Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufes im Abschnitt Loifarn, Bereich Birgltunnel, im Zuge der Hochleistungsstrecke Salzburg–Schwarzach/St. Veit–Villach-Staatsgrenze bei Rosenbach
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung BGBl. Nr. 384/1996, wird verordnet:
Der Trassenverlauf des Abschnittes Loifarn, Bereich Birgltunnel, im Bereich der Hochleistungsstrecke Salzburg-Schwarzach/St.
Veit-Villach-Staatsgrenze bei Rosenbach wird wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 2,060 (Abzweigung Brandstatt) im Bereich des Endportales des Untersbergtunnel und endet bei km 3,800.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde St. Veit im Pongau aufliegenden Planunterlage (Plannummer 1776/TV/11a) zu ersehen.
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