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Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung Haltestelle Ried/Diepersdorf–Bahnhof Wartberg/Krems im Zuge der Hochleistungsstrecke Selzthal–Linz

Geltender Text a fecha 1994-07-08

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 576/1989 wird verordnet:

Der Trassenverlauf der Linienverbesserung Haltestelle Ried/Diepersdorf - Bahnhof Wartberg/Krems im Zuge der Hochleistungsstrecke Selzthal-Linz im Bereich der Marktgemeinde Wartberg a. d. Krems wird wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 37,600 und endet bei km 40,025 der ÖBB- Strecke Linz-Selzthal.

Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus der beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Wartberg a. d. Krems aufliegenden Planunterlage (Einlage V 10/1) zu ersehen.