Kundmachung des Bundesministers für Handel und Verkehr, betreffend die Wandstärke von Gasleitungsrohren

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1936-03-08
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2000-08-09
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Auf Grund der Verordnung des Bundesministers für Handel und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Verwaltung B. G. Bl. 63/1936, betreffend die Abänderung einer Bestimmung des Gasregulativs, R. G. Bl. Nr. 176/1906, wird das zulässige Ausmaß der Abweichung von der für Gasleitungsrohre vorgeschriebenen Mindestwandstärke mit +- 15 Prozent festgesetzt.

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