Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Gartencenterkaufmann (Gartencenterkaufmann-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-05-14
Status Aufgehoben · 2011-05-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch die Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1997, BGBl. I Nr. 67, wird - hinsichtlich des § 13 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales - verordnet:

Lehrberufe in der Warendistribution

§ 1. In der Warendistribution für Blumen und Pflanzen ist der Lehrberuf Gartencenterkaufmann mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Gartencenterkaufmann ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

1.

Einholen von Angeboten und Mitwirken bei der Sortimentgestaltung,

2.

Bestellen der Waren, Lieferüberwachung und Lagerbetreuung,

3.

Maßnahmen bei Lieferverzug, Nichtlieferung, Fehllieferung oder Gewährleistungsfällen setzen,

4.

Annehmen, Kontrollieren, Lagern und Präsentieren der Waren,

5.

Fachgerechtes Behandeln, Pflegen und Lagern von Blumen und Pflanzen,

6.

Ermitteln und Planen des Bedarfs,

7.

Beraten von Kunden und Führen von Verkaufsgesprächen,

8.

Mitwirken an Abfallvermeidung und umweltgerechter Abfallentsorgung,

9.

Mitwirken an der Preiskalkulation,

10.

Erstellen von Rechnungen und Abwickeln von barem und nichtbarem Zahlungsverkehr,

11.

Mitwirken an der betrieblichen Buchführung, Kostenrechnung und Inventur,

12.

Gestalten und verkaufsgerechte Präsentation des Warenangebotes, einfache Dekorationsarbeiten,

13.

Kundenberatung über Verwendung, Lebensbedingungen und Eigenschaften von Pflanzen.

Berufsbild

§ 3. Für den Lehrberuf Gartencenterkaufmann wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

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1.

Der Lehrbetrieb

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1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes

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1.1.1 Einführung in die - -

Aufgaben, die

Branchenstellung

und das

Warensortiment

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1.1.2 - Kenntnis der Marktposition, der

Standorteinflüsse, des Kundenkreises

mit seinen Einkaufsgewohnheiten sowie

des Kundenverhaltens

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```

1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung

```

```

1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen

Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und

Hilfsmittel

```

```

1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen

Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der

Gesundheit

```

```

1.2.3 Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen

Vorschriften

```

```

1.3 Ausbildung im dualen System

```

```

1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

```

```

1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über

wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

```

```

1.4 Organisation und Warenwirtschaft

```

```

1.4.1 Kenntnis des Kenntnis über die Kenntnis der

organisatorischen betrieblichen Betriebsform und

Aufbaus sowie der Arbeitsabläufe Rechtsform des

Aufgaben und und die Lehrbetriebes

Zuständigkeits- betriebliche

bereiche der Warenbewegung

einzelnen

Betriebsbereiche

```

```

1.4.2 - - Grundkenntnisse der

rechnergestützten

Erfassung, Steuerung

und Kontrolle der

betrieblichen

Warenbewegung

```

```

1.5 Büroorganisation

```

```

1.5.1 Fachgerechte und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der

betrieblichen bürotechnischen Organisationsmittel,

Arbeitsmittel und Kommunikationsmittel

```

```

1.5.2 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten Arbeiten mit

(Bestellungen, Lieferungen), Arbeiten Formularen und

bei Posteingang, Postausgang, Ablage, Vordrucken

Evidenz und Registratur

```

```

1.5.3 - Kenntnis über das Erfassen, Eingeben

und Auswerten von Daten

```

```

1.5.4 - - Grundkenntnisse über

betriebliche Risken

und deren Versiche-

rungsmöglichkeiten

sowie über

Schadensmeldungen

```

```

1.5.5 Grundkenntnisse - -

über den Verkehr

mit den für den

Lehrbetrieb und

den Lehrling

wichtigen

Behörden, Sozial-

versicherungs-

trägern und

Organisationen

der Arbeitgeber

und Arbeitnehmer

```

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```

2.

Warenbewirtschaftung

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```

2.1 Warenbeschaffung im Gartencenterbereich

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```

2.1.1 - Grundkenntnisse Kenntnis der

der branchen- branchenspezifischen

spezifischen und und

betriebsspezifi- betriebsspezifischen

schen Einkaufs- Einkaufsmöglich-

und Bezugsquellen keiten und

Bezugsquellen und

der

organisatorischen

Durchführung des

Einkaufs

```

```

2.1.2 - - Mitwirken bei der

Ermittlung des

Bedarfs

```

```

2.1.3 - Vorbereiten von Bestellen der Waren

Warenbestellun-

gen, Mitwirken

bei Warenbestel-

lungen

```

```

2.1.4 - Überwachen der Maßnahmen bei

Liefertermine Lieferverzug

```

```

2.1.5 - - Kenntnis über die

Einkaufsabwicklung

(Einholen,

Bearbeiten und

Prüfen von

Angeboten)

```

```

2.1.6 - Kenntnis der üblichen

Lieferbedingungen und

Zahlungsbedingungen

```

```

2.2 Warenannahme und Warenübernahme

```

```

2.2.1 Kenntnis der betriebsüblichen -

Warenannahme und Warenübernahme

```

```

2.2.2 - Warenannahme, Vergleichen der

gelieferten Waren mit Lieferpapieren,

Arbeiten bei der Behandlung der

Wareneingangsbelege

```

```

2.2.3 - Qualitäts- Ergreifen von

kontrolle und Maßnahmen bei

Feststellen von Qualitätsmängeln und

Mängeln und Qualitätsschäden bei

Schäden bei Waren Waren und Verpackung

und Verpackung

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```

2.2.4 - Kenntnis und Erkennen einschlägiger

Mängel, Krankheiten und Schädlingen bei

Pflanzen

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```

2.3 Warenlagerung

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```

2.3.1 Kenntnis der branchenspezifischen, betriebsspezifischen und

produktspezifischen Lagerungsvorschriften

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```

2.3.2 Fachgerechtes Lagern und Pflegen der Waren unter

Bedachtnahme auf Ordnung, Sicherheit und

Wirtschaftlichkeit, Überprüfen der Warenverbrauchsfristen

und Ablauftermine

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```

2.3.3 Behandeln, Pflegen und Lagern der Blumen und Pflanzen

```

```

2.3.4 - Kenntnis und Anwendung der

betriebsspezifischen Lagerorganisation

```

```

2.3.5 - Verwalten und Kontrollieren des Lagers,

Feststellen des Lagerbedarfs,

Überwachen des Warenbestandes

```

```

2.3.6 Kenntnis und Mitwirken bei der umweltgerechten

Abfallbehandlung (Vermeidung, Trennung, Verwertung und

Entsorgung)

```

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```

3.

Verkauf

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```

3.1 Warensortiment

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```

3.1.1 Kenntnis des betrieblichen Warensortiments - insbesondere

des Pflanzensortiments - hinsichtlich der fachlichen

Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften,

Beschaffenheit, Form, Ausführung, Sorten, Größen sowie

Verwendungsmöglichkeiten der jeweiligen Waren

```

```

3.1.2 Kenntnis der handelsüblichen und branchenüblichen

Warenbezeichnungen und Fachausdrücke, der handelsüblichen

und branchenüblichen Maße, Mengeneinheiten und

Verpackungseinheiten

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```

3.1.3 Kenntnis der handelsüblichen Blumen und Pflanzen, ihrer

Lebensbedingungen und Lebensfunktionen

```

```

3.1.4 Kenntnis über Pflanzenschutz, Düngung und Bewässerung

```

```

3.1.5 - Kenntnis der das betriebliche

Warensortiment bestimmenden Faktoren,

die sich aus Jahreszeit, Standort,

Kundenkreis, Wettbewerbssituation,

Preisgestaltung, Einkaufsmöglichkeiten

und Verkaufsmöglichkeiten ergeben

```

```

3.1.6 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normen

und Produktdeklaration

```

```

3.2 Verkaufsvorbereitung

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```

3.2.1 Vorbereiten der Waren und Verpackungsmaterialien zum Verkauf

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```

3.2.2 Kenntnis der Durchführen der Preisauszeichnung

Preisauszeich-

nungsvorschrif-

ten, Mitwirken

bei der Preis-

auszeichnung

```

```

3.3 Warenpräsentation und Verkaufsförderung

```

```

3.3.1 Gestaltung und verkaufsgerechte Präsentation des

Warenangebotes, einfache Dekorationsarbeiten

```

```

3.3.2 Kenntnis der branchen- und betriebsüblichen Mittel und

Möglichkeiten der Werbung und deren Anwendung

```

```

3.3.3 - Mitwirken bei der Planung,

Organisation und Durchführung von

werbe- und verkaufsfördernden

Maßnahmen

```

```

3.3.4 Anbieten und Durchführen von betrieblichen Serviceleistungen

beim Verkauf

```

```

3.4 Warenverkauf und Kundenberatung

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```

3.4.1 Kenntnis der Verkaufsanbahnung und Verkaufsabwicklung

```

```

3.4.2 Kenntnis des kundenorientierten Verhaltens

```

```

3.4.3 Führen von Verkaufsgesprächen: Bedarf und Wünsche der Kunden

ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und

Einwände der Kunden berücksichtigen

```

```

3.4.4 Bedarfs- und wunschgemäße Warenvorlage, Information der

Kunden über Wareneigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten,

Warenpflege, Warenqualität, Qualitätsunterschiede und

Preisunterschiede

```

```

3.4.5 Information der Kunden über Eigenschaften, Lebensbedürfnisse

und Lebensbedingungen der Pflanzen sowie über gärtnerische

Gestaltungsmöglichkeiten

```

```

3.4.6 Anbieten von Ergänzungsartikeln und Ersatzartikeln,

fachgerechtes Verpacken und Ausfolgen der Waren

```

```

3.4.7 - - Kenntnis über

Möglichkeiten der

Warenzustellung

```

```

3.4.8 Kenntnis der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen

(Umtausch, Preisauszeichnung, Gewährleistung)

```

```

3.4.9 - Kenntnis der betriebsüblichen

Behandlung von Reklamationen und des

betriebsüblichen Warenumtausches,

Verhalten bei Reklamationen

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```

3.4.10 - Kenntnis der betriebsüblichen

Maßnahmen gegen Ladendiebstahl und des

Verhaltens bei Ladendiebstahl

```

```

3.5 Verkaufsabrechnung

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3.5.1 - Ausfertigen von Kassazetteln und

Rechnungen, Ausrechnen der Umsatzsteuer

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```

3.5.2 - - Kenntnis der im

Betrieb angewandten

Kassensysteme,

Bedienen der Kasse

```

```

3.5.3 - - Abwickeln barer und

unbarer Zahlung

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```

```

4.

Betriebliches Rechnungswesen

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4.1 Kostenrechnung und Kalkulation

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```

4.1.1 - Grundkenntnisse der betrieblichen

Kosten, deren Beeinflußbarkeit und

deren Auswirkung auf die Rentabilität

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```

4.1.2 - - Kalkulieren des

Verkaufspreises

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```

4.2 Steuern und Abgaben

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```

4.2.1 - - Grundkenntnisse der

einzelhandelsein-

schlägigen Steuern

und Abgaben

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```

4.3 Rechnungswesen

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```

4.3.1 - Grundkenntnisse über Bedeutung und

Aufgabe der Inventur, Mitarbeit bei der

Inventur

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```

4.3.2 - Grundkenntnisse Grundkenntnisse über

über Aufgaben und Abläufe im

Funktion des betrieblichen

betrieblichen Rechnungswesen

Rechnungswesens

```

```

4.4 Zahlungsverkehr

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4.4.1 - - Kenntnis des

Zahlungsverkehrs mit

Lieferanten, Kunden,

Behörden, Post,

Geldinstituten und

Kreditinstituten;

Mitwirken beim

Zahlungsverkehr

```

```

4.4.2 - - Kenntnis des

betriebsüblichen

Verfahrens bei

Zahlungsverzug,

Durchführen

betriebsüblicher

einfacher

einschlägiger

Arbeiten

```

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