Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Internationalen Zuckerübereinkommens 1992
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Zuckerrat auf seiner am 1. Dezember 1995 stattgefundenen 8. Tagung gemäß Art. 45 des Internationalen Zuckerübereinkommens 1992 (BGBl. Nr. 665/1993) beschlossen, dieses Übereinkommen bis 31. Dezember 1997 zu verlängern.
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