PROTOKOLL DER XLV. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION
Präambel/Promulgationsklausel
Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste erfolgreicher Zusammenarbeit ihre XLV. Tagung in der Zeit vom 14. bis 15. Juni 1994 in Kitzbühel, Tirol, abgehalten.
Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:
Artikel 1
Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten die bisher geltenden Listen A und B außer Kraft.
Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten mit 1. Oktober in Kraft und gelten bis 30. September 1995.
Die Verwaltung der Kontingente erfolgt nach dem bewährten Verfahren.
Artikel 2
Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben, soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.
Artikel 3
Die in den diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.
Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus - und zwar bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur Verzollung) - durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden, welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.
Artikel 4
Die Gemischte Kommission hat die Realisierung der bei der letzten Tagung zur Sprache gebrachten Themen mit folgendem Ergebnis geprüft und dabei festgestellt:
Übertragung des Programmes von RAI III/Sender Bozen nach Tirol und Vorarlberg:
Die Gemischte Kommission nimmt zur Kenntnis, daß die bei der XLIV. Tagung noch offengebliebenen Fragen verwaltungsmäßiger, finanzieller und technischer Natur inzwischen in beiderseitigem Einvernehmen geklärt werden konnten. Insbesondere gehört dazu die Übernahme der Zusatzkosten für Autorenrechte für das Programm RAI III durch die österreichische Seite. Von den beiden Postverwaltungen wurden auch die erforderlichen Frequenzen koordiniert, und vom italienischen Postministerium wurde die RAS zur Benützung derselben ermächtigt.
Dazu bekundet der Vertreter der Region Trentino-Südtirol das Interesse der Regionalregierung, diese Übertragungsmöglichkeiten auch auf den Sendebereich der Provinz Trient auszudehnen und erklärt, daß sich die Region in diesem Sinne verwenden wird.
Eisenbahnverkehr auf der Pustertalstrecke (Innsbruck - Lienz):
Beseitigung von Hindernissen für den Straßengüterverkehr im Accordino-Raum:
Erleichterungen bei der vorübergehenden Aus- und Einfuhr von Kunstwerken zu Ausstellungszwecken:
Artikel 5
Die beiden Delegationen stimmen darin überein, daß trotz der Absorbierung der Kompetenzen für den im Accordino vorgesehenen Warenaustausch durch die Bestimmungen der Europäischen Union im Gefolge des Beitritts Österreichs zu dieser, die Gemischte Kommission weiterhin ein wichtiger Bezugspunkt für die Koordinierung anderer zentralstaatlicher Kompetenzen zum Zweck der Zusammenarbeit im Accordino-Raum im Interesse der dort ansässigen Bevölkerung bleiben wird.
Artikel 6
Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1995.
Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission nicht stattfinden sollte.
Gegeben zu Kitzbühel am 15. Juni 1994
in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste A
```
```
Nr. Waren Kontingente
```
```
1 Männliches Einstellvieh der Höhenviehrassen,
soweit in Italien zugelassen ............... 3 725 Stück
2 Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen,
soweit in Italien zugelassen, und
Schlachtrinder ............................. 2 019 Stück
3 Butter ..................................... 100 t
4 Bier ....................................... 1 200 hl
5 Nadelsägerundholz .......................... 5 000 m3
6 Schnittholz ................................ 30 000 m3
7 Bezimmertes Bauholz ........................ 12 000 m3
8 Brennholz .................................. 1 000 t
9 Sägeabfälle ................................ 2 000 t
10 Stangen aus Holz ........................... 8 000 m3
11 Rebstangen ................................. 1 000 m3
12 Schalter und Säulen aus Nadelholz .......... 8 000 m3
13 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu 100 Mio.
Lire) 2 000 Mio. Lire
AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL-VORARLBERG
Liste A
```
```
Nr. Waren Kontingente
```
```
1 Frisches Gemüse ............................ 3 000 t
2 Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel ...... 3 000 t
3 Tafeläpfel ................................. 5 500 t
4 Industrieobst .............................. 500 t
5 Weine und Traubenmost ...................... 9 228 hl
6 Kleie oder andere Rückstände vom Sieben oder
Mahlen von Getreide ........................ 500 t
7 In der vorliegenden Liste nicht genannte
Waren (für jede Warengattung bis zu 100 Mio.
Lire) ...................................... 2 000 Mio. Lire
AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL
Liste B
```
```
Pos. Kontingent
Nr. Ware Wert in
Menge Mio. Lire
```
```
1 Pferde und Fohlen ............... 341 Stk.
2 Schlachtrinder .................. 2 263 Stk. (3 392)
3 Männliches Einstellvieh und/oder
weibliche Nutzrinder der
Höhenviehrassen, soweit in
Italien zugelassen (11 215)
```
männliches Einstellvieh ...... 5 577 Stk.
```
```
weibliche Nutzrinder ......... 2 624 Stk.
```
4 Schweine ........................ 4 679 Stk.
5 Schafe .......................... 4 679 Stk.
6 Rindfleisch ..................... 624 t
7 Schweinefleisch ................. 450 t
8 Speck, Salami ................... 212 t
9 Schmelzkäse ..................... 252 t
10 Andere Käse (davon maximal 400 t
Tilsiter) ....................... 1 342 t
11 Balkon- und Beetpflanzen ........ 31 194 Stk.
12 Andere lebende Pflanzen und
Wurzeln, einschließlich
Forstpflanzen ................... 249 548 Stk.
13 Saatkartoffeln .................. 235 t
14 Johannisbeeren, frisch .......... 99 076 kg
15 Saatgetreide .................... 47 t
16 Fleisch-, Fleischmischkonserven . 20 t
17 Fleisch von Wild (frisch,
gekühlt, gefroren, gekocht,
gebraten oder anderweitig
zubereitet, auch mit Soßen) ..... 17 t
18 Brot, gewöhnliche und feine
Backwaren ....................... 435 t
19 Dauerback- und Süßwaren sowie
andere Konditoreiwaren;
Schokolade und -waren ........... 634 t
20 Backerbsen, Frittaten, Salzletten
und Pommes frites ............... 165 771 kg
21 Salate, Sauergemüse und
Wurzelgemüse .................... 263 t
22 Fruchtsirup; Fruchtsäfte,
Fruchtsaftgetränke,
Fruchtsaftkonzentrate,
Fruchtkonzentrate,
Fruchtzubereitungen ............. 5 139 t
23 Marmelade, auch in Kleinpackungen 539 t
24 Gewürze, Gewürzmischungen und
Gewürzzubereitungen aller Art ... 38 992 kg
25 Bier ............................ 35 872 hl
26 Filterumwicklungspapier ......... 200
27 Wellpappe und Pappkartons ....... 200
28 Dekorationsartikel, und zwar:
Lahnbänder, Lametta und
Gegenstände daraus, leonische
Gespinste ....................... 200
29 - 50 - - -
51 Kupferoxydchlorid und
Kupfervitriol ................... 200
52 Farben und Lacke ................ 200
53 Kosmetische Produkte ............ 200
54 Waschmittel, Waschhilfsmittel,
Spül-, Reinigungsmittel ......... 200
55 Isolierungen für Heizungsrohre .. 200
56 Waren aus plastischem Material,
davon bis zu 83 Mio. Lire
Fertigwaren ..................... 348
57 Feuerlöschschläuche ............. 200
58 Bekleidungsleder, Taschnerleder,
Schuhleder ...................... 200
59 Lederbekleidung und Zubehör ..... 200
60 Rucksäcke ....................... 200
61 Furniere ........................ 200
62 Vorgefertigte Häuser, Hütten,
Baracken, Flugdächer, Dachstühle,
Silos und ähnliche Konstruktionen;
zerlegbar aus Holz, komplett mit
ihren Bestandteilen. Darin
inbegriffen Platten aus Holz
und/oder aus anderen pflanzlichen
Stoffen, zerfasert aus Sägespänen
oder aus Holzwolle mit Harzen
oder anderen Bindemitteln
gebunden, mit oder ohne
Holzbedachung sowie äußere
und/oder innere Holzverschalung,
einschließlich der dazugehörigen
Leisten und Latten aus Holz.
Ausgenommen Türen, Fenster,
Jalousien usw., soweit sie nicht
Bestandteile der vorgenannten
Konstruktionen sind ............. 200
63 Obstleitern, Holzstöcke für
Fleischhauer, Rahmenleisten,
Rahmen, Leisten für Fußböden und
Zimmerdecken, Parketten und
andere Holzwaren sowie fertige
Karniesen aus Holz .............. 200
64 Dachschindeln aus Holz .......... 200
65 Faßhähne, Kälbersauger,
Kuhschwanzhalter, Ringhornsteller
und Ohrmarknumerierzangen ....... 200
66 Holzfaserplatten ................ 200
67 Spanplatten,
kunststoffbeschichtete Platten .. 200
68 Gewebe aus synthetischen oder
künstlichen Spinnstoffen ........ 200
69 Loden, andere Wollgewebe und
Wolldecken; Lodenkonfektion ..... 980
70 Handstrickgarne ................. 200
71 Baumwoll- und/oder Zellwollgewebe
aller Art; Leinen- und
Halbleinengewebe; Baumwollwindeln
abgepaßt; Tischdecken;
Baumwollflanelldecken sowie
Decken aus synthetischen und/oder
künstlichen Spinnstoffen ........ 1 270
72 Trachten- und Dirndlstoffe ...... 1 440
73 Borten .......................... 200
74 Stickereien, Fransen, Spitzen für
Trachten u. dgl., bestickte
Taschentücher, bestickte
Damenblusen und Modewaren,
bestickte Bettwäsche,
Klöppelspitzentischdecken und
-deckchen ....................... 200
75 Strick- und Wirkwaren ........... 1 990
76 Konfektionswaren aus Textilien .. 1 307
77 Wimpel für Automobile und für
Werbezwecke ..................... 200
78 Markisen, Jalousien, Rolläden,
Totalverdunkelungsanlagen, deren
Teile ........................... 200
79 Teppiche und Läufer ............. 200
80 Schuhe und deren Teile .......... 200
81 Hüte ............................ 200
82 Badezimmer-Zellen aus Leichtbeton,
komplett mit Einrichtung und
Armaturen ....................... 200
83 Schleifscheiben und Schleifsteine 230
84 Bausteine oder -platten aus
Holzwolle, Holzfasern, Holzspänen
oder Holzabfällen, mit Zement
oder anderen Bindemitteln
hergestellt ..................... 200
85 Glaswaren, gefärbt und/oder
bemalt, auch graviert und/oder
geschliffen, auch
kunstgewerbliche, auch für
Kirchen ......................... 200
86 Glasfaserlaminate ............... 200
87 Medaillen ....................... 200
88 Pfannen, Messing- oder
Eisenbehälter sowie Blechwaren,
auch verzinkt, Elektrogeschirr .. 200
89 Gußeiserne Rohre und Formstücke . 280
90 Deckenstützen ................... 200
91 Kabelwannen aus verzinktem
Stahlblech sowie Zubehör und
Trägermaterial hiefür ........... 200
92 Heizkessel ...................... 200
93 Profile und Stangen aus Aluminium 200
94 Werkzeuge und Geräte für
Handwerk, Industrie und
Landwirtschaft; Messer; Haus-
und Küchenwaren,
Bergsteigerartikel aus Eisen,
Dengelapparate, Rechen, Gabeln,
Glaserwerkzeuge, Kleineisenwaren,
Viehschellen und Viehglocken .... 215
95 Hartmetallwerkzeuge und
-erzeugnisse .................... 200
96 Bestecke und Tafelgeräte aus
Metall .......................... 200
97 Beschläge ....................... 246
98 Leuchten und Leuchtstoffröhren
sowie elektrische
Beleuchtungskörper aller Art .... 420
99 Kirchenglocken samt Armaturen ... 200
100 Seilwegegeräte; fahrbare
gummibereifte
Seilwindenaggregate mit
stufenlosen Getrieben und
Explosions- oder Elektromotor,
Seilwinden,
Traktorenaufbauseilwinden,
Bergsitzpflüge, Bergmessereggen;
sämtliche Zusatzgeräte und
Ersatzteile für vorangeführte
Maschinen; Seile für
vorangeführte Seilwinden ........ 200
101 Kompressoren, Dieselmotoren sowie
deren Teile ..................... 200
102 Lufttechnische Geräte und
Apparate ........................ 200
103 Schilifte, Sessellifte,
Gondellifte, Seilbahnen u. dgl.
sowie deren Teile ............... 215
104 Schneeräumgeräte aller Art, deren
Teile ........................... 200
105 Landwirtschaftliche Maschinen,
Drucktanks für Süßmost und Wein,
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