(Übersetzung) Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Slowakischen Republik samt Anhängen und Protokollen, Einseitiger Erklärung Österreichs und Record of Understandings(NR: GP XVIII RV 611 und Zu 611 AB 696 S. 84. BR: AB 4350 S. 559.)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1994-02-14
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 63
Änderungshistorie JSON API

3207.40 - Glasfritten und anderes Glas in Form von

Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken

36.02 Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen

Schießpulver.

38.02 Aktivkohle; aktivierte natürliche

mineralische Stoffe; tierische Schwärze,

einschließlich ausgebrauchte Tierkohle.

3802.10 - Aktivkohle

38.08 Insekticide, Rodenticide, Fungicide,

Herbicide, Keimhemmungsmittel und

Pflanzenwuchsregulatoren,

Desinfektionsmittel und ähnliche

Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen

für den Kleinverkauf, sowie als

Zubereitungen oder Waren wie

Schwefelbänder, -dochte und -kerzen sowie

Fliegenfänger.

3808.10 - Insekticide

3808.20 - Fungicide

3808.30 - Herbicide, Keimhemmungsmittel und

Pflanzenwuchsregulatoren

39.04 Polymere von Vinylchlorid oder von anderen

halogenierten Olefinen, in Rohformen.

3904.10 - Polyvinylchlorid, nicht mit anderen

Stoffen gemischt

39.06 Acrylpolymere, in Rohformen.

3906.10 - Polymethylmethacrylat

39.15 Abfälle, Abschnitzel und Bruch, von

Kunststoffen

39.20 Andere Platten, Blätter, Filme, Folien und

Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder

verstärkt, geschichtet, unterlegt noch mit

anderen Stoffen verbunden.

- aus Acrylpolymeren:

3920.51 - - aus Polymethylmethacrylat

- aus Polycarbonaten, Alkydharzen,

Polyallylestern oder anderen Polyestern:

3920.62 - - aus Polyethylenterephthalat

40.10 Förderbänder und Treibriemen, aus

vulkanisiertem Kautschuk.

4010.10 Keilriemen

- andere:

4010.91 - - mit einer Breite von mehr als 20 cm

40.11 Luftreifen aus Kautschuk, neu.

4011.10 - wie sie für Personenkraftwagen

(einschließlich Kombinationskraftwagen

und Rennautos) verwendet werden

4011.20 - wie sie für Autobusse und Lastkraftwagen

verwendet werden

40.12 Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder

gebraucht; Vollgummi- oder

Hohlkammerreifen, auswechselbare

Reifenprofile und Felgenbänder, aus

Kautschuk.

44.18 Bautischler- und Zimmermannsarbeiten,

einschließlich Zellholzplatten,

zusammengesetzte Parkettplatten sowie

gesägte und gespaltene Schindeln, aus Holz.

4418.10 - Fenster, Fenstertüren, Fensterstöcke und

deren Rahmen

4418.20 - Türen, Türstöcke, Türrahmen und

Türschwellen

4418.90 - andere

47.07 Abfälle von Papier oder Pappe.

48.02 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch

überzogen, wie sie für Schreib-, Druck-

oder andere graphische Zwecke verwendet

werden, sowie Papiere und Pappen, für

Lochkarten und Lochstreifen, in Rollen oder

Bogen, ausgenommen Papiere der Nummer 48.01

oder 48.03; handgeschöpfte Papiere und

Pappen.

4802.40 - Papiere zur Herstellung von Tapeten

- andere Papiere und Pappen, ohne

mechanisch gewonnene Fasern oder mit

höchstens 10 Gewichtsprozent (bezogen auf

die Gesamtfasermenge) solcher Fasern:

4802.51 - - mit einem Quadratmetergewicht von

weniger als 40 g

4802.52 - - mit einem Quadratmetergewicht von 40 g

oder mehr bis einschließlich 150 g

4802.53 - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

als 150 g

48.04 Kraftpapier und Kraftpappen, weder

gestrichen noch überzogen, in Rollen oder

Bogen, andere als solche der Nummer 48.02

oder 48.03.

- andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit

einem Quadratmetergewicht von mehr als

150 g, aber weniger als 225 g:

4804.41 - - nicht gebleicht

4804.42 - - gleichmäßig in der Masse gebleicht, mit

mehr als 95 Gewichtsprozent (bezogen

auf die Gesamtfasermenge) chemisch

gewonnenen Holzfasern

4804.49 - - sonstige

- andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit

einem Quadratmetergewicht von 225 g oder

mehr;

4804.51 - - nicht gebleicht

4804.52 - - gleichmäßig in der Masse gebleicht, mit

mehr als 95 Gewichtsprozent (bezogen

auf die Gesamtfasermenge) chemisch

gewonnenen Holzfasern

4804.59 - - sonstige

48.05 Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen

noch überzogen, in Rollen oder Bogen.

- mehrlagige Papiere und Pappen:

4805.21 - - jede Lage gebleicht

4805.22 - - mit nur einer gebleichten äußeren Lage

4805.23 - - mit drei oder mehr Lagen, von denen nur

die beiden äußeren Lagen gebleicht sind

4805.29 - - sonstige

4805.50 - Filzpapiere und Filzpappen

4805.60 - andere Papiere und Pappen, mit einem

Quadratmetergewicht von 150 g oder

weniger

4805.70 - andere Papiere und Pappen, mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 150 g,

aber weniger als 225 g

4805.80 - andere Papiere und Pappen, mit einem

Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr

48.06 Pflanzliches Pergament, fettdichte Papiere,

Pauspapiere, Transparentpapiere und andere

satinierte durchsichtige oder

durchscheinende Papiere, in Rollen oder

Bogen.

4806.20 - fettdichte Papiere

48.07 Papiere und Pappen, aus flachen Bogen aus

Papier oder Pappe zusammengeklebt, jedoch

weder auf der Oberfläche gestrichen,

überzogen noch imprägniert, auch mit

Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen.

4807.10 - Papiere und Pappen, mit innerer Schichte

aus Bitumen, Teer oder Asphalt

48.08 Papiere und Pappen, gewellt (auch mit

aufgeklebten flachen Deckschichten),

gekreppt, plissiert, geprägt oder

perforiert, in Rollen oder Bogen, andere

als solche der Nummer 48.03 oder 48.18.

4808.10 - Wellpapiere und -pappen, auch perforiert

48.09 Kohlepapiere, selbstdurchschreibende

Papiere und andere Vervielfältigungs- oder

Umdruckpapiere (einschließlich gestrichenes

oder getränktes Papier für

Vervielfältigungsmatrizen oder

Offsetplatten), auch bedruckt, in Rollen

mit einer Breite von mehr als 36 cm oder in

rechteckigen (einschließlich quadratischen)

Bogen, die ungefaltet mindestens auf einer

Seite mehr als 36 cm messen.

4809.20 - Selbstdurchschreibepapiere

48.11 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese

aus Zellstoffasern, gestrichen,

imprägniert, überzogen, auf der Oberfläche

gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen

oder Bogen, andere als solche der

Nummer 48.03, 48.09, 48.10 oder 48.18.

4811.10 - Papiere und Pappen, geteert, bituminiert

oder asphaltiert

48.16 Kohlepapiere, Selbstdurchschreibepapiere

und andere Vervielfältigungs- und

Umdruckpapiere, ausgenommen solche der

Nummer 48.09, einschließlich

Vervielfältigungsmatrizen und Offsetplatten

aus Papier, auch in Schachteln.

4816.10 - Kohlepapiere oder ähnliche

Vervielfältigungspapiere

4816.20 - Selbstdurchschreibepapiere

48.18 Toilettepapiere, Taschentücher,

Reinigungstücher, Handtücher, Tischtücher,

Servietten, Windeln, Tampons, Bettücher und

ähnliche Haushalts-, Hygiene- oder

Krankenhauswaren, Bekleidung und

Bekleidungszubehör, aus Papiermasse,

Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus

Zellstoffasern.

4818.10 - Toilettepapiere

48.19 Schachteln, Säcke, Beutel und andere

Umschließungen für Verpackungszwecke, aus

Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen

aus Zellstoffasern; Papier- und Pappewaren,

wie sie in Büros, Geschäften u. dgl.

verwendet werden.

48.20 Register, Rechnungsbücher, Notizbücher,

Auftragsbücher, Quittungsbücher,

Briefpapierblöcke, Notizblöcke, Tagebücher

und ähnliche Waren, Hefte, Löschunterlagen,

Ordner (für Lose-Blatt-Systeme oder

andere), Schnellhefter, Aktenmappen,

Geschäftsformulare, Formulare mit

eingelegtem Vervielfältigungspapier und

andere Waren des Papierhandels, aus Papier

oder Pappe; Alben für Muster oder für

Sammlungen und Buchhüllen, aus Papier oder

Pappe.

4820.20 - Hefte

4820.30 - Ordner, Einbände, Schnellhefter und

Aktenmappen, ausgenommen Buchhüllen

4820.40 - Geschäftsformulare und Formulare mit

eingelegtem Vervielfältigungspapier

4820.50 - Alben für Muster oder für Sammlungen

4820.90 - andere

48.22 Spulen, Rollen, Hülsen und ähnliche

Warenträger, aus Papiermasse, Papier oder

Pappe (auch perforiert oder gehärtet).

48.23 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und

Vliese aus Zellulosefasern, auf Formen oder

Größen zugeschnitten; andere Waren aus

Papiermasse, Papier, Pappe, Zellstoffwatte

oder Vliesen aus Zellstoffasern.

4823.20 - Filterpapiere und Filterpappen

52.08 Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent

oder mehr Baumwolle enthaltend, mit einem

Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger.

- gefärbt:

5208.31 - - in Leinwandbindung, mit einem

Quadratmetergewicht von 100 g oder

weniger

5208.32 - - in Leinwandbindung, mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 100 g

5208.33 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper

5208.39 - - andere Gewebe

- bunt gewebt:

5208.41 - - in Leinwandbindung, mit einem

Quadratmetergewicht von 100 g oder

weniger

5208.42 - - in Leinwandbindung, mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 100 g

5208.43 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

gleichseitigem, Köper

5208.49 - - andere Gewebe

52.09 Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent

oder mehr Baumwolle enthaltend, mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 200 g.

- gefärbt:

5209.32 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper

- buntgewebt:

5209.42 - - Denim

52.11 Gewebe aus Baumwolle, weniger als

85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend,

überwiegend oder ausschließlich mit

Chemiefasern gemischt, mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 200 g.

- bunt gewebt:

5211.42 - - Denim

53.01 Flachs, roh oder bearbeitet, aber nicht

gesponnen; Werg und Abfälle von Flachs

(einschließlich Garnabfälle und

Reißspinnstoff).

5301.10 - Flachs, roh oder geröstet

- Flachs, gebrochen, geschwungen, gehechelt

oder anders bearbeitet, aber nicht

gesponnen:

5301.21 - - gebrochen oder geschwungen

53.09 Leinengewebe (Gewebe aus Flachs).

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Flachs

enthaltend:

5309.11 - - roh oder gebleicht

5309.19 - - anders

55.03 Synthetische Stapelfasern, weder kardiert

noch gekämmt noch in anderer Weise für das

Verspinnen vorgerichtet.

5503.40 - aus Polypropylen

56.03 Vliesstoffe, auch imprägniert, bestrichen,

überzogen oder geschichtet.

56.05 Metallgarne (Metallgespinste) und

metallisierte Garne, auch umsponnen,

bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen, aus

Streifen u. dgl. der Nummer 54.04 oder

54.05, in Verbindung mit Metall in Form von

Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall

überzogen.

56.07 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten,

auch mit Kautschuk und Kunststoffen

imprägniert, bestrichen, überzogen oder

umhüllt.

- aus Polyethylen oder Polypropylen:

5607.41 - - Binde- und Pressengarne

5607.49 - - sonstige

5607.50 - aus anderen synthetischen Chemiefasern

5607.90 - andere

57.02 Teppiche und andere Bodenbeläge, aus

Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch

beflockt, auch konfektioniert,

einschließlich Kelim, Schumak, Karamanie

und ähnliche handgewebte Teppiche.

- andere, mit Flor, nicht konfektioniert:

5702.32 - - aus Chemiefasern

- andere, mit Flor, konfektioniert:

5702.42 - aus Chemiefasern

- andere, ohne Flor, nicht konfektioniert:

5702.52 - aus Chemiefasern

- andere, ohne Flor, konfektioniert:

5702.92 - aus Chemiefasern

57.03 Teppiche und andere Bodenbelege, aus

Spinnstoffen, getuftet, auch

konfektioniert.

57.05 Andere Teppiche und andere Bodenbelege, aus

Spinnstoffen, auch konfektioniert.

58.06 Gewebte Bänder, ausgenommen Waren der

Nummer 58.07; schußlose Bänder, aus

parallel gelegten und geklebten Garnen oder

Fasern.

5806.20 - andere gewebte Bänder, 5 Gewichtsprozent

oder mehr Elastomergarne oder

Kautschukfäden enthaltend

- andere gewebte Bänder:

5806.32 - - aus Chemiefasern

5806.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen

5806.40 - - schußlose Bänder aus parallel gelegten

und geklebten Garnen oder Fasern

58.07 Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren,

aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen

oder Zuschnitte, nicht bestickt.

59.11 Textile Erzeugnisse und Spinnstoffwaren,

für technische Zwecke, wie sie in der

Anmerkung 7 zu diesem Kapitel angeführt

sind.

- Gewebe und Filze, endlos oder mit

Verbindungsvorrichtungen, wie sie auf

Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen

(zB für die Herstellung von Halbstoff

oder Asbestzement) verwendet werden:

5911.31 - - mit einem Quadratmetergewicht von

weniger als 650 g

5911.32 - - mit einem Quadratmetergewicht von 650 g

oder mehr

5911.40 - Filtertücher, wie sie zum Pressen von Öl

oder für ähnliche technische Zwecke

verwendet werden, auch aus Menschenhaaren

5911.90 - andere

61.01 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel),

Umhänge, Anoraks (einschließlich

Schijacken), Windjacken (Blousons) und

ähnliche Waren, gewirkt oder gestrickt, für

Männer oder Knaben, ausgenommen solche der

Nummer 61.03.

6101.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6101.20 - aus Baumwolle

61.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel),

Umhänge, Anoraks (einschließlich

Schijacken), Windjacken (Blousons) und

ähnliche Waren, gewirkt oder gestrickt, für

Frauen oder Mädchen, ausgenommen solche der

Nummer 61.04.

6102.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6102.20 - aus Baumwolle

6102.90 - aus sonstigen Spinnstoffen

61.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange

Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und

kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),

gewirkt oder gestrickt, für Männer oder

Knaben.

- Anzüge:

6103.11 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6103.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- Ensembles:

6103.21 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6103.22 - - aus Baumwolle

- Sakkos (Blazer):

6103.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6103.32 - - aus Baumwolle

- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.

dgl. und kurze Hosen:

6103.42 - - aus Baumwolle

61.04 - Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos

(Blazer), Kleider, Röcke, Hosenröcke,

lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.

dgl. und kurze Hosen (ausgenommen

Badebekleidung), gewirkt oder gestrickt,

für Frauen oder Mädchen.

- Kostüme:

6104.12 - - aus Baumwolle

6104.13 - - aus synthetischen Spinnstoffen

- Ensembles:

6104.22 - - aus Baumwolle

6104.23 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6104.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- Jacken und Sakkos (Blazer):

6104.32 - - aus Baumwolle

6104.33 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6104.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- Kleider:

6104.42 - - aus Baumwolle

6104.43 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6104.44 - - aus künstlichen Spinnstoffen

6104.49 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- Röcke und Hosenröcke:

6104.52 - - aus Baumwolle

6104.53 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6104.59 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.

dgl. und kurze Hosen:

6104.62 - - aus Baumwolle

6104.63 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6104.69 - - aus sonstigen Spinnstoffen

61.05 Hemden, gewirkt oder gestrickt, für Männer

oder Knaben.

61.06 Blusen und Hemdblusen, gewirkt oder

gestrickt, für Frauen oder Mädchen.

ex 6106.90 - aus sonstigen Spinnstoffen, ausgenommen

Wolle und feine Tierhaare

61.07 Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas,

Bademäntel, Hausmäntel oder ähnliche Waren,

gewirkt oder gestrickt, für Männer oder

Knaben.

- Unterhosen:

6107.11 - - aus Baumwolle

6107.12 - - aus Chemiefasern

- Nachthemden und Pyjamas:

6107.21 - - aus Baumwolle

6107.22 - - aus Chemiefasern

6107.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- andere:

6107.91 - - aus Baumwolle

6107.92 - - aus Chemiefasern

6107.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen

61.08 Unterkleider, Unterröcke, Unterhosen,

Nachthemden, Pyjamas, Negliges, Bademäntel,

Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder

gestrickt, für Frauen oder Mädchen.

61.09 T-Shirts und Unterleibchen, gewirkt oder

gestrickt.

61.10 Pullover, Westen (Gilets) und ähnliche

Waren, einschließlich Unterziehpullis,

gewirkt oder gestrickt.

6110.20 - aus Baumwolle

6110.30 - aus Chemiefasern

61.11 Bekleidung und Bekleidungszubehör, gewirkt

oder gestrickt, für Kleinkinder.

6111.20 - aus Baumwolle

61.12 Trainingsanzüge, Schianzüge und

Badebekleidung, gewirkt oder gestrickt.

- Trainingsanzüge:

6112.11 - - aus Baumwolle

6112.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6112.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- Badebekleidung für Männer oder Knaben:

6112.31 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6112.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- Badebekleidung für Frauen oder Mädchen:

6112.41 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6112.49 - - aus anderen Spinnstoffen

61.14 Andere Bekleidung, gewirkt oder gestrickt.

6114.20 - aus Baumwolle

61.15 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe,

Socken und andere Strumpfwaren,

einschließlich Krampfadernstrümpfe und

Fußbekleidung ohne zusätzlich angebrachte

Sohlen, gewirkt oder gestrickt.

Strumpfhosen:

6115.11 - - aus synthetischen Spinnstoffen, mit

einem Titer von weniger als 67 dtex je

Einfachgarn

6115.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen, mit

einem Titer von 67 dtex oder mehr je

Einfachgarn

6115.20 - Damenstrümpfe (einschließlich

Kniestrümpfe), mit einem Titer je

Einfachgarn von weniger als 67 dtex

- andere:

6115.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6115.92 - - aus Baumwolle

6115.93 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6115.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen

62.01 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel),

Umhänge, Anoraks (einschließlich

Schijacken), Windjacken (Blousons) und

ähnliche Waren, für Männer oder Knaben,

ausgenommen solche der Nummer 62.03.

62.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel),

Umhänge, Anoraks (einschließlich

Schijacken), Windjacken (Blousons) und

ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen,

ausgenommen solche der Nummer 62.04.

62.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange

Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und

kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),

für Männer oder Knaben.

62.04 Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos

(Blazer), Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange

Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und

kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),

für Frauen oder Mädchen.

- Kostüme:

6204.11 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6204.12 - - aus Baumwolle

6204.13 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6204.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- Ensembles:

6204.21 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6204.22 - - aus Baumwolle

6204.23 - - aus synthetischen Spinnstoffen

- Jacken und Sakkos (Blazer):

6204.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6204.32 - - aus Baumwolle

6204.33 - - aus synthetischen Spinnstoffen

- Kleider:

6204.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6204.42 - - aus Baumwolle

6204.43 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6204.44 - - aus künstlichen Spinnstoffen

6204.49 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- Röcke und Hosenröcke:

6204.51 - - aus Wolle und feinen Tierhaaren

6204.52 - - aus Baumwolle

6204.53 - - aus synthetischen Spinnstoffen

- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.

dgl. und kurze Hosen:

6204.61 - - aus Wolle und feinen Tierhaaren

6204.62 - - aus Baumwolle

6204.63 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6204.69 - - aus sonstigen Spinnstoffen

62.05 Hemden für Männer oder Knaben.

6205.90 - - aus sonstigen Spinnstoffen

62.07 Unterleibchen, Unterhosen, Nachthemden,

Pyjamas, Bademäntel, Hausmäntel und

ähnliche Waren, für Männer oder Knaben.

- Unterhosen:

6207.11 - - aus Baumwolle

6207.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- Nachthemden und Pyjamas:

6207.21 - - aus Baumwolle

6207.22 - - aus Chemiefasern

6207.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- andere:

6207.91 - - aus Baumwolle

6207.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen

62.08 Unterleibchen, Unterkleider, Unterröcke,

Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas, Negliges,

Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche Waren,

für Frauen oder Mädchen.

- Unterkleider und Unterröcke:

6208.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- Nachthemden und Pyjamas:

6208.21 - - aus Baumwolle

- andere:

6208.91 - - aus Baumwolle

62.09 Bekleidung und Bekleidungszubehör, für

Kleinkinder.

6209.30 - aus synthetischen Spinnstoffen

62.10 Bekleidung aus Erzeugnissen der

Nummer 56.02, 56.03, 59.03, 59.06 oder

59.07.

6210.10 - aus Erzeugnissen der Nummer 56.02 oder

56.03.

6210.40 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben

62.11 Trainingsanzüge, Schianzüge und

Badebekleidung; andere Bekleidung.

- Badebekleidung:

6211.11 - - für Männer oder Knaben

6211.20 - Schianzüge

- andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

6211.32 - - aus Baumwolle

6211.33 - - aus Chemiefasern

6211.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen

63.02 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche für die

Körperpflege und Küchenwäsche.

- andere Bettwäsche, bedruckt:

6302.21 - - aus Baumwolle

6302.22 - - aus Chemiefasern

6302.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- andere Bettwäsche:

6302.31 - - aus Baumwolle

6302.32 - - aus Chemiefasern

6302.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- andere Tischwäsche:

6302.51 - - aus Baumwolle

6302.52 - - aus Flachs (Leinen)

6302.53 - - aus Chemiefasern

6302.59 - - aus sonstigen Spinnstoffen

6302.60 - Wäsche für die Körperpflege und

Küchenwäsche, aus gewebten oder

gewirkten Frottiererzeugnissen, aus

Baumwolle

- andere:

6302.91 - - aus Baumwolle

6302.92 - - aus Flachs (Leinen)

6302.93 - - aus Chemiefasern

6302.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen

63.03 Gardinen, Vorhänge und Innenrollos;

Fenster- und Bettbehänge.

- gewirkt oder gestrickt:

6303.11 - - aus Baumwolle

- andere:

6303.91 - - aus Baumwolle

6303.92 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6303.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen

63.04 Andere Waren für die Innenausstattung,

ausgenommen solche der Nummer 94.04.

- Bettüberwürfe:

6304.19 - - sonstige

- andere:

6304.92 - - nicht gewirkt oder gestrickt, aus

Baumwolle

6304.93 - - nicht gewirkt oder gestrickt, aus

synthetischen Spinnstoffen

6304.99 - - nicht gewirkt oder gestrickt, aus

sonstigen Spinnstoffen

63.05 Säcke und Beutel, für Verpackungszwecke.

6305.20 - aus Baumwolle

63.07 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren,

einschließlich Schnittmuster für

Kleidungsstücke.

6307.90 - andere

64.01 Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und

Oberteilen aus Kautschuk oder Kunststoffen,

bei denen weder der Oberteil mit der

Laufsohle noch der Oberteil selbst durch

Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Dübeln

oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist.

64.02 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteilen

aus Kautschuk oder Kunststoffen.

- Sportschuhe:

6402.19 - - sonstige

6402.20 - Schuhe, mit einem Oberteil aus Bändern

oder Riemen, die mit der Sohle durch

Zapfen verbunden sind

6402.30 - andere Schuhe mit einem Metallschutz in

der Vorderkappe

- andere Schuhe:

6402.91 - - den Knöchel bedeckend

6402.99 - - andere

64.03 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk,

Kunststoffen, Leder oder Kunstleder

(rekonstituiertes Leder) und Oberteilen aus

Leder.

- Sportschuhe:

6403.19 - - sonstige

6403.40 - andere Schuhe mit einem Metallschutz in

der Vorderkappe

- andere Schuhe:

6403.91 - - den Knöchel bedeckend

64.04 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk,

Kunststoffen, Leder oder Kunstleder

(rekonstituiertes Leder) und Oberteilen aus

Spinnstoffen.

- Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder

Kunststoffen:

6404.19 - - sonstige

6404.20 - Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder

Kunstleder (rekonstituiertes Leder)

64.05 Andere Schuhe.

6405.20 - mit Überteilen aus Spinnstoffen

6405.90 - andere

69.08 Glasierte keramische Bodenfliesen und

-kacheln, Ofenkacheln und Wandfliesen,

glasierte keramische Mosaiksteine u. dgl.,

auch auf Unterlagen.

6908.90 - andere

69.11 Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren

sowie Hygiene- und Toiletteartikel aus

Porzellan.

69.14 Andere keramische Waren.

6914.10 - aus Porzellan.

70.03 Glas, gegossen oder gewalzt, in Form von

Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit

absorbierender oder reflektierender

Schichte, aber nicht anders bearbeitet.

70.04 Glas, gezogen oder geblasen, in Form von

Platten oder Tafeln, auch mit

absorbierender oder reflektierender

Schichte, aber nicht anders bearbeitet.

70.05 Floatglas, sowie auf einer Seite oder auf

beiden Seiten geschliffenes oder poliertes

Glas, in Form von Platten oder Tafeln, auch

mit absorbierender oder reflektierender

Schichte, aber nicht anders bearbeitet.

70.06 Glas der Nummer 70.03, 70.04 oder 70.05,

gebogen, an den Kanten bearbeitet,

graviert, durchlocht, emailliert oder

anders bearbeitet, weder gerahmt noch in

Verbindung mit anderen Stoffen.

70.07 Sicherheitsglas aus gehärtetem

(getempertem) oder mehrschichtigem Glas

(Verbundglas).

70.11 Offene Glaskolben und offene Glasrohre,

Glasteile davon, nicht ausgerüstet, für

elektrische Lampen, Kathodenstrahlröhren u.

dgl.

7011.20 - für Kathodenstrahlröhren

70.12 Glaskolben für Vakuumisolierflaschen und

für andere Behälter mit Vakuumisolierung.

70.13 Glaswaren, wie sie bei Tisch, in der Küche,

für Toilettezwecke, im Büro, für die

Innendekoration oder für ähnliche Zwecke

verwendet werden (ausgenommen solche der

Nummer 70.10 oder 70.18).

71.13 Schmuckwaren und Teile davon, aus

Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen.

71.14 Gold- und Silberschmiedearbeiten und Teile

davon, aus Edelmetallen oder

Edelmetallplattierungen.

72.02 Ferrolegierungen.

- Ferromangan:

7202.11 - - mit einem Gehalt von mehr als

2 Gewichtsprozent Kohlenstoff

7202.19 - - sonstige

- Ferrosilicium:

7202.21 - - mit einem Gehalt von mehr als

55 Gewichtsprozent Silicium

7202.29 - - sonstige

7202.30 - Ferrosiliciummangan

- Ferrochrom:

7202.41 - - mit einem Gehalt von mehr als

4 Gewichtsprozent Kohlenstoff

7202.49 - - sonstige

7202.70 - Ferromolybdän

7202.80 - Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram

- andere:

7202.91 - - Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan

7202.99 - - sonstige

72.08 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder

nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von

600 mm oder mehr, warm gewalzt, weder

plattiert noch überzogen.

72.09 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder

nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von

600 mm oder mehr, kalt gewalzt, weder

plattiert noch überzogen.

72.10 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder

nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von

600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen.

72.11 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder

nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von

weniger als 600 mm, weder plattiert noch

überzogen.

- nur warmgewalzt, mit einer Stärke von

weniger als 3 mm und einer

Mindeststreckgrenze von 275 MPa oder mit

einer Stärke von 3 mm und einer

Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

7211.11 - - auf vier Flächen oder auf der

Kaliberstraße gewalzt, mit einer Breite

von mehr als 150 mm und einer Stärke

von nicht weniger als 4 mm, nicht in

Rollen, ohne Oberflächenmuster

7211.12 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm

oder mehr

- sonstige, nur warmgewalzt:

7211.21 - - auf vier Flächen oder auf der

Kaliberstraße gewalzt, mit einer Breite

von mehr als 150 mm und einer Stärke

von nicht weniger als 4 mm, nicht in

Rollen, ohne Oberflächenmuster

7211.22 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm

oder mehr

7211.29 - - sonstige

7211.30 - nur kaltgewalzt, mit einer Stärke von

weniger als 3 mm und einer

Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder mit

einer Stärke von 3 mm oder mehr und einer

Mindeststreckgrenze von 355 MPa

- andere, nur kaltgewalzt:

7211.41 - - mit einem Gehalt von weniger als

0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff

72.12 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder

nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von

weniger als 600 mm, plattiert oder

überzogen.

72.13 Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem

Stahl.

7213.10 - mit vom Walzen herrührenden Einkerbungen,

Rippen, Rillen oder anderen Verformungen

7213.20 - aus Automatenstahl

- andere, mit einem Gehalt von weniger als

0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

7213.31 - - mit kreisförmigem Querschnitt und einem

Durchmesser von weniger als 14 mm

7213.39 - - sonstige

- andere, mit einem Gehalt von

0,25 Gewichtsprozent oder mehr, aber

weniger als 0,6 Gewichtsprozent

Kohlenstoff:

7213.41 - - mit kreisförmigem Querschnitt und einem

Durchmesser von weniger als 14 mm

7213.49 - - sonstige

72.14 Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, nur geschmiedet,

warmgewalzt, warmgezogen oder warm

stranggepreßt, auch nach dem Walzen

verwunden.

72.15 Andere Stangen und Stäbe, aus Eisen oder

nicht legiertem Stahl.

72.16 Profile aus Eisen oder nicht legiertem

Stahl.

72.17 Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.

- mit einem Gehalt von weniger als

0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

7217.11 - - nicht überzogen, auch poliert

7217.12 - - verzinkt

7217.13 - mit anderen unedlen Metallen überzogen

7217.19 - - sonstige

- mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent

oder mehr, aber weniger als

0,6 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

7217.21 - - nicht überzogen, auch poliert

7217.22 - - verzinkt

7217.23 - - mit anderen unedlen Metallen überzogen

7217.29 - - sonstige

- mit einem Gehalt von 0,6 Gewichtsprozent

oder mehr Kohlenstoff:

7217.32 - - verzinkt

7217.33 - - mit anderen unedlen Metallen überzogen

72.25 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem

legierten Stahl, mit einer Breite von

600 mm oder mehr.

7225.10 - aus Silicium-Elektro-Stahl

7225.30 - andere, nur warmgewalzt, in Rollen

72.28 Stangen und Stäbe, aus anderem legierten

Stahl; Profile aus anderem legierten Stahl;

Hohlbohrstangen und -stäbe, aus legiertem

oder nicht legiertem Stahl.

7228.80 - Hohlbohrstangen und -stäbe

73.01 Spundwandeisen aus Eisen oder Stahl, auch

gelocht oder aus Teilen zusammengesetzt;

geschweißte Profile aus Eisen oder Stahl.

73.02 Bahnbaumaterial aus Eisen oder Stahl, und

zwar: Schienen, Leitschienen, Zahnstangen,

Weichenzungen, Herzstücke,

Zungenverbindungsstangen und anderes

Material für Kreuzungen oder Weichen,

Bahnschwellen, Laschen, Schienenstücke,

Stuhlkeile, Unterlagsplatten, Klemmplatten,

Spurplatten und Spurstangen sowie anderes,

nur für das Verbinden oder Befestigen von

Schienen geeignetes Material.

73.03 Rohre und Hohlprofile, aus Gußeisen.

73.04 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen

(ausgenommen aus Gußeisen) oder Stahl.

7304.10 - Leitungsrohre, wie sie für Öl- oder

Gasfernleitungen verwendet werden

7304.20 - Futterrohre, Steigrohre und Rohrgestänge,

wie sie für das Bohren nach oder Fördern

von Öl oder Gas verwendet werden

- andere, mit kreisförmigem Querschnitt,

aus Eisen oder nicht legiertem Stahl:

7304.31 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt

7304.39 - - sonstige

- andere, mit kreisförmigem Querschnitt aus

rostfreiem Stahl:

7304.41 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt

7304.49 - - sonstige

- andere, mit kreisförmigem Querschnitt,

aus anderem legierten Stahl:

7304.51 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt

7304.59 - - sonstige

73.05 Andere Rohre (zB geschweißt, genietet), mit

einem inneren und äußeren kreisförmigen

Querschnitt und einem äußeren Durchmesser

von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder

Stahl.

73.06 Andere Rohre und Hohlprofile (zB

geschweißt, genietet, gefalzt oder mit

einfach aneinandergelegten Rändern), aus

Eisen oder Stahl.

73.07 Rohrfittings (zB Kupplungen, Kniestücke,

Muffen), aus Eisen oder Stahl.

- andere, aus rostfreiem Stahl:

7307.21 - - Flansche

7307.22 - - Kniestücke, Rohrbogen und Muffen, mit

Gewinde

7307.23 - - Stumpfschweißfittings

7307.29 - - sonstige

- andere:

7307.91 - - Flansche

7307.92 - - Kniestücke, Rohrbogen und Muffen, mit

Gewinde

7307.93 - - Stumpfschweißfittings

7307.99 - - sonstige

73.08 Konstruktionen (mit Ausnahme der

vorgefertigten Gebäude der Nummer 94.06)

sowie deren Teile (zB Brücken und

Brückenelemente, Schleusentore, Türme,

Gittermaste, Dächer, Dachstühle, Türen und

Fenster und deren Rahmen und Stöcke,

Türschwellen, Rolläden, Geländer, Säulen,

Pfeiler), aus Eisen oder Stahl; für

Konstruktionszwecke vorgearbeitete Bleche,

Stangen, Profile, Rohre u. dgl., aus Eisen

oder Stahl.

73.09 Sammelbehälter, Tanks, Fässer und ähnliche

Behältnisse für Stoffe aller Art

(ausgenommen für verdichtete oder

verflüssigte Gase), aus Eisen oder Stahl,

mit einem Fassungsvermögen von mehr als

300 l, auch mit Innenauskleidung oder

Wärmeisolierung, jedoch ohne mechanische

oder wärmetechnische Einrichtung.

73.10 Tanks, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und

ähnliche Behältnisse für Stoffe aller Art

(ausgenommen für verdichtete oder

verflüssigte Gase), aus Eisen oder Stahl,

mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder

weniger, auch mit Innenauskleidung oder

Wärmeisolierung, jedoch ohne mechanische

oder wärmetechnische Einrichtung.

73.11 Behältnisse für verdichtete oder

verflüssigte Gase, aus Eisen oder Stahl.

73.12 Litzen, Seile, Kabel, Seilschlingen und

ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl,

ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die

Elektrotechnik.

73.13 Stacheldraht aus Eisen oder Stahl;

verwundene Drähte oder Bänder, auch mit

Stacheln, sowie lose miteinander verwundene

Doppeldrähte, wie sie für Umzäunungen

verwendet werde, aus Eisen oder Stahl.

73.14 Gewebe (einschließlich endlose Gewebe),

Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder

Stahldraht; Streckbleche aus Eisen oder

Stahl.

73.15 Ketten und deren Teile, aus Eisen oder

Stahl.

73.17 Nägel, Stifte, Reißnägel, gewellte Nägel,

zugespitzte, gewellte oder abgeschrägte

Klammern (ausgenommen solche der

Nummer 83.05 ) und ähnliche Waren, aus

Eisen oder Stahl, auch mit Köpfen aus

anderen Stoffen, ausgenommen solche mit

Köpfen aus Kupfer.

73.18 Schrauben, Bolzen, Muttern,

Schwellenschrauben, Schraubhaken, Nieten,

Splinte, Keile, Unterlegscheiben

(einschließlich Federringscheiben) und

ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl.

- mit Gewinde:

7318.11 - - Schwellenschrauben

7318.12 - - andere Holzschrauben

7318.13 - - Schraubhaken und Ringschrauben

7318.14 - - gewindeformende Schrauben

7318.15 - - andere Schrauben und Bolzen, auch mit

zugehörigen Muttern oder

Unterlegscheiben

7318.16 - - Muttern

7318.19 - - sonstige

- ohne Gewinde:

7318.29 - - sonstige

73.19 Nähnadeln, Stricknadeln, Durchziehnadeln,

Häkelnadeln, Stichel zum Sticken und

ähnliche Erzeugnisse, für den Handgebrauch,

aus Eisen oder Stahl; Sicherheitsnadeln,

Stecknadeln und ähnliche Nadeln aus Eisen

oder Stahl, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen.

7319.20 - Sicherheitsnadeln

7319.30 - Stecknadeln und ähnliche Nadeln

7319.90 - andere

73.20 Federn und Federblätter, aus Eisen oder

Stahl.

73.21 Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde

(einschließlich der auch als

Zentralheizungen verwendbaren),

Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher,

Warmhalteplatten und ähnliche nicht

elektrische Haushaltsgeräte und Teile

davon, aus Eisen oder Stahl.

73.22 Heizkörper für Zentralheizungen, nicht

elektrisch beheizt, sowie Teile davon, aus

Eisen oder Stahl; Warmlufterzeuger und

-verteiler (einschließlich solcher, die

auch frische oder klimatisierte Luft

verteilen können), nicht elektrisch

beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator

oder Gebläse, sowie Teile davon, aus Eisen

oder Stahl.

73.23 Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren

und Teile davon, aus Eisen oder Stahl;

Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme,

Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren,

zum Scheuern, Polieren u. dgl., aus Eisen

oder Stahl.

73.24 Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel und

Teile davon, aus Eisen oder Stahl.

73.25 Andere Gußwaren aus Eisen oder Stahl.

73.26 Andere Waren aus Eisen oder Stahl.

74.06 Pulver und Flitter aus Kupfer.

74.07 Stangen, Stäbe und Profile, aus Kupfer.

- aus Kupferlegierungen:

7407.21 - - aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)

74.08 Draht aus Kupfer.

- aus raffiniertem Kupfer:

7408.19 - - sonstige

- aus Kupferlegierungen:

7408.22 - - aus Kupfer-Nickel-Legierungen

(Kupfernickel) oder

Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen

(Neusilber)

74.10 Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch

bedruckt oder mit Papier, Pappe, Kunststoff

oder ähnlichen Stoffen unterlegt), mit

einer Stärke (ohne Unterlage) von 0,15 mm

oder weniger.

74.11 Rohre aus Kupfer.

74.12 Rohrfittings (zB Kupplungen, Kniestücke und

Muffen) aus Kupfer.

74.13 Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren,

aus Kupfer, ausgenommen isolierte

Erzeugnisse für die Elektrotechnik.

74.15 Nägel, Stifte, Reißnägel, zugespitzte

Klammern (ausgenommen solche der

Nummer 83.05) und ähnliche Waren, aus

Kupfer oder solche aus Eisen oder Stahl

auch mit Köpfen aus Kupfer; Schrauben,

Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Nieten,

Keile, Splinte, Unterlegscheiben

(einschließlich Federringscheiben) und

ähnliche Waren, aus Kupfer.

7415.10 - Nägel und Stifte, Reißnägel, zugespitzte

Klammern und ähnliche Waren

- andere Waren ohne Gewinde:

7415.21 - - Unterlegscheiben (einschließlich

Federringscheiben)

- andere Waren, mit Gewinde:

7415.31 - - Holzschrauben

7415.32 - - andere Schrauben; Bolzen und Muttern

7415.39 - - sonstige

74.17 Koch- und andere Heizgeräte, wie sie

üblicherweise im Haushalt verwendet werden,

nicht elektrisch, sowie deren Teile, aus

Kupfer.

74.18 Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren

und Teile davon, aus Kupfer; Schwämme,

Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren

zum Scheuern, Polieren u. dgl., aus Kupfer;

Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel und

Teile davon, aus Kupfer.

74.19 Andere Waren aus Kupfer.

- andere Waren:

7419.91 - - gegossen, gepreßt, freiformgeschmiedet

oder gesenkgeschmiedet, aber nicht

weiter bearbeitet

7419.99 - - sonstige

75.04 Pulver und Flitter, aus Nickel.

75.08 Andere Waren aus Nickel.

76.03 Pulver und Flitter, aus Aluminium.

76.04 Stangen, Stäbe und Profile, aus Aluminium.

76.05 Draht aus Aluminium.

76.06 Platten, Bleche und Bänder, aus Aluminium,

mit einer Stärke von mehr als 0,2 mm.

- rechteckig (einschließlich quadratisch):

7606.11 - - aus nicht legiertem Aluminium

7606.12 - - aus Aluminiumlegierungen

- andere:

7606.91 - - aus nicht legiertem Aluminium

76.07 Folien und dünne Bänder, aus Aluminium

(auch bedruckt oder Papier, Pappe,

Kunststoff oder ähnlichen Stoffen

unterlegt), mit einer Stärke (ohne

Unterlage) von 0,2 mm oder weniger.

76.08 Rohre aus Aluminium.

76.10 Konstruktionen (mit Ausnahme der

vorgefertigten Gebäude der Nummer 94.06)

sowie deren Teile (zB Brücken und

Brückenelemente, Türme, Gittermaste,

Dächer, Dachstühle, Türen und Fenster und

deren Rahmen und Stöcke, Türschwellen,

Geländer, Säulen, Pfeiler), aus Aluminium;

für Konstruktionszwecke vorgearbeitete

Bleche, Stangen, Profile, Rohre u. dgl.

76.11 Sammelbehälter, Tanks, Fässer und ähnliche

Behältnisse für Stoffe aller Art

(ausgenommen für verdichtete oder

verflüssigte Gase), aus Aluminium, mit

einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l,

auch mit Innenauskleidung oder

Wärmeisolierung, jedoch ohne mechanische

oder wärmetechnische Einrichtung.

76.12 Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und

ähnliche Behältnisse (einschließlich der

Verpackungsröhrchen und Tuben), für Stoffe

aller Art (ausgenommen für verdichtete oder

verflüssigte Gase), aus Aluminium, mit

einem Fassungsvermögen von 300 l oder

weniger, auch mit Innenauskleidung oder

Wärmeisolierung, jedoch ohne mechanische

oder wärmetechnische Einrichtung.

76.15 Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren

und Teile davon, aus Aluminium; Schwämme,

Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren

zum Scheuern, Polieren u. dgl., aus

Aluminium; Sanitär-, Hygiene- oder

Toiletteartikel und Teile davon, aus

Aluminium.

76.16 Andere Waren aus Aluminium.

78.03 Stangen, Stäbe, Profile und Drähte, aus

Blei.

78.04 Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus

Blei; Pulver und Flitter, aus Blei.

7804.20 - Pulver und Flitter.

78.05 Rohre und Rohrfittings (zB Kupplungen,

Kniestücke und Muffen), aus Blei.

78.06 Andere Waren aus Blei.

79.03 Staub, Pulver und Flitter, aus Zink.

79.04 Stangen, Stäbe, Profile und Draht, aus

Zink.

79.05 Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus

Zink.

79.07 Andere Waren aus Zink.

80.05 Folien und dünne Bänder, aus Zinn (auch

bedruckt oder mit Papier, Pappe, Kunststoff

oder ähnlichen Stoffen unterlegt), mit

einer Stärke (ohne Unterlage) von 0,2 mm

oder weniger; Pulver und Flitter, aus Zinn.

8005.20 - Pulver und Flitter

80.06 Rohre und Rohrfittings (zB Kupplungen,

Kniestücke und Muffen), aus Zinn.

82.15 Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel,

Tortenschaufeln, Fischmesser, Buttermesser,

Zuckerzangen und ähnliche Küchen- oder

Tischgeräte.

84.36 Andere Maschinen und Apparate für die

Landwirtschaft, den Gartenbau, die

Forstwirtschaft, die Geflügel- oder

Bienenhaltung, einschließlich Keimapparate

mit mechanischen oder wärmetechnischen

Vorrichtungen und Brut- und

Aufzuchtapparate für die Geflügelzucht.

- Maschinen und Apparate für die

Geflügelhaltung, einschließlich Brut-

und Aufzuchtapparate:

8436.21 - - Brut- und Aufzuchtapparate

84.52 Nähmaschinen, ausgenommen

Fadenheftmaschinen der Nummer 84.40;

Möbel, Sockel und Deckel, für Nähmaschinen

besonders vorgerichtet; Nähmaschinennadeln.

8452.40 - Möbel, Sockel und Deckel, für

Nähmaschinen und Teile davon

84.65 Werkzeugmaschinen (einschließlich Maschinen

zum Nageln, Heften, Leimen oder

andersartigen Zusammenfügen) für die

Bearbeitung von Holz, Kork, Bein,

Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder

ähnlichen harten Stoffen.

- andere:

8465.96 - - Spalt-, Hack- oder Schälmaschinen

8465.99 - - sonstige

85.06 Elektrische Primärelemente und

Primärbatterien.

- mit einem Rauminhalt (nach den äußeren

Abmessungen) von 300 ccm oder weniger:

8506.11 - - Mangandioxid-Elemente und -Batterien

85.18 Mikrophone und Haltevorrichtungen dafür;

Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopfhörer,

Ohrhörer und Mikrophon-Hörer-Kombinationen;

elektrische Tonfrequenzverstärker;

elektrische Tonverstärkergeräte und

-anlagen.

- Lautsprecher, auch in Gehäusen:

8518.22 - - zwei oder mehr Lautsprecher in einem

gemeinsamen Gehäuse

85.19 Plattenspieler, Kassettenabspielgeräte und

andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute

Tonaufnahmevorrichtung.

8519.10 - Plattenspieler mit Verstärker für Münz-

oder Spielmarkeneinwurf

85.22 Teile und Zubehör für Geräte der

Nummern 85.19 bis 85.21.

8522.90 - andere

85.35 Elektrische Geräte zum Schließen, Öffnen,

Schützen, Abzweigen, Verbinden oder

Anschließen von elektrischen Stromkreisen

(zB Schalter, Sicherungen,

Blitzschutzgeräte, Spannungsbegrenzer,

Spannungsstoßausgleicher, Stecker,

Verbindungsdosen), für eine Spannung von

mehr als 1000 V.

85.36 Elektrische Geräte zum Schließen, Öffnen,

Schützen, Abzweigen, Verbinden oder

Anschließen von elektrischen Stromkreisen

(zB Schalter, Relais, Sicherungen,

Spannungsstoßausgleicher, Stecker,

Steckdosen, Lampenfassungen und

Verbindungsdosen), für eine Spannung von

1000 V oder weniger.

85.39 Elektrische Glühlampen, Entladungslampen

und -röhren, einschließlich

innenverspiegelte Scheinwerferlampen und

Ultraviolett- oder Infrarotlampen und

-röhren; Bogenlampen.

- andere Glühlampen und -röhren,

ausgenommen Ultraviolett- oder

Infrarotlampen und -röhren:

8539.21 - - Wolframhalogenlampen und -röhren

8539.22 - - andere, mit einer Leistung von 200 W

oder weniger und für eine Spannung von

mehr als 100 V

8539.29 - - andere

- Entladungslampen und -röhren, ausgenommen

Ultraviolettlampen und -röhren:

8539.31 - - Leuchtstofflampen und -röhren, mit

Glühkathode

85.46 Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller

Art.

8546.20 - aus keramischen Stoffen

87.02 Kraftfahrzeuge für die Beförderung von zehn

oder mehr Personen, einschließlich des

Fahrzeuglenkers.

8702.10 - mit Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren)

87.03 Kraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die

hauptsächlich für die Beförderung von

Personen gebaut sind (andere als solche der

Nummer 87.02), einschließlich

Kombinationskraftwagen und Rennwagen.

- andere Fahrzeuge mit

Hubkolbenverbrennungsmotoren mit

Funkenzündung:

ex 8703.21 - - mit einem Hubraum von 1000 ccm oder

weniger, gebraucht

ex 8703.22 - - mit einem Hubraum von mehr als

1000 ccm, aber nicht mehr als 1500 ccm,

gebraucht

ex 8703.23 - - mit einem Hubraum von mehr als

1500 ccm, aber nicht mehr als 3000 ccm,

gebraucht

ex 8703.24 - - mit einem Hubraum von mehr als

3000 ccm, gebraucht

- andere Fahrzeuge mit

Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren):

ex 8703.31 - - mit einem Hubraum von 1500 ccm oder

weniger, gebraucht

ex 8703.32 - - mit einem Hubraum von mehr als

1500 ccm, aber nicht mehr als 2500 ccm,

gebraucht

ex 8703.33 - - mit einem Hubraum von mehr als

2500 ccm, gebraucht

8703.90 - andere

87.04 Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung.

90.23 Instrumente, Apparate und Modelle für

Vorführzwecke (zB in Schulen oder

Ausstellungen), für andere Zwecke nicht

verwendbar.

90.24 Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen

der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit,

Elastizität oder anderer mechanischer

Eigenschaften von Materialien (zB Metallen,

Holz, Spinnstoffen, Papier und

Kunststoffen).

9024.10 Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen

von Metallen

9024.80 - andere Maschinen, Apparate und Geräte

90.29 Andere Zähler (Tourenzähler,

Produktionszähler, Taxameter,

Kilometerzähler, Schrittzähler u. dgl.);

Tachometer und andere

Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche

der Nummer 90.15; Stroboskope.

9029.10 - Tourenzähler, Produktionszähler,

Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler

u. dgl.

92.01 Klaviere, einschließlich selbsttätige

Klaviere; Cembalos und andere

Saiteninstrumente mit Klaviatur.

94.03 Andere Möbel und Teile davon.

9403.30 - Holzmöbel, wie sie in Büros verwendet

werden

9403.40 - Holzmöbel, wie sie in Küchen verwendet

werden

9403.50 - Holzmöbel, wie sie in Schlafräumen

verwendet werden

9403.60 - andere Holzmöbel

TABELLE C ZU ANHANG IV

```

```

Waren-Nr. HS-Code Warenbezeichnung

```

```

87.03 Kraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die

hauptsächlich für die Beförderung von

Personen gebaut sind (andere als solche der

Nummer 87.02), einschließlich

Kombinationskraftwagen und Rennwagen.

- andere Fahrzeuge mit

Hubkolbenverbrennungsmotoren mit

Funkenzündung:

ex 8703.21 - - mit einem Hubraum von 1000 ccm oder

weniger:

- - - neu

ex 8703.22 - - mit einem Hubraum von mehr als

1000 ccm, aber nicht mehr als 1500 ccm:

- - - neu

ex 8703.23 - - mit einem Hubraum von mehr als

1500 ccm, aber nicht mehr als 3000 ccm:

- - - neu

ex 8703.24 - - mit einem Hubraum von mehr als

3000 ccm:

- - - neu

- andere Fahrzeuge mit

Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren):

ex 8703.31 - - mit einem Hubraum von 1500 ccm oder

weniger:

- - - neu

ex 8703.32 - - mit einem Hubraum von mehr als

1500 ccm, aber nicht mehr als 2500 ccm:

- - - neu

ex 8703.33 - - mit einem Hubraum von mehr als

2500 ccm:

- neu

ANHANG V

AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 7 BEZUG GENOMMEN WIRD

1.

Die Abschaffung von Exportabgaben und Abgaben mit gleicher Wirkung gilt für Island in bezug auf die in Tabelle A angeführten Erzeugnisse nicht.

2.

Liechtenstein und die Schweiz schaffen die Exportabgaben und Abgaben mit gleicher Wirkung, welche auf die in Tabelle B angeführten Erzeugnisse angewandt werden, am 1. Jänner 1993 ab.

ANHANG VI

AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 8 BEZUG GENOMMEN WIRD

1.

Für Braunkohle wie nachstehend angeführt schafft Österreich mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen und ähnliche Maßnahmen mit gleicher Wirkung schrittweise während eines Zeitraumes ab, der vier Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens beginnt und mit der Übergangsperiode endet.

```

```

Tarif

Nr./UNr. Warenbezeichnung

```

```

27.02 - - Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen

Gagat (Jet):

27.02.10 - Braunkohle, auch in Pulverform, aber nicht

agglomeriert

2.

Die Abschaffung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Maßnahmen mit gleicher Wirkung gilt für Island in bezug auf Erdöle, Besen und Bürsten wie nachstehend angeführt nicht.

```

```

Tarif

Nr./UNr. Warenbezeichnung

```

```

27.09 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien, roh

27.10 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien,

ausgenommen rohe; anderweitig weder genannte noch

inbegriffene Zubereitungen, die 70 Gewichtsprozent

oder mehr Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien

enthalten, soweit diese Öle den wesentlichen

Bestandteil dieser Zubereitungen bilden.

ex 00 - teilraffiniertes Rohöl *2), einschließlich

„getoppte Rohöle'' *2)

ex 00 - Motorbenzine, ausgenommen Flugbenzine

ex 00 - Gasöle, Heizöl *1) und Heizöl leicht *1)

96.03 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher,

die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen

darstellen), mechanische, nicht motorbetriebene

Teppichkehrer zum Handgebrauch, Mops und Staubwedel;

Pinselköpfe und ähnliche Waren zur Herstellung von

Pinseln und ähnlichen Waren; Farbtupfer und

Farbroller; Wischer aus Weichkautschuk oder

ähnlichen geschmeidigen Stoffen

ex 96.03 Besen, Bürsten und Pinsel (ausgenommen Bürsten und

Pinsel, die Teile von Maschinen darstellen,

Farbroller, Wischer, Mops, Künstlerpinsel und

Zahnbürsten)

3.

Norwegen schafft in bezug auf die nachfolgend aufgezählten Textilerzeugnisse mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen mit gleicher Wirkung innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren beginnend am 1. Jänner 1993 und endend am 31. Dezember 1997 ab.

```

```

HS-Warennummer Warenbezeichnung

```

```

62.01 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel),

Umhänge, Anoraks (einschließlich

Schijacken), Windjacken (Blousons) und

ähnliche Waren, für Männer oder Knaben,

ausgenommen solche der Nummer 62.03.

- andere:

ex 6201.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)

ex 6201.92 - - aus Baumwolle *1)

ex 6201.93 - - aus Chemiefasern *1)

62.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel),

Umhänge, Anoraks (einschließlich

Schijacken), Windjacken (Blousons) und

ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen,

ausgenommen solche der Nummer 62.04.

- andere:

ex 6202.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)

ex 6202.92 - - aus Baumwolle *1)

ex 6202.93 - - aus Chemiefasern *1)

62.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange

Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und

kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),

für Männer oder Knaben:

- Anzüge:

ex 6203.11 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)

ex 6203.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen *1)

ex 6203.19 - - aus anderen Spinnstoffen:

- - - aus Baumwolle *1)

- - - aus künstlichen Spinnstoffen *1)

- Ensembles:

ex 6203.21 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)

ex 6203.22 - - aus Baumwolle *1)

ex 6203.23 - - aus synthetischen Spinnstoffen *1)

ex 6203.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen:

- - - aus künstlichen Spinnstoffen *1)

- Sakkos (Blazer):

ex 6203.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)

ex 6203.32 - - aus Baumwolle *1)

ex 6203.33 - - aus synthetischen Spinnstoffen *1)

ex 6203.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen:

- - - aus künstlichen Spinnstoffen *1)

- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.

dgl. und kurze Hosen:

ex 6203.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren,

ausgenommen kurze Hosen *1)

ex 6203.42 - - aus Baumwolle, ausgenommen kurze Hosen

*1)

ex 6203.43 - - aus synthetischen Spinnstoffen,

ausgenommen kurze Hosen *1)

ex 6203.49 - - aus sonstigen Spinnstoffen:

- - - aus künstlichen Spinnstoffen,

ausgenommen kurze Hosen *1)

62.04 Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos

(Blazer), Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange

Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und

kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),

für Frauen oder Mädchen:

- Kostüme *2)

ex 6204.11 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)

ex 6204.12 - - aus Baumwolle *1)

ex 6204.13 - - aus synthetischen Spinnstoffen *1)

ex 6204.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen:

- - - aus künstlichen Spinnstoffen *1)

- Ensembles *2)

ex 6204.21 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)

ex 6204.22 - - aus Baumwolle *1)

ex 6204.23 - - aus synthetischen Spinnstoffen *1)

ex 6204.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen:

- - - aus künstlichen Spinnstoffen *1)

- Jacken und Sakkos (Blazer):

ex 6204.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)

ex 6204.32 - - aus Baumwolle *1)

ex 6204.33 - - aus synthetischen Spinnstoffen *1)

ex 6204.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen:

- - - aus künstlichen Spinnstoffen *1)

- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.

dgl. und kurze Hosen:

ex 6204.61 - - aus Wolle und feinen Tierhaaren,

ausgenommen kurze Hosen *1)

ex 6204.62 - - aus Baumwolle, ausgenommen kurze Hosen

*1)

ex 6204.63 - - aus synthetischen Spinnstoffen,

ausgenommen kurze Hosen *1)

ex 6204.69 - - aus sonstigen Spinnstoffen:

- - - aus künstlichen Spinnstoffen,

ausgenommen kurze Hosen *1)

62.05 Hemden für Männer oder Knaben:

ex 6205.10 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)

ex 6205.20 - - aus Baumwolle *1)

ex 6205.30 - - aus synthetischen Spinnstoffen *1)

62.10 Bekleidung aus Erzeugnissen der

Nummer 56.02, 56.03, 59.03, 59.06 oder

59.07:

ex 6210.40 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

- - aus Webstoffen *1)

ex 6210.50 - andere Bekleidung für Frauen oder

Mädchen:

- - aus Webstoffen *1)

62.11 Trainingsanzüge, Schianzüge und

Badebekleidung; andere Bekleidung:

ex 6211.20 - Schianzüge *1)

- andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

ex 6211.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren:

- - - Trainingsanzüge, Westen, Einteiler u.

dgl. *1)

ex 6211.32 - - aus Baumwolle:

- Trainingsanzüge, Westen, Einteiler u.

dgl. *1)

ex 6211.33 - - aus Chemiefasern:

- - - Trainingsanzüge, Westen, Einteiler u.

dgl. *1)

- andere Bekleidung, für Frauen oder

Mädchen:

ex 6211.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren:

- - - Trainingsanzüge, Westen, Einteiler u.

dgl. *1)

ex 6211.42 - - aus Baumwolle:

- - - Trainingsanzüge, Westen, Einteiler u.

dgl. *1)

ex 6211.43 - - aus Chemiefasern:

- - - Trainingsanzüge, Westen, Einteiler u.

dgl. *1)

63.02 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche für die

Körperpflege und Küchenwäsche.

ex 6302.10 - Bettwäsche, gewirkt oder gestrickt, aus

Baumwolle, Wolle oder Chemiefasern

- andere Bettwäsche, bedruckt:

6302.21 - - aus Baumwolle

6302.22 - - aus Chemiefasern

ex 6302.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen:

- - - aus Wolle

- andere Bettwäsche:

6302.31 - - aus Baumwolle

6302.32 - - aus Chemiefasern

ex 6302.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen:

- - - aus Wolle

```

```

ANHANG VII

AUF DEN IN ABSATZ 3 VON ARTIKEL 8 BEZUG GENOMMEN WIRD

Die Slowakische Republik schafft mengenmäßig Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen mit gleicher Wirkung für die nachfolgend aufgezählten Erzeugnisse schrittweise bis zum Ende der Übergangsperiode ab.

```

```

Waren-Nr. HS-Code Warenbezeichnung

```

```

26.12 Uranerze und Thoriumerze und deren

Konzentrate

28.44 Radioaktive chemische Elemente und

radioaktive Isotope (einschließlich

spaltbare und brütbare chemische Elemente

und Isotope) und deren Verbindungen;

Mischungen und Rückstände, die diese

Erzeugnisse enthalten:

2844.10 - natürliches Uran und seine Verbindungen;

Legierungen, Dispersionen einschließlich

Cermets), keramische Erzeugnisse und

Mischungen, die natürliches Uran oder

natürliche Uranverbindungen enthalten

2844.20 - an U235 angereichertes Uran und seine

Verbindungen; Plutonium und seine

Verbindungen; Legierungen, Dispersionen

(einschließlich Cermets), keramische

Erzeugnisse und Mischungen, die an U235

angereichertes Uran, Plutonium oder

Verbin dungen dieser Stoffe enthalten

47.07 Abfälle von Papier oder Pappe

72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl;

Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl

ANHANG VIII

AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 9 BEZUG GENOMMEN WIRD

```

```

HS-Warennummer Warenbezeichnung Land

```

```

72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Österreich

Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Finnland

Stahl Schweden

Liechtenstein

Schweiz

ex 72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Norwegen

Stahl, ausgenommen Abfallblöcke

ex Kapitel 72-73 Waren, die unter das Abkommen Schweden

zwischen Schweden und der

Montanunion fallen und die

offensichtlich zur Herstellung

neuen Materials verwendet werden

oder deren diesbezügliche

Verwendung wahrscheinlich ist

74.03 Kupfer, raffiniert, und

Kupferlegierungen, unverarbeitet:

ex 74.03 Ingots oder ähnliche Rohblöcke aus Österreich

wiedereingeschmolzenem Kupfer

und Kupferabfälle

74.04 Abfälle und Schrott, aus Kupfer Österreich

76.02 Abfälle und Schrott, aus Aluminium Österreich

89.08 Schiffe und andere schwimmende Finnland

Konstruktionen, zum Abwracken

ANHANG IX

AUF DEN IN ABSATZ 3 VON ARTIKEL 9 BEZUG GENOMMEN WIRD

Die Slowakische Republik schafft mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen mit gleicher Wirkung für die nachstehend angeführten Erzeugnisse spätestens am Ende des fünften Jahres nach Inkrafttreten des Abkommens ab. *1)

```

```

Waren-Nr. HS-Code Warenbezeichnung

```

```

25.05 Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt,

ausgenommen metallhaltige Sande des

Kapitels 26

25.07 Kaolin und andere kaolinische Tone, auch

gebrannt

25.17 Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine,

wie sie für den Beton-, Straßen- und

Bahnbau sowie für andere Beschotterungen

verwendet werden, Kiesel und Feuerstein

(Flint), auch thermisch behandelt; Makadam

aus Schlacke oder ähnlichen

Industrieabfällen, auch mit den im ersten

Teil dieser Nummer genannten Stoffen als

Zusatz; Teermakadam; Körner (Granalien),

Splitt und Mehl, aus Steinen der Nr. 25.15

oder 25.16, auch thermisch behandelt

2517.10 - Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine,

wie sie für den Beton-, Straßen- und

Bahnbau sowie für andere Beschotterungen

verwendet werden, Kiesel und Feuerstein

(Flint), auch thermisch behandelt

25.23 Portlandzement, Tonerdezement,

Schlackenzement, Sulfathüttenzement und

ähnliche hydraulische Zemente, auch gefärbt

oder in Form von Klinker

- Portlandzement:

2523.21 - - Weißzement, auch künstlich gefärbt

2523.29 - - sonstiger

2523.90 - - andere hydraulische Zemente

26.20 Aschen und Rückstände (ausgenommen solche

von der Eisen- oder Stahlerzeugung), die

Metalle oder Metallverbindungen enthalten

- hauptsächlich Zink enthaltend:

2620.11 - - Hartzink

2620.20 - hauptsächlich Blei enthaltend

2620.30 - hauptsächlich Kupfer enthaltend

2620.40 - hauptsächlich Aluminium enthaltend

27.01 Steinkohle; Briketts und ähnliche feste

Brennstoffe, aus Steinkohle

ex 2701.00 - Steinkohle, für die Verkokung geeignet

- Steinkohle zur Erzeugung von Energie

27.02 Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen

Gagat (Jet)

27.04 Koks und Halbkoks (Schwelkoks), aus

Steinkohle, Braunkohle oder Torf,

auch agglomeriert; Retortenkohle

27.10 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien,

ausgenommen rohe; anderweitig weder genannt

noch inbegriffene Zubereitungen, die

70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöle oder

Öle aus bituminösen Mineralien enthalten,

soweit diese Öle den wesentlichen

Bestandteil dieser Zubereitungen bilden

ex 2710.00 - Motorenbenzin

- Dieselöl

- Heizöl leicht

- Heizöl schwer

27.16 Elektrische Energie (Wahlnummer)

30.02 Menschliches Blut; tierisches Blut, für

therapeutische, prophylaktische oder

diagnostische Zwecke zubereitet; Antisera

und andere Blutfraktionen; Vaccine, Toxine,

Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen

Hefen) und ähnliche Erzeugnisse

3002.10 - Antisera und andere Blutfraktionen

3002.90 - andere

30.03 Arzneiwaren (ausgenommen Waren der

Nummer 30.02, 30.05 oder 30.06) aus zwei

oder mehr Bestandteilen, für therapeutische

oder prophylaktische Zwecke gemischt, weder

dosiert noch in Aufmachungen für den

Kleinverkauf

30.04 Arzneiwaren (ausgenommen Waren der

Nummer 30.02, 30.05 oder 30.06) aus

gemischten oder ungemischten Erzeugnissen

für therapeutische oder prophylaktische

Zwecke, dosiert oder in Aufmachungen für

den Kleinverkauf

31.02 Mineralische oder chemische

Stickstoffdüngemittel

3102.40 - Mischungen von Ammoniumnitrat mit

Calciumcarbonat oder anderen

anorganischen nichtdüngenden Stoffen

41.01 Häute und Felle, roh, von Rindern

(einschließlich Kälbern), Pferden oder

anderen Einhufern (frisch, gesalzen,

getrocknet, geäschert, gepickelt oder

anders haltbar gemacht, weder gegerbt noch

als Pergamentleder zugerichtet, noch sonst

bearbeitet), auch enthaart oder gespalten

4101.10 - ganze Häute und Felle von Rindern

(einschließlich Kälbern), mit einem

Stückgewicht von 8 kg oder weniger für

nur getrocknete, von 10 kg oder weniger

für trocken gesalzene oder von 14 kg oder

weniger für frische, naßgesalzene oder

anders haltbar gemachte Häute oder Felle

- andere Häute und Felle von Rindern

(einschließlich Kälbern), frisch oder

naßgesalzen:

4101.21 - - ganze

4101.22 - - Kernstücke (Croupons) und halbe

Kernstücke

4101.29 - - sonstige

4101.30 - andere Häute und Felle von Rindern

(einschließlich Kälbern), anders

haltbar gemacht

41.02 Felle von Schafen und Lämmern, roh (frisch,

gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt

oder anders haltbar gemacht, weder gegerbt

noch als Pergamentleder zugerichtet, noch

sonst bearbeitet), auch enthaart oder

gespalten, ausgenommen die in der

Anmerkung 1 (c) zu diesem Kapitel genannten

Waren

41.03 Andere Häute und Felle, roh (frisch,

gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt

oder anders haltbar gemacht, weder gegerbt

noch als Pergamentleder zugerichtet, noch

sonst bearbeitet), auch enthaart oder

gespalten, ausgenommen die in der

Anmerkung 1 (b) oder 1 (c) zu diesem

Kapitel genannten Waren

4103.90 - andere

44.01 Brennholz, in Form von Rundlingen,

Scheitern, Prügeln, Reisigbündeln oder in

ähnlichen Formen; Holz in Abschnitzeln oder

Teilchen; Sägespäne und Holzabfälle, auch

zu Pellets, Briketts, Scheitern oder

ähnlichen Formen agglomeriert

4401.10 - Brennholz, in Form von Rundlingen,

Scheitern, Prügeln, Reisigbündeln oder in

ähnlichen Formen;

- Holz in Abschnitzeln oder Teilchen:

4401.21 - - von Nadelbäumen

4401.22 - - von anderen Bäumen

44.03 Rohholz, auch entrindet, entsplintet oder

grob zwei- oder vierseitig zugerichtet

4403.20 - anderes, von Nadelbäumen

- anderes:

4403.91 - - Eichen (Quercus spp.)

4403.92 - - Buchen (Fagus spp.)

4403.99 - - sonstige

44.06 Bahnschwellen aus Holz

44.07 Holz, in der Längsrichtung gesägt oder mit

dem Profilzerspanner besäumt, gemessert

oder geschält, auch gehobelt, geschliffen

oder keilverzinkt verleimt, mit einer

Stärke von mehr als 6 mm

4407.10 - von Nadelbäumen

- anderes:

4407.91 - - von Eichen (Quercus spp.)

4407.92 - - von Buchen (Fagus spp.)

4407.99 - - sonstige

47.03 Halbstoffe aus Holz, im Natron- oder

Sulfatverfahren chemisch hergestellt,

ausgenommen Chemiezellstoff

- halbgebleicht oder gebleicht:

4703.21 - - aus Nadelhölzern

4703.29 - - sonstige

47.04 Halbstoffe aus Holz, im Sulfitverfahren

chemisch hergestellt, ausgenommen

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