Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über das Inverkehrbringen und Ausstellen von Maschinen und über die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen (Maschinen-Sicherheitsverordnung, MSV)(EWR/Anh. II: 389L0392, 391L0368, 393L0044, 393L0068, 373L0361, 376L0434)
Stetigförderer für Schüttgut - Hauptabmessungen - Schwingförderer, Schwingaufgeber, Schüttelrutschen und Schubaufgeber ÖNORM M 9722:1999-12
Stetigförderer für Schüttgut - Gurtförderer mit gemuldeter Gurtführung (ausgenommen tragbare Gurtförderer) - Kantenabstände der Gurte
ÖNORM M 9723:1975-10
Stetigförderer für Schüttgut - Gurttrommeln - Gurtförderer mit gemuldeter Gurtführung (ausgenommen tragbare Gurtförderer) ÖNORM M 9724:1976-03
Stetigförderer für Schüttgut - Tragrollen - Gurtförderer mit gemuldeter Gurtführung (ausgenommen tragbare Gurtförderer) ÖNORM M 9725:1976-12
Stetigförderer - Gurtförderer in leichter Ausführung (einschließlich fahrbarer und tragbarer Gurtförderer)
ÖNORM M 9750:1982-11
Stetigförderer - Berechnung der Tragwerke
ÖNORM M 9751:1986-12
Stetigförderer - Gurtförderer für Schüttgüter - Berechnung und Auslegung
ÖNORM M 9801:1990-04
Flurförderzeuge und Anbaugeräte - Prüf- und Betriebsvorschriften
ÖNORM M 9802:1983-06
Messung des Schalldruckpegels am Fahrerplatz von Flurförderzeugen
mit Hubeinrichtung
ÖNORM M 9805:1985-11
Flurförderzeuge - Tragfähigkeitsschild für Stapler
ÖNORM M 9806:1986-12
Flurförderzeuge - Verbots-, Gebots- und Hinweiszeichen - Gestaltung
und Anbringung
ÖNORM M 9821:1986-07
Flurförderzeuge - Gabelzinken für Stapler - Fertigung und Fertigungsprüfung
ÖNORM M 9822:1987-07
Flurförderzeuge - Gabelverlängerungen für Stapler - Fertigung,
Fertigungsprüfung und Verwendung
ÖNORM S 1105:1999-11
Laser - Strahlenschutztechnische Anforderungen bei der Erzeugung von
Lichteffekten mittels Laserstrahlung vor Publikum oder bei der Vorführung von Laser-Einrichtungen
ÖNORM S 1119:1994-01
Niederfrequente elektrische und magnetische Felder - Zulässige
Expositionswerte zum Schutz der Personen im Frequenzbereich 0 Hz bis
30 kHz
ÖNORM S 1120:1992-07
Mikrowellen- und Hochfrequenzfelder - Zulässige Expositionswerte zum Schutz von Personen im Frequenzbereich 30 kHz bis 3000 GHz -
Messungen
ÖNORM S 1120/AC1:1998-08
Mikrowellen- und Hochfrequenzfelder - Zulässige Expositionswerte zum Schutz von Personen im Frequenzbereich 30 kHz bis 3000 GHz,
Messungen (Berichtigung)
ÖNORM S 5042:1994-10
Messung der Geräuschabgabe von Erdbewegungsmaschinen bei der Vorbeifahrt
ÖNORM Z 1600:1991-01
Festverlegte Aufstiege aus Metall - Leitern und Steigeisengänge
ÖNORM Z 1605:1984-04
Gitterroste aus Stahl - Sicherheitstechnische Anforderungen ÖNORM Z 1606:1984-04
Trittstufen aus Gitterrosten - Sicherheitstechnische Anforderungen ÖNORM Z 1610:1986-06
Geländer aus Metall - Sicherheitstechnische Anforderungen ÖNORM Z 1615:1988-02
Gewendelte Bedienungsstiegen aus Metall - Sicherheitstechnische
Anforderungen
ÖNORM Z 1650:1988-04
Holzbearbeitungsmaschinen - Spaltkeile mit Führungs- und Spanneinrichtungen für Kreissägen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen
Anhang 5
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zu § 148
Verzeichnis der zugelassenen Stellen für Maschinen und für
Sicherheitsbauteile für Maschinen
Belgien:
entsprechend der Mitteilung der Kommission der Europäischen Union vom 12. Mai 1993, 93/C 133/04
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
A.I.B.- Vincotte Inter
Avenue Andre Drouart 27 - 29
B-1160 Bruxelles
Alle im § 9 Abs. 1 angeführten Maschinen
Bundesrepublik Deutschland:
entsprechend der Mitteilung der Kommission der Europäischen Union vom 26. Jänner 1993, 93/C 22/03, vom 12. Mai 1993, 93/C 133/04, und vom 6. November 1993, 93/C 300/04
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Fachausschuß Fleischwirtschaft
Lortzingstraße 2
D-55127 Mainz
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Fleisch (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Fleisch (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4).
(Einblatt- und Mehrblatt) Kreissägen zur Bearbeitung von Fleisch (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und Fleisch (§ 9 Abs. 1 Z 4).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 5).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 7).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).
Kunststoffspritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10).
Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11).
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1) ;
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2) ;
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9Abs. 1 Z 1.3);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7).
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Kunststoffspritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10).
Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11).
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13).
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Kardanwellen zur Kraftübertragung (§ 9 Abs. 1 Z 14).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).
Kunststoffspritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10).
Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11).
Dänemark:
Finnland:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 5).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 7).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16).
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 5).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 7).
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8).
Frankreich:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 5).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 7).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).
(Einblatt- und Mehrblatt ) Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 5).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 7).
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 5).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 7).
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten zur Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1),
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten zur Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1),
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten zur Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).
Kunststoffspritzgieß. oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10).
Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).
Kunststoffspritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10).
Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11).
Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2.).
Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage
Irland:
Italien:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder -schlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Teil von § 9 Abs. 1 Z 1.4).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teil von § 9 Abs. 1 Z 4).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Maschinen für den Einsatz unter Tage:
- schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen
- hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.1 und Z 12.2).
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung (§ 9 Abs. 1 Z 14).
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teil von § 9 Abs. 1 Z 4).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung (§ 9 Abs. 1 Z 14).
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Kunststoffspritzgießmaschinen oder Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10).
Gummispritzgießmaschinen oder Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11).
Niederlande:
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).
Schweden:
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).
Kunststoffspritzgießmaschinen oder Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10).
Gummispritzgießmaschinen oder Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).
Spanien:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und Fleisch (§ 9 Abs. 1 Z 1);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).
Bandsägen mit bewegliche Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten zur Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und Fleisch (§ 9 Abs. 1 Z 4).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 5).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 7).
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Anhang 5
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```
zu § 148
VERZEICHNIS DER ZUGELASSENEN STELLEN FÜR MASCHINEN UND FÜR
SICHERHEITSBAUTEILE FÜR MASCHINEN
Die nachstehend angeführten zugelassenen Stellen sind hinsichtlich der jeweils angeführten Maschinen und Sicherheitsbauteile für Maschinen zuständig für
- die Durchführung von Baumusterprüfungen (§ 9 Abs. 3 Z 3 und Abs. 4 sowie § 10 MSV bzw. Art. 8 Abs. 2 lit. b und lit. c, dritter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie) samt Ausstellung der Baumusterbescheinigungen (§ 11 MSV bzw. Anhang VI Z 4 der Maschinenrichtlinie)
- den Empfang und die Aufbewahrung der technischen Bauunterlagen (§ 9 Abs. 3 Z 1 MSV bzw. Art. 8 Abs. 2 lit c, erster Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie) und
- die Prüfung der technischen Bauunterlagen und die Ausstellung einer Bescheinigung darüber (§ 9 Abs. 3 Z 2 MSV bzw. Art. 8 Abs. 2 lit. c, zweiter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie).
ÖSTERREICH:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0408 Technischer Überwachungs-Verein Österreich
TÜV ÖSTERREICH
Krugerstraße 16
A-1015 Wien
Telefon: (0 22 2) 514 07,
Telefax: (0 22 2) 514 07-240
Maschinen:
1 (Einblatt- und Mehrblatt)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz
und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 qAbs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)
12.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)
12.2. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)
Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (§ 9 Abs. 2 Z 1)
Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)
Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß § 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)
Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (§ 9 Abs. 2 Z 5)
BELGIEN:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0026 A.I.B. - Vincotte Inter
27-29, Avenue Andre Drouart
B-1160 Bruxelles
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)
12.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)
12.2. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0032 Technischer Überwachungs-Verein Hannover/Sachsen Anhalt e. V. TÜV-Hannover/Sachsen e. V.
Am TÜV 1
D-30519 Hannover
Maschinen:
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0036 Technischer Überwachungs-Verein Bayern-Sachsen e. V.
TÜV BAYERN
Westendstraße 199
D-80686 München
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0044 Rheinisch-Westfalischer Technischer Überwachungs-Verein e. V. Anlagentechnik GmbH.
RW TÜV
Steubenstraße 53
D-45138 Essen
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0047 Technischer Überwachungs-Verein Südwestdeutschland e. V.
TÜV SÜD
Dudenstraße 28
D-68167 Mannheim
Maschinen:
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0124
DEKRA A. G.
Schulze-Delitzsch-Straße 49
D-70565 Stuttgart
Maschinen:
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0158 DMT-Zertifizierungsstelle der DMT- Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH.
Franz-Fischer-Weg 61
D-45307 Essen
Maschinen:
Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich § 9 Abs. 1 Z 12)
1.1. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0197 Technischer Überwachungs-Verein Rheinland Sicherheit und Umweltschutz GmbH.
TÜV RHxxx
Am Grauen Stein
D-51105 Köln
Maschinen:
Einblatt- und Mehrblatt)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0363 Deutsche Prüfstelle für Land- und Forsttechnik
DPLF
Weissensteinstraße 70/72
D-34114 Kassel
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0391 Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuß Fleischwirtschaft
Lortzingstraße 2
D-55127 Mainz
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0392 Fachausschuß Holz beim Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften
Vollmöllerstraße 11
D-70563 Stuttgart 80
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0393 Zertifizierungsstelle der Fachausschüsse „Eisen und Metall III'' und „Hebezeuge II'' des Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaften
Kreuzstraße 45
D-40210 Düsseldorf
Maschinen:
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0417 Fachausschuß Verkehr Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert Max-Brauer-Allee 41
D-22765 Hamburg
Maschinen:
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0418 Fachausschuß Chemie Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert Kurfürsten-Anlage 62
D-69115 Heidelberg
Maschinen:
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0432 Zertifizierungsstelle für Qualitätssicherungssysteme und Produkte des staatlichen Materialprüfungsamtes
MPA-NRW
Marsbruchstraße 186
D-44287 Dortmund
Maschinen:
Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 12)
1.2. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)
DÄNEMARK:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0396 Dansk Teknologisk Institut - Industriel Teknologi
Teknologiparken
DK-8000 Arhus C
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)
12.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)
12.2. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)
FINNLAND:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0401 Technical Research Centre of Finland
(VTT-Safety Engineering)
P.O. Box 656
SF-33101 Tampere
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0405 Electrical Inspectorate
P.O. Box 21
SF-00211 Helsinki
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
FRANKREICH:
Maschinen:
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0070 Institut National de Recherche et de Securite
INRS
B.P. 27
F-54501 Vandoeuvre Cedex
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0071 Laboratoire National d'Essais
LNE
1, rue Gaston Boissier
F-75015 Paris
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0080 Institut National de l'Environnement Industriel et des Risques INERIS BP 2
F-60550 Verneuil en Halatte
Maschinen:
Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 12)
1.1. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)
1.2. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0082 Apave Lyonnaise
BP 3
F-69611 Tassin Cedex
Maschinen:
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0379 Apave du sud-ouest
Zone industrielle - BP 3
F-33370 Tresses Cedex
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0380 Centre Technique du Bois et de l'Ameublement
CTBA
10, Avenue de Saint-Mande
F-75012 Paris
Maschinen:
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0381 Association pour le developpement de l'institut de la viande BP 3 Saint-Jean
F-63015 Clermont-Ferrand Cedex 1
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0382 Apave de l'ouest
BP 289
F-44803 Saint Herblain Cedex
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0383 Apave du sud-est
32, rue Edmond Rostand
F-13292 Marseille Cedex 6
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt )Kreissägen zur Bearbeitung von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0384 AIF Services SA
AIF
Zone industrielle de Magre - BP 308
F-87008 Limoges Cedex
Maschinen:
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0385 Association Interprofessionnelle de France
AINF
Zone industrielle - BP 259
F-59472 Seclin Cedex
Maschinen:
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