PROTOKOLL DER XLV. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1994-10-01
Status Aufgehoben · 1995-09-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 6
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Präambel/Promulgationsklausel

Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste erfolgreicher Zusammenarbeit ihre XLV. Tagung in der Zeit vom 14. bis 15. Juni 1994 in Kitzbühel, Tirol, abgehalten.

Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:

Artikel 1

Mit dem Inkrafttreten der diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten die bisher geltenden Listen A und B außer Kraft.

Die diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B treten mit 1. Oktober in Kraft und gelten bis 30. September 1995.

Die Verwaltung der Kontingente erfolgt nach dem bewährten Verfahren.

Artikel 2

Die Bestimmungen der Protokolle seit 17. Oktober 1953 und die dazugehörigen Beilagen bleiben, soweit sie nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Protokolls stehen, weiterhin in Kraft.

Artikel 3

Die in den diesem Protokoll angeschlossenen Listen A und B vorgesehenen Jahreskontingente erneuern sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission vor Ablauf des Vertragsjahres nicht stattfinden sollte.

Die Kontingente der Listen A und B dürfen auch über das Ende des jeweiligen Vertragsjahres hinaus - und zwar bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres (letztmögliches Datum der Anmeldung zur Verzollung) - durch Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen seitens der zuständigen Behörden, welche nicht über dieses Datum hinaus gültig sein dürfen, ausgenützt werden.

Artikel 4

Die Gemischte Kommission hat die Realisierung der bei der letzten Tagung zur Sprache gebrachten Themen mit folgendem Ergebnis geprüft und dabei festgestellt:

a)

Übertragung des Programmes von RAI III/Sender Bozen nach Tirol und Vorarlberg:

1.

Die Gemischte Kommission nimmt zur Kenntnis, daß die bei der XLIV. Tagung noch offengebliebenen Fragen verwaltungsmäßiger, finanzieller und technischer Natur inzwischen in beiderseitigem Einvernehmen geklärt werden konnten. Insbesondere gehört dazu die Übernahme der Zusatzkosten für Autorenrechte für das Programm RAI III durch die österreichische Seite. Von den beiden Postverwaltungen wurden auch die erforderlichen Frequenzen koordiniert, und vom italienischen Postministerium wurde die RAS zur Benützung derselben ermächtigt.

2.

Dazu bekundet der Vertreter der Region Trentino-Südtirol das Interesse der Regionalregierung, diese Übertragungsmöglichkeiten auch auf den Sendebereich der Provinz Trient auszudehnen und erklärt, daß sich die Region in diesem Sinne verwenden wird.

b)

Eisenbahnverkehr auf der Pustertalstrecke (Innsbruck - Lienz):

c)

Beseitigung von Hindernissen für den Straßengüterverkehr im Accordino-Raum:

d)

Erleichterungen bei der vorübergehenden Aus- und Einfuhr von Kunstwerken zu Ausstellungszwecken:

Artikel 5

Die beiden Delegationen stimmen darin überein, daß trotz der Absorbierung der Kompetenzen für den im Accordino vorgesehenen Warenaustausch durch die Bestimmungen der Europäischen Union im Gefolge des Beitritts Österreichs zu dieser, die Gemischte Kommission weiterhin ein wichtiger Bezugspunkt für die Koordinierung anderer zentralstaatlicher Kompetenzen zum Zweck der Zusammenarbeit im Accordino-Raum im Interesse der dort ansässigen Bevölkerung bleiben wird.

Artikel 6

Das vorliegende Protokoll tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft und gilt bis zum 30. September 1995.

Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, falls eine Tagung der Gemischten Kommission nicht stattfinden sollte.

Gegeben zu Kitzbühel am 15. Juni 1994

in zwei Ausfertigungen, jede in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste A

```

```

Nr. Waren Kontingente

```

```

1 Männliches Einstellvieh der Höhenviehrassen,

soweit in Italien zugelassen ............... 3 725 Stück

2 Weibliche Nutzrinder der Höhenviehrassen,

soweit in Italien zugelassen, und

Schlachtrinder ............................. 2 019 Stück

3 Butter ..................................... 100 t

4 Bier ....................................... 1 200 hl

5 Nadelsägerundholz .......................... 5 000 m3

6 Schnittholz ................................ 30 000 m3

7 Bezimmertes Bauholz ........................ 12 000 m3

8 Brennholz .................................. 1 000 t

9 Sägeabfälle ................................ 2 000 t

10 Stangen aus Holz ........................... 8 000 m3

11 Rebstangen ................................. 1 000 m3

12 Schalter und Säulen aus Nadelholz .......... 8 000 m3

13 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu 100 Mio.

Lire) 2 000 Mio. Lire

AUSFUHR AUS TRENTINO-SÜDTIROL NACH TIROL-VORARLBERG

Liste A

```

```

Nr. Waren Kontingente

```

```

1 Frisches Gemüse ............................ 3 000 t

2 Frisches Obst, ausgenommen Tafeläpfel ...... 3 000 t

3 Tafeläpfel ................................. 5 500 t

4 Industrieobst .............................. 500 t

5 Weine und Traubenmost ...................... 9 228 hl

6 Kleie oder andere Rückstände vom Sieben oder

Mahlen von Getreide ........................ 500 t

7 In der vorliegenden Liste nicht genannte

Waren (für jede Warengattung bis zu 100 Mio.

Lire) ...................................... 2 000 Mio. Lire

AUSFUHR AUS TIROL UND VORARLBERG NACH TRENTINO-SÜDTIROL

Liste B

```

```

Pos. Kontingent

Nr. Ware Wert in

Menge Mio. Lire

```

```

1 Pferde und Fohlen ............... 341 Stk.

2 Schlachtrinder .................. 2 263 Stk. (3 392)

3 Männliches Einstellvieh und/oder

weibliche Nutzrinder der

Höhenviehrassen, soweit in

Italien zugelassen (11 215)

```

a)

männliches Einstellvieh ...... 5 577 Stk.

```

```

b)

weibliche Nutzrinder ......... 2 624 Stk.

```

4 Schweine ........................ 4 679 Stk.

5 Schafe .......................... 4 679 Stk.

6 Rindfleisch ..................... 624 t

7 Schweinefleisch ................. 450 t

8 Speck, Salami ................... 212 t

9 Schmelzkäse ..................... 252 t

10 Andere Käse (davon maximal 400 t

Tilsiter) ....................... 1 342 t

11 Balkon- und Beetpflanzen ........ 31 194 Stk.

12 Andere lebende Pflanzen und

Wurzeln, einschließlich

Forstpflanzen ................... 249 548 Stk.

13 Saatkartoffeln .................. 235 t

14 Johannisbeeren, frisch .......... 99 076 kg

15 Saatgetreide .................... 47 t

16 Fleisch-, Fleischmischkonserven . 20 t

17 Fleisch von Wild (frisch,

gekühlt, gefroren, gekocht,

gebraten oder anderweitig

zubereitet, auch mit Soßen) ..... 17 t

18 Brot, gewöhnliche und feine

Backwaren ....................... 435 t

19 Dauerback- und Süßwaren sowie

andere Konditoreiwaren;

Schokolade und -waren ........... 634 t

20 Backerbsen, Frittaten, Salzletten

und Pommes frites ............... 165 771 kg

21 Salate, Sauergemüse und

Wurzelgemüse .................... 263 t

22 Fruchtsirup; Fruchtsäfte,

Fruchtsaftgetränke,

Fruchtsaftkonzentrate,

Fruchtkonzentrate,

Fruchtzubereitungen ............. 5 139 t

23 Marmelade, auch in Kleinpackungen 539 t

24 Gewürze, Gewürzmischungen und

Gewürzzubereitungen aller Art ... 38 992 kg

25 Bier ............................ 35 872 hl

26 Filterumwicklungspapier ......... 200

27 Wellpappe und Pappkartons ....... 200

28 Dekorationsartikel, und zwar:

Lahnbänder, Lametta und

Gegenstände daraus, leonische

Gespinste ....................... 200

29 - 50 - - -

51 Kupferoxydchlorid und

Kupfervitriol ................... 200

52 Farben und Lacke ................ 200

53 Kosmetische Produkte ............ 200

54 Waschmittel, Waschhilfsmittel,

Spül-, Reinigungsmittel ......... 200

55 Isolierungen für Heizungsrohre .. 200

56 Waren aus plastischem Material,

davon bis zu 83 Mio. Lire

Fertigwaren ..................... 348

57 Feuerlöschschläuche ............. 200

58 Bekleidungsleder, Taschnerleder,

Schuhleder ...................... 200

59 Lederbekleidung und Zubehör ..... 200

60 Rucksäcke ....................... 200

61 Furniere ........................ 200

62 Vorgefertigte Häuser, Hütten,

Baracken, Flugdächer, Dachstühle,

Silos und ähnliche Konstruktionen;

zerlegbar aus Holz, komplett mit

ihren Bestandteilen. Darin

inbegriffen Platten aus Holz

und/oder aus anderen pflanzlichen

Stoffen, zerfasert aus Sägespänen

oder aus Holzwolle mit Harzen

oder anderen Bindemitteln

gebunden, mit oder ohne

Holzbedachung sowie äußere

und/oder innere Holzverschalung,

einschließlich der dazugehörigen

Leisten und Latten aus Holz.

Ausgenommen Türen, Fenster,

Jalousien usw., soweit sie nicht

Bestandteile der vorgenannten

Konstruktionen sind ............. 200

63 Obstleitern, Holzstöcke für

Fleischhauer, Rahmenleisten,

Rahmen, Leisten für Fußböden und

Zimmerdecken, Parketten und

andere Holzwaren sowie fertige

Karniesen aus Holz .............. 200

64 Dachschindeln aus Holz .......... 200

65 Faßhähne, Kälbersauger,

Kuhschwanzhalter, Ringhornsteller

und Ohrmarknumerierzangen ....... 200

66 Holzfaserplatten ................ 200

67 Spanplatten,

kunststoffbeschichtete Platten .. 200

68 Gewebe aus synthetischen oder

künstlichen Spinnstoffen ........ 200

69 Loden, andere Wollgewebe und

Wolldecken; Lodenkonfektion ..... 980

70 Handstrickgarne ................. 200

71 Baumwoll- und/oder Zellwollgewebe

aller Art; Leinen- und

Halbleinengewebe; Baumwollwindeln

abgepaßt; Tischdecken;

Baumwollflanelldecken sowie

Decken aus synthetischen und/oder

künstlichen Spinnstoffen ........ 1 270

72 Trachten- und Dirndlstoffe ...... 1 440

73 Borten .......................... 200

74 Stickereien, Fransen, Spitzen für

Trachten u. dgl., bestickte

Taschentücher, bestickte

Damenblusen und Modewaren,

bestickte Bettwäsche,

Klöppelspitzentischdecken und

-deckchen ....................... 200

75 Strick- und Wirkwaren ........... 1 990

76 Konfektionswaren aus Textilien .. 1 307

77 Wimpel für Automobile und für

Werbezwecke ..................... 200

78 Markisen, Jalousien, Rolläden,

Totalverdunkelungsanlagen, deren

Teile ........................... 200

79 Teppiche und Läufer ............. 200

80 Schuhe und deren Teile .......... 200

81 Hüte ............................ 200

82 Badezimmer-Zellen aus Leichtbeton,

komplett mit Einrichtung und

Armaturen ....................... 200

83 Schleifscheiben und Schleifsteine 230

84 Bausteine oder -platten aus

Holzwolle, Holzfasern, Holzspänen

oder Holzabfällen, mit Zement

oder anderen Bindemitteln

hergestellt ..................... 200

85 Glaswaren, gefärbt und/oder

bemalt, auch graviert und/oder

geschliffen, auch

kunstgewerbliche, auch für

Kirchen ......................... 200

86 Glasfaserlaminate ............... 200

87 Medaillen ....................... 200

88 Pfannen, Messing- oder

Eisenbehälter sowie Blechwaren,

auch verzinkt, Elektrogeschirr .. 200

89 Gußeiserne Rohre und Formstücke . 280

90 Deckenstützen ................... 200

91 Kabelwannen aus verzinktem

Stahlblech sowie Zubehör und

Trägermaterial hiefür ........... 200

92 Heizkessel ...................... 200

93 Profile und Stangen aus Aluminium 200

94 Werkzeuge und Geräte für

Handwerk, Industrie und

Landwirtschaft; Messer; Haus-

und Küchenwaren,

Bergsteigerartikel aus Eisen,

Dengelapparate, Rechen, Gabeln,

Glaserwerkzeuge, Kleineisenwaren,

Viehschellen und Viehglocken .... 215

95 Hartmetallwerkzeuge und

-erzeugnisse .................... 200

96 Bestecke und Tafelgeräte aus

Metall .......................... 200

97 Beschläge ....................... 246

98 Leuchten und Leuchtstoffröhren

sowie elektrische

Beleuchtungskörper aller Art .... 420

99 Kirchenglocken samt Armaturen ... 200

100 Seilwegegeräte; fahrbare

gummibereifte

Seilwindenaggregate mit

stufenlosen Getrieben und

Explosions- oder Elektromotor,

Seilwinden,

Traktorenaufbauseilwinden,

Bergsitzpflüge, Bergmessereggen;

sämtliche Zusatzgeräte und

Ersatzteile für vorangeführte

Maschinen; Seile für

vorangeführte Seilwinden ........ 200

101 Kompressoren, Dieselmotoren sowie

deren Teile ..................... 200

102 Lufttechnische Geräte und

Apparate ........................ 200

103 Schilifte, Sessellifte,

Gondellifte, Seilbahnen u. dgl.

sowie deren Teile ............... 215

104 Schneeräumgeräte aller Art, deren

Teile ........................... 200

105 Landwirtschaftliche Maschinen,

Drucktanks für Süßmost und Wein,

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