Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet derElektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts-und -organisationsgesetz - ElWOG)Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet derElektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts-und -organisationsgesetz - ElWOG), das Bundesverfassungsgesetz, mitdem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischenElektrizitätswirtschaft geregelt werden, erlassen wird und dasKartellgesetz 1988 und das Preisgesetz 1992 geändert werden(NR: GP XX RV 1108 AB 1305 S. 133. BR: AB 5732 S. 643.)(CELEX-Nr.: 396L0092, 390L0547)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1998-08-19
Status Aufgehoben · 2000-12-01
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 517
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

```

1.

Teil

```

Grundsätze

§ 1. Verfassungsbestimmung

§ 2. Geltungsbereich

§ 3. Ziele

§ 4. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

§ 5. Koordination und Kooperation

§ 6. Grundsätze beim Betrieb von Elektrizitätsunternehmen

§ 7. Begriffsbestimmungen

```

2.

Teil

```

Rechnungslegung, innere Organisation, Entflechtung und Transparenz

der Buchführung von Elektrizitätsunternehmen

§ 8. Rechnungslegung

§ 9. Besondere Bestimmungen für integrierte

Elektrizitätsunternehmen

§ 10. Auskunfts- und Einsichtsrechte

§ 11. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

```

3.

Teil

```

Stromerzeugungsanlagen und Stromlieferungsverträge

§ 12. Errichtungsgenehmigung und Betriebsbewilligung

§ 13. Stromlieferungsverträge bei Strombezug aus Drittstaaten

§ 14. Meldepflicht von Stromlieferungsverträgen

```

4.

Teil

```

Der Betrieb von Netzen

```

1.

Hauptstück

```

Rechte und Pflichten der Netzbetreiber

```

1.

Abschnitt

```

Allgemeine Pflichten

§ 15. Gewährung des Netzzuganges

§ 16. Verpflichtung zum Elektrizitätstransit

§ 17. Organisation des Netzzuganges

§ 18. Bedingungen des Netzzuganges

§ 19. Netzzugang bei nicht ausreichenden Kapazitäten

§ 20. Verweigerung des Netzzuganges

§ 21. Streitbeilegungsverfahren

```

2.

Abschnitt

```

Übertragungsnetze

§ 22. Feststellungsverfahren

§ 23. Pflichten der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 24. Genehmigung der Allgemeinen Bedingungen

§ 25. Bestimmung der Systemnutzungstarife (Anm.: durch VfGH mit

```

1.
  1. 2001 aufgehoben)

```

```

3.

Abschnitt

```

Betrieb von Verteilernetzen

§ 26. Ausübungsvoraussetzungen für Verteilernetze

§ 27. Rechte

§ 28. Ausnahmen vom Recht zur Allgemeinversorgung

§ 29. Pflichten

§ 30. Ausnahmen von der Allgemeinen Anschluß- und

Versorgungspflicht

§ 31. Aufbringung von elektrischer Energie

§ 32. Allgemeine Bedingungen

§ 33. Tarifpreise

§ 34. Bestimmung der Systemnutzungstarife (Anm.: durch VfGH mit

```

1.
  1. 2001 aufgehoben)

```

§ 35. Festsetzung von Tarifstrukturen und Tarifgrundsätzen

§ 36. Festlegung besonderer Meldepflichten

```

2.

Hauptstück

```

Übergang und Erlöschen der Berechtigung zum Netzbetrieb

§ 37. Endigungstatbestände und Umgründung

§ 38. Einweisung

```

5.

Teil

```

Erzeuger

§ 39. Unabhängige Erzeuger

§ 40. Pflichten des unabhängigen Erzeugers

§ 41. Eigenerzeuger

```

6.

Teil

```

Konzernunternehmen und eigene Betriebsstätten

§ 42. Netzzugang

§ 43. Versorgung über Direktleitungen

```

7.

Teil

```

Zugelassene Kunden

§ 44. Qualifikation

§ 45. Feststellungsverfahren

```

8.

Teil

```

Behörden

§ 46. Behördenzuständigkeit in Elektrizitätsangelegenheiten

§ 47. Behördenzuständigkeit in Preisangelegenheiten

§ 48. Behördenzuständigkeit in sonstigen Angelegenheiten, die durch

unmittelbar anwendbares Bundesrecht geregelt werden

```

9.

Teil

```

Besondere organisatorische Bestimmungen

```

1.

Hauptstück

```

Beiräte

§ 49. Elektrizitätsbeirat

§ 50. Verschwiegenheitspflicht

§ 51. Landeselektrizitätsbeirat

```

2.

Hauptstück

```

Verfahren

```

1.

Abschnitt

```

Verfahren in Angelegenheiten, die durch unmittelbar anwendbares

Bundesrecht geregelt sind

§ 52. Auskunftspflicht

§ 53. Kostenbeitrag

§ 54. Automationsunterstützter Datenverkehr

§ 55. Preisbestimmung

§ 56. Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen

§ 57. Kundmachung von Verordnungen

```

2.

Abschnitt

```

Angelegenheiten des Elektrizitätswesens

§ 58. Allgemeine Bestimmungen

§ 59. Auskunftsrechte

§ 60. Automationsunterstützter Datenverkehr

```

3.

Hauptstück

```

Berichtspflicht

§ 61. Berichtspflicht der Landesregierungen

```

10.

Teil

```

Strafbestimmungen

§ 62. Preistreiberei

§ 63. Einbehaltung von Abgabensenkungen

§ 64. Allgemeine Strafbestimmungen

§ 65. Widerrechtliche Offenbarung oder Verwertung von Daten

```

11.

Teil

```

Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 66. Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften des Bundes

§ 67. Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften der Länder

§ 68. Übergangsbestimmungen

§ 69. Übergangsregelung für auferlegte Verpflichtungen und erteilte

Betriebsgarantien

§ 70. Schlußbestimmungen

§ 71. Vollziehung

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

```

1.

Teil

```

Grundsätze

§ 1. Verfassungsbestimmung

§ 2. Geltungsbereich

§ 3. Ziele

§ 4. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

§ 5. Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

§ 6. Grundsätze beim Betrieb von Elektrizitätsunternehmen

§ 7. Begriffsbestimmungen

```

2.

Teil

```

Rechnungslegung, innere Organisation, Entflechtung und Transparenz

der Buchführung von Elektrizitätsunternehmen

§ 8. Rechnungslegung

§ 9. Besondere Bestimmungen für integrierte

Elektrizitätsunternehmen

§ 10. Auskunfts- und Einsichtsrechte

§ 11. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

```

3.

Teil

```

Stromerzeugungsanlagen und Stromlieferungsverträge

§ 12. Errichtungsgenehmigung und Betriebsbewilligung

§ 13. Stromlieferungsverträge bei Strombezug aus Drittstaaten

§ 14. Meldepflicht von Stromlieferungsverträgen

```

4.

Teil

```

Der Betrieb von Netzen

```

1.

Hauptstück

```

Rechte und Pflichten der Netzbetreiber

```

1.

Abschnitt

```

Allgemeine Pflichten

§ 15. Gewährung des Netzzuganges

§ 16. Verpflichtung zum Elektrizitätstransit

§ 17. Organisation des Netzzuganges

§ 18. Bedingungen des Netzzuganges

§ 19. Netzzugang bei nicht ausreichenden Kapazitäten

§ 20. Verweigerung des Netzzuganges

§ 21. Streitbeilegungsverfahren

```

2.

Abschnitt

```

Regelzonen

§ 22. Einteilung der Regelzonen

2a. Abschnitt

Übertragungsnetze

§ 23. Pflichten der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 24. Genehmigung der Allgemeinen Bedingungen

§ 25. Bestimmung der Systemnutzungstarife

```

3.

Abschnitt

```

Betrieb von Verteilernetzen

§ 26. Ausübungsvoraussetzungen für Verteilernetze

§ 27. Rechte

§ 28. Ausnahmen vom Recht zum Netzanschluss

§ 29. Pflichten

§ 30. Ausnahmen von der Allgemeinen Anschlusspflicht

§ 31. Allgemeine Bedingungen

§ 32. Abnahmeverpflichtung von Ökoenergie und KWK-Energie

§ 33. Aufsicht über die Erreichung des Abnahmeziels von Ökoenergie

§ 34. Behördenzuständigkeit in Preisangelegenheiten

§ 35. entfallen

§ 36. Festlegung besonderer Meldepflichten

```

2.

Hauptstück

```

Übergang und Erlöschen der Berechtigung zum Netzbetrieb

§ 37. Endigungstatbestände und Umgründung

§ 38. Einweisung

```

5.

Teil

```

Erzeuger

§ 39. Erzeuger

§ 40. Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger

§ 41. Kleinwasserkraftzertifikate

§ 42. Versorgung über Direktleitungen

```

6.

Teil

```

Netzzugangsberechtigung und Netzbenutzung

§ 43. Netzzugangsberechtigung

§ 44. Netzbenutzer

§ 45. Pflichten der Lieferanten und Stromhändler

```

7.

Teil

```

Bilanzgruppen

§ 46. Bildung von Bilanzgruppen

§ 47. Aufgaben und Pflichten der Bilanzgruppenverantwortlichen

```

8.

Teil

```

Behörden

§ 48. Behördenzuständigkeit in sonstigen Angelegenheiten, die

durch unmittelbar anwendbares Bundesrecht geregelt werden

§ 49. Behördenzuständigkeit in Elektrizitätsangelegenheiten

```

9.

Teil

```

Besondere organisatorische Bestimmungen

§ 50. entfallen

§ 51. Landeselektrizitätsbeirat

§ 52. Anordnung und Durchführung statistischer Erhebungen

§ 53. entfallen

§ 54. Automationsunterstützter Datenverkehr

§ 55. Preisbestimmung

§ 56. Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen

§ 57. Kundmachung von Verordnungen

§ 58. Allgemeine Bestimmungen

§ 59. Auskunftsrechte

§ 60. Automationsunterstützter Datenverkehr

§ 61. Berichtspflicht der Landesregierungen

§ 61a. Fonds

```

10.

Teil

```

Strafbestimmungen

§ 62. Preistreiberei

§ 63. Einbehaltung von Abgabensenkungen

§ 64. Allgemeine Strafbestimmungen

§ 65. Widerrechtliche Offenbarung oder Verwertung von Daten

```

11.

Teil

```

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 66. Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften des

Bundes

§ 66a. Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften des

Bundes

§ 67. Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften der

Länder

§ 68. Übergangsbestimmungen

§ 69. Übergangsregelung für auferlegte Verpflichtungen und

erteilte Betriebsgarantien

§ 70. Schlussbestimmungen

§ 71. Vollziehung

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

```

1.

Teil

```

Grundsätze

§ 1. Verfassungsbestimmung

§ 2. Geltungsbereich

§ 3. Ziele

§ 4. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

§ 5. Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

§ 6. Grundsätze beim Betrieb von Elektrizitätsunternehmen

§ 7. Begriffsbestimmungen

```

2.

Teil

```

Rechnungslegung, innere Organisation, Entflechtung und Transparenz

der Buchführung von Elektrizitätsunternehmen

§ 8. Rechnungslegung

§ 9. Besondere Bestimmungen für integrierte

Elektrizitätsunternehmen

§ 10. Auskunfts- und Einsichtsrechte

§ 11. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

```

3.

Teil

```

Stromerzeugungsanlagen und Stromlieferungsverträge

§ 12. Errichtungsgenehmigung und Betriebsbewilligung

§ 13. Stromlieferungsverträge bei Strombezug aus Drittstaaten

§ 14. Meldepflicht von Stromlieferungsverträgen

```

4.

Teil

```

Der Betrieb von Netzen

```

1.

Hauptstück

```

Rechte und Pflichten der Netzbetreiber

```

1.

Abschnitt

```

Allgemeine Pflichten

§ 15. Gewährung des Netzzuganges

§ 16. Verpflichtung zum Elektrizitätstransit

§ 17. Organisation des Netzzuganges

§ 18. Bedingungen des Netzzuganges

§ 19. Netzzugang bei nicht ausreichenden Kapazitäten

§ 20. Verweigerung des Netzzuganges

§ 21. Streitbeilegungsverfahren

```

2.

Abschnitt

```

Regelzonen

§ 22. Einteilung der Regelzonen

2a. Abschnitt

Übertragungsnetze

§ 23. Pflichten der Betreiber von Übertragungsnetzen

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