Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Kenngrößen und Beurteilungsmaßstäbe für die Genehmigung von Anlagen für Betriebe des Handels sowie von ausschließlich oder überwiegend für Handelsbetriebe vorgesehenen Gesamtanlagen (Einkaufszentren-Verordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 77 Abs. 6 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 30/1998, wird verordnet:
§ 1. (1) Diese Verordnung gilt, sofern Abs. 2 nicht anderes bestimmt, für Projekte von Betriebsanlagen mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 m2 oder einer Bruttogeschoßfläche von mehr als 1 000 m2.
(2) Nicht unter diese Verordnung fallen Projekte für Betriebsanlagen, die ausschließlich dem Verkauf der in der Anlage 1 zu dieser Verordnung genannten Waren zu dienen bestimmt sind.
§ 2. Erhebliche Nachteile für die bestehenden Versorgungsstrukturen im Sinne des § 77 Abs. 6 GewO 1994 sind zu erwarten, wenn der prognostizierte Umsatz (§ 3 Abs. 1) einer unter § 1 Abs. 1 fallenden Betriebsanlage, bzw. im Fall des § 4 eines der Handelsbereiche einer solchen Betriebsanlage, 5% des einzelhandelsrelevanten Umsatzpotentials (§ 3 Abs. 2) im Einzugsgebiet des Projekts (§ 3 Abs. 4) übersteigt.
§ 3. (1) Der prognostizierte Umsatz im Sinne des § 2 ergibt sich aus einer Multiplikation der vom Genehmigungswerber in seinem Genehmigungsantrag angeführten Verkaufsfläche mit der entsprechenden branchen- und größenspezifischen Durchschnitts-Umsatzleistung (Quadratmeterumsätze nach Handelsbranchen) nach der Anlage 2.
(2) Das einzelhandelsrelevante Umsatzpotential im Sinne des § 2 ergibt sich, sofern Abs. 3 nicht anderes bestimmt, aus einer Multiplikation der aus der Anlage 3 ersichtlichen durchschnittlichen einzelhandelsrelevanten Bruttoumsätze je Einwohner mit der Anzahl der Einwohner im Einzugsgebiet (Abs. 4) des Projekts.
(3) Bei Projekten für Betriebsanlagen gemäß § 1 Abs. 1, in denen Waren der Branchengruppen Nahrungs- und Genußmittel (ausgenommen Tabak), Textilwaren und Bekleidung und bzw. oder Schuhe verkauft werden sollen, muß bei der Berechnung gemäß Abs. 2 der Anzahl der Einwohner im Einzugsgebiet des Projekts jeweils die Anzahl der Gäste (§ 5 Abs. 1 des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992) im Jahresdurchschnitt (Zahl der Gästenächtigungen im Einzugsgebiet geteilt durch 365) hinzugezählt werden.
(4) Einzugsgebiet des Projekts im Sinne dieser Verordnung ist jener örtliche Bereich, von dem aus die Betriebsanlage gemäß § 1 Abs. 1 mit einem Personenkraftwagen bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb von zehn Minuten erreichbar ist.
§ 4. Betrifft ein Anlagenprojekt unterschiedliche Handelsbereiche (zB Bücher-, Uhren-, Textilhandel), so ist jeder dieser Handelsbereiche gesondert zu prüfen. Zu diesem Zweck muß der Genehmigungswerber dem Genehmigungsansuchen eine genaue Aufstellung beilegen, aus der hervorgeht, welcher Teil der Verkaufsfläche dem Verkauf welcher Waren(gruppe) dienen soll.
Anlage 1
(§ 1 Abs. 2)
Waren gemäß § 1 Abs. 2
Campingartikel
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeugzubehör
Landmaschinen
Anlage 2
(§ 3 Abs. 1)
Quadratmeterumsätze nach Handelsbranchen
```
```
durchschnittlicher Umsatz Schilling
```
```
Autozubehör 20 000
```
```
```
```
Baumärkte Heimwerkermärkte Heimwerkergeschäfte
```
```
Bau- und
Heimwerkerhandel 24 000 40 000 30 000
```
```
```
```
größere Fach- und Diskontgeschäfte in
nichtzentraler Lage
```
```
Buchhandel 70 000
```
```
```
```
Drogeriemärkte übrige Drogerien und
Parfümerien
```
```
Drogerie- und
Parfümeriehandel 55 000 57 000
```
```
```
```
großer mittlerer kleiner
Elektroeinzel- Elektroeinzel- Elektroeinzel-
handel handel handel
```
```
Elektroeinzelhandel 126 000 44 000 42 000
```
```
```
```
Supermärkte Verbraucher- Verbraucher-
(400 bis märkte märkte
1 000 m2) bis 2 500 m2 ab 2 500 m2
```
```
Lebensmittel 60 000 65 000 58 000
```
```
```
```
klassisches Einrich- Möbelab- Möbelsorti-
Möbelfach- tungshäuser holmärkte menter und
geschäft Wohnstudios
```
```
Möbelhandel 28 000 21 000 16 000 65 000
```
```
```
```
kombinierte nichtfiliali-
filialisierte Optik-Outlets- sierte Optik-
Optiker Optikanteil Fachgeschäfte
```
```
Optikhandel 90 000 100 000 65 000
```
```
```
```
Fachhändler Diskonter
```
```
Papier- und
Schreibwarenhandel 50 000 45 000
```
```
```
```
Fachgeschäfte Schuhfachmärkte
```
```
Schuhhandel 39 000 20 000
```
```
```
```
Spielwarenhandel Spielwarenhandel
„klein'' „groß''
```
```
Spielwarenhandel 22 000 32 000
```
```
```
```
großflächige mittelgroße Spezial-
Sportmärkte „all round'' geschäfte
(über 2 000 m2) Fachgeschäfte für einzelne
Sportarten
```
```
Sportartikel 54 000 44 000 45 000
```
```
```
```
Beklei- Beklei-
dungs- dungs-
fach- fach-
märkte geschäfte Boutiquen Kaufhäuser
```
```
Bekleidungshandel 41 000 47 000 49 000 45 000
```
```
```
```
Durchschnitt der Filialisten
```
```
Uhren- und
Schmuckwaren 133 000
```
```
Anlage 3
(§ 3 Abs. 2 und 3)
Durchschnittliche einzelhandelsrelevante Bruttoumsätze je Einwohner
in Schilling
```
```
Bruttoumsatz
Branche je Einwohner
in Schilling
```
```
Nahrungs- und Genußmittel (ausgenommen Tabak) 18 565
```
```
Textilwaren und Bekleidung 6 315
```
```
Schuhe 1 621
```
```
Leder- und Lederersatzwaren 164
```
```
kosmetische Erzeugnisse, Wasch-, Reinigungs-,
Putzmittel und Chemikalien 2 829
```
```
Möbel und Heimtextilien 5 687
```
```
Metallwaren, Haushalts- und Küchengeräte, Glas-
und Keramikwaren 1 352
```
```
Gummi- und Kunststoffwaren (einschließlich
Fußbodenbeläge) 92
```
```
Näh-, Strick- und Büromaschinen 582
```
```
Optische und feinmechanische Erzeugnisse 1 169
```
```
elektrotechnische Erzeugnisse 2 528
```
```
Papier- und Schreibwaren, Büro- und Schulbedarf 374
```
```
Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Musikalien 1 368
```
```
Uhren- und Schmuckwaren 790
```
```
Spielwaren, Sportartikel und Musikinstrumente 1 537
```
```
Brennstoffe 1 386
```
```
Blumen und Pflanzen 567
```
```
kein ausgeprägter Schwerpunkt 4 348
```
```
übrige Waren 836
```
```
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.