Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Speditionskaufmann (Speditionskaufmann-Ausbildungsordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch die Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1997, BGBl. I Nr. 67, wird - hinsichtlich des § 13 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales - verordnet:
Lehrberuf im Transportwesen
§ 1. Im Bereich des Transportwesens ist der Lehrberuf Speditionskaufmann mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Speditionskaufmann ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Kenntnis der Grenzübergänge und Hauptverkehrsrouten,
Auswahl und Disposition des optimalen Verkehrsträgers nach dem Transportbedarf des Kunden,
Kalkulation von Transportkosten und Nebengebühren,
Anbieten und organisatorische Abwicklung von Transportleistungen, Lagerleistungen und speditionellen Nebenleistungen,
Zollabfertigung von Exportsendungen und Importsendungen,
Lagerdokumentation, Lagerabrechnung und Entwicklung von Logistikkonzepten,
Kundenbetreuung und Kundenberatung,
Durchführen facheinschlägiger Arbeiten im Rechnungswesen (Kostenrechnung, Kalkulation und Controlling),
Ausfertigen und Bearbeiten von facheinschlägigen Formularen, Vordrucken und Schriftstücken,
Fachgerechte Verwendung aktueller Kommunikationsmittel,
Kenntnis der facheinschlägigen rechtlichen Bestimmungen, wie insbesondere der Haftungsbestimmungen der verschiedenen Verkehrsträger sowie die Beratung der Kunden in Schadensfällen.
Berufsbild
§ 3. Für den Lehrberuf Speditionskaufmann wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
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Der Lehrbetrieb
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1.1 Marktstellung des Lehrbetriebes
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1.1.1 Einführung in die - -
Aufgaben und in
die
Branchenstellung
des Lehrbetriebes
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1.1.2 - Kenntnis der Marktposition, der
Standorteinflüsse sowie des
Kundenkreises
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```
1.1.3 Kenntnis der - -
Rechtsform des
Lehrbetriebes
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1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und
Umweltschutz
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1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen
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```
1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen
Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der
Gesundheit
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1.2.3 Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen
Vorschriften
```
```
1.2.4 Grundkenntnisse - -
über die
funktionell
geeignete und
ergonomische
Gestaltung des
Arbeitsplatzes
```
```
1.2.5 Kenntnis über betriebsspezifische Umweltvorschriften
```
```
1.3 Ausbildung im dualen System
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1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
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```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
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Verwaltung und Organisation
```
```
```
2.1 Verwaltung
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2.1.1 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe
```
```
2.1.2 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Zusammenstellen und
Auswerten von Berichten, Formulieren von Schriftstücken und
Briefen
```
```
2.1.3 Arbeiten bei Posteingang, -
Postausgang, Ablage, Evidenz und
Registratur
```
```
2.1.4 - Führen und Verwalten von Karteien,
Dateien und Statistiken
```
```
2.1.5 - Kenntnis der betriebsüblichen
Behandlung von Reklamationen und des
Verhaltens bei Reklamationen, Mitwirken
bei der Behandlung von Reklamationen
```
```
2.2 Organisation
```
```
2.2.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben und
Zuständigkeit der einzelnen Betriebsbereiche
```
```
2.2.2 Fach- und funktionsgerechte Verwendung der betrieblichen
technischen Arbeitsmittel, Kommunikationsmittel sowie
aktueller Kommunikationstechnologien
```
```
2.2.3 Grundkenntnisse - -
über die Anwendung
und Aufgaben von
betrieblichen
rechnergestützten
Systemen
```
```
2.2.4 Grundkenntnisse des Datenschutzrechts
```
```
2.2.5 - Kenntnis und Durchführen von
arbeitsplatzspezifischen betrieblichen
rechnergestützten Anwendungen (wie
Textverarbeitung, Kalkulation,
Buchhaltung, Fracht- und
Begleitpapiere, Abrechnung)
```
```
2.2.6 - - Grundkenntnisse über
betriebliche Risken
und deren Versiche-
rungsmöglichkeiten
sowie über
Schadensmeldungen
```
```
2.2.7 Grundkenntnisse - -
über den Verkehr
mit den für den
Lehrbetrieb und
den Lehrling
wichtigen
Behörden, Sozial-
versicherungs-
trägern und
Organisationen
der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer
```
```
```
Beschaffung von Leistungen
```
```
```
3.1 Angebotsermittlung
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```
3.1.1 - Kenntnis der branchen- und
betriebsspezifischen Möglichkeiten der
Beschaffung von Transportleistungen,
Lagerleistungen und speditionellen
Nebenleistungen, Kenntnis über deren
organisatorische Durchführung
```
```
3.1.2 - Einholen, Bearbeiten und Prüfen von
Angeboten, Prüfen von
Auftragsbestätigungen
```
```
3.2 Beschaffung
```
```
3.2.1 - Vorbereiten von und Mitwirken bei der
Beschaffung von Transportleistungen,
Lagerleistungen und speditionellen
Nebenleistungen
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```
3.2.2 Kenntnis der verschiedenen Transportarten und deren
technischer Bedingungen
```
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```
Leistungen des Betriebes
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```
4.1 Betriebliches Leistungsangebot
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```
4.1.1 Kenntnis des betrieblichen Leistungsangebots und der
hiefür maßgebenden Faktoren, die sich aus Kundenkreis,
Wettbewerbssituation und Preisgestaltung ergeben
```
```
4.1.2 Grundkenntnisse Kenntnis über die wichtigen
über die inländischen und ausländischen
wichtigsten Verkehrswege und Verkehrsknotenpunkte
inländischen und
ausländischen
Verkehrswege und
Verkehrsknoten-
punkte
```
```
4.1.3 - Kenntnis der -
Beförderungsbe-
dingungen, Beför-
derungsmittel und
Beförderungsmög-
lichkeiten der
verschiedenen
Verkehrsträger
```
```
4.1.4 Kenntnis und Anwendung der wichtigsten, auch
fremdsprachigen, Fachausdrücke
```
```
4.1.5 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise, Führen von
zielgerechter Kommunikation (Deutsch, Fremdsprachen)
```
```
4.2 Verkauf
```
```
4.2.1 Kenntnis der betriebsspezifischen Abwicklung des Verkaufs
der Speditionsleistungen
```
```
4.2.2 Führen von Speditionsbüchern -
und Aufzeichnungen von Aufträgen
```
```
4.2.3 Kenntnis und Ausfertigen der Fracht- und Begleitpapiere
für die verschiedenen Verkehrsträger und deren
Einsatzmöglichkeiten
```
```
4.2.4 - Kenntnis der und Mitarbeit beim
Ausfertigen der Zollpapiere, Mitarbeit
bei Zollabfertigungsarbeiten und bei
der Zollbeschau
```
```
4.2.5 - Ermitteln der zweckentsprechenden
Verkehrsträger, Transportarten und
Frachtwege (einschließlich des
Sammelgutverkehrs und kombinierter
Verkehre)
```
```
4.2.6 - Frachtberechnung für die vom Betrieb
eingesetzten Verkehrsträger
```
```
4.2.7 - Handhaben der Speditionstarife und
Gütertarife
```
```
4.2.8 - Mitarbeit beim Abschluß und bei der
Abrechnung von branchenspezifischen
Versicherungen (Transportversicherung,
Lagerversicherung,
Haftpflichtversicherung,
Frachtführerversicherung)
```
```
4.2.9 - - Mitwirken am
Disponieren von
Fahrzeugen und
technischen Geräten
unter Beachtung der
Fahrzeiten, Be- und
Entladezeiten
```
```
4.3 Einschlägige rechtliche Bestimmungen
```
```
4.3.1 Grundkenntnisse über die -
wichtigsten einschlägigen
Bestimmungen des Handelsrechts,
Gewerberechts, Verkehrsrechts,
Transportrechts und
Versicherungsrechts
```
```
4.3.2 - Kenntnis der wichtigsten einschlägigen
Vorschriften des Zollrechts,
Außenhandelsrechts und Arbeitsrechts
einschließlich der dazugehörigen
Warenkunde
```
```
4.3.3 Grundkenntnisse Kenntnis der Allgemeinen
über die Österreichischen Spediteurbedingungen
Allgemeinen (AÖSp) und der Speditionsversicherung
Österreichischen (SVS) und der Rollfuhrversicherung
Spediteurbedin- (RVS)
gungen (AÖSp),
über die
Speditionsversi-
cherung (SVS) und
Rollfuhrversiche-
rung (RSV)
```
```
4.3.4 - Kenntnis der wichtigsten im
Handelsverkehr auf die Warenlieferung
und auf die Abwicklung von
Beförderungsgeschäften Bezug habenden
Liefer- und Zahlungsklauseln
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```
```
Kundenbetreuung und Werbung
```
```
```
5.1 Kundenbetreuung und Kundenberatung
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5.1.1 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber Kunden
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```
5.1.2 Führen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen: Bedarf und
Wünsche der Kunden ermitteln, Verkaufsargumente ableiten,
Fragen und Einwände der Kunden berücksichtigen, Mitwirken
bei der Bearbeitung von Kundenreklamationen
```
```
5.2 Verkaufsförderung
```
```
5.2.1 Grundkenntnisse Kenntnis der branchen- und
der branchen- und betriebsspezifischen Mittel und
betriebsspezifi- Möglichkeiten von Werbung und Marketing
schen
Werbemaßnahmen
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```
5.2.2 Mitwirken bei Qualitätssicherungsmaßnahmen
```
```
5.3 Abrechnung
```
```
5.3.1 Kenntnis des betrieblichen -
Abrechnungs- und Kassensystems
```
```
5.3.2 Vorbereiten von Unterlagen für -
die Rechnungserstellung
```
```
5.3.3 - Ausfertigen von Rechnungen, Ausrechnen
der Umsatzsteuer
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```
```
Behandlung von Gütern und Lagerhaltung
```
```
```
6.1 Behandlung von Gütern
```
```
6.1.1 Grundkenntnisse der Behandlung -
von Gütern und deren Lademittel bei
Lagerung und Transport
einschließlich der dazugehörigen
Warenkunde
```
```
6.1.2 - - Kenntnis der
Behandlung von
Gefahrgut bei
Lagerung und
Transport
einschließlich der
verkehrsträgerspezi-
fischen nationalen
und internationalen
Vorschriften
```
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6.1.3 - - Kenntnis der
Behandlung von
temperaturempfindli-
chen Gütern bei
Lagerung und
Transport
```
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6.1.4 - Grundkenntnisse -
der besonderen
Beförderungsarten
und Beförderungs-
bedingungen im
nationalen und
internationalen
Möbel- und
Umzugstransport
```
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6.1.5 Grundkenntnisse über die Entsorgung von Altstoffen und
Abfallmaterial entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
```
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6.2 Lagerhaltung
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6.2.1 Kenntnis der - -
betrieblichen
Lagerorganisation
und über die
sachgemäße
Lagerung von Gütern
```
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6.2.2 - Grundkenntnisse über -
die gesetzlichen
Vorschriften für den
Lagerhalter
```
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6.2.3 Mitwirken bei der - -
Lagerdokumentation,
Mitwirken bei der
Ermittlung und beim
Melden von Schäden
```
```
6.2.4 - - Durchführen von
Arbeiten in der
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