Verordnung der Bundesregierung über die Erklärung weiterer Eisenbahnen zu Hochleistungsstrecken (4. Hochleistungsstrecken-Verordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1997-09-20
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 384/1996, wird verordnet:

Folgende Eisenbahnen (Strecken bzw. Streckenteile einschließlich der notwendigen Eisenbahnanlagen) werden zu Hochleistungsstrecken erklärt:

1.

Raum Graz-Staatsgrenze bei Mogersdorf

2.

Neumarkt/Kallham-Staatsgrenze bei Braunau am Inn

3.

Linz-Staatsgrenze bei Summerau

4.

Raum Tulln-Staatsgrenze bei Gmünd

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