Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Speditionskaufmann (Speditionskaufmann-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-07-01
Status Aufgehoben · 2004-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 14
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch die Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1997, BGBl. I Nr. 67, wird - hinsichtlich des § 13 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales - verordnet:

Lehrberuf im Transportwesen

§ 1. Im Bereich des Transportwesens ist der Lehrberuf Speditionskaufmann mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Speditionskaufmann ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:

1.

Kenntnis der Grenzübergänge und Hauptverkehrsrouten,

2.

Auswahl und Disposition des optimalen Verkehrsträgers nach dem Transportbedarf des Kunden,

3.

Kalkulation von Transportkosten und Nebengebühren,

4.

Anbieten und organisatorische Abwicklung von Transportleistungen, Lagerleistungen und speditionellen Nebenleistungen,

5.

Zollabfertigung von Exportsendungen und Importsendungen,

6.

Lagerdokumentation, Lagerabrechnung und Entwicklung von Logistikkonzepten,

7.

Kundenbetreuung und Kundenberatung,

8.

Durchführen facheinschlägiger Arbeiten im Rechnungswesen (Kostenrechnung, Kalkulation und Controlling),

9.

Ausfertigen und Bearbeiten von facheinschlägigen Formularen, Vordrucken und Schriftstücken,

10.

Fachgerechte Verwendung aktueller Kommunikationsmittel,

11.

Kenntnis der facheinschlägigen rechtlichen Bestimmungen, wie insbesondere der Haftungsbestimmungen der verschiedenen Verkehrsträger sowie die Beratung der Kunden in Schadensfällen.

Berufsbild

§ 3. Für den Lehrberuf Speditionskaufmann wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

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1.

Der Lehrbetrieb

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1.1 Marktstellung des Lehrbetriebes

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1.1.1 Einführung in die - -

Aufgaben und in

die

Branchenstellung

des Lehrbetriebes

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```

1.1.2 - Kenntnis der Marktposition, der

Standorteinflüsse sowie des

Kundenkreises

```

```

1.1.3 Kenntnis der - -

Rechtsform des

Lehrbetriebes

```

```

1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und

Umweltschutz

```

```

1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen

Einrichtungen

```

```

1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen

Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der

Gesundheit

```

```

1.2.3 Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen

Vorschriften

```

```

1.2.4 Grundkenntnisse - -

über die

funktionell

geeignete und

ergonomische

Gestaltung des

Arbeitsplatzes

```

```

1.2.5 Kenntnis über betriebsspezifische Umweltvorschriften

```

```

1.3 Ausbildung im dualen System

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```

1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

```

```

1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über

wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

```

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```

2.

Verwaltung und Organisation

```

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```

2.1 Verwaltung

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```

2.1.1 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe

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```

2.1.2 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Zusammenstellen und

Auswerten von Berichten, Formulieren von Schriftstücken und

Briefen

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```

2.1.3 Arbeiten bei Posteingang, -

Postausgang, Ablage, Evidenz und

Registratur

```

```

2.1.4 - Führen und Verwalten von Karteien,

Dateien und Statistiken

```

```

2.1.5 - Kenntnis der betriebsüblichen

Behandlung von Reklamationen und des

Verhaltens bei Reklamationen, Mitwirken

bei der Behandlung von Reklamationen

```

```

2.2 Organisation

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```

2.2.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben und

Zuständigkeit der einzelnen Betriebsbereiche

```

```

2.2.2 Fach- und funktionsgerechte Verwendung der betrieblichen

technischen Arbeitsmittel, Kommunikationsmittel sowie

aktueller Kommunikationstechnologien

```

```

2.2.3 Grundkenntnisse - -

über die Anwendung

und Aufgaben von

betrieblichen

rechnergestützten

Systemen

```

```

2.2.4 Grundkenntnisse des Datenschutzrechts

```

```

2.2.5 - Kenntnis und Durchführen von

arbeitsplatzspezifischen betrieblichen

rechnergestützten Anwendungen (wie

Textverarbeitung, Kalkulation,

Buchhaltung, Fracht- und

Begleitpapiere, Abrechnung)

```

```

2.2.6 - - Grundkenntnisse über

betriebliche Risken

und deren Versiche-

rungsmöglichkeiten

sowie über

Schadensmeldungen

```

```

2.2.7 Grundkenntnisse - -

über den Verkehr

mit den für den

Lehrbetrieb und

den Lehrling

wichtigen

Behörden, Sozial-

versicherungs-

trägern und

Organisationen

der Arbeitgeber

und Arbeitnehmer

```

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```

3.

Beschaffung von Leistungen

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```

3.1 Angebotsermittlung

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```

3.1.1 - Kenntnis der branchen- und

betriebsspezifischen Möglichkeiten der

Beschaffung von Transportleistungen,

Lagerleistungen und speditionellen

Nebenleistungen, Kenntnis über deren

organisatorische Durchführung

```

```

3.1.2 - Einholen, Bearbeiten und Prüfen von

Angeboten, Prüfen von

Auftragsbestätigungen

```

```

3.2 Beschaffung

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```

3.2.1 - Vorbereiten von und Mitwirken bei der

Beschaffung von Transportleistungen,

Lagerleistungen und speditionellen

Nebenleistungen

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```

3.2.2 Kenntnis der verschiedenen Transportarten und deren

technischer Bedingungen

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4.

Leistungen des Betriebes

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4.1 Betriebliches Leistungsangebot

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4.1.1 Kenntnis des betrieblichen Leistungsangebots und der

hiefür maßgebenden Faktoren, die sich aus Kundenkreis,

Wettbewerbssituation und Preisgestaltung ergeben

```

```

4.1.2 Grundkenntnisse Kenntnis über die wichtigen

über die inländischen und ausländischen

wichtigsten Verkehrswege und Verkehrsknotenpunkte

inländischen und

ausländischen

Verkehrswege und

Verkehrsknoten-

punkte

```

```

4.1.3 - Kenntnis der -

Beförderungsbe-

dingungen, Beför-

derungsmittel und

Beförderungsmög-

lichkeiten der

verschiedenen

Verkehrsträger

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```

4.1.4 Kenntnis und Anwendung der wichtigsten, auch

fremdsprachigen, Fachausdrücke

```

```

4.1.5 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise, Führen von

zielgerechter Kommunikation (Deutsch, Fremdsprachen)

```

```

4.2 Verkauf

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```

4.2.1 Kenntnis der betriebsspezifischen Abwicklung des Verkaufs

der Speditionsleistungen

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```

4.2.2 Führen von Speditionsbüchern -

und Aufzeichnungen von Aufträgen

```

```

4.2.3 Kenntnis und Ausfertigen der Fracht- und Begleitpapiere

für die verschiedenen Verkehrsträger und deren

Einsatzmöglichkeiten

```

```

4.2.4 - Kenntnis der und Mitarbeit beim

Ausfertigen der Zollpapiere, Mitarbeit

bei Zollabfertigungsarbeiten und bei

der Zollbeschau

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```

4.2.5 - Ermitteln der zweckentsprechenden

Verkehrsträger, Transportarten und

Frachtwege (einschließlich des

Sammelgutverkehrs und kombinierter

Verkehre)

```

```

4.2.6 - Frachtberechnung für die vom Betrieb

eingesetzten Verkehrsträger

```

```

4.2.7 - Handhaben der Speditionstarife und

Gütertarife

```

```

4.2.8 - Mitarbeit beim Abschluß und bei der

Abrechnung von branchenspezifischen

Versicherungen (Transportversicherung,

Lagerversicherung,

Haftpflichtversicherung,

Frachtführerversicherung)

```

```

4.2.9 - - Mitwirken am

Disponieren von

Fahrzeugen und

technischen Geräten

unter Beachtung der

Fahrzeiten, Be- und

Entladezeiten

```

```

4.3 Einschlägige rechtliche Bestimmungen

```

```

4.3.1 Grundkenntnisse über die -

wichtigsten einschlägigen

Bestimmungen des Handelsrechts,

Gewerberechts, Verkehrsrechts,

Transportrechts und

Versicherungsrechts

```

```

4.3.2 - Kenntnis der wichtigsten einschlägigen

Vorschriften des Zollrechts,

Außenhandelsrechts und Arbeitsrechts

einschließlich der dazugehörigen

Warenkunde

```

```

4.3.3 Grundkenntnisse Kenntnis der Allgemeinen

über die Österreichischen Spediteurbedingungen

Allgemeinen (AÖSp) und der Speditionsversicherung

Österreichischen (SVS) und der Rollfuhrversicherung

Spediteurbedin- (RVS)

gungen (AÖSp),

über die

Speditionsversi-

cherung (SVS) und

Rollfuhrversiche-

rung (RSV)

```

```

4.3.4 - Kenntnis der wichtigsten im

Handelsverkehr auf die Warenlieferung

und auf die Abwicklung von

Beförderungsgeschäften Bezug habenden

Liefer- und Zahlungsklauseln

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```

```

5.

Kundenbetreuung und Werbung

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```

```

5.1 Kundenbetreuung und Kundenberatung

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```

5.1.1 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber Kunden

```

```

5.1.2 Führen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen: Bedarf und

Wünsche der Kunden ermitteln, Verkaufsargumente ableiten,

Fragen und Einwände der Kunden berücksichtigen, Mitwirken

bei der Bearbeitung von Kundenreklamationen

```

```

5.2 Verkaufsförderung

```

```

5.2.1 Grundkenntnisse Kenntnis der branchen- und

der branchen- und betriebsspezifischen Mittel und

betriebsspezifi- Möglichkeiten von Werbung und Marketing

schen

Werbemaßnahmen

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```

5.2.2 Mitwirken bei Qualitätssicherungsmaßnahmen

```

```

5.3 Abrechnung

```

```

5.3.1 Kenntnis des betrieblichen -

Abrechnungs- und Kassensystems

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```

5.3.2 Vorbereiten von Unterlagen für -

die Rechnungserstellung

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```

5.3.3 - Ausfertigen von Rechnungen, Ausrechnen

der Umsatzsteuer

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```

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6.

Behandlung von Gütern und Lagerhaltung

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```

6.1 Behandlung von Gütern

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```

6.1.1 Grundkenntnisse der Behandlung -

von Gütern und deren Lademittel bei

Lagerung und Transport

einschließlich der dazugehörigen

Warenkunde

```

```

6.1.2 - - Kenntnis der

Behandlung von

Gefahrgut bei

Lagerung und

Transport

einschließlich der

verkehrsträgerspezi-

fischen nationalen

und internationalen

Vorschriften

```

```

6.1.3 - - Kenntnis der

Behandlung von

temperaturempfindli-

chen Gütern bei

Lagerung und

Transport

```

```

6.1.4 - Grundkenntnisse -

der besonderen

Beförderungsarten

und Beförderungs-

bedingungen im

nationalen und

internationalen

Möbel- und

Umzugstransport

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```

6.1.5 Grundkenntnisse über die Entsorgung von Altstoffen und

Abfallmaterial entsprechend den gesetzlichen Vorschriften

```

```

6.2 Lagerhaltung

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6.2.1 Kenntnis der - -

betrieblichen

Lagerorganisation

und über die

sachgemäße

Lagerung von Gütern

```

```

6.2.2 - Grundkenntnisse über -

die gesetzlichen

Vorschriften für den

Lagerhalter

```

```

6.2.3 Mitwirken bei der - -

Lagerdokumentation,

Mitwirken bei der

Ermittlung und beim

Melden von Schäden

```

```

6.2.4 - - Durchführen von

Arbeiten in der

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