Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, über die Berufsausbildung im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent (Hotel- und Gastgewerbeassistent-Ausbildungsverordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1995-01-01
Status Aufgehoben · 2004-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 17
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 7, 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Kompetenzbereinigungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 256/1993, wird - hinsichtlich der Verhältniszahlen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales - verordnet:

Einrichtung des Lehrberufes Hotel- und Gastgewerbeassistent

§ 1. (1) Es wird der Lehrberuf „Hotel- und Gastgewerbeassistent'' mit einer Lehrzeit von 3 Jahren eingerichtet.

(2) In der Lehrberufsliste (Anlage zur Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Lehrberufsliste erlassen wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 494/1994) lauten die Bestimmungen betreffend den Lehrberuf „Hotel- und Gastgewerbeassistent'' nunmehr wie folgt:

```

```

Anrechnung der

Lehrzeit auf den

Lehrberuf Lehrzeit Verwandter Lehrberuf verwandten Lehrberuf

in Jahren Lehrjahr Ausmaß

```

```

Hotel-

und Gast- 3 Buchhändler ............. 1. voll

gewerbe-

assistent Bürokaufmann ............ 1. voll

Drogist ................. 1. voll

Einzelhandelskaufmann ... 1. voll

Fotokaufmann ............ 1. voll

Großhandelskaufmann ..... 1. voll

Industriekaufmann ....... 1. voll

Kellner ................. 1. voll

Koch .................... 1. voll

Musikalienhändler ....... 1. voll

Pharmazeutisch-

kaufmännischer

Assistent................ 1. voll

Reisebüroassistent ...... 1. voll

Restaurantfachmann ...... 1. voll

Speditionskaufmann ...... 1. voll

Versicherungskaufmann ... 1. voll

Waffen- und

Munitionshändler ........ 1. voll

Lehrzeitanrechnungen von verwandten Lehrberufen

§ 2. Die in den verwandten Lehrberufen zurückgelegte Lehrzeit ist auf die Lehrzeit im Lehrberuf „Hotel- und Gastgewerbeassistent'' im folgenden Ausmaß anzurechnen:

```

```

Anrechnung der Lehrzeit auf

Verwandter Lehrberuf den verwandten Lehrberuf

Lehrjahr Ausmaß

```

```

Buchhändler 1. voll

Bürokaufmann 1. voll

Drogist 1. voll

Einzelhandelskaufmann 1. voll

Fotokaufmann 1. voll

Großhandelskaufmann 1. voll

Industriekaufmann 1. voll

Kellner 1. voll

Koch 1. voll

Musikalienhändler 1. voll

Pharmazeutisch-kaufmännischer

Assistent 1. voll

Reisebüroassistent 1. voll

Restaurantfachmann 1. voll

Speditionskaufmann 1. voll

Versicherungskaufmann 1. voll

Waffen- und Munitionshändler 1. voll

Berufsprofil

§ 3. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:

1.

Empfangen, Verabschieden und Beraten von Gästen,

2.

Annehmen von Reservierungen, Stornierungen und Planen der Zimmerbelegung,

3.

Weiterleiten von Telefongesprächen, Korrespondenz und Benachrichtigung der Gäste,

4.

Führen und Verwalten von Karteien, Dateien und Statistiken,

5.

Erstellen von Statistiken und Berichten,

6.

Entgegennehmen, Bearbeiten beziehungsweise Weiterleiten von Reklamationen an die zuständige Abteilung,

6.

Ausfüllen einschlägiger Formulare und Erstellen von Hotelrechnungen,

7.

Erstellen von Abrechnungen mit Reiseveranstaltern und Mitwirken beim Abrechnen von Schecks, Kreditkarten sowie beim Ab- und Umrechnen von fremden Währungen,

8.

Mitwirken beim Führen der Kasse und beim Erstellen von Kostenrechnungen,

9.

Vorbereiten von und Mitwirken bei Bestellungen sowohl des Waren- als auch des Dienstleistungsbereiches,

10.

Überwachen von Lieferterminen und Setzen von Maßnahmen bei Lieferverzug,

11.

Erfassen, Prüfen und Kontrollieren von Daten mit Hilfe rechnergestützter Abläufe,

12.

Mitwirken bei Erstellung und Kalkulation der Tages-, Speise- und Getränkekarte.

Berufsbild

§ 4. Für den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß der Lehrling zur Ausübung qualifizierter beruflicher Tätigkeiten im Sinne des § 3 befähigt wird, die insbesondere das Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

1.

DER LEHRBETRIEB

```

```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```

```

1.1 Marktstellung des Lehrbetriebes

```

```

1.1.1. Einführung in die Aufgaben, Einrichtungen, -

Branchenstellung und in das Leistungsangebot

in der Gastronomie und Hotellerie

```

```

1.1.2. - Kenntnis der Marktposition des

Lehrbetriebes, der

Standorteinflüsse, des Gästekreises

mit seinen Gewohnheiten, seinem

Verhalten und seinen Erwartungen

```

```

1.1.3. Kenntnis der Rechtsform - -

```

```

1.2. Einrichtungen, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung

```

```

1.2.1. Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen

Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und

Hilfsmittel

```

```

1.2.2. Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen

Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der

Gesundheit

```

```

1.2.3. Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen

Vorschriften

```

```

1.2.4. Kenntnis über die funktionell geeignete und -

ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes

```

```

1.3. Ausbildung im dualen System

```

```

1.3.1. Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

```

```

1.3.2. Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über

wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

```

```

```

2.

VERWALTUNG UND ORGANISATION

```

```

```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```

```

2.1. Verwaltung

```

```

2.1.1. Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe

```

```

2.1.2. Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten (Deutsch, Fremdsprachen),

Arbeiten bei Posteingang, Postausgang, Ablage, Evidenz und

Registratur, Arbeiten mit Formularen und Vordrucken

```

```

2.1.3. - Zusammenstellen und Auswerten von

Berichten, Formulieren von

Schriftstücken und Briefen

```

```

2.1.4. - Schreiben nach Diktat und

allgemeinen Angaben, Schreiben von

Standardbriefen, Ausfüllen von

Formularen

```

```

2.1.5. Kenntnis über das Anlegen und Führen von -

Statistiken, Karteien und Dateien

```

```

2.1.6. - Führen und Verwalten von Karteien,

Dateien und Statistiken

```

```

2.1.7. Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise, Führen von

zielgerichteten Gesprächen (Deutsch, Fremdsprachen)

```

```

2.1.8. - Kenntnis der betriebsüblichen

Behandlung von Reklamationen und

des Verhaltens bei Reklamationen

```

```

2.2. Organisation

```

```

2.2.1. Kenntnis des organisatorischen und wirtschaftlichen

Zusammenwirkens der Beherbergung mit der gastronomischen

Funktion des Betriebes

```

```

2.2.2. - Kenntnis des organisatorischen

Aufbaues sowie der Aufgaben des

Betriebes, der Zuständigkeiten und

Zusammenhänge der einzelnen

Betriebsbereiche sowie der

Arbeitsabläufe im Betrieb und mit

außerbetrieblichen Einrichtungen

```

```

2.2.3. Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der

betrieblichen technischen Organisations- und Arbeitsmittel

sowie Kommunikationsmittel

```

```

2.2.4. Grundkenntnisse über - -

die Struktur von

betrieblichen

rechnergestützten

Systemen

```

```

2.2.5. - Kenntnis und Anwendung von

betrieblichen rechnergestützten

Systemen

```

```

2.2.6. - Kenntnis über das Durchführen

arbeitsplatzspezifischer

rechnergestützter Anwendungen (wie

Textverarbeitung,

Terminüberwachung, Reservierung,

Abrechnung)

```

```

2.2.7. - - Grund-

kenntnisse

über

betriebliche

Risken und

deren

Ver-

sicherungs-

möglichkeiten

sowie über

Schadens-

meldungen

```

```

2.2.8. Grundkenntnisse über - -

den Verkehr mit den

für den Lehrbetrieb

und den Lehrling

wichtigen Behörden,

Sozialversicher-

ungsträgern und

Organisationen der

Arbeitgeber und

Arbeitnehmer

```

```

2.2.9. - Grundkenntnisse über den Verkehr

mit Bahn, Post und anderen

Verkehrsträgern und

Kommunikationseinrichtungen,

Handhaben von Fahrplänen und Miet-

und Reservierungsmöglichkeiten von

Verkehrsmitteln

```

```

```

3.

BESCHAFFUNG UND LAGERUNG (WAREN, DIENSTLEISTUNGEN)

```

```

```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```

```

3.1. Beschaffung

```

```

3.1.1. Grundkenntnisse der Kenntnis der branchen- und

branchen- und betriebsspezifischen

betriebsspezifischen Beschaffungsmöglichkeiten, der

Beschaffungsmöglich- organisatorischen Durchführung der

keiten und über die Beschaffung und über die Ermittlung

Ermittlung des Bedarfs des Bedarfs

```

```

3.1.2. - Einholen, Bearbeiten und Prüfen von

Angeboten, Prüfen von

Auftragsbestätigungen

```

```

3.1.3. - Vorbereiten von und Bearbeiten

Mitwirken bei von

Bestellungen (Waren, Be-

Dienstleistungen) stellungen

```

```

3.1.4. - Kenntnis über wichtige

Vereinbarungen im Zusammenhang mit

der Beschaffung wie

Einkaufskonditionen, Liefer- und

Zahlungsbedingungen,

Kenntnis der Maßnahmen bei Mängeln

und Schäden

```

```

3.1.5. - Überwachen der Maßnahmen

Liefertermine bei

Lieferverzug

```

```

3.1.6. - Kenntnis der spezifischen

Qualitätsmerkmale für die

Beschaffung von Nahrungsmitteln,

Getränken, Wäsche und

Gebrauchsmittel der Etage und

sonstigen Vorräten

```

```

3.1.7. - Grundkenntnisse über die

betriebsspezifischen

einkaufsbezogenen rechtlichen

Bestimmungen

```

```

3.2. Lagerung

```

```

3.2.1. Grundkenntnisse über die Lagerung von -

frischen und konservierten Lebensmitteln,

Getränken und sonstigen Vorräten

```

```

3.2.2. - Kenntnis über die Verwaltung und

Verwendung von Lebensmitteln,

Getränken, Wäsche, Gebrauchsmittel

der Etage und sonstigen Vorräten

```

```

3.2.3. - Kenntnis über die und Mitwirken bei

der innerbetrieblichen Organisation

der Warenausgabe und -übernahme

sowie Warenkontrolle

```

```

```

4.

LEISTUNGEN DES BETRIEBES

```

```

```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```

```

4.1. Betriebliches Leistungssortiment

```

```

4.1.1. Kenntnis des betrieblichen Leistungssortiments und der hiefür

maßgebenden Faktoren, die sich aus Standort, Gästekreis,

Wettbewerbssituation, Auslastung, Preisgestaltung sowie

Beschaffungs- und Absatzmöglichkeiten ergeben

```

```

4.1.2. Grundkenntnisse über die betriebsspezifischen

verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen

```

```

4.2. Beherbergung

```

```

4.2.1. Kenntnis über Aufbau Führen des Hoteljournals

und Funktion des

Hoteljournals

```

```

4.2.2. Zimmervermietung, Kalkulation des Zimmerpreises

```

```

4.2.3. Grundkenntnisse der Etage -

```

```

4.2.4. - Grundkenntnisse über die nationalen

Bestimmungen sowie die

internationalen Abkommen im

Reiseverkehr und in der

Beherbergung

```

```

4.2.5. - Grundkenntnisse des Melderechts,

Kenntnis der für die Beherbergung

zutreffenden rechtlichen

Bestimmungen

```

```

4.3. Gastronomie

```

```

4.3.1. Kenntnis über den Aufbau der Tageskarte, der -

Speisen- und Getränkekarte

```

```

4.3.2. - Mitwirken bei der Erstellung und

der Kalkulation der Tageskarte, der

Speisen- und Getränkekarte

```

```

4.3.3. Kenntnis über das Herstellen und Servieren von -

einfachen Speisen

```

```

4.3.4. Kenntnis über das Vorbereiten und Servieren von -

Getränken

```

```

4.3.5. Getränkekunde Getränke- und Barkunde

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