Erklärung über den Rücktritt der Republik Österreich von der Übereinkunft über Rindfleisch(NR: GP XIX RV 200 AB 293 S. 46. BR: AB 5074 S. 603.)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1995-11-18
Status Aufgehoben · 2007-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, der verfassungsändernd ist, wird genehmigt. Durch Art. 2 § 3 Z 5, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.

Ratifikationstext

Die Erklärung wurde am 12. Oktober 1995 beim Generaldirektor der WTO hinterlegt. Das Übereinkommen ist mit 1. Jänner 1995 außer Kraft getreten.

Durch Art. 2 § 3 Z 5, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend

festgestellt.

Erklärung

„Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den Rücktritt von der in Genf am 12. April 1979 abgeschlossenen Übereinkunft über Rindfleisch *1) gemäß Art. VI Abs. 7 dieser Übereinkunft.”

Wien, am 28. Juli 1995


*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 328/1980 idF BGBl. Nr. 550/1990

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