Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Schulen und Studienrichtungen festgelegt werden, die bestimmten Handwerken entsprechen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-03-09
Status Aufgehoben · 2002-07-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
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Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 111/2002).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 Abs. 1, 3 und 5 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 532/1993, wird hinsichtlich der im § 1 genannten Studienrichtungen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, hinsichtlich der in den §§ 2 und 3 genannten Schulen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst verordnet:

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 111/2002).

§ 1. In Anlage 1 wird festgelegt, welchen Handwerken die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 Z 2 GewO 1973 entspricht. Weiters werden in Anlage 1 für die einzelnen Handwerke jeweils die technischen, montanistischen und naturwissenschaftlichen Studienrichtungen sowie die Studienrichtungen der Bodenkultur festgelegt, die diesen Handwerken gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 und Abs. 3 Z 2 GewO 1973 oder gemäß § 18 Abs. 3 Z 2 GewO 1973 entsprechen.

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 111/2002).

§ 2. In Anlage 2 werden für die einzelnen Handwerke jeweils die berufsbildenden höheren Schulen, die diesen Handwerken gemäß § 18 Abs. 1 Z 4 und Abs. 3 Z 2 GewO 1973 oder gemäß § 18 Abs. 3 Z 2 GewO 1973 entsprechen, und die mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen festgelegt, die diesen Handwerken gemäß § 18 Abs. 3 Z 2 GewO 1973 entsprechen.

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 111/2002).

§ 3. In Anlage 3 werden für die einzelnen Handwerke jeweils die Werkmeisterschulen und die bei einer Einrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes geführten Fachakademien festgelegt, die diesen Handwerken gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 und Abs. 3 Z 2 GewO 1973 oder gemäß § 18 Abs. 3 Z 2 GewO 1973 entsprechen.

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 111/2002).

§ 4. Kommt zu den in Anlage 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 158/1994 genannten Schulen eine neue Fachrichtung hinzu, so gilt die Schule der neuen Fachrichtung als jenem Handwerk entsprechend, dem eine in der Anlage 2 genannte Schule zugeordnet wird, soweit die schwerpunktmäßige Ausbildung an der in Anlage 2 genannten Schule mit der schwerpunktmäßigen Ausbildung an der Schule der neuen Fachrichtung übereinstimmt.

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 111/2002).

Anlage 1

Handwerk entsprechende Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 Z 2 GewO 1973 oder entsprechende Studienrichtung gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 und Abs. 3 Z 2 GewO 1973 entsprechende Studienrichtung gemäß § 18 Abs. 3 Z 2 GewO 1973
Gärtner Studienrichtung Landschaftsplanung und Landschaftspflege Studienversuch Landschaftsökologie und Landschaftsgestaltung Studienrichtung Landwirtschaft, Studienzweig Gartenbau
Schlosser Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau Studienrichtung Maschinenbau
Schmiede Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau Studienrichtung Maschinenbau
Maschinen und Fertigungs-techniker Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau: Wahlfachgruppe Werkzeugmaschinen und Fördertechnik Wahlfachgruppe Verfahrenstechnik Studienzweig Produktionstechnik Studienzweig Verfahrenstechnik Studienrichtung Montanmaschinenwesen Studienrichtung Maschinenbau Studienversuch Mechatronik Studienrichtung Verfahrenstechnik: Studienzweig Apparate-, Anlagen- und Prozeßtechnik Studienzweig Anlagentechnik Studienversuch Fertigungsautomatisierung
Kälteanlagen-techniker Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau: Wahlfachgruppe Dampf- und Wärmetechnik Wahlfachgruppe Verfahrenstechnik Studienzweig Energietechnik Studienzweig Verfahrenstechnik Studienrichtung Maschinenbau (nur bei erfolgreicherAbsolvierung von dem Handwerk Regelungstechnik entsprechenden Wahlfächern) Studienrichtung Verfahrenstechnik: Studienzweig Apparate-, Anlagen- und Prozeßtechnik Studienzweig Anlagentechnik Studienrichtung Hüttenwesen, Studienzweig Betriebs- und Energiewirtschaft Studienrichtung Montanmaschinenwesen Studienrichtung Maschinenbau Studienrichtung Elektrotechnik: Wahlfachgruppe und Prozeßautomatisierung Studienzweig Automatisierungs- und Regelungstechnik Studienzweig Prozeßtechnik
Büroko-mmunikations- techniker Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau: Wahlfachgruppe Mikroprozessoren und Technische Datenverarbeitung Studienzweig Mikroprozessoren und Technische Datenverarbeitung Studienrichtung Informatik Studienrichtung Telematik Studienrichtung Elektrotechnik: Wahlfachgruppe Elektrische Anlagen Wahlfachgruppe Elektrische Maschinen Wahlfachgruppe Elektronik und Nachrichtentechnik Wahlfachgruppe Regelungstechnik und Prozeßautomatisierung Studienzweig Industrielle Elektronik und Regelungstechnik Studienzweig Energie- und Antriebstechnik Studienzweig Automatisierungs- und Regelungstechnik Studienzweig Computertechnik Studienzweig Elektronik und Nachrichtentechnik Studienzweig Prozeßtechnik Studienversuch Mechatronik Studienrichtung Maschinenbau Studienrichtung Datentechnik
Kraftfahrzeug- techniker Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau: Wahlfachgruppe Verbrennungskraftmaschinen und Fahrzeugbau Studienzweig Verkehrstechnik Studienrichtung Maschinenbau (nur bei erfolgreicher Absolvierung von dem Handwerk entsprechenden Wahlfächern)
Landmaschi- nentechniker Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau: Wahlfachgruppe Verbrennungskraftmaschinen und Fahrzeugbau Studienzweig Verkehrstechnik Studienrichtung Maschinenbau (nur bei erfolgreicher Absolvierung von dem Handwerk entsprechenden Wahlfächern)
Zentralheizungs- bauer Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau: Wahlfachgruppe Dampf- und Wärmetechnik Studienzweig Energietechnik Studienrichtung Maschinenbau (nur bei erfolgreicher Absolvierung von dem Handwerk entsprechenden Wahlfächern) Studienrichtung Hüttenwesen, Studienzweig Betriebs- und Energiewirtschaft Studienrichtung Montanmaschinenwesen Studienrichtung Maschinenbau Studienrichtung Verfahrenstechnik: Studienzweig Apparate-, Anlagen- und Prozeßtechnik Studienzweig Anlagentechnik
Lüftungs- anlagenbauer Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau: Wahlfachgruppe Dampf- und Wärmetechnik Studienzweig Energietechnik Wahlfachgruppe Verfahrenstechnik Studienzweig Verfahrenstechnik Studienrichtung Verfahrenstechnik Studienrichtung Maschinenbau (nur bei erfolgreicher Absolvierung von dem Handwerk entsprechenden Wahlfächern) Studienrichtung Hüttenwesen, Studienzweig Betriebs- und Energiewirtschaft Studienrichtung Montanmaschinenwesen Studienrichtung Maschinenbau
Elektroniker und Elektromaschi- nenbauer Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau: Wahlfachgruppe Werkzeugmaschinen und Fördertechnik Wahlfachgruppe Mikroprozessoren und Technische Datenverarbeitung Studienzweig Produktionstechnik Studienzweig Verfahrenstechnik Studienzweig Mikroprozessoren und Technische Datenverarbeitung Studienrichtung Maschinenbau Studienrichtung Elektrotechnik: Wahlfachgruppe Elektrische Anlagen Wahlfachgruppe Elektrische Maschinen Wahlfachgruppe Elektronik und Nachrichtentechnik Wahlfachgruppe Regelungstechnik und Prozeßautomatisierung Studienzweig Industrielle Elektronik und Regelungstechnik Studienzweig Energie- und Antriebstechnik Studienzweig Automatisierungs- und Regelungstechnik Studienzweig Computertechnik Studienzweig Elektronik und Nachrichtentechnik Studienzweig Prozeßtechnik Studienrichtung Elektrotechnik: Wahlfachgruppe Elektromedizin Studienzweig Elektro- und Biomedizinische Technik
Radio- und Videoelektro- niker Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau: Wahlfachgruppe Mikroprozessoren und Technische Datenverarbeitung Studienzweig Mikroprozessoren und Technische Datenverarbeitung Studienrichtung Elektrotechnik: Wahlfachgruppe Elektronik und Nachrichtentechnik Studienzweig Nachrichtentechnik Studienzweig Automatisierungs- und Regelungstechnik Studienzweig Elektronik und Nachrichtentechnik Studienzweig Computertechnik Wahlfachgruppe Elektromedizin Studienzweig Elektro- und Biomedizinische Technik Studienzweig Elektrotechnik Toningenieur
Gold-und Silberschmiede Studienrichtung Medailleurkunst und Kleinplastik Studienrichtung Metall
Erzeuger chirurgischer und medizinischer Instrumente Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau: Wahlfachgruppe Verfahrenstechnik Studienzweig Verfahrenstechnik Studienrichtung Maschinenbau
Molker und Käser Studienrichtung Lebensmittel- und Biotechnologie
Hörgeräte- akustiker Studienrichtung Elektrotechnik: Wahlfachgruppe Elektromedizin Studienzweig Elektro- und Biomedizinische Technik
Denkmal-, Fassaden und Gebäudereiniger Studienrichtung Bauingenieurwesen Studienrichtung Chemie Studienrichtung Technische Chemie
Schädlingsbe- kämpfer Studienrichtung Chemie Studienrichtung Technische Chemie Studienrichtung Biologie Studienrichtung Landwirtschaft Studienrichtung Forst- und Holzwirtschaft Studienrichtung Veterinärmedizin
Kunststoff-verarbeiter Studienrichtung Kunststofftechnik

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 111/2002).

Anlage 2

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