Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Gartencenterkaufmann (Gartencenterkaufmann-Ausbildungsordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch die Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1997, BGBl. I Nr. 67, wird - hinsichtlich des § 13 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales - verordnet:
Lehrberufe in der Warendistribution
§ 1. In der Warendistribution für Blumen und Pflanzen ist der Lehrberuf Gartencenterkaufmann mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Gartencenterkaufmann ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Einholen von Angeboten und Mitwirken bei der Sortimentgestaltung,
Bestellen der Waren, Lieferüberwachung und Lagerbetreuung,
Maßnahmen bei Lieferverzug, Nichtlieferung, Fehllieferung oder Gewährleistungsfällen setzen,
Annehmen, Kontrollieren, Lagern und Präsentieren der Waren,
Fachgerechtes Behandeln, Pflegen und Lagern von Blumen und Pflanzen,
Ermitteln und Planen des Bedarfs,
Beraten von Kunden und Führen von Verkaufsgesprächen,
Mitwirken an Abfallvermeidung und umweltgerechter Abfallentsorgung,
Mitwirken an der Preiskalkulation,
Erstellen von Rechnungen und Abwickeln von barem und nichtbarem Zahlungsverkehr,
Mitwirken an der betrieblichen Buchführung, Kostenrechnung und Inventur,
Gestalten und verkaufsgerechte Präsentation des Warenangebotes, einfache Dekorationsarbeiten,
Kundenberatung über Verwendung, Lebensbedingungen und Eigenschaften von Pflanzen.
Berufsbild
§ 3. Für den Lehrberuf Gartencenterkaufmann wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
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Der Lehrbetrieb
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1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes
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1.1.1 Einführung in die - -
Aufgaben, die
Branchenstellung
und das
Warensortiment
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1.1.2 - Kenntnis der Marktposition, der
Standorteinflüsse, des Kundenkreises
mit seinen Einkaufsgewohnheiten sowie
des Kundenverhaltens
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1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
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```
1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und
Hilfsmittel
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1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen
Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der
Gesundheit
```
```
1.2.3 Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen
Vorschriften
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1.3 Ausbildung im dualen System
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1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
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```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
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1.4 Organisation und Warenwirtschaft
```
```
1.4.1 Kenntnis des Kenntnis über die Kenntnis der
organisatorischen betrieblichen Betriebsform und
Aufbaus sowie der Arbeitsabläufe Rechtsform des
Aufgaben und und die Lehrbetriebes
Zuständigkeits- betriebliche
bereiche der Warenbewegung
einzelnen
Betriebsbereiche
```
```
1.4.2 - - Grundkenntnisse der
rechnergestützten
Erfassung, Steuerung
und Kontrolle der
betrieblichen
Warenbewegung
```
```
1.5 Büroorganisation
```
```
1.5.1 Fachgerechte und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der
betrieblichen bürotechnischen Organisationsmittel,
Arbeitsmittel und Kommunikationsmittel
```
```
1.5.2 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten Arbeiten mit
(Bestellungen, Lieferungen), Arbeiten Formularen und
bei Posteingang, Postausgang, Ablage, Vordrucken
Evidenz und Registratur
```
```
1.5.3 - Kenntnis über das Erfassen, Eingeben
und Auswerten von Daten
```
```
1.5.4 - - Grundkenntnisse über
betriebliche Risken
und deren Versiche-
rungsmöglichkeiten
sowie über
Schadensmeldungen
```
```
1.5.5 Grundkenntnisse - -
über den Verkehr
mit den für den
Lehrbetrieb und
den Lehrling
wichtigen
Behörden, Sozial-
versicherungs-
trägern und
Organisationen
der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer
```
```
```
Warenbewirtschaftung
```
```
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2.1 Warenbeschaffung im Gartencenterbereich
```
```
2.1.1 - Grundkenntnisse Kenntnis der
der branchen- branchenspezifischen
spezifischen und und
betriebsspezifi- betriebsspezifischen
schen Einkaufs- Einkaufsmöglich-
und Bezugsquellen keiten und
Bezugsquellen und
der
organisatorischen
Durchführung des
Einkaufs
```
```
2.1.2 - - Mitwirken bei der
Ermittlung des
Bedarfs
```
```
2.1.3 - Vorbereiten von Bestellen der Waren
Warenbestellun-
gen, Mitwirken
bei Warenbestel-
lungen
```
```
2.1.4 - Überwachen der Maßnahmen bei
Liefertermine Lieferverzug
```
```
2.1.5 - - Kenntnis über die
Einkaufsabwicklung
(Einholen,
Bearbeiten und
Prüfen von
Angeboten)
```
```
2.1.6 - Kenntnis der üblichen
Lieferbedingungen und
Zahlungsbedingungen
```
```
2.2 Warenannahme und Warenübernahme
```
```
2.2.1 Kenntnis der betriebsüblichen -
Warenannahme und Warenübernahme
```
```
2.2.2 - Warenannahme, Vergleichen der
gelieferten Waren mit Lieferpapieren,
Arbeiten bei der Behandlung der
Wareneingangsbelege
```
```
2.2.3 - Qualitäts- Ergreifen von
kontrolle und Maßnahmen bei
Feststellen von Qualitätsmängeln und
Mängeln und Qualitätsschäden bei
Schäden bei Waren Waren und Verpackung
und Verpackung
```
```
2.2.4 - Kenntnis und Erkennen einschlägiger
Mängel, Krankheiten und Schädlingen bei
Pflanzen
```
```
2.3 Warenlagerung
```
```
2.3.1 Kenntnis der branchenspezifischen, betriebsspezifischen und
produktspezifischen Lagerungsvorschriften
```
```
2.3.2 Fachgerechtes Lagern und Pflegen der Waren unter
Bedachtnahme auf Ordnung, Sicherheit und
Wirtschaftlichkeit, Überprüfen der Warenverbrauchsfristen
und Ablauftermine
```
```
2.3.3 Behandeln, Pflegen und Lagern der Blumen und Pflanzen
```
```
2.3.4 - Kenntnis und Anwendung der
betriebsspezifischen Lagerorganisation
```
```
2.3.5 - Verwalten und Kontrollieren des Lagers,
Feststellen des Lagerbedarfs,
Überwachen des Warenbestandes
```
```
2.3.6 Kenntnis und Mitwirken bei der umweltgerechten
Abfallbehandlung (Vermeidung, Trennung, Verwertung und
Entsorgung)
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```
```
Verkauf
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```
```
3.1 Warensortiment
```
```
3.1.1 Kenntnis des betrieblichen Warensortiments - insbesondere
des Pflanzensortiments - hinsichtlich der fachlichen
Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften,
Beschaffenheit, Form, Ausführung, Sorten, Größen sowie
Verwendungsmöglichkeiten der jeweiligen Waren
```
```
3.1.2 Kenntnis der handelsüblichen und branchenüblichen
Warenbezeichnungen und Fachausdrücke, der handelsüblichen
und branchenüblichen Maße, Mengeneinheiten und
Verpackungseinheiten
```
```
3.1.3 Kenntnis der handelsüblichen Blumen und Pflanzen, ihrer
Lebensbedingungen und Lebensfunktionen
```
```
3.1.4 Kenntnis über Pflanzenschutz, Düngung und Bewässerung
```
```
3.1.5 - Kenntnis der das betriebliche
Warensortiment bestimmenden Faktoren,
die sich aus Jahreszeit, Standort,
Kundenkreis, Wettbewerbssituation,
Preisgestaltung, Einkaufsmöglichkeiten
und Verkaufsmöglichkeiten ergeben
```
```
3.1.6 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normen
und Produktdeklaration
```
```
3.2 Verkaufsvorbereitung
```
```
3.2.1 Vorbereiten der Waren und Verpackungsmaterialien zum Verkauf
```
```
3.2.2 Kenntnis der Durchführen der Preisauszeichnung
Preisauszeich-
nungsvorschrif-
ten, Mitwirken
bei der Preis-
auszeichnung
```
```
3.3 Warenpräsentation und Verkaufsförderung
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```
3.3.1 Gestaltung und verkaufsgerechte Präsentation des
Warenangebotes, einfache Dekorationsarbeiten
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```
3.3.2 Kenntnis der branchen- und betriebsüblichen Mittel und
Möglichkeiten der Werbung und deren Anwendung
```
```
3.3.3 - Mitwirken bei der Planung,
Organisation und Durchführung von
werbe- und verkaufsfördernden
Maßnahmen
```
```
3.3.4 Anbieten und Durchführen von betrieblichen Serviceleistungen
beim Verkauf
```
```
3.4 Warenverkauf und Kundenberatung
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```
3.4.1 Kenntnis der Verkaufsanbahnung und Verkaufsabwicklung
```
```
3.4.2 Kenntnis des kundenorientierten Verhaltens
```
```
3.4.3 Führen von Verkaufsgesprächen: Bedarf und Wünsche der Kunden
ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und
Einwände der Kunden berücksichtigen
```
```
3.4.4 Bedarfs- und wunschgemäße Warenvorlage, Information der
Kunden über Wareneigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten,
Warenpflege, Warenqualität, Qualitätsunterschiede und
Preisunterschiede
```
```
3.4.5 Information der Kunden über Eigenschaften, Lebensbedürfnisse
und Lebensbedingungen der Pflanzen sowie über gärtnerische
Gestaltungsmöglichkeiten
```
```
3.4.6 Anbieten von Ergänzungsartikeln und Ersatzartikeln,
fachgerechtes Verpacken und Ausfolgen der Waren
```
```
3.4.7 - - Kenntnis über
Möglichkeiten der
Warenzustellung
```
```
3.4.8 Kenntnis der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen
(Umtausch, Preisauszeichnung, Gewährleistung)
```
```
3.4.9 - Kenntnis der betriebsüblichen
Behandlung von Reklamationen und des
betriebsüblichen Warenumtausches,
Verhalten bei Reklamationen
```
```
3.4.10 - Kenntnis der betriebsüblichen
Maßnahmen gegen Ladendiebstahl und des
Verhaltens bei Ladendiebstahl
```
```
3.5 Verkaufsabrechnung
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```
3.5.1 - Ausfertigen von Kassazetteln und
Rechnungen, Ausrechnen der Umsatzsteuer
```
```
3.5.2 - - Kenntnis der im
Betrieb angewandten
Kassensysteme,
Bedienen der Kasse
```
```
3.5.3 - - Abwickeln barer und
unbarer Zahlung
```
```
```
Betriebliches Rechnungswesen
```
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4.1 Kostenrechnung und Kalkulation
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4.1.1 - Grundkenntnisse der betrieblichen
Kosten, deren Beeinflußbarkeit und
deren Auswirkung auf die Rentabilität
```
```
4.1.2 - - Kalkulieren des
Verkaufspreises
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4.2 Steuern und Abgaben
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4.2.1 - - Grundkenntnisse der
einzelhandelsein-
schlägigen Steuern
und Abgaben
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4.3 Rechnungswesen
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4.3.1 - Grundkenntnisse über Bedeutung und
Aufgabe der Inventur, Mitarbeit bei der
Inventur
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4.3.2 - Grundkenntnisse Grundkenntnisse über
über Aufgaben und Abläufe im
Funktion des betrieblichen
betrieblichen Rechnungswesen
Rechnungswesens
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4.4 Zahlungsverkehr
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4.4.1 - - Kenntnis des
Zahlungsverkehrs mit
Lieferanten, Kunden,
Behörden, Post,
Geldinstituten und
Kreditinstituten;
Mitwirken beim
Zahlungsverkehr
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4.4.2 - - Kenntnis des
betriebsüblichen
Verfahrens bei
Zahlungsverzug,
Durchführen
betriebsüblicher
einfacher
einschlägiger
Arbeiten
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