Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, über die Berufsausbildung im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent (Hotel- und Gastgewerbeassistent-Ausbildungsverordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 7, 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Kompetenzbereinigungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 256/1993, wird - hinsichtlich der Verhältniszahlen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales - verordnet:
Einrichtung des Lehrberufes Hotel- und Gastgewerbeassistent
§ 1. (1) Es wird der Lehrberuf „Hotel- und Gastgewerbeassistent'' mit einer Lehrzeit von 3 Jahren eingerichtet.
(2) In der Lehrberufsliste (Anlage zur Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Lehrberufsliste erlassen wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 494/1994) lauten die Bestimmungen betreffend den Lehrberuf „Hotel- und Gastgewerbeassistent'' nunmehr wie folgt:
```
```
Anrechnung der
Lehrzeit auf den
Lehrberuf Lehrzeit Verwandter Lehrberuf verwandten Lehrberuf
in Jahren Lehrjahr Ausmaß
```
```
Hotel-
und Gast- 3 Buchhändler ............. 1. voll
gewerbe-
assistent Bürokaufmann ............ 1. voll
Drogist ................. 1. voll
Einzelhandelskaufmann ... 1. voll
Fotokaufmann ............ 1. voll
Großhandelskaufmann ..... 1. voll
Industriekaufmann ....... 1. voll
Kellner ................. 1. voll
Koch .................... 1. voll
Musikalienhändler ....... 1. voll
Pharmazeutisch-
kaufmännischer
Assistent................ 1. voll
Reisebüroassistent ...... 1. voll
Restaurantfachmann ...... 1. voll
Speditionskaufmann ...... 1. voll
Versicherungskaufmann ... 1. voll
Waffen- und
Munitionshändler ........ 1. voll
Lehrzeitanrechnungen von verwandten Lehrberufen
§ 2. Die in den verwandten Lehrberufen zurückgelegte Lehrzeit ist auf die Lehrzeit im Lehrberuf „Hotel- und Gastgewerbeassistent'' im folgenden Ausmaß anzurechnen:
```
```
Anrechnung der Lehrzeit auf
Verwandter Lehrberuf den verwandten Lehrberuf
Lehrjahr Ausmaß
```
```
Buchhändler 1. voll
Bürokaufmann 1. voll
Drogist 1. voll
Einzelhandelskaufmann 1. voll
Fotokaufmann 1. voll
Großhandelskaufmann 1. voll
Industriekaufmann 1. voll
Kellner 1. voll
Koch 1. voll
Musikalienhändler 1. voll
Pharmazeutisch-kaufmännischer
Assistent 1. voll
Reisebüroassistent 1. voll
Restaurantfachmann 1. voll
Speditionskaufmann 1. voll
Versicherungskaufmann 1. voll
Waffen- und Munitionshändler 1. voll
Berufsprofil
§ 3. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Empfangen, Verabschieden und Beraten von Gästen,
Annehmen von Reservierungen, Stornierungen und Planen der Zimmerbelegung,
Weiterleiten von Telefongesprächen, Korrespondenz und Benachrichtigung der Gäste,
Führen und Verwalten von Karteien, Dateien und Statistiken,
Erstellen von Statistiken und Berichten,
Entgegennehmen, Bearbeiten beziehungsweise Weiterleiten von Reklamationen an die zuständige Abteilung,
Ausfüllen einschlägiger Formulare und Erstellen von Hotelrechnungen,
Erstellen von Abrechnungen mit Reiseveranstaltern und Mitwirken beim Abrechnen von Schecks, Kreditkarten sowie beim Ab- und Umrechnen von fremden Währungen,
Mitwirken beim Führen der Kasse und beim Erstellen von Kostenrechnungen,
Vorbereiten von und Mitwirken bei Bestellungen sowohl des Waren- als auch des Dienstleistungsbereiches,
Überwachen von Lieferterminen und Setzen von Maßnahmen bei Lieferverzug,
Erfassen, Prüfen und Kontrollieren von Daten mit Hilfe rechnergestützter Abläufe,
Mitwirken bei Erstellung und Kalkulation der Tages-, Speise- und Getränkekarte.
Berufsbild
§ 4. Für den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß der Lehrling zur Ausübung qualifizierter beruflicher Tätigkeiten im Sinne des § 3 befähigt wird, die insbesondere das Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
DER LEHRBETRIEB
```
```
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
```
```
1.1 Marktstellung des Lehrbetriebes
```
```
1.1.1. Einführung in die Aufgaben, Einrichtungen, -
Branchenstellung und in das Leistungsangebot
in der Gastronomie und Hotellerie
```
```
1.1.2. - Kenntnis der Marktposition des
Lehrbetriebes, der
Standorteinflüsse, des Gästekreises
mit seinen Gewohnheiten, seinem
Verhalten und seinen Erwartungen
```
```
1.1.3. Kenntnis der Rechtsform - -
```
```
1.2. Einrichtungen, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
```
```
1.2.1. Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und
Hilfsmittel
```
```
1.2.2. Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen
Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der
Gesundheit
```
```
1.2.3. Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen
Vorschriften
```
```
1.2.4. Kenntnis über die funktionell geeignete und -
ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes
```
```
1.3. Ausbildung im dualen System
```
```
1.3.1. Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
```
```
1.3.2. Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
```
```
VERWALTUNG UND ORGANISATION
```
```
```
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
```
```
2.1. Verwaltung
```
```
2.1.1. Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe
```
```
2.1.2. Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten (Deutsch, Fremdsprachen),
Arbeiten bei Posteingang, Postausgang, Ablage, Evidenz und
Registratur, Arbeiten mit Formularen und Vordrucken
```
```
2.1.3. - Zusammenstellen und Auswerten von
Berichten, Formulieren von
Schriftstücken und Briefen
```
```
2.1.4. - Schreiben nach Diktat und
allgemeinen Angaben, Schreiben von
Standardbriefen, Ausfüllen von
Formularen
```
```
2.1.5. Kenntnis über das Anlegen und Führen von -
Statistiken, Karteien und Dateien
```
```
2.1.6. - Führen und Verwalten von Karteien,
Dateien und Statistiken
```
```
2.1.7. Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise, Führen von
zielgerichteten Gesprächen (Deutsch, Fremdsprachen)
```
```
2.1.8. - Kenntnis der betriebsüblichen
Behandlung von Reklamationen und
des Verhaltens bei Reklamationen
```
```
2.2. Organisation
```
```
2.2.1. Kenntnis des organisatorischen und wirtschaftlichen
Zusammenwirkens der Beherbergung mit der gastronomischen
Funktion des Betriebes
```
```
2.2.2. - Kenntnis des organisatorischen
Aufbaues sowie der Aufgaben des
Betriebes, der Zuständigkeiten und
Zusammenhänge der einzelnen
Betriebsbereiche sowie der
Arbeitsabläufe im Betrieb und mit
außerbetrieblichen Einrichtungen
```
```
2.2.3. Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der
betrieblichen technischen Organisations- und Arbeitsmittel
sowie Kommunikationsmittel
```
```
2.2.4. Grundkenntnisse über - -
die Struktur von
betrieblichen
rechnergestützten
Systemen
```
```
2.2.5. - Kenntnis und Anwendung von
betrieblichen rechnergestützten
Systemen
```
```
2.2.6. - Kenntnis über das Durchführen
arbeitsplatzspezifischer
rechnergestützter Anwendungen (wie
Textverarbeitung,
Terminüberwachung, Reservierung,
Abrechnung)
```
```
2.2.7. - - Grund-
kenntnisse
über
betriebliche
Risken und
deren
Ver-
sicherungs-
möglichkeiten
sowie über
Schadens-
meldungen
```
```
2.2.8. Grundkenntnisse über - -
den Verkehr mit den
für den Lehrbetrieb
und den Lehrling
wichtigen Behörden,
Sozialversicher-
ungsträgern und
Organisationen der
Arbeitgeber und
Arbeitnehmer
```
```
2.2.9. - Grundkenntnisse über den Verkehr
mit Bahn, Post und anderen
Verkehrsträgern und
Kommunikationseinrichtungen,
Handhaben von Fahrplänen und Miet-
und Reservierungsmöglichkeiten von
Verkehrsmitteln
```
```
```
BESCHAFFUNG UND LAGERUNG (WAREN, DIENSTLEISTUNGEN)
```
```
```
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
```
```
3.1. Beschaffung
```
```
3.1.1. Grundkenntnisse der Kenntnis der branchen- und
branchen- und betriebsspezifischen
betriebsspezifischen Beschaffungsmöglichkeiten, der
Beschaffungsmöglich- organisatorischen Durchführung der
keiten und über die Beschaffung und über die Ermittlung
Ermittlung des Bedarfs des Bedarfs
```
```
3.1.2. - Einholen, Bearbeiten und Prüfen von
Angeboten, Prüfen von
Auftragsbestätigungen
```
```
3.1.3. - Vorbereiten von und Bearbeiten
Mitwirken bei von
Bestellungen (Waren, Be-
Dienstleistungen) stellungen
```
```
3.1.4. - Kenntnis über wichtige
Vereinbarungen im Zusammenhang mit
der Beschaffung wie
Einkaufskonditionen, Liefer- und
Zahlungsbedingungen,
Kenntnis der Maßnahmen bei Mängeln
und Schäden
```
```
3.1.5. - Überwachen der Maßnahmen
Liefertermine bei
Lieferverzug
```
```
3.1.6. - Kenntnis der spezifischen
Qualitätsmerkmale für die
Beschaffung von Nahrungsmitteln,
Getränken, Wäsche und
Gebrauchsmittel der Etage und
sonstigen Vorräten
```
```
3.1.7. - Grundkenntnisse über die
betriebsspezifischen
einkaufsbezogenen rechtlichen
Bestimmungen
```
```
3.2. Lagerung
```
```
3.2.1. Grundkenntnisse über die Lagerung von -
frischen und konservierten Lebensmitteln,
Getränken und sonstigen Vorräten
```
```
3.2.2. - Kenntnis über die Verwaltung und
Verwendung von Lebensmitteln,
Getränken, Wäsche, Gebrauchsmittel
der Etage und sonstigen Vorräten
```
```
3.2.3. - Kenntnis über die und Mitwirken bei
der innerbetrieblichen Organisation
der Warenausgabe und -übernahme
sowie Warenkontrolle
```
```
```
LEISTUNGEN DES BETRIEBES
```
```
```
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
```
```
4.1. Betriebliches Leistungssortiment
```
```
4.1.1. Kenntnis des betrieblichen Leistungssortiments und der hiefür
maßgebenden Faktoren, die sich aus Standort, Gästekreis,
Wettbewerbssituation, Auslastung, Preisgestaltung sowie
Beschaffungs- und Absatzmöglichkeiten ergeben
```
```
4.1.2. Grundkenntnisse über die betriebsspezifischen
verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen
```
```
4.2. Beherbergung
```
```
4.2.1. Kenntnis über Aufbau Führen des Hoteljournals
und Funktion des
Hoteljournals
```
```
4.2.2. Zimmervermietung, Kalkulation des Zimmerpreises
```
```
4.2.3. Grundkenntnisse der Etage -
```
```
4.2.4. - Grundkenntnisse über die nationalen
Bestimmungen sowie die
internationalen Abkommen im
Reiseverkehr und in der
Beherbergung
```
```
4.2.5. - Grundkenntnisse des Melderechts,
Kenntnis der für die Beherbergung
zutreffenden rechtlichen
Bestimmungen
```
```
4.3. Gastronomie
```
```
4.3.1. Kenntnis über den Aufbau der Tageskarte, der -
Speisen- und Getränkekarte
```
```
4.3.2. - Mitwirken bei der Erstellung und
der Kalkulation der Tageskarte, der
Speisen- und Getränkekarte
```
```
4.3.3. Kenntnis über das Herstellen und Servieren von -
einfachen Speisen
```
```
4.3.4. Kenntnis über das Vorbereiten und Servieren von -
Getränken
```
```
4.3.5. Getränkekunde Getränke- und Barkunde
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.