Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Philippinen
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Das am 20. Februar 1979 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Philippinen (BGBl. Nr. 74/1980) wurde gemäß seinem Artikel 11 durch Österreich mit Schreiben vom 3. Juli 1996 mit Wirkung zum 28. Februar 1997 gekündigt.
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