Erklärung über den Rücktritt der Republik Österreich von der Übereinkunft über Rindfleisch(NR: GP XIX RV 200 AB 293 S. 46. BR: AB 5074 S. 603.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, der verfassungsändernd ist, wird genehmigt. Durch Art. 2 § 3 Z 5, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.
Ratifikationstext
Die Erklärung wurde am 12. Oktober 1995 beim Generaldirektor der WTO hinterlegt. Das Übereinkommen ist mit 1. Jänner 1995 außer Kraft getreten.
Durch Art. 2 § 3 Z 5, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend
festgestellt.
Erklärung
„Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den Rücktritt von der in Genf am 12. April 1979 abgeschlossenen Übereinkunft über Rindfleisch *1) gemäß Art. VI Abs. 7 dieser Übereinkunft.”
Wien, am 28. Juli 1995
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 328/1980 idF BGBl. Nr. 550/1990
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