Erklärung des Rücktritts vom Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen(NR: GP XX RV 615 AB 763 S. 78. BR: AB 5475 S. 628.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die nachstehende Erklärung des Rücktritts vom Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, die verfassungsändernd ist, wird genehmigt. Durch Art. 2 § 3 Z 6, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Erklärung wurde am 15. September 1997 beim Generaldirektor der WTO hinterlegt; der Rücktritt wurde gemäß Art. IX Abs. 8 des Übereinkommens mit 14. November 1997 wirksam.
Durch Art. 2 § 3 Z 6, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend
festgestellt.
Erklärung
Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den Rücktritt von dem in Genf am 12. April 1979 abgeschlossenen Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen *1), gemäß Art. IX Z 8 dieses Übereinkommens.
Wien, am 6. August 1997
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 452/1981 idF BGBl. Nr. 38/1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 274/1995
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