Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen.PROTOKOLLEPROTOKOLL 44 ÜBER DAS ABKOMMEN ZWISCHEN DER EWG UND DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT ÜBER DEN GÜTERVERKEHR AUF STRASSE UND SCHIENE(NR: GP XVIII RV 460, Zu 460 und 1349 AB 658 und 1373 S. 79. und 139. BR: AB 4343 und 4667 S. 558. und 577.)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1994-01-01
Status Aufgehoben · 1993-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, daß gleichzeitig mit dem vorliegenden Abkommen ein bilaterales Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene unterzeichnet wurde.

Die Bestimmungen des bilateralen Abkommens gehen den Bestimmungen des vorliegenden Abkommens vor, soweit sie dieselben Sachgebiete betreffen und in dem Maße, wie dies in dem vorliegenden Abkommen im einzelnen festgelegt ist.

Sechs Monate vor Ablauf des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene wird die Lage des Straßengüterverkehrs gemeinsam überprüft.

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