Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen.PROTOKOLLEPROTOKOLL 35 ZUR DURCHFÜHRUNG DER EWR-BESTIMMUNGEN
Unterzeichnungsdatum
Sprachen
Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Isländisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch
Vertragsparteien
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 909/1993
Präambel/Promulgationsklausel
In Anbetracht der Tatsache, daß dieses Abkommen auf die Errichtung eines homogenen Europäischen Wirtschaftsraums abzielt, der auf gemeinsamen Regeln beruht, ohne daß von einer Vertragspartei verlangt wird, einem Organ des Europäischen Wirtschaftsraums Gesetzgebungsbefugnisse zu übertragen sowie
in Anbetracht der Tatsache, daß dies folglich durch nationale Verfahren erreicht werden muß -
Einziger Artikel
Für Fälle möglicher Konflikte zwischen durchgeführten EWR-Bestimmungen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen verpflichten sich die EFTA-Staaten, nötigenfalls eine gesetzliche Bestimmung des Inhalts einzuführen, daß in diesen Fällen die EWR-Bestimmungen vorgehen.
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