Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Tschechischen Republik samt Anhängen und Protokollen, Einseitiger Erklärung Österreichs und Record of Understandings(Übersetzung)PROTOKOLL A BETREFFEND DIE IN ARTIKEL 2, UNTERABSATZ (b) ANGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1994-02-14
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Artikel 1

Die Bestimmungen der Vereinbarung gelten für die in Tabelle I aufgeführten Erzeugnisse.

Artikel 2

1.

Zwecks Berücksichtigung der Unterschiede in den Kosten der landwirtschaftlichen Rohstoffe, welche in den Tabellen zu diesem Artikel angeführten Waren verarbeitet sind, wird vom Abkommen nicht ausgeschlossen:

i)

die Erhebung eines beweglichen Teilbetrages oder eines Pauschbetrages bei der Einfuhr oder die Anwendung von inländischen Preisausgleichsmaßnahmen;

ii) die Anwendung von Maßnahmen, bei der Ausfuhr.

2.

Die Preisausgleichsmaßnahmen dürfen den Unterschied zwischen dem

3.

Für in den Tabellen II, III, IV, V und VI angeführte Erzeugnisse

4.

Die von Island zu gewährende Behandlung ist in Tabelle VII

5.

Für in Tabelle VIII angeführte Erzeugnisse gewährt die Tschechische Republik den EFTA-Staaten die in dieser Tabelle angeführten Zugeständnisse.

6.

Die Tschechische Republik informiert die EFTA-Staaten bereits zu

Artikel 3

1.

Die EFTA-Staaten verständigen die Tschechische Republik und die Tschechische Republik verständigt die EFTA-Staaten über alle Preisausgleichsmaßnahmen, die gemäß Artikel 2 dieses Protokolls zur Anwendung kommen.

2.

Die Tschechische Republik und die EFTA-Staaten informieren einander über alle Änderungen in der Vorzugsbehandlung, die der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gewährt wird.

Artikel 4

Die EFTA-Staaten und die Tschechische Republik prüfen in Zweijahresabständen die Entwicklung ihres Handels mit Erzeugnissen, die in diesem Protokoll erfaßt werden. Eine erste Prüfung findet vor Ende 1994 statt. Im Lichte dieser Prüfungen und unter Berücksichtigung der Vereinbarungen zwischen den Partnern und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf diesem Gebiet fassen die EFTA-Staaten und die Tschechische Republik Beschlüsse über mögliche Änderungen des Warenumfanges dieses Protokolls sowie über eine mögliche Weiterentwicklung der Regeln in bezug auf Preisausgleichssysteme.

TABELLE I ZUM PROTOKOLL A

```

```

Code des

harmonisierten Warenbezeichnung

Systems

```

```

14.04 Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch

inbegriffen:

1404 20 - Baumwoll-Linters

1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren

Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert,

wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert,

jedoch nicht weiterverarbeitet:

ex 1516 20 - pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen:

- hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)

ex 15.18 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren

Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert,

geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in

inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch

modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516;

ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen:

TABELLE II ZUM PROTOKOLL A

ÖSTERREICH

Erzeugnisse, die Sondervereinbarungen unterliegen, um den Unterschieden in den Kosten der darin enthaltenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse Rechnung zu tragen.

```

```

Zollsatz

Warenbezeichnung in % des Wertes oder in

Tarif einschließlich der öS für 100 kg

Unternummern des Ausgangs- Nach

österreichischen zollsatz Inkraft- einem

Zolltarifs treten Jahr

1 2 3

```

```

0403 Buttermilch, Sauermilch

und Sauerrahm, Joghurt,

Kefir sowie andere

fermentierte oder

gesäuerte Milch und Rahm,

auch eingedickt oder mit

Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln

oder mit

Geschmackstoffen oder mit

Zusatz von Früchten oder

Kakao:

10 - Joghurt

B - anderes 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.

90 - andere:

B - andere 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.

1519 Industrielle

Monocarbonfettsäuren;

Raffinationsfettsäuren;

industrielle Fettalkohole FREI FREI FREI

1702 Andere Zucker,

einschließlich chemisch

reine Lactose, Maltose,

Glucose und Fructose,

Lävulose, fest;

Zuckersirupe ohne Zusatz

von Geruchs-, Geschmacks-

oder Farbstoffen;

Kunsthonig, auch mit

natürlichem Honig gemischt;

karamelisiert:

50 - chemisch reine Fructose

(Lävulose) 5%+b.T. 0%+b.T. 0+b.T.

90 - andere, einschließlich

Invertzucker

B - Malzzucker (Maltose):

1 - chemisch rein FREI FREI FREI

1704 Zuckerwaren (einschließlich

weiße Schokolade), nicht

kakaohältig 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.

1806 Schokolade und andere

kakaohaltige

Nahrungsmittelzubereitungen 12%+b.T. 6%+b.T. 0+b.T.

1901 Malzextrakt;

Nahrungsmittelzubereitungen

von Mehl, Grieß, Stärke oder

Malzextrakt, die kein

Kakaopulver oder weniger

als 50 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt

noch inbegriffen,

Nahrungsmittelzubereitungen

von Waren der Nummern 0401

bis 0404, die kein

Kakaopulver oder weniger

als 10 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt

noch inbegriffen:

10 - Zubereitungen für die

Ernährung für Kinder, in

Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

A - von Mehl, Grieß,

Stärke oder

Malzextrakt, die

kein Kakaopulver

oder weniger als

50 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten 10%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.

B - von Waren der

Nummern 04.01 bis

04.04 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.

20 - Mischungen und Teige zur

Herstellung von Backwaren

der Nummer 19.05:

A - von Mehl, Grieß,

Stärke oder

Malzextrakt, die

kein Kakaopulver

oder weniger als

50 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten 10%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.

B - von Waren der

Nummern 04.01 bis

04.04 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.

90 - andere:

A - Malzextrakt 8%+b.T. 4%+b.T. 0+b.T.

B - andere:

1 - von Mehl, Grieß,

Stärke oder

Malzextrakt, die

kein Kakaopulver

oder weniger als

50 Gewichtsprozent

Kakaopulver

enthalten 10%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.

2 - von Waren der

Nummern 04.01 bis

04.04 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.

1902 Teigwaren, auch gekocht

oder gefüllt (mit Fleisch

oder anderen Stoffen) oder

in anderer Weise zubereitet,

wie zB Spaghetti, Makkaroni,

Nudeln, Lasagne, Gnocchi,

Ravioli und Canelloni;

Couscous, auch zubereitet:

10 - ungekochte Teigwaren,

weder gefüllt noch in

anderer Weise zubereitet:

11 - - Eier enthaltend 5%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.

19 - - sonstige 5%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.

20 - gefüllte Teigwaren, auch

gekocht oder in anderer

Weise zubereitet:

ex 20 - gefüllte Teigwaren,

auch gekocht oder

in anderer Weise

zubereitet,

ausgenommen

gefüllte Teigwaren,

mehr als

20 Gewichtsprozent

Wurst, Fleisch,

Innereien oder

anderen

Schlachtanfall,

Blut, Fisch,

Krebstiere,

Weichtiere oder

andere wirbellose

Wassertiere oder

irgendeiner Mischung

von diesen Waren

enthalten 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.

30 - andere Teigwaren 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T. 40 - Couscous 5%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.

1903 00 Tapioka und

Tapioka-Ersatzstoffe aus

Stärke zubereitet, in Form

von Flocken, Graupen, Perlen,

Gesiebtem und dergleichen 20%+b.T. 10%+b.T. 0+b.T.

1904 Nahrungsmittelzubereitungen,

hergestellt durch Aufblähen

oder Rösten von Getreide

oder Getreideerzeugnissen

(zB Corn Flakes);

Getreidekörner, ausgenommen

Mais, gekörnt, vorgekocht

oder in anderer Weise

zubereitet:

10 - Nahrungsmittelzubereitungen,

hergestellt durch Aufblähen

oder Rösten von Getreide

oder Getreideerzeugnissen 8%+b.T. 4%+b.T. 0+b.T.

90 - andere 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.

1905 Brot, Konditorwaren, Kuchen,

Feinbackwaren und andere

Backwaren, auch kakaohältig;

Hostien, leere Oblatenkapseln,

wie sie für Arzneiwaren

verwendet werden,

Siegeloblaten, getrockneter

Mehl- oder Stärkemehlteig in

Blättern oder ähnliche

Erzeugnisse:

10 - Knäckebrot 11%+b.T. 5,5%+b.T. 0+b.T.

20 - Lebkuchen (Pfefferkuchen)

u. dgl. 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.

30 - Kekse und ähnliche haltbare

Backwaren, mit Zusatz von

Zucker oder anderen

Süßungsmitteln; Waffeln 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.

40 - Zwieback, geröstetes Brot

und ähnliche geröstete

Erzeugnisse 11%+b.T. 5,5%+b.T. 0+b.T.

90 - andere 12%+b.T. 6%+b.T. 0+b.T.

2101 Auszüge, Essenzen und

Konzentrate aus Kaffee, Tee

oder Mate und Zubereitungen

auf der Grundlage dieser

Waren oder auf der Grundlage

von Kaffee, Tee oder Mate;

geröstete Zichorie und

anderer gerösteter

Kaffee-Ersatz sowie Auszüge,

Essenzen und Konzentrate

davon:

10 - Auszüge, Essenzen und

Konzentrate aus Kaffee und

Zubereitungen auf der

Grundlage solcher Auszüge,

Essenzen oder Konzentrate

oder auf der Grundlage von

Kaffee:

A - Zubereitungen auf der

Grundlage von Kaffee:

1 - mit einem

Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit

einem

Milcheiweißgehalt

von

2,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit

einem Zuckergehalt,

gerechnet als

Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit

einem Stärkegehalt

von

5 Gewichtsprozent

oder mehr 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.

20 - Auszüge, Essenzen und

Konzentrate aus Tee oder

Mate und Zubereitungen auf

der Grundlage solcher

Auszüge, Essenzen oder

Konzentrate oder auf der

Grundlage von Tee oder Mate:

A - Zubereitungen auf der

Grundlage von Tee oder

Mate:

1 - mit einem

Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit

einem

Milcheiweißgehalt

von

2,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit

einem Zuckergehalt,

gerechnet als

Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit

einem Stärkegehalt

von

5 Gewichtsprozent

oder mehr 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.

30 - Geröstete Zichorie und

anderer gerösteter

Kaffee-Ersatz sowie

Auszüge, Essenzen und

Konzentrate davon:

B - andere 14%+b.T. 7%+b.T. 0+b.T.

2102 Hefen (aktiv oder nicht);

andere einzellige

Mikroorganismen, tot

(ausgenommen Vaccine der

Nummer 3002); zubereitete

Backtreibmittel in Pulverform:

20 - Hefen, nicht aktiv; andere

einzellige Mikroorganismen,

tot:

A - Hefen, nicht aktiv FREI FREI FREI

2103 Zubereitungen für Gewürzsoßen

und zubereitete Gewürzsoßen;

zusammengesetzte Würzmittel;

Senfmehl, auch zubereitet,

und Senf:

10 - Sojasoße 25% 21% 13%

min. min. min.

430,- 360,- 220,-

20 - Tomatenketchup und andere 25% 21% 13%

Tomatensoßen min. min. min.

430,- 360,- 220,-

90 - andere:

A - Zubereitungen für

Gewürzsoßen, auf der

Grundlage von Mehl,

Grieß, Stärke oder

Malzextrakt 10%+b.T. 5%+b.T. 0+b.T.

B - andere 25% 21% 13%

min. min. min.

430,- 360,- 220,-

2104 Suppen und Brühen sowie

Zubereitungen dafür;

zusammengesetzte

homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen:

10 - Suppen und Brühen sowie

Zubereitungen dafür 25% 18% 6%

min. min. min.

450,- 330,- 110,-

20 - zusammengesetzte

homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen:

B - andere 25% 18% 6%

min. min. min.

450,- 330,- 110,-

2105 00 Speiseeis, auch mit

Kakaogehalt 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.

2106 Nahrungsmittelzubereitungen,

anderweitig weder genannt

noch inbegriffen:

10 - Eiweißkonzentrat und

texturierte Eiweißstoffe:

ex 10 - mit einem

Milchfettgehalt

von

1,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit

einem

Milcheiweißgehalt

von

2,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit

einem Zuckergehalt,

gerechnet als

Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit

einem Stärkegehalt

von

5 Gewichtsprozent

oder mehr 13%+b.T. 6,5%+b.T. 0+b.T.

90 - andere

B - andere:

1 - mit einem

Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit

einem

Milcheiweißgehalt

von

2,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit

einem Zuckergehalt,

gerechnet als

Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit

einem Stärkegehalt

von

5 Gewichtsprozent

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