Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Immobilienkaufmann (Immobilienkaufmann-Ausbildungsordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch die Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1997, BGBl. I Nr. 67, wird - hinsichtlich des § 11 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales - verordnet:
Lehrberuf in der Immobilienwirtschaft
§ 1. In der Immobilienwirtschaft ist der Lehrberuf Immobilienkaufmann mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Immobilienkaufmann ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Organisation der Arbeit mit Hilfe der Informations- und Kommunikationssysteme unter Wahrung des Datenschutzes und der Datensicherheit,
Betreuung von Kunden, insbesondere Bearbeiten von Anfragen und Aufträgen, Führung von Kundenkarteien und Mitwirken bei der Vereinbarung von Geschäftsbedingungen,
Erledigung des Telefon- und Postverkehrs,
Verwalten und Bestandspflege von Immobilien nach innerbetrieblichen Vorgaben,
Vorbereiten von Analysen und Bewertungen von Immobilienobjekten sowie Verwertungskonzepten,
Vorbereiten des Vertragsabschlusses und Mitwirken bei Abwicklung des Kaufs, Verkaufs, der Vermietung und der Verpachtung von Immobilienobjekten,
Vorbereiten und Mitwirken bei Sanierungsmaßnahmen,
Vorbereiten der Erstellung von Finanzierungskonzepten,
Erledigung von Versicherungs-, Bank- und Behördenangelegenheiten sowie Durchführung von Arbeiten im Zahlungsverkehr,
Mitwirken an der betrieblichen Buchführung, Kostenrechnung und Lohnverrechnung.
Berufsbild
§ 3. Für den Lehrberuf Immobilienkaufmann wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
```
```
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
```
```
```
Der Lehrbetrieb
```
```
```
1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes
```
```
1.1.1 Einführung in die -
Organisation und
die Aufgaben, die
sich aus der
Stellung im
jeweiligen Wirt-
schaftsbereich
ergeben
```
```
1.1.2 - Kenntnis der Rechtsform sowie der
Aufgaben, die sich aus der Stellung im
jeweiligen wirtschaftsbereich ergeben
```
```
1.1.3 - Kenntnis der Marktposition, der
betriebsspezifischen funktionellen
Kontakte zu den jeweiligen
Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden
und deren Verhalten
```
```
1.1.4 - Kenntnis über betriebsrelevante
Gesetze und Verordnungen
```
```
1.1.5 Kenntnis der umweltgerechten Entsorgung von Büromaterial
```
```
1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
```
```
1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der
betrieblichen Einrichtungen und der technischen Betriebs-
und Hilfsmittel
```
```
1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahr sowie der einschlägigen
Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der
Gesundheit
```
```
1.2.3 Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen
Vorschriften
```
```
1.2.4 Kenntnis über die funktionell geeignete und ergonomische
Gestaltung des Arbeitsplatzes
```
```
1.3 Ausbildung im dualen System
```
```
1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
```
```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
```
1.3.3 Kenntnis der wichtigsten einschlägigen arbeits- und
sozialrechtlichen Bestimmungen
```
```
```
Verwaltung und Büroorganisation
```
```
```
2.1 Verwaltung
```
```
2.1.1 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe
```
```
2.1.2 Kenntnis über das Führen von Akten, Statistiken,
Anlegen und Kundenkarteien und Dateien
Führen von Akten,
Statistiken,
Kundenkarteien
und Dateien
```
```
2.1.3 - Auswerten von betriebsspezifischen
Statistiken und
entscheidungsorientierte Bewertung der
Ergebnisse
```
```
2.1.4 - - Grundkenntnisse über
betriebliche Risken
und deren Versiche-
rungsmöglichkeiten
sowie über
Schadensmeldungen
```
```
2.1.5 Grundkenntnisse - -
über den Verkehr
mit den für den
Lehrbetrieb und
den Lehrling
wichtigen
Behörden, Sozial-
versicherungs-
trägern und
Organisationen
der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer
```
```
2.2 Büroorganisation
```
```
2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der
betrieblichen bürotechnischen Organisations- und
Arbeitsmittel sowie Kommunikationsmittel
```
```
2.2.2 Grundkenntnisse Kenntnis und Anwendung der
über die betrieblichen elektronischen
Strukturen der Datenverarbeitung (Hardware,
betrieblichen Software, Betriebssystem)
elektronischen
Datenverarbeitung
(Anwendung und
Aufgabe der EDV
in der Betriebs-
organisation)
```
```
2.2.3 - Durchführen arbeitsplatzspezifischer
Anwendungen der elektronischen
Datenverarbeitung (wie
Textverarbeitung, Kalkulation,
Buchhaltung, Terminüberwachung, Ablage)
```
```
2.3 Schriftverkehr
```
```
2.3.1 Arbeitsplatzspezifische -
Schriftverkehrsarbeiten, Abwicklung
des Postein- und Postausganges,
Erstellung von Ablagen, Evidenzen
und Registraturen
```
```
2.3.2 - Zusammenstellen und Auswerten von
Berichten, Formulieren von
Schriftstücken und Briefen
```
```
2.3.3 - Schreiben nach Diktat und
allgemeinen Angaben, Schreiben von
Standardbriefen, Ausfüllen von
Formularen
```
```
```
Betriebliches Rechnungswesen
```
```
```
3.1 Kostenrechnung und Kalkulation
```
```
3.1.1 - Grundkenntnisse über die betrieblichen
Kosten, deren Beeinflußbarkeit und
deren Auswirkung auf die Rentabilität
```
```
3.1.2 - - Kenntnis der
Kostenrechnung
```
```
3.1.3 - Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten
```
```
3.2 Steuern und Abgaben
```
```
3.2.1 - - Grundkenntnisse der
einschlägigen
Steuern und Abgaben
```
```
3.3 Rechnungswesen
```
```
3.3.1 Grundkenntnisse Kenntnis über Aufgaben und Funktion
über Aufgaben und des betrieblichen Rechnungswesens
Funktion des
betrieblichen
Rechnungswesens
```
```
3.3.2 - Grundkenntnisse Kenntnis über
über rechnergestütze
rechnergestützte (Anm.: richtig:
Abläufe im rechnergestützte)
betrieblichen Abläufe im
Rechnungswesen betrieblichen
Rechnungswesen
```
```
3.3.3 - - Grundkenntnisse der
Lohn- und
Gehaltsverrechnung
```
```
3.3.4 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,
Prüfen und Kontrollieren von Daten
```
```
3.3.5 Vorbereiten von Unterlagen für die Rechnungserstellung
```
```
3.3.6 - Fakturieren
```
```
3.4 Zahlungsverkehr
```
```
3.4.1 - Kenntnis des Zahlungsverkehrs mit
Lieferanten, Kunden, Behörden, Post,
Geld- und Kreditinstituten
```
```
3.4.2 - Mitwirken beim Zahlungsverkehr
```
```
3.4.3 - - Kenntnis des
betriebsüblichen
Verfahrens bei
Zahlungsverzug,
Durchführen
einfacher
einschlägiger
Arbeiten
```
```
3.5 Buchführung
```
```
3.5.1 Grundkenntnisse - -
über die
betriebliche
Buchführung und
die betrieblichen
Buchungsunter-
lagen
```
```
3.5.2 - Betriebliche Buchungsarbeiten und
Erstellen von Auswertungen und
Statistiken
```
```
```
Verwaltung und Bestandspflege von Immobilien
```
```
```
4.1 Verwaltung von Immobilien
```
```
4.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis über die Mitwirken bei der
über die Betreuung und Betreuung und
Betreuung und Verwaltung von Verwaltung von
Verwaltung von Immobilienobjek- Immobilienobjekten
Immobilienobjek- ten (Miete, (Miete, Pacht,
ten (Miete, Pacht, Eigentum Eigentum und
Pacht, Eigentum, und Wohnungseigentum)
Wohnungseigentum) Wohnungseigentum)
```
```
4.1.2 Kenntnis über die Mitwirken bei der Führung von
Führung von Grundstücks-, Gebäude-, Wohnungs-,
Grundstücks-, Miet- und Pachtakten
Gebäude-,
Wohnungs-, Miet-
und Pachtakten
```
```
4.1.3 - Kenntnis über den Mitwirken beim
Abschluß von Abschluß von
Bestands-, Bestands-,
Eigentums- und Eigentums- und
Wohnungseigen- Wohnungseigen-
tumsverträgen; tumsverträgen;
Kenntnis über die Mitwirken bei der
Beendigung von Beendigung von
Bestandsverhält- Bestandsverhält-
nissen und über nissen und bei
die Veranlassungen bei
Veranlassungen Eigentümerwechsel
bei
Eigentümerwechsel
```
```
4.1.4 Kenntnis über Abrechnungen bei Mitwirken an der
Bestandsverhältnissen und Abrechnung bei
Wohnungseigentum (insbesondere Bestandsverhält-
Betriebskostenabrechnungen, nissen und
Hauptmietzinsabrechnungen) Wohnungseigentum
(insbesondere
Betriebskostenab-
rechnungen, Haupt-
mietzinsabrech-
nungen)
```
```
4.1.5 - Kenntnis über Mietzinsveränderungen
und Pachtpreisveränderungen und deren
Umsetzbarkeit (wie Indexanpassung)
```
```
4.1.6 - Kenntnis über Mitwirken bei der
das Mahnwesen Erbringung von
sowie über Leistungs- und
Leistungs- und Räumungsklagen,
Räumungsklagen Durchführen von
Mahnungen
```
```
4.1.7 Kenntnis über die Mitwirken bei der Erstellung von
Erstellung von Immobilienannoncen
Immobilien-
annoncen
```
```
4.2 Bestandspflege von Immobilien
```
```
4.2.1 Grundkenntnisse -
der
Gebäudetechnik
```
```
4.2.2 Bearbeiten von Veranlassen von Wartungsaufträgen
Reparaturmeldun- und Instandhaltungsaufträgen
gen, Vorbereitung
der
erforderlichen
Aufträge und
Prüfung von
Wartungs- und
Instandhaltungs-
aufträgen
```
```
4.2.3 - - Kenntnis über
betriebliche Abläufe
bei der
Ausschreibung,
Vergabe und Abnahme
von Bauleistungen
```
```
4.2.4 - - Kenntnis über
umweltschonende und
energiesparende
bauliche Maßnahmen
```
```
4.2.5 - Kenntnis über die Mitwirken bei der
Führung von Führung von Bauakten
Bauakten
```
```
4.2.6 Kenntnis über Kenntnis über die Überwachen der
einschlägige Ver- Schadensmeldung Schadens-
sicherungsmög- und Schadens- regulierung
lichkeiten regulierung
```
```
```
Kauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien
```
```
```
5.1 Vorbereitungsmaßnahmen
```
```
5.1.1 - - Kenntnis über die
Möglichkeiten der
Bewertung von
Immobilien nach
Lage, Art,
Beschaffenheit,
Nutzungsmöglich-
keiten und Ertrag
```
```
5.1.2 - Kenntnis über Grundbuch, Beschaffen
von Grundbuchauszügen und Urkunden
```
```
5.1.3 - Kenntnis über die rechtlichen
Grundlagen von Kauf-, Verkauf-,
Miet-, Pachtverträgen,
Maklervertragsbedingungen
```
```
5.1.4 Kundenorientier- Fachgerechte Auskunfterteilung über
tes Verhalten das betriebliche Leistungsangebot,
kundenorientiertes Verhalten, Beraten
von Kunden
```
```
5.2 Kauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien
```
```
5.2.1 - Kenntnis über Mitwirkung an der
individuelle Beratung von Kunden
Beratung von unter
Kunden unter Berücksichtigung von
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.