Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Tschechischen Republik samt Anhängen und Protokollen, Einseitiger Erklärung Österreichs und Record of Understandings(Übersetzung)PROTOKOLL A BETREFFEND DIE IN ARTIKEL 2, UNTERABSATZ (b) ANGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE
Artikel 1
Die Bestimmungen der Vereinbarung gelten für die in Tabelle I aufgeführten Erzeugnisse.
Artikel 2
Zwecks Berücksichtigung der Unterschiede in den Kosten der landwirtschaftlichen Rohstoffe, welche in den Tabellen zu diesem Artikel angeführten Waren verarbeitet sind, wird vom Abkommen nicht ausgeschlossen:
die Erhebung eines beweglichen Teilbetrages oder eines Pauschbetrages bei der Einfuhr oder die Anwendung von inländischen Preisausgleichsmaßnahmen;
ii) die Anwendung von Maßnahmen, bei der Ausfuhr.
Die Preisausgleichsmaßnahmen dürfen den Unterschied zwischen dem
Für in den Tabellen II, III, IV, V und VI angeführte Erzeugnisse
Die von Island zu gewährende Behandlung ist in Tabelle VII
Für in Tabelle VIII angeführte Erzeugnisse gewährt die Tschechische Republik den EFTA-Staaten die in dieser Tabelle angeführten Zugeständnisse.
Die Tschechische Republik informiert die EFTA-Staaten bereits zu
Artikel 3
Die EFTA-Staaten verständigen die Tschechische Republik und die Tschechische Republik verständigt die EFTA-Staaten über alle Preisausgleichsmaßnahmen, die gemäß Artikel 2 dieses Protokolls zur Anwendung kommen.
Die Tschechische Republik und die EFTA-Staaten informieren einander über alle Änderungen in der Vorzugsbehandlung, die der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gewährt wird.
Artikel 4
Die EFTA-Staaten und die Tschechische Republik prüfen in Zweijahresabständen die Entwicklung ihres Handels mit Erzeugnissen, die in diesem Protokoll erfaßt werden. Eine erste Prüfung findet vor Ende 1994 statt. Im Lichte dieser Prüfungen und unter Berücksichtigung der Vereinbarungen zwischen den Partnern und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf diesem Gebiet fassen die EFTA-Staaten und die Tschechische Republik Beschlüsse über mögliche Änderungen des Warenumfanges dieses Protokolls sowie über eine mögliche Weiterentwicklung der Regeln in bezug auf Preisausgleichssysteme.
TABELLE I ZUM PROTOKOLL A
```
```
Code des
harmonisierten Warenbezeichnung
Systems
```
```
14.04 Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch
inbegriffen:
1404 20 - Baumwoll-Linters
1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren
Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert,
wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert,
jedoch nicht weiterverarbeitet:
ex 1516 20 - pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen:
- hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)
ex 15.18 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren
Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert,
geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in
inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch
modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516;
ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
- Linoxyn
TABELLE II ZUM PROTOKOLL A
ÖSTERREICH
Erzeugnisse, die Sondervereinbarungen unterliegen, um den Unterschieden in den Kosten der darin enthaltenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse Rechnung zu tragen.
```
```
Zollsatz
Warenbezeichnung in % des Wertes oder in
Tarif einschließlich der öS für 100 kg
Unternummern des Ausgangs- Nach
österreichischen zollsatz Inkraft- einem
Zolltarifs treten Jahr
1 2 3
```
```
0403 Buttermilch, Sauermilch
und Sauerrahm, Joghurt,
Kefir sowie andere
fermentierte oder
gesäuerte Milch und Rahm,
auch eingedickt oder mit
Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln
oder mit
Geschmackstoffen oder mit
Zusatz von Früchten oder
Kakao:
10 - Joghurt
B - anderes 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
90 - andere:
B - andere 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
1519 Industrielle
Monocarbonfettsäuren;
Raffinationsfettsäuren;
industrielle Fettalkohole FREI FREI FREI
1702 Andere Zucker,
einschließlich chemisch
reine Lactose, Maltose,
Glucose und Fructose,
Lävulose, fest;
Zuckersirupe ohne Zusatz
von Geruchs-, Geschmacks-
oder Farbstoffen;
Kunsthonig, auch mit
natürlichem Honig gemischt;
karamelisiert:
50 - chemisch reine Fructose
(Lävulose) 5%+b.T. 0%+b.T. 0+b.T.
90 - andere, einschließlich
Invertzucker
B - Malzzucker (Maltose):
1 - chemisch rein FREI FREI FREI
1704 Zuckerwaren (einschließlich
weiße Schokolade), nicht
kakaohältig 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
1806 Schokolade und andere
kakaohaltige
Nahrungsmittelzubereitungen 12%+b.T. 6%+b.T. 0+b.T.
1901 Malzextrakt;
Nahrungsmittelzubereitungen
von Mehl, Grieß, Stärke oder
Malzextrakt, die kein
Kakaopulver oder weniger
als 50 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen,
Nahrungsmittelzubereitungen
von Waren der Nummern 0401
bis 0404, die kein
Kakaopulver oder weniger
als 10 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen:
10 - Zubereitungen für die
Ernährung für Kinder, in
Aufmachungen für den
Kleinverkauf:
A - von Mehl, Grieß,
Stärke oder
Malzextrakt, die
kein Kakaopulver
oder weniger als
50 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten 10%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
B - von Waren der
Nummern 04.01 bis
04.04 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
20 - Mischungen und Teige zur
Herstellung von Backwaren
der Nummer 19.05:
A - von Mehl, Grieß,
Stärke oder
Malzextrakt, die
kein Kakaopulver
oder weniger als
50 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten 10%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
B - von Waren der
Nummern 04.01 bis
04.04 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
90 - andere:
A - Malzextrakt 8%+b.T. 4%+b.T. 0+b.T.
B - andere:
1 - von Mehl, Grieß,
Stärke oder
Malzextrakt, die
kein Kakaopulver
oder weniger als
50 Gewichtsprozent
Kakaopulver
enthalten 10%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
2 - von Waren der
Nummern 04.01 bis
04.04 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
1902 Teigwaren, auch gekocht
oder gefüllt (mit Fleisch
oder anderen Stoffen) oder
in anderer Weise zubereitet,
wie zB Spaghetti, Makkaroni,
Nudeln, Lasagne, Gnocchi,
Ravioli und Canelloni;
Couscous, auch zubereitet:
10 - ungekochte Teigwaren,
weder gefüllt noch in
anderer Weise zubereitet:
11 - - Eier enthaltend 5%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
19 - - sonstige 5%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
20 - gefüllte Teigwaren, auch
gekocht oder in anderer
Weise zubereitet:
ex 20 - gefüllte Teigwaren,
auch gekocht oder
in anderer Weise
zubereitet,
ausgenommen
gefüllte Teigwaren,
mehr als
20 Gewichtsprozent
Wurst, Fleisch,
Innereien oder
anderen
Schlachtanfall,
Blut, Fisch,
Krebstiere,
Weichtiere oder
andere wirbellose
Wassertiere oder
irgendeiner Mischung
von diesen Waren
enthalten 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
30 - andere Teigwaren 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T. 40 - Couscous 5%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
1903 00 Tapioka und
Tapioka-Ersatzstoffe aus
Stärke zubereitet, in Form
von Flocken, Graupen, Perlen,
Gesiebtem und dergleichen 20%+b.T. 10%+b.T. 0+b.T.
1904 Nahrungsmittelzubereitungen,
hergestellt durch Aufblähen
oder Rösten von Getreide
oder Getreideerzeugnissen
(zB Corn Flakes);
Getreidekörner, ausgenommen
Mais, gekörnt, vorgekocht
oder in anderer Weise
zubereitet:
10 - Nahrungsmittelzubereitungen,
hergestellt durch Aufblähen
oder Rösten von Getreide
oder Getreideerzeugnissen 8%+b.T. 4%+b.T. 0+b.T.
90 - andere 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
1905 Brot, Konditorwaren, Kuchen,
Feinbackwaren und andere
Backwaren, auch kakaohältig;
Hostien, leere Oblatenkapseln,
wie sie für Arzneiwaren
verwendet werden,
Siegeloblaten, getrockneter
Mehl- oder Stärkemehlteig in
Blättern oder ähnliche
Erzeugnisse:
10 - Knäckebrot 11%+b.T. 5,5%+b.T. 0+b.T.
20 - Lebkuchen (Pfefferkuchen)
u. dgl. 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
30 - Kekse und ähnliche haltbare
Backwaren, mit Zusatz von
Zucker oder anderen
Süßungsmitteln; Waffeln 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
40 - Zwieback, geröstetes Brot
und ähnliche geröstete
Erzeugnisse 11%+b.T. 5,5%+b.T. 0+b.T.
90 - andere 12%+b.T. 6%+b.T. 0+b.T.
2101 Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Kaffee, Tee
oder Mate und Zubereitungen
auf der Grundlage dieser
Waren oder auf der Grundlage
von Kaffee, Tee oder Mate;
geröstete Zichorie und
anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge,
Essenzen und Konzentrate
davon:
10 - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Kaffee und
Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge,
Essenzen oder Konzentrate
oder auf der Grundlage von
Kaffee:
A - Zubereitungen auf der
Grundlage von Kaffee:
1 - mit einem
Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem
Milcheiweißgehalt
von
2,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Zuckergehalt,
gerechnet als
Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Stärkegehalt
von
5 Gewichtsprozent
oder mehr 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
20 - Auszüge, Essenzen und
Konzentrate aus Tee oder
Mate und Zubereitungen auf
der Grundlage solcher
Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der
Grundlage von Tee oder Mate:
A - Zubereitungen auf der
Grundlage von Tee oder
Mate:
1 - mit einem
Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem
Milcheiweißgehalt
von
2,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Zuckergehalt,
gerechnet als
Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Stärkegehalt
von
5 Gewichtsprozent
oder mehr 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
30 - Geröstete Zichorie und
anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie
Auszüge, Essenzen und
Konzentrate davon:
B - andere 14%+b.T. 7%+b.T. 0+b.T.
2102 Hefen (aktiv oder nicht);
andere einzellige
Mikroorganismen, tot
(ausgenommen Vaccine der
Nummer 3002); zubereitete
Backtreibmittel in Pulverform:
20 - Hefen, nicht aktiv; andere
einzellige Mikroorganismen,
tot:
A - Hefen, nicht aktiv FREI FREI FREI
2103 Zubereitungen für Gewürzsoßen
und zubereitete Gewürzsoßen;
zusammengesetzte Würzmittel;
Senfmehl, auch zubereitet,
und Senf:
10 - Sojasoße 25% 21% 13%
min. min. min.
430,- 360,- 220,-
20 - Tomatenketchup und andere 25% 21% 13%
Tomatensoßen min. min. min.
430,- 360,- 220,-
90 - andere:
A - Zubereitungen für
Gewürzsoßen, auf der
Grundlage von Mehl,
Grieß, Stärke oder
Malzextrakt 10%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.
B - andere 25% 21% 13%
min. min. min.
430,- 360,- 220,-
2104 Suppen und Brühen sowie
Zubereitungen dafür;
zusammengesetzte
homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen:
10 - Suppen und Brühen sowie
Zubereitungen dafür 25% 18% 6%
min. min. min.
450,- 330,- 110,-
20 - zusammengesetzte
homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen:
B - andere 25% 18% 6%
min. min. min.
450,- 330,- 110,-
2105 00 Speiseeis, auch mit
Kakaogehalt 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
2106 Nahrungsmittelzubereitungen,
anderweitig weder genannt
noch inbegriffen:
10 - Eiweißkonzentrat und
texturierte Eiweißstoffe:
ex 10 - mit einem
Milchfettgehalt
von
1,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem
Milcheiweißgehalt
von
2,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Zuckergehalt,
gerechnet als
Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Stärkegehalt
von
5 Gewichtsprozent
oder mehr 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.
90 - andere
B - andere:
1 - mit einem
Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem
Milcheiweißgehalt
von
2,5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Zuckergehalt,
gerechnet als
Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit
einem Stärkegehalt
von
5 Gewichtsprozent
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.