Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheitenüber die Berufsausbildung im Lehrberuf Systemgastronomiefachmann(Systemgastronomiefachmann-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-08-28
Status Aufgehoben · 2022-02-28
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 11
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch die Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1998, BGBl. I Nr. 100/1998, wird - hinsichtlich des § 11 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales - verordnet:

Lehrberuf in der Gastronomie

§ 1. In der Gastronomie ist der Lehrberuf Systemgastronomiefachmann mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Systemgastronomiefachmann ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

1.

Gestalten eines effizienten Geschäftsablaufs durch kundenorientiertes, kostenbewußtes und teamorientiertes Verhalten,

2.

Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf sowie Bearbeiten von Reklamationen (Beschwerdemanagement),

3.

Durchführen aller im Rahmen des betrieblichen Konzeptes des Ausbildungsbetriebes erforderlichen operativen Tätigkeiten,

4.

Handhaben, Reinigen und Warten der im Betrieb verwendeten spezifischen Arbeitsgeräte und Maschinen sowie gegebenenfalls Veranlassen der Instandsetzung,

5.

Herstellen von Speisen nach Rezepten, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Kenntnisse über die Verarbeitung von Halbfertigprodukten (Convenience),

6.

Produktpräsentation, Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Werbeaktionen und verkaufsfördernden Maßnahmen,

7.

Anwendung des betrieblichen Warenwirtschaftssystems (insbesondere Durchführen von Bestellungen im Waren- und Dienstleistungsbereich, Überwachen von Lieferterminen und Lagerhaltung),

8.

Ausgeben und Servieren von Speisen und Getränken sowie Mitwirken an der Organisation und Durchführung gastronomischer Sonderveranstaltungen,

9.

Führen der Kasse, Abrechnen von Schecks und Kreditkarten sowie Umrechnen und Abrechnen in verschiedenen Währungen,

10.

Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung und Kostenkontrolle,

11.

Mitwirken bei der Umsetzung und Anwendung des betrieblichen Hygienekontrollsystems und der Dokumentation,

12.

Mitarbeit bei der Personalplanung und Personaladministration und bei der Organisation und Durchführung von innerbetrieblichen Schulungsmaßnahmen,

13.

Führen und Verwalten von Dateien und Verkaufsstatistiken unter Anwendung der im Betrieb vorhandenen bürotechnischen Einrichtungen.

Berufsbild

§ 3. Für den Lehrberuf Systemgastronomiefachmann wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

```

```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```

```

```

1.

Küchenbereich

```

```

```

1.1 Kenntnis der zur - -

Verarbeitung

gelangenden

Lebensmittel,

deren

Eigenschaften,

Qualität und

Verwendungsmög-

lichkeiten

```

```

1.2 Durchführen von - -

Warenkontrollen

und Prüfen von

Produkten auf

Beschaffenheit

und Verwendungs-

möglichkeiten

```

```

1.3 Selbständiges - -

Durchführen von

Vorbereitungs-

arbeiten und

Kenntnis der

Schneide-

techniken

```

```

1.4 Herstellen von Selbständiges -

Speisen nach Herstellen und

Vorgabe unter Anrichten von

Berücksichtigung Speisen des

von Rezepten, betrieblichen

der Speisenange-

Ernährungslehre botes unter

und der Berücksichtigung

Wirtschaftlich- von Rezepten,

keit der

Ernährungslehre

und der

Wirtschaftlich-

keit

```

```

1.5 Umgang mit - -

Convenience-

Produkten sowie

deren

Verarbeitung

unter Beachtung

der Verarbei-

tungsschritte,

Rezepte und der

Wirtschaftlich-

keit

```

```

1.6 Kenntnis über - -

die Herstellung

und die Anwen-

dungstechniken

im Kochverfahren

der vom bzw. für

den Betrieb

zugekauften

Produkte, wie zB

Suppen,

Süßspeisen und

Mehlspeisen,

kalte und warme

Vorspeisen,

Hauptspeisen,

Salate und

Saucen

```

```

1.7 Kenntnis der - -

Gerichte aus dem

betrieblichen

Speisenangebot

```

```

1.8 - Kenntnisse über Qualitätsmerkmale der

zur Verarbeitung gelangenden

Lebensmittel (Zutaten und

Halbfertigprodukte)

```

```

1.9 Grundkenntnisse - -

über die

Zusammensetzung

und Nährwerte

der wichtigsten

im Betrieb

angebotenen

Speisen

```

```

1.10 Mithilfe beim - -

Vollenden der im

Betrieb

angebotenen

Speisen

```

```

1.11 Kenntnis Herstellen -

einfacher einfacher

Menüzusammen- Menüs

stellungen

```

```

```

2.

Warenwirtschaft

```

```

```

2.1 Grundkenntnisse Kenntnis und Kostenbewußtes

des Anwendung des Einsetzen von Waren

betrieblichen betrieblichen und Gebrauchsgegen-

Warenwirt- Warenwirt- ständen

schaftssystems, schaftssystems

der

Warenbeschaffung

und des

Einkaufssystems

```

```

2.2 Mitarbeit bei Einleiten und Durchführen von

der Kontrolle Bestellungen

der

Lagerbestände

```

```

2.3 Mitarbeit beim Mitarbeit bei der Erstellung von

Durchführen von Inventarlisten; Durchführen von

Inventuren, Inventuren, Erstellen von

Mitarbeit bei Inventarlisten

der Erstellung

von

Inventarlisten

```

```

2.4 - Ermittlung des Warenbedarfs

```

```

2.5 Mitarbeit bei Warenübernahme, Reklamation

der Übernahme

von Waren;

Prüfen auf

Gewicht, Menge

und sichtbare

Schäden sowie

Veranlassung der

betrieblich

notwendigen

Vorkehrungen

```

```

2.6 Kenntnis der - -

notwendigen

Lagerbedingungen

von Waren,

insbesondere der

Lagertemperatu-

ren für Speisen

und Getränke

(wie

ununterbrochene

Kühlkette)

```

```

```

3.

Servicebereich

```

```

```

3.1 Kenntnis der - -

Verkaufsfähig-

keit von

Produkten

```

```

3.2 Ausgeben und Mitarbeit bei der Organisation und

Servieren von Durchführung gastronomischer

Speisen und Veranstaltungen

Getränken

```

```

3.3 Kenntnis über - -

die im Betrieb

verwendeten

Gedeckarten und

Trinkgefäße

```

```

3.4 Selbständiges - -

Bereitstellen

der notwendigen

Materialien und

Arbeitsgeräte

für das Service

(Mise en place)

```

```

3.5 Behandeln, - -

Bereitstellen

und Ausschenken

von Getränken

sowie Zubereiten

von Aufguß- und

Heißgetränken

```

```

3.6 Grundkenntnisse Kenntnis über -

über Qualitätsmerk-

Qualitätsmerk- male und

male von Temperaturen

Getränken und beim Ausschank

der Temperaturen von gängigen

beim Ausschank nichtalkoholi-

schen und

alkoholischen

Getränken

```

```

3.7 Kenntnis des Bedienen des Abrechnen in

betrieblichen betrieblichen Bargeldzahlung und

Kassensystems Kassensystems bargeldlosem

Zahlungsverkehr in

verschiedenen

Währungen

```

```

3.8 Mitarbeit beim - -

innerbetrieb-

lichen

Bestellwesen

```

```

```

4.

Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf

```

```

```

4.1 Kenntnis des Professionelles, freundliches und

kundenorien- kundengerechtes Verhalten gegenüber

tierten den Gästen

Verhaltens

```

```

4.2 Erwartungen von Planen und Führen von

Gästen Beratungsgesprächen und

hinsichtlich Verkaufsgesprächen unter

Beratung, Berücksichtigung des

Betreuung und Marketingkonzeptes

Dienstleistung

erfassen

```

```

4.3 Information der Nachbearbeiten und Bewerten von

Gäste über das Beratungs- und Verkaufsgesprächen

betriebliche

Angebot

```

```

4.4 Kenntnis über Erteilen einfacher Auskünfte (auch

das Erteilen in einer Fremdsprache)

einfacher

Auskünfte (auch

in einer

Fremdsprache)

```

```

4.5 Entgegennehmen Entgegennehmen und Ausführen von

und Weiterleiten Reservierungswünschen

von

Gästewünschen

```

```

4.6 Grundkenntnisse Entgegennehmen, Behandeln von

beim Umgang mit Bearbeiten und Reklamationen und

Gästebeschwerden gegebenenfalls Aufzeigen von

(Beschwerdemana- Weiterleiten von gästeorientierten

gement) Reklamationen und unternehmens-

(Beschwerdemana- orientierten

gement) Lösungen

```

```

```

5.

Betriebliche Organisation, Leistungssteuerung und

```

Leistungskontrolle

```

```

5.1 Kenntnis des - -

Betriebes und

seiner

Organisation

```

```

5.2 Kenntnis des Grundkenntnisse anderer

Gastronomiekon- Gastronomiekonzepte und Kenntnis von

zeptes des deren Abgrenzung zum

Ausbilbildungs- Ausbildungsbetrieb

betriebes

```

```

5.3 - Kenntnis über die vom und für den

Lehrbetrieb zugekauften Leistungen

```

```

5.4 Grundkenntnisse Nutzung der Informations- und

der Bedeutung Kommunikationswege im Rahmen der

der Ablauforganisation des Unternehmens

Koordination,

der Kooperation

und der

Kommunikation im

Betrieb

```

```

5.5 Durchführung der Planung und Organisation der

Vorbereitungs- Arbeitsabläufe

arbeiten zu den

einzelnen

Arbeitsschritten

```

```

5.6 Vorbereitung des Beherrschen und selbständiges

Arbeitsplatzes Ausführen aller im Rahmen des

unter betrieblichen Konzeptes des

Berücksichtigung Ausbildungsbetriebes erforderlichen

der hygienischen operativen Tätigkeiten

und

ergonomischen

und arbeits-

ökonomischen

Anforderungen

```

```

5.7 Wirtschaftliches - -

Einsetzen von

betrieblichen

Einrichtungen

```

```

5.8 Kenntnis über Anwendung der im Betrieb vorhandenen

den Einsatz der rechnergestützten Arbeitsmittel

rechnerge-

stützten

Arbeitsmittel

```

```

5.9 - Durchführen der Qualitätskontrolle und

Qualitätssicherung; Überprüfung der

Einhaltung der Standards; Erarbeiten

von Maßnahmen im Falle von

Abweichungen

```

```

5.10 Führen von - -

Dateien und

Karteien sowie

deren Einsatz

zur Erfüllung

von

Arbeitsaufgaben

```

```

5.11 - Bearbeiten und Prüfen von Belegen

```

```

5.12 - Durchführen der Kostenkontrolle und

Mithilfe bei der Erarbeitung

geeigneter Maßnahmen im Falle von

Kostenüberschreitungen unter

Berücksichtigung der Grundkenntnisse

der Personaleinsatzplanung

```

```

5.13 - Kenntnis von verschiedenen

gastronomischen Vertriebsformen (zB

Gassenverkauf, Hauszustellung,

Catering, Buffets)

```

```

5.14 - Kenntnis über betriebliche Kennzahlen

sowie deren Einsatz im Rahmen der

Leistungssteuerung des Unternehmens

```

```

```

6.

Personalwesen

```

```

```

6.1 - - Planung des

Personaleinsatzes

```

```

6.2 - Aufgabenorien- Mitwirken beim

tierte Anwendung Erstellen von

der wichtigsten Dienstplänen nach

arbeits- und den gesetzlichen und

sozialrecht- kollektivvertragli-

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