Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1996-07-06
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Das am 30. September 1964 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 30. September 1996 gekündigt.

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