Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Ersatz der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-04-07
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 5
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 28 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der Berufsausbildungsgesetznovelle 1992, BGBl. Nr. 23/1993, wird verordnet:

§ 1. Diese Verordnung legt in der Anlage die öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen fest, bei denen durch den erfolgreichen Besuch einzelner Schulstufen (Klassen) Lehrzeiten in bestimmten Lehrberufen im jeweils in Monaten angegebenen Ausmaß ersetzt werden.

§ 2. (1) Bei der Feststellung des erfolgreichen Besuches einer Schulstufe (Klasse) sind die Leistungen des Schülers in den für den jeweiligen Lehrberuf facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen maßgebend. Eine negative Beurteilung in nicht facheinschlägigen Gegenständen und in Freigegenständen hat außer Betracht zu bleiben, es sei denn daß in der Anlage die erfolgreiche Absolvierung eines solchen Gegenstandes ausdrücklich gefordert wird.

(2) Als nicht facheinschlägig gelten insbesondere die allgemeinbildenden Gegenstände, sofern sie nicht in der fachlichen Berufsschule vermittelt werden.

§ 3. Soferne für den Lehrzeitersatz einschlägige Praxiszeiten vorgeschrieben werden und diese nicht vollständig absolviert wurden, ist der Lehrzeitersatz um die fehlenden Praxiszeiten zu reduzieren.

§ 4. Für in der Anlage bei einzelnen Schulen nicht angeführte Lehrberufe können Lehrzeitersätze im Einzelfall gemäß § 28 Abs. 3 des Berufsausbildungsgesetzes vereinbart werden. Soferne es sich hiebei um einen Lehrberuf handelt, der mit einem für diese Schule in der Anlage festgelegten Lehrberuf verwandt ist, darf das Ausmaß des Lehrzeitersatzes jedoch weder das in der Lehrberufsliste festgelegte Ausmaß der Verwandtschaft noch das in der Anlage für den verwandten Lehrberuf angegebene Ausmaß des Lehrzeitersatzes übersteigen.

§ 5. Im Einzelfall kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch Vereinbarung zwischen dem Lehrberechtigten und dem Lehrling, bei minderjährigen Lehrlingen auch dessen gesetzlichen Vertreter, der in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegte Lehrzeitersatz um nicht mehr als ein Jahr vermindert werden. § 13 Abs. 5 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1992, BGBl. Nr. 23/1993, findet Anwendung.

_Anlage_zu § 1

1.

BURGENLAND

Landwirtschaftliche Fachschule Burgenland – Ländliche Hauswirtschaft

Lehrberuf 2. Klasse
Bürokaufmann 12
Damenkleidermacher 12
Friedhofs- und Ziergärtner 10
Hotel- und Gastgewerbeassistent 10
Kellner 10
Koch 12

Bei Nachweis einer einschlägigen Praxis (zumindest im angegebenen Ausmaß) bis zur Vollendung der 2. Klasse:

Lehrberuf 2. Klasse
Friedhofs- und Ziergärtner (+ 2 Monate) *) 12
Hotel- und Gastgewerbeassistent (+ 2 Monate) *) 12
Kellner (+ 2 Monate) *) 12

*) Die mindestens zweimonatige Praxis kann nur alternativ – entweder für Friedhofs- und Ziergärtner oder für Hotel- und Gastgewerbeassistent oder für Kellner – angerechnet werden. Die Absolvierung der Praxis im Tätigkeitsbereich Friedhofs- und Ziergärtner, Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Kellner ist im Abschlußzeugnis zu vermerken.

Landwirtschaftliche Fachschule Burgenland – Allgemeine Landwirtschaft

Lehrberuf 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse
Bürokaufmann 12 12 18
Landmaschinenmechaniker (nur bei Absolvierung des ergänzenden Blockunterrichtes Metall im Ausmaß von 80 Stunden) 12 12 12
Schlosser (nur bei Absolvierung des ergänzenden Blockunterrichtes Metall im Ausmaß von 80 Stunden) 12 12 12
Tierpfleger 12 12 12
Tischler (nur bei Absolvierung des ergänzenden Blockunterrichtes Holz im Ausmaß von 80 Stunden) 12 12

Bei Nachweis einer einschlägigen Praxis (zumindest im angegebenen Ausmaß) nach der 2. Klasse:

Lehrberuf 4. Klasse
Bürokaufmann (+ 6 Monate) 24
Landmaschinenmechaniker (+ 6 Monate) 18
Landmaschinenmechaniker (+ 1 Jahr) 24
Schlosser (+ 6 Monate) 18
Schlosser (+ 1 Jahr) 24
Tischler (+ 6 Monate) 24
Tischler (+ 1 Jahr) 24

Landwirtschaftliche Fachschule Burgenland – Landwirtschaft mit Weinbau

Lehrberuf 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse
Bürokaufmann 12 12 18
Landmaschinenmechaniker (nur bei Absolvierung des ergänzenden Blockunterrichtes Metall im Ausmaß von 80 Stunden) 12 12 12
Obst- und Gemüsekonservierer 12 12 12
Schlosser (nur bei Absolvierung des ergänzenden Blockunterrichtes Metall im Ausmaß von 80 Stunden) 12 12 12

Bei Nachweis einer einschlägigen Praxis (zumindest im angegebenen Ausmaß) nach der 2. Klasse:

Lehrberuf 4. Klasse
Bürokaufmann (+ 6 Monate) 24
Destillateur (+ 6 Monate) 12
Landmaschinenmechaniker (+ 6 Monate) 18
Landmaschinenmechaniker (+ 1 Jahr) 24
Obst- und Gemüsekonservierer (+ 6 Monate) 18
Schlosser (+ 6 Monate) 18
Schlosser (+ 1 Jahr)24 24

Landwirtschaftliche Fachschule Burgenland – Weinbau und Kellerwirtschaft

Lehrberuf 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse
Bürokaufmann 12 12 18
Destillateur 12 12 12
Landmaschinenmechaniker (nur bei Absolvierung des ergänzenden Blockunterrichtes Metall im Ausmaß von 80 Stunden) 12 12 12
Schlosser (nur bei Absolvierung des ergänzenden Blockunterrichtes Metall im Ausmaß von 80 Stunden) 12 12 12

Bei Nachweis einer einschlägigen Praxis (zumindest im angegebenen Ausmaß) nach der zweiten Klasse:

Lehrberuf 2. Klasse
Bürokaufmann (+ 6 Monate) 24
Chemielaborant (+ 6 Monate) 18
Chemielaborant (+ 1 Jahr) 24
Destillateur (+ 6 Monate) 18
Destillateur (+ 1 Jahr) 24
Landmaschinenmechaniker (+ 6 Monate) 18
Landmaschinenmechaniker (+ 1 Jahr) 24
2.

KÄRNTEN

Zweijährige landwirtschaftliche Fachschule Kärnten, Fachrichtung ländliche Hauswirtschaft

Lehrberuf 2. Klasse
Bürokaufmann 12
Damenkleidermacher 12
Friedhofs- und Ziergärtner 10
Hotel- und Gastgewerbeassistent 10
Kellner 10
Koch 12

Bei Nachweis einer einschlägigen Praxis (zumindest im angegebenen Ausmaß) bis zur Vollendung der 2. Klasse:

Lehrberuf 2. Klasse
Friedhofs- und Ziergärtner (+ 2 Monate) *) 12
Hotel- und Gastgewerbeassistent (+ 2 Monate) *) 12
Kellner (+ 2 Monate) *) 12

*) Die mindestens zweimonatige Praxis kann nur alternativ – entweder für Friedhofs- und Ziergärtner oder für Hotel- und Gastgewerbeassistent oder für Kellner – angerechnet werden. Die Absolvierung der Praxis im Tätigkeitsbereich Friedhofs- und Ziergärtner, Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Kellner ist im Abschlußzeugnis zu vermerken.

Zweijährige landwirtschaftliche Fachschule Kärnten, Fachrichtung Landwirtschaft

Lehrberuf 2. Klasse
Bürokaufmann 12
Landmaschinenmechaniker (nur bei Absolvierung des ergänzenden Blockunterrichtes Metall im Ausmaß von 80 Stunden) 12
Schlosser (nur bei Absolvierung des ergänzenden Blockunterrichtes Metall im Ausmaß von 80 Stunden) 12
Tierpfleger 12
Tischler (nur bei Absolvierung des ergänzenden Blockunterrichtes Holz im Ausmaß von 80 Stunden) 12

Dreijährige landwirtschaftliche Fachschule Kärnten, Fachrichtung Landwirtschaft

Lehrberuf 2. Klasse 3. Klasse
Bürokaufmann 12 18
Fleischer 12
Landmaschinenmechaniker (nur bei Absolvierung des ergänzenden Blockunterrichtes Metall im Ausmaß von 80 Stunden) 12 12
Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter) 12
Maurer (nur bei Absolvierung des ergänzenden Blockunterrichtes Maurerei im Ausmaß von 80 Stunden) 12
Molkereifachmann 12
Schlosser (nur bei Absolvierung des ergänzenden Blockunterrichtes Metall im Ausmaß von 80 Stunden) 12 12
Tierpfleger 12 18
Tischler (nur bei Absolvierung des ergänzenden Blockunterrichtes Holz im Ausmaß von 80 Stunden) 12 12

Dreijährige landwirtschaftliche Fachschule Kärnten, Fachrichtung ländliche Hauswirtschaft

Lehrberuf 2. Klasse 3. Klasse
Bürokaufmann 12 18
Damenkleidermacher 12 12
Friedhofs- und Ziergärtner 10 12
Hotel- und Gastgewerbeassistent 10 12
Kellner 10 18
Koch 12 12

Bei Nachweis einer einschlägigen Praxis (zumindest im angegebenen Ausmaß) bis zur Vollendung der 2. Klasse:

Lehrberuf 2. Klasse
Friedhofs- und Ziergärtner (+ 2 Monate) *) 12
Hotel- und Gastgewerbeassistent (+ 2 Monate) *) 12
Kellner (+ 2 Monate) *) 12

*) Die mindestens zweimonatige Praxis kann nur alternativ – entweder für Friedhofs- und Ziergärtner oder für Hotel- und Gastgewerbeassistent oder für Kellner – angerechnet werden. Die Absolvierung der Praxis im Tätigkeitsbereich Friedhofs- und Ziergärtner, Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Kellner ist im Abschlußzeugnis zu vermerken.

3.

NIEDERÖSTERREICH

Landwirtschaftliche Fachschule Niederösterreich, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft

Lehrberuf 2. Klasse
Bürokaufmann 12
Damenkleidermacher 12
Friedhofs- und Ziergärtner 10
Hotel- und Gastgewerbeassistent 10
Kellner 10
Koch 12

Bei Nachweis einer einschlägigen Praxis (zumindest im angegebenen Ausmaß) bis zur Vollendung der 2. Klasse:

Lehrberuf 2. Klasse
Friedhofs- und Ziergärtner (+ 2 Monate) *) 12
Hotel- und Gastgewerbeassistent (+ 2 Monate) *) 12
Kellner (+ 2 Monate) *) 12

*) Die mindestens zweimonatige Praxis kann nur alternativ – entweder für Friedhofs- und Ziergärtner oder für Hotel- und Gastgewerbeassistent oder für Kellner – angerechnet werden. Die Absolvierung der Praxis im Tätigkeitsbereich Friedhofs- und Ziergärtner, Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Kellner ist im Abschlußzeugnis zu vermerken.

Landwirtschaftliche Fachschule Niederösterreich – Weinbau und Kellerwirtschaft

Lehrberuf 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse
Bürokaufmann 12 12 24
Chemielaborant 12 12 12
Landmaschinenmechaniker 12 12 12
Obst- und Gemüsekonservierer 12 12 12

Bei Nachweis einer einschlägigen Praxis (zumindest im angegebenen Ausmaß) nach der 2. Klasse:

Lehrberuf 4. Klasse
Chemielaborant (+ 6 Monate) 18
Destillateur (+ 6 Monate) 12
Kellner (+ 6 Monate) 12
Landmaschinenmechaniker (+ 6 Monate) 18

Landwirtschaftliche Fachschule Niederösterreich – Landwirtschaft mit Wald- und Hauswirtschaft

Lehrberuf 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse
Bürokaufmann 12 12 12
Koch 12 12 12
Landmaschinenmechaniker 12 12 12
Tierpfleger 12 12 24

Bei Nachweis einer einschlägigen Praxis (zumindest im angegebenen Ausmaß) nach der 2. Klasse:

Lehrberuf 4. Klasse
Bürokaufmann (+ 6 Monate) 18
Bürokaufmann (+ 1 Jahr) 24
Fleischer (+ 6 Monate) 18
Fleischer (+ 1 Jahr) 24
Koch (+ 6 Monate) 18
Koch (+ 1 Jahr) 24
Landmaschinenmechaniker (+ 6 Monate) 18
Landmaschinenmechaniker (+ 1 Jahr) 24

Landwirtschaftliche Fachschule Niederösterreich – Landwirtschaft mit Waldwirtschaft

Lehrberuf 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse
Bürokaufmann 12 12 12
Landmaschinenmechaniker 12 12 12
Schlosser 12 12 12
Tierpfleger 12 12 24

Bei Nachweis einer einschlägigen Praxis (zumindest im angegebenen Ausmaß) nach der 2. Klasse:

Lehrberuf 2. Klasse
Bürokaufmann (+ 6 Monate) 18
Bürokaufmann (+ 1 Jahr) 24
Fleischer (+ 6 Monate) 18
Landmaschinenmechaniker (+ 6 Monate) 18
Landmaschinenmechaniker (+ 1 Jahr) 24
Molkereifachmann (+ 6 Monate) 12
Schlosser (+ 6 Monate) 18
Schlosser (+ 1 Jahr) 24

Landwirtschaftliche Fachschule Niederösterreich – Landwirtschaft mit Weinbau

Lehrberuf 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse
Bürokaufmann 12 12 12
Landmaschinenmechaniker 12 12 12
Schlosser 12 12 12

Bei Nachweis einer einschlägigen Praxis (zumindest im angegebenen Ausmaß) nach der 2. Klasse:

Lehrberuf 4. Klasse
Bürokaufmann (+ 6 Monate) 18
Bürokaufmann (+ 1 Jahr) 24
Destillateur (+ 6 Monate) 18
Fleischer (+ 6 Monate) 18
Landmaschinenmechaniker (+ 6 Monate) 18
Landmaschinenmechaniker (+ 1 Jahr) 24
Schlosser (+ 6 Monate) 18
Schlosser (+ 1 Jahr) 24

Landwirtschaftliche Fachschule Niederösterreich – Allgemeine Landwirtschaft

Lehrberuf 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse
Bürokaufmann 12 12 12
Landmaschinenmechaniker 12 12 12
Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter) 12 12 12
Schlosser 12 12 12
Tierpfleger 12 12 24

Bei Nachweis einer einschlägigen Praxis (zumindest im angegebenen Ausmaß) nach der 2. Klasse:

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