Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr (BGBl. Nr. 634/1987, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 938/1994) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Beitrittsurkunde:
Polen 28. Mai 1996
Slowakei 28. Mai 1996
Tschechische Republik 20. Mai 1996
Ungarn 28. Mai 1996
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