(Übersetzung) Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Slowakischen Republik samt Anhängen und Protokollen, Einseitiger Erklärung Österreichs und Record of Understandings(NR: GP XVIII RV 611 und Zu 611 AB 696 S. 84. BR: AB 4350 S. 559.)
3207.40 - Glasfritten und anderes Glas in Form von
Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
36.02 Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen
Schießpulver.
38.02 Aktivkohle; aktivierte natürliche
mineralische Stoffe; tierische Schwärze,
einschließlich ausgebrauchte Tierkohle.
3802.10 - Aktivkohle
38.08 Insekticide, Rodenticide, Fungicide,
Herbicide, Keimhemmungsmittel und
Pflanzenwuchsregulatoren,
Desinfektionsmittel und ähnliche
Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen
für den Kleinverkauf, sowie als
Zubereitungen oder Waren wie
Schwefelbänder, -dochte und -kerzen sowie
Fliegenfänger.
3808.10 - Insekticide
3808.20 - Fungicide
3808.30 - Herbicide, Keimhemmungsmittel und
Pflanzenwuchsregulatoren
39.04 Polymere von Vinylchlorid oder von anderen
halogenierten Olefinen, in Rohformen.
3904.10 - Polyvinylchlorid, nicht mit anderen
Stoffen gemischt
39.06 Acrylpolymere, in Rohformen.
3906.10 - Polymethylmethacrylat
39.15 Abfälle, Abschnitzel und Bruch, von
Kunststoffen
39.20 Andere Platten, Blätter, Filme, Folien und
Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder
verstärkt, geschichtet, unterlegt noch mit
anderen Stoffen verbunden.
- aus Acrylpolymeren:
3920.51 - - aus Polymethylmethacrylat
- aus Polycarbonaten, Alkydharzen,
Polyallylestern oder anderen Polyestern:
3920.62 - - aus Polyethylenterephthalat
40.10 Förderbänder und Treibriemen, aus
vulkanisiertem Kautschuk.
4010.10 Keilriemen
- andere:
4010.91 - - mit einer Breite von mehr als 20 cm
40.11 Luftreifen aus Kautschuk, neu.
4011.10 - wie sie für Personenkraftwagen
(einschließlich Kombinationskraftwagen
und Rennautos) verwendet werden
4011.20 - wie sie für Autobusse und Lastkraftwagen
verwendet werden
40.12 Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder
gebraucht; Vollgummi- oder
Hohlkammerreifen, auswechselbare
Reifenprofile und Felgenbänder, aus
Kautschuk.
44.18 Bautischler- und Zimmermannsarbeiten,
einschließlich Zellholzplatten,
zusammengesetzte Parkettplatten sowie
gesägte und gespaltene Schindeln, aus Holz.
4418.10 - Fenster, Fenstertüren, Fensterstöcke und
deren Rahmen
4418.20 - Türen, Türstöcke, Türrahmen und
Türschwellen
4418.90 - andere
47.07 Abfälle von Papier oder Pappe.
48.02 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch
überzogen, wie sie für Schreib-, Druck-
oder andere graphische Zwecke verwendet
werden, sowie Papiere und Pappen, für
Lochkarten und Lochstreifen, in Rollen oder
Bogen, ausgenommen Papiere der Nummer 48.01
oder 48.03; handgeschöpfte Papiere und
Pappen.
4802.40 - Papiere zur Herstellung von Tapeten
- andere Papiere und Pappen, ohne
mechanisch gewonnene Fasern oder mit
höchstens 10 Gewichtsprozent (bezogen auf
die Gesamtfasermenge) solcher Fasern:
4802.51 - - mit einem Quadratmetergewicht von
weniger als 40 g
4802.52 - - mit einem Quadratmetergewicht von 40 g
oder mehr bis einschließlich 150 g
4802.53 - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr
als 150 g
48.04 Kraftpapier und Kraftpappen, weder
gestrichen noch überzogen, in Rollen oder
Bogen, andere als solche der Nummer 48.02
oder 48.03.
- andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit
einem Quadratmetergewicht von mehr als
150 g, aber weniger als 225 g:
4804.41 - - nicht gebleicht
4804.42 - - gleichmäßig in der Masse gebleicht, mit
mehr als 95 Gewichtsprozent (bezogen
auf die Gesamtfasermenge) chemisch
gewonnenen Holzfasern
4804.49 - - sonstige
- andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit
einem Quadratmetergewicht von 225 g oder
mehr;
4804.51 - - nicht gebleicht
4804.52 - - gleichmäßig in der Masse gebleicht, mit
mehr als 95 Gewichtsprozent (bezogen
auf die Gesamtfasermenge) chemisch
gewonnenen Holzfasern
4804.59 - - sonstige
48.05 Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen
noch überzogen, in Rollen oder Bogen.
- mehrlagige Papiere und Pappen:
4805.21 - - jede Lage gebleicht
4805.22 - - mit nur einer gebleichten äußeren Lage
4805.23 - - mit drei oder mehr Lagen, von denen nur
die beiden äußeren Lagen gebleicht sind
4805.29 - - sonstige
4805.50 - Filzpapiere und Filzpappen
4805.60 - andere Papiere und Pappen, mit einem
Quadratmetergewicht von 150 g oder
weniger
4805.70 - andere Papiere und Pappen, mit einem
Quadratmetergewicht von mehr als 150 g,
aber weniger als 225 g
4805.80 - andere Papiere und Pappen, mit einem
Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr
48.06 Pflanzliches Pergament, fettdichte Papiere,
Pauspapiere, Transparentpapiere und andere
satinierte durchsichtige oder
durchscheinende Papiere, in Rollen oder
Bogen.
4806.20 - fettdichte Papiere
48.07 Papiere und Pappen, aus flachen Bogen aus
Papier oder Pappe zusammengeklebt, jedoch
weder auf der Oberfläche gestrichen,
überzogen noch imprägniert, auch mit
Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen.
4807.10 - Papiere und Pappen, mit innerer Schichte
aus Bitumen, Teer oder Asphalt
48.08 Papiere und Pappen, gewellt (auch mit
aufgeklebten flachen Deckschichten),
gekreppt, plissiert, geprägt oder
perforiert, in Rollen oder Bogen, andere
als solche der Nummer 48.03 oder 48.18.
4808.10 - Wellpapiere und -pappen, auch perforiert
48.09 Kohlepapiere, selbstdurchschreibende
Papiere und andere Vervielfältigungs- oder
Umdruckpapiere (einschließlich gestrichenes
oder getränktes Papier für
Vervielfältigungsmatrizen oder
Offsetplatten), auch bedruckt, in Rollen
mit einer Breite von mehr als 36 cm oder in
rechteckigen (einschließlich quadratischen)
Bogen, die ungefaltet mindestens auf einer
Seite mehr als 36 cm messen.
4809.20 - Selbstdurchschreibepapiere
48.11 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese
aus Zellstoffasern, gestrichen,
imprägniert, überzogen, auf der Oberfläche
gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen
oder Bogen, andere als solche der
Nummer 48.03, 48.09, 48.10 oder 48.18.
4811.10 - Papiere und Pappen, geteert, bituminiert
oder asphaltiert
48.16 Kohlepapiere, Selbstdurchschreibepapiere
und andere Vervielfältigungs- und
Umdruckpapiere, ausgenommen solche der
Nummer 48.09, einschließlich
Vervielfältigungsmatrizen und Offsetplatten
aus Papier, auch in Schachteln.
4816.10 - Kohlepapiere oder ähnliche
Vervielfältigungspapiere
4816.20 - Selbstdurchschreibepapiere
48.18 Toilettepapiere, Taschentücher,
Reinigungstücher, Handtücher, Tischtücher,
Servietten, Windeln, Tampons, Bettücher und
ähnliche Haushalts-, Hygiene- oder
Krankenhauswaren, Bekleidung und
Bekleidungszubehör, aus Papiermasse,
Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus
Zellstoffasern.
4818.10 - Toilettepapiere
48.19 Schachteln, Säcke, Beutel und andere
Umschließungen für Verpackungszwecke, aus
Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen
aus Zellstoffasern; Papier- und Pappewaren,
wie sie in Büros, Geschäften u. dgl.
verwendet werden.
48.20 Register, Rechnungsbücher, Notizbücher,
Auftragsbücher, Quittungsbücher,
Briefpapierblöcke, Notizblöcke, Tagebücher
und ähnliche Waren, Hefte, Löschunterlagen,
Ordner (für Lose-Blatt-Systeme oder
andere), Schnellhefter, Aktenmappen,
Geschäftsformulare, Formulare mit
eingelegtem Vervielfältigungspapier und
andere Waren des Papierhandels, aus Papier
oder Pappe; Alben für Muster oder für
Sammlungen und Buchhüllen, aus Papier oder
Pappe.
4820.20 - Hefte
4820.30 - Ordner, Einbände, Schnellhefter und
Aktenmappen, ausgenommen Buchhüllen
4820.40 - Geschäftsformulare und Formulare mit
eingelegtem Vervielfältigungspapier
4820.50 - Alben für Muster oder für Sammlungen
4820.90 - andere
48.22 Spulen, Rollen, Hülsen und ähnliche
Warenträger, aus Papiermasse, Papier oder
Pappe (auch perforiert oder gehärtet).
48.23 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und
Vliese aus Zellulosefasern, auf Formen oder
Größen zugeschnitten; andere Waren aus
Papiermasse, Papier, Pappe, Zellstoffwatte
oder Vliesen aus Zellstoffasern.
4823.20 - Filterpapiere und Filterpappen
52.08 Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent
oder mehr Baumwolle enthaltend, mit einem
Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger.
- gefärbt:
5208.31 - - in Leinwandbindung, mit einem
Quadratmetergewicht von 100 g oder
weniger
5208.32 - - in Leinwandbindung, mit einem
Quadratmetergewicht von mehr als 100 g
5208.33 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich
gleichseitigem) Köper
5208.39 - - andere Gewebe
- bunt gewebt:
5208.41 - - in Leinwandbindung, mit einem
Quadratmetergewicht von 100 g oder
weniger
5208.42 - - in Leinwandbindung, mit einem
Quadratmetergewicht von mehr als 100 g
5208.43 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich
gleichseitigem, Köper
5208.49 - - andere Gewebe
52.09 Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent
oder mehr Baumwolle enthaltend, mit einem
Quadratmetergewicht von mehr als 200 g.
- gefärbt:
5209.32 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich
gleichseitigem) Köper
- buntgewebt:
5209.42 - - Denim
52.11 Gewebe aus Baumwolle, weniger als
85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend,
überwiegend oder ausschließlich mit
Chemiefasern gemischt, mit einem
Quadratmetergewicht von mehr als 200 g.
- bunt gewebt:
5211.42 - - Denim
53.01 Flachs, roh oder bearbeitet, aber nicht
gesponnen; Werg und Abfälle von Flachs
(einschließlich Garnabfälle und
Reißspinnstoff).
5301.10 - Flachs, roh oder geröstet
- Flachs, gebrochen, geschwungen, gehechelt
oder anders bearbeitet, aber nicht
gesponnen:
5301.21 - - gebrochen oder geschwungen
53.09 Leinengewebe (Gewebe aus Flachs).
- 85 Gewichtsprozent oder mehr Flachs
enthaltend:
5309.11 - - roh oder gebleicht
5309.19 - - anders
55.03 Synthetische Stapelfasern, weder kardiert
noch gekämmt noch in anderer Weise für das
Verspinnen vorgerichtet.
5503.40 - aus Polypropylen
56.03 Vliesstoffe, auch imprägniert, bestrichen,
überzogen oder geschichtet.
56.05 Metallgarne (Metallgespinste) und
metallisierte Garne, auch umsponnen,
bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen, aus
Streifen u. dgl. der Nummer 54.04 oder
54.05, in Verbindung mit Metall in Form von
Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall
überzogen.
56.07 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten,
auch mit Kautschuk und Kunststoffen
imprägniert, bestrichen, überzogen oder
umhüllt.
- aus Polyethylen oder Polypropylen:
5607.41 - - Binde- und Pressengarne
5607.49 - - sonstige
5607.50 - aus anderen synthetischen Chemiefasern
5607.90 - andere
57.02 Teppiche und andere Bodenbeläge, aus
Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch
beflockt, auch konfektioniert,
einschließlich Kelim, Schumak, Karamanie
und ähnliche handgewebte Teppiche.
- andere, mit Flor, nicht konfektioniert:
5702.32 - - aus Chemiefasern
- andere, mit Flor, konfektioniert:
5702.42 - aus Chemiefasern
- andere, ohne Flor, nicht konfektioniert:
5702.52 - aus Chemiefasern
- andere, ohne Flor, konfektioniert:
5702.92 - aus Chemiefasern
57.03 Teppiche und andere Bodenbelege, aus
Spinnstoffen, getuftet, auch
konfektioniert.
57.05 Andere Teppiche und andere Bodenbelege, aus
Spinnstoffen, auch konfektioniert.
58.06 Gewebte Bänder, ausgenommen Waren der
Nummer 58.07; schußlose Bänder, aus
parallel gelegten und geklebten Garnen oder
Fasern.
5806.20 - andere gewebte Bänder, 5 Gewichtsprozent
oder mehr Elastomergarne oder
Kautschukfäden enthaltend
- andere gewebte Bänder:
5806.32 - - aus Chemiefasern
5806.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
5806.40 - - schußlose Bänder aus parallel gelegten
und geklebten Garnen oder Fasern
58.07 Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren,
aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen
oder Zuschnitte, nicht bestickt.
59.11 Textile Erzeugnisse und Spinnstoffwaren,
für technische Zwecke, wie sie in der
Anmerkung 7 zu diesem Kapitel angeführt
sind.
- Gewebe und Filze, endlos oder mit
Verbindungsvorrichtungen, wie sie auf
Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen
(zB für die Herstellung von Halbstoff
oder Asbestzement) verwendet werden:
5911.31 - - mit einem Quadratmetergewicht von
weniger als 650 g
5911.32 - - mit einem Quadratmetergewicht von 650 g
oder mehr
5911.40 - Filtertücher, wie sie zum Pressen von Öl
oder für ähnliche technische Zwecke
verwendet werden, auch aus Menschenhaaren
5911.90 - andere
61.01 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel),
Umhänge, Anoraks (einschließlich
Schijacken), Windjacken (Blousons) und
ähnliche Waren, gewirkt oder gestrickt, für
Männer oder Knaben, ausgenommen solche der
Nummer 61.03.
6101.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6101.20 - aus Baumwolle
61.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel),
Umhänge, Anoraks (einschließlich
Schijacken), Windjacken (Blousons) und
ähnliche Waren, gewirkt oder gestrickt, für
Frauen oder Mädchen, ausgenommen solche der
Nummer 61.04.
6102.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6102.20 - aus Baumwolle
6102.90 - aus sonstigen Spinnstoffen
61.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange
Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und
kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),
gewirkt oder gestrickt, für Männer oder
Knaben.
- Anzüge:
6103.11 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6103.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- Ensembles:
6103.21 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6103.22 - - aus Baumwolle
- Sakkos (Blazer):
6103.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6103.32 - - aus Baumwolle
- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.
dgl. und kurze Hosen:
6103.42 - - aus Baumwolle
61.04 - Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos
(Blazer), Kleider, Röcke, Hosenröcke,
lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.
dgl. und kurze Hosen (ausgenommen
Badebekleidung), gewirkt oder gestrickt,
für Frauen oder Mädchen.
- Kostüme:
6104.12 - - aus Baumwolle
6104.13 - - aus synthetischen Spinnstoffen
- Ensembles:
6104.22 - - aus Baumwolle
6104.23 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6104.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- Jacken und Sakkos (Blazer):
6104.32 - - aus Baumwolle
6104.33 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6104.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- Kleider:
6104.42 - - aus Baumwolle
6104.43 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6104.44 - - aus künstlichen Spinnstoffen
6104.49 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- Röcke und Hosenröcke:
6104.52 - - aus Baumwolle
6104.53 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6104.59 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.
dgl. und kurze Hosen:
6104.62 - - aus Baumwolle
6104.63 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6104.69 - - aus sonstigen Spinnstoffen
61.05 Hemden, gewirkt oder gestrickt, für Männer
oder Knaben.
61.06 Blusen und Hemdblusen, gewirkt oder
gestrickt, für Frauen oder Mädchen.
ex 6106.90 - aus sonstigen Spinnstoffen, ausgenommen
Wolle und feine Tierhaare
61.07 Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas,
Bademäntel, Hausmäntel oder ähnliche Waren,
gewirkt oder gestrickt, für Männer oder
Knaben.
- Unterhosen:
6107.11 - - aus Baumwolle
6107.12 - - aus Chemiefasern
- Nachthemden und Pyjamas:
6107.21 - - aus Baumwolle
6107.22 - - aus Chemiefasern
6107.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- andere:
6107.91 - - aus Baumwolle
6107.92 - - aus Chemiefasern
6107.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
61.08 Unterkleider, Unterröcke, Unterhosen,
Nachthemden, Pyjamas, Negliges, Bademäntel,
Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder
gestrickt, für Frauen oder Mädchen.
61.09 T-Shirts und Unterleibchen, gewirkt oder
gestrickt.
61.10 Pullover, Westen (Gilets) und ähnliche
Waren, einschließlich Unterziehpullis,
gewirkt oder gestrickt.
6110.20 - aus Baumwolle
6110.30 - aus Chemiefasern
61.11 Bekleidung und Bekleidungszubehör, gewirkt
oder gestrickt, für Kleinkinder.
6111.20 - aus Baumwolle
61.12 Trainingsanzüge, Schianzüge und
Badebekleidung, gewirkt oder gestrickt.
- Trainingsanzüge:
6112.11 - - aus Baumwolle
6112.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6112.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- Badebekleidung für Männer oder Knaben:
6112.31 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6112.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- Badebekleidung für Frauen oder Mädchen:
6112.41 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6112.49 - - aus anderen Spinnstoffen
61.14 Andere Bekleidung, gewirkt oder gestrickt.
6114.20 - aus Baumwolle
61.15 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe,
Socken und andere Strumpfwaren,
einschließlich Krampfadernstrümpfe und
Fußbekleidung ohne zusätzlich angebrachte
Sohlen, gewirkt oder gestrickt.
Strumpfhosen:
6115.11 - - aus synthetischen Spinnstoffen, mit
einem Titer von weniger als 67 dtex je
Einfachgarn
6115.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen, mit
einem Titer von 67 dtex oder mehr je
Einfachgarn
6115.20 - Damenstrümpfe (einschließlich
Kniestrümpfe), mit einem Titer je
Einfachgarn von weniger als 67 dtex
- andere:
6115.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6115.92 - - aus Baumwolle
6115.93 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6115.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
62.01 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel),
Umhänge, Anoraks (einschließlich
Schijacken), Windjacken (Blousons) und
ähnliche Waren, für Männer oder Knaben,
ausgenommen solche der Nummer 62.03.
62.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel),
Umhänge, Anoraks (einschließlich
Schijacken), Windjacken (Blousons) und
ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen,
ausgenommen solche der Nummer 62.04.
62.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange
Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und
kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),
für Männer oder Knaben.
62.04 Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos
(Blazer), Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange
Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und
kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),
für Frauen oder Mädchen.
- Kostüme:
6204.11 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6204.12 - - aus Baumwolle
6204.13 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6204.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- Ensembles:
6204.21 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6204.22 - - aus Baumwolle
6204.23 - - aus synthetischen Spinnstoffen
- Jacken und Sakkos (Blazer):
6204.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6204.32 - - aus Baumwolle
6204.33 - - aus synthetischen Spinnstoffen
- Kleider:
6204.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6204.42 - - aus Baumwolle
6204.43 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6204.44 - - aus künstlichen Spinnstoffen
6204.49 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- Röcke und Hosenröcke:
6204.51 - - aus Wolle und feinen Tierhaaren
6204.52 - - aus Baumwolle
6204.53 - - aus synthetischen Spinnstoffen
- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.
dgl. und kurze Hosen:
6204.61 - - aus Wolle und feinen Tierhaaren
6204.62 - - aus Baumwolle
6204.63 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6204.69 - - aus sonstigen Spinnstoffen
62.05 Hemden für Männer oder Knaben.
6205.90 - - aus sonstigen Spinnstoffen
62.07 Unterleibchen, Unterhosen, Nachthemden,
Pyjamas, Bademäntel, Hausmäntel und
ähnliche Waren, für Männer oder Knaben.
- Unterhosen:
6207.11 - - aus Baumwolle
6207.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- Nachthemden und Pyjamas:
6207.21 - - aus Baumwolle
6207.22 - - aus Chemiefasern
6207.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- andere:
6207.91 - - aus Baumwolle
6207.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
62.08 Unterleibchen, Unterkleider, Unterröcke,
Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas, Negliges,
Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche Waren,
für Frauen oder Mädchen.
- Unterkleider und Unterröcke:
6208.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- Nachthemden und Pyjamas:
6208.21 - - aus Baumwolle
- andere:
6208.91 - - aus Baumwolle
62.09 Bekleidung und Bekleidungszubehör, für
Kleinkinder.
6209.30 - aus synthetischen Spinnstoffen
62.10 Bekleidung aus Erzeugnissen der
Nummer 56.02, 56.03, 59.03, 59.06 oder
59.07.
6210.10 - aus Erzeugnissen der Nummer 56.02 oder
56.03.
6210.40 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben
62.11 Trainingsanzüge, Schianzüge und
Badebekleidung; andere Bekleidung.
- Badebekleidung:
6211.11 - - für Männer oder Knaben
6211.20 - Schianzüge
- andere Bekleidung für Männer oder Knaben:
6211.32 - - aus Baumwolle
6211.33 - - aus Chemiefasern
6211.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
63.02 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche für die
Körperpflege und Küchenwäsche.
- andere Bettwäsche, bedruckt:
6302.21 - - aus Baumwolle
6302.22 - - aus Chemiefasern
6302.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- andere Bettwäsche:
6302.31 - - aus Baumwolle
6302.32 - - aus Chemiefasern
6302.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- andere Tischwäsche:
6302.51 - - aus Baumwolle
6302.52 - - aus Flachs (Leinen)
6302.53 - - aus Chemiefasern
6302.59 - - aus sonstigen Spinnstoffen
6302.60 - Wäsche für die Körperpflege und
Küchenwäsche, aus gewebten oder
gewirkten Frottiererzeugnissen, aus
Baumwolle
- andere:
6302.91 - - aus Baumwolle
6302.92 - - aus Flachs (Leinen)
6302.93 - - aus Chemiefasern
6302.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
63.03 Gardinen, Vorhänge und Innenrollos;
Fenster- und Bettbehänge.
- gewirkt oder gestrickt:
6303.11 - - aus Baumwolle
- andere:
6303.91 - - aus Baumwolle
6303.92 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6303.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
63.04 Andere Waren für die Innenausstattung,
ausgenommen solche der Nummer 94.04.
- Bettüberwürfe:
6304.19 - - sonstige
- andere:
6304.92 - - nicht gewirkt oder gestrickt, aus
Baumwolle
6304.93 - - nicht gewirkt oder gestrickt, aus
synthetischen Spinnstoffen
6304.99 - - nicht gewirkt oder gestrickt, aus
sonstigen Spinnstoffen
63.05 Säcke und Beutel, für Verpackungszwecke.
6305.20 - aus Baumwolle
63.07 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren,
einschließlich Schnittmuster für
Kleidungsstücke.
6307.90 - andere
64.01 Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und
Oberteilen aus Kautschuk oder Kunststoffen,
bei denen weder der Oberteil mit der
Laufsohle noch der Oberteil selbst durch
Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Dübeln
oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist.
64.02 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteilen
aus Kautschuk oder Kunststoffen.
- Sportschuhe:
6402.19 - - sonstige
6402.20 - Schuhe, mit einem Oberteil aus Bändern
oder Riemen, die mit der Sohle durch
Zapfen verbunden sind
6402.30 - andere Schuhe mit einem Metallschutz in
der Vorderkappe
- andere Schuhe:
6402.91 - - den Knöchel bedeckend
6402.99 - - andere
64.03 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk,
Kunststoffen, Leder oder Kunstleder
(rekonstituiertes Leder) und Oberteilen aus
Leder.
- Sportschuhe:
6403.19 - - sonstige
6403.40 - andere Schuhe mit einem Metallschutz in
der Vorderkappe
- andere Schuhe:
6403.91 - - den Knöchel bedeckend
64.04 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk,
Kunststoffen, Leder oder Kunstleder
(rekonstituiertes Leder) und Oberteilen aus
Spinnstoffen.
- Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder
Kunststoffen:
6404.19 - - sonstige
6404.20 - Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder
Kunstleder (rekonstituiertes Leder)
64.05 Andere Schuhe.
6405.20 - mit Überteilen aus Spinnstoffen
6405.90 - andere
69.08 Glasierte keramische Bodenfliesen und
-kacheln, Ofenkacheln und Wandfliesen,
glasierte keramische Mosaiksteine u. dgl.,
auch auf Unterlagen.
6908.90 - andere
69.11 Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren
sowie Hygiene- und Toiletteartikel aus
Porzellan.
69.14 Andere keramische Waren.
6914.10 - aus Porzellan.
70.03 Glas, gegossen oder gewalzt, in Form von
Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit
absorbierender oder reflektierender
Schichte, aber nicht anders bearbeitet.
70.04 Glas, gezogen oder geblasen, in Form von
Platten oder Tafeln, auch mit
absorbierender oder reflektierender
Schichte, aber nicht anders bearbeitet.
70.05 Floatglas, sowie auf einer Seite oder auf
beiden Seiten geschliffenes oder poliertes
Glas, in Form von Platten oder Tafeln, auch
mit absorbierender oder reflektierender
Schichte, aber nicht anders bearbeitet.
70.06 Glas der Nummer 70.03, 70.04 oder 70.05,
gebogen, an den Kanten bearbeitet,
graviert, durchlocht, emailliert oder
anders bearbeitet, weder gerahmt noch in
Verbindung mit anderen Stoffen.
70.07 Sicherheitsglas aus gehärtetem
(getempertem) oder mehrschichtigem Glas
(Verbundglas).
70.11 Offene Glaskolben und offene Glasrohre,
Glasteile davon, nicht ausgerüstet, für
elektrische Lampen, Kathodenstrahlröhren u.
dgl.
7011.20 - für Kathodenstrahlröhren
70.12 Glaskolben für Vakuumisolierflaschen und
für andere Behälter mit Vakuumisolierung.
70.13 Glaswaren, wie sie bei Tisch, in der Küche,
für Toilettezwecke, im Büro, für die
Innendekoration oder für ähnliche Zwecke
verwendet werden (ausgenommen solche der
Nummer 70.10 oder 70.18).
71.13 Schmuckwaren und Teile davon, aus
Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen.
71.14 Gold- und Silberschmiedearbeiten und Teile
davon, aus Edelmetallen oder
Edelmetallplattierungen.
72.02 Ferrolegierungen.
- Ferromangan:
7202.11 - - mit einem Gehalt von mehr als
2 Gewichtsprozent Kohlenstoff
7202.19 - - sonstige
- Ferrosilicium:
7202.21 - - mit einem Gehalt von mehr als
55 Gewichtsprozent Silicium
7202.29 - - sonstige
7202.30 - Ferrosiliciummangan
- Ferrochrom:
7202.41 - - mit einem Gehalt von mehr als
4 Gewichtsprozent Kohlenstoff
7202.49 - - sonstige
7202.70 - Ferromolybdän
7202.80 - Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram
- andere:
7202.91 - - Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan
7202.99 - - sonstige
72.08 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder
nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von
600 mm oder mehr, warm gewalzt, weder
plattiert noch überzogen.
72.09 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder
nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von
600 mm oder mehr, kalt gewalzt, weder
plattiert noch überzogen.
72.10 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder
nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von
600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen.
72.11 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder
nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von
weniger als 600 mm, weder plattiert noch
überzogen.
- nur warmgewalzt, mit einer Stärke von
weniger als 3 mm und einer
Mindeststreckgrenze von 275 MPa oder mit
einer Stärke von 3 mm und einer
Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
7211.11 - - auf vier Flächen oder auf der
Kaliberstraße gewalzt, mit einer Breite
von mehr als 150 mm und einer Stärke
von nicht weniger als 4 mm, nicht in
Rollen, ohne Oberflächenmuster
7211.12 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm
oder mehr
- sonstige, nur warmgewalzt:
7211.21 - - auf vier Flächen oder auf der
Kaliberstraße gewalzt, mit einer Breite
von mehr als 150 mm und einer Stärke
von nicht weniger als 4 mm, nicht in
Rollen, ohne Oberflächenmuster
7211.22 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm
oder mehr
7211.29 - - sonstige
7211.30 - nur kaltgewalzt, mit einer Stärke von
weniger als 3 mm und einer
Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder mit
einer Stärke von 3 mm oder mehr und einer
Mindeststreckgrenze von 355 MPa
- andere, nur kaltgewalzt:
7211.41 - - mit einem Gehalt von weniger als
0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff
72.12 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder
nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von
weniger als 600 mm, plattiert oder
überzogen.
72.13 Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem
Stahl.
7213.10 - mit vom Walzen herrührenden Einkerbungen,
Rippen, Rillen oder anderen Verformungen
7213.20 - aus Automatenstahl
- andere, mit einem Gehalt von weniger als
0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:
7213.31 - - mit kreisförmigem Querschnitt und einem
Durchmesser von weniger als 14 mm
7213.39 - - sonstige
- andere, mit einem Gehalt von
0,25 Gewichtsprozent oder mehr, aber
weniger als 0,6 Gewichtsprozent
Kohlenstoff:
7213.41 - - mit kreisförmigem Querschnitt und einem
Durchmesser von weniger als 14 mm
7213.49 - - sonstige
72.14 Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, nur geschmiedet,
warmgewalzt, warmgezogen oder warm
stranggepreßt, auch nach dem Walzen
verwunden.
72.15 Andere Stangen und Stäbe, aus Eisen oder
nicht legiertem Stahl.
72.16 Profile aus Eisen oder nicht legiertem
Stahl.
72.17 Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.
- mit einem Gehalt von weniger als
0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:
7217.11 - - nicht überzogen, auch poliert
7217.12 - - verzinkt
7217.13 - mit anderen unedlen Metallen überzogen
7217.19 - - sonstige
- mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent
oder mehr, aber weniger als
0,6 Gewichtsprozent Kohlenstoff:
7217.21 - - nicht überzogen, auch poliert
7217.22 - - verzinkt
7217.23 - - mit anderen unedlen Metallen überzogen
7217.29 - - sonstige
- mit einem Gehalt von 0,6 Gewichtsprozent
oder mehr Kohlenstoff:
7217.32 - - verzinkt
7217.33 - - mit anderen unedlen Metallen überzogen
72.25 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem
legierten Stahl, mit einer Breite von
600 mm oder mehr.
7225.10 - aus Silicium-Elektro-Stahl
7225.30 - andere, nur warmgewalzt, in Rollen
72.28 Stangen und Stäbe, aus anderem legierten
Stahl; Profile aus anderem legierten Stahl;
Hohlbohrstangen und -stäbe, aus legiertem
oder nicht legiertem Stahl.
7228.80 - Hohlbohrstangen und -stäbe
73.01 Spundwandeisen aus Eisen oder Stahl, auch
gelocht oder aus Teilen zusammengesetzt;
geschweißte Profile aus Eisen oder Stahl.
73.02 Bahnbaumaterial aus Eisen oder Stahl, und
zwar: Schienen, Leitschienen, Zahnstangen,
Weichenzungen, Herzstücke,
Zungenverbindungsstangen und anderes
Material für Kreuzungen oder Weichen,
Bahnschwellen, Laschen, Schienenstücke,
Stuhlkeile, Unterlagsplatten, Klemmplatten,
Spurplatten und Spurstangen sowie anderes,
nur für das Verbinden oder Befestigen von
Schienen geeignetes Material.
73.03 Rohre und Hohlprofile, aus Gußeisen.
73.04 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen
(ausgenommen aus Gußeisen) oder Stahl.
7304.10 - Leitungsrohre, wie sie für Öl- oder
Gasfernleitungen verwendet werden
7304.20 - Futterrohre, Steigrohre und Rohrgestänge,
wie sie für das Bohren nach oder Fördern
von Öl oder Gas verwendet werden
- andere, mit kreisförmigem Querschnitt,
aus Eisen oder nicht legiertem Stahl:
7304.31 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt
7304.39 - - sonstige
- andere, mit kreisförmigem Querschnitt aus
rostfreiem Stahl:
7304.41 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt
7304.49 - - sonstige
- andere, mit kreisförmigem Querschnitt,
aus anderem legierten Stahl:
7304.51 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt
7304.59 - - sonstige
73.05 Andere Rohre (zB geschweißt, genietet), mit
einem inneren und äußeren kreisförmigen
Querschnitt und einem äußeren Durchmesser
von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder
Stahl.
73.06 Andere Rohre und Hohlprofile (zB
geschweißt, genietet, gefalzt oder mit
einfach aneinandergelegten Rändern), aus
Eisen oder Stahl.
73.07 Rohrfittings (zB Kupplungen, Kniestücke,
Muffen), aus Eisen oder Stahl.
- andere, aus rostfreiem Stahl:
7307.21 - - Flansche
7307.22 - - Kniestücke, Rohrbogen und Muffen, mit
Gewinde
7307.23 - - Stumpfschweißfittings
7307.29 - - sonstige
- andere:
7307.91 - - Flansche
7307.92 - - Kniestücke, Rohrbogen und Muffen, mit
Gewinde
7307.93 - - Stumpfschweißfittings
7307.99 - - sonstige
73.08 Konstruktionen (mit Ausnahme der
vorgefertigten Gebäude der Nummer 94.06)
sowie deren Teile (zB Brücken und
Brückenelemente, Schleusentore, Türme,
Gittermaste, Dächer, Dachstühle, Türen und
Fenster und deren Rahmen und Stöcke,
Türschwellen, Rolläden, Geländer, Säulen,
Pfeiler), aus Eisen oder Stahl; für
Konstruktionszwecke vorgearbeitete Bleche,
Stangen, Profile, Rohre u. dgl., aus Eisen
oder Stahl.
73.09 Sammelbehälter, Tanks, Fässer und ähnliche
Behältnisse für Stoffe aller Art
(ausgenommen für verdichtete oder
verflüssigte Gase), aus Eisen oder Stahl,
mit einem Fassungsvermögen von mehr als
300 l, auch mit Innenauskleidung oder
Wärmeisolierung, jedoch ohne mechanische
oder wärmetechnische Einrichtung.
73.10 Tanks, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und
ähnliche Behältnisse für Stoffe aller Art
(ausgenommen für verdichtete oder
verflüssigte Gase), aus Eisen oder Stahl,
mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder
weniger, auch mit Innenauskleidung oder
Wärmeisolierung, jedoch ohne mechanische
oder wärmetechnische Einrichtung.
73.11 Behältnisse für verdichtete oder
verflüssigte Gase, aus Eisen oder Stahl.
73.12 Litzen, Seile, Kabel, Seilschlingen und
ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl,
ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die
Elektrotechnik.
73.13 Stacheldraht aus Eisen oder Stahl;
verwundene Drähte oder Bänder, auch mit
Stacheln, sowie lose miteinander verwundene
Doppeldrähte, wie sie für Umzäunungen
verwendet werde, aus Eisen oder Stahl.
73.14 Gewebe (einschließlich endlose Gewebe),
Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder
Stahldraht; Streckbleche aus Eisen oder
Stahl.
73.15 Ketten und deren Teile, aus Eisen oder
Stahl.
73.17 Nägel, Stifte, Reißnägel, gewellte Nägel,
zugespitzte, gewellte oder abgeschrägte
Klammern (ausgenommen solche der
Nummer 83.05 ) und ähnliche Waren, aus
Eisen oder Stahl, auch mit Köpfen aus
anderen Stoffen, ausgenommen solche mit
Köpfen aus Kupfer.
73.18 Schrauben, Bolzen, Muttern,
Schwellenschrauben, Schraubhaken, Nieten,
Splinte, Keile, Unterlegscheiben
(einschließlich Federringscheiben) und
ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl.
- mit Gewinde:
7318.11 - - Schwellenschrauben
7318.12 - - andere Holzschrauben
7318.13 - - Schraubhaken und Ringschrauben
7318.14 - - gewindeformende Schrauben
7318.15 - - andere Schrauben und Bolzen, auch mit
zugehörigen Muttern oder
Unterlegscheiben
7318.16 - - Muttern
7318.19 - - sonstige
- ohne Gewinde:
7318.29 - - sonstige
73.19 Nähnadeln, Stricknadeln, Durchziehnadeln,
Häkelnadeln, Stichel zum Sticken und
ähnliche Erzeugnisse, für den Handgebrauch,
aus Eisen oder Stahl; Sicherheitsnadeln,
Stecknadeln und ähnliche Nadeln aus Eisen
oder Stahl, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen.
7319.20 - Sicherheitsnadeln
7319.30 - Stecknadeln und ähnliche Nadeln
7319.90 - andere
73.20 Federn und Federblätter, aus Eisen oder
Stahl.
73.21 Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde
(einschließlich der auch als
Zentralheizungen verwendbaren),
Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher,
Warmhalteplatten und ähnliche nicht
elektrische Haushaltsgeräte und Teile
davon, aus Eisen oder Stahl.
73.22 Heizkörper für Zentralheizungen, nicht
elektrisch beheizt, sowie Teile davon, aus
Eisen oder Stahl; Warmlufterzeuger und
-verteiler (einschließlich solcher, die
auch frische oder klimatisierte Luft
verteilen können), nicht elektrisch
beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator
oder Gebläse, sowie Teile davon, aus Eisen
oder Stahl.
73.23 Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren
und Teile davon, aus Eisen oder Stahl;
Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme,
Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren,
zum Scheuern, Polieren u. dgl., aus Eisen
oder Stahl.
73.24 Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel und
Teile davon, aus Eisen oder Stahl.
73.25 Andere Gußwaren aus Eisen oder Stahl.
73.26 Andere Waren aus Eisen oder Stahl.
74.06 Pulver und Flitter aus Kupfer.
74.07 Stangen, Stäbe und Profile, aus Kupfer.
- aus Kupferlegierungen:
7407.21 - - aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)
74.08 Draht aus Kupfer.
- aus raffiniertem Kupfer:
7408.19 - - sonstige
- aus Kupferlegierungen:
7408.22 - - aus Kupfer-Nickel-Legierungen
(Kupfernickel) oder
Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen
(Neusilber)
74.10 Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch
bedruckt oder mit Papier, Pappe, Kunststoff
oder ähnlichen Stoffen unterlegt), mit
einer Stärke (ohne Unterlage) von 0,15 mm
oder weniger.
74.11 Rohre aus Kupfer.
74.12 Rohrfittings (zB Kupplungen, Kniestücke und
Muffen) aus Kupfer.
74.13 Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren,
aus Kupfer, ausgenommen isolierte
Erzeugnisse für die Elektrotechnik.
74.15 Nägel, Stifte, Reißnägel, zugespitzte
Klammern (ausgenommen solche der
Nummer 83.05) und ähnliche Waren, aus
Kupfer oder solche aus Eisen oder Stahl
auch mit Köpfen aus Kupfer; Schrauben,
Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Nieten,
Keile, Splinte, Unterlegscheiben
(einschließlich Federringscheiben) und
ähnliche Waren, aus Kupfer.
7415.10 - Nägel und Stifte, Reißnägel, zugespitzte
Klammern und ähnliche Waren
- andere Waren ohne Gewinde:
7415.21 - - Unterlegscheiben (einschließlich
Federringscheiben)
- andere Waren, mit Gewinde:
7415.31 - - Holzschrauben
7415.32 - - andere Schrauben; Bolzen und Muttern
7415.39 - - sonstige
74.17 Koch- und andere Heizgeräte, wie sie
üblicherweise im Haushalt verwendet werden,
nicht elektrisch, sowie deren Teile, aus
Kupfer.
74.18 Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren
und Teile davon, aus Kupfer; Schwämme,
Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren
zum Scheuern, Polieren u. dgl., aus Kupfer;
Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel und
Teile davon, aus Kupfer.
74.19 Andere Waren aus Kupfer.
- andere Waren:
7419.91 - - gegossen, gepreßt, freiformgeschmiedet
oder gesenkgeschmiedet, aber nicht
weiter bearbeitet
7419.99 - - sonstige
75.04 Pulver und Flitter, aus Nickel.
75.08 Andere Waren aus Nickel.
76.03 Pulver und Flitter, aus Aluminium.
76.04 Stangen, Stäbe und Profile, aus Aluminium.
76.05 Draht aus Aluminium.
76.06 Platten, Bleche und Bänder, aus Aluminium,
mit einer Stärke von mehr als 0,2 mm.
- rechteckig (einschließlich quadratisch):
7606.11 - - aus nicht legiertem Aluminium
7606.12 - - aus Aluminiumlegierungen
- andere:
7606.91 - - aus nicht legiertem Aluminium
76.07 Folien und dünne Bänder, aus Aluminium
(auch bedruckt oder Papier, Pappe,
Kunststoff oder ähnlichen Stoffen
unterlegt), mit einer Stärke (ohne
Unterlage) von 0,2 mm oder weniger.
76.08 Rohre aus Aluminium.
76.10 Konstruktionen (mit Ausnahme der
vorgefertigten Gebäude der Nummer 94.06)
sowie deren Teile (zB Brücken und
Brückenelemente, Türme, Gittermaste,
Dächer, Dachstühle, Türen und Fenster und
deren Rahmen und Stöcke, Türschwellen,
Geländer, Säulen, Pfeiler), aus Aluminium;
für Konstruktionszwecke vorgearbeitete
Bleche, Stangen, Profile, Rohre u. dgl.
76.11 Sammelbehälter, Tanks, Fässer und ähnliche
Behältnisse für Stoffe aller Art
(ausgenommen für verdichtete oder
verflüssigte Gase), aus Aluminium, mit
einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l,
auch mit Innenauskleidung oder
Wärmeisolierung, jedoch ohne mechanische
oder wärmetechnische Einrichtung.
76.12 Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und
ähnliche Behältnisse (einschließlich der
Verpackungsröhrchen und Tuben), für Stoffe
aller Art (ausgenommen für verdichtete oder
verflüssigte Gase), aus Aluminium, mit
einem Fassungsvermögen von 300 l oder
weniger, auch mit Innenauskleidung oder
Wärmeisolierung, jedoch ohne mechanische
oder wärmetechnische Einrichtung.
76.15 Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren
und Teile davon, aus Aluminium; Schwämme,
Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren
zum Scheuern, Polieren u. dgl., aus
Aluminium; Sanitär-, Hygiene- oder
Toiletteartikel und Teile davon, aus
Aluminium.
76.16 Andere Waren aus Aluminium.
78.03 Stangen, Stäbe, Profile und Drähte, aus
Blei.
78.04 Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus
Blei; Pulver und Flitter, aus Blei.
7804.20 - Pulver und Flitter.
78.05 Rohre und Rohrfittings (zB Kupplungen,
Kniestücke und Muffen), aus Blei.
78.06 Andere Waren aus Blei.
79.03 Staub, Pulver und Flitter, aus Zink.
79.04 Stangen, Stäbe, Profile und Draht, aus
Zink.
79.05 Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus
Zink.
79.07 Andere Waren aus Zink.
80.05 Folien und dünne Bänder, aus Zinn (auch
bedruckt oder mit Papier, Pappe, Kunststoff
oder ähnlichen Stoffen unterlegt), mit
einer Stärke (ohne Unterlage) von 0,2 mm
oder weniger; Pulver und Flitter, aus Zinn.
8005.20 - Pulver und Flitter
80.06 Rohre und Rohrfittings (zB Kupplungen,
Kniestücke und Muffen), aus Zinn.
82.15 Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel,
Tortenschaufeln, Fischmesser, Buttermesser,
Zuckerzangen und ähnliche Küchen- oder
Tischgeräte.
84.36 Andere Maschinen und Apparate für die
Landwirtschaft, den Gartenbau, die
Forstwirtschaft, die Geflügel- oder
Bienenhaltung, einschließlich Keimapparate
mit mechanischen oder wärmetechnischen
Vorrichtungen und Brut- und
Aufzuchtapparate für die Geflügelzucht.
- Maschinen und Apparate für die
Geflügelhaltung, einschließlich Brut-
und Aufzuchtapparate:
8436.21 - - Brut- und Aufzuchtapparate
84.52 Nähmaschinen, ausgenommen
Fadenheftmaschinen der Nummer 84.40;
Möbel, Sockel und Deckel, für Nähmaschinen
besonders vorgerichtet; Nähmaschinennadeln.
8452.40 - Möbel, Sockel und Deckel, für
Nähmaschinen und Teile davon
84.65 Werkzeugmaschinen (einschließlich Maschinen
zum Nageln, Heften, Leimen oder
andersartigen Zusammenfügen) für die
Bearbeitung von Holz, Kork, Bein,
Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder
ähnlichen harten Stoffen.
- andere:
8465.96 - - Spalt-, Hack- oder Schälmaschinen
8465.99 - - sonstige
85.06 Elektrische Primärelemente und
Primärbatterien.
- mit einem Rauminhalt (nach den äußeren
Abmessungen) von 300 ccm oder weniger:
8506.11 - - Mangandioxid-Elemente und -Batterien
85.18 Mikrophone und Haltevorrichtungen dafür;
Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopfhörer,
Ohrhörer und Mikrophon-Hörer-Kombinationen;
elektrische Tonfrequenzverstärker;
elektrische Tonverstärkergeräte und
-anlagen.
- Lautsprecher, auch in Gehäusen:
8518.22 - - zwei oder mehr Lautsprecher in einem
gemeinsamen Gehäuse
85.19 Plattenspieler, Kassettenabspielgeräte und
andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute
Tonaufnahmevorrichtung.
8519.10 - Plattenspieler mit Verstärker für Münz-
oder Spielmarkeneinwurf
85.22 Teile und Zubehör für Geräte der
Nummern 85.19 bis 85.21.
8522.90 - andere
85.35 Elektrische Geräte zum Schließen, Öffnen,
Schützen, Abzweigen, Verbinden oder
Anschließen von elektrischen Stromkreisen
(zB Schalter, Sicherungen,
Blitzschutzgeräte, Spannungsbegrenzer,
Spannungsstoßausgleicher, Stecker,
Verbindungsdosen), für eine Spannung von
mehr als 1000 V.
85.36 Elektrische Geräte zum Schließen, Öffnen,
Schützen, Abzweigen, Verbinden oder
Anschließen von elektrischen Stromkreisen
(zB Schalter, Relais, Sicherungen,
Spannungsstoßausgleicher, Stecker,
Steckdosen, Lampenfassungen und
Verbindungsdosen), für eine Spannung von
1000 V oder weniger.
85.39 Elektrische Glühlampen, Entladungslampen
und -röhren, einschließlich
innenverspiegelte Scheinwerferlampen und
Ultraviolett- oder Infrarotlampen und
-röhren; Bogenlampen.
- andere Glühlampen und -röhren,
ausgenommen Ultraviolett- oder
Infrarotlampen und -röhren:
8539.21 - - Wolframhalogenlampen und -röhren
8539.22 - - andere, mit einer Leistung von 200 W
oder weniger und für eine Spannung von
mehr als 100 V
8539.29 - - andere
- Entladungslampen und -röhren, ausgenommen
Ultraviolettlampen und -röhren:
8539.31 - - Leuchtstofflampen und -röhren, mit
Glühkathode
85.46 Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller
Art.
8546.20 - aus keramischen Stoffen
87.02 Kraftfahrzeuge für die Beförderung von zehn
oder mehr Personen, einschließlich des
Fahrzeuglenkers.
8702.10 - mit Kolbenverbrennungsmotoren mit
Kompressionszündung (Diesel- oder
Halbdieselmotoren)
87.03 Kraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die
hauptsächlich für die Beförderung von
Personen gebaut sind (andere als solche der
Nummer 87.02), einschließlich
Kombinationskraftwagen und Rennwagen.
- andere Fahrzeuge mit
Hubkolbenverbrennungsmotoren mit
Funkenzündung:
ex 8703.21 - - mit einem Hubraum von 1000 ccm oder
weniger, gebraucht
ex 8703.22 - - mit einem Hubraum von mehr als
1000 ccm, aber nicht mehr als 1500 ccm,
gebraucht
ex 8703.23 - - mit einem Hubraum von mehr als
1500 ccm, aber nicht mehr als 3000 ccm,
gebraucht
ex 8703.24 - - mit einem Hubraum von mehr als
3000 ccm, gebraucht
- andere Fahrzeuge mit
Kolbenverbrennungsmotoren mit
Kompressionszündung (Diesel- oder
Halbdieselmotoren):
ex 8703.31 - - mit einem Hubraum von 1500 ccm oder
weniger, gebraucht
ex 8703.32 - - mit einem Hubraum von mehr als
1500 ccm, aber nicht mehr als 2500 ccm,
gebraucht
ex 8703.33 - - mit einem Hubraum von mehr als
2500 ccm, gebraucht
8703.90 - andere
87.04 Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung.
90.23 Instrumente, Apparate und Modelle für
Vorführzwecke (zB in Schulen oder
Ausstellungen), für andere Zwecke nicht
verwendbar.
90.24 Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen
der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit,
Elastizität oder anderer mechanischer
Eigenschaften von Materialien (zB Metallen,
Holz, Spinnstoffen, Papier und
Kunststoffen).
9024.10 Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen
von Metallen
9024.80 - andere Maschinen, Apparate und Geräte
90.29 Andere Zähler (Tourenzähler,
Produktionszähler, Taxameter,
Kilometerzähler, Schrittzähler u. dgl.);
Tachometer und andere
Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche
der Nummer 90.15; Stroboskope.
9029.10 - Tourenzähler, Produktionszähler,
Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler
u. dgl.
92.01 Klaviere, einschließlich selbsttätige
Klaviere; Cembalos und andere
Saiteninstrumente mit Klaviatur.
94.03 Andere Möbel und Teile davon.
9403.30 - Holzmöbel, wie sie in Büros verwendet
werden
9403.40 - Holzmöbel, wie sie in Küchen verwendet
werden
9403.50 - Holzmöbel, wie sie in Schlafräumen
verwendet werden
9403.60 - andere Holzmöbel
TABELLE C ZU ANHANG IV
```
```
Waren-Nr. HS-Code Warenbezeichnung
```
```
87.03 Kraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die
hauptsächlich für die Beförderung von
Personen gebaut sind (andere als solche der
Nummer 87.02), einschließlich
Kombinationskraftwagen und Rennwagen.
- andere Fahrzeuge mit
Hubkolbenverbrennungsmotoren mit
Funkenzündung:
ex 8703.21 - - mit einem Hubraum von 1000 ccm oder
weniger:
- - - neu
ex 8703.22 - - mit einem Hubraum von mehr als
1000 ccm, aber nicht mehr als 1500 ccm:
- - - neu
ex 8703.23 - - mit einem Hubraum von mehr als
1500 ccm, aber nicht mehr als 3000 ccm:
- - - neu
ex 8703.24 - - mit einem Hubraum von mehr als
3000 ccm:
- - - neu
- andere Fahrzeuge mit
Kolbenverbrennungsmotoren mit
Kompressionszündung (Diesel- oder
Halbdieselmotoren):
ex 8703.31 - - mit einem Hubraum von 1500 ccm oder
weniger:
- - - neu
ex 8703.32 - - mit einem Hubraum von mehr als
1500 ccm, aber nicht mehr als 2500 ccm:
- - - neu
ex 8703.33 - - mit einem Hubraum von mehr als
2500 ccm:
- neu
ANHANG V
AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 7 BEZUG GENOMMEN WIRD
Die Abschaffung von Exportabgaben und Abgaben mit gleicher Wirkung gilt für Island in bezug auf die in Tabelle A angeführten Erzeugnisse nicht.
Liechtenstein und die Schweiz schaffen die Exportabgaben und Abgaben mit gleicher Wirkung, welche auf die in Tabelle B angeführten Erzeugnisse angewandt werden, am 1. Jänner 1993 ab.
ANHANG VI
AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 8 BEZUG GENOMMEN WIRD
Für Braunkohle wie nachstehend angeführt schafft Österreich mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen und ähnliche Maßnahmen mit gleicher Wirkung schrittweise während eines Zeitraumes ab, der vier Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens beginnt und mit der Übergangsperiode endet.
```
```
Tarif
Nr./UNr. Warenbezeichnung
```
```
27.02 - - Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen
Gagat (Jet):
27.02.10 - Braunkohle, auch in Pulverform, aber nicht
agglomeriert
Die Abschaffung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Maßnahmen mit gleicher Wirkung gilt für Island in bezug auf Erdöle, Besen und Bürsten wie nachstehend angeführt nicht.
```
```
Tarif
Nr./UNr. Warenbezeichnung
```
```
27.09 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien, roh
27.10 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien,
ausgenommen rohe; anderweitig weder genannte noch
inbegriffene Zubereitungen, die 70 Gewichtsprozent
oder mehr Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien
enthalten, soweit diese Öle den wesentlichen
Bestandteil dieser Zubereitungen bilden.
ex 00 - teilraffiniertes Rohöl *2), einschließlich
„getoppte Rohöle'' *2)
ex 00 - Motorbenzine, ausgenommen Flugbenzine
ex 00 - Gasöle, Heizöl *1) und Heizöl leicht *1)
96.03 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher,
die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen
darstellen), mechanische, nicht motorbetriebene
Teppichkehrer zum Handgebrauch, Mops und Staubwedel;
Pinselköpfe und ähnliche Waren zur Herstellung von
Pinseln und ähnlichen Waren; Farbtupfer und
Farbroller; Wischer aus Weichkautschuk oder
ähnlichen geschmeidigen Stoffen
ex 96.03 Besen, Bürsten und Pinsel (ausgenommen Bürsten und
Pinsel, die Teile von Maschinen darstellen,
Farbroller, Wischer, Mops, Künstlerpinsel und
Zahnbürsten)
Norwegen schafft in bezug auf die nachfolgend aufgezählten Textilerzeugnisse mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen mit gleicher Wirkung innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren beginnend am 1. Jänner 1993 und endend am 31. Dezember 1997 ab.
```
```
HS-Warennummer Warenbezeichnung
```
```
62.01 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel),
Umhänge, Anoraks (einschließlich
Schijacken), Windjacken (Blousons) und
ähnliche Waren, für Männer oder Knaben,
ausgenommen solche der Nummer 62.03.
- andere:
ex 6201.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)
ex 6201.92 - - aus Baumwolle *1)
ex 6201.93 - - aus Chemiefasern *1)
62.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel),
Umhänge, Anoraks (einschließlich
Schijacken), Windjacken (Blousons) und
ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen,
ausgenommen solche der Nummer 62.04.
- andere:
ex 6202.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)
ex 6202.92 - - aus Baumwolle *1)
ex 6202.93 - - aus Chemiefasern *1)
62.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange
Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und
kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),
für Männer oder Knaben:
- Anzüge:
ex 6203.11 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)
ex 6203.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen *1)
ex 6203.19 - - aus anderen Spinnstoffen:
- - - aus Baumwolle *1)
- - - aus künstlichen Spinnstoffen *1)
- Ensembles:
ex 6203.21 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)
ex 6203.22 - - aus Baumwolle *1)
ex 6203.23 - - aus synthetischen Spinnstoffen *1)
ex 6203.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen:
- - - aus künstlichen Spinnstoffen *1)
- Sakkos (Blazer):
ex 6203.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)
ex 6203.32 - - aus Baumwolle *1)
ex 6203.33 - - aus synthetischen Spinnstoffen *1)
ex 6203.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen:
- - - aus künstlichen Spinnstoffen *1)
- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.
dgl. und kurze Hosen:
ex 6203.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren,
ausgenommen kurze Hosen *1)
ex 6203.42 - - aus Baumwolle, ausgenommen kurze Hosen
*1)
ex 6203.43 - - aus synthetischen Spinnstoffen,
ausgenommen kurze Hosen *1)
ex 6203.49 - - aus sonstigen Spinnstoffen:
- - - aus künstlichen Spinnstoffen,
ausgenommen kurze Hosen *1)
62.04 Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos
(Blazer), Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange
Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und
kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),
für Frauen oder Mädchen:
- Kostüme *2)
ex 6204.11 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)
ex 6204.12 - - aus Baumwolle *1)
ex 6204.13 - - aus synthetischen Spinnstoffen *1)
ex 6204.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen:
- - - aus künstlichen Spinnstoffen *1)
- Ensembles *2)
ex 6204.21 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)
ex 6204.22 - - aus Baumwolle *1)
ex 6204.23 - - aus synthetischen Spinnstoffen *1)
ex 6204.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen:
- - - aus künstlichen Spinnstoffen *1)
- Jacken und Sakkos (Blazer):
ex 6204.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)
ex 6204.32 - - aus Baumwolle *1)
ex 6204.33 - - aus synthetischen Spinnstoffen *1)
ex 6204.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen:
- - - aus künstlichen Spinnstoffen *1)
- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.
dgl. und kurze Hosen:
ex 6204.61 - - aus Wolle und feinen Tierhaaren,
ausgenommen kurze Hosen *1)
ex 6204.62 - - aus Baumwolle, ausgenommen kurze Hosen
*1)
ex 6204.63 - - aus synthetischen Spinnstoffen,
ausgenommen kurze Hosen *1)
ex 6204.69 - - aus sonstigen Spinnstoffen:
- - - aus künstlichen Spinnstoffen,
ausgenommen kurze Hosen *1)
62.05 Hemden für Männer oder Knaben:
ex 6205.10 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren *1)
ex 6205.20 - - aus Baumwolle *1)
ex 6205.30 - - aus synthetischen Spinnstoffen *1)
62.10 Bekleidung aus Erzeugnissen der
Nummer 56.02, 56.03, 59.03, 59.06 oder
59.07:
ex 6210.40 - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:
- - aus Webstoffen *1)
ex 6210.50 - andere Bekleidung für Frauen oder
Mädchen:
- - aus Webstoffen *1)
62.11 Trainingsanzüge, Schianzüge und
Badebekleidung; andere Bekleidung:
ex 6211.20 - Schianzüge *1)
- andere Bekleidung für Männer oder Knaben:
ex 6211.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren:
- - - Trainingsanzüge, Westen, Einteiler u.
dgl. *1)
ex 6211.32 - - aus Baumwolle:
- Trainingsanzüge, Westen, Einteiler u.
dgl. *1)
ex 6211.33 - - aus Chemiefasern:
- - - Trainingsanzüge, Westen, Einteiler u.
dgl. *1)
- andere Bekleidung, für Frauen oder
Mädchen:
ex 6211.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren:
- - - Trainingsanzüge, Westen, Einteiler u.
dgl. *1)
ex 6211.42 - - aus Baumwolle:
- - - Trainingsanzüge, Westen, Einteiler u.
dgl. *1)
ex 6211.43 - - aus Chemiefasern:
- - - Trainingsanzüge, Westen, Einteiler u.
dgl. *1)
63.02 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche für die
Körperpflege und Küchenwäsche.
ex 6302.10 - Bettwäsche, gewirkt oder gestrickt, aus
Baumwolle, Wolle oder Chemiefasern
- andere Bettwäsche, bedruckt:
6302.21 - - aus Baumwolle
6302.22 - - aus Chemiefasern
ex 6302.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen:
- - - aus Wolle
- andere Bettwäsche:
6302.31 - - aus Baumwolle
6302.32 - - aus Chemiefasern
ex 6302.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen:
- - - aus Wolle
```
```
ANHANG VII
AUF DEN IN ABSATZ 3 VON ARTIKEL 8 BEZUG GENOMMEN WIRD
Die Slowakische Republik schafft mengenmäßig Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen mit gleicher Wirkung für die nachfolgend aufgezählten Erzeugnisse schrittweise bis zum Ende der Übergangsperiode ab.
```
```
Waren-Nr. HS-Code Warenbezeichnung
```
```
26.12 Uranerze und Thoriumerze und deren
Konzentrate
28.44 Radioaktive chemische Elemente und
radioaktive Isotope (einschließlich
spaltbare und brütbare chemische Elemente
und Isotope) und deren Verbindungen;
Mischungen und Rückstände, die diese
Erzeugnisse enthalten:
2844.10 - natürliches Uran und seine Verbindungen;
Legierungen, Dispersionen einschließlich
Cermets), keramische Erzeugnisse und
Mischungen, die natürliches Uran oder
natürliche Uranverbindungen enthalten
2844.20 - an U235 angereichertes Uran und seine
Verbindungen; Plutonium und seine
Verbindungen; Legierungen, Dispersionen
(einschließlich Cermets), keramische
Erzeugnisse und Mischungen, die an U235
angereichertes Uran, Plutonium oder
Verbin dungen dieser Stoffe enthalten
47.07 Abfälle von Papier oder Pappe
72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl;
Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl
ANHANG VIII
AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 9 BEZUG GENOMMEN WIRD
```
```
HS-Warennummer Warenbezeichnung Land
```
```
72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Österreich
Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Finnland
Stahl Schweden
Liechtenstein
Schweiz
ex 72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Norwegen
Stahl, ausgenommen Abfallblöcke
ex Kapitel 72-73 Waren, die unter das Abkommen Schweden
zwischen Schweden und der
Montanunion fallen und die
offensichtlich zur Herstellung
neuen Materials verwendet werden
oder deren diesbezügliche
Verwendung wahrscheinlich ist
74.03 Kupfer, raffiniert, und
Kupferlegierungen, unverarbeitet:
ex 74.03 Ingots oder ähnliche Rohblöcke aus Österreich
wiedereingeschmolzenem Kupfer
und Kupferabfälle
74.04 Abfälle und Schrott, aus Kupfer Österreich
76.02 Abfälle und Schrott, aus Aluminium Österreich
89.08 Schiffe und andere schwimmende Finnland
Konstruktionen, zum Abwracken
ANHANG IX
AUF DEN IN ABSATZ 3 VON ARTIKEL 9 BEZUG GENOMMEN WIRD
Die Slowakische Republik schafft mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen mit gleicher Wirkung für die nachstehend angeführten Erzeugnisse spätestens am Ende des fünften Jahres nach Inkrafttreten des Abkommens ab. *1)
```
```
Waren-Nr. HS-Code Warenbezeichnung
```
```
25.05 Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt,
ausgenommen metallhaltige Sande des
Kapitels 26
25.07 Kaolin und andere kaolinische Tone, auch
gebrannt
25.17 Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine,
wie sie für den Beton-, Straßen- und
Bahnbau sowie für andere Beschotterungen
verwendet werden, Kiesel und Feuerstein
(Flint), auch thermisch behandelt; Makadam
aus Schlacke oder ähnlichen
Industrieabfällen, auch mit den im ersten
Teil dieser Nummer genannten Stoffen als
Zusatz; Teermakadam; Körner (Granalien),
Splitt und Mehl, aus Steinen der Nr. 25.15
oder 25.16, auch thermisch behandelt
2517.10 - Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine,
wie sie für den Beton-, Straßen- und
Bahnbau sowie für andere Beschotterungen
verwendet werden, Kiesel und Feuerstein
(Flint), auch thermisch behandelt
25.23 Portlandzement, Tonerdezement,
Schlackenzement, Sulfathüttenzement und
ähnliche hydraulische Zemente, auch gefärbt
oder in Form von Klinker
- Portlandzement:
2523.21 - - Weißzement, auch künstlich gefärbt
2523.29 - - sonstiger
2523.90 - - andere hydraulische Zemente
26.20 Aschen und Rückstände (ausgenommen solche
von der Eisen- oder Stahlerzeugung), die
Metalle oder Metallverbindungen enthalten
- hauptsächlich Zink enthaltend:
2620.11 - - Hartzink
2620.20 - hauptsächlich Blei enthaltend
2620.30 - hauptsächlich Kupfer enthaltend
2620.40 - hauptsächlich Aluminium enthaltend
27.01 Steinkohle; Briketts und ähnliche feste
Brennstoffe, aus Steinkohle
ex 2701.00 - Steinkohle, für die Verkokung geeignet
- Steinkohle zur Erzeugung von Energie
27.02 Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen
Gagat (Jet)
27.04 Koks und Halbkoks (Schwelkoks), aus
Steinkohle, Braunkohle oder Torf,
auch agglomeriert; Retortenkohle
27.10 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien,
ausgenommen rohe; anderweitig weder genannt
noch inbegriffene Zubereitungen, die
70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöle oder
Öle aus bituminösen Mineralien enthalten,
soweit diese Öle den wesentlichen
Bestandteil dieser Zubereitungen bilden
ex 2710.00 - Motorenbenzin
- Dieselöl
- Heizöl leicht
- Heizöl schwer
27.16 Elektrische Energie (Wahlnummer)
30.02 Menschliches Blut; tierisches Blut, für
therapeutische, prophylaktische oder
diagnostische Zwecke zubereitet; Antisera
und andere Blutfraktionen; Vaccine, Toxine,
Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen
Hefen) und ähnliche Erzeugnisse
3002.10 - Antisera und andere Blutfraktionen
3002.90 - andere
30.03 Arzneiwaren (ausgenommen Waren der
Nummer 30.02, 30.05 oder 30.06) aus zwei
oder mehr Bestandteilen, für therapeutische
oder prophylaktische Zwecke gemischt, weder
dosiert noch in Aufmachungen für den
Kleinverkauf
30.04 Arzneiwaren (ausgenommen Waren der
Nummer 30.02, 30.05 oder 30.06) aus
gemischten oder ungemischten Erzeugnissen
für therapeutische oder prophylaktische
Zwecke, dosiert oder in Aufmachungen für
den Kleinverkauf
31.02 Mineralische oder chemische
Stickstoffdüngemittel
3102.40 - Mischungen von Ammoniumnitrat mit
Calciumcarbonat oder anderen
anorganischen nichtdüngenden Stoffen
41.01 Häute und Felle, roh, von Rindern
(einschließlich Kälbern), Pferden oder
anderen Einhufern (frisch, gesalzen,
getrocknet, geäschert, gepickelt oder
anders haltbar gemacht, weder gegerbt noch
als Pergamentleder zugerichtet, noch sonst
bearbeitet), auch enthaart oder gespalten
4101.10 - ganze Häute und Felle von Rindern
(einschließlich Kälbern), mit einem
Stückgewicht von 8 kg oder weniger für
nur getrocknete, von 10 kg oder weniger
für trocken gesalzene oder von 14 kg oder
weniger für frische, naßgesalzene oder
anders haltbar gemachte Häute oder Felle
- andere Häute und Felle von Rindern
(einschließlich Kälbern), frisch oder
naßgesalzen:
4101.21 - - ganze
4101.22 - - Kernstücke (Croupons) und halbe
Kernstücke
4101.29 - - sonstige
4101.30 - andere Häute und Felle von Rindern
(einschließlich Kälbern), anders
haltbar gemacht
41.02 Felle von Schafen und Lämmern, roh (frisch,
gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt
oder anders haltbar gemacht, weder gegerbt
noch als Pergamentleder zugerichtet, noch
sonst bearbeitet), auch enthaart oder
gespalten, ausgenommen die in der
Anmerkung 1 (c) zu diesem Kapitel genannten
Waren
41.03 Andere Häute und Felle, roh (frisch,
gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt
oder anders haltbar gemacht, weder gegerbt
noch als Pergamentleder zugerichtet, noch
sonst bearbeitet), auch enthaart oder
gespalten, ausgenommen die in der
Anmerkung 1 (b) oder 1 (c) zu diesem
Kapitel genannten Waren
4103.90 - andere
44.01 Brennholz, in Form von Rundlingen,
Scheitern, Prügeln, Reisigbündeln oder in
ähnlichen Formen; Holz in Abschnitzeln oder
Teilchen; Sägespäne und Holzabfälle, auch
zu Pellets, Briketts, Scheitern oder
ähnlichen Formen agglomeriert
4401.10 - Brennholz, in Form von Rundlingen,
Scheitern, Prügeln, Reisigbündeln oder in
ähnlichen Formen;
- Holz in Abschnitzeln oder Teilchen:
4401.21 - - von Nadelbäumen
4401.22 - - von anderen Bäumen
44.03 Rohholz, auch entrindet, entsplintet oder
grob zwei- oder vierseitig zugerichtet
4403.20 - anderes, von Nadelbäumen
- anderes:
4403.91 - - Eichen (Quercus spp.)
4403.92 - - Buchen (Fagus spp.)
4403.99 - - sonstige
44.06 Bahnschwellen aus Holz
44.07 Holz, in der Längsrichtung gesägt oder mit
dem Profilzerspanner besäumt, gemessert
oder geschält, auch gehobelt, geschliffen
oder keilverzinkt verleimt, mit einer
Stärke von mehr als 6 mm
4407.10 - von Nadelbäumen
- anderes:
4407.91 - - von Eichen (Quercus spp.)
4407.92 - - von Buchen (Fagus spp.)
4407.99 - - sonstige
47.03 Halbstoffe aus Holz, im Natron- oder
Sulfatverfahren chemisch hergestellt,
ausgenommen Chemiezellstoff
- halbgebleicht oder gebleicht:
4703.21 - - aus Nadelhölzern
4703.29 - - sonstige
47.04 Halbstoffe aus Holz, im Sulfitverfahren
chemisch hergestellt, ausgenommen
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