Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufhebung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr (Libyen)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1995, BGBl. Nr. 172, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 429/1996 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht von Waren in der Ausfuhr, BGBl. Nr. 177/1995, wird aufgehoben.
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