Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Kamerun

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1996-11-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 1
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Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Das am 15. Oktober 1962 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Kamerun wurde gemäß seinem

Artikel 6 durch Österreich mit Schreiben vom 3. Juli 1996 mit Wirkung zum 4. Oktober 1997 gekündigt.

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