Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen.PROTOKOLLEPROTOKOLL 8 ÜBER STAATLICHE MONOPOLE

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1994-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Unterzeichnungsdatum

Sprachen

Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Isländisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 909/1993

1.

Artikel 16 des Abkommens findet spätestens ab dem 1. Januar 1995 auf folgende staatliche Handelsmonopole Anwendung:

2.

Artikel 16 gilt auch für Wein (HS-Position 22.04).

1.

Artikel 16 des Abkommens findet spätestens ab dem 1. Januar 1995 auf folgende staatliche Handelsmonopole Anwendung:

– das österreichische Salzmonopol,

– das isländische Düngemittelmonopol,

– das liechtensteinische Salz- und Schießpulvermonopol.

2.

Artikel 16 gilt auch für Wein (HS-Position 22.04).

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