Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Rechtskanzleidienst (Rechtskanzleiassistent-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-08-28
Status Aufgehoben · 2004-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 29
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch die Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1998, BGBl. I Nr. 100/1998, wird - hinsichtlich der §§ 14 und 28 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales - verordnet:

Teil 1

Lehrberufe im Rechtskanzleidienst

§ 1. In der Administration im Bereich der Rechtsberufe sind folgende Lehrberufe eingerichtet:

1.

Kanzleiassistent - Notariat: dreijährige Lehrzeit;

2.

Kanzleiassistent - Rechtsanwaltskanzlei: dreijährige Lehrzeit.

Teil 2

Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Kanzleiassistent - Notariat

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Kanzleiassistent - Notariat ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

1.

Einrichten des Arbeitsplatzes,

2.

Erledigen des Posteingangs und Postausgangs,

3.

sachlich und sprachlich korrektes Formulieren und formgerechtes Anfertigen von Texten sowie Erstellen sonstiger Schriftstücke auf Grund von Vorgaben,

4.

Beschaffen und Führen von Beständen (wie Büromaterial, Dokumente, Büroeinrichtungen),

5.

Durchführen von Arbeiten im Rahmen des für Notariatskanzleien üblichen Zahlungsverkehrs,

6.

Durchführen von Arbeiten im Zusammenhang mit Gerichts- und Behördenangelegenheiten, insbesondere Fristlegung von Akten, Schriftstücken und Geschäftsstücken,

7.

Mitarbeiten im Urkundswesen und in der Beurkundungstätigkeit,

8.

Koordinieren und Überwachen von Terminen, Vorbereiten und Nachbereiten von Verhandlungen und Besprechungen,

9.

Anmelden, Informieren und Betreuen von Behörden, Mandanten, Parteien oder Parteienvertretern,

10.

Bearbeiten, Registrieren von Daten und Informationen,

11.

Führen von Registern,

12.

Erstellen statistischer Übersichten sowie Archivieren von Schriftstücken.

Berufsbild

§ 3. Für den Lehrberuf Kanzleiassistent - Notariat wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

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1.

Der Lehrbetrieb

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1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes

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1.1.1 Einführung in - -

die Aufgaben,

die sich aus der

besonderen

Stellung einer

Notariatskanzlei

ergeben, und in

das einschlägige

Kommunikations-

und

Dienstleistungs-

programm

```

```

1.1.2 - Kenntnis über Rechtsform und

besondere Aufgaben einer

Notariatskanzlei

```

```

1.1.3 Grundkenntnisse über die -

österreichische Rechtsordnung und

den Aufbau der Behörden- und der

Gerichtsstruktur

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```

1.1.4 - Kenntnis über Aufgaben und Aufbau der

Rechtspflege und der einschlägigen

Gerichtszweige

```

```

1.1.5 - Grundkenntnisse über die sich aus der

Stellung im jeweiligen Aufgabenbereich

ergebenden erforderlichen

Rechtsvorschriften

```

```

1.1.6 Kenntnis der umweltgerechten Entsorgung von

Büromaterialien

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```

1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung

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```

1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der

betrieblichen Einrichtungen und der technischen

Betriebsmittel und Hilfsmittel

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```

1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen

Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der

Gesundheit

```

```

1.2.3 Grundkenntnisse der aushangpflichtigen

arbeitsrechtlichen Vorschriften

```

```

1.2.4 Kenntnis über die funktionell -

geeignete und ergonomische

Gestaltung des Arbeitsplatzes

```

```

1.3 Ausbildung im dualen System

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```

1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen

(§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

```

```

1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über

wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

```

```

1.3.3 Kenntnis der wichtigsten einschlägigen

arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Bestimmungen

```

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```

2.

Verwaltung, Büroorganisation und Beschaffung

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2.1 Verwaltung

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2.1.1 Kenntnis des organisatorischen -

Aufbaus und der Aufgaben und

Zuständigkeiten in der

Notariatskanzlei

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```

2.1.2 - Ordnungsgemäße Übernahme von

Schriftstücken unter Beachtung

besonderer Fristenläufe

```

```

2.1.3 Kenntnis der einschlägigen Arbeitsabläufe

```

```

2.1.4 Kenntnis über das Anlegen und -

Führen von Registern, Statistiken,

Akten und Dateien

```

```

2.1.5 - Verwalten und Archivieren von

Registern, Akten, Dateien und

Schriftstücken unter Beachtung

besonderer Fristenläufe

```

```

2.1.6 Kenntnis über Mitarbeit im Urkundswesen und in der

Urkundswesen und Beurkundungstätigkeit

die einschlägigen

Beurkundungs-

tätigkeiten

```

```

2.1.7 Grundkenntnisse - -

über den Verkehr

mit den für die

jeweilige

Notariatskanzlei

und den Lehrling

wichtigen

Behörden,

insbesondere

Gerichten,

Sozialversiche-

rungsträgern und

Organisationen

der Arbeitgeber

und Arbeitnehmer

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2.1.8 Kenntnis über die Leistungen der Bahn, Post und anderer

Verkehrsträger

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```

2.1.9 - Zusammenstellen und Organisieren von

Dienstreisen und Veranstaltungen und

Abrechnung; Handhaben von Fahrplänen;

Durchführen von Reservierungen von

Verkehrsmitteln und Unterkünften

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```

2.2 Büroorganisation

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```

2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der

betrieblichen bürotechnischen Organisations-,

Arbeits- und Kommunikationsmittel

```

```

2.2.2 Grundkenntnisse - -

über die

Struktur der

betrieblichen

elektronischen

Datenverarbei-

tung sowie über

deren Anwendung

und Aufgabe in

der Betriebsor-

ganisation

```

```

2.2.3 - Kenntnis und Anwendung der

betrieblichen Einrichtungen der

elektronischen Datenverarbeitung

(Hardware, Software, Betriebssysteme)

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```

2.2.4 - Grundkenntnisse über die Entwicklung

neuer arbeitsplatzspezifischer

Anwendungen der elektronischen

Datenverarbeitung

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```

2.2.5 - Durchführen arbeitsplatzspezifischer

Anwendungen der elektronischen

Datenverarbeitung (wie

Textverarbeitung, Kalkulation,

Buchhaltung, Terminüberwachung,

Ablage)

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```

2.2.6 Administration von Terminen und Vor- und Nachbereiten

von Verhandlungen und Besprechungen

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```

2.3 Beschaffen und Führen von Beständen

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2.3.1 Grundkenntnisse Kenntnis der Mitwirken bei der

der spezifischen Ermittlung des

Beschaffungsmög- Beschaffungsmög- Bedarfs an den für

lichkeiten und lichkeiten und den Bürobetrieb

der Ermitttlung über die notwendigen

(Anm.: richtig: Ermittlung des Materialien

Ermittlung) des Bedarfs an den

Bedarfs an den für den

für den Bürobetrieb

Bürobetrieb notwendigen

notwendigen Materialien

Materialien unter

Berücksichtigung

der Sparsamkeit

und

Zweckmäßigkeit

```

```

2.3.2 - Vorbereiten und Durchführen von

Mitwirken bei Bestellungen

Bestellungen

(Vorräte,

Büromaterial,

Einrichtungen)

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```

2.3.3 - Überwachen der Maßnahmen bei

Liefertermine Lieferverzug

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```

2.3.4 - Einholen, Bearbeiten und Prüfen von

Angeboten; Prüfen von

Auftragsbestätigungen

```

```

2.3.5 - Kenntnis über wichtige Vereinbarungen

im Zusammenhang mit der Beschaffung

(wie Einkaufskonditionen, Liefer- und

Zahlungsbedingungen)

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```

2.3.6 - Grundkenntnisse über die

betriebsspezifischen einkaufsbezogenen

rechtlichen Bestimmungen

```

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3.

Schriftverkehr und Textverarbeitung

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3.1 Schriftverkehr

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```

3.1.1 Einschlägige Arbeiten mit

Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten Formularen und

bei Posteingang, Postausgang, Vordrucken

Ablage, Evidenz und Registratur

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```

3.1.2 - Zusammenstellen und Auswerten von

Berichten, Formulieren von

Schriftstücken und Briefen

```

```

3.1.3 Schreiben nach Diktat und allgemeinen Angaben, Schreiben

von Standardbriefen, Ausfüllen von Formularen

```

```

3.1.4 Kenntnis der Mitarbeit bei Erstellen und

Kurrentien und der Erstellung Verwalten von

Arbeitsabläufe und Verwaltung Kurrentien

von Kurrentien

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3.2 Textverarbeitung

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3.2.1 Kenntnis über Erstellen und Warten von

das Erstellen Textbausteinen

von

Textbausteinen

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```

3.2.2 Kenntnis über Erstellen und Warten von

das Erstellen Adressdateien

von

Adressdateien

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```

3.2.3 - Einsetzen der Textverarbeitung

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4.

Betriebliches Rechnungswesen

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4.1 Gebühren und Abgaben

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4.1.1 - Kenntnis der spezifischen Gebühren und

Abgaben

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```

4.1.2 - Kenntnis und Anwendung der

einschlägigen Tarife

```

```

4.2 Rechnungswesen

```

```

4.2.1 Grundkenntnisse Kenntnis über Aufgaben und

über Aufgaben Funktion des betrieblichen

und Funktion des Rechnungswesens

betrieblichen

Rechnungswesens

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```

4.2.2 Grundkenntnisse Kenntnis über rechnergestützte Abläufe

über im betrieblichen Rechnungswesen

rechnergestützte

Abläufe im

betrieblichen

Rechnungswesen

```

```

4.2.3 - - Grundkenntnisse der

Lohn- und

Gehaltsverrechnung

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```

4.2.4 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten;

Erfassen, Prüfen und Kontrollieren von Daten

```

```

4.2.5 Vorbereiten von Unterlagen für die -

Rechnungserstellung

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```

4.2.6 - - Grundkenntnisse der

betrieblichen

Kostenrechnung

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4.3 Zahlungsverkehr

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4.3.1 - Kenntnis des Zahlungsverkehrs mit

Mandanten, Behörden, Post, Geld- und

Kreditinstituten

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```

4.3.2 - Mitwirken beim Zahlungsverkehr, Führen

kleiner Kassen, Kassabuch

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4.3.3 - - Kenntnis des

betriebsüblichen

Verfahrens bei

Zahlungsverzug;

Durchführen

einfacher

einschlägiger

Arbeiten

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4.4 Buchführung

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4.4.1 Kenntnis über Betriebliche Buchungsarbeiten und

Buchungen und Erstellen von Auswertungen und

Kontierungen; Statistiken

Durchführen

einfacher

einschlägiger

Arbeiten

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5.

Mandanten- und Parteienbetreuung, Auskunftserteilung

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5.1 Mandanten- und Parteienbetreuung

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5.1.1 Empfangen von Mandanten und Parteien und

Parteienvetretern

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5.1.2 Sprach- und fachgerechte -

Ausdrucksweise (auch unter Einsatz

von Fremdsprachenkenntnissen),

zielgerichtete Auskunft an

Mandanten, andere Parteien oder

Pateienvertreter unter Ausschluß

von Rechtsauskünften

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5.1.3 - Kommunikation mit Gerichten, Behörden,

Mandanten, anderen Parteien oder

Parteienvertretern

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5.2 Auskünfte

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5.2.1 - Fachgerechte Auskunftserteilung über

den Aufgabenbereich der jeweiligen

Notariatskanzlei

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5.2.2 Kenntnis über Abfragen von rechnergestützen

rechnergestützte öffentlichen Registern

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