Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundgemacht worden, daß es beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsicht aufgelegt worden ist. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen wird genehmigt
und
im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG erfolgt die Kundmachung des Vertragstextes samt Anhängen und Protokollen in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.
Ratifikationstext
Die Notifikation gemäß Art. 131 des Abkommens wurde am 30. April 1996 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 131 mit 1. Februar 1998 in Kraft getreten.
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