Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Argentinien

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1996-06-19
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Das Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Argentinien wurde gemäß seinem Art. 16 durch Österreich mit Schreiben vom 15. Mai 1996 mit Wirkung zum 1. September 1996 gekündigt.

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