Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Rechtskanzleidienst (Rechtskanzleiassistent-Ausbildungsordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch die Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1998, BGBl. I Nr. 100/1998, wird - hinsichtlich der §§ 14 und 28 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales - verordnet:
Teil 1
Lehrberufe im Rechtskanzleidienst
§ 1. In der Administration im Bereich der Rechtsberufe sind folgende Lehrberufe eingerichtet:
Kanzleiassistent - Notariat: dreijährige Lehrzeit;
Kanzleiassistent - Rechtsanwaltskanzlei: dreijährige Lehrzeit.
Teil 2
Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Kanzleiassistent - Notariat
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Kanzleiassistent - Notariat ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Einrichten des Arbeitsplatzes,
Erledigen des Posteingangs und Postausgangs,
sachlich und sprachlich korrektes Formulieren und formgerechtes Anfertigen von Texten sowie Erstellen sonstiger Schriftstücke auf Grund von Vorgaben,
Beschaffen und Führen von Beständen (wie Büromaterial, Dokumente, Büroeinrichtungen),
Durchführen von Arbeiten im Rahmen des für Notariatskanzleien üblichen Zahlungsverkehrs,
Durchführen von Arbeiten im Zusammenhang mit Gerichts- und Behördenangelegenheiten, insbesondere Fristlegung von Akten, Schriftstücken und Geschäftsstücken,
Mitarbeiten im Urkundswesen und in der Beurkundungstätigkeit,
Koordinieren und Überwachen von Terminen, Vorbereiten und Nachbereiten von Verhandlungen und Besprechungen,
Anmelden, Informieren und Betreuen von Behörden, Mandanten, Parteien oder Parteienvertretern,
Bearbeiten, Registrieren von Daten und Informationen,
Führen von Registern,
Erstellen statistischer Übersichten sowie Archivieren von Schriftstücken.
Berufsbild
§ 3. Für den Lehrberuf Kanzleiassistent - Notariat wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
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Der Lehrbetrieb
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1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes
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1.1.1 Einführung in - -
die Aufgaben,
die sich aus der
besonderen
Stellung einer
Notariatskanzlei
ergeben, und in
das einschlägige
Kommunikations-
und
Dienstleistungs-
programm
```
```
1.1.2 - Kenntnis über Rechtsform und
besondere Aufgaben einer
Notariatskanzlei
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```
1.1.3 Grundkenntnisse über die -
österreichische Rechtsordnung und
den Aufbau der Behörden- und der
Gerichtsstruktur
```
```
1.1.4 - Kenntnis über Aufgaben und Aufbau der
Rechtspflege und der einschlägigen
Gerichtszweige
```
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1.1.5 - Grundkenntnisse über die sich aus der
Stellung im jeweiligen Aufgabenbereich
ergebenden erforderlichen
Rechtsvorschriften
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```
1.1.6 Kenntnis der umweltgerechten Entsorgung von
Büromaterialien
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1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
```
```
1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der
betrieblichen Einrichtungen und der technischen
Betriebsmittel und Hilfsmittel
```
```
1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen
Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der
Gesundheit
```
```
1.2.3 Grundkenntnisse der aushangpflichtigen
arbeitsrechtlichen Vorschriften
```
```
1.2.4 Kenntnis über die funktionell -
geeignete und ergonomische
Gestaltung des Arbeitsplatzes
```
```
1.3 Ausbildung im dualen System
```
```
1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen
(§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
```
```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
```
1.3.3 Kenntnis der wichtigsten einschlägigen
arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Bestimmungen
```
```
```
Verwaltung, Büroorganisation und Beschaffung
```
```
```
2.1 Verwaltung
```
```
2.1.1 Kenntnis des organisatorischen -
Aufbaus und der Aufgaben und
Zuständigkeiten in der
Notariatskanzlei
```
```
2.1.2 - Ordnungsgemäße Übernahme von
Schriftstücken unter Beachtung
besonderer Fristenläufe
```
```
2.1.3 Kenntnis der einschlägigen Arbeitsabläufe
```
```
2.1.4 Kenntnis über das Anlegen und -
Führen von Registern, Statistiken,
Akten und Dateien
```
```
2.1.5 - Verwalten und Archivieren von
Registern, Akten, Dateien und
Schriftstücken unter Beachtung
besonderer Fristenläufe
```
```
2.1.6 Kenntnis über Mitarbeit im Urkundswesen und in der
Urkundswesen und Beurkundungstätigkeit
die einschlägigen
Beurkundungs-
tätigkeiten
```
```
2.1.7 Grundkenntnisse - -
über den Verkehr
mit den für die
jeweilige
Notariatskanzlei
und den Lehrling
wichtigen
Behörden,
insbesondere
Gerichten,
Sozialversiche-
rungsträgern und
Organisationen
der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer
```
```
2.1.8 Kenntnis über die Leistungen der Bahn, Post und anderer
Verkehrsträger
```
```
2.1.9 - Zusammenstellen und Organisieren von
Dienstreisen und Veranstaltungen und
Abrechnung; Handhaben von Fahrplänen;
Durchführen von Reservierungen von
Verkehrsmitteln und Unterkünften
```
```
2.2 Büroorganisation
```
```
2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der
betrieblichen bürotechnischen Organisations-,
Arbeits- und Kommunikationsmittel
```
```
2.2.2 Grundkenntnisse - -
über die
Struktur der
betrieblichen
elektronischen
Datenverarbei-
tung sowie über
deren Anwendung
und Aufgabe in
der Betriebsor-
ganisation
```
```
2.2.3 - Kenntnis und Anwendung der
betrieblichen Einrichtungen der
elektronischen Datenverarbeitung
(Hardware, Software, Betriebssysteme)
```
```
2.2.4 - Grundkenntnisse über die Entwicklung
neuer arbeitsplatzspezifischer
Anwendungen der elektronischen
Datenverarbeitung
```
```
2.2.5 - Durchführen arbeitsplatzspezifischer
Anwendungen der elektronischen
Datenverarbeitung (wie
Textverarbeitung, Kalkulation,
Buchhaltung, Terminüberwachung,
Ablage)
```
```
2.2.6 Administration von Terminen und Vor- und Nachbereiten
von Verhandlungen und Besprechungen
```
```
2.3 Beschaffen und Führen von Beständen
```
```
2.3.1 Grundkenntnisse Kenntnis der Mitwirken bei der
der spezifischen Ermittlung des
Beschaffungsmög- Beschaffungsmög- Bedarfs an den für
lichkeiten und lichkeiten und den Bürobetrieb
der Ermitttlung über die notwendigen
(Anm.: richtig: Ermittlung des Materialien
Ermittlung) des Bedarfs an den
Bedarfs an den für den
für den Bürobetrieb
Bürobetrieb notwendigen
notwendigen Materialien
Materialien unter
Berücksichtigung
der Sparsamkeit
und
Zweckmäßigkeit
```
```
2.3.2 - Vorbereiten und Durchführen von
Mitwirken bei Bestellungen
Bestellungen
(Vorräte,
Büromaterial,
Einrichtungen)
```
```
2.3.3 - Überwachen der Maßnahmen bei
Liefertermine Lieferverzug
```
```
2.3.4 - Einholen, Bearbeiten und Prüfen von
Angeboten; Prüfen von
Auftragsbestätigungen
```
```
2.3.5 - Kenntnis über wichtige Vereinbarungen
im Zusammenhang mit der Beschaffung
(wie Einkaufskonditionen, Liefer- und
Zahlungsbedingungen)
```
```
2.3.6 - Grundkenntnisse über die
betriebsspezifischen einkaufsbezogenen
rechtlichen Bestimmungen
```
```
```
Schriftverkehr und Textverarbeitung
```
```
```
3.1 Schriftverkehr
```
```
3.1.1 Einschlägige Arbeiten mit
Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten Formularen und
bei Posteingang, Postausgang, Vordrucken
Ablage, Evidenz und Registratur
```
```
3.1.2 - Zusammenstellen und Auswerten von
Berichten, Formulieren von
Schriftstücken und Briefen
```
```
3.1.3 Schreiben nach Diktat und allgemeinen Angaben, Schreiben
von Standardbriefen, Ausfüllen von Formularen
```
```
3.1.4 Kenntnis der Mitarbeit bei Erstellen und
Kurrentien und der Erstellung Verwalten von
Arbeitsabläufe und Verwaltung Kurrentien
von Kurrentien
```
```
3.2 Textverarbeitung
```
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3.2.1 Kenntnis über Erstellen und Warten von
das Erstellen Textbausteinen
von
Textbausteinen
```
```
3.2.2 Kenntnis über Erstellen und Warten von
das Erstellen Adressdateien
von
Adressdateien
```
```
3.2.3 - Einsetzen der Textverarbeitung
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```
```
Betriebliches Rechnungswesen
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```
4.1 Gebühren und Abgaben
```
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4.1.1 - Kenntnis der spezifischen Gebühren und
Abgaben
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4.1.2 - Kenntnis und Anwendung der
einschlägigen Tarife
```
```
4.2 Rechnungswesen
```
```
4.2.1 Grundkenntnisse Kenntnis über Aufgaben und
über Aufgaben Funktion des betrieblichen
und Funktion des Rechnungswesens
betrieblichen
Rechnungswesens
```
```
4.2.2 Grundkenntnisse Kenntnis über rechnergestützte Abläufe
über im betrieblichen Rechnungswesen
rechnergestützte
Abläufe im
betrieblichen
Rechnungswesen
```
```
4.2.3 - - Grundkenntnisse der
Lohn- und
Gehaltsverrechnung
```
```
4.2.4 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten;
Erfassen, Prüfen und Kontrollieren von Daten
```
```
4.2.5 Vorbereiten von Unterlagen für die -
Rechnungserstellung
```
```
4.2.6 - - Grundkenntnisse der
betrieblichen
Kostenrechnung
```
```
4.3 Zahlungsverkehr
```
```
4.3.1 - Kenntnis des Zahlungsverkehrs mit
Mandanten, Behörden, Post, Geld- und
Kreditinstituten
```
```
4.3.2 - Mitwirken beim Zahlungsverkehr, Führen
kleiner Kassen, Kassabuch
```
```
4.3.3 - - Kenntnis des
betriebsüblichen
Verfahrens bei
Zahlungsverzug;
Durchführen
einfacher
einschlägiger
Arbeiten
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4.4 Buchführung
```
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4.4.1 Kenntnis über Betriebliche Buchungsarbeiten und
Buchungen und Erstellen von Auswertungen und
Kontierungen; Statistiken
Durchführen
einfacher
einschlägiger
Arbeiten
```
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```
Mandanten- und Parteienbetreuung, Auskunftserteilung
```
```
```
5.1 Mandanten- und Parteienbetreuung
```
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5.1.1 Empfangen von Mandanten und Parteien und
Parteienvetretern
```
```
5.1.2 Sprach- und fachgerechte -
Ausdrucksweise (auch unter Einsatz
von Fremdsprachenkenntnissen),
zielgerichtete Auskunft an
Mandanten, andere Parteien oder
Pateienvertreter unter Ausschluß
von Rechtsauskünften
```
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5.1.3 - Kommunikation mit Gerichten, Behörden,
Mandanten, anderen Parteien oder
Parteienvertretern
```
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5.2 Auskünfte
```
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5.2.1 - Fachgerechte Auskunftserteilung über
den Aufgabenbereich der jeweiligen
Notariatskanzlei
```
```
5.2.2 Kenntnis über Abfragen von rechnergestützen
rechnergestützte öffentlichen Registern
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