artikel 14 Absatz 1 des Protokolls 11 zum Abkommen

5.

Gemeinsame Erklärung über elektromedizinische Geräte

6.

Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Diploms als Facharzt, Fachzahnarzt, Tierarzt, Apotheker, praktischer Arzt oder Architekt sind

7.

Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Hochschuldiploms sind, das eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließt

8.

Gemeinsame Erklärung zum Güterkraftverkehr

9.

Gemeinsame Erklärung über Wettbewerbsregeln

10.

Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens

11.

Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des Abkommens

12.

Gemeinsame Erklärung über Beihilfen aus den EG-Strukturfonds oder anderen Finanzierungsinstrumenten

13.

Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 27 Buchstabe c des Abkommens

14.

Gemeinsame Erklärung zum Schiffbau

15.

Gemeinsame Erklärung über die anwendbaren Verfahren in Fällen, in denen die EFTA-Staaten gemäß Artikel 76 und Teil VI des Abkommens und der entsprechenden Protokollen uneingeschränkt an den EG-Ausschüssen teilnehmen

16.

Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in kulturellen Angelegenheiten

17.

Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern

18.

Gemeinsame Erklärung über die Beteiligung von Sachverständigen der Gemeinschaft an der Arbeit von Ausschüssen der EFTA-Staaten oder von Ausschüssen, die von der EFTA-Überwachungsbehörde eingesetzt werden

19.

Gemeinsame Erklärung zu Artikel 103 des Abkommens

20.

Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 35 zum Abkommen

21.

Gemeinsame Erklärung zum Finanzierungsmechanismus

22.

Gemeinsame Erklärung zum Verhältnis zwischen dem EWR-Abkommen und bestehenden Abkommen

23.

Gemeinsame Erklärung zur vereinbarten Auslegung von Artikel 4 Absätze 1 und 2 des Protokolls 9 über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen

24.

Gemeinsame Erklärung zur Anwendung von Zollzugeständnissen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse

25.

Gemeinsame Erklärung zum Pflanzenschutz

26.

Gemeinsame Erklärung zur Amtshilfe der Aufsichtsbehörden in bezug auf Spirituosen

27.

Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein

28.

Gemeinsame Erklärung zur Änderung von Zollzugeständnissen und zu den Sonderregelungen für Spanien und Portugal

29.

Gemeinsame Erklärung zum Tierschutz

30.

Gemeinsame Erklärung zum Harmonisierten System

VI. DER SCHLUSSAKTE BEIGEFÜGTE GEMEINSAME ERKLÄRUNGEN DER

VERTRAGSPARTEIEN

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:

1.

Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über die Erleichterung der Grenzkontrollen;

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